immissionsgutachten - gemeinde lilienthal · „seniorenwohnen trupe“ vorgestellt am 11.04.2016...
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Geschäftsbereich Landwirtschaft
Fb. 3.12 Arbeitsgebiet Immissionsschutz
Albrecht-Thaer-Straße 6a
27432 Bremervörde
Bremervörde, den 01.09.2016
Immissionsgutachten
1. Überarbeitung
Zur Einwirkung von Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlichen Betrieben entlang der Straße Trupe auf den Bebauungsplan B-92
11. Änderung Feldhausen I „Seniorenwohnen Trupe“ Gemeinde Lilienthal
Auftraggeber: Lilienthaler Kunststiftung Monika und Hans Adolf Cordes Trupe 6 28865 Lilienthal
Bauort: Gemarkung: Lilienthal, Flur 3, Flurstück 274/7 Bearbeiter: Dipl. Ing.(FH) Thomas Wagner Landwirtschaftskammer Niedersachsen
04761 9942-135
2
Immissionsgutachten
der Landwirtschaftskammer Niedersachen
zur
Ausweisung des Bebauungsplanes B-92 11. Änderung Feldhausen I
„Seniorenwohnen Trupe“ vorgestellt am 11.04.2016 im Ausschuss Bau, Planung und Umwelt
Inhaltsverzeichnis:
1 Veranlassung ................................................................................................................................................................... 3
2 Standortsituation ........................................................................................................................................................... 3
3 Beschreibung der vorhandenen Stallanlagen ............................................................................................ 5
4 Tierbesatz ........................................................................................................................................................................... 7
5.1 Ausbreitungsmodell ....................................................................................................................................... 8
5.2 Meteorologische Eingabedaten ........................................................................................................... 11
5.3 Datengrundlage für die Eingabeparameter in der Ausbreitungsrechnung ............. 15
6. Beurteilungskriterien ............................................................................................................................................... 15
6.1 Beurteilung der zu erwartenden Geruchsimmissionssituation nach der ................. 15
Geruchsimmissions-Richtlinie des Landes Niedersachsen (GIRL) ............................................ 15
7. Ergebnisse ......................................................................................................................................................... 18
9 Zusammenfassung .................................................................................................................................................. 19
10 Literatur ............................................................................................................................................................................ 20
Anhang A ............................................................................................................................................................................... 21
3
1 Veranlassung
Die Lilienthaler Kunststiftung Monika und Hans Adolf Cordes betreibt die Ausweisung des
Bebauungsplanes B-92 11. Änderung Feldhausen I „Seniorenwohnen Trupe“ in der Lilienthal.
Im Rahmen des Bebauungsplanes soll ein Wohnhaus mit seniorengerechten Wohnungen auf
dem Flurstück 274/7, Flur 3, Gemarkung Lilienthal errichtet werden.
Im Zuge der Prüfung wird die AG Immissionsschutz der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen die Lilienthaler Kunststiftung Monika und Hans Adolf Cordes beauftragt, eine
immissionsschutzrechtliche Beurteilung der zu erwartenden Geruchsimmissionssituation
vorzunehmen sowie zu prüfen, ob die in der TA Luft formulierten Schutzanforderungen
eingehalten werden.
Auf Grundlage der VDI Richtlinie 3894 Blatt 2 ist festzustellen, dass der erforderliche Abstand
zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und der geplanten Wohnbebauung im Baugebiet
B-92 11. Änderung Feldhausen I „Seniorenwohnen Trupe“ nicht eingehalten werden kann.
Entlang der Straße Trupe befindet sich auf mehreren Hofstellen Milchviehhaltung. Außerdem
sind einige Pferdehaltungen und eine Legehennenhaltung mit zwei Mobilställen zu
berücksichtigen.
Die folgende immissionsschutzfachliche Beurteilung bezieht sich somit auf
Geruchsimmissionen. Geruchsimmissionen werden anhand der GIRL in der aktuellen Fassung
beurteilt.
Zur Begutachtung standen zur Verfügung:
Übersichtskarte im Maßstab 1 : 5.000,
Angaben zu Tierhaltungen der landwirtschaftlichen Betriebe in der Straße Trupe aus
zurückliegenden gutachtlichen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
und Unterlagen des Landkreis Osterholz, Bauamt
2 Standortsituation
Das Baugebiet B-92 11. Änderung Feldhausen I „Seniorenwohnen Trupe“ soll in Lilienthal
realisiert werden. Es ist vorgesehen in diesem Baugebiet ein Wohnhaus mit mehreren
seniorengerechten Wohnungen zu errichten. Nördlich der Baugebietsgrenze befindet sich in
ca. 60 m Entfernung der landwirtschaftliche Betrieb Helmke mit Milchviehhaltung,
Jungviehaufzucht und Bullenmast. Weitere Tierhaltungen sind in einem Radius von 600 m und
darüber hinaus vorhanden. Außerdem wurde bis vor kurzem auf den Hofstellen Trupe 4, Glensk
und Trupe 7, Warnecke Milchviehhaltung mit Jungviehaufzucht und Bullenmast betrieben.
Beide Hofstellen wurden mittlerweile aus Altersgründen, Betriebsaufgabe, schlechter
Stallsubstanz o.ä. aufgegeben. Gegenwärtig ist aber noch keiner der beiden Landwirte bereit
die Aufgabe der Tierhaltung schriftlich für die Zukunft auszuschließen, da dadurch auch
potentielle Verpachtungen ausgeschlossen werden.
4
Abb. 1: Kartenausschnitt
Abb. 2: Kreuzungsbereich Trupe/ Lilienthaler Allee
5
3 Beschreibung der vorhandenen Stallanlagen in Lilienthal Trupe
Zur Beurteilung der Immissionssituation erfolgte eine Ortsbesichtigung am Standort der
Tierhaltungen in Lilienthal. Entlang der Straße Trupe befinden sich ausgehend von der
Umgehungsstraße/ Lilienthaler Allee die Landwirte Helmke, Behrens, Michaelis, Dehlwes,
Seedorf, Ahrens, Wendelken und Schlötelborg. Die Landwirte Glensk (Trupe 4) und Warnecke
(Trupe 7) haben die Tierhaltung aufgegeben, aber die Aufgabe nicht rechtsverbindlich erklärt.
Alle vorhandenen Ställe werden derzeit mit freier Lüftung betrieben. Es ist allerdings geplant auf
dem Betrieb Dehlwes die Abluft aus dem Boxenlaufstall zur Entlastung der direkten Nachbarn
über zentral im Stall installierte Abluftkamine in einer Höhe von 15 m über Grund in die
Umgebungsluft abzugeben. Dieser Abluftkamin fand Berücksichtigung in der
Ausbreitungsberechnung. Zusätzlich betreibt Herr Dehlwes noch zwei Legehennenställe mit
Auslauf als Mobilställe mit wechselnden Standorten auf eine festgelegten Linie.
Diese Stallanlagen sollen auf eine Linie parallel zur Straße Trupe in regelmäßigen Abständen
versetzt werden, um den Stickstoffeintrag in den Boden gleichmäßig zu verteilen und außerdem
der natürlichen Bodenvegetation eine Chance zur Regeneration zu ermöglichen. Da der
Standort auf dieser Baulinie nicht exakt bestimmbar ist, werden die beiden Ställe
zusammengefasst und auf dieser Linie als eine Volumenquelle dargestellt. Für Legehennen in
Freilandhaltung sind je Tier 4 m2 Auslauffläche zur Verfügung zu stellen, so dass sich pro
Stalleinheit 880 m2 Auslauffläche ergeben. In der Regel wird der Auslauf geöffnet, wenn ein
Großteil der Tiere die morgentliche Eiablage beendet hat. In den Richtlinien der KAT Verein für
kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. –KAT, Holbeinstraße 12, 53175 Bonn ist
festgelegt, dass der Auslauf ab spätestens 10 Uhr morgens für die Tiere zugänglich sein soll.
