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1 Fragen & Antworten zum KlimaschutzINVEST III 1. Treibhauseffekt und Kyoto-Protokoll 2. CO2 Märkte und Reduktionsmechanismen 3. KlimaschutzINVEST III 3.1 Konzeption 3.2 Risiken 3.3 Renditequelle 3.4 Auszüge der steuerlichen Aspekte

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Fragen & Antworten zum KlimaschutzINVEST III

1. Treibhauseffekt und Kyoto-Protokoll 2. CO2 Märkte und Reduktionsmechanismen 3. KlimaschutzINVEST III

3.1 Konzeption

3.2 Risiken

3.3 Renditequelle

3.4 Auszüge der steuerlichen Aspekte

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1. Treibhauseffekt und Kyoto-Protokoll Was ist der Treibhauseffekt und wie wird er verursacht? Die Sonne versorgt die Erde mit Energie in Form von kurzwelliger Wärmestrahlung. Ein Teil dieser Strahlung wird sofort von der Erdoberfläche reflektiert, der Großteil jedoch dringt durch die Atmosphäre und erwärmt die Erdoberfläche. Die Erde strahlt die aufgenommene Energie dann in Form von Infrarotstrahlung wieder zurück in den Weltraum. Die in der Atmosphäre vorkommenden Treibhausgase verhindern das sofortige Entweichen der Energie in den Weltraum und verlangsamen diesen Prozess, so dass die Erde die Lebensbedingungen aufweisen kann, die es uns ermöglichen, auf ihr zu Leben. Die zusätzlichen Treibhausgasemissionen erhöhen die Fähigkeit der Atmosphäre, die reflek-tierte Energiestrahlung zu absorbieren. Auf diese Weise wird das Gleichgewicht zwischen empfangener und abgegebener Energie gestört. Die Atmosphäre wird künstlich „dicker“ ge-macht und die aufgestaute Energie kann nicht in den Weltraum entweichen. Die aufgestau-te Energie verbleibt in der Atmosphäre und die Folge ist eine Erhöhung der weltweitern Durchschnittstemperatur. Was besagt das Kyoto-Protokoll? Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Abkommens am 16. Februar 2005 wurde für viele Indust-riestaaten eine weltweit völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung geschaffen, ihre Treib-hausemissionen im Zeitraum 2008 – 2012 um 5,2% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Das Kyoto-Abkommen verpflichtet große CO2-Emittenten – Staaten und einzelne Industrien - für jede Tonne CO2 ein Emissionsrecht oder ein Klimaschutzcredit (ein generiertes Zertifi-kat aus aktiver Umweltschutzmaßnahme und damit CO2-Einsparung) nachzuhalten. Für jedes fehlende Zertifikat bzw. für jede Tonne zuviel emittiertes CO2 müssen die betroffe-nen Länder und Unternehmen neben hohen Strafzahlungen (€ 100/t CO2) zusätzlich das fehlende Zertifikat nachliefern. Durch die gesetzliche Verknappung der Emissionsrechte ab 2008 bei gleichzeitig anhaltend steigendem Bedarf entsteht so eine voraussichtlich deutliche Angebotsverknappung.

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Ist das Kyoto-Protokoll von allen Staaten ratifiziert worden und wie wird die Strategie umgesetzt? Im Rahmen des Kyoto – Protokolls haben sich die sog. Annex B Staaten (industrialisierte Vertragsstaaten) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2012 um durch-schnittlich 5,2% zu senken. Das Protokoll wurde 1997 verabschiedet. Es sollte in Kraft tre-ten, sobald mindestens 55 Staaten die für mehr als 55% der CO2 Emissionen des Jahres 1990 verantwortlich waren, das Vertragswerk ratifizieren. Mit der Ratifikation Russlands im Jahre 2004 wurde die zweite, weitaus wichtigere Bedingung erfüllt und das Kyoto Protokoll konnte 2005 in Kraft treten. Einige Staaten haben das Protokoll unterzeichnet aber nicht ratifiziert. So haben beispiels-weise die USA (unter der Ägide des ehemaligen Vizepräsidenten Al Gore maßgeblich am Zu-standekommen des Kyoto – Protokolls beteiligt) nach dem Amtsantritt von George W. Bush die Unterschrift versagt. Weitere Staaten, die das Kyoto – Protokoll unterzeichnet aber nicht ratifiziert haben sind Kroatien und Australien. Zum heutigen Zeitpunkt sind 168 Staaten dem Kyoto – Protokoll beigetreten, haben es rati-fiziert oder sind dem Protokoll formell beigetreten. Einen entscheidenden Eckpfeiler der Strategie zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen bildet das Europäische Handelssystem (ETS). Es ist das bei weitem größte und fortschritt-lichste Treibhausgas – Handelssystem der Welt. Durch die Verknüpfung mit anderen Han-delssystemen wie etwa der Regional Greenhouse Gas Initiative (RGGI) mehrerer Bundes-staaten im Nordosten der USA hat es zusätzlich eine solide Ausgangsbasis geschaffen, zum größten Zentrum eines globalen Emissionshandelssystems zu werden.

