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1 Inhalt Ausgabe 9, November 2013 Neuer DMO Frequenzbereich 406,1 - 410 MHz Neuerungen bei den Notruf- Verbindungen 112 und 110 Digitale Objektversorgung im Flughafen Köln/Bonn Leitstellenanbindung Musterprogrammierung für Endgeräte - Versuch macht klug! Nach dem Netzaufbau beginnt die Nachbesserung In Kürze… Personalien: Seit dem 01.10.2013 untestützt Herr Oberregierungsrat Jörg Leipe die Projektgruppe Digital- funk der Abteilung 7 im MIK NRW. Vor seinem Wechsel in den Landesdienst arbeitete Herr Leipe bei der Stadt Frankfurt und beschäftigte sich dort auf Landesebene und bei der Be- rufsfeuerwehr mit dem Thema Digitalfunk. Zum 01.11.2013 verließ Herr Brandoberinspektor Mirco Westbomke die Projektgruppe ARDINI und gleichzeitig den Landesdienst. Das MIK NRW und das IdF NRW wünschen ihm viel Erfolg bei der Stadt Paderborn und sagen Danke schön“. Neuer DMO Frequenzbereich 406,1 - 410 MHz (We) Was lange währt, wird endlich gut. Getreu diesem Motto lässt sich die Entwicklung um die Zuteilung der neuen Frequenzen für den Direktmodus im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beschreiben. Stehen den BOS bis jetzt für die Nutzung des Direktmodus lediglich 58 Fre- quenzen zur Verfügung, erhöht sich diese Anzahl durch die Neuzuteilung auf 156. Somit stehen den BOS wesentlich mehr DMO-Gesprächsgruppen zur Umsetzung ihrer Kommunikationsstrukturen im Digitalfunk zur Verfügung. Allein für die Feuerwehren erhöht sich die Anzahl der nutzbaren DMO- Rufgruppen von derzeit 6 auf 20. Darüber hinaus werden mehr DMO- Rufgruppen für überplanmäßigen Bedarf und für die Zusammenarbeit ver- schiedener BOS zur Verfügung stehen, analog den TMO-Rufgruppen für tak- tisch-betriebliche Zusammenarbeit (TBZ). Notwendig wurde die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches erst durch den erhöhten Bedarf an Frequenzen für die Basisstationen der Freifeldversor- gung im Netzmodus (TMO). Mit der Zuteilung des Frequenzbereiches von 406,1 bis 410 MHz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) einen exklusiven Bereich für den Direktmodus zugewiesen. Jedoch hat die BNetzA mit der förmlichen Zuteilungsurkunde auch Auflagen verbunden. Um Störungen auszuschließen, wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 150 km rund um den Standort der Radioastronomie in Effelsberg (in der Eifel) vereinbart, in der die DMO-Rufgruppen aus dem Frequenzbe- reich 407 - 409,1 MHz nicht verwendet werden sollen. Gleichzeitig entfallen aber auch Auflagen der bisherigen Zuteilung, wonach lediglich Präferenzfre- quenzen uneingeschränkt bundesweit verwendet werden dürfen und für zahl- reiche DMO-Frequenzen ein Schutzabstand zur Staatsgrenze von bis zu 50 km galt. Durch die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches stehen den BOS zukünftig mehr DMO- Rufgruppen zur Verfügung als bisher. Ensc n nf .

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Page 1: Inhalt Neuer DMO Frequenzbereich 406,1 - 410 MHz · Newsletter ARDINI Nordrhein-Westfalen 2 Bedingt durch die Umstellung ergeben sich zwangsläufig auch Änderungen bei den Gruppennamen

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Inhalt

Ausgabe 9, November 2013

� Neuer DMO Frequenzbereich 406,1 - 410 MHz � Neuerungen bei den Notruf-

Verbindungen 112 und 110 � Digitale Objektversorgung

im Flughafen Köln/Bonn � Leitstellenanbindung � Musterprogrammierung für Endgeräte - Versuch macht klug! � Nach dem Netzaufbau beginnt

die Nachbesserung

In Kürze…

Personalien:

Seit dem 01.10.2013 untestützt Herr Oberregierungsrat Jörg Leipe die Projektgruppe Digital- funk der Abteilung 7 im MIK NRW. Vor seinem Wechsel in den Landesdienst arbeitete Herr Leipe bei der Stadt Frankfurt und beschäftigte sich dort auf Landesebene und bei der Be- rufsfeuerwehr mit dem Thema Digitalfunk.

