mitteilungen des berufsverbandes der deutschen radiologen (bdr)

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Mitteilungen des Berufs- verbandes der Deutschen Radiologen (BDR) Radiologe 2004 · 44:M 89–M 112 DOI 10.1007/s00117-004-1087-8 © Springer-Verlag 2004 Impressum Herausgeber Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) Verantwortlich: Dr. Helmut Altland, Siegburg Redaktion Dr. rer. pol. Sybille Jegodzinski (je), Bad Harzburg Udo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), Siegburg Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz Weitere Autoren dieser Ausgabe Dr. Andreas Bollkämper · Vorsitzender des BDR-Landesverbandes Hamburg, Hamburg Dr. Rüdiger Christiansen · Vorsitzender des BDR-Landesverbandes Schleswig-Holstein und des BDR-Fachausschusses Radiologennetze, Kiel Markus Henkel (mh) · BDR-Geschäftsführer, München Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar. Editorial Was bleibt vom EBM-Grundgedanken noch übrig? 91 Berufspolitik Zweites Fallpauschalen-Änderungsgesetz: KBV befürchtet Eingriff in die ambulante Versorgung 92 Gesetzliche Fortbildungspflicht: KBV übernimmt liberalisierte Mustersatzung 93 BfS: Teilgebietsradiologie als Problem genannt 94 DKI-Studie zur neuen Arbeitszeitorganisation: Krankenhäuser müssen Übergangsfrist nutzen 95 Das Leben des Herrn Röntgen: Bilderbuch für Kinder und Jugendliche 97 Vorstandsbeschlüsse: Ergebnisse der BDR-Klausurtagung 98 GFB: BDR kündigt Mitgliedschaft 99 BDR beim 85. Deutschen Röntgenkongress: DRGs – GMG – Mammographie – EBM 100 Programmverantwortlicher Arzt beim Screening: Haftpflichtversicherer übernehmen kein Risiko 102 KBV-Tätigkeitsbericht 2003 zum Screening: Fakten zu den Modellprojekten 103 BMGS-Verlautbarung: Wie sieht die Zukunft der KVen und Vertragsärzte aus? 104 WHO-Ranking: Weniger behaupten – mehr beweisen 105 Im Internet abrufbar: Fallpauschalen für Krankenhausradiologen 110 Neue Mitglieder 101 Anzeigen 94, 104,106, 108, 111 Recht BGH: Juniorgesellschafter kann in Probezeit ausgeschlossen werden 106 Aktuelle Rechtsprechung 107 Aus den Ländern QuaMaDi in Schleswig Holstein: Hohe Prozess- und Ergebnisqualität 109 Mammographie-Screening in Bayern: Nach einem Jahr ein positives Fazit 111 Niedersächsisches Sozialministerium: Auf Rückgabe von Kassenzulassungen scharf reagiert 112 7 2004 Der Radiologe 7 · 2004 | Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) M 89

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Page 1: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Mitteilungen des Berufs- verbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Radiologe 2004 · 44:M 89–M 112DOI 10.1007/s00117-004-1087-8© Springer-Verlag 2004

Impressum Herausgeber

Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) Verantwortlich: Dr. Helmut Altland, Siegburg

Redaktion

Dr. rer. pol. Sybille Jegodzinski (je), Bad Harzburg Udo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), Siegburg Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz

Weitere Autoren dieser Ausgabe

Dr. Andreas Bollkämper · Vorsitzender des BDR-Landesverbandes Hamburg, Hamburg

Dr. Rüdiger Christiansen · Vorsitzender des BDR-Landesverbandes Schleswig-Holstein und des BDR-Fachausschusses Radiologennetze, Kiel

Markus Henkel (mh) · BDR-Geschäftsführer, München

Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.

Editorial

Was bleibt vom EBM-Grundgedanken noch übrig? 91

Berufspolitik

Zweites Fallpauschalen-Änderungsgesetz: KBV befürchtet Eingriff in die ambulante Versorgung 92Gesetzliche Fortbildungspflicht: KBV übernimmt liberalisierte Mustersatzung 93BfS: Teilgebietsradiologie als Problem genannt 94DKI-Studie zur neuen Arbeitszeitorganisation: Krankenhäuser müssen Übergangsfrist nutzen 95Das Leben des Herrn Röntgen: Bilderbuch für Kinder und Jugendliche 97Vorstandsbeschlüsse: Ergebnisse der BDR-Klausurtagung 98GFB: BDR kündigt Mitgliedschaft 99BDR beim 85. Deutschen Röntgenkongress: DRGs – GMG – Mammographie – EBM 100Programmverantwortlicher Arzt beim Screening: Haftpflichtversicherer übernehmen kein Risiko 102

KBV-Tätigkeitsbericht 2003 zum Screening: Fakten zu den Modellprojekten 103

BMGS-Verlautbarung: Wie sieht die Zukunft der KVen und Vertragsärzte aus? 104

WHO-Ranking: Weniger behaupten – mehr beweisen 105Im Internet abrufbar: Fallpauschalen für Krankenhausradiologen 110

Neue Mitglieder 101Anzeigen 94, 104,106, 108, 111

Recht

BGH: Juniorgesellschafter kann in Probezeit ausgeschlossen werden 106Aktuelle Rechtsprechung 107

Aus den Ländern

QuaMaDi in Schleswig Holstein: Hohe Prozess- und Ergebnisqualität 109Mammographie-Screening in Bayern: Nach einem Jahr ein positives Fazit 111Niedersächsisches Sozialministerium: Auf Rückgabe von Kassenzulassungen scharf reagiert 112

7 • 2004

Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR)

M 89

Page 2: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie

Direktorium Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, Bremen Dr. Helmut Altland, Siegburg Prof. Dr. Claus Claussen, Tübingen Prof. Dr. Stefan Feuerbach, Regensburg Dr. Jürgen Fischer, Coesfeld Prof. Dr. Maximilian Reiser, München Prof. Dr. Klaus Reisner, KarlsruheAnschrift Du-Pont-Straße 1, 61352 Bad Homburg Tel: 0 61 72/48 85 85, Fax: 0 61 72/48 85 87 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.drg.de/Akademie

BDR-Vorstand

Vorsitzender Dr. Helmut Altland Wilhelmstraße 60 53721 Siegburg Tel: 0 22 41/95 81 00 Fax: 0 22 41/9 58 10 18 E-Mail: [email protected]

1. stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Bernd Hamm Institut für Radiologie, Charité Schumannstraße 20/21 10117 Berlin Tel: 0 30/4 50 52 70 82 Fax: 0 30/4 50 52 79 11 E-Mail: [email protected]

2. stellvertretender Vorsitzender Dr. Wolfgang Stork Kaiserswerther Straße 89, 40476 Düsseldorf Tel: 02 11/4 96 65 00 Fax: 02 11/4 96 65 79 E-Mail: [email protected]

Schriftführer Dr. Hanjörg Meier-Duis Gasteiner Straße 5, 10717 Berlin Tel: 0 30/86 40 99 96 Fax: 0 30/86 40 99 97 E-Mail: [email protected]

Kassenführer Dr. Ulrich Wezler Konrad-Adenauer-Straße 12 38226 Salzgitter Tel: 0 53 41/83 05 50 Fax: 0 53 41/83 05 55 E-Mail: [email protected] PD Dr. Markus Müller-Schimpfle Radiologisches Zentralinstitut, Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Gotenstraße 6–8 65929 Frankfurt am Main Tel: 0 69/31 06 28 18 Fax: 0 69/31 06 25 11 E-Mail: [email protected] Dr. Rainer Rothe Sonnenstraße 11 80331 München Tel: 0 89/53 94 11 Fax: 0 89/59 06 86 30 E-Mail: [email protected]

LänderausschussVorsitzender: Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124, 09122 Chemnitz Tel: 0371/22 01 82, Fax: 0371/278 0410 E-Mail: [email protected]

BDR-Geschäftsstelle

Gottfried-Keller-Straße 20 81245 München Tel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.radiologenverband.deGeschäftsführer Rechtsanwalt Dipl. Kfm. Udo H. Cramer Rechtsanwalt Markus Henkel

QRR-Geschäftsstelle

Daimlerstraße 285 41462 Neuss Tel: 0 21 31/34 29 01 Fax: 0 21 31/34 29 29 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.qrr.deGeschäftsführer Gerd Schumacher

Redaktion

Dr. Sybille Jegodzinski Public Relations Untere Hofbreite 17a, 38667 Bad Harzburg Tel.: 0 53 22/88 08, Fax: 0 53 22/8 22 47 E-Mail: [email protected]

Herausgeber:Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V. (BDR), Träger der Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie gGmbH, zusammen mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG)

BDR

BDR-Landesverbände

Baden-Württemberg Dr. Rudolf Fürmaier Gartenstraße 28 – 79098 Freiburg/Br. Tel: 0761/38 56 50, Fax: 0761/385 65 33

Bayern Dr. Rainer Rothe Sonnenstraße 11 – 80331 München Tel: 0 89/53 94 11, Fax: 0 89/59 06 86 30

Berlin Dr. Bernd Reichmuth Salvador-Allende-Straße 2-8 – 12559 Berlin Tel: 0 30/6 58 88 00, Fax: 0 30/65 88 80 11

Brandenburg Dr. Frank Schniewind Friedrich-Ebert Straße 6a – 19322 Wittenberge Tel/Fax: 03877/79 935, Fax: 79 444

Hamburg Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 – 22041 Hamburg Tel: 0 40/3 00 60 60, Fax: 0 40/30 06 06 50

Hessen Dr. Roland Ballreich Am Platz 4 – 63571 Gelnhausen Tel.: 0 60 51/9 22 40, Fax: 0 60 51/92 24 55

Mecklenburg-Vorpommern Dr. Wolfgang Zinck Röntgenstraße 11 – 19055 Schwerin Tel: 0385/550 75 16, Fax: 0385/550 75 11

Niedersachsen Dr. Ulrich Wezler Konrad-Adenauer-Straße 12 – 38226 Salzgitter Tel: 05341/83 05-50, Fax: 05341/83 05 55

Nordrhein Dr. Wolfgang Grimm Theaterplatz 3, 53177 Bonn Tel: 02 28/35 30 31, Fax: 02 28/35 30 32

Rheinland-Pfalz Dr. Wolfram Schaeben Emil-Schüller-Straße 31 – 3, 56068 Koblenz Tel: 0261/13 000 0, Fax: 0261/13 000 15

Saarland Dr. Emil Reif Am Caritaskrankenhaus – 66763 Dillingen Tel: 06831/76 991-0, Fax: 06831/76 991-140

Sachsen Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124 – 09122 Chemnitz Tel: 0371/22 01 82, Fax: 0371/27 80 410

Sachsen-Anhalt Dr. Detlef Wujciak Niemeyer Straße 23 – 06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00, Fax: 0345/61 40 21 0

Schleswig-Holstein Dr. Rüdiger Christiansen Karlstal 32 – 24143 Kiel Tel: 0431/70 21 60, Fax: 0431/70 21 619

Thüringen Dr. Fritz Gaerisch Brühler Wallstraße 4 – 99084 Erfurt Tel: 03 61/22 09 00, Fax: 03 61/2 20 90 91

Westfalen-Lippe Prof. Dr. Detlef Uhlenbrock Wilhelm-Schmidt-Straße 4 – 44263 Dortmund Tel: 02 31/9 43 36, Fax: 02 31/9 43 37 90

M 90 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 3: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Was bleibt vom EBM- Grundgedanken noch übrig?

„Der EBM 2000 plus beseitigt bisheri-ge Ungerechtigkeiten und bringt Leis-tungsbewertungen ins richtige Verhält-nis zueinander“, so der KBV-Vorsitzen-de Dr. Manfred Richter-Reichhelm auf der letzten Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in alter Struktur. Frei nach dem Motto „wo gehobelt wird, da fallen Späne“, setzte er dann laut Deutschem Ärzteblatt Nr. 21 fort: „Wer Gerechtigkeit will, kann nicht die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit auf ewig perpetuieren.“

Nun wird freilich keine Gruppe zuge-ben, zu unrecht in der Vergangenheit zu gut bewertet worden zu sein. Bei einem auf 40 bis 60 Prozent abgesunkenen Ho-norar muss auch die Frage erlaubt sein, ob es überhaupt „Winner“ gegeben hat.

Um kostenbasierte Neubewertung der Leistungen sollte es gehen, damit in ei-nem zeitgerechten Vergleichsmaßstab den Ärzten unterschiedlicher Fachgrup-pen gleichermaßen ein Auskommen im System mit gleichen Honorarchancen er-möglicht wird. Basis bildete der nun vor sechs Jahren aus der Schweiz beschaffte TarMed. In der Folgezeit haben Exper-ten unterschiedlicher ärztlicher Fach-gruppen zu den Entwürfen Stellung ge-nommen und entsprechend ihrer Interes-sengrundlage Veränderungen und Fein-justierung eingebracht. So sind inzwi-schen – Dank dem der das gezählt hat – 67 Versionen entstanden. Dabei fällt

auf, dass zuletzt die grundsystematische Trennung zwischen ärztlicher und tech-nischer Leistung bei den einzelnen Be-wertungen nicht dargestellt wird, son-dern ein Gesamtpunktwert aus techni-schen Leistungskosten und Arzthonorar aufgeführt ist.

Bei der Erarbeitung der EBM-Versi-onen bestand jederzeit das Primat der KBV-Vertreter vor den jeweiligen betrof-fenen Ärztegruppen. Schon im Entste-hungslauf des Regelwerkes wurde deut-lich, dass große Arztgruppen wie zum Beispiel die Allgemeinmediziner auf eine deutliche Vermehrung ihrer Punktmen-ge allein der Zahl nach hingearbeitet ha-ben. Für uns Radiologen war von Anfang an auf der Basis von 10 Pfennig/5,11 Cent je Punkt eine Absenkung der Punktzah-len insbesondere für Kernspin- und CT-Leistungen vorgegeben.

Dass eine Mengensteuerung beim Veranlasser zusätzlich erforderlich sein würde, um mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, stand von Anfang an fest. Hier begann für die Radiologen der ge-fährliche Schlingerkurs, dass Menge und Preis gleichzeitig und limitierend disku-tiert wurden.

