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Landtag von Baden-Württemberg

16. Wahlperiode

Drucksache 16 / 385

01. 08. 2016

Geänderte Fassung

1Eingegangen: 01. 08. 2016 / Ausgegeben: 22. 09. 2016

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten,

1. wie sich die Regelung zum Einsatz von Taschenrechnern im Fach Mathe-matik in der Oberstufe und in der Abiturprüfung der allgemeinbildendenund beruf lichen Gymnasien bislang darstellte;

2. welche Änderungen hierbei für den zukünftigen Einsatz von Taschenrech-nern vorgenommen wurden beziehungsweise wie sich die diesbezüglicheRegelung zukünftig darstellen wird;

3. welche Gründe die damalige grün-rote Landesregierung nach ihrer Kenntnisbewogen haben, ab dem Prüfungsjahr 2017 keine grafikfähigen Taschenrech-ner oder Computer-Algebra-Systeme mehr in der Abiturprüfung zuzulassen;

4. inwieweit sie die Beweggründe der Vorgängerregierung bei dieser Maß -nahme teilt beziehungsweise inwieweit sie diese kritisch beurteilt;

5. welche Praxis in den Schulen bislang zur Anwendung kam, um einen Miss -brauch beziehungsweise eine Manipulation der Taschenrechner auszuschließen;

6. inwieweit sie diese Praxis für zureichend oder unzureichend erachtet, umdurch Manipulation verursachte Täuschungsversuche in der Mathematik-Abiturprüfung zu verhindern;

7. wie Sachverständige und Fachvertreter diese Frage sowie die eines Verbotsgrafikfähiger Taschenrechner im Abitur einschätzen und wie sie dieseStellung nahmen bewertet;

Antrag

der Fraktion der FDP/DVP

und

Stellungnahme

des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Verbot des grafikfähigen Taschenrechners im Abitur ausset-

zen und überprüfen

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internetabrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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8. wie sie den Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion beurteilt, das Verbotder grafikfähigen Taschenrechner zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuset-zen und ein unabhängiges Sachverständigengremium mit der Erstellung eines Gutachtens zum Einsatz grafikfähiger Taschenrechner in der Mathe-matik-Abiturprüfung zu betrauen;

9. ob sie am Verbot von grafikfähigen Taschenrechnern in der Abiturprüfungfesthalten oder sich dem Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion an -schließen wird;

II.

das Verbot der grafikfähigen Taschenrechner zum nächstmöglichen Zeitpunktauszusetzen und ein unabhängiges Sachverständigengremium mit der Erstellungeines Gutachtens zum Einsatz grafikfähiger Taschenrechner in der Mathematik-Abiturprüfung zu betrauen.

29. 07. 2016

Dr. Rülke, Hoher

und Fraktion

B e g r ü n d u n g

Das Kultusministerium hat am 21. Oktober 2013 die Schulen in einem Schreibendarüber informiert, dass ab dem Prüfungsjahr 2017 in den Abiturprüfungen anden allgemeinbildenden und den beruflichen Gymnasien ausschließlich ein soge-nannter wissenschaftlicher Taschenrechner (WTR) zum Einsatz kommt. Ein gra-fikfähiger Taschenrechner (GTR) oder Computer-Algebra-Systeme (CAS), wiesie bislang auch zulässig waren, dürfen nicht mehr in den Abiturprüfungen ver-wendet werden.

Da ein Verbot von GTR in der Prüfung erhebliche Auswirkungen auf den Mathe-matikunterricht haben wird, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion den damaligenKultusminister am 27. November 2013 im Rahmen einer Regierungsbefragung zuseinen Beweggründen für diese Entscheidung befragt. Die damals angeführten Ar-gumente erschienen jedoch der FDP/DVP-Landtagsfraktion allesamt nicht schwer-wiegend genug, um ein Verbot der grafikfähigen Taschenrechner in der Abiturprü-fung zu rechtfertigen. Weder ist nachvollziehbar, warum die gemeinsamen Abitur-standards der Kultusministerkonferenz ein GTR-Verbot notwendig machen, nochist diese Maßnahme aus unserer Sicht mit dem Argument einer verbesserten Chan-cengleichheit hinreichend begründet. Letzteres Argument könnte aus unserer Sichtnur angeführt werden, wenn das bisherige Verfahren der Missbrauchsvorbeugungim Wesentlichen bestehend in einem Reset der Rechner Lücken aufweist. Aberauch dies konnte der Kultusminister nicht plausibel darlegen.

