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Leitfaden zur Abrechnung des §73c Vertrages Gastroenterologie AOK BW/Bosch BKK
Leitfaden zur Abrechnung des § 73c Vertrages Gastroenterologie
AOK BW/ Bosch BKK
Leitfaden zur Abrechnung des §73c Vertrages Kardiologie AOK BW
Inhalt dieses Leitfadens Um die Abrechnung und vor allem das Ergebnis der Abrechnung im § 73c Vertrag Gastroenterologie AOK BW/Bosch BKK zu verstehen, ist es hilfreich, nicht nur die Abrechnungssystematik sondern auch den Prozess der Verarbeitung der Abrechnungsdaten zu kennen. Hierzu werden wir einen zusammenfassenden Überblick über den Abrechnungsprozess bei der MEDIVERBUND AG geben und darauf bezogen die wichtigsten Schritte näher erläutern.
1. Überblick Abrechnungsprozess ............................................................ 1 2. Datenübermittlung .............................................................................. 7
2.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung ..............................................8 2.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten ................................................. 9
3. Verschiedene „Arztrollen“ bei der Abrechnung des Vertrages ............ 11 3.1 Rollenzuweisung und Rollenhierarchie ............................................................... 11 3.2 Zusammenhang zwischen Rollen und abrechenbaren Ziffern ........................... 14
4. Abrechnungsregeln ........................................................................... 15 4.1 Zusatzpauschalen P1a-d…. ............................................................................. …. 15 4.2 Zuschlagsziffern Onko1, Onko2 und Onko3 ....................................................... 15 4.3 Praxisstrukturmerkmale ..................................................................................... 16
5. Erzeugung der Abrechnungsziffern ................................................... 18 6. Auszahlungsprozess .......................................................................... 18
6.1 Abschlagszahlungen ............................................................................................. 18 6.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis ................................................................ 19 6.3 Auszahlung von Q1 und Q2 ................................................................................. 19
7. Kodier-Tipps ...................................................................................... 20 8. Ansprechpartner ............................................................................... 21
Leitfaden zur Abrechnung des §73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK
1. Überblick Abrechnungsprozess
- Alle Leistungen (EBM-Ziffern), die im Ziffernkranz (Anhang 1 zu Anlage 12)
aufgeführt sind, spiegeln sich im Vertrag wider und dürfen nicht mehr über die KV abgerechnet werden!
- EBM Leistungen, die nicht im Ziffernkranz aufgeführt sind, sind nicht im Vertrag enthalten und können weiterhin über die KV abgerechnet werden.
Grundpauschale P1
Zusatzpauschalen P1a-P1d
Onko1, Onko2, Onko3
Einzelleistungen E1-E7
Vertreterpauschale V1
Qualitätszuschläge Q1-Q3
Vom Arzt in der Software ansetzbare Ziffern
Grundpauschale P1
Zusatzpauschalen
P1a-P1d
Einzelleistungen E1-E7
Die Grundpauschale kann für jeden Patienten 1x pro
Quartal abgerechnet werden
Zusatzpauschalen können nur mit Angabe der
gesicherten und korrekten Diagnose der Liste in
Anhang 2 zu Anlage 12 abgerechnet werden.
Einzelleistungen haben unterschiedliche
Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse.
+
+
Grundpauschale, Zusatzpauschale und Einzelleistungen können
nebeneinander abgerechnet werden
(Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern)
Von der Managementgesellschaft erzeugte Ziffern, falls die Voraussetzungen erfüllt sind
Leitfaden zur Abrechnung des §73c Vertrages Gastroeneterologie AOK BW/Bosch BKK
Vertreterpauschale V1
Zusatzpauschalen
P1a-P1d
Einzelleistungen E1-E7
Die Vertreterpauschale kann für jeden Patienten 1x pro
Quartal abgerechnet werden
Zusatzpauschalen können nur mit Angabe der
gesicherten und korrekten Diagnose der Liste in
Anhang 2 zu Anlage 12 abgerechnet werden.
+
+
Wird der Patient in Vertretung für einen anderen Arzt behandelt, können
Vertreterpauschale, Zusatzpauschale und Einzelleistungen
nebeneinander abgerechnet werden
(Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern)
Einzelleistungen haben unterschiedliche
Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse.
