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LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Einzellandprogramme
für die Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im
Binnenmarkt oder in Drittländern
Januar 2016
Haftungsausschluss
Dieses Dokument ist zur Information potenzieller Antragsteller gedacht, die sich um eine
Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für
Agrarerzeugnisse bemühen. Es dient lediglich zu Beispielzwecken. Die eigentlichen Web-
Formulare und –Vorlagen, die im System für die Online-Einreichung von Vorschlägen
über das Teilnehmerportal bereitgestellt werden, können davon abweichen. Alle
Vorschläge müssen unter Verwendung des elektronischen Einreichungssystems im
Teilnehmerportal erstellt und eingereicht werden.
VORWORT
Dieser Leitfaden soll Unterstützung bei der Erarbeitung und Einreichung von Vorschlägen bieten und eventuell auftretende Fragen zum Verfahren
beantworten.
Im Falle weiterer Fragen bieten sich außerdem folgende Optionen an:
Informationen zur Registrierung oder damit verbundene Anfragen:
besuchen Sie das Teilnehmerportal unter:
https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/index.html
Teilnehmerportal, IT-Helpdesk: Anfragen sind über den Research Enquiry
Service zu stellen: http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries
Fragen ohne IT-Bezug: Der Chafea-Helpdesk ist per E-Mail über CHAFEA-
[email protected] und telefonisch unter +352-4301-36611 erreichbar. Er ist werktags von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
17.00 Uhr geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen steht er nicht zur
Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie den Chafea-Helpdesk erst, nachdem Sie versucht
haben, die Informationen den Ihnen bereitgestellten Unterlagen zu
entnehmen.
Sollten Sie Anregungen oder Anmerkungen zur Verbesserung dieses Leitfadens
haben, senden Sie bitte eine E-Mail an den Helpdesk unter CHAFEA-AGRI-
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INHALT
GLOSSAR ......................................................................................................................... 1
1. EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN ............................................................. 3
1.1. WICHTIGE DOKUMENTE .......................................................................... 3
1.2. VORBEREITENDE SCHRITTE ................................................................... 4
1.2.1. Anmeldung beim Teilnehmerportal unter Verwendung Ihres ECAS-Kontos ............................................ 4
1.2.2. Registrierung Ihrer Organisation im Verzeichnis der Begünstigten ................................................................................... 4
1.3. BEANTRAGUNG EINER MASSNAHME .................................................. 5
1.3.1. Sprachenregelung ........................................................................ 5
1.3.2. Allgemeine Anleitung für die Erarbeitung des Vorschlags ....................................................................................... 6
1.3.3. Rolle und Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Einrichtungen ................................................................................. 7
1.3.4. Auswahl einer Aufforderung und eines Themas ............... 8
1.3.5. Antragsformular: Teil A – Administrative Angaben ........ 9
1.3.6. Antragsformular: Teil B - Technischer Inhalt .................. 12
1.3.7. Anlagen ........................................................................................... 21
1.4. ABSCHLUSS DER EINREICHUNG ........................................................ 25
1.4.1. Einreichungsfrist ......................................................................... 25
1.4.2. Eingangsbestätigung ................................................................. 26
1.4.3. Wie lege ich Beschwerde ein? ................................................ 26
2. BEWERTUNG UND ERGEBNISSE ................................................................... 26
2.1. Übersicht über den Bewertungsprozess .......................................... 26
2.2. Ergebnisse ................................................................................................... 27
ANLAGEN ........................................................................................................................ 28
Anlage I: Antragsformular Teil A – kommentierte Fassung .............. 28
Anlage II: Antragsformular Teil B – Vorlage ........................................... 28
Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite .................................................................................................. 28
Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität ............................................... 28
Anlage V: Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“ ............................ 28
Anlage VI: Budget nach Tätigkeiten ........................................................... 28
Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien .... 28
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GLOSSAR
Das Jahresarbeitsprogramm enthält die jährlichen strategischen Prioritäten der Förderungsregelung und wird von der Europäischen Kommission nach
Maßgabe von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 (Basisrechtsakt des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014) angenommen.
Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und
Lebensmittel (Chafea) leitet die technische und finanzielle Umsetzung des
Programms zur Absatzförderung für Agrarerzeugnisse, des Gesundheitsprogramms der EU, des Verbraucherprogramms sowie der Initiative
„Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“.
Ein (Mit-)Begünstigter ist eine Organisation, die nach erfolgreicher
Antragstellung bei einem von der EU kofinanzierten Programm und
Unterzeichnung der entsprechenden Finanzhilfevereinbarung eine Kofinanzierung durch die EU erhält. Während des Antragsverfahrens wird von Antragsteller(n)
und/oder Teilnehmer(n) gesprochen. Je nach Verfahrensstadium wird auch der
Begriff vorschlagende Organisation sowohl für Antragsteller als auch für
Begünstigte verwendet.
Vorschläge für Einzellandprogramme können von einer oder mehreren vorschlagenden Organisationen aus ein und demselben Mitgliedstaat eingereicht
werden.
Ein Einzelprogramm wird als Maßnahme bezeichnet. Diese umfasst ein Paket
zusammenhängender Tätigkeiten.
Bei Einzellandprogrammen wird zwischen den zuständigen nationalen Behörden und dem/den Begünstigten ein Vertrag – genannt Finanzhilfevereinbarung –
unterzeichnet.
Sind mehrere Begünstigte/Antragsteller an einer Maßnahme beteiligt, muss
ergänzend zur Finanzhilfevereinbarung eine Konsortialvereinbarung
geschlossen werden, die keine der Finanzhilfevereinbarung entgegenstehenden
Bestimmungen enthalten darf.
Im Vertrag wird der Begriff „Vorfinanzierung“ verwendet, der dem in den
Rechtstexten enthaltenen Begriff „Vorschusszahlung“ entspricht.
Eine Durchführungsstelle ist eine mit der Durchführung der
Programmtätigkeiten betraute Stelle, der die Rolle eines Unterauftragnehmers
zukommt.
Das Teilnehmerportal (Participant Portal) ist eine Website mit Informationen
zu Finanzierungsmöglichkeiten für „Horizont 2020“-Programme und andere
Unionsprogramme, wozu auch die Absatzförderungsmaßnahmen für
Agrarerzeugnisse gehören.
Das ECAS-Konto ist Bestandteil des Authentifizierungsdienstes der Europäischen Kommission (ECAS). Dieses System ermöglicht den Zugriff auf
viele von der Kommission verwaltete Websites und Online-Dienste.
Das Verzeichnis der Begünstigten (Beneficiary Register) ist ein von der
Europäischen Kommission erstelltes Verzeichnis der Begünstigten, die sich am
Programm zur Absatzförderung von Agrarerzeugnissen und anderen Programmen
der Europäischen Union beteiligen.
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Der Teilnehmercode PIC (Participant Identification Code) ist ein
neunstelliger Code, der einer Einrichtung unmittelbar nach ihrer Online-Registrierung zugeteilt wird.
Die zuständige nationale Behörde ist die Stelle, die von der Regierung des
Mitgliedstaats mit der Verwaltung der Durchführung von Einzellandprogrammen
beauftragt wird.
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1. EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen kommt das elektronische Einreichungssystem
(Electronic Submission System) zum Einsatz, das ursprünglich für die
Forschungsprogramme von „Horizont 2020“ entwickelt wurde.
Die Einreichung eines Vorschlags ist nur online unter Verwendung des
elektronischen Einreichungssystems im Teilnehmerportal und innerhalb
der in der Aufforderung genannten Frist möglich.
Der Link zum elektronischen Einreichungssystem findet sich unter folgender
Adresse:
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/agrip/
index.html
Bei Fragen zu den Tools für die Online-Einreichung (wie etwa vergessene Passwörter, Zugriffsrechte und -rollen, technische Aspekte der Einreichung von
Vorschlägen usw.) wenden Sie sich an den für diesen Zweck
eingerichteten IT-Helpdesk über die Website des Teilnehmerportals:
http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries
Zu beachten ist, dass für die Nutzung des Online-Einreichungssystems technische Mindestvoraussetzungen gegeben sein müssen, die unter folgender Adresse
aufgeführt sind:
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Minimum+Tec
hnical+Requirements (Zugriff über Ihr ECAS-Konto, siehe Kapitel 1.2.1).
1.1. WICHTIGE DOKUMENTE
Bevor Sie sich entschließen, einen Vorschlag einzureichen und die verschiedenen
Antragsformulare auszufüllen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Organisation, die
geförderten Erzeugnisse und die Maßnahme selbst die Kriterien für die
Förderfähigkeit erfüllen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen
geplanten Tätigkeiten und die Zielländer mit den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführten Prioritäten in Einklang stehen.
Daher besteht der erste Schritt in einer gründlichen Durchsicht der einschlägigen
Dokumente und Unterlagen:
Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Oktober 2014 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in
Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des
Rates
Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission vom 23. April
2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Informations- und
Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in
Drittländern
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission vom
7. Oktober 2015 mit Vorschriften zur Anwendung der Verordnung (EU)
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Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern
jeweiliger jährlicher Durchführungsbeschluss der Kommission über die
Annahme des Arbeitsprogramms für das betreffende Jahr im Rahmen von
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im
Binnenmarkt und in Drittländern
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Einzellandprogramme.
Im Falle weiterer Fragen stehen noch die folgenden Optionen zur Verfügung:
Überblick und „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) zur Absatzförderungspolitik,
beides abrufbar unter: http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/
„Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) zur Einreichung von Vorschlägen, abrufbar
unter: http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq.html
Zuständige nationale Behörden: Antragsteller, die Einzellandprogramme
erarbeiten, können bei den zuständigen Behörden ihres Mitgliedstaates
weitere Informationen zur Rechtsgrundlage, zum Muster der
Finanzhilfevereinbarung sowie zur Maßnahmendurchführung einholen. Die
Liste der zuständigen nationalen Behörden findet sich unter http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/member-states/.
1.2. VORBEREITENDE SCHRITTE
1.2.1. Anmeldung beim Teilnehmerportal unter Verwendung Ihres ECAS-Kontos
Um das elektronische Einreichungssystem nutzen zu können, müssen Sie
zunächst ein Benutzerkonto, das sogenannte ECAS-Konto, einrichten.
Dazu gehen Sie einfach unter folgender Adresse auf das Teilnehmerportal:
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/index.html
Falls sie noch nicht über ein Benutzerkonto für das Teilnehmerportal verfügen,
klicken Sie einfach auf „REGISTER“ (in der rechten oberen Ecke neben „LOGIN“)
und registrieren sich online.
Falls sie bereits über ein Benutzerkonto für das Teilnehmerportal verfügen, können Sie sich anmelden (Anklicken von „LOGIN“ in der rechten oberen Ecke)
und mit der Eingabe der erforderlichen Informationen beginnen.
1.2.2. Registrierung Ihrer Organisation im Verzeichnis der Begünstigten
Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der an verschiedenen EU-Programmen beteiligten Organisationen, das sogenannte
Verzeichnis der Begünstigten. Dies ermöglicht eine einheitliche Handhabung der
offiziellen Daten der einzelnen Organisationen und hat zudem den Vorteil, dass
ein und dieselben Informationen nicht mehrfach abgefragt werden müssen.
Sobald Sie über ein ECAS-Konto verfügen, können Sie zum nächsten Schritt übergehen und Ihre Organisation registrieren, falls dies noch nicht geschehen ist.
Ob bereits eine Registrierung vorliegt, können Sie auf der Seite „Beneficiary
Register“ nachprüfen:
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http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/regist
er.html.
Wenn Sie Ihre Organisation dort nicht finden – und nur dann – sollten Sie mit
dem Registrierungsverfahren beginnen, indem Sie „Register your organisation“
anklicken.
Für diesen Registrierungsprozess müssen Sie Angaben zum Rechtsstatus Ihrer
Einrichtung bereitstellen. Bitte tragen Sie nur die Angaben ein, die in den
Abschnitten „Organisation data“, „Legal address“ und „Contact information“ abgefordert werden. Andere Abschnitte sind für Einzellandprogramme nicht
relevant.
Sie müssen das Registrierungsverfahren nicht in einem Zuge abschließen. Es ist
möglich, einige Informationen einzugeben, sie abzuspeichern und später auf der
Seite My Organisations der Rubrik „My Area“ fortzufahren.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie einen neunstelligen
Teilnehmercode (PIC-Code). Sie benötigen die PIC-Codes des Koordinators
und aller sonstigen Begünstigten (jedoch nicht für Unterauftragnehmer), um mit
dem Ausfüllen von Teil A des Antrags zu beginnen.
Die Person, die die Organisation registriert (als „self-registrant“ bezeichnet), kann auf der Seite My Organisations der Rubrik „My Area“ Aktualisierungen
und Korrekturen vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Registrierungen nach einem Jahr
gelöscht werden.
1.3. BEANTRAGUNG EINER MASSNAHME
Nach Auswahl einer Aufforderung und eines Themas können Sie mit der
Erstellung ihres Vorschlagsentwurfs beginnen. Eine schrittweise Anleitung ist
unter folgendem Link abrufbar:
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Step+3+Creat
e+a+Draft+Proposal
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Vorschlag speichern und später wieder darauf
zugreifen können. Weitere Hinweise dazu sind unter folgendem Link erhältlich:
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Step+5+Edit+
and+Complete+Proposal.
