kontrolle und verantwortung - credit suisse · 2019. 6. 27. · 2008 verhaltenskodex wird zu asip...
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Kontrolle und Verantwortung Kontrolle und Verantwortung in der beruflichen Vorsorgein der beruflichen Vorsorge
Dr. iur. Erich PeterDr. iur. Erich PeterRechtsanwalt, LL.M. TaxationRechtsanwalt, LL.M. Taxation
Amt fAmt füür berufliche Vorsorge und r berufliche Vorsorge und Stiftungen (BVS)Stiftungen (BVS)
Credit Suisse AnlagestiftungenCredit Suisse AnlagestiftungenOrdentliche AnlegerversammlungenOrdentliche Anlegerversammlungen27. Oktober 2010, Luzern27. Oktober 2010, Luzern
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I.I. Beispiele VorsorgeeinrichtungenBeispiele VorsorgeeinrichtungenII.II. Beispiele VerbBeispiele Verbäändende
1.1. Testat bei UnterdeckungTestat bei Unterdeckung2.2. LoyalitLoyalitäät und Integritt und Integritäätt3.3. ÜÜbernahme Sammeleinrichtungenbernahme Sammeleinrichtungen
III.III. Von der Schneeflocke und der Lawine Von der Schneeflocke und der Lawine ……IV.IV. ... und deren Bedeutung f... und deren Bedeutung füür die 2. Sr die 2. Sääule ule V.V. Teufelskreis der VerantwortungTeufelskreis der VerantwortungVI.VI. FazitFazit
InhaltInhalt
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 22
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Gemini - First Swiss - BVK
Spezielle Vorkommnisse
Leutwyler - Helbling - Rohner - Gloor
Involvierte Personen
Honorige Persönlichkeiten / gute Strukturen
Überraschende Gemeinsamkeit
I.I. Beispiele VorsorgeeinrichtungenBeispiele Vorsorgeeinrichtungen
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 33
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I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung (2/4)(2/4)
Geldgier Fehlende Kontrolle
Mangelndes Verantwortungsbewusstsein
Wie können derartige Vorkommnisse passieren?Welche Umstände begünstigen derartige Verfehlungen?
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 44
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Kontrolle Verantwortung
Mut Penetranz
Eigenverantwortung
I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung (3/4)(3/4)
Was kann unternommen werden, damit solche Verfeh-lungen zum Nachteil der Versicherten - aber auch zum Nachteil der gesamten zweiten Säule - nicht mehr oder weniger oft vorkommen?
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 55
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ZitateZitate
I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung (4/4)(4/4)
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 66
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Wir sind nicht nur verantwortlich fWir sind nicht nur verantwortlich füür das, r das, was wir tun, sondern auch fwas wir tun, sondern auch füür das,r das,
was wir nicht tun.was wir nicht tun.
(Jean(Jean--Baptiste MoliBaptiste Molièère / 1622re / 1622--1673)1673)
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 77
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Es gibt keine Handlung, Es gibt keine Handlung, ffüür die niemand verantwortlich wr die niemand verantwortlich wääre.re.
(Otto F(Otto Füürst von Bismarck / 1815rst von Bismarck / 1815--1898)1898)
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 88
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Die Scheu vor der VerantwortungDie Scheu vor der Verantwortungist eine Krankheit unserer Zeit.ist eine Krankheit unserer Zeit.
(Otto F(Otto Füürst von Bismarck / 1815rst von Bismarck / 1815--1898)1898)
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 99
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Mensch sein,Mensch sein,heisst verantwortlich sein.heisst verantwortlich sein.
