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Qualitätssicherungsvereinbarung FB06.007DE Seite 1 / 14 Rev 01 Ansprache Sehr geehrte Damen und Herren, steigende Kundenanforderungen, globaler Wettbewerb und Kostendruck erfordern reife Produkte zum Serienanlauf und robuste Produktionsprozesse. Dieser Herausforderung müssen wir uns gemeinsam stellen, um mit unseren Produkten am Markt erfolgreich zu sein. Mit dieser Broschüre halten Sie die grundsätzlichen Qualitätsanforderungen enthält, die wir an Sie als Lieferanten von Produktionsmaterial stellen. Die QSV und die mitgeltenden Unterlagen sind Gegenstand der Anfragen und daher unbedingt von Ihnen bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Es ist im Sinne einer erfolgreichen Zusammenarbeit erforderlich, unter Einhaltung offener Kommunikation, Kosten- und Termindisziplin, die in diesem Vertragswerk beschriebenen Anforderungen innerhalb der Lieferkette verbindlich einzuhalten. Als unser potenzieller Lieferant versichern Sie mit Abgabe Ihres Angebots, dass Ihnen die in der QSV beschriebenen Anforderungen bekannt sind, Sie diese anerkennen, uneingeschränkt berücksichtigen, einhalten und auch für die Umsetzung in Ihrer Lieferkette sorgen.

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Qualitätssicherungsvereinbarung

FB06.007DE Seite 1 / 14

Rev 01

Ansprache

Sehr geehrte Damen und Herren,

steigende Kundenanforderungen, globaler Wettbewerb und Kostendruck erfordern reife Produkte

zum Serienanlauf und robuste Produktionsprozesse. Dieser Herausforderung müssen wir uns

gemeinsam stellen, um mit unseren Produkten am Markt erfolgreich zu sein.

Mit dieser Broschüre halten Sie die grundsätzlichen Qualitätsanforderungen enthält, die wir an Sie als

Lieferanten von Produktionsmaterial stellen. Die QSV und die mitgeltenden Unterlagen sind

Gegenstand der Anfragen und daher unbedingt von Ihnen bei der Angebotsabgabe zu

berücksichtigen.

Es ist im Sinne einer erfolgreichen Zusammenarbeit erforderlich, unter Einhaltung offener

Kommunikation, Kosten- und Termindisziplin, die in diesem Vertragswerk beschriebenen

Anforderungen innerhalb der Lieferkette verbindlich einzuhalten.

Als unser potenzieller Lieferant versichern Sie mit Abgabe Ihres Angebots, dass Ihnen die in der

QSV beschriebenen Anforderungen bekannt sind, Sie diese anerkennen, uneingeschränkt

berücksichtigen, einhalten und auch für die Umsetzung in Ihrer Lieferkette sorgen.

Qualitätssicherungsvereinbarung

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Rev 01

Mitgeltende Unterlagen

VDA-Bände und Automotivestandards auf www.vda-qmc.de

(in der jeweils gültigen Ausgabe)

- VDA-Bände "Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie" sowie "Das gemeinsame

Qualitätsmanagement in der Lieferkette" (Schriftenreihe des Verbands der

Automobilindustrie)

- ISO/TS 16949, alternativ VDA 6.1

Lieferanten-Selbst-Auskunft (LSA)

Richtline für Auditierung

VW-Norm 10130 - Maschinenfähigketsuntersuchung für messbare Merkmale

VW-Norm 10131 - Prozessfähigketsuntersuchung für messbare Merkmale

VW-Norm 10119 – Prüfprozesseignung

Qualitätssicherungsvereinbarung

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Rev 01

Inhaltverzeichnis

Ansprache ................................................................................................................................................ 1

Mitgeltende Unterlagen .......................................................................................................................... 2

Inhaltverzeichnis ..................................................................................................................................... 3

1.Anfrage und Angebotserstellung ......................................................................................................... 3

1.1 Angebotsvoraussetzung ................................................................................................................ 3

1.2 Anfrageunterlagen ........................................................................................................................ 4

1.3 Konzepterstellung des Lieferanten ............................................................................................... 4