1.3.1. Sprachenregelung
Vorschläge können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden. Allerdings sollten die Antragsteller bei der
Erarbeitung der Vorschläge berücksichtigen, dass die Verwaltung der
Verträge den Mitgliedstaaten obliegt. Es empfiehlt sich daher, den
Vorschlag in der(den) Sprache(n) des Herkunftsmitgliedstaats der
vorschlagenden Organisation(en) einzureichen, sofern der betreffende
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Mitgliedstaat nicht sein Einverständnis erklärt hat, den Vertrag in
englischer Sprache zu schließen.1
Da das elektronische Einreichungssystem nur Formulare in Englisch unterstützt,
sind diesem Leitfaden alle Antragsformulare in der Übersetzung beigefügt
(Anhänge I und II). Sie können bei der Eingabe der Daten in die Online-
Antragsformulare als Hilfe verwendet werden.
Spezifische Anforderungen (soweit zutreffend) sind außerdem in Kapitel 1.3.7
des vorliegenden Leitfadens aufgeführt.
Zur Erleichterung der Prüfung der Vorschläge durch unabhängige
Sachverständige, die die technischen Aspekte bewerten, sollte
vorzugsweise eine englische Übersetzung des technischen Teils (Teil B)
zusammen mit dem Vorschlag eingereicht werden, wenn dieser in einer
anderen EU-Amtssprache abgefasst ist.
1.3.2. Allgemeine Anleitung für die Erarbeitung des Vorschlags
Bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist mit einem starken
Wettbewerb zu rechnen. Ein einziges schwaches Element in einem ansonsten
guten Vorschlag kann eine geringere Gesamtpunktzahl zur Folge haben, so dass der Vorschlag letztlich nicht für eine EU-Förderung empfohlen wird.
In Anbetracht dessen empfehlen wir Ihnen, sich gründlich mit folgenden
Aspekten zu befassen, ehe Sie mit der Erarbeitung eines Vorschlags beginnen:
Relevanz: Prüfen Sie, dass sich der von Ihnen geplante Vorschlag auch
tatsächlich auf das in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannte Thema bezieht. Vorschläge, die nicht in den Geltungsbereich der
Aufforderung fallen, werden abgelehnt, da sie nicht den Mindestwert der
Punktzahl für das Vergabekriterium der Relevanz erfüllen.
Vollständigkeit: Prüfen Sie, dass der von Ihnen geplante Vorschlag alle
sachdienlichen Informationen enthält und alle Aspekte berücksichtigt, die
in den Vergabekriterien, der Vorschlagsvorlage und diesem Leitfaden aufgeführt sind, da die Bewertung ausschließlich auf Grundlage der
eingereichten Inhalte vorgenommen wird. Halten Sie genauestens das
Format der Vorlage von Teil B ein und stellen Sie sicher, dass alle
geforderten Informationen hochgeladen werden. Denken Sie stets daran,
dass Quantität nicht unbedingt Qualität bedeutet: Gute Vorschläge sind klar formuliert und leicht zu verstehen und nachzuverfolgen, sie sind
präzise, kurzgefasst und auf das Wesentliche konzentriert. Beachten Sie,
dass für Teil B des Vorschlags ein Seitenlimit besteht (genaue Angaben
dazu in Kapitel 1.3.6). Ein über dieses Limit hinausgehender Text wird mit
Wasserzeichen versehen und von den Bewertern nicht berücksichtigt.
Orientierung auf Ergebnisse und Wirkung: Gute Vorschläge sollten ganz
klar die zu erreichenden Ergebnisse aufzeigen und eine solide und
glaubwürdige Evaluierungsstudie – durchgeführt von einer unabhängigen
externen Stelle – beinhalten, bei der es nicht nur um die
1 Information dazu unter: http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/member-states/
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Prozessevaluierung, sondern insbesondere um Ergebnisse geht, wie in den
zusätzlichen Informationen zu den Vergabekriterien (Anlage VII) erläutert wird.
Zu beachten ist, dass die Bewertung der Vorschläge auf der Grundlage
der Informationen erfolgt, die zum Zeitpunkt der Einreichung
bereitgestellt werden (siehe auch Kapitel 2).
1.3.3. Rolle und Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Einrichtungen
An der Durchführung einer Maßnahme können die verschiedensten Einrichtungen
beteiligt sein, und sie alle haben unterschiedliche Rollen und
Verantwortlichkeiten:
Der Koordinator ist insbesondere für die folgenden Aufgaben zuständig:
- Einreichung des Vorschlags im Auftrag aller beteiligten vorschlagenden
Organisationen;
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme;
- Tätigkeit als Mittler für die gesamte Kommunikation zwischen den
Begünstigten und der zuständigen nationalen Behörde, sofern nichts anderes bestimmt ist;
- Einholung aller von der zuständigen nationalen Behörde angeforderten
Unterlagen und Informationen bei den
Mitantragstellern/Mitbegünstigten, Durchsicht sowie Überprüfung von
Vollständigkeit und Richtigkeit vor der Weiterleitung;
- Vorlage der zu erbringenden Leistungen und Berichte während der
Durchführung der Maßnahme an die zuständige nationale Behörde;
- Sicherstellung der rechtzeitigen Vornahme aller Zahlungen an die
Mitbegünstigten;
- auf Verlangen Unterrichtung der zuständigen nationalen Behörde über
die an die einzelnen Mitbegünstigten gezahlten Beträge.
Zu beachten ist, dass der Koordinator die obengenannten Aufgaben nicht
an Dritte übertragen darf.
Sonstige Begünstigte/Antragsteller nehmen in erster Linie die folgenden
Aufgaben wahr:
- fortlaufende Aktualisierung der im Verzeichnis der Begünstigten (im elektronischen Austauschsystem) gespeicherten Angaben;
- unverzügliche Unterrichtung des Koordinators über alle Ereignisse oder
Umstände, die die Durchführung der Maßnahme erheblich
beeinträchtigen oder verzögern könnten;
- rechtzeitige Übermittlung folgender Daten/Unterlagen an den Koordinator:
o einzelne Kostenaufstellungen und gegebenenfalls Bescheinigung
über die Kostenaufstellungen;
o alle Daten, die für die Erstellung der Berichte erforderlich sind;
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o allen sonstigen Dokumente oder Informationen, die von der
zuständigen nationalen Behörde, der Agentur oder Kommission verlangt werden, sofern nicht der Begünstigte verpflichtet ist,
diese Informationen direkt an die zuständige nationale Behörde,
die Agentur oder die Kommission zu übermitteln
- Sind mehrere Begünstigte/Antragsteller an einer Maßnahme beteiligt,
muss außerdem ergänzend zur Finanzhilfevereinbarung eine
Konsortialvereinbarung geschlossen werden. Dies in unterschiedlicher Form möglich, wobei eine standardmäßige schriftliche
Vereinbarung am gebräuchlichsten ist. Eine Anleitung zur
Konsortialvereinbarung finden Sie im Online-Handbuch und in
„Guidance — How to draw up your consortium agreement“ unter:
- http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/gm/h2020-guide-coord-a_en.pdf.
- Unterauftragnehmer
o Sie sind nicht Vertragsparteien der Finanzhilfevereinbarung und
haben keine vertragliche Beziehung mit den zuständigen nationalen Behörden;
o Durchführungsstellen nach Artikel 13 der Verordnung (EU)
Nr. 1144/2014 gelten als Unterauftragnehmer;
o Sie sind so auszuwählen, dass das beste Preis-Leistungs-
Verhältnis oder gegebenenfalls auch der niedrigste Preis2 sowie die Abwesenheit von Interessenkonflikten gegeben sind.
Antragsteller/Begünstigte, die als „Einrichtungen des öffentlichen
Rechts“ gelten, sollten die nationalen Vergabevorschriften zur
Umsetzung von Richtlinie 2004/18/EG bzw. 2014/24/EU
befolgen;
o Unteraufträge können an Einrichtungen, die eine strukturelle Verbindung (z. B. eine rechtliche oder eine finanzielle
Verbindung) mit dem Antragsteller haben, direkt vergeben
werden; allerdings muss dabei der dem Begünstigten
angebotene Preis auf die tatsächlichen Kosten beschränkt sein,
die der leistungserbringenden Einrichtung entstehen (d. h. ohne Gewinnspanne).
1.3.4. Auswahl einer Aufforderung und eines Themas
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum elektronischen
Einreichungssystem erst möglich ist, nachdem eine Aufforderung und ein
Thema ausgewählt wurden.
Eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie unter:
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Steps+1+and
+2+Logging+in+and+Selecting+a+Topic
2 Gilt nicht für Durchführungsstellen.
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1.3.5. Antragsformular: Teil A – Administrative Angaben
Teil A umfasst Felder für die geforderten Angaben, Checklisten und Erklärungen
und muss direkt über das Online-Einreichungstool ausgefüllt werden.
Ein Muster des Teil-A-Formulars findet sich in Anlage I zusammen mit
konkreten Anweisungen für das Ausfüllen der einzelnen Felder.
Die folgenden Anweisungen betreffen Anträge, die von mehreren Antragstellern
unter Einbeziehung eines Koordinators eingereicht werden. Ist nur ein Antragsteller vorhanden, so ist eine Bezugnahme auf den Koordinator als
Bezugnahme auf den Einzelantragsteller zu verstehen.
Bitte beachten Sie, dass zum Ausfüllen von Teil A und im Falle der
Einreichung von Maßnahmen durch mehrere Antragsteller
der Koordinator für die Einreichung des Antrags zuständig ist
alle anderen Antragsteller (nicht die Unterauftragnehmer) im
Verzeichnis der Begünstigten registriert sein und dem Koordinator die
PIC mitteilen müssen
alle Antragsteller über http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/lfv
.html eine Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit
durchgeführt haben müssen
dem Koordinator das Maßnahmenbudget je Antragsteller vorliegen
muss
Abschnitt 1: Allgemeine Angaben
In diesen Abschnitt sollten Sie das Kürzel, den Titel des Vorschlags, die Dauer,
freie Schlagwörter sowie eine Zusammenfassung Ihres Vorschlags in Englisch
eintragen.
Im Unterabschnitt „Declarations“ werden mehrere Eigenerklärungen gefordert, die der Koordinator abgibt, indem er die entsprechenden Kästchen anklickt. Mit
diesen Erklärungen wird die Einhaltung verschiedener im Rechtsrahmen
festgelegter Kriterien bestätigt.
Im Falle der Auswahl des Vorschlags für eine EU-Förderung wird vom
Antragsteller gefordert, dass er vor Unterzeichnung der
Finanzhilfevereinbarung eine ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien unterschreibt.
Durch die Aufforderung, eine Selbstüberprüfung der finanziellen
Leistungsfähigkeit durchzuführen und das Kästchen anzukreuzen, sollen
Sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei einer schwachen
Finanzlage eine ausführliche Erläuterung zu den nötigen Finanzierungsquellen für die Durchführung der Maßnahme verlangt wird,
die in Abschnitt 8 von Teil B abzugeben ist. Ein solches Ergebnis sollte
Sie jedoch nicht davon abhalten, Ihren Vorschlag einzureichen.
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Abschnitt 2: Administrative Angaben zu der (den) vorschlagenden
Organisation(en)
Der Koordinator gibt den PIC-Code seiner Organisation und aller anderen
Antragsteller ein (siehe Kapitel 1.2.2 dieses Leitfadens). Nach Eingabe des Codes
werden die administrativen Angaben zum Teil automatisch eingetragen.
Zu beachten ist, dass nur Organisationen mit Sitz in einem EU-
Mitgliedstaat förderfähig sind. Wird ein Vorschlag von mehreren
Antragstellern gemeinsam eingereicht, sollten alle Antragsteller im gleichen Mitgliedstaat ansässig sein, da dieser Leitfaden Aufforderungen
in Bezug auf Einzellandprogramme betrifft.
Der Koordinator hat dann die Möglichkeit, Kontaktpersonen der anderen
Antragsteller, die im vorangegangenen Schritt ausgewählt wurden, den Zugriff zu
gewähren. Erhält eine solche Kontaktperson das Zugriffsrecht für einen bestimmten Vorschlag, dient ihre E-Mail-Adresse (die auch für das ECAS-Konto
genutzt wird) als wichtigste Kennung. Außerdem muss der Koordinator für jede
Kontaktperson den Umfang der Zugriffsrechte festlegen (vollständiger Zugriff
oder nur Lesezugriff).
Danach muss der Koordinator (oder die entsprechend befugte Person) für jeden Antragsteller die Kontaktangaben eintragen.
Abschnitt 3: Budget
Unter diesem Abschnitt ist eine Tabelle mit einer Budgetübersicht auszufüllen:
Die weißen Felder sind vom Koordinator auszufüllen, während die grauen Felder
automatisch durch das System ausgefüllt oder berechnet werden; die schwarzen Felder können nicht ausgefüllt werden.
In den Zeilen der Budgettabelle werden für jeden Teilnehmer die geschätzten
Gesamtausgaben ausgewiesen.
