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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – ein Hebel für mehr Durchlässigkeit?
Ulf Banscherus Fachveranstaltung ver.diFachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung und Bereich Bildungspolitik
„Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hoch-schulischer Bildung – Vision oder Wirklichkeit? “
Berlin, 17. Januar 2011
Fakultät Erziehungswissenschaften Promotionskolleg Lebenslanges Lernen der Hans-Böckler-Stiftung
Gliederung
1. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
2. Wichtige Kontextbedingungen
3. Reformbedarfe
4. Perspektiven für mehr Durchlässigkeit
1. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Hochschulzugang in Deutschland
Studienanfänger/innen nach Art der Studienberechtigung 2008/2009 (in %)
Art der Studienberechtigung Universitäten Fachhochschulen
Gymnasium, Fachgymn., Gesamtschule 91,4 55,8(Berufs-)Fachschule, Fachakademie 1,6 11,7Fachoberschule 1,2 22,5Zweiter Bildungsweg1) 2,1 5,1Dritter Bildungsweg2) 0,6 1,8Eignungsprüfung Kunst/Musik 0,2 0,0Ausländische Studienberechtigung 1,2 0,8Sonstige 1,7 2,21) Abendgymnasien, Kollegs2) Studienanfänger/innen ohne traditionelle Studienberechtigung
1994 1997 2000 2003 2006 2009
65 6253 51 50 45
Anteil der Studienanfänger/innen an Fachhochschulenmit beruflicher Ausbildung 1994-2009 (in %)
Quelle: Bildungsbericht 2010
Quelle: Isserstedt u.a. 2010
Historische Entwicklung der nicht-traditionellen Hochschulzugangswege
• Deutsches Reich: Zugangsprüfung auf Empfehlung einer „Persönlichkeit des öffentlichen Lebens“ in Preußen
• Weimarer Republik: Abiturientenkurse für Kriegsheimkehrer in Stuttgart, Neukölln (Berlin), Altona (Hamburg), München; in Berlin auch „Arbeiterabiturientenkurse“ (bis 1933)
• NS-Diktatur: „Langemarck-Studium“ für Nationalsozialisten• DDR: „Arbeiter- und Bauernfakultäten“ (bis 1960er Jahre)
• BRD: Aufbau des „Zweiten“ (Abendgymnasien, Kollegs) und „Dritten Bildungsweges“ („Begabtenprüfung“)o 60er/70er Jahre: Starker Ausbau des „Zweiten Bildungsweges“o 1990er Jahre: Erweiterung des „Dritten Bildungsweges“
• Nicht-traditionelle Zugangswege wurden vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels gefördert (Elisabeth Schwabe-Ruck: „Lückenfüller-Funktion“ statt Beitrag zur Chancengleichheit)
Bestehende Zulassungsregelungen 2007
• Zugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte bestanden in allen Bundesländern, allerdings in sehr unterschiedlichen Ausprägungen
• Zulassungsvoraussetzungeno Abgeschlossene Berufsausbildung (teilweise nur für „fachaffine“
Bereiche; teilweise Meisterprüfung o.ä. als Mindestanforderung)o Mehrjährige Berufserfahrungo Weitere Vorschriften zu Mindestalter, Notendurchschnitt,
Wohnsitz etc. je nach Bundesland
• Grundformen des Erwerbs der Studienberechtigungo Zuerkennung der (i.d.R. fachgebundenen) Studienberechtigung
für Meister/innen und Inhaber/innen vergleichbarer Abschlüsse (2007 in 10 Ländern möglich)
o Erwerbs der fach- (sowie teilweise hochschul-)gebundenen Studienberechtigung durch eine Zugangsprüfung (stark unter-schiedliche Inhalte in den einzelnen Ländern)(2007 in 14 Ländern möglich)
o Erwerbs der fach- und hochschulgebundenen Studien-berechtigung im Rahmen eines (2-4semestrigen) Probestudiums (2007 in 5 Ländern möglich)
Ziel der weitergehenden Öffnung
• Erklärung der Regierungschefs von Bund und Ländern (Dresden, Oktober 2008):
„ Die Länder werden bis zum Jahr 2010 länderübergreifend die Voraussetzungen zu formulieren, unter denen der allgemeine Hochschulzugang für Meister […] und Inhaber gleich gestellter Abschlüsse ermöglicht wird und der fachgebundene Zugang zur Hochschule für beruflich Qualifizierte nach erfolgreichem Berufsabschluss und dreijähriger Berufstätigkeit eröffnet wird.“
• Beschluss der Kultusministerkonferenz (März 2009):
o Allgemeine Studienberechtigung für Absolvent/inn/en einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meisterprüfung etc.)
o Reduzierung der Zulassungsvoraussetzungen zur Z-Prüfungo Möglichkeit der Zugangsprüfung für beruflich Qualifizierte in
„affinen“ Bereichen (Interpretationsspielraum: NI, NW, RP: Zuerkennung; Fächerbeschränkung nur in BW, BY, BE, HE, MV)
o Länderübergreifende Anerkennung nach dem ersten Studienjahr
Formen des „Dritten Bildungsweges“
Formen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte nach Bundesland
BundeslandZuerkennung
allgemeine HZB (Meister etc.)
