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  • 8/16/2019 FragebogenSachkunde_Kap9

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    Fragenkatalogfür die

    Sachkundeprüfung

    gemäß § 7 WaffG

    Stand: Januar 2006

    BUNDESVERWALTUNGSAMT

  • 8/16/2019 FragebogenSachkunde_Kap9

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    Impressum

    Mitglieder der Arbeitsgruppe:

    Wolfgang Finze; Deutscher Schützenbund e.V.Michael Gellenbeck; Landeskriminalamt BrandenburgHelmut Glaser; Bund Deutscher Sportschützen e.V.

    Dieter Graefrath; BundesverwaltungsamtNiels Heinrich; Landespolizeiverwaltung 36, Hamburg

    Berthold Holzenthal; Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.Bernd Kamm; Regierungspräsidium Kassel

    Helmut Kinsky; Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und SportwaffenPeter Krampe; Deutscher Seglerverband e.V.

    Detlef Mesletzky; Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.Gerhard Schorner; Landeskriminalamt 421, Schleswig-HolsteinPeter Hans Durben, Hans Ströter; Deutsche Schießsport Union

    RedaktionBundesverwaltungsamt

    Referat II B 7 – Waffenrechtliche Erlaubnisse

    Im Auftrag desBundesministerium des Innern

  • 8/16/2019 FragebogenSachkunde_Kap9

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 92

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    9.01 Was versteht man unter pyrotechni-schen Seenotsignalen?

    Notsignale, die mit Hilfe explosionsgefährlicherStoffe ausgelöst werden.

    9.02 Was versteht man unter pyrotechni-scher Munition?

    Munition, die explosionsgefährliche Stoffe oderStoffgemische enthält und einen Licht-, Schall-,Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugt und kei-ne zweckbestimmte Durchschlagskraft im Zielentfaltet.

    9.03 Was sind explosionsgefährlicheStoffe?

    Feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen,die durch eine nicht außergewöhnliche Bean-spruchung (thermisch, mechanisch oder ande-

    re) zur Explosion gebracht werden können.9.04 Wann dürfen pyrotechnische

    Notsignale verwendet werden?Nur im Notfall, d.h. unter anderem, wenn ange-zeigt werden soll, dass Gefahr für Leib undLeben besteht und Hilfe erforderlich ist.

    9.05 Was darf zur pyrotechnischen Not-signalgebung verwendet werden?

    Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) und dievon der Physikalisch-Technischen Bundesan-stalt (PTB) zugelassenen Signalwaffen ein-schließlich Munition bzw. die von der Bundes-anstalt für Materialforschung und -prüfung(BAM) zugelassenen sonstigen Notsignale.

    9.06 Erläutern Sie die Handhabung derSignalpistole im Notfall!

    Bei abwärts gerichteter Mündung Waffe öffnen,Patrone einführen, Waffe schließen, Waffe mitnach oben gerichtetem Lauf über Augenhöheheben, Hahn spannen – schießen.

    9.07 Welche Arten von Zündern werdenbei Not-Handfackeln gewöhnlich ver-wendet und wie funktionieren sie?

    1. Reibkopf-Zündung – funktioniert wie einStreichholz, zündet mit einer Verzögerungdirekt den Leuchtsatz (nicht mehr imdeutschen Handel).

    2. Reißzünder – ein Draht im Inneren wirddurch einen reibempfindlichen pyrotechni-schen Anzündsatz gezogen, der dann den

    eigentlichen Signalsatz zündet.9.08 Was ist sicherheitstechnisch bei

    der Verwendung einer Seenot-Handfackel zu beachten?

    1. Gebrauchsanweisung beachten.

    2. In jedem Fall die brennende Fackel nachLee waagerecht so halten, dass versprüh-ter Abbrand keine Verletzungen (Hand, Au-gen) verursacht oder die Yacht beschädigt.