Zum 01.11.2013 verließ Herr Brandoberinspektor Mirco Westbomke die Projektgruppe ARDINI und gleichzeitig den Landesdienst. Das MIK NRW und das IdF NRW wünschen ihm viel Erfolg bei der Stadt Paderborn und sagen „Danke schön“.

Neuer DMO Frequenzbereich 406,1 - 410 MHz

(We) Was lange währt, wird endlich gut. Getreu diesem Motto lässt sich die Entwicklung um die Zuteilung der neuen Frequenzen für den Direktmodus im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beschreiben.

Stehen den BOS bis jetzt für die Nutzung des Direktmodus lediglich 58 Fre-quenzen zur Verfügung, erhöht sich diese Anzahl durch die Neuzuteilung auf 156. Somit stehen den BOS wesentlich mehr DMO-Gesprächsgruppen zur Umsetzung ihrer Kommunikationsstrukturen im Digitalfunk zur Verfügung. Allein für die Feuerwehren erhöht sich die Anzahl der nutzbaren DMO-Rufgruppen von derzeit 6 auf 20. Darüber hinaus werden mehr DMO-Rufgruppen für überplanmäßigen Bedarf und für die Zusammenarbeit ver-schiedener BOS zur Verfügung stehen, analog den TMO-Rufgruppen für tak-tisch-betriebliche Zusammenarbeit (TBZ).

Notwendig wurde die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches erst durch den erhöhten Bedarf an Frequenzen für die Basisstationen der Freifeldversor-gung im Netzmodus (TMO). Mit der Zuteilung des Frequenzbereiches von 406,1 bis 410 MHz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) einen exklusiven Bereich für den Direktmodus zugewiesen.

Jedoch hat die BNetzA mit der förmlichen Zuteilungsurkunde auch Auflagen verbunden. Um Störungen auszuschließen, wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 150 km rund um den Standort der Radioastronomie in Effelsberg (in der Eifel) vereinbart, in der die DMO-Rufgruppen aus dem Frequenzbe-reich 407 - 409,1 MHz nicht verwendet werden sollen. Gleichzeitig entfallen aber auch Auflagen der bisherigen Zuteilung, wonach lediglich Präferenzfre-quenzen uneingeschränkt bundesweit verwendet werden dürfen und für zahl-reiche DMO-Frequenzen ein Schutzabstand zur Staatsgrenze von bis zu 50 km galt.

Durch die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches stehen den BOS zukünftig mehr DMO-Rufgruppen zur Verfügung als bisher.

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Newsletter ARDINI Nordrhein-Westfalen

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Bedingt durch die Umstellung ergeben sich zwangsläufig auch Änderungen bei den Gruppennamen. Die bisherigen Namen, zum Beispiel 301F, 302F, etc., können wegen der Möglichkeit der Verwechslung der unterschiedlichen Fre-quenzen während der Migrationszeit nicht weiter Verwen-dung finden. Die offizielle Bekanntgabe der neuen DMO-Rufgruppen wird in Nordrhein-Westfalen in Kürze per Ein-führungserlass geregelt. Nach einer Übergangszeit dürfen dann ab dem 01. August 2014 ausschließlich die neuen Frequenzen für den Direktmodus verwendet werden, um die frei werdenden Frequenzen der Freifeldversorgung widmen zu können.

Neuerungen bei den Notruf-Verbindungen 112 und 110

(Ma) Eines der wichtigsten technischen Themen für die Leitstellen ist die in der Planung befindliche Anbindung an den Digitalfunk (s. Beitrag zum Vergabeverfahren). Dane-ben dürfen jedoch andere technische Neuerungen - insbe-sondere aus dem Bereich der Notrufabfrage - nicht aus dem Blick fallen. Zu den Entwicklungen aus diesem Bereich werden sich daher künftig auch in diesem Newsletter Bei-träge finden.

In der jüngeren Vergangenheit sind bei den Notrufverbin-dungen einige rechtliche Änderungen in Kraft getreten, die zu Verbesserungen bei der Verfolgung des Notrufs, aber auch zu Anpassungsbedarf bei den Notrufabfragestellen führen werden. Aus der am 26. November 2012 geänderten Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) ergibt sich für Telefondiensteanbieter und -netzbetreiber die rechtliche Verpflichtung, mit der Notrufverbindung Daten über den Standort zu übermitteln, von dem die Notrufverbindung aus-geht. In der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf), die durch die Bundesnetzagentur zuletzt am 24. April 2013 ergänzt wurde, sind u. a. die technischen Festle-gungen getroffen, die bei der Übermittlung von Standortda-ten an die jeweilige Notrufabfragestelle zu beachten sind.