1.4 Qualitätsrahmenvereinbarung ...................................................................................................... 5

2.Qualitätskriterien zur Auftragsvergabe ................................................................................................ 5

2.1 Elemente der Lieferantenbewertung ............................................................................................ 5

2.2 Zielvereinbarung zur Qualitätsfähigkeit ........................................................................................ 6

3. Zusammenarbeit mit Lieferanten im Produktentstehungsprozess ..................................................... 6

3.1 Qualifizierungsprogramm Neuteile (QPN-RG) / Reifegradabsicherung/ Kaufteilmanagement ... 6

3.2 Wichtige Meilensteine im QPN-Reifegrad..................................................................................... 7

4. Serienbegleitende Qualitätsmaßnahmen ........................................................................................... 7

4.1.Kontinuierliche Sicherstellung der Prozessfähigkeit ..................................................................... 7

4.2 Produktsicherheit, Produkthaftung ............................................................................................... 8

4.3 Interne Audits ................................................................................................................................ 9

4.4 Regelkreise .................................................................................................................................... 9

4.4.1 Reklamationsabwicklung ........................................................................................................ 9

4.4.2 Frühwarnsystem ..................................................................................................................... 9

4.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) ............................................................................ 10

4.6 Änderungsmanagement .............................................................................................................. 10

4.7 Requalifikation............................................................................................................................. 10

4.8 Lessons Learned .......................................................................................................................... 11

4.9 Kostenträger für abweichungsbedingte Mehraufwendungen .................................................... 11

4.10 Technische Revision Lieferanten (TRL) ...................................................................................... 11

4.11 Programm „Kritische Serienlieferanten“ ................................................................................... 11

Begriffe und Abkürzungen ..................................................................................................................... 12

1.Anfrage und Angebotserstellung

1.1 Angebotsvoraussetzung

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Vor Angebotserstellung sind für die produktions- und entwicklungsbezogenen Standorte

grundsätzlich die vollständigen Lieferantenangaben über LSA durch den Lieferanten einzutragen. Bei

unvollständigen Angaben wird eine Aufnahme in den Bieterkreis ausgesetzt.

1.2 Anfrageunterlagen

Der Auftragnehmer muss alle Anforderungen der Anfrageunterlagen auf Vollständigkeit,

Widerspruchsfreiheit, Realisierbarkeit und Stand der Technik überprüfen und Abweichungen

schriftlich anzeigen (eskalieren).

Gegebenenfalls erforderliche Änderungen/ Ergänzungen, wie zum Beispiel Oberflächenqualität,

Restschmutzwerte usw. sind mit den zuständigen Fachabteilungen vor Angebotserstellung zu klären

(z.B. zu Produkt- und Prozessanforderungen) und schriftlich zu dokumentieren.

1.3 Konzepterstellung des Lieferanten

Vor der Aufnahme der Zusammenarbeit und vor der Auftragsvergabe ist der Lieferant verpflichtet,

mindestens die unter aufgeführten Unterlagen der entsprechenden Qualitätssicherungseinheit bei

AIR-COM vorzulegen:

- Erläuterung der konstruktiven Auslegung (z.B. Geometrie, Werkstoffe, Funktionen,

Software)

- Geplante Projektorganisation mit den zuständigen Ansprechpartnern für den

Entwicklungs- und Fertigungsstandort

- Darlegung der geplanten Fertigungsprozesse, Fabrik-Layout und Lieferketten

- Darlegung eines Terminplans zur Zielprognose für die Teilefreigabe

- Detaillierung der Erprobungs- und Freigabeplanung (Herstellkette inklusive Abnehmer)

- Darlegung des Sublieferanten- und Änderungsmanagements

- Erläuterung von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsziele

- Plausibilisierung und Vereinbarung von Zielvorgaben (0km und Feld)

- Zusage zu Zielkosten, Terminen, Stückzahlen

- Risikobewertung zu Terminen, Kosten und Qualität

- Festlegung eines Trägers für kostenpflichtige Sondermaßnahmen

- Verbindliche Machbarkeitsaussage auf Basis des Lastenheftes (siehe VDA-

Reifegradabsicherung für Neuteile und ISO/TS 16949 Kap. 7.2.2.2)

- Logistik- und Verpackungskonzept.

