grundlagen der nationalen und internationalen
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Grundlagen der nationalen und internationalen Unternehmenspublizität (Diplom)
Unternehmensrechnung I (Bachelor)
Wahlpflichtveranstaltung im Fach Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung
4 Bonuspunkte (Diplom)
Teil 1 des Vertiefungsgebiets Unternehmensrechnung 6 Leistungspunkte (Bachelor)
Wintersemester 2007/2008Prof. Dr. Klaus Ruhnke
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 2
Sichtweisen der Abschlusserstellung
US-ameri-kanischeNormen(US-GAAP)
internationale NormenSteuerrechtHandelsrecht
(HGB)Sicht-
weisen
Konzernab-schluss nach US-GAAP
Konzernabschluss nach IFRS
Konzernabschluss nach Handelsrecht
Konzern-abschluss
Einzelabschluss nach US-GAAP
Einzelabschluss nach IFRS
Einzelabschluss nach Steuerrecht
Einzelabschluss nach Handelsrecht
Einzel-abschluss
Quelle: Ruhnke (2005), S. 3.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 3
Ablauf der Konzernabschlusserstellung
Consolidated financial statement (IFRS)
Consolidation procedures
Cumulated financial statement
Addition
Revalued individual financial statement (IFRS)
Revaluation
Individual financial statement (IFRS)
Preliminary procedures for consolidation
Individual financial statement (local GAAP)
Requirement to prepare / Scope of group accounts
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 4
Diskussionsfrage I.2.D1
Worin liegt der Unterschied zwischen den Ergebnisgrößen "Bilanzgewinn" und "Jahresüberschuss"? Ist es möglich, dass ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Bilanzgewinn und einen Jahresfehlbetrag ausweist?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 5
Internationaler Jahresabschluss
• Rechtsakte auf EU-Ebene– Primärrecht– Rechtsprechung des EGH– Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien u.a.)
• EU-Verordnung 1606/2002• § 315a HGB• Übernahmevoraussetzungen gem. Art. 3 Abs. 2
EU-Verordnung– True and fair view-Prinzip– Kriterien der Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und
Vergleichbarkeit– Europäische öffentliche Interessen
• Komitologieverfahren als vereinfachtes Übernahmeverfahren
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 6
Verfahren nach Art. 5a Komitologie-Beschluss
Literaturempfehlung: Inwinkel (2007).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 7
Börsenhandelssegmente an der Frankfurter Wertpapierbörse
DAX
MDAX
SDAX TecDAX
Further Listed Companies
Prime Standard
General Standard
Quelle: Ruhnke (2005), S. 15.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 8
Diskussionsfrage I.2.D2
Verschiedene empirische Studien sprechen dafür, dass Banken auch bei einer informationsorientierten Rechnungslegung oftmals keine Individualverträge vereinbaren, welche Ausschüttungsrestriktionen auf Basis externer Rechnungslegungsdaten formulieren. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die oftmals formulierte Forderung, der Gläubigerschutz sei durch eine vorsichtige Bilanzierung zu gewährleisten (→ I.2.3.2.)?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 9
Diskussionsfrage I.2.D3
Das IASB hält einen auf Grundlage der IFRS erstellten Abschluss grundsätzlich für geeignet, um auf dieser Basis "ausschüttbare Gewinne und Dividenden zu bestimmen" (IASB Framework.Preface, deutsche Übersetzung). Wie beurteilen Sie diese Aussage?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 10
US GAAP und IFRS – das SEC Concept Release No. 33-8818 vom 2.7.2007
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 11
Jahresabschlussfunktionen
(3. Priorität)Informationsfunktion
( )(2. Priorität)Steuerbemessungs-funktion
( )( )( ) (1. Priorität)Ausschüttungs-bemessungsfunktion
Abschluss nach US-GAAP
Abschluss nach IFRS
Konzernabschluss nach HGB
Einzelabschluss nach HGB
Quelle: Ruhnke (2005), S. 20.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 12
Diskussionsfrage I.2.D4
Die Beta AG ist im SDax notiert. Unternehmenssitz ist Berlin. Ein Konzernabschluss ist nicht zu erstellen. Am 31.12.t1 werden die folgenden Zahlen ausgewiesen:
Ergebnisgröße (profit) im IFRS-Jahresabschluss 300 T€Jahresüberschuss im handelsrechtlichen Einzelabschluss 250 T€Bilanzgewinn im handelsrechtlichen Einzelabschluss 240 T€Ergebnisgröße in der Steuerbilanz 208 T€
Welcher Betrag steht insgesamt höchstens für Ausschüttungen zur Verfügung? In welcher Höhe erwarten Sie als Aktionär der Beta AG Dividendenzahlungen, wenn Sie 5 % der Aktien der Beta AG halten? Gehen Sie von einer Vollausschüttung der relevanten Ergebnisgröße aus.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 13
Diskussionsfrage I.2.D5
Die Rational AG ist im TecDax notiert. Unternehmenssitz ist Duisburg. Die Rational AG hält zwei 100%ige Beteiligungen an US-amerikanischen Unternehmen und eine 80%ige Beteiligung an einem finnischen Unternehmen; alle Beteiligungen sind konsolidierungspflichtig.
Welche Abschlüsse muss die Rational AG erstellen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 14
Theoretische Ansätze der Rechnungslegung
Theoretische Ansätze der Rechnungslegung
Inhalt und Ausgestaltung von externen Unternehmensrechnungen
Institutionen-ökonomische
Ansätze
Informations-ökonomischer
Ansatz
Ansätze zum Formalinhalt
Ansätze zur Ergebnisermittlung
Entscheidungsorientierter Ansatz
Erklärung und Rechtfertigung von externen Unternehmensrechnungen
zielgerichtete Anwendung von Rechnungslegungs-
normen
Quelle: Ruhnke (2005), S. 24.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 15
Diskussionsfrage I.3.D1
"Our study of accounting rests on three ideas, expressed in three key terms. Uncertainty means not definitely ascertainable, or known, as tomorrow's weather or market success. Information is some observable that has the potential to lessen this uncertainty, as with a weather forecast or management's forecast of future market success. Theory is a coherent explanation of some set of phenomena, as the efficient markets theory. We stress the central idea of compressing the explanation into a parsimonious, coherent, and usable description that concentrates on the major issues, the first-order effects. Accounting, then, is an information source, one that uses the language and algebra of valuation to convey its essential message; and accounting theory is concerned with the choice of accounting method, with the design and management of this particular information source.“
In welchem Zusammenhang steht die Vorstellung einer accounting theory mit den weiter vorne dargestellten theoretischen Ansätzen der Rechnungslegung sowie den weiteren dort genannten Ansatzpunkten für theoretische Überlegungen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 16
Institutionenökonomische Ansätze
• Erkenntnisobjekt– Organisation der Wirtschaft
• Definition– Eine Institution ist ein auf ein bestimmtes Zielbündel abgestelltes
System von Normen (einschl. Garantieinstrumente).• Zentrale Annahme• Besondere Verhaltens- und Informationsannahmen
– Opportunismus der Wirtschaftssubjekte• Erwarteter Nutzen aus dem Normenverstoß >
Aufdeckungswahrscheinlichkeit des Verstoßes erwartete * Nutzeneinbuße
– Prinzip der begrenzten Rationalität– Asymmetrische Informationsverteilungen
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 17
Prinzipal Agent-Beziehung im Kontext externer Unternehmensrechnungen –die Ausgangssituation
Quelle: Ruhnke (2005), S. 30.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 18
Prinzipal Agent-Beziehung im Kontext externer Unternehmensrechnungen –die Einschaltung des Prüfers
Quelle: Ruhnke (2005), S. 31.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 19
Diskussionsfrage I.3.D2
Ist es anreizkompatibel, die Entlohnung des Managements an eine Ergebnisgröße der externen Unternehmensrechnung zu koppeln?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 20
Höhe der Transaktionskosten (TK) für alternative Koordinationsmechanismen in Abhängigkeit vom Umweltzustand (s)
TK
s
Markt
s 2
Hierarchie
Hybrid
s 1
Quelle: Ruhnke (2005), S. 33.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 21
Optimaler Umfang der Investitionen in eine geprüfte Unternehmensrechnung
Quelle: Ruhnke (2005), S. 34.GK = T(PR) + PR sowie T’(PR) < 0.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 22
Entscheidungsnützlichkeit von Informationen
Verlässlichkeit Entscheidungsrelevanz / Informationsgehalt
Voraussetzung
Veränderte Entscheidung Bestätigung einer
einmal getroffenen Entscheidung
Arten
Zeitnähe
Voraussetzung / begünstigender Faktor
Entscheidungsrelevante Hintergrundinformation
Entscheidungsnützlichkeit
Voraussetzung
Quelle: Ruhnke (2005), S. 38.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 23
Kapitalmarktorientierte Studien
• Zusammenhang zwischen Rechnungslegungsinformationen, Informationsgehalt und Kursänderungen
– unterstellter Basiswirkungszusammenhang• Informationseffizienz des Kapitalmarktes?• Theorie des Kapitalmarktes?
– CAPM: re = i + [ ß (rm – re)]• Ereignisstudien• Wertrelevanzstudien (Regressionsstudien)
– Basieren oftmals auf dem theoretischen Modell von Ohlson– Annahmen:
• Gültigkeit Kongruenzprinzip • Jahresergebnis (JE) = normale Komponente + Residualkomponente• Marktpreis (MP) = Barwert aller künftigen Nettoauszahlungen an die
Anteilseigner– MPt = a1 * EKt + a2 * JEt + a3 * DIVt + ε– Literaturempfehlung: z.B. Schmidt (2005), S. 108 ff.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 24
Zusammenhang zwischen Rechnungslegungsinformationen, Informationsgehalt und Kursänderungen
Rechnungslegungs-informationen
Kursbewegung Informationsgehalt
Beobachtungsmodell
Ursache-/Wirkungsmodell
Quelle: Ruhnke (2005), S. 39.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 25
Diskussionsfrage I.3.D3
Das Unternehmen A veröffentlicht in seinem Jahresabschluss für das Jahr t1 eine Ergebnisgröße von 2,6 Mio. €. Unternehmen B weist für dasselbe Geschäftsjahr eine Ergebnisgröße von 1 Mio. € aus. Beide Ergebnisgrößen werden am selben Tag publiziert. Daraufhin bricht der Kurs von Unternehmen A im Vergleich zum Vortag um 7,1 % ein;dagegen steigt der Kurs von Unternehmen B im Vergleich zum Vortag um 3,4 %. Beide Unternehmen sind im Aktienindex "TecDax" vertreten. Der TecDax hat an dem zuvor genannten Tag um 0,3 % zugelegt. Unternehmen A und B sind ähnlich groß und bewegen sich in derselben Branche.a) Können Sie sich die Kursbildung erklären?b) Ist der Aktienmarkt in dem vorliegenden Fall mittelstreng
informationseffizient?c) Halten Sie die These der mittelstrengen Informationseffizienz
des Kapitalmarktes für realistisch?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 26
Anglo-amerikanische und europäische Rechnungslegungspraktiken –eine idealtypische Darstellung
* This heading is used to cover conventional accounting in Belgium, France, Germany and Italy, which concentrates on individual companies.
Deferring gains on unsettled foreign currency monetary items
Taking gains on unsettled foreign currency monetary items
Preliminary expenses capitalizablePreliminary expenses expensed
Tax-induced provisionsNo tax-induced provisions
Secret reservesNo secret reserves
Cash flow statements rareCash flow statements
Legal reservesNo legal reserves
Depreciation by tax rulesDepreciation over useful lives
Completed contract methodPercentage of completion method
Some Continental European*Anglo-Saxon
Quelle: Ruhnke (2005), S. 53.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 27
Vermutete Kausalkette von den Umfeldfaktoren bis hin zu den nationalen Rechnungslegungspraktiken
In jedem Land existieren individuelle nationale Umfeldfaktoren.
Diese führen zu heterogenen länderspezifischen Zielvorstellungen über Gegenstand, Aufgaben, Inhalte, Bedeutung, Sinn und Zweck von Jahresabschlüssen (als zentrales
Element der Rechnungslegung) in den einzelnen Ländern.
Daraus entwickeln sich wiederum spezifische national ausgerichtete Systeme von Rechnungslegungsnormen (Rechnungslegungssysteme),
die zu spezifischen nationalen Rechnungslegungspraktiken (nationale Rechnungslegungspraxis) führen.
Quelle: Ruhnke (2005), S. 54.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 28
Nationales System von Rechnungslegungsnormen und Umfeldfaktoren
nationales System vonRechnungslegungsnormen
Rechtssystem
System der Unternehmens- finanzierung
Steuersystem
Stellung der Berufsständeaccountancy-
kulturelle und sonstige sozio-ökonomische Faktoren
Quelle: Ruhnke (2005), S. 54.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 29
Kapitalmarktstrukturen im internationalen Vergleich
56,9 %49,5 %19,5 %o.A.Eigenkapitalquote aller Unternehmen
25,4 %23,0 %7,1 %o.A.Anteil der Aktionäre an der Gesamtbevölkerung
4.7302.4096662004Anzahl der börsennotierten inländischen Aktiengesellschaften
48,7 %113,9 %131,4 %
88,2 %121,6 %136,7 %
25,0 % 28,4 % 45,2 %
199019962003
Marktkapitalisierung in % des Bruttosozialproduktes
14.266.2662.425.8221.079.0262002Marktkapitalisierung
USAGroßbritannienDeutschlandStand
Quelle: Ruhnke (2005), S. 57.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 30
Organisationsstruktur des IASCF
Standards Advisory Council (SAC)
Advisory Committees
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)issues and approves IFRIC Inter-pretations and corresponding ED
International Accounting Standards Board (IASB)issues and approves IFRS (standards and interpreta-tions) and ED (standards)
International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF)
advises
reports to
appoints
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 31
Aufbau des IASB-Handbuchs und Zitierweise
Index
Glossary.term(z.B. Glossary.asset)
Glossary of terms
SIC-y.x / IFRIC y.x(z.B. IFRIC 4.2)
Interpretations
IAS y.xIAS
IFRS y.x (z.B. IFRS 3.7)IFRS
IASB DPH.xDue Process Handbook for the IASB
IASB Framework.xFramework for the Preparation and Presentation of Financial Statements
IFRS Preface.xPreface to IFRS
IASC Constitution.xIASC Foundation Constitution
IntroductionIntroduction to this edition
Changes in this edition
CitationContents
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 32
Typischer Aufbau eines Standards und Zitierweise
⇒ Zurücknahme anderer Verlautbarungen (withdrawal of other pronouncements).
⇒ Übergangsregelungen und Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens(transitional provisions and effective date),
⇒ Angaben (disclosure),
⇒ Ausbuchung (derecognition),
⇒ Folgebewertung (measurement after recognition),
⇒ Erstbewertung (measurement at recognition),
⇒ Bilanzansatz (recognition),
⇒ Definitionen (definitions),
⇒ Anwendungsbereich (scope),
⇒ Zielsetzung des Standards (objective)
IFRS y.x(z.B. IAS 27.3)
Typische Subelemente sind: Standard i.e.S.
IFRS y.INx(z.B. IAS 33.IN3; IFRS 3.IN16)
Hier finden sich z.B. Angaben zu den Gründen für die Überarbeitung der Vorgängernorm nebst der vorgenommenen wesentlichen Änderungen.
