n i e d e r s c h r i f t...2019/07/22  · bereich der flnrn. 519 t, 511/8, 511/3, 511/5 und 513...

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Seite 1 von 21 NIEDERSCHRIFT über die 61. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Montag, 22. Juli 2019 im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Bad Feilnbach Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:08 Uhr Anwesend: Fraktion Anmerkungen Vorsitzender Wallner, Anton CSU Gremiumsmitglied Büttner, Manfred SPD/PF Angermaier, Katharina FW Obermaier, Sebastian CSU Mair, Gerhard CSU Rauscher, Josef CSU Henfling, Andreas FW Stadler, Georg CSU Spann, Balthasar CSU Weingast, Christian FW Vertreter Schlemer, Christian FW Für GRM Eder Schriftführer/in Dethof, Helge Abwesend: Anmerkungen Eder, Christian FW verhindert Beschlussfähigkeit ist gegeben. Sämtliche 11 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sind ordnungsgemäß eingeladen.

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Page 1: N I E D E R S C H R I F T...2019/07/22  · Bereich der FlNrn. 519 T, 511/8, 511/3, 511/5 und 513 Gmkg. Wiechs -Satzungsbeschluss BAU 72 / 19 4. Aufstellung eines Bebauungsplans im

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N I E D E R S C H R I F T über die 61. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Montag, 22. Juli 2019 im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Bad Feilnbach Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:08 Uhr

Anwesend: Fraktion Anmerkungen

Vorsitzender Wallner, Anton CSU Gremiumsmitglied Büttner, Manfred SPD/PF Angermaier, Katharina FW Obermaier, Sebastian CSU Mair, Gerhard CSU Rauscher, Josef CSU Henfling, Andreas FW Stadler, Georg CSU Spann, Balthasar CSU Weingast, Christian FW Vertreter Schlemer, Christian FW Für GRM Eder Schriftführer/in Dethof, Helge

Abwesend: Anmerkungen

Eder, Christian FW verhindert Beschlussfähigkeit ist gegeben. Sämtliche 11 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sind ordnungsgemäß eingeladen.

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T A G E S O R D N U N G :

1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Bauausschusssitzung (60. BUA am 08.07.2019)

2. 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Fulinpachstraße" im Bereich der Fl.Nr. 650 Gmkg. Bad Feilnbach (Am Höhenpark)

-Billigungsbeschluss Vorentwurf

BAU 71 / 19

3. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Fritz-Pfaffinger-Weg Süd" im Bereich der FlNrn. 519 T, 511/8, 511/3, 511/5 und 513 Gmkg. Wiechs

-Satzungsbeschluss

BAU 72 / 19

4. Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Fritz-Pfaffinger-Weg BAU 73 / 19

5. Antrag auf Baurechtschaffung, Fl.Nr. 892/2 T Gmkg. Au (Berghalde) BAU 74 / 19

6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 "Gottschalling" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1477 Gmkg. Au bei Bad Aibling

BAU 75 / 19

7. Antrag auf isolierte Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsat-zung - Erweiterung des bestehenden Carport auf Fl.Nr. 584/4 Gmkg. Wiechs (Fichtenweg)

BAU 76 / 19

8. Bauantrag Überdachung eines bestehenden Fahrsilos; Fl.Nr. 1016 Gmkg. Au b. Bad Aibling (Nähe Miesbacher Str.)

BAU 77 / 19

9. Bauantrag Errichtung einer neuen Biogasanlage: Bau eines Fermen-ters mit Folienhaube, Umnutzung des bestehenden Fermenters zum Nachgärer sowie Einbau eines neuen BHKWs in einen bestehenden BHKW-Raum; Fl.Nr. 111, 112 Gmkg. Wiechs (Neuweg)

BAU 78 / 19

10. Bauantrag Anbau eines Lagers an einem bestehenden Clubheim; Fl.Nr. 258 Gmkg. Au b. Bad Aibling (Kreuthweg)

BAU 79 / 19

11. Antrag auf Vorbescheid; Nutzungsänderung einer bestehenden Pensi-on mit Gaststätte in eine Gastronomie mit Gewerbe und 7 Wohneinhei-ten; Fl.Nr. 629/2 Gmkg. Bad Feilnbach (Schwarzenbergstr.)

