nationalsozialistische d iktatur
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Nationalsozialistische D iktatur. Universität Leipzig, Historisches Seminar Wintersemester 2013/14 Dozent: Dr. Udo Grashoff. Nationalsozialistische Diktatur. 2. Nationalsozialistische Machtergreifung 2.6 . Herrschaftsaufbau NSDAP - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Nationalsozialistische Diktatur
Universität Leipzig, Historisches SeminarWintersemester 2013/14Dozent: Dr. Udo Grashoff
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP
- Reichsleitung in München, Parteizentrale „Braunes Haus“: oberste Parteibehörde und Führerstab
- Stellvertreter Hitlers in der Partei: Rudolf Heß
- ihm unterstanden 18 Reichsleiter
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP-Reichsleiter
• Martin Bormann: Stabsleiter des Stellvertreters des Führers (Parteikanzlei)
• Philipp Bouhler: Reichsgeschäftsführer, ab 1934 Chef der Kanzlei des Führers
• Robert Ley: Reichsorganisationsleiter
• Joseph Goebbels: Reichspropagandaleiter
• Alfred Rosenberg: Leiter außenpolitisches Amt
• Wilhelm Frick: Führer Reichstagsfraktion
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP-Reichsleiter
• Franz von Epp: Leiter Wehrpolitisches Amt
• Max Amann: Leiter der Parteipresse
• Heinrich Himmler: Reichsführer SS
• Ernst Röhm: Stabschef SA
• Baldur von Schirach: Reichsjugendführer
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP
Reichsleitung
Gaue*
Kreise
Ortsgruppen (8 Zellen)
Zellen (4-8 Blocks)
Blocks (40-60 Haushalte)
*Aufteilung des Deutschen Reiches in 33 Gaue (vormalige Reichstagswahlkreise)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP
- hierarchische Grundstruktur
- Gauleiter mit nahezu unumschränkten Vollmachten, nur Hitler unterstellt
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP Gliederungen:
SA, SS
Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps (NSKK)
Nationalsozialistisches Fliegerkorps (NSFK)
Hitlerjugend (HJ)
Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund (NSDStB)
Nationalsozialistische Frauenschaft
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP, Anschluss von Verbänden:
Deutsche Arbeitsfront (DAF)
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV)
Nationalsozialistische Kriegsopferversorgung
NS-Ärztebund, NS-Lehrerbund
Rechtswahrerbund
Reichsbund der Deutschen Beamten
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
NSDAP
zu keinem Zeitpunkt eine einheitliche, straff und zentral gelenkte und auf klare Befehlsverhältnisse aufgebaute Organisation
trotzdem als Machtzentrum keineswegs dysfunktional
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.6. Herrschaftsaufbau
Schaffung neuer Institutionen
11. März 1933: Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda geschaffen und Joseph Goebbels unterstellt
Übernahme von Regierungs- und Polizeiposten durch NSDAP- und SA-Führer
Staatsstreich in den Ländern nach der Reichstagswahl
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
- aktive Rolle der braunen Parteibasis
- Durchsetzung der lokalen/regionalen Machtübernahme in 4 Tagen
- Hissen von Hakenkreuzfahnen auf Rathäusern
- Aufmärsche, Behördenbesetzungen, Drohung mit Aufruhr
- Innenminister Frick setzt Reichskommissare ein
- erste Rathausbesetzung durch SA und SS bereits am Abend der Wahl in Hamburg
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Bsp. Land Sachsen: „Startschuss“ in Plauen
- 8. März: Rathausbesetzung und Absetzung OB
- dann Besetzung Polizeidirektion, Amtshauptmannschaft, Post, Volkshaus (Zentrale der SPD)
- am gleichen Tag ähnliche Aktionen in anderen sächsischen Städten
- Akteure: in Plauen NSDAP (Gauleiter Martin Mutschmann), in Dresden SA-Stürme (Manfred von Killinger)
- 9. März: Manfred von Killinger wird von Hitler zum Kommissar für Polizei bestimmt
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
- personelle Aufstockung der aus SA, SS und Stahlhelm gebildeten Hilfspolizei
- 10. März: Rücktritt Landesregierung, Killinger „Reichskommissar von Sachsen“
- anarchische Phase: Verhaftungen, Haussuchungen, brutale Übergriffe
- Beschlagnahmen, Zerstörung der Infrastruktur von KPD und SPD
- Beurlaubungen v.a. sozialdemokratischer Kommunalpolitiker und Beamter
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Umbildung der Landesregierungen
- preußische SPD-Regierung schon am 6. Februar per Notverordnung entmachtet
- die anderen Länder folgen vom 31. März bis zum 7. April
- Grundlage: „erstes Gleichschaltungsgesetz“:
Mandatsverteilung in Landtagen an Reichstag angepasst
Landesregierung kann Gesetze ohne Landtag beschließen
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
- „zweites Gleichschaltungsgesetz“:
Einsetzung von Reichsstatthaltern = Ende der Souveränität der Länder
- Preußen: Hitler Reichsstatthalter
Folgen:
von Papen muss Amt des preußischen Reichskommissars niederlegen
Göring wird am 10. April zum preußischen Ministerpräsidenten ernannt
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
30. Januar 1934 „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“
Dualismus von Ministerpräsident und Reichsstatthalter
Auflösung der Länderparlamente
Unterstellung Landesregierungen unter Reichsregierung
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
‚Säuberung‘ der Verwaltung:
7. April 1933: „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“
Grundlage für Entlassungen von
- potenziellen politischen Gegnern
- „Parteibuch-Beamten“: nach 1918 eingetreten, ohne nötige Qualifikation
- nicht-arischen Beamten (mindestens ein jüdischer Großelternteil)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Gleichschaltung der Wirtschaftsverbände
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Gleichschaltung der Wirtschaftsverbände
- Landwirtschaft: Reichsbauernführer Walther Darré
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
NS-Landwirtschaftspolitik
- Februar 1933: Verbot von Zwangsversteigerungen bäuerlicher Betriebe
- September 1933: Reichserbhofgesetz
- Reichsnährstand als staatliche Instanz, die Preise bestimmte
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Gleichschaltung der Wirtschaftsverbände
- Landwirtschaft: Reichsbauernführer Walther Darré
- Nationalsozialistische Handwerks-, Handels- und Gewerbe-Organisation neutralisiert den „Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand“
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
„Nationalsozialistischer Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand“
- gegen Warenhäuser, Konsumvereine und Kapitalgesellschaften
- Legitimation: Programm NSDAP
- Aktionen gestoppt, um Arbeitsplätze nicht zu gefährden
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Gleichschaltung der Wirtschaftsverbände
- Landwirtschaft: Reichsbauernführer Walther Darré
- Nationalsozialistische Handwerks-, Handels- und Gewerbe-Organisation neutralisiert den „Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand“
- Großindustrie: vergleichsweise geringer Einfluss von NS-Politikern; Adolf-Hitler-Spende (5 Prozent der Löhne/Gehälter)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach steht für Kontinuität:
- 1931 Präsident des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
- in Finanzierung NSDAP ab 1932 involviert
- 1933 Kuratoriumsvorsitzender „Adolf-Hitler-Spende“
- 1937 Wehrwirtschaftsführer
- Krupp wird NS-Musterbetrieb
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Gleichschaltung des kulturellen Lebens
- zunächst Aktionen von unten
- „Kampfbund für Deutsche Kultur“
- Säuberungen von Museen, Akademien, Theatern
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
10. Mai 1933: Bücherverbrennungen
- initiiert am 2. April durch Deutsche Studentenschaft
- vierwöchige Aktion wider den „undeutschen Geist“
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
auf der Schwarzen Liste der zu verbrennenden Bücher (Beispiele):
Belletristik: Alfred Döblin, Erich Kästner, Egon Erwin Kisch, Heinrich Mann, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky
Philosophie/Politische Literatur: Rosa Luxemburg, Karl Marx
Bildende Kunst: Otto Dix, George Grosz
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Verstetigung der Repression:
- Reichskulturkammer (Teil der DAF), an der Spitze: Joseph Goebbels
Pressepolitik:
- tägliche Pressekonferenzen Goebbels‘
- Verstaatlichung von Nachrichtenagenturen
- Übernahme von Zeitungen in Besitz der NSDAP
- Schriftleitergesetz: Redakteure direkt Staat unterstellt, nicht mehr dem Verleger
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.7. Ausschaltung der Sturmabteilungen (SA)
Mitgliederzahlen der SA:
Jahr 1924 1930 1932
Anfang 1933
1934 1940
Mitglieder 30.000 80.000 220.000 400.000 2.9 Mio 900.000
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Rolle der SA bei der Machtergreifung 1933:
- Aufmärsche
- Hilfspolizei (damit dritte bewaffnete Macht neben Reichswehr und Polizei)
- Terror gegen politische Gegner (Verhaftungen, Folter, wilde KZ)
- maßgebend an der antijüdischen Boykottaktion des 1. April 1933 beteiligt