Grundpauschale P1
Einzelleistungen E1-E7
Die Grundpauschale kann für jeden Patienten 1x pro
Quartal abgerechnet werden
+
Grundpauschale und Einzelleistungen können nebeneinander
abgerechnet werden
(Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern)
Einzelleistungen haben unterschiedliche
Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse.
Vertreterpauschale V1
Einzelleistungen E1-E7
Die Vertreterpauschale kann für jeden Patienten 1x pro
Quartal abgerechnet werden
+
Wird der Patient in Vertretung für einen anderen Arzt behandelt, können
Vertreterpauschale und Einzelleistungen können nebeneinander
abgerechnet werden
(Ausnahme: bestimmte Ausschlüsse zu bestimmten Ziffern)
Einzelleistungen haben unterschiedliche
Abrechnungshäufigkeiten und Abrechnungsausschlüsse.
Abrechnungsbeispiele
Onko1
Für Teilnehmer der Onkologievereinbarung gibt es (weitere) Abrechnungsziffern, die zusätzlich zur P1 und Einzelleistungen abgerechnet werden können.
Onko2
Onko3
Zusatzpauschale P1d
+
E7a
E7b
E7c
+
Ambulante praxisklinische
Betreuung und Nachsorge
Onkologie - Zuschläge
EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 13400: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie 13402: Zuschlag Polypektomie 40120: Briefverkehr 01600: Ärztl. Bericht nach Untersuchung 99205: Sachkosten
Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale E1a: Gastroskopiekomplex inklusive Sachkosten E1b: Zuschlag Polypektomie inklusive Sachkosten Ggf. E6a-E6d (Sachkosten inklusive, außer E6a-E6d)
Gastroskopie
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Gastroskopie
EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 13400: Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie 13402: Zuschlag Polypektomie 40120: Briefverkehr 01600: Ärztl. Bericht nach Untersuchung 99205: Sachkosten
Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale P1a:Zusatzpauschale CED E1a: Gastroskopiekomplex inklusive Sachkosten E1b: Zuschlag Polypektomie inklusive Sachkosten Ggf. E6a-E6d (Sachkosten inklusive, außer E6a-E6d)
Koloskopie
EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 13421: Koloskopischer Komplex 13423: Zuschlag Intervention 40160: Sklerosierungsnadel 40120: Briefverkehr 01600: Ärztl. Bericht nach Untersuchung 99205: Sachkosten OPS-Ziffern: Operative Leistung � nicht im Ziffernkranz (z.B. OPS 5-452.21 � EBM-Ziffern: 31163, 36163)
Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale E2a: Koloskopiekomplex inklusive Sachkosten E2b: Zuschlag Polypektomie inklusive Sachkosten Ggf. E6a-E6d (Sachkosten inklusive, außer E6a-E6d)
LBP
EBM-Ziffern laut Leistungskette: 13390, 13391, 13392: GP I, II,III Gastroenterologie 02341: LBP Punktion 02360:Behandlung mit Lokalanästhetika 33042: Abdominelle Sonographie 40120: Briefverkehr 01511: Praxisklinische Betreuung 4h
Vertragsabrechnung laut Leistungskette: P1: Grundpauschale P1d: Zusatzpauschale gemäß Onkologievereinbarung Onko2: Zuschlag zu P1d E7b: Praxisklinische Betreuung 4h (abrechenbar über Software ab 3. Quartal 2011)
Über KV!
Beachte Abrechnungsregeln auf
Ziffernübersicht
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2. Datenübermittlung
Nachdem die Daten an die MEDIVERBUND AG übermittelt sind, werden diese in der Abrechnungsabteilung in den unten aufgeführten Schritten verarbeitet, die die wesentlichen Prozesse zusammenfassen.
Im Folgenden werden nun die einzelnen Schritte ausführlicher erklärt. Dabei haben wir die für Sie wissenswerten Vorgänge und Regeln aufgeführt.
