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Leitlinienreport der Überarbeitung der S2k- “Leitlinie zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“| 08. 12. 2014 1
Leitlinienreport
zur Aktualisierung der S2k- Leitlinie zur „(allergen-) spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“
AWMF-Registernummer: 061 – 004
Version 1.0 08.12.2014
Leitlinienreport der Überarbeitung der S2k- “Leitlinie zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“| 08. 12. 2014 2
Autor des Leitlinienreports und Kontakt
Prof. Dr. med. Oliver Pfaar
Zentrum für Rhinologie und Allergologie Wiesbaden und HNO-Universitätsklinik Mannheim
An den Quellen 10 65189 Wiesbaden Tel: +49 611 308 608 250 Fax: +49 611 308 608 255
Email: [email protected]
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI) e.V. (Geschäftsstelle: Frau Gertrud Hammel)
Schloss 2 D-86482 Aystetten
Telefon: +49 821 48687864; Fax : +49 821 48687863; E-Mail: [email protected]
Federführende Fachgesellschaft der S2k-LL
Deutsche Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI) e.V. (Geschäftsstelle: Frau Gertrud Hammel )
Schloss 2 D-86482 Aystetten
Telefon: +49 821 48687864; Fax : +49 821 48687863; E-Mail: [email protected]
Beteiligte Fachgesellschaften und Berufsverbände
Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI),
Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA), Ärzteverband
Deutscher Allergologen (AeDA), Österreichische Gesellschaft für Allergologie und
Immunologie (ÖGAI), Schweizerische Gesellschaft für Allergologie und Immunologie
(SGAI), Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), Deutsche Gesellschaft für
HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie (DGHNO-KHC), Deutsche Gesellschaft für
Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie
(GPP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP),
Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte (BV-HNO), Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte (BVKJ), Bundesverband der Pneumologen (BDP) und Berufsverband
der Deutschen Dermatologen (BVDD)
In beratender Funktion: Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Deutscher Allergie- und
Asthmabund (DAAB)
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Finanzierung der S2k-LL
Die Konsensuskonferenz in Wiesbaden (Räumlichkeiten, technische
Ausstattung, Abendessen, Mittagessen) wurde von der DGAKI finanziert. Die
Reise- und Übernachtungskosten der Beteiligten wurde von den jeweiligen
Fachgesellschaften bzw. Organisationen getragen.
Das LL-Portal der Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze (TMF)
e.V. (unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/) wurde finanziert von der
DGAKI. Eine inhaltliche Einflussnahme erfolgte nicht.
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Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich und Zweck ............................................................................................... 5 1.1. Begründung für die Auswahl des Leitlinienthemas ............................................................................... 5 1.2. Zielorientierung der Leitlinie ......................................................................................................................... 5 1.3. Patientenzielgruppe ............................................................................................................................................ 5 1.4. Versorgungsbereich ............................................................................................................................................. 6 1.5. Anwenderziele/Adressaten ............................................................................................................................. 6
2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen .................. 6 2.1. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Berufsgruppen ................................................ 6 2.2. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patienten ............................................... 7
3. Methodische Exaktheit ....................................................................................................... 7 3.1. und 3.2. Formulierung von Schlüsselfragen und Verwendung existierender Leitlinien ......... 7 3.3. Systematische Literaturrecherche ................................................................................................................ 8 3.4. Auswahl an Evidenz ............................................................................................................................................ 8 3.5. Bewertung der Evidenz...................................................................................................................................... 8 3.6. Erstellung von Evidenztabellen ...................................................................................................................... 8 3.7. Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensusfindung ...................................... 8
3.7.1. Formale Konsensfindung: Verfahren und Durchführung ........................................................... 8 3.7.2. Berücksichtigung von Nutzen, Nebenwirkungen-relevanten Outcomes ............................ 10 3.7.3. Formulierung der Empfehlung und Vergabe von Evidenzgraden und/oder Empfehlungsgraden .................................................................................................................................................. 10
4. Externe Begutachtung und Verabschiedung..................................................................... 11 4.1. Pilottestung ........................................................................................................................................................... 11 4.2. Externe Begutachtung ...................................................................................................................................... 11 4.3. Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/ Organisationen ................................................................................................................................................................. 11
5. Redaktionelle Unabhängigkeit .......................................................................................... 12 5.1. Finanzierung der Leitlinie .............................................................................................................................. 12 5.2. Darlegung von und Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten ............................................ 12
6. Verbreitung und Implementierung ................................................................................... 12 6.1. Konzept zur Verbreitung und Implementierung ................................................................................... 12 6.2. Unterstützende Materialien für die Anwendung der Leitlinien ...................................................... 13 6.3. Diskussion möglicher organisatorischer und/oder finanzieller Barrieren gegenüber der Anwendung der Leitlinienempfehlungen ............................................................................................................. 13 6.4. Messgrößen für das Monitoring: Qualitätsziele, Qualitätsindikatoren ........................................ 13
7. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren ............................................................... 13 7.1. Datum der letzten inhaltlichen Überarbeitung und Status ............................................................... 13 7.2. Aktualisierungsverfahren ............................................................................................................................... 13
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1. Geltungsbereich und Zweck
1.1. Begründung für die Auswahl des Leitlinienthemas Die (allergen-)spezifische Immuntherapie (SIT) ist (in sublingualer oder subkutaner
Form) derzeit als einzige Therapieoption einzustufen, welche „kausal“ den
natürlichen Verlauf allergischer Erkrankungen wie der allergischen
Rhinokonjunktivitis oder dem allergischen Asthma günstig beeinflussen kann.