    9.09 Was ist bei der Verwendung vonSeenot-Rauchsignalen zu beachten?

    Rauchsignale nur am Tage und bei geringenWindstärken verwenden. Die Anzündungerfolgt durch eine Reißschnur, die untereiner abschraubbaren Schutzkappe liegt.Nach der Zündung ist das Rauchsignalzur Leeseite außenbords zu werfen.

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 93

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    9.10 Welche pyrotechnischen Seenot-Signalmittel werden an Bordverwendet?

    Signalraketen, Fallschirmraketen, Handfackelnund Rauchsignale.

    9.11 Wann werden Notsignaleverwendet?

    Im Notfall, wenn Hilfe erforderlich ist.

    9.12 Wann sind Rauchsignale zuverwenden?

    Nur am Tag und erst wenn Hilfe gesichtet wor-den ist.

    9.13 Zu welchem Zweck, außer der Sig-nalgebung, kann die „Signalwaffe“ imKaliber 4 (26,5 mm) noch verwendet

    werden?

    Als Abschussgerät für einen Trägerkörper zurHerstellung einer ersten Leinenverbindung.

    9.14 Welche Farbe ist bei Signalraketeninternational als Notsignal zuverwenden?

    a) rot

    b) weiss

    c) grün

    9.15 Wann dürfen Notsignaleverwendet werden?

    a) In Notfällen, wenn unter anderemLeib und Leben von Personen inGefahr sind und dringend fremdeHilfe benötigt wird.

    b) In Notfällen, wenn bedeutendeSachwerte in Gefahr sind und drin-gend fremde Hilfe benötigt wird.

    c) Ausschließlich wenn alle anderenKommunikationsmittel ausgefallensind.

    9.16 Wie lang ist die Verbrauchsdauerpyrotechnischer Notsignale bei

    sachgemäßer Lagerung?

    Soweit auf dem einzelnen Gegenstand nichtsanderes vermerkt ist, max. 3 Jahre.

    9.17 Was verkürzt die durch den Herstellervorgegebene Verbrauchsdauerpyrotechnischer Notsignale oderbeeinträchtigt ihre sichereVerwendung?

    1. Feuchtigkeit,

    2. Korrosion,

    3. hohe Lagertemperaturen,

    4. mechanische Beschädigung.

    9.18 Was machen Sie mit überlagertenpyrotechnischen Notsignalen?

    Über den Munitionshandel zurückgeben oderDelaborierbetrieben übergeben

    (Keinesfalls als Feuerwerkskörper verwenden).

  • 8/16/2019 FragebogenSachkunde_Kap9

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 94

    94

    9.19 Wie lange dürfen Sie Signalmunitionverwenden?

    a) Drei Jahre ab Kauf im Fachhandel.

    b) Fünf Jahre ab Herstellung im Werk.

    c) Das Verfallsdatum ist auf der Muni-tion und/oder der Verpackungangebracht.

    9.20 Wie darf Signalmunition entsorgtwerden?

    a) Durch Rückgabe an denFachhandel.

    b) Durch Abgabe bei einer Sondermüll-und Gefahrstoffsammelstelle.

    c) Öffnen der Patrone, durchfeuchtendes Inhaltes mit Wasser, dann wie b).

    9.21 Wie sind pyrotechnische Seenot-signale während der Fahrtaufzubewahren?

    1. Kühl und trocken,

    2. leicht zugänglich in unverschlossenenBehältern.

    9.22 Wie ist eine Signalpistole an Bordeines seegehenden Wassersport-fahrzeuges im Hafen aufzubewah-ren?

    Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen dieverhindern, dass die Signalpistole abhandenkommt oder Dritte sie unbefugt an sichnehmen.

    9.23 Wie ist pyrotechnische Munitionwährend der Liegezeit im Hafenzu lagern?

    Möglichst originalverpackt, kühl und trocken ineinem Metallbehältnis mit Schwenkriegel-schloss.

    9.24 Wem kann zum Zweck der sicherenAufbewahrung an Land die Signalpis-tole im Kaliber 4 (26,5 mm)übergeben werden?

    Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitz-karte.

