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G011 Gerhard Berger, Folie 1, Dez. 2004
G011 Gerhard Berger, Folie 2, Dez. 2004
EXTRA Pflegegeld
Das neue Produkt der Krankenversicherung
Wir verdoppeln das staatlichePflegegeld
Extra-Pflegegeld NEU
G011 Gerhard Berger, Folie 3, Dez. 2004
Pflegegeldbezieher nach Stufen
Stufe Männer Frauen Insgesamt
1 15.550 43.676 59.226
2 34.208 68.492 102.700
3 15.894 32.353 48.247
4 14.167 28.177 42.344
5 7.043 15.086 22.129
6 2.315 3.986 6.301
7 1.410 2.877 4.281
Pflegegeldbezieher per 31.12.2003
Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2004
G011 Gerhard Berger, Folie 4, Dez. 2004
Pflegegeldbezieher in Österreich
In Summe wird per 31.12.2003 an
285. 228 Personen
Pflegegeld ausbezahlt.
G011 Gerhard Berger, Folie 5, Dez. 2004
Weitere Entwicklung der Pflegefälle in Österreich
Pflegefallhäufigkeit bei über 60- Jährigen: 16,2%
Bei gleich bleibender Fallhäufigkeit und weiterhin steigendemBevölkerungswachstum verändert sich die Anzahl der Pflegfälle unterBeachtung der demografischen Entwicklung:
Jahr
2010
2015
2020
2025
2030
Einwohner
8.100.000
8.200.000
8.300.000
8.400.000
8.500.000
Anteil über 60. Lbj.
24%
26%
28%
30%
32%
Prognose
Pflegefälle
315.000
345.000
376.000
408.000
440.000
+ 125.000Personen
G011 Gerhard Berger, Folie 6, Dez. 2004
Voraussetzungen gesetzliches Pflegegeld
Das gesetzliche Pflegegeld gebührt, wenn auf Grund:
körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung oder Sinnesbehinderung
ständig Betreuung und Hilfe in einem bestimmten zeitlichen Mindestausmaß erforderlich ist und
dieser Zustand seit mindestens 6 Monate andauert undder gewöhnliche Aufenthalt des Pflegebedürftigen in Österreich liegt
Pflegegeld ab wann?
G011 Gerhard Berger, Folie 7, Dez. 2004
Was fällt unter Pflege?
Unter den Begriff „Pflege“ fällt:
An- und AuskleidenTägliche KörperpflegeVerrichtung der NotdurftReinigung bei InkontinenzZubereitung der MahlzeitenEinnehmen der MahlzeitenEinnehmen der MedikamenteMobilitätshilfeEinkauf von Lebensmittel, Medikamente und Bedarfsgüterdes tägl. LebensWohnungsreingungPflege der Leib- und BettwäscheBeheizung des Wohnraumes
G011 Gerhard Berger, Folie 8, Dez. 2004
Richtzeiten für Pflege
Tätigkeit Richtzeiten pro Tag
An- und Auskleiden
Verrichtung der Notdurft
Körperpflege
Zubereitung der Mahlzeiten
Einnehmen der Mahlzeiten
Wohnungsreinigung
______________________
Ergibt pro Tag
pro Monat
2 x 20 Minuten
4 x 15 Minuten
2 x 25 Minuten
1 Stunde
1 Stunde
1Stunde
_________________________
5,5 Stunden
165 Stunden
G011 Gerhard Berger, Folie 9, Dez. 2004
Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes (Stand 1.1.2005)
pro Monat Pflegegeld pro Monat pro Pflegestunde
(mehr als)Stufe1 50 Stunden € 148,30 €2,97
2 75 Stunden € 273,40 € 3,65
3 120 Stunden € 421,80 € 3,52
4 160 Stunden € 632,70 € 3,95
5 180 Stunden € 859,30 € 5,37
6 180 Stunden, wenn € 1.171,70 € 6,51 dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist
7 180 Stunden, wenn € 1.562,10 € 8,68 keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten möglich ist
G011 Gerhard Berger, Folie 10, Dez. 2004
Pflege zu Hause-was kostet professionelle Hilfe?
Pflege:
Die von den sozialen Diensten angebotenen Leistungen(Pflege am Wohnort, Reinigungsdienste etc.) sind nach Einkommen gestaffelt und kosten zwischen:
8,65 pro Stunde (Einkommen unter € 625.- pro Monat) bis27,00 pro Stunde (Einkommen ab € 2.135.- pro Monat)*)
Essen auf Rädern
pro Monat ca. EUR 220.-
*) Basis Volkshilfe NÖ, 2004
G011 Gerhard Berger, Folie 11, Dez. 2004
PflegekostenStand 2004
In einem privaten Pflegeheim:
Nach gewählter Zimmerkategorie fallen pro Monat
€ 2.400.- bis ca. € 4.000.- an.
Hinzu kommen noch Pflegepauschalgebührenje nach Pflegestufe.
G011 Gerhard Berger, Folie 12, Dez. 2004
Extra- Pflege das neue Produkt
Wollen auch Sie solange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden?
Die Lösung:
EXTRA-PFLEGE, die private Pflegevorsorge.
G011 Gerhard Berger, Folie 13, Dez. 2004
Warum private Pflegevorsorge?