BAU 80 / 19

12. Bekanntgabe genehmigter Bauvorhaben

13. Informationen

13.1. Informationen; Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Ro-senheim zur Hochwasserentlastung "Grünes Bacherl"

13.2. Informationen; EUGH-Urteil zur Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)

14. Anfragen, Sonstiges

14.1. Anfragen, Sonstiges; Dritter Bürgermeister Obermaier - Parkverbot am Kneippbecken

14.2. Anfragen, Sonstiges; Dritter Bürgermeister Obermaier - Wohnungssu-che von Einheimischen

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Bürgermeister Wallner eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die erschienenen Gemein-deratsmitglieder sowie die Zuhörer. Zur Tagesordnung wird darüber informiert, dass TOP 2 auf Wunsch des Antragstellers vertagt wird. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift über die 60. öffentliche Sitzung am 08.07.2019. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 2. 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Fulinpachstraße" im Bereich der Fl.Nr. 650 Gmkg. Bad Feilnbach (Am Hö-henpark)

-Billigungsbeschluss Vorentwurf

BAU 71 / 19

Sachverhalt: Der TOP wird auf Wunsch des Antragstellers abgesetzt und voraussichtlich in der Septembersit-zung wieder in die Tagesordnung aufgenommen.

TOP 3. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Fritz-Pfaffinger-Weg Süd" im Bereich der FlNrn. 519 T, 511/8, 511/3, 511/5 und 513 Gmkg. Wiechs

-Satzungsbeschluss

BAU 72 / 19

Sachverhalt: 1. Verfahren: Auf den Aufstellungsbeschluss unter TOP 6. der 47. BUA am 14.05.2018 wird Bezug genommen. Ebenso wird auf den Billigungsbeschluss unter TOP 3. der 54. BUA am 14.01.2019 verwiesen.

TOP 1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Bauaus-schusssitzung (60. BUA am 08.07.2019)

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Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 08.04.2019 bis einschl. 15.05.2019 beteiligt. Die Öffentlichkeit erhielt mit amtlicher Bekanntmachung vom 10.04.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.04. bis einschließlich 24.05.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme. 2. Abwägung: A) Öffentliche Auslegung In der Öffentlichkeit fand das Verfahren geringes Interesse. Stellungnahmen, über die im Rahmen der Abwägung zu beraten und zu beschließen wäre, sind nicht eingegangen. B) Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB), Sonstige Belange Folgende TÖB haben sich nicht geäußert: 1. Amt für ländliche Entwicklung 2. Bayernwerk AG 3. Landratsamt Rosenheim, SG Immissionsschutz 4. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Folgende TÖB haben keine Einwände: 5. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern (E-Mail vom 30.04.2019) 6. Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde – E-Mail vom 29.04.2019) 7. Landratsamt Rosenheim, SG Wasserrecht (E-Mail vom 07.05.2019) 8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Schreiben vom 03.05.2019) 9. Deutsche Telekom Technik GmbH (Schreiben vom 08.05.2019)

Folgende TÖB haben Anregungen vorgebracht:

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10. Landratsamt Rosenheim, SG Bauleitplanung (E-Mail vom 14.05.2019):

Stellungnahme der Verwaltung: Die Thematik wurde mit dem Städteplaner, dem Landratsamt Rosenheim sowie dem Fachan-walt der Gemeinde intensiv besprochen und behandelt. Tatsächlich kann die Prägung der einzubeziehenden Flächen im Zusammenhang mit der vor-handenen Bebauung auch fraglich erscheinen. Die Prägung ist Voraussetzung für die Einbe-ziehungssatzung. In der Literatur finden sich Beispiele für dieses planerische Instrument, die sogar größere Flä-chen einbeziehen und die sicherlich weniger Prägung aufweisen und auch sonst kaum Merk-male aufweisen, die Voraussetzungen sind. Diese Literatur wurde in diesem Fall analog her-angezogen. (Ziffer 3.4 der Difu-Arbeitshilfe „Die Satzungen nach dem BauGB“).