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2. CO2 Märkte und Reduktionsmechanismen Seit wann gibt es das Marktsegment der CO2 Zertifikate Fonds? (Stand Ende 2006) 1999 hat die Weltbank den ersten CO2 Zertifikate Fonds aufgelegt und somit die Pionierrolle für dieses Marktsegment eingenommen. An diesem Fonds konnten sich sowohl private als auch öffentliche Investoren beteiligen. Der Fonds umfasste ein Investitionsvolumen in Höhe von 180 Mio. US$. Nur einige Monate später folgten die Niederlande mit einem weiteren Fonds. Ziel dieser beiden Pionierfonds war es, Opportunitäten in einem sich ganz neu ent-wickelnden CO2 Zertifikate Markt zu schaffen. Seitdem ist die Anzahl an Fonds dieser kontinuierlich gestiegen. Waren es Ende 2001 noch 4 aufgelegte Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von weniger als 250 Mio. USD$, so waren es im Herbst 2005 bereits 34 Fonds mit einem Gesamtvolumen von mehr als 3 Mrd. EUR.

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Dieser Trend reflektiert nicht zuletzt den zunehmenden Bedarf der Staaten und Regierungen (Europäischer Staaten, Kanadas, Japans) nach Treibhausgaszertifikaten. Die genannten Staaten sind sich der Tatsache bewusst, dass sie die Kyoto Vorgaben nicht allein durch E-missionsreduktionsmaßnahmen im eigenen Land erzielen können. Darüber hinaus dokumentiert es das zunehmende Interesse institutioneller Investoren am Asset Emissionszertifikate und der daraus resultierenden Möglichkeiten zur Optimierung des Portfolios mit neuen, nicht korrelierenden Anlageklassen. Das Kyoto Protokoll und seine nahezu weltweit angegangene Umsetzung haben diesen Effekt in den vergangenen Monaten sogar zunehmend beschleunigt. Das zunehmende Interesse an Treibhausgasreduktionsinvestments hat zwei unmittelbare Konsequenzen zur Folge: Zum einen wird es einen zunehmenden Konkurrenzkampf um potentielle Investoren zwischen den Fonds geben. Zum anderen werden die Fondsmanager in einem enger werdenden Umfeld auf der Suche nach attraktiven Clean-Development-Mechanism (CDM: Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern; Erläuterung Seite 5) und Joint Implementation (JI: Projekte zwischen entwickelten Staaten) Projekten zusätzlich gefordert. Die Anzahl potentieller Projekte zur Generierung von Emissionszertifikaten erscheint vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern enorm. Die große Herausforderung für den Fonds und seinen Manager besteht in der Akkreditierung der ausgewählten Projekte von der Anmeldung bis zur Zertifizierung. In 2005 wurden lediglich 35 fondsbasierte(!) von insge-samt 61 Projekten von der UNO mit einem Zertifikat ausgestattet. Im Jahr 2006 wurden bereits 461 Projekte anerkannt, die überwiegende Mehrzahl waren allerdings staatlich moti-vierte Reduktionsmaßnahmen. Die Auswahl und Erfahrung des Managers ist somit von ausschlaggebender Relevanz und ganz und gar als Qualitätsmerkmal heranzuziehen.