Förderfähige Kosten sind:
direkte Personalkosten (Spalte a): gilt nur für Personalkosten der
Antragsteller;
direkte Kosten für Unterauftragsvergabe (Spalte b): alle Rechnungen der
Durchführungsstellen sowie der sonstigen Unterauftragnehmer; Kosten für
Unteraufträge, die in Einrichtungen mit struktureller Verbindung zum
Begünstigten anfallen (Auftragsvergabe ohne Gewinnspanne – siehe
Kapitel 1.1.3) sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden;
sonstige direkte Kosten (Spalte c): den Antragstellern entstehende Kosten,
die nicht mit Personalkosten oder Kosten für die Unterauftragsvergabe in
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Zusammenhang stehen, einschließlich Reisekosten, Kosten für
Prüfbescheinigungen, Sicherheitsleistungen für die Vorfinanzierung, Kosten des Erwerbs von Ausrüstungen und sonstigen Waren sowie
Dienstleistungen;
indirekte Kosten (Spalte d): diese Kosten werden durch das System
berechnet.
Ausführliche Darlegungen zu förderfähigen Kosten finden Sie in der Delegierten
Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission. Eine Aufschlüsselung der Kosten ist im individuellen detaillierten Budgetplan in Teil B, Abschnitt 6 des Antrags
gefordert.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Beträge der einzelnen
Kostenkategorien und die Summen in Teil A mit den entsprechenden
Beträgen im individuellen detaillierten Budgetplan in Teil B des Antrags übereinstimmen. Die Berechnung der Beträge erfolgt beim Ausfüllen von
Anlage VI „Budget je Tätigkeit“ (siehe Kapitel 1.3.7).
Zur Berechnung des höchstmöglichen EU-Beitrags (Spalte g) werden die
Gesamtkosten (e) mit dem Erstattungssatz (f) multipliziert. Letzterer wird
automatisch vom System eingesetzt und richtet sich nach dem Mitgliedstaat des Antragstellers (bzw. der Antragsteller). In der Aufforderung sind die Länder
aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung finanzielle Unterstützung
erhalten und für die daher ein höherer Erstattungssatz gilt.
Die Antragsteller müssen zudem einschätzen, ob es Einnahmen aus der
vorgesehenen Maßnahme geben wird (z. B. Verkauf von Ausrüstungen, die bei einer Maßnahme verwendet wurden, Verkauf von Publikationen,
Konferenzgebühren usw.). Der entsprechende Betrag ist in Spalte I anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass zwecks Vereinfachung der Budgetübersicht der
Beitrag der Antragsteller nicht angeführt werden muss. Der Betrag, der
nach Abzug des beantragten EU-Beitrags (h) und der Einnahmen aus der
Maßnahme (i) von den geschätzten förderfähigen Gesamtkosten (e)
übrigbleibt, gilt implizit als „Beitrag des Antragstellers“.
Abschnitt 4: Angaben zur Maßnahme
In diesem Abschnitt sollten die mit dem Vorschlag verbundenen Zielländer
angegeben werden. Außerdem ist darzulegen, welche Regelung gefördert werden
soll und welches Erzeugnis/welche Erzeugnisse zur Illustration dienen. Beachten Sie, dass die Auswahl mehrerer Erzeugnisse möglich ist. Ferner ist zu beachten,
dass nur Erzeugnisse nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 für
Informations- oder Absatzförderungsmaßnahmen in Betracht kommen oder zur
Illustration der geförderten Regelung herangezogen werden können.
Wählen Sie sorgfältig ein oder mehrere Zielländer, Regelungen und Erzeugnisse aus, die im Rahmen des ausgewählten Themas förderfähig
sind. Die in Betracht kommenden Zielländer, Regelungen und
Erzeugnisse bei den jeweiligen Themen sind der Aufforderung zu
entnehmen.
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1.3.6. Antragsformular: Teil B - Technischer Inhalt
Teil B betrifft den technischen Inhalt des Vorschlags. Um die Erarbeitung zu erleichtern, sollten die Antragsteller die Standardvorlage in Anlage II dieses
Leitfadens verwenden sowie die nachfolgenden spezifischen Anweisungen
beachten.
Es kommt darauf an, alle vorgegebenen Abschnitte auszufüllen und auf die im
vorliegenden Dokument genannten Fragen einzugehen. Sie sind dazu gedacht,
den Antragstellern bei der Erarbeitung eines Vorschlags Anleitung zu geben, und decken alle wichtigen Aspekte eines Vorschlags ab. Das ermöglicht es den
unabhängigen Sachverständigen, eine wirksame Bewertung anhand der
Vergabekriterien vorzunehmen.
Sie können für Ihren Vorschlag jedes beliebige Textverarbeitungsprogramm
verwenden. Das Hochladen des fertigen Vorschlags in das elektronische Einreichungssystem ist allerdings nur im PDF-Format möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Seitenzahl für diesen Teil begrenzt ist: Teil B
darf in ausgefüllter Form nicht mehr als 70 Seiten umfassen.
Dementsprechend müssen auch alle Tabellen in diesen 70 Seiten enthalten sein.
Die zulässige Mindestschriftgröße ist 11 Pt. Das Seitenformat ist A4, und alle Ränder (oben, unten, links, rechts) sollten mindestens 15 mm groß sein (ohne
Fußzeilen oder Kopfzeilen).
Wenn Sie vor Ablauf der Einreichungsfrist versuchen, einen das vorgegebene
Seitenlimit übersteigenden Vorschlag hochzuladen, erfolgt eine automatische
Warnung und Ihnen wird geraten, den Vorschlag zu kürzen und neu hochzuladen.
Überzählige Seiten werden mit einem Wasserzeichen überdruckt und nicht
berücksichtigt.
Nachdem Sie Ihren Vorschlag entsprechend den nachstehenden Anweisungen
und anhand der Vorlage in Anlage II fertiggestellt haben, wandeln Sie ihn bitte in
PDF-Format um und laden ihn als „Teil B“ im elektronischen Einreichungssystem hoch:
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Zu beachten ist, dass ein bereits hochgeladener Vorschlag vor Ablauf der Einreichungsfrist beliebig oft ersetzt werden kann. Stellen Sie jedoch
sicher, dass die endgültige Fassung vor Ablauf der Frist hochgeladen
wird.
Teil B sollte die folgenden Abschnitte umfassen:
Abschnitt 1: Vorstellung der vorschlagenden Organisation(en)
Stellen Sie kurz Ihre Organisation (bzw. Organisationen) (ohne Wiederholung der bereits in Teil A des Antragsformulars gemachten Angaben), den von ihr
vertretenen Erzeugnissektor und ihre Mitglieder vor. Informationen zur Struktur
des Sektors, zur Zahl der Unternehmen, zum Umsatz sowie Daten zur
Beschäftigung können mit enthalten sein.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen zur Repräsentativität Ihrer Organisation in Ihrem Mitgliedstaat für den (die) betreffenden
Erzeugnissektor(en) als Anlage bereitgestellt werden sollten, wobei die im
Teilnehmerportal angebotene Vorlage zu verwenden ist. Die ausgefüllte Anlage
ist separat unter der entsprechenden Rubrik hochzuladen (siehe auch
Kapitel 1.3.7).
Abschnitt 2: Erzeugnisse/Regelungen und Marktanalyse
Die in diesem Abschnitt vorgelegte Analyse dient als Grundlage für die
Festlegung der Maßnahmenziele und der damit verbundenen Strategie.
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Bitte geben Sie die Erzeugnisse oder Regelungen an, auf die sich die
Absatzförderungs- oder Informationsmaßnahme bezieht. Fügen Sie gegebenenfalls die KN-Codes3 der Erzeugnisse hinzu.
Bitte machen Sie die notwendigen Angaben zur Beschreibung des Marktes
und/oder den Grad der Sensibilisierung auf dem Zielmarkt an, indem sie Fragen
folgender Art beantworten:
Angebot:
Wie ist der Markt in den Zielländern strukturiert und welche Position hat Ihre Organisation in diesem Markt?
Welche Marktposition haben EU-Hersteller aus dem gleichen
Erzeugnissektor?
Wie ist deren Position im Vergleich zu Wettbewerbern aus Drittländern?
Mit welchen Herausforderungen sehen sie sich konfrontiert?
Wer sind ihre wichtigsten Wettbewerber?
Wie sehen ihre Marktstrategien aus?
Worin liegen die Wettbewerbsvorteile der EU-Hersteller?
Worin liegen die Wettbewerbsvorteile Ihrer vorschlagenden Organisation?
Welche Herausforderungen bestehen auf der Logistikseite? Beschreiben Sie kurz die wichtigsten Vertriebskanäle.
Im Falle von Drittländern machen Sie bitte genaue Angaben zu
Einfuhrzöllen (falls zutreffend) und in Kraft befindlichen
gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen.
Nachfrage:
Welche Merkmale, demografischen Hintergründe und sozioprofessionellen
Profile sind kennzeichnend für die derzeitigen Verbraucher und wie
können diese typologisch charakterisiert werden?
Wie sind die mittelfristigen Tendenzen beim Verbrauch einzuschätzen?
Wenn es sich um eine Maßnahme zur Sensibilisierung handelt:
Wie ist der gegenwärtige Stand des Verbraucherbewusstseins?
Was muss verbessert werden und worin bestehen die Herausforderungen?
In welchen Segmenten ist das Verbraucherbewusstsein stärker/schwächer
ausgeprägt?
Geben Sie eine Zusammenfassung der verfügbaren Berichte zur Marktforschung
und/oder zum Verbraucherbewusstsein für die Zielmärkte. Beziehen Sie sich wenn möglich auf öffentlich zugängliche Berichte.
Es kann auch eine einfache SWOT-Analyse bereitgestellt werden.
3 Mehr Informationen zu KN-Codes finden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_duties/tariff_aspects/combined_nomenclature/index_de
.htm
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Falls ähnliche Maßnahmen in die Wege geleitet oder kürzlich abgeschlossen
wurden, machen Sie bitte folgende Angaben:
a) Bezeichnung, Dauer und Zielmärkte der ähnlichen Maßnahme(n),
b) erzielte Ergebnisse, sofern sie zum Zeitpunkt der Einreichung des
Vorschlags bekannt sind.
Abschnitt 3: Ziele der Maßnahme
Konkretisieren Sie aufbauend auf dem vorangegangenen Abschnitts die Ziele der
Maßnahme und nennen Sie quantifizierte Zielvorgaben.
Die Ziele sollten die SMART-Kriterien erfüllen (d. h. spezifisch, messbar,
erreichbar, ergebnisorientiert und zeitgebunden sein):
Spezifisch: Die Ziele müssen präzise benannt sein, damit sie genau
verstanden werden.
Messbar: Es sollte möglich sein, anhand vorab festgelegter quantifizierbarer Indikatoren die Fortschritte bei der Verwirklichung der
Ziele zu messen.
Erreichbar: Die Ziele müssen realistisch sein.
Ergebnisorientiert: Die Zielvorgaben sollten sich auf Ergebnisse
beziehen und nicht auf Tätigkeiten.
Zeitgebunden: Die Ziele müssen einen klaren Zeitrahmen haben, und es
ist eine Frist für die Erreichung festzulegen.
Empfehlungen für die Evaluierung der Ergebnisse der Maßnahme sollten die
Entwicklung von SMART-Zielen erleichtern. Gleichzeitig wird damit eine Kohärenz
zwischen der Ex-post-Evaluierung der Maßnahme und der in diesem Stadium festgesetzten Ziele garantiert.
Es sollten bis zu 3 wesentliche Maßnahmenziele beschrieben werden (d. h.
Wirkungsindikatoren gemäß Durchführungsrechtsakt und gemäß Abschnitt 7
dieses Kapitels). Bei der Mehrzahl der Förderungsmaßnahmen dürfte es möglich
sein, die erwarteten Wirkungen mittels eines oder beider der folgenden
Wirkungsindikatoren einzuschätzen. Bei Maßnahmen, für die diese Indikatoren nicht geeignet sind, sollte eine begründete Alternative angeboten werden.
Bei Maßnahmen, die auf eine wirtschaftliche Rendite abzielen – wie
beispielsweise durch eine Vergrößerung des Marktanteils von EU-Erzeugnissen –,
sollte diese Rendite in absoluten Geldgrößen, d. h. als Wert in EUR, angegeben
werden. Ähnlich wie beim Konzept der Evaluierung nach Durchführung der Maßnahme sollen durch das quantifizierte Ziel externe Einflüsse ausgeschlossen
werden, um die Wirkung(en) feststellen zu können, die der Maßnahme direkt
zuzuschreiben sind. Dabei sollte diese Schätzung mehr sein als ein einfacher
Vergleich von Zahlen, die vor bzw. nach der Kampagne ermittelt wurden.
Beispielsweise sollte bestehenden Markttrends Rechnung getragen werden, die es auch ohne diese Maßnahme geben würde. Weitere Informationen zu
möglichen Methoden für die Berechnung der Zahlen sind der Anlage III dieses
Leitfadens zu entnehmen.
Bei Maßnahmen, die auf eine Informationsrendite abzielen – wie beispielsweise
durch die Verbesserung des Kenntnisstandes –, sollte zur Quantifizierung der
erwarteten Wirkung die Zahl der Personen angegeben werden, die neue Erkenntnisse erlangt/ihre Meinung geändert haben. Die Zahl der tatsächlich
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erreichten Personen ist in diesem Falle der entsprechende Wirkungsindikator.
Anlage III dieses Leitfadens enthält weitere Informationen zu den methodischen Anforderungen.
Außerdem sollten bei der Festlegung der Maßnahmenziele die folgenden Fragen
berücksichtigt werden:
Wie beziehen sich die Maßnahmenziele auf die in Artikel 2 und 3 der
Verordnung 1144/2014 enthaltene Förderungsregelung? Sind die Ziele auf
die im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegten Prioritäten ausgerichtet?