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Auch sonst sind die juristischen Aussagen der planungsrechtlichen Gegebenheiten unter-schiedlich. So bestehen Differenzen hinsichtlich der Ortsteileigenschaft. Dies wurde erst vor kürzerer Zeit vom Landratsamt so bejaht (im Jahr 2015 bei der EBS Fritz-Pfaffinger-Weg bei FlNr 517/6). Aktuell gibt es Zweifel an dieser Tatsache. Da das Landratsamt Rosenheim als Baugenehmigungsbehörde bei Zweifeln an der Rechtmä-ßigkeit der Satzung eine Baugenehmigung versagen könnte, fand in der 28. KW ein Gespräch hierzu statt. Das Ergebnis steht noch aus. Die Verwaltung betrachtet die Argumente für und wider dieser Satzung für gleichrangig. Au-ßerdem entstehen für die Bauwilligen weitere und durchaus höhere Kosten bei einem Verfah-renswechsel. Damit ist aber nach Auskunft des Fachanwalts eine rechtlich einwandfreie und rechtssichere Lösung für die bestehende Situation auch nicht gegeben. Insoweit kann eine sachgerechte Abwägung des Bauausschusses nach bestem Wissen und Gewissen durchaus zu einem Abschluss dieser Einbeziehungssatzung führen. Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für die durchgeführte Einbeziehungssatzung sprechen durchaus Gründe, die einen Abschluss des nun begonnenen Verfahrens rechtfertigen. Auch wenn der Begriff der „Abrundung“ nicht mehr gebräuchlich ist, kann er dennoch in diesem Fall passenderweise die „angrenzenden Flächen“ bezeichnen, die einbezogen werden sollen und eine sinnvolle und geordnete städte-bauliche Entwicklung am bestehenden Siedlungsrand darstellen. Die Wohnbebauung im Nor-den strahlt gleichsam auf die Außenbereichsflächen wie die östlich gelegene Nebenerwerbs-landwirtschaft und ist daher auch in Hinblick auf Wohnnutzung geprägt. Für den Planentwurf ergibt sich kein Änderungsbedarf. Abstimmungsergebnis: 11/0

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11. Landratsamt Rosenheim, SG Naturschutz (E-Mail vom 15.05.2019):

Stellungnahme der Verwaltung: Anhand der unterschiedlichen Bestandssituation mit Gehölz bzw. intensivem Grünland wurde auch der Kompensationsfaktor entsprechend der Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Zusammenhang mit der zu erwartenden Eingriffsschwere differenziert be-trachtet und beurteilt. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke befinden sich am südöstlichen Ortsrand von Bad Feilnbach. Die (Gesamt-) Flächen werden zum Teil intensiv zur Grünfuttergewinnung ge-nutzt bzw. weisen in einem kleineren Teil von ca. 1/3 eine Gehölzstruktur auf. Je nach Schwere des Eingriffs ist im Leitfaden des LfU ein Kompensationsfaktor zwischen 0,2 und 0,5 anzusetzen. Weshalb das LRA hier den obersten Wert fordert ist nicht erläutert. Die Gemeinde hält den Mittelwert aufgrund der geplanten Bebauung von Teilflächen des Gel-tungsbereichs für angemessen, zumal Teilflächen künftig ein kleingärtnerische Nutzung erhal-ten und gegenüber der bisherigen Intensivnutzung für den Naturhaushalt positiv sind. Bei der Ermittlung des Ausgleichs wurde 1.000 m² Ausgleichsfläche festgelegt, die sich an den bestehenden Obstgarten auf Fl.Nr. 519 Gmkg. Wiechs anschließen soll. Je angefangene 100m² der Ausgleichsfläche ist mindestens ein standortgerechter, heimischer Obstbaum zu pflanzen (StU 10-12 cm). Eine Erhöhung des Faktors oder ein erweitertes Pflanzgebot würde die weitere Bewirtschaf-tung erschweren und wäre nicht verhältnismäßig. Die Verwaltung schlägt vor, den gewählten Kompensationsfaktor zu belassen.