Einführung (introduction)
Angegeben werden die Inhalte des Standards nebst zugehöriger Paragrafenangabe
Inhaltsverzeichnis (contents)
ZitierweiseAnmerkungenElemente
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 33
Typischer Aufbau eines Standards und Zitierweise (Fortsetzung)
IFRS y.IEx(z.B. IAS 32.IE3)
Verdeutlichende Beispiele sind nicht materieller Bestandteil des Standards i.e.S., sondern begleiten diesen.
verdeutlichende Beispiele (illustrative examples)
IFRS y.AGx(z.B. IAS 39.AG1)
Anwendungsrichtlinien sind materieller Bestandteil des Standards i.e.S.
Anwendungsrichtlinie(application guidance)
IFRS y.IGx(z.B. IAS 1.IG12)
Implementierungsrichtlinien sind nicht materieller Bestandteil des Standards i.e.S., sondern begleiten diesen.
Richtlinie zur Implementierung (implementationguidance)
IFRS y.DOx(z.B. IAS 27.DO1)
Abweichende Meinungen von Board-Mitgliedern werden gesondert dargestellt.
abweichende Meinungen (dissenting opinion)
IFRS y.BCx(z.B. IAS 39.BC30)
Die Grundlage für die Schlussfolgerungen ist nicht materieller Bestandteil des Standards i.e.S., sondern begleitet diesen.
Grundlage für die Schlussfolgerungen (basis for conclusions)
IFRS y.Approval(z.B. IAS 2.Approval)
Dargelegt wird die Billigung durch das Board nebst Abstimmergebnis.
Billigung des IFRS durchdas Board (approval of the standard by the board)
IFRS y.Appendix x (z.B. IAS 36.Appendix B)
Zur Veranschaulichung des IFRS i.e.S. kann ein Anhang erläuterndes Material, Beispiele und Entscheidungsdiagramme enthalten. Anhänge können materieller Bestandteil des Standards i.e.S. sein.
Anhang (appendix)
Quelle: Ruhnke (2005), S. 66, mit kleineren Modifikationen
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 34
Due process – simplified illustration (IFRS Preface.18 f., IFRS DPH)
Approval of the final IFRS by the board
Approval of the exposure draft by the board
Publishing an exposure draft
Discussion document
Setting an issue in coordination with the SAC, formation of an Advisory Committee for consulting purposes
publishing
comments
publishing
comments
Quelle: IFRS Preface.18f., IFRS DPH.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 35
Durchsetzung der IFRS
• Abschlussprüfung– IFRS-Konzernabschluss
• § 315a Abs. 1 HGB, aber die Normen außerhalb dieses Unterabschnittes sind anzuwenden!
• D.h. Prüfungspflicht gem. § 316 Abs. 2 HGB– Informatorischer IFRS-Einzelabschluss
• § 325 Abs. 2a HGB
• Enforcement– 1. Stufe: Privatrechtliche Prüfstelle
• § 342a HGB– 2. Stufe: BAFin prüft mit öffentlich-rechtlicher Wirkung!
• Siehe insbesondere § 342b Abs. 6 HGB
• Einzelfallbezogene Auslegung – Nationale Gerichte und EuGH
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 36
Anwendungsbereich der Rechnungslegungsvorschriften desDritten Buches des HGB
Einzelkaufleute und nicht haftungsbe-
schränkte Personen-handelsgesellschaften
Kapitalgesellschaften und haftungsbe-
schränkte Personen-handelsgesellschaften
Genossenschaften Kreditinstitute Versicherungs-unternehmen
1. Abschnitt des Dritten Buches des HGB
2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB
3. Abschnitt des Dritten Buches
des HGB
1. Unterabschnitt 2. Unterabschnitt
4. Abschnitt des Dritten Buches des HGB
Quelle: Ruhnke (2005), S. 71.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 37
Diskussionsfrage I.4.D1
Zur Wahl stehen das deutsche Gesetzgebungsverfahren und der due process des IASB. Welches Normensetzungsverfahren ist nach Ihrer Ansicht vorziehenswürdig?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 38
Diskussionsfrage I.4.D3
Wie beurteilen Sie die neue Zielsetzung des DRSC, künftig die internationale Standardisierungsarbeit verstärkt aktiv mitgestalten zu wollen und dabei die Belange der deutschen Wirtschaft einzubringen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 39
Diskussionsfrage I.4.D4
Erstellt werden soll ein HGB-Jahresabschluss. Es bestehen Probleme bei der Interpretation eines unbestimmten Rechtsbegriffs, welcher im HGB Verwendung findet. Hinsichtlich dieser Interpretation bestehen zwei unterschiedliche Auffassungen, welche sich zum einen in einem IDW RS HFA und zum anderen in einem DRS finden. Welche Auffassung bindet den Abschlussersteller dem Status ihrer Quelle nach stärker?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 40
Stellungnahmen zur Rechnungslegung des IDW (Stand: 1.7.2007)
Bilanzierung von Anteilen an PersonenhandelsgesellschaftenIDW RS HFA 18
Einzelfragen zur erstmaligen Anwendung der IFRS nach IFRS 1IDW RS HFA 19
Bewertungen bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRSIDW RS HFA 16
Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen JahresabschlussIDW RS HFA 17
Berichterstattung über die Vergütung der OrganmitgliederIDW ERS HFA 20
Bilanzierung von Emissionsberechtigungen nach HGBIDW RS HFA 15
Rechnungslegung von VereinenIDW RS HFA 14
Einzelfragen zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und zur Gewinnrealisierung nach HGBIDW ERS HFA 13
Rechnungslegung von politischen ParteienIDW RS HFA 12
Bilanzierung von Software beim AnwenderIDW RS HFA 11
Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses
IDW RS HFA 10
Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRSIDW RS HFA 9
Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen oder ähnlichen TransaktionenIDW RS HFA 8
Zur Rechnungslegung bei PersonenhandelsgesellschaftenIDW RS HFA 7
Änderungen von Jahres- und KonzernabschlüssenIDW RS HFA 6
Rechnungslegung von StiftungenIDW RS HFA 5
Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von DrohverlustrückstellungenIDW RS HFA 4
Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelung nach IAS und handelsrechtlichen VorschriftenIDW RS HFA 3
Einzelfragen zur Anwendung von IFRSIDW RS HFA 2
Aufstellung des Lageberichts (aufgehoben!)IDW RS HFA 1
Quelle: http://www.idw.de
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 41
US-amerikanische Ebene
• Auslöser 1 – Weltwirtschaftskrise, Börsencrash 1929/33
• Rechtliche Ebene 1– SA, SEA (1933, 34)
• Details 1– Rules, Regulations, Forms (ergänzen die regulations)– (…)
• Auslöser 2– Spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche (Enron & Co.)
• Rechtliche Ebene 2– Sarbanes Oxley Act of 2002 (SOA) in Bezug auf bei der SEC
registrierte Unternehmen• Details 2
– Ausweitung der Prüfungspflichten (interne Kontrollen!), Bilanzeid, Einrichtung von audit committees, persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter bei unrichtiger Berichterstattung (…)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 42
Interne Unternehmensrechnung, externe Unternehmensrechnung und Unternehmenspublizität
Quelle: Ruhnke (2005), S. 85.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 43
Interne Unternehmenssteuerung auf Basis einer Residualergebnisgröße
• Grundidee
• EVA• als eine mögliche Residualergebnsgröße• EVA = NOPAT – capital * c • Beispiel (Geschäftsbericht Siemens AG 2005)
• Zusammenhang zu den IFRS?• Zusammenhang zu den theoretischen Ansätzen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 44
Medien der Unternehmenspublizität
• Geschäftsbericht• Internet
– Unternehmensauftritt im www– Informationsportale– USA: EDGAR (XBRL-Umstellung geplant!)– XBRL
• Handelsregister, Bundesanzeiger und Unternehmensregister– Elektronisches Handelsregister (§§ 8, 8a HGB)
• http://www.handelsregister.de– Bundesanzeiger (§ 325 Abs. 1, Abs. 2a HGB)– Elektronisches Unternehmensregister (§ 8b HGB)
• http://www.unternehmensregister.de
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 45
Inhalte eines Geschäftsberichts
GeschäftsberichtJahresab-
schlussLage-bericht
Bestätigungs-vermerk
Bericht des Aufsichtsrates
Zusatzinfor-mationen
Veröffentlichungspflicht freiwillig
Quelle: Ruhnke (2005), S. 98.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 46
Diskussionsfrage I.5.D3
Aufgrund der allgemein formulierten Anforderungen an einen Lagebericht in § 289 Abs. 1 HGB ist es den Unternehmen faktisch freigestellt, freiwillige Zusatzinformationen(→ I.5.1.1.4.) in den veröffentlichungspflichtigen oder in den freiwilligen Teil des Geschäftsberichts aufzunehmen.Diskutieren Sie aus Unternehmenssicht und aus Sicht der Stakeholder, welche Vorgehensweise vorziehenswürdig ist.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 47
Unternehmenspublizität und IR-Maßnahmen
Earnings guidance – typischer Prozess• Festlegung interner Planungsgrößen• Festlegung von Kommunikationsmaßnahmen zurOrientierung des Marktes
• Überprüfung der Erwartungshaltung (vor allem derAnalysten)
• Identifikation von Abweichungen (Erwartungslücken) undAbleitung von Handlungsmaßnahmen
• Ergebnisbekanntgabe
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 48
Interne Corporate-Governance-Struktur einer deutschen Aktiengesellschaft
bestellt
Quelle: Ruhnke (2005), S. 104.
Arbeitnehmer Hauptversammlung
Aufsichtsrat
Ausschüsse
Vorstand
bildet
Überwachungsfunktion
Leitungsfunktion
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 49
Entsprechenserklärung der technotrans AG
Angabe im Anhang„Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung ist von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben worden und steht der Öffentlichkeit auf den Internetseiten des Unternehmens (www.technotrans.de) zur Verfügung.“[1]
Entsprechenserklärung auf den Internetseiten„Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregeierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 12. Juni 2006 im Geschäftsjahr 2006 entsprochen wurde und diesen künftig entsprochen wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:Ziff. 3.8 (D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat – kein Selbstbehalt)Ziff. 4.2.3 (Cap bei Aktienoptionen – im aktuellen Optionsprogramm nicht vorgesehen)Ziff 5.4.6 (Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratmitglieder aufgeteilt, jedoch anonymisiert).“[2]
[1] technotrans AG (2007), S. 165. [2] http://www.technotrans.de/investor/corporate_governance/index.de.html (abgerufen am 1.8.2007).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 50
System der Pflichtpublizität von Unternehmen
unterjährige BerichteJahrespublizitätRegelpublizität
Ad hoc-Publizität, Gesellschafter-
publizität
Prospekt-publizität
Ereignis-publizität
Erscheinungs-weise
kurzfristigmittelfristig
Entscheidungshorizont
Quelle: Ruhnke (2005), S. 108.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 51
Jahrespublizität börsennotierter Unternehmen nach internationalen Normen und deutschen Normen im Vergleich
PflichtLageberichtErwähnungFinancial reviewby management
PflichtergänzungEarnings per share
Wahlrecht auf Konzernebene
SegmentberichterstattungPflichtergänzungSegment reporting
Pflicht auf Konzernebene
EigenkapitalspiegelPflichtStatement of changes in equity
Pflicht auf Konzernebene
KapitalflussrechnungPflichtCash flow statement
PflichtAnhangPflichtNotes
PflichtGuVPflichtIncome statement
PflichtBilanzPflichtBalance sheetHGB-JahresabschlussIFRS-Abschluss
Quelle: Ruhnke (2005), S. 109.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 52
Aufstellungspflichten für den Jahresabschluss nach HGB
Kaufleute
Einzelkaufleute Personenhandelsgesellschaften Kapitalgesellschaften
Natürliche Person als Vollhafter?
Jahresabschluss erweiterter Jahresabschluss
Bilanz, GuV, Anhang
LageberichtBilanz, GuV
Ja Nein§ 242 HGB
§ 264 Abs. 1 HGB§ 264a HGB
Quelle: Ruhnke (2005), S. 113.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 53
Diskussionsfrage I.5.D4
Zu erstellen ist ein HGB-Konzernabschluss. Welche Normen sind neben dem § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB für die Erstellung einer Kapitalflussrechnung, einer Segmentberichterstattung und eines Eigenkapitalspiegels heranzuziehen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 54
Größenkriterien nach § 267 HGB
AN > 250UE > 32,120BS > 16,060Große (G)
50 < AN ≤ 2508,030 < UE ≤32,120
4,015 < BS ≤16,060
Mittelgroße (M)
AN ≤ 50UE ≤ 8,030BS ≤ 4,015Kleine (K)
Zahl der Arbeitnehmer
(AN)
Umsatzerlöse (UE)
in Mio. €
Bilanzsumme (BS)
in Mio. €
Größe der Gesellschaft
Quelle: Ruhnke (2005), S. 113.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 55
Anwendung der Größenkriterien nach § 267 HGB
G..G..G..G6G..G..GG..5MGM..M..M4MKGMK....3MKMMMKK2KKK........1
t6t5t4t3t2t1
Klassifizierung im 6. Jahr gem. § 267 Abs. 4 HGB
isolierte Beurteilung am jeweiligen Jahresende
Fall
Quelle: Ruhnke (2005), S. 114.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 56
Erleichterungen für Kapital- und Personengesellschaften
jajanein (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)
Lagebericht
vollverkürzt(§ 288 Satz 2 HGB)
verkürzt (§§ 274a Nr. 2-5; 276 Satz 2, 288 Satz 1 HGB)
Anhang
vollverkürzt(§ 276 Satz 1 HGB)
verkürzt (§ 276 Satz 1 HGB)
GuV
kein Anlagegitter (§ 274a Nr. 1 HGB)
vollvollverkürzt (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
Bilanz
Große (G)Mittelgroße (M)Kleine (K)
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB
Quelle: Ruhnke (2005), S. 115.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 57
Diskussionsfrage I.5.D5
Warum stellt das HGB höhere Anforderungen an die Pflichtpublizität von großen Kapitalgesellschaften im Vergleich zur Pflichtpublizität von Personengesellschaften (die nicht unter § 264a HGB fallen)?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 58
Prozess der Jahrespublizität
Abschluss-erstellung
externe Abschlussprüfung
Prüfung durch
AufsichtsratSanktionenOffen-
legung
Quelle: Ruhnke (2005), S. 116.