In welchem Zusammenhang stehen die Ziele mit der die Union
betreffenden Hauptaussage, die im folgenden Abschnitt beschrieben wird?
Welche Risiken bestehen hinsichtlich der Erreichung der Maßnahmenziele?
Hat die Maßnahme Auswirkungen auf die Beschäftigung? Wenn ja, geben
Sie die geschätzte Zahl der Arbeitsplätze an, die durch die Maßnahme gerettet/geschaffen wurden. Bitte verwenden Sie eine Baseline, um die
Wirkung der Maßnahme im Vergleich zu einem Szenario ohne diese
Maßnahme einzuschätzen.
In welcher Weise nehmen die Ziele des Vorschlags Bezug auf die
Ergebnisse von möglicherweise in jüngster Zeit abgeschlossenen ähnlichen Maßnahmen?
Abschnitt 4: Maßnahmenstrategie
Beschreiben Sie ausgehend von der Marktanalyse in Abschnitt 2, wie das Ziel der
Maßnahme erreicht werden soll.
Gehen Sie bitte auf Folgendes ein:
Auflistung und Beschreibung der Zielgruppen der Maßnahme. Wie wird die
Strategie auf die einzelnen Zielgruppen zugeschnitten, und wie sollen sie
mit den unterschiedlichen Tätigkeiten und Methoden zur Durchführung
der Maßnahme erreicht werden?
Wie erfolgt die Auswahl der Tätigkeiten in Bezug auf die jeweiligen Ziele?
Falls die Maßnahme auf mehr als ein Land abzielt: Wie wird diese Strategie auf die verschiedenen Zielmärkte zugeschnitten?
Soll die Maßnahme andere private oder öffentliche Tätigkeiten ergänzen,
die die vorschlagende(n) Organisation(en) oder andere Interessenträger
auf den Zielmärkten durchführen? Wie werden die Synergien mit solchen
Maßnahmen sichergestellt?
Falls sich die Maßnahme auf die Aufklärung oder Information über eine
Regelung bezieht: Wird diese Regelung anhand eines Produkts illustriert?
Beschreiben Sie die Kommunikationsstrategie. Welche Schlüsselbotschaften
sollen verwendet werden? Beschreiben Sie, wie diese der Forderung nach einer
die Union betreffenden Hauptaussage entsprechen.
Spezifische Aussagen (fakultativ)
1. Wird in den Aussagen auf den Ursprung der Erzeugnisse verwiesen, und wenn
ja, auf welche Weise (beachten Sie die Regeln für Ursprungsverweise in den
Artikeln 2 bis 4 der Verordnung 2015/1831)?
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2. Wollen Sie Handelsmarken zeigen (beachten Sie die Bedingungen für die
Bewerbung von Handelsmarken in den Artikeln 6, 7 und 8 der Verordnung 2015/1831)? Wie viele Handelsmarken sollen genannt werden?
- Gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung 2015/1831: Begründen Sie,
warum die Handelsmarken genannt werden müssen, um die Ziele zu
erreichen, und wie verhindert werden soll, dass dies die die Union
betreffende Hauptaussage verwässert.
- Falls weniger als fünf Handelsmarken abgebildet werden, geben Sie eine Begründung dafür, wobei die folgenden Bedingungen erfüllt sein
müssen:
a) Im Ursprungsmitgliedstaat der vorschlagenden Organisation
gibt es für das Erzeugnis oder die Regelung, die Gegenstand
der Maßnahme ist, weniger Handelsmarken.
b) Es war aus triftigen Gründen nicht möglich, eine mehrere
Erzeugnisse umfassende Maßnahme oder eine
Mehrländermaßnahme aufzulegen, bei der mehrere
Handelsmarken hätten abgebildet werden können. In diesem
Fall müssen die Antragsteller eine hinlängliche Begründung und einschlägige Informationen vorlegen; dazu gehört die
Liste der anderen vorschlagenden Organisationen, zu denen
die vorschlagende Organisation Kontakt aufgenommen und
denen sie vorgeschlagen hat, eine Maßnahme für mehrere
Erzeugnisse oder eine Mehrländermaßnahme aufzulegen, sowie eine Begründung, falls eine solche Maßnahme nicht
vorgeschlagen wurde.
Abschnitt 5: Die EU-Dimension der Maßnahme
Beschreiben Sie alle Vorteile, die sich aus der Maßnahme für die EU-Ebene
ergeben und die daher eine Kofinanzierung durch die EU rechtfertigen. Wie wird
die Maßnahme anderen EU-Erzeugern zugutekommen?
Worin besteht die EU-Dimension der Maßnahme im Hinblick auf
die Informationen über europäische Produktionsstandards, Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für europäische Nahrungsmittelerzeugnisse,
europäische Essgewohnheiten und Esskultur;
die Stärkung des Bewusstseins für europäische Erzeugnisse in der Öffentlichkeit und in Gewerbekreisen;
die Schaffung von Synergien zwischen Organisationen in mehr als einem
Mitgliedstaat;
die Förderung des Image europäischer Erzeugnisse auf den
internationalen Märkten.
Abschnitt 6: Beschreibung von Tätigkeiten und Analyse von Budgetpositionen
Die Beschreibung sollte sowohl eine prägnante Darstellung der Tätigkeiten als
auch eine ausführliche Analyse des dazugehörigen Budgets enthalten. Die
geschätzten Kosten sollten zumindest auf der Ebene der zu erbringenden
Leistungen) angegeben werden. Eine zu erbringende Leistung ist ein materieller
Output einer Tätigkeit, so z. B ein Seminar, eine Broschüre, eine Verkaufsaktion usw. Bei der Entscheidung über die Detailgenauigkeit der Beschreibung von
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Tätigkeiten und Budgets ist zu beachten, dass für jede spezifische Tätigkeit
folgende Fragen beantwortet werden sollten: Wer? Was? Wann? Wo? Warum?
Beispielsweise sollten im Falle von Seminaren zumindest die Gesamtkosten pro
Seminar angegeben werden. Wenn im ersten Jahr der Durchführung der
Maßnahme eine ganze Reihe von Seminaren veranstaltet werden soll, ist
anzugeben, welche Zielgruppe angesprochen wird, in welchem Zeitraum die
Veranstaltungen stattfinden sollen, in welchen Städten sie stattfinden werden,
für wie viele Teilnehmer sie bestimmt sind, welche Art von Veranstaltungsort vorgesehen ist, worin die erwarteten Ergebnisse bestehen usw.
Im Falle von Medienkampagnen sollte die Präsentation konkrete Angaben zum
Gesamtbudget für die Produktion und Verteilung von Werbung (d. h.
Mediaeinkauf) sowie zum Zeitplan der Kampagne enthalten. Eine konkrete
Angabe der Namen von Publikationen und Fernsehsendern ist nicht erforderlich, doch sollten beispielsweise die Gross Rating Points (GRP) angegeben werden,
damit der Umfang der Kampagne erkennbar wird.
Darüber hinaus sollten die Antragsteller angeben, wer die einzelnen Tätigkeiten
durchführen wird – Durchführungsstellen, Unterauftragnehmer ohne
Gewinnspanne, sonstige Unterauftragnehmer oder die vorschlagende Organisation (im Falle mehrerer vorschlagender Organisationen: Wer führt
welche Tätigkeit durch?).
Vorlage für die Beschreibung von Tätigkeiten:
Bezeichnung der Tätigkeit
Spezifische Ziele Welche Ergebnisindikatoren gelten für diese Tätigkeit?
Beschreibung der Tätigkeit
Prägnante Beschreibung der Tätigkeit, darunter auch
ihrer Beziehung zur Maßnahmenstrategie, zu den Zielgruppen der Tätigkeit usw.
JAHR 1 JAHR 2 JAHR 3
Zu erbringende
Leistungen
Auflistung der zu erbringenden Leistungen (anhand von Output-Indikatoren) für jedes Jahr der Maßnahme; die
Zahlungen sind an die Leistungen gebunden
Budgetanalyse
- das Budget sollte an die im Rahmen der Maßnahme zu erbringenden Leistungen gebunden sein; dies
sollte aus der Budgetanalyse klar hervorgehen;
- geschätzte Kosten sind zumindest auf der Ebene der einzelnen Leistungen anzugeben
Durchführung Wer führt die Tätigkeit durch?
Beispiel:
Bezeichnung der
Tätigkeit Pressebüro
Spezifische Ziele 30 Journalisten bei der Pressekonferenz anwesend, nach der
Pressekonferenz Veröffentlichung von 20 nicht bezahlten
Artikeln und Pressemitteilung im Wert von 40 000 EUR
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Beschreibung der Tätigkeit
Ausführliche Beschreibung der Aufgaben des Pressebüros
JAHR 1 JAHR 2 JAHR 3
Zu erbringende Leistungen
1 Pressekonferenz,
1 Pressemappe, 2 Pressemitteilungen,
Presseschau
2 Presse-
mitteilungen,
Presseschau
2 Presse-
mitteilungen,
Presseschau
Budgetanalyse Pressekonferenz für 30 Journalisten: 5000 EUR
Erarbeitung und Verteilung von 2 Pressemitteilungen,
Nachverfolgung bei den Medien: 1000 EUR
Kontinuierliche Pressearbeit: 50 Personentage,
xxx EUR/Personentag
…
Durchführung Durchführungsstelle X
Bitte beachten Sie, dass das Gesamtbudget der Maßnahme, aufgeschlüsselt nach Art der Tätigkeiten, Ihrem Vorschlag unter Verwendung der vorgegebenen
Vorlage beizufügen ist. Nähere Angaben zur entsprechenden Vorlage sind
Kapitel 1.3.7 dieses Leitfadens zu entnehmen.
Abschnitt 7: Ergebnismessung und Indikatoren für die Maßnahme
Stellen Sie eine Liste von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren auf (bitte beachten sie dabei Artikel 22 sowie die Beispielliste in Anhang I des
Durchführungsrechtsakts). Die Wirkungsindikatoren sollten den SMART-Zielen
der Maßnahme entsprechen oder in engem Bezug dazu stehen.
Machen Sie genaue Angaben zu der Methodik, mit der die Erreichung der
Maßnahmenziele gemessen werden soll. Geben Sie an, wann die einzelnen
Evaluierungen stattfinden werden (z. B.: am Ende jedes Maßnahmenjahrs, am Ende der Maßnahme). Genaue Angaben können z. B. die Stichprobengröße im
Falle von Erhebungen, die Art der Bestimmung der Baseline im Falle der
Berechnung wirtschaftlicher Renditen usw. sein.
Anlage III des vorliegenden Leitfadens enthält Beispiele für Methoden zur
Messung der angestrebten Informationswirkung im Allgemeinen und für Indikatoren zur Messung wirtschaftlicher Auswirkungen. Es können auch andere
Methoden dafür verwendet werden. Die hier unterbreiteten Vorschläge zielen
jedoch darauf ab, eine Mindestqualität der Evaluierung sicherzustellen und die
Evaluierung an den Zielsetzungen der jeweiligen Tätigkeit auszurichten.
Darüber hinaus sollten die spezifischen Ziele (Ergebnisindikatoren gemäß Durchführungsrechtsakt) für die einzelnen in Abschnitt 6 beschriebenen Gruppen
von Tätigkeiten bewertet werden. Dabei muss gegebenenfalls zwischen
verschiedenen Zielgruppen und/oder Zielmärkten unterschieden werden.
Die Evaluierung der Ergebnisse der Maßnahme sollte nicht allein auf deren gute
Durchführung abstellen. Eine Maßnahme kann durchaus nach Plan verlaufen sein
und trotzdem nur geringe Wirkung haben. Wenn beispielsweise bei Verkostungen in Verkaufsstellen 10 000 Broschüren an die Kunden ausgegeben werden,
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bestätigt dies lediglich, dass die Tätigkeit wie im Vorschlag beschrieben
durchgeführt wurde. Es ist kein Nachweis für einen bestimmten Zielerreichungsgrad, denn dieser bemisst sich an einem Bewusstseinswandel
oder an steigenden Verkaufszahlen. Die Anzahl der verteilten Broschüren ist
vielmehr ein Output-Indikator.
Die Beziehungen zwischen Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren lassen
sich wie folgt darstellen:
Fassen Sie die Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren so zusammen, wie in der nachstehenden Tabelle aufgezeigt:
Art des
Indikators
Indikator Menge
Output Zahl der gesendeten Fernsehspots 50
Ergebnis Zahl der mit den Fernsehspots erzielten
Kontakte
20 000 000
Wirkung Bewusstseinswandel – Zahl der effektiv erreichten Personen/geänderten
Meinungen
2 000 000
Abschnitt 8: Organisation der Maßnahme und Verwaltungsstruktur
In diesem Abschnitt müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über die
nötigen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen zur vollständigen
Durchführung der Maßnahme verfügen.
Zum Nachweis sind folgende Angaben zu machen:
Allgemeine Profile (Qualifikationen und Erfahrungen) der Mitarbeiter des
Antragstellers, die die Hauptverantwortung für die Verwaltung und Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme tragen;
Output-
indikatoren
Ergebnis-
indikatoren
Wirkungs-
indikatoren
-Werden die Tätigkeiten programmgemäß
durchgeführt?
Werden die Tätigkeiten mit Blick auf ein
vorgesehenes Ergebnis durchgeführt?
Werden die Ziele des
Programms erreicht?
