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Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung
Endbericht
Karlsruhe
August 2014
Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd
Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung
Endbericht
Bearbeiter
Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung)
B.Sc. Nathalie Mickeleit
Verfasser
MODUS CONSULT Karlsruhe
Dr.-Ing. Frank Gericke
Freier Architekt und Stadtplaner
Pforzheimer Straße 15b
76227 Karlsruhe
0721 / 940060
Erstellt im Auftrag der Verbandsgemeinde Wachenheim
im August 2014
Zwischenbericht 3
Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd
Inhalt
1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.1 Beschreibung der Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.2 Zuständige Behörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.3 Rechtlicher Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.4 Geltende Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.5 Geltende Lärmindices . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2. Bewertung der Ist-Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
2.1 Umfang des Untersuchungsgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
2.2 Verkehrsdaten und sonstige schalltechnische Parameter . . . . . . . . . . . 9
2.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2.4 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind . . . . . 10
2.5 Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3. Maßnahmenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung . . . . . . . . . . . . 11
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.3 Schutz ruhiger Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen . 12
4. Kurzfassung: Formelle und finanzielle Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.4 Bewertung der Durchführung und Ergebnisse des Aktionsplans . . . . 13
4.5 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen . . . . . . . . . 13
4.6 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung . . . . . . . . . . . . 14
4.7 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten 5 Jahren 14
4.8 Langfristige Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
4.9 Schutz ruhiger Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
4.10 Schätzwert für die Reduzierung der Betroffenen Personen . . . . . . . 14
4.11 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans . . . . . . 15
4.12 Link zum Aktionsplan im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Zwischenbericht 4
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Tabellen
Tab. 1: Grenzwerte der Lärmsanierung nach VLärmSchR 97 7
Tab. 2: Grenzwerte der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV 8
Tab. 3: Verkehrsmengen aus der Strategischen Lärmkartierung 9
Tab. 4: Betroffenheitstabelle in der VG Wachenheim in 2012 10
Tab. 5: Ellerstadt mit Akaziensiedlung: A 650 Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h 11
Tab. 6: Anzahl und Veränderung der Betroffenen in der VG Wachenheim 14
Pläne
Plan 1 Übersichtsplan Lden 2012
Plan 2 Geräuscheinwirkungen Lden Ellerstadt mit Akaziensiedlung
Plan 3 Übersichtsplan Lnight 2012
Plan 4 Geräuscheinwirkungen Lnight Ellerstadt mit Akaziensiedlung
Zwischenbericht 5
1Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr – diesentspricht 8.200 Kfz/Tag (§ 47b Nr.3 BImSchG)
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1. Allgemeines
1.1 Beschreibung der Gemeinde
Die Verbandsgemeinde Wachenheim liegt im südlichen Teil des Landkreises Bad
Dürkheim in ländlichen Raum. Östlich der Stadt Wachenheim schließen sich die
drei Ortsgemeinden Friedelsheim, Ellerstadt und Gönnheim an.
Auf einer Gesamtfläche von ca. 4.400 ha leben 10.461 Menschen (Stand:
31.08.2013). Der Großteil der Gemarkungsfläche entfällt auf den Pfälzer Wald,
Reb- sowie Ackerland.
In bzw. am Gebiet der Verbandsgemeinde liegt die Autobahnen A 650, die
Bundesstraßen B 271, B 37 und die Landesstraße L 516, L 525, L 526 und L 527.
1.2 Zuständige Behörde
Gemäß § 47e BImSchG sind die zuständigen Behörden für Lärmaktionspläne die
Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Zuständig für diese Lärmaktionsplanung ist:
Verbandsgemeinde Wachenheim
Weinstraße 16
67157 Wachenheim
Tel. 06322 / 9580-0
Fax. 06322 / 9580-59
http://www.vg-wachenheim.de
1.3 Rechtlicher Hintergrund
Anlass für die Lärmaktionsplanung ist die jüngst erfolgte Veröffentlichung der
Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 (zweite Stufe) für Hauptverkehrsstraßen1
durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in
Rheinland-Pfalz (LUWG). Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die
EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immis-
sionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkar-
tierung (34. BImSchV) in Deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus den Kartie-
rungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden - nach europäischer
Rechtssetzung - die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d
BImSchG).
