g-drg version 2006: fakten und neuigkeiten

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Page 1: G-DRG Version 2006: Fakten und Neuigkeiten

772 Forum – Gestern, heute, morgen DOI: 10.1111/j.1610-0387.2006.06089.x

JDDG | 9˙2006 (Band 4) © Blackwell Verlag GmbH • www.blackwell.de • 1610-0379/2006/0409-0772

Zusammenfassung Wie im vergangen Jahr ist es auch bei derGestaltung des G-DRG-Systems für dasJahr 2006 zu einer einvernehmlichen Ei-nigung auf Ebene der Selbstverwaltunggekommen, so dass sich die Kranken-häuser zeitnah auf die Änderungeneinstellen können. Probleme wie dieAbbildung und Vergütung der Hochleis-tungsmedizin oder die teilstationäreVersorgung bleiben zwar zunächst erhal-ten, die Weiterentwicklung hat aber wie-der aufs Neue gezeigt, dass das „lernendeSystem“ sich erneut als lernfähig präsen-tieren kann. Zahlreiche einschneidendeNeuerungen der Vorgängerversion wiedie Sortierung der Fallgruppen nachAufwandsbewertungen innerhalb ein-zelner Hauptdiagnosekategorien oder dieökonomisch geleitete Komplexierungder Fallgruppen wurden weiter ent-wickelt. Die gegenüber dem Vorjahrgeringere Bewertung dermatologischrelevanter DRGs kann zu Budgetver-schiebungen innerhalb einiger Kran-kenhäuser führen, jedoch kaum zu Ver-lusten wegen der Schutzmechanismendurch die Konvergenzphase. AndereÄnderungen, wie die Auflösung einigerBasis-DRG-Konstruktionen, wurdenjedoch auch wieder aufgehoben. Insge-samt ist eine weitere Komplexitätsstei-gerung und Ausdifferenzierung sowieeine behutsame Erweiterung des Zu-satzentgeltbereichs für das Jahr 2006 zuverzeichnen.

SummaryAs in the previous year, the structure andregulations of the new G-DRG version2006 was agreed on a mutual basis bythe national self-governing bodies in theGerman health care system, allowingthe affected hospitals to prepare for thechanges in a timely fashion. Althoughproblems persist in reimbursement forhighly-specialized medicine and day careclinics, the current developments de-monstrate once more the learning apti-tude of the G-DRG system. Several im-provements in the previous version suchas the innovative DRG sorting withinsome major diagnostic categories consi-dering the order of cost weights or thegrade of complexity in DRG definitionswere further developed. The lower valuesof dermatology-related DRGs mightlead to budget shifts rather than budgetdeficits because of the regulations thatprotect hospitals from losses caused bythe system transition. Other changessuch as some cancellations of adjacentDRGs and the parallel need of construc-tions of new G-DRGs were revoked. Al-together a remarkable increase of com-plexity and differentiation throughoutthe DRG-system can be recognized aswell as a careful enlargement of proce-dure-based payments in 2006.

EinleitungMit der ab dem 01. Januar 2006 gültigen„Vereinbarung zum Fallpauschalensys-

tem für Krankenhäuser für das Jahr2006“ (FPV 2006) werden nunmehr fürca. 1 720 Krankenhäuser bundesweitund damit gleichzeitig auch für alle der-matologischen akutstationären Einrich-tungen die Abrechnungsbestimmungenfür die DRG-Fallpauschalen neu festge-legt [1]. In den Anlagen dieser Vereinba-rung sind der ab 2006 gültige Fallpau-schalen-Katalog, die Kataloge für dieZusatzentgelte und eine Aufstellung dernicht mit dem Fallpauschalen-Katalogvergüteten Leistungen aufgeführt.Ebenso wurden vom Institut für dasEntgeltsystem im Krankenhaus (InEKgGmbH) auch die für die DRG-Grup-pierung benötigten Definitionshand-bücher [2] und die Anpassungen derDeutschen Kodierrichtlinien [3] prä-sentiert.In die Kalkulationsstichprobe sind rund2,6 Millionen Behandlungsfälle aus 214Krankenhäusern für die Ermittlung derbundesweit gültigen Bewertungsrelati-onen (bei Versorgung durch Hauptabtei-lung) eingeflossen. Trotz nahezu gleichbleibender Stichprobengröße bei der Ist-Fallkostenkalkulation kann davon ausge-gangen werden, dass durch die Zunahmeder freiwillig teilnehmenden Kranken-häuser (66 mehr als für 2005) die Reprä-sentativität gegenüber dem Vorjahrgesteigert wurde und durch das weiterverbesserte Fehler- und Prüfverfahren dieDatenqualität erneut zugenommen hat.Lediglich der Zahl der teilnehmendenUniversitätsklinika ist auf neun gesun-ken. Erstmals beteiligte sich das InEKauch finanziell an den Aufwendungender teilnehmenden Krankenhäuser. Wiederum ist der Fallpauschalenkataloghinsichtlich der Fallgruppenzahl ge-wachsen, so dass dieser für das Jahr 2006nunmehr 954 DRGs enthält (76 zu-sätzliche DRGs gegenüber der Vorgän-gerversion). Die Grundstruktur desKatalogs ist mit den bekannten 25 or-ganbezogenen Hauptdiagnosekategorien(MDC) zuzüglich der Pre- und Fehler-MDC unverändert geblieben. Erstmaligwurden zwei DRG-Fallgruppen für teil-stationäre Behandlung in den Katalogaufgenommen. Diese betreffen jedochnur die Behandlung der Niereninsuffizi-enz. Darüber hinaus werden mit derFPV 2006 wiederum bundesweitgeltende Zusatzentgelte für besondereLeistungen, die nicht mit dem DRG-System vergütet werden können, defi-niert. Gegenüber dem Vorjahressystem

Gestern, heute, morgen

G-DRG Version 2006: Fakten undNeuigkeiten

G-DRG Version 2006: facts and news

Peter Hensen1,2, Marcel L. Müller2,3,Thomas A. Luger1, RainerRompel4, Norbert Roeder2

(1) Klinik und Poliklinik für Hautkrankheiten, Universitätsklinikum Münster(2) DRG-Research-Group, Universitätsklinikum Münster (3) Universitäts-Hautklinik, Universitätsklinikum Freiburg(4) Hautklinik, Klinikum Kassel GmbH

JDDG; 2006 • 4:772–783 Eingereicht: 10.12.2005 | Angenommen: 15.3.2006

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Forum – Gestern, heute, morgen 773

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ist deren Zahl um 11 weitere auf insge-samt 82 Zusatzentgelte gestiegen. ImJahr 2006 stehen für insgesamt 40Leistungen oder Medikamentengabenbundesweit einheitliche Entgeltbeträgefür die Abrechnung zur Verfügung. Für42 weitere Leistungen oder Medika-mentengaben können krankenhausin-dividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1KHEntgG vereinbart werden.

