folie 1 auszug aus den Änderungen der spielordnung zum spieljahr 2015/16 für alle spielklassen...

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Folie 1 Auszug aus den Änderungen der Spielordnung zum Spieljahr 2015/16 Für alle Spielklassen (Herren und Frauen) § 71 Ausweispflicht bei Nichtvorlage des Spielerpasses Dreimaliger Spielabbruch nach § 51 Spielordnung; Folge= Ausscheiden aus Liga Nichtmeldung zur neuen Saison / Freiwilliger Abstieg nach § 44 + Bekanntgabe bis 15.05. Verbandsspielklassen § 27 Unterbau § 126 & 152 Trainerlizenzen (extra Anschreiben) Hessenliga § 26c Einsatzberechtigung nach Spielen in oberer Mannschaft Hessen- und Verbandsliga § 107 Feldverweis und Folgen / Sperre nach Gelb-Roter

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Folie 1

Auszug aus den Änderungen der Spielordnung zum Spieljahr 2015/16

Für alle Spielklassen (Herren und Frauen)• § 71 Ausweispflicht bei Nichtvorlage des Spielerpasses• Dreimaliger Spielabbruch nach § 51 Spielordnung; Folge= Ausscheiden aus Liga• Nichtmeldung zur neuen Saison / Freiwilliger Abstieg nach § 44 + Bekanntgabe

bis 15.05.

Verbandsspielklassen• § 27 Unterbau• § 126 & 152 Trainerlizenzen (extra Anschreiben)

Hessenliga • § 26c Einsatzberechtigung nach Spielen in oberer Mannschaft

Hessen- und Verbandsliga• § 107 Feldverweis und Folgen / Sperre nach Gelb-Roter Karte

Folie 2

§ 71 Spielbericht / Spielerpässe

• Klarstellung: Legitimation des Spielers bei fehlendem Spielerpass • Einsatzberechtigung nur bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises

(Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Ersatzdokument bei Asylbewerber und Flüchtlinge)

• Rechtsfolge bei Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers: Spielverlust und Geldstrafe nach § 31 Strafordnung

• Legitimationspflicht auch wenn kein Bild im Pass bzw. der Pass nicht unterschrieben ist

• Wortlaut:

Folie 3

§ 71 Spielbericht, Spielerpässe 1. unverändert

2. Das Fehlen eines Spielerpasses nimmt dem Spieler nicht die Spielberechtigung

Im Herren- und Frauenbereich muss sich der/die Spieler/in mit einem amtlichen Lichtbild-Ausweis legitimieren. Kann er/sie dies nicht, ist er/sie nicht einsatzberechtigt (Rechtsfolge § 31 Strafordnung). Für Asylbewerber und Flüchtlinge kann der Verbandsspielausschuss gesonderte Durchführungsbestimmungen erlassen.

Zur Feststellung der Person im Juniorinnen und Juniorenbereich sollen alle Mittel ausgeschöpft werden (u. a. Bestätigung durch Spieler des Gegners oder Vertrauenspersonen, Unterschrift mit Geburtsdatum auf dem Spielbericht).

3.-5. unverändert

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Nichtmeldung zur neuen Saison / Freiwilliger Abstieg nach § 44 + Bekanntgabe bis 15.05.

• Vereine erklären bis 15 Mai die Nichtmeldung zur neuen Saison bzw. einen freiwilligen Rückzug zum Saisonende Mannschaft wird auf die Zahl der Absteiger angerechnet

• Bei Nichtmeldung keine Konsequenz für die Klasse in die der Verein eigentlich absteigen würde, faktisch aber nicht aufschlägt

• Wortlaut:

§ 44 Freiwilliger Abstieg (Nrn. 1 - 3 unverändert neue Nr. 4)Nr. 4. Geht der Antrag auf freiwilligen Abstieg dem Verbandsfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres zu, werden die Mannschaften am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet.

