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wissen.leben WWU Münster
Praxissemester
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums
im Master
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Inhalt
1. Was ist das Praxissemester?
2. Ablauf des Praxissemesters
2.1 Das Modul Praxissemester im Lehramtsstudium
2.2 Der Ablauf des Praxissemesters im Überblick
3. Organisation des Praxissemesters
3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
3.2 Das Online-Verteilverfahren der Schulplätze (PVP)
3.3 Lehrveranstaltungsanmeldung
3.4 Prüfungsanmeldung
3.5 Checkliste Praxissemester
4. Inhalte und Anforderungen
4.1 Anforderungen im Überblick
4.2 Lernort Hochschule
4.2.1 Methodenveranstaltung
4.2.2 Projektseminare „Praxissemester“
4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
4.4 Lernort Schule
4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben
4.5.1 Studienprojekte
4.5.2 Unterrichtsvorhaben
4.6 Bilanz- und Perspektivgespräch
5. Beratung
5.1 Ansprechpersonen nach Lernorten
5.2 Härtefälle im Praxissemester
5.3 Anerkennung
6. Rechtshinweise und weiterführende Links
7. Abkürzungsverzeichnis/Impressum
8. Kontakt
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Inhalt
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Ein Willkommensgruß
Das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
heißt die Studierenden, aber auch alle anderen am Praxissemester Beteiligten
herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu dieser Broschüre für
das Praxissemester im Master of Education an der Universität Münster – und
damit auch zu uns – gefunden haben.
Wir sind gern für Sie da:
In allen Fragen bzgl. der Praktika im Lehramtsstudium:
die Abteilung Praxisphasen des Zentrums für Lehrerbildung
In allen allgemeinen Fragen zum Lehramtsstudium:
die Abteilung Studienberatung und -koordination des Zentrums
für Lehrerbildung
Mit dieser Broschüre zum Praxissemester möchten wir Ihnen den Einstieg in
und den Weg durch das Praxissemester ein wenig erleichtern. Wir richten uns
insbesondere an die Studierenden, aber auch an alle anderen am Praxissemester
Beteiligten: Hochschullehrende, Mentorinnen und Mentoren an den Schulen sowie
Seminarausbildende in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Lehrerbildung –
insbesondere die der Abteilung Praxisphasen – stehen Ihnen für alle nach dieser
Lektüre noch offenen Fragen zum Praxissemester immer gern zur Verfü gung.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Durchführung des
Praxissemesters!
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Ein Willkommensgruß
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1. Was ist das Praxissemester?
Das Praxissemester ist ein zentrales Modul des Masterstudiums gemäß Lehrerausbildungsgesetz
von 2009 (LABG 2009). Es beinhaltet ein bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbe-
reitetes fünfmonatiges schulisches Langzeitpraktikum im angestrebten Lehramt. Das mit 25 LP
akkreditierte Modul Praxissemester wird im 2. oder 3. Semester absolviert und ist Vorausset-
zung zum Abschluss des Master of Education (LABG 2009).
Ziele des Praxissemesters
Ziel des Praxissemesters ist es, berufsfeldbezogene Grundlagen für die weitere Professions-
entwicklung mittels einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung für die berufspraktische
Tätigkeit zu schaffen. Hierzu werden berufsrelevantes wissenschaftliches Theorie- und
Refl exionswissen aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften in einer
forschenden Grundhaltung mit der Schulpraxis in Beziehung gebracht.
Das Praxissemester ermöglicht wichtige Lernerfahrungen insbesondere in den Handlungsfel-
dern Unterrichten und Erziehen. Die Lernerfahrungen beziehen sich nicht nur auf die Planung,
Durchführung und Auswertung von Unterricht und den damit zusammenhängenden fachlichen,
didaktischen oder methodischen Fragestellungen. Es werden darüber hinaus Chancen zur
Wahrnehmung und Refl exion der eigenen Lehrerpersönlichkeit eröffnet.
Lernorte im Praxissemester
Das Praxissemester verknüpft für
Studierende drei Lernorte:
die zuständige Hochschule
bzw. Hochschulen
die zugeteilte Schule und
das Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung
Die Schule wird den Studierenden mittels des Online-Verteilverfahrens (PVP) durch das ZfL
in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zugeteilt. Zur Vorbereitung, Begleitung und
Nachbereitung müssen in den Fächern und in den Bildungswissenschaften hochschulische
Begleitveranstaltungen besucht werden. Hinzu kommen während des Schulpraktischen Teils
Begleitformate der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.
Forschende GrundhaltungForschende GrundhaltungStudierende/r
Lernort Schule
Lernort ZfsL
Lernort Hochschule
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Forschendes Lernen als Grundprinzip
Unter der Prämisse des Forschenden Lernens fi ndet im Praxissemester eine individuelle, kritisch-
konstruktive Auseinandersetzung mit Theorieansätzen, Praxisphänomenen und der eigenen
Lehrerpersönlichkeit statt. Die Studierenden vollziehen diese Lernprozesse im Rahmen von
Studienprojekten und Unterrichtsvorhaben. Dabei ist die forschende Grundhaltung konstitutiv
für die Durchführung der Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben im Praxissemester.
Die Idee des Forschenden Lernens bietet einen idealen Zugriff, um Theorie und Praxis in
der Lehrerbildung professionsorientiert miteinander zu verbinden. In Abgrenzung zu anderen
Formen des Lernens erfolgt das Lernen hier mit einer explizit forschenden Grundhaltung.
Konkret bedeutet das, dass die Studierenden, ausgehend von theoretischen Vorüberlegungen
und konkreten schulpraktischen Erfahrungen, eigene fachliche, didaktische oder methodische
Fragestellungen entwickeln, denen sie auf der Grundlage eines methodologisch abgesicherten
Untersuchungsdesigns sowie unter Berücksichtigung der Prinzipien guter wissenschaftlicher
Praxis nachgehen. Der Fokus liegt auf der Bearbeitung eigener Fragen, d.h. es geht weniger
um die objektive Erfassung der schulischen Wirklichkeit als vielmehr um das Verfolgen indi-
vidueller kleiner Projekte. Diese forschende Grundhaltung wird als integraler Bestandteil des
Professionalisierungsprozesses angehender Lehrerinnen und Lehrer verstanden.“
(Orientierungsrahmen Praxissemester, S. 7)
Die Lernorte Hochschule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Schule unterstützen
die Praxissemesterstudierenden dabei, ihre eigenen für den Lehrerberuf bedeutsamen Frage-
stellungen zu identifi zieren, eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung zu initiieren und im
Rahmen von Studienprojekten und Unterrichtsvorhaben zu beantworten.
Rechtsgrundlagen des Praxissemesters
Neben den landesweiten Rechtsgrundlagen (z. B. Lehrerausbildungsgesetz (LABG), Lehramts-
zugangsverordnung (LZV), Praxiselemente-Erlass) gibt es einige standortbezogene Rechts-
vorschriften, die zu den Grundlagen und Verfahren der Umsetzung in der Ausbildungsregion
Münster informieren. Die Ordnung für das Praxissemester regelt die Durchführung des
Praxissemesters. Bestandteil der Ordnung sind die Modulbeschreibungen für die einzelnen
Lehramtsstudiengänge, in denen die hochschulseitigen Anforderungen für das Praxissemester
für den Standort Münster konkretisiert werden. In den Verfahrensregelungen zur Ordnung für
das Praxissemester werden genaue Hinweise zu Verfahren, Fristen und organisatorischen
Abläufen für das Praxissemester gegeben. Sie werden jedes Semester aktualisiert und beziehen
sich jeweils auf einen Praxissemester-Durchgang (Februar oder September).
Mehr Informationen: 6. Rechtshinweise und weiterführende Links
1. Was ist das Praxissemester?
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Die Idee des Forschenden Lernens bietet einen idealen Zugriff, um Theorie und Praxis in
der Lehrerbildung professionsorientiert miteinander zu verbinden. In Abgrenzung zu anderen
Formen des Lernens erfolgt das Lernen hier mit einer explizit forschenden Grundhaltung.
Konkret bedeutet das, dass die Studierenden, ausgehend von theoretischen Vorüberlegungen
und konkreten schulpraktischen Erfahrungen, eigene fachliche, didaktische oder methodische
Fragestellungen entwickeln, denen sie auf der Grundlage eines methodologisch abgesicherten
Untersuchungsdesigns sowie unter Berücksichtigung der Prinzipien guter wissenschaftlicher
Praxis nachgehen. Der Fokus liegt auf der Bearbeitung eigener Fragen, d.h. es geht weniger
um die objektive Erfassung der schulischen Wirklichkeit als vielmehr um das Verfolgen indi-
vidueller kleiner Projekte. Diese forschende Grundhaltung wird als integraler Bestandteil des
Professionalisierungsprozesses angehender Lehrerinnen und Lehrer verstanden.“
(Orientierungsrahmen Praxissemester, S. 7)
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2. Ablauf des Praxissemesters
2.1 Das Modul Praxissemester im Lehramtsstudium
Lehrerbildung an der Hochschule ist als Teil eines berufsbiographischen Bildungsprozesses
zu verstehen. Praxisphasen bieten hier Chancen der theoriebasierten Erkundung späterer
Berufsfelder, der Eignungsüberprüfung, der Erprobung und der Selbstrefl exion.