    9.25 Wie ist an Bord eines seegehenden

    Schiffes im Hafen eine Signalpistoleim Kaliber 4 (26,5 mm)aufzubewahren?

    In einem mit dem Schiffskörper verankerten

    sicheren Behältnis aus Stahlblech. Die Türmuss mindestens 4mm dick und elektronischoder mechanisch verriegelt sein.

    9.26 Wie ist an Land eine Signalpistole imKaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren?

    Mindestens in einem Behältnis, dasder Sicherheitsstufe B oder demWiderstandsgrad 0 entspricht.

  • 8/16/2019 FragebogenSachkunde_Kap9

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 95

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    9.27 Wie ist eine Signalpistole im Kaliber 4(26,5 mm) aufzubewahren, wenn sichdie Yacht im Winterlager befindet?

    Eine Aufbewahrung an Bord ist nur mit einerspeziellen behördlichen Erlaubnis möglich,ein Behältnis das der Sicherheitsstufe B oderdem Widerstandsgrad 0 entspricht, reicht nichtaus.

    Für die Aufbewahrung in der eigenen Wohnungist ein Behältnis erforderlich, das der Sicher-heitsstufe B oder dem Widerstandsgrad 0 entspricht.

    9.28 Wie ist an Land erlaubnispflichtige

    Munition aufzubewahren?

    Mindestens in einem Stahlblechbehältnis (klas-

    sifizierungsfrei), das mit einem Schwenkriegel-schloss oder einem gleichwertigen Verschlussgesichert ist, oder in einem gleichwertigenBehältnis.

    9.29 Warum sollte pyrotechnischeMunition möglichst originalverpackt gelagert werden?

    Diese Verpackungen sind in der Regelwasserdicht und schwimmfähig.

    9.30 Wie ist die Signalmunition währendder Liegezeit im Hafen an Bord zulagern?

    a) In einem Metallbehältnis mitSchwenkriegelschloss.

    b) In einem Holzschrank mit seitlichen

    Druckentlastungsöffnungen.

    c) In einer klimadichten, antistatischenMunitionsbox.

    9.31 Wie ist die Signalmunition währendder Fahrt zu lagern?

    a) Wie bei einem längeren Aufenthaltim Hafen. 

    b) Zugriffsbereit in der Nähe derSignalwaffe.

    c) Nicht zugriffsbereit, in größererEntfernung zur Signalwaffe.

    9.32 Wozu berechtigt eineWaffenbesitzkarte?

    Mit entsprechendem Voreintrag zum Erwerb,sowie zum Besitz einer Signalpistole und zumErwerb der dazugehörigen Munition beientsprechendem Eintrag.

    9.33 Worin liegt der wesentliche Unter-schied zwischen Waffenschein undWaffenbesitzkarte?

    Ein Waffenschein berechtigt nicht zum Erwerb,sondern zum zugriffsbereiten Führen derSchusswaffe in der Öffentlichkeit.

    9.34 Wo ist eine Waffenbesitzkarte zu

    beantragen?

    Bei der zuständigen Behörde des Wohnortes

    (nicht des Liegeplatzes).

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 96

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    9.35 Welche Signalwaffen darf der Inhabereines Kleinen Waffenscheins führen?

    a) Alle.

    b) Nur amtlich beschossene Signalwaf-fen im Kaliber unter 12 mm.

    c) Nur Signalwaffen mit dem Zulas-sungszeichen „ PTB im Kreis“ .

    9.36 Worüber sollten Sie sich sofort nachdem Erwerb pyrotechnischerSeenotsignale informieren?

    Gebrauchsanweisung sorgfältig bis zum Endelesen – nicht erst im Notfall.

    9.37 Was haben Sie nach dem Erwerbeiner erlaubnispflichtigenSignalpistole zu tun?

    Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerbhabe ich der zuständigen Behörde den Erwerbschriftlich anzuzeigen und die Waffenbesitzkar-te zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

    9.38 Welche Signalwaffen können freierworben und an Bord mitgeführtwerden?

    Signalwaffen (SRS-Waffen) mit dem Bauartzu-lassungszeichen der Physikalisch-TechnischenBundesanstalt („PTB im Kreis“).

