mipa - verankerung des mobilitätsmanagments © neuchâtel roule!
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagments
© Neuchâtel roule!
Verankerung des Mobilitätsmanagements
MIPA - Mobilitätsmanagement in Planungsprozessenvon neuen Arealen
Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität Nutzen eines arealbezogenen Mobilitätsmanagements Verankerung in Instrumenten - Übersicht Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente Generell wirkende kommunale Instrumente Generell wirkende überkommunale Instrumente
Inhalte
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20143
Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20144
Mobilität – unverzichtbar im Areal Abstimmung von Siedlung und Verkehr Verkehrsaufkommen steuern und lenken Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Velos sowie
das Zu-Fuss-Gehen fördern Negative Auswirkungen des Verkehrs minimieren
Die Rolle der Mobilität
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20145
Unterstützt durch
Bearbeitungsteam
MIPA – das Projekt
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20146
Einflussfaktoren auf Verkehrsaufkommen
Mobilitätsmanagement
Massnahmen
VerkehrsaufkommenVerkehrsmittelwahl
Areal
Standort, Grösse, Nutzung
Infrastruktur
Fuss/Velo
ÖVMIV
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20147
Nutzen eines arealbezogenen Mobilitätsmanagements
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20148
Erleichterung des Zugangs zum Areal mit allen Verkehrsmitteln
Möglichst verkehrsarme Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse
Minimierung des Raumbedarfs und der Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen
Steigerung der Aufenthaltsqualität Reduktion von Umweltemissionen und Energieverbrauch
Nutzen für Behörden
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20149
Verankerung in Instrumenten - Übersicht
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201410
MIPA - Einbettung des Mobilitätsmanagements Mai 201411
StudienauftragWettbewerb
SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Generell wirkende überkommunale Instrumente
Gesetze, Verordnungen
Kant. Baugesetze, Bau-VO
UVP, Kapazitätsnachweis
Genehmigungen
Normen, Programme Dritter
VSS-Normen (Parkierung)
SIA Effizienzpfad Energie
2000-W-Areale Energiestadt
Planung, Programme
Richtplan (Kanton/Region)
Gesamtverkehrskonzeption
Agglomerationsprogramm
Generell wirkende kommunale Instrumente
Richtplanung, Programme
Richtplan
KGV, Quartier-GP
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Nutzungsplanung
Zonenplan, BNO
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
Grundeigentümerverbindlich
Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201412
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201413
Generell wirkende überkommunale Instrumente
Gesetze, Verordnungen
Kant. Baugesetze, Bau-VO
UVP, Kapazitätsnachweis
Genehmigungen
Normen, Programme Dritter
VSS-Normen (Parkierung)
SIA Effizienzpfad Energie
2000-W-Areale Energiestadt
Planung, Programme
Richtplan (Kanton/Region)
Gesamtverkehrskonzeption
Agglomerationsprogramm
Generell wirkende kommunale Instrumente
Richtplanung, Programme
Richtplan
KGV, Quartier-GP
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Nutzungsplanung
Zonenplan, BNO
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
StudienauftragWettbewerb
SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Grundeigentümerverbindlich
Ziele Mobilitätsmanagement frühzeitig thematisieren Spielräumen ausloten, v.a. auch im Zusammenspiel von
Infrastruktur und Mobilitätsmanagement
Empfohlene Behandlung Immer
Studienauftrag und Wettbewerb
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201414
Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (1/2)
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201415
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Im Rahmen des Studienauftrages XY soll geprüft werden, wieweit autoreduzierte
Nutzungen am Standort realisiert werden können. Der Parkplatzbedarf soll für die
bestehenden sowie für die zukünftigen Nutzungen ermittelt werden. Er wird
gemäss der BNO (§ XY) und BauVO (§ XY) sowie nach der VSS-Norm SN 640
281 «Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen» berechnet. Für das
Projekt ist gestützt auf die Grundlagen der Richtplanung (Leitbild XY) und auf
Ziffer 9.4 der Norm vorgesehen, die Anzahl der erforderlichen Pflichtparkplätze auf
XY % des reduzierten Bedarfs zu senken.
Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (2/2)
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201416
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Parallel zur autoreduzierten Nutzung sind hervorragende Voraussetzungen sowohl
für den öffentlichen Verkehr als auch für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen.
Deren Nutzung soll durch Massnahmen des Mobilitätsmanagements gefördert
werden.
Die Veloabstellplätze sollen gestützt auf die VSS-Norm SN 640 065 «Parkieren;
Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen» und die VSS-
Norm SN 640 066 «Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen»
vorgesehen werden.