Ausreichende, professionelle Hilfe finanzierbar bleibt
laufende Kosten gedeckt sind (wenn Partner Pflege nicht übernehmen kann) Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der Pflege finanzierbar sind (Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Gehwagen, Krankenbett, Umbauten im Sanitärbereich, etc.) privater Besitz bestmöglich geschützt ist
DAMIT:
G011 Gerhard Berger, Folie 14, Dez. 2004
Extra-Pflege/ Tarifvarianten
2 Grundtarife
TOP ab der Pflegestufe 1Basis ab der Pflegestufe 4
Versicherungshöhen:
Beim Abschluss werden kommunikativ 25, 50oder 100% des gesetzlichen Pflegegeldes vereinbart;(maximal 200% auch aus Basis und TOP- sind möglich)
Auf der Polizze wird das gewählte Monatspflegegeld angedruckt
G011 Gerhard Berger, Folie 15, Dez. 2004
Pflegestufe 1 2 3 4 5 6 7 Pflegegeld148,30 273,40 421,80 632,70 859,30 1.171,70 1.562,10
Basis 158,18 214,83 292,93 390,53 25%316,35 429,65 585,85 781,05 50%632,70 859,30 1.171,70 1.562,10 100%
Top 37,08 68,35 105,45 158,18 214,83 292,93 390,53 25%74,15 136,70 210,90 316,35 429,65 585,85 781,05 50%
148,30 273,40 421,80 632,70 859,30 1.171,70 1.562,10 100%
Unsere Leistungshöhen in den Pflegegelstufen
Stand 1.1.2005
G011 Gerhard Berger, Folie 16, Dez. 2004
Leistung ab wann und wie lange?
Die Leistung vom EXTRA-Pflegegeld wird fällig :
Bei Zuerkennung des versicherten Pflegegeldstufe
solange Anspruch auf das gesetzliche Pflegegeld besteht! Im Fall des Falles auch lebenslang bei Neueinstufung der gesetzlichen Pflegegeldstufe werden auch die Leistungen der WST angepasst
keine Leistungsminderung bei Spitalsaufenthalten!
G011 Gerhard Berger, Folie 17, Dez. 2004
Prämienhöhe und Maximalleistung
Maximale
Leistung pro Monat
Prämie für
25%
EUR
Prämie für
50%
EUR
Prämie für
100%
EUR
Mann,
40 Jahre
BASIS
TOP
1.562,10
1.562,10
5,47
11,63
10,94 21,88
46,52
Frau,
40 Jahre
BASIS
TOP
1.562,10
1.562,10
7,02
14,65
14,04
29,30
28,08
58,60
23,26
G011 Gerhard Berger, Folie 18, Dez. 2004
Risikoprüfung
Vereinfachte Antragsgestaltung mit Ausschlusskriterien(ähnlich Tag für Tag Geld)
Eine Versicherung nach diesem Tarif kann ohne Überprüfung des Gesundheitszustands abgeschlossen werden. Davon ausgenommen sind nur Personen,
- die dauernd vollständig arbeitsunfähig bzw. pflegebedürftig sind oder in der
Vergangenheit bereits pflegebedürftig waren,
- die einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben bzw. Eingriffe am Herzen hatten (z.B. Herzkatheter, Bypass-Operation),
- bei denen chronische Erkrankungen der Lunge bzw. der Atemwege (z.B. Asthma), der Niere oder des Bewegungsapparats (z.B. Polyarthritis) aufgetreten sind,
- bei denen bösartige Erkrankungen (z.B. Krebs, Leukämie), schwere Nervenleiden, psychische Erkrankungen bzw. Geisteskrankheiten (z.B. Epilepsie, Depressionen, Multiple Sklerose) oder schwere chronische Augenerkrankungen (z.B. Makula-
degeneration) aufgetreten sind,
- bei denen Diabetes oder eine HIV-Infektion festgestellt wurde oder eine schwere chronische Infektionskrankheit besteht.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass diese Ausschlussgründe für mich nicht zutreffen.
G011 Gerhard Berger, Folie 19, Dez. 2004
Was ist wenn sich das gesetzliche Pflegegeld verändert?
Sollte das gesetzliche Pflegegeld abgeschafftwerden, so gelten die Bedingungen der zuletzt gültigen Tarifstufe weiter- ein Leben lang. In den Bedingungen sind klare Regelungen hinsichtlich der Pflegezuerkennung undPflegegeldhöhe vorgesehen.
G011 Gerhard Berger, Folie 20, Dez. 2004
Anpassung
Anpassung
Die Anpassung wird, so wie in der Krankenversicherung üblichdann durchgeführt, wenn die Sozialversicherungsrichtzahl 4%erreicht oder additiv überschritten wird.
Damit ist es sichergestellt, dass die Kaufkraft des EXTRA-PFLEGEGELD erhalten bleibt.
G011 Gerhard Berger, Folie 21, Dez. 2004
Zielgruppen für die Extra-Pflege
• Kunden die nicht auf Pflege im Familienverband hoffen können wie
Singlehaushalte Partner ist bereits pflegebedürftig
Kinder/ Verwandte leben nicht am selben Ort
• Kunden die bereits Erfahrung mit Pflegefällen in der Familie oder im Bekanntenkreis gemacht haben
• Alle Kunden die mit einer Lebensversicherung fürs Alter vorgesorgt haben.
G011 Gerhard Berger, Folie 22, Dez. 2004
Zusammenfassung EXTRA- PFLEGE
Tarifwahl ab Pflegestufe 1 (TOP) oder 4 (BASIS)
Das gesetzliche Pflegegeld kann um 25, 50, 100 oder 200% privat aufgestockt werden
Die Einstufung im gesetzlichen Pflegegeld ist auch für uns gültig
Bei Zuerkennung einer höheren Pflegegelstufe wird auch unsere Leistung angepasst
Das private Pflegegeld wird solange bezahlt als Anspruch auf das staatliche Pflegegeld besteht (auch lebenslang)
Mit der Auszahlung des ersten privaten Pflegegeldes entfällt die Prämienzahlung auf die Dauer des Pflegegeldbezuges
vereinfachter Antrag mit Fragenblock (ähnlich Tag für Tag Geld)