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6Die Ausgleichsregelung wird notariell beurkundet und dem LfU anschließend für das Ökoflä-chenkataster gemeldet. Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für den Planentwurf ergibt sich kein Ände-rungsbedarf. Abstimmungsergebnis: 11/0

Diskussionsverlauf: ./. C) Satzungsbeschluss Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Einbeziehungssatzung des Städteplaners Wüstin-ger/Rickert, Frasdorf vom 13.03.2019 als Satzung. Vor In-Kraft-Setzung ist die Beurkundung der Ausgleichsregelung vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 4. Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Fritz-Pfaffinger-Weg

BAU 73 / 19

Sachverhalt: Am 14.05.2018 sowie 14.01.2019 hat der Bauausschuss eine Erweiterung der Wohnbebauung am Fritz-Pfaffinger-Weg durch Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Die Planunterlagen wurden im April/Mai 2019 der Öffentlichkeit bzw. den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt und um Stellungnahme gebeten. Das Landratsamt Rosenheim, SG Bauleitplanung hat folgende Äußerung abgegeben:

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Stellungnahme Fachanwalt (Kanzlei Döring/Spiess) vom 13.06.2019:

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Am 03.07.2019 fand ein Gespräch mit den Antragstellern statt. Hier werden zwei Wege vorge-schlagen:

A) Ausdrückliche Weiterführung des Verfahrens auf Wunsch der Antragsteller. Damit einherge-hend das Risiko einer anfechtbaren Satzung. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde die Satzung als rechtswidrig betrachten und daher den Bauantrag ablehnt.

B) Einstellung des Verfahrens zur Einbeziehungssatzung. Aufstellungsbeschluss für einen Be-bauungsplan nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). Damit verbunden sind höhere Planungskosten und eine Verfahrensverzögerung durch das notwendige Immissionsgutachten. Vorteil ist die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung ohne Beteiligung des Landratsam-tes.

Die Verwaltung schlägt die weitere Vorgehensweise nach Alternative B) vor. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans soll mit dem bisherigen Entwurf der Einbeziehungssatzung identisch sein. Am 10.07.2019 fand ein weiteres Gespräch von Bürgermeister Wallner und der Familie Gasteiger im Landratsamt Rosenheim statt, um die Genehmigungsfähigkeit abzuklären für den Fall, dass die Gemeinde die Einbeziehungssatzung abschließt. Diskussionsverlauf: Der Schriftführer erläutert, dass dieser Beschluss erst vollzogen wird, wenn definitiv über die Ein-beziehungssatzung die Baurechtschaffung scheitert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt eine Einstellung des Verfahrens für die Einbezie-hungssatzung „Fritz-Pfaffinger-Weg-Süd“. Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 519 T, 511/8, 511/3, 511/5 und 513 Gmkg. Wiechs die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13 b BauGB ohne Durchführung ei-ner Umweltprüfung. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Abstimmungsergebnis: 11/0

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TOP 5. Antrag auf Baurechtschaffung, Fl.Nr. 892/2 T Gmkg. Au (Berghalde)

BAU 74 / 19

Sachverhalt: Mit Schreiben vom 18.04.2019 wird eine Baurechtschaffung für Wohnzwecke auf Fl.Nr. 892/2 Gmkg. Au bei Bad Aibling beantragt.

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Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächen-nutzungsplan der Gemeinde von 2002 als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Berghalde ist eine Splittersiedlung und eine städtebauliche Fehlentwicklung. Die zitierte „Erschließung“ ist nicht abgeschlossen. Im Jahr 2013 wurde lediglich die Schmutzwas-serleitung verlegt. Die Wasserversorgung wird von der Wassergenossenschaft Au e.G. betrieben. Die Frage der ausreichenden Trink- und Löschwasserversorgung ist noch ungeklärt. Zur Erschließung zählt außerdem ein ausreichender Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Die vorhandene Straße mit einer Breite von 3,40 bis 4 m im Verlauf von mehr als 220 m ist nicht ausreichend.