Standortdaten aus Mobilfunknetzen

Bei Notrufverbindungen, die von Mobilfunkanschlüssen ausgehen, ist grundsätzlich der vom Mobilfunknetz erkannte Standort des Endgerätes zum Zeitpunkt des Erkennens des Verbindungswunsches anzugeben. Kann dieser Standort aus technischen Gründen nicht ermittelt werden (das ist derzeit der Regelfall), so ist ersatzweise die Funkzelle, in der die Notrufverbindung ihren Ursprung hat, zugrunde zu

legen. Die Mobilfunknetzbetreiber kommen ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Übermittlung von Standortdaten an die Notrufabfragestellen seit dem 23. Dezember 2012 nach und übermitteln mit dem Notruf die Koordinaten des Zellschwer-punktes der jeweiligen Funkzelle. Gleichzeitig werden im Rahmen der sogenannten Mobilfunklösung Kartenanwen-dungen zur Verfügung gestellt, über die die Lage der Funk-zelle über Internet-Portale der Telekom, Vodafone, Telefoni-ca und E-Plus abgefragt werden können.

Auch wenn expressis verbis eine Pflicht zur Auswertung der Notrufdaten für die Notrufabfragestellen nicht ausge-sprochen wurde, ist die Auslesepflicht die logische Folge der Übermittlungspflicht der Mobilfunkanbieter. Es wird da-her empfohlen, in den Notrufabfragestellen Einrichtungen zur Dekodierung der gleichzeitig mit den Notrufverbindun-gen übermittelten Standortdaten verfügbar zu haben, um die Notrufträger nicht absehbaren Haftungsrisiken auszuset-zen.

Die Positionsbestimmung von Mobilfunkendgeräten über die Ortungsplattform der Allianz OrtungsServices GmbH (AOS), mit der im Übrigen nicht alle Mobilfunknetzbetreiber kooperieren, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen über den 30.06.2013 hinaus nicht mehr möglich sein.

Standortdaten aus Festnetzen

Für die Übermittlung von Standortangaben aus Festnet-zen konnte der Stichtag 23. Dezember 2012 nicht für alle Festnetze gleichermaßen eingehalten werden, da die tech-nischen Gesichtspunkte, aber auch der Grundsatz der Ver-hältnismäßigkeit zu berücksichtigen sind. Manche Festnetze liefern zwar genaue und meistens aktuelle Adressdaten, aus ISDN-Teilnehmervermittlungsstellen z. Bsp. kommen aber keine Standortdaten.

Zur Abfrage der Standortdaten aus Festnetzen wird an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass die BNetzA seit Jahren kostenfrei eine Abfragemöglichkeit der Kunden-daten gem. §§ 108 und 112 TKG für die Notrufabfragestel-len zur Verfügung stellt. Mit diesem System können alle Netzbetreiberdateien abgefragt werden. Erforderlich sind lediglich die Bereitstellung von zusätzlicher Hardware sowie die Programmierung einer Schnittstelle zum Einsatzleitsys-tem.

Ausgabe 9, November 2013

Darstellung des Standortes der Mobilfunkbasisstation und des Versor-gungsgebietes. (Quelle: Fa. E-Plus Service GmbH & Co. KG)

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Notrufsysteme von Fahrzeugen

Durch die Neuerungen in der NotrufV ist auch das auto-matische Herstellen einer Notrufverbindung ohne unmittel-bares Tätigwerden eines Menschen durch in Kraftfahrzeu-gen installierte Einrichtungen zulässig.

Paneuropäischer E-Call

Eine EU-Anforderung, mit deren Umsetzung zum Jahr 2015 zu rechnen ist, ist die Implementierung des paneuro-päischen E-Calls. Im Falle eines Unfalls wird vollautoma-tisch ein Notruf zur nächstgelegenen Notrufabfragestelle aufgebaut und es werden Notrufdaten wie beispielsweise die Fahrzeug-ID-Nummer und die GPS-Position des Fahr-zeugs übermittelt. Anschließend können der Anrufer und der Leitstellenmitarbeiter miteinander sprechen.