Überblick Abrechnungsprozess
Übermittlung der Leistungen per AIS
Zuweisung von „Arztrollen“
Ersetzung von falschen Leistungen aufgrund Rollen und Abrechnungsregeln
Erzeugung der Zuschläge und Qualitätszuschläge
Überprüfung der Abrechnungen mit den Abrechnungsregeln:
„Plausibilitätsprüfung“
Abschlagszahlungen und Gutschrift mit Abrechnungsnachweis
Nachabrechnung zur Berichtigung und Ergänzung der ursprünglichen Abrechnung
M
E
D
I
M
E
D
I
Erneute Abrechnungsprüfung
K
a
s
s
e
K
a
s
s
e
M
E
D
I
M
E
D
I
2.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung
Vertragssoftware
Kern
Konnektor
Verschlüsselte
Übertragung der
Daten
Abfragen über
Webservices
Der Kern ist ein Modul in der Vertragssoftware und
enthält:
•Algorithmus zur Arzneimittelsubstitution
(Rabattverträge)
•Bestimmte Plausibilitätsprüfungen
•Verschlüsselung der Daten
Request und
Response
Daten kommen im
Rechenzentrum an, können aber
nicht gelesen werden, da sie
verschlüsselt sind. Nur MEDI als
Managementgesellschaft kann die
Daten entschlüsseln und lesen.
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2.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten Welche Daten werden der Managementgesellschaft übermittelt?
- Informationen über den abrechnenden Arzt (BSNR, LANR,
MEDIVERBUND-ID, ggf. akademischer Grad, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, ggf. Telefon und Fax)
- Informationen zur verwendeten Software (KBV Prüfnummer, System-
ID, Name der Software, Version, Ansprechpartner des Softwarehauses mit Kontaktdaten)
- Informationen zum Kern (Kern-ID, Name, Version, Ansprechpartner des
Kern-Softwarehaus mit Kontaktdaten)
- Vertragsidentifikator (Kardiologie- oder Gastroenterologievertrag)
- Angaben zum abgerechneten Patienten (Patienten-ID, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Geschlecht, Kassen-IK, Versichertennummer und Status)
- Abrechnungsrelevante Daten (Art der Inanspruchnahme,
Abrechnungsziffern, Praxisgebühr, Diagnosen-Text, Diagnosen-Code, Art der Diagnosen, Behandlungsdatum, verwendete ICD-Version, Seitenlokalisation, Diagnosesicherheit)
- LANR und BSNR des überweisenden Arztes
- ggf. Informationen zu Stellvertretern (LANR, BSNR, MEDIVERBUND-
ID, ggf. akademischer Grad, Vorname, Name)
- Hinweise zur Medikamentenverordnung (Aut idem, Anzahl, PZN, ATC, Preis, Gebührenpflicht, Begründungspflicht, Impfstoff, Sprechstundenbedarf, Verordnungszeitpunkt, Freitext)
Was passiert mit diesen Daten?
• Abrechnungsprüfung: Arzt Teilnehmer, Patient im TVZ, Plausibilitätsprüfung,…
• Ersetzung und Erzeugung von Ziffern und Zuschlägen � Ermittlung des Abrechnungsbetrages
• Übermittlung der Daten and die AOK/Bosch BKK � Die AOK/Bosch BKK erhalten folgende Informationen von Ihnen: LANR,BSNR, � bzw. dem jeweiligen Versicherten: Vorname, Name,
Versichertennummer, Kassen-IK, Status, Geschlecht, Abrechnungsziffern, Praxisgebührziffer, ICD-10 Diagnosen, Art der Inanspruchnahme,
� Die AOK/Bosch BKK erhält keine Informationen über die Medikamentenverordnung.
• Erneute Abrechnungsprüfung bei der AOK/Bosch BKK � Ermittlung des mit der AOK/Bosch BKK abgestimmten Abrechnungsbetrages
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3. Verschiedene „Arztrollen“ bei der Abrechnung des Vertrages
3.1 Rollenzuweisung und Rollenhierarchie
Da im Vertrag unterschiedliche Abrechnungsziffern für die verschiedenen Ärzte, die einen Patienten im Rahmen ihrer Erkrankung im Quartal behandeln existieren, wird jedem Arzt für jeden Patient eine spezielle „Rolle“ zugewiesen.
Beschreibung Rolle
Vom Versicherten im Notfall (Akutfall) in Anspruch genommener FACHARZT.