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Verbliebene Abweichungen zu den Anforderungen sind dem Ansprechpartner der Qualitätssicherung

AIR-COM schriftlich anzuzeigen und ggf. zu eskalieren (Gap-Analyse).

1.4 Qualitätsrahmenvereinbarung

Grundsätzlich fordert AIR-COM die Null-Fehler-Strategie. Neben den liefervertraglichen Regelungen

zu Mängel- und sonstigen Haftungsansprüchen hat der Lieferant bei Auftreten von Fehlern ein

Qualitätsverbesserungsprogramm mit der zuständigen Qualitätssicherung schriftlich zu vereinbaren.

Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, ist der Lieferant zu einer jährlichen Fehlerhalbierung

verpflichtet.

Der Lieferant ist gegenüber AIR-COM für die angelieferte Qualität des Bauteils / Moduls / Systems

verantwortlich. Er steuert und koordiniert die Unterlieferanten in der Herstellungs- und Lieferkette.

Er wird durch entsprechende vertragliche Regelungen sicherstellen, dass die im Verhältnis zwischen

der Fa. AIR-COM und dem Lieferanten geltenden Unterlagen auch im Verhältnis zu den

Unterlieferanten in der Herstellungs- und Lieferkette berücksichtigt werden.

Werden von einer AIR-COM innerhalb der Herstellungs- und Lieferkette eines Bauteils / Moduls /

Systems (Unter-) Lieferanten, sog. Setzteillieferanten vorgegeben, haben diese Setzteillieferanten

eine Qualitätsrahmenvereinbarung mit ihrem direkten Kunden (d.h. dem abnehmenden Lieferanten

in der Herstellungskette) abzuschließen. Der n-Tier-Lieferant ist auch in dieser Konstellation für die

an AIR-COM angelieferte Qualität voll verantwortlich.

2.Qualitätskriterien zur Auftragsvergabe

Im Vorfeld des Vergabeprozesses erfolgt eine Lieferantenbewertung, die sich aus der präventiven

Beurteilung für die Qualitätsfähigkeit und der nachgewiesenen Qualitätsleistung ergibt. Liegt kein

Rating vor, ist vor Vergabe in AIR-COM eine Prozessbeurteilung der entsprechenden Fertigungsstätte

erforderlich. Eine Nichteignung (C-Einstufung) in einer der beiden Kriterien führt zu einem Ausschluss

im Vergabeprozess. Darüber hinaus behält sich AIR-COM eine projektspezifische Risikobewertung

vor, die auch zur C-Einstufung führen kann.

2.1 Elemente der Lieferantenbewertung

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Nachweis eines funktionsfähigen Qualitätsmanagementsystems durch Zertifikat eines IATF-

registrierten Zertifizierers nach ISO/TS 16949 alternativ VDA 6.1. Ohne dieses Zertifikat kann

keine Qualitätsfähigkeitsbeurteilung in Stufe A erfolgen.

Beurteilung der Prozesseignung nach Richtline für Auditierung. Ergebnisse werden nach dem

Rating A, B und C ausgewiesen.

Beurteilung der Qualitätsleistung durch Erfahrung aus vorhergehenden Projekten sowie

Anliefer- und Feldqualität. Die Eskalation zur C-Einstufung erfolgt im Programm „Kritische

Serienlieferanten“ (Siehe Kap. 4.11)

Ggf. produkt- und projektspezifische Risikobewertung unter Einbindung von Experten.

2.2 Zielvereinbarung zur Qualitätsfähigkeit

Zur Absicherung der Qualität der Bauteile/ Module/ Systeme hat AIR-COM den Anspruch, dass der

Lieferant die Bauteile/ Module/ Systeme in einem mit „A“ bewerteten Fertigungsstandort produziert.