SYNC-Notrufassistent von FORD

In der jüngsten Fassung der NotrufV wird erstmalig die Übertragung von synthetischer Sprache zugelassen. Diese Möglichkeit wird bereits jetzt von dem Automobilhersteller FORD mit dem automatischen Notrufassistenten (Emergency Assistance) auf der konzerneigenen SYNC-Plattform genutzt. Mit Hilfe des SYNC-Notruf-Assistenten können Fahrzeuginsassen nach einem Autounfall über ein Bluetooth-aktiviertes und mit dem System verbundenes Mobiltelefon einen direkten Anruf an die örtliche 112-Notrufabfragestelle tätigen. Der Anrufempfänger erhält so-wohl synthetische verbale Angaben zum Unfall als auch die GPS-Informationen des Fahrzeugs.

Neuroutung der Notrufe 110 und 112

Die TR Notruf sieht eine Festlegung der Notrufursprungs-bereiche auf Basis von Verwaltungsgrenzen vor und regelt so die bundesweite Umstellung von der bisherigen ortsnetz-bezogenen auf die gemeindebezogene Notruflenkung.

Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der landesweiten Festlegung der neuen Notrufursprungsbereiche jeder ein-zelnen Gemeinde bzw. mehreren benachbarten Gemeinden sowohl für den Notruf 112 als auch für den Notruf 110 ein

Anschluss bei der zuständigen Notrufabfragestelle zugeord-net. Darüber hinaus wurde für den Fall einer technischen Störung für jede Notrufabfragestelle eine Ersatzabfragestel-le festgelegt.

Sobald alle Bundesländer der Bundesnetzagentur die geforderten Daten fehlerfrei geliefert haben, kann das Ver-fahren nach § 3 NotrufV in Gang gesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass mit einer Umstellung von der orts-netzbezogenen auf die gemeindebezogene Notrufroutung noch im Laufe dieses Jahres gerechnet werden kann.

Digitale Objektversorgung im Flughafen Köln/Bonn

(Ma) Der BOS-Digitalfunk ist im Großraum Köln seit mehr als einem Jahr in der Luft. Auch am Flughafen Köln/Bonn können die Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden in vielen Gebäudeteilen und auf dem gesamten Vorfeld digital fun-ken. Allerdings dringt die Funkversorgung über die nahege-legenen Basisstationen nicht in alle Gebäudeteile. Parkhäu-ser, Tiefgeschosse, aber auch der ICE-Bahnhof und die Tunnelstrecken der deutschen Bahn werden nunmehr nach einer Absprache aller Beteiligten digital nachgerüstet. In einer Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium, der Flughafen-Gesellschaft, der Deutschen Bahn und dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW wurden Regelungen getroffen, wer welchen Part übernimmt, um kurzfristig die vorhandene digitale Betriebsfunkanlage des Flughafens so zu erweitern, dass auch die Sicherheits-behörden ihren BOS-Funk auf der vorhandenen Infrastruk-tur abwickeln können. Dann wäre nach dem Flughafen Düs-seldorf auch der Flughafen Köln/Bonn vollumfänglich im BOS-Digitalfunk versorgt.

Ausgabe 9, November 2013

Die Europäische Kommission strebt zum Oktober 2015 die Einführung eines automatisierten Notrufsystems in Kraftfahrzeugen an. Damit sollen im Falle eines Verkehrsunfalles einsatzrelevante Informationen an die Leitstel-le übermittelt und eine Sprachverbindung aufgebaut werden.

Das Vorfeld eines Flughafens wird in den meisten Fällen durch die Freifeld-versorgung der umliegenden Basisstationen ausreichend versorgt. Blickt man aber tiefer hinein, endet die Funkversorgung oftmals hinter den Ein-gangstüren derartiger Großbauten. Abhilfe schaffen hier Gebäudefunkanla-gen.

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Impressum: Ministerium für Inneres und Kommunales, V.i.S.d.P.: MR Ulrich Marten, Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Telefon 0211/871-01, Telefax 0211 871/3355, [email protected], www.mik.nrw.de