Das Praxissemester (PS) gehört als Modul des Masterstudiums zu den Praxisphasen des
Lehramtsstudiums nach LABG 2009 und wird im zweiten oder dritten Mastersemester
absolviert. Es soll an die Bachelor-Praktika Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
und Berufsfeldpraktikum (BFP) anknüpfen und kann somit im Zusammenhang des in der
Lehramtszugangsverordnung formulierten kumulativen Kompetenzaufbaus mittels der Praxis-
phasen gesehen werden. Alle Praxisphasen sind die Zugangsvoraussetzung zum späteren
Vorbereitungsdienst (VD), der zweiten Phase der Lehrerbildung.
Nach Master-Abschluss
BACHELORSTUDIUM MASTERSTUDIUM
1.Studien-
jahr
2.Studien-
jahr
1.Studien-
jahr
2.Studien-
jahr
3.Studien-
jahr
EOP BFP PS VD
PePe-Portfolio PePe-PortfolioPePe-Portfolio
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2. Ablauf des Praxissemesters
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Aufbau des Moduls Praxissemester
Lernort Hochschule
Am Lernort Hochschule (12 LP) wird das Praxissemester in drei Projektseminaren „Praxis-
semester“ (je 3 LP) in den zwei studierten Unterrichtsfächern bzw. ausgewählten Lernbereichen/
Unterrichtsfächern (Grundschule) und den Bildungswissenschaften vorbereitet und begleitet.
Hinzu kommt eine Methodenveranstaltung (3 LP), die vor Beginn des Praxissemesters absolviert
werden muss. Die Hochschule hat die Prüfungsverantwortung für die Leistungen, die im Rahmen
von Studienprojekten erbracht werden.
Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)
An den Lernorten Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung müssen insgesamt
400 Stunden (13 LP) erbracht werden. Diese setzen sich aus Präsenzzeiten an den Lernorten
(250 Stunden) und Zeiten für die individuelle Vor- und Nachbereitung zusammen. Das ZfsL
bietet verschiedene Begleitformate an und führt zum Abschluss das unbewertete Bilanz- und
Perspektivgespräch mit den Studierenden durch. Die betreuenden Lehrkräfte an Schule und am
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung haben eine beratende Funktion und bewerten
keine Leistungen.
Mehr Informationen: 4.1 Anforderungen im Überblick4.2 Lernort Hochschule4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung4.4 Lernort Schule
HochschuleZiel: Initierung und Begleitung von Studienprojekten
Eine Methodenveranstaltung Ein Projektseminar „Praxissemester“ Fach 1/Lernbereich Ein Projektseminar „Praxissemester“ Fach 2/Lernbereich Ein Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften
Studien- und Prüfungsleistungen Bilanz- und Perspektivgespräch
SchuleZiel: Erkundung und Durchfüh-rung von Unterrichtsvorhaben und Studienprojekten
ZfsLZiel: Unterstützung und Beratung bei der Durchführung der Unterrichtsvorhaben und Studienprojekte
360 Stunden = 12 LP 400 Stunden = 13 LP
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2. Ablauf des Praxissemesters
2.2 Der Ablauf des Praxissemesters im Überblick
Das Praxissemester unterscheidet sich von der Zeitstruktur eines normalen Semesters und
orientiert sich eher an der zeitlichen Dauer eines Schulhalbjahres. Die Studierenden führen
es i. d. R. entweder im 2. oder 3. Semester des Masterstudiums durch. Mit der Einschreibung
in den Master werden sie einem Praxissemester-Durchgang zugewiesen. Die jeweiligen Praxis-
semester-Durchgänge starten zweimal jährlich: Mitte Februar und Mitte September.
Mehr Informationen: 3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Die Phasen des Praxissemesters
Das Praxissemester gliedert sich i. d. R. in drei Teile. Die Vorbereitung beginnt im Vorsemester
des Praxissemesters mit dem Methodenseminar und den Einführungsteilen der drei Projekt-
seminare „Praxissemester“ (Fach 1/Fach 2/Bildungswissenschaften). Die Durchführung des
Schulpraktischen Teils erfolgt ab Mitte Februar/Mitte September eines Jahres. In dieser Phase
werden die Studierenden sowohl hochschulseitig als auch durch die Schule und das Zentrum
für schulpraktische Lehrerausbildung betreut. Die Nachbereitung in den Projektseminaren erfolgt
zum Abschluss des Praxissemesters.
Praxissemester-Durchgang
Start der Vorbereitung in den Projektseminaren „Praxissemester“
Praxissemester-Beginn
Zugeordnetes Semesterfür die Durchführung
Februar-Durchgangim Wintersemester(blockweise oder als wöchentliches Seminar)
15. Februar Sommersemester
September-Durchgangim Sommersemester(blockweise oder als wöchentliches Seminar)
15. September Wintersemester
VORSEMESTER PRAXISSEMESTER NACH SCHULPRAKT. TEIL
VorbereitungProjektseminare „Praxissemester“ und Methodenveranstaltung
Schulpraktischer TeilBegleitung an den Lernorten Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung sowie für Studien-projekte durch die Hochschule
Nachbereitung /Refl exionProjektseminare „Praxissemester“
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2. Ablauf des Praxissemesters
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Die besondere Zeitstruktur des Praxissemesters
Für die gesamte Vorbereitung, Durchführung und den Abschluss des Praxissemesters muss
i. d. R. fast ein gesamtes Studienjahr eingeplant werden:
Mehr Informationen: 4. Inhalte und Anforderungen
Oster-/Herbst-ferien
Lernort Schule/ZfsL
E-Learning-Phase E-Learning-Phase
Lernort Hochschule (in Kooperation mit ZfsL)
-2
Vorsemester/Vorbereitung
Refl exionNachbereitungBegleitung
-1 1 2 3 5 7 9 11 13 15 17 194 6 8 10 12 14 16 18 20 21
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?2. oder 3. Semester
3. Organisation des Praxissemesters
3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Mit der Einschreibung in den Master of Education erfolgt die verbindliche Zuweisung zu
einem Praxissemester-Durchgang im 2. oder 3. Semester. Das Praxissemester startet dann
je nach Einschreibezeitpunkt entweder Mitte Februar oder Mitte September. Die Zuweisung
eines Praxissemester-Durchgangs ist verbindlich und nur für Härtefälle anpassungsfähig.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Durchgangs-Zuweisung?
Bei einer fristgerechten Einschreibung zur geltenden Einschreibefrist für das jeweilige Semester
erfolgt i. d. R. eine Zuweisung zum Durchgang im 2. Semester, sofern genügend Plätze vorhan-
den sind oder keine fachspezifi schen Sondervereinbarungen vorliegen. Kann die Einschreibung
erst nach dieser Frist erfolgen, wird i. d. R. automatisch das 3. Fachsemester zur Durchführung
des Praxissemesters zugewiesen. Die jeweils für das Semester geltenden Fristen werden auf der
Homepage des ZfL frühzeitig bekannt gegeben.
Wie werden Studierende über die Durchgangs-Zuweisung informiert?
Die Studierenden werden vom ZfL über den zugewiesenen Praxissemester-Durchgang (Februar
oder September) per E-Mail informiert. Nach der Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs
sind sie im entsprechenden Semester verpfl ichtet, am Online-Verteilverfahren (PVP) teilzuneh-
men. Die jeweils für das Semester geltenden Termine für das Verteilverfahren können der
Homepage des ZfL entnommen werden.
Gibt es fachspezifi sche Sondervereinbarungen?
In den Fächern Informatik, Islamische Religionslehre, Musik, Niederländisch und Kunst (Grund-
schule) wird das Praxissemester nur einmal jährlich zum 15.02. angeboten (Februar-Durchgang).
Entsprechende Vorbereitungsveranstaltungen fi nden im Vorsemester statt. Studierende dieser
Fächer können entsprechend lediglich im Wintersemester eines Jahres am Online-Verteilver-
fahren teilnehmen. Studierende, die sich im Wintersemester erst nach der Einschreibefrist zur
Durchgangs-Zuweisung einschreiben können, müssen im ZfL rechtzeitig einen Härtefall-Antrag
stellen, damit sie für den Februar-Durchgang berücksichtigt werden können. Die jeweils für das
Semester geltenden Fristen werden auf der Homepage des ZfL bekannt gegeben.
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3. Organisation des Praxissemesters
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Welche Regelungen gelten für Härtefälle?
Studierende, für die besondere Härten zutreffen, können bezüglich der Zuweisung zu einem
Praxissemester-Durchgang eine Härtefallregelung erwirken. Die Betroffenen müssen dies
frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens für das Praxissemester im Zentrum für Lehrer-
bildung anzeigen. Sie werden dann außerhalb des üblichen Verfahrens einem passfähigen
Praxissemester-Durchgang zugewiesen und/oder ggf. an eine entsprechend geeignete Schule
verteilt.
