kulturexpress 43 2014
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Je Woche 10. Jahrgang ISSN 1862 - 1996
Kulturexpress unabhängiges Magazin
Ausgabe 43
19. – 25. Oktober 2014
Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu
berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten
aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin
um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab.
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Herausgeber und Redaktion
Rolf E. Maass
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Kulturexpress in gedruckter Form
erscheint wöchentlich
ISSN 1862-1996
Finanzamt IV Frankfurt a/M
St-Nr.: 148404880
USt-idNr.: 54 036 108 722
E-Mail: [email protected]
Inhalt
„Gustave Courbet“ Künstlerbiografie Lesung mit Kurator Ulf Küster in der Fondation
Beyeler
Gesetzliches Rauchverbot verstößt nicht gegen die Freiheit
der Vereine
Energie und Ästhetik Der qualifizierte Planer verbindet beides
Der Einfluss des Abstands zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen auf die
Windenergie
Ralf Rothmann erhält den „Kunst- und Kulturpreis
der deutschen Katholiken“
Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 43 - 2014
„Gustave Courbet“ Künstlerbiografie Lesung mit Kurator UlfKüster in der Fondation BeyelerMeldung:Fondation Beyeler ,in Riehen bei Basel, den 24. 10. 2014
Am Mittwoch, 29. Oktober 2014 um 18.30 Uhr liest
der Kurator der Fondation Beyeler und Buchautor Dr.
Ulf Küster aus seiner neuen Künstlerbiografie
“Gustave Courbet“ vor. Die zur aktuellen Ausstellung
im Verlag Hatje Cantz erscheinende Publikation aus
der Reihe „Kunst zum Lesen“ stellt den Künstler in
seiner Rolle als ersten Avantgardisten sowie sein
revolutionäres Werk vor.
Gustave Courbet, Courbet au chien noir (Portrait de l’artiste), 1842, Öl auf Leinwand, 46,5 x 55,5 cm
Petit Palais, Musée des Beaux-Arts de la Ville de Paris ; © bpk / RMN – Grand Palais / Jacques L’Hoir / Jean Popovich
Das Buch führt anhand von sieben Essays zu ausgewählten Aspekten, wie z. B. dem Einfluss
seiner Heimatgegend – dem französischen Jura rund um Ornans – auf sein Werk oder zu seinem
Einsatz für eine möglichst „realistische“ und „nicht beschönigende“ Malerei, in das Leben und
Werk des Künstlers ein. Courbets Gemälde begeistern auch diejenigen, die sich nicht täglich mit
Kunst beschäftigen. Sein ungeheuer reichhaltiges Schaffen und sein aufregendes Leben lohnen
es, immer wieder neu entdeckt zu werden.
Mit provokativen Bildern und der Betonung seiner Individualität
als Künstler avancierte Gustave Courbet zu einem Wegbereiter
der Moderne, der mit den Konventionen der traditionellen
akademischen Ausbildung brach. Sein selbstbewusstes
Auftreten, sein Hang zur Provokation und zum Tabubruch wie
auch seine revolutionäre Maltechnik setzten Maßstäbe, die
Generationen von Künstlern geprägt haben. Es ist kein Zufall,
dass sich Maler wie Cézanne, Matisse und Picasso auf ihn
beriefen und Gerhard Richter und Peter Doig ihn als Inspiration
nennen.
Ulf Küster über Gustave Courbet: „Courbet ist der erste
Künstler, der sich – sehr wohl im Wissen um die Tradition – lossagend von ihr, ganz allein zu
seiner Individualität als Künstler bekannt hat. Sein „Manifest des Realismus“ von 1855 markiert
einen Epochenwechsel in der Kunstgeschichte, wenn Courbet darin sagt: ‚Nur ich, ich allein bin
für die Kunst verantwortlich – ich bin der, der sie macht‘“.