Herr Dehlwes äußerte sich dahingehend, dass den Tieren ab 9:00 Uhr morgens der Auslauf zur
Verfügung stehen soll. Dieser Zeitpunkt wird auch von Experten (Dr. Hiller und Frau Schierhold,
Fachbereich 3.5 Geflügelhaltung, Landwirtschaftskammer Niedersachsen) als Auslaufstart
favorisiert. Das Auslaufende wird durch die Sonnenuntergangszeit bestimmt, da dann die Tiere
selbstständig den Stall aufsuchen. Sonnenuntergangszeiten und Auslaufdauer sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
6
Tabelle 1: Ermittlung der maximalen Auslaufdauer
Es wurden zusammengefasst mit:
9 Std Auslaufdauer/Tag November bis Ende Januar (828 Std/a)
11 Std Auslaufdauer/Tag Februar, März und Oktober (990 Std/a)
12 Std Auslaufdauer/Tag April, Mai und September (1092 Std/a)
13 Std Auslaufdauer/Tag Juni bis Ende August (1196 Std/a)
So ergeben sich für die Auslaufflächen vier Zeitszenarien. Berücksichtigt wird jeweils, wie die
VDI Richtlinie 3894 Blatt 1 es vorsieht, 10% der Emissionen der Tierhaltung für den
Auslaufbereich.
Untersuchungen von Elbe, Ross et.al. und weitere Untersuchungen u.a. des Bundesamtes für
Veterinärwesen (BVET) aus der Schweiz können wissenschaftlich belegen, dass bei größeren
Beständen die Auslaufnutzung erheblich rückläufig ist und zeigt bei der Schweizer
Untersuchung für Bestände von 20.000 Tieren nur noch ein einstelliger Anteil der Tiere (6 - 7%)
zeitgleich den Auslauf nutzt. Zusätzlich zeigen die Untersuchungen, dass sich die Tiere nicht
sehr weit vom Stall entfernen. Hier zeigen Untersuchungen von Elbe, Ross et.al. und bayrische
Untersuchungen das je nach Rasse, die Tiere sich in der Regel im Nahbereich der Stallanlage
aufhalten. Hier werden Entfernungen bis etwa 60 m genannt, so dass die Entfernung auch für
diese Betrachtung unterstellt wird. Die Gesellschaft für Informationstechnik in der Land-, Forst-
und Ernährungswirtschaft e.V. hat in einer Untersuchung von Peis und Haydn festgestellt, dass
sich im letzten Drittel des dort ebenfalls unterstellten 60 m Auflaufraumes bei einem Mobilstall
mit 450 Legehennen nur vereinzelt Tiere nachgewiesen wurden.
Die Legehennenställe als Emissionsquellen werden über den vollen Jahreszeitraum von 8760
Std. berücksichtigt.
Anfallende Gülle wird in den Ställen unter dem Spaltenboden oder in Güllerundbehältern
gelagert. Die Futterlagerung der Gras- und Maissilage erfolgt auf befestigten Silagelagerplatten.
Monat
Monatsanfang Monatsende Auslaufanfang Monatsanfang Monatsende
Januar 16:15 17:06 09:00 07:15 08:06
Februar 17:08 18:01 09:00 08:08 09:01
März 18:03 19:59 09:00 09:03 10:59
April 20:01 20:55 09:00 11:01 11:55
Mai 20:57 21:45 09:00 11:57 12:45
Juni 21:46 21:59 09:00 12:46 12:59
Juli 21:59 21:24 09:00 12:59 12:24
August 21:22 20:17 09:00 12:22 11:17
September 20:15 19:04 09:00 11:15 10:04
Oktober 19:01 16:53 09:00 10:01 07:53
November 16:51 16:09 09:00 07:51 07:09
Dezember 16:08 16:14 09:00 07:08 07:14
DauerSonnenuntergang
7
4 T
ierbesatz
Laut U
nterlagen sind die in Tabelle 1 dargestellten T
ierplätze vorhanden/vorgesehen. D
ie
Em
issionswerte sind der V
DI-R
ichtlinie 3894 (veröffentlich 01.09.2011) entnomm
en.
Für G
eruchsemissionen w
erden die gesamten auf de
n Hofstellen befindlichen T
ierplätze und
anderen E
missionsquellen
berücksichtigt. B
ei den
vorliegenden Q
uellen handelt
es sich
durchweg um
kalte Quellen, die zudem
noch meistens frei gelüftet sind. E
s komm
t auf dem
Betrieb D
ehlwes ein A
bluftkamin auf dem
Boxenlaufstall zum
Einsatz.
Tab
elle 1: Tierp
latzzahlen
un
d E
missio
nsw
erte Geru
ch
Quell-Nr. QuelleTierart; Nutzung
Tierplätze; Fläche;
VolumenGV/TP GV/Stall
GE/GV; GE/m2; GE/m3
GE/sGE/s
Quellen-bezogen
GE/hImmissions-
dauerQuelltyp
Quellhöhe (m)
Gewichtungs-faktor f
1 BLS Milchkühe 152 1,2 182,4 12 2188,8 2188,8 7.879.680 8.760 Volumen 0-8,5 0,5
2 Kälberstall Kälber*** 40 0,19 7,6 12 91,2 91,2 328.320 8.760 Volumen 0,5,5 1
Rinder 20 0,6 12 12 144
Färsen > 2 Jahre 6 1,2 7,2 12 86,4
4 BLS AN1 Milchkühe 16 1,2 19,2 12 230,4 230,4 829.440 8.760 Volumen 0-6,5 0,5
5 BLS AN2 Milchkühe 24 1,2 28,8 12 345,6 345,6 1.244.160 8.760 Volumen 0-6,5 0,5
Rinder Rinder > 1 J. 10 0,6 6 12 72
Strohstall Rinder< 1 Jahr 15 0,4 6 12 72
8 Maschinenhalle
9 GB* Gülle 240,5 m2 0,6 144,3 144,3 519.480 8.760 Volumen 0-4,00 0,5
9' MP Mistplatte 150 m2 3 450 450 1.620.000 8.760 Fläche 0 0,5
10 Laufhof 1040 m2 2,7 2808 2808 10.108.800 8.760 Fläche 0 0,5
11 Kälberiglus** Laufhof 45 0,19 8,55 12 540 540 1.944.000 8.760 Volumen 0-4 0,5
12#1 Gras Silage 36 m2 6 216 216 777.600 8.760 Fläche 0-3,00 1
12#2 Mais Silage 36 m2 3 108 108 388.800 8.760 Fläche 0-3,00 0,5
12#3 Mais Silage 36 m2 3 108 108 388.800 8.760 Fläche 0-3,00 0,5
12#4 Gras Silage 36 m2 6 216 216 777.600 8.760 Fläche 0-3,00 1
BLS Milchkühe 64 1,2 76,8 12 921,6 921,6 3.317.760 8.760 Punktquelle 15 0,5
BLS Milchkühe 64 1,2 76,8 12 921,6 921,6 3.317.760 8.760 Punktquelle 15 0,5
BLS Milchkühe 64 1,2 76,8 12 921,6 921,6 3.317.760 8.760 Punktquelle 15 0,5
2 Kälberstall Kälber*** 40 0,19 7,6 12 91,2 91,2 328.320 8.760 Volumen 0,5,5 1
Rinder 20 0,6 12 12 144
Färsen > 2 Jahre 6 1,2 7,2 12 86,4
Rinder Rinder > 1 J. 10 0,6 6 12 72
Strohstall Rinder< 1 Jahr 15 0,4 6 12 72
8 Maschinenhalle
9 GB* Gülle 240,5 m2 0,6 144,3 144,3 519.480 8.760 Volumen 0-4,00 0,5
