kurzbericht öffentlicher teil - hessischer landtag

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19. Wahlperiode Kurzbericht öffentlicher Teil 62. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. April 2018, 15:40 bis 17:05 Uhr Anwesend: Stellv. Vorsitzender Abg. Marius Weiß (SPD) CDU Abg. Ulrich Caspar Abg. Heiko Kasseckert Abg. Dirk Landau Abg. Judith Lannert Abg. Klaus Peter Möller Abg. Karin Wolff SPD Abg. Elke Barth Abg. Tobias Eckert Abg. Uwe Frankenberger Abg. Stephan Grüger Abg. Rüdiger Holschuh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Frank-Peter Kaufmann Abg. Kaya Kinkel Abg. Karin Müller (Kassel) DIE LINKE Abg. Janine Wissler FDP Abg. Jürgen Lenders

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Page 1: Kurzbericht öffentlicher Teil - Hessischer Landtag

19. Wahlperiode

Kurzbericht öffentlicher Teil

62. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

12. April 2018, 15:40 bis 17:05 Uhr

Anwesend:

Stellv. Vorsitzender Abg. Marius Weiß (SPD)

CDU

Abg. Ulrich Caspar

Abg. Heiko Kasseckert

Abg. Dirk Landau

Abg. Judith Lannert

Abg. Klaus Peter Möller

Abg. Karin Wolff

SPD

Abg. Elke Barth

Abg. Tobias Eckert

Abg. Uwe Frankenberger

Abg. Stephan Grüger

Abg. Rüdiger Holschuh

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abg. Frank-Peter Kaufmann

Abg. Kaya Kinkel

Abg. Karin Müller (Kassel)

DIE LINKE

Abg. Janine Wissler

FDP

Abg. Jürgen Lenders

Page 2: Kurzbericht öffentlicher Teil - Hessischer Landtag

Sn/me – 2 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Fraktionsassistentinnen und -assistenten:

Christian Richter-Ferenczi (Fraktion der CDU)

Jörn Eichhorn (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sebastian Scholl (Fraktion DIE LINKE)

Mario Klotzsche (Fraktion der FDP)

Landesregierung, Rechnungshof, etc.

Müller-Puhlmann VA HMSI

Breidert Dirin HRH

Protokollführung: RDirin Heike Schnier

Page 3: Kurzbericht öffentlicher Teil - Hessischer Landtag

Sn/me – 3 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Inhaltsverzeichnis:

Punkt 6:

Dringlicher Berichtsantrag

der Fraktion der SPD betreffend anhaltende Verstöße von Ryanair

gegen das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen

– Drucks. 19/6227 – S. 4

Punkt 1 bis Punkt 8: siehe nicht öffentlicher Teil

Page 4: Kurzbericht öffentlicher Teil - Hessischer Landtag

Sn/me – 4 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Stellv. Vors. Abg. Marius Weiß stellt Einvernehmen fest, den Dringlichen Berichtsantrag in

öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Punkt 6:

Dringlicher Berichtsantrag

der Fraktion der SPD betreffend anhaltende Verstöße von Ryanair

gegen das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen

– Drucks. 19/6227 –

Minister Tarek Al-Wazir trägt vor: Ich will eine Vorbemerkung machen, die vielleicht

hilftreich ist, weil es das Ganze einordnet.

Erstens. Die Landesregierung ist sich der herausragenden Bedeutung der aus dem Me-

diationsergebnis resultierenden Nachtflugbeschränkungen von 23:00 bis 5:00 Uhr für die

Fluglärmbetroffenen in der Region bewusst. Daher werden alle im Rahmen des gelten-

den Rechts zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, Flugbewegungen in diesem

Zeitraum so gering wie möglich zu halten. Dies erfolgt durch eine Vielzahl verschiedener

Maßnahmen, die wir bereits in der Antwort auf den Dringlichen Berichtsantrag Drucks.

19/5361 beschrieben haben. Ryanair hatte daraufhin in mehreren zeitlichen Stufen

Umplanungen der Flugzeiten durchgeführt, die zwischenzeitlich zu einer deutlichen Re-

duktion der verspäteten Landungen geführt hatten.

Die mit dem Planfeststellungsbeschluss 2007 festgelegten Nachtflugbeschränkungen für

den Flughafen Frankfurt sehen vor, dass ausnahmsweise auch Landungen nach 23:00

Uhr bis spätestens 23:59 Uhr zulässig sind, soweit sie sich nicht bereits aus der Flugplan-

gestaltung ergeben. Landungen nach 23:00 Uhr stellen daher nicht automatisch eine

Verletzung des Nachtflugverbots dar. Die Überprüfung der Gründe der nachfolgend

aufgeführten Landungen bis zum Ende der Winterflugplanperiode 2017/2018 ergab bei-

spielsweise, dass in mehr als 50 % der Fälle nachweislich Wetterbedingungen – die unter

anderem den Einsatz eines Winterdienstes erforderlich machten – eine Verspätungsur-

sache waren.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, nehme ich zu dem Dringlichen Berichtsantrag wie

folgt Stellung:

Frage 1. Wie viele Landungen von Ryanair gab es im Januar 2018 in der Zeit von 23:00

bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken?

Im Januar 2018 fanden in Frankfurt 19 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr statt. Die-

se verteilen sich auf folgende Strecken:

Abflugort Barcelona: 5 Landungen

Abflugort Catania: 2 Landungen

Abflugort Madrid: 4 Landungen

Abflugort London-Stansted: 5 Landungen

Abflugort Valencia: 3 Landungen

Page 5: Kurzbericht öffentlicher Teil - Hessischer Landtag

Sn/me – 5 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Frage 2. Wie viele Landungen von Ryanair gab es im Februar 2018 in der Zeit von

23:00 bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken?

Im Februar 2018 fanden in Frankfurt 9 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr statt. Die-

se verteilen sich auf folgende Strecken:

Abflugort Barcelona: 3 Landungen

Abflugort London-Stansted: 2 Landungen

Abflugort Valencia: 4 Landungen

Frage 3. Wie viele Landungen von Ryanair gab es vom 1. bis 24. März 2018 in der Zeit

von 23:00 bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken?