Alle vom Versicherten im Betrachtungszeitraum (T, Q, J) besuchten
eingeschriebenen Kardiologen, an die der Erstbehandler wegen
Urlaub/Krankheit an einen FACHARZT überwiesen hat.
Kollege des Erstbehandlers aus gleicher BAG/MVZ.
Vom Versicherten gewählter eingeschriebener Kardiologe im selben
Betrachtungszeitraum (T, Q, J), der einen Patienten nach dem Erstbehandler
behandelt. Der FACHARZT hat keine Kenntnis, dass der Patient bereits im
selben Betrachtungszeitraum behandelt wurde.
Vom Versicherten gewählter eingeschriebener Kardiologe im
Betrachtungszeitraum (Tag (T), Quartal (Q), Jahr (J)). Der erste
Behandlungstag des Patienten ist maßgebend.
Notfallarzt
Vertreterarzt
Stellvertreterarzt
Zweitbehandler
Erstbehandler
Diese „Rollen“ werden dem abrechnenden Arzt entsprechend der unten aufgeführten Systematik anhand der übermittelten Daten zugewiesen.
Abrechnungsdaten mit
Quartal, Patient, LANR
und BSNR des
behandelnden Arztes
V1 in der Abrechnung
des Patienten
Vertreterarzt
P1 in der Abrechnung des Patienten
Letzte
übermittelte
Praxisgebühr-
ziffer ist
Notfallziffer
Notfallarzt
Letzte
übermittelte
Praxisgebühr-
ziffer ist keine
Notfallziffer
Erstbehandler
Arzt, der diesen
Patienten mit dem
ersten Behandlungs-
termin des Quartals
behandelt
Stellvertreterarz
t
Arzt, der diesen
Patienten nach
einem Arzt mit
gleicher BSNR
behandelt
Zweitbehandler
Arzt, der diesen
Patienten nach
einem Arzt mit
anderer BSNR
behandelt
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Nach der Rollendefinition muss überprüft werden, ob innerhalb derselben BSNR mehrere Abrechnungen von verschiedenen Ärzten zu einem Patienten vorhanden sind. � Abrechnungen werden zusammengefasst und im weiteren Vorgehen als eine
Abrechnung betrachtet. � Rollenhierarchie: Abrechnung des Arztes der niedrigeren Hierarchiestufe wird
der Abrechnung des Arztes höherer Hierarchiestufe zugefügt.
Rollenhierarchie
1 Erstbehandler
2 Vertreterarzt
3 Notfallbehandler
4 Stellvertreterarzt Wenn zwei Ärzte derselben Rolle miteinander verglichen werden, wird die Abrechnung über den Arzt mit dem früheren Behandlungsdatum durchgeführt. Beispiel: • Teilnehmender Arzt A behandelt eingeschriebenen Patienten am 10.07.2010
mit dem ersten Behandlungstermin des Patienten in diesem Quartal. �Arzt A ist Erstbehandler
• Teilnehmender Arzt B aus derselben Praxis (selbe BSNR) behandelt diesen
Patienten nach Überweisung von Arzt A am 25.07.2010, da Arzt A im Urlaub ist. � Arzt B ist Stellvertreterarzt
Die Ärzte rechnen mit gleicher BSNR denselben Patienten ab. Deshalb greift die Rollenhierarchie und die Abrechnung des Arztes B (Stellvertreterarzt) wird über den Arzt A (Erstbehandler) abgerechnet.
3.2 Zusammenhang zwischen Rollen und abrechenbaren Ziffern
Ziffern
Erst-
behandler
Zweit-
behandler
Stellvertreter-
arzt
Vertreterarzt
Notfall-
arzt
Pauschalen
P1 x x x x
P1a x x x x x
P1b x x x x x
P1c x x x x x
P1d x x x x
Einzelleistungen
E1a x x x x x
E1b x x x x x
E2a x x x x x
E2b x x x x x
E2c x x x x x
E3 x x x x x
E4 x x x x x
E5a x x x x x
E5b x x x x x
E6a x x x x x
E6b x x x x x
E6c x x x x x
E6d x x x x x
E7a x x x x x
E7b x x x x x
E7c x x x x x
Zuschläge
Onko1 x
Onko2 x
Onko3 x
Stellvertreterpauschale
V1 x
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4. Abrechnungsregeln
4.1 Zusatzpauschalen P1a-d
Zusatzpauschalen mit entsprechenden ICD-10 Code:
Im Quartal darf nur eine Zusatzpauschale
abgerechnet werden !
