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DIPLOMA PRIVATE STAATLICH ANERKANNTE HOCHSCHULE University of Applied Sciences Kwiatkowski Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen Studienheft Nr. 555 2. Auflage 10/2019 Leseprobe

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Page 1: Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen€¦ · „It is not stretching things too far to say that whoever controls practice policies controls medicine“ (Eddy 1990). Allerdings

DIPLOMAPRIVATE STAATLICH ANERKANNTE HOCHSCHULE

U n i v e r s i t y o f A p p l i e d S c i e n c e s

Kwiatkowski

Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen

Studienheft Nr. 555

2. Auflage 10/2019

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Page 2: Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen€¦ · „It is not stretching things too far to say that whoever controls practice policies controls medicine“ (Eddy 1990). Allerdings

Verfasser

Prof. Dr. Bernd Kwiatkowski, BBA, M.A.Autor und Dozent an verschiedenen Hochschulen im Bereich Gesundheitswissenschaften und Pflegewissenschaften

Überarbeitung 2. Auflage

Margaretha Uchtmann (M.Sc. Public Health)Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld

© By DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbHDas Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Syste-me verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Diploma HochschuleUniversity of Applied SciencesAm Hegeberg 237242 Bad Sooden-AllendorfTel. 05652/587770, Fax 05652/5877729

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen –

eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 3 Studienheft Nr. 555

Inhaltsverzeichnis Seite

Glossar ____________________________________________________________________ 5

Abbildungsverzeichnis _______________________________________________________ 7

Tabellenverzeichnis _________________________________________________________ 7

1. Einleitung und Überblick __________________________________________________ 8

2. Gesundheitspolitische Bedeutung von Leitlinien _______________________________ 8

3. Qualität darlegen ______________________________________________________ 11

3.1. Formen der Evidenz ______________________________________________________ 12

3.2. Evidenzbasierte Praxis ____________________________________________________ 12

3.3. Ebenen evidenzbasierten Handelns im Gesundheitswesen _______________________ 14

4. Leitlinien und Richtlinien _________________________________________________ 16

4.1. Nationale Versorgungsleitlinien _____________________________________________ 17

4.2. Richtlinien ______________________________________________________________ 17

5. Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ______________ 19

5.1. Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen ________ 21

5.1.1. Beispielhafte Einführung des Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten

Schmerzen ___________________________________________________________________ 24

5.1.2. Konzeptioneller Rahmen, Ablauf und Zeitplanung ___________________________________ 25

5.1.3. Kick-off-Veranstaltung _________________________________________________________ 26

5.1.4. Einführung eines Multiplikatorensystems __________________________________________ 26

5.1.5. Einführung in den einzelnen Abteilungen __________________________________________ 28

5.1.6. Durchführung des Audits _______________________________________________________ 28

5.2. Expertenstandard Sturzprophylaxe __________________________________________ 29

5.3. Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege ________________________ 31

5.4. Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege ___________________________ 33

6. Expertenstandards der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ________________ 36

6.1. Verfahrensordnung zur Entwicklung von GKV-Expertenstandards _________________ 37

6.2. DNQP oder GKV-Spitzenverband? ___________________________________________ 37

7. Qualitätsniveau (BUKO-QS) ______________________________________________ 40

8. Rapid Reports _________________________________________________________ 41

9. Systematische Analysen und Bewertungen __________________________________ 41

10. Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen ______ 43

11. Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression ________________________ 43

12. Diagnose- und Behandlungsleitlinie Demenz _______________________________ 45

12.1. Medikamentöse Therapie _______________________________________________ 46

12.2. Therapeutische und psychosoziale Empfehlungen und deren Evidenz ____________ 46

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 5 Studienheft Nr. 555

Glossar Algorithmus Genau definierte Vorgaben zu notwendigen Hand-

lungsschritten, anhand derer ein bestimmtes Problem gelöst werden soll.

Assessment Steht im Allgemeinen für eine Bewertung bzw. Beur-

teilung. Vorhandene Prozesse, das Ausmaß bestehen-den Hilfs- und Pflegebedarfs sowie gewählte Strate-gien werden anhand eines Assessments eingeschätzt. Darauf aufbauend können weitere Handlungen und ein notwendiger Unterstützungsbedarf geplant wer-den.

Audit Eine Form der Überprüfung, die häufig Anwendung

im Qualitätsmanagement findet. Im Rahmen eines Audits wird geprüft, ob gesteckte Ziele, vorliegende Standards und bestimmte Anforderungen erfüllt wer-den.