9' MP Mistplatte 150 m2 3 450 450 1.620.000 8.760 Fläche 0 0,5
10 Laufhof Laufhof 117,4 m2 2,7 316,98 316,98 1.141.128 8.760 Fläche 0 0,5
10#1 Laufhof Laufhof 35 m2 2,7 94,5 94,5 340.200 8.760 Fläche 0 0,5
10#2 Laufhof Laufhof 65,9 m2 2,7 177,93 177,93 640.548 8.760 Fläche 0 0,5
10#3 Laufhof Laufhof 875 m2 2,7 2362,5 2362,5 8.505.000 8.760 Fläche 0 0,5
11 Kälberiglus** Laufhof 50 0,19 9,5 12 600 600 2.160.000 8.760 Volumen 0-4 0,5
12#1 Möhrentrester Trester **** 3,2 m2 6 19,2 19,2 69.120 8.760 Fläche 0-3,00 1
12#2 Gras Silage 36 m2 6 216 216 777.600 8.760 Fläche 0-3,00 1
12#3 Mais Silage 36 m2 3 108 108 388.800 8.760 Fläche 0-3,00 0,5
12#4 Gras Silage 36 m2 6 216 216 777.600 8.760 Fläche 0-3,00 1
12#5 Sojapülpe Pülpe**** 3,2 m2 6 19,2 19,2 69.120 8.760 Fläche 0-3,00 1
LH01 Legehennen Mobilstall 440 0,0034 1,496 42 62,832 62,832 226.195 8.760 Volumenquelle 0-5,00 1
LH2#1 Auslauff läche Auslauf 440 0,0034 1,496 4,2 6,2832 6,2832 22.620 828 Flächenquelle 0 1
LH2#2 Auslauff läche Auslauf 440 0,0034 1,496 4,2 6,2832 6,2832 22.620 990 Flächenquelle 0 1
LH2#3 Auslauff läche Auslauf 440 0,0034 1,496 4,2 6,2832 6,2832 22.620 1.092 Flächenquelle 0 1
LH2#4 Auslauff läche Auslauf 440 0,0034 1,496 4,2 6,2832 6,2832 22.620 1.196 Flächenquelle 0 1
1,4,5
0,5
Dehlwes Ausgangslage
8.760 0,52' 144 518.400Aufzucht
8.760
Volumen 0-6,5
6 144 518400 Volumen 0-6,5 0,5
Dehlwes Planung
2' Aufzucht 144 518.400 8.760 Volumen
* Einsatz von Strohhäcksel nach jedem Aufrühren erforderlich
** Kälberaufzucht bis 6 Monate ist laut VDI Richtlinie 3894 Seite 62 in der Milchviehhaltung enthalten, ausgenommen ist separate Aufstallung
*** Separate Aufstallung in eigenem Gebäude
**** Für Möhrentrester und Sojapülpe liegen keine Emissionswerte in der Literatur vor, es werden die Emissionswerte für Grassilage mit Faktor 1 herangezogen
0-6,5 0,5
6 144 518400 8.760 Volumen 0-6,5
8
Fo
rtsetzun
g T
abelle 1: T
ierplatzzah
len u
nd
Em
ission
swerte G
eruch
Quell-Nr. QuelleTierart; Nutzung
Tierplätze; Fläche;
VolumenGV/TP GV/Stall
GE/GV; GE/m2; GE/m3
GE/sGE/s
Quellen-bezogen
GE/hImmissions-
dauerQuelltyp
Quellhöhe (m)
Gewichtungs-faktor f
Mutterkühe 15 1,2 18 12 216
Kälber 1 0,19 0,19 12 2,28
Rinder bis 1 J. 2 0,4 0,8 12 9,6
Rinder 13-24 M. 4 0,6 2,4 12 28,8
Rinder 24-27 M. 15 1,2 18 12 216
Mutterkühe 12 1,2 14,4 12 172,8
Kälber 15 0,19 2,85 12 34,2
Rinder bis 1 J. 6 0,4 2,4 12 28,8
Rinder 13-24 M. 14 0,6 8,4 12 100,8
Bullen 6 0,5 3 12 36
Bullen> 1 J. 14 0,7 9,8 12 117,6
Rinder 24-27 M. 9 1,2 10,8 12 129,6
Pferd -6 Monate 1 0,5 0,5 10 5
Pferd > 6 Monate 10 1,1 11 10 110
23' BLS Milchkühe 289 1,2 346,2 12 4154,4 4154,4 14.955.840 8760 Volumen 0-8,5 0,5
Kälber 19 0,19 3,61 12 43,32
Rinder bis 1 J. 30 0,4 12 12 144
Rinder 13-24 M. 59 0,6 35,4 12 424,8
Rinder 24-27 M. 5 1,2 6 12 72
25 Maissilage 36 m2 3 108 108 388.800 8.760 Fläche 0-2 0,5
26 Gras 1./2.Schnitt 36 m2 6 216 216 777.600 8.760 Fläche 0-2 1
27 GB Güllelager 227 m2 0,6 136,2 136,2 490.320 8.760 Volumen 0-3,5 0,5
Milchkühe 11 1,2 13,2 12 158,4
Kälber 1 0,19 0,19 12 2,28
Rinder bis 1 J. 1 0,4 0,4 12 4,8
Rinder 13-24 M. 1 0,6 0,6 12 7,2
Rinder 24-27 M. 1 1,2 1,2 12 14,4
Pferd -6 Monate 1 0,5 0,5 10 5
Pferd > 6 Monate 4 1,1 4,4 10 44
30 Maissilage 20 m2 3 60 60 216.000 8.760 Fläche 0-2 0,5
31 Gras 1./2.Schnitt 20 m2 6 120 120 432.000 8.760 Fläche 0-2 1
Glensk, Trupe 4
16 BLS 472,68 1.701.648 8.760 Volumen
23 684,12 2.462.832 8760 Volumen 0-5 0,5
Volumen 0-4,58.760 0,5PS 1
Behrens, Trupe 11
BLS 0,5
29
187,08 673.488 0-8,5
Silage MV
Helmke, Trupe 8
8.760 Volumen
Volumen
0,5
0-4,5 0,58.760
8.760 Volumen
20
0-8,5
Silage MV
49 176.400
JV
PS 1 115 414.000
28
Warnecke, Trupe 7
19 BLS 619,8 2.231.280
0-8,5 0,5
1) Pferde werden in der GIRL nicht explizit genannt, müssten demnach mit dem Faktor 1 berücksichtigt werden. Der BayVGH (14 ZB 10.604) und der VGH BW (5 S 1692/02 ) haben beide einen Faktor von 0,5 für Pferde als sachgerecht angesehen
9
Fo
rtsetzun
g T
abelle 1: T
ierplatzzah
len u
nd
Em
ission
swerte G
eruch
Quell-Nr. QuelleTierart; Nutzung
Tierplätze; Fläche;
VolumenGV/TP GV/Stall
GE/GV; GE/m2; GE/m3
GE/sGE/s
Quellen-bezogen
GE/hImmissions-
dauerQuelltyp
Quellhöhe (m)
Gewichtungs-faktor f
32 Pferd > 6 Monate 4 1,1 4,4 10 44 44 158.400 8.760 Volumen
Milchkühe 24 1,2 28,8 12 345,6
Kälber 13 0,19 2,47 12 29,64
Rinder bis 1 J. 8 0,4 3,2 12 38,4
Rinder 13-24 M. 16 0,6 9,6 12 115,2
34 Gras 1./2.Schnitt 20 m2 6 120 120 432.000 8.760 Fläche 0-2 1
35 Maissilage 20 m2 3 60 60 216.000 8.760 Fläche 0-2 0,5
36 GB Güllelager 44,18 m2 0,6 26,508 26,508 95.429 8.760 Volumen 0-2,5 0,5
37 BLS Milchkühe 95 1,2 114 12 1368 1368 4924800 8760 Volumen 0-8,5 0,5
Kälber 40 0,19 7,6 12 91,2
Rinder bis 1 J. 17 0,4 6,8 12 81,6
Rinder 13-24 M. 31 0,6 18,6 12 223,2
Bullen 17 0,5 8,5 12 102
Bullen> 1 J. 0 0,7 0 12 0
Rinder 24-27 M. 20 1,2 24 12 288
39 PS 1 Pferde 11 1,1 12,1 10 121 121 435.600 8.760 Volumen 0-5 0,5
40 Maissilage 20 m2 3 60 60 216.000 8.760 Fläche 0-2 0,5
41 Gras 1./2.Schnitt 20 m2 6 120 120 432.000 8.760 Fläche 0-2 1
Mutterkühe 20 1,2 24 12 288
Kälber 10 0,19 1,9 12 22,8
Rinder bis 1 J. 5 0,4 2 12 24
Rinder 13-24 M. 10 0,6 6 12 72
Rinder 24-27 M. 5 1,2 6 12 72
Pferd -6 Monate 1 0,5 0,5 10 5
Pferd > 6 Monate 10 1,1 11 10 110
44 Maissilage 20 m2 3 60 60 216.000 8.760 Fläche 0-2 0,5