Als Anfang des Jahres dann die ers-ten Entwürfe für Regelleistungsvolumi-na auf Grundlage der ärztlichen Arbeits-zeit bekannt wurden, kam das böse Er-wachen für diejenigen Arztgruppen, die ihre Punktwerte drastisch erhöht hatten. Ein Aufschrei ging durchs Land, dass ins-besondere „leistungsfähige größere Pra-xen“ so gar nicht existieren könnten. Of-fensichtlich hatten hier Berufsvertreter doch versucht, den 1996er Coup zu wie-derholen, als ärztliche Gesprächsleistun-gen auch über 25 Stunden und länger je Tag abgerechnet wurden und diese Leis-tungsmengen in der Trennung Hausarzt/Facharzt später festgeschrieben wurden.

Für die Vertreter einer kleinen Berufs-gruppe wie uns Radiologen bleibt es un-verständlich, wie es Vertretern großer Fachgruppen gelungen ist, dieses Dilem-ma zu lösen, indem die Regelleistungs-volumina inzwischen ausschließlich fall-zahlbezogen berechnet werden.

Die aktuelle Beschlusslage geht auf-grund der Unbezahlbarkeit der in Sum-me erwarteten Punktmengen den einfa-chen Weg, für alle gleich zu quotieren. Dies konterkariert den ursprünglichen Sinn und die Systematik des dem neuen EBM zugrundeliegenden TarMed-Sys-tems. In dieser Quotierung (die Hambur-ger KV zum Beispiel spricht ganz offen von 60 Prozent) würden auch die techni-schen Leistungsbewertungen mit erfasst. Wohl dem, der in diesem Bereich keine oder nur geringe Honoraranteile besitzt. Für uns Radiologen ist diese Entwicklung äußerst bedrohlich.

Bei BDR-Veranstaltungen wurde in den letzten Jahren immer wieder ausgie-big diskutiert, dass aufgrund der kosten-basierten Grundstruktur des EBM 2000 plus zumindest der technische Leistungs-anteil – das sind bei uns durchschnittlich sechs Siebtel des Honorars – einklagbar sein könnte. Wir werden jetzt in den ein-zelnen KVen mit ihren 23 unterschiedli-chen HVM sehr schnell ermitteln müssen, welche Auswirkungen die von der KBV beschlossene Mengensteuerung und de-ren Umsetzung im HVM hat. Um im Bild zu bleiben: Graue Wolken sind am Hori-zont, gut zu wissen, dass in München für uns Juristen auf der Brücke stehen.

Ihr

Andreas Bollkämper

M 91Der Radiologe 7 · 2004 |

Editorial • Mitteilungen des BDR

Page 4: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Zweites Fallpauschalen-Änderungsgesetz

KBV befürchtet Eingriff in die ambulante Versorgung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der gesetz-lichen Krankenkassen werfen dem Bundes-gesundheitsministerium mit dem Referen-tenentwurf für das zweite Fallpauschalen-Änderungsgesetz einseitige Interessenver-tretung für die Krankenhausträger vor. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dagegen sieht dies ganz anders.

Der KBV und den Spitzenverbänden der Kassen geht es speziell um zwei Sachver-halte: Der geplanten Definition teilstatio-närer Leistungen sowie den nun vorge-schlagenen zeitlichen Verzögerungen bei der Einführung von Fallpauschalen (Dia-gnosis Related Groups/DRGs).

Selbstzulassung zur ambulanten Versorgung?

Zu den teilstationären Leistungen gibt es im Referentenentwurf nur eine va-ge Definition. So soll der bisherige § 39 Absatz 1 SGB V um die Formulierung er-gänzt werden, dass alle Leistungen eines Krankenhauses als teilstationär gelten, die aufgrund ihrer Komplexität im Kran-kenhaus erbracht werden müssen, ohne jedoch eine vollstationäre Aufnahme zu erfordern.

Dafür findet der KBV-Vorsitzende Dr. Manfred Richter-Reichhelm deutliche Worte: Er sieht es „als getarnten Versuch der vollständigen Öffnung der Kranken-häuser für die ambulante fachärztliche Versorgung“. Schlussfolgerung: „Sie wür-den auf diesem Wege ein Monopol für die fachärztliche stationäre und ambulan-

te Versorgung erlangen. Gerade dies wi-derspricht dem Wettbewerbsgedanken.“

In der KBV-Stellungnahme zum Refe-rentenentwurf heißt es zusätzlich, dass die vorgeschlagene Definition völlig im Unklaren lässt, um welche Leistungen es sich handelt. Auf einen Katalog, etwa analog § 116 b SGB V zur ambulanten Be-handlung im Krankenhaus, wird verzich-tet. Somit bliebe auch die Abgrenzung zu einer ambulanten Leistungserbringung im Dunkeln.

Die KBV vermutet daher, dass mit der gesetzlichen Definition nicht mehr oder weniger erreicht werden soll, „als dass Krankenhäuser den gesetzlichen An-spruch erhalten, für ihr Fachabteilungs-spektrum Leistungen auch dann unter DRG-Prämissen zur Abrechnung zu brin-gen, wenn keine Aufnahme erfolgt“. Wäh-rend also die freiberuflichen Vertrags-ärzte Bedarfsplanungsauflagen und Zu-lassungsbegrenzungen in Kauf nehmen müssten, könnten Krankenhäuser sich künftig „qua Therapieentscheidung“ der behandelnden Ärzte selbst zur am-bulanten Versorgung zulassen. Ermächti-gungen durch die zuständige Kassenärzt-liche Vereinigung wären nicht mehr erfor-derlich.

Ungeregelte Zulassung von Krankenhäusern befürchtet

In die gleiche Richtung argumentieren die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen – wenn auch aus anderer Motivation –. In einer gemeinsamen Er-klärung heben sie hervor, dass der vom Gesundheitsministerium vorgelegte Ent-

wurf die Gefahr einer ungeregelten Zulas-sung von Krankenhäusern im ambulan-ten Bereich in sich berge und die Abrech-nungsstreitigkeiten nur vergrößern wür-de. Insgesamt berücksichtige der jetzige Vorschlag fast ausschließlich die Interes-sen der Krankenhausträger, aber nicht die der Beitragszahler.

Werden unwirtschaftliche Häuser begünstigt?

Die DKG begrüßt dagegen in ihrer Stel-lungnahme ausdrücklich „die Intention des Referentenentwurfes, mit der Ergän-zung des § 39 Absatz 1 eine ‚Legaldefiniti-on‘ der teilstationären Versorgung vorzu-nehmen“ und möchte es weitgehend bei der vorgeschlagenen Formulierung belas-sen. Aus ihrer Sicht sollten Freiräume ge-nutzt und ausgebaut werden.

Der jetzt unterbreitete Referentenent-wurf sieht vor, dass die endgültige und für alle Krankenhäuser verbindliche Einführung der DRGs um ein Jahr von 2007 auf 2008 verschoben wird. Außer-dem werden die bislang vorgesehenen verbindlichen Schritte zur DRG-Einfüh-rung zu Gunsten der Krankenhäuser „aufgeweicht“.

Auch hier protestieren KBV und Kas-sen. Manfred Richter-Reichhelm: „Wenn

KBV-Chef Manfred Richter-Reichhelm: Ein-seitige Vorteile für Kran-kenhäuser gehen auch zu Lasten der Patienten

M 92 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 5: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

einige Krankenhäuser nicht in die Gänge kommen und sich nicht rechtzeitig auf die geänderten Vergütungen einstellen, sollte man sie nicht auch noch mit Extra-Zeit-Kontingenten belohnen.“ Die KBV plädiert daher nachdrücklich an den Ge-setzgeber, die im Entwurf vorgeschlage-ne, einseitige Begünstigungspolitik rück-ständiger Krankenhäuser nicht zu verfol-gen. Ähnlich wird in der Erklärung der Kassen argumentiert: „Eine Verlangsa-mung des Anpassungsprozesses nehme den Druck von unwirtschaftlichen Häu-sern, effizienter zu arbeiten und bestra-fe im Gegenzug Kliniken, die schon jetzt kostengünstig behandelten.“

DKG hofft auf längere Konvergenzphase

Im Gegensatz dazu wünscht die DKG, dass die Konvergenzphase noch um ein weiteres Jahr bis 2009 verlängert wird. Die vorgeschlagene einjährige Verschie-bung würde nicht ausreichen. Dazu DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers: „Die-se Regelungen werden weder dem Reife-grad des Systems noch den mit der Kon-vergenzphase verbundenen strukturel-len Auswirkungen auf die Krankenhaus-landschaft gerecht.“ Die Abbildung der sehr unterschiedlichen Krankenhaus-strukturen ist unabhängig von der Quali-tät der Versorgung in der DRG-Kostenkal-kulation noch unvollkommen.

Zu diskutieren ist, ob die derzeit kostengünstig arbeitenden Häuser sich auf ertragreiche Krankheitsgruppen spe-zialisiert haben, da eine derartige Vorge-hensweise die Sicherstellung der flächen-deckenden Krankenhausversorgung ge-fährden könnte. Schon jetzt ist es bei der Einführung der Fallpauschalen teilwei-se zu erheblichen Verzögerungen gekom-men, unter anderem deshalb hatte die DKG eine Verlängerung der Konvergenz-phase für notwendig gehalten.

Die Anhörung zum Referentenent-wurf für das zweite Fallpauschalen- Änderungsgesetz war Ende Juni. Es wird also noch eine ganze Weile dauern, bis gesetzgeberische Konsequenzen daraus gezogen werden.

je

Gesetzliche Fortbildungspflicht

KBV übernimmt liberalisierte Mustersatzung

Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zwingt Ärzte dazu, innerhalb von fünf Jahren 250 CME-Punkte nachzuweisen, sonst drohen Honorarkürzungen, im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Zu-lassung (siehe DER RADIOLOGE 5-2004 Seite M 82). Der Deutsche Ärztetag in Bre-men hat nun einen umfassenden Katalog von möglichen Fortbildungsmaßnahmen verabschiedet, der den Ärzten viel Frei-heiten lässt. Die Kassenärztliche Bundes-vereinigung (KBV), der die Umsetzung der gesetzlichen Fortbildungspflicht obliegt, will dies jetzt zunächst so übernehmen.

Im Beschlussprotokoll des Ärztetages heißt es zu den Fortbildungsmethoden: „Der Arzt/die Ärztin sind in der Wahl der Art ihrer Fortbildung frei. Art und Wei-se des Wissenserwerbs sind auf die in-dividuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens auszurichten.“

Damit wurden die bisherigen Ober-grenzen bei der freiwilligen Fortbil-dung, wie viele Punkte höchstens aus ei-ner Fortbildungsart anerkannt werden, abgeschafft. Das Ärzteparlament will al-les weitgehend dem einzelnen Arzt über-lassen. Es gibt nur eine Ausnahme beim Selbststudium, hier werden innerhalb von drei Jahren maximal 30 Punkte und innerhalb von fünf Jahren maximal 50 Punkte anerkannt.

Entwicklung erst einmal abwarten

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Fort-bildung hat aber die KBV ein gewichtiges Wort mitzureden. Dazu heißt es in § 95 d Absatz 6 SGB V: „Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen regeln im Einver-nehmen mit den zuständigen Arbeitsge-meinschaften der Kammern auf Bundes-ebene den angemessenen Umfang der im Fünfjahreszeitraum notwendigen Fort-bildung. Die Kassenärztlichen Bundes-

vereinigungen regeln das Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Hono-rarkürzung.“

So war auch schon in der ärztlichen Standespresse zu lesen, dass die KBV sich nicht an den liberalen Weg halten will. Eine Rückfrage ergab, dass dies so nicht stimmt! Die KBV will jetzt keine neuen Richtlinien aufstellen. Man will auf jeden Fall abwarten, ob beim nächsten Deut-schen Ärztetag das Thema noch einmal auf die Tagesordnung kommt. Da jetzt für alle Neuland betreten wird, heißt es außerdem abwarten, wie die Ärzteschaft sich verhält. Ein Fortbildungs-Mix und kein einseitiger Kurs könnte sich schon aus pragmatischen Gründen als sinn-voll erweisen. Zudem „brennt“ nichts. Schließlich geht es um einen Zeitraum von fünf Jahren. Der erste Stichtag ist am 30. Juni 2009.

Radiologen-Akademie

In diesem Zusammenhang sei noch ein-mal auf die Akademie für Fort- und Wei-terbildung in der Radiologie hingewiesen. Abgesehen von der großen Akzeptanz – mittlerweile gibt es über 3.000 Mitglieder – liegt ein weiteres „Indiz“ dafür vor, dass der richtige Weg beschritten wird: Es ha-ben sich schon andere Fachgruppen ent-schlossen, ähnlich vorzugehen.

Wichtig auch noch Folgendes: Die Mitarbeiterinnen der Akademie haben einen sehr guten Überblick über das bun-desweite Fortbildungsangebot für Radio-logen und geben gerne Hilfestellung.

Der Jahresbeitrag für das CME-Pro-gramm der Akademie kostet:BDR- und DRG-Mitglied: 26 EuroArzt in Weiterbildung: 13 EuroAndere: 77 Euro

je

M 93Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik • Mitteilungen des BDR

Page 6: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Bundesamt für Strahlenschutz

Teilgebietsradiologie als Problem genannt

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat jetzt seinen Jahresbericht 2003 vor-gestellt. In der gemeinsam mit dem Bun-desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit herausgegebenen Pressemitteilung weist BfS-Präsident Wolfram König ausdrücklich auf die Prob-lematik der Teilgebietsradiologie hin.

Der medizinische Strahlenschutz ist die-ses Mal ein thematischer Schwerpunkt. Die allgemeinen Angaben sind für kei-nen Radiologen etwas Neues. Die BfS-Zahlen, dass auf die Computertomogra-phie etwa 40 Prozent der rechnerisch er-mittelten effektiven Dosis entfallen, sind schließlich bekannt (siehe zu den Hin-tergründen DER RADIOLOGE 12-2003 Seite M 182 ff.).

Dementsprechend heißt es dazu auch ganz sachlich im Bericht, dass die weltweit beobachtete Zunahme die gestiegene Be-deutung dieses Verfahrens in der Medizin widerspiegele. – Es versteht sich (leider) fast von selbst, dass diese Sachaussage von den Medien nicht aufgegriffen wurde.