Behandlungspfad Genaue Festlegung der Patientenbehandlung und aller

damit verbundenen Abläufe. Gilt für eine definierte Fall- oder Behandlungsgruppe.

„Drehtür-Effekt“ Bezeichnet den Umstand, dass ein Betroffener nach

Entlassung aus der Klinik von zu Hause nicht ausrei-chend versorgt ist und zeitnah erneut in ein Kranken-haus aufgenommen wird.

Empowerment Ziel des Empowerments ist die Befähigung zur Auto-

nomie und Selbstbestimmung. Menschen und Ge-meinschaften sollen gestärkt werden, um so weit wie möglich für sich selbst einzutreten und die eigenen In-teressen zum Ausdruck zu bringen.

Evaluation Begutachtung eines Prozesses, Projektes oder sonsti-

ger Maßnahmen anhand bestimmter Kriterien, z. B. zuvor gesteckter Ziele.

Evidenz Das Vorhandensein eines ursächlichen Zusammen-

hangs. Nachweisbare Wirksamkeit einer Intervention. Evidenz-based medicine (Ebm) Systematische, methodisch hochwertige Auswertung

aller wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich be-stimmter Therapien oder Diagnosemethoden. Auf die-se Weise können wirksame Verfahren von nicht wirk-samen Verfahren unterschieden werden.

Implementierung Umsetzung von festgelegten Strukturen und Pro-

zessabläufen in einem System unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Regeln und Zielvorgaben.

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 6 Studienheft Nr. 555

Konsensus Übereinstimmung verschiedener Meinungen. Findung einer inhaltlichen Übereinkunft, wie es innerhalb der Expertengruppe bei der Erstellung der Expertenstan-dards der Fall ist.

Monitoring Überbegriff für alle Arten der unmittelbaren systema-

tischen Erfassung und Beobachtung eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme.

Recovery-Modell Alternative und ganzheitliche Art der Behandlung

schwerer psychischer Störungen. Eine gesundheits-förderliche Sichtweise hebt das Genesungspotenzial der Betroffenen hervor.

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 7 Studienheft Nr. 555

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Versorgungsplanung EbP ............................................................................................... 13

Abbildung 2: Vorgehen bei der Entwicklung von Expertenstandards ................................................. 20

Abbildung 3: Expertenstandard Schmerzmanagement i. d. Pflege bei akuten Schmerzen .................. 23

Abbildung 3: Modell zur Implementierung von Expertenstandards ..................................................... 24

Abbildung 4: Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege ........................................................... 30

Abbildung 5: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege .............................................. 32

Abbildung 6: Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege ................................................... 34

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Instrumente der Qualitätsdarlegung im Kontext evidenzbasierter Praxis ............................ 14

Tabelle 2: Übersicht über die DNQP-Expertenstandards ...................................................................... 21

Tabelle 3: Mitarbeiterbefragung zum Schmerzmanagement................................................................. 25

Tabelle 4: Ablaufübersicht mit Zeitplanung.......................................................................................... 26

Tabelle 5: Übersicht Multiplikatorenschulungen .................................................................................. 27

Tabelle 6: S3-Leitinie „Demenzen“ ...................................................................................................... 47

Tabelle 7: Empfehlungsgrade, S3-Leitlinie „Demenzen“ ..................................................................... 47

Tabelle 8: Evidenz-und Empfehlungsgrade .......................................................................................... 48

Tabelle 9: Therapeutische und psychosoziale Interventionen ............................................................... 49