45 Gras 1./2.Schnitt 20 m2 6 120 120 432.000 8.760 Fläche 0-2 1
46 PS 1 Islandpferde 20 0,5 10 10 100 100 360.000 8.760 Volumen 0-5,5 0,5
47 PS 1 Pferde 20 1,1 22 10 220 220 792.000 8.760 Volumen 0-5,5 0,5
1) Pferde werden in der GIRL nicht explizit genannt, müssten demnach mit dem Faktor 1 berücksichtigt werden. Der BayVGH (14 ZB 10.604) und der VGH BW (5 S 1692/02 ) haben beide einen Faktor von 0,5 für Pferde als sachgerecht angesehen
Michaelis, Trupe 13
0,5478,842 BLS
38
1.723.680
Seedorf, Trupe 20
1.903.824 8.760
Schlötelborg, Trupe 18
Silage MV
786 2829600 8760JV
Volumen 0-8,5 0,5
0,5
BLS 528,84
414.000 8.760
Silage MV
PS 1 115
33
0,543 Volumen 0-4,5
8.760 Volumen 0-8,5
Volumen 0-5
Silage MV
Ahrens, Trupe 22
Wendelken, Trupe 23
10
Für den Betrieb Dehlwes wird im Rahmen dieser Ausbreitungsberechnung die Plan- Situation
betrachtet, da laut Auskunft des Bauamts des Landkreis Osterholz-Scharmbeck die
Genehmigung zeitnah in nächster Zeit erteilt werden soll.
5.1 Ausbreitungsmodell
Für die Ammoniakausbreitung wird gemäß TA Luft und den Auslegungshinweisen das
Programm Austal2000G herangezogen, bei dem es sich um eine Weiterentwicklung der im
Anhang 3 der TA Luft beschriebenen Ausbreitungsrechnung Austal2000 handelt. Der
Rechenkern des Ausbreitungsmodells „AUSTAL2000“ wurde von dem Ing.-Büro Jannicke im
Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) im Jahr 1998 konzipiert und wird seitdem stetig weiter
entwickelt. Der aktuelle Rechenkern, mit dem auch die belästigungsrelevanten
Geruchskenngrößen (= IGb) berechnet werden können, wurde am 03.02.2009 vom UBA
freigegeben und im Internet unter der Seite www.austal2000.de veröffentlichet. Die für den
Rechenkern entwickelte Benutzeroberfläche mit der Bezeichnung „AUSTALView, Version 9.0.9“ stammt von der Firma ArguSoft GmbH & Co KG.
Grundsätzlich besteht bei diesem Modellsystem die Möglichkeit meteorologische Daten in Form
einer repräsentativen Zeitreihe (akterm) oder als mehrjährige Häufigkeitsverteilung von
Ausbreitungssituationen (aks) heranzuziehen. Die Verwendung von mehrjährigen Häufig-
keitsverteilungen von Ausbreitungssituationen stellt in der Tierhaltung den Regelfall dar. Zeit-
reihen werden hingegen eingesetzt, wenn entweder entsprechende wiederkehrende Fluktu-
ationen oder Leerzeiten bei den Emissionen zu berücksichtigen sind.
In der Ausbreitungsrechnung wird ein Lagrange- Algorithmus nach VDI 3945 Blatt 3 verwendet.
Dabei wird der Weg von Spurenstoffteilchen (z. B. Schadgas- oder Geruchsstoffteilchen)
simuliert und aus der räumlichen Verteilung der Simulationsteilchen auf die Konzentration der
Spurenstoffe in der Umgebung eines Emittenten geschlossen.
Das Ergebnis ist hinsichtlich seiner statistischen Sicherheit von der Anzahl der Simulations-
teilchen abhängig. Durch die Erhöhung der Teilchenmenge kann der Fehler beliebig klein
gemacht werden.
Anschließend kann unter Verwendung einer repräsentativen Ausbreitungsklassenstatistik oder
Zeitreihe die absolute kumulative Häufigkeit der Überschreitung der voreingestellten
Geruchsstoffkonzentration für im Beurteilungsgebiet gelegene Beurteilungsflächen ermittelt
werden. Die Festlegung des Rechennetzes erfolgt bei der Wahl interner Gitter durch das
Ausbreitungsmodell und ist beeinflusst von Höhe und Ausdehnung der Quellen. Empfohlen wird
die Verwendung eines internen geschachtelten Rechennetzes.
Die Festlegung des Rechennetzes oder der Rechennetze durch Austal2000 erfolgt so, dass die
Immissionskennwerte lokal ausreichend genau ermittelt werden können. Die Ergebnisse stellen
Mittelwerte der Netzflächen dar.
11
5.2 Meteorologische Eingabedaten
5.2.1 Ausbreitungsklassenstatistik und Zeitreihe
Grundsätzlich besteht bei diesem Modellsystem die Möglichkeit meteorologische Daten in Form
einer repräsentativen Zeitreihe (akterm) oder als mehrjährige Häufigkeitsverteilung von
Ausbreitungssituationen (aks) heranzuziehen. Die Verwendung von mehrjährigen
Häufigkeitsverteilungen von Ausbreitungssituationen stellt in der Tierhaltung den Regelfall dar.
Zeitreihen werden hingegen eingesetzt, wenn entweder entsprechende wiederkehrende
Fluktuationen oder Leerzeiten bei den Emissionen zu berücksichtigen sind.
Der Deutsche Wetterdienst führt an den Stationen seines Messnetzes routinemäßig
Messungen der wichtigsten meteorologischen Parameter durch. Für Ausbreitungsrechnungen
stehen die Daten in Form von 3-parametrigen Ausbreitungsklassenstatistiken und Zeitreihen
zur Verfügung. In einer Ausbreitungsklassenstatistik sind die mittlere Windgeschwindigkeit und
die mittlere Windrichtung in Abhängigkeit von der dynamischen Stabilität der Atmosphäre für
einen langjährigen Zeitraum (i. d. R. 10 Jahre) entsprechend der Häufigkeit ihres Auftretens
aufgelistet. Aufgrund der fehlenden zeitlichen Zuordnung der Parameter ist eine
Ausbreitungsklassenstatistik nicht für die Simulation zeitlich variabler Stoffmassenströme
geeignet. Die Variabilität kann nur mithilfe einer Zeitreihe adäquat berücksichtigt werden, sie
enthält die stündlichen Mittelwerte der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung sowie die
Ausbreitungsklassen für den Zeitraum eines Jahres. Die Repräsentativität der Daten einer
Zeitreihe, d.h. die Abweichungen vom langjährigen Mittel wird vom Deutschen Wetterdienst
geprüft.