Vom 1. bis 24. März 2018 fanden in Frankfurt 12 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr

statt. Diese verteilen sich auf folgende Strecken:

Abflugort Malaga: 1 Landung

Abflugort Barcelona: 2 Landungen

Abflugort Faro: 1 Landung

Abflugort Madrid: 2 Landungen

Abflugort London-Stansted: 4 Landungen

Abflugort Toulouse: 1 Landung

Abflugort Valencia: 1 Landung

Frage 4. Wie viele Landungen von Ryanair gab es vom 25. bis 31. März 2018 in der Zeit

von 23:00 bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken?

Vom 25. bis 31. März 2018 fanden in Frankfurt 17 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr

statt. Diese verteilen sich auf folgende Strecken:

Abflugort Alicante: 1 Landung

Abflugort Barcelona: 5 Landungen

Abflugort Bergamo: 3 Landungen

Abflugort Catania: 1 Landung

Abflugort Krakau: 1 Landung

Abflugort Palma: 1 Landung

Abflugort London-Stansted: 4 Landungen

Abflugort Toulouse: 1 Landung

Frage 5. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Lan-

dungen nach 23:00 Uhr im Januar 2018?

Von der Gesamtzahl der 27 Verspätungslandungen im Januar 2018 entfielen 70 % auf

Ryanair.

Frage 6. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Lan-

dungen nach 23:00 Uhr im Februar 2018?

Von der Gesamtzahl der 26 Verspätungslandungen im Februar 2018 entfielen 35 % auf

Ryanair.

Page 6: Kurzbericht öffentlicher Teil - Hessischer Landtag

Sn/me – 6 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Frage 7. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Lan-

dungen nach 23:00 Uhr vom 1. bis 24. März 2018?

Von der Gesamtzahl der 32 Verspätungslandungen vom 1. bis 24. März 2018 entfielen

40 % auf Ryanair.

Frage 8. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Lan-

dungen nach 23:00 Uhr vom 25. bis 31. März 2018?

Von der Gesamtzahl der 27 Verspätungslandungen vom 25. bis 31. März 2018 entfielen

63 % auf Ryanair.

Frage 9. Wie ist die durchschnittliche Verspätung der Ryanair nach 23:00 Uhr und wie

die größte Verspätung in den Zeiträumen 01.01. bis 24.03.2018 und 25.03. bis

31.03.2018?

Im Zeitraum 01.01. bis 24.03.2018 betrug die durchschnittliche Verspätung der Ryanair

nach 23:00 Uhr 20 Minuten, die größte Verspätung 58 Minuten.

Im Zeitraum 24.03. bis 31.03.2018 betrug die durchschnittliche Verspätung der Ryanair

nach 23:00 Uhr 16 Minuten, die größte Verspätung 55 Minuten.

Frage 10. Wie viel Prozent der Ryanair-Flüge vom 01.01. bis 24.03.2018, die in Frankfurt in

der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr landen sollten, sind erst nach 23:00 Uhr gelan-

det, differenziert nach betroffenen Strecken?

Abflugort Malaga: 5 %

Abflugort Alicante: 0 %

Abflugort Barcelona: 17 %

Abflugort Bergamo: 0 %

Abflugort Catania: 15 %

Abflugort Faro: 4 %

Abflugort Madrid: 17 %

Abflugort London-Stansted: 16 %

Abflugort Valencia: 12 %

Frage 11. Wie viel Prozent der Ryanair-Flüge vom 25.03. bis 31.03.2018, die in Frankfurt in

der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr landen sollten, sind erst nach 23:00 Uhr gelan-

det, differenziert nach betroffenen Strecken?

Ich füge einmal hinzu: Wenn man nur sechs Tage betrachtet, sind die Prozentzahlen

natürlich etwas irreführend. Aber ich beantworte die Frage:

Abflugort Alicante: 100 %

Abflugort Barcelona: 71 %

Abflugort Bergamo: 67 %

Abflugort Catania: 100 %

Abflugort Faro: 0 %

Abflugort Girona: 0 %

Abflugort Mykonos: 0 %

Abflugort Krakau: 100 %

Abflugort Madrid: 0 %

Abflugort Palma: 50 %

Page 7: Kurzbericht öffentlicher Teil - Hessischer Landtag

Sn/me – 7 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Abflugort London-Stansted: 67 %

Abflugort Toulouse: 100 %

Abflugort Valencia: 0 %

Frage 12. Hat das Ministerium proaktiv den Sommerflugplan der Ryanair und deren ab

dem 25.03.2018 neu hinzugekommenen Verbindungen im Hinblick auf die

Einhaltung der 23:00-Uhr-Grenze geprüft? Falls nein, warum nicht?

Ja. Das HMWEVL hat durch seine Interventionen bei Ryanair darauf hingewirkt, dass im

Sommerflugplan, der seit dem 25.03.2018 gilt, kein Anflugslot der Ryanair mehr nach

22:30 Uhr beantragt wird, um Verspätungen nach 23:00 Uhr zu vermeiden. Der Flugha-

fenkoordinator hat dieses Anliegen durch entsprechende Kooperation mit seinen Pen-

dants der Destinationsländer erfolgreich umgesetzt. Hierfür mussten auch frühere Slots

an diesen Standorten verfügbar gemacht werden; denn wer hier früher ankommen soll,

muss natürlich einen Slot haben, der ihm einen früheren Abflug ermöglicht.

Außerdem wurde die Beibehaltung von bestimmten Maßnahmen eingefordert, die der

Verspätungsvermeidung dienen, z. B. die Stationierung einer mit einer vollen Crew auf

Abruf kurzfristig einsetzbaren Ersatzmaschine in Frankfurt auch für die Sommerperiode

für den Fall, dass es bei einem Umlauf zu erheblichen Verspätungen kommt. Ziel dieser

Interventionen, die in vergleichbarer Art auch bei allen anderen Airlines mit gehäuften

Verspätungen zur Anwendung kommen, ist, dass Verspätungen von vornherein vermie-

den werden. Dafür werden mögliche systematische Ursachen analysiert und adressiert.