DRG-SystematikEin direkter Vergleich der verschiedenenDRG-Systeme ist grundsätzlich nur ein-geschränkt möglich, da die Fallgruppen-definitionen und die Architektur desDRG-Zuordnungsalgorithmus mehr oderweniger deutliche Unterschiede auf-weisen. Eine Übersicht über die wesent-lichen DRG-Kennzahlen der mittlerweilevier verfügbaren deutschen DRG-Systeme gibt Tabelle 1. Die deutliche(absolute und relative) Zunahme vonBasis-DRGs im Jahr 2005 hat den sys-temtechnischen Hintergrund, dass indieser Version verschiedene Schweregrad-differenzierungen von der Basis-DRG-Ebene auf die Hauptdiagnosekategorie-Ebene verlagert wurden, die die Bildungneuer, zumeist ungesplitteter Z-DRGserforderlich machten. Diese Maßnahmewar im Wesentlichen darauf ausgerichtet,eine sachgerechter nach Aufwandkatego-rien sortierte Gruppierungshierarchiebzw. Abfragereihenfolge zu ermöglichen.Einige dieser neugebildeten Z-DRGs wur-den in der Version 2006 jedoch inhaltlichunverändert wieder auf ihre ursprüngliche

Basis-DRG-Struktur zurückverlagert(z. B. J02/J19, J03/J20 oder J04/J24), waswiederum den Rückgang der Anzahl derBasis-DRGs in 2006 begründet. Damitmusste die hierarchische Strukturebeneder Basis-DRG an vielen Stellen aufge-brochen werden. Die der Basis-DRGnachgeschalteten G-DRGs sind nun imAbfragealgorithmus unabhängig von derzugrunde liegenden Basis-DRG entspre-chend ihrer Aufwandsbewertung sortiert.Dieses Prinzip ist in der MDC 09 inner-halb der operativen Partitionsgrenzen ver-wirklicht. Die Zu- und Abnahme der An-teile an Z-DRGs bzw. die Verteilung undDifferenzierung der DRG-Schweregrad-

gruppen lässt sich anhand eines Vergleichsder Gruppierungsergebnisse der ver-schiedenen G-DRG Versionen am Beispieleines repräsentativen, volljährigen Ab-rechnungsdatensatzes einer universitärendermatologischen Klinik aus dem Jahre2004 illustrieren (Abbildung 1). Eine der wesentlichsten Änderungen desDRG-Systems 2006 insgesamt ist, dassdie Sortierung der Fallgruppen innerhalbeinzelner Hauptdiagnosekategorien par-titionsübergreifend geordnet wurde.Diese in ihrer Beschreibung unspekta-kulär klingende Neuerung stellt jedocheine erhebliche finanzwirksame Weiter-entwicklung dar. Die damit geschaffeneMöglichkeit der Überwindung der ur-sprünglichen Partitionsgrenzen verhin-dert in einigen Bereichen, dass Patientenmit schweren Erkrankungen und zusätz-lichen einfachen operativen Eingriffennicht einer möglicherweise niedriger be-werteten operativen DRG zugeordnetwerden. Für die dermatologisch rele-vante MDC 09 ist dieses Prinzip im Ver-sionsjahr 2006 nicht verwirklicht. Diesegrundlegende Neuerung bzw. die Flexibi-lisierung der traditionellen Gruppierungs-logik kann in künftigen Anpassungs-schritten auch für Leistungsbereiche inder Dermatologie, die ähnlich kombi-nierte medizinisch-operative Fallkonstel-lationen aufweisen, Anwendung finden.Die Veränderungen in der Katalog-struktur von 2005 zu 2006 sind für eineAuswahl dermatologisch relevanterFallgruppen synoptisch in Tabelle 2gegenübergestellt. Das Ergebnis dieser

Tabelle 1: DRG-Kennzahlen (2003–2006).

Gesamt 2003 2004 2005 2006

G-DRGs (gesamt) 664 824 878 954a

Basis-DRGs 411 471 614 578a

Teilstationäre DRGs – – – 2

Bewertete DRGsb 642 806 845 912a

Unbewertete DRGs 22 18 33 40a

MDC 09c 2003 2004 2005 2006

G-DRGs (gesamt) 32 38 41 42

Basis-DRGs 19 23 32 29

a Angaben ohne teilstationäre DRGs b bei Versorgung durch Hauptabteilungc Hauptdiagnosekategorie 09 (Haut, Unterhaut und Mamma)

Abbildung 1: Anteile der DRG-Schweregradgruppen im Vergleich der G-DRG Versionen 2004,2005 und 2006; Klinikdatensatz von 2004.

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Tabelle 2: Vergleich G-DRG-Katalog 2005 und 2006 (Auswahl dermatologisch relevanter G-DRGs).

Katalog 2005 Katalog 2006

G-DRG BWRa VWDb G-DRG BWRa VWDb Bezeichnung

Beidseitige Unterbindung und Stripping von F20Z 1,30 9,4 F20Z 1,25 8,4 Venen mit Ulzeration oder äußerst schweren oder

schweren CC

Unterbindung und Stripping von Venen mit F39A 0,80 5,1 F39A 0,80 4,6 beidseitigem Eingriff oder Ulzeration oder äußerst

schweren oder schweren CC

Unterbindung und Stripping von Venen ohne F39B 0,61 3,3 F39B 0,61 3,0 beidseitigen Eingriff, ohne Ulzeration, ohne

äußerst schwere oder schwere CC

F75A 1,31 13,0 F75A 1,29 12,7Andere Krankheiten des Kreislaufsystems mit äußerst schweren CC oder Hautulkus

Andere Krankheiten des Kreislaufsystems ohne F75B 0,78 7,2 F75B 0,86 5,6 äußerst schwere CC oder Hautulkus, Alter < 18

Jahre

Andere Krankheiten des Kreislaufsystems ohne – – – F75C 0,72 6,7 äußerst schwere CC oder Hautulkus, Alter > 17

Jahre

Andere Erkrankungen des Bindegewebes, mehr als

I66A 1,34 12,2 I66A 1,18 11,5ein Belegungstag, mit mehreren komplexen Diagnosen oder mit komplexer Diagnose, mit Dialyse

