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KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191
KA I - 67-1/08
MA 67, Prüfung der Überwachung der Einhaltung
der Kontrollmaßnahmen nach dem
Parkometergesetz 2006
Tätigkeitsbericht 2007
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KURZFASSUNG
Die Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung ist u.a. für die Überwachung der
Einhaltung der Kontrollmaßnahmen nach dem Parkometergesetz 2006 zuständig.
Im Bereich der Aufbau- und Ablauforganisation ergab sich kein Anlass zur Bemänge-
lung. Die zeitliche Ausweitung der flächendeckenden Kurzparkzonen mit 1. September
2007 zog keine Aufstockung des Überwachungspersonals nach sich.
Das Kontrollamt empfahl im Sinn der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Wahr-
nehmungen im Zusammenhang mit abgestellten Kraftfahrzeugen (Kfz) den zuständigen
Dienststellen mitzuteilen.
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................5
1.1 Allgemein...................................................................................................................5
1.2 Überwachung der Einhaltung der Kontrollmaßnahmen .............................................5
2. Organisatorische Umsetzung ......................................................................................5
2.1 Aufbau- und Ablauforganisation ................................................................................5
2.2 Dienstanweisungen und Stellenbeschreibungen .......................................................6
3. Entwicklung des Personalstandes ...............................................................................8
3.1 Systemisierte Dienstposten .......................................................................................8
3.2 Personal-Ist-Stand.....................................................................................................9
4. Diensteinteilung der Kontrollorgane...........................................................................10
5. Dienstzeiten bis 31. August 2007 ..............................................................................10
5.1 Dienstzeiten der Kontrollorgane ..............................................................................10
5.2 Dienstzeiten der GruppenleiterInnen .......................................................................12
6. Änderungen ab 1. September 2007...........................................................................12
6.1 Dienstzeiten der Kontrollorgane ..............................................................................12
6.2 Zulagen der Kontrollorgane .....................................................................................13
6.3 Dienstzeiten der GruppenleiterInnen .......................................................................13
6.4 Zulagen der GruppenleiterInnen..............................................................................14
7. Diensteinteilung und Dienstaufsicht...........................................................................14
7.1 Diensteinteilung .......................................................................................................14
7.2 Dienstaufsicht ..........................................................................................................15
8. Organmandate und Anzeigen bzw. Beschwerden über Kontrollorgane ....................16
8.1 Verwendung der Daten............................................................................................16
8.2 Entwicklung der Anzahl der Beanstandungen .........................................................17
9. Kosten der zeitlichen Ausweitung der Kurzparkzonen mit 1. September 2007..........17
10. Sonstige Feststellungen ..........................................................................................18
10.1 Meldung kennzeichenloser, abzuschleppender Kfz...............................................18
10.2 Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Stadt Wien..................................19
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Anhang
ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................20
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................21
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PRÜFUNGSERGEBNIS
1. Rechtliche Grundlagen
1.1 Allgemein
Das Parkometergesetz 2006 ermächtigt die Gemeinde, durch Verordnung für das Ab-
stellen von mehrspurigen Kfz in Kurzparkzonen (KPZ) gem. § 25 Straßenverkehrsord-
nung 1960 (StVO 1960) die Entrichtung einer Abgabe vorzuschreiben. Die diesbe-
züglich erlassene und mit 1. September 2007 abgeänderte Parkometerabgabeverord-
nung legt fest, dass für das Abstellen von mehrspurigen Kfz in KPZ grundsätzlich eine
Abgabe in der Höhe von 0,60 EUR für jede halbe Stunde Abstellzeit zu entrichten ist.
Zur Entrichtung der Abgabe sind die Lenkerin bzw. der Lenker, die Besitzerin bzw. der
Besitzer und die Zulassungsbesitzerin bzw. der Zulassungsbesitzer zur ungeteilten
Hand verpflichtet. Jede Lenkerin bzw. jeder Lenker, der ein mehrspuriges Kfz in einem
Gebiet abstellt, für das eine Abgabepflicht besteht, hat die Parkometerabgabe bei Be-
ginn des Abstellens des Kfz zu entrichten. Die Lenkerin bzw. der Lenker haben bei der
Durchführung der angeordneten Kontrollmaßnahmen mitzuwirken. Dies wird mit der
ordnungsgemäßen Entwertung des Parkscheins oder mit der Bestätigung der Abstellan-
meldung (elektronischer Parkschein) dokumentiert. Mit der Entwertung bzw. Bestäti-
gung gilt die Parkometerabgabe als entrichtet. Die Details dazu hat der Gemeinderat
mit der Kontrolleinrichtungenverordnung festgelegt.
1.2 Überwachung der Einhaltung der Kontrollmaßnahmen
Gemäß § 5 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 erfolgt die Überwachung der Einhaltung der
angeordneten Kontrollmaßnahmen durch besonders ermächtigte Organe der Stadt
Wien. Zur organisatorischen Eingliederung dieser Organe in den Magistrat legt die Ge-
schäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien (GEM) diesbezüglich fest, dass die Ma-
gistratsabteilung 67 u.a. für die Überwachungstätigkeit zur Erfüllung der Parkometerab-
gabeverpflichtung zuständig ist.