Wie StS Samson bereits bei der Beantwortung des letzten Dringlichen Berichtsantrags zu

diesem Thema ausführte, bestehen für das Verkehrsministerium weder eine Genehmi-

gungspflicht noch eine Verbotsmöglichkeit für Anflüge oder die Flugplangestaltung ei-

ner Airline. Das gilt für die Phase der frühzeitigen Flugplankoordinierung und am aktuel-

len Verkehrstag. Die Slotvergabe erfolgt nicht durch das HMWEVL. Zuständig ist der

Flughafenkoordinator des Bundes.

Gemäß Planfeststellungsbeschluss in der Fassung vom 29.05.2012 dürfen vom Flugha-

fenkoordinator kalenderjährlich 48.545 Zeitnischen (Slots) für Flugbewegungen zwischen

22:00 und 23:00 Uhr sowie 5:00 und 6:00 Uhr zugewiesen werden. Weitere Vorgaben

oder Einschränkungen zur Slotvergabe durch den Flughafenkoordinator sieht der Plan-

feststellungsbeschluss nicht vor. Die genannte Zahl von 48.545 wurde 2017 deutlich un-

terschritten.

Die Anzahl der in dem Zeitraum von Airlines beantragten Slots unterschreitet bei nächt-

lichen Anflügen kurz vor der 23:00-Uhr-Grenze die Zahl der tatsächlich verfügbaren Slots.

Die Airlines haben daher europarechtlich ein Anrecht auf Erteilung des jeweils bean-

tragten Slots, ohne dass hierfür zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen. Jedes in

der EU für die zivile Luftfahrt zugelassene Unternehmen hat das Recht, den Flughafen

Frankfurt zu nutzen. Airlinebezogene Einschränkungen der Nutzung des Flughafens kann

das HMWEVL nicht verhängen.

Frage 13. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher unternommen, um die

Ryanair zur Einhaltung der 23:00-Uhr-Grenze zu bringen?

Es gab seit dem Auftreten gehäufter Verspätungen im September 2017 eine Reihe von

Maßnahmen, um die Zahl von Verspätungen zu verringern und deutlich zu machen,

dass sich Ryanair an die geltenden Nachtflugregelungen halten muss:

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Sn/me – 8 – WVA 19/62 – 12.04.2018

- Regelmäßige, engmaschige Überprüfung der verspäteten Nachtflüge und Ab-

gleich mit den vor 23:00 Uhr abgewickelten Flugbewegungen;

- schriftliche Aufforderungen zur Einhaltung der 23:00-Uhr-Grenze, zur Übermitt-

lung der Verspätungsursachen und Flugpläne zu verschiedenen Flugbewegun-

gen (teilweise in mehreren Schritten);

- Piloten werden von der Luftaufsicht direkt nach der Landung noch im Cockpit

zum Ausfüllen sogenannter Declarations (Erklärungen der Verspätungsursa-

chen) aufgefordert;

- Einbestellungen ins HMWEVL, um Abhilfemaßnahmen zu erörtern und einzufor-

dern;

- Anforderung von An- und Abflugdaten sowie Rollzeiten an korrespondierenden

ausländischen Flughäfen über den Flughafenkoordinator;

- Überprüfung dieser Datensätze über mehrere Monate und Abgleich mit den

von Ryanair übermittelten Flugplänen sowie Übermittlung an Ryanair mit der

Aufforderung, entsprechende Anpassungen vorzunehmen;

- Vorbereitungen zu einer möglichen Local Rule für die Slotvergabe, die im Fall

eingetretener Verspätungen automatisch bestimmte Informations- und Begrün-

dungsanforderungen an Airlines vermittelt, um so den Prüfprozess zu vereinfa-

chen. Nach Anhörung des Koordinierungsausschusses würde diese durch den

Bund festzulegen sein. Derzeit wird der Prüfprozess fallbezogen je Airline durch

das HMWEVL eingeleitet.

Unabhängig von den vorgenannten Maßnahmen hat das HMWEVL gestern zwei seit

Beginn der Sommerflugplanperiode besonders häufig verspätete Flugbewegungen an

das Regierungspräsidium Darmstadt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

abgegeben. Das Regierungspräsidium ist die zuständige Behörde zur Durchführung von

Ordnungswidrigkeitsverfahren bei möglichen Verstößen gegen die für den Flughafen

Frankfurt geltenden Nachtflugbeschränkungen.

Bei den Flugbewegungen handelt es sich um den Anflug FR 1681 aus Barcelona und

den Anflug FR 1547 aus Stansted. Das Regierungspräsidium wird gemäß der rechtsstaat-

lichen Vorgaben für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren ergebnisoffen

prüfen, ob die verspäteten Anflüge eine Verletzung der Nachtflugbeschränkungen dar-

stellen, und für den Fall, dass dies zu bejahen ist, die hieran zu knüpfenden Sanktionen

festlegen.

Grundsätzlich kommen als Sanktion Bußgelder sowie gegebenenfalls auch die soge-

nannte Einziehung des Wertes der Taterträge in Betracht. Hierunter würde z. B. die Ein-

ziehung der Kosten fallen, die im Fall einer Ausweichlandung an einem anderen Flugha-

fen ohne Nachtflugbeschränkung bei Ryanair entstanden wären. Für die Beurteilung,

ob die Flugplangestaltung ursächlich für die gehäuften Verspätungen ist, wird auch

heranzuziehen sein, wie sich die Verspätungszahlen im weiteren Verlauf der nächsten

Wochen entwickeln. Die Abgabe weiterer Flugbewegungen an das Regierungspräsidi-

um bleibt vorbehalten.

Frage 14. Was sind die Ergebnisse dieser Aktivitäten?

Die Aktivitäten haben dazu geführt, dass die Anzahl der Verspätungslandungen im Win-

terflugplan erheblich zurückgingen, bis auf ein mit den anderen Airlines vergleichbares

Maß. Die wetterbereinigte Verspätungsquote aller ab 21:30 Uhr geplanten und erst

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Sn/me – 9 – WVA 19/62 – 12.04.2018

nach 23:00 Uhr gelandeten Ryanair-Flüge betrug im Januar 6 %, im Februar 4 % und im

März 15 % – jeweils Gesamtmonat. Ebenso wurden, wie unter Frage 12 dargestellt, wei-

tere Vorsorgemaßnahmen für den Sommerflugplan getroffen.