Die hohe Lebenszeitprävalenz dieser allergischen Erkrankungen unterstreicht den
Bedarf einer Leitlinie für die SIT.
1.2. Zielorientierung der Leitlinie Ziel der Leitlinie ist es eine Orientierungshilfe für alle betroffenen ärztlichen
Fachgruppen im Management von Patienten mit IgE-vermittelten allergischen
Erkrankungen und der therapeutischen Option der spezifischen Immuntherapie
(Hyposensibilisierungsbehandlung) anzubieten.
Die klinische Wirksamkeit und Sicherheit der SIT ist in der Vergangenheit
zunehmend durch zahlreiche kontrollierte Studien und Metaanalysen dokumentiert
worden. Aufgrund vieler neuer klinischer Studien und Metaanalysen war eine
Aktualisierung der Leitlinie von 2009, die bis einschließlich September 2014
Gültigkeit hatte, erforderlich.
Die (überarbeitete) S2k-Leitlinie zur SIT beschreibt hierbei die immunologischen
Grundlagen, die unterschiedlichen therapeutische Allergen-Extrakte, die
Bewertungskriterien in klinischen Studien, die Bedeutung der Zulassung von
Therapieallergenen, die Bewertung der Wirksamkeit der SIT in klinischen Studien,
die Indikationen und Kontraindikationen der SIT, die Empfehlungen zur Durchführung
der SIT, die Sicherheitsaspekte, die Zukunftsperspektiven sowie den Bedarf an
zukünftigen Studien.
1.3. Patientenzielgruppe Patientengruppen aller Altersgruppen beiderlei Geschlechts mit diagnostizierter
allergischer Rhinokonjunktivitis mit/ohne allergischem Asthma und allergischer
Sensibilisierung auf Inhalationsallergene.
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1.4. Versorgungsbereich Die Leitlinie beschreibt die ambulante sowie stationäre Versorgung im Rahmen der
SIT.
1.5. Anwenderziele/Adressaten
Die Leitlinie richtet sich an alle Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ sowie
an Ärzte, die allergische Patienten im Rahmen der SIT behandeln und/oder betreuen
und ist für alle Patientengruppen mit allergischer Rhinokonjunktivitis mit/ohne
allergischem Asthma und allergischer Sensibilisierung auf Inhalationsallergene
anwendbar (siehe auch 1.3.).
2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen
2.1. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Berufsgruppen Die Durchführung der Aktualisierung der SIT-LL wurde vom Vorstand der Deutschen
Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI) initiiert und Herr
Prof. Dr. med. Oliver Pfaar als Koordinator dieser LL-Überarbeitung vorgeschlagen.
Neben Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische
Immunologie (DGAKI, dies sind: Oliver Pfaar, Jörg Kleine-Tebbe, Eckard
Hamelmann, Bettina Wedi, Claus Bachert und Margitta Worm) sind Vertreter des
Ärzteverbandes Deutscher Allergologen (ÄDA, dies sind: Thomas Fuchs, Hans Merk,
Uta Rabe), der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA,
dies sind: Albrecht Bufe, Matthias Volkmar Kopp, Antje Schuster), der
Österreichischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (ÖGAI, dies sind:
Christof Ebner, Isidor Huttegger, Stefan Wöhrl), der Schweizerischen Gesellschaft für
Allergologie und Immunologie (SGAI, dies sind: Peter Eng, Peter Schmid-
Grendelmeier), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), dies ist:
Joachim Saloga), der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC, dies ist: Ludger Klimek), der Deutschen
Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ, dies ist: Ulrich Umpfenbach), der
Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP, dies ist: Nicolaus Schwerk), der
Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP, dies ist:
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Roland Buhl), des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte (BV-HNO, dies ist:
Doris Hartwig-Bade), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ, dies
ist: Frank Friedrichs), des Bundesverbandes der Pneumologen (BdP, dies ist:
Thomas Hering) und des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD,
dies ist: Kirsten Jung).