(Antoine de Saint(Antoine de Saint--Exupery / 1900Exupery / 1900--1944)1944)
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1010
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II.1II.1 Testat bei UnterdeckungTestat bei Unterdeckung
Art. 35a BVV2 Art. 35a BVV2 Besondere Aufgaben der Kontrollstelle bei Besondere Aufgaben der Kontrollstelle bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung
……..22 Die Kontrollstelle hDie Kontrollstelle häält in ihrem jlt in ihrem jäährlichen Bericht hrlichen Bericht
insbesondere fest:insbesondere fest:a.a. ob die ob die Anlagen mit der RisikofAnlagen mit der Risikofäähigkeit higkeit der der
VorsorgeVorsorge--einrichtung in Unterdeckung einrichtung in Unterdeckung im im Einklang stehen Einklang stehen und die Artikel 49a, 50 und und die Artikel 49a, 50 und 59 eingehalten sind. 59 eingehalten sind. ……
II.II. Beispiele VerbBeispiele Verbäändende
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1111
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II.1 Testat bei Unterdeckung II.1 Testat bei Unterdeckung (2/3)(2/3)
Weisungen des Bundesrats Weisungen des Bundesrats üüber Massnahmen zur Behebung ber Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorgevon Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge
Ziff. 23 Aufgaben der AufsichtsbehZiff. 23 Aufgaben der Aufsichtsbehöörde im Besonderenrde im Besonderen
Die AufsichtsbehDie Aufsichtsbehöörde rde prprüüft, ob ft, ob die Kontrollstelle die Kontrollstelle …… die besondie beson--deren deren Aufgaben nach Artikel 35a Aufgaben nach Artikel 35a …… BVV2 erfBVV2 erfüülltllt..……Die AufsichtsbehDie Aufsichtsbehöörde vergewissert sich, rde vergewissert sich, dassdass die Akteure (die Akteure (……die die KontrollstelleKontrollstelle ……) ) gemgemääss gesetzlicher Rollenverss gesetzlicher Rollenver--teilung einbezogenteilung einbezogen sind. Sie prsind. Sie prüüft dabei insbesondere ob ft dabei insbesondere ob ……die Kontrollstelle das Vorliegen der entsprechenden protokoldie Kontrollstelle das Vorliegen der entsprechenden protokol--lierten Beschllierten Beschlüüsse des obersten paritsse des obersten paritäätischen Organs tischen Organs ……geprgeprüüft hat.ft hat.
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1212
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II.1 Testat bei Unterdeckung II.1 Testat bei Unterdeckung (3/3)(3/3)
TreuhandTreuhand--Kammer empfahl Mitgliedern, Bestimmung nicht Kammer empfahl Mitgliedern, Bestimmung nicht umzusetzen. umzusetzen. BegrBegrüündung:ndung: Keine formelle PrKeine formelle Prüüfungen resp. Bestfungen resp. Bestäätigungentigungen
Verhalten TreuhandVerhalten Treuhand--KammerKammer
Fazit: Fazit: Position TreuhandPosition Treuhand--Kammer durchaus nachvollziehbar.Kammer durchaus nachvollziehbar.
Aber: Aber: Der GesetzDer Gesetz--/Verordnungsgeber bestimmt, wer /Verordnungsgeber bestimmt, wer welche Prwelche Prüüfungshandlungen wie vorzunehmen hat, fungshandlungen wie vorzunehmen hat, und nicht ein Branchenverband.und nicht ein Branchenverband.