Mit der Umstellung auf den Sommerflugplan am 25.03.2018 kam es – in Kombination mit

erhöhtem Verkehrsaufkommen zu Ostern – zu einem erneuten Anstieg der Verspätungs-

zahlen, der bei Ryanair überproportional stark ausfiel. Auffallend waren vor allem ge-

häufte Verspätungen aus Barcelona und Stansted. Für eine belastbare Aussage, ob die

Flugplangestaltung als Verspätungsursache im Sommerflugplan in Betracht kommt und

wie sich die Situation weiterentwickeln wird, ist der kurze Zeitraum seit Umstellung nicht

ausreichend. Dies wird einer der Aspekte sein, die vom RP Darmstadt zu überprüfen sein

werden.

Frage 15. Wie ist der Sachstand der Überprüfung der Flugpläne der Ryanair im Hinblick

auf das Einhalten der 23:00-Uhr-Grenze, und wann ist dazu mit einem Ergeb-

nis zu rechnen?

Nach erneutem Auftreten von gehäuften Verspätungen seit dem 25.03.2018 haben wir

Ryanair zur Übermittlung der Ursachen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen zur Ver-

meidung dieser erneuten Häufungen aufgefordert.

Ryanair hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, die 23:00-Uhr-Grenze

regelmäßig einzuhalten. Die Hauptursache der Verspätungen – ich referiere jetzt den

Brief – seien die Deutsche Flugsicherung sowie andere europäische Flugsicherungen. So

seien aufgrund von Personalengpässen bei der DFS am ersten Tag des Sommerflug-

plans durch die DFS 50 Flüge von Ryanair verspätet worden, was zu insgesamt 1.243

Verspätungsminuten geführt habe. 65 % aller verspäteten Landungen seit dem

25.03.2018 nach 23:00 Uhr seien flugsicherungsbedingt erfolgt. Es habe zudem einmal

ein medizinischer Notfall vorgelegen, 18 % seien technische Gründe, und 12 % der Ma-

schinen hätten sich aufgrund von Problemen bei der Bodenabfertigung verspätet. Rya-

nair habe sich bereits schriftlich an die DFS und weitere europäische Flugsicherungen

gewandt, aber noch keine Antwort erhalten.

Das Verkehrsministerium hat die DFS schriftlich um Aufklärung des behaupteten Sach-

verhalts gebeten und wird auch die weiteren Angaben und Daten überprüfen.

Frage 16. Welche Maßnahmen stehen der Landesregierung zur Sanktionierung von

Verstößen gegen die 23:00-Uhr-Grenze zur Verfügung, sollte sich kein Nach-

weis erbringen lassen, dass die Verspätungen schon in der Flugplangestal-

tung angelegt sind?

Sollte sich kein Nachweis erbringen lassen, dass sich die Verspätungen schon aus der

Flugplangestaltung ergeben, dann handelt es sich bei den Verspätungslandungen

nicht um Verstöße gegen die Nachtflugregelungen, sondern um regelkonforme Flüge;

die Frage der Sanktionierung stellt sich in diesem Fall nicht.

Frage 17. Ist die Landesregierung bereit, die Nachtflugregelungen zu verschärfen, um

eine Grundlage zu schaffen, damit bei Verstößen Bußgelder verhängt wer-

den können, die wirtschaftlichen Vorteile der Ryanair abgeschöpft oder so-

gar Slots entzogen werden können?

Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass für den Fall, dass die Zahl der zuläs-

sigen Verspätungslandungen zwischen 23:00 Uhr und 0:00 Uhr im Durchschnitt eines Ka-

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Sn/me – 10 – WVA 19/62 – 12.04.2018

lenderjahres den Wert von 7,5 pro Nacht überschreitet, unter Beachtung der öffentli-

chen Verkehrsinteressen nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der für diesen

Nachtzeitraum angeordneten Verspätungsregelungen vorbehalten bleiben – wer

nachschauen will: Abschnitt A II Ziffer 4.1.3.3. des Planfeststellungsbeschlusses.

Die Regelung wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet. Diese Zahl von

7,5 verspäteten Anflügen wurde 2017 weit unterschritten, sie lag bei etwa 2 Anflügen

pro Nacht. Nach bisherigem Kenntnisstand und den ersten Wochen des Sommerflug-

plans gibt es bisher auch keinen Hinweis, dass die Zahl 2018 erreicht werden könnte.

Diese Unterschreitung des im Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig vorgesehenen

Auslösewerts für Änderungen der Regelung macht deutlich, dass aktuell jede denkbare

Änderung der Vorschriften zu Verspätungslandungen hohen rechtlichen Hürden ausge-

setzt wäre.

Je nach Ergebnis der Prüfungen im HMWEVL und dem RP Darmstadt werde ich aller-

dings auch ohne Überschreitung dieses im Planfeststellungsbeschluss verankerten Ver-

spätungskontingents das Gespräch mit allen Beteiligten suchen, wie wir das gemeinsa-

me Ziel der regelmäßigen Nachtruhe zumindest von 23:00 bis 5:00 Uhr adressieren kön-

nen und ob hierfür eine Änderung der Regeln erforderlich wäre.

Seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sind mittlerweile mehr als zehn Jahre vergan-

gen. Seit 2011 sammeln wir Erfahrung mit dem Vollzug, den Vor- und Nachteilen der

derzeitigen Nachtflugregelungen. Wir wissen heute, dass sich nicht alle Annahmen von

damals bewahrheitet haben, dass sich die Verkehrssegmente strukturell geändert ha-

ben und wie wichtig das Nachtflugverbot für die Menschen der Region ist. Entwicklun-

gen und Erfahrungen der letzten zehn Jahre können wir nicht ignorieren. Wir müssen,

wenn notwendig, Regeln auch neu bewerten, unter Beachtung der Verkehrsinteressen,

aber auch des Lärmschutzes. Das Nachtflugverbot von 23:00 bis 5:00 Uhr und dessen

Durchsetzung ist ein Herzstück des Mediationsergebnisses und Richtschnur für das Han-

deln der Landesregierung.