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Nachdem sich am Sachverhalt nichts geändert hat, kann die Verwaltung eine Baurechtschaffung nicht empfehlen. Auszug aus der Niederschrift des Gemeinderats vom 18.01.2001:

Auf Wunsch des Zweiten Bürgermeisters Sepp Rauscher wurde zusätzlich eine kurzfristige Stel-lungnahme des gemeindlichen Fachanwalts für öffentliches Baurecht eingeholt. Die E-Mail der Kanzlei Döring/Spieß vom 19.07.2019 wurde von Bürgermeister Wallner verlesen. Im Ergebnis werden obige Gründe bestätigt.

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Diskussionsverlauf: Bürgermeister Wallner betont, dass ihm sehr daran gelegen ist, dem Bauwunsch nachzukommen. Jedoch stehen rechtliche Hürden im Weg. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss lehnt eine Baurechtschaffung für das Grundstück Fl.Nr. 892/2 Gmkg. Au bei Bad Aibling aus den vorgenannten Gründen ab. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 "Gott-schalling" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1477 Gmkg. Au bei Bad Aibling

BAU 75 / 19

Sachverhalt: Auf die Behandlung eines gleichartigen Antrags unter TOP 28. der 68. GRS am 25.07.2018 wird Bezug genommen. Ebenso wird auf die nichtöffentliche Information unter TOP 15 der 56. BUA am 11.03.2019 verwie-sen. Nachdem die rechtlichen Hinderungsgründe weggefallen sind, steht einer Bebauungsplanände-rung nichts mehr im Wege. In einer Vorsprache am 25.07.2019 wird folgende Baurechtsänderung beantragt:

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Der Ur-Bebauungsplan hat keine Festsetzung hinsichtlich der Grundflächen (-zahl), da es sich um einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beur-teilt sich daher grundsätzlich nach § 34 BauGB. Allerdings wurde im Verfahren ein Geruchsgutach-ten erstellt, welches die Immissionen aus der benachbarten Landwirtschaft berücksichtigt. Ob eine

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Veränderung des Baufensters diesbezüglich Auswirkungen hat, ist in einer ergänzenden Untersu-chung festzustellen. Die Kompensations- bzw. naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Ur-Bebauungsplan auf Grundlage eines Eingriffs mit einer GRZ von 0,35 ermittelt. Sofern durch die Änderung ein höherer Ausgleich ausgelöst wird, ist eine Anpassung erforderlich. Grundsätzlich ist anstellte eines Einzelhauses die Errichtung eines Doppelhauses im Sinne einer Nachverdichtung zu befürworten. Mit den städtebaulichen Leistungen soll nach Rücksprache mit dem Antragssteller der Städtepla-ner Rolf Katzendobler, Grasbrunn-Neukerferloh beauftragt werden. Diskussionsverlauf: ./. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Gottschal-ling“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1477 Gmkg. Au bei Bad Aibling im Sinne des Antrages. Für die städtebaulichen Leistungen soll das Büro Rolf Katzendobler, Grasbrunn beauftragt werden. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 7. Antrag auf isolierte Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung - Erweiterung des bestehenden Carport auf Fl.Nr. 584/4 Gmkg. Wiechs (Fichtenweg)

BAU 76 / 19

Sachverhalt: Mit Antrag vom 27.06.2019 wird eine isolierte Abweichung von der gemeindlichen Satzung be-gehrt. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO besteht Verfahrensfreiheit (Garagen bis zu 50m²). Es ist geplant, den bestehenden Carport mit Flachdach in der Länge um einen weiteren Stellplatz zu erweitern und geringfügig zu verbreitern. Der zusätzliche Stellplatz gehört nicht zu den nachzuweisenden Stellplätzen je Wohneinheit.