    9.39 Welche Voraussetzungen müssengegeben sein, um eine Waffenbesitz-karte für eine Signalpistole, Kaliber 4

    (26,5 mm), erwerben zu können?

    Der Bewerber muss:

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben

    u n d2. zuverlässig, sachkundig und persönlich

    geeignet sein, und ein amts- oder fachärzt-liches oder fachpsychologisches Zeugnisvorlegen, sofern das 25. Lebensjahr nochnicht vollendet ist

    u n d

    3. es muss ein Bedürfnis vorliegen.

    9.40 Wie kann ein Wassersportler nach-weisen, dass ein Bedürfnis für denErwerb einer Signalpistole vorliegt?

    Durch Angabe des Verwendungszwecks undVorlage von Unterlagen, aus denen der Besitzeines seegängigen Wasserfahrzeugs (Kaufver-trag, Chartervertrag, Versicherungspolice,Standerschein, Internationaler Bootsscheinusw.) oder die Notwendigkeit für Lehr- undPrüfungszwecke hervorgeht.

    9.41 Welche amtlichen Dokumente be-rechtigen zum Erwerb von erlaubnis-pflichtiger pyrotechnischer Munition?

    Die Waffenbesitzkarte mit entsprechenderMunitionserwerbsberechtigung oder einentsprechender Munitionserwerbsschein.

    9.42 Welche pyrotechnischen Seenotsig-nale können erlaubnisfrei erworben,

    aufbewahrt und verwendet werden?

    Die der Unterklasse T1, d.h. „Handfackeln rot“und bestimmte Rauchsignale, Abschussgeräte

    ohne Schusswaffeneigenschaft, von jedem, derdas 18. Lebensjahr vollendet hat.

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 97

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    9.43 Welche erlaubnispflichtigen pyro-technischen Seenotsignale dürfenWassersportler mit einem im Führer-schein eingedruckten Befreiungsver-merk bzw. Sachkundenachweiserwerben?

    Die der Unterklasse T2, d.h. „Signalraketen rot“,„Fallschirmsignalraketen rot“ undbestimmte Rauchsignale.

    9.44 Bis zu welchem Alter ist vom An-tragsteller auf erstmalige Erteilungeiner waffenrechtlichen Genehmi-gung zum Erwerb einer SignalpistoleKaliber 4 (26,5 mm) stets ein ärztli-

    ches oder fachpsychologischesZeugnis beizubringen?

    Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

    9.45 Darf eine Signalpistole im Kaliber 4(26,5 mm) in einem anderen Landerworben werden?

    Ja, unter Berücksichtigung des jeweiligennationalen Waffenrechts. Vor Erreichen desdeutschen Hoheitsgebietes muss eine Verbrin-gungserlaubnis erteilt worden sein.

    9.46 Wie können pyrotechnische Seenot-signale erworben werden?

    Durch Kauf oder Überlassung unter Vorlageder jeweiligen Erwerbsberechtigung.

    9.47 Welche Signalmittel sind für jedermann frei erhältlich?

    a) Knick lichter / Leuchtstäbe

    b) Signalpfeifen

    c) Pressluftfanfaren

    9.48 Darf mit einem Bootsführerschein miteingetragenem Befreiungsvermerknach dem Waffen- und Sprengstoff-gesetz Seenotsignalmunition imKaliber 4 erworben werden?

    a) Nein, hierfür ist eine Waffenbesitz-karte mit eingetragener Munitions-erwerbsberechtigung für dasKaliber 4 erforderlich.

    b) Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkar-te mit einer eingetragenen Signalwaffe

    im Kaliber 4 erforderlich.

    c) Ja, die Waffenbesitzkarte wird nur fürden Waffenerwerb benötigt und dientals Legitimation für den Waffenbesitz.