Buch-führung
Feststel-lung
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 59
Unterjährige Berichte
Verpflichtung zur Erstellung aus dem Blickwinkel eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland• Inlandsemittenten: § 37w WpHG (Halbjahresfinanzbericht)
– bei deutschen IFRS-Bilanzierern greift IAS 34 (vgl. § 37w Abs. 3 WpHG)– im Hinblick auf die Erstellung eines unterjährigen Lageberichts ist E-DRS
16.34 ff. relevant!• Inlandsemittenten: halbjährige Zwischenmitteilungen derGeschäftsführung gem. § 37x WpHG
• Börsennotierung im Prime Standard: § 63 Abs. 1 BörsO FWB verpflichtetzur Veröffentlichung von Quartalsberichten;
– analoge Anwendung der im Jahresabschluss angewandten Rechnungslegungsnormen
– zudem fest vorgegebene Struktur (sog. strukturierte Quartalsberichte)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 60
Diskussionsfrage I.5.D6
Die Moltoplast AG ist im TecDAX an der FWB notiert und erstellt ihren Jahresabschluss nach IFRS. Welche Normen sind bei der Erstellung unterjähriger Berichte zu beachten? Wieviele unterjährige Berichte muss die Moltoplast AG während eines Geschäftsjahres erstellen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 61
Diskussionsfrage I.5.D7
Die Moltoplast AG erstellt seit der Periode t1 Quartalsberichte, welche den Anforderungen des IAS 34 genügen. Das aktuelle Geschäftsjahr beginnt am 1.1.t3 und endet am 31.12.t3. Der unterjährige Bericht ist zum 30.6. t3 zu erstellen. Auf welche Berichtsperioden muss sich die GuV beziehen? Geben Sie die relevanten Normen an.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 62
Diskussionsfrage I.5.D8
Der Anhang von IAS 34 findet sich in den amtlichen EU-Texten (→ I.2.3.4.; I.4.2.1.2.) nicht. Inwieweit sind die Ausführungen im Anhang für einen Normenanwender verbindlich?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 63
Diskussionsfrage I.5.D9
Wie sind die folgenden Sachverhalte in einem nach IAS 34 erstellten unterjährigen Bericht zu behandeln? Geben Sie ggf. die jeweils relevante Norm an und buchen Sie den angegebenen Sachverhalt. Zu erstellen ist der Quartalsbericht I./t3.
a) Bezogen auf das Jahr t3 beträgt die lineare planmäßige Jahresabschreibung für einen Vermögenswert 28 T€.
b) Dem bilanzierenden Unternehmen fließt am 13.3.t3 eine Einzahlung für vermietete Räume in Höhe von 6.000 € zu. Diese Einzahlung betrifft die Monate Januar bis Juni des Jahres t3. Die Mieteinzahlung wurde bereits als laufender Geschäftsvorfall gebucht.
c) Seit sechs Jahren wird den Vertriebsmitarbeitern am Jahresende eine umsatzabhängige Prämie in Höhe von 2 % des von ihnen erzielten Umsatzes gezahlt. Der für die Berechnung der Prämie relevante Umsatz im I. Quartal beträgt 4,2 Mio. €.
d) Um die bestehende Funktionalität einer Druckmaschine zu erhalten, wird regelmäßig am Jahresende (IV. Quartal) eine Generalüberholung durchgeführt. Aufgrund von Erfahrungswerten der Vorjahre ist verlässlich absehbar, dass hierfür 58 T€ anfallen.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 64
Ad hoc-Publizität (I)
• Definition gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG• Theoretische Begründung?• Beispiel für eine Ad hoc-Meldung• Erfordernis einer unverzüglichen Veröffentlichung• Verhältnis von Ad hoc-Publizität und Regelpublizität• Bestimmung meldepflichtiger Insiderinformationen
– Unmittelbarer Emittentenbezug– Bestimmung der Eignung von Umständen zur erheblichen
Kursbeeinflussung (Kernproblem)• Teilproblem 1: Bestimmung der Erheblichkeit der Kursbeeinflussung• Teilproblem 2: Bestimmung der Umstände, die geeignet sind, eine
erhebliche Kursbeeinflussung auszulösen– Befreiungstatbestand gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 65
Ereignisstudie zur Ad hoc-Publizität
Quelle: Röder (1998).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 66
Ad hoc-Meldung (Beispiel)
„2002-11-14: technotrans bildet Rückstellungmögliche Schadensersatzansprüche führen zu Rückstellung im vierten QuartalSassenberg, 14. November 2002In dem seit Jahren schwelenden Patentstreit mit dem Wettbewerber Baldwin Technologies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute das Urteil verkündet. Danach hat das Gericht in diesem Berufungsverfahren für den Vorstand unerwartet zugunsten der Klägerin entschie-den. Der Vorstand wird die Begründung prüfen und entscheiden, inwieweit zugelassene Rechtsmittel genutzt werden und gegen diese Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht wird.Dieses Urteil begründet einen Anspruch auf Schadensersatz, dessen Höhe gegebenenfalls in einem weiteren Prozess festzusetzen ist. Als Risikovorsorge wird die technotrans AG gemäß IAS eine Rückstellung in Höhe des Streitwertes bilden. Diese wird das Ergebnis im vierten Quartal mit 2,5 Millionen € belasten.Während der ersten drei Quartale des laufenden Geschäftsjahres hat sich die Profitabilitätvon technotrans in allen drei Segmenten planmäßig und nachhaltig verbessert. Trotz dieser operativen Stärke wird das Unternehmen nicht in der Lage sein, in dem aktuellen Marktumfeld den Ergebniseffekt dieser Rückstellung zu kompensieren.“[1]
[1] Abrufbar unter http://www.technotrans.de/news/index.html (Stand: 7.12.2004).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 67
Katalog von veröffentlichungspflichtigen Insiderinformationen (Beispiele)
• Veränderungen von Kerngeschäftsfeldern, • Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge,• Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhung), • Ankündigung eines nicht uneingeschränkt erteilten Bestätigungsvermerks oder
überraschender Wechsel des Wirtschaftsprüfers • Wesentliche Änderung der Ergebnisse der Jahresabschlüsse oder Zwischenberichte
gegenüber früheren Ergebnissen oder Marktprognosen (z.B. Konsensschätzungen vonAnalysten),
• Erhebliche außerordentliche Aufwendungen (z.B. nach Großschäden oder Aufdeckungkrimineller Machenschaften) oder erhebliche außerordentliche Erträge,
• Verweigerung (sic!) des Jahresabschlusstestats durch den Wirtschaftsprüfer.• Erwerb oder Veräußerung wesentlicher Beteiligungen, • Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung.
Quelle: BaFin (2005), S. 43.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 68
Ad hoc-Publizität (II)
• Haftung– Ordnungswidrigkeit
• §§ 39 Abs. 2 Nr. 5a, 39 Abs. 4 WpHG, Geldstrafen bis 1 Mio. €– Schadensersatz
• §§ 37b, 37 c WpHG: unterlassene unverzügliche Veröffentlichung, unwahre Insiderinformationen,
– Naturalrestitution• § 826 BGB: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung,
– Naturalrestitution, z.B. Infomatec• Kernproblem: Grundsätzlich muss der Anleger den Nachweis der
Kausalität der falschen bzw. nicht erfolgten Ad hoc-Meldung für seine Kaufentscheidung erbringen!
Literaturhinweis: Kümpel/Veil (2006), S. 83 ff.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 69
Ad-hoc-Angaben über Großauftrag korrigiert, Biodata droht Ärger vom Aufsichtsamt
ant FRANKFURT/M. Der nordhessische IT-Sicherheitsanbieter Biodata ist in Verdacht geraten, seine Aktionäre getäuscht zu haben. Die am Neuen Markt notierte Firma korrigierte am Freitag eine Ad-hoc-Mitteilung vom 20. August 2000. Darin hatte es geheißen, Biodata werde über einen Servicepartner 6000 Firewalls für das australische Unternehmen Netcard installieren. Das vereinbarte Geschäft sollte einen jährlichen Mehrumsatz von bis zu 20 Mill. Euro bringen. Das entspricht mehr als einem Drittel des für 2001 in Aussicht gestellten Umsatzes. Unerwähnt blieb, dass der Auftrag unter dem Vorbehalt stand, dass die Netcard-Produkte bis zum 5. September – also innerhalb von gut zwei Wochen nach der Ad-hoc-Mitteilung – von den Endkunden bestellt würden, was nicht der Fall war.
Nach einer Gewinn- und Umsatzwarnung ist der Vorstandsvorsitzende Tan Siekmann von seinem Amt zurückgetreten.
Parallel zur geplanten Restrukturierung beschäftigt sich nun das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) damit, ob Biodata gegen Bestimmungen der Ad-hoc-Publizität verstoßen hat. Es droht ein Bußgeld von bis zu 3 Mill. DM. Zudem geht die Behörde auch dem Verdacht der Kursmanipulation und Insidergeschäften nach.
Nachdem sich der Umsatz im 3. Quartal auf 3 bis 3,5 Mill. Euro in etwa halbierte, wird der Umsatz nach Einschätzung des Unternehmens im Gesamtjahr mit rund 24 Mill. Euro auf Vorjahresniveau stagnieren. Das Ergebnis werde wegen Abschreibungen von über 10 Mill. Euro auf Forderungen und Vorräte wohl negativ ausfallen. Der Aktienmarkt reagierte mit einem Kursabschlag von über 50%.
Quelle: Handelsblatt vom 08.10.2001, S. 21.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 70
Emissionspublizität
• Definition und Zielsetzung• Ausgestaltung
– EU-Prospektrichtlinie: „Europäischer Pass für Emittenten“– Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie durch das WpPG– Einheitlicher Prospektbegriff und grundsätzliche Prospektpflicht für
Aktienemittenten– Mindestinhalt und Aufbau von Prospekten gem. den Anforderungen
der Prospektverordnung (§ 7 WpPG)• Typische Inhalte• IFRS als Leitbild für die dargestellten Finanzinformationen
• Prüfung und Haftung– Keine materielle Prüfung– Prospekthaftung gem. § 44 Abs. 1 BörsG– Emissionsbanken fordern i.d.R. einen comfort letter
Literaturhinweis: Pfitzer/Oser/Orth (2006), S. 216 ff.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 71
Rechnungslegungsproblem als Transformationsproblem
Ist-Zustand
Soll-Zustand
Operationen
Problemlösungswissen
Anwendung
Buchung, Offenlegungserfordernisse
Abschluss, Sonderrechnungen, sonstige Angaben
Quelle: Ruhnke (2005), S. 149.
Ökonomische Realität
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 72
Abgrenzung von Auszahlungen, Ausgaben, expenses, Aufwand und Kosten
Kosten987
expenses = ∨ ≠ Aufwand654
Ausgaben321
Auszahlungen
Quelle: Ruhnke (2005), S. 152
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 73
Diskussionsfrage II.2.D1
Sind neutrale Aufwendungen bei der Kalkulation der betrieblichen Leistungen zu berücksichtigen?
Begründen Sie Ihre Antwort!
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 74
Abgrenzung von Einzahlungen, Einnahmen, Ertrag, income und Leistungen
Leistungen
181716
income = ∨ ≠ Ertrag
151413
Einnahmen
121110
Einzahlungen
Quelle: Ruhnke (2005), S. 153.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 75
Mehrstufige Zuschlagskalkulation Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten (in % von den Materialeinzelkosten)+ Fertigungseinzelkosten+ Fertigungsgemeinkosten (in % von den Fertigungseinzelkosten)+ Sondereinzelkosten der Fertigung= Herstellkosten+ Verwaltungsgemeinkosten (in % von den Herstellkosten)+ Vertriebsgemeinkosten (in % von den Herstellkosten)+ Sondereinzelkosten des Vertriebs= Selbstkosten+ Gewinnaufschlag (in % von den Selbstkosten)= Barverkaufspreis+ Kundenskonto (in % vom Zielverkaufspreis)= Zielverkaufspreis+ Kundenrabatt (in % vom Netto-Verkaufspreis)= Netto-Verkaufspreis
(Listenverkaufspreis, netto)+ Umsatzsteuer (in % vom Netto-Verkaufspreis)= Brutto-Verkaufspreis (Angebotspreis)
Quelle: Ruhnke (2005), S. 157.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 76
Erst-/Zugangsbewertung und Folgebewertung(en)
Auf- oder Abwertung aufgrund der Anwendung eines spezifischen Bewertungsmaßstabs (losgelöst von den originären Bewertungsmaßstäben)
originäre Bewertungsmaßstäbe
außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen
Herstellungskosten
planmäßige AbschreibungenAnschaffungskosten
Folgebewertung(en)Erst-/Zugangsbewertungt (Zeit)
Quelle: Ruhnke (2005), S. 158.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 77
Geschäftsvorfälle
materielle Abschlussbuchungen
(vorbereitende Abschlussbuchungen)
Buchung der laufenden
Geschäftsvorfälle
formale Abschlussbuchungen
formale Eröffnungsbuchungen
materielle Geschäftsvorfälleformelle Geschäftsvorfälle
Geschäftsvorfälle
Quelle: Ruhnke (2005), S. 159.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 78
Typisierende Systematisierung der vorbereitenden Abschlussbuchungen
12 Schulden (liability)an Vermögen (asset)
11 Vermögen (asset)an Schulden (liability)
10 Schulden (liability)an Schulden (liability)
9 Vermögen (asset)an Vermögen (asset)
Umbuchungen
8 Eigenkapital (equity)´ an Schulden (liability)
7 Eigenkapital (equity) an Vermögen (asset)
Eigenkapitalmindernd
6 Schulden (liability)an Eigenkapital (equity)
5 Vermögen (asset) an Eigenkapital (equity)
Eigenkapitalerhöhend
Ergebnisneutral
4 Aufwand (expenses) an Schulden (liability)
3 Aufwand (expenses) an Vermögen (asset)
Ergebnismindernd
2 Schulden (liability)an Ertrag (income)
1 Vermögen (asset) an Ertrag (income)
Ergebniserhöhend
Ergebniswirksam
Schuldposition (liability)Vermögensposition (asset)
Quelle: Ruhnke (2005), S. 163.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 79
Eröffnungsbilanz
Eröffnungsbilanzkonto
Schlussbilanzkonto
H
H
H H
H H
H
H
H H
H
H
H
H
H
S
S
S S
S S
S
S
S S S
S
S
S
S
S
Sachanlagen Fremdkapital
Wareneinkauf Eigenkapital
Privat
Umsatzerlöse
Forderungen GuV
Vorsteuer
Umsatzsteuer
Abschreibungen
sonstige Aufwendungen
sonstige Erträge
Eröffnungsbilanz
Schlussbilanz Quelle: Ruhnke (2005), S. 164.
Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz
Legende:S = SollH = HabenAB = AnfangsbestandSB = Schlussbestand+ = Zugänge- = Abgänge.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 80
GuV-Darstellungsvariante Gesamtkostenverfahren
228 €+Jahresüberschuss=
60 €-Zinsaufwand-
70 €-Abschreibungen-
1.650 €-Personalaufwand-
sämtliche Aufwendungen
Produktion von 100 Einheiten, Erstellung einer Eigenleistung sowie Zinsaufwand
200 €-Materialaufwand-
Erstellung einer Eigenleistung500 €+andere aktivierte Eigenleistungen
+
Lagerbestandserhöhung von 40 Einheiten 508 €+Bestandsänderung+
sämtliche Erträge (Gesamtleistung)
Verkauf von 60 Einheiten1.200 €+Umsatzerlöse
Quelle: Ruhnke (2005), S. 167.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 81
Zuordnungstabelle
762 €umsatzbezogene Herstellungskosten
8
- 500 €andere aktivierte Eigenleistungen
7- 508 €Bestandsveränderungen6
Korrekturen550 €100 €1.770 €1.920 €Zwischensumme4
70 €70 €Abschreibungen350 €100 €1.500 €1.650 €Personalaufwand2
200 €200 €Materialaufwand 1
allgemeine Verwaltungs
kosten
Vertriebs-kosten
Herstellungs-kosten
Konto-abschluss
KontoZeile
Quelle: Ruhnke (2005), S. 168.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 82
GuV-Darstellungsvariante Umsatzkostenverfahren
228 €+Jahresüberschuss=60 €-Zinsaufwand-
50 €-allgemeine Verwaltungskosten
-nicht aktivierbare Aufwendungen in Bezug auf die Periode, in der 100 Einheiten produziert wurden
100 €-Vertriebskosten-
Herstellungskosten zur Erzielung der Umsatzerlöse (Verkauf von 60 Einheiten) gem. der Berechnung in der Zuordnungstabelle
762 €-umsatzbezogene Herstellungskosten
-
Verkauf von 60 Einheiten1.200 €+Umsatzerlöse
Quelle: Ruhnke (2005), S. 169.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 83
Hauptabschlussübersicht
310310820820
8080Jahresergebnis
3102307408201.0501.0503733731.0851.0851.2301.230
(...)(...)(...)(...)(...)(...)(...)(...)(...)(...)(...)(...)(...)