Die Verteilung der zu untersuchenden Stoffe in der Atmosphäre wird durch advektive und
turbulent diffusive Prozesse bestimmt. Ein advektiver Transport mit der mittleren Strömung
bewirkt nur eine räumliche Verlagerung der Geruchsstoffe, mechanisch und thermisch
induzierte Turbulenz erzeugt dagegen eine Durchmischung und damit eine Verdünnung. Für
die Ausbreitungsrechnung werden dementsprechend neben der Windgeschwindigkeit und der
Windrichtung auch Daten zur Charakterisierung der atmosphärischen Stabilität benötigt. Die
Ausbreitung während der nächtlichen Ausstrahlung bei wolkenlosem Himmel und geringen
Windgeschwindigkeiten (stabile Schichtung) weicht beispielsweise deutlich von der Situation
am Tag bei hoher Einstrahlung und größeren Windgeschwindigkeiten (labile Schichtung) ab.
Die Windgeschwindigkeits- und Windrichtungsdaten setzen sich aus einem Anteil zur
Charakterisierung der mittleren Strömung und einer Zusatzkomponente zusammen, durch die
eine turbulente Fluktuation der Strömung beschrieben wird. Während die mittleren
Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen dem Ausbreitungsmodell in Form von Messwerten
bereitgestellt werden müssen, die für den jeweiligen Standort der Emittenten repräsentativ sind,
wird die Zusatzkomponente im Verlauf der Simulation für jedes Zeitintervall und jedes
Simulationspartikel neu berechnet.
Die dynamische Stabilität ist nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 3782 Blatt 1 in 6
Ausbreitungsklassen nach Klug / Manier unterteilt. Die Ausbreitungsklassen beschreiben
12
mithilfe des Bedeckungsgrades des Himmels, der Tageszeit und der Windgeschwindigkeit auf
einfache Weise atmosphärische Zustände mit unterschiedlicher mechanischer und thermischer
Turbulenzproduktion.
Die Definition der Ausbreitungsklassen ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 2: Schema zur Bestimmung der Ausbreitungsklassen
Windgeschwindigkeit in 10 m
Höhe in m/s
Gesamtbedeckung in Achteln *)
für Nachtstunden **)
für Tagesstunden **)
0/8 bis
6/8
7/8 bis
8/8
0/8 bis
2/8
3/8 bis
5/8
6/8 bis
8/8
1 und kleiner I II IV IV IV
1,5 und 2 I II IV IV III2
2,5 und 3 II III1 IV IV III2
3,5 und 4 III1 III1 IV III2 III2
4,5 und drüber III1 III1 III2 III1 III1
*) Bei den Fällen mit einer Gesamtbedeckung die ausschließlich aus hohen Wolken (Cirren)
besteht, ist von einer um 3/8 erniedrigten Gesamtbedeckung auszugehen.
**)
Für die Abgrenzungen sind Sonnenaufgang und -untergang (Ortszeit) maßgebend. Die
Ausbreitungsklasse für Nachtstunden wird noch für die auf den Sonnenaufgang folgende
volle Stunde eingesetzt.
Für den Standort Lilienthal werden die meteorologischen Daten der Wetterstation Bremen
Flughafen herangezogen. Die Daten liegen als Zeitreihe (AKT) für den Zeitraum von
01.01.2001 bis 31.12.2001 vor. Im Datenkopf stehen die stationsbezogenen effektiven
Anemometerhöhen für alle 6 Rauigkeitsklassen der TA Luft (2002). Damit kann AUSTAL 2000
die Windgeschwindigkeit aus einer AKT oder AKS auf den Standort übertragen. Die
verwendeten Zeitreihen wurden bei der Beschaffung durch den DWD auf Repräsentativität
geprüft und es wurden nur repräsentative Zeitreihen beschafft. Der Messort Bremen liegt ca.
12,5 km südwestlich des zu untersuchenden Standortes und stellt für alle im Umfeld zur
Verfügung stehenden Wetterstationen die größte Übereinstimmung dar.
13
Abb. 2: Darstellung der Windrichtungsverteilung für die dargestellten Windgeschwindigkeiten der Station
Bremen
Abb. 3: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen für die verwendete Wetterstation
NORD
SÜD
WEST OST
2%
4%
6%
8%
10%
Windgeschw . [m/s]
> 10
8.5 - 10.0
7.0 - 8.4
5.5 - 6.9
3.9 - 5.4
2.4 - 3.8
1.9 - 2.3
1.4 - 1.8
< 1.4
Windstille: 1,16%
1 ,2
7 ,85 ,9
7 ,9
2 7 ,82 6 ,1
1 3 ,5
6 ,0
2 ,80 ,9
0
5
1 0
1 5
2 0
2 5
3 0
%
H ä u f i g k e i t s v e r t e i l u n g W i n d g e s c h w i n d i g k e i t (A u s b re i t u n g s k l a s s e A l l e )
W in d g e s c h w in d ig k e i ts k la s s e ( m /s )W in d s ti l l e < 1 .4 1 .4 - 1 .8 1 .9 - 2 .3 2 .4 - 3 .8 3 .9 - 5 .4 5 .5 - 6 .9 7 .0 - 8 .4 8 .5 - 1 0 .0 > 1 0
8 ,1
1 3 ,8
5 6 ,9
1 3 ,0
4 ,72 ,4 1 ,1
0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
%
H ä u f i g k e i t s v e r t e i l u n g A u s b re i t u n g s k l a s s e
A u s b r e i tu n g s k la s s eI II III1 III2 IV V U n b e k a n n t
14
5.2.2 Rauigkeit
Für die Simulation der Geruchsstoffausbreitung wird ein dreidimensionales Windfeld benötigt.
Das Ausbreitungsmodell berechnet dieses Windfeld mithilfe der zweidimensionalen Daten der
Ausbreitungsklassenstatistik oder Zeitreihe, die nur für die Verhältnisse in der Messhöhe von 10
m über Grund repräsentativ sind, unter Verwendung der Rauigkeitslänge. Das vertikale
Windprofil wird von der Rauigkeitslänge bestimmt. Über glatten Oberflächen, die eine kleinere
Rauigkeitslänge aufweisen (z.B. Wiesen), nimmt die Windgeschwindigkeit in Bodennähe
stärker mit der Höhe zu als über rauen Oberflächen mit einer größeren Rauigkeitslänge (z.B.
Wald). Die Rauigkeitslänge wird unter Rückgriff auf ein Kataster bestimmt, in dem die Werte in
Abhängigkeit von verschiedenen Geländeoberflächen (CORINE-Klassen) eingeteilt sind.
Tabelle 3 zeigt die CORINE-Klassen mit den zugehörigen charakteristischen Rauigkeitslängen. Tabelle 3: Rauhigkeitslängen nach dem CORINE-Kataster
Die Rauigkeitslänge ist innerhalb eines Kreises mit dem Radius der 10-fachen Höhe einer
Emissionsquelle und darin ggf. durch eine gewichtete Flächenmittelung im Fall von
unterschiedlichen Oberflächenrauigkeiten zu bestimmen (Anhang 3, Nummer 5 der TA-Luft).
Das Merkblatt Nr. 56 „Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit Austal 2000 in
Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions- Richtlinie geht für
bodennahe Quellen sogar dazu über mindestens einen 200m Radius zugrunde zu legen.
15
Für diesen Bereich weist das Corine- Kataster überwiegend einen Rauigkeitswert von 0,4725 m
aus. Gemäß Konvention der TA Luft wird dieser Rauhigkeitsbeiwert auf den Wert 0,5
aufgerundet. Der Standort um die Hofstellen kann als uneinheitlich eingestuft werden. Die
Bebauung in Lilienthal Trupe ist hauptsächlich einreihig entlang der Straße angeordnet. Im
Kreuzungsbereich Lilienthaler Allee/ Trupe ist insbesondere in Richtung Bremen keine
Bebauung vorzufinden. Es sind also im Radius von 200 m sowohl mit Wohnbebauung
verdichtete Bereiche, als auch Grünland/ Acker vorhanden. Die gewählte Rauigkeitslänge wird
angesichts der örtlich vorgefundenen Situation als korrekt eingestuft.