    9.49 Nennen Sie sechs pyrotechnischeNotsignale!

    1. Signalraketen, rot

    2. Fallschirmsignalraketen, rot

    3. Handfackeln, rot

    4. Rauchsignale, orange

    5. Lichtrauchsignale6. Blitz-Knall-Patronen

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 98

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    9.50 Welche Farben haben pyrotechni-sche Notsignale?

    Leuchtsignale rot

    Rauchsignale orange

    9.51 Was ist bei allen steigenden Seenot-signalen unbedingt zu beachten?

    1. Auf freies Schussfeld achten (z.B. Mast undSegel),

    2. Signalgerät senkrecht (ggf. in den Windgeneigt) nach oben halten,

    3. beim Handhaben und Abfeuern nicht aufPersonen richten und selbst nicht mit Kör-perteilen oder Kleidung vor die Mündungkommen,

    4. nicht an Versagern hantieren, sonderndiese über Bord werfen.

    9.52 Was ist bei steigenden Notsignalenzu beachten?

    a) freies Schussfeld

    b) Windrichtung und Abschusswinkel

    c) keine entflammbaren Gegenständeim Gefahrenbereich

    9.53 Worin liegt die besondere Gefährlich-

    keit pyrotechnischer Signalsätze?

    Es besteht Explosions-, Feuer- und Verlet-

    zungsgefahr. Sie brennen auch im Wasserweiter.

    9.54 Welche Vorteile haben Signalraketenbzw. Signalpatronen, die mit Fall-schirmen ausgerüstet sind,gegenüber Signalsternen?

    Auf Grund geringerer Sinkgeschwindigkeit(5 m/s) ist eine längere Brenndauer möglich;dadurch haben sie einen höherenAufmerksamkeitswert.

    9.55 Woraufhin sind pyrotechnische See-notsignale ständig zu überwachen,damit die Funktionsfähigkeitgewährleistet ist?

    1. Verbrauchsdauer/Verfallsdatum beachten,

    2. auf Korrosion oder Beschädigung achten.

    9.56 Mit welchen Zeichen ist Notsignal-munition im Kaliber 4gekennzeichnet?

    1. Bezeichnung der Munition und derVerbrauchsdauer.

    2. Bei „Notsignalen rot“ durchgehende Rände-lung des Patronenbodenrandes und roterLackverschlussdeckel.

    9.57 Welche Steighöhe und Leuchtdauerhaben Fallschirmsignalpatronen?

    Steighöhe mindestens 300 m, Leuchtdauermindestens 30 Sekunden.

    9.58 Woran erkennen Sie an einem pyro-technischen Notsignal, um welcheUnterklasse es sich handelt?

    Am Zulassungszeichen: BAM-PT1oder BAM-PT2.

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 99

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    9.59 Wer darf pyrotechnische Notsignaleder Klasse T verwenden?

    Jeder, der damit anzeigen will, dass ein See-notfall vorliegt, d. h. unter anderem, dass Ge-fahr für Leib oder Leben der Besatzung unddaher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht.

    9.60 Wie lang ist die Brenndauer einerSeenot-Handfackel?

    Ihre Brenndauer beträgt 30 bis 60 Sekunden.

    9.61 Beschreiben Sie den allgemeinenAufbau eines Seenot-Rauchsignals!

    In einem Behälter befindet sich ein Anzünder(meist Reißzünder) mit Verzögerung, der einenpyrotechnischen Satz anzündet, der dann biszu 4 Minuten lang orangefarbenen Rauch

    abgibt.9.62 Was wissen Sie über Steighöhe und

    Brenndauer von Signalraketen?Steighöhe bis 300 m, Brenndauer bis zu 30Sekunden.

    9.63 Fallschirmsignalraketen und Handfa-ckeln sind bei klarem Wetter unter-schiedlich weit zu sehen. WelcheSignale verwenden Sie denUmständen entsprechend?

    Fallschirmsignalraketen, um weit entfernte Hel-fer auf eine Notlage aufmerksam zu machenund grob in die Richtung einzuweisen. Handfa-ckeln, um die genaue Position bei Annäherungkenntlich zu machen.