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Wie haben sich die Preise am CO2 Markt für die Kyoto-Periode (2008-2012) entwickelt und wie ist die allgemeine Erwartung? Langfristig ist die Nachfrage nach Emissionsrechten bzw. Klimaschutzcredits voraussicht-lich einem stetig steigenden Trend unterworfen. Sie wächst mit der zunehmenden Wirt-schaftsleistung der entwickelten und aufstrebenden Länder, deren Volkswirtschaften auf die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen angewiesen sind. Sie verfügen nicht über die Flexibilität und die Technologien, um kurzfristig auf klimaneutrale Systeme umzusteigen. Zusätzlich wird der Markt durch die freiwillige Nachfrage privater Akteure beeinflusst. Hier-bei handelt es sich in erster Linie um Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die keine Re-duktionsziele erhalten haben, aber aus Prestige- und Werbezwecken ihre CO2 Emissionen mit dem Kauf von Klimaschutzcredits kompensieren.

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Was sind CDM Projekte? Clean-Development-Mechanism (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) ist ein durch das Kyoto-Protokoll geschaffener Mechanismus zur Reduktion von Treibhausgasen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Die Durchführung von Klimaschutzprojekten bietet Investoren finanzielle Anreize zur Inves-tition in klimaschützende Maßnahmen. Für diese erhalten Investoren so genannte Klima-schutzcredits bzw. Emissionsrechte, welche auf dem europäischen Emissionsmarkt gehan-delt werden können. Der KlimaschutzINVEST III erschließt mittelbar die Investition in Klimaschutzprojekte für den deutschen Privatkunden. Denn Klimaschutzprojekte sind üblicherweise ein rein institu-tionelles Geschäft mit sehr hohem Kapitaleinsatz. Wie können Investoren mit Klimaschutzprojekten Geld verdienen? Mit den Klimaschutzprojekten hat Kyoto für Investoren eine Symbiose aus aktivem Klima-schutz und finanziellem Anreiz geschaffen: Die Durchführung von Klimaschutzprojekten in Schwellen- und Entwicklungsländern ha-ben dort aufgrund der lokalen technischen Standards geringere Grenzkosten bei der Ver-meidung von CO2 als in Europa. Ziel der UN bei Klimaschutzprojekten ist neben der Redu-zierung der Treibhausgase auch ein Know How- und Technologie-Transfer in Schwellen- und Entwicklungsländer, von dem diese profitieren. Gleichzeitig ergeben sich hier für den Anleger die renditeträchtigen Erträge. Klimaschutzprojekte sind eine aktive Maßnahme zum Klimaschutz. Dafür wird Investoren als Gegenleistung von den Behörden eine bestimmte Anzahl von Klimaschutzcredits zuge-teilt – das verbriefte Recht, die eingesparten Emissionen an anderer Stelle zu emittieren. Die Klimaschutzcredits sind als Substitut zu Emissionsrechten einsetzbar. Der Investor erhält so ein Wirtschaftsgut, welches vergleichbar einem Wertpapier auf dem freien Markt gehandelt werden kann. Durch die im Kyoto-Protokoll definierten Emissionsreduktion unterliegt der Emissionsmarkt einer strukturellen Angebotsverknappung: das bedeutet, dass Inhaber von Emissionsrech-ten mit einer strukturell bedingten Preissteigerung dieser Papiere rechnen können. Davon profitiert auch der Wert der Klimaschutzcredits. Vergleichen Sie hierzu bitte die beigelegte Information „Wertschöpfungskette und Renditequelle eines CDM Projektes am Beispiel einer Mülldeponie“ in diesem Ordner unter Punkt 3

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Beispiel: Versiegelung einer Mülldeponie in indischer Millionen-Metropole Die Climate Change Investement II S.A. i. Gr., Luxemburg (CCI II) investiert in ein CDM-Projekt zur Versiegelung einer Mülldeponie in Indien. Durch das Projekt wird eine große Menge an Methan – ein 21x stärker als CO2 wirkendes Treibhausgas – gebunden. Die CCI II erhält für dieses klimaschützende Projekt von den UN-Behörden eine bestimmte Anzahl an Klimaschutzcredits für die Treibhausgase, welche jetzt nicht länger aus der Müll-deponie in die Atmosphäre entweichen. Die CCI II hat mit dem Klimaschutzprojekt aktiv zur Reduzierung des globalen CO2- Aus-stoßes beigetragen und die lokalen Lebensbedingungen vor Ort maßgeblich verbessert. Die zugeteilten Klimaschutzcredits werden von der CCI an große CO2-Emittenten verkauft, welche ihren CO2-Ausstoß durch den Kauf zusätzlicher Emissionsrechte legitimieren müs-sen. Durch die kontinuierliche Verknappung der Emissionsrechte gemäß des Kyoto-Protokolls entsteht ein Verkäufermarkt. Auf diese Weise erwirtschaftet der KlimaschutzINVEST III Erträge mittelbare aus weltweit klimaschützenden Maßnahmen.