Zwischenbericht 6
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Für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung kann es durchaus erforderlich sein,
die Lärmkartierung 2012 für Hauptverkehrsstraßen zu ergänzen. Einzubeziehen
sind hier verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante
Straßen mit weniger als 8.200 Kfz/Tag. Dies ist in Wachenheim aufgrund der
generell niedrigen Verkehrsbelastungen nicht erforderlich. Zusätzlich könnten
die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 160 Zügen/Tag (Stufe
1) und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 80 Zügen/Tag
(Stufe 2) einbezogen werden, doch liegen diese nicht im Gemeindegebiet von
Wachenheim.
Die rechtliche Grundlage für Lärmaktionsplanung bildet das am 30. Juni 2005 in
Kraft getretene “Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm” (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Im Bundes-
immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden die Paragraphen 47a-47f als 6. Teil
eingefügt (Lärmminderungsplanung). Die Anforderungen und Inhalte der Lärm-
kartierung und des Lärmaktionsplans werden durch das Gesetz zur Umsetzung
der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(§§ 47a- 47f BImSchG) vom 24.06.2005 sowie durch die Verordnung über die
Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 06.03.2006 geregelt. Das Gesetz beschränkt
sich im Wesentlichen auf die Vorgaben der EG-Richtlinie, d.h. die Festlegung
von Mindestanforderungen und Fristen für die Erstellung von Lärmkarten und
Lärmaktionsplänen (Maßnahmenplan oder -konzept) und regelt darüber hinaus
lediglich die Zuständigkeiten. Weitere Konkretisierungen erfolgen in der Ver-
ordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
Nach dem Gesetz müssen Lärmminderungspläne für sämtliche Hauptlärmquel-
len und Ballungsräume aufgestellt werden. Ein Lärmminderungsplan besteht aus
zwei Teilen, der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan; er ist alle 5 Jahre zu
aktualisieren.
Aus der Kartierungspflicht erwächst nach europäischem Recht für die Städte und
Gemeinden die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (§47d
BImSchG). § 47d Abs. 6 i.V. mit § 47 Abs. 6. BImSchG beschreibt die Verbind-
lichkeit der Lärmaktionsplanung. Maßnahmen, welche im Lärmaktionsplan
festgesetzt sind, sind durch die zuständigen Behörden oder nach anderen
Rechtsvorschriften durchzusetzen, sofern sie den fachlichen Anforderungen
gerecht werden. Hieraus ergibt sich eine interne Bindungswirkung für alle Träger
öffentlicher Verwaltung.
Die besonderen fachgesetzlichen Vorschriften werden jedoch durch die Inhalte
des Lärmaktionsplans und das BImSchG nicht verdrängt. Demzufolge haben die
zuständigen Behörden planungsrechtliche Festlegungen in den Lärmaktions-
Zwischenbericht 7
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Grenzwerte der Lärmsanierung in dB(A) Tag Nacht
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Alten-heimen, in reinenund allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten
70 dB(A) 60 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A)
in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A)
Tab. 1: Grenzwerte der Lärmsanierung nach VLärmSchR 97
plänen bei Fachplanungen in ihre Überlegungen einzubeziehen und soweit wie
möglich zu berücksichtigen. Eine strikte Beachtungspflicht besteht damit al-
lerdings nicht. Außerdem kann es bei der Durchsetzung von Maßnahmen auch
dazu kommen, dass einzelne Nachweise über andere Rechtsvorschriften geführt
werden müssen. So muss beispielsweise der Nachweis zur Anordnung von
Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung mit den Lärmschutz-
Richtlinien-StV geführt werden.
1.4 Geltende Grenzwerte
Für die Aktionsplanung gibt es nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine
gesetzlich festgelegten Grenzwerte.
Die Grenzwerte für Straßenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf
den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) bzw. Nacht (22:00 bis 6:00
Uhr).