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Tätigkeitsbericht der vorschlagenden Organisation(en) oder Beschreibung
von Tätigkeiten, die in den kofinanzierungsfähigen operativen Bereichen durchgeführt werden.
Falls die Antragsteller vorschlagen, bestimmte Teile des Vorschlags selbst
durchzuführen, müssen sie nachweisen, dass sie über mindestens drei Jahre
Erfahrung mit der Durchführung von Informations- und
Absatzförderungsmaßnahmen verfügen.
Darüber hinaus sollte auf folgende Punkte eingegangen werden:
Beschreiben Sie, wie gewährleistet werden soll, dass die Maßnahme
fristgerecht und mit dem vorgegebenen Budget durchgeführt wird und
dass die Ziele erreicht werden.
Welche Qualitätskontrollmechanismen werden zum Einsatz kommen? Wie
wird die vorschlagende Organisation im Falle unbefriedigender Leistungen der Durchführungsstelle sicherstellen, dass die Maßnahme wie
vorgesehen erfolgt?
Beschreiben Sie das vorgesehene Risikomanagement: Welche Risiken
bestehen bei der Durchführung der Maßnahme (z. B. spezifische
Ungewissheiten bei Maßnahmen, die auf Drittländer gerichtet sind)? Wie soll dagegen vorgegangen werden, welche Risikominderungsmaßnahmen
sollen ergriffen werden?
Wie soll die Maßnahme finanziert werden? Es wird verlangt, dass der
Antragsteller die Ergebnisse der Selbstüberprüfung der finanziellen
Leistungsfähigkeit4 darlegt und kommentiert. Vor allem bei einem
„schwachen“ Ergebnis ist zu erläutern, wie die nötige Liquidität (zusätzlich zur Vorfinanzierung) geschaffen werden soll, z. B. aus eigenen Mitteln
oder mit einem Bankkredit.
Abschnitt 9: Zusätzliche Informationen
Bitte machen Sie alle zusätzlichen Angaben, die Sie für relevant halten.
1.3.7. Anlagen
Zur Vervollständigung des Antrags sind die folgenden Anlagen hochzuladen:
Titel der Anlage Vorlage Sprachanforderungen
Angaben zur juristischen
Person Nein
Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht
werden
Vorzugsweise mit beigefügter englischer
Übersetzung oder zumindest englischer
Zusammenfassung der eingereichten Unterlagen
Angaben zur
Repräsentativität
Ja
(Anlage IV)
Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht
werden, vorzugsweise mit beigefügter englischer Übersetzung
4 Siehe Abschnitt 1 von Kapitel 1.3.5
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Information zur
finanziellen Leistungsfähigkeit
Teilweise
(Anlage V)
Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht
werden, keine Übersetzung notwendig
Rechnungsprüfungsbericht,
bei vorschlagenden Organisationen, die einen
Zuschuss > 750 000 EUR beantragen
Nein
Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht
werden, keine Übersetzung notwendig
Identischer Text von Teil B
in Englisch
Ja
(Anlage II)
In Englisch
Budget nach Tätigkeiten Ja
(Anlage VI)
Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig
Auf die Vorlagen für Teil B sowie die verschiedenen Anlagen kann über
das Einreichungstool zugegriffen werden. Nach Eingabe der
Informationen, die für Teil A des Einreichungsformulars benötigt
werden, kann eine zip-Datei mit sämtlichen Vorlagen heruntergeladen werden.
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Die Anlagen V und VI werden in einem Format bereitgestellt, das die
Verschlüsselung der Daten durch den Antragsteller ermöglicht. Aufgrund der Art des Formulars (XFA) ist es nicht gestattet, dieses Dokument direkt in das IT-
System hochzuladen. Akzeptiert werden nur einfache PDF-Formulare (keine
interaktiven PDF-Formulare). Bitte drucken Sie das Dokument aus und scannen
Sie es im PDF-Format ein, oder drucken Sie es mit einem virtuellen Drucker.
Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass das geforderte Dokument im richtigen
Format (d. h. in PDF) unter der jeweiligen Rubrik hochgeladen wird. Ein fehlerhaftes Vorgehen kann zur Folge haben, dass der Vorschlag unvollständig
und somit der gesamte Antrag in Frage gestellt ist.
Daher vergewissern Sie sich bitte vor dem Abschluss des
Antragsverfahrens oder vor dem Ausloggen nochmals, dass Ihre Anlagen
PDF-Format aufweisen und dass Ihre Dokumente inhaltlich den
vorgegebenen Rubriken im Online-Einreichungstool entsprechen.
Für das ordnungsgemäße Hochladen der Dokumente sind Sie selbst
verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass für jede der geforderten Anlagen nur ein PDF-
Dokument hochgeladen werden kann.
Daraus folgt, dass der/die Antragsteller bei bestimmten Anlagen (z. B.
Angaben zur juristischen Person, finanzielle Leistungsfähigkeit und
Rechnungsprüfungsberichte) verschiedene Dokumente ausdrucken und
scannen muss/müssen, um sie zu einem Dokument zusammenzufügen.
Dies gilt auch für Maßnahmen, an denen mehrere Antragsteller beteiligt sind. Die einschlägigen Informationen sind für alle Antragsteller
zusammenzufassen, damit nur ein Dokument je Anlage vorhanden ist.
Angaben zur juristischen Person
Zur Prüfung der Zulässigkeit der Antragsteller sind folgende Unterlagen
einzureichen:
privatrechtliche Einrichtung: Auszug aus dem Amts- oder Gesetzblatt, Satzung, Auszug aus dem Handels- oder Verbandsregister, Kopie des
Dokuments, aus dem hervorgeht, ob der Antragsteller
mehrwertsteuerpflichtig ist (in manchen Ländern ist die
Handelsregisternummer mit der USt.-IdNr. identisch, in diesen Fällen ist
nur eines dieser Dokumente erforderlich);
öffentlich-rechtliche Einrichtung: Kopie der Urkunde oder des
Beschlusses, mit der bzw. dem das Bestehen des öffentlich-rechtlichen
Unternehmens nachgewiesen wird, oder ein anderer amtlicher Nachweis
für das Bestehen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft;
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit: Nachweis darüber, dass die Vertreter befugt sind, im Namen der Einrichtung rechtliche
Verpflichtungen einzugehen.
Angaben zur Repräsentativität
Zum Zweck der Prüfung der Repräsentativität des Antragstellers muss die
entsprechende Vorlage ausgefüllt und im Einreichungstool unter der richtigen
Rubrik eingereicht werden. Die Vorlage ist in der oben erwähnten zip-Datei enthalten.
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Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Zweck der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind dem Online-Antrag folgende Begleitdokumente beizufügen:
Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung) für das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr (bei neu
geschaffenen Einrichtungen ist statt des Jahresabschlusses der
Geschäftsplan vorzulegen);
ein ausgefülltes Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“, in dem die zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit benötigten Daten
zusammengefasst sind. Die PDF-Datei ist in der oben erwähnten zip-Datei
enthalten.
Rechnungsprüfungsbericht
Darüber hinaus ist für den Fall, dass ein Koordinator oder andere Antragsteller einen EU-Beitrag in Höhe von mindestens 750 000 EUR (Schwellenwert je
Antragsteller) beantragen, ein Rechnungsprüfungsbericht eines zugelassenen
externen Rechnungsprüfer vorzulegen, in dem der Jahresabschluss des letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahres bestätigt wird. Diese Vorschrift gilt nicht für
öffentliche Einrichtungen.
Identischer Text von Teil B in Englisch
Um die Begutachtung der Vorschläge durch unabhängige Experten zu erleichtern,
die fachliche Zuarbeit zur Bewertung leisten, sollte möglichst eine englische
Übersetzung des technischen Teils (Teil B) beigefügt werden, falls der Vorschlag
in einer anderen EU-Amtssprache abgefasst wird.
Budget nach Tätigkeiten
Wie in Abschnitt 6 von Teil B ausgeführt, muss eine Tabelle mit dem nach
Tätigkeiten aufgeschlüsselten Budget getrennt hochgeladen werden. Die PDF-
Vorlage finden Sie in der oben erwähnten zip-Datei.
Beim Ausfüllen der Tabelle sind folgende Punkte zu beachten:
„1. Project coordination“ beinhaltet die Koordinierung mit einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder Agenturen, zwischen Antragstellern sowie
mit Durchführungsstellen und anderen Unterauftragnehmern.
Unter „Other“ in „2. Strategy“ fallen z. B. Kosten im Zusammenhang mit
dem Gesicht der Kampagne (prominente Persönlichkeit).
„Continuous PR activities“ können z. B. folgende Tätigkeiten sein: Zusammenarbeit mit Bloggern, Aufstellung von Kontaktlisten von
Journalisten und Bloggern, Erarbeitung und Veröffentlichung von
Pressemitteilungen, Factsheets, Organisation von Interviews, Erarbeitung
und Kosten von redaktionellen Anzeigen, Erarbeitung und Übersendung
von Newslettern an Zielgruppen, Sammlung und Analyse von Medienausschnitten usw.
Presseveranstaltungen umfassen Pressekonferenzen und sonstige
Veranstaltungen, die sich an die Presse richten; hierbei sind sämtliche
Kosten zu berücksichtigen: Personalkosten für die Vorbereitung, Miete
und Dekoration der Räumlichkeiten, Catering, Einladungen.
Online-Werbung ist unter der Teilrubrik „5. Advertising“ und nicht unter „4. Website, social media“ anzugeben.
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Die Printwerbung unter „5. Advertising“ umfasst keine redaktionellen
Anzeigen (diese sind unter PR – siehe oben – zu präsentieren); sie umfasst jedoch Zeitschriften- und Zeitungsbeilagen.
TV schließt das Sponsoring von Fernsehshows ein; hierbei sind
Zielgruppen und GRP anzugeben.
„Outdoor, cinema“ bedeutet Werbetafeln, Poster, Werbung an
Bussen/Straßenbahnen usw. – POS-Werbung ist unter der Rubrik für
POS-Promotion anzugeben.
Sponsoring von Veranstaltungen – außer Veranstaltungen, die Bestandteil
der Maßnahme sind.
Verkostungen, alle Kosten eingeschlossen: Personal, Miete für den
Veranstaltungsort, Pop-up-Stand, Produktproben usw.
„9. Other activities“ – im Vorschlag ist anzugeben, welche sonstigen Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.
1.4. ABSCHLUSS DER EINREICHUNG
1.4.1. Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für Einzellandprogramme bekanntgegeben.
Das elektronische Einreichungssystem bietet Ihnen die Möglichkeit, den
Vorschlag jederzeit zu ersetzen/zu aktualisieren.
Tatsächlich können Sie Ihren Vorschlag bis zum Ablauf der
Einreichungsfrist mehrmals einreichen, um z. B. Aktualisierungen oder
Änderungen vorzunehmen.
Um den von Ihnen eingereichten Vorschlag anzusehen und/oder zu
ändern, gehen Sie auf die Seite „My Proposals“ im Teilnehmerportal.
Solange das Aufforderungsverfahren nicht abgeschlossen ist,
überschreibt die neu eingereichte Version jeweils die bisherige.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Vorschlägen sind keine Änderungen
oder Hinzufügungen mehr möglich.
Es ist sehr wichtig, mit der Einreichung des Vorschlags nicht bis zum
letzten Tag der Frist zu warten. Ansonsten besteht nämlich ein
erhebliches Risiko, dass irgendein Problem in letzter Minute die
Einreichung verhindert.
Bei der Vorschlagseinreichung führt das elektronische Einreichungssystem einige grundlegende Prüfungen durch, die sich auf die Vollständigkeit des Vorschlags,
die interne Konsistenz der Daten, Computerviren, Dateitypen, Einhaltung von
Größenbeschränkungen usw. beziehen.
Wenn Sie Ihren Vorschlag nicht bis zum Einreichungsschluss der Aufforderung
einreichen, wird er vom System nicht berücksichtigt und gilt als nicht eingereicht.
Bitte übermitteln Sie ihren Vorschlag nicht per Post oder E-Mail an die
Chafea, da nur die über das elektronische Einreichungssystem
eingehenden Vorschläge berücksichtigt werden.
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1.4.2. Eingangsbestätigung
Datum und Zeitpunkt der Antragseinreichung werden automatisch aufgezeichnet, und der Koordinator erhält per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Wenn Sie keine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung erhalten, dann
liegt das daran, dass der Vorschlag NICHT eingereicht wurde.
1.4.3. Wie lege ich Beschwerde ein?
Wenn die Einreichung fehlgeschlagen ist und dies Ihrer Meinung nach an einer Störung im elektronischen Einreichungssystem liegt, sollten Sie unverzüglich
über das Helpdesk im Teilnehmerportal eine Beschwerde einlegen, in der Sie die
Umstände erläutern und der Sie eine Kopie Ihres Vorschlags beifügen. Das
Verfahren zur Einlegung von Beschwerden über andere Aspekte der Einreichung
wird in der Information erläutert, die Sie über das elektronische Austauschsystem erhalten (siehe Rubrik „My Area“ im Teilnehmerportal).
2. BEWERTUNG UND ERGEBNISSE
Alle Vorschläge, die bei der Chafea über das elektronische Einreichungssystem
eingehen, durchlaufen eine mehrstufige Bewertung im Hinblick auf verschiedene Kategorien von Kriterien, die in der Aufforderung genannt werden:
Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Auswahl und Vergabekriterien.
Bei der Bewertung der Vorschläge wird strengste Vertraulichkeit gewahrt.