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3. KlimaschutzINVEST III Was ist der KlimaschutzINVEST III? Ein Investment in den KlimaschutzINVEST III mit geplanten 5,5 Jahren Laufzeit und einem Gesamtmittelrückfluss von 170% nahezu steuerfrei. Kaum ein Thema ist derzeit so aktuell und wichtig wie der Klimaschutz und die damit ver-bundenen Maßnahmen zur wirksamen Reduktion des Treibhauseffektes. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Abkommens am 16. Februar 2005 wurde für die meisten Industriestaaten eine weltweit völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung geschaffen, ihre Treibhausemissionen im Zeitraum 2008 – 2012 um 5,2% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Das Kyoto-Abkommen verpflichtet große CO2-Emittenten – Staaten und einzelne Industrien - für jede Tonne CO2 ein Emissionsrecht oder ein Klimaschutzcredit (ein generiertes Zertifi-kat aus aktiver Umweltschutzmaßnahme und damit CO2-Einsparung) nachzuhalten. Für jedes fehlende Zertifikat bzw. für jede Tonne zuviel emittiertes CO2 müssen die betroffe-nen Länder und Unternehmen neben hohen Strafzahlungen (€ 100/t CO2) zusätzlich das fehlende Zertifikat nachliefern. Durch die gesetzliche Verknappung der Emissionsrechte ab 2008 bei gleichzeitig anhaltend steigendem Bedarf entsteht so eine voraussichtlich deutliche Angebotsverknappung. Genau an dieser Stelle setzt der KlimaschutzINVEST III an: Der Fonds beteiligt sich an der Zielgesellschaft CCI II. Als Investment Advisor der CCI II wird die 3C Consulting GmbH fungieren, ein weltweit führender Spezialist für aktive Klima-schutzmaßnahmen zur CO2-Reduktion. Ziel der CCI II ist die Investition in Klimaschutzprojekte zur Generierung von Klimaschutzc-redits. Diese sollen anschließend an CO2 verursachenden Emittenten verkaufen werden.

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3.1 Konzeption Der KlimaschutzINVEST III wird ausschließlich in die noch zu gründende Luxemburgische CCI II investieren. Diese wird in verschiedene Klimaschutzprojekte investieren, mit dem Ziel, die daraus erzielbaren Klimaschutzcredits zu generieren und später im Rahmen des euro-päischen Handelssystems zu verkaufen. Die CCI II investiert primär nicht in die Projekte vor Ort, vielmehr wird den Projektbetreibern vor Ort die Erstellung von Klimaschutzcredits für ihr jeweiliges Projekt angeboten. Aufgrund des sehr komplexen Zertifizierungsprozesses und der notwendigen Koordination sehr unterschiedlicher Vertragsparteien, hat der Fondsmanager der CCI II, die Firma 3C, sich u. a. auf diese Dienstleistung spezialisiert. Warum wird die CCI II noch gegründet? Bei der CCI II handelt es sich um eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht. Aus Sicht der Initiatorin macht die Gründung nur Sinn, wenn die operative Tätigkeit direkt im Anschluss an die Gründung aufgenommen werden kann. Eine vorzeitige Gründung wäre lediglich mit Kosten für z. B. Wert- und Preisfeststellung, Bilanzerstellung und Bilanzprü-fung, etc… verbunden, denen keine originäre Geschäftstätigkeit gegenüber stünde. Um die-sen Umstand zu vermeiden, wird die Gründung der luxemburgischen Gesellschaft wie bei den Vorgängerfonds KlimaschutzINVEST I + II erst im Anschluss an die Beendigung der Kapitaleinwerbungsphase gegründet. Wer ist 3C? Um in dem noch recht jungen, hochkomplexen und für Außenstehende intransparent er-scheinenden Markt der Emissionszertifikate ideal positioniert zu sein, bedarf es eines erfah-renen Spezialisten, der das Geflecht der gesetzlichen Rahmenbedingungen beherrscht, eine tiefe Einsicht in die Handelsstrukturen und –abläufe in diesem Markt hat und über das entsprechende Netzwerk zur Initiierung, Kontrolle und Umsetzung von Klimaschutz-Projekten verfügt. Mit der 3C steht für das Portfolio, in das der Fonds investiert, ein Experte zur Verfügung, der neben umfangreicher Erfahrung auch über die notwendige internationa-le Infrastruktur verfügt, um diese Aufgabe zu bewältigen: Die 3C Gruppe ist mit 43 Spezia-listen an den deutschen Standorten Bad Vilbel und Berlin und außerdem in Santiago de Chile und in Washington D.C. vertreten. Niederlassungen in London und in Peking befinden sich in Vorbereitung. Darüber hinaus kooperiert 3C international mit verschiedenen erfah-renen Partnern. 3C ist Berater der Finance Initiative des United Nations Environment Programms (UNEP) und Berater der Allianz Climate Core Group (ACCG). 3C hat darüber hinaus die FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland klimaneutral gestaltet und zählt in gleicher Funktion über 40 namhafte Großunternehmen zu seinen Kunden (u. a. UBS, Credit Suisse, Deutsche Bank, Münchener Rückversicherung, Deutsche Telekom). Insgesamt hat 3C be-reits über 200 Projekte in diesem Segment erfolgreich abgeschlossen. 3C ist weltweit spezialisiert auf: - die Entwicklung und Vermarktung von Klimaschutzprojekten, - die Entwicklung und Umsetzung von Strategien zum Handel mit EU-Emissionsrechten sowie deren Handel, - die Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle klimaneutraler Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen.

