förderprogramm „integration durch qualifizierung (iq)“ www ... · bewertung (zab) 11 quelle:...
TRANSCRIPT
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
1
ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN
GRUNDLAGEN MÖGLICHKEITEN BERATUNGSHILFEN Rainer Bußmann
Landeskoordinator IQ Niedersachsen
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
2
Gliederung
1. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
2. Grundlagen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
3. Das Verfahren nach dem BQFG 4. Unterstützungsangebote zum
Thema „Anerkennung“ 5. Fallbeispiele
Foto: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs
Gliederung
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
3
Das Förderprogramm IQ - Eckdaten
Gesamtlaufzeit: 01.01.2015 - 31.12.2018
Förderung aus Mitteln des BMAS, des ESF und kofinanziert
durch das Land Niedersachsen
BMBF und BA sind Zuwendungsgeber und Projektpartner
16 Landesnetzwerke (analog zu den Bundesländern)
Unterstützt durch fünf Fachstellen: Beratung & Qualifizierung, Berufsbezogenes Deutsch,
Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung, Einwanderung,
Migrantenökonomie
Das niedersächsische Landesnetzwerk wird koordiniert von der RKW Nord GmbH,
Koordinator/-in Katrin Köhne und Rainer Bußmann
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Handlungsfelder der IQ Landesnetzwerke
2. Qualifizierungsmaßnahmen
3. „Interkulturelle Vielfalt fördern“ Beratung und Qualifizierungsangebote für Arbeitsmarktakteuer
1. Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
4
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen
Beratungshotline: 030 1815-1111
Regionale IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen: Agentur für Arbeit Jobcenter GE Jobcenter zkT Handwerkskammer IHK VHS Caritas Bildungsträger Universitäten
Quelle: www.niedersachsen.de 5
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Zuständigkeiten in der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
6
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
(Zeitraum: 01.08.2012 bis 31.03.2016)
Erstberatungen bundesweit = 78.617 (100 %) [davon in Niedersachsen = ca. 11.743 (15%)]
IQ Beratungszahlen*
* Auswertung: IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung Differenz zu 100 % wegen nicht vollständiger Angaben
7
32685
45460
Geschlecht
männlich
weiblich
452 5689
32865
21125
8461
1554 101 0
10000
20000
30000
40000
Alter (in Jahren) Hauptherkunftsländer:
Syrien Polen Russische Föderation Rumänien Ukraine Kasachstan Iran Bulgarien Spanien
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Wege zur IQ Beratungsstelle:
Jobcenter: 16338 (22,9 %)
Persönliche Empfehlung: 11181 (15,6 %)
Agentur für Arbeit: 10226 (14,3 %)
Internet: 9755 (13,7 %)
Migrationsberatung: 4180 (5,8 %)
MSO: 830 (1,2 %)
Presse: 664 (0,9 %)
Anerkennungsportal: 599 (0,8%)
Jugendmigrationsdienst: 464 (0,6 %)
Hotline BAMF: 288 (0,4 %)
Sonstiges: 11078 (15,5%)
(Zeitraum: 01.08.2012 bis 31.03.2016)
IQ Beratungszahlen*
* Auswertung: IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung Differenz zu 100 % wegen nicht vollständiger Angaben
8
4346
23364
42475
Abschlüsse
Berufs- und Hochschulabschluss
nur Berufsabschluss
nur Hochschulabschluss
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
9
Gliederung
1. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
2. Grundlagen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
3. Das Verfahren nach dem BQFG 4. Unterstützungsangebote zum
Thema „Anerkennung“ 5. Fallbeispiele
Foto: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs
Gliederung
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Warum Anerkennung?
10
Etwa jeder 5. Mensch in Deutschland hat eine Zuwanderungsgeschichte.
Rund 11 Mio. Zugewanderte haben eine ausländische Qualifikation.
Rund 3 Mio. haben einen ausländischen Berufsabschluss.
