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Elektrotechnik Bachelor of Science Inhalt: Hinweise zum Studium StartING@TUHH Studieninhalte und Berufsfelder Praktikantenordnung Ansprechpartner/innen Anhang: Studienplan und Ergänzungsmodule

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Page 1: Elektrotechnik - tu-hamburg.de · Die TUHH führt in den Bachelor-Studiengängen ein Online-Bewerbungsverfahren durch. Hierzu geben Sie in der Bewerbungsmaske Ihre für die Bewerbung

Elektrotechnik Bachelor of Science

Inhalt: Hinweise zum Studium StartING@TUHH Studieninhalte und Berufsfelder Praktikantenordnung Ansprechpartner/innen Anhang: Studienplan und Ergänzungsmodule

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Hinweise zum Studium

Studienbeginn: Für Bewerber/innen zum 1. Semester nur zum Wintersemester.

Studiendauer: Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

Studienabschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Auf den Bachelor Elektrotechnik baut der Master-Studiengang Elektrotechnik mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern auf.

Zulassungsvoraussetzungen: Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder besondere Hochschulzugangsberechtigung (§§ 37, 38 Hamburgisches Hochschulgesetz). Bewerbung: Die TUHH führt in den Bachelor-Studiengängen ein Online-Bewerbungsverfahren durch. Hierzu geben Sie in der Bewerbungsmaske Ihre für die Bewerbung notwendigen Daten ein, fügen elektronisch eine Kopie Ihrer Hochschulreife bei und senden Ihre Daten ab. Kriterien für Ihre Zulassung sind Ihre Abiturnote und Ihre Fachnoten in Mathematik aus den letzten vier Halbjahren.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: http://www.tuhh.de/studium/studieninteressierte/der-weg-zum-studium.html

Berufsbezogenes Praktikum: Laut Satzung über das Studium an der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) wird in §1, (1), Nr. 3 ein 10-wöchiges berufsbezogenes Praktikum gefordert. Für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik ist lt. Fachspezifischer Prüfungsordnung § 2, Absatz 3 das Praktikantenamt Elektrotechnik und Informationstechnik zuständig.

Es wird dringend empfohlen, das Praktikum vor dem Studium abzuleisten. Weitere Informationen erteilt die Zentrale Studienberatung.

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StartING@TUHH

Erstsemester-Tutorien zum selbstorganisierten Studieren und Lernen Am Anfang ist vieles neu an der Technischen Uni. Neue Gesichter, neue Lehrmethoden, neue Inhalte, neue Umgebung...

Doch das Rad muss nicht immer wieder neu erfunden werden! Damit Sie von den Erfahrungen älterer Studierender profitieren können, gibt es seit Januar 2002 das StartING@TUHH-Tutorienprogramm.

StartING@TUHH soll Ihnen den Start ins Ingenieurstudium an der Technischen Universität Hamburg-Harburg durch ein kontinuierliches Beratungs- und Betreuungsangebot erleichtern und zur Optimierung Ihres persönlichen Studienerfolgs beitragen. Die Zentrale Studienberatung bietet hierzu in Kooperation mit den beteiligten Fachschaften und Studiendekanaten in allen Bachelor-Studiengängen StartING@TUHH-Tutorien zum selbstorganisierten Studieren und Lernen an.

Diese Tutorien sind überschaubare Gruppen, die von zwei Studierenden betreut und geleitet werden. Die Tutor/innen sind wie Sie TUHH-Studierende, aber bereits im höheren Semester und werden auf ihre Tätigkeit durch eine intensive Schulung vorbereitet. Generell soll das Tutorium einen Rahmen bieten, in dem alle Themen Platz haben, die Sie im ersten Semester in Zusammenhang mit dem Studieren an der TUHH beschäftigen.