Informationen zum Buch:
Gustave Courbet
Von Ulf Küster
128 Seiten, 24 Abbildungen
12 x 19 cm, Broschur
Deutsch: ISBN 978-3-7757-3861-3
Englisch: ISBN 978-3-7757-3877-4
Lesung
Am Mittwoch, 29. Oktober 2014 um 18.30 Uhr in der Fondation Beyeler
Baselstrasse 101, CH-4125 Riehen/Basel
Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 25. Oktober 2014
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Ausgabe 43 - 2014
Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichenVereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen dieVereinigungsfreiheitMeldung: Bundesverfassungsgericht, in Karlsruhe, den 25. 10. 2014
Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen
erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Dies hat
die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem
Beschluss entschieden. Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für
eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt. Ein Rauchverbot in
Vereinsräumlichkeiten berührt auch die Vereinigungsfreiheit dann nicht, wenn die Räumlichkeiten
zwar für den verfolgten Vereinszweck - das gemeinsame Rauchen - genutzt werden sollen, aber
tatsächlich öffentlich zugänglich sind.
Sachverhalt und Verfahrensgang:
In Bayern gilt seit dem 1. August 2010 mit dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein striktes
Rauchverbot. Die Beschwerdeführerin ist Gründungsmitglied des G.-Vereins und
Geschäftsführerin einer GmbH, die die G.-Bar in an den Verein verpachteten Räumlichkeiten
betreibt. Vereinszweck ist die Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur; er
wird durch Besuch der Vereinsräumlichkeiten - das heißt der G.-Bar - und dortiges geselliges
Beisammensein verwirklicht. Einlass in die G.-Bar wird nur Mitgliedern des Vereins gewährt. Wer
die G.-Bar besuchen möchte, muss Vereinsmitglied werden. Die Mitgliedschaft kann vor Ort
beantragt werden; Voraussetzung ist ein Mindestalter von 20 Jahren und ein
Jahresmitgliedsbeitrag von 1 €. Jedes Mitglied bekommt einen Ausweis; wer den Ausweis nicht
vorzeigen kann, erhält auf Antrag einen neuen Ausweis. Alle Beschäftigten der G.-Bar sind
Vereinsmitglieder. Am 7. August 2010 wurde bei einer Kontrolle festgestellt, dass in der Bar
Shishas und Zigaretten geraucht wurden. Das Amtsgericht verurteilte die Beschwerdeführerin
wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Rauchverbot zu einer Geldbuße in Höhe von 750 €. Bei
dem Verein mit ca. 37.000 Mitgliedern handele es sich um einen „Raucherclub“ in Gestalt eines
Vereins mit offener Mitgliederstruktur zur Umgehung des Rauchverbots in der Gastronomie. Die
Rechtsbeschwerde verwarf das Oberlandesgericht als unbegründet.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, denn sie hat keine Aussicht
auf Erfolg. Eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) ist nicht ersichtlich. Das
Grundrecht des Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, sich zu Vereinigungen des privaten
Rechts zusammenzuschließen. Der Schutz umfasst die Selbstbestimmung über die eigene
Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte sowie das
Recht auf Entstehen und Bestehen. Das Grundrecht kann indes einem gemeinsam verfolgten
Zweck keinen weitergehenden Schutz vermitteln als einem individuell verfolgten Interesse. Die
angegriffenen Regelungen und Entscheidungen verbieten weder die Gründung, das Bestehen
oder den Fortbestand des Vereins noch stehen sie dem Beitritt oder der Mitgliederwerbung
entgegen. Ein Rauchverbot in den Vereinsräumlichkeiten berührt die Betätigungsfreiheit des
Vereins und der Vereinsmitglieder nicht, wenn die Räumlichkeiten tatsächlich öffentlich
zugänglich sind. Im Übrigen privilegiert Art. 9 Abs. 1 GG nicht die kollektive gegenüber der
individuellen Zweckverfolgung. Das Grundrecht schützt keinen individuell untersagten, nun
gemeinsamen Tabakgenuss, dem ein spezifischer Bezug zur korporativen Organisation fehlt.