Quelle: Mikrozensus 2008, 2010
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
schulische und akademische Anerkennung (Anerkennen von Schulabschlüssen, Studienleistungen und akademischen Graden, Weiterlernen bzw. Weiterstudieren)
berufliche Anerkennung (zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, dazu gehören akademische und Ausbildungsberufe)
reglementierte Berufe &
Berufsbezeichnungen
nicht-reglementierte
Berufe
bundes-rechtlich geregelt (Länder-
behörden)
landes-rechtlich geregelt (Länder-
behörden)
Ausbildungs-
berufe Bund,
BBiG, HwO
(IHK-FOSA,
Handwerks-
kammern)
landesrechtlich schulische
Ausbildungen (ggf. ZAB)
schulische Abschlüsse
Hochschul-zugangs-
berechtigung
Studien-/ Prüfungs-leistungen
akademische Grade
Zugang zu weiterführenden Studien
Zeugnis-
bewertung
(ZAB)
11
Quelle: Exis Europa e.V.
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
12
Definition: „Berufliche Anerkennung“
Was bedeutet „Anerkennung“ im Sinne einer beruflichen Anerkennung?
Offizieller Bescheid zur Gleichwertigkeit mit einer deutschen Berufsqualifikation
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
13
Definition: „Gleichwertigkeit“
Der anerkannte Beruf, den jemand im Ausland erlernt hat, muss in allen wesentlichen Tätigkeiten gleichwertig zum Referenzberuf in Deutschland sein, um als gleichwertig eingestuft werden zu können.
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
14
Anerkennung für unterschiedliche Berufsarten
Ist die Anerkennung zwingende Voraussetzung dafür, den Beruf in Deutschland ausüben zu können?
Ja, bei den reglementierten
Berufen.
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
15
Was ist ein reglementierter Beruf?
In einem reglementierten Beruf ist die Aufnahme oder Ausübung des Berufs durch Rechts- und Verwaltungs-vorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zwingende Voraussetzung dafür, den Beruf in Deutschland ausüben zu können.
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
16
Was ist ein nicht-reglementierter Beruf?
Nicht-reglementierte Berufe sind Tätigkeiten, für die keine Berufszulassung verlangt wird. Hier existieren keine speziellen Berufsgesetze.
Jede/r kann sich in diesen Berufen frei bewerben.
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
17
Welche reglementierten Berufe fallen Ihnen ein?
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
18
Berufe im Gesundheitswesen
pädagogische Berufe
Rechtspflege, Wirtschaftsprüfung
und Steuerberatung
Öffentlicher Dienst
Berufe mit Meisterqualifikation
…
rund 350 Ausbildungsberufe im Dualen System
rund 180 Fortbildungsabschlüsse im Dualen System
Akademische Abschlüsse wie z.B. Mathematiker, Informatiker Biologe, Chemiker Historiker, Politologe …
18
Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe
Nicht-reglementierte Berufe Reglementierte Berufe
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
19
Berufe im Gesundheitswesen
pädagogische Berufe
Rechtspflege, Wirtschaftsprüfung
und Steuerberatung
Öffentlicher Dienst
Berufe mit Meisterqualifikation
…
rund 350 Ausbildungsberufe im Dualen System
rund 180 Fortbildungsabschlüsse im Dualen System
Akademische Abschlüsse wie z.B. Mathematiker, Informatiker Biologe, Chemiker Historiker, Politologe …
19
Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe
Nicht-reglementierte Berufe Reglementierte Berufe
Anerkennung ist ein MUSS
Arbeiten in einem reglem. Beruf Selbstständigkeit im zulassungs-
pflichtigen Handwerk Zugang zu Schule, Ausbildung,
Studium Zulassung zu Umschulungen und
Fortbildungen
Anerkennung ist ein
KANN Verbesserung der Bewerbungs-
und Arbeitsplatzchancen tarifliche Eingruppierung Selbstverwirklichung Wertschätzung d. Qualifikation Finanzielle Unabhängigkeit und
Entlastung der Sozialsysteme
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
20
20
Reglementierung – ja oder nein?