Andere Erkrankungen des Bindegewebes, mehr

I66B 1,12 10,9 I66B 0,96 9,8als ein Belegungstag, ohne mehrere komplexe Diagnosen und ohne komplexe Diagnose, mit Dialyse

I66C 0,20 1,0 I66C 0,21 1,0Andere Erkrankungen des Bindegewebes, ein Belegungstag

Gewebetransplantation mit mikrovaskulärer J01Z 5,26 26,2 J01Z 5,09 22,9 Anastomosierung bei Erkrankungen der Haut,

Unterhaut und Mamma

Hauttransplantation oder Lappenplastik an der J02A 3,16 30,5 unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion /

J02Z 4,20 40,5Entzündung mit äußerst schweren CC

Hauttransplantation oder Lappenplastik an der J02B 2,09 20,4 unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion /

Entzündung ohne äußerst schwere CC

Eingriffe an der Haut der unteren Extremität bei J03A 2,20 20,7 Ulkus oder Infektion / Entzündung mit äußerst

J03Z 2,26 22,2schweren CC

Eingriffe an der Haut der unteren Extremität bei J03B 1,39 14,3 Ulkus oder Infektion / Entzündung ohne äußerst

schwere CC

Eingriffe an der Haut der unteren Extremität J04A 1,29 10,9 außer bei Ulkus oder Infektion / Entzündung,

Alter > 69 Jahre oder CCJ04Z 1,32 12,0

Eingriffe an der Haut der unteren Extremität J04B 0,72 5,7 außer bei Ulkus oder Infektion / Entzündung,

Alter < 70 Jahre ohne CC

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Tabelle 2: Fortsetzung.

Andere Hauttransplantation oder Debridement

J08A 2,90 19,2mit komplexer Diagnose, mit zusätzlichem Eingriff an Kopf und Hals oder äußerst schweren CC, mit komplexer Prozedur

J08Z 1,82 15,3Andere Hauttransplantation oder Debridement

J08B 1,57 13,1mit komplexer Diagnose, mit zusätzlichem Eingriff an Kopf und Hals oder äußerst schweren CC, ohne komplexe Prozedur

J09Z 0,54 4,5 J09Z 0,54 4,3 Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal

J10A 0,95 6,8Plastische Operationen an Haut, Unterhaut und

J10Z 0,81 4,9Mamma bei bösartiger Neubildung

J10B 0,79 4,8Plastische Operationen an Haut, Unterhaut und Mamma außer bei bösartiger Neubildung

J11A 1,84 15,6 J11A 0,828 6,9Andere Eingriffe an Haut, Unterhaut und Mamma mit mäßig komplexer Prozedur

J11B 0,94 8,4 J11B 0,598 4,8Andere Eingriffe an Haut, Unterhaut und Mamma ohne mäßig komplexe Prozedur

J11C 0,59 4,5 – – – –

J12Z 1,06 8,3 – – – (siehe J10B)

Beidseitige Mastektomie bei bösartiger

J16Z 2,26 14,4 J16Z 2,32 13,9Neubildung oder Strahlentherapie mit operativer Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma

Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen J17Z 3,66 31,4 J17Z 3,76 30,1 an Haut, Unterhaut und Mamma, mehr als ein

Belegungstag, mehr als 9 Bestrahlungen

Andere Strahlentherapie bei Krankheiten und J18Z 1,22 10,8 J18Z 1,41 11,1 Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma,

mehr als ein Belegungstag

J19Z 2,30 24,3 – – – (siehe J02B)

J20Z 1,49 16,1 – – – (siehe J03B)

J21Z 1,23 10,4 J21Z 1,16 8,6Andere Hauttransplantation oder Debridement mit Lymphknotenexzision oder schweren CC

Andere Hauttransplantation oder Debridement

J22A 0,85 7,4ohne komplexen Eingriff, ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere oder schwere

J22Z 0,86 7,0CC, mit Weichteildeckung

Andere Hauttransplantation oder Debridement

J22B 0,72 5,8ohne komplexen Eingriff, ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere oder schwere CC, ohne Weichteildeckung

J24Z 0,78 6,4 – – – (siehe J04B)

J60Z 1,26 14,1 J60Z 1,20 12,9 Hautulkus

Schwere Erkrankungen der Haut, mehr als ein

J61A 1,79 17,4 J61A 1,80 16,9Belegungstag, Alter > 17 Jahre mit äußerst schweren CC oder Hautulkus bei Para- / Tetraplegie

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Tabelle 2: Fortsetzung.

Schwere Erkrankungen der Haut, mehr als ein J61B 1,43 16,0 J61B 1,43 15,5 Belegungstag, Alter > 17 Jahre, ohne äußerst

schwere CC

J61C 1,20 9,7 J61C 0,95 8,4Schwere Erkrankungen der Haut, mehr als ein Belegungstag, Alter < 18 Jahre

J64A 1,23 13,5 J64A 1,29 13,1Infektion / Entzündung der Haut und Unterhaut mit äußerst schweren CC

J64B 0,92 11,1 J64B 0,63 6,7Infektion / Entzündung der Haut und Unterhaut ohne äußerst schwere CC

J64C 0,61 7,0 – – – –

J65A 0,50 5,7 J65A 0,48 5,2Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma, Alter > 70 Jahre oder schwere CC

J65B 0,31 3,2 J65B 0,30 2,8Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma, Alter < 71 Jahre, ohne schwere CC

J66Z 0,95 9,5 J66Z 0,92 8,9 Mäßig schwere Hauterkrankungen

J67A 0,82 8,4 J67A 0,77 7,5 Leichte bis moderate Hauterkrankungen mit CC

Leichte bis moderate Hauterkrankungen ohne J67B 0,53 5,1 J67B 0,52 4,8 CC oder Erkrankungen der Mamma außer

bösartige Neubildung

J68Z 0,18 1,0 J68Z 0,19 1,0 Erkrankungen der Haut, ein Belegungstag

R61A 3,04 18,0 R61A 3,32 19,5 Lymphom und nicht akute Leukämie, mit Sepsis

Lymphom und nicht akute Leukämie, ohne R61B 3,02 18,3 R61B 2,75 17,5 Sepsis, mit Agranulozytose oder Portimplantation,

mit äußerst schweren CC

R61C 2,19 14,3 R61C 2,09 15,0 Lymphom und nicht akute Leukämie, mit Dialyse

Lymphom und nicht akute Leukämie ohne R61D 1,72 12,3 R61D 1,74 11,5 Dialyse, ohne Sepsis, mit Agranulozytose oder

Portimplantation, ohne äußerst schwere CC

Lymphom und nicht akute Leukämie ohne R61E 0,89 6,3 R61E 1,58 11,8 Dialyse, ohne Sepsis, ohne Agranulozytose, ohne