Mehr Informationen: 5.2 Härtefälle im Praxissemester
Hinweis für Studierende
Bitte nehmen Sie für die rechtzeitige Erstellung der Zeugnisdokumente für den Abschluss
des Bachelorstudiengangs frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsamt auf.
Sollten Sie die Abschlussdokumente bereits beantragt haben, informieren Sie bitte die
zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter über die Notenverbuchung
der letzten Prüfungsleistung.
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3. Organisation des Praxissemesters
3.2 Das Online-Verteilverfahren der Schulplätze (PVP)
Für die Durchführung des Praxissemesters werden die Studierenden einer Praktikumsschule
mittels eines Online-Verteilverfahrens zugeteilt. Mit Hilfe des Portals zur Vergabe von Prakti-
kumsplätzen im Praxissemester (PVP) werden sie gemäß des studierten Lehramtes und der
Studienfächer einer passfähigen Schule samt zugeordnetem Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung in der Ausbildungsregion Münster zugewiesen. Vorrangige Kriterien für eine
Verteilung sind neben den Kapazitäten dieser Lernorte auch ihre Schulwünsche.
Wer darf teilnehmen?
Grundsätzlich dürfen am Online-Verteilverfahren (PVP) für ein Praxissemester nur diejenigen
Studierenden teilnehmen, die dem jeweiligen Durchgang zugewiesen wurden. Es können
sich also nur Studierende anmelden, die vom ZfL einen verbindlichen Durchgangs-Zuweisungs-
nachweis erhalten haben. Diese Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang muss anschlie-
ßend in PVP bestätigt werden. Die Fristen des Verfahrens werden frühzeitig auf der Homepage
zum Praxissemester veröffentlicht und zusätzlich mit dem Durchgangs-Zuweisungsnachweis
kommuniziert.
Mehr Informationen: 3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Online-Verteilverfahren (PVP)
Studierende
Schulform XFach 1Fach 2
SchuleSchulform X
Fach 1Fach 2
ZfsLSchulform X
Fach 1Fach 2
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3. Organisation des Praxissemesters
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Wie wird verteilt?
Vorrangige Kriterien für die Verteilung sind zwei Aspekte:
A) Fach- und Gesamtkapazitäten der Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung
B) Liste von fünf Schulen der Studierenden und ein Ortspunkt
A) Fach- und Gesamtkapazitäten der Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Hiermit sind die Praktikumsplätze je Institution in Summe und in den jeweiligen Fächern
gemeint. Die Kapazitäten der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung werden von der
Bezirksregierung Münster im Benehmen mit den fünf Zentren für schulpraktische Lehreraus-
bildung der Ausbildungsregion festgelegt und reguliert. In der Regel wird bei der Verteilung auf
die ZfsL auf die bereits bekannten Seminareinzugsbereiche und Schulzuordnungen im Bereich
des Vorbereitungsdienstes zurückgegriffen. Mit einer Zuteilung zu einer spezifi schen Schule wird
gleichzeitig das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung verknüpft und zugewiesen.
Mehr Informationen: 4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
ZfsL
ZfsL
Ausbildungsregion Münster
Studienfach 1 und Studienfach 2
Schulen aus diesem Seminarbezirk können grundsätzlich zugewiesen werden, da im ZfsL die zwei Studienfächer angeboten werden.
Diese Schule kann zugewiesen werden, da hier die zwei Studienfächer angeboten werden und das zuständige ZfsL Kapazi-täten in diesen Fächern hat.
Die zwei Studienfächer werden hier nicht angeboten.
Die zwei Studienfächer werden hier nicht angeboten.
Diese Schule kann nicht zugewiesen werden, da das zuständige ZfsL keine Kapazitäten in diesen Fächern hat.
ZfsL
ZfsL
ZfsL
ZfsL
ZfsL
Hinweis für Studierende
Für Sie bedeutet das, dass Sie an eine Schule nur dann verteilt werden können, wenn in der
Schule und im zugeordneten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung/Seminar in Ihren
Fächern und in der Gesamtkapazität Plätze verfügbar sind.
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3. Organisation des Praxissemesters
B) Liste von fünf Schulen der Studierenden und Ortspunkt
Im Online-Verteilverfahren können aus einer Menge von passfähigen Schulen fünf Schulen
ausgewählt werden. Diese Schulen werden in einer Prioritätenliste angeordnet. Bei der Auswahl
der fünf Schulen müssen vorgegebene Auswahlregeln beachtet werden. Des Weiteren kann ein
geographischer Ortspunkt angegeben werden, der dann berücksichtigt wird, wenn keine der
angegebenen Schulen zugeordnet werden kann. Der Algorithmus ordnet grundsätzlich dann die
nächstmögliche Schule mit freien Kapazitäten und einer Zuordnung zu einem ZfsL/Seminar mit
ebenfalls freien Kapazitäten zu. Der Algorithmus geht dabei gewissermaßen „gesamtwirtschaft-
lich“ vor: Er verfolgt dabei das Ziel, eine Verteilungslösung zu realisieren, die für alle von einer
Ortspunkt-Zuweisung betroffenen Studierenden in Summe die geringsten Fahraufwände erzeugt.
Welche Schulen dürfen gewählt werden? – Das Prinzip der Regionalklassen
Bei der Auswahl der Schulen müssen die Auswahlregeln der Regionalklassen eingehalten
werden. Alle Schulen des Regierungsbezirks wurden dazu auf fünf Regionalklassen aufgeteilt.
Die Defi nition der Zusammensetzung der Regionalklassen erfolgte nach der jeweiligen Nahver-
kehrs-Erreichbarkeit vom Standort Münster aus. So staffeln sich die Schulen in fünf Regional-
klassen von 5: stark gewählte, münsternahe Schulen bis 1: eher münsterferne, schwerer mit
dem ÖPNV erreichbare Schulen. Bei der Auswahl von Schulen dürfen die Studierenden nun
nicht allein Schulen aus den stadtnahen Regionalklassen 4 und 5 auswählen. Sie müssen
bei ihrer Auswahl auch andere Regionalklassen berücksichtigen. Im Online-Verteilverfahren
bekommen sie direkt eine Rückmeldung, ob ihre Auswahl diesbezüglich gültig ist oder nicht.
ZfsL
Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung
Schulen
Regionalklasse 1 bis 5 Zuordnung einer Schule zur Regionalklasse ergibt sich aus der Erreichbarkeit durch den ÖPNV vom Hauptbahnhof Münster.
Ausb
ildung
sregion Münster Regionalklasse 1
Regionalklasse 2
Regionalklasse3
Regionalklasse 4
Regionalklasse 5
Reg
g
ZfsL
ZfsL
ZfsL
ZfsL
ZfsL
ZfsL
ZfsL
Hbf. Münster
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3. Organisation des Praxissemesters
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Die Verteilschritte im Überblick
Hinweis für Studierende
Nach Abschluss der Schulplatz-Verteilung müssen Sie die Annahmeerklärung, den
Zuweisungsbescheid und verschiedene Formblätter (z. B. zum Infektionsschutz,
Verschwiegenheit) im Zentrum für Lehrerbildung und in der Schule abgeben.
Der Zuweisungsbescheid und die Verfahrenshinweise zum Praxissemester geben
hierzu genauer Auskunft. Dazu gehört auch die „Versicherung über modulbezogene
Voraussetzungen zum Eintritt in den Schulpraktischen Teil des Praxissemesters“, über
die erklärt wird, dass die vorbereitenden Teile der Projektseminare „Praxissemester“
und die Methodenveranstaltung absolviert wurden.
Verteilschritt Zeitraum
1. Durchgangs-ZuweisungZuweisung der Studierenden zu einem Praxissemester-Durchgang bis Mitte Oktober /Mitte April
2. Verteilung von HärtefällenStudierende mit sozialen Härten erhalten eine passende Schule bis Ende Oktober /Ende April
3. Auswahl von Schulen durch die Studierenden im PVPStudierende informieren sich im Online-Verteil-verfahren über Schulen und wählen fünf Schulen unter Beachtung der Regionalklassen in Form einer priorisierten Liste aus.