Tierarzt
Tischler
Physikerin
Physiklehrerin
Fliesenleger
Chemikerin
Altenpflegerin
Reiseverkehrskauffrau
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Direkte Bewerbung beim Arbeitgeber
Ausbildungsberufe
Zeugnisbewertung der ZAB Externenprüfung
Akademische Berufe
Bewertung durch Berufsverbände Gleichwertigkeitsprüfung (BQFG)
Möglichkeiten: nicht-reglementierte Berufe
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
22
Gliederung
1. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
2. Grundlagen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
3. Das Verfahren nach dem BQFG 4. Unterstützungsangebote zum
Thema „Anerkennung“ 5. Fallbeispiele
Foto: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs
Gliederung
Foto: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
23
Bundes- Anerkennungsgesetz seit 1.04.2012 in Kraft
UND Fachgesetze
zum Beispiel Handwerksordnung,
Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz.
Landes- Anerkennungsgesetze
z.B.
„Anerkennungsgesetz NI “ (12.12.2012)
UND Fachgesetze
Anerkennungsgesetze und andere Rechtsquellen
Richtlinien der EU für reglementierte Berufe - (insbes. RL 2005/36/EG) gelten uneingeschränkt weiter. Sie wurden schon vor dem Anerkennungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Modernisierung der Richtlinie ist in Arbeit.
Subsidiarität: Berufs-
Fachrecht geht vor BQFG!
Vorrang: N BQFG vor Fachrecht – wenn nicht (wie z.B. bei Beamten u. Lehrern)
ausdrücklich durch Fachrecht ausgeschlossen
Bilaterale Internationale Abkommen Österreich Frankreich Schweiz Anerkennung einer Reihe von klassischen Ausbildungs- berufen
Bundes- vertriebenengesetz
§ 10 BVFG
Anerkennung bei glaubhafter
Bestätigung der erworbenen
Berufsqualifikationen
Achtung – bei Spätaussiedlern
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
24
Berufserfahrung wird berücksichtigt Klarer Zeitraum: 3 Monate Entscheidungsfrist
Einheitliche Kriterien und Verfahren
Inlandspotenzial aktivieren Attraktivität Deutschlands erhöhen
Anträge aus dem In- und Ausland möglich
Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Sprachkenntnissen
Anspruch ist unabhängig von…
Erstmals allg. Anspruch für 350 Ausbildungsberufe
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG)
Rechtsanspruch auf Verfahren
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Unterlagen Für die Antragstellung sind insbesondere folgende Unterlagen relevant:
Identitätsnachweis
(z.B. Personalausweis
oder Reisepass)
Ausweis
öffentlich beglaubigte
Fotokopien der
Originalzeugnisse und
der übersetzten
Originalzeugnisse
Zeugnisse
Tabellarischer Lebenslauf inkl.
Angaben über relevante
Berufserfahrung, Tätigkeiten
und Fortbildungen
Lebenslauf
25
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Verfahrensablauf – Teil I
26
1. Festlegung des Referenzberufs (Antragstellender im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle)
2. Antragstellung persönlich (i.d.R. schriftlich, Anträge bei zuständigen Stellen erhältlich)
3. Bestätigung durch die zuständige Stelle über den Eingang des Antrags und ggf. Nachforderung weiterer Unterlagen (innerhalb eines Monats)
4. ggf. Teilnahme an „sonstigen Verfahren“ (z.B. Fachgespräch) im Rahmen eines Verfahrens nach § 14 BQFG, wenn keine Unterlagen vorliegen (z.B. bei Flüchtlingen)
5. Vergleich mit aktuell geltendem Berufsbild
Hinweis: Das Verfahren kann je nach Berufsfachgesetz und Berufsbildungsart variieren.
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Verfahrensablauf – Teil II
Hinweis: Das Verfahren kann je nach Berufsfachgesetz und Berufsbildungsart variieren.
