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Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Jänner 2014
Grundinformation Forstwirtschaft
Grimmenstein, 3. Oktober 2013
DI Wolfgang Grünwald
Grundsätze Hauptfeststellung 2014
2012 Grundstein gelegt für eine Hauptfeststellung der Einheitswerte für
wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen (luf) Vermögens
zum 1. Jänner 2014
Im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 sollen die maßgebenden Parameter
adaptiert und Vereinfachungen in der Verwaltung ermöglicht werden –
Modernisierung des Systems
Bedeutung des luf Einheitswertes
Grundsätzliche Beibehaltung des Bewertungssystems für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe von enormer Bedeutung.
Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben, Beihilfen,…
(Grundsteuer, Grundsteuerzuschläge, Grundbuchseintragungsgebühr, Beitrag
an die LK, Kirchenbeitrag, Sozialversicherung; indirekt Einfluss auf
Einkommensteuer, Umsatzsteuer; …)
Kritik durch den Verfassungsgerichtshof
keine grundsätzlichen Bedenken
aber System veraltet, Anpassung erforderlich
regelmäßige, gegenwartsnahe und entwicklungsbegleitende Einheitsbewertung
gefordert
Fünf Unterarten des luf Vermögens:
Landwirtschaftliches Vermögen
Forstwirtschaftliches Vermögen
Weinbau Vermögen
Gärtnerisches Vermögen
Übriges Vermögen
S. 4 ;6. September2013
Bewertungsgesetz 1955
Anteile der Nutzungsarten am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (HF 1988)
LW FW Wb Rest0
10
20
30
40
50
60
70
80
69,0
22.5
6.22.3
WB
Prozent
Gesamte Einheitswertsumme (Ö): 2,73 Milliarden €
HF 2014 – zeitlicher Ablauf
Bewertungsrichtlinien
inhaltliche Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen
Beratungen im Bewertungsbeirat: Oktober/November 2013
rechtsverbindliche Kundmachung (Verordnungsweg): nach 1. Jänner 2014
Erstes Halbjahr 2014: Aussendung der Fragebögen
angemessene Rücklauffrist (Verhältnisse zum Stichtag 1. Jänner 2014)
auch Online-Abgabe vorgesehen
Bescheidaussendungen (2014)/2015
2015: neue Einheitswerte werden für Steuern und Abgaben wirksam 2017: neue Einheitswerte auch gültig für die Bemessung der
Sozialversicherungsbeiträge
Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich)
Kleinstwald Kleinwald Großwald Gesamt
Anzahl 75.06690,0 %
7.4959,0 %
8181,0%
83.319100 %
Fläche ha 148.92120,7 %
169.12923,5 %
401.44755,8 %
719.497100 %
Ertragswert € 20.108.13716,8 %
24.921.76820,7 %
74.980.48762,5 %
120.010.392100 %
Hektarsatz € 135 147 187 167
Ø Fläche ha 2 23 491
Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich)
Prozent
Kleinstwald Kleinwald Großwald0
20
40
60
80
100 90,0
9,01,0
20.7 23.5
55.8
16.8 20.7
62.5AnzahlFlächeErtragswertsumme
Kleinstwald Kleinwald Großwald0
50
100
150
200
135 147
187Durchschnitt Hektarsatz (€)
Kleinstwald NÖ HF 1988
0-1 ha 1-2 ha 2-3 ha 3-4 ha 4-5 ha 5-6 ha 6-7 ha 7-8 ha 8-9 ha 9-10 ha0
5,000
10,000
15,000
20,000
25,000
30,000
35,000
40,000
Anzahl
HF 2014 – Richtlinien Forstwirtschaft
System der forstlichen Bewertung insgesamt mit dem bisherigen vergleichbar –
aber Vereinfachungen und fachliche Anpassungen an die tatsächlichen
ökonomischen und technischen Verhältnisse.
Mit einer Erhöhung der gesamten forstlichen Einheitswertsumme österreichweit
um 10% ist zu rechnen.
Einzelbetrieblich Veränderungen können davon stärker abweichen.
Forstliche EinheitsbewertungEntwicklung der letzten 20 Jahre
Steigende Kenngrößen bessere Waldverhältnisse
mehr Waldflächen höhere Holzvorräte höherer Zuwachs, bessere Bonitäten ältere Bestände bessere Erschließung
Forstliche Einheitsbewertung
Bewertungsverfahren nach Nutzungsverhalten und Größen
Überwiegend aussetzende Holznutzung
Kleinstwald bis 10 ha (pauschale Bewertung)
Kleinwald über 10 ha bis 100 ha (einfache Bewertung nach
tatsächlichen Verhältnissen)
Überwiegend regelmäßige Holznutzung
Großwald über 100 ha (differenzierte Bewertung nach tatsächlichen
Verhältnissen)
Forstliche Einheitsbewertung
Vier Waldarten (Betriebsarten) werden unterschieden (wie bisher):
1. Wirtschaftswald – Hochwald
2. Wirtschaftswald – Ausschlagwald
3. Schutzwald
4. In der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder
Einzelbetrieblicher Forstlicher Einheitswert(ausgenommen Kleinstwald)
Der einzelbetriebliche forstliche Einheitswert hängt von den tatsächlichen
Waldverhältnissen jedes einzelnen Waldeigentümers ab.
Die Änderungen der Waldverhältnisse seit der letzten Erklärung sind zu
berücksichtigen.
Eine pauschale Aussage, wie sich der einzelbetriebliche Einheitswert ändern wird,
ist daher nicht möglich.
Forstliche Einheitsbewertung
1) Forstfläche bis 10 ha („Kleinstwald“)
Pauschale Hektarsätze pro Verwaltungsbezirk in Österreich Pauschale Hektarsätze (österreichweit) für Auwald, Schutzwald
Forstliche Einheitsbewertung
2) Forstfläche über 10 bis 100 ha („Kleinwald“)
Eingangsgrößen (Wirtschaftswald – Hochwald) (keine Preisgebiete)
drei Baumartengruppen
drei Bringungslagen
drei Wachstumsstufen
drei Altersstufen
Ausschlagwald, Auwald Sonderbetriebsklassen Bewirtschaftungserschwernisse aus Lage und Flächenform
Forstliche Einheitsbewertung
3) Forstfläche über 100 ha
Differenziertere Eingangsgrößen Ertragsregion (4 ER)
Baumart (Holzart)
Altersklasse
Absolutbonität
Bestockungsgrad
Minderungszahl
Schäden (Rotfäule, Splitterholz)
Sonderbetriebsklassen