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Es gilt die gemeindliche Garagen- und Stellplatzsatzung. Hiernach kann gemäß § 5 der Satzung bei wichtigen (=städtebaulichen) Gründen eine Abweichung zugelassen werden. Die Nachbarbeteiligung wurde von den Antragstellern durchgeführt. Ein Nachbar hat nicht zuge-stimmt. E-Mail vom 07.07.2019:

Einige Punkte der Begründung sind nicht nachvollziehbar. So ist der Bezug unter Ziffer 2. auf den Nachbarcarport irreführend, da dieser ohne isolierte Abweichung von der Garagen- und Stellplatz-satzung errichtet wurde. Ebenso läuft Ziffer 3. a) ins Leere, da auch bei dem geplanten Pultdach die EG-Fenster und das Glasbausteinelement beeinträchtigt werden. Letztendlich ist aber festzustellen, dass bei Betrachtung der Bestandssituation mit dem Pultdach eine Verlängerung unproblematisch zu sehen ist und eine Abweichung von der gemeindlichen Satzung auch begründbar. Die Ablehnung eines Nachbarn ist nicht von Bedeutung, weil keine Verletzung nachbarschützen-der Rechte (Belichtung, Belüftung, Gebietserhaltungsanspruch, …) geltend gemacht wurde und auch nicht offensichtlich vorliegen. Diskussionsverlauf: Die geplante Länge des Carports wird erläutert. Gebäude werden ohne Dach gemessen. In die-sem Fall sind die Pfosten die Gebäudeecken und damit ergeben sich 9 Meter. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Abweichung gemäß § 5 der Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich der Dachform zu, da es sich um eine Erweiterung eines bestehenden Carports mit Flachdach handelt, welcher vor Erlass der Satzung errichtet wurde. Abstimmungsergebnis: 11/0

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TOP 8. Bauantrag Überdachung eines bestehenden Fahrsilos; Fl.Nr. 1016 Gmkg. Au b. Bad Aibling (Nähe Miesbacher Str.)

BAU 77 / 19

Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirt-schaftliche Fläche dargestellt. Diskussionsverlauf: ./. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Vorlage einer Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 9. Bauantrag Errichtung einer neuen Biogasanlage: Bau ei-nes Fermenters mit Folienhaube, Umnutzung des beste-henden Fermenters zum Nachgärer sowie Einbau eines neuen BHKWs in einen bestehenden BHKW-Raum; Fl.Nr. 111, 112 Gmkg. Wiechs (Neuweg)

BAU 78 / 19

Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirt-schaftliche Fläche dargestellt. Für die Biogasanlage gibt es eine Baugenehmigung vom 24.03.2009. Diskussionsverlauf: ./. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Vorlage einer Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt.

Page 19: N I E D E R S C H R I F T...2019/07/22  · Bereich der FlNrn. 519 T, 511/8, 511/3, 511/5 und 513 Gmkg. Wiechs -Satzungsbeschluss BAU 72 / 19 4. Aufstellung eines Bebauungsplans im

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Hinweis: Ein Feuerwehrplan wurde angefordert. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 10. Bauantrag Anbau eines Lagers an einem bestehenden Clubheim; Fl.Nr. 258 Gmkg. Au b. Bad Aibling (Kreuthweg)

BAU 79 / 19

Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirt-schaftliche Fläche dargestellt. Die Kostenübernahme erfolgt durch den SC Au. Diskussionsverlauf: ./. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 11. Antrag auf Vorbescheid; Nutzungsänderung einer beste-henden Pension mit Gaststätte in eine Gastronomie mit Gewerbe und 7 Wohneinheiten; Fl.Nr. 629/2 Gmkg. Bad Feilnbach (Schwarzenbergstr.)

BAU 80 / 19

Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Flächennutzungs-plan stellt das Grundstück als „WA“ Allgemeines Wohngebiet dar. Derzeit gibt es eine Baugeneh-migung zur Nutzungsänderung von „Pensionsbetrieb in Unterkunft für Asylbewerbe“ vom 14.08.2017. In dieser Baugenehmigung wurden 4 Kfz-Stellplätze als Auflage festgesetzt. In keiner der alten Baugenehmigungen (Erweiterung der Wirtschaftsküche, Einbau eines Grillraumes und Sanierung der Gästezimmer; Anbau von Wohnräumen, Abortanlagen, Fremdenzimmern und Schiessstand; Aufstockung des bestehenden Anwesens; Erweiterungsbau zum Gartencafe etc.) wurden Stellplätze festgesetzt. Eine Rückfrage im Landratsamt bei Herrn Zenk hat ergeben, dass er keine Möglichkeit sieht von der Forderung von Stellplätzen abzusehen. Es findet eine komplett andere Nutzung statt, von Be-

