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MühlmeyerRichard Lernsituationen
zur Betriebslehre der Banken und SparkassenArbeitsbuch zur Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit
Merkur Verlag Rinteln
1
Lehrermaterialienab 1. Auflage 2019ISBN 978-3-8120-3680-1
Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und PraxisBegründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap †
Verfasser:
Dipl.-Kfm. Jürgen Mühlmeyer, StudiendirektorDipl.-Hdl. Willi Richard, Studiendirektor
Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilli-gung des Verlages. Hinweis zu § 60 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
Umschlagfotos:
Bild links: Markus Goetzke, Commerzbank AGBild rechts oben: Frank11 – www.colourbox.deBild rechts unten: Pressmaster – www.colourbox.de
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1. Auflage 2020© 2020 by Merkur Verlag Rinteln
Gesamtherstellung:Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH & Co. KG, 31735 Rinteln
E-Mail: [email protected] [email protected]: www.merkur-verlag.de
ISBN 978-3-8120-1856-2
Vorwort
Das Arbeitsbuch „Lernsituationen zur Betriebslehre der Banken und Sparkassen 1“ ist der erste Teil einer zweibändigen Reihe für den Ausbildungsberuf „Bankkaufmann/Bankkauffrau“. Das Arbeitsbuch beinhaltet die bankbetrieblichen Lernfelder, die im Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (Mitte der Ausbildung) geprüft werden, und zwar
Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
Lernfeld 3: Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
Lernfeld 4: Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten
Lernfeld 5: Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen
Die Gliederung folgt somit dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Bankkaufmann und Bankkauffrau“ vom 13. 12. 2019. Der Rahmenlehrplan ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau vom 05. 02. 2020 abgestimmt. Die Verordnung tritt am 01. 08. 2020 in Kraft.
Zentrales Ziel der Berufsschule ist es, die Handlungskompetenz der Auszubildenden zu för-dern. Die Lernfelder orientieren sich deshalb an Handlungsfeldern, die für die Berufsaus-übung bedeutsam sind. Lernen vollzieht sich in vollständigen Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder gedanklich nachvollzogen (vgl. Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau, Teil III Didaktische Grundsätze).
Das Arbeitsbuch konkretisiert die Lernfelder des Rahmenlehrplans in Form von Lernsitua-tionen. Die Situationsbezogenheit und die Problemorientierung der Lernsituationen fördern die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden. Die Lernsituationen dokumentieren damit den Gedanken der Kompetenzorientierung.
Das Arbeitsbuch ist mit dem Lernbuch „Betriebslehre der Banken und Spar-kassen 1 – kompe tenzorientiert“ (Merkurbuch 0856) inhaltlich abgestimmt.Zu Beginn jeder Situation verweisen Kapitelangaben auf die im Lernbuch enthaltenen Fachinformationen, auf die bei Bedarf zugegriffen werden kann.
Es ist daher ideal, wenn Lernbuch und Arbeitsbuch gemeinsam im Unterricht ein gesetzt wer-den.
Das Lernbuch eignet sich als Informationspool für die Erarbeitung der Lernsituationen. Die Fachinhalte des Lernbuchs bieten im Verbund mit den Lernsituationen des Arbeitsbuchs – beispielsweise im Hinblick auf die Recherche relevanter Informationen im Internet sowie dem Einsatz von Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationsprogrammen – viel-fältige Möglichkeiten, digitale Kompetenzen fächerübergreifend auszubilden.
Die Erarbeitung und Umsetzung der didaktischen Jahresplanung ist zentrale Aufgabe einer dynamischen Bildungsgangarbeit. Um diesen Prozess anzustoßen, wird auf der Internetseite des Verlags zu den Lernsituationen des Arbeitsbuchs eine modellhafte didaktische Jahres-planung angeboten (→ www.merkur-verlag.de, Schlagwort „1856“). Das dort verwendete Schema zur Dokumentation von Lernsituationen integriert die Kategorie Digitale Kompe-tenzen. In dieser Kategorie wird durch die Dokumentation des digitalen Kompetenzerwerbs und mittels weiterer Arbeitsaufträge sichergestellt, dass und in welcher Weise die Integration von Aspekten digitaler Kompetenzförderung erfolgt.
Im Frühjahr 2020
Die Verfasser
Lernbuch Kap. x.x
© MERKUR VERLAG RINTELN
5Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
LernfeLd 2: Konten für PrivatKunden führen und den ZahLungsverKehr abwicKeLn
1 Für einen Privatkunden ein Konto eröffnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
2 Im Fernabsatz bei einer Direktbank ein Konto eröffnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3 Kunden bei der Kontoeröffnung und Verfügung in besonderen Fällen beratend zur Seite stehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
4 Einen Antrag auf Kontovollmacht kundenorientiert bearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
5 Ein Notar-Anderkonto eröffnen und abwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
6 Die Möglichkeiten einer Mietkaution darlegen und kundenbezogen umsetzen . . . . . . . . . . . 28
7 Konten zugunsten Dritter eröffnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
8 Kunden zu Kontoführung und Kontoverfügung im Todesfall rechtssicher beraten . . . . . . . . . 35
9 In Bankkonten pfänden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
10 Abschlussrechnungen rechnerisch nachvollziehen und rechtlich einordnen . . . . . . . . . . . . . 49
11 Mit einem Falschgeldverdacht kompetent umgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
12 Dem Risiko der Geldwäsche rechtssicher begegnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
13 Grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen durchführen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
14 Inländische SEPA-Überweisungen vornehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
15 Grenzüberschreitende SEPA-Basislastschriften abwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
16 Inländische SEPA-Basislastschriften vereinbaren und verrechnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
17 Kartengestützter Zahlungsverkehr I: Die Girocard einsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
18 Kartengestützter Zahlungsverkehr II: Die Kreditkarte einsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
19 Kunden zum Onlinebanking unter Beachtung von Sorgfaltspflichten beraten . . . . . . . . . . . . 87
20 Kunden über Mobile Banking informieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
LernfeLd 3: Konten für geschäfts- und firmenKunden führen und den ZahLungsverKehr abwicKeLn
1 Sich über die Grundlagen des Handelsrechts informieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
2 Eine Personengesellschaft gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
3 Eine Kapitalgesellschaft in Form einer AG gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
4 Ein Konto für eine Kommanditgesellschaft eröffnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
5 Ein Konto für eine GmbH & Co. KG eröffnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
6 Ein Konto im Rahmen eines Rechtsformwechsels eröffnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
7 Kartenzahlungsverfahren im Einzelhandel einsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
8 Firmenkunden zur SEPA-Firmenlastschrift (B2B) beraten und mit einem Lastschriftwiderspruch konstruktiv umgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
9 Über Risiken und Sicherungsmöglichkeiten bei Außenwirtschaftsgeschäften informieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
10 Lieferungsbedingungen im Außenwirtschaftsverkehr (Incoterms) berücksichtigen . . . . . . . . 125
11 Zahlungsbedingungen im Außenwirtschaftsverkehr aufzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
12 Dokumente im Außenwirtschaftsverkehr einsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
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6 Inhaltsverzeichnis
13 Fremdwährungszahlungen ermitteln und Kundenabrechnungen erstellen (Devisengeschäfte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
14 Auslandsüberweisungen abwickeln (SWIFT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
15 Für internationale Zahlungen den Bankenorderscheck einsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
16 Das Zahlungsrisiko mithilfe von Dokumenteninkassi absichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
17 Dokumentenakkreditiv I: Ein Importgeschäft auf Akkreditivbasis abwickeln . . . . . . . . . . . . . . 150
18 Dokumentenakkreditiv II: Weitere Fälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
LernfeLd 4: Kunden über anLagen auf Konten und staatLich gefördertes sParen beraten
1 Kunden über die geeignete Kontoart beraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
2 Sparkonten eröffnen und führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
3 Spareinlagen verzinsen und Vorschusszinsen berechnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
4 Unter Berücksichtigung der Besteuerung Kundenabrechnungen erstellen . . . . . . . . . . . . . . . 179
5 Über Sparbriefe und Sparschuldverschreibungen informieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
6 Kunden über die staatliche Förderung der Vermögensbildung rechtssicher beraten . . . . . . . 187
7 Kunden über das Bausparen beraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
8 Kunden über die Sicherung ihrer Einlagen aufklären . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
LernfeLd 5: aLLgemein-verbraucherdarLehensverträge abschLiessen
1 Über Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten informieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
2 Die rechtlichen Grundlagen eines Verbraucherdarlehensvertrags berücksichtigen . . . . . . . . 207
3 Die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
4 Einen Ratenkredit kündigen und beenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
5 Einen Dispositions-/Überziehungskredit gewähren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221
6 Einen Kredit durch eine Bürgschaft besichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
7 Einen Kredit durch Verpfändung und durch die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen absichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
8 Einen Kredit durch die Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs absichern . . . . . . . . . . 232
9 Dem Kunden eine Restschuldversicherung anbieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
10 Über Kraftfahrzeug-Leasing informieren und Finanzierungsalternativen vergleichen . . . . . . . 239
11 Kredite überwachen und Maßnahmen gegen Kreditgefährdungen ergreifen . . . . . . . . . . . . . 243
12 Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
13 Notleidende Kredite mithilfe des Verbraucherinsolvenzverfahrens abwickeln . . . . . . . . . . . . 248
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LernfeLd 2: Konten für PrivatKunden führen und den ZahLungsverKehr abwicKeLn
1 Für einen Privatkunden ein Konto eröffnen
Situation:
Kerstin Giebel, geb. 05. 04. 1999, hat nach bestandenem Abitur mit der Firma Ars Versand GmbH einen Ausbildungsvertrag als Großhandelskauffrau abgeschlossen.