Wortlaut § 18 nächste Seite

Folie 5 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

§ 18 Teilnahmemeldung 1. Die Meldung zur Teilnahme am Spielbetrieb erfolgt durch fristgemäße Abgabe des Meldebogens. 2. Teilen Vereine für Spielklassen auf Verbandsebene dem Verbandsfußballwart bzw. für Vereine für Spielklassen auf Kreisebene dem Kreisfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres verbindlich mit, dass Mannschaften, die im laufenden Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben, in der kommenden Saison nicht mehr gemeldet werden, gelten folgende Regelungen:

a) Für die Klasse in der sie am Spielbetrieb teilgenommen haben: Die Mannschaften werden am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet.

b) Für die Klasse in der sie als Absteiger zugeteilt würden: – bei Klassen mit Richtzahlen:

Die bis zum 15. Mai für die neue Saison nicht gemeldeten Mannschaften aus höheren Spielklassen finden bei der Berechnung der tatsächlichen Absteiger in dem Wert „Absteiger aus höherer Klasse“ keine Berücksichtigung.

– bei Klassen ohne Richtzahlen: Die im veröffentlichten Spielgeschehen definierte Zahl der Absteiger wird um die Anzahl der bis zum 15. Mai für die neue Saison nicht gemeldeten Mannschaften aus höheren Spielklassen reduziert.

Folie 6 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

Dreimaliger Spielabbruch nach § 51 Spielordnung innerhalb einer Saison Ausscheiden aus dem Wettbewerb Wortlaut: § 51 verminderte Spielerzahl 1. Ein Spiel muss auch

a) bei 11er Mannschaften mit weniger als sieben b) bei 9er Mannschaften mit weniger als sechs c) bei 7er Mannschaften mit weniger als fünf so lange fortgesetzt werden, bis die betroffene Mannschaft den Abbruch verlangt, falls es sportlich zu vertreten ist. Das Spiel ist für die Mannschaft, die den Abbruch verlangt, als verloren zu werten.

2. Verlangt eine Mannschaft innerhalb einer Saison dreimal den Abbruch eines Spieles nach den Bestimmungen der Nr. 1. scheidet sie aus dem Wettbewerb aus; Punkte und Tore werden nicht gestrichen. Die verbleibenden Spiele werden für die ausgeschiedene Mannschaft nach §38 Nr.2 der Spielordnung gewertet. Die ausgeschiedene Mannschaft ist erster Absteiger.

Achtung: Scheiden untere Mannschaften der Hessen-, Verbands- oder Gruppenliga aus, führt dies zu einer Nichterfüllung des Unterbaus (§ 27 SpO)

Folie 7 | 07.07.2015 | Hessischer Fußball-Verband

§ 27 Unterbau – Vereine der Verbandsspielklassen(Veränderung in den Anforderungen und deren Nachweispflicht)Vereine mit eigenständiger Jugendarbeit: Anrechenbarkeit nur bei ununterbrochener Teilnahme der Mannschaft bis 15. Mai (Reserve bzw. A- bis E-Junioren)

Vereine ohne eigenständige Jugendarbeit (JSG und oder JFV): bis 20 Spieler des Vereins müssen zum 15. Mai an 10 Pflichtspielen

teilgenommen haben, um die Anforderungen des § 27 zu erfüllen.Bei Vereinen, deren Frauenmannschaft den Unterbau erfüllen muss, werden 10 Spielerinnen verlangt, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen bzw. 1 eigenständige Mannschaft.

Die Vereine reichen nach diesem Datum die Nachweise bei Geschäftsstelle ein.

Bitte beachten: Spiele im G- und F-Juniorenbereich Freundschaftsspiele diese Spieler können nicht für den Unterbau angerechnet werden.

Folie 8 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

Weitere Änderungen auch bei den Punktabzügen: 1. Jahr der Nichterfüllung Abzug von drei Punkten2. Jahr der Nichterfüllung Verdoppelung des Punktabzuges3. Und jedes weiter Jahr der Nichterfüllung Verdoppelung des Punktabzuges und der Strafe

Konsequenz daraus: • neutraler SR muss den Einsatz eines Jugendlichen im Spielbericht festhalten• bei Spielleitung durch einen nicht neutralen SR Eintragung durch Verein,• Ausschließlich die Zeit der ersten Einwechslung darf im Spielbericht aufgeführt

Wortlaut:

Folie 9 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

§ 27 Unterbau 1. Für die Vereine der Bundesligen, Frauen-Bundesligen, 3.Liga, Regionalliga, und Frauen-Regionalliga

gelten die Bestimmungen des DFB, der DFL, des Regionalverbandes und der Trägergesellschaft der Regionalliga.