Alle o.g. Delegierten waren stimmberechtigt.
Darüber hinaus war (ausschließlich in beratender Funktion) Frau Susanne Kaul
(Paul-Ehlich-Institut (PEI, Langen) beteiligt.
2.2. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patienten
Um auch die Meinung von Patienten-/ Eltern von Patienten in den
Überarbeitungsprozess einzubringen, wurde in beratender Funktion auch der
Deutsche Allergie und Asthmabund (DAAB, Delegierte: Frau Antje Schwalfenberg) in
die Leitlinienentwicklung mit einbezogen.
3. Methodische Exaktheit
Die Leitlinie zur SIT ist entsprechend den methodischen Vorgaben zur Entwicklung
von Leitlinien für Diagnostik und Therapie der in Deutschland etablierten
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
(AWMF) erstellt worden und entspricht nach dem Dreistufenkonzept der AWMF einer
S2k-Leitlinie. Der gesamte, mit dem AWMF-Regelwerk konforme Prozess der
Überarbeitung und Aktualisierung dieser LL ist durch Herrn PD Sitter (AWMF,
Marburg) begleitet und auf seine methodische Korrektheit überprüft worden.
3.1. und 3.2. Formulierung von Schlüsselfragen und Verwendung existierender Leitlinien
Da die überarbeitete S2k-Leitlinie sich im Aufbau und Inhalt an der Vorgänger-
Version von 2009 orientiert, entsprachen auch die jeweiligen Schlüsselfragen denen
der Vorgängerversion. Die Beantwortung derselben erfolgte unter Zuhilfenahme
neuerer Literatur (seit 2009, sowie früher) sofern vorhanden (Siehe auch 3.7.1.).
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3.3. Systematische Literaturrecherche nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.
3.4. Auswahl an Evidenz nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.
3.5. Bewertung der Evidenz nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.
3.6. Erstellung von Evidenztabellen nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.
3.7. Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensusfindung
3.7.1. Formale Konsensfindung: Verfahren und Durchführung
Die im Rahmen dieses Konsensusprozesses erarbeiteten Empfehlungen beruhen
auf Literaturrecherchen unter Bewertung von anderen existierenden Leitlinien,
Metaanalysen von klinischen Studien, einzelnen klinischen Studien, Fallserien,
Einzelfallbeschreibungen, experimentellen Untersuchungen, der klinischen Erfahrung
der Teilnehmer sowie auf theoretischen Überlegungen. Unterstützt werden die
Empfehlungen durch klinische Algorithmen zur Diagnostik und Therapie.
Als Konsensusverfahren wurde ein kombiniertes Verfahren aus nominalem
Gruppenprozess und Delphitechnik eingesetzt, an dem autorisierte Vertreter der o.g.
wissenschaftlichen Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der
Schweiz sowie der deutschen ärztlichen Berufsverbände beteiligt wurden. Das Paul-
Ehrlich-Institut (PEI) und der Deutschen Allergie und Asthmabundes (DAAB) waren
im Konsensusverfahren in beratender Funktion ohne aktives Stimmrecht tätig (siehe
2.1.).
Im Januar 2012 ist zunächst eine (Kern-)Arbeitsgruppe mit paritätischer Beteiligung
der allergologischen Fachgesellschaften DAGKI, ÄDA, GPA, ÖGAI und SGAI
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formiert worden mit dem Ziel, bis Oktober 2012 einen ersten Entwurf der LL (auf der
Grundlage der Vorgänger-Version von 2009) zu erarbeiten. Von Anfang an erfolgte
die gruppeninterne Korrespondenz über das LL-Portal der Telematikplattform für
Medizinische Forschungsnetze (TMF) e.V. (unter:
https://www.leitlinienentwicklung.de/). So sei an dieser Stelle an die ausführliche
Dokumentation aller Abläufe im Webportal (z.B. in Form der „Newsletter“, aber auch
Korrespondenz und online-Diskussionen) verwiesen.
Kurz nach Formierung dieser Kerngruppe erfolgte ein Anschreiben an die
Hersteller/Vertriebsfirmen von SIT-Produkten mit dem Angebot, dringend
korrekturbedürftige Inhalte der Vorgängerversion (S2k-LL von 2009) zu adressieren,
damit diese Positionen allen Beteiligten zur Verfügung stehen und zur
Konsensusdiskussion genutzt werden konnten.