2. Organisatorische Umsetzung
2.1 Aufbau- und Ablauforganisation
Innerhalb der Magistratsabteilung 67 ist die Überwachung der Einhaltung der Kontroll-
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maßnahmen nach dem Parkometergesetz 2006 dem Referat "Kurzparkzonenüberwa-
chung" zugeordnet. Die aus dem Referatsleiter und seinem Stellvertreter bestehende
Referatsleitung ist in den Amtsräumen der Magistratsabteilung 67 in Wien 3, Modecen-
terstraße 22, untergebracht. In Wien 3, Modecenterstraße 22, und in Wien 9, Schlager-
gasse 8, befindet sich je ein Stützpunkt für die Kurzparkzonenüberwachungsorgane
(Kontrollorgane). Diesen Stützpunkten sind je ein Leiter bzw. eine Leiterin, je zwei
Kanzleibedienstete, je sieben GruppenleiterInnen und die in Gruppen eingeteilten Kon-
trollorgane zugeordnet. Insgesamt waren im Jahr 2007 durchschnittlich 185 Kontrollor-
gane (Vollzeitäquivalente) tätig.
Die Kontrollorgane sind ausschließlich im Außendienst tätig, die GruppenleiterInnen
überwiegend im Außendienst.
Da das Referat "Kurzparkzonenüberwachung" nach dem klassischen Einliniensystem
aufgebaut ist, erhält jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter grundsätzlich nur von einer
übergeordneten Stelle Anweisungen und Arbeitsaufträge. Daraus ergeben sich eine
einfache und übersichtliche Struktur, keine Kompetenzkonflikte, eindeutige Verantwort-
lichkeiten, Dienstwege und Aufgaben. Die Nachteile einer solchen Organisationsform
wie lange Dienstwege und erschwerte Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern fallen bei den vom Referat "Kurzparkzonenüberwachung" zu erbrin-
genden Aufgaben nicht so sehr ins Gewicht, sodass sich auch das Kontrollamt bei sei-
ner Einschau von der Sinnhaftigkeit der gewählten Aufbauorganisation überzeugen
konnte.
2.2 Dienstanweisungen und Stellenbeschreibungen
Der Aufgabenbereich des Referates umfasst die Überwachung aller flächendeckenden
und linearen KPZ in Wien über die gesamte Gültigkeitsdauer. Flächendeckende KPZ
sind Gebiete (z.B. Wiener Gemeindebezirke), die zur Gänze zur KPZ erklärt wurden,
lineare KPZ beziehen sich nur auf bestimmte Stellplätze (z.B. bei Geriatriezentren, ein-
zelnen Geschäften).
Die organisatorischen Maßnahmen und die Aufgaben der einzelnen MitarbeiterInnen
sind in schriftlichen Dienstanweisungen geregelt. Für alle Arbeitsplätze wurden Stellen-
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beschreibungen verfasst. Damit sind nach Ansicht des Kontrollamtes die wesentlichen
Voraussetzungen für eine geordnete Ablauforganisation erfüllt worden. Zur Verbesse-
rung wären jedoch für den Bereich des Referates "Kurzparkzonenüberwachung" - wie in
der nachfolgenden detaillierten Auflistung erkennbar - die in einigen Stellenbeschrei-
bungen doppelt vorkommenden Aufgaben und Pflichten zu bereinigen und eindeutig
den betreffenden Stellen zuzuordnen.
2.2.1 Die Referatsleiterin bzw. der Referatsleiter übt die Dienst- und Fachaufsicht über
die zugeteilten MitarbeiterInnen aus. Sie bzw. er ist zuständig für die Ausarbeitung und
Umsetzung von Organisations- und Personalmaßnahmen sowie für die Genehmigung
von Erholungsurlauben und kurzfristigen Absenzen. Ihr bzw. ihm obliegen die Erstellung
von Dienstbeschreibungen, die Rückstandsüberwachung und die Vorbereitung hinsicht-
lich der der Abteilungsleitung vorbehaltenen Erledigungen.
Die Stellvertretung vertritt die Referatsleitung bei deren Abwesenheit und unterstützt sie
bei den oben genannten Tätigkeiten.
2.1.2 Der Stützpunktleiterin bzw. dem Stützpunktleiter obliegt insbesondere die Über-
wachung der Arbeitsleistung der unterstellten MitarbeiterInnen sowie die Einschulung
und die Organisation der laufenden Fortbildung der MitarbeiterInnen. Weiters sind von
dieser Stelle organisatorische Maßnahmen zu erarbeiten und der Überstundenplan zu
erstellen.
2.1.3 Die GruppenleiterInnen erstellen die Diensteinteilung. Im Rahmen der Dienst- und
Fachaufsicht über die unterstellten MitarbeiterInnen überprüfen sie Organstrafverfügun-
gen und Anzeigen der Kontrollorgane, führen Ortsaugenscheine durch und nehmen Be-
schwerden entgegen. Weiters sind sie für die Einschulung und laufende Fortbildung der
MitarbeiterInnen verantwortlich und haben EDV-mäßige Belange wahrzunehmen.