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1313
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II.2II.2 LoyalitLoyalitäät und Integritt und Integritäätt
19851985 UrsprUrsprüünglich keine Regelung im BVG zum nglich keine Regelung im BVG zum treuhtreuhäänderischen Verhaltennderischen Verhalten
20002000 Verhaltenskodex in der beruflichen VorsorgeVerhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge
20052005 Mit 1. BVGMit 1. BVG--Revision LoyalitRevision Loyalitäätsvorschriften (Art. 53a tsvorschriften (Art. 53a BVG und Art. 48fBVG und Art. 48f--48h BVV2)48h BVV2)
20082008 Verhaltenskodex wird zu ASIP ChartaVerhaltenskodex wird zu ASIP Charta
20112011 Aus LoyalitAus Loyalitäät wird Integritt wird Integritäät. Zudem sind bei t. Zudem sind bei RechtsgeschRechtsgeschääften mit Nahestehenden neu die ften mit Nahestehenden neu die Interessen der Vorsorgeeinrichtung zu wahrenInteressen der Vorsorgeeinrichtung zu wahren
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1414
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II.2 LoyalitII.2 Loyalitäät und Integritt und Integritäät t (2/6)(2/6)
Art. 51b BVG Art. 51b BVG IntegritIntegritäät und Loyalitt und Loyalitäät der Verantwortlichent der Verantwortlichen
11 Die Die …… betrauten Personen mbetrauten Personen müüssen ssen …… guten Ruf guten Ruf geniessen geniessen …… GewGewäährhr ffüür eine einwandfreie Geschr eine einwandfreie Geschääftsfftsfüührung hrung bietenbieten..22 Sie unterliegen Sie unterliegen …… treuhtreuhäänderischen Sorgfalt nderischen Sorgfalt …… mmüüssen ssen ……Interessen der Versicherten Interessen der Versicherten …… wahren. Sie haben dafwahren. Sie haben dafüür zu r zu sorgen, dass ... sorgen, dass ... keine Interessenkonflikte keine Interessenkonflikte entstehen.entstehen.
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1515
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II.2 LoyalitII.2 Loyalitäät und Integritt und Integritäät t (3/6)(3/6)
Verhalten ASIPVerhalten ASIP
LoyalitLoyalitäätt
In seinem Entwurf fIn seinem Entwurf füür ein neues BVG sieht der ASIP nicht vor, r ein neues BVG sieht der ASIP nicht vor, dass die Revisionsstelle die Einhaltung der Loyalitdass die Revisionsstelle die Einhaltung der Loyalitäät prt prüüft.ft.
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1616
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II.2 LoyalitII.2 Loyalitäät und Integritt und Integritäät t (4/6)(4/6)
Verhalten ASIPVerhalten ASIP
Guter RufGuter Ruf
„„Es bleibt zu hoffen, dass die PrEs bleibt zu hoffen, dass die Prüüfung der Integritfung der Integritäät resp. des t resp. des guten Rufs durch die Aufsicht nicht zu einem guten Rufs durch die Aufsicht nicht zu einem administrativen Mehraufwand fadministrativen Mehraufwand füührt. Was heisst schon hrt. Was heisst schon „„guter guter RufRuf““. Wir kennen uns doch alle in der zweiten S. Wir kennen uns doch alle in der zweiten Sääule.ule.““Zitat HP Konrad, Infotagen BVS 2010, Vortrag Zitat HP Konrad, Infotagen BVS 2010, Vortrag „„Stand der aktuellen Gesetzgebungsprojekte und politischen VorstStand der aktuellen Gesetzgebungsprojekte und politischen Vorstöösse im sse im
Zusammenhang mit der FinanzkriseZusammenhang mit der Finanzkrise““
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1717
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II.2 LoyalitII.2 Loyalitäät und Integritt und Integritäät t (5/6)(5/6)
Verhalten ASIPVerhalten ASIP
Guter RufGuter Ruf
„„Die Tatsache, dass die ArbeitnehmerDie Tatsache, dass die Arbeitnehmer--StiftungsrStiftungsrääte demokrate demokra--tisch gewtisch gewäählt werden, bedeutet ja bereits, dass diese einen hlt werden, bedeutet ja bereits, dass diese einen guten Ruf geniessen. Die Prguten Ruf geniessen. Die Prüüfung der Integritfung der Integritäät erfolgt durch t erfolgt durch den Stiftungsrat.den Stiftungsrat.““
Zitat Ch. Ryter an GV Konferenz vom 25. Juni 2010 in Bern, VortrZitat Ch. Ryter an GV Konferenz vom 25. Juni 2010 in Bern, Vortrag ag „„Umsetzung der Strukturreform aus Sicht des ASIPUmsetzung der Strukturreform aus Sicht des ASIP““
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1818
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II.2 LoyalitII.2 Loyalitäät und Integritt und Integritäät t (6/6)(6/6)
Fazit: Fazit: Frustration der BranchenverbFrustration der Branchenverbäände nde üüber die immer ber die immer dichtere Regulierung ist nachvollziehbar.dichtere Regulierung ist nachvollziehbar.Aber: Aber: Die negative Haltung gegen mehr TransDie negative Haltung gegen mehr Trans--parenz und Kontrolle sendet ein falsches Signal parenz und Kontrolle sendet ein falsches Signal aus.aus.