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Ausbau zu Wehrverband:
- bis August 1933 Verwendung als Hilfspolizei
- Ende 1933: Eingliederung Stahlhelm-Mitglieder bis 45 Jahre
- Dezember 1933: Röhm wird Reichsminister ohne Geschäftsbereich
- ab Anfang 1934: Reichsinnenministerium finanziert die SA
- Röhm will konservative Reichswehr und revolutionäre SA zu Volksmiliz zusammenfassen (Reichswehr soll Ausbildungsheer sein)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
„Röhm-Affäre“:
- Gerüchte über bevorstehende „zweite Revolution“ durch unzufriedene SA
- Juni 1934: mehrere öffentliche Reden (u.a. Heß) gegen zweite Revolution
- zugleich stellte Heydrich Liquidierungslisten zusammen
- inszenierte Mordaktion (30. Juni 1934): 150 bis 200 Personen erschossen
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Opfer der „Röhm-Affäre“:
- SA-Führer wie Ernst Röhm, Karl Ernst und Edmund Heines
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Opfer der „Röhm-Affäre“:
- ehemalige Rivalen Hitlers wie Gregor Strasser (bis 1932 NSDAP-Organisationsleiter) und Kurt von Schleicher
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Opfer der „Röhm-Affäre“:
- weltanschauliche Gegner der Nazis wie Edgar Julius Jung oder Erich Klausener
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Opfer der „Röhm-Affäre“:
- „Miterschießung“ unliebsamer Häftlinge und Juden
Walter Häbich Adam Hereth Erschießung von vier Juden „auf der Flucht“
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Legalisierung des Vorgehens gegen „Röhm-Putsch“:
„Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr“, 3. Juli 1934
Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Rechtfertigung Hitlers, Reichstagsrede am 13. Juli 1934:
„Meuternde Divisionen hat man zu allen Zeiten durch Dezimierung wieder zur Ordnung gerufen [...] Ich habe den Befehl gegeben, die Hauptschuldigen an diesem Verrat zu erschießen, und ich gab weiter den Befehl, die Geschwüre unserer inneren Brunnenvergiftung und der Vergiftung des Auslandes auszubrennen bis auf das rohe Fleisch.“
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Organisatorische Entmachtung der SA:
- Röhms Ministeramt verschwindet
- SS organisatorisch endgültig von SA gelöst
- NSKK und Motor-SA fusioniert und direkt der NSDAP unterstellt
- interne Säuberungen (Entlassungen, Sondergericht der SA)
Nutznießer: Reichswehr, SS
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Fortan beschränkter Aufgabenbereich der SA:
- Wehrsport und vormilitärische Ausbildung
- Aufmärsche
- Mitwirkung an antijüdischen Ausschreitungen
im Krieg:
- Aufräumungs- und Bergungsarbeiten
- Hilfspolizeiaufgaben (Landwacht, Stadtwacht)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
2.8. Legitimierung des Führerstaates
Plebiszite
- 12. November 1933 Plebiszit für Austritt aus Völkerbund (95 % Ja)
- nach Tod Hindenburgs (2. August 1934) wird Hitler auch Reichspräsident
= verfassungsrechtliche Absicherung der absoluten Führergewalt
- 19. August 1934 per Volksabstimmung bestätigt (89,9 % Zustimmung)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
„Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“
- Einparteienstaat ab 14. Juli 1933
- Reichstag hatte fortan nur noch NSDAP-Fraktion
- bestand trotzdem bis 1945
- 3x Wahlen: 1933, 1936 und 1938 mit Einheitsliste
- sieben Gesetze durch Reichstag beschlossen (gegenüber 986 durch Regierung)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
darunter:
1934 „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ (Gleichschaltung)
1935 die beiden „Nürnberger Gesetze“
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Anfänge späterer Vernichtungspolitik schon 1933:
- antisemitische Maßnahmen (Berufsverbote, Judenboykott, Bücherverbrennung)
- 14. Juli 1933: Gesetz „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (in Kraft seit 1. Januar 1934)
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Machtergreifung im Herbst 1934 abgeschlossen:
- Führerstaat installiert
- keine konkurrierende Institution oder Persönlichkeit mehr vorhanden
2. August 1934: Vereidigung der Reichswehr auf den „Führer“
16. Oktober 1934: Änderung des Treue-Eids der Beamten
Nationalsozialistische Diktatur
2. Nationalsozialistische Machtergreifung
Methoden der NS-Diktaturdurchsetzung:
I. Nutzung legaler Mittel
II. ständiges Ausweiten der legalen Möglichkeiten
III. Schaffung neuer Instanzen
IV. von nationalsozialistischen Führern organisierte Aktionen bzw. spontane Aktionen von der Straße her