Portimplantation, mit äußerst schweren CC

Lymphom und nicht akute Leukämie ohne

R61F 0,87 7,4 R61F 0,93 6,5Dialyse, ohne Sepsis, ohne Agranulozytose, ohne Portimplantation, ohne äußerst schwere CC, mit komplexer Diagnose oder mit Osteolysen

Lymphom und nicht akute Leukämie ohne

– – – R61G 0,72 5,5Dialyse, ohne Sepsis, ohne Agranulozytose, ohne Portimplantation, ohne äußerst schwere CC, ohne komplexe Diagnose, ohne Osteolysen

X60Z 0,42 4,1 X60Z 0,40 3,7 Verletzungen und allergische Reaktionen

Andere Faktoren, die den Gesundheitszustand Z64Z 0,45 3,5 Z64Z 0,40 3,1 beeinflussen und Nachbehandlung nach

abgeschlossener Behandlung

a BWR = Bewertungsrelation (Relativgewicht) bei Versorgung durch Hauptabteilungb VWD = Mittlere arithmetische Verweildauer bei Versorgung durch Hauptabteilung

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Veränderungen kann jedoch nur durchGruppierung gemessen werden, nichtallein durch Vergleich der Kataloge.

Dermatologische DRGsTrotz des insgesamt heterogenen Spek-trums dermatologisch relevanter DRGslassen sich bestimmte DRG-Komplexebeschreiben, die in den Grenzen einesmedizinökonomisch ausgerichtetenPatientenklassifikationssystems klinischorientierte DRG-Gruppengefüge dar-stellen. Die DRG-Konstruktion der ope-rativen DRGs im Bereich der Eingriffean der unteren Extremität entspricht in-haltlich weitgehend der Vorgängerver-sion, wobei die im Katalog 2005 ausge-gliederten DRGs J18Z, J19Z und J24Zwieder in ihr ursprüngliches Basis-DRG-Gefüge reintegriert wurden. Die DRGs,die kleinere plastische Eingriffe außer-halb der unteren Extremität abbilden

(J10Z und J12Z), bleiben inhaltlichebenso unverändert. Es erfolgte lediglicheine Zusammenführung der beiden un-gesplitteten Z-DRGs in eine gemein-same Basis-DRG (J10) unter Beibehal-tung der Differenzierung über dasVorhandensein einer bösartigen Neubil-dung. Die kleineren oberflächen- bzw.exzisionschirurgischen Leistungen imBereich J11 werden ab 2006 nicht mehrüber den PCCL-Schweregrad in 3 unter-schiedlich aufwandsbewertete G-DRGsunterteilt, sondern künftig über die Be-wertung der durchgeführten Leistungenund Differenzierung in mäßig komplexeund nicht mäßig komplexe Prozedurendifferenziert.Im Bereich der aufwändigeren Leis-tungen außerhalb der unteren Extremitätist an der neu eingeführten Konstruktiondes Vorjahres festgehalten worden, dieneben den PCCL-Schweregraden oder

dem Vorhandensein bestimmter, alskomplex definierter Diagnosen auch dielymphknotenchirurgischen Verfahrenabbildet, sofern diese in Kombinationmit anderen Prozeduren dieses DRG-Gefüges erbracht werden. Eine weiterge-hende Differenzierung in diesem Bereichwurde bei den DRGs J08 sowie J22erzielt, die in der neuen Version übereine zusätzlich kodierte, als komplexdefinierte Prozedur (J08) oder über einezusätzliche Weichteildeckung (J22) ge-splittet werden (Abbildung 2). Die DRG-Bereiche der konservativenDermatologie zeigen nur geringe Ver-änderungen gegenüber der Vorgänger-version. Klassischerweise werden dienicht-operativen Behandlungen vonHauterkrankungen im Wesentlichenüber die drei DRG-Komplexe „leichtebis moderate Hauterkrankungen“ (J67),„mäßig schwere Hauterkrankungen“

Abbildung 2: DRG-Gruppe „Hauttransplantation oder Debridement“ (außer untere Extremität) im Vergleich der letzten Jahre; vereinfachte Darstellung;Zahlenangaben = Bewertungsrelationen (Versorgung durch Hauptabteilung).

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(J66) und „schwere Hauterkrankungen“(J61) abgebildet. Der mit der letztenVersion im Bereich der Hautinfektionen(J64) eingeführte Schweregradsplitt übereine begleitende, komplizierende Dia-gnose wurde in der aktuellen Versionwieder zurückgeführt, so dass hier wie inder Vergangenheit ein Zweifach-Splittüber den PCCL-Schweregrad zur Diffe-renzierung dieser Leistungen zur Verfü-gung steht. Die DRGs für die Abbildungzahlreicher allergologischer Behandlungs-leistungen (X60Z und Z64Z) bliebeninhaltlich unverändert.

DRG-BewertungUm die Veränderungen des Fallpau-schalenkatalogs bezüglich der DRG-Bewertungen für die G-DRG-Version2006 im Vergleich zum Vorjahressystembeurteilen zu können, wurden beispiel-haft Datensätze des Jahres 2004 vonvollstationären Krankenhausfällen einerUniversitätshautklinik vergleichend bzw.differenziert nach Behandlungsgruppen[4,5] hinsichtlich ihrer durchschnitt-lichen Bewertungsrelationen (Casemix-Index) analysiert. Die Gruppierung derDaten erfolgte mit einem zertifiziertenGrouper, welcher die Datensätze ausdem Jahre 2004 in der Gruppierungslo-gik von 2004 gruppierte und – nach einem entsprechenden Mapping der Dia-gnosen- und Prozedurenkodes – auch inder Systematik von 2005 und 2006. Fürdie Berechnungen wurden die jeweilsgültigen effektiven Bewertungsrelati-onen (Kostengewichte) ohne Fallzusam-menführung zugrunde gelegt. DieAbbildung 3 zeigt die prozentualen Ver-änderungen des Casemix-Index (CMI)von 2005 zu 2006. Insgesamt lässt sichfeststellen, dass die Bewertungen derma-tologisch behandelter Fälle für den be-trachteten Klinikdatensatz im Jahre2006 durchschnittlich um 2,18 % ge-genüber der Vorjahresversion 2005 abge-sunken sind (Abbildung 3). Es handeltsich hierbei um einen gemessenen bzw.gewichteten Durchschnittswert, der dasFallspektrum einer bestimmten univer-sitären Krankenhausdermatologie wider-spiegelt. Bei Vergleichen der DRG-Ver-sionen 2004 und 2005 musste bei derInterpretation der aus der Gruppierungresultierenden Bewertungen noch dieVeränderung der Bezugsbasis zur Ablei-tung der DRG-Bewertungsrelationenbeachtet werden. Die Messergebnissewaren erst nach Anwendung eines Kor-