Ihr Ausbildungsbetrieb hat sie aufgefordert, ein Bankkonto zu eröffnen, auf das die Ausbildungsver-gütung überwiesen werden soll.
Aufgaben:1 Beraten Sie Kerstin Giebel, welches Konto für sie zweckmäßig ist.
2 Welche Konditionen gelten in Ihrem Hause für das einzurichtende Konto?
3 Frau Giebel möchte wissen, welche Verwendungsmöglichkeiten das Konto bietet. Sie besitzt eine eigene Woh-nung. Stellen Sie einige wichtige Empfehlungen – bezogen auf den Fall – zusammen. Welche Formulare geben Sie Frau Giebel nach erfolgter Kontoeröffnung mit?
4 Sie legen Frau Giebel den ausgefüllten Kontoeröffnungsantrag zur Unterschrift vor. Sie erläutern ihr die wich-tigsten Teile der Vereinbarung und ihre rechtliche Bedeutung (in der Reihenfolge der Ziffern ! bis &).
Benutzen Sie für die Beantwortung die auf den Seiten 9 bis 12 abgedruckten Gesetzestexte.
– Auszug –
An die
CommerzbankAktiengesellschaft
Ablagehinweis der Bank 43 199 201Bel.-Nr. Kunden-Stammnummer
Eröffnung von Einzel-Konten/DepotsKonto-/Depotinhaber
Familienname:(auch Geburtsname) Giebel !
Vorname: Kerstin !
Beruf: Auszubildende GroßhandelArbeitgeber: Ars Versand GmbHGeburtsname: Geburtsdatum: 5. April 1999 !
Geburtsort: Schwerin ! Staatsangeh.: deutsch @
Familienstand: ledig Telefon: 03643 24962Steuer-Identifikationsnummer 80539567420 @ E-Mail-Adresse: [email protected]: Falls weniger als zwei Jahre dort wohnhaft, auch vorherige Anschrift
Carl-von-Ossietzky-Str. 95
99423 Weimar/Thür. @
Evtl. abweichende Postanschrift
Angaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Geldwäschegesetz für Konto: 43199201 Ich handle für eigene Rechnung # Ich handle für*)
Hiermit beantrage ich die Eröffnung von Konten/Depots. Für diese sowie für alle künftig unter der oben genannten Kunden-Stammnummer zu eröffnenden Konten/Depots gelten nachfolgende Vereinbarungen:
1. Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode
Jedes Konto wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto), sofern nicht eine abweichende Regelung besteht. Bei einem Kontokorrent-konto erteilt die Bank jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss, sofern etwas anderes nicht ausdrücklich, aus Beweis-gründen schriftlich, mit der Bank vereinbart wurde.
Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
*) Falls keine der vorstehenden Möglichkeiten angekreuzt wird, gilt die erste Alternative.
Lernbuch Kap. 3
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3 Kunden bei der Kontoeröffnung und Verfügung in besonderen Fällen beratend zur Seite stehen
§ 1807 [Art der Anlegung]
(1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündel-geld soll nur erfolgen:1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem
inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grund-schulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstü-cken;
2. in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land [. . .];
3. [. . .];4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in
verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft [. . .];
5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse [. . .], oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.
§ 1813 [Genehmigungsfreie Geschäfte]
(1) Der Vormund bedarf nicht der Genehmigung des Gegen-vormunds zur Annahme einer geschuldeten Leistung:1. [. . .];
2. wenn der Anspruch nicht mehr als 3 000 Euro beträgt,
3. wenn der Anspruch das Guthaben auf einem Giro- oder Kontokorrentkonto zum Gegenstand hat oder Geld zu-rückgezahlt wird, das der Vormund angelegt hat,
4. wenn der Anspruch zu den Nutzungen des Mündelver-mögens gehört,
5. [. . .]
§ 1822 [Genehmigung für sonstige Geschäfte]
Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:
1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen oder über eine ihm angefallene Erbschaft [. . .] verpflichtet wird [. . .];
2.–7. [. . .];
8. zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Mündels;
9. [. . .];
10. zur Übernahme einer fremden Verbindlichkeit, insbeson-dere zur Eingehung einer Bürgschaft.
11.–13. [. . .].
BGBTitel 2. Rechtliche Betreuung
§ 1896 [Voraussetzungen]
(1) Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krank-heit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige aufgrund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.
(1 a) [. . .]
(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt wer-den, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Voll-jährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
(3), (4) [. . .]
§ 1901 [Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers]
(1) Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen.
(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
(3) Der Betreuer hat Wünschen des Betreuten zu entspre-chen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht fest-halten will. Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erle-digt, bespricht er sie mit dem Betreuten, sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft.
(4), (5) [. . .]
§ 1902 [Vertretung des Betreuten]
In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
§ 1903 [Einwilligungsvorbehalt]
(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt). Die §§ 108 bis 113, 131 Abs. 2 und § 210 gelten entspre-chend.
(2) Ein Einwilligungsvorbehalt kann sich nicht erstrecken1. auf Willenserklärungen, die auf Eingehung einer Ehe oder
Begründung einer Lebenspartnerschaft gerichtet sind,2. auf Verfügungen von Todes wegen,3. auf die Anfechtung eines Erbvertrags,4. auf die Aufhebung eines Erbvertrags durch Vertrag und5. auf Willenserklärungen, zu denen ein beschränkt Ge-
schäftsfähiger nach den Vorschriften der Bücher 4 und 5 nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters be-darf.
(3) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so bedarf der Betreute dennoch nicht der Einwilligung seines Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Soweit das Gericht nichts anderes anordnet, gilt dies auch, wenn die Willenserklärung eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft.
(4) [. . .]
§ 1908 i [Entsprechend anwendbare Vorschriften]
(1) Im Übrigen sind auf die Betreuung . . . §§ . . . 1805 bis 1821 . . . sinngemäß anzuwenden.
[. . .]
(2) [. . .]
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Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
4 Einen Antrag auf Kontovollmacht kundenorientiert bearbeiten
Situation:
Der Kunde Robin Meier, Dachsbergweg 23, 64287 Darmstadt, Kunden-Stammnr. 000528182, spricht bei seinem Kundenberater vor und teilt ihm mit, dass er geheiratet hat. Seine Ehefrau soll Kontovollmacht erhalten.
Aufgaben:1 Bereiten Sie das folgende Formular (S. 23) zur Unterschrift vor.
(Ehefrau: Merle Meier, geb. Schafstall, Geb.-Datum: 07. 08. 1998, Geb.-Ort: Seeheim-Jugenheim)
2 a) Führen Sie die Befugnisse auf, die die Ehefrau nach Vollmachterteilung hat.
b) Wozu berechtigt die Kontovollmacht die Bevollmächtigte nicht?
c) Wie lange gilt die von Herrn Meier für seine Ehefrau erteilte Kontovollmacht?
3 Der Kunde wünscht zu erfahren, welche Unterschiede zwischen Kontovollmacht für seine Ehefrau oder evtl. Errichtung eines Gemeinschaftskontos für ihn und seine Ehefrau bestehen.
Beraten Sie ihn. (Beratungsgesichtspunkte: Haftung für Verbindlichkeiten, Verfügungsberechtigung, Verfü-gung im Todesfall.)
Geben Sie die jeweiligen Kontobezeichnungen an.
Bedingungen für Gemeinschaftskonten
Gesamtschuldnerische Haftung
Für die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten/ -depots haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d. h., die Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfül-lung sämtlicher Ansprüche fordern.
