herausgeber/ redaktion volkswirtschaftliche fakultät / … · 2012. 8. 19. · die anerkennung...
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Herausgeber/ Redaktion
Student Office der Volkswirtschaftlichen Fakultät/ Fachstudienberatung Volkswirtschaftliche Fakultät / Department of Economics
Adresse Volkswirtschaftliche Fakultät / Department of Economics Ludwig-Maximilians-Universität München Schackstr. 4/IV D - 80539 München
Student Office Christa HutfleszTel.: 0049-89-2180-6901 Fax: 0049-89-2180-996901 E-mail: [email protected]
Homepage http://www.vwl.uni-muenchen.de
3. Auflage
© 2011 Student Office VWL
Inhaltsverzeichnis
1 Grußwort ...................................................................................................... 4
2 Kurzbeschreibung des Studiengangs Bachelor of Science Volkswirtschaftslehre ................................................................................... 5
2.1 Gegenstand des Studiengangs ....................................................................... 5
2.2 Beschreibung des Studienfachs ..................................................................... 5
3 Prüfungs- und Studienordnung .................................................................... 5
4 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis ........................................................ 6
5 Hinweis zur Kommunikation ........................................................................ 6
6 Anerkennungsfragen (Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen) ..................................................................................... 6
6.1 Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ................................... 7
6.1.1 Allgemeine Hinweise .................................................................................... 7
6.1.2 Formale Anerkennungsfähigkeit .................................................................. 7
6.1.3 Inhaltliche Anerkennung .............................................................................. 8
6.1.4 Durchführung des Verfahrens ...................................................................... 9
6.2 Besondere Hinweise für Studienortwechsler ................................................. 9
7 Auslandsprogramm .................................................................................... 10
8 Praktika ....................................................................................................... 11
9 Überblick über das Studium ....................................................................... 12
9.1 Veranstaltungsformen .................................................................................. 12
9.2 Prüfungsformen und Anmeldung ................................................................. 12
9.3 Ferienklausuren ........................................................................................... 13
9.4 ECTS-Punkte ................................................................................................ 14
9.5 Benotung ...................................................................................................... 14
9.6 Prüfungseinsicht .......................................................................................... 15
9.7 Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ............................................... 15
9.8 Kontoauszug ................................................................................................ 15
9.9 Aufteilung der ECTS-Punkte ........................................................................ 16
9.9.1 VWL Pflichtmodule (120 ECTS) ................................................................. 16
9.9.2 Mathematik/Statistik Pflichtmodule (15 ECTS) .......................................... 16
9.9.3 BWL Pflichtmodule (33 ECTS) ................................................................... 16
9.9.4 Wahlpflichtmodule (30 ECTS) .................................................................... 17
9.9.5 Schlüsselqualifikationen (6 ECTS) ............................................................. 22
9.9.6 Schwerpunktseminar (12 ECTS) ................................................................ 22
9.9.7 Bachelorarbeit (12 ECTS) ........................................................................... 24
9.10 Bachelorprüfung .......................................................................................... 24
9.11 Abschlussdokumente ................................................................................... 25
10 Beispiel eines Studienverlaufs mit Start im Sommersemester ................... 26
11 Beispiel eines Studienverlaufs mit Start im Wintersemester ...................... 27
12 Vorlesungszyklen der Pflichtmodule .......................................................... 28
13 Vorlesungszeiten ........................................................................................ 29
14 Termine ...................................................................................................... 29
15 Übersicht zur Forschungsfreisemesterplanung ......................................... 30
16 Beurlaubungen und Versetzungen in den Ruhestand ................................ 31
17 Zentrale Einrichtungen für Studierende ..................................................... 32
17.1 Prüfungsämter ............................................................................................. 32
17.2 Studiendekanat ............................................................................................ 32
17.3 Studienberatung .......................................................................................... 33
17.4 Auslandsbeauftragter ................................................................................... 33
17.5 Fachschaftsvertretung .................................................................................. 34
17.6 Bibliotheken ................................................................................................. 34
17.7 CIP-Labor (PC-Labor, Computer-Pool) ........................................................ 36
17.8 Fachsprachenzentrum .................................................................................. 36
17.9 Alumni-Club (Ehemaligen-Verbindung) ....................................................... 36
17.10 Frauenbeauftragte ........................................................................................ 37
17.11 Dekanat Volkswirtschaftliche Fakultät / Geschäftsstelle Institut für Volkswirtschaftslehre (Department of Economics) ..................................... 38
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1 Grußwort Liebe Studierende,
Sie haben sich für das Studium der Volkswirtschaftslehre in München entschieden. Wir gratulieren zu dieser Entscheidung und heißen Sie herzlich willkommen. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, sich in Ihrem Studiengang zu Recht zu finden.
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der Prüfungs- und Studienordnung und die verschiedenen Veranstaltungen, die Sie zu den benötigten 180 ECTS-Punkten für Ihren Bachelor- Abschluss in Volkswirtschaftslehre an der LMU bringen. Außerdem stellen wir Ihnen die Fachvertreter und ihre Lehrstühle an der Fakultät vor und Sie finden eine Zusammenstellung der verschiedenen Ansprechpartner an der Fakultät und an der LMU.
Die in den vergangenen Jahren erfolgten Haushaltskürzungen der bayerischen Staatsregierung machen sich leider auch bei uns in der Lehre bemerkbar. Durch die Einführung der Studienbeiträge gibt es zwar auch neue Möglichkeiten, die Studienbedingungen zu verbessern, dennoch sind die Ressourcen, mit denen wir unser Studienangebot bereitstellen können, leider nicht ideal. Die Volkswirt-schaftliche Fakultät bemüht sich sehr, Sie trotz der schwieriger gewordenen Angebotsbedingungen bei einem erfolgreichen Studium zu unterstützen. Ihnen stehen viele, auch neue Möglichkeiten offen. Wir möchte Sie ermuntern, die vielfältigen Chancen des VWL- Studiums an der LMU bestmöglich zu nutzen und unsere Betreuungsangebote auch wahrzunehmen – als angehende Volkswirte lernen Sie auch, dass Sie als Dienstleistungsnehmer selbst Teil der Produktionsfunktion und damit für das Ergebnis unserer Dienstleistung mitverantwortlich sind.
Wir sind an einem bestmöglichen Ergebnis sehr interessiert – und deshalb haben wir für Ihre Kritik, Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer ein offenes Ohr, Ansprechpartner finden Sie unter Punkt 16.3 in diesem Leitfaden aufgeführt.
Fachstudienberatung VWL
Rechtlicher Hinweis:
Die Hinweise in diesem Leitfaden richten sich an Studierende, die ab dem Wintersemester 2008/2009 den Studiengang Bachelor of Science Volkswirtschaftslehre begonnen haben und beziehen sich deshalb auf die Prüfungsordnungen vom 7. August 2008 und 21. Oktober 2009 sowie auf die Änderungssatzungen vom 19. Juni 2009, 4. Dezember 2009 und 12. Mai 2010. Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Angaben allerdings nicht abgeleitet werden. In allen Studien- und Prüfungsfragen sind endgültig nur die jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen relevant. Nutzen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig die Beratungsangebote des ISC Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen oder der Fachstudienberatung.
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2 Kurzbeschreibung des Studiengangs Bachelor of Science Volkswirtschaftslehre
2.1 Gegenstand des Studiengangs
Unsere Fakultät bietet seit Wintersemester 2008/2009 den an die Bologna-Richtlinien angepassten Studiengang „Bachelor of Science“ (B.Sc.) an. Der Bachelorstudiengang vermittelt die methodischen Grundlagen der Volks-wirtschaftslehre, wesentliche Ergebnisse der aktuellen theoretischen und empirischen volkswirtschaftlichen Forschung, vertiefte Kenntnisse in einzelnen Anwendungsbereichen sowie fachbezogene Schlüsselqualifikationen. Das Studium vermittelt den Studierenden die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Analyse volkswirtschaftlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung sowie die Basis zum verantwortlichen Handeln.
2.2 Beschreibung des Studienfachs
Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit der Erforschung mikro- und makroökonomischer (= einzel- und gesamtwirtschaftlicher) Zusammenhänge und den Möglichkeiten der Beeinflussung des Wirtschaftsgeschehens durch Gesetzgebung, Notenbank- und Staatsaktivität. Die wirtschaftliche Rolle des Staates wird insbesondere vom Fachbereich Finanzwissenschaft behandelt.