Abg. Tobias Eckert bedankt sich für die Beantwortung der Fragen, kritisiert aber, dass

das Ministerium noch vor der Sitzung eine Presseerklärung herausgegeben habe, was

die Landesregierung in dieser Angelegenheit schon alles tue. Das habe mit dem von

der Landesregierung propagierten Thema „Respekt“ nichts zu tun. Man könne sogar die

Auffassung vertreten, dass ohne den Anstoß der Opposition offensichtlich nichts passie-

re; denn sonst würde das Ministerium nicht immer bereits vor der Sitzung der Öffentlich-

keit über das durch den Dringlichen Berichtsantrag angesprochene Thema berichten,

bevor sich das zuständige parlamentarische Gremium mit dem Dringlichen Berichtsan-

trag beschäftigen könne.

Abg. Tobias Eckert bittet, zu berichtet, wie sich die Entwicklung im April bisher darstelle.

Minister Tarek Al-Wazir zeigt auf, vom 1. bis zum 11. April habe es 28 Verspätungslan-

dungen gegeben, davon 13 von Ryanair. Das entspreche 46 %. Von den Ryanair-

Flügen seien 2 von Catania, 3 von Madrid, 2 von Barcelona, 3 von London-Stansted und

je 1 von Palma, Bergamo und Valencia gekommen.

Minister Tarek Al-Wazir merkt an, üblicherweise werde erst die Pressemitteilung veröffent-

licht, was die Landesregierung alles falsch mache, und dann erst gehe der Berichtsan-

trag im Ministerium ein.

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Sn/me – 11 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Abg. Tobias Eckert stellt fest, dass die Maßnahmen, die zur Vermeidung von Verspätun-

gen im Sommerflugplan ergriffen worden seien, offensichtlich nicht ausreichten; denn

die Zahl der Verspätungen steige wieder an. Jetzt sei die Prüfung von zwei Flugverbin-

dungen an das Regierungspräsidium zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

übergeben worden. Zu fragen sei, ob dafür nicht nur die Tatsache, dass auf diesen

Verbindungen auffällig viele Verspätungen vorkämen, sondern auch die Gründe für

diese Verspätungen eruiert worden seien.

Minister Tarek Al-Wazir betont, er habe ausführlich dargestellt, was im Einzelnen getan

worden sei und dass man sich proaktiv den Sommerflugplan bereits im Winter vorge-

nommen habe. Das sei einer der Gründe, weswegen Ryanair nur noch Slots beantragt

habe, die eine Ankunftszeit bis spätestens 22:30 Uhr vorsähen, wobei diese Angabe die

sogenannte Onblockzeit bezeichne. Das reale Aufsetzen des Flugzeugs auf der Lande-

bahn geschehe vorher. Der Flugplankoordinator sei auf Betreiben des Ministeriums bei

den Abflughäfen tätig geworden, um dort frühere Slots zu erreichen. Mehr könne man

proaktiv nicht tun. Wenn am Ende festzustellen sei, dass die geplanten Zeiten doch

nicht eingehalten würden, bestehe die Möglichkeit, dem Regierungspräsidium Darm-

stadt als zuständiger Behörde die Flugbewegungen zur Einleitung eines Ordnungswid-

rigkeitsverfahrens zu melden. Da man Respekt vor dem Parlament habe, habe man das

am heutigen Vormittag mitgeteilt.

Abg. Janine Wissler merkt an, die SPD könne sich eigentlich freuen; denn immer, wenn

sie einen Dringlichen Berichtsantrag stelle, tue der Minister zumindest so, als ob er hand-

le. Von daher bewege sich dann offensichtlich doch etwas, auch wenn es in diesem

Fall nur darin bestehe, dass der Minister das Regierungspräsidium gebeten habe, etwas

zu prüfen. Wenn dies das schärfste Schwert sei, dann werde es schwierig sein, Ryanair

zur Einhaltung des Nachtflugverbots zu bringen.

Abg. Janine Wissler spricht an, dass Ryanair als Verspätungsgründe Probleme mit der

Bodenabfertigung angegeben habe. In diesem Zusammenhang erinnere sie daran,

dass sie zum Thema Verspätungen bereits mehrfach angeregt habe, dass sich das Mi-

nisterium mit der Bodenabfertigung beschäftigen möge. Schließlich sei bekannt, dass

die Fraport Ryanair auch mit dem Argument nach Frankfurt gelockt habe, dass die Um-

laufverfahren beschleunigt würden. Im Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden ei-

nes Bodenverkehrsdienstleisters habe sie erfahren, dass dies faktisch nicht machbar sei.

Insofern sei denkbar, dass in Frankfurt, aber auch an anderen Flughäfen die für die Ab-

fertigung eingeplante Zeit nicht ausreiche und dass sich die Verspätungen über den

Tag fortschrieben oder summierten. Daher sei zu fragen, ob das Ministerium diesbezüg-

lich Kontakt mit den Bodenverkehrsdienstleistern und deren Betriebsräten aufgenom-

men habe.

Abg. Janine Wissler erkundigt sich, ob diesbezüglich auch Kontakt mit den Flughäfen

aufgenommen worden sei, die Abflughäfen für die am häufigsten verspäteten Flüge

von Ryanair seien.

Minister Tarek Al-Wazir antwortet, die Angabe, dass es Probleme mit den Bodenver-

kehrsdiensten gebe, stamme von Ryanair und sei nicht näher spezifiziert worden. Inso-

fern sei nicht klar, ob der Abflughafen oder der Frankfurter Flughafen gemeint sei. Man

dürfe aber nicht vergessen, dass in Frankfurt ein Flugzeug mit Crew auf Abruf bereitste-

he, das eingesetzt werden könne, wenn sich Verspätungen im Umlauf abzeichneten.

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Sn/me – 12 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Kontakte mit ausländischen Flughäfen liefen über den Flughafenkoordinator des Bun-

des. Dieser frage bei den ausländischen Flughäfen nach, wenn Ryanair Probleme mit

dortigen Rollzeiten als Begründung für Verspätungen angegeben habe. In diesem Zu-

sammenhang sei anzumerken, dass über die Seiten des Umwelt- und Nachbarschafts-

hauses und des Ministeriums sehr viele Informationen zu Flugbewegungen, z. B. zu Ver-

spätungen, am Frankfurter Flughafen zugänglich seien. Bei anderen Flughäfen sei das

längst nicht in diesem Umfang der Fall.