Im Oktober 2012 erfolgte auf Anschreiben durch den LL-Koordinator die Festlegung
der jeweiligen autorisierten Vertreter aller restlichen der o.g. Gesellschaften und
Verbände. Ab Oktober 2012 war zudem allen beteiligten Delegierten der erste
(Arbeits-) Entwurf zugänglich zur Durchsicht und Vorbereitung auf die
Konsensuskonferenz in Wiesbaden. Diese erfolgte im April 2013 über zwei Tage
unter Moderation von Herrn PD Sitter (AWMF), Marburg, als nominaler
Gruppenprozess. Hieran nahmen alle stimmberechtigten Delegierten sowie in
beratender Funktion Frau Kaul (PEI) und Frau Schwalfenberg (DAAB) teil (siehe
2.1.) und es wurden die einzelnen Abschnitte der (überarbeiteten) Leitlinie von
Anfang bis Ende gemeinsam gesichtet und Anträge auf Änderungen erfasst. Es
folgten hiernach die Schritte Reihendiskussion, Vorherabstimmung, Debattieren/
Diskutieren sowie die endgültige Abstimmung. Herr Sitter fungierte als neutraler
Moderator ohne Stimmberechtigung. Bei der Konsensfindung wurde die
Konsensstärke folgendermaßen definiert und dokumentiert: starker Konsens
(prozentuale Zustimmung >95% der Stimmberechtigten), Konsens (>75% - 95%),
Mehrheitliche Zustimmung (>50-75%) und Dissens (≤50%). Aussagen mit einem
mehrheitlichen Konsens sowie darüber hinaus wurden für die Leitlinie übernommen.
Auf der Grundlage des Sitzungsprotokolls erfolgte die Überarbeitung durch den
Koordinator bis November 2013. Im Dezember 2013 wurde die überarbeitete Leitlinie
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erneut allen Delegierten zur Kommentierung vorgelegt (über das Internet-Portal
unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/). Auf der Grundlage aller Kommentare
erfolgte bis Mai 2014 die (prä-)finale Überarbeitung der LL durch den Koordinator
sowie bei noch unklaren fachspezifischen Fragestellungen (wie z.B. der Einteilung
des Asthmaschweregrades) die Ausarbeitung durch vom Koordinator festgelegten
Arbeitsgruppen (aus der Gruppe aller Leitlinien-Autoren).
Im Juni 2014 wurde die (prä-)finale S2k-SIT-Leitlinie erneut allen Koautoren für eine
abschließende Beurteilung und der Möglichkeit, fehlerhafte Inhalte zu adressieren,
vorgelegt. Hieran anschließend schloss sich eine (inhaltliche) finale Korrektur an
(16.07.2014). Die gesamte Leitlinie ist im Konsens (81%) ohne Gegenstimme von
den Koautoren/Delegierten der Leitliniengruppe am 18.Juli 2014 verabschiedet
worden.
Hiernach wurde die Leitlinie allen verantwortlichen Vorständen zur Autorisierung und
Empfehlung zur Übernahme vorgelegt. Die Autorisierung durch alle Vorstände war
bis einschließlich 01.10.2014 abgeschlossen (siehe 4.3.). Die formale Fertigstellung
erfolgte am 10.10.2014.
3.7.2. Berücksichtigung von Nutzen, Nebenwirkungen-relevanten Outcomes
Bei der Formulierung der Empfehlungen wurden gesundheitlicher Nutzen, Ne-
benwirkungen und Risiken berücksichtigt. Ein ganz zentraler Schwerpunkt der
Leitlinie liegt in der Darstellung des (methodenspezifischen) Nutzens (= Kapitel 4:
„Wirksamkeit in klinischen Studien“) sowie in der ausführlichen Darstellung des
Sicherheitsprofiles der Therapie (= Kapitel 8: „Sicherheit, Risiko und unerwünschte
Wirkungen“), welcher der unter 3.7.1. ausführlich dargestellten Konsensusfindung
zugrunde lag.
3.7.3. Formulierung der Empfehlung und Vergabe von Evidenzgraden und/oder Empfehlungsgraden
nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.
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4. Externe Begutachtung und Verabschiedung
4.1. Pilottestung nicht durchgeführt.
4.2. Externe Begutachtung nicht durchgeführt.
4.3. Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/ Organisationen
Die Leitlinie wurde durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/
Organisationen folgendermaßen verabschiedet.