27
6. Prüfung auf wesentliche inhaltliche oder zeitliche Unterschiede zwischen der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation (Referenzqualifikation)
7. bei wesentlichen Unterschieden: Prüfung von Ausgleichsmöglichkeiten entweder durch nachgewiesene einschlägige Berufserfahrungen oder durch sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen, Zusatzausbildungen, Umschulungen)
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
1. keine wesentlichen Unterschiede
Verfahrensergebnisse
28
Bescheinigung der vollständigen Gleichwertigkeit (Gleichwertigkeitsbescheid)
rechtliche Gleichstellung mit Personen mit einem entsprechenden deutschen Berufsabschluss (z.B. in Bezug auf Zulassung zu Fortbildungen)
Hinweis: Die Ergebnisse können je nach Berufsfachgesetz und Berufsbildungsart variieren.
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Verfahrensergebnisse
nicht-reglementierte Berufe: Bescheid der teilweisen Gleichwertigkeit: Darstellung der
vorhandenen Qualifikationen und Unterschiede zum deutschen Abschluss
Transparenz für Arbeitgeber und ggf. gezielte Weiterqualifizierungen
29
Hinweis: Die Ergebnisse können je nach Berufsfachgesetz und Berufsbildungsart variieren.
2. wesentliche Unterschiede
reglementierte Berufe: Berufszulassung unter Auflagen, d.h. zwingende Teilnahme
an einer Ausgleichsmaßnahme (je nach Berufsrecht: Eignungsprüfung,
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang)
(Ausbildungsdauer und -inhalte), die nicht durch Berufserfahrung oder Zusatzausbil-
dungen ausgeglichen werden können:
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Verfahrensergebnisse
bei keinerlei bestehenden Gleichwertigkeiten zwischen den beiden Berufsqualifikationen keine Darstellung der positiven Qualifikationen
bei nicht aufzuklärendem Sachverhalt (fehlende Mitwirkung des Antragstellers oder wenn Antragsteller/in kein sonstiges geeignetes Verfahren durchführen will/kann)
30
Hinweis: Die Ergebnisse können je nach Berufsfachgesetz und Berufsbildungsart variieren.
3. Ablehnung eines Antrags auf Gleichwertigkeit
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Verfahren BQFG – Ausbildungsberufe im dualen System
nein
max. 3 Monate
Hemmung Fristverlauf bei: Nachforderung Unterlagen sonstige geeignete Verfahren Einmalige Fristverlängerung bei: z.B. Hinzuziehung externen
Sachverstands (ZAB)
Festlegung Referenzberuf
Gleichwertigkeitsprüfung: Gibt es wesentliche Unterschiede in In-
halt, Fähigkeiten, Kenntnissen und Dauer?
ja
Berufserfahrung (ausgleichend)?
Gleichwertigkeitsbescheid, entspricht: bestandener Aus- und Fort-
bildungsprüfung nach BBiG bestandener Gesellenprüfung
Handwerk
keine Gleichwertigkeit Ablehnungsbescheid aber: Darstellung vorhandener Qualifi-kationen und bestehender Defizite
Bewerbung Arbeitsmarkt Bildungsmarkt
(Nachqualifizie-rung)
nein ja
31
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Verfahren für reglementierte Berufe
Nein
Anpassungs-lehrgang
Eignungsprüfung
Kenntnisprüfung
Festlegung Referenzberuf
Gleichwertigkeitsprüfung: Gibt es wesentliche Unterschiede in In-
halt, Fähigkeiten, Kenntnissen und Dauer?
ja
Berufserfahrung (ausgleichend)?