Minister Tarek Al-Wazir betont, die bisher ergriffenen Maßnahmen hätten offensichtlich

funktioniert, sonst wäre es im Januar und Februar nicht zu einem so deutlichen Rück-

gang der Verspätungslandungen gekommen. Offensichtlich habe sich mit der Flug-

planumstellung etwas verändert, was voraussichtlich nicht an der Bodenabfertigung

liege. Es sei auch unwahrscheinlich, dass diese von Februar auf März so viel schlechter

geworden wäre. Das sei der Grund, weshalb man die Prüfung von zwei Ryanair-

Flugbewegungen an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde für

Ordnungswidrigkeitsverfahren übergeben habe. Dabei könne es nur um die Einleitung

eines Verfahrens gehen, weil den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben

werden müsse.

Abg. Janine Wissler bedauert, dass das Ministerium dem Problem der Bodenabferti-

gung nicht nachgegangen sei. Schließlich habe sie dem Ministerium sogar einen An-

sprechpartner mit Mail-Adresse mitgeteilt. Im Übrigen sei es durchaus möglich, dass sich

von Februar auf März massive Verschlechterungen bei der Bodenabfertigung ergeben

hätten, z. B. durch die Grippewelle im März. Bei dem extrem eng kalkulierten Zeitrah-

men bei der Bodenabfertigung könne ein hoher Krankheitsstand durchaus Verspätun-

gen hervorrufen. Da Ryanair selbst für erhebliche Arbeitsverdichtung bei den Bodenver-

kehrsdiensten sorge, wäre es dringend notwendig, dort nachzufragen, um den Sach-

verhalt zu klären.

Abg. Jürgen Lenders erklärt, von der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums könnten viele

lernen. Ob das noch etwas mit Respekt vor dem Parlament zu tun habe, sei eine ande-

re Frage.

Kern des Verspätungsproblems bei Ryanair sei die Frage, ob es Anhaltspunkte dafür

gebe, dass Ryanair Verspätungslandungen bewusst in ihr Geschäftsmodell „einge-

preist“ habe und ob sich bezüglich der Verspätungslandungen eine Auffälligkeit erge-

be, die speziell Ryanair betreffe. In der Anfangszeit habe man den Eindruck gewinnen

können, dass dies der Fall sei; die weitere Entwicklung müsse beobachtet werden. Es

stelle sich aber die Frage, welche Möglichkeiten das Land habe, gegen etwaige Ver-

stöße einzuschreiten. Dies sollte deutlicher dargestellt werden. Der bloße Hinweis, dass

der Flughafenkoordinator derjenige sei, der über die Slotvergabe entscheide, sei zu

wenig. Schließlich habe das Verkehrsministerium hier eine Verantwortung.

Minister Tarek Al-Wazir betont, er habe nicht die Verantwortung von sich gewiesen,

sondern gesagt, wer jeweils zuständig sei. Für die Vergabe von Slots sei der Flughafen-

koordinator des Bundes zuständig, und mit diesem sei man erfolgreich im Gespräch,

wie die Tatsache zeige, dass im Sommerflugplan Slots so vorverlegt worden seien, dass

sämtliche Landungen von Ryanair-Flügen für vor 22:30 Uhr geplant seien.

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Sn/me – 13 – WVA 19/62 – 12.04.2018

Die Frage, ob Verspätungslandungen Teil des Geschäftsmodells von Ryanair seien,

werde unter anderem im jetzt eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren zu prüfen

sein. Bei der Prüfung, ob sich die Verspätungen aus der Flugplangestaltung ergäben,

müsse das Regierungspräsidium den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

In die Prüfung werde natürlich auch einbezogen, wie sich die Zahl der Verspätungslan-

dungen auf diesen Verbindungen in den nächsten Wochen entwickle.

Im Übrigen könne man die Situation zwar politisch bewerten. Rein rechtlich könne man

Ryanair aber nicht anders behandeln als jede andere in Europa zugelassene Fluggesell-

schaft. Das habe auch die SPD so gesehen; denn Thorsten Schäfer-Gümbel habe in der

Plenarsitzung am 24.11.2016 eingeräumt, dass man eine Fluggesellschaft nicht über ei-

ne Entgeltordnung von einem Flughafen fernhalten könne.

Abg. Frank-Peter Kaufmann führt aus, mit dieser Diskussion werde das Problem bedau-

erlicherweise nicht angepackt und einer Lösung zugeführt, sondern es werde Politik

gemacht. Wenn die Kollegin Wissler zum wiederholten Mal den Ansatz bringe, man

möge Gespräche mit Vertretern der Bodenverkehrsdienste führen, sei das nicht hilf-

reich; denn nach den verspäteten Landungen am Ende des Tages seien die Flugzeuge

nicht mehr neu zu beladen. Insofern sei der Zeitdruck bei der Bodenabfertigung in die-

ser Konstellation irrelevant. Außerdem gebe es weder Beweise noch Hinweise, dass eine

Maschine, die am Tag mehrere Umläufe mache, durch Belastung der Bodenverkehrs-

dienste immer mehr Verspätung ansammle, sodass sie am Abend verspätet lande. Die-

se Argumentation unterstelle, dass immer dieselbe Maschine von Frankfurt zum Ziel un-

terwegs sei, während moderne Umlaufplanungen anders aussähen und die Wartungs-

standorte der Maschinen integrierten, die bei Ryanair nicht in Frankfurt lägen. Aber

auch diese Argumentation sei hier wenig relevant. Entscheidend sei, wann das verspä-

tet landende Flugzeug den Abflughafen verlassen habe. Das werde vom Flugplanko-

ordinator der Bundesrepublik ermittelt, der dafür zuständig sei.

Nun könne man natürlich vorbringen, dass dem Minister nichts anderes einfalle, als

Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Dem sei entgegenzuhalten, dass die rechtli-

chen Verfahren einzuhalten seien, um rechtssichere Entscheidungen zu erhalten, die

nicht anfechtbar seien. Wenn man dies nicht täte, würde dem Minister vorgeworfen, er

würde schlampig arbeiten. Wenn er ordentlich arbeite, werfe man ihm dagegen vor,

nichts zu tun. Das widerspreche sich, aber der Opposition sei wichtig, das Thema wei-

terhin in der politischen Debatte zu haben, damit sie Schaum schlagen könne. Im Übri-

gen sei zu fragen, wenn die Pilotenverhandlungen so weitergingen und selbst ver.di

Frieden mit Ryanair mache, wann auch die LINKE ihren Frieden mit der Fluggesellschaft

machen werde.