    9.64 Wie sind

    1. weiße und

    2. grüne

    Signalpatronen im Kaliber 4 (26,5mm) gekennzeichnet?

    1. Weißer Lackverschluss und halbgerändel-ter Patronenbodenrand.

    2. Grüner Lackverschluss und glatterPatronenbodenrand.

    9.65 Wie ist eine Blitz-Knallpatrone(akustisches Signal) im Kaliber 4(26,5 mm) gekennzeichnet?

    Glatter Patronenbodenrand undbrauner Lackverschluss.

    9.66 Welche Angaben finden sich auf allenpyrotechnischen Signalpatronen imKaliber 4 (26,5 mm)?

    1. Hersteller bzw. Herstellerzeichen

    2. Bezeichnung der Munition

    3. Herstellungsjahr und Verbrauchsdauer  

    4. Art des pyrotechnischen Satzes

    9.67 Welche Hinweise finden sich auf denpyrotechnischen Seenotsignalen?

    Anweisungen über die Handhabung.

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 100

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    9.68 Was bedeutet die Zahl „4“ bei derKaliberangabe der Signalpistole?

    a) Die Waffe verschießt Patronen miteiner Hülsenlänge von 4“ (Zoll).

    b) Die Waffe verschießt Munition miteinem Geschossdurchmesser von4 cm.

    c) Die Zahl „4“ bezeichnet die Anzahlder Bleikugeln vom Laufdurchmes-ser, die zusammen ein englischesPfund (453,6 Gramm) w iegen. Dasentspricht einem Laufinnendurch-messer von ca. 26,5 mm.

    9.69 Wann muss eine Signalpistoledurch ein Beschussamt erneutgeprüft werden?

    a) alle 3 Jahre

    b) alle 10 Jahre

    c) wenn wesentliche Waffenteile aus-getauscht oder instand gesetztwurden

    9.70 Wie hoch steigen Seenotsignalrake-ten bei senkrechtem Abschuss-winkel?

    a) bis zu 50 Metern

    b) bis zu 300 Metern

    c) bis zu 200 Metern

    9.71 Dürfen Sie den Lauf der Signalpistolemittels eines Stahlrohrs zur Leis-tungssteigerung verlängern?

    a) Nein.

    b) Ja, ich muss die Signalwaffe dannaber durch ein Beschussamt neubeschießen lassen.

    c) Ja, sofern der Rohrinnendurchmesserum mindestens dreizehntel (3/10) Mil-limeter größer ist als das Munitionska-liber und zudem das Rohr eine Wand-stärke von mindestens 2 Millimeternaufweist und gasdicht ist.

    9.72 Brennen pyrotechnische Geschosseweiter, wenn Sie ins Wasser fallen?

    a) Nein.

    b) Nur, wenn es sich um militärischeMunition handelt.

    c) Ja.

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 101

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    9.73 Dürfen Sie pyrotechnische Gegens-tände selbst herstellen undbearbeiten?

    Nein, nur als Inhaber einer entsprechendenErlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

    9.74 Wer darf pyrotechnische Gegenstän-de herstellen und bearbeiten?

    Nur Inhaber einer speziellen Erlaubnis nachdem Sprengstoffgesetz.

    9.75 Welche pyrotechnischen Notsignaleunterliegen dem Waffengesetz?

    Die Signalpistole und die hierfür bestimmteMunition (nur mit WBK).

    Abschussgeräte und Munition (ab 18 Jahre).

    9.76 Welche pyrotechnischen Seenotsig-

    nale unterliegen dem Sprengstoff-gesetz?

    Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht

    aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wieSignalraketen, Handsignalraketen mit Fall-schirm, Handfackeln und Rauchsignale.

    9.77 Welche pyrotechnische Munitionunterliegt dem Waffengesetz?

    Alle pyrotechnische Munition, der Zulassungs-klassen BAM PM I und BAM PM II.