5.3 Datengrundlage für die Eingabeparameter in der Ausbreitungsrechnung
Für die Ausbreitungsberechnung werden i. d. R. tatsächlich mittels Messung festgestellte
Ammoniakemissionswerte herangezogen. Da die Ermittlung solcher Daten vor Ort einen sehr
hohen Zeit- und Kostenaufwand erfordert und zudem von vielen Voraussetzungen abhängig ist,
bedient man sich bereits bekannter Jahresmittelwerte der Geruchsstoffemissionen. Die
Emissionswerte sind für die gängigsten Tierhaltungsarten und Verfahren in der VDI- Richtlinie
3894 entnommen, die im Wesentlichen mit den Daten der TA Luft übereinstimmen.
Weitere Quelldaten, auf die im Rahmen der Ausbreitungsberechnung zurückgegriffen wird, sind
u. a. die Höhe der Abluftpunkte sowie produktionsbedingte Leerzeiten, in denen keine nennens-
werten Emissionen freigesetzt werden. Eine Berücksichtigung des Wärmestromes bzw. der
Abgastemperatur erfolgt bei den vorliegenden Quellen nicht, da sie nach der TA Luft bzw. der
VDI Richtlinie 3782 Blatt 3 als kalte Quellen aufzufassen sind. Eine mechanische oder
thermische Überhöhung unterbleibt somit bei diesen Quellen.
6. Beurteilungskriterien
6.1 Beurteilung der zu erwartenden Geruchsimmissionssituation nach der
Geruchsimmissions-Richtlinie des Landes Niedersachsen (GIRL)
Da die TA Luft in der vorliegenden Fassung keine näheren Vorschriften enthält, in welcher
Weise zu prüfen ist, ob von einer Anlage Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, die im
Sinne des § 3 BImSchG Abs. 1 erhebliche Belästigungen darstellen, gilt in Niedersachsen seit
2001 bis zum Erlass entsprechender bundeseinheitlicher Verwaltungsvorschriften die
Verwaltungsvorschrift zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (GIRL), die in
novellierter Fassung am 23.07.2009 als gem. RdErl. d. MU, d. MS, d. ML u. d. MW eingeführt
wurde (veröffentlicht im Nds. Mbl. Nr. 24/2006). Berechnungsgrundlage ist die aktuelle
Neufassung der GIRL vom 23.07.2009, die am 09.09.2009 im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht
wurde.
Als Grundlage der Beurteilung von Geruchsimmissionen wird in der GIRL die so genannte Ge-
ruchsstunde auf der Basis von einer Geruchsstoffeinheit je Kubikmeter (1GE/m³) heran-
gezogen. Die Geruchsstunde wird über die Immissionszeitbewertung definiert. Hierbei werden
Geruchsimmissionen von mindestens 6 Minuten Dauer innerhalb einer Stunde jeweils als volle
16
Geruchsstunde gewertet und bei der Summation über das Jahr berücksichtigt. Demgegenüber
werden Immissionszeiten von weniger als 10 % je Zeitintervall (< 6 Minuten je Stunde) bei der
Geruchshäufigkeitsermittlung vernachlässigt. Zur Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen
Erheblichkeit von Geruchseinwirkungen sind die relativen Häufigkeiten der Geruchsstunden
heranzuziehen und in Abhängigkeit des jeweiligen Baugebietes den hierfür festgelegten
Immissionswerten gegenüberzustellen.
Nach der GIRL (Stand 23.07.2009) sind Geruchsimmissionen im Sinne des § 3 (1) des
BImSchG als erhebliche Belästigungen anzusehen, wenn die in der nachfolgenden Tabelle 3
angegebenen Immissionswerte (IW) überschritten werden.
Tabelle 4: Immissionsgrenzwerte für Geruchsstoffe in Abhängigkeit von der Nutzungsart
Gebietskategorie Immissionsgrenzwert*
Wohn- und Mischgebiete, 0,10
Gewerbe-/Industriegebiete 0,15
Dorfgebiete 0,15
* ein Immissionswert von 0,10 entspricht z. B. einer Überschreitungshäufigkeit der voreinge-stellten Geruchskonzentration von 1GE/m³ in 10 % der Jahresstunden.
Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind nach der
GIRL entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechtes den o. g. Gebietskategorien bzw.
Baugebieten zuzuordnen.
Der für Dorfgebiete genannte Immissionswert gilt nur für Geruchsimmissionen verursacht durch
Tierhaltungsanlagen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb (siehe
unten). Für den Außenbereich sind andere Immissionswerte heranzuziehen. In der Begründung
und den Auslegungshinweisen zur GIRL vom 23.07.2009 wird in Bezug auf den Außenbereich
folgendes ausgeführt:
Im Außenbereich sind (Bau-) Vorhaben entsprechend § 35 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) nur
ausnahmsweise zulässig. Ausdrücklich aufgeführt werden landwirtschaftliche Betriebe.
Gleichzeitig ist das Wohnen im Außenbereich mit einem immissionsschutzrechtlichen
geringeren Schutzanspruch verbunden. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, unter Prüfung
der speziellen Randbedingungen des Einzelfalles bei der Geruchsbeurteilung im Außenbereich
einen Wert bis zu 0,25 für landwirtschaftliche Gerüche heranzuziehen.
In dem Gemeinsamen Runderlass des ML, MS, MU und MW vom 30.05.2006 zur
Geruchsimmissions-Richtlinie hat das Land Niedersachsen in Bezug auf die
Grenzwertfestsetzung in Außenbereichslagen folgendes festgelegt:
"In Dorfgebieten und im Außenbereich ist auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht zu nehmen. Die Hinweise zur
Prüfung im Einzelfall gelten auch für die Anlagen der Landwirtschaft. Unter der Voraussetzung
überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung und daraus resultierender Emissionen aus
Tierhaltungsanlagen können Immissionswerte von bis zu 20 v. H. relativer
17
Geruchsstundenhäufigkeit zugelassen werden." In sehr stark landwirtschaftlich geprägten
Regionen Niedersachsens kann in den Einzelfällen, in denen ausschließlich die Interessen von
Landwirten und Landwirtinnen oder Betreiberinnen und Betreiber von Tierhaltungsanlagen
untereinander berührt sind, ein höherer Immissionswert zugelassen werden“. Das geplante Baugebiet ist laut
Entwurf als Dorfgebiet konzipiert. In
beide Richtungen entlang der Straße
Trupe ist ebenfalls Dorfgebiet (MD)
ausgewiesen, so dass sich das
Grundstück vom Bebbauungsplan her
gut einfügen müsste. Es ist demnach
für das Baugebiet B-92 11. Änderung
Feldhausen I „Seniorenwohnen
Trupe“ ein zulässiger Immissionswert
von 15% der Jahresstunden
anzuwenden. Die
Grenzwertfestsetzung in der GIRL
vom 23.07.2009 berücksichtigt auch
die unterschiedliche Belästigungs-
wirksamkeit der von den Tierhaltungsverfahren (Rind, Schwein, Geflügel) abhängigen Geruchs-
herkünfte. Hintergrund für diese Regelung sind die Ergebnisse eines in den Jahren 2003 bis
2006 durchgeführten, umfangreichen Forschungsvorhabens zur „Geruchsbeurteilung in der
Landwirtschaft“, das als Verbundprojekt der Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen durchgeführt wurde. Ziel
dieses sog „Fünf-Länder-Projektes“ war es, die Grundlagen für ein spezifisches
Beurteilungssystem für Geruchsimmissionen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen auf Basis
systematischer Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen zu entwickeln (BOTH, 2006;
GIRL-Expertengremium, 2007). Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die
Geruchsqualität „Rind“ kaum belästigend wirkt, gefolgt von der Geruchsqualität „Schwein“. Eine demgegenüber deutlich stärkere Belästigungswirkung geht von der Geruchsqualität „Geflügel“ in der Form der Geflügelmast aus (s. Abb. 4).