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standsschutz kann hier nicht ausgegangen werden. Er empfiehlt eine Stellplatzablöse (diese Mög-lichkeit besteht leider nicht) oder eine privatrechtliche Sicherung von Stellplätzen auf Nachbar-grundstücken mit einer Sicherung über Grunddienstbarkeit. Auf die Stellplatzberechnung des Planers wird hingewiesen, es sind 6 freie und 3 Duplexparker somit 6 also insgesamt 12 Stellplätze nachgewiesen. Die Baugenehmigung für die Fahrradcontainer (Nordseite) war zeitlich befristet. Das Gebäude soll abgerissen werden. Ein kleinerer Teil der Gemeindestraße verläuft über das Grundstück und auf der Bachseite liegt eine Teilüberbauung des Bachweges vor. Dies ist notariell gesondert zu regeln. Diskussionsverlauf: Das Bauvorhaben zur Wohnraumschaffung wird grundsätzlich begrüßt. Warum in der Vergangenheit die Baugenehmigungen ohne Stellplatzprüfung erteilt wurden, kann vom Gremium nicht nachvollzogen werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewie-sen werden, erteilt. Abstimmungsergebnis: 11/0

TOP 12. Bekanntgabe genehmigter Bauvorhaben

Sachverhalt: Entfällt.

TOP 13. Informationen; Zuwendungsbescheid des Wasserwirt-schaftsamtes Rosenheim zur Hochwasserentlastung "Grünes Bacherl"

Sachverhalt: Der Schriftführer informiert auf den heute eingegangenen Zuwendungsbescheid des Wasserwirt-schaftsamtes Rosenheim vom 18.07.2019. Hiernach wird für die Hochwasserentlastung des „Grünen Bacherls“ entsprechend Verwendungs-nachweis eine Zuwendung in Höhe von 175.095,11 Euro in Aussicht gestellt.

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TOP 13. Informationen; EUGH-Urteil zur Honorarordnung für Archi-tekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)

Sachverhalt: Der Schriftführer kommt auf die Wortmeldung von GRM Büttner in der letzten Sitzung zurück. Der Bayerische Gemeindetag hat über ein Urteil des EuGH vom 04.07.2019 informiert, wonach das Mindest- und Höchstsatzgebot der HOAI gegen Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. G und Abs. 3 der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123EG verstößt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern weist darauf hin, dass entsprechende Neuverträge nicht mehr angewandt werden dürfen. Nähere Informationen sollen baldmöglichst übermittelt wer-den, was bis zum heutigen Tage jedoch nicht geschehen ist. Die Verwaltung ist entsprechend sensibilisiert.

TOP 14. Anfragen, Sonstiges; Dritter Bürgermeister Obermaier - Parkverbot am Kneippbecken

Sachverhalt: Dritter Bürgermeister Obermaier berichtet von Problemen der Kneippanlagenbesucher, weil keine Parkplätze vorhanden sind. Das Parkverbot soll überprüft und ggf. geändert werden.

TOP 14. Anfragen, Sonstiges; Dritter Bürgermeister Obermaier - Wohnungssuche von Einheimischen

Sachverhalt: Dritter Bürgermeister Obermaier berichtet von einem heutigen E-Mail an die Gemeinderatsmitglie-der von einem langjährigen Gemeindebürger, der sehr aktiv im Vereinsleben ist und Schwierigkei-ten bei der Wohnungssuche habe. Darin wird auch moniert, dass oftmals an Auswärtige vermietet werde. Er fragt, ob der Brief ggf. im Gemeindeblatt veröffentlicht werden kann. Mit dem Dank von Bürgermeister Wallner wird der öffentliche Teil der Sitzung um 20:08 Uhr ge-schlossen. Anton Wallner Helge Dethof Erster Bürgermeister Schriftführer