Ende Oktober bis Anfang November /Ende April bis Anfang Mai
4. Anmeldung zum Schulpraktischen Teil Ausdruck und Abgabe des Anmeldeformulars im Zentrum für Lehrerbildung
eine Woche nach Auswahl der Schulen im Verfahren
5. Verteilung der Schulplätze Abstimmung der Platzverteilung mit Schulen Dezember /Juni
6. Endgültige Schulplatzverteilung bis Anfang Dezember/bis Mitte Juni
7. Erklärung der Platzannahme durch StudierendenAbgabe der entsprechenden Formblätter im Zentrum für Lehrerbildung und in der Schule Anfang Dezember /Mitte Juni
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3.3 Lehrveranstaltungsanmeldung
Grundsätzlich müssen sich die Studierenden zur Vorbereitung und Begleitung des Praxis-
semesters für folgende vier Lehrveranstaltungen anmelden:
Methodenveranstaltung
• eine Methodenveranstaltung im Fach oder Bildungswissenschaften im Vorsemester (3 LP)
Projektseminare „Praxissemester“
• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 1/Lernbereich/berufl iche Fachrichtung (3 LP)
• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (3 LP)
• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (3 LP)
Mehr Informationen: 4.1 Anforderungen im Überblick4.2 Lernort Hochschule
Methodenveranstaltung für das Praxissemester (im Vorsemester)
Die Methodenveranstaltung „Forschungsmethoden für das Praxissemester“ kann unabhängig
vom zugewiesenen Praxissemester auch schon im 1. Mastersemester belegt werden. Sie kann
in den Bildungswissenschaften oder in einem der studierten Fächer (sofern angeboten) belegt
werden und muss vor dem Beginn des Schulpraktischen Teils des Praxissemesters abgeschlos-
sen sein. Die Veranstaltungen sind in den Bildungswissenschaften bzw. im jeweiligen Fach in
HISLSF gelistet. Für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen gelten die jeweiligen Regelungen in
den Fächern und Bildungswissenschaften.
Hinweis für Studierende
Die Methodenveranstaltung kann unter bestimmten Bedingungen auch im Bachelor belegt
werden. Dazu sind die Hinweise des Prüfungsamtes zu den „Außercurricularen Studien“
zu beachten.
3. Organisation des Praxissemesters
Hinweis für Studierende
Die Methodenveranstaltung kann unter bestimmten Bedingungen auch im Bachelor belegt
werden. Dazu sind die Hinweise des Prüfungsamtes zu den „Außercurricularen Studien“
zu beachten.
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3. Organisation des Praxissemesters
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Projektseminare „Praxissemester“
Die Projektseminare „Praxissemester“ werden in beiden studierten Fächern und den Bildungs-
wissenschaften belegt. Studierende des Lehramts an Grundschulen wählen zwei aus ihren drei
Unterrichtsfächern aus. Die Lernbereiche I und II dürfen dabei nicht kombiniert werden.
Die Seminare beginnen im Vorsemester des Praxissemesters und verknüpfen im weiteren Verlauf
des Praxissemesters Präsenz- mit Selbststudienphasen (E-Learning). Sie sind in HISLSF in einem
eigenen Bereich zum Praxissemester gelistet. Projektseminare „Praxissemester“ dürfen lediglich
von Studierenden besucht werden, die eine verbindliche Durchgangs-Zuweisung zum jeweils
folgenden Praxissemester nachweisen können (Zuweisungsnachweis).
Eigene Belegfrist für Projektseminare
Für die Anmeldung zu den Vorbereitungsanteilen der Projektseminare „Praxissemester“
im Vorsemester zum Praxissemester gibt es eine eigens ausgewiesene Belegfrist. In dieser
spezifi schen Belegfrist der Projektseminare „Praxissemester“ („Vorbereitung“) müssen sich
Studierende, die ihr Praxissemester im Folgesemester durchführen, für die Projektseminare
mit dem Zusatz („Vorbereitung“) im Titel der Veranstaltung anmelden. Auf Grundlage dieser
Anmeldung fi ndet dann in den Fächern ggf. eine Verteilung der Plätze statt. Das jeweilige Fach
stellt Informationen bereit, ob die Seminarplätze nach einem besonderen Verfahren vergeben
werden, und wie dieses Verfahren erfolgt. Die konkreten Belegfristen für das jeweilige Semester
fi nden sich auf der Homepage zum Praxissemester im Bereich „Ablauf und Organisation“
http://go.wwu.de/e5pqk
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3.4 Prüfungsanmeldung
Wie in jedem anderen Modul auch müssen sich die Studierenden im Praxissemester für die zu
erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Für das Praxissemester wurden dafür
z. T. besondere Phasen zur Anmeldung in der Prüfungssoftware QISPOS festgelegt.
3. Organisation des Praxissemesters
Mehr Informationen: 4.1 Anforderungen im Überblick4.2 Lernort Hochschule
Methodenveranstaltung
Was muss ich anmelden? Methodenveranstaltung samt Studienleistung (Prüfungsnummer: 11001)
Wann muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt zu den für alle Prüfungen in QISPOS üblichen Anmeldezeiträumen (i. d. R. 3. – 10. Vorlesungswoche), da die Veranstaltung im Semester vor dem Schulpraktischen Teil absolviert werden muss.
Projektseminare Praxissemester
Was muss ich anmelden? Modulabschlussprüfung Für die Modulabschlussprüfung, den Praxissemesterbericht, wählen Sie zwei der drei Projektseminare für die Prüfungsleistung aus. Die Auswahl legen Sie mit der Anmeldung fest. Zur Auswahl stehen:1. Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (Prüfungsleistung)2. Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 1 (Prüfungsleistung)3. Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (Prüfungsleistung)
Studienleistung im verbliebenen FachIm verbliebenen Fach der Projektseminare „Praxissemester“ melden Sie die Studienleistung an.
Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (Studienleistung) oderProjektseminar „Praxissemester“ in Fach 1 (Studienleistung) oderProjektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (Studienleistung)
Wann muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (Praxissemesterbericht) in den gewählten Projektseminaren „Praxissemester“ und zur Studienleistung im verbliebenen dritten Fach erfolgt erst im Schulpraktischen Teils des Praxissemesters:
Im Februar-Durchgang (Praxissemester ab 15.02.): 01.04. bis 30.09.Im September-Durchgang (Praxissemester ab 15.09.): 01.10. bis 31.03.
Die Anmeldung sollte i. d. R. vor Ende des Schulpraktischen Teils (Schuljahres-/Halbjahresende) erfolgen.
Praxisphase am Lernort Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (Schulpraktischer Teil)
Was muss ich anmelden? Um die erbrachten Stunden/Vorgaben am Lernort Schule zur verbuchen, melden Sie sich zur Praxisphase am Lernort Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (11002) an.
Wann muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung zur Praxisphase am Lernort Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (Schulpraktischer Teil) erfolgt erst im Schulpraktischen Teil des Praxissemesters:
Im Februar-Durchgang (Praxissemester ab 15.02.): 01.04. bis 30.09.Im September-Durchgang (Praxissemester ab 15.09.): 01.10. bis 31.03.
Die Anmeldung sollte i. d. R. vor Ende des Schulpraktischen Teils (Schuljahres-/Halbjahresende) erfolgen.
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19
3. Organisation des Praxissemesters
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
3.5 Checkliste Praxissemester
Wann? Was?
Master-EinschreibungEinschreibefrist für PS im 2. Semester beachten!
vor Semesterstart Bei Bedarf: Antrag auf Härtefallregelung oder Anerkennung stellen Merkblätter des ZfL beachten, Beratung im ZfL wahrnehmen!
vor Semesterstart Über organisatorische Abläufe im PS informieren: Verfahrensregelungen + Praxissemester-Ordnung
Ende Oktober/Ende April Information über Zuweisung des 2. oder 3. Semesters als PS
Durchgangs-Zuweisung zum 2. Semester im Online-Verteilverfahren (PVP) bestätigen
Anmeldung für Methoden- und Projektseminare Fristen beachten
bis Anfang November/Anfang Mai
Platzbeantragung, Schulauswahl und Anmeldung des Praxissemesters im Online-Verteilverfahren www.pvp-nrw.de Anmeldebestätigung im ZfL einreichen!
im Semesterverlauf Teilnahme an vier Lehrveranstaltungen: Projektseminare und Methodenseminar
im Semesterverlauf Absprachen mit Lehrenden zur Studienleistung im Methodenseminar
Mitte Dezember/Ende Juni
Online-Zuteilung des PS-Platzes in Schule und ZfsL Abgabe der Annahmeerklärung + Zuweisungsbescheid zum Schulplatz + im ZfL
i. d. R. 3.-10. Vorl.-Woche Prüfungsanmeldung Methodenseminar in QISPOS
vor Beginn des Schulpraktischen Teils
Abgabe der Versicherung über modulbezogene Voraussetzungen im ZfL
15.02./15.09. Beginn des Schulpraktischen Teils des Praxissemesters: An den Einführungsveranstaltungen im ZfsL teilnehmen
ab 15.02./15.09. 5 Monate Praktikum in der zugewiesenen Schule Abgabe Zuweisungsbescheid + Belehrung zum Infektionsschutz + Verschwiegenheitserklärung in der Schule Stundenplan erstellen, Studienprojekte absprechen
im Verlauf des Schulpraktischen Teils
Teilnahme am Mittelblock der Projektseminare und E-Learning
Teilnahme an den Begleitformaten der ZfsL
Durchführung und Dokumentation von 3 Studienprojekten
Planung, Durchführung, Evaluation von 4 Unterrichtsvorhaben
Prüfungsanmeldung01.04.-30.09. oder 01.10.-31.03.(Empfehlung: bis Schul-jahresende/Halbjahres-ende)
Prüfungsanmeldung/-abmeldung für die Projektseminare (MAP/Studienleistung) und die „Praxisphase am Lernort Schule/ZfsL“ in QISPOS (Frist: bis Ende des Schulprakt. Teils/Schuljahresende/Halbjahresende)
Ende des Schulpraktischen Teils
Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs Termin in der Schule rechtzeitig vereinbaren!
nach Schulprakt. Teil Teilnahme an den Refl exionsterminen der Projektseminare
bis 6 Wochen nach PS-Ende
Abgabe der Studienleistung Dokumentation eines Studienprojektes erstellen
bis 6 Wochen nach PS-Ende
Abgabe der Prüfungsleistung (= MAP) Praxissemesterbericht über 2 Studienprojekte erstellen
Verbuchung der Teilleistungen durch die Lehrenden in QISPOS
Verbuchung des Schulpraktischen Teils durch das ZfL in QISPOS
Anm
eldu
ng +
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Dur
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gAb
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Die für den jeweiligen Durchgang gültige Checkliste mit konkreten Fristen und Terminen können Sie auf der Homepage zum Praxissemester herunterladen. http://go.wwu.de/e5pqkDie für den jeweiligen Durchgang gültige Checkliste mit konkreten Fristen und Terminen können Sie auf der Homepage zum Praxissemester herunterladen. http://go.wwu.de/e5pqk
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X. Blindtext ...