www.bundesverfassungsgericht.de
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Ausgabe 43 - 2014
Energie und ÄsthetikDer qualifizierte Planer verbindet beidesMeldung: ina Planungsgesellschaft mbH, 64283 Darmstadt, www.ina-darmstadt.de,Darmstadt, den 22. 10. 2014
Bauen ist Ausdruck der Kultur. Auch wenn
energetische Belange beim Bau eines Hauses
zunehmend an Bedeutung gewinnen, so sollen
soziale, ökonomische und ästhetische Aspekte nicht
außer Acht bleiben. Das relativ junge Geschäftsfeld
der Energieberatung fordert deshalb nach Konzepten
und Lösungen mit ganzheitlicher Sichtweise.
Die Kunst ist hier, für jede einzelne Immobilie die
Energieeffizienz, Ästhetik, den Komfort und den Werterhalt
geschickt in Einklang zu bringen. Dafür eignen sich
Lösungen, die das Zusammenspiel von passiv-konstruktiven
und aktiv-technischen Strategien der fünf wesentlichen
Energiethemen eines Gebäudes ernst nehmen: Wärme,
Kälte, Luft, Licht und Strom.
Im Zusammenspiel passive Strategien und Energiebedarf zu minimieren – das bedeutet
beispielsweise die Wärme innerhalb des Gebäudes aufrecht zu erhalten. Aktive Maßnahmen
optimieren die Energieversorgung, so dass Wärme und Strom effizient gewonnen und genutzt
werden zum Beispiel auf den Dach- und Fassadenflächen. Werden diese für die
Energiegewinnung aktiviert, übernimmt die Gebäudehülle neue Aufgaben, was die Erscheinung
und die mögliche Ausrichtung des Baukörpers verändert.
Zur Veranschaulichung: Ein Passivhaus verfügt über große Glasflächen auf der Südseite. Die
Solarstrahlung dient im Winter zum Aufheizen des Innenraums. Im Sommer gilt genau diesen
Effekt durch Verschattungselemente zu verhindern. Ein so genanntes Aktivhaus, das die
Gebäudehülle zur Energiegewinnung nutzt, verkleinert hingegen den Fensterflächenanteil im
Süden, um opake Hüllflächen zur thermischen sowie elektrischen Energieerzeugung zur
Verfügung zu haben.
Die Solarnutzung bei Gebäuden erfolgt bisher fast nur in Form von Aufdachmontagen. Nächster
Schritt werden Bauelemente sein, die sich ohne größeren Aufwand in eine Konstruktion
integrieren. Das bewirkt ein gleichzeitig homogenes Gesamterscheinungsbild der Architektur. An
solchen Lösungen arbeitet der Photovoltaik-Spezialist Belectric OPV als auch Baufarben- und
Dämmsystemhersteller DAW SE (Deutsche Amphibolin-Werke) in Zusammenarbeit mit der
Technischen Universität (TU) Darmstadt.
Dabei geht es um die Integration organischer Photovoltaik (OPV) direkt in einzelne
Bauproduktlinien und deren Komponenten. Die Produkte ermöglichen den Anwendern einen
aktiven Beitrag zum Umweltschutz, um die elektrische Energie daraus selbst zu nutzen. Das ist
nicht nur wirtschaftlich, sondern auch eine sinnvolle Lösung für die Zukunft.
Ab 2021 sollen in der EU ausschließlich Gebäude errichtet und saniert werden, die fast keine
Energie mehr verbrauchen. Über die Solarenergie hinaus können auch andere, am
Gebäudestandort vorhandene Umweltwärmequellen genutzt werden, wie zum Beispiel aus dem
Erdreich und dem Grundwasser, der Außen- und Abluft oder dem Abwasser.
Dies ist in der Regel weniger sichtbar und daher auch weniger aufwendig als Vorrichtungen zur
Gewinnung der Sonnenenergie. Aber auch ist gefordert, die Konstruktion eines Gebäudes mit der
Technik sinnvoll in Einklang zu bringen, damit sich Verbraucher wohlfühlt.