Zum Beispiel:

Was erwarte ich vom Studium - was erwartet (m)ein Studium von mir? Wo finde ich was? Wer sind wichtige Ansprechpersonen? Wie organisiere ich mein Studium? Was muss ich wann machen? Wie teile ich meine Zeit ein - während des Semesters und im Prüfungszeitraum? Wie lerne ich effektiv? Wie bereite ich mich optimal auf meine Prüfungen vor? Was motiviert mich beim Studieren und beim Lernen? Was hält mich ab? Woran forschen die Institute? Wie finde ich ein Zimmer in Harburg? Wie lebt es sich in Harburg und auf dem Campus? …

Selbstverständlich gibt es auch Fragen, die sich speziell auf den Studiengang beziehen und in den Tutorien behandelt werden können. Die Teilnehmenden erhalten die Gelegenheit, sich mit den anderen TeilnehmerInnen und den TutorInnen über die Erfahrungen auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und auch Lerngruppen zu bilden.

StartING-Referentin: Dipl.- Psychologin Stefanie Preuß Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.tuhh.de/tuhh/studium/ansprechpartner/studienberatung.html

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Studieninhalte und Berufsfelder

Die Elektrotechnik ist nach dem Maschinen- und Anlagenbau der zweitgrößte Industriezweig und eine der größten Exportbranchen in Deutschland. Typisch für dieses Gebiet ist seine fachliche Breite: von Werkstoffen in Nano-Dimensionen über Alltagsprodukte wie PC und Handy bis hin zum Transport von Energie über weite Entfernungen und zu weltumspannenden Informationsnetzen bietet die Elektrotechnik eine Vielfalt von Anwendungen, die in kaum einem anderen Bereich zu finden ist. Ingenieurinnen und Ingenieure der Elektrotechnik beschäftigen sich mit Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Management solcher Systeme. Ein weiteres Merkmal der Elektrotechnik ist der rasche Wandel in Anwendungen und Methoden, der die Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in neue Verfahren erfordert. Die Ausbildung von Elektrotechnikern steht daher mehr als andere Ingenieurdisziplinen im Spannungsfeld zwischen Breite (vielfältigen Einsatzmöglichkeiten) und Tiefe (fachspezifischer Kompetenz), zwischen anspruchsvoller Theorie und facettenreicher Praxis. Der konsekutive Bachelor-Master-Studiengang Elektrotechnik an der TUHH vermittelt die Breite des Fachgebietes im Bachelor-Studium, während im Master-Studium Schwerpunkte vertieft werden.

Das Ziel der Ausbildung ist ein gefestigtes Verständnis der theoretischen Grundlagen des Faches und das Beherrschen von gängigen Arbeitsmethoden. Das Lehrangebot orientiert sich an folgenden Anwendungsfeldern der Elektrotechnik:

Nachrichten- und Kommunikationstechnik Automatisierungs-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Mikrosystemtechnik und Nanoelektronik Hochfrequenztechnik und Optische Systeme Technische Informatik und Medientechnik

Die Grenzen zwischen den Berufsfeldern der Elektrotechnik, und auch zur Informationstechnik, sind in der Praxis fließend - ein Umstand, dem die TUHH durch ihren eng verzahnten Modulablauf gerecht wird.

Bachelor-Studiengang Elektrotechnik

Als Voraussetzung für lebenslanges Lernen vermittelt das Bachelor-Studium eine umfassende Grundlagenausbildung. Aus diesem Grund ist es straff aufgebaut und bietet relativ wenige Wahlmöglichkeiten. Der Vermittlung der für alle Anwendungen in der Elektrotechnik erforderlichen theoretischen Grundlagen dienen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Praktika) in den Bereichen

Mathematik und Naturwissenschaften Elektrotechnik Informationstechnik und allgemeine Ingenieurwissenschaften

Vertieft werden diese Grundlagen durch

Das Studium von Theorie und Methoden der Elektrotechnik Anwendungsorientierte Praktika und ein Seminar

Lehrveranstaltungen mit übergreifenden nicht-technischen Inhalten (Betriebswirtschaftslehre, Betrieb und Management, Softskills) ergänzen dieses Angebot.

Die dreimonatige Bachelor-Arbeit schließt das Bachelor-Studium ab.

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Master-Studiengang Elektrotechnik

Der Masterstudiengang Elektrotechnik der TUHH bereitet seine Absolventinnen und Absolventen auf führende Positionen in der elektrotechnischen und informationstechnischen Industrie und auf selbständiges Arbeiten in der Forschung vor.