Orthopädie ausdrücklich erwähnt

Interessant sind aber zwei Aussagen, die in der begleitenden Pressemitteilung ste-hen. Zum einen geht der BfS-Präsident wohl zum ersten Mal öffentlich auf die Teil-gebietsradiologie ein. Wörtlich heißt es:

„Gleichzeitig würden radiologische Untersuchungen in der Bundesrepublik – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht ausschließlich in dafür speziali-sierten Zentren durchgeführt. Die breite Streuung von Röntgengeräten in Praxen niedergelassener Ärzte verschiedener Fachrichtungen (zum Beispiel für Ortho-pädie) seien ein deutlicher Hinweis auf

einen Verbesserungsbedarf im Gesund-heitswesen.“

Es ist bedauerlich, dass diese wichti-ge Aussage nur in der Pressemitteilung und nicht auch im Jahresbericht steht. Dort werden die einzelnen Verfahren sachlich-neutral ohne Bezug auf die ärzt-lichen Fachgruppen dargestellt.

Ungenaue Angaben zur Strahlenexposition

Dann gibt es eine Ungereimtheit, die sich auf die rechnerisch ermittelte effektive Dosis der medizinischen Strahlenexposi-tion pro Kopf der Bevölkerung bezieht. Noch im letzten Jahr war davon die Rede, dass die Dosis 1997 etwa zwei mSv betra-gen hat (Deutscher Bundestag, Drucksa-che 15/1660). Neuere Daten lagen damals nicht vor.

Jetzt heißt es in der Pressemitteilung, dass die durchschnittliche Strahlenbelas-tung im Vergleich zu 1996 pro Einwoh-ner um etwa 0,2 mSv auf 1,8 mSv gestie-gen sei.

Derartige Aussagen sollten nicht sein. Es sollte eine Kontinuität in den Verlaut-barungen gewährleistet werden. Die Problematik bei den Berechnungen der effektiven durchschnittlichen medizini-schen Strahlenexposition sind spätes-tens seit der Veröffentlichung von Dr. Ing. Dieter Regulla et al. vom Forschungszen-trum für Umwelt und Gesundheit (GSF) in der Zeitschrift für Medizinische Phy-sik 13/2003 bekannt (siehe dazu eben-falls DER RADIOLOGE 12-2003 Seite M 182 ff.). So aber trägt das Bundesamt für Strahlenschutz selbst zur Verunsiche-rung der Bevölkerung bei.

je

A N Z E I G EChiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle,

Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München

Für Mitglieder ein kostenloser ServiceVeröffentlichung auch im Internet unter www.radiologenverband.de

in der Anzeigen- und Vertreterbörse.

Facharzt für Kinderheilkunde/ Facharzt für Diagnostische Raiologie

(43), sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen neuen Wirkungskreis. Bisherige Tätigkeitsschwerpunkte Schnittbilddiagnostik (CT/MRT)

sowie konventionelle Röntgendiagnostik. Ideal wäre eine Tätigkeit mit der Möglichkeit einer kinder-

oder auch neuroradiologischen Qualifizierung.Chiffre 1184

M 94 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 7: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Sybille Jegodzinski

DKI-Studie zur neuen Arbeitszeitorganisation

Krankenhäuser müssen Übergangsfrist nutzen

Infolge der Rechtsprechung des Europä-ischen Gerichtshofes (EuGH), dass Bereit-schaftsdienst voll als Arbeitszeit zu wer-ten ist und der daraus erforderlich gewor-denen Änderung des Arbeitszeitgeset-zes, hat sich der seit langem vorhande-ne Handlungsdruck auf die Krankenhäu-ser verschärft (siehe insbesondere DER RADIOLOGE 9-2001 Seite M 144, 9-2003 Seite M 243 und 1-2004 Seite M 18). Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) ist daraufhin beauftragt worden, eine Stu-die über die Auswirkungen alternativer Arbeitszeitmodelle im Krankenhaus zu er-stellen. Die Ergebnisse zeigen es deutlich: Der Handlungsbedarf ist groß. Und es heißt schnell zu handeln, denn immerhin muss ab dem Jahr 2006 das neue Arbeits-zeitrecht voll angewandt werden.

Beteiligt hatten sich an der Befragung nur 52 Allgemeinkrankenhäuser. Dies ist sehr bedauerlich, da darunter die Repräsentati-vität natürlich leidet. Unabhängig davon gibt die Studie wichtige Einblicke, welche Auswirkungen die Einführung neuer Ar-beitszeitkonzepte zum Beispiel in perso-neller und finanzieller Hinsicht haben kann und welche Lösungsansätze es gibt.

Servicezeiten und Spätdienste im Fokus

Kern einer neuen Arbeitszeitorganisa-tion sind verlängerte Service- oder Be-triebszeiten durch zum Beispiel zeitver-setzte Spätdienste. Die Servicezeiten, in denen das volle Leistungsspektrum vor-gehalten wird, sollen merklich verlängert werden. Bislang beschränkten sie sich mehr auf den Früh- und Regeldienst mit rund acht Stunden. Zukünftig sollen sie sich bis in die frühen und teilweise sogar späten Abendstunden erstrecken.

Durch die verlängerten Servicezeiten haben sich wiederum die Nachtdienste, die bislang circa 14 bis 16 Stunden gedau-ert haben, spürbar verkürzt. Jetzt werden nur noch selten rund zwölf Stunden über-schritten, wobei nachts weiterhin der Be-reitschaftsdienst dominiert.

Auch bei den Arbeitszeiten an Wo-chenenden und Feiertagen sind Ände-rungen geplant. Die meisten Krankenhäu-ser sehen zwei Schichten von circa zwölf Stunden pro Tag vor. Tagsüber wird insbe-sondere an Vollarbeit oder Mischformen aus Vollarbeit und anderen Dienstarten gedacht. Nachts soll dagegen weiterhin der Bereitschaftsdienst vorherrschen.

Personeller Mehrbedarf kommt auf jeden Fall

Selbst wenn es gelingt, die Arbeitszeiten effizient umzuorganisieren, wird sich durch die neuen rechtlichen Rahmenbe-dingungen der Personalbedarf zum Teil spürbar erhöhen. Geht man von einer 38,5-/40-Stundenwoche aus, könnten es allein für die Allgemeinkrankenhäuser mit über 100 Betten 18.700 ärztliche Voll-kräfte sein. Werden die übrigen Kranken-häuser dazu genommen, ergibt sich ein Mehrbedarf von 20.300 Vollkräften im Ärztlichen Dienst.

Zum Personalbedarf wurden zwei wei-tere Modellrechnungen aufgestellt: Wür-den sich alle Mitarbeiter für eine 48-Stun-denwoche entscheiden und die Tarifpar-teien würden die dafür notwendigen Vo-raussetzungen schaffen, käme man über-wiegend ohne Neueinstellungen aus. Wenn die Hälfte der Ärzte in den bet-tenführenden Bereichen sich zu diesem Schritt entschließen würde, wären im Schnitt 0,5 bis 1,5 weitere ganze Stellen er-forderlich, insgesamt 6.700.

Im Vergleich zum Ärztlichen Dienst wird der personelle Mehrbedarf im Funktionsdienst und im Medizinisch-technischen Dienst deutlich geringer ein-geschätzt. Im Medizinisch-technischen Dienst könnten es insgesamt 3.000 zu-sätzliche Personen in Ganztagsstellung sein, und zwar 1.200 MTA im Labor und 1.800 MTA/MTRA in der Radiologie.

Finanzieller Mehrbedarf

Damit werden also auch die Personalkos-ten steigen. Die DKI-Studie geht davon aus, dass es in den Allgemeinkrankenhäu-sern ab 100 Betten insgesamt 536,4 Mil-lionen Euro sein werden. Darauf entfal-len auf den Ärztlichen Dienst 364,4 Mil-lionen Euro. Der geringste Anteil entfällt mit 42 Millionen Euro auf die MTA im Labor und in der Radiologie. Da in die-ser Rechnung nicht alle Einrichtungen be-rücksichtigt worden sind, vermuten die Autoren, dass die gemäß § 6 Absatz 5 Bun-despflegesatzverordnung den Kranken-häusern zugesagten Mittel von bis zu 700 Millionen Euro auch benötigt werden.

Ärztemeinung zur Arbeitszeit

Gefragt wurden auch die Betroffenen selbst, wie sie zu verschiedenen Formen flexibilisierter Arbeitszeit stehen. Ärzte würden mehrheitlich gerne mit zeitver-setzten Diensten oder Gleitzeit arbeiten. Insbesondere von ihnen werden auch Ar-beitszeitkonten präferiert. Geringes Inte-resse besteht beim Ärztlichen Dienst dage-gen an Schichtmodellen. Skeptisch stehen Ärzte möglichen organisatorischen Ände-rungen beim Bereitschaftsdienst oder gar einer Abschaffung gegenüber. Ferner wür-den immerhin 52 Prozent von ihnen ih-re regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 48

M 95Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik • Mitteilungen des BDR

Page 8: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Abb. 1 Auswirkungen auf die Patientenversor-gung – Ergebnisqualität

Abb. 2 Personalbedarf im Ärztlichen Dienst – zusätz-liche Vollkräfte bei einer 38,5-/40-Stundenwoche

Stunden wöchentlich erhöhen wollen. Dies wollen insbesondere Assistenzärzte ohne abgeschlossene Weiterbildung.

Auswirkungen für Patienten

Änderungen der Arbeitszeiten wirken sich auch auf die Patientenversorgung aus. Im Gegensatz zu den anderen befrag-ten Funktionsgruppen blicken die Ärz-te zurzeit recht pessimistisch in die Zu-kunft. So befürchten zum Beispiel 51 Pro-zent, dass dem einzelnen Patienten weni-

ger Aufmerksamkeit zuteil wird. 79 Pro-zent glauben, dass die Versorgungsquali-tät weiter eingeschränkt wird. Sie vertre-ten mehrheitlich außerdem den Stand-punkt, dass sich die medizinisch-pflege-rische Ergebnisqualität nicht verbessern wird, teils befürchten sie sogar eine Ver-schlechterung (Abbildung 1).

Politik weiterhin gefordert

Nicht weiter verwunderlich ist, dass sich das allgemeine Fazit bei den Autoren nicht

ganz so rosig anhört, wie es politisch-op-timistisch aus dem Mund von Bundesge-sundheitsministerin Ulla Schmidt bei der Vorstellung der Studie klang. Ohne flan-kierende und weitreichende ablauforga-nisatorische Maßnahmen wird man des-halb auch nicht zum Ziel kommen. So-mit kann es auch nicht darum gehen, die personellen Auswirkungen des neuen Ar-beitszeitrechts ausschließlich mit finanzi-ellen und tarifvertraglichen Mitteln zu re-geln. Gefordert sind hier natürlich auch die Politik und die Selbstverwaltung.

M 96 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 9: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Es sind weitere Anstrengungen notwen-dig, die auf die Bereitstellung und Quali-fizierung von zusätzlichem Personal zie-len. So müssten vor allem entsprechende Aus- und Weiterbildungskapazitäten so-wie Programme für Wiedereinsteiger in den Beruf geschaffen werden.

DKI-Studie wird der Radiologie nicht gerecht

Vieles aus der Studie gilt für alle klini-schen Fächer, die Arbeit verdient gro-ße Anerkennung und avanciert hoffent-lich zur Pflichtlektüre vieler Entschei-dungsträger unterschiedlicher Couleur. Im Krankenhaussektor stehen schließ-lich noch weitere Veränderungen an. Die Kombination „neue Arbeitszeitorganisa-tionen – Einführung der DRGs“ dürfte nicht ohne Tücken sein.

Unabhängig davon wird die Arbeit speziell der Problematik in radiologi-schen Abteilungen nicht ganz gerecht. Dies ist schon etwas unerfreulich, da die DKI-Studien unter Insidern einen hohen Aufmerksamkeitswert genießen.

Zum einen war die Anzahl in der Stich-probe mit 28 Abteilungen vergleichswei-

se gering. Dazu heißt es aber auch aus-drücklich, dass die Ergebnisse für die bei-den unteren Bettengrößenklassen (100 bis 200 sowie 201 bis 500) etwas verzerrt sein könnten.

Wichtiger: Nur in wenigen Kranken-häusern wird in der Radiologie nachts und am Wochenende ärztlicher Bereit-schaftsdienst geleistet. Zwar wollen die Krankenhäuser künftig auch in vielen ra-diologischen Abteilungen die Servicezei-ten verlängern, dies soll aber wegen des fehlenden Bereitschaftsdienstes weitge-hend mit konstantem Personalbestand erfolgen. Angesetzt wurde daher ein Mehrbedarf von 600 Vollkräften im Ärzt-lichen Dienst in der Radiologie. Dies ist im Vergleich zum Bedarf anderer Fach-bereiche deutlich unterdurchschnittlich (Abbildung 2).

Krankenhausradiolo-gen werden bald Post von Günter Layer bekommen: Eine Umfrage zur radio-logischen Versorgung im Krankenhaus ist dringend erforderlich

BDR-Krankenhausradiologen müssen handeln

Auf dieses Problem weist der Vorsitzende des BDR-Fachausschusses Klinische Ra-diologie, PD Dr. Günter Layer, hin. Durch den rein quantitativen Aspekt der Studie kommt das für die Radiologie so wichtige qualitative Element nicht zum Ausdruck. Dazu unter anderem seine Meinung: „24 Stunden Vorhaltung radiologischer Leis-tung auf Facharztstandard erfordert eine erhebliche qualitative und weniger quan-titative personelle Veränderung der ra-diologischen Abteilungen. Dies bei deut-lich abgesenkter Gehaltsstruktur zu errei-chen, dürfte dem Versuch der Quadratur des Kreises nahekommen.“

Günter Layer möchte deshalb in der nächsten Zeit unter den Krankenhausra-diologen des BDR eine Umfrage zur ra-diologischen Versorgung in den Kliniken starten. Es ist zu wünschen und zu hoffen, dass er einen großen Rücklauf bekommt, denn davon hängt es mit ab, ob die BDR-Akteure auch gezielt im Sinne der Kran-kenhausradiologie handeln können.

Das Leben des Herrn Röntgen

Bilderbuch für Kinder und Jugendliche

Die „handelnden Gestalten“: Die bei-den Comicfiguren Anna und Phillip so-wie der Geist Röntgens.

Ort der Handlung: Deutsches Rönt-gen-Museum in Remscheid.