60601) 60Abschrei-bungen
2482483) 248Sonstige Verbind-lichkeiten
2) 653) 248
31333017Umsatz-steuer
2) 6565570Vor-steuer
2402401) 60300300PKW
HSPAHSHSHSHS
GuVSchlussbilanzSaldenbilanz IIUmbuchungenSaldenbilanz ISummenzbilanzKonto
Legende: S = Soll; H = Haben; A = Aktiva; P = Passiva; alle Angaben in T€.
Quelle: Ruhnke (2005), S. 171
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 84
Theoretische Ansätze zum Formalinhalt der Bilanz
• Statische Bilanzauffassung– Bilanz als Vermögensaufstellung (Stichtagsbezug)– Gewinn/Verlust als Reinvermögensänderung– Formal bilanzorientierte Gewinnermittlung
• Dynamische Bilanzauffassung (Schmalenbach)– Bilanz als Kräftespeicher
• schwebende Vorleistungen auf der Aktivseite• schwebende Nachleistungen auf der Passivseite
– Ermittlung des betriebswirtschaftlich richtigen Ergebnisses einer Teilperiode (auch richtige Betriebssteuerung)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 85
Diskussionsfrage II.3.D1
Die Metabox AG hat im Geschäftsjahr t3 Auszahlungen für einen Werbefeldzug in Höhe von 1 Mio. € getätigt; der Werbefeldzug wurde im August t3 abgeschlossen. Das Periodenergebnis vor Erfassung der Ausgaben für den Werbefeldzug beträgt 600 T€.
Wie ist der Werbefeldzug i.S. der dynamischen Bilanzauffassung zu erfassen? Wie hoch ist das Periodenergebnis am 31.12.t3? Falls Sie weitere Annahmen tätigen, legen Sie diese offen.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 86
Theoretische Ansätze zur Gewinnermittlung
• Kapitalerhaltungskonzeptionen– Nominalkapitalerhaltung– Realkapitalerhaltung
• Substanzerhaltungskonzeptionen– Reproduktive Kapitalerhaltung– Relative Kapitalerhaltung
• Konzept des ökonomischen Gewinns• asset-liability-Ansatz und revenue-expense-Ansatz
Literaturhinweis: Zülch/Fischer/Willms (2006).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 87
Diskussionsfrage II.3.D2
Welchen Betrag kann die Metabox AG mit Sitz in Deutschland nach der Konzeption des ökonomischen Gewinns ausschütten und welcher Betrag ist tatsächlich ausschüttungsfähig? Die an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Metabox AG erstellt einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen. Die nachstehenden Abschlussangaben beziehen sich auf das zu betrachtende Geschäftsjahr (1.1. - 31.12.).
Einzelabschluss, HGB, Jahresüberschuss 4,3 Mio. €Einzelabschluss, HGB, Bilanzgewinn 4,0 Mio. €Einzelabschluss, IFRS, Profit 4,2 Mio. €Konzernabschluss, IFRS, Profit 4,5 Mio. €Konzernabschluss, HGB, Bilanzgewinn 4,4 Mio. €Unternehmensgesamtwert, zum 1.1. des Geschäftsjahres 44,8 Mio. €Unternehmensgesamtwert, zum 31.12. des Geschäftsjahres 51,8 Mio. €
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 88
Externe Unternehmensrechnung als konventionsbasierte Wissenschaft?!
“Accounting is a social construct, not a pure science. Nevertheless, because it involves quantification, there is a tendency to believe that accounting, and therefore the rules standard-setters make, is analogous to mathematics, with only one correct answer that must, by definition, be adopted for each item in a set of financial statements. In fact, financial reporting is a matter of careful judgement within a framework of generally understood principles and conventions.”[1]
[1] Ernst & Young (2006), S. 8.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 89
Deutsche GoB
• Einordnung• Begriff und Aufgabe• Ermittlung von GoB
– Induktive Methode– Deduktive Methode– Hermeneutik
• Hermeneutisch bedeutsame Kriterien• Hermeneutischer Erkenntnisgewinn als hermeneutische Spirale
– Würdigung
• System der deutschen GoB für den Einzelabschluss• Beurteilung des GoB-Systems
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 90
Hermeneutische Spirale
Quelle: In Anlehnung an http://www.teachsam.de/d_schreibf/schr_schule/txtinterpr/txtinterpr_3_1_1_0. htm(Stand: 1.10.2007).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 91
(Mögliches!) System der deutschen GoB für den Einzelabschluss
Information
Steuerbemessung
Aus-schüttungsbemessung
Abschlussfunktionen
Going concern-Annahme Pagatorik EinzelbewertungSystemgrundsätze
RahmengrundsätzeKlarheit undÜbersichtlichkeit
Wirtschaftlichkeit u.Wesentlichkeit
Dokumentationsgrundsätzeallgemeine Grundsätze in Bezug auf die Erfassung der Geschäfts- vorfälle (Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung, Nachvollziehbarkeit, Unveränderlichkeit)AufbewahrungsfristenEinrichtung eines Internen Kontrollsystems (IKS)(...)
Definitionsgrundsätze für das Jahresergebnis
Ansatzgrundsätze für die BilanzAktivierungsgrundsatz
abstrakte Aktivierungsfähigkeitwirtschaftlicher Wertselbstständige Bewertbarkeitselbstständige Verkehrsfähigkeit
konkrete Aktivierungsfähigkeit
Passivierungsgrundsatzabstrakte Passivierungsfähigkeit
Verpflichtungwirtschaftliche BelastungQuantifizierbarkeit
konkrete Passivierungsfähigkeit
RealisationsprinzipGrundsatz der Abgrenzung der Sache nachGrundsatz der Abgrenzung der Zeit nach
RichtigkeitObjektivierbarkeitWillkürfreiheit
VergleichbarkeitStetigkeitErläuterung von Unstetigkeiten
VollständigkeitStichtagsprinzipPeriodisierungsprinzip
KapitalerhaltungsgrundsätzeImparitätsprinzipVorsichtsprinzip
Quelle: modifizierte Darstellung in Anlehnung an Baetge/Kirsch/Thiele (2005), S. 142; vgl. auch Ruhnke (2005), S. 164.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 92
Diskussionsfrage II.4.D1
Weiterhin stellt sich die Frage, wie für die Beurteilung der Going concern-Annahme relevante Umstände zu berücksichtigen sind, die ihre Ursache nicht mehr im alten Geschäftsjahr haben, die aber bis zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt werden (Going concern-begründende Ereignisse). Hier vertritt der Beck'sche Bilanz-Kommentar die Auffassung, diese Ereignisse seien nicht zu berücksichtigen: "Demnach sind nur solche Umstände, die zwar erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden, derenVerursachung aber bereits vor dem Bilanzstichtag liegt ... zu berücksichtigen."Die gegenteilige Auffassung vertritt das IDW in einem Prüfungsstandard: "Klarstellend wird ... festgestellt, dass das Stichtagsprinzip für die Beurteilung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht gilt, d.h. dass eine Unterscheidung nach ... aufhellenden oder ... begründenden Ereignissen, die nach dem Abschlussstichtag eintreten, unerheblich ist." (IDW PS 270.48). Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 93
Diskussionsfrage II.4.D2
Teilweise wird argumentiert, in dem Liquidationsstatus seien auch die gem. § 248 HGB nicht bilanziell erfassten immateriellen Vermögenswerte aufzunehmen und mit ihren Liquidationswerten anzusetzen. Wie beurteilen Sie ein solches Vorgehen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 94
Diskussionsfrage II.4.D3
Wie beurteilen Sie eine Bewertung von Vorräten oder des Sachanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen aus dem Blickwinkel des Grundsatzes der Pagatorik?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 95
Systematisierung der Überlegungen zur materiellen Stetigkeit
materielle Stetigkeit
Bilanzansatz Bewertung
zeitliche Dimension sachliche Dimension
Quelle: Ruhnke (2005), S. 196
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 96
Diskussionsfrage II.4.D4
Die Hubertus AG hat gegenüber einem Kunden eine Forderung in Höhe von 200 T€. Diese Forderung weist der zum 31.12.t1 erstellte Abschluss in voller Höhe aus. Am 15.1.t2 wird bekannt, dass der Kunde das Insolvenzverfahren beantragt hat und nunmehr mit einem Zahlungseingang in Höhe von 22 T€ zu rechnen ist.
Diskutieren Sie, wie dieser Sachverhalt in dem Abschluss zum 31.12.t1 zu erfassen ist!
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 97
Diskussionsfrage II.4.D5Ein Kunde bestellt eine Ware; es kommt zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die Ware wurde bereits produziert und an den Kunden geliefert. Vereinbart wurde ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Zu zahlen ist die Ware binnen vier Wochen. Die Gewährleistungspflicht läuft binnen 12 Monaten aus. Bei der Beantwortung der nachstehenden Fragen sind ggf. auch die relevanten Rechnungslegungsnormen anzugeben.
a) Wann gilt der aus dem Warenverkauf resultierende Gewinn als realisiert?
b) Der Gewinn wurde annahmegemäß realisiert. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Kunde zahlungsunfähig wird; es ist davon auszugehen, dass die Ware gar nicht bezahlt wird. Wie ist vorzugehen?
c) Der Kunde ist zahlungsfähig. Nach Auslieferung der Ware und Ablauf der Rückgabefrist stellt sich heraus, dass die Ware einen Fabrikationsfehler hat. Es bedarf einer Reparatur; hierfür fallen voraussichtlich 2 T€ an. Wie ist vorzugehen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 98
Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach
realisierte Erträge
zurechenbare Aufwendungen
Mittel
Umsatzerlöse
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
verkaufsinduzierter Gewinn
Quelle: Ruhnke (2005), S. 203.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 99
Diskussionsfrage II.4.D6
Worin sehen Sie Gefährdungspotentiale für die Funktionsfähigkeit des kapitalerhaltungsorientierten Gläubigerschutzes i.S. der deutschen GoB?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 100
Internationale Rahmennormen
• Einordnung– Dominierende Quellen: IASB Framework, IAS 1, IAS 8, IAS 10.
• Ermittlung• Elemente und Beziehungen
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 101
Strukturelemente des IASB Framework
Information(Decision usefulness)
The objective of financial statements (IASB Framework.12-21) (Abschlussfunktion)
Underlying assumptions and qualitative characteristics of financial statements(IASB Framework.22-46) Grundsatzsystem i.e.S.
Concepts of capital andcapital maintenance(IASB Framework.102-110)(Kapital und Kapitalerhaltungskonzepte)
Definition of the Elements of financial statements(IASB Framework.47-81) (definitorische Voraussetzungen)
Recognition of the elements of financial statements(IASB Framework.82-98) (Ansatzkriterien)
-allgemeine-elementspezifische
Measurement of the elements of financial statements(IASB Framework.99 -101) (Bewertung)
Abschlussposten
Quelle: Ruhnke (2005), S. 219.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 102
Grundsatzsystem i.e.S
Quelle: Ruhnke (2005), S. 221
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 103
Periodenabgrenzung - mögliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS (Beispiel)
Ein Produkt wird in t1 hergestellt. Dabei fallen Aufwendungen in Höhe von 50 T€ an (davon 30 T€ Einzelkosten und 20 T€ produktionsbezogene Gemeinkosten). In der HGB-Bilanz soll das Produkt zu Einzelkosten angesetzt werden (§ 255 Abs. 2 HGB); dagegen sind in der IFRS-Bilanz zwingend die produktionsbezogenen Vollkosten anzusetzen (IAS 2.10). Das Produkt wird in t2 zu 70 T€ verkauft. Anzuwenden ist das Gesamtkostenverfahren.Wie stellt sich die Periodenabgrenzung nach HGB und IFRS dar?
internationale Normen
handelsrechtliche NormenErgebnisausweisErtragAufwandt1
internationale Normen
handelrechtliche NormenErgebnisausweisErtragAufwandt2
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 104
Diskussionsfrage II.5.D1
Beurteilen Sie das Wahlrecht zur Aktivierung von Gemeinkosten aus dem Blickwinkel der deutschen GoB.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 105
Periodenabgrenzung - zwingende Unterschiede zwischen HGB und IFRS (Beispiel)
Die Bau AG errichtet eine Brücke. Vereinbart wurde ein Festpreis von 700 T€. Die Auftragsdauer beträgt 5 Jahre (Beginn in t1 und Fertigstellung in t5). Die geplanten Gesamtkosten betragen 625 T€. Tatsächlich fallen 20 % der geschätzten Gesamtkosten pro Jahr an. Steuerliche Überlegungen finden im Folgenden keine Berücksichtigung. Grundsätzlich ist eine Teilgewinnrealisierung handelsrechtlich nicht möglich, d.h. der Gewinn ist erst nach Abarbeitung des gesamten Auftrags zu vereinnahmen (completedcontract-method).
In der IFRS-Bilanz wird dagegen eine Teilgewinnrealisierung (percentage of completion-method) annahmegemäß nach der sog. cost to cost-method gem. IAS 11.30a vorgenommen, d.h. der geplante Gewinn ist sukzessive zu vereinnahmen und zwar im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Kosten zu den geplanten Gesamtkosten. In den Folgeperioden ergeben sich annahmegemäß keine Planabweichungen. Alle Kosten sind als Aufwand verrechenbar. Annahmegemäß sind nach deutschen GoB in den Perioden der Erstellung die Vollkosten in Höhe von jeweils 125 T€ zu aktivieren. Anzuwenden ist das Umsatzkostenverfahren.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 106
Periodenabgrenzung - zwingende Unterschiede zwischen HGB und IFRS (Beispiel)
140 - 125140 - 125140 - 125140 - 125140 - 125matching (income-expenses) in T€
15 T€15 T€15 T€15 T€15 T€Ergebnisbeitrag
125 T€125 T€125 T€125 T€125 T€umsatzbezogene Herstellungskosten
140 T€140 T€140 T€140 T€140 T€Umsatzerlöse*)
GuV
15 T €15 T€15 T€15 T€15 T€Ergebnisbeitrag
700 T€Forderungen
560 T€420 T€280 T€140 T€Aufträge in Bearbeitung (Vorräte)
t5t4t3t2t1Bilanz
deutsche GoB (completed contract-method)
IAS 11 (percentage of completion-method)
*) In jeder Periode fallen 20 % der geplanten Gesamtkosten (625 T€ ⋅ 20 % = 125 T€) an. Entsprechend gelten auch 20 % der vereinbarten Umsatzerlöse als realisiert (700 T€ ⋅ 20 % = 140 T€).
700 - 6250 - 00 - 00 -00 -0 matching (Ertrag-Aufwand) in T€
75 T€Ergebnisbeitrag
625 T€umsatzbezogene Herstellungskosten
700 T€Umsatzerlöse
GuV
75 T€Ergebnisbeitrag
700 T€Forderungen
500 T€375 T€250 T€125 T€unfertige Erzeugnisse
t5t4t3t2t1Bilanz
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 107
Diskussionsfrage II.5.D2
Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten, die Entscheidungsrelevanz von Informationen im Sinne des IASB Framework empirisch zu messen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 108
Vorsichtsprinzip internationaler und deutscher Prägung (Beispiel)
Für die mögliche Belastung aus einem laufenden Prozess liegen die folgenden Schätzungen vor:
300 T€200 T€100 T€50 T€Belastung
20 %20 %25 %35 %Eintrittswahrscheinlichkeit
In welcher Höhe ist die Rückstellung nach deutschen GoB und IFRS anzusetzen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 109
In 2008 a company (A) is going to change its accounting policy for the treatment of borrowing costs that are directly attributable to the acquisition of a hydro-electric power station under construction for use by A. In 2007 the borrowing costs have been treated as an expense at the amount of 12 million €. The new IAS 23 (March 2007) requires capitalising of the borrowing costs under specific circumstances, which are given in this example. The company decides to apply the revised IAS 23, starting with the annual period 2008. The tax rate of the company is 30 %. In 2008 all the borrowing costs will be capitalised. A has decided to pay no dividends in 2007 and 2008 (the annual profit has to be transferred to the retained earnings).