Ziele Mobilitätskonzept grundeigentümerverbindlich absichern Zu bearbeitende Inhalte definieren
Empfohlene Behandlung In verkehrlich sensiblen Gebieten Bei hohem, durch das Projekt ausgelöstem Verkehrs-
aufkommen
Sondernutzungsplanung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201417
Sondernutzungsplanung – Standard (1/3)
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201418
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
§ 27: Mobilitätskonzept
Mit einem im Rahmen des ersten Baubewilligungsverfahrens vorzulegenden und
zu genehmigenden Mobilitätskonzept ist für das ganze Areal aufzuzeigen, wie die
Mobilität aller Nutzergruppen (Beschäftigte, Bewohnerschaft, Besuchende,
Kundschaft) im Sinne der verkehrlichen Zielsetzungen der Sonder-
nutzungsplanung zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und zu bewältigen ist.
Die Bauherrschaft erarbeitet das Mobilitätskonzept und stellt dessen Umsetzung
sicher.
Sondernutzungsplanung – Standard (2/3)
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201419
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Im vorzulegenden Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte ent-
halten sein:ZieleProjektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Her-
leitung der Anzahl Auto-Parkfelder und Veloabstellplätze, öV- und Velo/Fuss-
verkehr-Anbindung; wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrs-
aufkommens)monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe
(ohne Bewohner)Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des
Fuss- und Veloverkehrs (z.B. Ökobonus)bedarfsgerechtes Carsharing-AngebotMonitoring/Controlling
Sondernutzungsplanung – Standard (3/3)
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201420
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft
und bewilligt.
Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht er-
reicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen
verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei
Eignung umgesetzt werden.
Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche
Eigentumsbeschrän-kung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Sondernutzungsplanung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201421
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Bebauungsplan Roche
Ratschlag zum Bebauungsplan Grenzacherstrasse (Südareal), Areal F. Hoffmann-La Roche AG13
2.5. Erschliessung
a. Zum Zeitpunkt der Baueingabe für das Hochhaus auf dem Baufeld 1 (Bau 1) muss ein Mobilitätskonzept vorgelegt werden. Bis zum Baubeginn ist durch die Bauherrschaft eine geeignete Lösung der Parkierung mit flankierenden Massnahmen basierend auf dem Mobilitätskonzept auszuarbeiten und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Das Gebäude darf nur in Betrieb genommen werden, sofern die im Mobilitätskonzept auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgerichteten Massnahmen, welche in der Verantwortung von Roche sind, umgesetzt sind.
Beispiel
Ziele Mobilitätskonzept mit Inhalten festsetzen und verankern Wirkung der Massnahmen prüfen
Empfohlene Behandlung Bei Vorschriften in vorlaufenden Planungsinstrumenten,
z.B. in Sondernutzungsplanung, Parkplatzverordnung o.ä.
Projekt, Baugesuch
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201422
Ziele Mittels Controlling-Pflicht sicherstellen, dass
Zielvorgaben eingehalten bzw. bei Nichteinhaltung Sanktionen getroffen werden können
Empfohlene Behandlung Immer
Controlling und Sanktionen
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201423
Generell wirkende kommunale Instrumente
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201424
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201425
Generell wirkende überkommunale Instrumente
Gesetze, Verordnungen
Kant. Baugesetze, Bau-VO
UVP, Kapazitätsnachweis
Genehmigungen
Normen, Programme Dritter
VSS-Normen (Parkierung)
SIA Effizienzpfad Energie
2000-W-Areale Energiestadt
Planung, Programme
Richtplan (Kanton/Region)
Gesamtverkehrskonzeption
Agglomerationsprogramm
Generell wirkende kommunale Instrumente
Richtplanung, Programme
Richtplan
KGV, Quartier-GP
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Nutzungsplanung
Zonenplan, BNO
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
StudienauftragWettbewerb
SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Grundeigentümerverbindlich
Elemente Quartierrichtplan Entwicklungsrichtplan Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) Leitbild, Masterplan
Charakter behördenverbindlich
Richtplanung und Programme
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201426
Richtplanung - Standard Ausformulierung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201427
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Für die Entwicklungsgebiete
Beispielgebiet 1
Beispielgebiet 2 und
Beispielgebiet 3
wird die Erstellung eines Mobilitätskonzepts vorgeschrieben. Es wird im Rahmen
einer Gestaltungsplanung und der Baugesuchserarbeitung stufengerecht kon-
kretisiert und mit der ersten Baubewilligung im Gebiet durch die Bewilli-
gungsbehörde geprüft und abschliessend festgesetzt.
Richtplanung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201428
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Entwicklungsrichtplan Baden-Galgenbuck
(Bestimmungen gemäss Stadtratsbeschluss 20. Juni 2011, Stand 15. Juni 2012)
Art. 17 Nachhaltige Mobilität1 Ein Mobilitätskonzept zeigt Massnahmen zur Erschliessung der Baufelder und zur Förderung der nachhaltigen Mobilität. Es ist im Rahmen des Gestaltungsplanes zu erarbeiten.