2.1.4 Den Kanzleibediensteten obliegt die dezentrale Standesführung im Zusammen-
wirken mit dem zentralen Personalreferat, der Postein- und -auslauf, die Inventarfüh-
rung sowie die Verwaltung und Bestellung von Kanzleimaterial und sonstiger Ausstat-
tung. Überdies haben sie die GruppenleiterInnen administrativ zu unterstützen.
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2.1.5 Die Kontrollorgane haben die Abgabenentrichtung in den linearen und flächende-
ckenden KPZ zu überprüfen, indem sie kontrollieren, ob für die abgestellten Kfz die an-
geordneten Kontrollmaßnahmen (entwerteter Parkschein oder elektronische Bestäti-
gung der Abgabenentrichtung) erfüllt bzw. das "Parkpickerl" usw. ordnungsgemäß an-
gebracht sind. Sie sind befugt, Organmandate und Anzeigen auszustellen oder Ermah-
nungen nach § 21 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) zu erteilen.
Als Hilfsmittel für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben stehen den Kontrollorganen
elektronische Überwachungsgeräte (Personal Digital Assistant - PDA) zur Verfügung.
Mit diesen Geräten wird überprüft, ob für das abgestellte Kfz über das M-Parking-
System (Parken mit dem Handy) die Abgabe entrichtet wurde. Weiters sind in die PDA
für ein eventuell anschließendes Ermittlungsverfahren diverse Sachverhaltsfeststellun-
gen, wie z.B. Manipulationen an Parkscheinen, einzugeben und im Bedarfsfall auch die
von den Kontrollorganen auszustellenden Organstrafverfügungen auszudrucken. Die
Eingaben in die PDA werden ständig über Datenfunk in die zentrale Datenbank der
Magistratsabteilung 67 übertragen. Damit ist gewährleistet, dass die Dokumentationen
der Tätigkeiten und die Aufenthaltsorte der Kontrollorgane zeitnah der Dienstaufsicht
vorliegen. Weiters sind mit diesem System auch die Datensätze der Organstrafverfü-
gungen in der Datenbank für weitere zu setzende Schritte verfügbar.
3. Entwicklung des Personalstandes
3.1 Systemisierte Dienstposten
Gemäß dem Systemisierungsplan der dem Referat zugeteilten Dienstposten waren bis
zum Mai 2005 ein Dienstposten für die Referatsleitung mit der Bewertung B/VI, eine
Stellvertretung mit der Bewertung B/III, zwei Dienstposten für StützpunktleiterInnen mit
der Bewertung C/IV bzw. C/V, fünf GruppenleiterInnen mit der Bewertung C/III und fünf
GruppenleiterInnen mit der Bewertung C/IV sowie zwei Kanzleibedienstete mit der Be-
wertung C/III und weitere zwei Kanzleibedienstete mit der Bewertung D vorgesehen.
Für die Kurzparkzonenüberwachung an Ort und Stelle waren bis Mai 2005 insgesamt
195 Dienstposten mit den Bewertungen E, E1 bzw. D systemisiert.
Mit 1. September 2005 wurden die flächendeckenden KPZ auf den Bereich der Stadt-
halle ausgedehnt, wobei diese KPZ im Gegensatz zu den bereits bestehenden flächen-
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deckenden KPZ nicht nur Montag bis Freitag, sondern auch Samstag, Sonn- und Fei-
ertag von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr in den Monaten September bis Juni zu überwachen
war. Dem dadurch entstandenen Personalmehrbedarf (vier Dienstposten für Gruppen-
leiterInnen mit der Bewertung C/III und zehn Dienstposten für Kontrollorgane mit den
Bewertungen E, E1 bzw. D) wurde ab Juni 2005 mit der Systemisierung der diesbezüg-
lichen Dienstposten Rechnung getragen.
Für die territoriale Ausdehnung der KPZ im Bereich der Stadthalle bis zur Johnstraße
sowie für die zeitliche Ausdehnung der flächendeckenden KPZ von 20.00 Uhr bis auf
22.00 Uhr mit 1. September 2007 wurden keine zusätzlichen Dienstposten systemisiert.
3.2 Personal-Ist-Stand
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Personalstandes umgerechnet auf Voll-
zeitäquivalente (40 Wochenstunden) für die Jahre 2005 bis 2007. Der Wert für das Jahr
2007 wurde anhand der Daten Jänner bis Oktober errechnet:
2005 2006 2007 Innendienstpersonal 17 21 20Kontrollorgane 175 186 185
GruppenleiterInnen sind unter Innendienstpersonal ausgewiesen.
In den in die Prüfung des Kontrollamtes einbezogenen Jahren 2005 bis 2007 war im
Durchschnitt ein systemisierter Dienstposten für das Innendienstpersonal nicht besetzt.