Zuerkennung fachgeb. HZB (Berufsausb.)
fachgeb. HZB (Zugangsprüfung)
fachgeb. HZB (Probestudium)
Baden-Württemberg ja nein ja (affin) ** neinBayern * ja nein ja (affin) jaBerlin * nein nein nein ja (affin)Berlin (Gesetzentwurf) ja nein nein ja (affin)Brandenburg ja nein ja neinBremen * ja nein ja jaHamburg * ja nein ja neinHessen ja nein ja (affin) ** neinMecklenburg-Vorp. * tw. (FH) nein ja (affin) ** neinNiedersachsen * ja ja (affin) ja ** neinNordrhein-Westfalen * ja ja (affin) ja jaRheinland-Pfalz * ja ja (affin; FH) nein neinSaarland * ja nein ja ** ja **Sachsen tw. (fg.; FH) nein ja neinSachsen-Anhalt * ja nein ja neinSchleswig-Holstein ja nein ja jaThüringen ja nein ja nein*: In diesen Bundesländern wurde eine Vorabquote für die Zulassung beruflich qualifizierter Personen bzw. eine entsprechende Regelung festgelegt.
**: In diesen Bundesländern ist die Durchführung des Prüfungsverfahrens einheitlich durch Verordnung geregelt.
Stand: November 2010; Quellen: KMK 2010, Rechtsvorschriften der Länder; eigene Darstellung
Nicht-traditionelle Studierende in Deutschland
Quelle: Nickel/Leusing 2009
BE HH HE NI RP BB DE NW MV ST TH HB BW SH BY SL SN
2.99
2.67
2.36
1.45 1.371.19 1.09 1.01 0.93 0.87 0.78
0.600.46 0.44
0.29 0.25 0.16
Anteil Studienanfänger/innen ohne schulische Studienberechtigung nach Bundesland 2007 (in %)
Begriffsklärung „nicht-traditionelle Studierende“
Unterschiedliche Definitionen in der Literatur
o Studierende aus unterrepräsentierten Gruppen (z.B. sozial oder ethnisch diskriminierte Personen, Behinderte)
o Studierende, die nicht dem Leitbild des „Normalstudenten“ entsprechen (z.B. jobbende Studierende, Studierende mit Kindern)
o Studierende, die bei Studienbeginn älter sind als typische Anfänger/innen (z.B. „Mature Students“ in England oder Schweden)
o Studierende, die ihre Bildungsbiografie zwischenzeitlich unterbrochen haben (unabhängig von der Art der Studien-berechtigung)
o Studierende, die nicht über eine schulische Form der Studienberechtigung verfügen (z.B. „Dritter Bildungs-weg“ in Deutschland)
Nicht-traditionelle Studierende in Europa
Quelle: EUROSTUDENT III, Synopsis of Indicators; eigene Auswertungen
Englan
d/W
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Norweg
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Finnlan
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Deutsch
land
Fran
kreich
Italie
n
15
12
10
8
6 6 6
4 43 3
10 0
Anteil Studierender mit nicht-traditioneller Studienberechtigung 2006 (in %)
2. Wichtige Kontextbedingungen
Masterzugang ohne ersten Hochschulabschluss
Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)
„Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschul-gesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen für weiterbildende und künstlerische Masterstudiengänge an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann.“
Der realisierbare Beitrag zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung wird in hohem Maße von der Ausgestaltung der Eingangsprüfungen abhängig sein.
Umsetzung in den Landesgesetzen
Masterzugang ohne ersten Hochschulabschluss
BundeslandBesondere Zugangsregeln zu
weiterbildenden Masterstudiengängen
Baden-Württemberg neinBayern neinBerlin neinBerlin (Gesetzentwurf) jaBrandenburg neinBremen jaHamburg jaHessen jaMecklenburg-Vorp. jaNiedersachsen neinNordrhein-Westfalen neinRheinland-Pfalz jaSaarland neinSachsen neinSachsen-Anhalt jaSchleswig-Holstein jaThüringen ja
Stand: Dezember 2010; Quellen: Rechtsvorschriften der Länder; eigene Darstellung
Abfrage beim HRK- Hochschulkompass (Januar 2011):
Anzahl weiterbildender Masterstudiengänge in Deutschland: 578 (9,5% aller Master-programme)
ABER: Nur 250 (4,1%) an Hochschulen in Bundesländern mit besonderen Zugangs-regeln
Anrechnung von Kompetenzen
Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium(Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002 und vom 18.09.2008)
• Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll,
• Der maximal zu ersetzende Anteil der Studieninhalte liegt bei 50%,
• Die Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ist unabhängig von der Frage der Hochschulzugangsberechtigung.