Abg. Frank-Peter Kaufmann betont, man könne sinnvollerweise nur das tun, was der

rechtliche Rahmen hergebe. Seine Fraktion habe den Planfeststellungsbeschluss von

2007 und auch die durchschnittlich 7,5 nicht verbietetbaren Verspätungslandungen am

Tag nie gut gefunden. Aber die Regelungen existierten. Insofern müsse man sich durch

praktisches Handeln darum bemühen, die Folgen des Ausbaus und die Belastungen der

Bevölkerung so weit wie irgend möglich zu mindern. Genau das tue das Ministerium in

vorbildlicher Weise. Man lasse sich aber nicht dazu verführen, unsauber zu arbeiten,

weil das auf lange Sicht keinen Erfolg bringe.

Abg. Marius Weiß geht davon aus, dass im Dringlichen Berichtsantrag die Verspätun-

gen getrennt nach Winter- und Sommerflugplan abgefragt worden seien. Während im

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Februar 35 % der Verspätungslandungen auf Ryanair entfielen, seien dies Anfang März

40 %, Ende März 63 % und Anfang April 46 % gewesen. Das sei ein Anstieg, und der setze

sich fort. Am gestrigen Abend seien drei Flugzeuge verspätet gelandet, alle von Rya-

nair. Daher sei zu fragen, wieso sich die vom Minister dargestellten Maßnahmen, die zu

Verbesserungen hätten führen sollen, im Sommerflugplan nicht auswirkten.

Abg. Marius Weiß macht deutlich, seit es zu Verspätungslandungen von Ryanair kom-

me, habe man im Ausschuss immer gehört, es könne nur eingeschritten werden, wenn

Verspätungen bereits durch die Umlaufplanungen angelegt seien. Das Ministerium ha-

be die Umlaufplanungen geprüft, sogar mit externer Vergabe. Es sei sogar über das

Außenministerium bei ausländischen Abflughäfen nachgefragt worden, ob die Anga-

ben von Ryanair zu den Gründen der Verspätungen zutreffend seien. Im Zusammen-

hang mit der Abgabe der Prüfungen an das Regierungspräsidium sei aber nicht mehr

von Umlaufplanungen die Rede, sondern lediglich von zwei Destinationen, von denen

vermehrt verspätet gelandet werde. Insofern sei zu fragen, wie das Ergebnis der Prüfung

der Umlaufplanungen ausgefallen sei und wieso das Regierungspräsidium erneut das

prüfen solle, was das Ministerium bereits geprüft habe.

Minister Tarek Al-Wazir führt aus, laut Planfeststellungsbeschluss sei es nicht zulässig, eine

planmäßige Landung für nach 23:00 Uhr vorzusehen. Wenn ein Flug verspätet ankom-

me, dürfe sich laut Planfeststellungsbeschluss diese Verspätung nicht schon aus der

Flugplangestaltung ergeben. Bei der Prüfung müsse man berücksichtigen, dass sich Um-

laufpläne vom Winter- auf den Sommerflugplan verändern könnten. Da die beiden be-

anstandeten Verbindungen sowohl im Winterflugplan als auch in den ersten Wochen

des Sommerflugplans regelmäßig Verspätungen aufgewiesen hätten, bestehe der Ver-

dacht, dass sich die Verspätung aus der Flugplangestaltung ergebe. Aus diesem Grun-

de sei die Prüfung an die für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zustän-

dige Stelle abgegeben worden.

Diese habe ergebnisoffen zu prüfen und im Prüfverfahren den Betroffenen Gelegenheit

zur Stellungnahme zu geben. Das Regierungspräsidium erhalte hierzu alle bisherigen

Auswertungen des Ministeriums in dieser Sache als Material. Genau so sei man bei der

verspäteten Etihad-Landung verfahren, bei der der Pilot fälschlicherweise behauptet

habe, der Tank sei leer. Seinerzeit seien die Materialien an die zuständige Behörde wei-

tergegeben worden, die entschieden habe, ob ein Verstoß vorgelegen habe und wie

er zu ahnden sei.

Zur Frage, warum die Prüfung jetzt abgegeben worden sei, sei rückzufragen, ob man

erst die Entwicklung des Sommerflugplans hätte abwarten sollen. Man sollte sich ent-

scheiden, ob man der Landesregierung vorwerfe, zu schnell oder zu langsam zu han-

deln.

Abg. Janine Wissler betont, sie unterstelle nicht, sondern sie stelle Fragen, wie das sei-

nerzeit der Abg. Kaufmann getan habe, als er noch nicht Mitglied des Aufsichtsrats der

Fraport gewesen sei. Wenn die Fragen tatsächlich abstrus wären, könnte man das

durch Prüfung feststellen.

Abg. Janine Wissler teilt mit, sie fliege nicht mit Ryanair, habe sich aber im Internet kun-

dig gemacht. Wenn sie am Samstag mit Ryanair von Frankfurt nach London-Stansted

fliegen wollte, könnte sie die Verbindung von 18:50 bis 19:25 Uhr nehmen. Zu dieser Ver-

bindung gebe Ryanair von vornherein den Hinweis, dass sie oft mehr als 30 Minuten ver-

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spätet sei. Von 19:50 bis 22:25 Uhr fliege Ryanair zurück nach Frankfurt. Auch zu dieser

Verbindung finde sich der Hinweis, dass sie oft mehr als 30 Minuten verspätet sei. Damit

komme man in die Nähe der 23:00-Uhr-Grenze. Hier sollte man prüfen, ob es sich jeweils

um dasselbe Flugzeug handele, das im Umlauf Verspätungen fortschreibe.

Am Morgen könne man von 6:50 Uhr bis 7:20 Uhr von Frankfurt nach London-Stansted

fliegen. Für diese Verbindung gebe es noch keinen Verspätungshinweis, wohl aber für

die Verbindung ab 8:00 Uhr von London-Stansted. Das tangiere zwar nicht das Nacht-

flugverbot, lasse aber Probleme mit der Abfertigungszeit vermuten, falls es sich um das-

selbe Flugzeug handele. Sie wisse nicht, ob das der Fall sei, befürchte aber, das Ministe-

rium wisse es auch nicht. Es sollte dies aber auf alle Fälle prüfen.