Lösungen bieten hier intelligente Lösungen zum Wärmeschutz, wie optimierte Bauteilanschlüsse,
der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die effiziente Nutzung des Gebäudes und seiner
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 43 - 2014
Ausstattung mit Elektrogeräten. Integrale Ansätze bieten Fortbildungen.
Architekten, Ingenieure und Handwerker erhalten in Fernlehrgängen Kenntnis, welche die Ina
Planungsgesellschaft mbH (ina) in Kooperation mi dem Fachbereich Architektur der TU
Darmstadt anbietet:
? Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“
? Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“
? Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus- Energie-Haus“ zum „Fachplaner TU Darmstadt für
Passiv-, Null- und Plus-Energie-Häuser“
? Fortbildungslehrgänge „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“.
Die webbasierten Trainings entsprechen allen aktuellen Anforderungen und beinhalten
technische Informationen auf dem neusten Stand. Sie können mit freier Zeiteinteilung absolviert
werden. Einzige Präsenzveranstaltung ist die quartalsweise stattfindende Abschlussklausur in
Darmstadt.
Besonderheit "Winter-Special": Wer sich bis zum 31. Januar 2015 für den Besuch des
Zertifikatslehrgangs „Nichtwohngebäude im Bestand“ anmeldet, bekommt einen Rabatt von 150
Euro.
Permanenten Nachlass auf die Lehrgangsgebühr erhalten wiederkehrende Teilnehmer; Mitglieder
des Bunds Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB); des AktivPlus e.V.;
Auszubildende;
www.energieberater-ausbildung.de
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Ausgabe 43 - 2014
Der Einfluss des Abstands zwischen Windenergieanlagen undWohnbauflächen auf die WindenergieMrldung: Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, den 22. 10. 2014
Bei 2.000 Metern Abstand bliebe bundesweit nur 3 Prozent der potentiellen Leistung
Deutschland hat ein großes Potenzial für die Windenergie an Land. Rund 13,8 Prozent der
Landesfläche ließen sich prinzipiell für den Bau von Windenergieanlagen nutzen. Möglich wäre
demnach eine installierte Windenergieleistung von bis zu 1.200 Gigawatt (GW). Ein pauschaler
Abstand von zwei Kilometern zu Wohnbauflächen würde dieses Potenzial aber stark schrumpfen
lassen, sodass rein rechnerisch nur noch 36 Gigawatt möglich wären. Zu diesem Ergebnis kommt
eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Praktisch wäre der Verlust sogar noch
größer, denn es gibt zahlreiche weitere Faktoren, die in Genehmigungsprozessen von
Windenergieanlagen eine Rolle spielen. So sind zum Beispiel besonders geschützter Tierarten
relevant, wenn es um die Nutzung einer Fläche für Windenergieanlagen geht.
Dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner tragen die Analysen ausreichend Rechnung:
“Wir haben wir für unsere Potenzialermittlung zwei moderne Anlagentypen zugrundegelegt. Diese
halten im schallreduzierten Betrieb schon bei einem Mindestabstand von 600 Metern die nachts
geltenden Lärmrichtwerte ein“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.
Die Untersuchung des UBA verdeutlicht, wie entscheidend der Abstand zwischen
Windenergieanlagen und Wohnbebauung für das Potenzial der Windenergie ist. Die Analyse
vertieft die im Jahr 2013 veröffentlichte Studie des UBA zu den bundesweiten
Leistungsmöglichkeiten der Windenergie an Land.
Unterschiede zwischen Bundesländern: Die Analyse des UBA verdeutlicht, dass hohe Abstände
zur Wohnbebauung das Leistungspotenzial in den Bundesländern unterschiedlich stark mindern.
In den eher dünn besiedelten Flächenländern vor allem im Osten Deutschlands sinkt das
Potenzial bei höheren Abständen in geringerem Maß, in den dicht besiedelten Ländern in der
Mitte und im Süden dagegen deutlich stärker. Aber auch in Schleswig-Holstein, wo sich im
ländlichen Raum viele Splittersiedlungen befinden, verbleibt bei 1.600 Metern Abstand gerade
mal ein Prozent des gesamten Potenzials im Land.