„Was war das für ein Mensch und wie hat er die Röntgenstrahlen entdeckt?“ Diese Frage stellt Anna zum Einstieg der didaktisch gut aufbereiteten Broschüre, bei der es hervorragend gelungen ist, mit wenig Text dafür aber mit vielen Bildern und grafischen Darstellungen das Leben Röntgens zu veranschaulichen.

Der Autor, Dr. Uwe Busch, ist Insider der Materie. Er ist stellvertretender Leiter

des Deutschen Röntgen-Museums und Geschäftsführer des Vereins „Werkstatt Röntgen für Kids e.V.“. Und so ranken sich viele kleine und große Geschichten aus dem Leben Röntgens um seine bahn-brechende Entdeckung. Man erfährt, weshalb er – völlig unschuldig – von der Schule verwiesen wurde und trotzdem ohne Abschluss mit seinem Studium be-ginnen konnte. Wie er zur Physik kam, obwohl ihm das doch in der Schule nicht viel Spaß gemacht hat. Natütlich erfährt der Leser auch, wie er „seine“ Röntgen-strahlen entdeckte. All dies wird sehr verständlich geschildert und erklärt.

Insgesamt ein empfehlenswertes klei-nes Buchgeschenk, da es einfach sympa-thisch und nett ist und nicht belehrend wirken will. Auch für das Wartezimmer ist es eine geeignete Lektüre.

Dr. Uwe Busch: Anna, Phillip und das Le-ben des Herrn Röntgen. RGA-Buchverlag, Remscheid 2003. 32 Seiten, Paperback, 4,90 Euro.

je

M 97Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik • Mitteilungen des BDR

Page 10: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Vorstandsbeschlüsse

Ergebnisse der BDR-Klausurentagung

Bei seiner Klausurtagung vom 18. bis 20. Juni in Iphofen bei Würzburg hat der BDR-Vorstand folgende Beschlüsse gefasst.

Austritt aus der GFB

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Fach-verbände (GFB) ist seit einiger Zeit eben keine Gemeinschaft. Dies haben die me-thodenorientierten Fächer und speziell die Radiologie zum wiederholten Ma-le erfahren müssen. Der Gipfel war im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) der völlig einseitige Kurs des GFB-Präsiden-ten und niedergelassenen Chirurgen Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg zu Gunsten der Teilradiologen (siehe DER RADIOLOGE 10-2003 Seite M 153). Ohne Rücksicht auf die medizinische Qualität betreibt er mas-siv Interessenpolitik.

Daraufhin hatte der BDR bis auf wei-teres seine Beitragszahlungen eingestellt. Dies geschah mit ausdrücklicher Zustim-mung des Länderausschusses (siehe DER RADIOLOGE 10-2003 Seite M 158). Jetzt wurde die Konsequenz gezogen: Da er-fahrungsgemäß auch weiterhin nicht zu erwarten ist, dass die Belange der Ra-diologen in irgendeiner Form berück-sichtigt werden, ist der BDR jetzt durch Kündigung ausgetreten. Man wird außer-dem sehr genau darauf achten, dass Rüg-geberg zukünftig in offiziellen Verlaut-barungen nicht mehr im Namen aller Fachärzte schreibt.

Unberührt von dem Schritt des BDR bleibt die zum Teil hervorragende kol-legiale Zusammenarbeit innerhalb der GFB-Landesverbände.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Integrierte Versorgung

Der Vorstand hat sich eingehend mit den im GMG verankerten Medizinischen Versorgungszentren befasst und ist sich einig, dass für Radiologen zurzeit kein Zugzwang besteht, sich als Initiatoren beim Aufbau eines MVZ zu engagieren (siehe auch DER RADIOLOGE 3-2004 Seite M 46 ff.). Ausnahmen mögen wenig ins Gewicht fallende Sonderanlässe wie Neugründung und Umzug sein. Es ist ab-zuwarten, bis die grundlegend geänderte Muster-Berufsordnung in den Ländern umgesetzt wird und wichtige Einzelhei-ten wie Steuer- und Vergütungsfragen geklärt sind.

Die Integrierte Versorgung ist in ers-ter Linie für die großen Volkskrankhei-ten gedacht. Die Krankenkassen erken-nen rasch „alten Wein in neuen Schläu-chen“, die vor dem Hintergrund der An-schubfinanzierung (1-Prozent-Rege-lung) von den Antragstellern gefüllt wer-den. Dazu gehören nach Auffassung des Vorstandes auch die üblichen Großgerä-te-Kooperationen in Krankenhäusern, wenn nicht Sonderaspekte hinzukom-men. Zur Verzahnung ambulant/stati-onär haben die Radiologen längst ih-re Hausaufgaben gemacht. Wichtig sind den Krankenkassen vor allem Kostenein-sparungen, nicht so sehr qualitative As-pekte, die auch oft schwer nachzuweisen sind. Hintergründe zur Integrierten Ver-sorgung sollen demnächst ausführlich in den Mitteilungen dargestellt werden.

Praxisinternes Qualitätsmanagement

Gemäß § 135 a SGB V sind niedergelasse-ne Ärzte jetzt verpflichtet, ein „einrich-tungsinternes“ Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und dies auch zu do-kumentieren (siehe unter anderem DER RADIOLOGE 4-2004 Seite M 69 f.). Seit-dem dies bekannt ist, ist innerhalb kürzes-ter Zeit ein geradezu verwirrendes Ange-bot auf den Markt gekommen. Aber was ist seriös und was ist Schaumschlägerei? Und wo werden die speziellen Belange der Radiologen berücksichtigt?

Der BDR will keine Ausschlussemp-fehlung abgeben. Es bleibt selbstverständ-lich jedem selbst überlassen, seinen eige-nen Weg zu gehen. Sehr vielversprechend sind aber die zurzeit laufenden Gesprä-che mit dem TÜV Hessen, der ein auch für radiologische Praxen interessantes QM-Angebot erarbeitet. Ein weiterer Vorteil: Diese QM-Tätigkeit wird in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert. Damit besteht die Möglichkeit, dass der TÜV selbst eine Zertifizierung vornehmen kann. Letzteres ist zwar im Gesetz nicht vorgesehen, eine Zertifizierung ist frei-willig. Unabhängig davon ist aber zwei-fellos das bekannte TÜV-Siegel ein Mar-kenzeichen.

je/uc

M 98 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 11: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

GFB: BDR kündigt Mitgliedschaft

M 99Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik • Mitteilungen des BDR

Page 12: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Sybille Jegodzinski

BDR beim 85. Deutschen Röntgenkongress

DRGs – GMG – Mammographie – EBM

Röntgenkongress heißt auch, dass die AG Krankenhausradiologie und die AG Niedergelassene zusammenkommen. In diesem Jahr traf sich auch wieder der Länderausschuss. Um diese Veranstal-tungen geht es im Folgenden in erster Li-nie zum berufspolitischen Resümee vom Deutschen Röntgenkongress, der vom 19. bis 22. Mai in Wiesbaden stattgefun-den hat.

Beim berufspolitischen Treffen am 20. Mai stand zunächst die Krankenhaus-radiologie auf dem Programm. Der Vor-sitzende des Fachausschusses Klinische Radiologie PD Dr. Günter Layer und Vorstandsmitglied PD Dr. Markus Mül-ler-Schimpfle nannten ihre Vorstellun-gen und Planungen für die berufspoliti-sche Arbeit. Viel Erfolg ist der Initiative zu wünschen, zukünftig mit einem Ver-antwortlichen vor Ort abendliche Regio-naltreffen zu organisieren. Es wird sicher dazu beitragen, den Gedankenaustausch zwischen den Krankenhausradiologen weiter zu intensivieren.

DRG-Budgets problematisch

Die einschneidende Änderung im Kran-kenhausbereich kommt in einem halben Jahr mit der endgültigen Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs). Den Weg dahin hatte der Gesetzgeber bereits mit der Änderung des Krankenhausfinan-zierungsgesetzes (KHG § 17 b) bei der GKV-Gesundheitsreform 2000 beschlos-sen. Das Thema kam mit dem Referat „Berechnung von DRG-Budgets für die Radiologie“ von Monika Thiex-Kreye, Verwaltungsdirektorin der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst, kompakt auf den Tisch. Wobei im Fol-genden zu beachten ist, dass Ende Mai

bei Röntgenkongress der Referentenent-wurf zum zweiten Fallpauschalen-Ände-rungsgesetz noch nicht bekannt war (sie-he dazu den Beitrag auf Seite M 92 f.)

Die Ausführungen stimmten nicht gerade optimistisch: Der bisher vorlie-gende Verteilungsschlüssel für den An-teil der Radiologie an den DRG-Erlösen ist zu niedrig angesetzt. Selbst Monika Thiex-Kreye sprach von Kalkulations- und Systemmängeln. Plastisch brachte es ein Teilnehmer auf den Punkt: „Wir haben dann alle die gleiche Hausnum-mer. Egal, ob da eine Holzhütte oder ein Palast steht.“

Grundsätzliche Kritik wurde daran ge-übt, dass die DRGs auf GOÄ-Basis errech-net werden. Außerdem: Sind die Fälle richtig kodiert oder gab es eine flächende-ckende Unterbewertung? So können teu-re radiologische Leistungen im ambulan-ten Bereich erbracht worden sein. Wenn die Mischung der knapp 300 Pilotkran-kenhäuser, die ihre Daten an das Institut für Entgelte im Krankenhaus (InEK) gelie-fert haben, eben nicht den Durchschnitt wiedergibt, dann kann es fatal werden. Eine Äußerung dazu: „Der Durchschnitt bildet eben nicht das Abbild. Eine durch-schnittlich nicht so gute Fachabteilung kann gut mit den dann gültigen Zahlen leben. Aber was ist mit einer weit über-durchschnittlichen Abteilung?“

>„Der Verteilungsschlüssel für den Radiologieanteil an den DRG- Erlösen ist zu niedrig angesetzt.“

Die Quintessenz sollte jedenfalls insbe-sondere für die leitenden Krankenhaus-radiologen heißen: Es ist immerhin noch etwas Zeit, aber auch die vergeht sehr schnell. Es muss jetzt also dringend da-rum gehen, dass es zu einer korrekten

Abbildung radiologischer Leistungen im DRG-System kommt. Darauf ist zu ach-ten. Dazu lieferte Monika Thiex-Kreye einige Argumente selbst. Unter anderem nannte sie:

▂ Die Datenqualität der Einzelleistungs-erfassung ist vielfach fragwürdig.

▂ Es gibt Zuordnungsunsicherheiten zu „radiologienahen“ Bereichen.

▂ Abweichungen zwischen der DRG-Norm und dem Istzustand können auf interne Organisationsmängel zurückzuführen sein, die außerhalb des Einflussbereiches der Radiolo-gie liegen.

Verständlich aber natürlich auch, dass sie anschließend die Argumente der Verwal-tungsseite aufführte. Es ist klar, dass das, was in die Radiologie fließt, an anderer Stelle eingespart werden muss. Abschlie-ßend meinte sie: „Im gemeinsamen Dia-log zwischen der Radiologie und der Ver-waltung müssen Lösungen zum Nutzen des gesamten Hauses gefunden werden.“ – Es wird bestimmt nicht immer ganz leicht werden.

Was bringt die vorgesehene Teilöffnung der Krankenhäuser?

Über das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und die Auswirkungen für die Krankenhausradiologie referierte BDR-Geschäftsführer Udo H. Cramer. Vorerst sind handgreifliche Vorteile für die Kran-kenhausradiologie nicht ersichtlich, zum Beispiel aus der Teilöffnung der Kranken-häuser für die ambulante Versorgung nach § 116 b SGB V. Danach können jetzt die Kassen mit zugelassenen Kranken-häusern Verträge schließen über die am-bulante Erbringung CT/MRT-gestütz-

M 100 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 13: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

ter interventioneller schmerztherapeuti-scher Leistungen. Wie auch bei Unterver-sorgung (§ 116 a SGB V neu) sind die in diesem Zusammenhang erbrachten Leis-tungen Dienstaufgabe des Krankenhaus-radiologen.

Die Medizinischen Versorgungszen-tren (MVZ) sind derzeit Modethema. Vor-teile ergeben sich in erster Linie für Kran-kenhausträger, die sich die Ambulanz si-chern wollen. Private Träger geben das Motto aus: „An jede unserer Kliniken ein MVZ!“ Viele Krankenhausradiologen sind schon an radiologischen Kooperatio-nen beteiligt. Allerdings können sich die Verhandlungspositionen bei der Einge-hung oder der Vertragsverlängerung än-dern. Den meisten Häusern geht es vor allem um die Sicherung ihrer Einweisun-gen, also um die zuweisenden Fächer. Viele Rechtsfragen des MVZ sind noch nicht geklärt, etwa der mögliche Umfang der gleichzeitigen ambulanten und sta-tionären Tätigkeit (siehe zum MVZ DER RADIOLOGE 3-2004 Seite M 46 ff.).

Auch die Integrierte Versorgung (§ 140 a SGB V neu) läuft nur langsam an. Zwar gibt es eine Flut von Anträgen, die-se werden aber von den Kassen sehr ge-nau auf Qualitätsverbesserungen und vor allem Kosteneinsparungen geprüft. Ganz interessant ist in diesem Zusam-menhang das Ergebnis der an die anwe-senden Krankenhausradiologen gerich-teten Frage, ob in ihrem Haus bereits ein Programm zur Integrierten Versorgung installiert wird: Etwa eine Handvoll mel-dete sich.

Insgesamt muss man aber sehen: Die Radiologie ist als Methoden-/Zuweisungs-fach nicht zentraler Gegenstand der Ra-tionalisierungspolitik, im Vordergrund stehen die großen Volkskrankheiten, de-ren radiologischer Anteil (außer Mamma-karzinom) vergleichsweise gering ist.

Entscheidung für digitale Mammographie muss bald fallen

Im zweiten Teil der berufspolitischen Ver-anstaltung brachte PD Dr. Rupert Pfand-zelter, Leiter des Referats Qualitätssiche-rung bei der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung (KBV), einen Einstieg in die digitale Mammographie. Bislang ist die Entscheidung leider noch nicht gefallen,

ob und wann sie beim Screening zugelas-sen wird. Dies liegt an den Kassen, die be-fürchten, dass es zu teuer wird. Der BDR-Vorsitzende Dr. Helmut Altland wies auf die Dringlichkeit hin, schließlich stehen bei vielen Geräteentscheidungen an. Es darf nicht sein, dass dann nur aufgrund der Ungewissheit ein analoges Gerät ge-kauft wird. Es gab auch die Mahnung, dass beim Screening unbedingt beides zugelassen werden muss.