rekturfaktors vergleichbar. Die Bewer-tungsrelationen der DRG-Versionen2005 und 2006 sind dagegen direkt ver-gleichbar und die Veränderungen sindallein auf die Weiterentwicklung der Leis-tungskalkulation zurückzuführen. Wiebereits in der Vorgängerversion führteine Verbesserung der gesamtmedizi-nischen Leistungsdarstellung mit einer ver-besserten Differenzierung komplexerund wenig komplexer Leistungen zueiner Umverteilung der anzusetzendenBewertungsrelationen von nicht oderweniger komplexen Leistungen hin zukomplexen oder aufwändigen Behand-lungsleistungen. Die Bewertungen derwenig Sachkosten konsumierenden Be-handlungen in der stationären Dermato-logie reagieren vor diesem Hintergrundbesonders auf Veränderungen in der Ver-weildauer, da diese in der Regel den Auf-wand dieser Leistungen markieren. ImRahmen der laufenden Konvergenzphasegilt aber weiterhin, dass die hier ermit-telten Gruppierungsergebnisse keineAussagen zur krankenhausindividu-ellen Erlössituation zulassen. Die zuerwartenden DRG-Erlöse sind nur einTeil eines aus vielen Komponentenermittelten Gesamtbudgets und keinePreise für medizinische Leistungen.

DRG-Kalkulation Grundsätzlich basiert die Ableitung derDRG-Bewertungsrelationen auf der Kal-kulation von Fallkosten. In freiwillig ander DRG-Kalkulation teilnehmendenKrankenhäusern werden nach einer von

der Selbstverwaltung vorgegebenen Me-thodik die Kosten für jeden einzelnenBehandlungsfall, differenziert nach ver-schiedenen Kostenarten (Personalkostenunterschiedlichster Berufsgruppen,Sachkosten unterschiedlichster Couleuretc.) kalkuliert. Die ermittelten Fallkos-ten der Inlier (alle Fälle, die die untereGrenzverweildauer nicht unterschreitenund die obere Grenzverweildauer nichtüberschreiten) werden zueinander in Re-lation gesetzt. Die durchschnittlichenKosten aller Fälle erhalten die Bewer-tungsrelation 1,0, so dass die Bewer-tungsrelationen für jede einzelne DRGunter Bezug auf die Durchschnittskostenabgeleitet werden können. Die Ergeb-nisse dieser Kalkulation spiegeln jeweilseinen so genannten Ist-Kostenzustandhinsichtlich des medizinischen Leis-tungsgeschehens wider, und zwar genaudas, was die an der Kalkulation teilneh-menden Krankenhäuser (Stichprobe) anFallkosten liefern konnten. In einem Fachgebiet wie der Dermatolo-gie mit einem insgesamt geringen Sach-,aber hohen Personalkostenanteil sind zueinem überwiegenden Anteil Personal-kosten in den Bewertungsrelationenenthalten. Die prozentualen Personal-kostenanteile werden für einige konser-vative dermatologisch relevante DRGs inTabelle 3 dargestellt (Tabelle 3). DieBewertungsrelationen typischer derma-tologischer DRGs werden fast aus-schließlich durch die Kosten dermato-logischer Abteilungen determiniert, dainnerhalb des Krankenhauses die

Abbildung 3: Prozentuale Casemix-Index (CMI)-Veränderung von 2005–2006; jeweils gesamt unddifferenziert nach Behandlungsgruppen.

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J61A

316

3.20

3,57

€18

,93%

50,2

8%11

,77%

80,9

8%8,

41%

0,03

%10

,58%

J61B

1513

2.38

6,92

€21

,63%

47,6

8%12

,24%

81,5

5%8,

23%

0,02

%10

,20%

J61C

951.

748,

04 €

19,0

6%54

,83%

11,8

5%85

,74%

5,50

%0,

02%

8,74

%

J64A

1199

2.30

9,51

€21

,72%

47,8

5%12

,86%

82,4

3%8,

10%

0,04

%9,

43%

J64B

1069

11.

076,

74 €

24,4

2%45

,89%

13,9

7%84

,29%

6,21

%0,

09%

9,42

%

J66Z

5901

1.59

5,80

€21

,46%

43,0

2%13

,96%

78,4

5%10

,10%

0,17

%11

,28%

J67A

1215

1.32

6,39

€22

,25%

41,1

6%15

,20%

78,6

1%7,

44%

0,08

%13

,88%

J67B

3393

911,

10 €

23,7

9%38

,31%

16,1

1%78

,20%

5,50

%0,

32%

15,9

8%

J68Z

1874

367,

44 €

24,4

5%32

,07%

21,2

2%77

,74%

7,61

%0,

20%

14,4

4%

I66A

1482

2.16

0,17

€23

,61%

41,1

1%17

,49%

82,2

1%6,

36%

0,10

%11

,34%

I66B

5621

1.73

0,80

€24

,48%

33,7

9%19

,37%

77,6

4%9,

61%

0,07

%12

,68%

I66C

539

432,

72 €

22,4

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,25%

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6,11

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23%

18,4

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22,2

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780 Forum – Gestern, heute, morgen

JDDG | 9˙2006 (Band 4)

Gesamtkosten einzelnen Kostenstellen(z. B. der Fachabteilung Dermatologie)zugeordnet sind. Innerhalb des Kalkula-tionsverfahrens werden die Kosten vonden Kostenstellen auf die einzelnen Be-handlungsfälle verrechnet. Da die ärzt-liche Arbeitsleistung am Patienten nichtmit der Stoppuhr gemessen wird, ergibtsich aus der Methodik der Kalkulationheraus ein Durchschnittswert pro Bele-gungstag. Daher werden unter anderemBehandlungen mit hoher Arztpräsenztendenziell unterbewertet und Behand-lungen mit geringer Arztpräsenz tenden-ziell überbewertet. Im Durchschnittgleicht sich dies aber weitgehend aus, dadie meisten dermatologischen Fachabtei-lungen ein gemischtes Fallspektrum be-handeln. Eine Fallpauschalierung schafftkeine sachgerechte Vergütung im Einzel-fall sondern kann lediglich eine sachge-rechte Vergütung im Mittel herstellen.Wenn ein Großteil der Kosten über dieVerweildauer verrechnet wird, müssenVerweildauerrückgänge auch zu einerReduktion der Bewertungsrelationenführen. Dies muss nicht, kann sich aberauch negativ für die Dermatologie aus-wirken, da es sich hierbei um einen ganznormalen Anpassungsprozess handelt.