•Identisches Behandlungsdatum� Ziffernhierarchie
•Letzte übermittelte Zusatzpauschale wird berücksichtigt.
P1c 4
P1a 3
P1b 2
P1d 1
Ziffernhierarchie
Zusatzpauschalen ohne entsprechenden ICD-10
Code:
•Ersetzung durch unvergütete Positionen.
Übermittlung der P1a, P1b, P1c, und P1d
Überprüfung der Angabe eines korrekten, endstelligen und gesicherten ICD 10 Codes nach Anhang 2 zu
Anlage 12 des Vertrags zur entsprechenden Ziffer
4.2 Zuschlagsziffern Onko1, Onko2 und Onko3
K22.- G
D37.7 V
P1
P1c
05.02.2011
P1a
unvergütet
P1a
P1
unvergütet,
APK
P1
10.01.2011
K20.2 G P1
01.01.2011
Abrechnung Diagnose Ziffer Behandlungsdatum
C24.0 G
T86.40 G
P1d
P1b
P1
27.02.2011
P1c unvergütet,
D37.7 G P1c
P1 unvergütet,
APK
P1
05.02.2011
K22.3 G
P1a
P1
10.01.2011
K20.2 G P1
01.01.2011
Abrechnung Diagnose Ziffer Behandlungsdatum
Zusatzpauschalen mit entsprechendem ICD-10
Code:
Zusatzpauschalen ohne entsprechendem ICD-10
Code:
Übermittlung der P1a, P1b, P1c und P1d
Überprüfung der Angabe eines korrekten, endstelligen und gesicherten ICD 10 Codes nach Anhang 2 zu
Anlage 12 des Vertrags zur entsprechenden Ziffer
Beispiel
Nur die letzte übermittelte
Zusatzpauschale wird
berücksichtigt und vergütet.
Kein korrekter,
endstelliger und
gesicherter ICD 10
Code.
• Zusatzpauschale P1d und Zuschläge Onko1, Onko2 und Onko3 für Ärzte, die an der Onkologievereinbarung teilnehmen
• Darf für einen Patienten nur von einem Arzt im Quartal abgerechnet werden, auch wenn mehrere Vertragsärzte in die Behandlung eingebunden sind (z.B. Vertretung, Weiterbehandlung, …)
� Welcher Arzt darf die Ziffern dann in einem solchen Fall abrechnen?
� Der Arzt, der diese Ziffer/n als erster abrechnet im Quartal.
� Ausnahme: Falls der Patient im entsprechenden Behandlungsquartal zeitlich vor dem Erstbehandler von einem Arzt außerhalb des §73c Vertrages behandelt wurde und dieser die Zuschläge bereits abgerechnet hat, kann es zu nachträglichen Streichung der Zuschläge beim §73c Arzt kommen.
Gleiches
Behandlungsdatum:
Zusatzpauschale, welche
höher in der
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4.3 Praxisstrukturmerkmale
Die Abrechnung einiger Leistungen ist an die Erfüllung bestimmter Qualifikationen gebunden: „Praxisstrukturmerkmale“:
Die Qualifikationen sind vom teilnehmenden Arzt selbst oder anderen in der Praxis tätigen Ärzten zu erfüllen.
Farbdopplersonographie Q3
Teilnahme an der Onkologievereinbarung P1d sowie Onko1-3
Arzt-/Praxisspezifische Voraussetzung Vergütungsposition
• Onko1 und Onko2 ist nur unter Angabe des Medikaments abrechnungsfähig!
� Prüfung, ob eine PZN zur Abrechnungsziffer mit übermittelt wird.
5. Erzeugung der Abrechnungsziffern
Einige Abrechnungsziffern werden von der Managementgesellschaft bei der Verarbeitung der Abrechnung erzeugt:
6. Auszahlungsprozess
MEDIVERBUND überträgt die geprüften Abrechnungen an die AOK/Bosch BKK, wo sie erneut geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt dann in zwei Schritten: Abschlagszahlung und Gutschrift.