Nach der endgültigen Einreichung des Vorschlag nimmt die Chafea bis zum
Abschluss der Bewertung keinen Kontakt zum Antragsteller auf, es sein denn,
die Chafea muss ihn kontaktieren, um z. B. Fragen hinsichtlich der
Förderfähigkeit zu klären oder zusätzliche Auskünfte zu anderen Teilen des
Vorschlags einzuholen, wobei die einschlägigen Vorschriften der EU-
Haushaltsordnung und ihrer Anwendungsbestimmungen eingehalten
werden (Klarstellungen können verlangt werden, um ein besseres
Verständnis für einzelne Punkte des Vorschlags oder der dazugehörigen Unterlagen zu erlangen; sie dürfen jedoch nicht zu wesentlichen
Änderungen des Vorschlags führen);
der Antragsteller hat eine Beschwerde im Hinblick auf das
Einreichungsverfahren eingelegt (siehe Kapitel 1.4.3).
2.1. Übersicht über den Bewertungsprozess
Alle Kriterien und vorgeschriebenen Unterlagen sind in der Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für Einzellandprogramme aufgeführt. Bitte lesen Sie
die Kriterien sorgfältig durch. Vorschläge, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen,
werden im jeweiligen Stadium des Bewertungsprozesses ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien sind Anlage VII zu
entnehmen.
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2.2. Ergebnisse
Im Anschluss an die Bewertung werden alle zulässigen Vorschläge entsprechend der vergebenen Gesamtpunktzahl in eine Rangliste eingeordnet. Für eine
Kofinanzierung kommen nur Vorschläge in Frage, die alle Schwellenwerte
erreichen. Für den Vorschlag bzw. die Vorschläge mit der höchsten Punktzahl
wird je nach verfügbaren Haushaltsmitteln eine Kofinanzierung gewährt.
Für jedes der in der Aufforderung genannten Schwerpunktthemen wird eine
separate Rangliste erstellt.
Darüber hinaus wird eine Reserveliste von Vorschlägen für den Fall gebildet, dass
im Laufe des Jahres weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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ANLAGEN
Anlage I: Antragsformular Teil A – kommentierte Fassung
Anlage II: Antragsformular Teil B – Vorlage
Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite
Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität
Anlage V: Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“
Anlage VI: Budget nach Tätigkeiten
Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien
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Anlage I: Antragsformular – Teil A (kommentierte Fassung) Einzellandprogramme – Leitfaden für Antragsteller für die Kofinanzierung von
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt oder in Drittländern
Agri_Prom.pdf - Ver1.0 Seite 1 von 7 Letzte Speicherung Jan. 16
Absatzförderung von Agrarerzeugnissen
Aufforderung:
Thema:
Art der Maßnahme:
Vorschlagsnummer:
Vorschlagskürzel:
Inhalt
Abschnitt Titel Maßnahme
1 Allgemeine Angaben
2 Administrative Angaben zu den vorschlagenden Organisationen
3 Budget für den Vorschlag
4 Angaben zur Maßnahme
Wie die Formulare auszufüllen sind:
Die administrativen Formulare müssen für jeden Vorschlag ausgefüllt werden, wobei die im Online-Einreichungssystem verfügbaren Vorlagen zu verwenden sind. Aufgrund der vorangegangenen Schritte im Submission Wizard sind einige Datenfelder bereits ausgefüllt.
SAMPLE
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Agri_Prom.pdf - Ver1.0 Seite 2 von 7 Letzte Speicherung Jan. 16
1 – Allgemeine Angaben
Kennnummer der
Aufforderung
Art der Maßnahme
Thema Kürzel
Vorschlagstitel
Dauer in Monaten
Freie Schlagwörter
Zusammenfassung
Verbleibende Zeichen 2000
Max.200 Zeichen (mit Leerzeichen)
Dauer der Maßnahme in vollen Monaten: 12-24-36 Monate
Geben Sie Schlagwörter ein, die Ihren Vorschlag beschreiben (max. 200 Zeichen mit
Leerzeichen)
Kurze Zusammenfassung (max. 2000 Zeichen mit Leerzeichen, in Englisch) zur klaren Erläuterung
• der Relevanz hinsichtlich des Themas
• der Ziele des Vorschlags, hauptsächlich in Bezug auf Verkäufe/Ausfuhren/Verbrauch der geförderten
Erzeugnisse und/oder den Kenntnisstand hinsichtlich der geförderten Erzeugnisse bei den Zielgruppen
• der Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele (Strategie, Beschreibung der Tätigkeiten, Zielländer und
Zielgruppen)
• des Gesamtbudgets des Vorschlags
Die Zusammenfassung wird für Kommunikationszwecke als Kurzbeschreibung des Vorschlags verwendet.
• Führen Sie darin keine vertraulichen, wirtschaftlich sensiblen oder personenbezogene Daten an.
• Erstellen Sie die Zusammenfassung als einfachen Klartext und vermeiden Sie jegliche Sonderzeichen.
SAMPLE
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Agri_Prom.pdf - Ver1.0 Seite 3 von 7 Letzte Speicherung Jan. 16
Erklärungen*
In den nachstehenden Erklärungen bezeichnet der Begriff „Koordinator“ den federführenden
Partner bei Projekten, die von mehreren vorschlagenden Organisationen vorgelegt wurden.
Wird der Vorschlag von nur einer vorschlagenden Organisation vorgelegt, muss sie die gleichen
Erklärungen abgeben.
Der Koordinator ist lediglich für die Richtigkeit der Angaben zu seiner eigenen Organisation
verantwortlich. Jede vorschlagende Organisation bleibt für die Richtigkeit der auf sie selbst
bezogenen nachstehend zu machenden Angaben verantwortlich. Im Falle der Auswahl des
Vorschlags für eine EU-Förderung wird vom Koordinator und jeder erfolgreichen
vorschlagenden Organisation die Vorlage einer entsprechenden Einzelerklärung gefordert.
1) Nur für Vorschläge mit mehr als einer vorschlagenden Organisation: Der Koordinator erklärt, die ausdrückliche Zustimmung aller vorschlagenden Organisationen zu ihrer Teilnahme und zum Inhalt dieses Vorschlags eingeholt zu haben.
□
2) Die in diesem Vorschlag enthaltenen Informationen sind richtig und vollständig. □
3) Der Koordinator bestätigt, dass er für seine Organisation die Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt hat und alle vorschlagenden Organisationen ihm gegenüber bestätigt haben, dass sie unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/lfv.html die gleiche Überprüfung vorgenommen haben, sofern nicht der Koordinator oder eine andere vorschlagende Organisation von der Überprüfung befreit ist, weil es sich um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU handelt.
□
4) Der Koordinator erklärt hiermit, dass seine Einrichtung und jede vorschlagende Organisation bestätigt hat,
- dass sie bei Erhalt eines Betriebskostenzuschusses aus Mitteln eines EU-Programms für das durch den Betriebskostenzuschuss abgedeckte Jahr für diese Maßnahme keine indirekten Kosten geltend machen wird;
□
- dass sie die in der betreffenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Ausschluss- und Förderfähigkeitskriterien vollständig erfüllt;
□
- dass sie über die notwendigen technischen und finanziellen Ressourcen verfügt, um die Maßnahme wirksam ausführen zu können;
□
- dass sie keine Unionsfinanzierung für eine der in diesem Vorschlag beschriebenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhält;
□
- dass sie für den betreffenden Wirtschaftszweig oder das betreffende Erzeugnis repräsentativ
ist und die in Artikel 1 Absatz 1 oder 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der
Kommission festgelegten Bedingungen erfüllt;
□
- dass sie keinen Finanzbeitrag von einem Dritten zur Kofinanzierung der Durchführung der Maßnahme erhält oder erhalten wird, für die sie wahrscheinlich einen Zuschuss im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erhalten wird.
□
5) Der Koordinator bestätigt, dass der Vorschlag nur in Betracht kommende Erzeugnisse und Regelungen umfasst, die in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 aufgeführt sind.
□
6) Der Koordinator bestätigt, dass der Vorschlag den Unionsvorschriften über die betreffenden Erzeugnisse und ihre Vermarktung entspricht und im Falle der Ausrichtung auf den Binnenmarkt die spezifischen Voraussetzungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Delegierten
□
SAMPLE
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Agri_Prom.pdf - Ver1.0 Seite 4 von 7 Letzte Speicherung Jan. 16
Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission erfüllt.
7) Der Koordinator bestätigt, dass die Durchführung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 einer Durchführungsstelle bzw. Durchführungsstellen übertragen wird, die vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung unter Gewährleistung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses und unter Vermeidung von Interessenkonflikten auszuwählen ist/sind.
□
8) Der Koordinator bestätigt, dass vorschlagende Organisationen, die bestimmte Teile des Vorschlags selbst durchführen möchten, über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen verfügen. Er bestätigt ferner, dass die Kosten im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die marktüblichen Preise nicht überschreiten.
□
9) Der Koordinator bestätigt, dass die Regelungen für Verweise auf den Ursprung oder die Abbildung von Handelsmarken gemäß Kapitel II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission eingehalten werden.
□
10) Der Koordinator bestätigt, dass, falls eine von einer Maßnahme vermittelte Botschaft Informationen über die Auswirkungen auf die Gesundheit enthält, diese Botschaft von der nationalen Gesundheitsbehörde des Ziellandes anerkannt sein muss oder im Binnenmarkt im Einklang mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stehen muss.
□
* Gemäß Artikel 131 der Verordnung vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und Artikel 145 der Anwendungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1) sowie der besonderen Bestimmungen für die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen (Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission) können gegen vorschlagende Organisationen, die falsche Erklärungen abgegeben haben, unter bestimmten Bedingungen verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen verhängt werden.
Schutz personenbezogener Daten
Die Bewertung Ihres Zuschussantrags beinhaltet die Verarbeitung (z. B. Erfassung) von personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift und Lebenslauf), wobei die Bearbeitung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr erfolgt. Sofern nicht anders angegeben, werden die angeforderten Antworten auf die Fragen in diesem Formular und die personenbezogenen Daten zur Bewertung Ihres Zuschussantrags gemäß den Vorgaben der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen benötigt und werden einzig zu diesem Zweck verarbeitet. Einzelheiten zu den Zwecken und Mitteln der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Informationen darüber, wie Sie Ihre Rechte ausüben können, sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Einzelpersonen können jederzeit beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einlegen.
Ihre personenbezogenen Daten können gemäß den Bestimmungen von Artikel 105a und 108 der EU-Haushaltsordnung und der entsprechenden Anwendungsbestimmungen im Früherkennungs- und Ausschlusssystem der Europäischen Kommission (EDES) gespeichert werden.
2 - Administrative Angaben zu den vorschlagenden Organisationen
PIC Name Kurzbezeichnung: Anschrift der Organisation:
Straße
Ort
Postleitzahl
Land
Webseite
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Agri_Prom.pdf - Ver1.0 Seite 5 von 7 Letzte Speicherung Jan. 16
Art Ihrer Organisation nach Art. 7 der Verordnung 1144/2014: Pflichtauswahl
Branchen- oder Dachverband, in einem Mitgliedstaat ansässig
Erzeugerorganisationen oder Vereinigung von Erzeugerorganisationen
Stelle der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Abteilungen, die die vorgeschlagene Arbeit ausführen
Abteilung 1
Name der Abteilung
Gleiche Adresse wie vorschlagende Organisation
Straße
Ort
Postleitzahl
Land
Für den Vorschlag zuständige Person Name und E-Mail-Adresse von Kontaktpersonen können im Verwaltungsformular nur gelesen werden, es sind lediglich zusätzliche Angaben möglich. Zur Eingabe von Zugangsrechten und grundlegenden Kontaktangaben von Kontaktpersonen gehen Sie bitte zu Schritt 4 im Submission Wizard zurück und speichern die Änderungen.
Titel Geschlecht O Männlich
O Weiblich
Vorname Nachname
Position in Org.
Abteilung
Gleiche Adresse wie vorschlagende Organisation
Straße
Ort Postleitzahl
Land
Website
Telefon Telefon 2 Fax
Please enter street name and number
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Weitere Kontaktpersonen
Vorname Nachname E-Mail Telefon
SAMPLE
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Anlage I: Antragsformular – Teil A (kommentierte Fassung) Einzellandprogramme – Leitfaden für Antragsteller für die Kofinanzierung von
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt oder in Drittländern
Agri_Prom.pdf - Ver1.0 Seite 7 von 7 Letzte Speicherung Jan. 16
3 - Budget für den Vorschlag
Alle Kosten sind in EUR anzugeben.
1 – Vorschlagende Organisationen aus Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten, haben Anspruch auf eine Erhöhung des für das gewählte Thema geltenden Erstattungssatzes um 5 %.
2 – Falls eine vorschlagende Organisation einen EU-Beitrag von mehr als 750 000 EUR beantragt, ist eine von einem zugelassenen externen Rechnungsprüfer ausgestellte Prüfungsbescheinigung vorzulegen, mit der der Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres bestätigt wird. Diese Anforderung gilt nicht für vorschlagende Organisationen, bei denen es sich um Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU handelt.
3 – Der beantragte Zuschuss darf den Höchstbeitrag der EU nicht überschreiten.