Abrechnung von KrankenhausfällenFür die Abrechnung von Krankenhaus-fällen gelten im Wesentlichen die Vor-jahresregelungen unverändert weiter [6, 7]. Geringe Modifikationen wurdenvorgenommen bei den Unterliegerab-schlägen im Verlegungsfall, bei derAbrechnung nicht vereinbarter Zu-satzentgelte bzw. nicht mit dem Fallpau-schalenkatalog vergüteter Fallpauscha-len, bei der Fallzählung teilstationärerBehandlungen sowie durch die Defini-tion der „Beurlaubung“. Für den Begriffder „Beurlaubung“ wurde vereinbart,dass diese immer dann vorliegt, wenn einPatient mit Zustimmung des behan-delnden Krankenhausarztes die Kranken-hausbehandlung zeitlich befristet unter-bricht, die stationäre Behandlung jedochnoch nicht abgeschlossen ist. Im Falleder Fortsetzung der Krankenhausbehand-lung liegt dann keine Wiederaufnahmevor. Bei den so genannten Wiederaufnah-men gelten ebenso die Bestimmungen zurFallzusammenführung wie im Vorjahr.In der Hauptdiagnosekategorie 09(Krankheiten und Störungen an Haut,Unterhaut und Mamma) bleiben als der-matologisch relevante Fallgruppen die

G-DRG J66Z (Mäßig schwere Hauter-krankungen) sowie die beiden im Jahr2005 eingeführten Strahlentherapie-DRGs J17Z und J18Z als Ausnahmenvom Fallzusammenführungsmechanis-mus definiert. Durch diese technischeDefinition werden in der DRG J66Zeinerseits onkologische Fälle (z. B.Chemotherapie), aber auch einige weiterevor der Fallzusammenführung geschützt[7–9].

ZusatzentgelteDie mit dem Fallpauschalenkatalog ver-öffentlichte Liste der Zusatzentgelte um-fasst zahlreiche aufwändige und kos-tenintensive Leistungen, die aus demDRG-Bereich ausgegliedert bzw. ausge-preist wurden und die in Abhängigkeitder real erbrachten Leistungsmengezusätzlich zu den Fallpauschalen abrech-nungsfähig sind, soweit sie als Kranken-hausleistung erbracht werden dürfen.Wie bereits im Vorgängersystem stehenzusätzlich zu definierten Leistungsbe-reichen Zusatzentgelte auch für Medika-mente und Blutprodukte zur Verfügung.Erstmals wurde für die extracorporalePhotopherese im Jahr 2006 ein bundes-einheitlicher Preis ermittelt. Dabeibezieht sich die Vergütung auf dieerbrachte Leistung und nicht auf denAufenthalt, womit in der Regel diePhotopherese zweimal pro Aufenthaltzur Abrechnung kommt.Bei Medikamenten und Blutproduktengilt überwiegend, dass eine bestimmteSchwellendosis (Kostenschwelle) für dieVerabreichung während des stationärenAufenthaltes überschritten werden muss,damit ein Zusatzentgelt abrechenbar seinkann. Für bestimmte Zusatzentgeltekonnte wiederum keine bundeseinheit-liche Bewertung erzielt werden, so dassderen Höhe und Leistungsmengen kran-kenhausindividuell vereinbart werdenmüssen. Hier wäre die parenterale Gabevon Infliximab (ZE2006-32), Adalimumab(ZE2006-28) oder C1-Esteraseinhibitor(ZE2006-39) zu nennen. Weiterhinmuss aber bei Zusatzentgelten berück-sichtigt werden, dass diese keineAlternativ- oder Zusatzfinanzierung be-stimmter Leistungen darstellen. Sie sindlediglich standardisierte und bepreisbareEinzelleistungen, die aus der Kalkulationder DRG-Fallpauschalen ausgegliedertwurden, jedoch weiterhin Bestandteildes krankenhausindividuellen Gesamt-budgets sind [8]. Eine Übersicht über

einige dermatologisch relevante Zusatzent-gelte geben Tabelle 4 und Tabelle 5.

Teilstationäre BehandlungFür die teilstationäre Behandlungkonnte auch für das Jahr 2006 keine be-friedigende Integration in das G-DRG-System erreicht werden, so dass die ge-setzlich vorgesehene Abbildung vonteilstationären Leistungen über Fallpau-schalen damit bis auf zwei teilstationäreDRGs für die Dialyse noch nicht reali-siert ist. Problematisch bleibt weiterhindie fehlende inhaltliche Definition vonteilstationärer Behandlung, die eine derwesentlichen Voraussetzungen für einebundesweit einheitliche Bewertung dar-stellt. Die Finanzierung teilstationärerBehandlungen erfolgt damit weiterhinüberwiegend über tagesbezogene Ent-gelte (§ 6 Abs. 1 KHEntgG), die mit denKostenträgern lokal vereinbart und ineinem Sonderbudget abgebildet werden.Die Modalitäten der Abrechnung unddie Ausnahmen entsprechen den Vorjah-resregelungen [9].

Kodierung Gleichzeitig zum Fallpauschalenkatalogwurden ebenso die für die Kodierung dermedizinischen Leistungsdaten relevantenKlassifikationssysteme vom DeutschenInstitut für medizinische Dokumenta-tion und Information (DIMDI) für das Jahr 2006 veröffentlicht [10,11]. An der umstrittenen Zweiteilung desOPS-Gesamtkataloges in einen amt-lichen OPS und einen nicht-amtlichenErweiterungskatalog (optionaler OPS)wird auch im neuen Systemjahr festge-halten. Weiterhin ist für eine Vielzahl derProzedurenkodes die Angabe des Zusatz-kennzeichens für die Seitenlokalisationverpflichtend. Dermatologisch relevanteÄnderungen bzw. Neuerungen erfolgtenlediglich marginal und betreffen dieHautbeteiligung bei akuten Graft-ver-sus-Host-Krankheiten, die Kodierungder HIV-Infektion und ihrer Stadien, dieWundrandexzision bzw. Wundspülung,die Dauer der Anwendung der Vakuum-versiegelung, die Definition der Chemo-und Immuntherapien, die Kodierungder antiretroviralen Therapie sowie ope-rativen Maßnahmen bei Verbrennung.Weiter wird die Kodierung der allergolo-gischen Immuntherapien und der mi-krographischen Chirurgie weiter präzi-siert. Für eine bessere Abbildung undBewertung multipler Eingriffe in der