Ist die Qualitätsfähigkeit des Produktionsstandortes des Lieferanten zum Zeitpunkt der Vergabe mit

„B“ eingestuft, muss der Lieferant die betroffene Fertigungsstätte so qualifizieren, dass eine A-

Einstufung erreicht wird. Bei Nichterfüllung dieser Forderung erfolgt eine Eskalation.

3. Zusammenarbeit mit Lieferanten im Produktentstehungsprozess

3.1 Qualifizierungsprogramm Neuteile (QPN-RG) / Reifegradabsicherung/ Kaufteilmanagement

Dieses Qualifizierungsprogramm in Anlehnung an den VDA-Reifegrad (QPN-RG) ist vom Lieferanten in

seiner gesamten Lieferkette durchgängig anzuwenden, um die Voraussetzungen für einen robusten

Produktionsprozess von Neuteilen zu schaffen.

Mit dieser Methode sollen die Anwender des QPN-Reifegrads bei AIR-COM in die Lage versetzt

werden, reifegradkritische Lieferumfänge zu identifizieren und zeitnah entsprechende Maßnahmen

zu ergreifen. Hiermit kann der Status im Produktrealisierungsprozess anhand standardisierter

Reifegrade zu festgelegten Projektmeilensteinen interdisziplinär bewertet werden. AIR-COM behält

sich vor, die aktuellen Projektstände jederzeit beim Lieferanten/ Unterlieferanten durch ein Review

zu bewerten.

Durch fest vorgegebene Regeln, einschließlich Einführung so genannter „Runder Tische“, werden

sowohl die Lieferanten (ggf. Unterlieferanten) von reifegradkritischen Lieferumfängen als auch die

interne Organisation des Kunden frühzeitig gemeinsam im Produktentstehungsprozess eingebunden

(siehe auch VDA-Reifegrad Neuteile).

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3.2 Wichtige Meilensteine im QPN-Reifegrad

• RG 0 (PF): Innovationsfreigabe für Serienentwicklung

• RG 1 (KE): Anforderungsmanagement für Vergabeumfang

• RG 2 (DE): Festlegung der Lieferkette / Vergabe der Umfänge

• RG 3 (DF,P-Frei): Freigabe technischer Spezifikationen

• RG 4 (B-Frei): Beschaffungsfreigabe für Betriebsmittel

• RG 5 (LF-VFF): Serien-Werkzeug fallende Teile, Serienanlagen

• RG6 (PVS-0S): Produktions-, Prozess- und Produktfreigabe (2-TP-Vorcheck beim Lieferanten

für Prio A-Teile)

• RG 7 (SOP-ME) : Requalifikation und Verantwortungsübergabe in Serie

(2-TP beim Lieferanten für Prio A-Teile)

Die Kaufteile der Lieferanten sind bis zum Teilebereitstellungstermin (TBT) AIR-COM der jeweiligen

Vorserie (VFF, PVS, Null-Serie) anzuliefern.

Die zuständige Qualitätssicherung legt auf Grundlage der mitgeltenden Unterlagen die Kriterien fest,

die zu einer Abnahme der 2-Tagesproduktion (2-TP) führen kann. Bei positivem Verlauf der 2-TP und

der Erstbemusterung (siehe auch VDA Band 2) ist dies auch der Abschluss des

Qualifizierungsprogramms Neuteile.

4. Serienbegleitende Qualitätsmaßnahmen

4.1.Kontinuierliche Sicherstellung der Prozessfähigkeit

Die Prozessfähigkeit ist ein Maß der Güte eines Prozesses bezogen auf die Spezifikation der im

Prozess zu erstellenden Produkte.

Die Ermittlung und Sicherstellung der laufenden Prozessfähigkeit (PFU) (siehe auch ISO/TS 16949,

Kap. 7.5.2 und 8.ff) ist nach VW-Norm 10130, 10131 und 10119 durchzuführen.

Der Umfang der besonderen messbaren Merkmale zur Ermittlung von Cp-, Cpk-Werten ist in der

FMEA für Produkt und Prozess festzulegen. Diese Unterlagen können jederzeit durch den Abnehmer

eingesehen werden.