(restated)Extract from the income statement 2008 2007 2007
million € million € million €Profit before interest and income taxes 42 40 40Interest expense 0 0 -12Profit before income taxes 42 40 28Income taxes -12.6 -12 -8.4Profit 29.4 28 19.6
Extract from the balance sheet
Retained earnings in the opening balance 69.6 50 50Change in accounting policy +8.4 0 0Adjusted retained earnings in the op. bal. 78 50 50Profit after income taxes +29.4 +28 +19.6Retained earnings in the closing balance 107.4 78 69.6
Hint for the solution: IAS 8 IG.Example 2.
Änderung der Rechnungslegungsmethoden gem. IAS 8.14 ff.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 110
Zeitnähe, Entscheidungsrelevanz und Verlässlichkeit von Abschlussinformationen
Zugang der Informationen
zu spät zu schnell
Entscheidungsrelevanz ⇓ Verlässlichkeit ⇓
Entscheidungsnützlichkeit ⇓
Quelle: Ruhnke (2005), S. 238
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 111
Geschäftsbericht – Fair presentation als overriding principle
„The Group is required to comply with international accounting requirements under IAS 1 ‘Presentation of Financial Information’ except in extremely rare circumstances where management concludes that compliance would be so misleading that it would conflict with the objective to ‘present fairly’ its accounts. On this basis, the Group has departed from the requirements of IAS 19, ‘Employee Benefits’ (→ III.4.2.) and has accounted for its constructive but not legal obligations for the Railways Pension Scheme (‘RPS’) under the terms of its UK rail franchise agreements. … If the Group has accounted for its legal obligation in respect of the RPS instead of the constructive obligation, the following adjustements would have been made to the financial information: …defined benefit pension deficit (71.0) (Millionen britische Pfund, der Verf.).”[1]
[1] Geschäftsbericht 2005 der National Express Group PLC (UK), zitiert in Ernst & Young (2006), S. 43 f.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 112
Bilanzgliederung der technotrans AG (I) Konzern- 31.12.2006 31.12.2005 31.12.2004 A k t i v a anhang T€ T€ T€ Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen (1) 22.126 21.340 16.609 Geschäfts- und Firmenwert (2) 2.566 4.022 3.722 Immaterielle Vermögenswerte (3) 3.431 2.497 2.203 Ertragsteuererstattungsansprüche (7) 501 0 0 Sonstige langfristige Vermögenswerte (4) 183 187 763 Latente Steuern (27) 896 751 1.096
29.703 28.797 24.393 Kurzfristige VermögenswerteVorräte (5) 25.756 25.528 21.690 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (6) 17.434 17.216 15.554 Ertragsteuererstattungsansprüche (7) 8 27 88 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (8) 1.926 1.853 1.748 Liquide Mittel (9) 15.049 12.770 12.613 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (10) 0 875 0
60.173 58.269 51.693 Gesamt Aktiva 89.876 87.066 76.086
Quelle zur Bilanz- und GuV-Gliederung: technotrans AG (2007), S. 108 ff.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 113
Bilanzgliederung der technotrans AG (II)
P a s s i v aEigenkapital (11)Gezeichnetes Kapital 6.762 6.684 6.600Kapitalrücklage 38.076 36.882 36.397Gewinnrücklage 6.969 3.269 269Eigenkapital aus unrealisierten Gewinnen/ Verlusten -7.629 -5.529 -8.613Bilanzgewinn/ -verlust 9.759 5.626 6.021 53.937 46.932 40.674Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten (12) 6.475 9.783 9.022Langfristige Rückstellungen (16) 3.534 210 173Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (13) 147 222 374Latente Steuern (27) 1.133 1.257 1.174 11.289 11.472 10.743Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (12) 3.298 3.087 5.540Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (14) 5.496 5.443 3.910Erhaltene Anzahlungen (15) 3.505 6.433 2.424Kurzfristige Rückstellungen (16) 9.337 10.310 9.352Ertragsteuerverbindlichkeiten (17) 1.363 1.114 1.583Sonstige Verbindlichkeiten (18) 1.651 2.275 1.860
24.650 28.662 24.669Gesamt Passiva 89.876 87.066 76.086
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 114
Diskussionsfrage II.5.D4
Die IFRS geben anders als das HGB kein festes Gliederungsschema für die Bilanz vor. Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 115
GuV-Gliederung der technotrans AG 2006 2005 2004
Konzern-anhang T€ T€ T€
Umsatzerlöse (19) 151.272 129.787 117.259 davon Technology 115.723 99.871 89.545 Services 35.549 29.916 27.714Herstellungskosten (20) -100.827 -85.379 -78.156
Bruttoergebnis vom Umsatz 50.445 44.408 39.103Vertriebskosten (21) -16.712 -15.596 -13.499Verwaltungsaufwendungen (22) -13.499 -11.842 -11.889Entwicklungskosten (23) -5.106 -4.768 -2.982Sonstige betriebliche Erträge (24) 2.476 1.926 1.045Sonstige betriebliche Aufwendungen (25) -1.938 -1.120 -707
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 15.666 13.008 11.071Zinserträge 292 211 196Zinsaufwendungen -1.080 -934 -1.183
Zinsergebnis (26) -788 -723 -987 Ergebnis vor Steuern 14.878 12.285 10.084Ertragsteueraufwand (27) -4.890 -4.760 -3.414
Jahresüberschuss 9.988 7.525 6.670
Ergebnis je Aktie (€) (28)
(unverwässert) 1,48 1,13 1,01
(verwässert) 1,47 1,12 1,00
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 116
Diskussionsfrage II.5.D5
Unter welchen Voraussetzungen stellt die Übernahme rein steuerlich motivierter Sonderabschreibungen in die Handelsbilanz kein Problem der Ergebnisspaltung dar?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 117
Ergebnisspaltung im Rahmen der GuV-Gliederung gem. § 275 Abs. 2 u. 3 HGB
1920Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
=
17-1818-19Steuerergebnis±
16 (14-15)17 (15-16)Außerordentliches Ergebnis±
1314Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
=
8-129-13Finanzergebnis±
1-71-8Betriebsergebnis
UKV (Pos.-Nr.)GKV (Pos.-Nr.)
Quelle: Ruhnke (2005), S. 250
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 118
Beispielgliederung einer GuV gem. IAS 1
davon den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnende Anteile (profit or loss attributable to equity holders of the parent) [IAS 1.82b]
17
davon Minderheitenanteile (profit or loss attributable to minority interest) [IAS 1.82a]16
Ergebnis nach Steuern (profit or loss for the period) [IAS 1.81f]=15
Steueraufwand (tax expense) [IAS 1.81e]-14
Ergebnis vor Steuern (profit before tax)=13
Ergebnis vor Steuern, das in Zusammenhang mit den Ab-gän-gen von Vermögenswerten oder der Begleichung von Schulden steht, welche auf einzustellende Bereiche entfallen (pre-tax gain or loss recognised on the disposal of assets or settlement of liabilities attributable to discontinuing operations) [IAS 1.81d]
±12
Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode bewerteten Finanz-anlagen (share of the profit or loss of associates and joint ventures accounted for using the equity method) [IAS 1.81c]
±11
Finanzierungskosten (finance costs) [IAS 1.81b]±10
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (profit from operations)=9
Sonstige betriebliche Aufwendungen (other operating expenses)-8
(other operating expenses)Planmäßige Abschreibungen (depreciation and amortisation expenses)-7
Sonstige betriebliche Aufwendungen-6Personalaufwand (staff costs)-6
Verwaltungskosten (administrative expenses)
-5Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (raw material and consumables used)
-5
Sonstige betriebliche Erträge (other operating income)-4Andere aktivierte Eigenleistungen (work performed by the enterprise and capitalised)+4
Bruttogewinn (gross profit)=3Veränderungen des Bestan-des an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (changes in inventories of finished goods and work in progress)
±3
Umsatzkosten (cost of sales)-2Sonstige betriebliche Erträge (other operating income)+2
Umsatzerlöse (revenue) [IAS 1.81a]1
Umsatzkostenverfahren (cost of sales method)Gesamtkostenverfahren (nature of expenses method)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 119
GuV-Gliederung nach den Vorschlägen des IASB-Projektes "Reporting performance“
--xxxErgebnis
--xEinzustellende Bereiche
--xSteuerergebnis
z.B. Änderungen im beizulegenden Zeitwert von
Beteiligungen
z.B. ZinsenxxFinanzergebnis
z.B. außerplanmäßige Wert-minderungen von
Sachanlagen, Wertanpassungen von
Rückstellungen
z.B. Umsatzerlöse, planmäßige
Abschreibungen, erstmalige Erfassung von Rückstellungen
xxBetriebsergebnis
BewertungsanpassungenErträge und Aufwendungen vor
Bewertungsanpassungen
Summe
Quelle: Ruhnke (2005), S. 255.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 120
Eigenkapitalveränderungsrechnung (Beispiel)
6893619895240120Saldo zum 31.12.t2 (balance at 31.12.t2)
-21(f) -21Ausschüttung (dividend distribution)
(e) -5(e) +5Einstellung in die Gewinnrücklagen (transfer to retained earnings)
32(d) 32Periodenergebnis aus der GuV (net profit for the period)
142142In der GuV nicht enthaltene Ergebnisse (net gains and losses notrecog-nised in the income statement)
(c) 82Überschuss aus der Neubewertung von Finanzanlagen (surplus on revaluation of investments)
(b) 60Überschuss aus der Neubewertung von Grund und Boden (surplus on revaluation of properties)
536305690240120Angepasster Saldo (restated balance)
(a) -10(a) -10Änderungen in den Rechnungslegungsmethoden (changes in accounting policy)
5463056100240120Saldo zum 1.1.t2 (balance at 1.1.t2)
T€T€T€T€T€T€
Gesamt
(total)
Kumulierter Gewinn
(accumulatedprofit)
Neubewertungs-rücklage
(revaluationsurplus)
Gewinn-rücklagen(retainedearnings)
Kapital-rücklage(capitalsurplus)
Gezeichnetes Kapital(sharecapital)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 121
Eigenkapitalveränderungsrechnung (Beispiel)
Erläuterungenzu (a): Die aus der Anwendung geänderter Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden resultierenden Beträge sind ergebnisneutral mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen.
zu (b) und (c): Die Werterhöhung eines Grundstücks und einer Finanzanlage in t2 wurden ergebnisneutral im Eigenkapitalbereich über die Position Neubewertungsrücklage erfasst.
zu (d): Das Periodenergebnis aus der GuV wird im Eigenkapitalspiegel dargestellt.
zu (e) und (f): Die nicht verwendete Ergebnisgröße zum 31.12.t1 betrug annahmegemäß30 T€. Die Hauptversammlung hat im Frühjahr des Jahres t2 entschieden, dass 21 T€ an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollen und 5 T€ in die Gewinnrücklagen einzustellen sind. Die Ausschüttung wurde im Juni t2 vollzogen.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 122
Comprehensive income nach US-GAAP (Beispiel)
37.019 T€- 3.238 T€40.257 T€Singulus AG204.172 T€- 304.442 T€508.614 T€SAP AG-14.954 T€- 26.972 T€12.018 T€Dürr AG- 50.000 T€-277.000 T€227.000 T€Degussa AG
-3.554.000 T€- 8.272.000 T€4.718.000 T€DaimlerChrysler AG
net income + other comprehensive income = comprehensive income
Quelle: Ruhnke (2005), S. 260 und die dort angegebenen Geschäftsberichte
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 123
Ergebnisermittlung und Ergebnisverwendung am Beispiel einer deutschen Aktiengesellschaft
Gewinnvortrag / Verlustvortrag (für die Folgeperiode)=
sonstige Ergebnisverwendung (keine Ergebnisverwendung i.S. von § 268
Abs. 1 HGB)
auszuschüttender Betrag-
Bilanzgewinn / Bilanzverlust zum Bilanzstichtag=
Einstellungen in Gewinnrücklagen-
Entnahmen aus Gewinnrücklagen+
Entnahmen aus der Kapitalrücklage+
teilweise / vollständige Ergebnisverwendung
(gem. § 268 Abs. 1 HGB i.V.m. § 158 Abs. 1 AktG)
Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr±
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Jahresergebnis)
=
Aufwendungen-
Ergebnisermittlung (GKV oder UKV
gem. § 275 Abs. 2 und 3 HGB)
Erträge
Quelle: Ruhnke (2005), S. 261
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 124
Diskussionsfrage II.5.D7
Die Hubertus AG weicht aus steuerrechtlichen Gründen im handelsrechtlichen Einzelabschluss unter Verweis auf § 279 Abs. 2 i.V.m. § 254 HGB von den handelsrechtlichen Vorschriften ab. Handelt es sich hierbei um einen Anwendungsfall des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 125
Ansatz- und Bewertungskonzeption des IASB
Ist ein Posten im Abschluss
anzusetzen?(Entscheidung 1)
definitorische Voraussetzungen
Ansatzkriterien- allgemeine- elementspezifische
Ansatzkriterienzumeist
Konkretisierungen und/oder
Einschränkungen
IASB Framework (Ebene der elements)
Bewertungsmaßstäbe Bewertungsregeln
ja
erste Anhaltspunkte
Mit welchem Betrag ist der Posten im
Abschluss anzusetzen?
