inklusion gemeinsamer unterricht von kindern mit und ohne sonderpädagogischen förderbedarf ina...
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Inklusion
Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
Ina Korter, MdL
Gliederung
I. Die UN-Konvention und was sie für Niedersachsen bedeutet
II. Wo steht Deutschland bei der Inklusion?Wo steht Niedersachsen im Bundesvergleich?
III. Was wollen wir? Grüne auf dem Weg zur inklusiven Schule
IV. Die Landesregierung und die Inklusion
V. Resümee
Ina Korter Schulpolitische
Sprecherin
Ina Korter, MdL
I. Die UN-Konvention und was sie bedeutet
I.
UN – Behindertenrechtskonvention
gültig seit 26. März 2009
Artikel 24
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
(…) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
Ina Korter, MdL
I. Die UN-Konvention und was sie bedeutet
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die
Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderungen vom
allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
Ina Korter, MdL
I. Die UN-Konvention und was sie bedeutet
UN-Konvention seit 26. März 2009 rechtsgültig
Deutschland ist verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen
Doch wie sieht die Realität in Niedersachsen aus?
Ina Korter, MdL
II. Wo steht Deutschland bei der Inklusion
II.
Deutschland und die InklusionDaten und Fakten:
- Deutschland: 3.302 Förderschulen mit über 480.00 Schülerinnen und Schüler (2008/2009),
- In Niedersachsen besuchen knapp 40.000 Schülerinnen und Schüler eine Förderschule: Sonderpädagogische Förderschwerpunkte (absolute Zahlen/2010/11):1.) Lernen: 18.1002.) Geistige Entwicklung: 6.9833.) Emotionale und soziale Entwicklung: 3.412 4.) Sehen: 2695.) Hören: 8816.) Sprache und Kommunikation: 3.7187.) Körperliche und motorische Entwicklung: 2.178
- Die Mehrzahl beim Förderbedarf liegt beim Schwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung
Ina Korter, MdL
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Lernen GE E u. S Sehen Hören Sprache K u. M
Schülerinnen und Schüler in Förderschulklassen nach Art der Schwerpunkte in Prozent / (Stand 2010/ 2011)
II. Wo steht Deutschland bei der Inklusion
- Unzureichende Bildungsabschlüsse an den Förderschulen: Über ¾ der FörderschülerInnen verlassen 2008 die Schule ohne Hauptschulabschluss
- EU-weit niedriger Anteil an integrativ/ inklusiv geförderten Schülerinnen und Schülern
- Besonders weiterführende Schulen haben Inklusionsdefizite
Quellen:
1.) Bildungsbericht (Bildung in Deutschland 2010), im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, 2010
2.) Gemeinsam lernen, Inklusion leben, Bertelsmannstiftung, 2010
3.) Dieter Katzenbach, Joachim Schroeder: "Ohne Angst verschieden sein können" Über Inklusion und ihre Machbarkeit - erschienen in: Zeitschrift für Inklusion-online 01/2007,
4.) Die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen in Zahlen / Stand: Schuljahr 2010/2011
Ina Korter, MdL
II. Wo steht Deutschland bei der Inklusion
Ina Korter, MdL
II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion
Ina Korter, MdL
Vergleich der Bundesländer
Große Unterschiede deutschlandweit bei den Inklusionsquoten.
Kein Fortschritt in Niedersachsen: Vom Jahr 2009 zum Jahr 2010 stagniert dieser ohnehin sehr niedrige Wert.
Nur 4,7 % der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden inklusiv beschult.(Die Bertelsmannstiftung spricht 2009 von 6,6%, Bildungsbericht von 6%)
Niedersachsen weist deutschlandweit den niedrigsten Wert auf.
II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion
Stand der sonderpädagogischen Förderung an niedersächsischen Schulen
- Integrationsklassen bisher noch in Abhängigkeit von personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen (§ 4 NSchG)
- Zuweisung von Förderschullehrerstunden durch das Kultusministerium festgelegt:
- A.) Sonderpädagogische Grundversorgung:
zwei Stunden pro Klasse nur für die Förderschwerpunkte
Lernen, Sprache und Sprechen, Emotionale und soziale
Entwicklung
Ina Korter, MdL
II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion
B.) Zieldifferente Integrationsklassen:Sonderpädagogischer Förderbedarf (SpF) nach Schwerpunkten:
Geistige Entwicklung 5,0 StundenLernen bis 4. Schuljahrgang 2,0
ab 5. Schuljahrgang 3,0
Zielgleiche Integrationsklassen:Schülerinnen und Schüler mit SpF, die zielgleich in anderen Schulformen unterrichtet und durch Mobile Dienste unterstützt werden, erhalten einen Zusatzbedarf gemäß folgender Orientierungswerte für die Förderschwerpunkte:
Sprache ab 5. Schuljahrgang 3,0 StundenEmotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen
bis 4. Schuljahrgang 3,0 ab 5. Schuljahrgang 3,5
Körperliche und motorische Entwicklung bis 4. Schuljahrgang 3,0 ab 5. Schuljahrgang 4,0
Quelle: Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen (Runderlass des
MK vom 7.7.2011)
Ina Korter, MdL
II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion
- Anträge der Schule oder des Schulelternrates können nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.