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 1919
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II.3II.3 ÜÜbernahme Sammeleinrichtungenbernahme Sammeleinrichtungen
Strukturreform schafft direkte Bundesaufsicht ab (per 1.1.2012) Strukturreform schafft direkte Bundesaufsicht ab (per 1.1.2012)
Kantone Kantone üübernehmen Einrichtungen vom BSVbernehmen Einrichtungen vom BSV
Direktaufsicht BSV geht per 1.1.2012 in Sekretariat OAK auf, Direktaufsicht BSV geht per 1.1.2012 in Sekretariat OAK auf, kant. Anstalten bestehen aber frkant. Anstalten bestehen aber früühestens per 1.1.2012hestens per 1.1.2012
ÜÜbergabe aller Einrichtungen am 1.1.2012 nicht mbergabe aller Einrichtungen am 1.1.2012 nicht mööglichglich
Idee: Idee: Vorzeitige Vorzeitige ÜÜbergabebergabeProblem:Problem: Verbot der ProrogationVerbot der Prorogation
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2020
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II.3 II.3 ÜÜbernahme Sammeleinrichtungen bernahme Sammeleinrichtungen (2/4)(2/4)
Art. 3 BVV1 Art. 3 BVV1 Aufsicht des BundesAufsicht des Bundes
11 Das Bundesamt fDas Bundesamt füür Sozialversicherungen beaufsichtigt:r Sozialversicherungen beaufsichtigt:a.a.die Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und die Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter;internationalem Charakter;b.b.die Vorsorgeeinrichtungen der SBB, der Nationalbank, der die Vorsorgeeinrichtungen der SBB, der Nationalbank, der SUVA und die Pensionskasse des Bundes (Publica).SUVA und die Pensionskasse des Bundes (Publica).
Art. 7 VwVG Art. 7 VwVG ZustZustäändigkeitndigkeit
11 Die BehDie Behöörde prrde prüüft ihre Zustft ihre Zustäändigkeit von Amtes wegen.ndigkeit von Amtes wegen.22 Die BegrDie Begrüündung einer Zustndung einer Zustäändigkeit durch Einverstndigkeit durch Einverstäändnis ndnis zwischen Behzwischen Behöörde und Partei ist ausgeschlossen.rde und Partei ist ausgeschlossen.
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2121
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II.3 II.3 ÜÜbernahme Sammeleinrichtungen bernahme Sammeleinrichtungen (3/4)(3/4)
Verhalten BSV und einiger KantoneVerhalten BSV und einiger Kantone
BSVBSV…… will gesetzliche Grundlage nicht schaffen.will gesetzliche Grundlage nicht schaffen.
…… will gesetzliche Ordnung per Verfwill gesetzliche Ordnung per Verfüügung gung äändern.ndern.
…… gewichtet seine Interessen hgewichtet seine Interessen hööher als die des Gesetzes.her als die des Gesetzes.
KantoneKantoneEinige Kantone unterstEinige Kantone unterstüützen BSV in diesem Verhalten.tzen BSV in diesem Verhalten.