Mehr Informationen: 3.4 Prüfungsanmeldung4.2 Lernort Hochschule6. Rechtsgrundlagen und weiterführende Links
Lern
ort Hoc
hsch
ule
Lern
ort Sc
hule
/Zfs
L
Methodenveranstaltung
Projektseminare Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften
Studienleistung im 3. Fach
Studienleistung Methodenveranstaltung
Modulabschlussprüfung (MAP) in 2 Fächern
Bilanz- und Perspektivgespräch
Präsenz in Schule (200 Std.) + ZfsL (50 Std.)
4 Unterrichtsvorhaben
Studienleistung Dokumentation eines Studienprojektes im 3. Fach
Schulpraktischer Teil Erbringung des Stundenvolumens der Unterrichtsvorhaben
Methodenveranstaltung Studienleistung nach Vorgabe des Lehrenden
unbenotet
MAP Praxissemesterbericht über 2 Studienprojekte in 2 Fächern
4. Inhalte und Anforderungen
4.1 Anforderungen im Überblick
Zum erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters werden sowohl am Lernort Hochschule als
auch an den Lernorten Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leistungen
erbracht. Bewertet werden dabei jedoch nur die Anteile der Hochschulen (Modulabschluss-
prüfung und Studienleistungen).
Leistungen und Prüfungen im PraxissemesterAuf den folgenden Seiten werden die drei Lernorte mit ihren spezifi schen Inhalten und damit
verbundenen Leistungsanforderungen detailliert dargestellt.
unbenotet
benotet
unbewertet
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21
4. Inhalte und Anforderungen
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
4.2 Lernort Hochschule
Insgesamt vier Lehrveranstaltungen bereiten die Studierenden auf den Schulpraktischen Teil
des Praxissemesters vor. Inhaltlich geht es in diesen Veranstaltungen um Prozesse Forschenden
Lernens bzw. die Entwicklung einer fragenden Grundhaltung. Die Lehrveranstaltungen haben
das Ziel, die Durchführung der Studienprojekte im Schulpraktischen Teil zu unterstützen.
Vier Lehrveranstaltungen zum Praxissemester
Grundsätzlich müssen folgende vier hochschulische Vorbereitungs- und Begleitseminare besucht
werden:
Methodenveranstaltung
• eine Methodenveranstaltung im Fach oder Bildungswissenschaften im Vorsemester (3 LP)
Projektseminare „Praxissemester“
• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 1/Lernbereich/berufl iche Fachrichtung (3 LP)
• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (3 LP)
• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (3 LP)
4.2.1 Methodenveranstaltung
Im Vorsemester zum Praxissemester belegen die Studierenden eine Methodenveranstaltung zur
Vorbereitung eines methodengestützten Forschenden Lernens im Praxissemester.
Welche Inhalte werden vermittelt?
In der Methodenveranstaltung werden grundlegende Kenntnisse über Forschungsmethoden
zur Datengewinnung und -auswertung erworben. Auf Basis dieser Kenntnisse entwickeln die
Studierenden in den Projektseminaren ihre Fragestellung für die Studienprojekte und planen
deren Durchführung und Auswertung.
Welche Formate werden angeboten?
Methodenveranstaltungen werden seitens der Bildungswissenschaften oder auch von einzelnen
Fächern entweder als Vorlesung oder als Seminar angeboten.
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22
4. Inhalte und Anforderungen
Welche Leistungen müssen erbracht werden?
Das Absolvieren der Methodenveranstaltung erfolgt i. d. R. im Vorsemester unmittelbar vor
Beginn des Praxissemesters. Ggf. kann diese Veranstaltung auch schon früher belegt werden.
In der Veranstaltung muss eine Studienleistung erbracht werden. Die Voraussetzungen und
Vorgaben für das Erbringen der unbenoteten Studienleistung und den erfolgreichen Abschluss
legt der bzw. die Lehrende des Seminars fest.
4.2.2 Projektseminare „Praxissemester“
Die insgesamt drei Projektseminare „Praxissemester“ werden in den studierten Unterrichts-
fächern und in den Bildungswissenschaften belegt. Die Verantwortung für die inhaltliche und
organisatorische Gestaltung der Veranstaltungen zum Praxissemester liegt bei den jeweiligen
Fächern. Studierende des Lehramts an Grundschulen wählen zwei aus ihren drei Unterrichts-
fächern aus. Die Lernbereiche I und II dürfen dabei nicht kombiniert werden.
Welche Inhalte werden vermittelt?
In den Projektseminaren „Praxissemester“ (Fach 1/Fach 2/Bildungswissenschaften) werden drei
Studienprojekte geplant, durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert. Die Projektseminare
vermitteln die notwendigen fachlichen Kenntnisse zur Durchführung dieser Studienprojekte
am Lernort Schule. Sie weisen dabei teilweise besondere inhaltliche Schwerpunkte auf, die bei
der Konzeption der Studienprojekte den theoretischen Hintergrund bilden. Die Lehrenden der
Seminare begleiten die Studierenden im gesamten Praxissemester bei der Entwicklung ihrer
individuellen Fragestellung sowie bei der Durchführung und Auswertung der Studienprojekte.
Was sind Studienprojekte?
Mehr Informationen:
4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben
Welche Formate werden angeboten?
Die von den Fächern verantworteten Projektseminare „Praxissemester“ gliedern sich
i. d. R. in drei Phasen:
Methoden-veranstaltung
unbenotet
Studienleistung nach Vorgabe der Lehrenden
Vorbereitung Begleitung im Schulpraktischen Teil
Nachbereitung/Refl exion
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4. Inhalte und Anforderungen
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Jedes Seminar verteilt sich dabei i. d. R. zu ca. je einem Drittel auf diese drei Phasen. Die
Präsenzzeiten werden fachspezifi sch in unterschiedlichen Formaten (z. B. Halbtages- oder
Ganztagesblock, individuelle Sprechstunden) angeboten. Die Vorbereitungsteile starten bereits
im Vorsemester des Praxissemesters. Im weiteren Verlauf des Schulpraktischen Teils können
Präsenz- mit Selbststudienphasen und E-Learning kombiniert werden.
Mehr Informationen: 2.2 Der Ablauf des Praxissemesters im Überblick
Welche Leistungen müssen erbracht werden?
In den drei Projektseminaren „Praxissemester“ (Fach 1/Fach 2/Bildungswissenschaften)
werden durch die Studierenden drei Studienprojekte geplant, durchgeführt und ausgewertet.
Die Studienprojekte beziehen sich auf die Projektseminare und somit fachlich auf die zwei
studierten Unterrichtsfächer und die Bildungswissenschaften. Für die Prüfungs- und Studien-
leistungen der Hochschule kann gewählt werden, welche dieser Studienprojekte für die Modul-
abschlussprüfung, den Praxissemesterbericht, eingebracht und welches verbliebene Studien-
projekt als unbenotete Studienleistung erbracht werden soll. Die konkreten Voraussetzungen
und Vorgaben für das Erbringen der Leistungen legt der bzw. die Lehrende des Seminars fest.
Modulabschlussprüfung: Praxissemesterbericht über zwei Studienprojekte
Der Praxissemesterbericht stellt die benotete Modulabschlussprüfung dar. Hier dokumentieren
die Studierenden zwei ihrer drei Studienprojekte aus den Projektseminaren „Praxissemester“
in Form eines Berichts im Umfang von insgesamt 20 Seiten. Inhaltlich soll i. d. R. die Konzep-
tion, Durchführung und Auswertung der Studienprojekte dargestellt werden. Die Wahl der
Prüferinnen bzw. Prüfer ergibt sich dabei aus der Wahl der Studienprojekte für den Bericht.