Umsetzung in den Landesgesetzen
Grad der Verbindlichkeit in den Landeshochschulgesetzen
Bundesland Anrechnung von Kompetenzen
Baden-Württemberg möglich (PO)
Bayern möglich (PO)
Berlin nein
Berlin (Gesetzentwurf) gewährleistet
Brandenburg nein
Bremen gewährleistet
Hamburg gewährleistet
Hessen mögl. bei Akkr. (PO)
Mecklenburg-Vorp. nein
Niedersachsen gewährleistet
Nordrhein-Westfalen möglich
Rheinland-Pfalz gewährleistet
Saarland möglich (PO)
Sachsen möglich (PO)
Sachsen-Anhalt mögl. bei Akkr. (PO)
Schleswig-Holstein mögl. bei Akkr. (PO)
Thüringen möglich (PO)
Stand: Dezember 2010; Quellen: Rechtsvorschriften der Länder; eigene Darstellung
Keine gesetzlichen Möglichkeiten: 3 (2) BL
Hochschulen haben Möglichkeit zur Regelung Anrechnung in den PO: 5 (6) BL
Hochschulen haben Möglichkeit in akkreditier-ten Studiengängen: 3 BL
Hochschulen sind zur Anrechnung verpflichtet: 4 (5) BL
Exkurs: Anrechnung in der beruflichen Bildung
Nicht-repräsentative Umfrage unter 15 Industrie- und Handelskammern:
• Keine Möglichkeit zur Anrechnung von hochschulischen Prüfungen (Modulprüfungen) auf die Anforderungen des Ausbildungsberufeso Formaler Verweis auf BBiG und Ausbildungsordnungeno Eine Beraterin verwies auf angebliche Notwendigkeit der
vorherigen Implementation von ECVETo Vorherrschendes Motto: „Geht nicht, gibt‘s nicht.“
• Beispielhafte Begründung eines Beraters:„Hintergrund (der Nichtanrechenbarkeit) ist nicht zuletzt, dass die Berufsausbildung die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich verändernden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln soll. Es geht also um die sogenannte berufliche Handlungsfähigkeit. Diese setzt entsprechende berufspraktische Erfahrungen während der Ausbildung zwingend voraus und lässt sich nicht durch theoretische Kenntnisse ersetzen.“
Angebot berufsbegleitender Studiengänge
• Berufsbegleitende Studiengänge gelten als besonders gut geeignet für beruflich qualifizierte Studieninteressierte.
• Unklare Begriffsverwendungen bzw. Abgrenzungsprobleme:o Duale Studiengänge:
Kein berufsbegleitendes Angebot wegen Unternehmen als zweitem Ausbildungsort und Ausrichtung auf Abiturient/inn/en
o Fern- bzw. eLearning-Studiengänge:Hohe Abbruchqoute v.a. wegen Kollision mit familiären oder beruflichen Anforderungen; teilw. „Anonymität“ als Problem; hoher Anteil privater Angebote mit i.d.R. hohen Kosten
o Teilzeitstudiengänge:In erster Linie rein formaler Status ohne flankierende studien-organisatorische oder curriculare Maßnahmen
o Berufs- bzw. tätigkeitsbegleitende Studiengänge:Besondere didaktische und curriculare sowie studien-organisatorische Maßnahmen zwingend erforderlich (Position des Akkreditierungsrates, Beschluss vom 09.12.2010); Weitgehendes Fehlen zuverlässiger Informationen; Abgrenzung zu Fern- und Teilzeitstudiengängen nicht immer einfach
Anzahl berufsbegleitender Studiengänge
Anzahl berufsbegleitende und duale Studiengänge sowie Fernstudiengänge in Deutschland, nur grundständige Studiengänge
HIS 2009 IGBCE 2010
Anzahl berufsbegl.
Studiengänge
Anzahl duale Studiengänge
Anzahl berufsbegl.