- Der schriftliche Antrag auf die Einrichtung einer Integrationsklasse ist jeweils bis zum 15. Februar des Jahres, in dem die Einrichtung zum Schuljahresbeginn erfolgen soll, bei der Schulbehörde zu stellen.
- Schule und Schulaufsicht entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler in eine allgemeine Schule aufgenommen wird.
Quellen: 1.) Sonderpädagogische Förderung RdErl. d. MK v. 1.2.2005 2.) Bekanntmachung der KMK - Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen und soziale und emotionale Entwicklung Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.10.1999
Ina Korter, MdL
III. Grüne auf dem Weg zur inklusiven Beschulung
III. Was wollen wir und wie möchten wir inklusive Schule umsetzen
Gesetzentwurf und Antrag vom 06.01.2009
Inklusive Schule verwirklichen –
Sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen
- Förderschulen LE, EuS, Sp schrittweise in die allgemeinen Schulen integrieren (auflösen)
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in der Regel an allgemeinen Schulen gemeinsam mit Nichtbehinderten unterrichtet werden.
- Elternwunsch entscheidend
- Jedes Kind bekommt einen Rechtsanspruch auf einen inklusiven Schulplatz.
Ina Korter, MdL
III. Grüne auf dem Weg zur inklusiven Beschulung
Warum ist uns das gemeinsame Lernen so wichtig?
1. Leistungsschwache und leistungsstarke Kinder profitieren vom gemeinsamen Unterricht
2. Separierung in Förderschulen/Sonderschulen
beeinträchtigt das Selbstbild und die
Sozialkontakte.
3. Die gesellschaftliche Ausgrenzung wird
durch die Überweisung in gesonderte Schulen
verfestigt.
Ina Korter, MdL
III. Grüne auf dem Weg zur inklusiven Beschulung
Konzept für den Ausbau der allgemeinen Schulen zu inklusiven Schulen
1. Schulen sollen mit einem Qualifizierungsprogramm auf den inklusiven Unterricht vorbereitet werden
2. Personelle Ressourcen gehen vollständig in die inklusiven Schulen
3. In den Schulen sollen Unterstützungs-Zentren eingerichtet werden
4. Bereitstellung von kommunalen Beratungs- und Unterstützungsdiensten
5. Ganztagsschule mit kleineren Klassen
Ina Korter, MdL
IV. Die Landesregierung und Inklusion
IV. Inklusion: Für die Landesregierung ein Randthema
Chronologie der Ereignisse:
- Januar 2009: Gesetzentwurf Grüne
- Mai 2009: umfangreiche Anhörung zum Gesetzentwurf Grüne
- Mai 2010: Besuch des Kultusausschusses in der autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
- August 2010: Gesetzentwurf SPD
- Erste Ankündigung von CDU eines Gesetzentwurfes für Herbst 2010
- 10.10.2011: „Wir sind nicht unter Zeitdruck.“ Karl-Heinz Klare (stellvertretender Vorsitzender der niedersächsischen CDU
Landtagsfraktion)
- Bis zum 26.10.2011 (rund 2,5 Jahre) untätigIna Korter, MdL
IV. Die Landesregierung und Inklusion
Gesetzentwurf der Fraktion CDU und FDP am 26.10. 2011
- Ab 2013 freier Elternwille bei der Schulanwahl
- Alle Förderschulen mit Ausnahme der Primarstufe der Förderschule Lernen bleiben erhalten
- Bis 2018 findet Inklusion nur an Schwerpunktschulen statt
Kritik:
- Elternwille kann ausgehebelt werden: Zwangs-Abschulung auf Förderschulen § 59 und § 61
- (teure) Doppelstruktur wird geschaffen zu Lasten der Inklusion
- Inklusion wird weiter verschleppt
Ina Korter, MdL
V. Resümee
V. Resümee
1. Zögerliches Vorgehen der Landesregierung kann Vorbehalte verstärken
2. Eltern müssen weiter für das Recht ihrer Kinder kämpfen
3. Gemeinsamer Unterricht bleibt die Ausnahme
4. Niedersachsen bleibt bundesweit Schlusslicht bei der Inklusion
Ina Korter, MdL
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung !
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Ina Korter, MdL
Landtagsfraktion B'90/DIE GRÜNEN Niedersachsen
Bildungspolitische Sprecherin
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 *** 30159 Hannover
Telefon 0511-3030-3312
Fax 0511-3030-993312
Email: [email protected]
Ina Korter, MdL