In einer gemeinsam von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP durchgeführ-ten Anhörung zum Verbot grafikfähiger Taschenrechner in der Abiturprüfungschätzten alle Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie alle Vertreterder betroffenen Fachverbände die Neuregelung als rückwärtsgewandt und höchstproblematisch ein. Bedenkenswert erschien uns hierbei vor allem der Einwand,dass der Einsatz von unterschiedlichen Geräten im Unterricht und in der Abitur-prüfung pädagogisch kontraproduktiv sei. Insbesondere da auch zukünftig einTeil der Abiturprüfung in Mathematik ohne Hilfsmittel zu schreiben sein wird,was die FDP/DVP-Landtagsfraktion ausdrücklich unterstützt, ist aus unserer Sichtdas Argument hinfällig, dass ein Taschenrechner mit Grafikfunktionen seinemNutzer in der Prüfung unerwünschte Vorteile verschaffen könnte. Da die nunmeh-rige grün-schwarze Landesregierung ihrem Koalitionsvertrag unter das Motto„Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ“ gestellt hat, fordern die Antragsteller mitdiesem Antrag, das offensichtlich technikfeindliche und hochproblematische Ver-bot grafikfähiger Taschenrechner auszusetzen und durch ein unabhängiges Sach-verständigengremium begutachten zu lassen.

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S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 23. August 2016 Nr. 36/45-6024.03-P/234/135 nimmt das Mi-nisterium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen,die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten,

1. wie sich die Regelung zum Einsatz von Taschenrechnern im Fach Mathematikin der Oberstufe und in der Abiturprüfung der allgemeinbildenden und beruf -lichen Gymnasien bislang darstellte;

2. welche Änderungen hierbei für den zukünftigen Einsatz von Taschenrechnernvorgenommen wurden beziehungsweise wie sich die diesbezügliche Regelungzukünftig darstellen wird;

Bis zur Abiturprüfung 2016 konnten Schülerinnen und Schüler der beruflichenGymnasien den um die Jahrtausendwende an der Schule eingeführten grafikfähi-gen Taschenrechner oder ein Computeralgebrasystem in der Abiturprüfung imFach Mathematik verwenden; für die Schülerinnen und Schüler der allgemein bil-denden Gymnasien gilt dies noch bis zur Abiturprüfung 2018.

Diese Festlegung auf die in der Abiturprüfung zum Einsatz kommenden elektro-nischen Hilfsmittel führte jedoch zu einer Fokussierung bei der Wahl der im Un-terricht eingesetzten elektronischen Mathematikwerkzeuge. Um den immer viel-fältigeren Möglichkeiten, den Erwerb mathematischer Kompetenzen durch elek-tronische Hilfsmittel zu unterstützen, Rechnung zu tragen, ist es allerdings erfor-derlich, Unterricht und Prüfung bei der Wahl der zum Einsatz kommenden Hilfs-mittel getrennt zu betrachten.

Mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 hat das Kultusministerium den allgemeinbildenden und den beruflichen Gymnasien mitgeteilt, dass die Hilfsmittelfrage abder Abiturprüfung im Jahr 2017 neu geregelt wird und künftig der wissenschaft -liche Taschenrechner anstelle des grafikfähigen Taschenrechners oder Computer -algebrasystems als elektronisches Hilfsmittel in der Prüfung zugelassen ist.

Mit Schreiben vom 26. Februar 2014 an die Schulen wurde die Umsetzung präzi-siert und die gestaffelte Einführung des wissenschaftlichen Taschenrechners (WTR)an den beruflichen Gymnasien in der schriftlichen Abiturprüfung 2017 und anden allgemein bildenden Gymnasien in der schriftlichen Abiturprüfung 2019 be-kannt gegeben. Außerdem wurde der Funktionsumfang des entsprechend einzu-setzenden WTR beschrieben.