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Forum – Gestern, heute, morgen 781

JDDG | 9˙2006 (Band 4)

operativen Dermatologie sollten die Ko-diermöglichkeiten der operativen Versor-gung von Mehrfachtumoren stringentgenutzt werden. Als Diagnosenkodesteht C97 (Bösartige Neubildungen alsPrimärtumoren an mehreren Lokalisa-tionen) sowie als Prozedurenkode 5.919(Operative Versorgung von Mehrfachtu-moren an einer Lokalisation der Haut ineiner Sitzung) zur Verfügung.Zeitgleich mit der FPV 2006 wurden dieoffiziellen Deutschen Kodierrichtlinienfür das Jahr 2006 veröffentlicht [3]. De-

ren bereits in der Vorgängerversion ein-geleitete Verschlankung, die vorrangigdas Ziel verfolgt, grundsätzliche Sachver-halte möglichst fachübergreifend zu re-geln, wurde weiter vorangetrieben. Da-mit stehen mit der neuen Versionnunmehr 107 (Vorjahr: 114) offizielleKodierrichtlinien zur Verfügung [12].Inhaltliche Änderungen wurden wie imvergangen Jahr nur in geringem Umfangvorgenommen. Allerdings wurden auchkeine neuen Kodierrichtlinien einge-führt, die unter Umständen dazu hätten

beitragen können, verschiedene Kodieral-ternativen und Meinungsverschieden-heiten mit den Kostenträgern zu reduzieren.

ZusammenfassungWie bei der Vorgängerversion bleibtauch bei der aktuellen DRG-Version fürdas Jahr 2006 festzustellen, dass es einer-seits erneut zu einer weiteren Ausdifferen-zierung der Leistungsabbildung, verbun-den mit einer Komplexitätssteigerung zuLasten der Anwendbarkeit gekommenist, andererseits aber nach wie vor nicht

Tabelle 4: Auswahl dermatologisch relevanter Zusatzentgelte in 2006: bundesweit bewerteten Entgelten.

ZE Bezeichnung OPS-Kode Bewertung Schwellendosis

ZE24 Gabe von Paclitaxel, parenteral 8-012.e[1-c]456,40 € bis

120 mg2.608,00 €

ZE25 Gabe von Rituximab, parenteral 8-012.f[0-e]600,24 € bis

150 mg8.735,36 €

ZE33 Gabe von Thrombozytenkonzentraten 8-800.8[0-r]1.198,92 € bis

16 TE28.512,78 €

ZE34Gabe von Apherese-

8-800.9[0-u]1.101,63 € bis

2 Apherese-TKThrombozytenkonzentraten 66.097,56 €

ZE35Gabe von patientenbezogenen

8-800.6[0-f ]587,25 € bis

Thrombozytenkonzentraten 23.490,16 €–

ZE37 Extracorporale Photopherese 8-8241.357,61 € pro –Einzelleistung

ZE40 Gabe von Filgrastim, parenteral 8-013.1[0-j]218,16 € bis 250 Mio. IE 6100,34 € (Kinder: 70 Mio. IE)a

ZE41Gabe von Human-Immunglobulin,

8-810.r[0-q]280, 37 € bis

25 g (Kinder: 10 g)apolyvalent, parenteral 5.941,07 €

ZE42 Gabe von Lenograstim, parenteral 8-013.2[0-j]205,31 € bis 300 Mio. IE 6.296,02 € (Kinder: 75 Mio. IE)a

ZE43Gabe von Liposomalem

8-013.3[0-r]236,25 € bis 250 mg

Amphotericin B, parenteral 6.296,02 € (Kinder: 100 mg)b

ZE45 Gabe von Voriconazol, oral 8-013.5[0-b]242,07 € bis 2,5 g 6.229,31 E (Kinder: 1,0 g)a

ZE46 Gabe von Voriconazol, parenteral 8-013.6[0-u]291,69 € bis 0,8 g 19.834,80 (Kinder: 0,4 g)c

ZE48 Gabe von Aldesleukin, parenteral 8-012.m[0-n]865,03 € bis

45 Mio. IE13.812,59

ZE52Gabe von Liposomalem

8-012.q[0-n]1320,00 € bis 30 mg

Doxorubicin, parenteral 42.240,00 € (Kinder: 10 mg)a

ZE54 Gabe von Erythrozytenkonzentraten 8-800.7[g-e]562,19 € bis

6 TE12.710,49 €

a nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 15 Jahreb nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 3 Jahrec nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 10 Jahre

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782 Forum – Gestern, heute, morgen

JDDG | 9˙2006 (Band 4)

alle Fragen und Probleme der Sachge-rechtigkeit der Leistungsvergütung end-gültig gelöst werden konnten [13]. Obbereits hochkomplexe Erkrankungen wieTumorerkrankungen mit sekundärenNeubildungen oder Autoimmuner-krankungen (z. B. Vaskulitiden oderDermatomyositis) sachgerecht im Sys-tem bewertet sind, muss weiteren Über-prüfungen, insbesondere durch eine Ge-genüberstellungen von Fallkosten undFallerlösen, vorbehalten bleiben. Einesubjektive Abschätzung erscheint hierebenso wenig zielführend wie der Ver-gleich von DRG-Erlösen mit den Erlö-sen aus Pflegesatzzeiten. Notwendig sindUntersuchungen, die Kosten und Erlöseder Gesamtgruppe der bei diesen Krank-heiten behandelten Patientinnen undPatienten gegenüberstellen. Eine dauer-hafte Grundproblematik von DRG-Sys-temen ist, dass der diagnostische Auf-wand im Rahmen einer stationärenDifferentialdiagnostik nicht sachgerechtgemessen werden kann, da ausgeschlos-sene Diagnosen nicht in die Kodierungeingehen dürfen. Hierfür konnte trotzumfangreicher Diskussionen noch keinesachgerechte Lösung gefunden werden.In der Weiterentwicklung des deutschenDRG-Systems wurde versucht, durcheine mehr prozedurale Orientierungdiese Problematik konstruktiv anzuge-hen. Zu erwähnen wäre in diesemZusammenhang auch das noch nichtgelöste Finanzierungsproblem der Spit-zenmedizin an Hochschulkliniken, wel-che aufgrund ihres besonderen Versor-gungsauftrags und Leistungsspektrumseine besondere Rolle im deutschen Ge-sundheitswesen einnehmen. Hier ist inder Vergangenheit von der Politik signa-lisiert worden, sich dieser besonderenSituation bewusst zu sein und an einer

