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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2014 Ausgabe Nr. 8 Dezember 2013 Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft, LV Saar, Talstr. 56a, 66119 Saarbrücken, V.i.S.d.P.: Matthias Bittner, Landesvorsitzender Telefon 0681 52324, FAX 0681 52336 www.dstgsaar.de, email: [email protected] Freizeitunfallversicherung geändert Auf Grundlage eines Gruppen-Unfallversicherungs- vertrages hatte die DSTG Bund für Freizeitunfälle ihrer Mitglieder bisher eine Absicherung im Todesfall (1.022 Euro), eine Invaliditätsentschädigung (3.067 Euro) so- wie ein Unfall-Krankenhaustagegeld (5,62 Euro) ver- einbart. Diese Vereinbarung der DSTG Bund läuft zum 31.12.2013 aus. Die DSTG Saar wird ab 1.1.2014 das Unfall-Krankenhaustagegeld als Zusatzleistung für ihre Mitglieder weiterhin fortführen, dies zum aufgestockten Betrag in Höhe von 10 Euro/ Tag. Nicht betroffen ist das sog. „Sterbegeld“ gem. §9 der DSTG-Satzung, welches auch weiterhin satzungsgemäß garantiert bleibt. In dieser Ausgabe lesen Sie u.a.: • Arndt Müller (FA WND) einstimmig wiedergewählt • Änderung bei Freizeitunfallversicherung • Neue Elterngeld- und Elternzeitbroschüre • Landesvorsitzender besucht Finanzämter • Dieter Ondracek wird 70 • Klausurtagung in Losheim • Anträge auf amtsangemessene Alimentation und Verbot einer altersdiskriminierenden Besoldung Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2014 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ein für uns schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir haben bei den Personalratswahlen die Mehrheit im Hauptpersonalrat verloren und mussten uns völlig neu aufstellen. Unsere Arbeit für die Kollegenschaft geht je- doch mit voller Kraft weiter. So haben wir auch in diesem Jahr mit allen Fraktionen im Landtag zum Haushalt Ge- spräche geführt und dabei die besondere Situation der Steuerverwaltung verdeutlicht. Alle politisch Verantwortlichen haben für die groß- en Herausforderungen, die im Rahmen des Projektes Finanzamt 2020 vor uns liegen, ihre konstruktive Un- terstützung zugesagt. Nicht zuletzt die jetzt geplanten Strukturveränderungen machen deutlich, dass es ohne Gewerkschaftsarbeit auch in Zukunft nicht geht, wenn es gilt, Rechte der Beschäftigten zu sichern und Sozialver- einbarungen zu treffen. Arbeitgeber brauchen ein Gegen- gewicht. Für die vielfältige Unterstützung und Solidarität im ab- gelaufenen Jahr möchte ich mich bedanken. Die DSTG- Saar wird auch in Zukunft für ihre Mitglieder aktiv und engagiert eintreten. Ihr Matthias Bittner Landesvorsitzender Ortsverband St. Wendel Arndt Müller einstimmig wiedergewählt Im Finanzamt St. Wendel bleibt alles beim alten. Arndt Müller wurde in der sehr gut besuchten Mitgliederver- sammlung einstimmig in seinem Amt bestätigt. In seinem Rechenschaftbericht stellte der neue und alte Vorsit- zende die Probleme im Hauptpersonalrat und die damit verbunden Schwierigkeiten bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes dar. Vor dem Hintergrund der riesigen Herausforderungen sei dies nicht mehr nachvollziehbar. Er werde sich aber mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass den Kolleginnen und Kollegen künftig nicht unnötig weite Fahrwege und damit deutlich höhere Kosten zuge- mutet werden. Die nachfolgenden Wahlen brachten folgendes Ergeb- nis: Arndt Müller (Vorsitzender), Andreas Leyerle (stell- vertr. Vorsitzender) Karsten Keller (Schriftführer) und Nina Holz (Kasse). Alle Wahlen waren einstimmig. Der Landesvorsitzende Matthias Bittner lobte die große Einmütigkeit im Ortsverband. In seinem Vortrag stellte er die Planungen der Verwaltung zu „Finanzamt 2020“ vor. Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass auch die „St. Wendeler“ Strukturveränderungen, sofern sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind, rundweg ablehnen. V.l.n.r.:Arndt Müller, Karsten Keller, Nina Holz, Andreas Leyerle