Bei den Kontrollorganen waren in den betreffenden Jahren rd. 20 Dienstposten nicht
besetzt. Auf diese Unterbesetzung angesprochen, führte der Abteilungsleiter aus, dass
es im Wesen der Tätigkeit der Kontrollorgane und den damit verbundenen Unannehm-
lichkeiten (z.B. Arbeiten bei schlechter Witterung, unregelmäßige und späte Dienstzei-
ten, Anfeindungen durch FahrzeuglenkerInnen usw.) liege, dass MitarbeiterInnen das
Arbeitsverhältnis kündigen, um sich beruflich zu verändern. Gleichzeitig sei es schwer,
neue Kontrollorgane einzustellen, da ein Großteil der BewerberInnen den gestellten
Anforderungen nicht gerecht werden würde. Lt. Auskunft der Magistratsabteilung 67
wird jedoch weiterhin versucht, alle systemisierten Dienstposten auch zu besetzen.
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4. Diensteinteilung der Kontrollorgane
Den beiden Stützpunkten der Kontrollorgane wurden bestimmte Bezirke zugeordnet, die
in Rayone unterteilt sind. Lediglich die flächendeckende KPZ im 15. Wiener Gemeinde-
bezirk (rund um die Stadthalle bis zur Johnstraße) wird von beiden Stützpunkten aus
überwacht.
Die Kontrollorgane sind in Dienstgruppen zu je 16 bis 20 Personen eingeteilt. Die
Diensteinteilung, wer in welchem Rayon kontrolliert, erfolgt täglich durch die Gruppen-
leiterInnen. Die Einteilung soll nach Maßgabe des Personalstandes in der Weise vorge-
nommen werden, dass das von der Abteilungsleitung verordnete Rotationsprinzip ge-
währleistet ist. Konkret ist vorgegeben, dass eine mehrmalige Einteilung von Kontrollor-
ganen im selben Rayon innerhalb kürzerer Zeiträume zu vermeiden ist. Die Gruppen-
leiterlnnen haben die Diensteinteilungen jeweils für den nächstfolgenden Kalendertag
vorzunehmen und den Kontrollorganen die Einteilung erst in der Früh bei Dienstantritt
bekannt zu geben. Damit soll gewährleistet sein, dass das jeweilige Einsatzgebiet für
die Kontrollorgane nicht vorhersehbar ist.
Die Diensteinteilung für Samstags-, Sonn- und Feiertagsdienste wird jeweils monatlich
erstellt. Dabei soll lt. der diesbezüglichen Dienstanweisung auf eine gleichmäßige Ein-
teilung der Kontrollorgane geachtet, aber auch auf freiwillige Meldungen Rücksicht ge-
nommen werden.
Das Kontrollamt konnte sich bei seiner stichprobenweisen Einschau davon überzeugen,
dass die Festlegungen zur Diensteinteilung, insbesondere auch das Rotationsprinzip
grundsätzlich eingehalten wurden und damit auch eine möglichst objektive Überwa-
chung der Einhaltung der Kontrollmaßnahmen nach dem Parkometergesetz 2006 ge-
geben war.
5. Dienstzeiten bis 31. August 2007
5.1 Dienstzeiten der Kontrollorgane
5.1.1 Die KPZ erfuhren - wie bereits erwähnt - mit 1. September 2005 eine Erweiterung
im Bereich der Stadthalle für die Monate September bis Juni. Allfällige kleinere Ände-
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rungen in verschiedenen linearen KPZ fanden in unregelmäßigen Abständen statt und
wurden hier nicht erwähnt.
Mit Erlass des Magistratsdirektors vom 7. September 1999, MD-1872-1/99, wurde die
Arbeitszeit der Kontrollorgane derart geregelt, dass innerhalb von zwei Wochen je fünf
Frühdienste (im Zeitrahmen von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr) und fünf Spätdienste (12.00
Uhr bis 20.30 Uhr) zu leisten waren.
Mit der Erweiterung um die KPZ im Bereich der Stadthalle erging der Erlass vom
11. August 2005, MDS-K-236-2/05, in dem für die im "Pilotbetrieb Stadthalle" aufge-
nommenen Bediensteten die Dienstzeiten mit Montag bis Freitag von 14.00 Uhr bis
23.30 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag von 17.00 Uhr bis 23.30 Uhr festgelegt
wurden. Die in den Monaten September bis Juni geleisteten Mehrstunden sind nach
diesem Erlass als Freizeitausgleich im Verhältnis 1 : 1 in den Monaten Juli und August
abzubauen, sodass diesbezüglich keine Überstunden anfallen. Da die KPZ bei der
Stadthalle auch an Wochentagen erst ab 18.00 Uhr Geltung hatte, wurden diese Kon-
trollorgane in der Zeit davor in den anderen KPZ eingesetzt.
5.1.2 Das Kontrollamt stellte fest, dass lediglich für eine kurze Übergangszeit, in wel-
cher die Überwachung der KPZ bei der Stadthalle bereits durch die in den "normalen"
KPZ eingesetzten Kontrollorgane zusätzlich wahrgenommen wurde - während die neu
aufgenommenen Kontrollorgane für die KPZ bei der Stadthalle erst eingeschult werden
mussten - für die Zeit von 20.30 Uhr bis 23.30 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen Über-
stunden anfielen.