Ausbauziele nicht gefährden: Derzeit sind in Deutsch land Windenergieanlagen mit einer Leistung
von insgesamt 35 Gigawatt an Land installiert. Am 1. August 2014 trat das novellierte
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass diese Leistung pro Jahr
um bundesweit 2,5 Gigawatt zusätzlich gesteigert wird. Zeitgleich änderte der Gesetzgeber das
Baugesetzbuch: Es ist den Bundesländern nun erstmals möglich, verbindliche Mindestabstände
zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung in Landesgesetzen festzulegen. UBA-
Präsidentin Maria Krautzberger rät: „Die Bundesländer sollten nicht den Fehler machen, durch
überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende
zu gefährden. Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung schränken den Spielraum der
Regionen und Kommunen schnell zu stark ein.“
Weitere Informationen:
Mit Stand 30. Juni 2014 befinden sich in Deutschland an Land rund 24.000 Windenergieanlagen
mit einer installierten Leistung von gut 35 Gigawatt in Betrieb. Damit wird bereits ein Anteil von
8,5 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs gedeckt.
In der 2013 vom UBA veröffentlichten Studie „Potenzial der Windenergie an Land“ wurde das
bundesweite Flächen- und Leistungspotenzial der Windenergie an Land ermittelt. Auf Basis der
getroffenen Annahmen ergab sich ein Flächenpotenzial von rund 49.400 Quadratkilometer bzw.
13,8 Prozent der Bundesfläche. Dies entspricht einer möglichen Leistung von rund 1.200
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 43 - 2014
Gigawatt mit einem Ertrag von 2.900 Terawattstunden. Dabei ist zu beachten, dass Belange, die
in der Praxis einer Einzelfallprüfung bedürfen wie zum Beispiel der besondere Artenschutz nicht
berücksichtigt werden konnten und das technisch-ökologische Potenzial daher tatsächlich
erheblich niedriger ist. Das realisierbare Potenzial ist nochmals deutlich geringer einzuschätzen.
Einfluss des Abstands zwischen Windenergie-anlagen und
Wohnbauflächen auf das Potenzial der Windenergie an Land
Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse auf Grundlage der UBA-
Studie „Potenzial der Windenergie an Land“
Download
Das Leistungs- und Ertragspotenzial der Windenergie an Land hängt
maßgeblich davon ab, wie hoch der Abstand zwischen
Windenergieanlagen und Wohnbauflächen ausfällt. Während das bundesweite Leistungs-
potenzial bei einem Abstand von 600 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen
1.188 Gigawatt (GW) beträgt, verbleibt bei einem Abstand von 2.000 m lediglich ein Potenzial in
Höhe von 36 GW. Eine Erhöhung des Abstands wirkt sich in den Bundesländern unterschiedlich
auf das Leistungs- und Ertragspotenzial aus. Das hängt von der Besiedlungsdichte und -struktur
des Bundeslandes ab.
Reihe
Texte | 73/2014
Seitenzahl 18
Erscheinungsjahr Oktober 2014
Autor(en)
Hanno Salecker, Insa Lütkehus
Sprache Deutsch
FKZ 363 01 277
Verlag Umweltbundesamt
Dateigröße 1242 KB
Preis 0,00 €
Druckversion nicht lieferbar
Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 21. Oktober 2014
Seite 8
Ausgabe 43 - 2014
Ralf Rothmann erhält den „Kunst- und Kulturpreis der deutschenKatholiken“ Foto: Franka Bruns, Suhrkamp Verlag Meldung: Deutsche Bischofskonferenz, Bonn, den 20. 10. 2014
Die Deutsche
Bischofskonferenz und das
Zentralkomitee der deutschen
Katholiken verleihen den
„Kunst- und Kulturpreis der
deutschen Katholiken“ an den
Schriftsteller Ralf Rothmann.