>„Beim Mammographie-Screening müssen unbedingt analoge und di-gitale Geräte zugelassen werden.“

Mammographie-Screening war auch ei-nes der Hauptthemen beim Treffen des Länderausschusses. Fest steht, dass das Screening nur dann eingeführt werden darf, wenn in dem Bundesland ein Krebs-register besteht.

Der Screening-Stand ist in den Län-dern sehr unterschiedlich, Überlegun-gen gibt es aber überall. Als Hauptprob–lem kristallisierte sich heraus, dass es Schwierigkeiten bereitet, einen Pro-grammverantwortlichen Arzt (PVA) zu finden. Ansonsten gibt es unterschiedli-che Modelle, es überwiegen aber dezen-trale Lösungen, die auf der vorhandenen Struktur aufbauen. Den KVen dürfte es mit am wichtigsten sein, dass die Fläche abgedeckt wird.

Qualitätsmanagement und Screening

Ein Workshop beim Röntgenkongress be-fasste sich mit Qualitätsmanagement. Es war allerdings (wie sollte es fast anders sein?) auch vom Mammographie-Scree-ning die Rede. Mehr erwartet hätte man sich von Dr. Lawrence von Karsa von der KBV. Er brachte ein paar altbekannte Sätze zum Thema „Implementierung des Mam-mographie-Screenings in die ambulante Versorgung“. Etwas konkret waren höchs-ten die Antworten auf zwei Fragen:

▂ Wieso ist eine räumliche Trennung zwischen kurativer Mammographie und dem Screening vorgesehen? – Antwort: Es sei eine unzumutbare Belastung für die überwiegend ge-

sunden Frauen, die zum Screeening kommen.

▂ Wieso ist eine jährliche Rezertifizie-rung vorgesehen? – Antwort: Da es so wenig „wirkliche“ Fälle gibt. Es sollte deshalb nicht von Prüfung gesprochen werden, es sei als Fort- bildung zu verstehen.

Zum Thema „Teilnehmerinnen-Zufrie-denheit im Mammographie-Screening: Zwischenergebnisse aus Weser-Ems“ refe-rierte Harald Hundt. Es hatte eine anony-me Fragebogenaktion stattgefunden, an der sich ein Großteil der Frauen beteiligt hatte. Es gibt äußerst hohe positive Pro-zentwerte auf Fragen, die sich zum Bei-spiel auf das Informationsmaterial, den Terminvorschlag, die Wartezeiten oder das Fachpersonal bezogen. Insgesamt ist das Einladungssystem, das ja auch sehr durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt wurde, gut angenommen worden.

Dauerfrage: Wann kommt der neue EBM?

Natürlich ging es auch um den Dauer-brenner EBM 2000 plus. Zwei Kassen haben sich bekanntlich dem KBV-Kon-

Der BDR begrüßt seine neuen Mitglieder

Dr. Hubert Fischer, SoestDr. Barbara Gilles, EssenDr. Beatrix Glas, Idar-ObersteinDr. Stefan Hennes, SiegburgDr. medic. Gregor Hoffmann, MeerbuschDr. Claudia Kosch, InningDr. Martin Kümmerling, LünenDr. Dipl.-Phys. Werner Loers, TrisdorfDr. Kirstin van Loggerenberg, KasselKerstin Palme, Poppelstraße 10Dr. Andrea Reszt, UlmDr. Lorenz Schneider, BramscheDr. Peter Teller, PotsdamDr. Fritz Teufl, StolbergWalter Wever, HeuchelheimDr. Manfred Wolfrum, Wolfenbüttel

M 101Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik • Mitteilungen des BDR

Page 14: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

zept zu den Sachkosten (Vergütung in Euro nach einem eigenen Kapitel) nicht angeschlossen. Stein des Anstoßes wa-ren nicht einmal die Kontrastmittel, son-dern die Wegepauschalen. Der Vorstand hat ganz klar geäußert, dass das Sachkos-tenkapitel conditio sine qua non für die Zustimmung zum EBM ist. Es sind aber schon wieder Stimmen zu hören, dass es spätestens Ende des Jahres wie ursprüng-lich geplant durchgehen könnte.

>„Das Sachkostenkapitel im geplan-ten EBM ist für den BDR unerlässli-che Bedingung zur Zustimmung.“

Der BDR hat auch Änderungen zu den Kalkulationsgrundlagen für die Gerä-teabschreibung angemahnt. Vom Statis-tischen Bundesamt liegen dazu neuere Zahlen vor, so dass jetzt auf dieser Basis neu gerechnet werden kann (siehe zur Kostenstrukturanalyse DER RADIOLO-GE 4-2004 Seite M 64 ff.).

Plädoyer für die Strahlenschutzvereinigung

Ein überlegenswerter Hinweis kam von Dr. Kurt H. Hering, bis zum letzten Jahr Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Strahlenschutzärzte (jetzt umfirmiert in Deutsche Gesellschaft für medizinischen Strahlenschutz). Die Mitgliederzahl der Radiologen sei in den letzten Jahren zu-rückgegangen. Für den Jahresbeitrag von 70 Euro gäbe es zudem jährlich einen Sammelband, in dem viele Fragen beant-wortet werden, die gerade auch von Pati-enten gestellt werden.

Spezieller BDR-Service

Am 20. Mai war Dr. Bernhard Kleinken von der PVS-Servicestelle Köln beim BDR und stand Interessierten für Ab-rechnungsfragen der Privatliquidation zur Verfügung. Am nächsten Tag beant-wortete der Fachjurist Stefan Wilhelmi von der Funk-Gruppe Fragen ärztlicher Versicherungen. Dieser Service soll auch im nächsten Jahr wieder angeboten wer-den, da er sich schon jetzt als hilfreich er-wiesen hat.,

Programmverantwortlicher Arzt beim Screening

Haftpflichtversicherer übernehmen kein Risiko

Beim Mammographie-Screening ist die Funktion des Programmverantwortli-chen Arztes (PVA) vorgesehen. Bei der Umsetzung ins Gesetz wurden allerdings praktische Konsequenzen nicht bedacht. So hat sich jetzt herausgestellt, dass die größten Haftpflichtversicherer die mög-lichen Risiken beim PVA nicht absichern wollen. Hier muss etwas geschehen. Al-so keine Absage an das Screening, auch der BDR steht dahinter, aber eine Ände-rung der jetzigen Stellenbeschreibung beim PVA.

Geplant sind bundesweit etwa 80 Pro-grammverantwortliche Ärzte, die einen Versorgungsauftrag für eine Screening-Einheit mit einem Einzugsbereich von circa 800.000 bis 1.000.000 Einwoh-nern übernehmen sollen (zu den Aufga-ben siehe unter anderem DER RADIO-LOGE 4-2004 Seite M 58 ff.).

Der BDR hat schon bei den Verhand-lungen der Vertragspartner zum Scree-ning mehrfach darauf hingewiesen, dass die im Bundesmantelvertrag-Ärz-te (BMV-Ä) enthaltende Aufgabenbe-schreibung des PVA äußerst problema-tisch ist. Er könnte ein wirtschaftliches und finanzielles Risiko eingehen, das die Zumutbarkeit unternehmerischen Han-delns weit überschreitet.

Jeder Arzt ist nach § 21 Berufsord-nung verpflichtet, eine ausreichende

Berufshaftpflichtversicherung für seine ärztliche Tätigkeit abzuschließen. Das sehen die Versicherer genauso. BDR-Mitglied Dr. Klaus-Michael Ricken hat bei den größten Unternehmen der Bran-che nachgefragt. Einen abschlägigen Bescheid haben gegeben:

▬ Allianz▬ AMPAS▬ DBV-Winterthur▬ Gerling▬ Gothaer▬ R+V Versicherungs-AG.

Damit haben alle angeschriebenen Ver-sicherer – mit Ausnahme der Deutschen Ärztefinanz, die noch nicht geantwortet hat – eine Absage erteilt.

Mittlerweile haben außer Klaus-Mi-chael Ricken auch BDR-Landesvorsit-zende an die jeweils zuständigen Stel-len (Sozialministerien und Kassenärztli-che Vereinigungen) geschrieben und auf diese untragbare Situation hingewiesen. Schließlich wäre es unverantwortlich, die PVA-Stellen auszuschreiben, solange die Haftpflichtversicherer bei ihrer Meinung bleiben und keine eindeutigen, rechts-verbindlichen Vereinbarungen vorlie-gen. Offizielle Antworten insbesondere auch der zuständigen Ministerien lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

je

M 102 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 15: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

KBV-Tätigkeitsbericht 2003 zum Screening

Fakten zu den Modellprojekten

Der Tätigkeitsbericht 2003 der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bein-haltet ein Kapitel zur „Kooperationsge-meinschaft Mammographie in der ambu-lanten Versorgung“. Im Mittelpunkt steht das Mammographie-Screening.

Die Kooperationsgemeinschaft hat die drei Hauptaufgabengebiete Mammogra-phie-Screening, Qualitätssicherung in der kurativen Mammographie und Koor-dination des Brustkrebs-Screening-Net-zes der Europäischen Kommission. Ein-deutiger Schwerpunkt ist aber das Scree-ning „mit dem Abschluss und der Über-führung der Modellprojekte in die Regel-versorgung sowie der Koordination der Maßnahmen auf Bundesebene zur flä-chendeckenden Einführung des Mammo-graphie-Screening-Programms“.

Über den Ablauf des Screening-Pro-gramms, die Kernelemente sowie die ge-plante flächendeckende Umsetzung wur-de in den Mitteilungen kontinuierlich be-richtet. Darauf soll deshalb hier nicht ein-gegangen werden, Interessierte finden aber auch dazu im Tätigkeitsbericht sehr ausführliche Informationen.

Trendaussagen bereits möglich

Interessant sind die nun vorliegenden Zahlen aus den drei Modellprojekten Stadt Bremen, dem gemischt städtisch-ländlichen Gebiet Wiesbaden/Rheingau-Taunus sowie Weser-Ems mit ländlich ge-prägten Gemeinden.

Endgültige Teilnahmeraten liegen noch nicht vor, da bis Juni letzten Jah-res von den insgesamt etwa 149.700 teil-nahmeberechtigten Frauen erst knapp 64 Prozent eingeladen worden waren. Bislang ist aber die Akzeptanz auf die schriftliche Einladung beim Mammobil-Projekt Weser-Ems mit 62,5 Prozent am

höchsten. In Bremen waren es 45,6 Pro-zent und in Wiesbaden 37,6 Prozent.

Der niedrige Wert in Wiesbaden könn-te darauf zurückzuführen sein, dass ein vergleichsweise hoher Anteil von Frau-en eine schriftliche Einladung nicht abge-wartet hat, viele haben von sich aus einen Screening-Termin vereinbart (knapp 36 Prozent aller untersuchten Frauen). In Bre-men waren es circa elf Prozent, in Weser-Ems etwa zwei Prozent. Bei diesen „Selbst-einladerinnen“ soll es sich nicht selten um Frauen handeln, die auch bislang schon zur Mammographie gegangen sind.

Auch die Daten für die mobile Mam-mographie-Einheit Weser-Ems könnten Konsequenzen haben: So sinkt die durch-schnittliche Teilnahmerate bereits ab ei-ner Entfernung von etwa fünf Kilome-tern zum Mammobil unter 50 Prozent. Zumindest nach dem jetzt vorliegenden Zahlenmaterial deutet sich demnach an, dass die Standzeiten für das Mammobil verkürzt und auch kleinere Ortschaften angefahren werden müssten, um eine hö-here Beteiligung zu erreichen.

Sensitivität und Spezifität

Aktualisierte Zwischenergebnisse wei-sen auf eine hohe Sensitivität und gleich-zeitig hohe Spezifität der Screening-Kette hin. In der Prävalenzrunde wur-den bei 9,3 Frauen pro 1.000 Teilnehme-rinnen Mammakarzinome entdeckt, wo-bei die Unterschiede zwischen den drei Projekten nicht signifikant sind. Der Anteil der untersuchten Frauen mit auf-fälligen Mammographien lag bei sechs Prozent, auch hier gibt es keine signi-fikanten Unterschiede. Somit wurden nicht mehr Frauen zur Abklärungsdi- agnostik einbestellt als nach dem akzept-ablen Standard der Europäischen Leitlini-en für die Qualitätssicherung des Mam-

mographie-Screenings. Ferner ergaben von insgesamt 567 empfohlenen Opera-tionen 489 einen malignen Befund. Bei nur etwa jeder siebten Frau hat sich also ein gutartiger Befund herausgestellt.

Gute Prüfungsergebnisse bei der kurativen Mammographie

Soweit einige wichtige Fakten zum Scree-ning. Im Tätigkeitsbericht geht es dann unter anderem noch um den Projektbe-reich „Qualitätssicherung in der kurati-ven Mammographie“, speziell um die Qua-litätssicherungsmaßnahmen gemäß Anla-ge IV der Vereinbarung zur Strahlendiag- nostik und -therapie nach § 135 Absatz 2 SGB V – auch hierüber wurde in den Mit-teilungen kontinuierlich berichtet.

Hervorzuheben sind einige Zahlen zu den Zertifizierungen, da sie für die Quali-tät der Mammographeure sprechen. Bis zum Stichtag 30. September 2003 hatten insgesamt 2.666 Ärzte (2.450 Vertragsärz-te und 216 Nichtvertragsärzte) an dem analogen Prüfverfahren teilgenommen. Ausgeklammert sind also die etwa 350 bayerischen Ärzte, die sich bei der Kas-senärztlichen Vereinigung Bayerns dem dortigen digitalen Prüfverfahren unter-zogen haben.

Die KBV-Fakten: 2.411 Ärzte (90,4 Pro-zent) haben die Prüfung bestanden, da-runter 2.248 bei der Erst- und 163 nach der Wiederholungsprüfung. Von den 255 Ärzten, denen die Abrechnungsgenehmi-gung entzogen worden ist, hatten sich al-lerdings nur 193 der Wiederholungsprü-fung gestellt.