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind eng verknüpft mit den Forschungsthemen der Institute des Studienbereichs und lehnen sich an die oben genannten Anwendungsfelder an. Die Wahlmöglichkeiten sind erheblich größer als im Bachelor-Studiengang. Obligatorisch sind Querschnittsveranstaltungen sowie die Wahl eines von vier (Studien-)Schwerpunkten. Hier werden Veranstaltungen aus einem Wahlpflichtkatalog gewählt. Darüber hinaus bieten Wahlfächer einen Spielraum bei der individuellen Gestaltung des Studienplans. Sie werden aus dem Technischen Gesamtkatalog aller Master-Vorlesungen der TUHH und aus dem Katalog der nicht-technischen Fächer gewählt.

Mit der sechsmonatigen Master-Arbeit wird die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen.

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Praktikantenordnung

für die Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik-Ingenieurwesen und Informations-technologie an der Technischen Universität Hamburg-Harburg

1. Zweck der Praktikantentätigkeit

Die praktische Tätigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit. Sie soll grundsätzlich in einem Industriebetrieb durchgeführt werden, da durch das Praktikum ein erster Einblick in die berufliche Praxis eines Ingenieurs gewonnen wird und das Kennen lernen des sozialen Umfeldes in der Industrie zu den Zielsetzungen des Praktikums gehört. Der Praktikant soll den Betrieb als Sozialstruktur verstehen und das Verhältnis Führungskräfte - Mitarbeiter erfahren, um so seine künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit richtig einordnen zu können.

Der besondere Charakter des Praktikums besteht in einem durch einen fachlichen Betreuer gelenkten Ausbildungsgang, in dessen Verlauf der Praktikant verschiedene Arbeitsverfahren und Tätigkeitsbereiche kennen lernt. Die praktischen Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums sollen die Fähigkeiten fördern, konkrete Aufgabenstellungen zu lösen. Gleichzeitig kann der zukünftige Ingenieur erkennen, ob er überhaupt die für einen technischen Beruf notwendige Motivation und Ausdauer mitbringt.

2. Dauer und Inhalt des Praktikums

2.1 Dauer des Praktikums Die Dauer des Praktikums beträgt 10 Wochen. Das Praktikum sollte vor Studienbeginn abgeleistet werden. Eine Aufteilung der praktischen Tätigkeit in mehrere Abschnitte bzw. unterschiedliche Betriebe ist möglich. Weitere Praktika während des Bachelor- oder während des Master-Studiums sind nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber empfohlen.

2.2 Inhalte des Praktikums Die folgende Übersicht gibt Anhaltspunkte für die vom Praktikum abzudeckenden Bereiche:

I. Grundlagen der Metallverarbeitung (ca. 2 Wochen):

Handwerkliche Grundausbildung nach Möglichkeit in einer Lehrwerkstatt: Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden usw.

Arbeiten an Werkzeugmaschinen in einer Lehr oder Betriebswerkstatt: Drehen, Fräsen, Hobeln, Stanzen, Schleifen usw.

II. Grundlagen der Elektrotechnik und Informationstechnik (ca. 2 Wochen):

Grundlegende Arbeiten nach Möglichkeit in einer Lehrwerkstatt: Löten, Isolieren, Verdrahten, Bedienung von Messgeräten usw.

Aufbau elektrischer Grundschaltungen nach Möglichkeit in einer Lehrwerkstatt: Wechselschaltung, Selbsthaltung, Stern-Dreieck-Schaltung usw.

Bedienen, Programmieren und Anwenden von Rechnern und speicherprogrammierbaren Bausteinen: Realisierung einfacher Logikschaltungen mit programmierbaren Bausteinen oder SPS,

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Programmierung von µ-Controllern usw.

Praxis im Betriebsablauf (ca. 6 Wochen)

Montage von Geräten in einer Fertigungs- oder Betriebswerkstatt: Zusammenbau, Montage, Prüfung, Wartung und Reparatur von Apparaten und Geräten der Elektrotechnik oder Informations- und Kommunikationstechnik usw.

