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Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die staatlichen
Vorsorgeeinrichtungen
Präsentation des Projekts des Staatsrats vom 3. Dezember 2008
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Wesentliche Elemente
• Fusion der VPSW und der RVKL auf den1. Januar 2010
• Wesentliche Aufkapitalisierung der aus der Fusion entstandenen Kasse mit dem Ziel bis spätestens zum 1. Januar 2012 einen Deckungsgrad von 80% zu erreichen.
• Die Aufkapitalisierungsbeträge werden beim Staat angelegt.
Jüngste Geschichte
• In-Kraft-Treten des GVE auf den 1. Januar 2007
• Wichtigste Massnahmen des GVE
• Festlegung der finanziellen Zielsetzungen• Neues rechtliches Statut der VPSW• Neue Organisation der zwei Kassen• Aufkapitalisierung von 605 Millionen• Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge (-1,5%)• Harmonisierung des ordentlichen Rücktrittsalters• Einfrierung der Renten während fünf Jahren
Jüngste Geschichte
• Ergänzende, vom GVE vorgesehene Massnahmen
• Erreichen eines Deckungsgrades von 80% bis zum 31. Dezember 2009
• Fusion der VPSW und der RVKL bis spätestens 31. Dezember 2009
• Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat bis spätestens 1. Januar 2012
Jüngste Geschichte
• 10. Juni 2008 : Einsetzen eines Steuerungsausschusses (SteAu)
• Mitte September 2008 : Rapport und Vorentwurf des SteAu
• Oktober 2008 : Vernehmlassung
• 3. Dezember 2008 : Botschaft und Entwurf des Staatsrats
Kernpunkte des Projekts
• Fusion der VPSW und der RVKL
• Zusätzliche Aufkapitalisierung bis zu einem Deckungsgrad von 80 %
• Finanzierung der Aufkapitalisierung
• Anlegen der Aufkapitalisierungsbeträge
• Finanzielle Auswirkungen für den Staat
Fusion der VPSW und der RVKL
• Absorbtionsfusion
• Transfer der Aktiven und der Passiven von der RVKL zur VPSW
• Transfer der Mitglieder der RVKL zur VPSW mit all ihren Rechten und Pflichten
• In-Kraft-treten am 1. Januar 2010
• Name der neuen Kasse: PKWAL
Zusätzliche Aufkapitalisierung
• Harmonisierung der Deckungsgrade
• Betrag : 55 Millionen
Zusätzliche Aufkapitalisierung
• Gründe, die eine Aufkapitaliserung rechtfertigen
• Finanzielles Gleichgewicht
• Zielvorgaben gemäss Art. 10 GVE
• Gegenwärtige Revision des BVG – Finanzierung des ORVE
• Schritt 3 – Beitragsprimat
Zusätziche Aufkapitalisierung
• Phase 1
• Wirksam ab 1. Januar 2010
• Betrag : 310 Millionen ( inbegriffen die 55 Millionen für die Harmonisierung )
• Geschätzter notwendiger Beitrag vor der Verschlechterung der Krise auf den Kapitalmärkten
Zusätzliche Aufkapitalisierung
• Phase 2
– Spätestens bis 1. Januar 2012
– Zusatz um einen Deckungsgrad von 80% zu erreichen
– Entscheid des Grossen Rats
Finanzierung - Interne Aspekte
• Betrag zur Erreichung der Harmonisierung
• Ähnliches Vorgehen wie bei der Aufkapitalisierung 2007:
– Zusätzlicher Vorschuss des Staates in den Fond
– Vorschuss mit einem Zins von 3,5%
– Rückzahlung durch Annuitäten von 30 Millionen
Finanzierung - Interne Aspekte
• Saldo der Aufkapitalisierung
• Einlage direkt in den Spezialfond durch Eigenkapital des Staates
• Keine finanziellen Auswirkungen auf die Voranschläge und die Verwaltungsrechnung des Staates, lediglich der Zins des aufgenommenen Kapitals
Finanzierung – externe Aspekte
• Für die Summe der Beiträge
• Anleihen bei der PKWAL
– Dauer: 40 Jahre
– Zinsen entsprechend dem angewandten technischen Satz der neuen Kasse (zurzeit 4,5%)
Plazierung
• Für den Gesamtbetrag
• Die Anleihen des Staates sind für die PKWAL Anlagen:
– Kein Risiko von Substanzverlust
– Gesicherte regelmässige und bedeutende Rendite
Finanzielle Auswirkungen für den Staat
• Aktuelle Annuität von 30 Millionen
• Keine Änderung des jährlichen Bruttobetrages
• Verlängerung um fünf Jahre
• Reduktion des Teil « Amortisierung» von 1,8 Millionen im Jahre 2010, fortlaufend gesteigert bis 2037
Finanzielle Auswirkungen für den Staat
• Zinsen• Phase 1:
– 13,95 Millionen im Jahr verzinst zu 4,5%– 12,4 Millionen im Jahr verzinst zu 4 %
• Phase 2:– Laut aktuellen Einschätzungen
» 11,7 Millionen im Jahr verzinst zu 4,5 %» 10,4 Millionen im Jahr verzinst zu 4 %
• Total der 2 Phasen– Laut aktuellen Einschätzungen
» 25,65 Millionen im Jahr verzinst zu 4,5 %» 22,8 Millionen im Jahr verzinst zu 4 %
Organisation der neuen Kasse
• In den Grundzügen die gleiche Organisation wie die aktuellen Kassen
• Erhöhung der Vorstandsmitglieder von 8 auf 10
• Die Zusammensetzung der Delegierten-versammlung ist im Zusammenhang mit der Änderung des Reglements dieser Versammlung vorgesehen
Vorsorgesystem und wohlerworbene Rechte
• Keine Änderung des Vorsorgesystems im Gesetzesentwurf
• Kleinere Anpassungen dieses Systems durch das Grundreglement
• Garantie der wohlerworbenen Rechte
Phase 3 – Beitragsprimat
• Der vorliegende Entwurf zielt auf die Realisierung der Phase 2 wie im GVE vorgesehen
• Der Übergang vom Beitrags- zum Leistungsprimat erfolgt in Phase 3
• Die Arbeiten für Phase drei wurden noch nicht aufgenommen
• Sie werden in Zusammenarbeit mit den Versicherten gemacht und sollen die gerechten Interessen der verschiedenen Parteien berücksichtigen.
Schlussfolgerungen
• Umsetzung des vom Gesetzgeber erteilten Auftrags zur Fusion
• Bedeutende zusätzliche Aufkapitalisierung• Hoher finanzieller Aufwand für den Staat
• Gerechtfertigte Massnahme durch die Garantie eines finanziellen Gleichgewichts der neuen Kasse