Verfügungsberechtigung
1. Einzelverfügungsberechtigunga) Verfügungsrecht jedes einzelnen KontoinhabersJeder Kontoinhaber darf über die Konten/Depots ohne Mit-wirkung der/des anderen Kontoinhaber/s verfügen und zulas-ten der Konten/Depots alle mit der Konto-/Depotführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist:
■ Kreditverträge und KontoüberziehungenFür den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zulasten der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Kontoinhaber selbstständig berechtigt, über die auf den Gemeinschaftskonten ggf. eingeräumten Kredite jeder Art zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen.
[. . .]
■ Erteilung und Widerruf von VollmachtenEine Konto-/Depotvollmacht kann nur von allen Kontoinha-bern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Voll-macht. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten.
■ Auflösen von Konten und DepotsDie Auflösung der Kontoverbindung kann nur durch die Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen.
[. . .]
b) Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung
Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit der Bank gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Über den Widerruf
ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Sodann können alle Kontoinhaber über die Konten/Depots nur noch gemeinsam verfügen.
c) Regelung für den Todesfall eines KontoinhabersNach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können dann die überlebenden Kontoinhaber ohne Mitwir-kung der Erben des verstorbenen Kontoinhabers die Konten/Depots auflösen.Die Rechte des verstorbenen Kontoinhabers werden durch dessen Erben gemeinsam wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfü-gung über die Konten/Depots seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämtlichen Miterben über die Konten/Depots verfügen. Verfügungen sind dann nur noch schriftlich möglich.
2. Gemeinschaftliches Verfügungsrechta) Gemeinschaftliches Verfügungsrecht der KontoinhaberDie Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich über die Kon-ten/Depots verfügungsberechtigt. Eine Änderung der Ver-fügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur ge-meinschaftlich bestimmt werden.
b) Erteilung und Widerruf von VollmachtenEine Konto-/Depotvollmacht kann nur von allen Kontoinha-bern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweis-gründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Jeder Kontoin-haber ist jedoch ohne Mitwirkung der anderen Kontoinhaber berechtigt, für seine Befugnisse Vollmacht zu erteilen.
c) Regelung für den Todesfall eines KontoinhabersNach dem Tode eines Kontoinhabers können die anderen Kontoinhaber nur gemeinschaftlich mit den Erben des ver-storbenen Kontoinhabers über die Konten und Depots verfü-gen oder diese auflösen.
Lernbuch Kap. 3.4.3
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4 Einen Antrag auf Kontovollmacht kundenorientiert bearbeiten
4 Der Kunde entschließt sich zur Vollmachterteilung an seine Ehefrau. Beschreiben Sie, wie zu verfahren ist (→ Aufgabe 1).
Konto-/Depotvollmacht– Auszug −
Personennummer
Kontoinhaber/Vollmachtgeber (Name und Anschrift)
Die Personenbezeichnungen Kontoinhaber, Vollmachtgeber und Bevollmächtigter in dieser Vollmacht werden in weiblicher und männlicher Form geführt.
Ich bevollmächtige hiermit den nachstehend genannten Bevollmächtigten
Frau/Herrn (Name des Bevollmächtigten ggf. mit Geburtsname/früherer Name; Geburtstag, Geburtsort, genaue Privatanschrift, Telefon-Nr.)
mich im Geschäftsverkehr mit der Sparkasse zu vertreten. Die Vollmacht gilt für alle meine bestehenden und künftigen Konten und Depots bei der vorgenannten Sparkasse.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
1. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Sparkasse dazu,− über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen und in diesem Zusammenhang auch Fest-
geldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten,− eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,− von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen,− An- und Verkäufe von Wertpapieren und Devisen zu tätigen und die Auslieferung an sich zu verlangen,− Finanztermingeschäfte abzuschließen, soweit es sich dabei um Geschäfte handelt, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B.
Optionsscheine),− Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige die Konten/Depots betreffenden Mitteilun-
gen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen,− sowie SparkassenCard(s) zu beantragen.
2. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt.
3. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit gegenüber der Sparkasse widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat der Kontoinhaber die Sparkasse hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der Widerruf gegenüber der Sparkasse und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.
4. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wider-rufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Sparkasse kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.
Der Bevollmächtigte zeichnet: Unterschrift Bevollmächtigter
Hinweis für den Bevollmächtigten: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Sparkasse verpflichtet, Name und Anschrift des Bevollmächtigten festzuhalten, sie wird deshalb die Daten speichern.
Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber
Legitimation des Bevollmächtigten
Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung:
Name, Privatanschrift, GeburtsdatumArt der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von)
Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften: am:
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Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
5 Ein Notar-Anderkonto eröffnen und abwickeln
Situation:
Der Rechtsanwalt Dr. Claus Kellner, III. Hagen 27, 45127 Essen, ist Kunde der Sparkasse Essen. Er hat seine Ernennung zum Notar erhalten. Die Sparkasse hat davon Kenntnis genommen.
In seiner Eigenschaft als Notar hat Dr. Kellner folgende Beurkundung vorgenommen (Auszug aus der Urkunde).
Nummer 071 der Urkundenrolle für 20 . .P/SE
V e r h a n d e l t zu E s s e n, am 19. Dezember 20 . .
Vor dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm
mit dem Amtssitz in Essen Dr. Claus Kellner
erschienen heute:1. Herr Betriebswirt Gerome Matze,
geschäftsansässig 45130 Essen, Cäsarstr. 27,
2. die Eheleute Dipl.-Ing. Christian Gide, geb. am 05. 06. 1959, und Siegrid Gide, geb. Stöcker, geb. am 07. 07. 1964, beide wohnhaft in 45478 Mülheim, Fuchsgrube 13
Der Erschienene zu 1.) ist dem Notar von Person bekannt.
Die Erschienenen zu 2.) wiesen sich aus durch ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass.
Der Erschienene zu 1.) erklärte:
Ich handele nachstehend nicht im eigenen Namen, sondern für die WOBAU GmbH, Essen, Cäsarstr. 27, in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer.
Der Notar bescheinigt aufgrund der heute von ihm vorgenommenen Einsichtnahme in das Handelsregister des Amts-gerichts Essen – HRB 3486 –, dass der Erschienene zu 1.) in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zur alleinigen Ver-tretung der vorgenannten GmbH berechtigt ist.
Die Erschienenen baten um Beurkundung des folgenden
K a u f v e r t r a g e s :
§ 1
Die durch den Erschienenen zu 1.) vertretene Gesellschaft – nachstehend „Verkäuferin“ genannt –
ist eingetragene Eigentümerin des Teileigentums Mülheim-Speldorf, Salierstr. 17, Dachgeschoss nebst Kellerraum und Kfz-Stellplatz, Nr. 10 des Aufteilungsplans, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Mülheim von Speldorf Blatt 5536.
Dieses Teileigentum verkauft die Verkäuferin mit allen Rechten, Berechtigungen und Bestandteilen, einschließlich ihres Anteils an dem Verwaltungsvermögen, insbesondere an der Instandhaltungsrücklage der Wohnungs- und Teileigentü-mer an die Erschienenen zu 2.) – nachstehend „Käufer“ genannt – zu je 1/2 Anteil.
. . .§ 2
Der Kaufpreis beträgt EUR 228.000,00 (i. W.: Euro zweihundertachtundzwanzigtausend) und ist bis zum 15. 02. 20 . . bei dem beurkundenden Notar auf dessen Anderkonto bei der Sparkasse Essen, IBAN: DE52 3605 0105 0051 1133 01, zu hinterlegen.
Der Notar wird angewiesen, über den hinterlegten Betrag zugunsten der Verkäuferin zu verfügen, sobald die lastenfreie Eigentumsumschreibung sichergestellt ist.
. . .
§§ 3–9 . . .§ 10
Die Kosten dieses Vertrages und seiner Ausführung sowie die Grunderwerbsteuer tragen die Käufer.
Die Niederschrift nebst Anlage wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterschrieben:
gez. Gerome Matze gez. Christian Gide gez. Siegrid Gide Dr. Claus Kellner, Notar
Lernbuch Kap. 3.4.4
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5 Ein Notar-Anderkonto eröffnen und abwickeln
Aufgaben:1 Dr. Claus Kellner beantragt am 15. 01. 20 . . die Eröffnung eines Notar-Anderkontos für die Mandanten WOBAU/
Gide.
Fertigen Sie den Kontoeröffnungsantrag aus (fehlende Angaben situationsgerecht ergänzen).
Antrag auf Eröffnung eines Anderkontos/Anderdepots für Notare
An die (Sparkasse/Landesbank)
1. Ich beantrage für mich die Eröffnung eines Anderkontos/Anderdepots – nachstehend das Konto ge-nannt – mit den unter Nr. 5 festgelegten Merkmalen.