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 8 Studienheft Nr. 555

1. Einleitung und Überblick Im In- und Ausland wird bereits seit mehreren Jahren die gesundheitspolitische Bedeutung von Leitli-nien diskutiert. In Deutschland werden pflegerische und medizinische Handlungsempfehlungen unter verschiedenen Bezeichnungen von den unterschiedlichsten Interessenkreisen herausgegeben. Das vor-liegende Studienheft will einen exemplarischen Überblick über ausgewählte Leitlinien verschiedener Interessenkreise geben. Ein Schwerpunkt wird in Kapitel 8 den heute pflegerisch sehr bedeutsamen nationalen Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) gewidmet, wobei sich auf ausgewählte konzentriert wird. Exemplarisch wird am Experten-standard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen eine mögliche Implementierung des Standards in einer Einrichtung des Gesundheitswesens skizziert. Generell soll dieses Studienheft verdeutlichen, dass nicht allein professionsbezogene Ansätze, wie die Expertenstandards des DNQP, existieren. Daneben werden auch multiprofessionsbezogene Ansätze, wie beispielsweise die Entwicklung von Qualitätsniveaus, dargestellt. Einige Kapitel enden mit Fragen und Übungen zur Selbstkontrolle. Die jeweiligen Antworten und Lösungsvorschläge finden sich im letzten Kapitel dieses Studienheftes. Am Ende des Literaturverzeichnisses werden vertiefende Literaturhinweise zum weiterführenden Quellenstudium gegeben. Der gesamte Lehrstoff dieses Studienheftes enthält Querverbindungen zu anderen Modulen, bei-spielsweise zur evidenzbasierten Therapie, zu integrativen Versorgungsansätzen, zur Gesundheitspoli-tik und zur Projektarbeit, die schließlich in der Erstellung einer Master-Thesis münden soll. Zum Inhalt und zu den Anforderungen des Studienhefts gehören auch vereinzelt englischsprachige Einschübe oder Abschnitte, um den Gebrauch und die Übung mit internationalen Veröffentlichungen anzuregen und zu unterstützen. 2. Gesundheitspolitische Bedeutung von Leitlinien Lernziele dieses Kapitels sind: Die Bedeutung von Leitlinien als effektive Steuerungsinstrumente und die Notwendigkeit einer

sinnvollen Einbindung derselben in das deutsche Gesundheitssystem zu verstehen.

Ein Verständnis dessen zu entwickeln, dass Leitlinien gesundheitspolitisch von Bedeutung sind und dass diese Bedeutung in den letzten Jahren im In- und Ausland unter verschiedenen Aspekten diskutiert wurde. Zum einen als Instrumente des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Medizin (AWMF/ÄZQ 2001), zum anderen als Steuerungselement der Gesundheitsversorgung.

Der letztgenannte Aspekt wird insbesondere in England, in Neuseeland und in den USA immer wieder hervorgehoben, so z. B. von Eddy:

„It is not stretching things too far to say that whoever controls practice policies controls medicine“ (Eddy 1990).

Allerdings bezieht sich diese Einschätzung wohl eher auf ein Instrumentarium, das im deutschen Sprachraum unter der Bezeichnung „Richtlinien“ bekannt ist (z. B. Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen). Insgesamt stellen Leitlinien eine Möglichkeit zur externer und interner Qualitätssicherung dar. Sie bieten einen Leitfaden, um im Alltag evidenzbasiert zu handeln (Fiene, Kirchner & Ollenschläger 2001).

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 9 Studienheft Nr. 555

„Im Gegensatz zu Richtlinien sind Leitlinien Orientierungshilfen im Sinne von ´Handlungs- und Entscheidungs-

korridoren´, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Dies bedeutet, dass

Leitlinien zwar nicht juristisch, aber normativ verbindlich sind, sie sollen in der Regel befolgt werden, lassen

aber im individuellen Fall bei entsprechender Begründung Handlungsspielraum.“ (Fischer/Berndt 2000) In Deutschland werden medizinische Handlungsempfehlungen seit Jahrzehnten unter verschiedenen Bezeichnungen (Leitlinien, Empfehlungen, Standards etc.) von den unterschiedlichsten Interessenkrei-sen herausgegeben. Exemplarisch seien hier nur die Folgenden genannt: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) / Medi-

zinisch-Wissenschaftliche Fachgesellschaften Berufsgenossenschaften Berufsverbände Bundesärztekammer: Wissenschaftlicher Beirat, Arzneimittelkommission der Ärzteschaft Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Kliniken / Praxisverbünde Wissenschaftliche Institute / Experten