In folgenden Regelwerken werden Grenzwerte genannt:
Die "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des
Bundes - VLärmSchR 97" vom 27.05.1997 gilt für den Lärmschutz an bestehen-
den Straßen (Lärmsanierung). Lärmschutzmaßnahmen setzen voraus, dass der
Beurteilungspegel einen der folgenden Grenzwerte überschreitet:
Mit der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV vom 12. Juni 1990 ist eine
Rechtsvorschrift erlassen, in der Grenzwerte bei Neu- und Ausbaumaßnahmen
von öffentlichen Verkehrswegen festgelegt sind. Diese Verordnung gilt für den
Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Verkehrswegen.
Die 16. BImSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von
Verkehrswegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte fest und regelt das Ver-
fahren für die Berechnung des Beurteilungspegels zur Feststellung der Belastung
durch Verkehrsgeräusche. Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgen-
den Immissionsgrenzwerte:
Zwischenbericht 8
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Grenzwerte der Lärmvorsorge in dB(A) Tag Nacht
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A)
in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungs-gebieten
59 dB(A) 49 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten* 64 dB(A) 54 dB(A)
in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)
* Außenbereiche sind wie Mischgebiet zu beurteilen
Tab. 2: Grenzwerte der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV
1.5 Geltende Lärmindices
Die Lärmkarten sind im Lärmindex LDEN und im Lärmindex LNight angegeben, der
nach der VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an
Straßen nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV))
ermittelt ist.
Der Lärmindex ist ein berechneter Mittelungspegel, welcher die im zeitlichen
Ablauf schwankenden Geräusche zu einem mittleren konstanten Geräusch über
einen bestimmten Zeitraum zusammenfasst.
< LDEN: Mittelungspegel über Tag, Abend und Nacht (24 Stunden) mit 0 dB(A)
Zuschlag für den Tag, 5 dB(A) Zuschlag für den Abend und 10 dB(A) für die
Nacht.
< LNight: Mittelungspegel für die Nacht (8 Stunden).
Zwischenbericht 9
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Straße Lmeday
Lme evening
Lme night
DTV [Pkw/h](Day)
[Lkw/h](Day)
[Pkw/h](Evening)
[Lkw/h](Evening)
[Pkw/h](night)
[Lkw/h](night)
A 650 nördl. Ellerstadt 64,87 62,61 57,01 23.347 704,415 23,29 491,275 5,965 115,205 3,805
B 271 östl, Wachenheim 64,89 62,29 57,04 13.505 408,59 18,805 269,085 5,49 64,293 3,38
L 527 nördl, Akazien-siedlung
66,67 64,31 58,53 11.268 662,312 23,309 442,826 7,202 95,804 4,202
Tab. 3: Verkehrsmengen aus der Strategischen Lärmkartierung
2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Umfang des Untersuchungsgebietes
Der Umfang des Untersuchungsgebiets umfasst die Ortsgemeinde Ellerstadt mit
der Akaziensiedlung sowie einen Teilbereich der Ortsgemeinde Friedelsheim.
Die im Untersuchungsgebiet verlaufenden Straßen mit einer Verkehrsbelastung
von mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr sind:
< die Bundesautobahn A 650 von Betriebs-km ca. 10+200 (östliche Grenze der
VG Maxdorf) bis Betriebs-km ca. 14+000 (Beginn der B 37),
< die B 37 von der L 527 bis Beginn der OG Friedelsheim,
< die B 271 in Höhe der Stadt Wachenheim von der südlichen Gemarkungs-
grenze Richtung Forst bis zur nördlichen in Richtung Bad Dürkheim,
< die L 527 auf Höhe der Akaziensiedlung.
Das Untersuchungsgebiet liegt in keinem Ballungsraum und umfasst keine
Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen.
2.2 Verkehrsdaten und sonstige schalltechnische Parameter
Die maßgebenden Straßenabschnitte wiesen zum Zeitpunkt der Strategischen
Lärmkartierung die in der nachfolgenden Tabelle genannten Verkehrsbelastun-
gen auf:
DTV [Kfz/24h] = Durchschnittlich täglicher Verkehr
MD [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 6:00 und 18:00 Uhr
ME [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 18:00 und 22:00 Uhr
MN [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 22:00 und 6:00 Uhr
pT [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 6:00 und 18:00 Uhr
pE [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 18:00 und 22:00 Uhr
pN [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 22:00 und 6:00 Uhr
Die zulässige Geschwindigkeit wurde in der Strategischen Lärmkartierung auf
der Autobahn generell mit 130 km/h für Pkw bzw. 80 km/h für Lkw und auf der
Bundes- und Landesstraße mit 100 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw angesetzt.