2. Kontoauszüge sollen – wie unter Nr. 5 festgelegt – zugestellt werden.
3. Dieses Konto und weitere Anderkonten/Anderdepots sind nicht dafür bestimmt, eigenen Zwecken des Kontoinhabers zu dienen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für dieses Konto und alle weiteren Anderkonten/Anderdepots des Kontoinhabers die derzeit geltenden Bedingungen für Anderkonten von Notaren und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil sind. Die Bedingungen für Anderkonten sowie die AGB hängen/liegen in den Kassenräumen der Sparkasse/Landesbank zur Einsichtnahme aus. Der Kontoinhaber erhält ein Exemplar der Bedingungen, sofern er es wünscht.
Legitimation Bearbeitsvermerke bei Eröffnung bei Schließung
Kontrolliert
Namenskartei
Zentralkartei
Stockregister
Daueraufträge
Legitimation geprüft und für die Richtigkeit der Unterschrift(en):
Unterschriftskarte angelegt
geprüft
5. Unterschriftskarte
Notar
Kontoinhaber Telefon:
E-Mail:
Straße, Nr. Kontoauszüge:
PLZ, Ort Kundensystematik (ZIS)
Das Konto erhält folgende Bezeichnung:
Vollmacht – soweit landesrechtlich zulässig – auf gesondertem Formblatt erteilt.
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers
Konto/Depot-Nr.
2 Warum wird die Überweisung des Grundstückskaufpreises auf ein Anderkonto vorgenommen und nicht direkt auf das Konto der WOBAU GmbH Essen?
3 Was versteht man unter einem Anderkonto, und für welchen Personenkreis kann ein Kreditinstitut Anderkon-ten eröffnen?
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Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
4 Geldeingang Valuta 01. 02. 20 . .
360 501 05
01-02 01-02 Überweisungseingang 228.000,00 H z. G. Wobau GmbH gem. Vertrag Chr. Gide
0,00
228.000,00 H
01. 02 20. . 1 1
51 1133/01
HerrnDr. Claus KellnerNotaranderkontoIII. Hagen 2745127 Essen
IBAN: DE52 3605 0105 0051 1133 01BIC: SPESDE3EXXX
Die lastenfreie Eigentumsumschreibung verzögert sich. Am 05. 02. 20 . . vereinbart die Sparkasse mit Dr. Kell-ner, die auf dem Anderkonto eingegangenen 228 000,00 EUR mit 0,03 % p. a. für 60 Tage zu verzinsen.
Dr. Kellner bittet um Auskunft, ob er oder seine Mandanten einen Freistellungsauftrag erteilen können, um eine Zinsbesteuerung zu vermeiden. Nehmen Sie den Informationstext auf S. 27 zu Hilfe.
5 Am 20. 02. 20 . . spricht Dr. Kellner in Begleitung seiner Sekretärin Emilie Hauf bei der Sparkasse Essen vor. Er beantragt, seiner Sekretärin Vollmacht über das Anderkonto WOBAU/GIDE zu erteilen.
Nehmen Sie zu der gewünschten Vollmachtserteilung Stellung.
6 Herr Gide schreibt an die Sparkasse Essen. Er möchte die Höhe des Zinsertrags erfahren und weist die Spar-kasse an, die Zinsen auf das Geschäftskonto Dr. Kellner zur Verrechnung mit den Notarkosten zu überweisen.
Wie werden Sie verfahren? Welche Informationen geben Sie Herrn Gide?
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren
Begriffsbestimmungen
1. Für Notare werden Anderkonten und Anderdepots (beide im Folgenden „Anderkonto“ genannt) als Sonderkonten für fremde Gelder und Wertpapiere, die ihnen als Notare anvertraut wurden, eingerichtet. Der Sparkasse gegen-über ist nur der Notar berechtigt und verpflichtet.
Kontoeröffnung2. (1) Auf Verlangen der Sparkasse ist der Kontoinhaber ver-
pflichtet, ihr unverzüglich den Namen und weitere Identifi-kationsmerkmale (wie nach § 154 Abgabenordnung) des-jenigen mitzuteilen, auf dessen Veranlassung er handelt (wirtschaftlich Berechtigter).
(2) Auf Wunsch des Notars kann die Sparkasse weitere Anderkonten auch ohne schriftlichen Kontoeröffnungs-antrag einrichten.
3. Ist der Notar auch Rechtsanwalt (Anwaltsnotar), so führt die Sparkasse das Anderkonto als Rechtsanwalts-Ander-konto, sofern er nicht beantragt hat, das Anderkonto als Notar-Anderkonto zu führen.
Kontoführung
4. Der Notar darf Werte, die ihm nicht als Notar anvertraut wurden, nicht einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belassen.
5. Die Eigenschaft eines Kontos als Anderkonto kann nicht aufgehoben werden. Ist der Notar auch Rechtsanwalt (An-waltsnotar), so kann er bestimmen, dass ein Anderkonto in Zukunft als Rechtsanwalts-Anderkonto zu führen ist.
6. Die Sparkasse nimmt unbeschadet der Regelung in Nr. 2 Satz 1 keine Kenntnis davon, wer bei einem Anderkonto Rechte gegen den Notar geltend zu machen befugt ist. Rechte Dritter auf Leistung aus einem Anderkonto oder auf Auskunft über ein Anderkonto bestehen der Spar kasse gegenüber nicht; die Sparkasse ist demgemäß nicht be-rechtigt, einem Dritten Verfügungen über ein Anderkonto zu gestatten oder Auskunft über das Anderkonto zu ertei-len, selbst wenn nachgewiesen wird, dass das Konto im Interesse des Dritten errichtet worden ist.
7. Die Sparkasse prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen des Notars in seinem Verhältnis zu Dritten nicht, auch wenn es sich um Überweisungen von einem Anderkonto auf ein Eigenkonto handelt.
8. Ansprüche gegen die Sparkasse aus Anderkonten sind nicht abtretbar und nicht verpfändbar.
9. Im Falle der Pfändung wird die Sparkasse den pfändenden Gläubiger im Rahmen der Drittschuldnererklärung auf die Eigenschaft als Anderkonto hinweisen.
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5 Ein Notar-Anderkonto eröffnen und abwickeln
10. Die Sparkasse wird bei einem Anderkonto weder das Recht der Aufrechnung noch ein Pfand- oder Zurück-behaltungsrecht geltend machen, es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Anderkonto selbst entstanden sind.
Verfügungsbefugnis und Rechtsnachfolge
11. Über das Notaranderkonto darf nur der Notar persönlich, dessen amtlich bestellter Vertreter oder der Notariatsver-walter oder eine sonstige nach § 54 b Absatz 3 Beurkun-dungsgesetz berechtigte Person verfügen.
Wenn der Notar oder Notariatsverwalter aus rechtlichen Gründen (z. B. Erlöschen des Amtes, Verlegung des Amtssitzes, vorläufige Amtsenthebung) an der Amtsaus-übung gehindert ist, endet seine Verfügungsbefugnis.
Nach einer vorläufigen Amtsenthebung steht die Ver-fügungsbefugnis dem von der Landesjustizverwaltung wegen der Amtsenthebung bestellten Vertreter oder Notariatsverwalter zu, vor dessen Bestellung der zustän-digen Notarkammer. Bis zur Bestellung eines Vertreters oder Notariatsverwalters bleibt der Notar Kontoinhaber ohne Verfügungsbefugnis (§ 55 Abs. 2 Satz 3 Bundes-notarordnung). Mit der Bestellung wird der Notariatsver-walter Kontoinhaber (§ 58 Abs. 1 Bundesnotarordnung).In den übrigen Fällen wird die zuständige Notarkammer Kontoinhaber, bis die Landesjustizverwaltung einen Nota-riatsverwalter bestellt oder einem anderen Notar [. . .] die Verfügungsbefugnis übertragen hat (§ 58 b Abs. 3 Satz 3 Beurkundungsgesetz).
[. . .]
Fortsetzung der Situation:
Am 18. April 20 . . liegen dem Notar alle Unterlagen für die lastenfreie Eigentumsumschreibung vor. Die Sparkasse wird von ihm am gleichen Tag beauftragt, das Konto abzuschließen, 228 000,00 EUR an die WOBAU GmbH (Konto im Hause) und das Restguthaben auf sein Girokonto zu übertragen.
Aufgaben:7 Errechnen Sie den Abschlussbetrag.