In die gesundheitspolitische Diskussion wurde die Thematik bereits 1993 vom Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen eingebracht (SVR 1994: 34 f.). Auf seine Anregung hin erarbeiteten die Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der AWMF bis heute über 1200 ärzt-liche Leitlinien, die über das Internet für jedermann zugänglich sind. Zur Transparenz und Qualitätsförderung von Leitlinien etablierten Bundesärztekammer und Kassen-ärztliche Bundesvereinigung 1999 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen das Deutsche Leitlinien-Clearingverfahren (DCL). Das DCL kooperiert national mit Herausgebern und Nutzern von Leitlinien, unterstützt die Leitlinien-implementierung und ist in internationalen Leitlinien-Arbeitsgruppen tätig (z. B. des Europarates, der Europäischen Kommission, des National Guideline Clearinghouse der USA). Folgende Aufgaben des Leitlinien-Clearingverfahrens der Selbstverwaltungskörperschaften im Ge-sundheitswesen (BÄK/KBV 2000) können benannt werden: Bewertung von wichtigen Leitlinien anhand vorab festgelegter Kriterien, Kennzeichnung der für gut befundenen Leitlinien, Monitoring des Fortschreibens von Leitlinien, Information über Leitlinien, Unterstützung bei der Verbreitung und Implementierung von Leitlinien, Koordination von Erfahrungsberichten über bewertete Leitlinien, Unterstützung bei der Evaluation von Leitlinien.

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 10 Studienheft Nr. 555

Übungsaufgaben zur Selbstkontrolle SK

1. Unter welchen Aspekten wird die gesundheitspolitische Bedeutung von Leitlinien diskutiert? 2. Benennen Sie Interessenverbände, die in Deutschland medizinische Handlungsempfehlungen

herausgeben.

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 11 Studienheft Nr. 555

Leitlinien als Steuerinstrument im Gesundheitswesen In der Diskussion um die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems wird Leitlinien seit Jahren eine Schlüsselrolle für die Bewältigung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsproblemen bei-gemessen. Sind Leitlinien evidenzbasiert, so besitzen sie nachweislich „ein großes Potenzial zur Ver-besserung des gesundheitlichen und pflegerischen Status in der jeweiligen Zielgruppe“ (Görres/Reif 2011: 592). Leitlinien sollen helfen, gesteckte Versorgungsziele zu erreichen. In erster Linie sind sie ein hilfreiches Instrument zur Steigerung der Prozessqualität (Gärtig-Daugs 2014). Allerdings ist die Frage ungelöst, ob sich die Implementierung von Leitlinien in Deutschland flächen-deckend günstig auf Verhalten von Therapeuten/Therapeutinnen und Patienten/Patientinnen, strukturelle Probleme (insbesondere die Schnittstellenproblematik), Versorgungsqualität und

Wirtschaftlichkeit

auswirken könnte. Erste Ergebnisse zur Wirkung von Leitlinien in der Diabetes-Versorgung unterstüt-zen diese Annahme (Fachkommission Sachsen 2000). Allerdings hat man im Ausland lernen müssen, dass Empfehlungen von Leitlinien nur dann wirksam werden, wenn aufwändige Implementierungs-maßnahmen angewandt werden. Dabei hat sich gezeigt, dass die Nutzung von Leitlinien nicht obliga-torisch zur „Kostendämpfung“ führen wird: Einerseits ist die flächendeckende Implementierung teuer, andererseits werden bei erfolgreicher Implementierung von Leitlinien für unterversorgte Gebiete (z. B. Diabetikerschulung) die Betreuungskosten pro Patient(in) vorerst steigen. Fiene et al. (2001) geben zu bedenken, dass die Entwicklung von Leitlinien gut geplant werden sollte, um vorhandene Ressourcen im Gesundheitswesen zu schonen. Voraussetzung für die Erstellung und Planung ist demnach die Ge-wissheit, dass die entsprechende Leitlinie Anwendung finden wird. Zur Sicherung einer hohen Quali-tät sollten vorhandene und genutzte Leitlinien regelmäßig evaluiert werden. Nur durch die nahtlose Einbindung des Leitlinien-Themas in das komplexe Geflecht von Regelungen und Verantwortlichkeiten des deutschen Gesundheitssystems wird es gelingen, Leitlinien als effektive Steuerungsinstrumente zu nutzen. 3. Qualität darlegen Weltweit ist die Qualität ein großes Thema in der Gesundheitsversorgung. Die Weltgesundheitsorga-nisation („world health organization“ – WHO) forderte bereits 1980 alle Mitgliedsstaaten zur Quali-tätssicherung in der Gesundheitsversorgung auf. Hierzu zählen für jeden Staat geeignete Maßnahmen zur Förderung und Messung der Qualität im Gesundheitswesen (Schiemann/Moers 2011). Hierauf aufbauend entstand auf europäischer Ebene für den Bereich der Pflege das Netzwerk EuroQUAN. „Der Vorteil von Netzwerken gegenüber anderen Organisationsformen besteht darin, dass sie auf-grund der Kultivierung informeller Austauschprozesse dynamischere Entwicklungen durch Synergieef-