Der Tätigkeitsbericht 2003, der noch viele weitere Informationen enthält, ist auch auf der Homepage der KBV abrufbar: http://www.kbv.de/publikationen/jahres-bericht.htm

je

M 103Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik • Mitteilungen des BDR

Page 16: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

BMGS-Verlautbarung

Wie sieht die Zukunft der KVen und Vertragsärzte aus?

Franz Knieps, seit Anfang letzten Jahres Leiter der Abteilung „Gesetzliche Kran-kenversicherung, Pflegeversicherung“ im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), hat sich in der letzten Zeit öfters öffentlich zu der in der Headline angesprochenen Zukunftsfrage geäußert. Den Worten ist bei seiner zent-ralen Funktion Gewicht beizumessen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden sich zu Dienstleistern für ihre Mitglieder entwickeln. Dies sagte Knieps beim Berliner KV-Forum am 20. April. „Es wird nicht mehr so sein, dass alles in einem großen Vertrag mit allen Krankenkassen zu regeln ist“, wird er im Berliner KV-Blatt zitiert. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat der Gesetzgeber eine Kombination aus „tra-ditionellen Elementen des Kollektivver-trages und Elementen von Gruppenver-trägen“ geschaffen.

Schrittweise müsse auch der Dualis-mus abgelöst werden, dass die KVen ei-nerseits Regulierungsinstanz und ande-rerseits gewerkschaftliche Vertretung der Vertragsärzte sind. Die Zukunft der KVen sieht Knieps in neuen Betätigungs-feldern, zum Beispiel als Beteiligte in der Integrationsversorgung, im Bereich der Qualitätssicherung, der Fortbildung oder in Beratungs- und anderen Dienst-leistungen.

Niedergelassener Arzt nicht in Frage gestellt

Bei der Vertreterversammlung der KV Bayerns am 26. Juni in München sprach Franz Knieps zum Thema „Weitere Ent-wicklung der Kassenärztlichen Vereini-gungen und der ambulanten medizini-

schen Versorgung“. Hier ging er unter anderem auf die Medizinischen Versor-gungszentren (MVZ) ein, in denen ne-ben Vertragsärzten auch angestellte Ärz-te zulässig sind (siehe DER RADIOLOGE 3-2004 Seite M 46 ff.). Dies dürfte durch-aus in seinem Sinne sein. Er war 1990 po-litischer Berater beim Strukturumbau der DDR-Sozialversicherung und hatte damals angeregt, „positive Elemente aus dem DDR-Gesundheitssystem“ wie Poli-kliniken zu übernehmen (siehe DER RA-DIOLOGE 2-2003 Seite M 27).

Offizielle BMGS-Verlautbarung ist jetzt aber, dass der freiberufliche Arzt

A N Z E I G EChiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle,

Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München

Für Mitglieder ein kostenloser ServiceVeröffentlichung auch im Internet unter www.radiologenverband.de

in der Anzeigen- und Vertreterbörse.

Doppelfacharzt/ärztin Diagnostische Radiologie und Nuklearmedizin gesucht

von Gemeinschaftspraxis mit Krankenhausanbindung und entsprechend guter Zukunftsperspektive in einer Kleinstadt im Raum 5 (in landschaftlich reizvoller Umgebung in unmittelbarer Nähe von

Düsseldorf, Köln, Wuppertal, Bochum und Dortmund gelegen). Die Praxis verfügt derzeit über eine Gammakamera, konventionelles Röntgen mit Mammographie, Ultraschall, Spiral-CT, 1,5 T MRT.

Wir (eine Fachärztin und ein Facharzt für radiologische Diagnostik sowie ein Facharzt für Nuklearmedizin und Radiologie) suchen als Nachfolger/in für unseren Seniorkollegen eine/einen

Doppel-Fachärztin/arzt mit hohem medizinischen Qualitätsanspruch, Teamgeist, Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit mit unseren Überweisern sowie Unternehmergeist.

Wir bieten in unserer überschaubaren Gemeinschaftspraxis ein außerordentlich harmonisches und kollegiales Klima, die Möglichkeit zur aktiven Gestaltung der Zukunft der Praxis sowie einen

überaus fairen, gleichberechtigten Einstieg bei sehr guter Gewinnsituation.Chiffre 1181

nicht in Frage gestellt wird. Angestellte Ärzte seien lediglich „ein Angebot, kein Muss“, wird Knieps in der Ärzte Zeitung zitiert. Klar sei jedoch auch, dass die ambulante Versorgung zukünftig nicht mehr alleine von Niedergelassenen si-chergestellt werde.

Der stellvertretende KVB-Vorsitzen-de Dr. Wolfgang Hoppenthaller richtete die Forderung an den Referenten, dass auch niedergelassene Ärzte angestellte Ärzte beschäftigen können sollten. Die Antwort: „Wir werden dies ändern.“

je

M 104 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 17: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

WHO-Ranking

Weniger behaupten – mehr beweisen

Das deutsche Gesundheitssystem ist in den letzten Jahren in der öffentlichen Diskussion vermehrt schlecht geredet worden: Es würden hohe Kosten bei nur durchschnittlicher Leistung produziert. Dabei wird häufig auf den Weltgesund-heitsbericht 2000 der Weltgesundheitsor-ganisation (WHO) Bezug genommen. Das Verwerfliche daran ist, dass dies gerade auch von denjenigen kommt, die es bes-ser wissen: Der Politik und ihren Beratern. Schließlich ist der Bericht längst als unsin-nig entlarvt. Es ist deshalb hervorragend, dass das renommierte Kieler Fritz-Bes-ke-Institut für Gesundheits-System-For-schung jetzt in einer Studie mit klaren Fakten den Gegenbeweis erbracht hat.

Die WHO hatte die Gesundheitssysteme ihrer 191 Mitgliedsländer in einem Ran-king verglichen. Bei den angeblich 40 bes-ten Systemen erhielt Deutschland den nur mittelmäßigen Rang 25 zugeteilt. Zum Beispiel seien Malta, Spanien oder Zypern besser. Die Nummer eins ging an Frankreich, gleich gefolgt von Italien, was ein wenig verwundert.

Die wissenschaftliche Welt hat diese sinnlose Ligatabelle längst widerlegt. Als Hauptargument wurde die Unmöglich-keit angeführt, komplexe Gesundheitssys-teme von 191 Ländern mit verschiedenar-tigen Gesellschafts- und Wirtschafts- strukturen und mit einem so unterschied-lichen Entwicklungsstand ohne valide und belastbare Daten zu vergleichen. Die Kritik ist bei der WHO angekommen: Im Weltgesundheitsbericht 2003 wird diese Thematik nicht mehr gebracht.

Dennoch wurde in Deutschland wei-terhin damit Politik gemacht. „Mercedes zahlen und Volkswagen fahren“ ist dafür die gängige Formulierung geworden. Das kommt an!

WHO-Zufallsprodukte ohne praktische Relevanz

Man kann deshalb nur hoffen, dass die Ar-beit „Das Gesundheitswesen in Deutsch-land im internationalen Vergleich – Ei-ne Antwort auf die Kritik“ vom Institut für Gesundheits-System-Forschung un-ter Leitung von Prof. Dr. Fritz Beske eine weite Verbreitung findet.

Die Studie geht mit der WHO hart ins Gericht. Die berechneten Rangordnun-gen sind „Zufallsprodukte ohne prakti-sche Relevanz“, heißt es unter anderem. Um ein Beispiel herauszupicken: Beim Indikator „Verteilung des Gesundheits-niveaus der Bevölkerung“ hatte die Welt-gesundheitsorganisation – wie üblich – Schwierigkeiten, fundiertes Datenma-terial zu bekommen. International ver-gleichbare Daten zu Unterschieden von Gesundheitsrisiken zwischen Altersgrup-pen sind nur eingeschränkt vorhanden. Also beschränkte sich die WHO auf Kin-der im Alter bis zu fünf Jahren. Es gingen Werte von 30 Ländern ein, allerdings wa-ren westeuropäische Staaten wegen der niedrigen Kindersterblichkeit gar nicht einbezogen worden. Man stelle sich vor: Zur Ermittlung einer gerechten Vertei-lung von Gesundheit wurde nur die Über-lebenswahrscheinlichkeit von Kindern bis zu fünf Jahren gemessen – und dies ohne Westeuropa! Alles übrige musste hochgerechnet werden. Völlig unsinnig ist es ebenfalls, dass die Rangfolge – wie auch bei diesem Indikator – teilweise erst in der dritten Stelle hinter dem Komma Unterschiede aufweist.

Vergleiche schon bei Industriestaaten problematisch

Beske hat dann den Versuch unternom-men, die Gesundheitssysteme von 14 In-

dustrieländern zu vergleichen. Dabei geht es zunächst einmal um eine System-beschreibung. Schon allein das zeigt, wie breit das Spektrum ist. Allerdings wird auch ganz klar auf die vielfältigen Prob-leme bei der Datenermittlung hingewie-sen. „Um wie viel schwieriger, wenn nicht unmöglich, ist ein weltweiter Vergleich“, lautet das Fazit.

Anschließend werden folgende The-men detailliert unter die Lupe genom-men:

▂ Finanzierung▂ Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit▂ Anteil der Ausgaben für Gesundheit

am Bruttoinlandsprodukt▂ Folgen der Wiedervereinigung

Deutschland▂ Lebenserwartung▂ Arztdichte/Facharztdichte▂ Arztkontakte▂ Krankenhausversorgung (Infrastruk-

tur, Bettenzahlen und -auslastung)▂ Wartezeiten.

Je nach Indikator nimmt Deutschland ei-nen unterschiedlichen Platz ein, meistens aber über dem Durchschnitt. Es gibt so-mit keine Konstanz in der Rangordnung und damit auch keine eindeutige Bewer-tung von Gesundheitssystemen. Also ist zugleich die Einordnung im Weltgesund-heitsbericht 2000 gegenstandslos.

Versorgungsforschung in Deutschland verbessern

Abschließend wird deutlich darauf hinge-wiesen, dass es eine Reihe von offenen Fra-gen gibt. „Vieles bleibt unklar und erklä-rungsbedürftig“, heißt es in der Schluss-betrachtung. Es geht um die Validität der Daten, da nur Vergleichbares mit einan-der verglichen werden kann. Gebraucht

M 105Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik • Mitteilungen des BDR

Page 18: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

werden auch eindeutige Definitionen. Es stellt sich ferner die Frage, gegen welche Norm gemessen wird.

Eine Mahnung ging an die Politik: Speziell in Deutschland sollte die Versor-gungsforschung und Public Health For-schung ausgebaut werden, dies wird bei uns im Vergleich zu manchen anderen Ländern vernachlässigt. Das sei aber im Wesentlichen eine staatliche Aufgabe.

Die Studie trägt das Motto: „Weniger behaupten, mehr beweisen!“ Gelungen!

Die 100. Veröffentlichung aus der Schriftenreihe des Fritz-Beske-Instituts für Gesundheits-System-Forschung „Das Gesundheitswesen in Deutschland im in-ternationalen Vergleich – Eine Antwort auf die Kritik“ kann direkt beim Insti-tut bezogen werden: Weimarer Straße 8, 24106 Kiel, Telefon 04 31/888 60-0, Fax 04 31/888 60-11. Die Studie kostet zehn Euro.

je

Die mehrjährige Probezeit eines Juniorge-sellschafters in einer Gemeinschaftspra-xis kann rechtswirksam mit seinem Aus-schluss durch die anderen Partner enden. Dies ist Inhalt einer aktuellen Entschei-dung des Bundesgerichtshofes (BGH), der damit die Rechte von Altgesellschaftern ärztlicher Gemeinschaftspraxen weiter stärkt und damit seine Entscheidungspra-xis aus dem Jahr 2002 fortsetzt. Wir be-richteten über die damaligen Beurteilun-gen zum Schicksal der vertragsärztlichen Zulassung von ausscheidenden Gesell-schaftern (siehe DER RADIOLOGE 12-2002 Seite M 202).

Der BGH findet auch jetzt wieder deutli-che Worte zur Situation, in diesem Fall für eine Laborarzt-Gemeinschaftspraxis: Ärztesozietäten seien regelmäßig auf ih-re Zulassungen als Kassenärzte angewie-sen und unterlägen besonderen öffent-lich-rechtlichen Restriktionen, auch in Bezug auf die Beschäftigung von ange-stellten Kollegen.

Auf Aufgebauten aufbauen können

Für die bisherigen Gesellschafter, die ei-nen ihnen unter Umständen weitgehend unbekannten Partner aufnehmen müs-sen, können daraus erhebliche Gefahren entstehen, weil sich im Allgemeinen erst nach einer gewissen Zeit der Zusammen-arbeit herausstellt, ob zwischen den Ge-sellschaftern das notwendige Vertrauen und die gemeinsame ethische Berufsauf-fassung besteht. Dies gilt vor allem dann, wenn die Altgesellschafter allein Träger des Gesellschaftsvermögens sind und

neue Partner ohne Einlage aufgenom-men werden.

Dazu heißt es: Ohne das Ausschlie-ßungsrecht „bliebe den aufnehmenden Gesellschaftern allein die Auflösungskün-digung und damit u. U. die Zerschlagung des in Jahren Aufgebauten oder aber das eigene Ausscheiden“. Bemerkenswert da-bei ist, dass der BGH die fehlende Betei-ligung am Gesellschaftsvermögen des Ju-niors („Nullbeteiligung“) wie auch den nur geringen Gesellschaftsanteil (Grund-lage für Gewinn- und Verlustbeteiligung und Stimmrecht) von zunächst nur 1,6 Prozent, später ansteigend bis auf 4,1 Pro-zent, als unproblematisch ansah.

Damit billigt der BGH den Gesell-schaftsvertrag, der den Ausschluss von Juniorgesellschaftern „im Hinblick auf die erheblichen Vorleistungen der Alt-gesellschafter“ vorsah, ohne dass dafür ein wichtiger Grund gegeben sein muss. Nur aus besonderen Umständen kam das Ausschlussrecht in diesem Fall letztlich doch nicht zum Tragen. Die ersichtlich mit dem Willen zur Rechtsfortbildung in dieser Materie getragenen Ausführungen des BGH können jetzt für die Gestaltung von Gemeinschaftspraxen nutzbar ge-macht werden, zum Beispiel wenn es um die Ausgestaltung der Rechte und Pflich-ten in der Probezeit und die Ausschrei-bungspflicht der Zulassung des ausschei-denden Juniors zu Gunsten der Gemein-schaftspraxis geht.