Bei einer feierlichen
Preisverleihung in München
am 5. Dezember 2014
übergeben der Vorsitzende
der Deutschen
Bischofskonferenz, Kardinal
Reinhard Marx, und der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken,
Alois Glück, den mit 25.000 Euro dotierten Preis für herausragende künstlerische und
kulturelle Leistungen. Die Laudatio hält die Staatsministerin für Kultur und Medien,
Prof. Monika Grütters MdB.
Die Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Detering, Präsident der Deutschen Akademie
für Sprache und Dichtung und Professor für Neuere Deutsche Literatur an der Universität
Göttingen, würdigt Rothmanns literarische Werke: Die „Anti-Helden Rothmanns“ ließen sich „in
ihrer stillen Authentizität nicht verbiegen; sie bleiben sich und ihrer Sehnsucht nach Lebensfülle
treu, einer Sehnsucht, die man getrost metaphysisch nennen darf“, so die Jury. „Wer Rothmanns
Bücher liest, wird gewahr, dass Rothmanns System-Transzendenz einen (…) religiösen Subtext
hat. Denn es ist der – manchmal verzweifelte – Glaube an das Absolute, an den Lebenssinn, an
die verwandelnde Kraft von Werten, an die Heilung durch Vergebung, kurz: an die geläuterte
Liebe, der Rothmanns Protagonisten am Leben hält“, betont die Jury. Ästhetisch überzeuge
Rothmann durch souveräne Tektonik, meisterhafte Porträtkunst, subtiles Spiel mit literarischen
Genres vom Psalm bis zum Bildungsroman und einer beinahe „filmischen“ Ausdruckskraft
atmosphärischer Bilder. Sprachliche Meisterstücke ganz eigener Art seien die vielen Passagen in
der Sprache der „kleinen Leute“ und der urbanen Subkulturen: „Unter deren ruppiger
semantischer Oberfläche lässt Rothmann einen Kosmos des Humors, der lebensweltlichen
Weisheit und der Liebe zum Leben entstehen.“
Der „Kunst- und Kulturpreis der deutschen Katholiken“ ist die höchste Auszeichnung der
katholischen Kirche im Bereich Kultur. Mit dieser Stiftung leisten die Deutsche Bischofskonferenz
und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken einen Beitrag zur Förderung der Begegnung
von Kirche und moderner Kultur. Der Kunst- und Kulturpreis wird seit 1990 alle zwei bis vier Jahre
abwechselnd in den Bereichen Literatur, Architektur, Musik, Film, Bildende Kunst und Theater
verliehen; 2014 erfolgt die achte Vergabe. Unter den bisherigen Preisträgern waren Gerhard
Richter (2004), Tankred Dorst und Ursula Ehler-Dorst (2008) und Peter Zumthor (2011)
Die Jury: Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Detering (Vorsitz), Präsident der Deutschen Akademie für
Sprache und Dichtung und Professor für Neuere Deutsche Literatur an der Universität Göttingen;
Prof. Dr. Erich Garhammer, Professor für Theologie an der Universität Würzburg mit
Forschungsschwerpunkt Theologie und Literatur; Prof. Monika Grütters MdB, Staatsministerin für
Kultur und Medien; Richard Kämmerlings, leitendender Feuilletonredakteur bei DIE WELT; Prof.
Dr. Birgit Lermen, Professorin em. für Neuere Deutsche Literatur an der Universität Köln; Prof. Dr.
Thomas Sternberg MdL, Direktor der Katholisch-Sozialen Akademie Franz Hitze Haus in Münster
sowie Honorarprofessor für Kunst und Liturgie an der Universität Münster; Hermann Wallmann,
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 43 - 2014
Literaturkritiker, künstlerischer Leiter des Lyrikertreffens Münster und Vorsitzender des
Literaturvereins Münster.
Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 21. Oktober 2014
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Ausgabe 43 - 2014