Diese Untersuchungsergebnisse fanden auch ihren Niederschlag in der überarbeiten Fassung
der GIRL, die 09.09.2009 im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht wurde. Sie sieht im Falle der
Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen, vor, dass eine
belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen und anschließend mit den
Immissions(grenz)werten zu vergleichen ist.
Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb soll die Gesamtbelastung IG
mit dem Faktor fgesamt multipliziert werden:
IGb = IG fgesamt
Abb. 4: Expositions-Wirkungsbeziehung zwischen der
Art und Intensität von Geruchseinwirkungen und dem
Anteil der dadurch sehr stark belästigten Personen
(nach Both, 2006)
18
Tabelle 5: Gewichtungsfaktoren f für die einzelnen Tierarten ( GIRL 2009)
Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f
Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen)
1,5
Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca. 5.000 Mastschweinen bzw. unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen)
0,75
Milchkühe mit Jungtieren (einschl. Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsimmissionsbelastung nur unwesentlich beitragen)
0,5
Für Tierarten, die nicht in Tabelle 5 enthalten sind, ist der Gewichtungsfaktor 1 einzusetzen. Die
Milchviehhaltung inklusive Bullenmast, Rinderaufzucht und Maissilagelagerung wird mit dem
Faktor 0,5 versehen. Grassilagelagerung erhält demnach, da in der oben genannten Tabelle
nicht aufgeführt, einen Gewichtungsfaktor von 1. Die ebenfalls vorzufindende
Legehennenhaltung wird mit dem Faktor 1 berücksichtigt. Die Pferdehaltung wird, wie in den
Gerichtsurteilen des BayVGH und des VGH BW veröffentlicht, mit dem Faktor 0,5 versehen.
7. Ergebnisse
Die Berechnung der Geruchsimmission soll nach der GIRL auf quadratischen Beurteilungs-
flächen erfolgen, deren Seitenlänge einheitlich 250 m beträgt. In Abweichung von diesem
Standardmaß können geringere Rastergrößen – bis hin zu Punktbetrachtungen – gewählt
werden, wenn sich die Geruchsimmissionen durch eine besonders inhomogene Verteilung
innerhalb der immissionsschutzrechtlich relevanten Beurteilungsflächen auszeichnen. Dies ist
häufig in landwirtschaftlich geprägten Bereichen anzutreffen.
Ausgehend von einer Dorfgebietscharakter (MD) sind Immissionswerte bis 15% der
Jahresstunden zulässig. Es wird daher davon ausgegangen, dass hier ein zulässiger
Immissionswert von 15% Geruchsstundenhäufigkeit an den nächstgelegenen Wohnhäusern
inklusive möglicher Außenwohnbereiche (Terrasse etc.) zulässig ist. Dieser Immissionswert
bezieht sich nicht auf Gartenflächen.
An dem geplanten Wohnhaustandort für die Seniorenwohnungen wird der zulässige
Immissionswert von 15% unterschritten. Der höchste prognostizierte Immissionswert beträgt an
der nordwestlichen Ecke des Bebauungsplanes B-92 11. Änderung Feldhausen I
„Seniorenwohnen Trupe 14,6% der Jahresstunden.
19
9 Zusammenfassung
Die Lilienthaler Kunststiftung Monika und Hans Adolf Cordes betreibt die Ausweisung des
Bebauungsplanes B-92 11. Änderung Feldhausen I „Seniorenwohnen Trupe“ zur Errichtung
eines Wohnhauses mit seniorengerechten Wohnungen auf dem Flurstück 274/7, Flur 3,
Gemarkung Lilienthal. In westlicher Richtung befinden sich die landwirtschaftlichen Betriebe
Helmke, Behrens, Michaelis, Dehlwes, Schlötelborg, Seedorf, Ahrens und Wendelken. Die
Fütterung erfolgt mit Gras- und Maissilagen, die auf der Hofstellen gelagert werden. Die AG
Immissionsschutz der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurde im Zuge der Überprüfung
des Vorhabens durch die Lilienthaler Kunststiftung Monika und Hans Adolf Cordes beauftragt,
eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung der zu erwartenden Geruchssituation nach
Maßgaben der TA Luft bzw. GIRL vorzunehmen.
Durch die Tierhaltungsanlagen der landwirtschaftlichen Betriebe werden Geruchsemissionen
freigesetzt und über den Luftweg transportiert. Am untersuchten Standort werden die
zulässigen Immissionswerte der GIRL für Wohnnutzung in einem eingehalten. Es sind für
Dorfgebiete (MD) bis zu 15% Geruchsstundenhäufigkeit zulässig. Dieser Wert wird mit einem
Maximalwert von 14,6% der Geruchsstundenhäufigkeit erheblich unterschritten. Es ist daher
aus immissionsrechtlicher Sicht nicht zu erwarten, dass durch die verursachten
Geruchsimmissionen an Wohnhäusern im Bebauungsplan B-92 11. Änderung Feldhausen I
„Seniorenwohnen Trupe“ schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen
hervorgerufen werden.
gez. Thomas Wagner
Fachbereich 3.12 - Arbeitsgebiet Immissionsschutz
20
10 Literatur
Anonym (2004): Fachgespräch zur Anwendung von Austal2000 – Geruch beim Landkreis
Cloppenburg am 25.11.2004, Protokoll Anonym (2005): Festlegung der Geruchsemissionsfaktoren im Landkreis Cloppenburg, Stand 7.
März 2005. Zusammenstellung des Dezernats Umweltmeteorologie im GAA Hildesheim, schriftliche Mitteilung
Anonym (2006a): Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutz Geset-zes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Geset-zes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I Seite 1619).
Anonym (2006b): Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit Austal2000 in Ge-nehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinie. Merkblatt 56. Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
Anonym (2006c): Handhabung der TA Luft bei Tierhaltungsanlagen – Ein Wegweiser für die Praxis. KTBL-Schrift 447. Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V., Darmstadt
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)
Deutsches Institut Für Normung e.V. (1992): DIN 18910 - Wärmeschutz geschlossener Ställe. Wärmedämmung und Lüftung - Planungs- und Berechnungsgrundlagen. Beuth Verlag GmbH, Berlin.
GIRL (2008): Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL) in der Fassung vom 29.02.2008 mit einer Ergänzung vom 10.09.2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29.02.2008 (zweite ergänzte und aktualisierte Fassung)
Gesetz Zum Schutz Vor Schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-räusche, Erschütterungen Und Ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG). Bonn, zuletzt geändert am 08. Juli 2004 (BGBl. I S. 1590).
MU (2008): Neufassung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL); Anlage (n): - Neufassung der GIRL vom 29.02.2008 mit einer Ergänzung vom 10.09.2008 -
Oldenburg, J. (1989): Geruchs- und Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung. KTBL-Schrift 333, Darmstadt.
VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1 (Sept. 2011) Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Haltungsverfahren und Emissionen Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde
VDI-Richtlinie 3940 (1993): Bestimmung der Geruchsstoffimmission durch Begehungen. VDI-Handbuch Reinhaltung der Luft, Band 1, VDI-Verlag, Düsseldorf.