Zwischenbericht 10
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Tab. 4: Betroffenheitstabelle in der VG Wachenheim in 2012
Der Korrektursummand für die Straßenoberfläche (Î-LStrO) wurde generell mit -2
dB(A) auf den Straßenabschnitten mit einer zulässigen Geschwindigkeit von
mehr als 50 km/h unterstellt.
Ausgehend von den vorliegenden Verkehrsmengen und den sonstigen
schalltechnisch relevanten Parametern (Geschwindigkeit, Straßenoberfläche,
Steigung, etc.) fand entsprechend der Vorläufigen Berechnungsmethode für den
Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom 15.05.2006 die Berechnung der maß-
geblichen Emissionspegel (Lm,E) statt.
2.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
In folgender Tabelle ist die Anzahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen be-
lasteten Menschen, Schulen und Krankenhäusern ersichtlich.
2.4 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
Im Gebiet der VG Wachenheim sind auf Grundlage der Lärmkartierung 2012
keine relevanten Lärmbelastungen festzustellen.
Jedoch schlägt die WHO (Night Noise Guidelines for Europe, 2009) zum Schutz
vor Gesundheitsbeeinträchtigungen die folgenden Lärmgrenzwerte (außen) für
die Nacht vor:
Kurzfristig LNight= 55 dB(A), Mittel- und langfristig LNight = 40 dB(A)
Zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen sollte ein 24h-Tagpegel
LDEN von 65 dB(A) möglichst kurzfristig unterschritten werden. Zur Vermeidung
von erheblichen Belästigungen sollte langfristig der 24h-Tagpegel LDEN von 55
dB(A) unterschritten werden.
In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln oberhalb von LDEN = 55 dB(A) und
LNight= 50 dB(A) dargestellt.
Zwischenbericht 11
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Ort Intervalle in dB(A)
Betroffene StatusQuo
Betroffene mitGeschwindigk.-beschränkung
Betroffene Differenz
LDEN LN LDEN LN LDEN LN
Ellerstadt mit 50-55 106 35 59 23 -47 -12
Akaziensiedlung 55-60 24 8 11 7 -13 -1
60-65 5 - 0 - -5 -
65-70 - - - - - -
70-75 - - - - - -
> 75 - - - - - -
Tab. 5: Ellerstadt mit Akaziensiedlung: A 650 Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h
2.5 Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
Im Gebiet der Verbandsgemeinde Wachenheim wurden auf Grundlage der
Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftigen
Situationen festgestellt.
3. Maßnahmenplanung
3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Derzeit sind keine geräuschmindernden Maßnahmen im Untersuchungsgebiet
vorhanden.
Nach der Betroffenheitsanalyse sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich Eller-
stadt und Friedelsheim nicht kurzfristig notwendig.
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung
Auf Wunsch der Verbandsgemeinde Wachenheim wurde die Maßnahme der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h auf der A 650 berechnet. Tabelle 5
zeigt in der Differenz durch die vorgeschlagene Maßnahme eine Verringerung
der Zahl Betroffener; die Auslösewerte werden eingehalten werden. Aufgrund
der Geringfügigkeit der Betroffenen besteht allerdings keine Veranlassung zur
Umsetzung der Maßnahme und in Bezug auf die Funktion einer Autobahn als
regional wirksame Verbindungsstraße wird eine Einschränkung der Geschwin-
digkeit in diesem Fall der Betroffenheit für nicht angemessen angesehen und
nicht weiter verfolgt.
Zwischenbericht 12
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3.3 Schutz ruhiger Gebiete
Ziel der Lärmaktionspläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme
des Lärms zu schützen (§ 47d BImSchG bzw. Artikel 8 der Umgebungslärm-
richtlinie). Nach Artikel 3 l) der Umgebungslärmrichtlinie ist ein „Ruhiges Gebiet“
ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem bestimmte Lärm-
pegel nicht überschritten werden. Auf Bundes- oder Landesebene erfolgte
allerdings keine weitere Konkretisierung.
