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Wichtige Tipps des Österreichischen Roten Kreuzes. Mehr zum Thema lesen sie unter http://kurier.at/gesundheitTRANSCRIPT
Erste Hilfe bei Atem-Kreislauf-StillstandWichtige Tipps des Österreichischen Roten Kreuzes
1.Ansprechen, berühren,um Hilfe rufen
Wenn möglich,Defibrillatorholen lassen.
Überprüfen Sie,ob eine Atmungvorhanden ist. Wenn ja, muss derVerletzte in diestabile Seitenlagegebracht werden.
Notruf
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2.Atemkontrolle
Ist die Person nichtansprechbar und atmetsie nicht normal, drehen Sie sie auf den Rücken.Bei einem Verletzten,der nicht normal atmet, muss sofort mit derHerzdruckmassagebegonnen werden.
• Legen Sie den Verletzten auf einen festen Untergrund und überstrecken Sie den Kopf. Jeder vor Ort ist gefordert, unverzüglich mit der Wiederbelebung zu beginnen.
3.Herzdruckmassage
Die Herzmassage muss schnell genug und tief genug durchgeführt werden. Durch Drückenauf den Brustkorb wird wieder Blut ins Gehirn(u. a. Organe) gepumpt.
• Legen Sie eine Hand mit dem Handballen auf die Mitte des Brustkorbes des Betroffenen.• Legen Sie die zweite Hand darüber und stre- cken Sie beide Arme durch. Dann drücken Sie kräftig mit beiden Händen auf den Brustkorb.
4.Wiederbelebungsrhythmusund Geschwindigkeit
... und das so lange, bis der Betroffene wieder normal atmet.
100-mal in der Minute entspricht dem Rhythmus des Radetzkymarsches bzw. dem des Bee-Gees-Songs „Stayin’ Alive“.
Ein darin nicht trainierter Helfer kann die Beatmung weglassen!
30 x drücken
2 x beatmen
abwechselnd:
Herzdruckmassage:
Rund 100 xin der Minute ...
5.Defibrillator
Der „Defi“ ist ein elektro-nisches Gerät, mit demman auch als Laie durch einen Stromstoß ein Herz wieder richtig zumSchlagen bringen kann.So gehen Sie richtig mit dem Defibrillator um:
• Gerät einschalten und den Anweisungen folgen.• Elektroden aus der Verpackung nehmen und sie genau nach den Abbildungen auf den trockenen Brustkorb des Betroffenen kleben.• Die begleitende Herzdruckmassage wird nur nach Aufforderung durch das Gerät unterbrochen.
5.6.
Tipp! Man kann nichts falsch machen – außer, nichts zu tun! Man kann auch nicht rechtlich belangt werden – außer wegen unterlassener Hilfeleistung!