    9.78 Was regelt das Sprengstoffgesetz? Den Umgang mit explosionsgefährlichenStoffen.

    9.79 Welche Bestimmung regelt den Ein-satz von Notsignalen auf See?

    Kollisionsverhütungsregeln (KVR; Regel 37).

    9.80 Welche Vorschrift regelt die Pflicht

    zur Hilfeleistung in Seenotfällen?

    Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.

    9.81 Welche nautische Veröffentlichung(Broschüre) beschreibt die seemän-nische Sorgfaltspflicht für Wasser-sportler, auch für den Seenotfall?Wer gibt sie heraus?

    Die Broschüre „Sicherheit im See- und Küsten-bereich“,

    herausgegeben vom Bundesamt für Seeschiff-fahrt und Hydrographie (BSH).

    9.82 Welche nautische Veröffentlichung(Handbuch) für die Sport- und Klein-schifffahrt enthält Anleitungen zurBewältigung von Notlagen auf See?Wer gibt sie heraus?

    Das Handbuch „Suche und Rettung“,

    herausgegeben vom Bundesamt für Seeschiff-fahrt und Hydrographie (BSH).

    9.83 Welche pyrotechnischen Signalmittelunterliegen dem Waffengesetz?

    a) Alle Leuchtraketen, die einen eigenenTreibsatz beinhalten.

    b) Alle Signalpistolen und Abschuss-vorr ichtungen, sowie die für diesebestimmte Munition.

    c) Alle steigenden Signale, die einenDurchmesser von mehr als 12 mmaufweisen.

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 102

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    9.84 Welche pyrotechnischenSignalmittel unterliegendem Sprengstoffgesetz?

    a) Handfackeln und Rauchkörper

    b) Handsignalraketen mit Fallsch irm

    c) Blitz-Knall-Patronen im Kaliber 4

    9.85 Wie verhalten Sie sich bei einemMunitionsversager in derSignalpistole?

    Waffe in Schussrichtung belassen, über Kopferneut spannen und nochmals abdrücken, beierneutem Versagen die Waffe mit nach obengerichtetem Lauf frühestens nach 1 Minutenach außenbords öffnen und den Versager

    herausgleiten lassen.9.86 Was ist zu tun, wenn die Patrone in

    der Signalpistole nach Abzugsbetäti-gung nicht gezündet hat?

    a) Sofort eine neue Patrone laden underneut versuchen zu schießen.

    b) Waffe einem anderen Besatzungsmit-glied geben, damit eine Fehlbedie-nung ausgeschlossen werden kann.Waffe nach frühestens 5 Minutenentladen.

    c) Waffe in Schussrichtung belassen,über Kopf erneut spannen undnochmals abdrücken, bei erneutemVersagen die Waffe mit nach obengerichtetem Lauf frühestens nach 1Minute nach außenbords öf fnenund den Versager herausgleitenlassen.

    9.87 Was machen Sie mit Munition, diebeim versuchten Verschießen ausder Signalwaffe nicht gezündet hat(Versager)?

    a) Wieder in die Originalverpackungzurücklegen.

    b) An einer freien Stelle über Decklagern.

    c) Über Bord werfen.

    9.88 Dürfen Sie Seenotsignalmittel in öf-fentlichen Verkehrsmitteln befördern?

    Nein.

    9.89 Wie dürfen Sie Ihre Signalpistole vonder Wohnung zur Yacht transportie-ren, wenn Sie keinen Waffenscheinbesitzen?

    Nicht schuss- und nicht zugriffsbereit.

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    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 103

    103

    9.90 Wie ist eine Signalpistole an Land zutransportieren?

    a) entladen, entspannt, gesichert

    b) entladen, entspannt, von derMunition getrennt

    c) entladen, verpackt, von derMunition getrennt

    9.91 Wem dürfen Seenotsignale dauerhaftüberlassen werden?

    Nur berechtigten Personen im Sinne desWaffen- oder Sprengstoffrechts.