Fachgesellschaft/ Organisation Datum der Verabschiedung
DGAKI 24.07.2014
ÄDA 14.08.2014
GPA 06.08.2014
ÖGAI 06.08.2014
SGAI 06.08.2014
DDG 01.10.2014
DGHNO-KHC 06.08.2014
DGKJ 26.08.2014
GPP 15.09.2014
DGP 01.08.2014
BVHNO 22.07.2014
BVKJ 20.07.2014
BDP 26.07.2014
BVDD 01.10.2014
PEI n/a (nur beratende Funktion)
DAAB n/a (nur beratende Funktion)
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5. Redaktionelle Unabhängigkeit
5.1. Finanzierung der Leitlinie Die Konsensuskonferenz in Wiesbaden (Räumlichkeiten, technische Ausstattung,
Abendessen, Mittagessen) wurde von der DGAKI finanziert. Die Reise- und
Übernachtungskosten der Beteiligten wurde von den jeweiligen Fachgesellschaften
bzw. Organisationen getragen.
Das LL-Portal der Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze (TMF) e.V.
(unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/) wurde finanziert von der DGAKI. Eine
inhaltliche Einflussnahme erfolgte nicht.
5.2. Darlegung von und Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten Interessenkonflikte der Autoren wurden zum Beginn der LL-Überarbeitung vom
Koordinator schriftlich mittels Formblatt der AWMF abgefragt und in tabellarischer
Form auf dem LL-Portal (unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/ ) hinterlegt. Zum
Ende der Überarbeitung erfolgte im Juli 2014 eine erneute Sichtung aller Angaben
durch die entsprechenden Koautoren und ggfs. Änderungen der Angaben falls
erforderlich. Die Angaben zu den COIs wurden durch eine Steuergruppe (Prof. Dr.
med. Oliver Pfaar als Koordinator der LL-Überarbeitung, außerdem PD Dr. med.
Kleine-Tebbe sowie Frau Prof. Dr. med. Bettina Wedi als Leitlinienbeauftrage der
DGAKI) und Prof. Dr. med. Thilo Jakob als zuständiges Vorstandsmitglied für
Leitlinien der DGAKI (als federführende Fachgesellschaft) gesichtet und geprüft.
Hierbei wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die die fachliche
Unabhängigkeit der Autoren im Hinblick auf die Erstellung der Leitlinie
beeinträchtigen könnten. Die Interessenkonflikterklärungen sind tabellarisch – neben
dem Leitlinienreport – auf der entsprechenden Internetseite der AWMF zur S2k
Leitlinie zur „(allergen-)spezifischen Immuntherapie“ hinterlegt und dort abrufbar
(www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-004.html).
6. Verbreitung und Implementierung
6.1. Konzept zur Verbreitung und Implementierung Eine Veröffentlichung der Leitlinie mit den ergänzenden Materialien soll über die
AWMF (AWMF-Leitliniendatenbank) frei zugänglich im Internet erfolgen. Darüber
hinaus soll die Publikationen im Allergo Journal auf deutsch bzw. Allergo Journal
International auf englisch und in diversen Nachdrucken (z.B. in der Allergologie)
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erfolgen. Auf Kongressen, Tagungen und Fortbildungen sollen Auszüge aus der
Leitlinie wiedergegeben werden.
6.2. Unterstützende Materialien für die Anwendung der Leitlinien keine konkrete Planung
6.3. Diskussion möglicher organisatorischer und/oder finanzieller Barrieren gegenüber der Anwendung der Leitlinienempfehlungen Mögliche Barrieren gegenüber der Leitlinienanwendung wurden nicht explizit definiert
und diskutiert.
6.4. Messgrößen für das Monitoring: Qualitätsziele, Qualitätsindikatoren
Qualitätsindikatoren oder andere Messgrößen bzw. Qualitätsziele wurden nicht
definiert.
7. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
7.1. Datum der letzten inhaltlichen Überarbeitung und Status Die letzte (inhaltliche) Überarbeitung fand am 16.Juli 2014 statt. Die Leitlinie ist gültig
bis 31.12. 2019.
7.2. Aktualisierungsverfahren Eine Überprüfung und Aktualisierung ist durch Frau Prof. Dr. med. Bettina Wedi,
Leitlinienbeauftragte der DGAKI, und Prof. Dr. med. Oliver Pfaar, Koordinator der LL-
Überarbeitung, voraussichtlich ab dem 01.01.2017 geplant. Falls sich die
Notwendigkeit einer Überarbeitung früher herausstellt, so wird diese entsprechend
früher durchgeführt. Kommentare können an den Koordinator gerichtet werden.
Wiesbaden, den 08.Dezember 2014 Prof. Dr. med. Oliver Pfaar
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