Die Prüferinnen bzw. Prüfer begutachten und bewerten den für ihr Fach ausgewiesenen
Berichtsteil (je 10 Seiten) mit einer Teilnote. Beurteilt wird dabei allein die Qualität der wissen-
schaftlichen Auseinandersetzung mit schulischen Fragen des Lehrens und Lernens, nicht die
etwaige unterrichtsbezogene Tätigkeit. Für die Gesamtnote des Berichts wird das arithmetische
Mittel dieser zwei Teilnoten gebildet.
Studienleistung: Dokumentation über ein Studienprojekt
Das dritte Studienprojekt im verbleibenden Fach, welches nicht Gegenstand des Praxissemester-
berichts ist, wird als zusätzliche unbenotete Studienleistung dokumentiert.
Mehr Informationen: 3.4 Prüfungsanmeldung
MAPbenotet
Praxissemesterbericht über 2 Studien-
projekte in 2 Fächern
Studien-leistungunbenotet
Dokumentation eines Studienprojektes
im 3. Fach
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4. Inhalte und Anforderungen
4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrer-ausbildung
Ein für die Studierenden neuer Lernort im Praxissemester ist das Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung. Jedes Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung im Regierungsbezirk
Münster gliedert sich in verschiedene lehramtsbezogene Seminare auf. Dabei ist jedem
lehramtsbezogenen Seminar geographisch betrachtet ein spezifi scher Seminareinzugsbereich
zugeordnet. Die in diesem Bereich verorteten Schulen eines Lehramtes werden durch das
zugehörige Seminar im Vorbereitungsdienst und im Praxissemester begleitet.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Das Angebot des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung fokussiert sich auf die Vor-
bereitung und Begleitung der Unterrichtsvorhaben im Praxissemester. Hierzu gehören laut
Rahmenkonzeption Praxissemester auch Aspekte der Unterrichtsplanung und -durchführung.
Dabei orientiert sich die Begleitung idealerweise an den konkreten Fragestellungen der
Studierenden. Weitere Inhalte der Begleitformate sind zudem u. a. Leistungsfeststellung und
Beurteilung, Diagnose von Lernvoraussetzungen, Vermittlung von Werten und Normen sowie
der Stand der Entwicklung des eigenen professionsorientierten Rollenverständnisses.
Welche Formate werden angeboten?
Die Begleitung am Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung erfolgt in lehramts-
bezogenen Seminaren. So werden Studierende des Lehramts an Grundschulen bspw. im Seminar
für das Lehramt an Grundschulen betreut. Für jeden Standort wurde in diesen Seminaren ein
standortspezifi sches Konzept zur Begleitung der Studierenden entwickelt. Zu den Begleit-
formaten der Seminare gehören u. a. die Einführungsveranstaltungen in den Schulpraktischen
Teil, fachliche sowie überfachliche Begleitveranstaltungen, die Praxisbegleitung und Hospitation
bei den Unterrichtsvorhaben sowie Beratungen und kollegiale Arbeitsformen. Die inhaltlich-
organisatorische Umsetzung wird an den Standorten und Seminaren unterschiedlich gestaltet.
Zu den konkreten Terminen werden die Studierenden vor Beginn des Praxissemesters per
E-Mail vom zuständigen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung/Seminar informiert.
Mehr Informationen: 4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben
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25
4. Inhalte und Anforderungen
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Welche Leistungen müssen erbracht werden?
Die Angebote durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung umfassen etwa
50 Stunden und werden für jeden Standort unterschiedlich konkretisiert. Zum Abschluss des
Praxissemesters führt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Zentrums für schulpraktische
Lehrerausbildung das Bilanz- und Perspektivgespräch mit den Studierenden durch. Das Bilanz-
und Perspektivgespräch dient der Beratung und Bilanzierung der individuellen (Kompetenz-)
Entwicklung sowie der Diskussion individueller professioneller Entwicklungsmöglichkeiten.
Mehr Informationen: 4.6 Bilanz- und Perspektivgespräch
Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
Die Praxissemesterbeauftragten der Zentren für schulpraktische Lehrerbildung sind ab dem
ersten Praktikumstag Ansprechpersonen für alle inhaltlichen und organisatorischen Belange,
die den Schulpraktischen Teil betreffen. In die Begleitung sind des Weiteren eigens ernannte
Seminarausbildungskräfte einbezogen.
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26
4. Inhalte und Anforderungen
4.4 Lernort Schule
Der zentrale Lernort im Praxissemester ist die Schule. An einer Schule des studierten Lehram-
tes im Regierungsbezirk Münster setzen sich die Studierenden aktiv mit dem System Schule
auseinander, sammeln Erkenntnisse über den Lehrerberuf und führen ihre Studienprojekte und
Unterrichtsvorhaben durch.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Grundsätzlich sind alle Anforderungen im Bereich des Schulpraktischen Teils unbenotet.
Zum erfolgreichen Abschluss des Schulpraktischen Teils müssen in der Schule folgende
Anforderungen erfüllt werden:
Teilbereich Stundenumfang/Vorgaben
Stundenumfang gesamt in Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung
400 Stunden (= Zeitstunden, inkl. Vor- und Nachbereitung)
Präsenzzeit in der SchuleTeilnahme an allen Bereichen schulischen Lebens: an Unterrichtsstunden, an Konferenzen, an Beratungen von Erziehungsberechtigten bzw. Betrieben, an vielfältigen Formen des Schullebens, wie z. B. Klassenfahrten, Ganztagesaktivitäten, Projekttagen oder -wochen usw.
200 Stunden (= Zeitstunden)
Vorgaben zur Gestaltung der Präsenzzeit (200 Std.)
Unterrichtspräsenz in den LehramtsfächernHospitationen, Unterstützung der Lehrkraft, eigene Unterrichts-anteile etc., gleichmäßig auf beide Fächer verteilt
70 Unterrichtsstunden (= als Teil der 200 Stunden Präsenzzeit)
Unterrichtsvorhaben (unbewertet)mit verschiedenen Schwerpunkten: in den Unterrichtsfächern und zur professionsorientierten Selbsterkundung
Durchführung von vier Unterrichtsvorhaben
Bilanz- und Perspektivgespräch (unbewertet)am Ende des Praxissemesters i. d. R. mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung
60 Minuten
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4. Inhalte und Anforderungen
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Was sind Unterrichtsvorhaben?
Mehr Informationen: 4.5.2 Unterrichtsvorhaben
Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
In den Schulen werden die Studierenden von den zuständigen Ausbildungsbeauftragten sowie
von mit der Ausbildung beauftragten Lehrkräften – den Mentorinnen bzw. Mentoren – betreut.
Weisungsbefugt ist die Leitung der Schule.
Welche Aufgaben haben die Ausbildungsbeauftragten und die Mentorinnen bzw. Mentoren?
Der oder die Ausbildungsbeauftragte der Schule ist für die Koordination aller organisatorischen,
inhaltlichen und kommunikativen Aufgaben an der Schule sowie für die Kooperation mit den
Praxissemesterbeauftragten am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung verantwortlich.
Mentorinnen bzw. Mentoren unterstützen die Studierenden hinsichtlich der Durchführung der
Studienprojekte sowie Unterrichtsvorhaben und begleiten sie in Prozessen des Austauschs und
der Refl exion.
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4. Inhalte und Anforderungen
4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben
Im Praxissemester müssen am Lernort Schule Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben durch-
geführt werden. Dabei geht es nicht vorrangig um die Vermittlung von Handlungsroutinen im
Unterricht, sondern vielmehr um die Initiierung, Fundierung und Begleitung eines Prozesses For-
schenden Lernens. Die Studierenden sollen dabei ihre eigenen für den Lehrerberuf bedeutsamen
Fragestellungen identifi zieren und in eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung eintreten.
4.5.1 Studienprojekte
Was ist ein Studienprojekt?
Studienprojekte sind die Grundlage für die Prüfungs- und Studienleistungen der Hochschule
und werden bewertet. Ein Studienprojekt umfasst die selbstständige, methodisch abgesicherte
Entwicklung, Bearbeitung, Auswertung und Dokumentation einer fachdidaktischen oder
bildungswissenschaftlichen Fragestellung auf der Grundlage theoretischer Vorüberlegungen
und (schul-)praktischer Gegebenheiten.
Wer betreut Studienprojekte?
Studienprojekte werden vornehmlich durch die Lehrenden der Hochschule in Methodensemina-
ren und Projektseminaren „Praxissemester“ vorbereitet, begleitet und bewertet. Bei der Umset-
zung am Lernort Schule unterstützen die Ausbildungslehrkräfte des Zentrums für schulpraktische
Lehrerausbildung und der Schule. Die Durchführung muss mit der Schule abgestimmt werden.
Welche Vorgaben gibt es?
Im Praxissemester müssen drei Studienprojekte durchgeführt werden, jeweils eines pro Fach
und eines in den Bildungswissenschaften. Die Dokumentationen zweier Studienprojekte bilden
den Praxissemesterbericht, d.h. die benotete Modulabschlussprüfung. Die Dokumentation
des dritten Studienprojektes wird als nicht benotete Studienleistung verbucht. Die Voraus-
setzungen und Vorgaben für das Erbringen von Leistungen legt grundsätzlich der bzw. die
Lehrende des Projektseminars fest.