Die VWL als Wissenschaft versucht den Wirtschaftsablauf und seine Gesetz-mäßigkeiten zu verstehen. Dafür entwickelt sie Modelle des Wirtschaftsablaufs, die das Verhalten von Haushalten und Firmen in Märkten beschreiben und die Entwicklung von Preisen, Löhnen, Produktion und Handel erklären. Mit Hilfe dieser Modelle können die unterschiedlichsten Fragestellungen, die über die gesamte Bandbreite gesellschaftlichen Miteinanders gehen, fundiert angehen. Die Methodik, also das Arbeiten mit bzw. in Modellen, kann entsprechend auch als wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zu Nachbarwissenschaften, insbesondere zur Betriebs-wirtschaftslehre (BWL), bezeichnet werden. Während die BWL ihre Fragen meist fallstudienbezogen angeht, ist die VWL immer an der grundsätzlichen Analyse einer Frage interessiert bzw. an der Lösung von Fragen in allgemeingültigen Modellen. Die Arbeitssprache für das Arbeiten mit diesen Modellen ist die Mathematik.
3 Prüfungs- und Studienordnung Die Prüfungs- und Studienordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung kann auf der Homepage des ISC unter
http://www.isc.uni-muenchen.de/vwl/index.html
herunter geladen werden.
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4 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Kommentare zu den Veranstaltungen finden Sie im CampusLMU Vorlesungsverzeichnis auf den Internetseiten der anbietenden Lehrstühle und im LSF (https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de). Ein gedrucktes kommentiertes Vorlesungsverzeichnis wird voraussichtlich zum kommenden Sommersemester 2011 wieder zur Verfügung stehen.
5 Hinweis zur Kommunikation Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Zunächst lesen Sie vor Kontaktaufnahme bitte das Informationsmaterial und beachten Sie (gerade am Studienanfang) die Hinweise der O-Phase. Wenn Sie eine Frage haben, dann stellen Sie diese bitte gezielt – es ist nicht sinnvoll, eine Anfrage gleichzeitig an mehrere Stellen zu schicken, da das gegebenenfalls Abstimmungsprozesse induziert und Antworten so auch länger dauern. Es kostet auch erheblich Ressourcen, wenn die identische Anfrage von mehreren Personen bearbeitet werden muss, das heißt das Mehrfachanfragen letztlich zu längeren Reaktionszeiten führen.
Wir geben bei einzelnen Punkten immer an, wer gegebenenfalls der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie unsicher sind oder ein Hinweis fehlt, wenden Sie sich primär bitte immer an das Student Office – wir verweisen Ihre Anfrage immer an den oder die richtigen Ansprechpartner in der Fakultät.
6 Anerkennungsfragen (Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen)
Zuständig für alle Anerkennungsfragen ist das Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen (ISC), Bereich Volkswirtschaftliche Prüfungen (= Prüfungsamt VWL). (Adresse siehe Punkt 16.1). Einige grundsätzliche Informationen sind hier im Folgenden aufgeführt.
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden, wenn sie gleichwertig sind, anerkannt. Dies ist der Fall, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen unseres Bachelorstudiengangs an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Wesentlichen entsprechen. Dabei müssen die Veranstaltungen nicht schematisch, sondern in der Gesamtbetrachtung übereinstimmen.
Abhängig von der Summe der angerechneten ECTS-Punkte können auch ein oder mehrere Fachsemester angerechnet werden.
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist eine Bescheinigung (bestätigter Notenspiegel o. ä.) derjenigen Hochschule, an der die Prüfungsleistung erbracht wurde, vorzulegen.
Sind die Leistungen vor der Immatrikulation an der LMU erbracht worden, sind die erforderlichen Unterlagen für eine Anrechnung vom Studierenden spätestens am
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Ende des ersten Semesters in diesem Bachelorstudiengang an der LMU beim Prüfungsausschuss einzureichen.
Wurden Leistungen nach der Immatrikulation an der LMU erworben, sind die Unterlagen in den jeweils auf den Erwerb folgenden Semestern einzureichen. Verbringen Sie im Rahmen Ihres Auslandsstudiums ein ganzes Jahr an einer ausländischen Universität, so ist der Antrag auf Leistungsanerkennung im ersten Semester nach Ihrer Rückkehr an die LMU zu stellen.
Die Noten – soweit die Notensysteme übereinstimmen – werden bei einer Anerkennung von Leistungen übernommen, stimmen die Notensysteme nicht überein, erfolgt eine entsprechende Notenumrechnung.
Das Verfahren zur Anerkennung von Leistungen läuft grundsätzlich wie nachfolgend beschrieben ab (auch bei an deutschen Universitäten erworbenen Leistungen).
6.1 Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
6.1.1 Allgemeine Hinweise
Die Regelungen gelten analog für alle an in- und ausländischen Hochschulen erbrachten Leistungen, die im Rahmen des volkswirtschaftlichen Studiums an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) anerkannt werden sollen, ausgenommen die im Studiengang der Volkswirtschaftslehre direkt an der LMU erbrachten Leistungen. Hinweise zum Auslandsprogramm der Fakultät finden sich unter Punkt 6.
Grundsätzlich gilt: Für jede Leistung muss eine einzelne Anerkennungsprüfung durchgeführt werden.
Die Anerkennung wird zentral über das ISC (Prüfungsamt) durchgeführt. Eine Kontaktaufnahme mit einzelnen Dozenten ist nur auf explizites Anraten des ISC nötig und sinnvoll.
6.1.2 Formale Anerkennungsfähigkeit
Die formale Anerkennung beinhaltet auch die Prüfung, ob die betreffende Hochschule anerkennungswürdig ist. Dies betrifft in der Regel nur Universitäten, die nicht Partner-Universitäten des Erasmus-Programms sind.
Nach erfolgter inhaltlicher Anerkennung durch die Fachvertreter stellt das ISC (Prüfungsamt) den Status der Leistung fest, d. h.
die Anzahl der Leistungspunkte, die für die Veranstaltung vergeben werden und
die Note entsprechend dem an der LMU geltenden Notensystems.
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6.1.3 Inhaltliche Anerkennung
Für die inhaltliche Anerkennung empfiehlt es sich, den Studienplan bzw. die Veranstaltungen, die belegt werden sollen, mit dem ISC (Prüfungsamt), gegebenenfalls (auf Anraten des ISC) mit dem Auslandsbeauftragten (Kontakt s. Zentrale Einrichtungen), vor dem Auslandsaufenthalt durchzusprechen. Unter Umständen kann das ISC (Prüfungsamt) auf Anfrage Auskunft über in der Vergangenheit bereits erfolgte Anerkennungen erteilen (z. B. wenn bereits vergleichbare Anerkennungen derselben Universität vorliegen). Veranstaltungen, für die Sie im Vorfeld eine Anerkennungsmöglichkeit bestätigt bekommen haben, werden dann nach Ihrer Rückkehr problemlos endgültig anerkannt, wenn der Planungsstand der Veranstaltung mit dem Iststand übereinstimmt. Der Veranstaltungsplan sollte daher zwar mit ausreichendem Vorlauf, aber auch zeitnah zum Auslandsaufenthalt abgestimmt werden. Nähere Auskünfte bekommen Sie gerne am ISC (Prüfungsamt).
Um die mögliche Anerkennung der von Ihnen geplanten Veranstaltungen abzuklären, füllen Sie bitte bereits das Übersichtsformular zur Anerkennung von Studienleistungen aus, das Sie auf der ISC-Homepage herunterladen können
http://www.isc.uni-muenchen.de/vwl/bachelor_2008/faqs/anerkennungen/index.html).
Senden Sie das Formular dann bitte per e-mail an [email protected]. Das ISC prüft die Angaben, stellt gegebenenfalls Rückfragen und bietet Ihnen bei Bedarf per e-mail einen Termin für die weitere Besprechung an.
Bei der Belegung von Veranstaltungen im Ausland sollten Sie beachten, welche Leistungen Sie bereits eingebracht haben: Es können keine ECTS-Punkte aus einer inhaltsgleichen Vorlesung eines früheren oder desselben Semesters erworben werden. Das gilt bei der Anerkennung insbesondere auch für Leistungen, die zwar nicht inhaltsgleich, aber ähnlich sind. In Zweifelsfällen bestimmt das Prüfungsamt bzw. der Prüfungsausschuss nach den Richtlinien der geltenden Prüfungsordnung über die Inhaltsgleichheit.
Auch für im Ausland erbrachte Leistungen gilt: Übersteigt die Summe der in einem Modul erworbenen ECTS-Punkte die erforderliche Gesamtpunktzahl, werden aus den zeitlich (entsprechend den Studiensemestern) zuletzt erbrachten Prüfungsleistungen die überzähligen ECTS-Punkte gestrichen. Falls anzuerkennende Veranstaltungen nicht mit dem in München üblichen 3 oder 6 ECTS- Punkten bewertet werden, erfolgt bei der Anrechnung eine entsprechende Anpassung auf 3 oder 6 ECTS-Punkte.