Die Lehrkräfte entscheiden nach ihrem pädagogischen und didaktischen Ermes-sen für ihre Klassen entsprechend der Gegebenheiten vor Ort, in welcher Kombi-nation Medien und Hilfsmittel in ihrem Unterricht zum Einsatz kommen. Dabeikann auf den Einsatz von Lehrbüchern, aber auch auf den Einsatz von Medienwie zum Beispiel grafikfähige Taschenrechner, Computeralgebrasysteme, Soft-ware für Personal Computer bzw. Tablets zurückgegriffen werden.

Erste Erfahrungen zeigen, dass der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln inzwi-schen deutlich vielfältiger und methodisch-didaktisch innovativer erfolgt – sieheauch Ziffer 8.

3. welche Gründe die damalige grün-rote Landesregierung nach ihrer Kenntnisbewogen haben, ab dem Prüfungsjahr 2017 keine grafikfähigen Taschenrech-ner oder Computer-Algebra-Systeme mehr in der Abiturprüfung zuzulassen;

4. inwieweit sie die Beweggründe der Vorgängerregierung bei dieser Maßnahmeteilt beziehungsweise inwieweit sie diese kritisch beurteilt;

Die Neuregelung im Bereich der zulässigen elektronischen und nichtelektro -nischen Hilfsmittel in der Abiturprüfung im Fach Mathematik erfolgte, um die

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Grundsätze einer landesweit zentral gestellten Prüfung auch weiterhin einhaltenzu können. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die gleichen Bedingungen in derPrüfung vorfinden, um ihr Können unter Beweis zu stellen. Die Erfahrungen derletzten zehn Jahre haben jedoch gezeigt, dass das mathematische Leistungsver -mögen und die Rechengeschwindigkeit der grafikfähigen Taschenrechner be -ziehungsweise Computeralgebrasysteme durch ständige Weiterentwicklung in re-lativ kurzen Abständen variieren.

Maßgeblich für die Entscheidung, die genannten Rechner in Prüfungen nichtmehr zuzulassen, waren die Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schülerin Abschlussprüfungen, die Prüfungssicherheit, die didaktische Freiheit der Leh-rerinnen und Lehrer bezüglich der Wahl elektronischer Hilfsmittel im Unterricht,die an Hochschulen erwünschten mathematischen Grundfertigkeiten und die Kos -ten der Prüfungserstellung. Diese Neubewertung erfolgte unter Einbeziehung desRechnungshofberichts (Denkschrift 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführungdes Landes Baden-Württemberg, Abiturprüfung 2010), von Erfahrungen aus denSchulen und den Rückmeldungen von Hochschulen.

Die Sicherstellung der Chancengleichheit, die seinerzeit maßgebliche Entschei-dungsgrundlage für diese Maßnahme war, hat weiterhin Relevanz. Hinzu kom-men aber weitere Aspekte, die der voranschreitenden Digitalisierung in den Schu-len besser Rechnung tragen – siehe Antwort zu Ziffer 7 und 8.

5. welche Praxis in den Schulen bislang zur Anwendung kam, um einen Missbrauchbeziehungsweise eine Manipulation der Taschenrechner auszuschließen;

6. inwieweit sie diese Praxis für zureichend oder unzureichend erachtet, umdurch Manipulation verursachte Täuschungsversuche in der Mathematik-Abi-turprüfung zu verhindern;

Im Vorfeld von Abitur- und anderen Abschlussprüfungen hat das Kultusministe -rium darauf hingewiesen, dass in den schriftlichen Abschlussprüfungen allerFächer, in denen der Einsatz von grafikfähigen Taschenrechnern beziehungsweiseComputeralgebrasystemen zugelassen ist, vor Beginn der jeweiligen Prüfung sichergestellt sein muss, dass nachträglich zugefügte Daten, die nicht zum Liefer-umfang oder einem vom Hersteller bereitgestellten Systemupdate des GTR be -ziehungsweise CAS gehören, entfernt wurden. Dies muss durch einen vollstän -digen Reset und gegebenenfalls durch Löschen von zusätzlich installierten Pro-grammen beziehungsweise Applikationen erfolgen.

Ebenso ist bei der Information der Schülerinnen und Schüler vor Beginn der Prü-fungen (z. B. nach § 28 NGVO beziehungsweise § 28 BGVO) darauf hinzuwei-sen, dass jedes elektronische Hilfsmittel vor Prüfungsbeginn auf den oben be-schriebenen Zustand zurückgesetzt sein muss, um als zugelassenes Hilfsmittel zugelten.