Was unter „Ruhe“ zu verstehen ist, hängt auch von der subjektiven Einschätzung
der jeweils Betroffenen ab. Die Schutzwürdigkeit von ruhigen Gebieten wird
sinnvollerweise von deren Größe und Nutzung abhängig gemacht. Hierzu wer-
den folgende 3 Ebenen vorgeschlagen:
Ebene 1: Große zusammenhängende Freiflachen, die einen Aufenthalt und
ausgedehnte Spaziergänge ohne Durchquerung verlärmter Bereiche
ermöglichen. In diesen Gebieten sollte LDEN < 50 dB(A) angestrebt
werden. Gleichzeitig sollten in der Stufe 1 die größeren zusammen-
hängenden Wohnquartiere aufgezeigt werden, die einen LNight < 45
dB(A) aufweisen.
Ebene 2: Erholungs- und Freiflächen (meist innerstädtisch und in der Regel
kleiner als die der Stufe 1), welche eine hohe Aufenthaltsfunktion in
fußläufiger Entfernung zur Wohnbebauung haben und so groß sind,
dass sie in ihrem Kernbereich deutlich leiser sind als an ihren äußeren
Grenzen, welche oft durch viel befahrene und dadurch laute Straßen
gekennzeichnet sind.
Ebene 3: Ruhige (Verbindungs-)Achsen, welche wichtige Fahrrad- und Fußwe-
geverbindungen abseits von Hauptverkehrsstraßen darstellen. In
diesen Gebieten sollte LDEN < 60 dB(A) angestrebt werden.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, diese Bereiche zu identifizieren und vor
weiteren Lärmeinträgen zu schützen. Darüber hinaus wird auch bei der Auswahl
und Bestimmung der Lage der Maßnahmen darauf geachtet, dass die “ruhigen
Gebiete” ausgedehnt werden können. Da im Verbandsgemeindegebiet nur die
Korridore der Straßenachsen von Verkehrslärm betroffen sind, ist eine wei-
tergehende Planung für ‘ruhige Gebiete’ nicht erforderlich.
3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartie-
rung 2012 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorlie-
gen und der Schutz ruhiger Gebiete ausreichend gewährleistet ist.
Zwischenbericht 13
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4. Kurzfassung: Formelle und finanzielle Informationen
4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans
02. Dezember 2013
4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans
24. September 2014
4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit
Neben der integrierten Beurteilung der Lärmsituation und Bewertung von Maß-
nahmen durch verkehrliche und schalltechnische Berechnungen steht bei der
Lärmaktionsplanung viel mehr die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt. Dies
bedeutet die Einbeziehung der Träger Öffentlicher Belange genauso wie die
Beteiligung der Bürger. Aus beiden Beteiligungsprozessen werden die Anregun-
gen aufgegriffen und zu einer Gesamtbeurteilung zusammen gefasst.
Die öffentliche Beteiligung beginnt mit der Veröffentlichung des Entwurfs des
Lärmaktionsplanes. In diesem Entwurf wird auf Vorschläge zur Lärmminderung
inhaltlich eingegangen. Den Bürgern wird ermöglicht, innerhalb einer Frist
Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen lagen vom 1. Juli 2013
bis 5. August 2013 zur öffentlichen Einsicht aus. Fristgemäß eingegangene
Stellungnahmen werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung
über die Annahme des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Es sind allerdings
keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die
Aussagen bezüglich der nicht gesetzlich festgesetzten sowie nicht
überschrittenen Lärmgrenzwerte und folglich der nicht anzuordnenden Ge-
schwindigkeitsreduzierung auf der A 650 werden zur Kenntnis genommen,
haben jedoch auf die weitere Planung keine Auswirkungen.
4.4 Bewertung der Durchführung und Ergebnisse des Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG erstellt. Der Verkehrs-
lärm wird nach der VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umge-
bungslärm an Straßen nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung
(34. BImSchV) ermittelt. Es wird dabei auf die Ergebnisse der landesweiten
Lärmkartierung 2012 zurückgegriffen, die für das Gebiet der Verbandsgemeinde
Wachenheim keine erheblichen Lärmprobleme feststellt.