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6.1.4 Durchführung des Verfahrens
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt ist das Anerkennungsverfahren formell einzuleiten. Es empfiehlt sich, Anerkennungen stets umgehend zu beantragen (beachten Sie bitte die Hinweise zu den Fristen oben). Zur Anerkennung muss vorab wieder das akutell ausgefüllte Übersichtsformular zur Anerkennung von Studienleistungen per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Die für die Anerkennung nötigen, vollständigen restlichen Unterlagen reichen Sie dann bitte in den Sprechstunden am ISC ein (siehe Punkt 16.1). Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Übersichtsformular zur Anerkennung von Studienleistungen
Antragsformular zur Anerkennung einzelner Lehrveranstaltungen (für jede einzelne Veranstaltung)
Leistungsnachweise/ Transcript of Records
Skript und/oder Gliederung der erbrachten Leistungen etc.
Wichtig: Unterlagen werden nur in Deutsch oder Englisch angenommen. Bei anderen Sprachen reichen Sie bitte eine Übersetzung mit ein.
Alle Formulare können auf den Seiten des Prüfungsamtes (ISC) heruntergeladen werden (siehe Link am Ende des Unterabschnittes).
Zum Abschluss des Verfahrens ergeht ein offizieller Bescheid zu Ihrem Antrag und die Leistungspunkte werden Ihrem Konto entsprechend verbucht.
Bei Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters oder –jahrs im Bachelorstudiengang VWL an der LMU erbracht wurden, erfolgt keine Fachsemesteranrechnung.
Merkblätter, Formulare und Hinweise zum Ausfüllen der Formulare finden Sie online unter
http://www.isc.uni-muenchen.de/vwl/bachelor_2008/faqs/anerkennungen/index.html
6.2 Besondere Hinweise für Studienortwechsler
Eine rechtzeitige Orientierung an der LMU bzw. am Department of Economics ist unbedingt erforderlich. Eine frühzeitige Beratung in der Fachstudienberatung und/ oder durch die Mitarbeiter des ISC (siehe 16.1) wird unbedingt empfohlen.
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7 Auslandsprogramm Der Auslandsaufenthalt sollte am besten stattfinden, wenn die Teilnehmer die einführenden Veranstaltungen des Studiums abgeschlossen haben, also nach dem 3. oder 4. Semester. Dadurch ist auch sichergestellt, dass die Studierenden über ausreichendes Basiswissen verfügen, um von den fachlichen Schwerpunkten der jeweiligen Partneruniversitäten zu profitieren. Nach der Rückkehr bleibt außerdem genügend Zeit das Studium abzuschließen.
Die Volkswirtschaftliche Fakultät bietet durch verschiedene Kooperationsprogramme die Möglichkeit, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen. In diesem Zusammenhang ist das ERASMUS-Programm der Fakultät von besonderer Bedeutung. Es erleichtert die Organisation eines Auslandsjahres erheblich, indem es die Möglichkeit bietet, zwei Semester an einer der zahlreichen Partneruniversitäten zu studieren. Die Fakultät hat Austauschvereinbarungen mit Universitäten in Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Spanien und der Tschechischen Republik abgeschlossen, deren volkswirtschaftliche Fakultäten zu den besten der jeweiligen Länder zählen. An jede dieser Universitäten können wir pro Jahr einen oder mehrere Münchener Studierende für jeweils ein oder zwei Semester vermitteln. Die Interessenten bewerben sich dafür in München und müssen sich nicht direkt an die jeweilige Universität wenden. Darüber hinaus werden ihnen alle Studiengebühren erlassen, die je nach Land ganz erheblich sein können. Außerdem erhalten die Kandidaten eine Mobilitätsbeihilfe der Europäischen Union. Darüber hinaus gibt es weitere Plätze in Austauschprogrammen mit nordamerikanischen Universitäten.
Im Einzelnen sind derzeit folgende Universitäten unsere Partner: University of
Warwick, University of Edinburgh, University of Oslo, Kbenhavns Universitet, Universiteit i Bergen, University of Stockholm, Université des Sciences Sociales de Toulouse, Université de la Méditerranée (Aix-Marseille II), Université Libre de Bruxelles, Université de Lausanne, Universität Padua, Universidad Carlos III de Madrid, Universidad Pompeu Fabra Barcelona, Universidad de Zaragoza, Universität Bern, Universität Zürich, Universität Prag, University of California (Berkeley), University of Wisconsin (Madison), University of Seattle (Washington) und University of British Columbia (Vancouver). Weitere Informationen dazu im Internet unter
http://www.vwl.uni-muenchen.de/studium/ausl_studium/index.html.
Wer nicht an einem Austauschprogramm teilnimmt, muss sich selbst bei den Universitäten bewerben. Hier ist der Aufwand allerdings relativ hoch und die Planung muss (noch) früher begonnen werden. Amerikanische Universitäten haben meist einen frühen Bewerbungsschluss und die Eigenbewerbung ist ein zeitintensiver und teilweise beschwerlicher Weg – mit einer Vorlaufzeit von einem Jahr ist in der Regel zu rechnen. Wer also „selbstorganisiert“ ins Ausland will, sollte
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bereits zu Studienbeginn mit der Planung des Auslandsaufenthalts beginnen. Im Referat Internationale Angelegenheiten der Universität (Ludwigstr. 27) gibt es Studienführer mit Informationen über den Studienaufbau in verschiedenen Ländern. Im Referat Internationale Angelegenheiten sind auch Unterlagen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) mit Informationen über Stipendien erhältlich. Für einen Stipendienantrag sind allerdings in der Regel immer Empfehlungsschreiben bzw. Beurteilungen von Professoren der Heimat-Universität erforderlich. Auch wenn am Anfang des Studiums der Kontakt zu den Professoren noch nicht eng ist, erstellen die meisten Professoren trotzdem Empfehlungs-schreiben. Dazu sollte ein Sprechstundentermin mit dem Professor vereinbart werden, in dem Sie ihm mit Ihrem Lebenslauf und einem Kontoauszug in einem kurzen, fachlich gehaltenen Gespräch einen Eindruck von sich vermitteln können. Grundsätzlich lohnt sich übrigens auch bei selbstorganisierten Aufenthalten eine Anfrage beim Auslandsbeauftragten der Fakultät (Adresse siehe Punkt 16.4), der eventuell auch Kontakte zu Studierenden vermitteln kann, die bereits Erfahrungen auf diesem Weg gesammelt haben.
Bei einem Auslandsaufenthalt ist bzw. sind bei der Studentenkanzlei für den geplanten Zeitraum ein oder zwei Urlaubssemester zu beantragen. Zur Anrechnung von Studienzeiten auf die Urlaubssemester beim Anerkennen von Leistungen vgl. Punkt 5.1.1.
8 Praktika Im Rahmen des Studiums sind keine Praktika vorgeschrieben, es wird aber stark empfohlen, im Verlauf des Studiums wenigstens ein längeres Praktikum zu machen.
Aktuelle Praktikumsangebote sind auf der Fakultätshomepage unter dem Menüpunkt „Alumni und Wirtschaft“ abrufbar. Weitere Hilfe bei der Suche nach einem Praktikumsplatz kann die Fakultät leider nicht bieten, aber eine Anfrage beim Volkswirte-Alumni-Club (VAC) kann erfolgreich sein (s. Punkt 16.9 oder auch online
http://www.alumni-muenchen.de/service/praktika.html).
Für längere freiwillige Praktika, die mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit eines Semesters in Anspruch nehmen, ist es möglich, sich innerhalb der Regelstudienzeit einmal vom Studium beurlauben zu lassen. Für die Beurlaubung zuständig ist nicht die Fakultät, sondern die Studentenkanzlei. Nähere Informationen hierzu gibt es deshalb auf der Homepage der Studentenkanzlei.
Für den Beurlaubungsantrag ist eine Bestätigung nötig, dass das freiwillige Praktikum in Hinsicht auf das Studienziel oder in Hinblick auf die Vorbereitung des Berufseinstieges befürwortet wird. Für die Befürwortung des Praktikums in Hinsicht auf das Studienziel ist das Student Office (s. Punkt 16.3) Ansprechpartner.
Bitte legen Sie dafür Ihren Praktikumsvertrag, aus dem hervorgehen sollte, welche Tätigkeiten Sie übernehmen sollen, sowie Ihren aktuellen Studentenausweis vor.
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9 Überblick über das Studium
9.1 Veranstaltungsformen
Zusätzlich zu den Vorlesungen, in denen vordergründig die Theorie vermittelt wird, werden Übungen und Tutorien angeboten. Übungen werden i. d. R. von wissenschaftlichen Assistenten abgehalten und sollen die in den Vorlesungen erworbenen Kenntnisse vertiefen. Zusätzlich können seit Einführung der Studiengebühren in den einführenden Pflichtveranstaltungen auch Tutorien angeboten werden, die von Studierenden gehalten werden. Das Tutorium bietet eine Plattform für alle Fragen, die ggf. noch nicht durch die Übung und Vorlesung geklärt werden konnten.