Beispiel
Elemente Zonenplan Bau- und Nutzungsordnung Bau- und Zonenordnung
Charakter grundeigentümerverbindlich
Nutzungsplanung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201429
Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (1/2)
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201430
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Für Projekte, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als XY Fahrten pro Tag er-zeugen bzw. mehr als XY Parkfelder umfassen, ist ein Mobilitätskonzept vorzu-legen.
Es müssen zwingend folgende Punkte thematisiert werden:ZieleProjektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Her-leitung Anzahl Auto-Park-felder und Veloabstellplätze, öV- und Velo-/Fuss-verkehr-Anbindung, wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrs-aufkommens)monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe (ohne Bewohner)Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs (z.B. Ökobonus)bedarfsgerechtes Carsharing-AngebotMonitoring/Controlling
Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (2/2)
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201431
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft
und bewilligt.
Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht er-
reicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen
verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei
Eignung umgesetzt werden.
Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche
Eigentumsbeschrän-kung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Nutzungsplanung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201432
Beispiele (1/2)
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Öffentlicher Rahmengestaltungsplan «Umfeld Grüze», Winterthur(öffentliche Auflage) Art. 12 Mobilitätskonzept
Für die einzelnen Baufelder ist jeweils ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Darin sollen Mass-nahmen aufgezeigt werden, die den induzierten Verkehr mit den Strassenkapazitäten sowie mit dem öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr abstimmen.Das Mobilitätskonzept ist gleichzeitig mit dem ersten Bauvorhaben auf einem Baufeld der Baubehörde zur Bewilligung vorzulegen.
Nutzungsplanung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201433
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Parkplatzverordnung PPV der Stadt Zürich (Revisionsfassung 2010) Art. 8 Abs. 5
Autoarme Nutzungen können von der Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden, so-fern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts, die im Sinne von Art. 5 Abs. 1 minimal erforderlichen Abstellplätze real nachzuweisen oder durch eine entsprechende Ersatzabgabe nach Art. 15 ff. abzugelten. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Beispiele (2/2)
Elemente Beratung durch Stelle der Behörde oder beauftragte
private Stelle
Charakter Wissensstand zum Mobilitätsmanagement erhöhen Zur freiwilligen Umsetzung von Massnahmen motivieren
Beratung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201434
Beratung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201435
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Die durch den Kanton Aargau im Rahmen eines Auftrages mandatierte Geschäftsstelle aargaumobil unterstützt Gemeinden, Unternehmen und auch den Kanton bei der Beurteilung und Entwicklung von Mobilitätskonzepten und bei der Verankerung derselben in planerischen Instrumenten.
www.aargaumobil.ch
Beispiel
Generell wirkende überkommunale Instrumente
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201436
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201437
Generell wirkende überkommunale Instrumente
Gesetze, Verordnungen
Kant. Baugesetze, Bau-VO
UVP, Kapazitätsnachweis
Genehmigungen
Normen, Programme Dritter
VSS-Normen (Parkierung)
SIA Effizienzpfad Energie
2000-W-Areale Energiestadt
Planung, Programme
Richtplan (Kanton/Region)
Gesamtverkehrskonzeption
Agglomerationsprogramm
Generell wirkende kommunale Instrumente
Richtplanung, Programme
Richtplan
KGV, Quartier-GP
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Nutzungsplanung
Zonenplan, BNO
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
StudienauftragWettbewerb
SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Grundeigentümerverbindlich
Kantonaler bzw. regionaler Richtplan Gesamtverkehrskonzeption Agglomerationsprogramm
Planungen und Programme
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201438
Kantonale Richtplanung
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201439
Beispiel
Baugesetz Bauverordnung Umweltverträglichkeitsprüfung Kapazitätsnachweis
Genehmigungsprozesse bei kommunalen Planungen und Bewilligungen
Gesetze und Verordnungen
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201440
Gesetze und Verordnungen
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201441
Beispiel (1/2)
Gesetze und Verordnungen
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201442
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
Der Kanton Aargau formuliert dazu in seinen Empfehlungen zum Kapazitätsnachweis wie folgt:
«Ist die prognostizierte Verkehrsqualität nicht genügend und können Ausbauten der Verkehrs-
infrastruktur die erforderliche Verkehrskapazitäten nicht schaffen, sind andere Massnahmen
zu ergreifen und z.B. die Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs oder eines
Mobilitätskonzepts zu nutzen. Als letzte Möglichkeit ist eine Verbesserung der
Verkehrsqualität in der Anpassung des Projekts, der Parkraumbewirtschaftung oder der
Nutzungsart zu suchen.»
Beispiel (2/2)
VSS-Normen (v.a. Parkierung)
SIA Effizienzpfad Energie Label 2000-Watt-Areal von Energiestadt
Normen, Programme Dritter
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201443