Abg. Janine Wissler merkt an, sie wolle auf keinen Fall, dass der Minister nicht rechts-

staatlich handle. Es werde aber nachgefragt, welche Möglichkeiten die Regierung se-

he, gegen solche Verspätungslandungen vorzugehen. Schließlich gebe es ein Nacht-

flugverbot von 23:00 bis 5:00 Uhr. Vorwiegend ein Unternehmen verstoße permanent

dagegen, und es passiere nichts. Deshalb sei zu fragen, wie das Nachtflugverbot am

Frankfurter Flughafen langfristig aufrechterhalten werden könne, wenn noch nicht ein-

mal gegen Ryanair vorgegangen werde. Das setze das falsche Signal. Der Planfeststel-

lungsbeschluss könne im Übrigen geändert werden. Das sehe sogar der Koalitionsver-

trag zwischen CDU und GRÜNEN vor.

Zum Thema Entgeltordnung sei festzustellen, dass Fluggesellschaften natürlich nicht un-

terschiedlich behandelt werden dürften. Die Frage sei aber, ob man Billigflieger nach

Frankfurt holen sollte. Das Ministerium habe die Entgeltordnung genehmigt, obwohl de-

ren Ziel gewesen sei, zusätzliche Flugbewegungen nach Frankfurt zu holen. Dabei sei

die Grenze der Belastbarkeit längst überschritten. Die Offenbacher Stadtverordneten-

versammlung habe seinerzeit den Minister einstimmig aufgefordert, die Entgeltordnung

nicht zu genehmigen. Es sei nicht vorstellbar, dass CDU, SPD und GRÜNE in der Offen-

bacher Stadtverordnetenversammlung den Minister zu einem Rechtsbruch aufforder-

ten. Der Minister habe die Entgeltordnung aber genehmigt, und jetzt müsse man über

die Folgen reden, die das Anlocken der Billigflieger habe.

Minister Tarek Al-Wazir erwidert, Kommunalparlamente hätten die Aufgabe, sich im In-

teresse ihrer Bürgerinnen und Bürger viel zu wünschen, und zeigt auf, er habe versucht,

herauszufinden, wie die LINKE und das Bündnis der Bürgerinitiativen auf die Zahl von

380.000 Flugbewegungen kämen und mit welchem Hebel sie erreicht werden solle. Die

LINKE habe am heutigen Tag um 14:16 Uhr eine Presseerklärung herausgegeben, in der

eine Prüfung gefordert werde, wie Fluggesellschaften, deren Flugzeuge ständig nach

23:00 Uhr landeten, die Landeerlaubnis entzogen werden könne. Dem sei entgegenzu-

halten, dass die Landesregierung niemandem die Landeerlaubnis entziehen könne.

Wenn überhaupt, könne dies der Flughafenkoordinator des Bundes tun, aber auch nur

dann, wenn es deutliche Hinweise darauf gebe, dass z. B. die Sicherheit gefährdet sei.

Bei der Slotvergabe habe der Flughafenkoordinator nur sehr eingeschränkte Möglich-

keiten, solange die Zahl der Slots, die er nach Planfeststellungsbeschluss vergeben kön-

ne, deutlich unterschritten sei.

Man müsse immer berücksichtigen, dass man es mit einer zugelassenen Fluggesellschaft

zu tun habe, die einen Anteil von nur 3 % an den Flugbewegungen am Frankfurter Flug-

hafen habe und deren Geschäftsmodell im Übrigen unter anderem darin bestehe, kein

Geld für Werbung auszugeben, sondern ständig anderweitig in der Zeitung erwähnt zu

werden.

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Zur Unterbindung der Verspätungslandungen könne man nur die bestehenden Regeln

anwenden, und das geschehe jetzt. Wenn am Ende bei der Prüfung herauskommen

sollte, dass z. B. die Bodenabfertigung in London-Stansted regelmäßig die geplanten

Drehzeiten nicht einhalte, dann könne man daraus schließen, dass die Fluggesellschaft

von vornherein Verspätungen eingeplant habe. Das wäre dann im Ordnungswidrig-

keitsverfahren zu ahnden.

Auf einen Zuruf der Abg. Janine Wissler entgegnet Minister Tarek Al-Wazir, das werde

jetzt geprüft. Aber man hätte die Prüfung nicht an das Regierungspräsidium abgege-

ben, wenn nicht die Auffassung bestünde, dass zumindest entsprechende Verdachts-

momente nahelägen.

Abg. Heiko Kasseckert betont, alle im Ausschuss betrachteten das Gebaren von Rya-

nair mit großem Argwohn. Es bestehe das Ziel, dass der Flughafen weiterhin ordentlich

betrieben werden könne. Grundlage hierfür sei der Planfeststellungsbeschluss. Außer-

dem sei der Rechtsrahmen einzuhalten. Damit habe man nicht viele Instrumente an der

Hand, um einer Fluggesellschaft zu begegnen, die die Geduld dermaßen strapaziere.

Eine Schuldzuweisung der Opposition an die Regierung helfe hier nicht weiter. In Rich-

tung Ryanair und auch Flughafenbetreiber sollte man eher als Landtag ein klares Zei-

chen geben, dass das Parlament erwarte, dass auch von dort jenseits der rechtlichen

Prüfungen und des vom Ministerium anwendbaren Instrumentariums alle Hebel in Be-

wegung zu setzen seien, um diesen Missbrauch zu unterbinden. Eine entsprechende

einmütig Formulierung des Landtags wäre auch ein eindeutiges Signal an die Bevölke-

rung und wesentlich hilfreicher als das derzeitige politische Klein-Klein zwischen Opposi-

tion und Koalition bzw. Regierung.

Beschluss:

WVA 19/62 – 12.04.2018

Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des

mündlichen Berichts der Landesregierung als erledigt.

Zu Beginn der Sitzung kam der Ausschuss für Wirtschaft, Energie,

Verkehr und Landesentwicklung überein, den Dringlichen Be-

richtsantrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

(Schluss des öffentlichen Teils: 16:50 Uhr – folgt nicht öffentlicher Teil)