9.2 Prüfungsformen und Anmeldung
Die Prüfungsform zu einer Veranstaltung ist in der Prüfungsordnung festgelegt. In der Regel werden Prüfungsleistungen in studienbegleitenden Klausurarbeiten (i. d. R. schriftliche Klausuren) von 60 Minuten (z. B. in den BWL-Modulen), bzw. 90 Minuten (in den meisten VWL- Modulen) bis zu gegebenenfalls 120 Minuten (z.B. in Mikroökonomie 1 und Makroökonomie 1) Dauer erbracht. Die Klausurdauer ist ebenfalls in der Prüfungsordnung angegeben. Ist in der Prüfungsordnung ein Spielraum angegeben (z. B. „Klausur 90 – 120 Minuten), teilen die Dozenten die genaue Klausurdauer am Anfang des Semesters in der Veranstaltung mit bzw. geben sie auf der Veranstaltungsseite der jeweiligen Lehrstuhl-Homepage bekannt.
Die Klausuren werden zumeist kurz nach Ende der Vorlesungszeit des Semesters geschrieben. Für die Teilnahme an einer Klausur ist eine Anmeldung zur Prüfung erforderlich, die die Planung der Klausur (insbesondere die notwendige Hörsaalgröße und die Anzahl der Klausurangaben) erleichtert. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme an der Klausur nur möglich, wenn (zufällig) noch ein freier Platz verfügbar ist – es kann auch sein, dass nicht angemeldete Prüfungswillige abgewiesen werden müssen, wenn kein Platz bzw. keine Klausurangabe mehr verfügbar ist. Die Anmeldung zur Klausur wird deshalb dringend empfohlen!
Im Sommersemester 2011 können sich Studierende im Zeitraum vom 06.06.2011 bis zum 08.07.2011
auf der Homepage www.lsf.uni-muenchen.de anmelden.
Ausnahme zur Anmeldung: Die Anmeldung zu Prüfungen des Wahlpflichtmoduls 5 (WP 5) „Interdisziplinäre Aspekte der VWL“ ist derzeit nicht über das Online-Portal möglich. Die Prüfungsanmeldung für dieses Wahlpflichtmodul muss über ein separates Online-Formular vorgenommen werden, das während des allgemeinen Zeitraums zur Prüfungsanmeldung auf der ISC-VWL Homepage freigeschaltet ist (unter http://www.isc.uni-muenchen.de/pruef_org/anmeldung_wp.html).
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Zusätzlich kann eine Anmeldung beim Dozenten bzw. der anbietenden Fakultät erforderlich sein, klären Sie das gegebenenfalls rechtzeitig mit dem/der zuständigen Dozenten/in.
Andere Prüfungsformen als die schriftliche Klausur sind in den Veranstaltungen zur Schlüsselqualifikation und im Schwerpunktseminar vorgesehen (vgl. die Beschreibungen dazu) und gegebenenfalls in Veranstaltungen des WP 5 – da bitte die Angaben der Dozenten beachten.
9.3 Ferienklausuren
Finanziert aus Studienbeiträgen werden Wintersemster 2010/11 Ferienklausuren für die nur noch jährlich angebotenen Pflichtveranstaltungen des VWL-Hauptfaches angeboten. Das betrifft folgende Veranstaltungen:
Pflichtveranstaltungen mit Angebot nur im Wintersemester:
Mikroökonomie II
Makroökonomie II (erst ab WS 11/12, bis dahin Angebot jedes Semester)
Ressourcenallokation und Wirtschaftspolitik (PO 2003: Allokationspolitik)
Pflichtveranstaltungen mit Angebot nur im Sommersemester:
Mathematische Methoden der VWL
Empirische Ökonomie II
Das öffentliche Budget: Einnahmen und Ausgaben (PO 2003: Steuerpolitik)
Einführung in die Wirtschaftspolitik
Die Wiederholungsklausuren werden in der Woche vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters geschrieben. Dabei ist es den Studierenden freigestellt, welche der beiden Klausuren sie schreiben. Wer nur die Ferienklausur schreibt, hätte somit erst wieder in dem Semester eine Wiederholungsmöglichkeit, in dem die Veranstaltung regulär angeboten wird.
Es wird daher dringend empfohlen, grundsätzlich die erste Klausur mitzuschreiben!
In den Semesterferien wird von den Lehrstühlen keine individuelle Beratung für Teilnehmer der Ferienklausuren angeboten. Es gibt zwei zentrale Sprechstunden-termine, die am Ende des Semesters angekündigt werden. Außerhalb dieser Sprechstundentermine erfolgt keine Studierendenberatung für die jeweilige Veranstaltung!
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Zu beachten sind noch folgende Rahmenbedingungen:
Wenn keine Studienbeiträge zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen für den wissenschaftlichen Mittelbau zur Verfügung stehen, wird das Angebot gestrichen.
Nach einer Einführungsphase von zwei Jahren sollen das Angebot evaluiert und die Erfahrungen mit diesem System kritisch geprüft werden.
9.4 ECTS-Punkte
Der Bachelor of Science basiert auf dem ECTS-Punkte System (European Credit Transfer and Accumulation System). Insgesamt müssen im Rahmen des Bachelorstudiums 180 ECTS-Punkte erworben werden. Für jede bestandene Prüfung werden dem Studierenden die ECTS-Punkte gutgeschrieben, die der für die Veranstaltung nötigen Arbeitsleistung („Workload“) entsprechen. Dies sind entweder 3, 6 oder im Falle der GOP 9 ECTS-Punkte. Übersteigt die Summe der in einem Modul erworbenen ECTS-Punkte die erforderliche Anzahl, werden aus den zeitlich zuletzt erbrachten Prüfungsleistungen die überzähligen Punkte gestrichen. Das ISC streicht diese überzähligen Punkte automatisch so, dass die besseren Leistungen berücksichtigt werden.
9.5 Benotung
Zusätzlich werden alle Prüfungen mit Noten bewertet. Das Bewertungssystem sieht eine Notenskala von 1,0 bis 5,0 vor, wobei 5,0 „nicht bestanden“ entspricht. Die ganzen Noten können jeweils um 0,3 erhöht oder erniedrigt werden, wobei die Noten 0,7 / 4,3 / 4,7 / 5,3 ausgeschlossen sind. Jede erbrachte Leistung geht gewichtet mit der für die erbrachte Prüfungsleistung vorgesehenen Anzahl von ECTS-Punkten in die Endnote mit ein.
Über diese Noten hinaus erhält der Studierende ECTS-Grades, die eine Aussage darüber geben sollen, wie die Leistung des Einzelnen im Verhältnis zu der Leistung aller anderer Prüfungsteilnehmer gesehen werden kann.
Dazu werden folgende ECTS-Grades im Kontoauszug (s. unten) angegeben, falls mehr als 30 Studenten an der Klausur teilgenommen haben:
A für die besten 10% der Bestandenen
B für die nächsten 25%
C für die nächsten 30%
D für die nächsten 25%
E für die nächsten 10%
(F für nicht bestanden)
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9.6 Prüfungseinsicht
In die Prüfungsunterlagen ist nach erfolgter Korrektur und Bekanntgabe des Ergebnisses auf Antrag eine Einsichtnahme möglich. Ort und Zeit werden vom ISC-VWL bzw. von den einzelnen Dozenten festgelegt. In der Regel findet die Einsichtnahme gesammelt an den jeweiligen Lehrstühlen/Seminaren statt. Nach- oder Einzeltermine können normalerweise nicht gewährt werden.
9.7 Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist grundsätzlich möglich. Wird die GOP nicht bestanden, muss sie im folgenden Semester nochmals geschrieben (und bestanden) werden, sonst gilt das Studium als nicht bestanden. Wiederholt werden müssen auch die nicht bestandenen Klausuren zu den verpflichtend zu belegenden Veranstaltungen (Pflichtmodule) und diese Klausuren müssen auch innerhalb der Regelstudienzeit wiederholt werden.
Nicht wiederholt werden müssen, aber wiederholt werden können die nicht bestandenen Klausuren zu den Wahlpflichtveranstaltungen, soweit die zugrunde liegende Veranstaltung wieder angeboten wird.
Grundsätzlich ist eine Wiederholungsmöglichkeit immer an das Angebot der Veranstaltung gebunden. Es können derzeit aus Kapazitätsgründen keine Wiederholungsklausuren außerhalb der regulären, an die Veranstaltungen gebundenen Klausuren angeboten werden, mit der Ausnahme der Klausur zur Veranstaltung „Methoden der Volkswirtschaftslehre“, die auch im Wintersemester angeboten wird, um für die Studierenden Verzögerungen bei der Zulassung zum Schwerpunktseminar zu vermeiden.