4.5 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen
Im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Wachenheim wurden auf Grundlage
Zwischenbericht 14
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Ort Intervalle in dB(A)
Betroffene
Status Quo
Betroffene
Status Quo nachEU-Rundung
Betroffene
Veränderungdurch Maßnah-
men
LDEN LN LDEN LN LDEN LN
VG Wachenheim 50-55 106 35 100 0 0 0
55-60 24 8 0 0 0 0
60-65 5 0 0 0 0 0
65-70 0 0 0 0 0 0
70-75 0 0 0 0 0 0
> 75 0 0 0 0 0 0
Tab. 6: Anzahl und Veränderung der Betroffenen in der VG Wachenheim
der Lärmkartierung 2012 für die Autobahn A 650, die Bundesstraßen B 37, B 271
und die Landesstraßen L 516, L 525, L 526 und L 527 keine Lärmprobleme fest-
gestellt. Die Verbandsgemeinde befindet sich im ländlichen Raum. Weitere
Hauptlärmquellen liegen nicht vor.
4.6 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Im Gebiet der Verbandsgemeinde wurden bislang keine Maßnahmen zur Lärm-
minderung umgesetzt.
4.7 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten 5 Jahren
Im Gebiet der Verbandsgemeinde werden keine Maßnahmen zur Lärmmin-
derung in den nächsten 5 Jahren geplant, da keine relevanten Lärmbelastungen
auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 festzustellen sind.
4.8 Langfristige Strategie
Im Gebiet der Verbandsgemeinde werden keine langfristigen Strategien entwi-
ckelt die zur Lärmminderung beitragen, da keine Lärmbelastungen auf Grundla-
ge der Lärmkartierung 2012 von über 55 dB(A) am Tag vorliegen.
4.9 Schutz ruhiger Gebiete
Da im Verbandsgemeindegebiet nur die Korridore der Straßenachsen von Ver-
kehrslärm betroffen sind, ist eine weitergehende Planung für ‘ruhige Gebiete’
nicht erforderlich.
4.10 Schätzwert für die Reduzierung der Betroffenen Personen
Da im Verbandsgebiet keine Maßnahmen ergriffen werden, wird auch keine
Reduzierung der betroffenen Personen erreicht.
Zwischenbericht 15
Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd
4.11 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans
< Kosten für die Aufstellung: rund 10.000 €
< Kosten für die Umsetzung: Da keine Maßnahmen erforderlich sind, werden
auch keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen ausgewiesen.
4.12 Link zum Aktionsplan im Internet
Die Darstellung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung können auf der Home-
page der Verbandsgemeinde Wachenheim (www.vg-wachenheim.de) sowie
unter www.umgebungslaerm.rlp.de eingesehen werden.
0 0.33 0.66 1 km
Lden_2012_Übersicht.cdr, nm, ts, Karlsruhe, 17.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe
Plan
1
Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung
Geräuscheinwirkungen LdenÜbersichtskarte 2012
Lärmindex Lden in dB(A)
>55-60>60-65>65-70>70-75>75
Quelle: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz
R446313
Lden_2012_Akaziensiedlung.cdr, nm, Karlsruhe, 14.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe
Plan
2
Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung
Geräuscheinwirkungen LdenEllerstadt mit Akaziensiedlung(2012)
Lärmindex Lden in dB(A)
>55-60>60-65>65-70>70-75>75
0 0.14 0.28 0.42 Km
0 0.33 0.66 1 km
Lnight_2012_Übersicht.cdr, nm, ts, Karlsruhe, 17.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe
Plan
3
Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung
Geräuscheinwirkungen LnightÜbersichtskarte 2012
Lärmindex Lnight in dB(A)
>55-60>60-65>65-70>70-75>75
Quelle: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz
R446313
Lnight_2012_Akaziensiedlung.cdr, nm, Karlsruhe, 14.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe
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Verbandsgemeinde Wachenheim
Lärmaktionsplanung
Geräuscheinwirkungen LnightEllerstadt mit Akaziensiedlung(2012)
Lärmindex Lnight in dB(A)
>55-60>60-65>65-70>70-75>75
0 0.14 0.28 0.42 Km