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Investition in einen nachhaltig wachsenden Markt auf der Nachfrageseite und gesetzlicher Verknappung auf der Angebotsseite!

3C als einer der weltweit führenden Anbieter managed das Portfolio

Weltweit verbindliches Regelwerk durch das Kyoto-Abkommen

Beteiligung mit andern Institutionellen Investoren an der Zielgesellschaft CCI II

Beitrag zur CO2-Reduktion und damit Minderung des Treibhauseffektes Sehr hoher Gesamtmittelrückfluss von 170% – nahezu steuerfrei

Sehr geringe Korrelation zu anderen Anlagen, daher ideal zur Beimischung

Kurze Laufzeit von geplant lediglich 5,5 Jahren

Mindestbeteiligung EUR 15.000

Zeichnung bis zum 31. März 2008

3C ist Mitautor des jährlich erscheinenden „CEO-Briefings“ der UNEP FI (United Nations Environment Programme´s Financial Initiative). Markus Hüwener und Dr. Sascha Lafeld sind Mitautoren in „Emissionshandel – Ein Praxis-handbuch“ erschienen im Carl Heymanns Verlag, deren 2. Auflage gerade in Vorbereitung ist. Insgesamt hat 3C bereits mehr 200 Klimaschutzprojekte in den verschiedenen Bereichen erfolgreich abgeschlossen. Wie arbeitet 3C? 3C ist als Investment Advisor des Zielportfolios der CCI II verantwortlich für die Auswahl und das detaillierte Überprüfen der Investmentprojekte. Diese werden dem CCI II Verwal-tungsrat anschließend vorgestellt, der unter Betrachtung der einzelnen Chancen-Risikoprofile die finalen Zielprojekte definiert. 3C ist im Anschluss für die offizielle Antragsstellung und Genehmigung als Klimaschutz-projekt bei den nationalen und internationalen Behörden zuständig. Hier greift insbesonde-re die langjährige Erfahrung und das Netzwerk der Hauptverantwortlichen von 3C. Denn innerhalb dieses komplexen, länderübergreifenden Prozesses sind verschiedenste Schritte notwendig, um das Projekt zur erfolgreichen Genehmigung und anschließenden Zuteilung von Klimaschutzcredits zu führen. Der Due Diligence Prozess von 3C gewährt Investoren eine gewisse Planungssicherheit. Der Prozess erfolgt in getrennten Schritten und wird neben der 3C auch vom internationalen tätigen Ingenieurbüro Lahmeyer und den Anwälten Clifford Chance begleitet. Ein Teil der zukünftig generierten Klimaschutzcredits wird von 3C umgehend bei Projektbe-ginn als Absicherung auf Termin verkauft. Welche Vorteile bietet der KSI III Fonds dem Anleger?