(Konto-Konditionen: Monatliche Grundgebühr 4,00 EUR1; je Buchung 0,40 EUR; bis auf die Festzinsvereinba-rung 0 % p. a. Habenzinsen; kein Kirchensteuerabzug)
8 Am 30. 04. 20 . . beantragt der Notar Dr. Kellner die Eröffnung eines Notar-Anderkontos für seine Klienten Mül-ler/Resch. Erklären Sie die Besonderheit dieser Kontoeröffnung.
9 Nach Eingang des erwarteten Betrags von 179 100,00 EUR auf dem Anderkonto Müller/Resch lässt Dr. Kellner ohne Zustimmung seiner Mandanten vom Anderkonto 4 100,00 EUR als Honorarvorschuss auf sein Privat-konto bei der Sparkasse Essen übertragen. Herr Müller erfährt von dieser Übertragung und verlangt von der Sparkasse die Wiedergutschrift des Betrages. Ist die Sparkasse verpflichtet, den Betrag dem Anderkonto wie-der gutzuschreiben?
Auszug aus dem Handbuch für kundenzentriertes Bankmanagement:
Freistellungsauftrag
Die Erteilung des Freistellungsauftrags ist Voraussetzung für die Freistellung vom Abzug der Abgeltungsteuer. Sofern Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, wird bei jeder Gutschrift von Kapitalerträgen, wie z. B. von Zins-erträgen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen und grundsätzlich auch bei Wertpapierveräuße-rungsgewinnen, ein 25 %iger Abzug (Abgeltungsteuer) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen.
Der Freistellungsauftrag kann von jeder natürlichen Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags erteilt werden. Das sind für Alleinstehende 801,00 EUR. Ehegatten und Lebenspartner, bei denen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen (das ist der Fall, wenn sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben), können Freistellungsaufträge gemeinsam erteilen, und zwar bis zur Höhe des gemeinsamen Sparer-Pauschbetrags von 1 602,00 EUR.
Der Freistellungsauftrag gilt für sämtliche privaten Konten und Depots, die der Kunde bei einem Institut unterhält.
Nicht angewendet werden kann er auf solche Konten und Depots, deren Kapitalerträge Betriebseinnahmen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind. Nur bei Ehegatten und Lebenspartnern kann der Frei-stellungsauftrag auch für gemeinschaftliche Konten und Depots angewendet werden. Bei anderen Gemein-schaftskonten und -depots ist eine Freistellung ausgeschlossen.
Von der Freistellung ausgeschlossen sind u. a. auch Treuhandkonten (z. B. Mietkautionskonten, die nicht auf den Namen des Mieters lauten, und Anderkonten), denn Gläubiger und Kontoinhaber sind hierbei nicht identisch.
1 Auch wenn die Kontoverbindung nicht den ganzen Monat bestand, wird die volle monatliche Grundgebühr berechnet.
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Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
6 Die Möglichkeiten einer Mietkaution darlegen und kundenbezogen umsetzen
Situation:
In einer Tageszeitung erschien die nebenstehende Anzeige:Raphael Schwitters, 47259 Duisburg, An der Bastei 27, hat die Zusage für das dritte Mietangebot erhalten. Der Mietvertrag ist unterschriftsreif (Unterzeichnung am 05. 09. 20 . .). Der Vermieter – Gunther Haselbroich, Habichtstr. 6, 40470 Düsseldorf – hat Herrn Schwitters zur Stellung der Kaution aufgefordert (gesetzlich zulässiger Höchstbetrag). Herr Schwit-ters bittet den Kundenbetreuer der Sparkasse Duisburg um Hilfe.
Aufgabe:1 Stellen Sie als Kundenbetreuer dem Kunden Schwitters die Möglichkeiten einer Mietkaution dar.
Auszug aus dem Handbuch für kundenzentriertes Bankmanagement:
Mietkaution
Allgemeine Grundlagen zur MietkautionNach dem Gesetz kann bei Abschluss eines Mietvertrags vereinbart werden, dass der Vermieter eine Mietkaution vom Mieter erhält. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Mit einer Mietkaution soll dem Vermieter zumindest teilweise das Risiko abgenommen werden, dass offene Miet- oder Nebenkostenforderungen oder Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen nicht durchgesetzt werden können, weil der Mieter zahlungsunfähig ist.Im § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Mietkaution gesetzlich verankert. Danach darf die Kaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Damit ist die rei-ne Nettomiete ohne eventuell zu leistende Nebenkostenvor-auszahlungen gemeint. Für den Mieter bedeutet dies oft eine finanzielle Belastung, deswegen kann die Sicherheitsleistung in drei gleich hohen Monatsraten gezahlt werden. Die ers-te Teilleistung muss mit Beginn des Mietverhältnisses (also nicht bei Vertragsabschluss) erfolgen.
Verschiedene Formen von MietkautionskontenMieter und Vermieter können grundsätzlich frei entscheiden, welche Form einer Mietsicherheit sie vereinbaren. Die aus-drücklich im Gesetz geregelte Variante ist die sogenannte Barkaution, dennoch ist es möglich, eine andere Kautions-form zu vereinbaren. Mietkautionskonten werden in der Re-gel oft als Spareinlage geführt.Seit dem 1. September 2001 sind auch andere Anlagefor-men erlaubt (§ 551 BGB), die höhere Zinserträge einbringen können, z. B. festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien. Theo-retisch möglich ist es auch, die Kaution durch Hinterlegung oder Verpfändung von Wertpapieren, Schmuckstücken usw. zu erbringen. In der Praxis spielen derartige Sicherheitsleis-tungen aber kaum eine Rolle.
Das Mietkautionskonto auf den Namen des VermietersBei der Barkaution übergibt der Mieter den vereinbarten Geldbetrag bar oder überweist diesen an den Vermieter. Der Vermieter muss die Barkaution auf einem Konto von seinem übrigen Vermögen getrennt anlegen, und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Nachteil dieser Variante ist die 25-prozentige Ab-geltungsteuer auf die Zinsen, da die Erteilung eines Freistel-lungsauftrags in diesem Fall nicht möglich ist, und der einfa-che Zugriff für den Vermieter.
Viele Banken bieten direkt Vermietern, die z. B. Eigentümer mehrerer Objekte sind, die Möglichkeit, ein sogenanntes Miet-kautionskonto zu eröffnen. Der Vermieter schließt das Konto auf seinen Namen mit einem das Treuhandverhältnis kenn-zeichnenden Zusatz (offenes Treuhandkonto) ab und zahlt da-rauf die Kaution gebührenfrei ein. Dieses wird entsprechend der gesetzlichen Vorschrift zugunsten des Mieters verzinst. Nachteil für die Mieter hierbei ist, dass die Auszahlung und Verwertung der Kaution allein von der Verfügung des Vermie-ters abhängig ist und ohne Mitwirkung des Mieters erfolgt.
Mietkautionskonto auf den Namen des MietersEine weitere Kautionsform stellt das verpfändete Sparbuch dar. Bei einer Bank oder Sparkasse wird ein Sparbuch auf den Namen des Mieters mit dem Kautionsbetrag verzinst ange-legt. Hierbei kann der Mieter dem Vermieter die Forderung aus einem Sparbuch verpfänden, d. h., der Mieter verpfändet das Guthaben auf dem Sparbuch und übergibt das Sparbuch dem Vermieter. Nur der Vermieter ist dem Kreditinstitut ge-genüber allein verfügungsberechtigt. Zum Schutz des Mie-ters wird aber häufig vereinbart, dass das Kreditinstitut den Mieter von einem Auszahlungsverlangen des Vermieters unterrichten und die Auszahlung erst nach Ablauf von vier Wochen vornehmen wird. Auf diese Weise soll dem Mieter Gelegenheit gegeben werden, gegen unberechtigte Ansprü-che vorzugehen. Das Kreditinstitut tritt mit seinem AGB-Pfandrecht für die Dauer des Mietverhältnisses gegenüber dem Pfandrecht des Vermieters zurück.
Rückzahlung der KautionDer Vermieter muss die Kaution in voller Höhe zurückzahlen, wenn sämtliche Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Anderenfalls darf er die Kaution zur Deckung seiner Ansprü-che heranziehen und den restlichen Anteil an den Mieter auszahlen. Der Vermieter kann die Kaution insbesondere für noch offenstehende Miete, ausstehende Nebenkosten und zu Recht geforderte Reparaturkosten verwenden.
Aufrechnung der KautionUnzulässig ist das „Abwohnen“ der Kaution, d. h., der Mieter kann nicht schon vor dem regulären Vertragsende die Zah-lungen einstellen und die fehlende Miete mit der Kaution ver-rechnen. Die Mietkaution dient in erster Linie zur Sicherung von Ansprüchen und nur in zweiter Linie zu deren Erfüllung. Wird die Kaution sozusagen abgewohnt, verliert der Vermie-ter diese Sicherheit für andere Ansprüche, z. B. wegen Be-schädigung der Wohnung.