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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2014

Ausgabe Nr. 8Dezember

2013

Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft, LV Saar, Talstr. 56a, 66119 Saarbrücken, V.i.S.d.P.: Matthias Bittner, LandesvorsitzenderTelefon 0681 52324, FAX 0681 52336 www.dstgsaar.de, email: [email protected]

Freizeitunfallversicherung geändertAuf Grundlage eines Gruppen-Unfallversicherungs-

vertrages hatte die DSTG Bund für Freizeitunfälle ihrer Mitglieder bisher eine Absicherung im Todesfall (1.022 Euro), eine Invaliditätsentschädigung (3.067 Euro) so-wie ein Unfall-Krankenhaustagegeld (5,62 Euro) ver-einbart. Diese Vereinbarung der DSTG Bund läuft zum 31.12.2013 aus. Die DSTG Saar wird ab 1.1.2014 das Unfall-Krankenhaustagegeld als Zusatzleistung für ihre Mitglieder weiterhin fortführen, dies zum aufgestockten Betrag in Höhe von 10 Euro/ Tag.

Nicht betroffen ist das sog. „Sterbegeld“ gem. §9 der DSTG-Satzung, welches auch weiterhin satzungsgemäß garantiert bleibt.

In dieser Ausgabe lesen Sie u.a.:

• Arndt Müller (FA WND) einstimmig wiedergewählt• Änderung bei Freizeitunfallversicherung• Neue Elterngeld- und Elternzeitbroschüre• Landesvorsitzender besucht Finanzämter• Dieter Ondracek wird 70• Klausurtagung in Losheim• Anträge auf amtsangemessene Alimentation

und Verbot einer altersdiskriminierenden Besoldung

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen,Ein für uns schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu.

Wir haben bei den Personalratswahlen die Mehrheit im Hauptpersonalrat verloren und mussten uns völlig neu aufstellen. Unsere Arbeit für die Kollegenschaft geht je-doch mit voller Kraft weiter. So haben wir auch in diesem Jahr mit allen Fraktionen im Landtag zum Haushalt Ge-spräche geführt und dabei die besondere Situation der Steuerverwaltung verdeutlicht.

Alle politisch Verantwortlichen haben für die groß-en Herausforderungen, die im Rahmen des Projektes Finanzamt 2020 vor uns liegen, ihre konstruktive Un-terstützung zugesagt. Nicht zuletzt die jetzt geplanten Strukturveränderungen machen deutlich, dass es ohne Gewerkschaftsarbeit auch in Zukunft nicht geht, wenn es gilt, Rechte der Beschäftigten zu sichern und Sozialver-einbarungen zu treffen. Arbeitgeber brauchen ein Gegen-gewicht.

Für die vielfältige Unterstützung und Solidarität im ab-gelaufenen Jahr möchte ich mich bedanken. Die DSTG-Saar wird auch in Zukunft für ihre Mitglieder aktiv und engagiert eintreten.

Ihr Matthias Bittner Landesvorsitzender

Ortsverband St. WendelArndt Müller einstimmig wiedergewählt

Im Finanzamt St. Wendel bleibt alles beim alten. Arndt Müller wurde in der sehr gut besuchten Mitgliederver-sammlung einstimmig in seinem Amt bestätigt. In seinem Rechenschaftbericht stellte der neue und alte Vorsit-zende die Probleme im Hauptpersonalrat und die damit verbunden Schwierigkeiten bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes dar. Vor dem Hintergrund der riesigen

Herausforderungen sei dies nicht mehr nachvollziehbar.Er werde sich aber mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass den Kolleginnen und Kollegen künftig nicht unnötig weite Fahrwege und damit deutlich höhere Kosten zuge-mutet werden.

Die nachfolgenden Wahlen brachten folgendes Ergeb-nis: Arndt Müller (Vorsitzender), Andreas Leyerle (stell-vertr. Vorsitzender) Karsten Keller (Schriftführer) und Nina Holz (Kasse). Alle Wahlen waren einstimmig.

Der Landesvorsitzende Matthias Bittner lobte die große Einmütigkeit im Ortsverband. In seinem Vortrag stellte er die Planungen der Verwaltung zu „Finanzamt 2020“ vor. Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass auch die „St. Wendeler“ Strukturveränderungen, sofern sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind, rundweg ablehnen.