fekte ermöglichen.“ (Schiemann/Moers 2011) In den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in Deutschland wurden daher entsprechende Netzwerke gegründet, so z. B. das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Ausgehend von einem Qualitätsverständnis, das den evaluativen Ansatz von Qualität in den Vorder-grund stellt, gilt es dauerhaft, folgende Aspekte zu berücksichtigen: Wie kann Qualität nachgewiesen werden und was ist im professionellen Kontext „state oft the art“? Unter diesem Begriff wird die pro-fessionelle Klärung des aktuell vorliegenden Wissensbestandes verstanden, die oft als evidenzbasierte Praxis (EbP) definiert ist. Unter Evidenz (engl. evidence) wird ganz allgemein die wissenschaftliche Konkretisierung eines Kausalzusammenhangs verstanden und das Identifizieren beeinflussender Fak-toren (z. B., wenn A auf B trifft, entsteht C und wird beeinflusst durch X). Dabei wird zwischen inter-ner und externer Evidenz unterschieden. Im Qualitätsdiskurs kommt die größere Bedeutung dabei meist der externen Evidenz zu.

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 12 Studienheft Nr. 555

Merke: „State oft the art“ wird verstanden als professionelle Klärung des aktuell vorlie-

genden Wissensbestandes, oft definiert als evidenzbasierte Praxis.

3.1. Formen der Evidenz

Bei Betrachtung der Evidenz wird zwischen externer und interner Evidenz unterschieden. Externe Evidenz beschreibt bestehendes oder von Dritten gesichertes Wissen (Behrens, Langer 2010). Es beruht in erster Linie auf empirischer klinischer Forschung in Form von randomisiert kontrollier-

baren Studien (RCT) oder quasi-experimentellen Studien. Darüber hinaus liefern systematische Analy-sen dieser Studien Hinweise auf externe Evidenz und sind insofern interessant, als sie deren Ergebnis-se miteinander vergleichen und interpretieren. Interne Evidenz ist gekennzeichnet durch Patientenorientierung und kann am besten mit Erfahrungs-wissen, Intuition und Situationskompetenz umschrieben werden (Behrens, Langer 2010). Sie ist immer dann von Bedeutung, wenn keine systematische Darlegung externer Evidenz vorliegt. 3.2. Evidenzbasierte Praxis Der Begriff „evidenzbasierte Praxis“ (EbP) steht für die Integration individueller Expertise mit der bestmöglichen zur Verfügung stehenden externen Evidenz aus systematischer Forschung. Diese Integration ist in Abbildung 1 dargestellt und findet sich in allen Bereichen des Versorgungssys-tems wieder. Neben den konkreten Bedürfnissen des Patienten/der Patientin sind externe und interne Evidenz zur Planung einer Versorgungssituation oder auch Behandlung/Therapie notwendig. Alle Aspekte werden wie in einem Trichter zusammengeführt und führen zusammen zur Planung des best-möglichen Versorgungsergebnisses.

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 13 Studienheft Nr. 555

Abbildung 1: Versorgungsplanung EbP (eigene Darstellung, Uchtmann 2019)

Das Konzept der evidenzbasierten Praxis (EbP) ist auch im Sozialrecht präsent, wenn es dort u. a. heißt, dass nur diejenige Leistung angeboten werden darf, die dem wissenschaftlichen Stand medizi-nisch-pflegerischer Leistungen entspricht (§ 135a SGB V). Ergänzt wird dies um das im Sozialrecht ebenfalls verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 135 SGB V), d. h. neben dem Nachweis der Evidenz-basierung einer Intervention sind auch Fragen bzgl. der Kosten zu berücksichtigen. Als Oberbegriff findet sich in der Literatur häufig der Begriff „Evidencebased Health Care“ (EbHC) (Schrappe, Lüngen 2010). Dieser ist umfassender und bezieht sich auf die gesamte Gesundheitsver-sorgung. Er kann daher als Oberbegriff für evidenzbasiertes Handeln diverser Berufsgruppen im Ge-sundheitssystem angesehen werden. Die Umsetzung von EbHC hat in der Vergangenheit zu innovati-ven Neuerungen geführt, die Schrappe und Lüngen (2010) wie folgt beschreiben:

„Das Leistungsspektrum und die Leistungsfähigkeit (Qualität, Menge und Kosten der Leistun-

gen) des Gesundheitssystems werden öffentlich diskutiert und Entscheidungen werden politisch her-

beigeführt, wie es z. B. in Deutschland durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Gesund-

heitsfonds geschieht.