(Entscheidung 2)
Quelle: Ruhnke (2005), S. 266
Ist ein Posten im Abschluss
anzusetzen?(Entscheidung 1)
Einzelstandards / Interpretationen(Ebene der items)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 126
Diskussionsfrage II.5.D9
Zu welchem Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit des künftigen wirtschaftlichen Nutzens zu beurteilen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 127
Diskussionsfrage II.5.D10
Stellen Sie in Bezug auf das vorherige Beispiel (Vorliegen einer liability) systematisch den Zusammenhang zum Aufbau einer Prognose (→ I.5.2.3.1.c.) her.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 128
Erlöserfassung (revenue recognition)Die Jokohama International offeriert ihren Kunden den Kauf des neuen Automodells Suku TS. Der Barzahlungs-preis beträgt 15.727 €. Alternativ ist eine Zahlung von drei Raten in Höhe von jeweils 5.500 € möglich (erstmals zum Zeitpunkt des Erwerbs). Der gem. IAS 18.11 anzuwendende Zinssatz beträgt 5 %. Der Kunde Theo Hölderlin ist begeistert und entscheidet sich für die Ratenzahlung per Banküberweisung. Gekauft wird der Suku TS am 31.12.t1. Wie bucht die Jokohama International den Geschäftsvorfall zu diesem Zeitpunkt und in den Folge-perioden in ihrem IFRS-Abschluss? Wie hoch ist der Erlös in den einzelnen Perioden? Es ist jeweils auf volle €-Beträge zu runden. Die Umsatzsteuer bleibt ohne Berücksichtigung.Der Autoverkauf enthält eine Finanzierungskomponente, da die Summe der Ratenzahlungen (3 ⋅ 5.500 € = 16.500 €) den Barpreis (15.727 €) übersteigt. Die Höhe des Erlöses entspricht dem beizulegenden Zeitwert, d.h. dem diskontierten Wert der Zahlungsströme (Ratenzahlungen). Der relevante Zinssatz beträgt 5 %, d.h. der beizulegende Zeitwert lässt sich nicht nur der Aufgabenstellung entnehmen, sondern z.B. zum 31.12.t1 auch wie folgt berechnen: 5.500 € + 5.500 € / 1,05 + 5.500 € / 1,05² = 15.727 €. Zum 31.12.t1 ist wie folgt zu buchen:
10.227 €Trade receivables
15.727 €Revenue5.500 €Bank
4.989 €Trade receivables
511 €Interest income5.500 €Bank
5.238 €Trade receivables
262 €Interest income5.500 €BankZum 31.12.t3 ist wie folgt zu buchen:
Zum 31.12.t2 ist wie folgt zu buchen:
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 129
Diskussionsfrage II.5.D11
Gehen Sie in beiden nachstehend genannten Fällen auf die Umsatzrealisation nach internationalen und deutschen Normen ein:
a) Die Firework AG liefert Feuerwerk an Einzelhändler und hat sich gleichzeitig zur Rücknahme aller nicht an die Endkunden weiterveräußerten Waren verpflichtet (Lieferung mit Rückgaberecht des Käufers). Die tatsächliche Retourenhöhe beträgt aufgrund von Erfahrungswerten der Vergangenheit ca. 30%.
b) Die Zoppel AG tätigt regelmäßig aufschiebend bedingte Verkäufe, bei denen dem Käufer die Ware erst nach der letzten einer Reihe von Teilzahlungen geliefert wird. Erfahrungsgemäß wird ein Großteil dieser Verkäufe planmäßig abgewickelt.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 130
Nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern zurückzuführende Eigenkapitalveränderungen
(gains - losses)(revenues - expenses) + (gains - losses)
ergebnisneutrale Elementeergebniswirksame Elemente
net profit / net income (net loss)
non-owner movements in equity
Quelle: Ruhnke (2005), S. 280
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 131
Diskussionsfrage II.5.D12
Folgender Sachverhalt ist gegeben: Die Delta AG geht eine Lieferantenverbindlichkeit in Höhe von 100 € ein. Bei sofortiger Begleichung der Verbindlichkeit können 3 % Skonto abgezogen werden. Die Delta AG beabsichtigt, die Verbindlichkeit binnen drei Monaten ohne Skontoabzug zu begleichen. Für die Barwertermittlung gilt vereinfacht ein Jahreszinssatz von 8 % und ein Dreimonatszins von 2 % (Sollzinssatz = Habenzinssatz).
Welche Beträge ergeben sich unter Anwendung der in IASB Framework.100 genannten Bewertungsmaßstäbe?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 132
Bewertungsmaßstäbe gem. IASB Framework.100
JaBegleichung der Verpflichtung
liability
JaAbsatzmarktZeitpunkt des Zahlungszu-oder -abflusses im normalen Geschäftsverlauf
assetpresent value(Barwert)
NeinBegleichung der Verpflichtung
Zeitpunkt des Zahlungsabflusses im normalen Geschäftsverlauf
liability
NeinAbsatzmarktgegenwärtiger Zeitpunktassetrealisable value(Veräußerungswert)settlement value(Erfüllungsbetrag)
NeinBegleichung der Verpflichtung
liability
NeinBeschaffungsmarktgegenwärtiger Zeitpunktassetcurrent cost(Tageswert)
(Begleichung der Verpflichtung)
(Zeitpunkt des Zahlungsabflusses im normalen Geschäftsverlauf)
NeinErhaltener Betrag Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtung
liability
NeinBeschaffungsmarktErwerbszeitpunktassethistorical cost(historische Kosten)
DiskontierungFokussierungBewertungszeitpunktAbschlusselement
Bewertungsmaßstab
Quelle: Ruhnke (2005), S. 283.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 133
- Market priceo Existence of an active market (e.g. IAS 36.6)
- Value in use (IAS 36.30 ff.)
- Fair value (e.g. IAS IAS 18.7, IAS 39.9)
o Fair value hierarchyo Different types of fair value
- Net realisable value (IAS 2.6)
- Fair value less costs to sell (e.g. IAS 16.6, 36.25 ff.)
- Depreciated replacement costs (e.g. IAS 2.32, 16.33)
- Recoverable amount (IAS 36.18 ff.)
Zentrale Bewertungsmaßstäbe außerhalb von IASB Framework.100
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 134
Fair value hierachy
layer 1
layer 2
layer 3
layer 4
marketprice
(identical item, active market)
simulated market price
(amortized / depreciated) cost
market price of themost recent transaction
for an identical item
market price for similar itemson an active market (or recent
transaction for similar items)
market perspective! (IAS 36.BCZ11)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 135
Ausprägungsformen des beizulegenden Zeitwertes - dargestellt am Beispiel der Sachanlagen gem. IAS 16.30 ff.
Sachanlagen
Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen
und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen
(costs less any accumulateddepreciation and any
accumulated impairment losses)
Neubewertungsbetrag (revalued amount)= beizulegender Zeitwert (fair value)
durch Schätzungen ermittelter Marktwert(market value determined by appraisal)
keine zuverlässige Schätzung möglich(asset zu speziell / seltener Verkauf)
fortgeführte Wiederbeschaffungskosten (depreciated replacement costs) oder
ertragsorientierter Ansatz (income approach)
Quelle: Ruhnke (2005), S. 284.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 136
Ausprägungsformen des beizulegenden Zeitwertes - eine auf Vermögenswerte bezogene Darstellung
--++cash-inflow in the ordinary course of business, identifying cash generating units ++
discount rate ++value in use
no fair value
-+cash-inflow in the ordinary course of business o
discount rate ++
present value
oOcurrent cost --less fictitious depreciation +
depreciatedreplacementcosts
oorealisable value --less transaction costs -
less costs of completion ++
net realisable value
-+estimation based on the best information available +
less transaction costs -
+-market price or recent market transaction --
less transaction costs -
fair value less costs to sell
estimated fair values
++----current cost
++----realisable value
++----market pricefair value in the narrow sense
closeness to the market
Need to make
estimates
relatedness to the entitymeasurement base
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 137
Diskussionsfrage II.5.D13
Die Hubertus AG zahlt für eine schlüsselfertige Garage einen Kaufpreis von 15 T€. Dieselbe Garage hätte bei einem anderen Lieferanten für 13 T€ bezogen werden können.
Wie hoch sind die Anschaffungskosten?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 138
Bestandteile der Anschaffungskosten
Wertobergrenze der Anschaffungskosten=
Finanzierungskosten +
Wertuntergrenze der Anschaffungskosten=
nachträgliche Anschaffungskosten+
Anschaffungspreisminderungen-
Anschaffungsnebenkosten+
Anschaffungspreis
Quelle: Ruhnke (2005), S. 290
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 139
Diskussionsfrage II.5.D14
Bei der Anlieferung von 100 Druckern entstehen Transportkosten in Höhe von 500 €.
Handelt es sich hierbei um Anschaffungskosten?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 140
Behandlung von Finanzierungskosten (Beispiel, Teil 1)
Die XY-AG hat am 1.1.t3 ein Grundstück zum Preis von 150 T€ erworben. Notariatskosten, Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren betragen 50 T€. Auf diesem Grundstück wird ein Bürogebäude errichtet. Die Errichtung des Gebäudes (Bauabschnitt A) erfolgt in t3 durch die Fremdfirma Bau AG. Der vereinbarte Anschaffungspreis beträgt 1,5 Mio. €. An die Bau AG sind die folgenden Zahlungen zu leisten: 1 Mio. € am 1.2.t3 und 500 T€ am 1.10.t3. Mit dem Bau des Bürogebäudes wird am 1.2.t3 begonnen. Bauabschnitt A wurde am 31.12.t3 fertig gestellt. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei dem bebauten Grundstück um einen qualifizierten Vermögenswert handelt. Die weiteren Bauabschnitte sind im Folgenden annahmegemäß ohne Bedeutung. Für die Finanzierung der Abschlagszahlung zum 1.2.t3 wurde ein Kredit in Höhe von 1 Mio. € aufgenommen (Laufzeit: 1.2.t3 bis zum 31.12.t3; Zinssatz 9 % p.a.). Am 31.12.t1 bestanden bei der XY-AG folgende Bankverbindlichkeiten:Darlehn A (Laufzeit 5 Jahre) vom 31.12.t1 in Höhe von 5 Mio. €, Zinssatz 8 % p.a., Zinsen zahlbar jährlich zum 31.12.Darlehn B (Laufzeit 3 Jahre) vom 31.12.t2 in Höhe von 2 Mio. €, Zinssatz 6 % p.a., Zinsen zahlbar jährlich zum 31.12.Folgende Fragen sind in Bezug auf t3 zu beantworten:1) Wie hoch sind die Anschaffungskosten für das bebaute Grundstück nach IAS 23?2) Wie hoch sind die Anschaffungskosten, wenn die XY-AG die Darlehen A und B nicht aufgenommen hätte und hierfür auch keine Notwendigkeit besteht?3) Welche Angaben in Bezug auf die Frage 1) sind in den notes zu tätigen?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 141
Behandlung von Finanzierungskosten (Beispiel, Teil 2)
Summe der aktivierungsfähigen Finanzierungskosten
Berechnung des durchschnittlicher Finanzierungskostensatzes für die der Vermögenswert-Anschaffung nicht direkt zurechenbaren Darlehen
b.
Gebäude Abschlagszahlung 1.10.t3
Grundstück
ohne Zweckbindunga2.
Gebäude Abschlagszahlung 1.2.t3
mit Zweckbindunga1.
Finanzierungskostena.
FinanzierungskostenZinsZeitraumAusgaben für die Anschaffung
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 142
Diskussionsfrage II.5.D16
Ein Tauschgeschäft mit wirtschaftlichem Gehalt ist nach IAS 16 zu behandeln. Können Sie sich Anwendungsfällevorstellen, bei denen im Fall einer zuverlässigen Ermittelbarkeit sowohl des erhaltenen als auch des hingegebenen Vermögenswertes der beizulegende Zeitwert des hingegebenen Vermögenswertes "more clearly evident" i.S. von IAS 16.26 ist?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 143
Diskussionsfrage II.5.D17
Die Fuhrpark AG hat den Verleih von Nutzfahrzeugen als Geschäftsgegenstand. Zwecks Optimierung der Einsatzmöglichkeiten ihres Fuhrparks wird ein Sattelschlepper (Buchwert: 6 T€; beizulegender Zeitwert 13 T€) mit einem Kran (Buchwert: 7 T€, beizulegender Zeitwert 12 T€) getauscht. Obgleich der Zeitwert des erhaltenen Krans niedriger ist als der Zeitwert des hingegebenen Sattelschleppers, verspricht sich die Fuhrpark AG aus dem Tausch Vorteile, da sich der Kran besser einsetzen lässt und mithin mit einem höheren Ertragswert verbunden ist. Mit welchem Betrag ist der Kran in der IFRS-Bilanz, der HGB-Bilanz und der Steuerbilanz anzusetzen? Welcher Betrag sollte nach Ihrem Dafürhalten in einer Bilanz angesetzt werden, die ausschließlich Informationszwecke zu erfüllen hat?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 144
Zuwendungen ohne Bezug zu einer Investition (Beispiel)Die Beta AG erhält in t1 eine Zusage des entsprechenden Amtes der Regierung über eine Zuwendung von 300 T€ zur Beseitigung eines Umweltschadens (400 T€), der über fünf Jahre beseitigt werden soll. Die Regierung zahlt die Zuwendung in t1 mit 300 T€ per Banküberweisung aus. Der Umweltschaden wird über fünf Jahre (beginnend mit t1) gleichmäßig beseitigt. Für die Beseitigung fallen pro Jahr Aufwendungen in Höhe von 80 T€ an. Dabei ist ein passiver Abgrenzungsposten (deferredincome) in Höhe von 300 T€ zu bilden, der entsprechend den angefallenen Erträgen ergebniserhöhend aufzulösen ist. In t1 ist wie folgt zu buchen:
Im Zeitablauf gestalten sich die Ergebniswirkungen sowie die Entwicklung des passiven Abgrenzungspostens wie folgt:
t5
t4
t3
t2
t1
Passiver AbgrenzungspostenErtragAufwandJahr
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 145
Zuwendungen mit Bezug zu einer Investition (Beispiel)
Die Beier AG baut am 28.12.t1 eine Rauchgasentschwefelungsanlage ein; die Anschaffungskosten hierfür betragen 2 Mio. €. Für den Einbau der Anlage wird in t1 eine nicht zurückzahlbare Zuwendung von 400 T€ gewährt. Die Anlage wird linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben; die Anlage wird ab dem 1.1.t2 genutzt und abgeschrieben. Für den zu erstellenden IFRS-Abschluss ergeben sich die folgenden Abbildungsmöglichkeiten:
t5
t4
t3
t2
t1
Vermögenswert (Aufwand)pass. Abgrenzungsposten (Ertrag)Vermögenswert (Aufwand)Jahr
IAS 20.27IAS 20.26
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 146
Diskussionsfrage II.5.D18
Welche der beiden in IAS 20.24 f. genannten Alternativen halten Sie für vorziehenswürdig?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 147
Diskussionsfrage II.5.D19
Die fixen Fertigungsgemeinkosten der Production AG betragen 100 T€. Im Fall der Normalbeschäftigung produzieren 50 Mitarbeiter 100 Produktein-heiten. Geben Sie für die folgenden Fälle an, wie hoch die aktivierbaren bzw. aktivierungspflichtigen Fertigungsgemeinkosten (insgesamt und pro Einheit) und die aufwandswirksam zu erfassenden Beträge sind. Beziehen Sie ihre Ausführungen sowohl auf einen IFRS- als auch einen HGB-Abschluss. Alle produzierten Einheiten befinden sich am Jahresende noch auf Lager. Die gegebenen Antworten sind auch zu begründen!