V.l.n.r.:Arndt Müller, Karsten Keller, Nina Holz, Andreas Leyerle

DSTG Aktuelldbb-Service: Neue Elterngeld- und Elternzeit-broschüre für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Damit sich werdende Eltern nicht im Paragrafen-dschungel des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) verirren, hat die dbb bundesfrauenvertretung einen handlichen Ratgeber erstellt, der die wichtigsten Fragen zum Thema Elterngeld und Elternzeit beantwor-tet – zugeschnitten auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Wie viel Elterngeld bekomme ich? Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit beanspruchen? Wo kann ich El-terngeld bzw. Elternzeit beantragen? Die aktualisierte 18. Auflage des Eltern-Ratgebers beantwortet alle zentralen Fragen rund um Elterngeld und Elternzeit – von der Pla-nung bis zur Antragstellung. Neben den aktuellen Ände-rungen, die sich aus dem zum 1. Januar 2013 in Kraft ge-treten Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzuges ergeben, enthält die Broschüre die bis Juli 2013 neu ergangene Rechtsprechung. Zu den wichtigsten Neue-rungen gehört die Änderung der Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Die Broschüre „Elterngeld/Elternzeit – Ratgeber für Beschäftige im öffentlichen Dienst" steht als Download unter www.dbb.de zur Verfügung.

Landesvorsitzender besucht Finanzämter

Das Thema Finanzamt 2020 ist mittlerweile bei allen Finanzämtern angekommen. Nicht zuletzt die hierzu er-gangenen öffentlichen Stellungnahmen des Landesver-bandes der DSTG Saar haben daran wesentlichen Anteil.

Nachdem die Ämter aber bis heute offiziell über bereits bestehende Planungen nicht informiert worden sind, hat der DSTG-Landesvorsitzende Matthias Bittner in Mitglie-derversammlungen mittlerweile fast alle Ortsverbände besucht. Anfang Januar stehen noch 2 Ämter auf dem Terminplan.

„Wir wollen mit diesen Info-Veranstaltungen unsere Mitglieder vor Ort direkt in Entscheidungsprozesse ein-binden und ihre Erfahrungen und Kenntnisse zur Grund-lage unserer Entscheidungen machen,“ so der Landes-vorsitzende.

Vor ein paar Tagen feierte unser ehemaliger Bun-desvorsitzender und heutiger Ehrenvorsitzender Dieter Ondracek seinen 70. Geburtstag. Er hat über lange Jahre die Geschicke unserer Gewerkschaft gegenüber Verwaltung und Politik engagiert vertreten. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wurde unter seiner Leitung eine Institution, die gehört wird und deren Rat gefragt ist. Im Saarland war er stets ein gern gesehener Gast. Sowohl die Printmedien als auch der Saarländische Rundfunk haben ihn als Interviewpartner geschätzt.

Dieter Ondracek im Gespräch mit Streikenden vor der Staatskanzlei in Saarbrücken (2006)

Dieter Ondracek wurde 70

Es war bei seinem Engagement für die Interessen der Kollegenschaft selbstverständlich, dass er in der groß-en Streikauseinandersetzung im Jahr 2006 auch bei uns vor Ort präsent war. Er hat an heftig geführten Verhand-lungen des Landesverbandes mit dem damaligen Finanz-minister Jacoby und Staatssekretär Wack teilgenommen und diese aktiv unterstützt, was letztlich zum Erhalt des bundesweiten Flächentarifvertrages geführt hat.

Nicht nur die DSTG an der Saar, sondern die DSTG bundesweit hat Dieter Ondracek viel zu verdanken. Vieles was er aufgebaut hat, dient seinen Nachfolgern heute als Fundament, weiter an unserem Haus zu bauen.