9.8 Kontoauszug
Der Kontoauszug stellt eine Auflistung aller studienbegleitenden Leistungen dar und dient außerdem zu Kontrollzwecken, bspw. ob alle erbrachten Leistungen dem ISC gemeldet wurden. Kontoauszüge können online mit der Campuskennung abgerufen werden:
https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de
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9.9 Aufteilung der ECTS-Punkte
9.9.1 VWL Pflichtmodule (120 ECTS)
Mikroökonomie (9 ECTS, GOP)
Mikroökonomie für Fortgeschrittene (6 ECTS)
Makroökonomie (9 ECTS)
Makroökonomie für Fortgeschrittene (6 ECTS)
Empirische Ökonomie (6 ECTS)
Empirische Ökonomie für Fortgeschrittene (6 ECTS)
Topics in Economics (3+3 ECTS)
Mathematische Methoden der VWL (6 ECTS)
Einführung in die Wirtschaftspolitik (6 ECTS)
FiWi I: Ressourcenallokation & Wirtschaftspolitik (6 ECTS)
FiWi II: Das öffentliche Budget: Einnahmen und Ausgaben (6 ECTS)
GOP: Die Grundlagen und Orientierungsprüfung (GOP) dient einer ersten und frühzeitigen Orientierung der oder des Studierenden darüber, ob sie oder er den Anforderungen dieses Bachelorstudiengangs voraussichtlich gerecht werden wird. Die GOP muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters bestanden sein. Eine nicht bestandene GOP kann einmal zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Die GOP entspricht im Bachelor of Science Studiengang dem Modul 1 – Mikroökonomie. Diese Veranstaltung wird sowohl im Sommer- also auch im Wintersemester angeboten.
9.9.2 Mathematik/Statistik Pflichtmodule (15 ECTS)
Mathematik (3 ECTS)
Statistik I (6 ECTS)
Statistik II (6 ECTS)
9.9.3 BWL Pflichtmodule (33 ECTS)
BWL I: Grundlagen der BWL (6 ECTS), Technik betr. Rechnungswesen (3 ECTS)
BWL II: Unternehmensführung & Marketing (6 ECTS)
BWL III: Investition & Finanzierung (6 ECTS)
BWL IV: Produktion & Organisation (6 ECTS)
BWL V: Internes & externes Rechnungswesen (6 ECTS)
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9.9.4 Wahlpflichtmodule (30 ECTS)
Aus organisatorischen Gründen (z. B. begrenzte Teilnehmerzahl) kann es sein, dass man sich vor Vorlesungsbeginn zu einigen Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich anmelden muss. Informationen hierzu finden Sie immer aktuell im Vorlesungsverzeichnis des LSF oder auf der Homepage des jeweiligen Lehrstuhls.
Es müssen zwei Wahlpflichtmodule à 15 ECTS belegt werden. Dabei ist eines der Module „Methoden der ökonomischen Analyse“ oder „Angewandte Ökonomik“ aus dem Angebot der VWL obligatorisch zu wählen. Das zweite Wahlpflichtmodul kann aus den Bereichen der Wahlpflichtmodule 1 bis 5 ausgewählt werden.
Im Klartext heißt das:
Entweder WP1 oder WP2 müssen Sie belegen.
Ihr zweites Wahlpflichtmodul kann dann das hier nicht gewählte WP1 oder WP2 sein; damit legen Sie in Ihrem Studium einen klaren Schwerpunkt in der Volkswirtschaftslehre.
Wer als zweites Wahlpflichtmodul Bereiche aus dem BWL-Studium vertiefen möchte, kann WP3 oder WP4 wählen.
Wer sich mit dem zweiten Wahlpflichtmodul Kenntnisse aus anderen Bereichen aneignen möchte, wählt WP5 und belegt die hier vorgesehenen interdisziplinären Veranstaltungen.
Veranstaltungen der Wahlpflichtmodule 1 – 5 werden derzeit von folgenden Fakultäten angeboten:
VWL:
WP1: Methoden der ökonomischen Analyse (15 ECTS)
WP2: Angewandte Ökonomik (15 ECTS)
Ab Wintersemester 2010/2011 ist die Modulzuordnung der VWL-Lehr-veranstaltungen direkt im Vorlesungsverzeichnis (LSF) ersichtlich. Grundsätzlich ist es möglich, und kommt auch häufig vor, dass eine Veranstaltung beiden Modulen zugeordnet wird, da im Rahmen des theoretisch-angewandten Profils der Fachvertreter in VWL an der LMU in den Lehrveranstaltungen häufig beide Aspekte – Vermittlung grundlegender Methodik und die praktische Anwendung – eine wichtige Rolle spielen. Sie wählen dann, in welchem Modul Sie eine bestimmte Veranstaltung belegen wollen. Diese Wahl geben Sie durch Ihre Anmeldung zur Prüfung in LSF in dem von Ihnen entsprechend gewählten Modul bekannt und legen so fest, zu welchem Modul Ihre Leistung gezählt werden soll.
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Wichtiger Hinweis: Ab diesem Semester ist es möglich, in Absprache mit den Dozenten in den für die Wahlpflichtmodule „Methoden der ökonomischen Analyse“ und „Angewandte Ökonomik“ angebotenen Vorlesungen 3 ECTS-Punkte zu erwerben, indem basierend nur auf dem Stoff der Vorlesung in einer einstündigen Klausur ein Essay geschrieben wird. 6 ECTS-Punkte werden weiterhin über Stoff aus Vorlesung & Übung sowie die zugehörige Klausur (in der bekannten Form) erworben. Bitte beachten Sie, dass in einer Veranstaltung 6 und 3 ECTS-Punkte nicht kumuliert erworben werden können! Ob der Erwerb von 3 ECTS-Punkten angeboten wird, wird in der Regel auch im LSF bei den Informationen zur jeweiligen Veranstaltung angegeben.
Um die Wahlpflichtmodule „Methoden der ökonomischen Analyse“ bzw. „Angewandte Ökonomik“ abschließen zu können, müssen jeweils drei nicht inhaltsgleiche Veranstaltungen mit den entsprechenden Prüfungen erfolgreich absolviert werden.
BWL:
WP3: Strategie, Innovation und Marketing (15 ECTS)
WP4: Unternehmensrechnung und Finanzen (15 ECTS)
Siehe hierzu die Veranstaltungen (Seite 2) unter:
http://www.isc.uni-muenchen.de/files/bwl/bwl_bachelor/pdfs/studienplan_ba08.pdf
Geographie, Japanologie, Politik, Soziologie, Informatik, Statistik, Psychologie, Recht:
WP5: Interdisziplinäre Aspekte der VWL (15 ECTS)
In dieses Modul können Leistungen aus den oben genannten Fakultäten eingebracht werden. Es ist in diesem Modul möglich, die Gesamtzahl der einzubringenden ECTS-Punkte an unterschiedlichen Fakultäten zu erwerben. Hier muss jedoch beachtet werden, dass evtl. Veranstaltungen aufeinander aufbauen. Somit ist es ratsam vor der Belegung mit den Fachstudienberatern für Nebenfächer der jeweiligen Fakultäten in Kontakt zu treten.
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Programm WP5/Geographie:
Hier sind aus den folgenden Veranstaltungen, Kurse im Umfang von insgesamt 15 ECTS- Punkte zu wählen.
FS Modul-bezeichnung
Sem Abstrakte Lehrveranstaltung ECTS-Punkte
1. Vertiefte Physische Geographie
SS Vertiefte Physische Geographie I: System Erde: Gestein-Relief-Boden (Vorlesung)
3
1. SS Vertiefte Physische Geographie II: System Erde: Klima-Wasser-Vegetation (Vorlesung)
3
2. Vertiefte Anthropo-geographie
SS Vertiefte Anthropogeographie I: Allgemeine Wirtschaftsgeographie (Vorlesung)
3
2. SS Vertiefte Anthropogeographie II: Allgemeine Stadtgeographie (Vorlesung)
3
3. Spezielle Physische Geographie
WS Spezielle Physische Geographie I: Landschaftsökologie (Vorlesung)
3
3. WS Spezielle Physische Geographie II (Vorlesung)
3
3. Spezielle Anthropo-geographie
WS Spezielle Anthropogeographie I: Tourismuswirtschaft (Vorlesung)
3
3. WS Spezielle Anthropogeographie II: Sozialgeographie (Vorlesung)
3
http://www.geo.uni-muenchen.de/depgeogr/index.html
20
Programm WP5/Japanologie :
Modul „Wirtschaft und Gesellschaft Japans“ ECTS-Punkte
Struktur und Entwicklung der japanischen Wirtschaft
3
Seminar zu Gesellschaft und Politik Japans 6
Seminar zur japanischen Wirtschaft 6
http://www.japan.uni-muenchen.de/studium_lehre/pflichtwahl_bwl_vwl/index.html
Programm WP5/Politik :
Einführung in das Politische System Deutschlands
Einführung in die Politische Theorie und in die internationalen Beziehungen
ECTS-Punkte
Das Politische System (Vorlesung)
3
Grundkurs Politisches System (Übung)
6
Politische Theorie 1 (Vorlesung) 3
Internationale Beziehungen 1 (Vorlesung)
3
http://www.gsi.uni-muenchen.de/studium/studiengaenge/nebenfach/pruefungsplan_nf_pw.pdf
Programm WP5/Soziologie:
Sozialstruktur Soziologische Theorie ECTS- Punkte
Sozialstrukturanalyse (Vorlesung + Übung)
6
Soziologische Theorien (Vorlesung)
3
Theorie 2 (Übung) 3
Theorie 3 (Übung) 3
http://www.soziologie.uni-muenchen.de/studium/studiengaenge/nebenfach/bachelor/nebenfach_15/index.html
21
Programm WP5/Informatik:
Einführung in die Programmierung
Einführung in die Informatik: Systeme und Anwendungen
ECTS-Punkte
Vorlesung 6 WS
Übung 3 WS
Vorlesung 3 SS
Übung 3 SS
S. 29: http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/210-16in-nf-07-ps00.pdf
Programm WP5/Statistik:
Die Veranstaltungen Statistik III und Statistik IV für Studierende mit dem Wahlfach Statistik wenden sich explizit an Neben- und Wahlfachstudierende. Die Lehrveranstaltung Statistik III für Studenten mit dem Wahlfach Statistik ist für alle eine Pflichtveranstaltung; sie ist vor dem Besuch weiterführender Veranstaltungen zu besuchen.