    9.92 Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis dieSignalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)nebst Munition vorübergehendüberlassen?

    a) Volljährigen Personen meines Ver-trauens zur sicheren Aufbewahrung.

    b) Polizeibeamten.

    c) Charterern von seegehenden Was-serfahrzeugen, sofern der Besitzüber die Waffe nach meinenWeisungen erfolgt.

    9.93 Welche Dokumente sind beim Führeneiner Signalpistole mitzuführen?

    Personalausweis oder Pass, Waffenbesitzkarteund - erforderlichenfalls - Waffenschein.

    9.94 Welche Dokumente sind bei Besitzeiner Signalpistole im Kaliber 4 (26,5mm) in deutschen und europäischenGewässern, sowie in den Gewässernanderer Länder an Bord mitzuführen?

    1. Personalausweis oder Pass,

    2. Waffenbesitzkarte,

    3. im europäischen Ausland: EuropäischerFeuerwaffenpass, ggf. Einfuhrgenehmi-gung,

    4. andere Länder: ggf. Einfuhrgenehmigung.

    9.95 Darf an Silvester mit SignalmunitionKaliber 4 (26,5 mm) geschossenwerden?

    a) Ja, aber nur durch den Erlaubnisinha-ber selbst innerhalb der amtlich zuge-lassenen „Abbrandzeit“ (meist 18.00 –

    02.00 Uhr), wenn keine brennbarenObjekte in der Nähe sind.

    b) Ja, aber nur wie unter a) beschrieben.Zusätzlich muss der Schütze Inhaberdes Kleinen Waffenscheins sein.

    c) Nein, dieses Schießen bedarf einerbesonderen waffenrechtli chenErlaubnis.

  • 8/16/2019 FragebogenSachkunde_Kap9

    15/15

    II. Waffenrecht

    Themenbereich

    9Not- und Seenotsignalmittel Seite 104

    104

    9.96 Wer darf während des Törns die Sig-nalwaffe am Körper tragen (führen)?

    a) Jedes Besatzungsmitglied.

    b) Alle Inhaber einer Waffensachkunde-prüfung.

    c) Der verantwortliche Führer desWasserfahrzeugs.

    9.97 Wer darf in Seenotfällen mit einerSignalwaffe schießen?

    a) Jeder.

    b) Nur Inhaber einer Waffensachkunde-

    prüfung.

    c) Nur der verantwortliche Führer desbetroffenen Wasserfahrzeuges.

    9.98 Was müssen Sie tun, wenn IhnenSignalmittel oder Waffen abhandenkommen?

    Den Verlust der zuständigen Behördeunverzüglich anzeigen.

    9.99 Für welche Signalwaffe benötigenSie eine Erlaubnis der zuständigenBehörde?

    - Signalpistole Kal 4 (26,5 mm).

    - Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein

    Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“(Physikalisch-Technische Bundesanstalt)tragen.

    9.100 Wie weist ein Wassersportler dieSachkunde nach dem Waffen- undSprengstoffrecht nach?

    Durch einen Sachkundenachweis einer dafürbestimmten Stelle.

    9.101 Wodurch verliert ein Yachteigner dasBedürfnis zum Besitz einer Signalpis-tole im Kaliber 4 (26,5 mm)?

    Wenn das Eigentum an einer seegehendenYacht nicht mehr nachgewiesen werden kann.

    9.102 Welche Ausnahme von den waffen-

    rechtlichen Erlaubnispflichten fürWaffen und Munition betrifft denCharterer einer seegehenden Yacht?

    Der Charterer darf ohne waffenrechtliche

    Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über einean Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4(26,5 mm) und die dazugehörige Munitionausüben.

    9.103 Welche pyrotechnischen Handsignalefür den Seenotfall sinderlaubnispflichtig?

    Handsignale der Unterklasse T2 („Signalraketenrot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und „Rauch-signale orange“).

    9.104 Welche Behörde prüft pyrotechnischeSeenotsignale und lässt sie zu?

    Die Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung (BAM).