Wir wünschen Dieter Ondracek für die Zukunft Glück und persönliche Zufriedenheit, kann er doch auf ein langes und erfülltes Schaffen zurückblicken und daraus auch Kraft für die Zukunft schöpfen.

dbb bundesfrauenvertretung zu Koalitions-vertragMütterrente ist ein erster Schritt in die richtige Richtung

Die dbb bundesfrauenvertretung hat das im Koaliti-onsvertrag der künftigen Bundesregierung angekündigte Vorhaben zur Verbesserung der Alterseinkünfte von Müt-tern begrüßt. „Mit dem Entschluss, die Kindererziehungs-zeiten von Müttern in deren Altersversorgung stärker zu berücksichtigen, geht die Koalition einen ersten Schritt in die richtige Richtung“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsit-zende der dbb bundesfrauenvertretung am 4. Dezember 2013. Allerdings führe die Anerkennung von nur einem zusätzlichen Rentenpunkt für Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, nicht zu einer vollen Gleichbehandlung mit Elternteilen, die Erziehungsleistungen nach diesem Stichtag erbracht haben. Deren Leistung werde mit drei Rentenpunkten berücksichtigt. „Hier erwarten wir wei-tere Zugeständnisse von den Gesetzgebern. Dazu ge-hört neben der Aufhebung der Stichtagregelung auch die systemgerechte Übertragung der zusätzlichen Leistun-gen in das Beamtenversorgungsrecht“, forderte die Vor-sitzende.

DSTG Aktuell

Achtung Termin Achtung TerminBitte unbedingt beachten, dass die auf der Rücksei-

te abgedruckten Anträge vorsorglich noch in diesem Jahr gestellt werden, damit keine Nachteile bei einem späteren positiven Ausgang der anhängigen Verfahren entstehen.

Hinweis: Es handelt sich bei den noch anhängigen Verfahren um Verfahren, welche der dbb für unsere Kolleginnen und Kollegen führt. Er hat uns auch die Anträge zur Verfügung gestellt, welche offensichtlich auch „Andere“ verwenden.

Wir begrüßen, dass man sich mal wieder mit frem-den Federn zu schmücken versucht, erwarten aber, dass Urheberrechte beachtet werden!

KlausurtagungLandesvorstand erarbeitet Forderungskatalog

Das Thema Finanzamt 2020 ist derzeit in aller Munde. Nachdem die Verwaltung in mehreren Terminen den Lan-desvorstand über die geplanten Änderungen informiert und um schriftliche Stellungnahme gebeten hatte, haben wir in einer Klausurtagung unsere Forderungen formuliert.Dieser vorläufige Forderungskatalog wird derzeit von dem Landesvorsitzenden Matthias Bittner in Mitgliederver-sammlungen allen DSTG-Mitgliedern vorgestellt. In diesen Diskussionsveranstaltungen werden auch Vorstellungen und Anregungen aufgenommen um in einer Sitzung des Landeshauptvorstandes Mitte Januar 2014 die Thematik zur Abstimmung zu stellen. Wir werden gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen nach Lösungen suchen und eigene Vorschläge in die Diskussion ein-bringen. Bereits jetzt ist klar erkennbar, dass der Versuch der Verwaltung, im Rahmen der ge-planten Sparmaß-nahmen gleich auch die gesamte Steuer-verwaltung zentrali-sieren zu wollen, auf heftigen Widerstand bei den Beschäf-tigten stossen wird.

Deshalb haben wir bereits zu Beginn der Gespräche ge-genüber der Verwal-tung deutlich gemacht, dass für uns eine Zen-tralisierung von Arbeitnehmerstellen und Veranlagungen nicht diskutabel ist. Darüber hinaus darf das Heil der Neuausrichtung der Steuerverwaltung nicht in eine Zentralisierungswut ausarten, bei welcher Kolleginnen und Kollegen quer durch das Land fahren müssen, frei nach dem Motto: Die Verwaltung spart durch Entmietung Kosten ein und die Betroffenen zahlen das durch höheren Zeit- und Fahrtkostenaufwand. Eine ziemlich schiefe Gleichung!

Landesvorstandsmitglieder bei der ganztägigen Arbeitssitzung in Losheim

Verbot einer altersdiskriminierenden BesoldungDer DSTG Bundesverband weist darauf hin, dass am 28. November der Generalanwalt seine Schlussanträge in

der Rechtssache Altersdiskriminierung und Vereinbarung der besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin mit Europäischem Recht abgegeben hat. Er hat die Ansicht vertreten, dass sowohl das Besoldungsrecht alter Fas-sung aber auch darauf fußendes Überleitungsrecht als diskriminierend anzusehen ist.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle davon auszugehen, dass der Eu-ropäische Gerichtshof den Schlussanträgen in seiner Entscheidung, mit der im Frühjahr zu rechnen ist, folgt.