Weitere Überstunden waren nur für die Überwachung der linearen KPZ (z.B. Bahnhofs-
bereiche) an den Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu leisten. Grundsätzlich bewertete
das Kontrollamt diese Überwachungstätigkeiten in den linearen KPZ als notwendig. Le-
diglich an jenen Orten mit sehr wenigen Stellplätzen und langen Anfahrtszeiten für die
Kontrollorgane (z.B. KPZ "An den langen Lüssen 33" im 19. Wiener Gemeindebezirk
mit nur zwei Stellplätzen) empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung 67, gemein-
sam mit der für die Einrichtung der KPZ zuständigen Magistratsabteilung 46 - Verkehrs-
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organisation und technische Verkehrsangelegenheiten zu hinterfragen, ob die Aufrecht-
erhaltung dieser KPZ an Samstagen und Sonn- und Feiertagen - mit der Pflicht, die
Einhaltung der Kontrollmaßnahmen zu prüfen - weiterhin sinnvoll ist.
Stellungnahme der Magistratsabteilung 67:
Das Ergebnis der Wahrnehmungen aus der Prüfung wird gerne
zur Kenntnis genommen und den darin enthaltenen Anregungen
Folge geleistet.
5.2 Dienstzeiten der GruppenleiterInnen
5.2.1 Der Erlass des Magistratsdirektors vom 1. Februar 2005, MDS-K-236-1/05, legte
für die GruppenleiterInnen der Magistratsabteilung 67 eine Wochenarbeitszeit von
40 Stunden von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr fest. Zusätzlich trat der oben erwähnte Erlass
vom 11. August 2005, MDS-K-236-2/05, für die GruppenleiterInnen im "Pilotbetrieb
Stadthalle" in Kraft. Überstunden fielen bei der Dienstaufsicht an den Wochenenden an,
die jedoch keinen Anlass zur Beanstandung durch das Kontrollamt gaben.
6. Änderungen ab 1. September 2007
6.1 Dienstzeiten der Kontrollorgane
Mit 1. September 2007 erfolgte die Ausweitung der KPZ auf die Zeit von 9.00 Uhr bis
22.00 Uhr sowie die Ausweitung der KPZ im Bereich der Stadthalle bis zur Johnstraße.
Mit Erlass des Magistratsdirektors vom 12. September 2007, MDS-K-1582/07, wurde
die Normalarbeitszeit der Kontrollorgane in einem Ausmaß von 40 Wochenstunden in
der Rahmenzeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr von Montag bis Freitag neu festgelegt.
Die zum Zeitpunkt der Prüfung des Kontrollamtes aktuelle Diensteinteilung der Kontroll-
organe sieht pro Stützpunkt vier Dienstgruppen im sich wiederholenden Dienstrad von
Montag bis Freitag mit vier Dienstzeiten vor. Diese sind der Spätdienst von 14.30 Uhr
bis 22.30 Uhr, der Mitteldienst von 12.30 Uhr bis 20.30 Uhr und zwei Frühdienste von je
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (so hat die Gruppe 1 z.B. am Montag Spätdienst, am Dienstag
Mitteldienst und am Mittwoch und Donnerstag jeweils Frühdienst, am Freitag Spätdienst
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usw.). Zusätzlich gibt es eine Sonderdienstgruppe mit individuell vereinbarten Dienst-
zeiten für Bedienstete, welche z.B. Betreuungspflichten für Kinder haben, eine Abend-
dienstgruppe mit ausschließlichen Diensten von 14.30 Uhr bis 22.30 Uhr und einige
MitarbeiterInnen mit Dienstzeiten von 15.30 Uhr bis 20.30 Uhr. Die zusätzlichen Dienst-
gruppen ergeben sich aus der Notwendigkeit der verstärkten Überwachung der KPZ in
den Abendstunden bzw. aus Rücksicht auf MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten.
Da die KPZ im Bereich der Stadthalle bis 23.00 Uhr besteht, erfolgt die Überwachung
durch die jeweilige an diesem Tag den Spätdienst verrichtende Dienstgruppe bzw. die
Abenddienstgruppe durch eine zusätzlich geleistete Überstunde von 22.30 Uhr bis
23.30 Uhr. Die jeweils eine halbe Stunde über die Dauer der KPZ hinausreichenden
Dienstzeiten ergeben sich durch die Notwendigkeit des Wiedereinrückens der Kontroll-
organe in den Stützpunkt und der Abgabe der PDA und der Uniformen.
6.2 Zulagen der Kontrollorgane
Um den Kontrollorganen die mit der zeitlichen Ausweitung der KPZ verbundene Ver-
schiebung der Arbeitszeiten bis auf 22.30 Uhr abzugelten, wurde mit Beschluss des
Stadtsenates vom 11. Dezember 2007, Pr.Z. 109-2007/00001-GIF, für alle Bedienste-
ten, die mit der Überwachung der KPZ betraut sind, für den Teil der Normalarbeitszeit,
der in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geleistet wird, eine Zulage von 1,61 EUR je
halber Arbeitsstunde gewährt.