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Leitstellenanbindung

Zuschlag erteilt, Eilentscheidung der Vergabekammer zugunsten des Landes

(Ma) Die Anbindung der Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr hat die entscheidende Hürde genommen. Im Vergabeverfahren des Landesamtes für zentrale polizei-liche Dienste (LZPD) ist am 05.11.2013 der Zuschlag erteilt worden. Der unterlegene Bieter hat zwar von seinem Recht Gebrauch gemacht, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Düsseldorf zu stellen, die Vergabekammer

hat allerdings im Eilverfahren dem Land gestattet, den Zu-schlag zu erteilen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist ist das OLG nicht angerufen worden, sodass die Entscheidung der Vergabekammer Bestand hat. Zwar läuft das Hauptsache-verfahren, welches darüber befinden wird, ob der unterlege-ne Bieter zu Recht oder zu Unrecht ausgeschlossen wurde, weiter, der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter wird davon allerdings nicht mehr berührt. Die Anbindung der kommunalen Leitstellen an das Digitalfunknetz kann nun beginnen. Zunächst werden die Leitstellen der Städte Düs-seldorf und Mönchengladbach sowie des Kreises Mettmann und des Rhein-Erft-Kreises in einem Pilotprojekt angebun-den.

Musterprogrammierung für Endgeräte - Versuch macht klug!

(Wew) Als Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit des Insti-tuts der Feuerwehr, der Feuerwehren und Hilfsorganisatio-nen wurden in einer Veranstaltung am 19.4.2013 Program-miervorlagen für Endgeräte der Firmen Sepura, Motorola und Cassidian vorgestellt. Enthalten sind darin das aktuelle Fleetmapping für NRW und Grundeinstellungen für eine möglichst einheitliche Bedienung. Selbstverständlich ist auch das vorhandene Wissen um netzbeeinflussende Para-meter eingeflossen, so dass bei Verwendung dieser Pro-grammiervorlagen keine Störungen des Netzes durch "falsche" Programmierung entstehen können. Damit wird eine wichtige Forderung der Feuerwehrwelt nach zentralen Empfehlungen für die Endgeräte erfüllt. Die Musterprogram-mierung, zu finden über die Landesanwendung OPTA-Generator in IG NRW, wird gut angenommen und derzeit

u.a. in den erweiterten Probebetrieben einem Praxistest unterzogen. Eine erste Überarbeitung soll im Herbst erfol-gen. Dabei werden nicht nur die Rückmeldungen aus den Praxistests einbezogen, sondern auch zwischenzeitliche Änderungen des Fleetmappings. Auch die Neuzuordnung der DMO-Gruppen wird sich dann darin finden. Die zentrale Programmiervorlage wird auch künftig der beste und ein-fachste Weg sein, die abgestimmten aktuellen Einstellungen für das Digitalfunknetz zu nutzen. Die Verantwortung, diese aktuellen Einstellungen auch tatsächlich in die Geräte ein-zubringen, obliegt aber letztlich den vorhaltenden Stellen.

Nach dem Netzaufbau beginnt die Nachbesserung

(We) Die zahlreichen Probebetriebe zur Inbetriebnahme der Netzabschnitte sind sicherlich kein Selbstzweck. Sie dienen dazu, Schwachstellen aufzudecken um anschlie-ßend gezielt nachbessern zu können. Diese Nachbesserun-gen werden jetzt erstmals in Nordrhein-Westfalen in dem Teilnetzabschnitt 28.1 (Großraum Düsseldorf) umgesetzt, in dem am 09.01.2012 der Startschuss für den Digitalfunk in NRW gegeben wurde. Die zahlreichen Rückmeldungen der Nutzer lieferten wichtige Erkenntnisse über notwendige Ver-besserungen. Aus allen Bereichen, in denen Versorgungs-defizite festgestellt werden konnten, wurden zunächst fünf Gebiete mit flächenmäßiger großer Ausdehnung oder star-ker Infrastruktur ausgewählt und gezielte Definitionen von Feinjustierungsmaßnahmen festgelegt. Konkrete Nachbes-serungen ergeben sich somit für die Städte Düsseldorf, Viersen, Grevenbroich, Willich und Mönchengladbach.

Die Bandbreite der möglichen Maßnahmen dabei ist viel-fältig. In keinem Fall besteht die Notwendigkeit einer zusätz-lichen Basisstation. Oftmals reicht es aus, die Antennenaus-richtung zu ändern, die Sendeleistung der Basisstationen anzupassen oder ergänzende Netzelemente an bestehen-den Standorten zu installieren. Derzeit steht die Festlegung der notwendigen Nachbesserungsmaßnahmen für den Teil-netzabschnitt 27.1 an. Die Festlegung derartiger Maßnah-men erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, um deren Anforderungen an die neue Infrastruk-tur zukünftig erfüllen zu können.

Ausgabe 9, November 2013

Schwachstellen aufzudecken, das war und ist der Sinn der Probebetriebe. Nun gilt es, diese Netzabschnitte entsprechend nachzubessern.