a) 50 Mitarbeiter produzieren 100 Einheiten. b) 50 Mitarbeiter produzieren 60 Einheiten. c) 50 Mitarbeiter produzieren 108 Einheiten
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 148
Bestandteile der Herstellungskosten nach Handelsrecht, IFRS und Steuerrecht
VerbotVerbotVerbotVertriebsbereich
PflichtVerbot**)WahlWeiterentwicklung
VerbotVerbotVerbotGrundlagenforschung
Forschungs- und Entwicklungsbereich
WahlVerbotWahlohne Fertigungsbezug
PflichtPflichtPflichtmit Fertigungsbezug
sozialer Bereich
WahlVerbot*)Wahlallgemeine Verwaltung
PflichtPflichtPflichttechnische Verwaltung
Verwaltungsbereich
PflichtPflichtPflichtMaterialbereich
PflichtPflichtPflichtFertigungsbereich
Kostenstellenaspekt
WahlPflichtWahlfertigungsbezogene Finanzierungskosten
Sonderfall
PflichtPflichtWahlFertigungsgemeinkosten
PflichtPflichtWahlMaterialgemeinkosten
Gemeinkosten
PflichtPflichtPflichtSondereinzelkosten der Fertigung
PflichtPflichtPflichtFertigungseinzelkosten
PflichtPflichtPflichtMaterialeinzelkosten
Einzelkosten
Kostenartenaspekt
SteuerrechtIFRSdeutsche GoB
*) Insofern ggf. abweichend IAS 2.16c.**)Ggf. besteht eine Pflicht zur Aktivierung als eigenständiger Vermögenswert. Quelle: Ruhnke (2005), S. 306
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 149
Konzeption der Folgebewertung nach deutschen GoB
Wahlrecht (einheitlich in Handels- und Steuerbilanz)(§ 279 Abs. 2 HGB)
VerbotWahlrechtVorübergehende Wertminderung: a) Verbot: Nicht-Finanzanlagen b) Wahlrecht: Finanz-an lagen (§ 279 Abs. 1 HGB)Dauernde Wertminderung: Pflicht
PflichtPflichtKapitalGhaftungs-beschränktePersonenG
Dauernde Wertminderung: Pflicht
Wahlrecht (einheitlich in Handels- und Steuerbilanz)
WahlrechtWahlrechtVorübergehende Wertminderung: Wahlrecht
PflichtPflichtPersonenGEinzelG
Not-wen-dig-keit
Anlage- und Umlaufvermögen
Anlage- und Umlaufvermögen
Umlaufvermögen
Anlagevermögen (gemilderters NWP)
Umlaufver-mögen (stren-ges NWP)
AbnutzbaresAnlagever-mögen
Anwendungsbereich
Niedrigerer steuerrechtlicher Wert
Niedrigerer nach vernünf-tiger kaufmänn-ischer Beurtei-lung zulässiger Wert
Niedrigerer Zukunftswert
niedrigerer beizulegender Wert
Börsen- oder Marktpreis bzw. niedrigerer beizulegender Wert
AHK ./. planmäßige Abschrei-bungen
Wertuntergrenze
§ 254 HGB§ 253 Abs. 4 HGB
§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB
§ 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB
Rechtsgrundlage
Bewertungsmaßstäbe außerhalb des Niederstwertprinzips(NWP)
Bewertungsmaßstäbe innerhalb des Niederstwertprinzips (NWP)
fortgeführte AHK
Bewertungsmaßstab
außerplanmäßigeplanmäßigeAbschreibungen
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 150
Diskussionsfrage II.5.D20
Ist bei der Erstellung eines HGB-Abschlusses im Zuge der retrograden Bewertung vom vorsichtig geschätzten Verkaufserlös auch ein angemessener Gewinn abzuziehen? Diskutieren Sie die Frage aus dem Blickwinkel der Zielsetzung eines handelsrechtlichen Einzelabschlusses.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 151
Folgebewertungsmodelle nach IFRS und Erfassung von Wertminderungen - Ein Überblick
impairments (2, 3)revalued amount, depreciation (5)
revaluation model:
impairments (4)fair value (4)fair value model:
impairments (2, 3)cost, depreciation, lower net realisable value (1)
cost model:
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 152
Folgebewertungsmodelle nach IFRS - Reihenfolge der Darstellung
• cost-Modell (1)• Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf einzelneVermögenswerte (2)
• Besonderheiten der Erfassung von Wertminderungen inBezug auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (3)
• Fair value-Modell (4)• Revaluation-Modell (5)
Hinweis: Die gegebenen Ausführungen sind teilweise anders strukturiert als in Ruhnke (2005) und umfassen u.a. II.5.3.4.3.c2 sowie III.3.1.3.2. (sofern nicht spezifisch in Bezug auf das Sachanlagevermögen). Weitere Literaturempfehlung: Bohl/Riese/Schlüter (2006).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 153
Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf einzelne Vermögenswerte (I)
Impairment test according to IAS 36
Impairment test compulsary? (IAS 36.10)
yes step 1no
Triggering events? (IAS 36.12-17)
no
yes
Higher amount step 2
Fair value less costs to sell
(IAS 36.25-29)
Value in use(IAS 36.30-57)
Recoverable amount < carrying amount?
noyes
Impairment loss No impairment loss
Measuring recoverable amount
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 154
• Fair value less costs to sell (IAS 36.25-29)
• Value in use (IAS 36.33-54)
- Estimation of future cash flowso Detailed cash flow projections for the period 1o Extrapolating cash flows in period 2 (using the
perpetual annuity)o Traditional approach and expected cash flow
approach (IAS 36.A1 ff.)
- Discount rateo Pre-tax rate (IAS 36.55)o Starting point in making an estimate for the
discount rate (IAS 36.A17)in practice entities often use the wacc-approach (separate slide)
Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf einzelne Vermögenswerte (II)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 155
Wacc-Ansatz in der Unternehmenspraxis
Quelle: KPMG (2006), S. 19.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 156
d (e + d)
id ⋅ (1 - s) ⋅+e (e + d)
[ie + (βunleveraged ⋅ (rm - ie))] ⋅
weighted debt cost rate +weighted equity cost rate
cWACC, after tax
βleveraged beta (leveraged company)βunleveraged beta (unleveraged company)cWACC, after tax weighted average cost of capital rate after taxd interest earning debt (market value)e equity (market value)id interest rate on borrowings (debt)ie risk free interest rate; e.g. government bonds (equity)rm market returnrm - ie market risk premiums tax rate
βunleveraged = ßleveraged / (1 + (1-s) ⋅ d/e)
Calculating a discount rate using the wacc-approach
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 157
• Vorschläge zur Herleitung eines Vorsteuerzins-satzes in IAS 36.BCZ85
- Hochschleuseno Cwacc, pre-tax = Cwacc, after-tax / (1-s)
- Iterative Berechnungo Annahme: Nutzungswert vor Steuern =
Nutzungswert nach Steuerno Schritt 1: Ermittlung Nutzungswert nach Steuerno Schritt 2: Die Vorsteuer-Cashflows sind
heranzuziehen und der Zinssatz zu bestimmen, der zu dem (in Schritt 1 berechneten) Nutzungswert nach Steuern (=Nutzungswert vorSteuern) führt.
o Beispiel
- Beurteilung?
Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf einzelne Vermögenswerte (III)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 158
Beispiel – Iterative Berechnung des Kapitalkostensatzes
Cwacc,after tax = 0,0925799
(siehe Ergänzungsfolie)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 159
Besonderheiten der Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (I)
Impairment test - Example
690,000655,000760,000 Plant A
--40,000Goodwill A
-155,000150,000 machinery A3
-320,000 350,000 machinery A2
-180,000220,000 machinery A1
Carryingamount31/12/t2
Recoverableamount
Value in use
Fair value less costs to sell
Carryingamount31/12/t1
A cash generating unit (Plant A) consists of three machineries (A1, A2, A3). Plant A is part of an acquisition; a goodwill of 40,000 MU (monetary units) has been allocated to this cash generating unit. At the year end (31/12/t2) there is a need to test goodwill for impairment (IAS 36.10b).
The following reliable data are available:
Please complete the table.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 160
Conducting the impairment test according to IAS 36
5 Recoverable amount < Carrying amount?
1 Allocating goodwill and corporate assets to the carrying amount to the CGU (IAS 36.80, .102)
2 Calculation of fair value less costs to sell of the CGU
3 Calculation of value in use of the CGU
4 Max. {(2), (3)} = Recoverable amount
6 Goodwill reduction (IAS 36.104a)
yes
7 Recoverable amount < Remaining carrying amount?
yes
8 Pro rata deduction of the carrying amount of the other assets (including corporate assets) of the CGU (IAS 36.104b)Carrying amount at least: fair value less costs to sell, value in use, zero (IAS 36.105). end
no
no
Besonderheiten der Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (II)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 161
Key sources of estimation uncertainties (IAS 1.116 ff.)
“The preparation of IFRS-compliant consolidated financial statements requires the use of estimates. All estimates are reassessed on an ongoing basis and are based on historical experience and expectations with regard to future events that appear reasonable under the given circumstances. Estimates and assumptions that could require the adjustment of the carrying amounts of assets and liabilities could relate to goodwill:Specific assumptions must be defined for long-term developments from 2009 onwards in order to determine the value added by the perpetual annuity. The impact of these assumptions on the value in use differs in terms of sensitivity. From 2009, an EBITDA lower by 10 % than the expected long-term EBITDA for the CGU EXPRESS Americas would trigger an additional impairment loss of €486 million. If the growth rate were assumed to be lower by 10%, this would produce an additional impairment loss amounting to €219 million. If the cost of capital were assumed to be 10 % higher, this would lead to an additional impairment loss of €376 million.” (p. 99)
“The carrying amount of the CGU is around €1,400 million” (p. 97).
Source: Deutsche Post World Net, Annual Report 2005, 2006, notes
Besonderheiten der Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (III)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 162
- Fair value revaluation at every balance sheet date- No relevance of costs and carrying amount - Recognition of increases and decreases
o General rule: recognition in profit or loss (e.g. IAS 39.55a, IAS 40.35)
o Exception: recognition directly in equity (IAS 39.55b)
The case of recycling Underlying concept?Example (separate slide)
Objective evidence for an impairment (IAS 39.58 ff.)
Example (separate slide)Impairment or normal revaluation?
Fair value-Modell (I)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 163
Recycling (example)An equity security (available-for-sale financial asset) that is purchased for its fair value at 100 €, has a fair value of 120 € at the end of the year (31/12/t1) and is sold subsequently at the end of the year for 130 € (31/12/t2).
Objective evidence that a financial asset is impaired (example)An equity security (available-for-sale financial asset) that is purchased for its fair value at 100 €, has a fair value of 90 € at the end of the year (31/12/t1) and in the next year there is objective evidence for an impairment loss at an amount of 20 € (31/12/t2).
Booking entry 31/12/t1?Booking entry 31/12/t2?
Fair value-Modell (II)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 164
- Revalued amount as an alternative to the cost model (IAS 16.29, IAS 38.72)
- Revalued amount at the fair value at the date of revaluation less any subsequently accumulated depreciation and subsequently accumulated impairment losses
- Accounting for revaluationso Example (separate slide)
Revaluation-Modell (I)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 165
Revaluation-Modell (II)
Accounting for upward and downward revaluations (non wasting asset)
through profitand loss
fair value
directly to equity directly to equity
carrying amount
t(a) (d) (c) (b) (a)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 166
- Derecognition of an asset o Existing revaluation surplus in respect to this asseto IAS 16.41 – Possible alternatives?
a) Direct transfer to retained earnings (not through profit and loss)
b) No reversal of the revaluation surplus
c) Reversal of the revaluation surplus through the income statement
Revaluation-Modell (III)
IAS 16.41: 1The revaluation surplus included in equity in respect of an item of property, plant and equipment maybe transferred directly to retained earnings when theasset is derecognised. … 5Transfers from revaluationsurplus to retained earnings are not made through profitor loss.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 167
Wertaufholung einer ergebniswirksam erfassten Wertminderung (Beispiel)
Die Druck AG erwirbt am 1.1.t1 eine Druckmaschine. Die Anschaffungskosten betragen 30 T€. Die Maschine soll linear über 6 Jahre planmäßig abgeschrieben werden. Da die Maschine bereits in t1 voll genutzt wird, ist am 31.12.t1 unter Anwendung des amortisedcost-Modells (IAS 16.30) wie folgt zu buchen:
Am 31.12.t2 beträgt der fortgeführte Buchwert nach Durchführung der planmäßigen Abschreibung 20 T€. Weiterhin wird ein erzielbarer Betrag (→ II.5.3.4.3.a.) in Höhe von 12 T€ ermittelt; die Gründe für die Wertminderung sind im Dezember t2 eingetreten. Der sich ergebende Wertminderungsverlust (8 T€) ist zu buchen und der Restbuchwert (12 T€) ist auf die Restnutzungsdauer von 4 Jahren (t3, t4, t5 und t6) linear zu verteilen.
Am 31.12.t3 liegen keine besonderen Umstände vor; es ist planmäßig abzuschreiben.
Am 31.12.t4 beträgt der fortgeführte Buchwert 6 T€ und der erzielbare Betrag annahmegemäß 13 T€. Die Wertaufholung ist durch den Betrag begrenzt, der sich (ohne Wertminderung) bei unverändert planmäßiger Abschreibung ergeben hätte (IAS 36.117): 30 T€ - (4 ⋅ 5 T€) = 10 T€. Demnach ist die sich ergebende Differenz (10 T€ - 6 T€) als Wertminderungsgewinn (impairment gain) zu erfassen.
Der sich nun ergebende Restbuchwert (10 T€) ist über die verbleibende tatsächliche Restnutzungsdauer (t5 und t6) linear abzuschreiben (jeweils 5 T€).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 168
• Internationale Normen– Berücksichtigungspflichtige Ereignisse sind bis zu dem Tag
zu berücksichtigen, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird (IAS 10.3a)
o bei einer AG der Zeitpunkt, an dem der geprüfte Abschluss an den Aufsichtsrat weitergeleitet wird (IAS 10.5)
o Nicht-berücksichtigungspflichtige (wertbegründende) Ereignisse sind (definitionsgemäß) nicht zu berücksichtigen
allerdings: Berichtspflicht für Ereignisse mit besonderer Bedeutung (Beeinträchtigung der decision usefulness) in den notes gem. IAS 10.21
• Deutsche GoB– wertaufhellende Ereignisse sind berücksichtigungspflichtig
• bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
– wertbegründende Ereignisse sind nicht zu berücksichtigen• jedoch Angabepflicht im Lagebericht, sofern von besonderer
Bedeutung (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 169
Diskussionsfrage II.5.D21
a) Die Beta AG hat eine Forderung gegenüber einem Kunden in ihrem Abschluss zum 31.12.t1 in voller Höhe (200 T€) ausgewiesen. Der Kunde wird nach dem Bilanzstichtag, aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses insolvent; nunmehr ist zu erwarten, dass nur noch 15 T€ eingehen.
b) Die K-AG produziert und vertreibt seit Juni t1 einen neu entwickelten Kühlschrank, der im Wesentlichen auf der patentrechtlich geschützten Technologie eines Konkurrenten basiert. Im Jahresabschluss zum 31.12.t1 hat die K-AG entsprechend IAS 37.39 eine Rückstellung in Höhe von 600 T€ gebildet. Am 10.1.t2 erhebt der Patentinhaber eine Patentverletzungsklage gegen die K-AG. Am 1.3.t2, aber noch vor Aufstellung des Jahresabschlusses, wird die K-AG zur Zahlung von Patentverletzungsansprüchen in Höhe von 900 T€ rechtskräftig verurteilt.
c) A hat im Juni t1 2.000 modische Ski-Pullover für die Saison t1/t2 zu Anschaffungskosten in Höhe von 100 € pro Stück erworben. Bis zum 31.12.t1 konnten nur 1 % der Pullover zum vorgesehenen Preis in Höhe von 150 € pro Stück verkauft werden. Im Winterschlussverkauf nach dem Abschlussstichtag, aber noch vor dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, konnten die restlichen Pullover zum Preis von 20 €pro Stück veräußert werden.
Handelt es sich bei den folgenden Beispielen um ein berücksichtigungspflichtiges Ereignis und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den IFRS-Abschluss? Sehen Sie Unterschiede zur Behandlung in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 170
Kapital und Kapitalerhaltungskonzepte
• Internationale Normen (IASB Framework.81; .102-110)- Die finanzwirtschaftliche Kapitalerhaltung stellt die
Nominal- und Realkapitalerhaltung in den Vordergrund (IASB Framework.104a; .108)
o jedoch: keine Einzelstandards zur Kaufkraftanpassung; lediglich bestimmte Anpassungen bei Hochinflations-ländern (IAS 29)
- Die leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltung stellt auf die physischen Produktionskapazitäten ab (IASB Framework.104b; .109)
- Das IASB legt sich auf keine bestimmte Konzeption fest. (IASB Framework.110)
• Deutsche GoB- nominale Kapitalerhaltung- Vereinbarkeit mit der Dominanz des Vorsichtsprinzips?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 171
- Process described in IAS 8.7 ff.