Teilnehmer Land (A) Direkte Personal-kosten
(B) Direkte Kosten für Unterauftrags-vergabe
(C) Sonstige direkte Kosten
(D) Indirekte Kosten (4 % von A)
Gesamtkosten Erstattungssatz in % 1
Höchstbeitrag der EU
Beantragter Zuschuss2,3
Einnahmen aus der Maßnahme
(a) (b) (c) (d) = 0,04 * (a) (e) = (a)+(b)+
(c)+(d) (f) (g) = ( ) ( ) (h) (i)
Gesamt
SAMPLE
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Agri_Prom.pdf - Ver1.0 Seite 8 von 7 Letzte Speicherung Jan. 16
4 – Angaben zur Maßnahme
Zielland(-länder)
Bitte wählen Sie sorgfältig ein Zielland oder mehrere Zielländer aus, die im Zusammenhang mit dem gewählten Thema in Betracht kommen. Die Liste der zulässigen Zielländer für die einzelnen Themen befindet sich auf der jeweiligen Aufforderungs-Webseite
Bewirbt die Maßnahme eine der folgenden Qualitätsregelungen der EU oder der Mitgliedstaaten?
EU-Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Weine oder Spirituosen
Ökologisches Produktionsverfahren
Das Logo für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse aus Gebieten in äußerster Randlage
Einzelstaatliche Qualitätsregelungen
Die Maßnahme fördert keine der genannten Regelungen.
Beworbene oder zur Illustration beworbener Regelungen verwendete Erzeugnisse
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Erzeugniskategorien sind im Leitfaden für Antragsteller enthalten.
Anlagen
- Angaben zur juristischen Person
- Angaben zur Repräsentativität
- Information zur finanziellen Leistungsfähigkeit
- Rechnungsprüfungsbericht (für vorschlagende Organisationen, die einen Zuschuss >750 000 EUR
beantragen)
- Identischer Text von Teil B in Englisch
- Budget nach Tätigkeiten
Wählen Sie ein Zielland/Zielländer aus
Wählen Sie eine/mehrere Erzeugniskategorie/n.
SAMPLE
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Anlage II: Antragsformular – Teil B (Vorlage)
Einzellandprogramme – Leitfaden für Antragsteller für die Kofinanzierung von
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt oder in Drittländern
Seite 1 von 2 Januar 2016
Titel der Maßnahme
1. Vorstellung der vorschlagenden Organisation(en)
2. Erzeugnisse/Regelungen und Marktanalyse
3. Ziele der Maßnahme
4. Maßnahmenstrategie
5. EU-Dimension der Maßnahme
6. Beschreibung von Tätigkeiten und Analyse von Budgetpositionen
Vorlage für die Beschreibung von Tätigkeiten: Bezeichnung der Tätigkeit
Spezifische Ziele
Beschreibung der Tätigkeit
JAHR 1 JAHR 2 JAHR 3
Zu erbringende Leistungen
Budgetanalyse
Durchführung
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7. Ergebnismessung und Indikatoren für die Maßnahme
8. Organisation der Maßnahme und Verwaltungsstruktur
9. Zusätzliche Informationen
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Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite
Die folgenden Hinweise sind bei der Evaluierung der Ergebnisse eines Absatzförderungsprogramms zu berücksichtigen. Auf alle Fälle sollten die am Ende des Programms erfolgende Evaluierung der Ergebnisse und die anfänglich festgelegten Programmziele kohärent sein. Bitte berücksichtigen Sie diese Empfehlungen bei der Erarbeitung des Programmvorschlags, wenn es um die Festlegung der (Wirkungs-)Ziele und die Marktanalyse geht.
Wirtschaftliche Auswirkungen Mit Absatzförderungsprogrammen wird ein wirtschaftlicher Ertrag angestrebt. Da sich die betreffenden Maßnahmen jedoch in einem komplexen Umfeld vollziehen, lassen sich ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen nur schwer ermitteln. Bei einem einfachen Vergleich ökonomischer Parameter vor und nach der Kampagne bleiben externe Einflussgrößen unberücksichtigt. Damit die tatsächliche Wirkung der Absatzförderungsmaßnahme ohne Einfluss sonstiger Größen wie Markttrends oder Krisen ermittelt werden kann, sollte bei der Berechnung der Rendite eine „Baseline“ verwendet werden, d. h. eine Schätzung dazu, wie sich die Lage ohne das Absatzförderungsprogramm dargestellt hätte. Für die Schätzung der Wirkung wiederum wird das Baseline-Szenario mit den beobachteten Daten verglichen. Das Ergebnis dieser Bewertung sollte in EUR angegeben werden.
Für die Bestimmung der Baseline gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir beschreiben hier zwei einfache und intuitive Methoden. Es könnten auch andere Methoden für diesen Zweck geeignet sein, wobei die konkret gewählte Methode für die Erstellung des Basisszenarios begründet werden sollte.
1) Historischer Trend Wenn bei einem Erzeugnis über einen erheblichen Zeitraum eine stabile Marktentwicklung zu verzeichnen ist, könnte man diesen Markttrend in die Zukunft projizieren und als Baseline verwenden. In diesem Falle erfolgt die Festlegung der Baseline Q durch Projektion der Marktentwicklung zwischen den Zeitpunkten 1 (S1) und 2 (S2) auf den Zeitpunkt 3 (Q). Anschließend kann die beobachtete Situation zum Zeitpunkt 3 (S3) um den Trend bereinigt werden, indem Q von S3 abgezogen wird, um die Programmwirkung zu ermitteln. Wie bereits erwähnt, setzt diese Methode eine stabile Marktentwicklung voraus und ist daher für stark volatile Märkte nicht geeignet.
2) Differenz von Differenzen
In vielen Fällen gibt es keine stabilen Markttrends. Bei einem anderen Ansatz wird daher ein vergleichbares Erzeugnis zur Ermittlung des Basline-Szenarios herangezogen. Die nachstehende Abbildung zeigt eine Baseline bei der Differenz-von-Differenzen-Methode. Ein vergleichbares Erzeugnis (wobei die Vergleichbarkeit zu begründen ist) weist einen spezifischen Markttrend auf (von S1 zu S2). Für die Festlegung des Basisszenarios (Q) wird diese Marktentwicklung auf die Situation des beworbenen Erzeugnisses vor der Kampagne (P1) projiziert. Aus dem Vergleich der beobachteten Situation nach der Kampagne (P2) mit der Baseline lässt sich die Wirkung der Kampagne herleiten, während zugleich den Markttrends Rechnung getragen wird.
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Zu beachten ist die Komplementarität der beiden beschriebenen Methoden. Wenn ein Erzeugnis in der Vergangenheit eine ähnliche Entwicklung genommen hat wie das beworbene/untersuchte Erzeugnis, könnte davon ausgegangen werden, dass es vergleichbar ist und sich für die Bestimmung der Baseline anhand der Differenz-von-Differenzen-Methode eignet.
Die Rendite des Programms ergibt sich aus der Steigerung des Absatzes (EUR) während der Programmlaufzeit. Langfristige Wirkungen können nicht berücksichtigt werden, da die Evaluierung am Ende des Programms erfolgt.
Es wird außerdem empfohlen, die Kapitalrendite (ROI) des Programms mit einzubeziehen, berechnet als das Verhältnis der Absatz- oder Exportsteigerung bei den beworbenen Erzeugnissen während der Programmdauer (Rendite) zu den Investitionen (die den Gesamt-Programmkosten entsprechen).
Auswirkung auf das Verbraucherbewusstsein Letztendliches Ziel von Informationsprogrammen ist eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung. Zur Ermittlung der Zahl der Personen, die neue Erkenntnisse gewonnen haben, könnte eine Erhebung nach folgendem Muster durchgeführt werden:
Eine Informationskampagne umfasst meistens mehrere Themen und Botschaften, weshalb sich die Rezeption der Informationen nicht mit einer einzigen Frage messen lässt. Vielmehr ist ein Katalog von Fragen zweckdienlich. Bei einer Person kann von einem guten Kenntnisstand in Bezug auf die Botschaft/das Thema ausgegangen werden, wenn sie einen zuvor festgelegten Anteil dieser Fragen beantworten kann. Nachfolgende Tabelle enthält ein Beispiel für einen Test, bei dem dieser Anteil 2/3 beträgt:
PERSON X Gewünschte Antwort
Gegebene Antwort PERSON Y Gewünschte
Antwort Gegebene
Antwort Frage 1 Ja Ja Frage 1 Ja Ja
Frage 2 Ja Ja Frage 2 Ja Nein
Frage 3 Nein Ja Frage 3 Nein Nein
Ergebnis 2/3 = bestanden Ergebnis 1/3 = nicht bestanden
Person X hat den Test bestanden, Person Y hat ihn nicht bestanden. Bei Durchführung des Tests vor und nach der Kampagne ist der absolute Anstieg der Zahl derer, die den Test bestehen, Ausdruck der Bewusstseinswirkung. Die Fragen sollten so formuliert werden, dass eine eindeutige Beurteilung möglich ist, und sollten für die Themen und Botschaften des Programms repräsentativ sein. Die in die Umfrage einbezogenen Personen wiederum sollten für die Zielgruppe(n) repräsentativ sein. Aus dem
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Vergleich der vor und nach der Kampagne durchgeführten Umfragen geht dann die absolute Zahl der Personen hervor, die neue Erkenntnisse erlangt haben.
Es können auch andere Umfragemethoden verwendet werden, die allerdings hinreichend begründet sein sollten und das gleiche Ziel erreichen müssen.
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Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Basisrechtsakt“) sowie Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission (im Folgenden „Delegierter Rechtsakt“) muss die vorschlagende Organisation für ihr Erzeugnis oder ihren Wirtschaftszweig repräsentativ sein. Nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über Möglichkeiten für die Erklärung der Repräsentativität. Die angeführten
Artikel sind dem Delegierten Rechtsakt und dem Basisrechtsakt zu entnehmen.
Art der Organisation
Kriterien der Repräsentativität
Branchen- oder Dachverbände mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder auf EU-Ebene
mindestens 50 % der Erzeuger oder mindestens 50 % der Menge oder des Wertes der vermarktbaren Produktion des/der betreffenden Erzeugnisse(s) oder des betreffenden Wirtschaftszweigs (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i des Delegierten Rechtsakts)
vom Mitgliedstaat anerkannter Branchenverband (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii des Delegierten Rechtsakts)
Gruppen im Rahmen von Qualitätsregelungen der EU: 50 % der Menge oder des Wertes der vermarktbaren Produktion des/der Erzeugnisse(s) mit eingetragener Bezeichnung (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Delegierten Rechtsakts)
(Vereinigung von) Erzeuger-organisation(en)
vom Mitgliedstaat anerkannt (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Delegierten Rechtsakts)
Stellen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Ziele und Tätigkeiten bestehen in der Bereitstellung von Informationen über Agrarerzeugnisse und deren Förderung; - vom betreffenden Mitgliedstaat wird ein klar umrissener öffentlicher Auftrag in diesem Bereich erteilt; - zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen seit mindestens zwei Jahren niedergelassen; - es sind Vertreter des Erzeugnisses oder des Wirtschaftszweigs unter den Mitgliedern. (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d des Basisrechtsakts)
Bitte beschreiben Sie, wie Ihre Organisation die Kriterien der Repräsentativität in dem betreffenden Mitgliedstaat oder auf Unionsebene erfüllt, und machen Sie in diesem Zusammenhang die folgenden Angaben: - Art und Status Ihrer Organisation, z. B. ein Konsortium von X und Y, Anerkennung durch den Mitgliedstaat, Vertreter des Wirtschaftszweigs usw., - Daten zu vermarktbarer Erzeugung, Ausfuhren, Umsatz, Absatz, Anzahl der Erzeuger usw. Bitte verweisen Sie auf die Informationsquellen, auf die Sie in Ihrer Begründung Bezug nehmen. Falls Ihre Organisation nicht repräsentativ im Sinne der obengenannten Kriterien ist, begründen Sie bitte, weshalb sie Ihrer Ansicht nach als repräsentativ angesehen werden sollte. Niedrigere Schwellenwerte als die obengenannten können akzeptiert werden, wenn die vorschlagende Organisation nachweist, dass besondere Umstände gegeben sind, einschließlich Angaben über die Marktstruktur, die es rechtfertigen würden, die vorschlagende Organisation als für das/die betreffende(n) Erzeugnis(se) oder den betreffenden Wirtschaftszweig repräsentativ anzusehen (abweichend von der 50 %-Regelung nach Artikel 1 Absatz 2 des Delegierten Rechtsakts). Wird Ihr Vorschlag von mehr als einer vorschlagenden Organisation eingereicht, legen Sie bitte alle Beschreibungen in einem einzigen Dokument vor. Die Information sollte nicht mehr als 2000 Zeichen je vorschlagender Organisation umfassen.