Quelle: In Anlehnung an: www.banktip.de
Lernbuch Kap. 3.4.4
TAGESZEITUNGMietwohnungen: 1) Broich Leerapp. Nov. freiw.
m. Balk., Hausmeister, Treppenhsrg., KM 420,00 +
NBK Kt. 2) Nähe Krankenhaus an solv. Einzelp.
helles Leerapp. W/S sep. KD, Bad, Hzg. KM 415,00
+ NBK Kaut. erf., 3) Erdgesch. 2-Z.-Whg., KD, Bad,
Hzg., Saarn sof. frei, KM 695,00 + NBK. Kt. erf.
Immob. Kesper (RDM) 40622.
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6 Die Möglichkeiten einer Mietkaution darlegen und kundenbezogen umsetzen
6 Die Möglichkeiten einer Mietkaution darlegen und kundenbezogen umsetzen
Situation:
In einer Tageszeitung erschien die nebenstehende Anzeige:Raphael Schwitters, 47259 Duisburg, An der Bastei 27, hat die Zusage für das dritte Mietangebot erhalten. Der Mietvertrag ist unterschriftsreif (Unterzeichnung am 05. 09. 20 . .). Der Vermieter – Gunther Haselbroich, Habichtstr. 6, 40470 Düsseldorf – hat Herrn Schwitters zur Stellung der Kaution aufgefordert (gesetzlich zulässiger Höchstbetrag). Herr Schwit-ters bittet den Kundenbetreuer der Sparkasse Duisburg um Hilfe.
Aufgabe:1 Stellen Sie als Kundenbetreuer dem Kunden Schwitters die Möglichkeiten einer Mietkaution dar.
Auszug aus dem Handbuch für kundenzentriertes Bankmanagement:
Mietkaution
Allgemeine Grundlagen zur MietkautionNach dem Gesetz kann bei Abschluss eines Mietvertrags vereinbart werden, dass der Vermieter eine Mietkaution vom Mieter erhält. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Mit einer Mietkaution soll dem Vermieter zumindest teilweise das Risiko abgenommen werden, dass offene Miet- oder Nebenkostenforderungen oder Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen nicht durchgesetzt werden können, weil der Mieter zahlungsunfähig ist.Im § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Mietkaution gesetzlich verankert. Danach darf die Kaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Damit ist die rei-ne Nettomiete ohne eventuell zu leistende Nebenkostenvor-auszahlungen gemeint. Für den Mieter bedeutet dies oft eine finanzielle Belastung, deswegen kann die Sicherheitsleistung in drei gleich hohen Monatsraten gezahlt werden. Die ers-te Teilleistung muss mit Beginn des Mietverhältnisses (also nicht bei Vertragsabschluss) erfolgen.
Verschiedene Formen von MietkautionskontenMieter und Vermieter können grundsätzlich frei entscheiden, welche Form einer Mietsicherheit sie vereinbaren. Die aus-drücklich im Gesetz geregelte Variante ist die sogenannte Barkaution, dennoch ist es möglich, eine andere Kautions-form zu vereinbaren. Mietkautionskonten werden in der Re-gel oft als Spareinlage geführt.Seit dem 1. September 2001 sind auch andere Anlagefor-men erlaubt (§ 551 BGB), die höhere Zinserträge einbringen können, z. B. festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien. Theo-retisch möglich ist es auch, die Kaution durch Hinterlegung oder Verpfändung von Wertpapieren, Schmuckstücken usw. zu erbringen. In der Praxis spielen derartige Sicherheitsleis-tungen aber kaum eine Rolle.
Das Mietkautionskonto auf den Namen des VermietersBei der Barkaution übergibt der Mieter den vereinbarten Geldbetrag bar oder überweist diesen an den Vermieter. Der Vermieter muss die Barkaution auf einem Konto von seinem übrigen Vermögen getrennt anlegen, und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Nachteil dieser Variante ist die 25-prozentige Ab-geltungsteuer auf die Zinsen, da die Erteilung eines Freistel-lungsauftrags in diesem Fall nicht möglich ist, und der einfa-che Zugriff für den Vermieter.
Viele Banken bieten direkt Vermietern, die z. B. Eigentümer mehrerer Objekte sind, die Möglichkeit, ein sogenanntes Miet-kautionskonto zu eröffnen. Der Vermieter schließt das Konto auf seinen Namen mit einem das Treuhandverhältnis kenn-zeichnenden Zusatz (offenes Treuhandkonto) ab und zahlt da-rauf die Kaution gebührenfrei ein. Dieses wird entsprechend der gesetzlichen Vorschrift zugunsten des Mieters verzinst. Nachteil für die Mieter hierbei ist, dass die Auszahlung und Verwertung der Kaution allein von der Verfügung des Vermie-ters abhängig ist und ohne Mitwirkung des Mieters erfolgt.
Mietkautionskonto auf den Namen des MietersEine weitere Kautionsform stellt das verpfändete Sparbuch dar. Bei einer Bank oder Sparkasse wird ein Sparbuch auf den Namen des Mieters mit dem Kautionsbetrag verzinst ange-legt. Hierbei kann der Mieter dem Vermieter die Forderung aus einem Sparbuch verpfänden, d. h., der Mieter verpfändet das Guthaben auf dem Sparbuch und übergibt das Sparbuch dem Vermieter. Nur der Vermieter ist dem Kreditinstitut ge-genüber allein verfügungsberechtigt. Zum Schutz des Mie-ters wird aber häufig vereinbart, dass das Kreditinstitut den Mieter von einem Auszahlungsverlangen des Vermieters unterrichten und die Auszahlung erst nach Ablauf von vier Wochen vornehmen wird. Auf diese Weise soll dem Mieter Gelegenheit gegeben werden, gegen unberechtigte Ansprü-che vorzugehen. Das Kreditinstitut tritt mit seinem AGB-Pfandrecht für die Dauer des Mietverhältnisses gegenüber dem Pfandrecht des Vermieters zurück.
Rückzahlung der KautionDer Vermieter muss die Kaution in voller Höhe zurückzahlen, wenn sämtliche Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Anderenfalls darf er die Kaution zur Deckung seiner Ansprü-che heranziehen und den restlichen Anteil an den Mieter auszahlen. Der Vermieter kann die Kaution insbesondere für noch offenstehende Miete, ausstehende Nebenkosten und zu Recht geforderte Reparaturkosten verwenden.
Aufrechnung der KautionUnzulässig ist das „Abwohnen“ der Kaution, d. h., der Mieter kann nicht schon vor dem regulären Vertragsende die Zah-lungen einstellen und die fehlende Miete mit der Kaution ver-rechnen. Die Mietkaution dient in erster Linie zur Sicherung von Ansprüchen und nur in zweiter Linie zu deren Erfüllung. Wird die Kaution sozusagen abgewohnt, verliert der Vermie-ter diese Sicherheit für andere Ansprüche, z. B. wegen Be-schädigung der Wohnung.
Quelle: In Anlehnung an: www.banktip.de
Lernbuch Kap. 3.4.4
TAGESZEITUNGMietwohnungen: 1) Broich Leerapp. Nov. freiw.
m. Balk., Hausmeister, Treppenhsrg., KM 420,00 +
NBK Kt. 2) Nähe Krankenhaus an solv. Einzelp.
helles Leerapp. W/S sep. KD, Bad, Hzg. KM 415,00
+ NBK Kaut. erf., 3) Erdgesch. 2-Z.-Whg., KD, Bad,
Hzg., Saarn sof. frei, KM 695,00 + NBK. Kt. erf.
Immob. Kesper (RDM) 40622.
Fortsetzung der Situation:
Herr Schwitters entscheidet sich, zur Stellung der Mietkaution Sparguthaben an den Vermieter Gunther Haselbroich zu verpfänden.
Aufgaben:2 Bereiten Sie das Formular (Auszug) vor. Der Kautionsbetrag soll vom laufenden Konto 25 652 506 auf das Spar-
konto Nr. 537 421 übertragen werden.
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Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
3 a) Erläutern Sie Herrn Schwitters den Ablauf der Gestellung der Mietkaution.
b) Erläutern Sie die Rechtsgrundlagen:
– Was ist ein Pfandrecht?
– Welche Bedeutung kommt dem folgenden Textausschnitt zu:
2. Bestätigung
Wir haben von der Verpfändung Kenntnis genommen und treten mit dem uns nach Nr. 21 Abs. 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehenden Pfandrecht hinter das Pfandrecht des Ver-mieters zurück.