Der Lieferant hat kritische attributive Merkmale zu ermitteln (z.B. aus Prozess-FMEA), zu

dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Qualitätssicherung mitzuteilen.

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Für kritische attributive Merkmale (können zu A- und B-Fehlern führen) ist ein Absicherungskonzept

vorzustellen und mit dem Abnehmer abzustimmen. Dieses kann z.B. über eine mehrfache

Absicherung z.B. durch Poka Yoke, arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Messungen in der Linie,

Audits, 100-Prozentprüfung etc. für das Annahmekriterium Null-Fehler nach ISO/TS 16949, Kap. 7.1.2

realisiert werden.

Bei jedem identifizierten Prozess- oder Produktrisiko (z.B. durch FMEA) ist zur Erreichung der

Qualitätsziele nach dem Stand der Technik mindestens eine Methode / Tool zwingend anzuwenden,

wie im VDA-Band 4 und 14 beschrieben.

4.2 Produktsicherheit, Produkthaftung

AIR-COM trägt bei der Verwendung von Kaufteilen die Endherstellverantwortung.

Die primäre Herstellverantwortung für die in das Endprodukt eingebauten Kaufteile liegt beim

Lieferanten, ggf. beim Unterlieferanten. Der Lieferant hat daher alles organisatorisch und technisch

Mögliche und Zumutbare zu tun, um die Produktsicherheit seiner Teile und die seiner

Unterlieferanten zu steigern und die Risiken der Produkthaftung zu minimieren.

Der Lieferant stellt sicher und verpflichtet auch seine Unterlieferanten, dass:

im gesamten Unternehmen ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein vorhanden ist,

bei der Entwicklung von Komponenten die erforderliche Produktsicherheit gewährleistet

wird,

bei der Qualitätsplanung die Produktsicherheit besondere Berücksichtigung findet,

die Qualitätsfähigkeit der Fertigungsprozesse sichergestellt und nachgewiesen wird,

durch angemessene serienbegleitende Qualitätssicherungsmaßnahmen die

Wahrscheinlichkeit des Auftretens fehlerhafter Produkte minimiert wird,

die rechtzeitige Entdeckung fehlerhafter Produkte im Produktionsablauf durch

entsprechende Maßnahmen frühestmöglich (Minimierung der Kosten/ Verschwendung von

Wertschöpfung) sichergestellt ist,

Qualitätsdaten und gesetzlich geforderte Nachweisprüfungen ausführlich dokumentiert

werden, um nachweisen zu können, dass die Herstellung der Produkte in Übereinstimmung

mit Gesetzen und Sicherheitsstandards erfolgt ist

ein Materialrückverfolgungssystem zum Einsatz gelangt, um im Bedarfsfall die

Auswirkungen eingetretener Fehler eingrenzen zu können,

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eine ausführliche Information und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter zum Thema

"Produktsicherheit und Produkthaftung" erfolgt und

vergleichbare Systeme mit den Anforderungen des Abnehmers analog der QSV etc. bei allen

Unterlieferanten zur Anwendung gelangen,

ein Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) für jede Stufe in der Lieferkette benannt ist. Der

PSB 2-nd Tier ist im Formular Ansprechpartner beim Lieferanten einzutragen. Dieser Eintrag

ist stets aktuell zu halten.

4.3 Interne Audits

Um die Qualitätsfähigkeit von Unternehmensbereichen beurteilen und verbessern zu können, muss

der Lieferant gemäß den Vorgaben der ISO/TS 16949 (Kap. 8.2.2) und Richtline für Auditierung

regelmäßig interne Audits durchführen.

Darüber hinaus muss der Lieferant für als TLD - Teil gekennzeichnete Umfänge mindestens 1x pro

Jahr TLD - Selbstaudits nach Richtline für Auditierung durchführen.

Die Auditergebnisse von TLD - Audits sind mindestens 15 Jahre zu archivieren.

AIR-COM behält sich das Recht vor, jederzeit ein Prozess- und Produkt-Audit durchzuführen.