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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit
Sprache DE
Angaben zu Maßnahme und Teilnehmer
Bezeichnung der Maßnahme
Nummer des Vorschlags
Name des Teilnehmers
EU-Beteiligung insgesamt EU-Beitrag für den Teilnehmer
Angaben zur Rechnungsführung
Beginndatum der Rechnung
Enddatum der Rechnung
Rechnungszeitraum Kassenrechnung Neues Unternehme
Datum der Gründung
Währung € Euro Euro-Wechselkurs
1
SAMPLE
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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit
Bilanz der zwei letzten Geschäftsjahre
Aktiva In Währungseinheit In Euro
1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
2. Anlagevermögen (2.1 + 2.2 + 2.3)
2.1 Immaterielle Anlagewerte
2.2 Sachanlagen
2.3 Finanzanlagen
3. Umlaufvermögen (3.1 + 3.2.1 + 3.2.2 + 3.3 + 3.4)
3.1 Vorräte
3.2.1 Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
3.2.2 Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
3.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand
3.4 Sonstiges Umlaufvermögen
Aktiva insgesamt (1 + 2 + 3)
SAMPLE
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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit
Bilanz der zwei letzten Geschäftsjahre
Passiva In Währungseinheit In Euro
4. Kapital und Rücklagen (4.1 + 4.2 + 4.3 + 4.4)
4.1 Gezeichnetes Kapital
4.2 Rücklagen
4.3 Ergebnisvortrag der vorangegangenen Jahre
4.4 Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr +/-
5. Verbindlichkeiten (5.1.1 + 5.1.2 + 5.2.1 + 5.2.2)
5.1.1 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken
5.1.2 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
5.2.1 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken
5.2.2 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Passiva insgesamt (4 + 5)
SAMPLE
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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit
Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Geschäftsjahre
Gewinn- und Verlustrechnung In Währungseinheit In Euro
6. Umsatz
7. Veränderung des Lagerbestands +/-
8. Sonstige betriebliche Erträge
9. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
11. Personalkosten
12. Bruttobetriebsgewinn (6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
14. Nettobetriebsgewinn (12 - 13)
15. Finanzerträge und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen
16. Zinsaufwendungen
17. Ähnliche Aufwendungen
18. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (14 + 15 - 16 - 17)
19. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen +/-
20. Steuern auf den Gewinn +/-
21. Ergebnis des Geschäftsjahres (18 + 19 - 20)
Datum und Unterschrift des Rechnungsführers (oder einer Person mit ähnlicher Funktion) des SAMPLE
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Chafea-Formblatt zur finanziellen TragfähigkeitNur für den internen Gebrauch der Chafea
Hauptkriterien
Eigenkapital 1 Eigenkapital > 0,2 x EU-Beteiligung insgesamt
Eigenkapital 0,2 x EU-Beteiligung insgesamt
Eigenkapital 2 Eigenkapital > 0,2 x EU-Beitrag für den Teilnehmer
Eigenkapital 0,2 x EU-Beitrag für den Teilnehmer
Ratio 1 Betriebskapital >0,00
Nebenkriterien
Ratio 2 Kapital und Rücklagen (ohne gezeichnetes Kapital) >0
Ratio 3 Jahresergebnis >0
Ratio 4 Finanzautonomie >0
Zur Information
Ratio 5 Bruttobetriebsgewinn >0
Aktiva insgesamt = Passiva insgesamtAktiva insgesamt Passiva insgesamt
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SAMPLE
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Sprache DE
Ausführlicher Finanzplan
Kurztitel des Vorschlags Kennung des Vorschlags
Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten
B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen
C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT
1. Projektkoordinierung
Personalkosten der vorschlagenden Organisation(en)
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Sonstige Kosten für die Projektkoordinierung
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
2. Strategie
Festlegung der Kommunikationsstrategie
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Festlegung der visuellen Identität der Kampagne
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Marktforschung
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Sonstiges
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
3. Öffentlichkeitsarbeit
Kontinuierliche PR-Maßnahmen (PR-Büro)
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Presseveranstaltungen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
SAMPLE
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Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten
B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen
C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT
4. Website, soziale Medien
Einrichtung, Aktualisierung, Wartung der Website
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Soziale Medien (Einrichtung von Konten, regelmäßiges Posting)
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Sonstiges (mobile Apps, e-Learning-Plattformen, Web-Seminare usw.)
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
5. Werbedienstleistungen
Druck
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Fernsehen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Radio
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Online
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Außenwerbung, Kino
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
6. Kommunikationsmittel
Veröffentlichungen, Medien-Pakete, Werbeartikel
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Werbevideos
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
SAMPLE
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Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten
B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen
C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT
7. Veranstaltungen
Stände auf Messen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Seminare, Workshops, B2B-Besprechungen, Schulungen für Handel/Köche, Aktivitäten in Schulen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Restaurantwochen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Sponsoring von Veranstaltungen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Studienreisen nach Europa
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Sonstige Veranstaltungen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
8. Absatzförderung an der Verkaufsstelle
Verkostungstage
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3Sonstiges: Werbung in Publikationen von Einzelhändlern, Werbung an der Verkaufsstelle (Verkaufsregale, Posters), Werbung in Kantinen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
9. Sonstige Tätigkeiten
Sonstige Tätigkeiten
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
10. Auswertung der Ergebnisse
Auswertung der Ergebnisse
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
SAMPLE
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Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten
B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen
C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT
Indirekte Kosten von EO
Indirekte Kosten von EO (max. 4 % der direkten Personalkosten der EO)
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
Andere förderbare Kosten von EO
Andere förderbare Kosten von EO (Prüfbescheinigungen, Sicherheit für die Vorfinanzierung, nicht rückforderbare MWSt.)
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
INSGESAMT
ALLE RUBRIKEN INSGESAMT Jahr 1
ALLE RUBRIKEN INSGESAMT Jahr 2
ALLE RUBRIKEN INSGESAMT Jahr 3
GESAMTBETRAG
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SAMPLE
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Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien
Wie in der Aufforderung erwähnt, dient Teil B des Antragsformulars der Bewertung des Vorschlags anhand der Vergabekriterien.
Genauer gesagt wird jeder Vorschlag unter Verwendung der in nachstehender Tabelle angeführten Kriterien und Unterkriterien beurteilt, wobei für die wichtigsten Vergabekriterien auch ein Schwellenwert festgelegt ist. Bei der Beurteilung dieser Hauptvergabekriterien sind nachfolgende Unterkriterien zu berücksichtigen:
KRITERIEN UNTERKRITERIEN
1. Beitrag zu den allgemeinen und spezifischen Zielen
Höchstpunktzahl: 20 Schwellenwert: 14
a) Relevanz der vorgeschlagenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für die unter den entsprechenden thematischen Schwerpunkten genannten Prioritäten, Ziele und erwarteten Ergebnisse
Vorschlag steht im Einklang mit den unter den entsprechenden thematischen Schwerpunkten genannten Prioritäten, Zielen und erwarteten Ergebnissen.
b) Relevanz der vorgeschlagenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele
Vorschlagsziele beziehen sich auf eines oder mehrere der Ziele nach Artikel 2 Buchstaben a, b, c oder d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014.
c) Relevanz der vorgeschlagenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für die in Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Ziele
Vorgeschlagene Botschaften heben eine oder mehrere der Besonderheiten nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 hervor.
d) Unionsdimension des Programms Vorschlag hat unionsweite Bedeutung, sowohl in Bezug auf den Inhalt der Botschaft als auch auf seine Wirkung: o Inhalt der Botschaft
- eine die Union betreffende Hauptaussage, europäisches Motto
- Bezugnahme auf Europa im Allgemeinen, auf die EU, die GAP, EU-Recht, EU-Erzeugnisse oder EU-Produktionsstandards
- Information und Aufklärung über die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und Erzeugnisse, insbesondere in Bezug auf die EU-Qualitätsregelungen (Lebensmittel-sicherheit, Rückverfolgbarkeit, Echtheit, Kennzeichnung, Nährwert und Hygiene, Tier- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln insbesondere in Bezug auf deren Qualität, Geschmack, Vielfalt und Traditionen)
o Wirkung
- Erfassungsbreite (z. B. Anzahl und/oder relativer Anteil der Verbraucher/Importeure/Käufer, auf die die Botschaft abzielt; im Binnenmarkt: Anzahl der erfassten Mitgliedstaaten)
- Programm ist auch für andere EU-Erzeuger aus
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dem gleichen Erzeugnissektor von Vorteil
2. Technische Qualität Höchstpunktzahl: 40 Schwellenwert: 24
a) Qualität der Analyse (Beschreibung der Zielmärkte, Herausforderungen für Wettbewerber aus der EU, Bewusstsein der Verbraucher usw.)
Die Analyse basiert auf vorhandenen Marktforschungsdaten und/oder Import-/Exportzahlen, die im Vorschlag angeführt wurden. Die Analyse verweist auf Herausforderungen, auf die der Vorschlag abstellt (z. B. rückläufiger Verbrauch oder geringes Verbraucherbewusstsein im Binnenmarkt, Importpotenzial auf Drittlandsmärkten) Die Analyse beschreibt die Wettbewerbsposition der vorschlagenden Organisation(en), anderer EU-Lieferanten sowie ihrer Wettbewerber aus Drittländern. Die Analyse befasst sich mit der Struktur und Funktionsweise von Vertriebskanälen. Im Hinblick auf Drittlandsmärkte: Es gibt Verweise auf Importbedingungen, wie etwa tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse.
b) Eignung der Programmstrategie, SMART-Ziele, Kernbotschaften
Die Ziele des Vorschlags stehen in Einklang mit der Marktanalyse. Die vorgeschlagene Strategie richtet sich auf die in der Marktanalyse ermittelten Herausforderungen und ist mit den Zielen des Vorschlags kohärent. Die Strategie ist auf alle Zielmärkte und Zielgruppen des Vorschlags zugeschnitten. Die Ziele des Vorschlags sind SMART. Der vorgeschlagene Investitionsumfang ist durch die erwartete Rendite (bei Absatzförderungsprogrammen) und/oder durch eine verstärkte Sensibilisierung (bei Informationsprogrammen) gerechtfertigt. Kernbotschaften sind auf Zielgruppen zugeschnitten.
c) klare und detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten
Tätigkeiten sind gut beschrieben, damit die Fragen Wer? Was? Wann? Wo? Warum? beantwortet werden. Die Detailgenauigkeit bei der Beschreibung der Tätigkeiten und Deliverables ist hoch genug, um die Kostenwirksamkeit der Tätigkeiten einschätzen zu können. Die Aufstellung „Budget nach Tätigkeiten“ weist keine Fehler auf; das Budget nach Tätigkeiten ist mit dem in Teil A des Antragsformulars angegebenen Budget abgeglichen.
d) angemessene Auswahl der Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und Zielgruppen, Komplementarität mit anderen auf dem Zielmarkt durchgeführten privaten und öffentlichen Maßnahmen
Falls der Vorschlag parallel mit anderen privaten oder öffentlichen Kampagnen läuft, ist er so zu gestalten, dass Synergieeffekte mit diesen Kampagnen erzielt werden.
e) Qualität der vorgeschlagenen Evaluierungsmethoden und Indikatoren
Die Evaluierung umfasst eine Studie zur Bewertung der Ergebnisse von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, die von einer unabhängigen externen Stelle durchgeführt wird.
3. Managementqualität Höchstpunktzahl: 10 Schwellenwert: 6
a) Projektorganisation und Managementstruktur
Managementstruktur und Kompetenzen der Mitarbeiter sind klar beschrieben. Die Aufteilung der Aufgaben zwischen Durchführungsstellen und Antragstellern ist klar
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festgelegt. Bei Vorschlägen mit mehreren Antragstellern sind die Zuständigkeiten der einzelnen Partner bei der Umsetzung des Vorschlags klar festgelegt und entsprechen ihrem Sachverstand und ihrer technischen Kapazität. Eine interne Koordinierungsstrategie für die Gestaltung der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Partnern und Durchführungsstellen ist festgelegt. Die Finanzierung des Vorschlags ist klar beschrieben, sowohl im Hinblick auf Beschaffung der Liquidität als auch im Hinblick auf die Vorschlagsfinanzierung insgesamt. Falls die Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit eine nur schwache Leistungsfähigkeit ergeben hat, wird erläutert, wie die Eigenmittel aufgebracht werden sollen (z. B. durch projektspezifische Beiträge von Mitgliedern der Organisation).
b) Qualitätskontrollmechanismen und Risikomanagement
Angemessene Verfahren zur Überwachung der Arbeit der Durchführungsstellen und anderer Unterauftragnehmer sind festgelegt. Überwacht werden sowohl die Qualität der Deliverables als auch die Einhaltung der Zeitplanung und des Budgets. Wesentliche Risiken, die das Ergebnis des Projekts beeinträchtigen könnten, werden genannt und mögliche Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen.
4. Kostenwirksamkeit Höchstpunktzahl: 30 Schwellenwert: 18
a) ausgewogene Aufteilung des Budgets entsprechend dem Umfang der Tätigkeiten
Das Budget ist zwischen den einzelnen Tätigkeiten effizient aufgeteilt. Für die einzelnen Tätigkeiten stehen ausreichende Mittel bereit, um wirksame Ergebnisse entsprechend der beschriebenen Strategie und den Indikatoren zu ermöglichen.
b) Kohärenz zwischen den veranschlagten Kosten und der entsprechenden Beschreibung der Tätigkeiten
Die Kosten der Tätigkeiten stehen im angemessenen Verhältnis zur Beschreibung und zum Umfang dieser Tätigkeiten. Die Stückkosten der einzelnen Tätigkeiten sind mit den marktüblichen Sätzen vergleichbar.
c) realistische Schätzung der Personen/Tage für die von der vorschlagenden Organisation durchgeführten Tätigkeiten, einschließlich der Kosten für die Projektkoordinierung
Die Anzahl der geschätzten Manntage für die vom Antragsteller durchgeführten Tätigkeiten verhält sich proportional zum Grad seiner Einbeziehung in die Umsetzung des Vorschlags.
GESAMT Höchstpunktzahl: 100 Schwellenwert: 62
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