Themengestaltung
Die konkrete Ausgestaltung von Studienprojekten kann je nach Fachkultur, individueller Frage-
stellung der Studierenden und schulpraktischen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen.
Die konkreten Themen werden mit den Lehrenden der Projektseminare abgestimmt.
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4. Inhalte und Anforderungen
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
4.5.2 Unterrichtsvorhaben
Was ist ein Unterrichtsvorhaben?
Unterrichtsvorhaben sind bewertungsfrei und nicht Teil der Prüfungsleistungen im Praxis-
semester. Sie werden grundsätzlich als Vorhaben im Unterricht zu konkreten Fragestellungen
auf Basis einer forschenden Fragehaltung verstanden. Unterrichtsvorhaben beschränken sich
nicht nur auf die Planung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtsstunden oder -reihen,
sondern ermöglichen auch die Bearbeitung fachlicher, didaktischer oder methodischer Frage-
stellungen sowie Bereiche einer professionsorientierten Selbsterkundung.
Wer betreut Unterrichtsvorhaben?
Die Studierenden werden in der Schule bei der Planung und Durchführung von Unterrichts-
vorhaben durch Ausbildungslehrkräfte der lehramtsbezogenen Seminare der Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung und der Schule unterstützt und begleitet. Die Unterrichts-
vorhaben werden i. d. R. in einer Nachbesprechung mit Fokus auf die vom Studierenden
formulierte Fragestellung gemeinsam refl ektiert.
Welche Vorgaben gibt es?
Im Praxissemester müssen vier Unterrichtsvorhaben durchgeführt werden. Thematisch soll dabei
jeweils ein Unterrichtsvorhaben den Bereichen professionsorientierte Selbsterkundung sowie
einer fachlichen, didaktischen oder methodischen Fragestellung und zwei Unterrichtsvorhaben
dem Bereich Planung und Durchführung von Unterricht in jedem der beiden Unterrichtsfächer
zugeordnet werden. Die Vorhaben können einen unterschiedlichen Grad an Komplexität, sowohl
inhaltlich als auch zeitlich, haben.
Themengestaltung
Die konkreten Themen für die Unterrichtsvorhaben werden mit den Ausbildungslehrkräften
der Schule bzw. des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung abgesprochen.
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4. Inhalte und Anforderungen
4.6 Bilanz- und Perspektivgespräch
Was ist das Ziel des Gesprächs?
Das Bilanz- und Perspektivgespräch dient der Beratung und Bilanzierung der individuellen
(Kompetenz-) Entwicklung sowie der Diskussion individueller professioneller Entwicklungs-
möglichkeiten. Es orientiert sich inhaltlich an der vorgegeben Fähigkeitsbeschreibung der
Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009 §8 Abs. 1). Voraussetzung für die Durchführung des
Bilanz- und Perspektivgesprächs ist eine (nachgewiesene) Ausbildungszeit am Lernort Schule/
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung im Umfang von mindestens 400 Zeitstunden.
Das Bilanz- und Perspektivgespräch soll auf Basis einer Refl exion über die im Praxissemester
erworbenen individuellen, professionsorientierten Kompetenzen die Entwicklung eigener,
persönlicher Zielperspektiven und Handlungsstrategien bezüglich des zukünftigen Kompetenz-
aufbaus ermöglichen. Das gemäß LABG 2009 zu führende Portfolio bildet die Grundlage dieses
Gesprächs. Das Bilanz- und Perspektivgespräch wird nicht bewertet. Über die Durchführung des
Gesprächs stellt das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung eine Bescheinigung aus.
Wer führt das Bilanz- und Perspektivgespräch durch?
Das ca. einstündige Gespräch wird unter Beteiligung der bzw. des Praxissemesterstudierenden,
einer Seminarlehrkraft des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung, einer Vertreterin
bzw. eines Vertreters der Schule (Mentorin bzw. Mentor, Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbil-
dungsbeauftragter) und auf Wunsch des Studierenden ggf. einer Vertreterin bzw. eines Vertre-
ters der Hochschule am Lernort Schule durchgeführt.
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31
X. Blindtext ...
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums
5. Beratung
5.1 Ansprechpersonen nach Lernorten
Zu Fragen der Organisation und Durchführung des Praxissemesters stehen zahlreiche Informa-
tions- und Beratungsangebote zur Verfügung. Je nach Fragestellung sind dabei verschiedene
Ansprechpersonen zuständig. Des Weiteren gibt es in jedem Semester besondere Informations-
und Beratungsformate zum Praxissemester. Die aktuellen Angebote und Kontaktdaten können
auf der Homepage zum Praxissemester des Zentrums für Lehrerbildung eingesehen werden.
Zentrum für Lehrerbildung
Hammer Straße 95
48153 Münster
Telefon: 0251 83-32542
http://go.wwu.de/e5pqk
Bereiche Ansprechpersonen
Organisation im Praxissemester Online-Verteilverfahren Härtefälle/Anerkennung Portfolio-Arbeit
Zentrum für LehrerbildungAbteilung Praxisphasen
Vorgaben: Prüfungs- und Studienleistungen Durchführung: Studienprojekte
Lehrende der Projektseminare „Praxissemester“
Durchführung: Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben Rechtsfragen am Lernort Schule Stundenerbringung und Stundenplanerstellung
Schule Ausbildungsbeauftragte, Mentorinnen und Mentoren
Durchführung: Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben Bilanz- und Perspektivgespräch
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Praxissemesterbeauftragte
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5. Beratung
5.2 Härtefälle im Praxissemester
Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann in Hinblick auf zwei Aspekte eine Härtefallregelung
geltend gemacht werden:
1. Zuteilung eines spezifi sch-angemessenen Schulplatzes im Praxissemester und/oder
2. Zuweisung zu einem spezifi sch-angemessenen Praxissemester-Durchgang
Die betroffenen Studierenden werden außerhalb des üblichen Verteilverfahrens einem
passfähigen Praxissemester-Durchgang zugewiesen oder an eine entsprechend geeignete
Schule verteilt.
Wann können Härtefälle geltend gemacht werden?
Härtefälle liegen z. B. vor:
bei Einschränkungen durch Behinderung oder schwerwiegende, chronische Erkrankung,
die für die Anreise an den Lernort oder die Durchführung des Schulpraktischen Teils zu
berücksichtigen sind,
bei nachgewiesenen Härten wie Kinderbetreuung oder die Pfl ege Angehöriger,
bei Tätigkeit als Vertretungslehrerin bzw. Vertretungslehrer an einer Schule im Regierungs-
bezirk Münster im studierten Lehramt,
besondere Umstände, die eine individuell angemessene, händische Zuteilung des Praxis-
semesterdurchgangs oder des Praktikumsplatzes erfordern (verpfl ichtender Auslandsaufent-
halt, Studium eines der Fächer Informatik, Islamische Religionslehre, Musik, Niederländisch
oder Kunst (Grundschule))
Grundsätzlich wird das Lehramtsstudium an der Universität Münster als Vollzeitstudium
betrieben, wodurch berufl iche Tätigkeiten oder Nebentätigkeiten i. d. R. nicht als Härtefalle
berücksichtigt werden können. Rechtsgrundlage für die Prüfung von Härtefällen ist die Ordnung
für das Praxissemester (§4 (3)) sowie die durchgangsbezogenen Verfahrensregelungen.
Wie werden Härtefälle gemeldet?
Studierende, die eine Härtefallregelung geltend machen wollen, müssen dies frühzeitig vor
Beginn des Online-Verteilverfahrens im Zentrum für Lehrerbildung anzeigen. Idealerweise erfolgt
diese Meldung bis zum 30.03./30.09. eines Jahres. Die jeweils geltenden Ausschlussfristen für
das Winter- bzw. Sommersemester sind der Homepage des ZfL zu entnehmen. Vor Aufsuchen
der Sprechstunde im ZfL sollte das Merkblatt für Härtefälle zur Kenntnis genommen werden,
um vorab zu eruieren, ob im individuellen Fall eine besondere Härte vorliegt. Das Merkblatt
für Härtefälle und das Antragsformular für Härtefälle (s. S. 34/35) stehen auf der Homepage des
ZfL als Download zur Verfügung. Es wird empfohlen, rechtzeitig eine für Härtefälle ausgewiesene
Sprechstunde aufzusuchen. Härtefall-Unterlagen können außerhalb der Sprechstunde auch im
Praktikumsbüro eingereicht werden. Werden Belege in Kopie eingereicht, muss das Original
des Belegs vorgezeigt werden.
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33
5. Beratung
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Zur Beantragung sollten – wenn möglich – folgende Unterlagen mitgebracht werden:
ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular,
Nachweise, die den Härtefall belegen: z. B. Schwerbehindertenausweis, Gutachten, Geburts-
urkunde des Kindes etc. (bei Kopien Originale vorzeigen),
ggf. fünf Schulwünsche: Wenn Studierende aufgrund vorhandener Einschränkungen an eine
spezielle Schule zugewiesen werden müssen, sollten ggf. zusätzlich fünf Wunschschulen für
die Zuteilung angegeben werden.