4.4 Regelkreise

4.4.1 Reklamationsabwicklung

AIR-COM unterhält ein umfassendes Störfallmanagement. Der Lieferant hat auftretende Mängel

schnellstens systematisch im Rahmen bestehender Regelungen abzustellen und die Nachhaltigkeit

seiner Maßnahmen der zuständigen Qualitätssicherung aufzuzeigen.

Über alle Mängel sind vom Lieferanten die zuständigen Qualitätssicherung zu informieren.

Bei A- und B-Fehlern, bzw. auf Anforderung, sind diese vom Lieferanten mit Sofortmaßnahmen

abzuarbeiten, (Richtline für Auditierung, Kap. 5.3) d.h. mindestens:

• Sofortige Sortierung / Nacharbeit der Bestände vor Ort bei den Abnehmern und

• Einsatz einer 100% Firewall zur Vermeidung eines weiteren Fehlerschlupfes.

Ist dies durch eigenes Personal nicht umsetzbar, muss der Lieferant Dritte mit der Abwicklung

beauftragen.

Bei A-Fehlern, bzw. auf Anforderung, muss der Lieferant innerhalb von 24 Stunden einen

entscheidungsbefugten Vertreter in die zuständige Qualitätssicherung der AIR-COM entsenden.

4.4.2 Frühwarnsystem

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Aus der Reklamationsabwicklung gewinnen die Fa. AIR-COM und ihre Lieferanten wichtige

Frühwarninformationen zu neuen und unbekannten Produktproblemen.

Problemhinweise im Werk des Lieferanten:

Wenn bei den Produkten des Lieferanten signifikante Abweichungen bei den Fehlerkennzahlen

erkennbar sind (z.B. Ausschuss- und Nacharbeit), ist der Lieferant zu einer umgehenden Meldung an

die zuständige Qualitätssicherung verpflichtet.

Problemhinweise bei AIR-COM (Hallenstörfälle):

Der Lieferant muss die zur Verfügung gestellten Informationen AIR-COM unverzüglich abarbeiten, so

dass ein Durchschlupf von mangelhaften Teilen zum Endkunden verhindert werden kann. Hierzu sind

auch die Qualitätsinformationen hinsichtlich Hallenstörfälle und ppm regelmäßig und zeitnah zu

sichten und auszuwerten.

4.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Der Lieferant ist verpflichtet, einen Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung nach ISO/TS 16949

Kap. 8.5 nachzuweisen. Hierzu wird der Lieferant durch geeignete Maßnahmen seine internen

Ausschuss- und Nacharbeitungsquoten reduzieren. Auf Anfrage sind diese Informationen AIR-COM

vorzulegen.

4.6 Änderungsmanagement

Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Änderungen in seiner Prozesskette (Standort, Produkt,

Prozess) AIR-COM vor Umsetzung anzuzeigen und die Zustimmung der zuständigen

Qualitätssicherung einzuholen. Die Notwendigkeit einer Neubemusterung ist mit der zu-ständigen

Qualitätssicherung AIR-COM abzustimmen. Nichtbeachtung führt zu einer C-Einstufung (business on

hold, siehe Kap. 2). Die für den erneuten Freigabeprozess resultierenden Mehraufwendungen

werden vom Lieferanten getragen.

4.7 Requalifikation

Der Lieferant hat zur Absicherung der Qualität eine regelmäßige Requalifikation seines

Lieferumfanges nach ISO/TS 16949 (Kap. 8.2.4.1) und nach VDA Robuste Produktionsprozesse (Kap.

5.3.4) durchzuführen. Davon abweichende Requalifikationsinhalte sind zwischen Lieferant und

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Abnehmer abzustimmen. AIR-COM fordert eine vollständige Requalifikation mindestens alle fünf

Jahre. Davon abweichende Regelungen können mit AIR-COM schriftlich vereinbart werden.

4.8 Lessons Learned

Der Erfahrungsrückfluss aus vorausgegangenen sowie laufenden Projekten z.B. aus Feldausfällen,

Hallenstörfällen, Projektabwicklung etc. ist als “Lessons Learned“ für Neuprojekte/ -entwicklungen zu

nutzen und eine messbare Reduzierung anhand der vorangegangenen Indikatoren in den

Neuanläufen nachzuweisen.