Unmittelbare Folge davon wäre - soweit bislang ersichtlich - dass der Bund und das Land Berlin als unmittelbare Beklagte gehalten sind, die in ihrem Besoldungsrecht bestehende Diskriminierung zu beseitigen. Dazu gehört so-wohl die Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung, als auch die Beseitigung der Diskriminierung unmittelbar benachteiligter Beamtinnen und Beamte durch eine ent-sprechende diskriminierungsfreie Einstufung.

Auch alle anderen Länder sind von der Rechtspre-chung mittelbar betroffen, da sie entweder das alte Be-soldungsrecht fortführen oder Neuregelungen geschaffen haben, die jedoch auf diesem alten Recht fußen. Betrof-fen können somit alle Beamten/innen in den Ländern sein, sofern sie sich nicht in der Endstufe befinden oder ein Festgehalt beziehen.

Vor diesem Hintergrund rät der DBB Berlin jedem Be-amten/jeder Beamtin der/die sich nicht in der Endstufe befindet zur Rechtswahrung noch im Jahr 2013 einen Widerspruch mit dem Ziel auf Gewährung einer altersdis-kriminierungsfreien Besoldung zu stellen.

Ein entsprechender Formulierungsvorschlag befindet sich auf der Rückseite.

DSTG Aktuell

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DSTG Aktuell

Absender:

Personal-Nr:

Dienststelle:

Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS)beim Landesamt für Zentrale DiensteStadtgraben 2-466111 Saarbrücken

Betrifft: Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Nullrunde in 2011, die nachhaltige Auswirkungen für die Folgejahre hat, die verspätete und gekürzte lineare Erhöhung in 2012 und die Beibehaltung der Kostendämp-fungspauschale ist auch in 2013 eine amts-angemessene Besoldung nicht gegeben.Unter Beachtung der Rechtsprechung zur sog. haushaltsnahen Geltendmachung stelle ich zur Wahrung meiner Rechte hiermit aus-drücklich auch für das Jahr 2013 den Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation.Gleichzeitig erkläre ich mich bei einem Ver-zicht Ihrerseits auf die Einrede der Verjäh-rung mit dem Ruhen des Verfahrens einver-standen, bis das BVerfG abschließend über die aus NRW anhängigen Verfahren ent-schieden hat bzw. durch den saarländischen Gesetzgeber eine rückwirkende Besoldungs-erhöhung erfolgt.Mit einer formlosen Bestätigung des An-trages bin ich ausdrücklich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Datum:

Absender:

Personal-Nr:

Dienststelle:

Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS)beim Landesamt für Zentrale DiensteStadtgraben 2-466111 Saarbrücken

Betrifft: Widerspruch und Antrag auf diskriminierungsfreie Besol-dung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung ein und beantrage, -im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Ver-waltungsgerichts Berlin beim EGH (AZ. C-501/12 b C-506/12, C-540/12 und C-541/12) - mir verjährungshemmend mit voller Rückwirkung eine angemessene, diskriminierungsfreie Besoldung zu gewähren.Begründung: Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klageverfahren von Beamten auf Gewährung einer diskriminierungsfreien Besoldung ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, ob die Bemessung des Grundgehalts nach Besoldungsdienstalter und ein darauf aufbauendes Überleitungsrecht mit Besitzstandswahrung und ent-sprechender Überleitung des bis dahin erworbenen Grundgehalts in das neue Recht eine Altersdiskriminierung darstellt und welche Folgen damit gegebenenfalls verbunden sind.Der Generalanwalt hat am 28.11.2013 seine Schlussanträge vorgelegt, in welchen u.a. festgestellt wurde, dass das Besoldungsrecht a.F. nd ein darauf aufbauendes Überleitungs- bzw. Neurecht eine Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet. Nach Ansicht des Generalanwalts steht dem diskriminierten ein Anspruch auf Einstufung in dieselbe Besoldungsstufe zu wie dem älteren Beamten, der über eine gleichwertige Berufserfah-rung verfügt. Da ich auf der Grundlage des o.a. Rechts besoldet und damit diskriminiert werde, beantrage ich die Gewährung einer diskrimi-nierungsfreien höheren Besoldung.Gleichzeitig beantrage ich bis zum rechtskräftigen Abschluss der Ent-scheidung das Ruhen des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen

Datum:

Antrag 1 Antrag 2