http://www.stat.uni-muenchen.de/studium/infos/nebenfach/lehrangebot.html
Programm WP5/Psychologie:
http://www.psy.lmu.de/wirtschaftspsychologie/studium_lehre/nebenfach/index.html
Programm WP5/Recht:
Hauptstudium Privatrecht
Vorlesung Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts
Übung Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts Leistungsnachweis Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts: Klausur 120 Min. (6 ECTS-Punkte)
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Übung Arbeitsrecht Leistungsnachweis Arbeitsrecht: Klausur 60 Min. (3 ECTS-Punkte)
Hauptstudium Öffentliches Recht
Vorlesung Europäisches Kartellrecht(einschließlich Vergaberecht)
Übung Europäisches Kartellrecht (einschließlich Vergaberecht) Leistungsnachweis Europäisches Kartellrecht: Klausur 120 Min. (6 ECTS-Punkte)
http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/studiengaenge/wirtschaftswiss/index.html
9.9.5 Schlüsselqualifikationen (6 ECTS)
Schlüsselqualifikationen (SQ) werden in zwei Veranstaltungen à 3 ECTS abgedeckt.
Für beide Veranstaltungen müssen sich die Studierenden vor dem eigentlichen Vorlesungsbeginn über das LSF anmelden (Anmeldezeitraum für das Sommersemester ist vom 15.03.-15.04. des Jahres, für das Wintersemester vom 15.09.-15.10. des Jahres. Die Anmeldung erfolgt über LSF).
Die Veranstaltungen zu den Schlüsselqualifikationen vermitteln über das konkret fachbezogene Studium hinaus praktische bzw. arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten, insbesondere:
SQ 1: Vermittlung fachbezogener Fähigkeiten und Kompetenzen, die grund-legend für wissenschaftliches Arbeiten sind, z. B. Aufbau einer wissenschaft-lichen Arbeit, Zitierhinweise, Präsentation.
SQ 2: Fähigkeiten und Kompetenzen, die grundlegend für die verschiedenen Berufsfelder sind, z. B. Selbstmanagement, Kommunikations- und Inter-aktionskompetenzen.
9.9.6 Schwerpunktseminar (12 ECTS)
Schwerpunktseminare sind Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden. Die 12 ECTS- Punkte setzen sich zu 50% aus einer Hausarbeit und zu weiteren 50% aus einem Referat zusammen. Für die Abfassung einer Arbeit von ca. 20.000 Zeichen hat der Studierende 4 Wochen zur Verfügung, wobei das Referat im Seminar selbst gehalten werden muss und etwa 20 Minuten dauern sollte. Studierende im Bachelorstudiengang müssen im Rahmen ihres Studiums ein Schwerpunktseminar absolvieren. An einem Schwerpunkt-seminar kann erst teilgenommen werden, wenn die Veranstaltung Mikroökonomie,
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Makroökonomie, Empirische Ökonomie 1 und Mathematische Methoden der VWL erfolgreich abgeschlossen sind.
An den meisten Lehrstühlen und Seminaren ist es üblich, Schwerpunktseminare geblockt über 2 bis 3 Tage am Anfang der Vorlesungszeit eines Semesters abzuhalten.
Anmeldungssystem
Schwerpunktseminare sind Veranstaltungen, für die eine Anmeldung zwingend notwendig ist. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie zum Bewerbungstermin selbst beurlaubt sind. Gegebenenfalls sollten Sie mit Ihrem Wunsch-Lehrstuhl Rücksprache halten, wenn Sie zur Seminarvorbesprechung (nach der Platzvergabe) selbst auch noch nicht wieder in München sein können, um abzuklären, ob Ihre Teilnahme am Seminar unter dieser Voraussetzung sinnvoll und möglich ist.
Das Anmeldungssystem wurde auf ein Onlineverfahren über das LSF umgestellt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage des ISC unter:
www.isc.uni-muenchen.de/vwl/bachelor_2008/faqs/schwerpunktseminar/index.html
Die Seminarthemen werden jeweils am Anfang der Vorlesungszeit eines Semesters für das darauf folgende Semester angegeben – also z. B. am Anfang der Vorlesungszeit des Sommersemesters können sich Studierende für das Wintersemester 2011/12 im Anmeldezeitraum vom 13.06. bis 24.06.2011 auf der Homepage www.lsf.uni-muenchen.de anmelden.
Diese zeitlich stark vorgezogene Anmeldung ermöglicht im Bedarfsfall auf hohe Teilnehmerzahlen durch zusätzliche Seminarangebote reagieren zu können. Eine stärker zentralisierte Vergabe der Seminarplätze soll sicherstellen, dass alle Bewerber bei der Vergabe der Seminarplätze berücksichtigt werden.
Die Seminarplätze werden unter Berücksichtigung der bei der Anmeldung angegebenen Priorität verlost. Es kann dabei leider nicht gewährleistet werden, dass alle angemeldeten Studierenden einen Platz in den jeweils am höchsten priorisierten Seminaren bekommen, allerdings gibt es eine sehr gute Chance, dafür.
Hinweis zur Präferenz-Angabe: Beachten Sie bei der Auswahl der Seminare bzw. bei Ihrer Präferenzordnung neben dem Interesse auch die inhaltlichen Anforderungen, die bestimmte Themen setzen. So macht es wenig Sinn, sich für ein Seminar mit klarem empirisch-ökonometrischem Schwerpunkt zu bewerben, wenn Sie die Veranstaltung Empirische Ökonomie II noch nicht belegt haben. Idealerweise sollten Sie zu Ihrem Seminar/Ihren Seminaren der Präferenzstufe 1/Präferenzstufe 2 auch bereits eine Wahlpflichtveranstaltung gehört haben.
Falls noch freie Plätze nach der Zuteilung vorhanden sind, wird 4 Wochen nach Fristende ein weiteres Losverfahren hierfür angeboten. Studierenden, die die oben genannte Frist verpasst haben, wird somit noch eine Möglichkeit auf die noch nicht
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belegten Seminarplätze geboten. Hierfür können sich Studierende direkt beim ISC anmelden.
Die inhaltliche Ausgestaltung (Literaturrecherche, Themenfestlegung etc.) erfolgt am Ende der Vorlesungszeit des Semesters. Es finden Vorbesprechungen zu den einzelnen Schwerpunktseminaren statt. Die Vorbesprechung widmet sich gezielt der inhaltlichen Vorbereitung des Seminars. Die einzelnen Themen werden bekannt gegeben und die Studenten haben die Möglichkeit, die von ihnen präferierten Themen anzugeben.
Zeitschema für die SPS:
Themenvergabe Ende der Vorlesungszeit / Beginn der Semesterferien
Themenbearbeitung Bearbeitungsfrist (ab Tag der Themenvergabe) 4 Wochen
(meist) geblocktes Schwerpunktseminar
Anfang der Vorlesungszeit des folgenden Semesters
Zusammensetzung der Benotung
50% Referat und 50% Arbeit
9.9.7 Bachelorarbeit (12 ECTS)
Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorarbeit erfüllt sind (erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunktseminar und Schlüsselqualifi-kationen 1), findet sich dazu auf dem Kontoauszug ein entsprechender Hinweis. Jeder Studierende kann dann direkt an einem Lehrstuhl anfragen, ob er oder sie die Bachelorarbeit dort schreiben kann. Somit ist eine bessere Betreuung und direktere Abstimmung des Themas leichter möglich. Die Anmeldung beim ISC erfolgt durch ein Formular, das der Lehrstuhl sowohl an das ISC als auch an den Studierenden aushändigt. Die Bearbeitungszeit für eine Arbeit der vorgegebenen Länge von ca. 70.000 Zeichen beträgt 8 Wochen.