4.9 Kostenträger für abweichungsbedingte Mehraufwendungen

Durch Feld- und Hallenstörfälle bedingte Mehraufwendungen werden von AIR-COM

verursachergerecht weiterbelastet.

4.10 Technische Revision Lieferanten (TRL)

AIR-COM verfolgt mit der TRL (Richtline für Auditierung) grundsätzlich folgendes Ziel:

• Sicherstellung der spezifizierten Bauteil- und Komponentenanforderungen,

• Überprüfung der Serienfertigung vor Ort und aller weiteren Absicherungsaktivitäten

•Wirksamkeitscheck von Korrekturmaßnahmen und Verifizierung von vereinbarten

Qualitätsmanagement-Standards

AIR-COM behält sich das Recht vor, jederzeit eine TRL durchzuführen. Die TRL wird am Arbeitstag vor

der Durchführung angemeldet.

Die Bewertung der TRL erfolgt in Ampelfarbensymbolik. Eine rote Ampel führt zu einer Einstufung in

Level 2 im Programm „Kritische Serienlieferanten“ und zwingend zu einem kurzfristigen

Qualitätsgespräch mit der für die TRL zuständigen Qualitätssicherung AIR-COM unter Beteiligung des

Top-Managements des Lieferanten, wo auch über eine C-Einstufung (business on hold; Kap. 2)

entschieden wird.

4.11 Programm „Kritische Serienlieferanten“

Bei schwerwiegenden Abweichungen in Qualitätsanforderungen wie z.B. Lieferleistung, Bemusterung

und roter TRL-Bewertung eskaliert die zuständige Qualitätssicherung AIR-COM den Lieferanten in das

Programm „Kritische Serienlieferanten“. Das Programm umfasst vier definierte Levels:

Level 0: Lieferant hat Probleme

Level 1: Lieferant ist nicht erfolgreich im Lösen der Probleme

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Level 2: Lieferant benötigt Fremdhilfe zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit, C-Warnung

Level 3: Lieferant ist nicht für AIR-COM-Qualität geeignet, C-Einstufung (business on hold)

Die Einstufungen sind in der Regel zeitlich befristet. Eine Deeskalation erfolgt bei Nachweis der

Nachhaltigkeit der eingeleiteten Maßnahmen.

In zu begründenden Einzelfällen behält sich die Qualitätssicherung vor, eine direkte Einstufung in

Level 3 zuzulassen.

Begriffe und Abkürzungen

0km-Fehler Fehler, die bei Anlieferung oder Einbau der Teile an der Montageli-nie auftreten.

0S (Null-Serie)

Als Null-Serie (0-Serie) wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem die ersten Neufahrzeuge

unter Serienbedingungen am Band gebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt wird bei den

Zukaufteilen eine Erst-musternote „1“ gefordert.

2-Tagesproduktion (2-TP)

Damit der Produktionsanlauf in Qualität und Stückzahlen sicherge-stellt werden kann,

werden die Prozessparameter im Rahmen der sogenannten „2-Tagesproduktion“

verifiziert.

A-, B-, C-Fehler

Für die Klassifizierung von Fehlern hinsichtlich ihrer Schwere gelten folgende Klassen:

A1 A1: Sicherheitsrisiko, Liegenbleiber

A A: Nicht annehmbar, führt mit Sicherheit zur Kundenbeanstandung

B:Unangenehm, störend, Kundenbeanstandungen werden erwartet,

Spezifikationsabweichung, Störung im Betriebsablauf der Abnehmer sind möglich

C C:Verbesserungsbedürftig, Kundenbeanstandungen und Störungen im Betriebsablauf

bei Fehlerhäufung sind zu erwarten

attributive Merkmale

Attributive Merkmale sind Merkmale, bei denen nur die Anzahl von Fehlern ermittelt

wird:

• Anteil fehlerhafter Einheiten (z.B. 1,8% fehlerhafte Schrauben)