Studiengänge
Anzahl Fernstudien-
gänge
Universitäten 36 . 6 12Fachhochschulen 216 . 119 76insgesamt 257 745 125 88
davon private Hochschulen . . 87 48
Hochschulkompass 2011
Anzahl duale Studiengänge
Anzahl Fernstudien-
gänge
Anzahl Teilzeit-
studiengänge
Anzahl grdst. Stg.
insgesamt
Universitäten 26 13 147 6.355Fachhochschulen 335 112 172 2.697insgesamt 361 125 319 9.052
davon private Hochschulen 72 65 101 1.144
3. Reformbedarfe
Mögliche Reformansätze
Mehr Durchlässigkeit zwischen den traditionell strikt getrennten Systemen der allgemeinen und der beruflichen Bildung in Deutschland (Martin Baethge: „Bildungsschisma“) könnten folgende Reformelemente schaffen:
• Weitere Verbesserung der Regelungeno Ausweitung der Möglichkeiten zur Zuerkennung einer fachgebundenen
Studienberechtigung ohne Zugangsprüfung für berufserfahrene Absolvent/inn/en einer Berufsausbildung (z.B. entsprechend der Neuregelungen in NI, NW und RP)
o Verzicht auf die Forderung der „fachlichen Affinität“ beim Erwerb einer fachgebundenen Studienberechtigung durch eine Zugangsprüfung und stärkere Berücksichtigung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen
o Schaffung der Zugangsmöglichkeit zu weiterbildenden Masterstudien-gängen ohne ersten Hochschulabschluss in allen Bundesländern
• Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungeno Sicherstellung des realen Bedarfs zum Lebensunterhalt unter Berück-
sichtigung der spezifischen Situation von beruflich Qualifizierteno Schaffung von Unterstützungsmaßnahmen zur Finanzierung der Studien-
gebühren für weiterbildende Studiengänge unter angemessener Beteiligung der Studieninteressierten, der Unternehmen und des Staates (z.B. Weiterbildungsfonds usw.)
Mögliche Reformansätze
• Information und Beratungo Bündelung der Kompetenzen von Berufs- und Studienberatungen zur
Entwicklung von zielgruppenspezifischem Informationsmaterialo Evtl. Aufbau einer integrierten Weiterbildungsberatung in den Städten
bzw. Landkreiseno Deutliche Intensivierung der Informationsaktivitäten
• Betreuung vor und nach der Zulassungo Schaffung von strukturierten Vorbereitungskursen auf ein Studium für
beruflich Qualifizierte und Maßnahmen zur intensiven Beratung und Betreuung vor der Studienaufnahme und zur Prüfungsvorbereitung
o Angebot einer spezifischen Betreuung in der Studieneingangsphaseo Didaktische, curriculare und studienorganisatorische Maßnahmen seitens
der Hochschulen• Nutzung bestehender Möglichkeiten
o Verzahnung der bestehenden Zugangs-, Anrechnungs- und Finanzierungsregeln
Auch bei weitergehenden Reformen sind die Möglichkeiten zur Verbesserung der Durchlässigkeit in relevantem Umfang über den „dritten Bildungsweg“ recht begrenzt. Auch ein „dritter Bildungsweg plus“ wäre aus einer bildungs-biografischen Perspektive immer mit dem Makel behaftet, eine „nachträgliche Korrektur“ einer falschen Entscheidung zu sein.
4. Perspektiven für mehr Durchlässigkeit
Strukturen des Bildungssystems
Aufbau des Bildungswesens in Deutschland
Aufbau des Bildungswesens in Schweden
Quelle: Eurydice-Datenbank
Verhältnis allgemeine – berufliche Bildung
Integrierte Sekundarstufe II / keine formale Berufsbildung
Hohe Durchlässigkeit / gleichgestellte Abschlüsse
Getrennte Systeme / unter-schiedliche Berechtigungen
Perspektiven für mehr Durchlässigkeit
• Einen relevanten Beitrag für mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung können „Sonderregelungen“ für beruflich Qualifizierte kaum leisten, auch wenn diese in vielen Einzelfällen neue Handlungsspielräume eröffnet haben bzw. eröffnen können. Vielmehr sollte die traditionell bestehende strukturelle Trennung zwischen allgemeinbildenden und berufs-bildenden Schulen in der Sekundarstufe II nachhaltig aufgebrochen werden.
• Zwischen die faktisch bestehenden weitgehend unverbundenen Stränge der Berufsausbildung und des gymnasialen Abiturs sollte eine integrierte Form der Ausbildung treten, die studien- und berufsvorbereitende Elemente verbindet und so den Schüler/inn/en zusätzliche Chancen einräumt. Mögliche Orientierungsbeispiele könnten unter anderem die Berufsbildenden höheren Schulen (BHS) in Österreich oder die höheren Wirtschafts- (HHX) bzw. Techniker-lehrgänge (HTX) in Dänemark sein.
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – ein Hebel für mehr Durchlässigkeit?
Ulf Banscherus
Berlin, 17. Januar 2011
Fakultät Erziehungswissenschaften Promotionskolleg Lebenslanges Lernen der Hans-Böckler-Stiftung