(Urteil des BGH vom 8. März 2004, Aktenzeichen: II ZR 165/02)

uc

BGH zur Gemeinschaftspraxis

Juniorgesellschafter kann in Probezeit ausgeschlossen werden

A N Z E I G E NChiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle,

Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München

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Nuklearmediziner/in gesucht

Radiologische Praxis in Bayern sucht baldmöglichst Nuklearmediziner/in

mit MRT-Schein. Chiffre 1182

Weiterbildungsstelle MRT

für Nuklearmediziner oder Radiologen ab September dieses Jahres in Südwestdeutsch-

land frei (PLZ 67 – 69). Wir sind eine Rönt-genpraxis mit MRT, CT, Nuklearmedizin und

Krankenhauskooperation.Chiffre 1185

M 106 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 19: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Aktuelle Rechtsprechung

Kernspinführerschein

Die kammerrechtliche Bestätigung der Weiterbil-dung zum Facharzt für diagnostische Radiologie und die Vorlage von Zeugnissen, die die geforder-ten 1.000 MRT-Untersuchungen während der Wei-terbildung belegen, genügen für den Erwerb des Kernspinführerscheins nach § 135 Absatz 2 SGB V.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) kann unter diesen Voraussetzungen nur dann ein Kollo-quium verlangen, wenn sie trotz der vorgelegten Zeugnisse „begründete Zweifel“ an der fachlichen Befähigung darlegen kann, urteilte kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Dagegen ist sie an die kammerrechtlich verliehe-ne Weiterbildungsbezeichnung gebunden und darf diese nicht in Frage stellen.

(Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen

vom 11. Februar 2004,

Aktenzeichen.: L 11 KA 67/03, Revision zum

Bundessozialgericht anhängig)

Mammographieführerschein

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die seit dem 1. April 2002 geltenden Vorga-ben für die Mammographieprüfung nach der Ver-einbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie (Anlage IV §§ 1 – 3) nach § 135 Absatz 2 SGB V inhaltlich bestätigt. Die Richter gehen davon aus, dass es bei den in der Prüfung vorgelegten Fällen einem Radiologen möglich sein muss, neben Ein-ordnung von klaren Fällen auch eine definitive Beurteilung nach den Kriterien „Verdacht auf bös-artige Veränderung“ = positiv beziehungsweise „mammographisch unauffällig oder Verdacht auf gutartige Veränderung“ = negativ zu treffen.

Auch die sofortige Vollziehung der Entzie-hung der Abrechnungsgenehmigung, also die Wirksamkeit trotz schwebenden Verfahrens, hielt der gerichtlichen Überprüfung stand.

(Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen

vom 05. November 2003,

Aktenzeichen: L 3 KA 101/01)

Röntgengenehmigung

Beendet ein Vertragsarzt – in diesem Fall ein In-ternist – durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz den Betrieb seiner Röntgeneinrichtung, so ist die Wiederaufnahme nur mit einer neuen Genehmigung zulässig. Teilt der Arzt der KV die Stilllegung nicht mit, kann ihm rückwirkend die Abrechnungsgenehmigung entzogen und damit die Vergütung für Röntgen-leistungen zurückgefordert werden.

(Urteil des LDSGNordrhein-Westfalen

vom 18. Februar 2004, Aktenzeichen: L 11 KA 71/03)

Honorarkürzung wegen fehlender Abrechnungsgenehmigung

Die Genehmigung zur Durchführung und Abrech-nung von qualifikationsgebundenen Leistungen (zum Beispiel MRT-, CT-, Strahlendiagnostik- und NUK-Führerschein) nach § 135 Absatz 2 SGB V in Bezug auf die apparativen Voraussetzungen kann nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft erteilt werden.

Versäumt ein Arzt in einer Gemeinschaftspra-xis die Vorlage der entsprechenden Unterlagen, betrifft eine Honorarrückforderung wegen fehlen-der Genehmigung die gesamte Gemeinschaftspra-xis. Im vorliegenden Fall hatte die Kassenärztliche Vereinigung nuklearmedizinische Leistungen für die Quartale II/98 bis II/99 in Höhe von 332.361,45 DM gegenüber einer Gemeinschaft-spraxis zwischen einem Kardiologen und einem Nuklearmediziner im Wege der sachlich-rechne-rischen Richtigstellung zurückgefordert, weil der Nuklearmediziner den Nachweis der apparativen Voraussetzungen nicht vorgelegt hatte.

(Urteil des Sozialgerichts Frankfurt vom

26.November 2003, Aktenzeichen: S 29 KA 2521/01)

EBM/HVM: Angemessene Honorie-rung und Scan-/Sequenzbudgets

Auch Radiologen in Niedersachsen haben keinen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Ver-tragsärzte müssen jedoch die Möglichkeit haben, bei sparsamer Praxisführung und voller Auslas-tung im Rahmen einer typisierenden Betrachtung aus Einnahmen der vertrags- und privatärztlichen Versorgung die finanziellen Grundlagen für das Fortbestehen der Praxis unter Einschluss eines angemessenen Arztlohnes erwirtschaften zu können (Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vor allem aus 1999, wir be-richteten mehrfach).

Schon weil sich die Kläger weigerten, ihre finanzielle Situation und die Einkünfte aus privat-ärztlicher Behandlung konkret offen zu legen, sah sich das Gericht unter Hinweis auf die auch im sonstigen Wirtschaftsleben übliche Mischkalku-lation und die „finanzielle Basis einer Arztpraxis“ aus der vertragsärztlichen Tätigkeit außerstande, Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit des – zu-gegebenermaßen komplizierten – HVM Nieder-sachsen für das Jahr 1996 zu erkennen. Nach Lek-türe der 61-seitigen Urteilsbegründung drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass auch die geforderte Offenbarung nicht viel geholfen hätte. Anpassungen im Sinne des so genannten 15-Prozent-Urteils des Bundessozialgerichts vom 9. September 1998 (siehe DER RADIOLOGE 3-1999 Seite M 52) seien nicht erforderlich gewesen, da dieser Maßstab nur gegenüber „quantitativ wenig bedeutsamen Fachgruppen“ unterschritten war.

Die Scan- und Sequenzzahlbudgets für CT und MRT im EBM 1996 sind rechtens (wir berichte-ten über entsprechende Urteile anderer Gerichte). Der Bewertungsausschuss hat einen weiten Beur-teilungsspielraum, der nicht überschritten ist. Es besteht kein Anspruch auf betriebswirtschaftliche Kalkulation von Einzelleistungen. Die Grundlagen der Bewertung müssen weder aufgeschlüsselt, er-läutert oder fachmedizinisch begründet noch der Ausschuss sich darüber einig werden. Radiologen müssen zwar – wie in einem Gespräch mit dem (damaligen) BVDRN geschehen – am Entschei-

M 107Der Radiologe 7 · 2004 |

Berufspolitik / Recht • Mitteilungen des BDR

Page 20: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

dungsprozess beteiligt werden, die Einholung eines umfassenden Rates von Experten ist jedoch nicht erforderlich und schon gar nicht muss ein solcher Rat berücksichtigt werden, so das Gericht.

(Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen

vom 24.September 2003, Aktenzeichen.:

L 3 KA 164/00, Revision zum Bundessozialgericht

anhängig)

Altersgrenze von 68 Jahren gilt nicht für Vertreter

Zahnärzte, die das 68. Lebensjahr überschritten haben, dürfen zumindest für die genehmigungs-freien Zeiten (bis zu drei Monaten innerhalb von zwölf Monaten, § 32 Absatz 1 Ärzte-ZV) als Vertreter beschäftigt werden. Diese aktuelle Ent-scheidung des Bundessozialgerichts ist auch auf Ärzte übertragbar.

(Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 2004,

Aktenzeichen: B 6 KA 11/04 R)

Blüten der neuen Freiheit beim Werberecht

„Früher schob man die Menschen schon mal in Backöfen, um ihnen den Teufel auszutreiben. In jüngster Zeit begann man, sie in Röhren zu schie-ben, um Bilder von ihren Organen zu machen. Die meisten Menschen möchten aber nicht in Öfen geschoben werden und viele passen nicht in Röh-ren. Jetzt geht es auch anders!“

Dieser Text, garniert mit einem entsprechen-den mittelalterlichen Kupferstich und dem Bild eines offenen MRT als Faltblatt und im Internet ist als Werbung zulässig.

Den Humor der Richter möchten wir nicht kommentieren, die urteilten, dass Darstellung und Formulierung unstreitig geeignet seien, tatsächlich vorhandenen Ängsten von Patienten entgegenzuwirken und die Abbildung des Kup-ferstichs für sich lediglich als „stressabbauender Scherz“ zu sehen sei.

(Urteil des Landgerichts Gießen

vom 20. Februar 2004,

Aktenzeichen: 8 O 120/03)

Mammographie: Haftung von Radiologe und Frauenarzt

In einem Haftungsfall wurde ein Radiologe in Anspruch genommen, der bei einer Patientin im Jahre 1993 einen Verdachtsbefund aufgrund ei-ner nur in einer Ebene erkennbaren Verdichtung gestellt hatte. Er forderte daraufhin zunächst die Voraufnahmen aus 1989 an und empfahl dann im Arztbrief an den Zuweiser die weitere sonographi-sche Abklärung des weiterhin ungesicherten Ver-dachts sowie eine Kontrollmammographie. Der zuweisende Gynäkologe veranlasste eine weitere Abklärung jedoch nicht. 1995 wurde dann bei der Patientin ein Mammakarzinom festgestellt.

Das Gericht konnte in dem Verhalten des Radiologen keinen Behandlungsfehler erkennen. Bei einem derart unsicheren Verdacht bestand für diesen keine Pflicht, die Patientin direkt zu infor-mieren. Aufgrund der psychischen Belastung für

die Patientin wäre es sogar fehlerhaft gewesen, den noch weiter abklärungsbedürftigen Verdacht zu offenbaren. Vielmehr durfte er sich darauf verlassen, dass der überweisende Kollege die empfohlene Abklärung veranlassen und die Pati-entin entsprechend informieren würde. Eine Ver-pflichtung des Radiologen, die Patientin selbst zu informieren sei nur „bei einem starken Verdacht, also bei einem Herdbefund“, gegeben.

Erfreulich deutlich hat das Gericht auch darauf abgestellt, dass nur radiologische Fachkol-legen die radiologische Diagnostik begutachten sollten. Die Gutachter in der Vorinstanz waren nämlich Gynäkologen, die sich „mit ihren Äußerun-gen auf das für sie fremde Fachgebiet der Radio-logie im ambulanten Bereich begeben, ohne dass ihre Kompetenz erkennbar wäre“.

(Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Mai

2004, Aktenzeichen: 3 U 127/02

mh/uc

A N Z E I G EChiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle,

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M 108 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 21: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Rüdiger Christiansen

QuaMaDi in Schleswig-Holstein

Hohe Prozess- und Ergebnisqualität

Das QuaMaDi-Projekt in Schleswig-Hol-stein ist mittlerweile bundesweit be-kannt mit seinem primären Ziel, für die Mammadiagnostik ein prozessorientier-tes Qualitätsmanagement auf der Basis der European Guidelines for Quality As-surance in Mammography Screening mit begleitender Evaluation in die bestehen-de Versorgung zu implementieren. Der schleswig-holsteinische BDR-Landesvor-sitzende Dr. Rüdiger Christiansen, der von Anfang an aktiv an dem Modellvorha-ben beteiligt ist, berichtet über den der-zeitigen Stand. Die Ergebnisse aus dem Zeitraum 2001 bis 2003 wurden bei einer Pressekonferenz am 5. Mai vorgestellt.

Über die einzelnen Prozessschritte des Projektes wurde bereits mehrfach in den Mitteilungen berichtet (siehe unter ande-rem DER RADIOLOGE 12-2003 Seite M 195, 11-2003 Seite M 176 f., 7-2002 Seite M 133 und 7-2001 Seite M 100 f.).

Begonnen wurde das auf fünf Jahre angelegte Projekt im Mai 2001 in der K.E.R.N.-Region (Städte Kiel und Neu-münster, Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön). Für dieses Gebiet gelten die fol-genden Ergebnisse. Wie berichtet, wurde

das Projekt jetzt mit einzelnen Kranken-kassen auf ganz Schleswig-Holstein aus-gedehnt. Entsprechende Resultate liegen also noch nicht vor.

Qualität der diagnostischen Prozesse eindeutig verbessert

In der K.E.R.N.-Region leben etwa 300.000 Frauen, die älter als 20 Jahre sind. Bisher wurden circa 43.000 Patien-tinnen mit circa 55.000 Untersuchun-gen in das Modellprojekt aufgenommen. Von den 55.000 Untersuchungen wurden in der Folge 49.500 im Rahmen von Qua-MaDi mit Mammographie und Doppel-befundung abgeklärt.

>„Die Recall-Rate liegt im Bereich der in der S3-Früherkennungsleit-linie festgesetzten Grenze von sie-ben Prozent.“

Aufgrund verdächtiger Befunde oder Dissenz von Erst- und Zweitbefunder wurden 12.000 Drittbefundungen (24 Prozent) im Mammazentrum der Uni-versität Kiel durchgeführt. Im weiteren Verlauf wurde dann für ungefähr 3.500 Patientinnen ein Assessment vereinbart (sieben Prozent). Die Recall-Rate liegt da-mit im Bereich der in der S3-Früherken-nungsleitlinie Brustkrebs festgesetzten Grenze von sieben Prozent.

Bei etwa 1.150 Patientinnen musste eine feingewebliche Untersuchung mit-tels Stanze oder Feinnadelpunktion vor-genommen werden. Bei 300 Frauen wur-de die Diagnose Brustkrebs histologisch gesichert, bei weiteren 240 Frauen wur-

de ohne feingewebliche Untersuchung ein dringender Brustkrebsverdacht aus-gesprochen. Die Brustkrebsinzidenz im QuaMaDi-Kollektiv liegt damit bei circa 0,5 bis ein Prozent.

Die Karzinom-Entdeckungsrate ent-spricht je nach Altersklasse etwa der vier- bis achtfachen rohen Inzidenzrate für Brustkrebs in Schleswig-Holstein.