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Was ist eine SICAR? Die SICAR ist eine Sonderrechtsform in Luxemburg zur Förderung von Investitionen in Risi-kokapital. Erträge aus der SICAR sind in Luxemburg nahezu steuerfrei. Die SICAR / CCI II wird (durch Erfüllung bestimmter Auflagen) den Status eines Invest-mentfonds haben. Dies wirkt sich vorteilhaft auf die steuerliche Behandlung des Invest-ments für den Anleger in Deutschland aus. Sollte ein Investor direkt in die SICAR investieren wollen, ist das theoretisch möglich. Allerdings beträgt die Mindestinvestitionsgröße hier 2 Millionen Euro, und die steuerliche Situation ist für den deutschen Anleger nicht abschließend geklärt. Auch muss nachgewie-sen werden, dass es sich bei dem Anleger um einen „professionellen Investor“ nach Maßga-be und Auffassung der Luxemburger Finanzaufsicht CSSF handelt. Der KlimaschutzINVEST III ermöglicht dem Anleger, über eine Losgrößentransformation an diesem normalerweise institutionellen Geschäft zu partizipieren. Der Fonds erwirbt offiziell Aktien der CCI II. Der KSI III legt bewusst keinerlei Bedeutung auf die Ausübung der Stimmrechte, da dies unter anderem die steuerliche Behandlung des Fonds für den Anleger nachteilig beeinflus-sen könnte. 3.2 Risiken Was passiert, wenn kein Kyoto-Nachfolgeprotokoll realisiert werden kann? Für den KlimaschutzINVEST wäre ein Ausbleiben eines Nachfolgeabkommens nicht von Bedeutung, da der Fonds nur für die Laufzeit des Kyoto-Protokolls ausgelegt ist, von 2008 bis 2012. Was passiert, wenn die ausgewählten Klimaschutz-Projekte nicht wie geplant verlau-fen oder sogar Konkurs gehen? Vom Risiko eines Projektausfalls ist der KlimaschutzINVEST III nur zum Teil betroffen. Der Fonds geht kein direktes Projektrisiko ein. Das bedeutet, er tätigt keine weiterführenden Projektinvestitionen mit langjährigem Kapitalrückfluss. Dies trägt der Projektierer selbst. Sollte ein Projekt jedoch weniger CO2 emittieren als für die Zertifizierung geplant, müsste die CCI II sich am Markt mit den fehlenden Rechten zu einem höheren Preis als kalkuliert ein-decken. Was passiert, wenn der CO2-Preis fällt? Tatsächlich würde der KlimaschutzINVEST III von einem steigenden CO2-Preis profitieren und von einem fallenden CO2-Preis betroffen sein. Allerdings handelt es sich bei dem Fonds nicht um ein auf steigende CO2-Preise ausgelegtes Produkt. Sondern die CCI II nutzt die Differenz bei der Erzeugung von Klimaschutzcredits in Entwicklungs- und Schwellenländern und dem Verkauf am europäischen Emissionsmarkt (Arbitrage). Die Renditeerwartungen basieren auf den aktuellen CO2-Preisen und beinhalten außer der üblichen jährlichen Verzinsung keinerlei in die Zukunft gerichtete Erwartungen an den CO2-Markt!

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3.3 Renditequelle Vergleichen Sie hierzu bitte die beigelegte Information „Wertschöpfungskette und Renditequelle eines CDM Projektes am Beispiel einer Mülldeponie“ in diesem Ordner unter Punkt 3

3.4 Auszüge der steuerlichen Aspekte In welche Struktur investiert der Anleger? Die Fondsgesellschaft ist als Personengesellschaft für ertragsteuerliche Zwecke transparent. Das bedeutet, dass steuerlich maßgebliche Beträge auf Ebene der Fondsgesellschaft einheit-lich und gesondert festgestellt, dann den Anlegern zugerechnet und auf deren Ebene der Besteuerung unterworfen werden. Die Feststellung der Art der bezogenen Einkünfte aus der Beteiligung erfolgt auf Ebene der Fondsgesellschaft.

Die Fondsgesellschaft wird nach Meinung der Initiatorin nicht gewerblich tätig, vielmehr wird sie, gemäß dem Gesellschaftszweck, ausschließlich vermögensverwaltend tätig sein.