- Distinctions: IFRS-preparer is located within the EU
- Dealing with regulatory gaps and indefinite terms within a standard or an interpretation
- Selection and application of accounting policies
- Obligatory consideration
- Voluntary consideration
o Pronouncements of other standard setters
o Other accounting literature
RIC Interpretations
IDW RS HFA 2
IFRS-commentaries
Periodicals
Exposure drafts?
o Accepted industry practices
- Extent of sources to be considered
Herleitung von Problemlösungen (I)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 172
Preparation of a financial statementaccording to IFRS
IAS 8.7: Is it possible to generate a problem solution byapplying a specific standard or interpretation?
IAS 8.10: Management shall deduce a problem solution byusing its judgement in developing and applyingan accounting policy that results in information
that is relevant and reliable.
IAS 8.11:a) Standards and
Interpretations dealingwith similar and relatedissues
b) IASB Framework
no
sources
yesend
IAS 8.12: a) Recent pronouncements of other standard
setters, b) other accounting literature und c) accepted industry practicesto the extent that these do not conflict with IAS 8.11
Obligatory consideration Voluntary consideration
Selection and application of accounting policies
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 173
Ausgewählte IFRS-Kommentierungen
+ / ++nein2006eigene SystematikThe IFRS Manual of Accounting
Pricewaterhouse-Coopers
+ / ++ja5. Aufl.2007
eigene Systematik mit Zuordnung der IFRS und teilweise auch der HGB-Paragrafen
Haufe IFRS-KommentarLüdenbach/Hoffmann (Hrsg.)
+ nein3. Aufl., 2007eigene Systematik mit Zuord-nung der IFRS und vereinzelt auch der HGB-Paragrafen
IFRS-HandbuchHeuser/Theile
++ja2002 ff., Loseblatt-sammlung
eigene Systematik mit Zuordnung der IFRS
Rechnungslegung nach Internationalen Standards, ADS International
Gelhausenet al. (Bearbeiter)
+ / ++nein2006eigene SystematikInternational GAAP 2007Ernst & Young
-ja2007eigene SystematikWiley IFRS 2007Epstein/Jermakowicz
+nein6. Aufl., 2006den HGB-Paragrafen folgend mit Zuordnung der IFRS
Beck'scher Bilanz-Kommentar
Ellrott et al. (Hrsg.), Budde et al. (Begründer)
++nein2006eigene SystematikBeck'sches IFRS-HandbuchBohl/Riese/ Schlüter (Hrsg.)
++ja2. Aufl., 2002 ff., Loseblatt-sammlung
den IFRS folgend (sowie ausgelagerter Grundlagenteil)
Rechnungslegung nach IFRS
Baetge et al. (Hrsg.)
+ja2002 ff., Lose-Blattsammlung
den HGB-Paragrafen folgend mit Zuordnung der IFRS
BilanzrechtBaetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.)
Problem-lösungskraft*)
CD-ROMStandBearbeitungssystematikTitelName
*) ++ (sehr hoch); + (hoch); o (mittel); - (gering); -- (nicht vorhanden).
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 174
Diskussionsfrage II.6.D6
Wie beurteilen Sie die Bindungskraft eines ED vor dem Hintergrund, dass für einen deutschen Normenanwender nur die im Amtsblatt in deutscher Sprache veröffentlichten IFRS rechtlich bindend sind?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 175
Diskussionsfrage II.6.D7
Wie gehen Sie bei offensichtlichen Übersetzungsfehlernvor? Beispielsweise wurde IAS 8.36 („The effect of a changein an accounting estimate, other than a change to whichparagraph 37 applies, shall be recognized prospectively byincluding it in profit or loss“) wie folgt im Rahmen der amtlichen Übersetzung in die deutsche Sprache übersetzt: “Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung, außer es handelt sich um eine Änderung im Sinne des Paragraphen 37, ist rückwirkend ergebniswirksam zu erfassen (…)”.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 176
• Interpretations- Facts-side consequence-side
- Examples
o Existence of the facts-side not clear
e.g. IAS 37.14b, 38.57a
o Existence of the consequence-side not clear
e.g. IAS 37.36, 16.50
- Conclusion by analogy
o General structure
Fact A clear consequence A not clear
similar?
Fact B clear consequence B clear
o Example: Estimation of contract costs, if there is a range of possible contract costs (IAS 11)
Herleitung von Problemlösungen (II)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 177
• Regulatory gaps- Conclusion of analogy often applied
- Inversion of an argument
o General structure
o Example: Treatment of the construction of an additional asset (IAS 11)
• Example (motion picture industry)
Herleitung von Problemlösungen (III)
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 178
Umsatz- und Ergebnisrealisation bei Vorliegen von Minimumgarantien (Beispiel)
Ein Filmproduzent veräußert Nutzungsrechte an einem selbst erstellten Film für eine 50%ige Beteiligung an den Erlösen des Filmdistribuenten. Die gesamten Kosten zur Herstellung des Films betragen 100 GE. Der Filmproduzent erhält eine Minimumgarantie in Höhe von 80 GE, die gem. SOP 00-2.19 vollumfänglich als Erlöse zu erfassen ist (Abbildungsvariante 1). Dagegen stellt die Abbildungsvariante 2 den Sachverhalt bei Erfassung der Erlöse nach den Vorschriften der variablen Vergütung dar (SOP 00-2.18).
250,60,61,31,33,7557,5= Ergebnis
1002,52,55515202030./. Abschreibungen
1253,13,16,36,318,7252537,5Umsatzerlöse
Abbildungsvariante 2: Behandlung der Minimumgarantie analog zu den Vorschriften der variablen Vergütung gem. SOP 00-2.18
250,60,61,31,33,71,5016= Ergebnis
1002,52,555156064./. Abschreibungen
1253,13,16,36,318,77,5080Umsatzerlöse
Abbildungsvariante 1: Behandlung der Minimumgarantie gem. SOP 00-2.19
2506,36,312,512,537,5505075erwartete Erlöse
∑t8t7t6t5t4t3t2t1
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 179
Umsatz- und Ergebnisrealisation bei Vorliegen von Minimumgarantien (Beispiel)
Unter der Annahme, dass sich die erwarteten Erlöse auch realisieren lassen, spiegelt in der vorliegenden Datenkonstellation der Ergebnisausweis der Variante 1, besonders unter Hinweis auf den hohen Ergebnisausweis in t1 und den fehlenden Ergebnisausweis in t2, den wirtschaftlichen Gehalt nicht zutreffend wider; erst ab t4 entsprechen sich die beiden Varianten. Eine konsequente Gewinnrealisierung entsprechend den realisierten Erlösen und damit eine risikoadäquate Abbildung im Jahresabschluss ermöglicht in dem vorliegenden Fall nur Variante 2. Werden die Ausgangsdaten dahingehend variiert, dass die Erlöse entgegen den ursprünglichen Prognosen zurückbleiben und der Film ab t3 keine Erlöse mehr einspielt, dann vereinnahmt Variante 2 die Differenz zwischen den bisher in t1 und t2 realisierten Erlösen (62,5 GE) und der Minimumgarantie (80 GE). Dieser Differenzbetrag (17,5 GE) führt in t3 nach Abzug der Abschreibungen (50 GE) zu einem Verlustausweis in Höhe von 32,5 GE. Allerdings ist der Verlustausweis in Variante 1 c.p. höher (36 GE). Auch in diesem Szenario dürfte Variante 2 den wirtschaftlichen Gehalt besser widerspiegeln: Die Vorteilhaftigkeit liegt darin begründet, dass der spätere Zeitpunkt der Erlös-Realisierung (aufgrund der dann vorhandenen umfassenderen Informationsbasis) zuverlässigere Aussagen hinsichtlich der endgültigen Umsatzerlöse (ultimate revenue) erlaubt.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 180
Diskussionsfrage II.6.D8
Welche Argumente sprechen dafür und welche dagegen, in einem IFRS-Abschluss die Erklärungen anderer Normengeber zu verwenden?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 181
Herleitung von Problemlösungen (IV)
• Deutsche GoB– Herleitung einer Problemlösung unter Beachtung aller
hermeneutisch bedeutsamen Kriterien- Auslegung kodifizierter Rechtsnormen
o Bedeutung der GoBSpezialvorschriften gehen Generalvorschriften vor (Prioritätenregel)
» Spezialvorschriften sind zunächst auszulegen.» Bei der Auslegung von Spezialvorschriften sind die General-
vorschriften (und hierzu zählen die GoB) zu berücksichtigen.» Finden sich keine Spezialvorschriften, sind die General-
vorschriften direkt für die Herleitung geeigneter Problem-lösungen heranzuziehen.
» Gesetzlich gewährte Wahlrechte werden durch die GoB nicht verdrängt!?
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 182
Herleitung von Problemlösungen (V)
- Auslegung kodifizierter Rechtsnormen [... Fortsetzung]o Bedeutung der Rechnungslegungsliteratur
z.B. Fachbeiträge in Zeitschriften, Dissertationen „eigenständige Kultur der Kommentierung gesetzlicher Rechnungslegungsnormen“
» dargestellt am Beispiel der Behandlung von Boni [Folien]- Diskussion!
» Zu den angegebenen Literaturquellen siehe Ruhnke (2005), S. 382.
o Bedeutung der Normen des IDW und des DRSCgrundsätzliche Bedeutung
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 183
Meinungen aus der Rechnungslegungsliteratur zur Auslegung kodifizierter Rechtsnormen: dargestellt am Beispiel der Behandlung von Boni (I)
Beck'scher Bilanz-Kommentar: "Ein mengen- oder umsatzabhängiger Bonus ... kann nur insoweit noch anschaffungspreismindernd berücksichtigt werden, als sich die angeschafften VG, auf die sich der Bonus bezieht, nachweislich noch im Bestand befinden ... . Häufig wird der Bonus als eine Art Treueprämie und Pauschalbelohnung für gute und stetige Geschäftsbeziehungen gewährt ..., selbst wenn sich die Bemessung an erreichten Mengen- und Umsatzzielen orientiert. In diesem Fall fehlt es an der Voraussetzung der Möglichkeit einer Einzelzuordnung zu bestimmten Anschaffungsvorgängen." Ellrott/Schmidt-Wendt (2003), § 255 HGB, Anm 62, jedoch ohne die dort gegebenen Literaturhinweise.
Bilanzrecht Kommentar: "Der Bonus wird dem Abnehmer i.d.R. mit einer Jahresabnahmemenge oder einem Jahresumsatz gewährt, so dass eine Zurechnung auf einzelne Vermögensgegenstände willkürlich ist. Er ist daher als sonstiger betrieblicher Ertrag ... zu buchen, nicht als Anschaffungspreisminderung abzuziehen." Kahle (2002b), § 255 HGB, Rz. 122, jedoch ohne die dort gegebenen Literaturhinweise.
ADS: "Boni werden häufig als eine Art Treueprämie für gute und stetige Geschäftsbeziehungen gewährt und sind im allgemeinen mengen- oder umsatzabhängig. Sie werden meist erst nach Ablauf des Geschäftsjahres bei Erreichen eines bestimmten Jahresumsatzes eingeräumt. Sie sind als Anschaffungskostenminderung zu behandeln, allerdings nur anteilig, soweit nämlich die verkauften Gegenstände noch vorhanden sind."ADS (1995), § 255 HGB, Tz. 50.
Bilanzrecht Kurzkommentar: "Nach Abs. 1 S. 3 (HGB, der Verf.) sind Anschaffungspreisminderungen von den Anschaffungskosten abzusetzen. ... Alle Arten von Nachlässen, wie Boni ... sind daher von den Anschaffungskosten abzusetzen." Wiedmann (2003), § 255 HGB, RdNr. 18.
Vgl. hierzu und zu der angegebenen Literatur Ruhnke (2005), S. 380 ff.
Klaus Ruhnke (Teil 1, Stand: 11.1.2008) Seite 184
Meinungen aus der Rechnungslegungsliteratur zur Auslegung kodifizierter Rechtsnormen: dargestellt am Beispiel der Behandlung von Boni (II) HdJ: "Wenn die Gegenstände am Stichtag nicht mehr in der Unternehmung vorhanden sind, ist der Bonus als Minderung der mit dem Verbrauch oder der Veräußerung verbundenen Aufwandsbuchung zu behandeln. Bei einem teilweisen Verbrauch oder bei einer teilweisen Veräußerung der betroffenen Gegenstände muß eine entsprechende Aufteilung des gewährten Bonus auf den noch vorhandenen Bestand (Anschaffungskostenminderung) und den Verbrauch (Aufwandsminderung) erfolgen. Nur wenn die Bonusgewährung so spät erfolgt, daß sie nicht mehr im Jahresabschluß des Geschäftsjahres des Verbrauchs als Minderung des Aufwands berücksichtigt werden kann, ist sie periodenfremd als Ertrag zu verbuchen (sonstiger betrieblicher Ertrag). Andere Autoren sind der Ansicht, daß ein Bonus aufgrund seines Charakters (Bewertung der Geschäftsbeziehung) nicht als Anschaffungspreisminderung angesehen werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch nicht gerechtfertigt. DieAnschaffungskosten stellen die tatsächlichen Ausgaben des Bilanzierenden aufgrund von Anschaffungsvorgängen dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anschaffungskosten durch Nettozahlungen oder durch Bruttozahlungen mit späterer Rückgewähr von Teilbeträgen (Bonus) zustande gekommen sind; denn die Bonus-Zahlung wird durch die (Summe der) Anschaffungsvorgänge veranlaßt und muß daher auch immer im Zusammenhang mit den Brutto-Anschaffungskosten gesehen werden, die auf-grund der einzelnen Beschaffungsvorgänge bezahlt worden sind.Die Tatsache, daß die Zurechnung eines gewährten Bonus auf die einzelnen beschafften Gegenstände u.U. schwierig sein kann, spricht nicht gegen die Einstufung als Anschaffungskostenminderung. Die Zurechnung kann im Wege der Pauschalierung unter Berücksichtigung aller Beschaffungen, die insgesamt zu dem gewährten Bonus geführt haben, erfolgen. Diese Ansicht läßt sich auch durch folgende Überlegung rechtfertigen: Die Beschaffung von Gegenständen von einem Lieferanten, die am Ende des Geschäftsjahres zu einem Bonus geführt hat, kann entweder durch einen einzigen großen Auftrag oder durch mehrere kleinere Aufträge während des Geschäftsjahres vollzogen worden sein. Es wäre unsinnig, im ersten Fall wegen der Möglichkeit der problemlosen Zurechnung, den gewährten Bonus als Anschaffungspreisminderung anzusehen und dies bei dem im Ergebnis gleichen zweiten Fall abzulehnen.Als gewichtigstes Argument, einen Bonus in jedem Fall als Anschaffungskostenminderung zu behandeln, ist der sonst auftretende Verstoß gegen das Realisationsprinzip anzuführen. Werden erhaltene Bonusbeträge als Ertrag ausgewiesen, so handelt es sich dabei um Erträge aus Beschaffungsvorgängen. Das Realisationsprinzip verlangt jedoch als Voraussetzung für einen Gewinnausweis die Realisierung des Gewinns; diese wiederum ist grundsätzlich nur durch einen Absatzvorgang oder einen Vorgang, der diesem gleichgeordnet ist, möglich." Wohlgemuth (1999), Rn. 55 f.; jedoch ohne die dort vermerkten Fußnoten nebst Literaturhinweisen.