Wie wird die Bewilligung des Härtefallantrags mitgeteilt?
Nach der Einreichung des Antrags werden die Studierenden von der Abteilung Praxisphasen per
E-Mail offi ziell über das Ergebnis der Prüfung und die weiteren Verfahrensschritte informiert.
Diese Information erfolgt spätestens vor Start des Online-Verteilverfahrens.
Mehr Informationen: 3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
5.3 Anerkennung
In Ausnahmefällen sind Anerkennungen von Leistungen im Praxissemester möglich. Wurde z. B.
bereits ein Praxissemester nach LABG 2009 an einer anderen Universität erfolgreich absolviert,
kann dieses nach Prüfung im ZfL oder im Institut für berufl iche Lehrerbildung (für den Bereich
Berufskolleg) der Fachhochschule Münster anerkannt werden. Genauere Hinweise dazu sind
in der Ordnung für das Praxissemester zu fi nden. Anträge zur Anerkennung des Praxissemesters
müssen frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens im Zentrum für Lehrerbildung bzw.
im Institut für berufl iche Lehrerbildung eingereicht werden.
Mehr Informationen: 5.1 Ansprechpersonen nach Lernorten
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Härtefallantrag für das Praxissemester im Master of Education nach LABG 2009
Matrikelnummer
WWU-Kennung
Straße, PLZ, Ort
Telefon
Studienfach 1 *Hinweis 1
Studienfach 2 *Hinweis 1
Studiengang / Lehramt
Fachsemester
Einschreibedatum *Hinweis 2
Hiermit stelle ich den Antrag auf Härtefallregelung im Praxissemester gem. § 4 Ordung für das Praxissemester der WWU Münster vom 10.06.14 wegen
Krankheit/Behinderung:
familiärer/sozialer Gründe:
sonstiger Gründe:
Ich beantrage die Zuweisung zum Starttermin im Jahr
Ich beantrage die Zuteilung zu einer bzgl. des Härtefalls geeigneten Schule in
und präferiere die folgenden fünf Schulen: (Bitte, falls möglich, fünf geeignete Schulen mit Namen und Ort eintragen!)
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
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Name, Vorname
* Hinweis 1 Lehramt Grundschule: Bitte geben Sie zwei Ihrer Lernbereiche an, LBI und LBII sind nicht kombinierbar! * Hinweis 2 voraussichtliches Einschreibedatum in den Master
Geschlecht weiblich männlich
Monat
Dieses Formular (Härtefallantrag) steht als Download zur Verfügung: http://go.wwu.de/u8qun
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Fachärztliches Gutachten
Diesem Antrag ist folgender Nachweis in Kopie beigefügt
Geburtsurkunde/n des/der leiblichen Kindes/Kinder
Schwerbehindertenausweis
Nachweis über den anerkannten Pflegefall Angehöriger oder Erklärung der Betreuungszusage oder Anerkennungsbescheid der Krankenkasse über Mitbetreuung
Sonstiges:
Schriftliche Begründung für den Antrag auf Härtefallregelung: (Kurze Situationsbeschreibung)
Münster, Datum
Einverständniserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Ich erkläre hiermit, dass nach § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes erforderliche Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten durch das Zentrum für Lehrerbildung zur Erfüllung der Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Prüfung des Härtefallantrags.
Münster, Datum
Dokumentation der Beratung (durch das ZfL auszufüllen)
Beratung am/bei
Hinweise:
Bewilligt/Abgelehnt (Grund) Mitarbeiter/in (Kürzel)
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Unterschrift
Unterschrift
Formular drucken
Dieses Formular (Härtefallantrag) steht als Download zur Verfügung: http://go.wwu.de/u8qun
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
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6. Rechtshinweise und weiterführende Links
In den folgenden zentralen rechtlichen Grundlagen und Vereinbarungen zum Praxissemester
sind die rechtlichen Vorgaben nachzulesen. Diese Grundlagentexte sind auf der Homepage
zum Praxissemester einsehbar:
Ordnung für das Praxissemester
Die Ordnung für das Praxissemester regelt die Durchführung des Praxissemesters. In den
Modulbeschreibungen für die einzelnen Lehramtsstudiengänge werden die universitären
Anforderungen für das Praxissemester für den Standort Münster konkretisiert.
http://go.wwu.de/qhgdn
Verfahrensregelungen zur Ordnung für das Praxissemester
In den Verfahrensregelungen zur Ordnung für das Praxissemester werden genaue Hinweise
zu Verfahren, Fristen und organisatorischen Abläufen für das Praxissemester gegeben.
Sie werden jedes Semester aktualisiert und beziehen sich jeweilig auf einen Durchgang
(Februar oder September).
http://go.wwu.de/qhgdn
Hinweise zum Datenschutz im Praxissemester
Hinweise des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) zu Datenschutz, Verschwiegen-
heit und Dokumentationen (Audio/Video) im Praxissemester.
http://go.wwu.de/80z29
Orientierungsrahmen zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Münster
Der Orientierungsrahmen Praxissemester soll die grundlegenden Fragen zum Praxissemester
beantworten. Er richtet sich in erster Linie an die Lehrenden der Hochschulen, die Seminarlehr-
kräfte an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sowie die Ausbildungsbeauftragten
und Lehrkräfte in den Schulen.
http://go.wwu.de/l4qzp
Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
Grundlage für die neuen Bachelor-/Masterstudiengänge und den neuen Vorbereitungsdienst.
http://go.wwu.de/qhgdn
Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung vom 12. Mai 2009 in der Fassung vom 26. April 2016:
Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz –
LABG 2009)
Das LABG 2009 wurde im Rahmen der Novelle im Frühjahr 2016 überarbeitet.
http://go.wwu.de/ep7vm
Lehramtszugangsverordnung (LZV)
Die LZV beinhaltet die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen
Vorbereitungsdienst sowie die Fähigkeitsbeschreibungen für das Praxissemester.
http://go.wwu.de/4l34j
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6. Rechtshinweise und weiterführende Links
Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master
Rahmenkonzeption zum Praxissemester
Gemeinsame Vereinbarung von lehramtsausbildenden Hochschulen in NRW und dem MSW
über zu erwerbende Kompetenzen im Praxissemester.
http://go.wwu.de/gf0mm
Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen – Runderlass vom 28.06.2012
Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den
lehramtsbezogenen Studiengängen.
http://go.wwu.de/bk22a
Praxissemester-Website des Zentrums für Lehrerbildung
Auf dieser Seite sind neben aktuellen Terminen auch allgemeine Informationen über die
Organisation des und die Anforderungen im Praxissemester zu fi nden.
http://go.wwu.de/e5pqk
Beratung im Praxissemester
Zu Fragen der Organisation und Durchführung des Praxissemesters stehen zahlreiche
Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.
http://go.wwu.de/frz0r
Downloads zum Praxissemester
Alle wichtigen Dokumente, Formblätter, Infomaterialien und Rechtsgrundlagen zum Download.
http://go.wwu.de/qhgdn
Praktikumsbüro für alle organisatorischen Fragen
Das Praktikumsbüro im ZfL ist die erste Anlaufstelle für die Praktikumsorganisation.
http://go.wwu.de/7jgt9
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7. Abkürzungsverzeichnis/Impressum
Im Kontext des Praxissemesters werden verschiedene Abkürzungen verwendet.
Die häufi gsten Abkürzungen sind:
Abkürzung Begriff
ABBA Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbildungsbeauftragter
BPG Bilanz- und Perspektivgespräch
BR Bezirksregierung
HISLSF Elektronisches Vorlesungsverzeichnis
IBL Institut für berufl iche Lehrerbildung
FPO Fachprüfungsordnung
LABG Lehrerausbildungsgesetz
LP Leistungspunkt
LZV Lehramtszugangsverordnung
MAP Modulabschlussprüfung
MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung
PraBa Praxissemesterbeauftragte bzw. Praxissemesterbeauftragter
PS Praxissemester
PVP Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen
QISPOS System zur Anmeldung und Verbuchung von Prüfungs- und Studienleistungen
SP Studienprojekt
UV Unterrichtsvorhaben
ZfsL Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
ImpressumHerausgeberZentrum für LehrerbildungHammer Straße 9548153 MünsterTelefon: 0251 83-32542Fax: 0251 83-32513 [email protected]
RedaktionJulia HaarmannSimone MattstedtCorinna SchopphoffDr. Jutta Walke
Gestaltungwww.verb.de
Stand08/2016
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Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums
Zentrum für Lehrerbildung
Hammer Straße 95
48153 Münster
Telefon: 0251 83-32542
http://go.wwu.de/e5pqk
8. Kontakt
Zentrum für Lehrerbildung
Hammer Straße 95
48153 Münster
Telefon: 0251 83-32542
http://go.wwu.de/e5pqk
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Praxissemester
www.uni-muenster.de/Lehrerbildung/
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