Weiters wurde für jene Bediensteten, die mit der Überwachung der KPZ betraut sind, für
jeden Tag, an dem die Normalarbeitszeit nicht vor 22.00 Uhr endet, eine weitere Zulage
von 10,40 EUR geschaffen.
6.3 Dienstzeiten der GruppenleiterInnen
Mit dem oben erwähnten Erlass des Magistratsdirektors vom 12. September 2007
wurde auch für die GruppenleiterInnen im Referat "Kurzparkzonenüberwachung" die
Normalarbeitszeit in einem Ausmaß von 40 Wochenstunden in der Rahmenzeit von
7.00 Uhr bis 23.00 Uhr von Montag bis Freitag neu festgelegt.
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Da pro Stützpunkt je sieben GruppenleiterInnen beschäftigt sind, ergibt sich ein alle
sieben Wochen wechselndes Dienstrad mit verschiedenen Tageszeiten. Je zwei Grup-
penleiterInnen versehen an Samstagen von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 17.00 Uhr bis
24.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr Dienst, wobei
entsprechende Überstunden anfallen.
6.4 Zulagen der GruppenleiterInnen
Wie die Kontrollorgane erhalten auch die GruppenleiterInnen die Zulage von 10,40 EUR
für jeden Tag, an dem ihre Normalarbeitszeit nicht vor 22.00 Uhr endet.
7. Diensteinteilung und Dienstaufsicht
7.1 Diensteinteilung
Wie bereits erwähnt, sind die Kontrollorgane in Dienstgruppen eingeteilt. Die Anord-
nung, welche von den Dienstgruppen mit den verschiedenen Dienstzeiten den jeweili-
gen Rayonen bzw. Wiener Gemeindebezirken zugeteilt wird, erfolgt durch die Refe-
ratsleitung bzw. die GruppenleiterInnen der Kurzparkzonenüberwachung und basiert
auf umfangreichen Excel-Tabellen, die auch für Zwecke der Übersicht benötigt werden.
Eine Grundlage dieser Einteilung sind die ebenfalls in Excel geführten Rayonsverzeich-
nisse der einzelnen Wiener Gemeindebezirke.
Die Einschau des Kontrollamtes ergab, dass durch die Vorgabe der Überwachungsray-
one, der Anfangszonen, in welchen der Dienst angetreten wird, der Schwerpunktzonen,
in welchen verstärkt kontrolliert werden soll, und diverse andere Eingabemöglichkeiten
zur Personalsteuerung die von der Magistratsabteilung 67 angewendete Diensteintei-
lung ein geeignetes Instrument für den gezielten Einsatz der Kontrollorgane ist. Durch
die Monatsübersicht mit der Einteilung der Dienstgruppen wird von der Referatsleitung
auch berücksichtigt, dass z.B. für eine bestimmte Dienstgruppe ein Spätdienst am
Wochenende nicht an einen Frühdienst am Montag angrenzen darf, da sonst die ge-
setzlichen Ruhezeiten nicht eingehalten werden könnten.
Die Standeslisten, getauschten Dienste, angeordneten, geleisteten und getauschten
Überstunden sowie die Wochenenddienste werden ebenfalls in diesem System von Ex-
cel-Tabellen festgehalten und kontrolliert.
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Zusammenfassend war vom Kontrollamt festzustellen, dass die von der Referatsleitung
geführten Aufzeichnungen keinen Grund zur Beanstandung ergaben. Zu bemerken war
auch die gute Übersichtlichkeit und hohe Automatisierung der geführten Excel-Tabellen.
Auch die Diensteinteilungen der GruppenleiterInnen werden von der Referatsleitung in
Excel-Tabellen geführt, die nach Ansicht des Kontrollamtes ebenfalls übersichtlich sind
und eine sinnvolle Automatisierung bei der Berechnung z.B. der geleisteten Überstun-
den bieten.
7.2 Dienstaufsicht
In Wahrnehmung ihrer Dienstaufsichtspflichten haben die GruppenleiterInnen die Tätig-
keit von jedem Kontrollorgan mindestens einmal im Monat zu überprüfen. Diese Über-
prüfungen im Rahmen der Dienstaufsicht werden durch die zuständigen Gruppenlei-
terInnen entsprechend der jeweiligen Diensteinteilung im Wechseldienst durchgeführt.
Gemäß der diesbezüglichen Dienstanweisung ist die Außendienst-Dienstaufsicht an
Werktagen (ausgenommen Samstag) in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr vorzu-
nehmen. Über gesonderte Anordnung der Referatsleitung hat die Außendienst-Dienst-
aufsicht auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen tätig zu werden. Das Kontrollamt
empfahl, auch in der Zeit vor 10.00 Uhr und nach 20.00 Uhr stichprobenweise Überprü-
fungen vorzusehen.
Die diesbezügliche Dienstanweisung vom März 1997 sieht die Ge-
währleistung der Außendienst-Dienstaufsicht nur bis 20.00 Uhr
vor, da die flächendeckenden KPZ um 20.00 Uhr endeten.