9.10 Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn spätestens bis zum Abschluss des siebten Fachsemesters:
die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden ist
alle Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen der Pflichtmodule und der erforderlichen Wahlpflichtmodule bestanden sind und
die erforderliche Anzahl an 180 ECTS- Punkten erbracht ist.
Die Bachelorprüfung gilt vorbehaltlich als nicht bestanden, falls das 6. Fachsemester aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als ein Semester überschritten wurde. Die Bachelorprüfung gilt endgültig als nicht bestanden, wenn die GOP oder die
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Modul-(teil)-prüfungen abgelegt aber nicht bestanden wurde und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht, oder das 6. Fachsemester aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Semester überschritten wurde.
9.11 Abschlussdokumente
Im Zeugnis werden ausschließlich die bestandenen Leistungen aufgelistet. Das Nichtbestehen von einzelnen Prüfungen steht nicht im Zeugnis. Wer endgültig nicht besteht erhält kein Zeugnis.
1. Bachelor-Urkunde (DE & EN)
Beurkundet die Verleihung des akademischen Grades.
2. Bachelor-Zeugnis (DE & EN)
In das Bachelor-Zeugnis wird das Thema der Bachelorarbeit und deren Note sowie die Endnote aufgenommen.
3. Transcript of Records (DE)
Auflistung aller absolvierten Module und die ihnen zugeordneten Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen einschließlich der dafür vergebenen ECTS-Punkte und Noten.
4. Diploma Supplement (EN)
Informationen über Art und Ebene des Bachelorabschlusses, den Status der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm des Bachelorstudiengangs.
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10 Beispiel eines Studienverlaufs mit Start im Sommersemester F
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11 Beispiel eines Studienverlaufs mit Start im Wintersemester
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12 Vorlesungszyklen der Pflichtmodule
Mikroökonomie I SS und WS
Mikroökonomie II WS
Makroökonomie I SS und WS
MakroökonomieII WS1
Empirische Ökonomie I SS und WS
Empirische Ökonomie II SS
Mathematische Methoden der VWL SS
Statistik I WS
Statistik II SS
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler SS2 und WS
Topics in Economics (Ringvorlesung) SS und WS
Einführung in die Wirtschaftspolitik SS
Finanzwissenschaft I WS
Finanzwissenschaft II SS
Schlüsselqualifikation I SS und WS *)
Schlüsselqualifikation II SS und WS *)
BWL I: Grundlagen der BWL & Technik des betr. Rechnungswesens
WS
BWL II: Unternehmensführung und Marketing
SS
BWL III: Investition und Finanzierung WS
BWL IV: Produktion und Organisation WS
BWL V: Internes und externes Rechnungswesen
WS
*) Bitte unbedingt Anmeldungszeiträume beachten, vgl. Punkt 9.9.5
1 Bisher SS; wegen Umstellung des Zyklus wird die Veranstaltung auch im SS 11 angeboten 2 Im Sommersemester nur als Zusatzangebot
29
13 Vorlesungszeiten Die Vorlesungszeiten für das laufende sowie die nächsten Semester sind wie folgt festgelegt:
Sommersemester 2011 02. Mai 2011 bis 30. Juli 2011
Wintersemester 2011/2012 17. Oktober 2011 bis 11. Februar 2012
Sommersemester 2012 16. April 2012 bis 21. Juli 2012
Wintersemester 2012/13 15. Oktober 2012 bis 09. Februar 2013
Sommersemester 2013 15. April 2013 bis 20. Juli 2013
Wintersemester 2013/14 14. Oktober 2013 bis 08. Februar 2014
Vorlesungsfreie Weihnachtspause ist in den Wintersemestern jeweils vom 24. Dezember bis zum 6. Januar. Im Sommersemester ist der Dienstag nach Pfingsten vorlesungsfrei.
14 Termine Allgemeine Terminplanung Sommersemester 2011
02. Mai 2011 Vorlesungsbeginn
06. Juni 2011 Beginn An- und Abmeldezeitraum für Klausuren
10. Juni 2011 Feierliche Zeugnisübergabe (Einladungen mit genauen Termin- und Ortsangaben bekommen alle Absolventen per Post
10. Juni 2011 Sommerfest der VWL
13. Juni 2011 – 24. Juni 2011
Anmeldung Erst- und Zweitpräferenzen Schwerpunktseminare
08. Juli 2011 Ende An- und Abmeldezeitraum für Klausuren
30. Juli 2011 Vorlesungsende
01. August 2011 – 17. August 2011
Klausurenzeitraum; Hinweis zu Klausurterminen: Das ISC hat einen Klausuren-Masterplan erarbeitet, der feste Zeitfenster für die Klausuren vorsieht. Informationen online unter
http://www.isc.uni-muenchen.de/pruef_org/index.html
10. Oktober 2011 – 14. Oktober 2011
FerienklausurenzeitraumAn- und Abmeldezeitraum wird auf den Seiten des ISC bekanntgegeben
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Termine von Fakultätsveranstaltungen (Berufsinfoabend, VWL in der Praxis) werden rechtzeitig durch Ankündigung in den Vorlesungen/Übungen und auf der Homepage unter „Aktuelles“ bekannt gegeben. Studierende, die für den Studierenden-Newsletter eingetragen sind, (info-vwl-lmu) erhalten die Information auch per E-Mail.
15 Übersicht zur Forschungsfreisemesterplanung Gemäß Art. 11 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) kann jede/r Professor/in Forschungsfreisemester in Anspruch nehmen:
„Für die Dauer von in der Regel einem Semester kann die Hochschule Professoren und Professorinnen an Universitäten […] zur Förderung ihrer dienstlichen Forschungstätigkeit von der Verpflichtung zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen unter Belassung ihrer Bezüge befreien [...].“
Während eines Forschungsfreisemester bietet ein Professor keine Lehrveranstaltungen an und nimmt in der Regel auch keine Abschlussarbeiten (Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten) zur Betreuung an.
Die folgende Tabelle listet unverbindlich die (voraussichtlichen) nächsten Forschungsfreisemester der Fachvertreter an der Volkswirtschaftlichen Fakultät auf. Forschungsfreisemester des laufenden und des unmittelbar folgenden Semesters stehen in der Regel fest.
Die Forschungsfreisemester von Fachvertretern anderer Fakultäten (z. B. BWL, Statistik) müssen bitte bei den jeweiligen Fakultäten oder bei den entsprechenden Lehrstühlen direkt erfragt werden!
VWL-Professor / in Aktuelles / nächstes Forschungsfreisemester
Prof. Dr. Carsten Eckel SS 2011
Prof. Dr. Gerhard Illing SS 2011
Prof. Dr. Gebhard Flaig WS 2011/12
Prof. Dr. Martin Kocher WS 2011/12
Prof. Dr. Dalia Marin WS 2011/12
Prof. Dr. Andreas Haufler SS 2013
31
16 Beurlaubungen und Versetzungen in den Ruhestand Zur besseren Planung des Studienverlaufs weisen wir hier noch auf Beurlaubungen und in den nächsten Semestern anstehenden Versetzungen in den Ruhestand hin – es ist allerdings möglich, auch bei solchen Mitgliedern des Fachkollegiums Leistungen zu erbringen, wenn diese bereit sind, freiwillig ein entsprechendes Lehr- oder Betreuungsangebot zu erbringen.
VWL-Professor / in Bemerkungen
Prof. Dr. Bernd Huber beurlaubt (Präsident der LMU) bis 31.03.2014
Prof. Dr. Hans-Werner Sinn beurlaubt (Präsident des ifo Instituts) bis 31.03.2014
Prof. Dr. Klaus Schmidt beurlaubt (LMUexcellent-Forschungsprofessur) bis 30.09.2011
32
17 Zentrale Einrichtungen für Studierende
17.1 Prüfungsämter
Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen (ISC)
Dr. Andreas Neuhoff
Ludwigstr. 28/EG Vgb., Zi. 019A
80539 München
Tel.: 0049-89-2180-3107
E-mail: [email protected]
Sprechstunde: Montag und Dienstag, 10- 12 Uhr (keine Voranmeldung erforderlich!)
Marion Kobras
Tel.: 0049-89-2180-6912
E-mail: [email protected]
Sprechstunden:
Do und Fr 10.00-12.00 Uhr
Caroline Rupprecht
Tel.:0049-89-2180-2212
E-mail: [email protected]
E-mail: [email protected]
Ludwigstr. 28/EG Vgb., Zi. 020
80539 München
17.2 Studiendekanat
Prof. Dr. Martin Kocher
Giselastr. 10
80802 München
Fax 0049-89-2180-2767
Tel. 0049-89-2180-2217
E-mail: [email protected]
Stabsstelle Studiendekan
N.N.