Die Koordination der Behandlung wird durch nationale, z.T. sozialrechtlich relevante Leitli-

nien angestrebt, die von übergeordneten Institutionen (z. B. IQWiG) oder Fachgesellschaften erarbei-

tet werden.

Instrumente zur transsektoralen Versorgung werden geschaffen (Integrierte Versorgung, Case

Management, Disease Management).

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 14 Studienheft Nr. 555

Auf institutioneller Ebene werden interne Leitlinien und Behandlungspfade erarbeitet, um die

Prozesse besser aufeinander abzustimmen.“ (Schrappe, Lüngen 2010: 26f.) Bei der Umsetzung von evidenzbasierter Praxis spielen standardisierte Strukturen und Assessments eine große Rolle. Im Arbeitsalltag fehlt in der Regel die Zeit, um jeden Schritt abzuwägen und auf Evidenzbasierung hin zu hinterfragen. Dieses wird durch standardisiertes Vorgehen und durch stan-dardisierte Prozesse erleichtert. Werden diese regelmäßig in den Arbeitsalltag integriert, stellen sie die Grundlage für evidenzbasiertes Handeln dar. Voraussetzungen, die den Erfolg dieser Arbeitsweise bedingen, sind zum einen die wissenschaftliche Prüfung der Instrumente und zum anderen die korrekte Anwendung. Bevor eine Einrichtung ein bestimmtes Verfahren oder Assessment fest implementiert, sollte dieses genau geprüft werden (Bartholomeyczik, Hunstein 2006). Eine umfassende Auswahl an Assessmentinstrumenten wurde von Reuschenbach und Mahler (2011) zusammengestellt. Die korrekte Anwendung und die Integration in die tägliche Praxis gelten als wichtig, um anhand von Assessments auch dauerhaft Einschätzungen durchführen zu können, die weitere Handlungen bedingen (Bartholo-meyczik, Hunstein 2006). 3.3. Ebenen evidenzbasierten Handelns im Gesundheitswesen Der Europarat hat im Jahr 2001 gefordert, dass die Gesundheitsberufe ihr Handeln als evidenzbasierte Praxis verstehen (Europarat 2001). Der Rat geht von drei Ebenen evidenzbasierten Handelns aus (Schmidt 2010). Demnach findet evidenzbasiertes Handeln auf der Mikro-, der Meso- und der Makro-ebene statt.

Mikroebene die klinische Praxis der Versorgung von Individuen auf der Basis des besten zur Verfügung stehenden Wissens

Mesoebene die Implementierung einer derzeit überlegenen Vorgehensweise in Diagnostik, The-rapie und Pflege

Makroebene die Systemsteuerung mittels Gesundheits-/Qualitätsziele als evidenzbasiertes Ge-sundheitssystem.

In der Tabelle 1 sind Instrumente zur Qualitätsdarlegung und ihre Zuordnung zu den drei Ebenen evi-denzbasierten Handelns zusammengestellt: Tabelle 1: Instrumente der Qualitätsdarlegung im Kontext evidenzbasierter Praxis

Mikroebene Mesoebene Makroebene

Interne in Kombination mit externer Evidenz

Expertenstandards Leitlinien

Nationale Versorgungsleit-linien

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Evidenzbasiertes Handeln im Gesundheitswesen – eine Praxisanleitung

i. d. F. v. 15.10.2019 Seite 15 Studienheft Nr. 555

Übungsaufgaben zur Selbstkontrolle SK

3 Reflektieren Sie die Begriffe: „externe Evidenz“, „interne Evidenz“ und „evidenzbasierte Pra-

xis“. 3a Stellen Sie sich eine konkrete Situation aus Ihrem Berufsalltag vor, in der eine Versorgungssi-

tuation, Therapie oder Behandlung geplant wird. Füllen Sie die Einzelkomponenten aus Ab-bildung 1 mit entsprechenden Inhalten. Welche Aspekte sind entscheidend für Ihre Entschei-dungsfindung?

3b Welche standardisierten Strukturen und Assessments sind Ihnen aus Ihrem Berufsalltag be-

kannt? 4 Ordnen Sie den drei Ebenen evidenzbasierten Handelns je ein Instrument zur Qualitätsdarle-

gung zu.

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