Im Verlauf der ersten drei Jahre des Modellvorhabens konnten eindeutige Veränderungen und Verbesserungen in der Qualität des diagnostischen Prozes-ses beobachtet werden. Dabei liegt die Zeit von Erst- bis Zweitbefundung bei etwa fünf Tagen. Der Anteil von Patien-tinnen mit auffälligen Mammographie-befunden liegt im zeitlichen Verlauf re-lativ konstant bei drei bis sechs Prozent nach den Ergebnissen des Erstbefundes. Nach Zweitbefundung steigt dieser An-teil auf fünf bis neun Prozent, was als Zu-gewinn an diagnostischer Sicherheit in-terpretiert werden kann.

Deutlicher Schulungserfolg zu verzeichnen

Die Übereinstimmung in der Doppelun-tersuchung sank interessanterweise in den ersten eineinhalb Jahren deutlich ab (Verunsicherungsphase) und stieg danach wieder merklich an (Schulungs-erfolg).

Positiv zu bewerten ist auch der Ver-lauf der Assessmentrate. Diese lag im ers-ten Jahr bei mehr als neun Prozent und sank dann unter die vorgesehene Grenze von sieben Prozent, in den letzten Quarta-len 2003 lag sie bei fünf Prozent. Die mitt-

M 109Der Radiologe 7 · 2004 |

Recht / Aus den Ländern • Mitteilungen des BDR

Page 22: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

lere Zeit von Drittbefundung bis zum As-sessment verbesserte sich von über 40 Tage auf jetzt etwa 25 Tage. Der Anteil der positiven histologischen Befunde bei invasiver Diagnostik konnte von 20 Pro-zent auf 35 Prozent gesteigert werden.

Das Ziel einer Verbesserung der Pro-zessqualität der diagnostischen Kette in-nerhalb des QuaMaDi-Projektes kann jetzt schon als erreicht angesehen wer-den. Viele Qualitätsindikatoren, die für Mammographie-Screeningprogramme gelten, wurden eingehalten.

Erste Resultate zur Ergebnisqualität positiv

Die Hauptzielgröße bezüglich der Ergeb-nisqualität ist die Reduktion der Morta-lität. Hier ist klar, dass Ergebnisse erst nach vielen Jahren abzuschätzen sind. Ersatzweise kann das Tumorstadium der Erstdiagnose als Indikator verwendet werden. Daten des Krebsregisters Schles-wig-Holstein zeigen, dass etwa 40 Pro-zent aller Brustkrebspatientinnenn ein günstiges Tumorstadium mit einem Pri-märtumor von zwei cm oder kleiner (T1) beziehungsweise ein noch nicht invasives Karzinom (Tis) aufweisen.

Bei Patientinnen mit Brustkrebs im QuaMaDi-Projekt der K.E.R.N.-Region lag dieser Anteil mit knapp 70 Prozent deutlich über dem Durchschnitt für Schleswig-Holstein (50 Prozent).

>„Das Ziel einer verbesserten Pro-zessqualität innerhalb der diagnos-tischen Kette ist bereits erreicht.“

Vergleicht man anhand der Daten des Krebsregisters die Region, in der QuaMa-Di durchgeführt wird, mit den übrigen Gebieten, dann bestätigt sich dieser po-sitive Trend auch auf Bevölkerungsebe-ne. Die Tumorstadiumverteilung in der K.E.R.N.-Region ist deutlich günstiger als im übrigen Schleswig-Holstein (58 versus 48 Prozent).

Diese ersten Ergebnisse hinsichtlich der Ergebnisqualität zeigen, dass es mög-lich ist, in der bestehenden Versorgungs-struktur mittels qualitätsgesicherter Di-agnostik das Tumorstadium zum Zeit-punkt der Erstdiagnose zu senken. Ei-ne im Durchschnitt vermindert aggres-sive Therapie und eine angehobene Le-bensqualität der betroffenen Frauen ist zu erwarten. Auch ein Rückgang der Kos-ten im Bereich der Mammatherapie ist anzunehmen.

Hohe Akzeptanz bei Patientinnen und Ärzten

Alles in allem ist das QuaMaDi-Projekt als Erfolg zu werten. Monatlich nehmen circa 2.500 Frauen am Modellvorhaben teil. Die hohe Akzeptanz der Patientin-nen und der am Projekt beteiligten Ärz-te zeigt, dass die qualitätsgesicherte Mammadiagnostik in die bestehende Ver-sorgungsstruktur implementiert werden kann und auch angenommen wird.

Die Ausweitung des QuaMaDi-Mo-dells auf drei weitere Regionen und so-mit auf ganz Schleswig-Holstein durch zunächst drei Krankenkassen ist ein wei-teres positives Zeichen.

Auf der QuaMaDi-Pressekonferenz am 5. Mai bezeichnete der stellvertre-tende Staatssekretär im Gesundheitsmi-nisterium Schleswig-Holstein, Andreas Fleck, das Modellvorhaben als Erfolgsge-schichte. Der Vorstand des BKK-Landes-verbandes Nord, Hans-Otto Schurwanz, geht noch weiter: „QuaMaDi beweist, wie innovativ Kassen und Leistungsanbieter sein können. Wir hoffen, diesen hohen und bewährten Standard in der Gesund-heitsversorgung bald allen Frauen in Deutschland garantieren zu können.“

Im Internet abrufbar

Fallpauschalen für Krankenhausradiologen

Zum derzeitigen Stand gibt es zwei Übersichten, die über die Homepage des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abzurufen sind.

So gelangen Sie dort hin:http://inek.customer.msi.de/ersatzvor2004/drg_ersatzvor_2003_04_e.htm

Auf der Startseite geht es mit den beiden folgenden Links weiter:• 19. Dezember 2003 – Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2004.

Dort die pdf-Datei „Abschlussbericht G-DRG V2004 Band II“.• 28. November 2003 – G-DRG V2003/2004 Report-Browser.

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M 110 | Der Radiologe 7 · 2004

Page 23: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Mammographie-Screening in Bayern

Nach einem Jahr ein positives Fazit

Am 1. April letzten Jahres fiel der Start-schuss für das qualitätsgesicherte Bayeri-sche Mammographie-Screening (BMS), das dezentral ausgerichtet ist und auf die Nutzung bestehender Versorgungsstruk-turen setzt (wir berichteten mehrfach). Nach gut einem Jahr zogen die Projekt-partner kürzlich auf einer gemeinsamen Pressekonferenz Bilanz.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bay-erns (KVB) ist von der ersten Stunde an vom Staatsministerium für Soziales so-wie vom Staatsministerium für Gesund-heit unterstützt worden. Von den Kassen hatte die AOK Bayern die Vorreiterrolle übernommen. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) war bald darauf hinzugekommen, ab dem 1. Juli beteili-gen sich nun auch die Betriebskranken-kassen (BKKen).

Bevölkerungsbezogen zwei Drittel der Frauen erreicht

Acht Screening-Netze, an denen durch-schnittlich 19 Ärzten beteiligt sind, konn-ten mittlerweile aufgebaut werden. Mit Ausnahme der Region Mittelfranken – dort laufen die Vorbereitungen – ist da-mit seit Ende letzten Jahres ein flächen-deckendes Screening erreicht. Da bis-lang das Angebot auf die Versicherten der AOK und der LKK beschränkt war, waren es bevölkerungsbezogen etwa die Hälfte der gesetzlich versicherten Frau-

en zwischen 50 und 69 Jahren. Ab Juli mit den BKKen erhöht sich die Zahl auf etwa zwei Drittel.

Die Teilnahmequote liegt – ohne Wer-bemaßnahmen – zwischen knapp 15 und 25 Prozent. In den Regionen Ober-franken und Nördlicher Landkreis Mün-chen, wo das BMS im April 2003 begon-nen hatte, hat inzwischen knapp jede Vierte der eingeladenen Frauen an der Früherkennungsuntersuchung teilge-nommen. Ziel ist es, bis Ende dieses Jah-res diese Quote auf 50 Prozent zu stei-gern, dies könnte mit verstärkter Öffent-lichkeitsarbeit geschafft werden.

Viele gehen zum Arzt ihrer Wahl

Auch die Ergebnisse einer Fragebogen-aktion wurden präsentiert, an der sich knapp 2.500 Frauen beteiligt haben. 47,6 Prozent gaben an, dass sie bereits vor der Einladung durch ein Arztgespräch infor-miert worden waren. Den zweithöchs-ten Wert erreicht mit gut 28 Prozent die Antwort, im Vorfeld nicht informiert ge-wesen zu sein. Deutlich wird auch, dass ein recht großes Informationsbedürfnis vorliegt. So haben sich weit über die Hälf-te in irgendeiner Form vor der Untersu-chung informiert, zum Teil auch mehr-fach. Ausgewählt haben dann über die Hälfte der Frauen einen Arzt, der ihnen bereits bekannt war.

Zur Terminvereinbarung sagen dann bis auf eine verschwindend kleine Min-

A N Z E I G EChiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle,

Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München

Für Mitglieder ein kostenloser ServiceVeröffentlichung auch im Internet unter

www.radiologenverband.de in der Anzeigen- und Vertreterbörse.

Doppelfachärztin/arzt für Radiologie und Nuklearmedizin

gesucht

zur Erweiterung unserer radiologischen Praxis-Krankenhauskooperation in Ober-bayern. Niederlassung und Praxiseinstieg

erwünscht.Chiffre 1183

derheit alle, dass es unkompliziert ge-wesen sei, und der weit überwiegende Teil empfand die Wartezeiten als kurz oder sogar sehr kurz. Außerdem gaben fast drei Viertel der Frauen an, alle Fra-gen seien zur Zufriedenheit beantwor-tet worden.

je

M 111Der Radiologe 7 · 2004 |

Aus den Ländern • Mitteilungen des BDR

Page 24: Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)

Ausstieg aus dem Kassenarztsystem: Vie-le Kieferorthopäden in Niedersachsen ha-ben dies jetzt getan. Das hat weitreichen-de Folgen, es gibt schließlich den vom frü-heren Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer eingeführten § 95 b SGB V: Ge-ben Vertragsärzte in abgestimmtem Ver-halten ihre Kassenzulassung zurück, er-halten sie erst nach sechs Jahren eine neue Zulassung.

Für kieferorthopädische Leistungen ist es laut Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) in den letzten Jahren zu einem Einkom-mensverlust von 40 Prozent gekommen, der letzte Einbruch ist insbesondere Fol-ge des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG). Wobei es schon ein „Abstieg von sehr hohem Niveau“ gewesen ist. Auf je-den Fall hatten nun etwa 60 Kieferortho-päden zum 1. Juli ihre Kassenzulassung zurückgegeben.

Sicherstellungsdefizit festgestellt

Sozialministerin Dr. Ursula von der Ley-en hatte daraufhin aus ihrer Sicht die Not-bremse gezogen. Sie wertet als zuständi-ge Aufsichtsbehörde diesen Schritt als kollektiven Verzicht nach § 95 b SGB V. Darin heißt es unter anderem, dass es mit den Pflichten eines Vertragsarztes nicht vereinbar ist, „in einem mit ande-ren Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die Zulas-sung als Vertragsarzt zu verzichten“.

Damit ging der Sicherstellungsauf-trag per Gesetz (§ 72 a SGB V) in drei Pla-nungsbereichen auf die Krankenkassen

über, da sich dort mehr als 50 Prozent (das ist Voraussetzung) der Kieferortho-päden daran beteiligten haben und das Leyen-Ministerium ein Sicherstellungs-defizit festgestellt hatte. Die Kassen kön-nen jetzt zum Beispiel mit den verbleiben-den oder auch neuen Vertragszahnärzten und Kieferorthopäden Einzel- oder Grup-penverträge einschließlich Vergütungsre-gelung abschließen. Dazu gehören nach dem Gesetz auch ausländische Ärzte, so dass die Kassen schon die Fühler nach Po-len ausgestreckt hatten.

Für die Kieferorthopäden, die ihren Schritt übrigens nicht als kollektiven Ver-zicht ansehen, bedeutet § 95 b SGB V, dass sie frühestens sechs Jahre nach der Ver-zichtserklärung eine neue Zulassung be-kommen. Es heißt allerdings nicht, dass sie zurzeit keine Kassenpatienten mehr behandeln können. Bei den bisherigen Patienten, die nach einer vielleicht schon langjährigen Behandlung diese auch bei ihrem jetzigen Kieferorthopäden ab-schließen wollen, ist dies möglich. Nur: Sie müssen jetzt nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung-Zahnärzte (GOZ) abrechnen und jede Rechnung di-rekt an die Kasse schicken. Das Kosten-erstattungsverfahren kommt nicht zum Tragen. Für Neufälle gilt dies alles nicht.

Niedersächsisches Sozialministerium

Auf Rückgabe von Kassenzulassungen scharf reagiert

Dann kommt § 95 b SGB V voll zur An-wendung, sie können also auch keine Ver-träge mehr mit den Kassen abschließen.

Entscheidung mit enormer finanzieller Konsequenz

Laut Auskunft des niedersächsischen So-zialministeriums gibt es in Niedersach-sen etwa 90 Prozent Kassenpatienten. Es dürfte also unmöglich sein, diese finanzi-ellen Einbußen über Privatpatienten wie-der wettzumachen. „Eine Entscheidung von enormer Tragweite, über die sich vie-le wohl noch gar nicht im Klaren sind, ob-wohl die Ministerin darauf in einem offe-nen Brief deutlich und unmissverständ-lich hingewiesen hat“, heißt es aus dem Ministerium.

Ärger mit den Zahnärzten folgte

Kurz danach traten die niedersäch-sischen Zahnärzte auf den Plan. Der KZVN-Vorsitzende Dr. Karl Hort Schir-bort, der zugleich Vorsitzender der Kas-senzahnärztlichen Vereinigung Nieder-sachsens ist, forderte dazu auf, die Zulas-sungen in einer gemeinsamen „Korbak-tion“ zurückzugeben. Daraufhin der öf-fentliche Rat der Ministerin: Die Zahn-ärzte sollten sich genau überlegen, ob sie das kassenzahnärztliche Monopol behal-ten wollen oder eine völlige Marktöff-nung mit Einzelverträgen und teilweise ambulanter Versorgung in Krankenhäu-sern vorziehen.

je/uc

Ursula von der Leyen hat als zuständige Aufsichtsbehörde den Kieferorthopäden Paroli geboten

M 112 | Der Radiologe 7 · 2004