2. Vereine im Hessischen Fußball-Verband müssen folgenden Unterbau nachweisen. Vereine dera) Hessen- , Verbands- und Gruppenliga (Herren)

eine in Konkurrenz spielende Reservemannschaft und zwei Juniorenmannschaften unterschiedlicher Altersklassen

b) Hessenliga und Verbandsliga (Frauen)eine Juniorinnenmannschaft

Anrechenbare in Konkurrenz spielende Reservemannschaften sowie anrechenbare Juniorenmannschaften (A- bis E-Junior/innen) müssen mit dem Beginn des Spieljahres, in dem der Unterbau für die vorgenannten Spielklassen erforderlich ist, ununterbrochen bis zum 15. Mai des Spieljahres am Pflichtspielbetrieb teilnehmen. Junioren-Spielgemeinschaften und Juniorenfördervereine nach §15a Jugendordnung werden nur angerechnet, wenn der daran betroffene Verein für jede zu stellende Junior/innen-Mannschaft im Sinne von Nr. 2 a) bis b) insgesamt 10 oder mehr Spieler nachweist. Die Spieler/innen müssen bis zum 15. Mai mindestens 10 Pflicht-spiele absolvieren. Die Spieler können sich auf alle Altersklassen von den A- bis zu den E-Junior/innen verteilen. Der Einsatz der Spieler ist dem Verband nachzuweisen.

(Nr. 3 auf der nächsten Seite)

Folie 10 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

§ 27 Unterbau 3. Werden die Voraussetzungen nach Nr. 2 nicht erfüllt, werden der Mannschaft, die den Unterbau

nicht erfüllt, am Ende des jeweiligen Spieljahres für die nicht vorhandene Reservemannschaft und den fehlenden oder nicht ausreichenden Unterbau im Jugendbereich je drei Punkte abgezogen. Außerdem hat der Verein eine Verwaltungsstrafe zu entrichten. Diese beträgt bei Vereinen der Hessenliga (Herren) € 1000,- Verbandsliga (Herren) und Hessenliga (Frauen) € 500,- Gruppenliga (Herren) und Verbandsliga (Frauen) € 250,-

jeweils für die nicht vorhandene Reservemannschaft und/oder den fehlenden bzw. nicht ausreichenden Unterbau im Jugendbereich. Werden im folgenden Spieljahr die Voraussetzungen nach Nr. 2 erneut nicht erfüllt, verdoppelt sich der Punktabzug (1. Wiederholungsfall). Werden die Voraussetzungen nach Nr.2 im dritten Spieljahr und in den Folgejahren nicht erfüllt, verdoppeln sich jeweils die in Absatz 1 aufgeführten Punktabzüge und Verwaltungsstrafen (2. Wiederholungsfall).

Folie 11

§ 26 b Spielberechtigung nach einem Einsatz in der 3. Liga, RL und Hessenliga (entfällt für Hessenliga) neu: Aufnahme Hessenliga in § 26c

• Wichtig: „Festspielen“ der Spieler in Hessenligamannschaften nun möglich(in Bezug auf die letzte vier Spieltage)

• Spieler, die in mehr 6 Spielen der Rückrunde in der oberen Mannschaft gespielt haben, dürfen in den letzten vier Meisterschaftsspielen nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden.

• Nur noch maximal zwei Spieler aus vorangegangenem Meisterschaftsspiel dürfen in unterer Mannschaft eingesetzt werden. U 23 – Regel entfällt, kein zusätzlicher Spieler darf eingesetzt werden!

• Wichtig: Pokalspiele sind unabhängig davon zu betrachten• Auslegung: Verweis auf Homepage

http://www.hfv-online.de/spielbetrieb-talentfoerderung/herren/ausfuehrungs-bestimmungen/26-c-spielordnung/

• Wortlaut:

Folie 12

§ 26 cSpielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Hessen-, Verbands-,Gruppen-, Kreisoberliga oder der Kreisligen1. Für Vereine, deren erste Amateurmannschaft in der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder den Kreisligen spielt, gelten folgende Bestimmungen:Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen der Verbandsliga, der Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen sind maximal zwei Amateure bzw. Vertragsspieler (Ü23 bzw. U23), die im vorangegangenen Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen in der höheren Mannschaften eingesetzt wurden ohne Einhaltung einer Schutzfrist in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins einsetzbar. Die Höchstzahlbegrenzung gilt nicht für Freundschaftsspiele.2. In den letzten vier Meisterschaftsspielen sowie in nachfolgenden Entscheidungs- und Relegationsspielen der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen können Spieler, die in der Rückrunde in mehr als sechs, bei Frauen-Mannschaften vier, gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft ihres Vereins mitgewirkt haben (unabhängig von der Altersbegrenzung Ü23 bzw. U23), nicht mehr in unteren Mannschaften (in Konkurrenz) eingesetzt werden.3. Die unter 1. dargelegte Einsatzberechtigung gilt nicht, wenn das letzte Meisterschaftsspiel im abgelaufenen Spieljahr stattfand.Nr. 4 + 5 unverändert

Folie 13

§ 107 Feldverweis und FolgenGelb-Rote Karte in Meisterschaftsspiel der HL, VL = 1 Spiel Sperre

• Spielsperre wird automatisch erzeugt

• Ableistung bei nächstem Hessenligaspiel

• Sperre gilt zudem eine Woche für Meisterschaftsspiele der

anderen Vereinsmannschaften

• Übertragung auch auf kommende Saison

• Wortlaut:

Folie 14 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

§ 107 Feldverweis und Folgen 1. Ein Spieler, der vom Schiedsrichter Feldverweis (rote Karte) erhalten hat, ist bis zur Verkündung des Urteils gesperrt (Vorsperre). 2. Ein Feldverweis auf Dauer (rote Karte) zieht grundsätzlich eine Sperre nach sich.

3. Wird ein Spieler in einem Spiel der Herren Hessenliga oder der Herren Verbandsliga infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt.

In allen anderen Spielen führt der Feldverweis mittels gelb-roter Karte nicht zu einer Sperre.

4. Wird ein Spieler in einem Meisterschaftsspiel der Herren Hessenliga oder der Herren Verbandsliga infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, ist er bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für alle Meisterschaftsspiele jeder anderen Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von sieben Tagen.

Folie 15 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

§ 107 Feldverweis und Folgen (Beispiele)

a) Feldverweis am 14.3. in der Hessenliga der des Feldes verwiesene Spieler ist für das nächste Spiel der Hessenliga gesperrt

b) Feldverweis am 14.3. in der Hessenligadie zweite Mannschaft spielt am 15.3. in der Meisterschaft

der des Feldes verwiesene Spieler ist für das nächste Spiel der Hessenliga gesperrt der des Feldes verwiesene Spieler ist in der zweiten Mannschaft gesperrt

c) Feldverweis am 14.3. in der Hessenligadie zweite Mannschaft hat in der Zeit vom 15.3. bis 21.3. kein Meisterschaftsspiel

der des Feldes verwiesene Spieler ist für das nächste Spiel der Hessenliga gesperrt der des Feldes verwiesene Spieler darf in der zweiten Mannschaft am 22.3. wieder

spielen

d) Feldverweis am 14.3. in der Hessenligadie Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 24.3. (Wochentag)

für dieses Spiel ist der des Feldes verwiesene Spieler automatisch gesperrt.

Folie 16 | 12.02.2013 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |

§ 107 Feldverweis und Folgen (Beispiele)

e) Feldverweis am 14.3. in der Hessenligadie Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 18.3. (Wochentag) und die zweite Mannschaft ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 21.3.

der des Feldes verwiesene Spieler ist für das Spiel der Hessenliga gesperrt. Im Meisterschaftsspiel der zweiten Mannschaft am 21.3 darf der des Feldes

verwiesene Spieler wieder spielen, da die Sperre in der Hessenliga abgeleistet ist

f) Feldverweis am 14.3. in der Hessenligadie Hessenliga Mannschaft hat Ihr nächstes Meisterschaftsspiel am 24.3. (Wochentag) die zweite Mannschaft hat ein Meisterschaftsspiel am 15.3. und ein Meisterschaftsspiel am 20.3.

der des Feldes verwiesene Spieler ist für das Spiel der Hessenliga am 24.3. gesperrt. der des Feldes verwiesene Spieler ist für die Meisterschaftsspiele der zweiten

Mannschaft am 18.3. und 20.3. gesperrt