6.1 Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich in Höhe von 29,00€ pro P1 des vorangegangenen Abrechnungsquartals (erstmalig im 1. Quartal 2013) im laufenden Abrechnungsquartal.
Nachdem MEDI die Daten des letzten Abrechnungsquartals an die AOK/Bosch BKK überliefert, zählen die AOK/Bosch BKK die Anzahl der P1 und überweisen die erste Abschlagszahlung für das laufende Quartal. Diese wird von MEDI an die Ärzte ausgezahlt.
Qualitätszuschlag Farbdoppler auf P1 Q3
Kollektiver Qualitätszuschlag Vorsorgekoloskopie HZV-Versicherte auf E3 Q2
Qualitätszuschlag Rationale Pharmakotherapie Rot Q1rot
Qualitätszuschlag Rationale Pharmakotherapie Grün Q1grün
Qualitätszuschlag Rationale Pharmakotherapie Blau Q1blau
Qualitätszuschläge
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6.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis
• Die tatsächliche Abrechnung für das Quartal erfolgt dann erst ca. drei Monate nach Quartalsende
• Hierzu wird die Abrechnung bei der AOK/Bosch BKK nochmals einem
Prüfprozess unterzogen. Nach Beendigung der Prüfung wird der abgestimmte Abrechnungsbetrag mit den erfolgten Abschlagszahlungen für dieses Quartal verrechnet.
6.3 Auszahlung von Q1 und Q2
Zur Vermeidung einer ständig wechselnden Gewährung oder Streichung von Q1 und Q2 aufgrund von Nachabrechnungen und- korrekturen werden die Zuschläge mit 2 Quartalen Versatz ausgezahlt:
Auszahlung eines positiven
Differenzbetrages
Vermerk des negativen Differenzbetrages
Abrechnungsbetrag - Abschlagszahlungen
Differenzbetrag
Berechnung und
Auszahlung Q1 und Q2
für Quartal 1/2011 in
Quartal 4/2011
Quartal 1 2011 Quartal 4 2011 Quartal 2 2011 Quartal 3 2011
7. Kodier-Tipps
Warum ist die Kodierung in den Selektivverträgen wichtig ?
• Wachsende Morbidität bedeutet wachsenden Versorgungsbedarf und damit auch wachsenden Finanzierungsbedarf
• Woher wissen wir wer welchen Versorgungsaufwand und – bedarf hat und wo Geld gebraucht wird insbesondere bei chronischer Krankheit unter anderem?
• Für die Finanzierung der 73-c-Verträge ist die korrekte Abbildung des Versorgungsbedarfs für die Krankheiten unerlässliche Grundlage
Grundsätze der korrekten Kodierung:
• Eine gesicherte Diagnose muss mit dem Zusatzkennzeichen „G“ dokumentiert sein
• Alle Behandlungsdiagnosen kodieren
• Möglichst präzise kodieren �.9 Diagnosen vermeiden
• Endstellig kodieren • Immer mit der aktuellen ICD-10 (2011) Version kodieren
• Fachärzte beachten: Richtige Kodierung mittels Begleitschreiben an Hausarzt übermitteln
Was muss in den Verträgen (§73b/c) besonders beachtet werden?
• Pro Abrechnungsfall (Patient) muss mindestens eine behandlungsrelevante endstellige Diagnose übermittelt werden.
• Alle gesicherten Diagnosen müssen endstellig angegeben werden (kein Bindestrich an letzter Stelle der ICD-10-Diagnose).
• Bei Abrechnung der Zusatzpauschalen P1a - P1d ist die Angabe einer gesicherten endstelligen Diagnose gemäß Anhang 2 Anlage 12 des Vertrages notwendig.
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8. Ansprechpartner
Vertragsinhalte: Silke Arnegger Tel.: 0711-806079-261 E-Mail: [email protected] Abrechnung: Verena Mörk Tel.: 0711-806079-253 E-Mail: [email protected] IT: Marc Sebert Tel.: 0711-806079-287 E-Mail: [email protected]