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2222
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Fazit: Fazit: Die zeitlichen Schwierigkeiten des BSV und der Die zeitlichen Schwierigkeiten des BSV und der Kantone mit der Umsetzung der AufsichtsKantone mit der Umsetzung der Aufsichtsüübergabe bergabe bestehen tatsbestehen tatsäächlich.chlich.
Aber: Aber: Diese Probleme dDiese Probleme düürfen die Aufsicht nicht rfen die Aufsicht nicht dazu verleiten, fdazu verleiten, füür sich selber das Recht zu biegen.r sich selber das Recht zu biegen.
Wenn sich die Aufsicht nicht mehr ans Gesetz hWenn sich die Aufsicht nicht mehr ans Gesetz häält, lt, verwirkt sie ihr Recht, von den VE die Einhaltung verwirkt sie ihr Recht, von den VE die Einhaltung der Gesetze zu verlangen.der Gesetze zu verlangen.
II.3 II.3 ÜÜbernahme Sammeleinrichtungen bernahme Sammeleinrichtungen (4/4)(4/4)
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2323
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Schneeflocke
III.III. Von der SchneeflockeVon der Schneeflockeund der Lawine und der Lawine ……
24CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2424
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Lawine 25CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2525
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Keine Schneeflockewird sich in einer Lawineje verantwortlich fühlen !
26CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2626
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Lawinenverbauung
KontrollinstrumenteKontrollinstrumente
Pistenpatrouille
SLF Davos
27CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2727
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System der KontrollinstrumenteSystem der Kontrollinstrumente
ZusammenspielZusammenspiel
28CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2828
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Verantwortung fVerantwortung füür Kontroller Kontrolle
Durchführung der Kontrollen durch beauftragte/angestellte Personen
Verantwortung für Erarbeitung Kontrollinstrumente & Kontrollen
bei den Führungsorganen der Organisation (Gemeinwesen)
29CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2929
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IV.IV. …… und deren Bedeutung und deren Bedeutung ffüür die 2. Sr die 2. Sääuleule
ALM IKS
RM
ZusammenspielZusammenspiel
STUFEVORSORGEEINRICHTUNG
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 3030
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IV.IV. …… und deren Bedeutung und deren Bedeutung ffüür die 2. Sr die 2. Sääule ule (2/3)(2/3)
VE KST & PK-EXP
BVG-AUFSICHT
ZusammenspielZusammenspiel
STUFEORGANISATION
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 3131
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IV.IV. …… und deren Bedeutung und deren Bedeutung ffüür die 2. Sr die 2. Sääule ule (3/3)(3/3)
ASIP TK & EXPK
KONFERENZ
ZusammenspielZusammenspiel
STUFEVERBÄNDE
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 3232
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TeufelskreisTeufelskreisVerantwortungVerantwortung
Gesteigerte Medienpräsenz
Vermehrte Krisensituationen
Aktivierung Gesetzgeber
Neue Regulierungen (Gesetz/Verordnung)
Druck auf Aufsichtsbehörde
V.V. Teufelskreis der VerantwortungTeufelskreis der VerantwortungMangelhafte
Wahrnehmung der Verantwortung
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 3333
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Ausweg aus diesem TeufelskreisAusweg aus diesem Teufelskreis
VerantwortungVerantwortung wahrnehmen wahrnehmen in der in der OrganisationOrganisation
(VE / Firma / Aufsicht) (VE / Firma / Aufsicht)
und im und im VerbandVerband(ASIP / TK / ExpK / Konferenz)(ASIP / TK / ExpK / Konferenz)
V. Teufelskreis der Verantwortung V. Teufelskreis der Verantwortung (2/2)(2/2)
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 3434
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Wir sollten keine Wir sollten keine Schneeflocken sein, sondern Schneeflocken sein, sondern
uns als Teil des Ganzen uns als Teil des Ganzen verantwortlich fverantwortlich füühlen.hlen.
VI.VI. FazitFazit
CSA, 27. Oktober 2010, LuzernCSA, 27. Oktober 2010, Luzern 3535