nein
ja nein
Bescheid der vollen Gleichwertigkeit
Berufszulassung unter Auflagen von
Ausgleichsmaßnahmen
max. 3 Monate
Hemmung Fristverlauf bei: Nachforderung Unterlagen sonstige geeignete Verfahren Einmalige Fristverlängerung bei: z.B. Hinzuziehung externen
Sachverstands (ZAB)
32
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Ausgleichsmaßnahmen
Prüfung, die aus allen Inhalten der deutschen staatlichen Prüfung bestehen kann
Kenntnis-prüfung
Eignungs-prüfung
Prüfung, die sich auf Sachgebiete beschränkt, in denen Ausbil-dungsdefizite festgestellt wurden
Ausübung eines reglementierten Berufs unter Verantwortung eines/ einer qualifizierten Berufsangehörigen; kann mit einer theoretischen Zusatzausbildung einhergehen und ist Gegenstand einer Bewertung
Anpassungs-lehrgang
33
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Eingang bei zuständiger Stelle max. 1 Monat
Gleichwertigkeitsprüfung max. 3 Monate
Eingangsbestätigung
Prüfung der Antragsberechtigung
Verfahrensablauf und -dauer
Hemmung der Frist bei: Nachforderung von Unterlagen sonstige Verfahren (§ 14 BQFG)
eine einmalige Fristverlängerung in schwierigen Fällen ist möglich
Antrag
34
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Kosten des Verfahrens Verfahren: gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
den Gebührenregelungen der zuständigen Stelle und hängt von dem individuellen Aufwand für die Durchführung der Verfahren ab.
Zusätzliche Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien.
Die Kosten des Anerkennungsverfahrens müssen grundsätzlich von der/ dem Antragstellenden selbst getragen werden.
Kostenübernahmemöglichkeit für Kundinnen und Kunden von Agenturen für Arbeit und Jobcentern nach den gesetzlichen Regelungen des SGB II und SGB III
Die Gebühren können nachträglich oder als Vorschusszahlungen verlangt werden.
Aktuell liegen die Gebühren zwischen 25 und 1000 €. Die ZAB verlangt für die individuellen
Zeugnisbewertungen eine Gebühr 200 € für eine erste Bescheinigung (100 € für jede weitere Bescheinigung), IHK FOSA in der Regel 420 €.
35
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Finanzierungsmöglichkeiten nach SGB II und III
§ 44 SGB II „Vermittlungsbudget“
§ 45 SGB III „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 81ff SGB III ggf. i.V.m. § 16 (1) SGB II)
36
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
37
Gleichstellung durch Zeugnisanerkennungsstellen der Länder
Schulabschlüsse
Hochschulzugangsberechtigung, Anrechnung von Studien- & Prüfungsleistungen, akademische Grade
Akademische Anerkennung
In nicht-reglementierten Berufen → Zeugnisbewertung bei der ZAB
Hochschulabschlüsse
Was umfasst das BQFG nicht?
Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten, schulische Aus- & Fortbildungen
Ländergesetze
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
38
Gliederung
1. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
2. Anerkennung ausländischer Qualifikationen? Begriffe und Inhalte
3. Das Verfahren nach dem BQFG 4. Unterstützungsangebote zum
Thema „Anerkennung“ 5. Fallbeispiele
Foto: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs
Gliederung
Foto: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.anerkennung-in-deutschland.de
39
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.anerkennung-in-deutschland.de
40
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.anabin.kmk.de
41
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.bq-portal.de
42
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Nützliche Links
www.migrationsportal.de www.anerkennung-in-deutschland.de
www.bq-portal.de www.anabin.kmk.de www.netzwerk-iq.de
43
www.netzwerk-iq.de I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Noch Fragen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. www.netzwerk-iq.de [email protected] www.migrationsportal.de
Bildnachweise und Grafiken: Wavebreakmediamicro - Fotolia.com, Fotoimpressionen - Fotolia.com, auremar - Fotolia.com, topshots - Fotolia.com, Franck Boston - Fotolia.com, Kadmy - Fotolia.com, Andrey Kiseley -Fotolia.com, vgstudio - Fotolia.com, motorradcbr - Fotolia.com, Konstatin Li - Fotolia.com, fotomek - Fotalia.com (2), skvoor - Fotalia.com, Martin Schumann - Fotalia.com, Juri Acurs - Fotalia.com, Rob - Fotolia.com, runzelkorn - Fotolia.com, bluedesign - Fotolia.com
Das IQ Netzwerk wird koordiniert durch die RKW Nord GmbH. Stand: August 2016