Die Umsetzung der Vorgaben an den Schulen war unterschiedlich, z. B. aufgrundder unterschiedlichen Hersteller und der bekannten Sicherheitslücken in den un-terschiedlichen Systemen, und in der Regel mit einem erheblichen Aufwand ver-bunden.

7. wie Sachverständige und Fachvertreter diese Frage sowie die eines Verbotsgrafikfähiger Taschenrechner im Abitur einschätzen und wie sie diese Stellung -nahmen bewertet;

8. wie sie den Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion beurteilt, das Verbotder grafikfähigen Taschenrechner zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusetzenund ein unabhängiges Sachverständigengremium mit der Erstellung eines Gut-achtens zum Einsatz grafikfähiger Taschenrechner in der Mathematik-Abitur-prüfung zu betrauen;

Dem Kultusministerium liegen Rückmeldungen von Universitäten, Hochschulenfür angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule Baden-Württembergzum Einsatz von grafikfähigen Taschenrechnern und Computeralgebrasystemenin Unterricht und Prüfung vor. Diese Einrichtungen begrüßen die Entscheidung

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des Kultusministeriums, dass elektronische Hilfsmittel weiterhin im Mathema-tikunterricht eingesetzt werden können, aber künftig in den zentralen Abschluss -prüfungen ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus sind dem Kultusministerium einzelne Stellungnahmen von Leh-renden der Pädagogischen Hochschulen bekannt. Der Einsatz von elektronischenHilfsmitteln sei aus didaktischer Sicht im Unterricht wünschenswert. Allerdingswurde die Befürchtung geäußert, dass die Lehrerinnen und Lehrer nur dann diesedidaktischen Hilfsmittel im Unterricht einsetzen würden, wenn auch ein verbind-licher Einsatz in der Prüfung vorgesehen sei.

Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Dies belegt u. a. der Schulversuch zum Ein-satz von Tablets im Unterricht an Beruflichen Gymnasien, Berufskollegs und Be-rufsoberschulen. Die im Rahmen des Projektes entwickelten und erprobten Unter-richtsszenarien zeigen vielfältige Möglichkeiten zur Veranschaulichung und Bear-beitung komplexer mathematischer Aufgabenstellungen. Diese Möglichkeiten bie-ten PC-gestützte Computeralgebrasysteme teilweise zwar auch, die im Schulver-such eingesetzten Tablet-Geräte und die entsprechenden Applikationen erlaubenjedoch einen vielfach schnelleren, individuelleren und wesentlich niederschwelli-geren Zugang zu den Vorzügen, die digitale Hilfsmittel für Schülerinnen undSchüler sowie Lehrkräfte bereitstellen können. Darüber hinaus profitieren nebender Mathematik auch alle anderen Fächer von den Möglichkeiten dieser Geräte.

Die frühere Engführung der Mathematiklehrerinnen und Mathematiklehrer aufgrafikfähige Taschenrechner bzw. Computeralgebrasysteme ist heute nicht mehrzeitgemäß und wirkt den Bemühungen, die Chancen digitaler Endgeräte wie z. B.Tablets, Smartphones o. ä. Geräten im Unterricht zu nutzen, entgegen.

Mit vergleichbarer Zielsetzung startet zum Schuljahr 2016/2017 außerdem derSchulversuch „Tablets an allgemein bildenden Gymnasien“.

9. ob sie am Verbot von grafikfähigen Taschenrechnern in der Abiturprüfung fest-halten oder sich dem Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion anschließenwird;

An der Neuregelung zum Einsatz digitaler Hilfsmittel im Mathematikunterrichtund in der Abiturprüfung wird festgehalten. Ein Sachverständigengutachten istnicht erforderlich.

II.

das Verbot der grafikfähigen Taschenrechner zum nächstmöglichen Zeitpunktauszusetzen und ein unabhängiges Sachverständigengremium mit der Erstellungeines Gutachtens zum Einsatz grafikfähiger Taschenrechner in der Mathematik-Abiturprüfung zu betrauen.

Es wird auf Ziffer I. 9 sowie auf Ziffer 3, 4, 7 und 8 verwiesen.

Dr. Eisenmann

Ministerin für Kultus, Jugend und Sport