Verwaltungsvorschrift zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Gem. RdErl. d. MU, d. MFAS, d. ML und d. MW vom 30.05.2006 – 33-40500/201.2 – vom 30. Mai 2006 8(Nds. MBl. S. 657) – VORIS 28500 –
21
Anhang A
Olfaktometrie
Messungen zur Bestimmung von Geruchsstoffkonzentrationen erfolgen gemäß der GIRL nach
den Vorschriften und Maßgaben der VDI-Richtlinie 3381 – Olfaktometrie – Geruchs-
schwellenbestimmung – Blatt 1 – 4. Bei der Olfaktometrie handelt es sich um eine kontrollierte
Darbietung von Geruchsträgern und die Erfassung der dadurch beim Menschen her-
vorgerufenen Sinnesempfindungen. Sie dient einerseits der Bestimmung des menschlichen
Geruchsvermögens andererseits der Bestimmung unbekannter Geruchskonzentration.
Die Durchführung von Messungen zur Bestimmung von Geruchskonzentrationen beginnt mit
der Probenahme und Erfassung der Randbedingung. Während der Probenahme wird die
Luftfeuchte und Außentemperatur mit Hilfe eines Thermo Hygrografen (Nr. 252, Firma Lam-
brecht, Göttingen) aufgezeichnet. Windgeschwindigkeit und –richtung werden, sofern von
Relevanz, mit einem mechanischen Windschreiber nach Wölfe (Nr. 1482, der Firma Lambrecht,
Göttingen) an einem repräsentativen Ort in Nähe des untersuchten Emittenten erfasst. Die
Abgas- oder Ablufttemperatur wird mit einem Thermo-Anemometer (L. Nr. 3025-700803 der
Firma Thies-wallec) ermittelt oder aus anlagenseitigen Messeinrichtungen abgegriffen.
Der Betriebszustand der emittierenden Anlage/Quelle wird dokumentiert. Die Ermittlung des Ab-
gas-/Abluftvolumenstromes wird mit Hilfe eines über die Zeit integrierend messenden Flügel-
radanemometers DVA 30 VT (Nr. 41338 der Firma Airflow, Rheinbach) oder aus Angaben über
die anlagenseitig eingesetzte Technik durchgeführt.
Die Geruchsprobenahme erfolgt auf statische Weise mit dem Probenahmegerät nach Man-
nebeck mittels Unterdruckabsaugung in PET-Beuteln (Melitta® -Bratschlauch). Hierbei handelt
es sich um geruchsneutrale und annähernd diffusionsdichte Probenbeutel. Als Ansaugleitungen
für das Probenahmegerät dienen Teflonschläuche. Je Betriebszustand und Emissionsquelle
werden mindestens 3 Proben genommen.
Die an der Emissionsquelle gewonnenen Proben werden noch am gleichen Tag im Ge-
ruchslabor der LUFA Nord-West mit Hilfe eines Olfaktometers (Mannebeck TO6-H4P) mit
Verdünnung nach dem Gasstrahlprinzip analysiert.
Der Probandenpool (ca. 15 Personen) setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
LUFA zusammen, die sich regelmäßig hinsichtlich ihres Geruchsempfindens Probandeneig-
nungstests unterziehen, um zu kontrollieren, ob ihr Geruchssinn als „normal“ einzustufen ist.
Nur solche Probanden, die innerhalb der einzuhaltenden Grenzen liegen, die für n-Butanol und
22
H2S genannt sind, nehmen an der olfaktometrischen Analyse teil. Die Ergebnisse der
Eignungstests werden in einer Karte dokumentiert.
Die Analyse erfolgt nach dem so genannten Limitverfahren. Zunächst wird den Probanden
synthetische Luft dargeboten, um dann ausgehend von einem für die Probanden unbekannten
Zeitpunkt Riechproben mit sukzessiv zunehmender Konzentrationsstufe darzubieten. Der
jeweilige Proband teilt per Knopfdruck dem im Olfaktometer integrierten Computer mit, wenn er
eine geruchliche Veränderung gegenüber der Vergleichsluft wahrnimmt oder nicht (Ja-Nein-
Methode). Nach zwei positiv aufeinander folgenden Antworten wird die Messreihe des
jeweiligen Probanden abgebrochen. Für jede durchgeführte Messreihe wird der Umschlagpunkt
(ZU) aus dem geometrischen Mittel der Verdünnung der letzten negativen und der beiden ersten
positiven Antworten bestimmt. Die Probanden führen von der Geruchsprobe jeweils mindestens
drei Messreihen durch. Aus den Logarithmen der Umschlagpunkte werden der arithmetische
Mittelwert (M) und seine Standardabweichung (S) gebildet. Der Mittelwert als Potenz von 10
ergibt den Ž oder Z (50) – Wert, der die Geruchsstoffkonzentration angibt.
23
Anhänge
Karte
Rechenlaufprotokoll
Eingabedaten variable Emissionen
Geruchshäufigkeiten in Rasterdarstellung
16 m Raster im Maßstab 1:2.500
Geruchshäufigkeiten in Isoliniendarstellung
Im Maßstab 1:5.000 als Übersichtsdarstellung
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Museum
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N = 5887935
E =
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Vermessungs- und Katasterverwaltung
NiedersachsenLiegenschaftskarte 1:2000
StandardpräsentationGemeinde: Lilienthal
Gemarkung: Lilienthal
Flur: 3 Flurstück: 274/7
Erstellt am 17.05.2016
Maßstab 1:2000 Meter0 20 40 60
Verantwortlich für den Inhalt:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
- Katasteramt Osterholz-Scharmbeck - Stand: 14.05.2016
Pappstraße 4
27711 Osterholz-Scharmbeck
Bereitgestellt durch:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Abt. GIS
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg
Zeichen:
Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe sind gemäß § 5 Niedersächsisches Gesetz über das
amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBI. 2003) nur mit Erlaubnis der für den Inhalt verantwortlichen Behörde zulässig.
AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft D:\Austal_Projekte\2016\Lilienthal_Lilienthaler_Kunststiftung\1Erweiterung_Helmke_HS_Rinder_V1\1Erweiterung_Helmke_HS_Rinder_V1.aus
MAßSTAB:
0 0,05 km
1:2.500
PROJEKT-TITEL:
Lilienthaler KunststiftungNeubau eines Hauses mit Wohneinheiten für seniorengerechtes Wohnen
BEMERKUNGEN:
Lilienthaler KunststiftungMonika und Hans Adolf CordesTrupe 628865 Lilienthal
Neubau eines Hauses mit Wohneinheiten für seniorengerechtes Wohnen
Berücksichtigung fanden die Neubaumaßnahmen Helmke und die Tierhaltung Glensk
FIRMENNAME:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
BEARBEITER:
Thomas Wagner (Dipl. Ing. FH)
DATUM:
02.09.2016
PROJEKT-NR.:AUSGABE-TYP:
ODOR_MOD ASW
EINHEITEN:MAX:
96,1
STOFF:
ODOR_MOD
QUELLEN:
63
AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft D:\Austal_Projekte\2016\Lilienthal_Lilienthaler_Kunststiftung\1Erweiterung_Helmke_HS_Rinder_V1\1Erweiterung_Helmke_HS_Rinder_V1.aus
MAßSTAB:
0 0,1 km
1:5.000
PROJEKT-TITEL:
Lilienthaler KunststiftungNeubau eines Hauses mit Wohneinheiten für seniorengerechtes Wohnen
BEMERKUNGEN:
Lilienthaler KunststiftungMonika und Hans Adolf CordesTrupe 628865 Lilienthal
Neubau eines Hauses mit Wohneinheiten für seniorengerechtes Wohnen
Berücksichtigung fanden die Neubaumaßnahmen Helmke und die Tierhaltung Glensk
FIRMENNAME:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
BEARBEITER:
Thomas Wagner (Dipl. Ing. FH)
DATUM:
02.09.2016
PROJEKT-NR.:AUSGABE-TYP:
ODOR_MOD ASW
EINHEITEN:MAX:
96,1
STOFF:
ODOR_MOD
QUELLEN:
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