Schackstr. 4/IV, Zi. 401 A
Tel. 0049-89-2180-6902
E-mail: [email protected]
33
17.3 Studienberatung
Für allgemeine Fragen zum VWL-Studium ist die Fachstudienberatung immer gerne Ansprechpartner, wobei das ISC-VWL zuständig ist, falls es sich um Fragen mit konkretem Prüfungsordnungsbezug handelt. Wenn Sie ein Anliegen haben, wird das Student Office gerne versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.
Fachstudienberatung für VWL
Erste Anlaufstelle ist das Student Office VWL
Schackstr. 4/IV, Zi. 405
80539 München
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9- 15 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit nach Terminvereinbarung)
Tel.: 0049-89-2180-6901
Fax: 0049-89-2180-99 6901
E-mail: [email protected]
17.4 Auslandsbeauftragter
Erste Anlaufstelle für Fragen zum Auslandsaufenthalt ist ebenfalls das Student Office, das mit Ihnen schnellstmöglich einen Beratungstermin vereinbaren wird.
Auslandsbeauftragter
Prof. Dr. Klaus Schmidt
Ludwigstr. 28 EG Rgb.
80539 München
Tel.: 0049-89-2180 2250
Fax: 0049-89-2180 3510
E-mail: [email protected]
Direkter Ansprechpartner (insbesondere für das Erasmusprogramm für an der LMU in VWL immatrikulierte Studierende) ist
N.N.
Schackstr. 4/IV, Zi. 401 A
Tel. 0049-89-2180-6902
Fax: 0049-89-2180-996901
E-mail: [email protected]
Sprechstunde: nach Terminvereinbarung
Eine Voranmeldung per e-Mail mit einer kurzen Schilderung Ihrer Frage wird erbeten.
http://www.vwl.uni-muenchen.de/studium/ausl_studium/index.html
34
17.5 Fachschaftsvertretung
Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft Studentischer Interessenvertretung (wasti)
Ludwigstr. 28/EG Vgb., Zi. 07
80539 München
Tel.: 0049-89-2180-2021
Fax: 0049-89-2180-3911
E-Mail: [email protected]
http://www.fs-bwl-vwl.lmu.de
17.6 Bibliotheken
Bibliothek Wirtschaftswissenschaften
http://wiwi.ub.uni-muenchen.de/
Ludwigstr. 28/I Vgb.
80539 München
Tel.: 0049-89-2180-2601
Öffnungszeiten: Mo -Fr 8 -22 Uhr, Sa. 9 -18 Uhr (Änderungen s. Homepage http://wiwi.ub.uni-muenchen.de/bibliotheken/bibliothek-wirtschaftswissenschaften-statistik/benutzung/)
PRÄSENZBIBLIOTHEKEN
Bibliothek des Staatswirtschaftlichen Instituts http://www.fiwi.vwl.uni-muenchen.de/service/bibliothek/index.html
Ludwigstr. 28/Vgb.
80539 München
Tel.: 0049-89-2180-2245
Öffnungszeiten: Mo 9 - 12 Uhr; Do 9 -12 Uhr
Spezialbibliothek des Lehrstuhls für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft/ Center for Economic Studies
http://www.ub.uni-muenchen.de/bibliotheken/weitere-fachbibliotheken-der-lmu/nationaloekonomie-und-finanzwissenschaftcenter-for-economic-studies/
Schackstr. 4/II, Tel. 0049-89-2180-3112
Öffnungszeiten: Mo bis Do: 9 -17 Uhr, Fr 9 -15 Uhr
In der vorlesungsfreie Zeit: Mo bis Fr: 10 -15 Uhr
35
Spezialbibliothek des Seminars für Internationale Wirtschaftsbeziehungen
http://www.iwb.vwl.uni-muenchen.de/bibliothek/index.html
Ludwigstr. 28/Vgb., Tel. 0049-89-2180-2446
Öffnungszeiten: Di und Do: 12 -14 Uhr
Spezialbibliothek des Seminars für Wirtschaftsgeschichte
http://www.lrz-muenchen.de/~u5152ak/webserver/webdata/bibl.html
Ludwigstr. 33, Tel. 0049-89-2180-2756
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Mo bis Do: 10 -16.30 Uhr
Zentralbibliothek München
http://www.ub.uni-muenchen.de
Geschwister-Scholl-Platz 1
Tel. +49 89/2180-2428 (Sekretariat)
oder 2180-2429 (Information)
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Mo - Fr 9 -22 Uhr (Ausleihe)
(s. auch http://www.ub.uni-muenchen.de/bibliotheken/zentralbibliothek/)
Bayerische Staatsbibliothek München
http://www.bsb-muenchen.de/index2.html
Ludwigstraße 16,
Tel.: 0049-89-28638-2322 (telefonische Auskunft)
Öffnungszeiten:
Ortsleihe: Mo -Fr 10 -19 Uhr
Allgemeiner Lesesaal: Mo -So 8 -24 Uhr
Studentenbibliothek – Lehrbuchsammlung für Studierende
http://stud.ub.uni-muenchen.de/
Leopoldstr. 13, Haus 1 (Schweinchenbau)
Tel.: 0049-89-2180-9489
Öffnungszeiten: Mo. -Fr. 8 -20 Uhr
36
17.7 CIP-Labor (PC-Labor, Computer-Pool)
Forschungs- und Servicecenter für angewandte Informationstechnologie (PC-Labor)
Ludwigstraße 28 / VG
80539 München
Tel.: 0049-89-2180 3816
Fax: 0049-89-2180 6276
Öffnungszeiten: Mo. -Fr. 9 - 21 Uhr, Sa. 10 – 16 Uhr Ferien: Mo – Fr 10 – 16 Uhr
Betreuung durch CIP-Tutoren entsprechend den Öffnungszeiten
(Änderungen s. Homepage http://www.fit.bwl.uni-muenchen.de)
WLAN-Sprechstunde des Helpdesks
http://helpdesk.campus.lmu.de/wlan/index.html
Geschwister-Scholl-Platz 1 Raum F009 80539 München Tel: 0049-89-2180-3555 Fax: 0049-89-2180-993555
Öffnungszeiten: siehe Homepage
17.8 Fachsprachenzentrum
Gemeinsames Fachsprachenzentrum der Fakultäten 03, 04, 05
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/index.html
Ludwigstr. 29, Raum 13; 80539 München
Tel.: 0049-89-2180 6345
Fax: 0049-89-2180 6262
E-mail: [email protected]
17.9 Alumni-Club (Ehemaligen-Verbindung)
Münchner Volkswirte ALUMNI-Club e. V.
Schackstr. 4/ II, Zi. 201
80539 München
Tel.: 0049-89-34 29 64
Fax: 0049-89-33 72 89
E-mail: [email protected]
37
17.10 Frauenbeauftragte
Frauenbeauftragte VWL
Carmen Thoma
Ludwigstr. 28/ 04 (Rgb.)
80539 München
Tel.: 0049-89-2180 2926
E-mail: [email protected]
Sprechstunde: Di. 15.30- 16.30Uhr
Stellvertreterinnen
Martina Engemann
Akademiestr. 1/ III
80799 München
Tel.: 0049-89-2180-2766
E-mail: [email protected]
Dr. Silke Englmaier
Schackstr. 4/ IV
80539 München
Tel.: 0049-89-2180-2218
Fax: 0049-89-2180-992218
E-mail: [email protected]
Beatrice Scheubel
Schackstr. 4/ I
80539 München
Tel.: 0049-89-2180-3763
Fax: 0049-89-39 73 03
E-mail: [email protected]
Bettina Siflinger
Ludwigstr. 28 RG
80539 München
Tel.: 0049-89-2180-3955
E-mail: [email protected]
Frauenbeauftragte der Universität
Dr. Margit Weber, Akad. Oberrätin
Stellvertreterinnen
s. Homepage: http://www.frauenbeauftragte.lmu.de/frauenbeauftr/stellv/index.html
Büro
Schellingstraße 10/II
80799 München
Tel.: 0049-89-2180-3644
Fax: 0049-89-2180-3766
E-mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9- 12
38
17.11 Dekanat Volkswirtschaftliche Fakultät / Geschäftsstelle Institut für Volkswirtschaftslehre (Department of Economics)
Adresse
Schackstr. 4/IV
80539 München
Sekretariat
Therese Bierbach
Tel.: 0049-89-2180 2327
Fax: 0049-89-2180 6272
E-mail: [email protected]
Dekan/ Direktor
Prof. Dr. Andreas Haufler
Akademiestraße 1/ II
80799 München
E-mail: [email protected]
Prodekan
Prof. Sven Rady, Ph.D.
Kaulbachstr. 45
80539 München
E-mail: [email protected]
stv. Direktor (Department)
Prof. Dr. Monika Schnitzer
Akademiestr. 1/ III
80799 München
E-mail: [email protected]
Geschäftsführung (Department)
Dr. Silke Englmaier
Schackstr. 4/ IV, Zi. 401
80539 München
Tel.: 0049-89-2180 2218
E-mail: [email protected]