Seit der zeitlichen Ausweitung der flächendeckenden KPZ bis
22.00 Uhr wird auf Grund mündlicher Festlegung die Außendienst-
Dienstaufsicht tatsächlich auch nach 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr vor-
genommen. Die Anpassung der schriftlichen Dienstanweisung an
die geänderten Umstände wird umgehend nachgeholt werden.
Die Überprüfung der Tätigkeit der Kontrollorgane durch die GruppenleiterInnen besteht
entweder aus einer laufenden Routinekontrolle oder einer umfassenden begleitenden
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Arbeitskontrolle. Bei der laufenden Routinekontrolle wird die Aufgabenerfüllung durch
die Kontrollorgane entweder in Begleitung oder in unangemeldeter Beobachtung durch
die GruppenleiterInnen wahrgenommen. Bei der Arbeitskontrolle wird die korrekte Ar-
beitsweise des Kontrollorgans überprüft.
Die dem Kontrollamt vorgelegten Aufzeichnungen über die Wahrnehmung der Dienst-
aufsicht gaben keinen Anlass zur Bemängelung. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit
empfahl das Kontrollamt jedoch, in Hinkunft keine Trennung der Routinekontrolle und
der Arbeitskontrolle vorzunehmen, sondern beide Arten der Kontrolle in einem Vorgang
zu vollziehen. Die Magistratsabteilung 67 hat eine entsprechende Änderung der Dienst-
anweisung zugesagt.
Der Anregung wird Folge geleistet.
8. Organmandate und Anzeigen bzw. Beschwerden über Kontrollorgane
8.1 Verwendung der Daten
Ein weiteres Instrument der Dienstaufsicht und somit der Überwachung der Einhaltung
der Kontrollmaßnahmen sind die von den einzelnen Kontrollorganen pro Tag und
Rayon ausgestellten Organmandate und Anzeigen, die ebenfalls in Excel-Tabellen dar-
gestellt werden. Nach Angabe der Magistratsabteilung 67 werden diese Daten und auch
die Zahl der Beschwerden über einzelne Kontrollorgane laufend beobachtet und z.B.
bei einer ungewöhnlichen Zahl an Beschwerden mit der betreffenden Mitarbeiterin bzw.
dem betreffenden Mitarbeiter Gespräche geführt. Ein Vergleich der Anzahl der ausge-
stellten Organmandate und Anzeigen einzelner Kontrollorgane untereinander oder ein
Benchmarking mit anderen Städten wird nach Auskunft der Abteilungsleitung nicht
durchgeführt.
Auch das Kontrollamt ist der Ansicht, dass es nicht zielführend wäre, z.B. die Zahl der
Organmandate pro Tag eines im 1. Wiener Gemeindebezirk tätigen Kontrollorgans mit
der Zahl der Organmandate eines Kontrollorgans in einem Außenbezirk mit z.T. sehr
weit auseinander liegenden linearen KPZ und dementsprechend langen Anfahrts- und
Gehzeiten zu vergleichen. Ebenso wenig erscheint ein Benchmarking dieser Zahlen mit
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anderen Städten sinnvoll. Einzig ein Tagesvergleich einzelner (unveränderter Rayone)
bzw. die Ermittlung von Abweichungen zum Durchschnitt wären Anknüpfungspunkte für
weitere Steuerungsmaßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht.
8.2 Entwicklung der Anzahl der Beanstandungen
In der Folge wird die Zahl der gesamten Beanstandungen (Organmandate und Anzei-
gen) in den Jahren 2000 bis 2007 (Anzahl für 2007 wurde auf Grund der Daten für Jän-
ner bis November 2007 hochgerechnet) dargestellt:
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Beanstandungen 1.035.139 1.038.019 1.025.942 853.511 961.906 1.111.112 1.236.039 1.111.183
Die relativ niedrigen Beanstandungszahlen in den Jahren 2003 und 2004 waren nach
Angabe der Magistratsabteilung 67 darauf zurückzuführen, dass in diesen Jahren witte-
rungsbedingt in den Monaten Jänner bis März mehrmals keine Überwachung der KPZ
möglich war bzw. diese aufgehoben werden musste. Weiters fand in diesen beiden Jah-
ren die Übersiedlung vom ehemaligen Stützpunkt in Wien 1, Gonzagagasse, in die bei-
den derzeitigen Stützpunkte statt. Im Jahr 2003 kam zusätzlich die Einführung des
M-Parking-Systems mit den damit verbundenen technischen Problemen dazu.
Bezüglich der für das Jahr 2007 prognostizierten rückläufigen Beanstandungszahlen
gab die Magistratsabteilung 67 als Gründe die Änderung des Dienstzeitenmodells bzw.
die damit verbundenen administrativen Belastungen bei der Einführung, das vermehrte
Bewusstsein der Kfz-LenkerInnen durch die umfassende Informationspolitik im Zuge
der Abgabenerhöhung und der zeitlichen und teilweise örtlichen Ausdehnung der KPZ,
die vermehrten Anfragen an Kontrollorgane zu den Änderungen sowie mehr Regentage
als im Jahr 2006 an.
Dass der Informationsbedarf der Bevölkerung zu einer starken Inanspruchnahme der
zeitlichen Kapazität der Kontrollorgane führte, konnte auch vom Kontrollamt im Zuge
seiner Prüfung festgestellt werden.