Sparkasse Duisburg Ort, Datum wie oben Unterschrift der Sparkasse
4 Ordnen Sie die unten stehenden Begriffe (Aussagen) dem Schaubild zu.
Vermieter Gunther Haselbroich
■ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
■ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mieter Raphael Schwitters (Sparkonto)
■ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
■ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sparkasse Duisburg
■ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
■ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
■ . . . . . . . .
. . . . . . . .
■ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
■ Gläubiger der Forderung
■ Pfandgläubiger
■ Drittschuldner
■ Pfandanzeige
■ Rücktritt mit AGB-Pfandrecht
■ Einigung über die Entstehung des Pfandrechts an dem Sparguthaben
■ Erteilung eines Freistellungsauftrags möglich
■ erwirbt ein bedingtes Verwertungsrecht an der Forderung
5 Das Mietverhältnis wird drei Jahre später gelöst. Welche Bedeutung hat der folgende Formular-Ausschnitt? Interne Bearbeitung?
Das Guthaben auf dem genannten Sparkonto gebe ich hiermit frei. Das Sparkassenbuch habe/werde ich dem Verpfänder übergeben.
G. HaselbroichOrt, Datum Unterschrift des Vermieters
Unterschrift des Sachbearbeiters
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6 Die Möglichkeiten einer Mietkaution darlegen und kundenbezogen umsetzen
AGB Sparkassen
21. Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelan-gen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine,
Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Kon-nossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Gut-haben).
Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkun-den im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungs-macht der Sparkasse gelangen.
(2)–(5) . . .
BGBPfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
§ 1204 [Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen]
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forde-rung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger be-rechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen (Pfand-recht).
§ 1255 [Aufhebung des Pfandrechts]
(1) Zur Aufhebung des Pfandrechts durch Rechtsgeschäft genügt die Erklärung des Pfandgläubigers gegenüber dem Verpfänder oder dem Eigentümer, dass er das Pfandrecht aufgebe.
(2) Ist das Pfandrecht mit dem Rechte eines Dritten belastet, so ist die Zustimmung des Dritten erforderlich. Die Zustim-mung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; sie ist unwiderruflich.
§ 1273 [Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten]
(1) Gegenstand des Pfandrechts kann auch ein Recht sein.
(2) Auf das Pfandrecht an Rechten finden die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen entsprechende Anwendung, [. . .].
§ 1279 [Pfandrecht an einer Forderung]
Für das Pfandrecht an einer Forderung gelten die besonde-ren Vorschriften der §§ 1280 bis 1290. [. . .]
§ 1280 [Anzeige an den Schuldner]
Die Verpfändung einer Forderung, [. . .] ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.
§ 1282 [Leistung nach Fälligkeit]
(1) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung be-rechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten. [. . .]
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10 Abschlussrechnungen rechnerisch nachvollziehen und rechtlich einordnen
10 Abschlussrechnungen rechnerisch nachvollziehen und rechtlich einordnen
Situation:
Die Kundin Nadine Forstmann spricht am 3. April 20 . . bei Ihnen vor und beanstandet die am 31. März 20 . . erhaltene Abschlussrechnung (quartalsmäßiger Kontenabschluss), in der ihr 3,93 EUR Soll-zinsen belastet wurden, obwohl ihr Konto in der zurückliegenden Rechnungsperiode stets einen Habensaldo aufgewiesen habe. Frau Forstmann legt Ihnen die Auszüge der Monate Januar, Februar und März vor und verlangt Gutschrift der ihrer Meinung nach zu Unrecht belasteten Sollzinsen.
Aufgaben:1 Prüfen Sie die nachfolgenden Kontoauszüge und weisen Sie rechnerisch nach, ob der Einwand der Kundin
berechtigt ist.
2 Auf der Rückseite des Märzauszuges befindet sich folgende Mitteilung für die Kundin:
Der Rechnungsabschluss gilt als von Ihnen genehmigt, sofern Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Kontoauszuges schriftlich Einwendungen erhoben haben (vgl. All-gemeine Geschäftsbedingungen).
Erklären Sie die rechtliche Bedeutung einer Saldenanerkenntnis.
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RWE AGGEHALT 02/20.. D5902358KUNDENREFERENZ: 4543162-0900000053-2016022216110556
BARAUSZAHLUNG NR. 0000068830.01./11.30 UHR
30. 01.
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3.825,70 H
GEN. LIMIT 10.000 EUR ZU 9,75%PAGEDULDETE UEBERZIEHUNG 13,25%PA
NADINE FORSTMANN 30. 01. 001 01
Alter Saldo
Kontoinhaber/inKontonummer
825,70 H
Buchungserläuterung Wert Belastungen
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BIC: CMCJDEDD
IBAN Erstellungsdatum + Ausz.-Nr. + Blatt
Neuer Saldo
Gutschriften
NADINE FORSTMANN 28. 02. 002 01
Alter Saldo
Kontoinhaber/inKontonummer Erstellungsdatum + Ausz.-Nr. + Blatt
Neuer Saldo
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SEPA LASTSCHRIFT BAYERISCHE ENERGIEVERSORGUNGS- GESELLSCHAFTKUNDEN-NR. 102091/68503KUNDENREFERENZ: A22032016.102091.72903.1072877GLÄUBIGER-ID: DEZZZ00001397382MANDATSREFERENZ: BEV-102091-72903;MANDATSDATUM: 20..-03-26
SEPA LASTSCHRIFT HUK-COBURG-ALLGEMEINE VERSICHERUNGGEBÄUDEVERSICHERUNG 335/038751-JKUNDENREFERENZ: 212+ZKLE335/038751-JFGLÄUBIGER-ID: DE17ZZZ00000031285MANDATSREFERENZ: MY015574653;MANDATSDATUM: 20..-06-30
05.02.
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110,93 S
343,00 S
Buchungserläuterung Wert Belastungen Gutschriften
2305780365
825,70 H
DE71300209002305780365
BIC: CMCJDEDD
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Lernbuch Kap. 3.5
50
© MERKUR VERLAG RINTELN
Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
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BARAUSZAHLUNG NR. 0000089125.02.20../14.30 UHR
RWE AGGehalt 03/20.. D 5902358KUNDENREFERENZ: 4543162-0900000053-201602226110680
25. 02.
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3.300,00 S
3.825,70 H
GEN. LIMIT 10.000 EUR ZU 9,75%PAGEDULDETE UEBERZIEHUNG 13,25%PA
NADINE FORSTMANN 28. 02. 002 02
Alter Saldo
Kontoinhaber/inKontonummer
897,47 H
Buchungserläuterung Wert Belastungen
2305780365DE71300209002305780365
BIC: CMCJDEDD
IBAN Erstellungsdatum + Ausz.-Nr. + Blatt
Gutschriften
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NADINE FORSTMANN 31. 03. 003 01
Alter Saldo
Kontoinhaber/inKontonummer Erstellungsdatum + Ausz.-Nr. + Blatt
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SEPA LASTSCHRIFT BAYERISCHE ENERGIEVERSORGUNGS- GESELLSCHAFTKUNDEN-NR. 102091/68503KUNDENREFERENZ: A22032016.102091.72903.1073198GLÄUBIGER-ID: DEZZZ00001397382MANDATSREFERENZ: BEV-102091-72903;MANDATSDATUM: 20..-03-26
SEPA LASTSCHRIFT STADTKASSE 1920027804 GRUNDBESITZABGABENKUNDENREFERENZ: SEPAETELAS000209563GLÄUBIGER-ID: DE67ZZZ00000024080MANDATSREFERENZ: P0017343001;MANDATSDATUM: 20..-01-01
04.03.
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320,10 S
Buchungserläuterung Wert Belastungen Gutschriften
2305780365
897,47 H
DE71300209002305780365
BIC: CMCJDEDD
IBAN
NADINE FORSTMANN 31. 03. 003 02
Alter Saldo
Kontoinhaber/inKontonummer Erstellungsdatum + Ausz.-Nr. + Blatt
943,44 HNeuer Saldo
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BARAUSZAHLUNG NR. 0000101128.03.20../11.10 UHR
RWE AGGEHALT 04/20.. D 5902358KUNDENREFERENZ: 4543162-0900000053-2016022216110931
SOLLZINSEN (RECHNUNGSABSCHLUSS)HABENZINSEN (RECHNUNGSABSCHLUSS)KONTOGEBÜHR (RECHNUNGSABSCHLUSS)
28.03.
30.03.
30.03.30.03.30.03.