• Mittlere Anzahl von Fehlern pro Einheit (z.B. 3 Lackfehler pro Fahrzeug)

Besondere Merkmale

Kritische und funktionsrelevante Produkt-, Prozess- und Testmerkmale sind mittels

„System FMEA Produkt“ und in bereichsübergreifenden Teams festzulegen. Weitere

besondere Merkmale können sich z.B. aus der anschließenden „System FMEA Prozess“

ergeben. Sie können neben gesetzlichen, sicherheitsrelevanten, konstruktiven und

prozessorientierten auch wesentliche kundenorientierte Aspekte beinhalten.

business on hold Eine Lieferantenfertigungsstätte ist für weitere Aufträge gesperrt „C“-Einstufung

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B- Frei Beschaffungs- Freigabe

Cp Process Capability Index; Prozessfähigkeitsindex beschreibt die Streuung eines

Fertigungsprozesses.

Cpk

Process Capability (korrigiert); Prozessfähigkeitsindex berücksichtigt neben der

Streuung des Fertigungsprozesses zusätzlich die Lage des Mittelwertes der

Häufigkeitsverteilung zu den Spezifikations-grenzen. Ist der Cpk-Wert kleiner als der Cp-

Wert, so liegt der Mittelwert der Verteilung außerhalb der Toleranzmitte, der Prozess

ist nicht zentriert.

DE Design-Entscheid

Design Freeze Abschluss der Detailgestaltung und Planungsfreigabe

Firewall Sicherheitskomponente, welche anhand eines definierten Firewall-Regelwerks den

Durchschlupf von n.i.O.-Teilen verhindert.

FMEA Failure Mode and Effect Analysis (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse); Analyse

potenzieller Ausfalleffekte und deren Folgen.

Gap-Analyse

Die Gap-Analyse dient der Identifizierung strategischer und operativer Lücken durch

einen Vergleich der Sollvorgaben und der voraus-sichtlichen Entwicklung des zu

analysierenden Bereichs.

IATF International Automotive Task Force (siehe ISO/TS)

ISO/TS International Standard Organisation/Technische Spezifikation

KE Konzept-Entscheid

KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

KVV Konzeptverantwortungsvereinbarung (siehe mitgeltende Unterlagen)

LF Launch- Freigabe

ME Markteinführung

PF Projekt - Feasibility

P- Frei Planungs- Freigabe

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PFU Laufende Prozessfähigkeit

Poka Yoke Systematik zur Vermeidung unbeabsichtigter Fehlhandlungen

ppm parts per million

Programm „Kritische

Serienlieferanten“

Eskalationsprozess für Lieferanten mit ungenügender Lieferleistung in der Halle (0km)

oder Feld. Der Prozess kann bis zur temporären Sperrung von Lieferanten für

Neuvergaben führen (business on hold). (Siehe mitgeltende Unterlagen)

PSB Produktsicherheitsbeauftragter

PVS

Die Produktions-Versuchs-Serie dient einer letzten Abstimmung des Zusammenbaus

der Einzelteile. Die Montage muss unter serienrepräsentativen Prozessen mit

werkzeugfallenden Teilen stattfinden. Für Zukaufteile wird mindestens die Note „3“

gefordert.

Q Qualität

QPN Qualifizierungsprogramm Neuteile

QS Qualitätssicherung

RG Reifegrad

RPP Robuster Produktionsprozess (siehe VDA Produktherstellung und -lieferung)

SOP Start of Production (Serienanlauf)

Supply Chain Lieferkette: 1st Tier bis n-Tier

Task Force Einsatzgruppe, die zur Problemlösung installiert wird.

TBT Teilebereitstellungstermin

TLD - (Katalog) Katalog, in dem alle dokumentationspflichtigen Merkmale erfasst sind. (Siehe ISO/TS

16949 Kap. 7.3.2.3)

TRL Technische Revision Lieferant

VDA Verband der Automobilindustrie e.V.

VFF Vorserien-Freigabe-Fahrzeuge, dient zur ersten Fertigung aus Serienwerkzeugen und

Serienanlagen mit dokumentiertem Status zur Früherkennung von Risiken.