9. Kosten der zeitlichen Ausweitung der Kurzparkzonen mit 1. September 2007
Da die durch die zeitliche Ausweitung der KPZ mit 1. September 2007 verbundenen
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Mehrkosten der Überwachung bereits Gegenstand medialer Diskussionen waren, nahm
das Kontrollamt die Prüfung zum Anlass, diese für die Monate September bis Novem-
ber 2007 zeitnah zu untersuchen.
Nach Angabe der Magistratsabteilung 67 wurden im September 2007 1.110, im Oktober
2007 1.145 und im November 2007 1.042 Spät- bzw. Abenddienste versehen, d.h., es
waren die bereits in den Pkten. 6.2 bzw. 6.4 dargestellten, anlässlich der zeitlichen Aus-
weitung der KPZ geschaffenen Zulagen in der Höhe von 10,40 EUR und 1,61 EUR
ebenso oft auszubezahlen. Daraus ergaben sich Mehrkosten in der Höhe von rd.
39.600,-- EUR für die Monate September bis November 2007 (hochgerechnet auf ein
Jahr belaufen sich diese Mehrkosten auf rd. 158.400,-- EUR).
Bezogen auf die prognostizierten Personalkosten 2007 des Referates "Kurzparkzonen-
überwachung" in der Höhe von 6.169.539,-- EUR zeigt sich, dass die zeitliche Auswei-
tung der KPZ bis 22.00 Uhr per 1. September 2007 zu um 2,6 % höheren Personal-
kosten führt. Dieser im Vergleich zur zeitlichen Ausweitung relativ niedrige Anstieg ist
darauf zurückzuführen, dass es - wie bereits ausgeführt - anlässlich der zeitlichen Aus-
weitung zu keiner Aufstockung der Anzahl der Kontrollorgane kam. Naturgemäß ergibt
sich dadurch aber ein Rückgang der gesamten Überwachungsintensität, da die gleiche
Anzahl an Kontrollorganen ohne Ausweitung der Arbeitszeit einen längeren Zeitraum
abzudecken hat.
10. Sonstige Feststellungen
10.1 Meldung kennzeichenloser, abzuschleppender Kfz
Bis etwa Ende der 90er-Jahre leitete die Magistratsabteilung 67 die von den Kontrollor-
ganen im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit festgestellten Wahrnehmungen über
kennzeichenlose Kfz an die Magistratsabteilung 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung
und Fuhrpark zur Abschleppung bzw. an die magistratischen Bezirksämter, welche
Strafverfahren nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 einleiteten, über EDV
weiter. Diese einfache Möglichkeit der Datenweiterleitung ging durch den Wegfall dieser
EDV-Applikation verloren und wurde bis dato nicht ersetzt.
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Erhebungen des Kontrollamtes ergaben, dass im Bereich der Magistratsabteilung 48
die benötigten Web-Applikationen (Wiener Automobil Kartei), über die die Magistrats-
abteilung 67 kennzeichenlose, abzuschleppende Kfz melden könnte, bestehen. Diese
Meldungen würden auch an das jeweilige magistratische Bezirksamt weitergeleitet wer-
den.
Auf Veranlassung des Kontrollamtes wurde von der Magistratsabteilung 67 noch wäh-
rend der Prüfung ein Termin mit den Verantwortlichen der Magistratsabteilung 48 ver-
einbart und die Schaffung eines berechtigten Zuganges beantragt, sodass eine Wieder-
aufnahme der Meldungen über kennzeichenlose, abzuschleppende Kfz an die Magis-
tratsabteilung 48 Anfang des Jahres 2008 möglich sein sollte.
10.2 Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Stadt Wien
Die Magistratsabteilung 67 bzw. ihre Organe zur Überwachung der Einhaltung der Kon-
trollmaßnahmen nach dem Parkometergesetz 2006 sind auf Grund ihrer Tätigkeit fast
im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Im Rahmen der Tätigkeit bei abgestellten Kfz kann
es immer wieder zu Wahrnehmungen mit Anknüpfungspunkten zu anderen Dienststel-
len (z.B. Magistratsabteilung 55 - Bürgerdienst, Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz)
kommen (z.B. ausgelaufenes Motoröl, nicht ordnungsgemäße Kennzeichen). Diesbe-
züglich empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung 67, diese Wahrnehmungen
den zuständigen Dienststellen zu melden bzw. ihre Kontrollorgane dabei administrativ
zu unterstützen.
Der Anregung wird Folge geleistet.
Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zu-
geordnet worden.
Der Kontrollamtsdirektor:
Dr. Erich Hechtner
Wien, im Jänner 2008
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ALLGEMEINE HINWEISE
Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht
ausgeglichen.
Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflich-
tung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es
wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt
sein könnte.
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
EDV ..........................................Elektronische Datenverarbeitung
GIF ...........................................Gemeinderatsausschuss Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal
Kfz ............................................Kraftfahrzeug
KPZ ..........................................Kurzparkzone
PDA ..........................................Personal Digital Assistant