• Vermögensverwaltend • Steuertransparent

• Status eines Investmentfonds • Steuertransparent • SICAR = in Luxemburg weitgehend steuerfrei

Anleger

KlimaschutzINVEST III GmbH & Co KG

CCI II S.A. SICAR

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Warum sind die Rückflüsse des KSI III voraussichtlich weitestgehend steuerfrei? Zusammenfassend ist die Fondsgesellschaft weder gewerblich geprägt noch gewerblich tätig. Vielmehr üben die Fondgesellschaft und damit die Investoren als Kommanditisten der Fondsgesellschaft vermögensverwaltende Tätigkeiten aus.

Die Fondsgesellschaft erzielt Einnahmen aus dem Erwerb, dem Halten sowie der Veräuße-rung oder Einlösung der Anteile an der CCI II.

Die auf Anteile an der CCI II ausgeschütteten sowie ausschüttungsgleichen (thesaurierten) Erträge sowie der Zwischengewinn gehören für Privatanleger zu den Einkünften aus Kapi-talvermögen. Die Besteuerung der Erträge der CCI II erfolgt nach dem Grundsatz der (steu-erlichen) Transparenz, wenn für das jeweilige Geschäftsjahr der CCI II ein geprüfter Jahres-bericht sowie eine Ermittlung und Bescheinigung der deutschen Besteuerungsgrundlagen durch einen Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer vorgenommen wird. Der Anleger, der über die Fondsgesellschaft mittelbar an der CCI II beteiligt ist, soll bei einer transparenten Besteue-rung grundsätzlich so besteuert werden, als ob er die Erträge (der CCI II) unmittelbar bezo-gen hätte.

Es wird angestrebt, einen solchen steuerlichen Transparenzstatus für die CCI II jährlich zu erreichen. In diesem Falle sollten die Einkünfte der CCI II, die über die steuerlich transpa-rente Fondsgesellschaft den Anlegern zugerechnet werden, wie folgt besteuert werden.

Zins- und Zinsähnliche Einkünfte sowie Dividendeneinkünfte der CCI II werden mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers bzw. lediglich mit dem hälftigen Einkommenssteuer-satz des Anlegers besteuert. Bei der Ermittlung der Einkünfte können anteilige Aufwendun-gen der CCI II in Abzug gebracht werden. Die CCI wird voraussichtlich höhere Webungskosten als Zins- und Dividendenerträge er-zeugen, so dass hier keine Steuerpflicht auftreten wird. Gewinne aus der Veräußerung der Schuldverschreibungen, den Beteiligungen an Kapitalge-sellschaften sowie anderen Wertpapieren und wertpapierähnlichen Anlageinstrumenten sind nach Auffassung der Initiatoren für private Anleger auch im Falle ihrer Ausschüttung steu-erfrei. Die Gewinne aus Derivaten, einschließlich vereinnahmter Optionsprämien, gehören zu den Termingeschäftsgewinnen der CCI II und sind für private Anleger auch im Falle ihrer Ausschüttung steuerfrei.

Wie ist die Dauer des vorgesehenen Investitionszeitraums hinsichtlich der Abgel-tungssteuer zu bewerten? Unabhängig von einer Behaltensfrist sind realisierte Kursgewinne aus den Anteilen an der CCI II steuerpflichtig und unterliegen dem besonderen Steuersatz von 25%, wenn diese nach dem 31.12.2008 erworben werden.

Werden die Anteile an der CCI II hingegen vor dem 01.01.2009 erworben, so ist ein realisier-ter Kursgewinn aus diesen Anteilen nur dann steuerbar, wenn zwischen Erwerb und Ver-äußerung der Anteile nicht mehr als ein Jahr liegen. Der Gewinn unterliegt in diesem Fall dem persönlichen Steuersatz des Anlegers.

Im Veräußerungsgewinn enthaltene Erträge sind in beiden Fällen aus dem Veräußerungs-gewinn zu eliminieren.

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Es wird ein Prospektprüfungsbericht nach IDW S4 Standard von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft ASSENSIS GmbH mit Sitz in Hamburg angefertigt und Ihnen auf An-frage zugesendet. Die Initiatorin erwartet die Fertigstellung ca. 14 Tage nach Zulassung des Verkaufs-prospektes durch die BAFin. Ferner wird ein unabhängiges Steuergutachten angefertigt. Anforderungsformulare für beide Gutachten erhalten Sie auf Anfrage per e-Mail bei Aquila.

Liegen ein Prospektprüfungsbericht und ein Steuergutachten vor?