3300,00 S
3,93 S
20,00 S
3825,70 H
0,00 H
GEN. LIMIT 10.000 EUR ZU 9,75%PAGEDULDETE UEBERZIEHUNG 13,25%PA
Buchungserläuterung Wert Belastungen Gutschriften
2305780365IBAN
BIC: CMCJDEDD
DE71300209002305780365
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LernfeLd 3: Konten für geschäfts- und firmenKunden führen und den ZahLungsverKehr abwicKeLn
1 Sich über die Grundlagen des Handelsrechts informieren
Situation:
Sebastian, Malte und Nils absolvieren eine Ausbildung zum Bankkaufmann und haben soeben erfahren, dass ihr Mitschüler Alexander mit sofortiger Wirkung seine Ausbildung beendet hat. Wäh-rend sich Nils darüber aufregt, wie man eine solch tolle Ausbildung einfach abbrechen könne, zeigt Malte auf seinem Smartphone den neuesten Post von Alexander.
Auf dem Foto posiert Alexander mit nach oben gestrecktem Daumen vor dem Biomarkt seiner Eltern, den er in Zukunft übernehmen möchte, und schreibt „Lieber Kaufmann statt Kaufmanns-gehilfe – alles andere könnt ihr demnächst im Handelsregister unter der Firma ,Alexanders Bio-markt e. K.‘ nachlesen“.
Sebastian bricht als erster das Schweigen: „Wir bilden uns seit über einem Jahr zum Kaufmann aus, während Alexander doch ohne Ausbildung nur Gemüse eintütet. Was bildet der sich eigentlich ein?“
Aufgaben:1 Erläutern Sie, was man unter einem „Kaufmannsgehilfen“ versteht. Recherchieren Sie zur Beantwortung der
Frage im Internet.
2 Erläutern Sie, was man unter dem Begriff „Kaufmann“ versteht. Gehen Sie im Rahmen Ihrer Ausführungen auch darauf ein, ob man hierzu über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung verfügen muss.
3 In dem Facebook-Post verwendet Alexander die Begriffe „Firma“ und „Handelsregister“. Erläutern Sie diese beiden Begriffe.
4 Das Unternehmen von Alexanders Eltern soll nach seinen Vorstellungen schon bald unter „Alexanders Bio-markt e. K.“ firmieren. Erläutern Sie, was sich hinter dem Kürzel „e. K.“ verbirgt. Gehen Sie bei Ihrer Antwort auch auf die wesentlichen Merkmale dieser Rechtsform ein.
5 Entscheiden Sie, welche der folgenden Eintragungen in das Handelsregister eine! deklaratorische Wirkung bzw." konstitutive Wirkung
hat.
Tragen Sie eine ) ein, wenn die Tatsache nicht in das Handelsregister einzutragen ist.
a) Bauunternehmung Olaf Holzer e. K., kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäfts-betrieb.
b) Das kleine Familienunternehmen Schwarzwald Brauerei AG hat sich auf das Brauen regio-naler Biere spezialisiert.
c) Der Stuttgarter Autolackierer Josef Häberle, für den die Vorschriften des HGB nicht gelten.
d) Constanze Soja gründet die Fastfood-Kette „Veggi-Burger“ mit 30 Niederlassungen und mehr als 1 000 Beschäftigten in Deutschland.
e) Der Club Hipp-Hopp Dancefloor GmbH aus Mannheim beschäftigt insgesamt vier Ange-stellte.
Lernbuch Kap. 5
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LernfeLd 4: Kunden über anLagen auf Konten und staatLich gefördertes sParen beraten
1 Kunden über die geeignete Kontoart beraten
Situation:
Alexandra Hoppe führt seit vielen Jahren bei Ihrem Kreditinstitut ein Girokonto, das derzeit ein Gut-haben von 25 000,00 EUR aufweist. Die Kundin möchte davon einen Teilbetrag anlegen. Sie bittet Sie um Beratung bezüglich der Anlagemöglichkeiten.
Aufgaben:1 Bevor Sie auf Anlagemöglichkeiten zu sprechen kommen, benötigen Sie zusätzliche Informationen von Frau
Hoppe. Stellen Sie der Kundin die entsprechenden Fragen.
2 Frau Hoppe zeigt sich über Ihre Fragen sehr verwundert. Erklären Sie ihr, warum die Informationen für Sie wichtig sind.
3 Sie stellen der Kundin ihre hauseigenen Sparanlagen vor. Nennen Sie ihr die Merkmale der jeweiligen Anlage-vorschläge und beraten Sie die Kundin, wann sie über den angelegten Betrag ohne Nachteile jeweils wieder verfügen kann.
4 Welche Unterlagen müssen für die jeweiligen Anlagen ausgefertigt werden?
5 Frau Hoppe wünscht, 3 000,00 EUR risikolos und schnell verfügbar anzulegen. Sprechen Sie der Kundin eine Anlageempfehlung aus.
6 Im Laufe des Gesprächs erfahren Sie, dass Frau Hoppe in den nächsten Tagen einen Betrag von 80 000,00 EUR aus einer Erbschaft erwartet, den sie jedoch für den Kauf einer Eigentumswohnung in ca. 6 Monaten benötigt.
Beraten Sie die Kundin, wie sie diesen Betrag kurzfristig anlagen kann.
Fortsetzung der Situation:
Im weiteren Verlauf Ihres Arbeitstags wenden sich die folgenden vier Kunden an Sie und bitten um Beratung:
! Leo Müller, 62 Jahre alt, hat aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung einen Erlös von 150 000,00 EUR erzielt. Da er in 3 Jahren in den Ruhestand treten will und aus der gesetz lichen Rentenversicherung im günstigsten Fall nur 45 % seines letzten Bruttoeinkommens erhält, möchte er Vorsorge treffen und den Erlös aus dem Wohnungsverkauf zur Aufbesserung seiner Rente einsetzen.
" Vivien Maus, Mutter eines Kindes im Alter von einem Jahr, möchte einen Teil des monatlichen Kindergeldes (= 100,00 EUR) regelmäßig anlegen, um ein Startkapital für die Ausbildung und berufliche Existenz ihres Kindes zu schaffen. Zur Absicherung ihres Sparziels ist sie an dem Abschluss einer Risikolebensversicherung interessiert.
# Celine Hausmann hat aus einem fälligen Sparvertrag 30 000,00 EUR zur Verfügung. Sie benötigt das Geld für ein neues Auto, das sie sich in 3–5 Jahren anschaffen will. Der Betrag soll für die-sen Zeitraum gewinnbringend angelegt werden.
$ Thomas Gärtner, 19 Jahre alt, Auszubildender bei der Galeria Kaufhof, hat bereits einen ver-mögenswirksamen Sparvertrag über monatlich 40,00 EUR, die vom Arbeitgeber an das Kre-ditinstitut überwiesen werden, mit seiner Bank abgeschlossen. Darüber hinaus möchte er jetzt monatlich 100,00 EUR ansparen, um mittelfristig einen guten Sparerfolg zu erzielen.
Lernbuch Kap. 9
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LernfeLd 5: aLLgemein-verbraucherdarLehensverträge abschLiessen
1 Über Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten informieren
Situation:
Bei Ihrem Kreditinstitut wurde folgender Kredit aufgenommen (Auszug Kreditantrag):
Steinkamp 654 321 009
Kerner, Kathrin, Obere Allee 7398307 Wiesenhausen
16. 08. 89
Mannheim
Industriekauffrau, Industriewerk Wiesenhausen KG
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15 000,00 27. 03. 2020 442,30 5413826700
3,91 % p. a. 922,69 34 442,30 5413826700
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Die Kundin zeigt sich sehr verwundert, dass bei einem Sollzinssatz von 3,91 % p. a. ihr ein effektiver Jahreszinssatz von 3,99 % in Rechnung gestellt wird.
Aufgaben:
1 In welcher Form werden standardisierte Privatkredite den Kunden angeboten?
Stellen Sie die unterschiedlichen Merkmale dieser Kreditform dar.
2 Wie werden bei den verschiedenen Privatkreditformen die Kreditkosten berechnet?
3 Privatkredite sind standardisierte (normierte) Kredite.
a) Erläutern Sie den Unterschied zwischen einem standardisierten und einem Individualkredit.
b) Erklären Sie in diesem Zusammenhang auch den Begriff „Kreditscoring“.
4 Welche Vorteile bieten die unterschiedlichen Privatkreditformen den Kreditnehmern?
5 Erklären Sie der Kundin Kathrin Kerner, warum der Sollzinssatz und der effektive Jahreszinssatz voneinander abweichen (kein rechnerischer Nachweis).
6 Bestimmen Sie, welche Kreditart in der Ausgangssituation vorliegt.
Lernbuch Kap. 10
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