Lösung zu arbeiten [14]. Ein für alle Leis-tungsbereiche und Versorgungsstufengleichermaßen aufwandgerechtes Vergü-tungssystem, das sich im jetzigen Ent-wicklungsstadium entgegen der ur-sprünglichen Zielsetzung bereits alszweiarmiges Fallpauschalen- und Zu-satzentgeltsystem präsentiert, wird dahererst zu einem viel späteren Zeitpunkt zuerwarten sein. Mit den aktuellen Struk-turveränderungen wird gleichzeitig abereine zunehmende systemtechnische Sta-bilisierung deutlich, die für bereits aus-reichend abgebildete Leistungsbereichein Zukunft lediglich eine dauerhafteFeinjustierung erfordert.Insgesamt zeigt sich aber auch, dass dieder Abrechnung von Krankenhausfällenzugrunde liegenden Vereinbarungen derFPV 2006 trotz ihrer die medizinischeWirklichkeit nur teilweise erfassendentechnischen Regelungen sich in vielerleiHinsicht bewährt zu haben scheinen, daerneut nur wenig Korrektur- und Modi-fikationsbedarf bestand. Bei den Wieder-aufnahme- und Fallzusammenführungs-regelungen sollte von den klinischtätigen Ärzten eine pragmatische Sicht-und Handlungsweise erfolgen, die dasPatientenmanagement jedes Einzelfallsmöglichst wenig an vermeintlich erlös-optimierenden Wiederaufnahme, Verle-gungs- und Entlassungsstrategien aus-richtet, die unter anderem die Gefahr derökonomischen Fehleinschätzung oderdes medizinischen Qualitätsverlusts insich bergen, sondern die vorrangig demmedizinisch notwendigen Versorgungs-maß Rechnung trägt. Weiterhin bleibt festzustellen, dass dieKonvergenzphase und damit die schritt-weise Angleichung der Krankenhaus-budgets an einen landesweit ein-heitlichen Basisfallwert nunmehr ohne

Korrekturgesetzgebung in die „zweiteRunde“ gegangen sind. Hier muss abge-wartet und zu einem späteren Zeitpunktbewertet werden, welche Konvergenz-wirkungen in den nächsten Jahrentatsächlich das Klinikmanagement unddie Versorgungsstrukturen beeinträchti-gen, welche dann bei der Folgegesetzge-bung zur Ausgestaltung eines mehr oderweniger „freien“ DRG-Fallpauschalensys-tems berücksichtigt werden sollten. <<<

KorrespondenzanschriftDr. P. HensenKlinik und Poliklinik für HautkrankheitenUniversitätsklinikum MünsterVon-Esmarch-Str. 58D-48149 MünsterTel.: +49-251-83-5 56 76Fax: +49-251-83-5 65 22E-Mail: [email protected]

Literatur1 Vereinbarung zum Fallpauschalensys-

tem für Krankenhäuser für das Jahr2006 (Fallpauschalenvereinbarung 2006– FPV 2006) vom 13. September 2005(siehe www.g-drg.de).

2 German Diagnosis Related Groups Ver-sion 2004/2006 DefinitionshandbücherBand 1–5, Institut für das Entgeltsystemim Krankenhaus (InEK gGmbH),Siegburg, 2005 (siehe www.g-drg.de).

3 Deutsche Kodierrichtlinien – Allge-meine und Spezielle Kodierrichtlinienfür die Verschlüsselung von Krank-heiten und Prozeduren, Version 2006,Institut für das Entgeltsystem im Kran-kenhaus (InEK gGmbH), Siegburg,2005 (siehe www.g-drg.de).

Tabelle 5: Auswahl dermatologisch relevanter Zusatzentgelte in 2006: krankenhausindividuell zu vereinbaren.

ZE Bezeichnung OPS-Kode Schwellendosis

ZE2006-13 Immunadsorption 8-821 –

ZE2006-28 Gabe von Adalimumab, parenteral 8-012.3[0-a] 40 mg

ZE2006-32 Gabe von Infliximab, parenteral 8-012.7[0-e] 100 mg

ZE2006-38 Gabe von Imatinib, oral 8-012.s[0-9] 2 800 mg

ZE2006-39 Gabe von C1-Esteraseinhibitor, parenteral 8-810.h[3-e] 500 Einheiten

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Forum – Gestern, heute, morgen 783

JDDG | 9˙2006 (Band 4)

4 Hensen P, Fürstenberg T, Irps S,Grabbe S, Schwarz T, Luger TA,Rompel R, Roeder N. G-DRG Version2004: Veränderungen aus Sicht derDermatologie. JDDG 2004; 2: 15–23.

5 Hensen P, Fürstenberg T, Schiller M,Luger TA, Rompel R, Roeder N. G-DRGVersion 2005: Relevante Aspekte für dieDermatologie. JDDG 2005; 3: 169–180.

6 Hinweise zur Erläuterung der Regelungnach § 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 „Kombi-nierte Fallzusammenführung“ zur FPV2006 vom 16. September 2005 (siehewww.g-drg.de).

7 Steiner P, Bussmann J, Koerdt S. Ab-rechnung nach der FPV 2006. dasKrankenhaus 2005; 97 (11): 940–954.

8 Roeder N, Hensen P, Fiori W,Bunzemeier H, Franz D, Rochell B.Zusatzentgelte im DRG-System 2005.f&w 2004; 21: 566–574.

9 Schlottmann N, Fahlenbrach C,Köhler N, Simon C. G-DRG-System2006: Ein erster Überblick aus medizi-nischer Sicht. das Krankenhaus 2005;97(10): 846–858.

10 Operationen- und Prozedurenschlüssel– Internationale Klassifikation der Pro-zeduren in der Medizin OPS Version2006 (siehe www.dimdi.de).

11 Internationale statistische Klassifika-tion der Krankheiten und verwandterGesundheitsprobleme ICD-10-GM Ver-sion 2006 (siehe www.dimdi.de).

12 Fahlenbrach C, Köhler N, SchlottmannN. Deutsche Kodierrichtlinien Version2006. das Krankenhaus 2005; 97 (11):933–939.

13 Fiori W, Bunzemeier H, Franz D,Hensen P, Irps S, Loskamp N, SiebersL, Wenke A, Roeder N. G-DRG-Version2006 – Komplexer aber gerechter? Arztund Krankenhaus 2005; 78(11): 322–328, 346–349.

14 Broll G, Broll H. GKV: Vorbereitungenfür einen Feldversuch. das Krankenhaus2004; 96: 595–599.

15 G-DRG V2004/2006 Report-Browser,Institut für das Entgeltsystem im Kran-kenhaus (InEK gGmbH), Siegburg,2006 (siehe www.g-drg.de).