Technologische Prüfungen in einer Werkstoff- und Materialprüfstelle: Bestimmung der Ritzfestigkeit, Lichtbeständigkeit, Durchführung von Zug-, Biege- und Härtemessungen, Bestimmung von Widerstandswerten, Elektrizitätskonstanten und Verlustfaktoren usw.

Fertigung oder Anwendung von Bauelementen und Bauteilen der Elektro-, Informations- oder Kommunikationstechnik: Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Relais, Röhren, Halbleiter, Transformatoren, Motoren usw.

Projektierung, Implementierung, Betrieb und Wartung von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik: Schaltungen, Daten verarbeitende und Nachrichten übertragende Systeme, Netze, Anlagen der Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozesstechnik, Softwaresysteme, technischer Außendienst usw.

Mitarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten und in Versuchs- und Prüffeldern: Hardwarenahe Programmierung in Hochsprachen, insbesondere Spezifizierung, Entwurf, Programmierung und Dokumentation neuer Software, Anpassung, Wartung, Portierung und Erweiterung existierender Software, Test, Integration usw.

3. Durchführung des Praktikums

3.1 Ausbildungsstätten für die praktische Tätigkeit Für die Ableistung des Praktikums kommen nur Betriebe und Dienststellen in Frage, die bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Die Ausbildungsstätte soll für die Ableistung des Praktikums über eine Lehrwerkstatt (oder Lehrecke) verfügen und einen Einblick in moderne Entwicklungs-, Fertigungs- und Prüfverfahren geben können. Ein Praktikum außerhalb der Industrie (Bundeswehr, Gewerbliche Schulen, Fachgymnasien, Forschungsinstitute, staatliche Institutionen etc.) kann in Ausnahmefällen bis zu einer Dauer von 3 Wochen anerkannt werden.

3.2 Tätigkeitsbericht (Praktikumsbericht) Die Praktikanten haben während des Praktikums über die Tätigkeiten und die dabei gemachten Beobachtungen Arbeitsberichte zu führen, die vom Ausbildungsbetrieb bestätigt sein müssen. Diese sollen die allgemeinen Prinzipien und wesentlichen Merkmale der Verfahren aufzeigen sowie die eigene Tätigkeit in die Gesamtthematik einordnen. Es ist jedoch zu vermeiden, Gegenstände oder spezielle Einrichtungen und Verfahrensweisen zu beschreiben, die der Geheimhaltung unterliegen. Der Arbeitsbericht ist als Wochenbericht abzufassen (nicht als Ansammlung von Tagesberichten). Die Arbeitsberichte sind formlos zu erstellen und sollen etwa 2 Seiten pro Woche umfassen, möglichst mit erläuternden Skizzen.

3.3 Tätigkeitsnachweis (Praktikumszeugnis) Neben dem Berichtsheft bzw. dem technischen Bericht ist zur Anerkennung der abgeleisteten praktischen Tätigkeit ein Zeugnis (keine Arbeitsbescheinigung) der Ausbildungsstätte vorzulegen.

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Dieses Zeugnis muss enthalten:

Angaben zur Person Ort, Art und Dauer der Tätigkeit Erfolg der Tätigkeit Bewertung der Berichtsführung Fehltage (Krankheit oder sonstige Abwesenheit) in Anspruch genommen Urlaubstage

3.4 Urlaub, Krankheit, Fehltage Sind mehr als ein Zehntel der Praktikumszeit durch Urlaub, Krankheit oder Fehltage ausgefallen, muss die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden. In diesem Fall sollte der Praktikant den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderlichen Maße durchführen zu können.

3.5 Anerkennung Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch das zuständige Praktikantenamt ET/IT der TUHH. Zur Anerkennung ist die Vorlage

des Praktikantenzeugnisses der Firma im Original,

des ordnungsgemäß abgefassten Tätigkeitsberichtes,

ggf. einer tabellarischen Übersicht über den durchgeführten Praktikumsabschnitt mit Auflistung der anzuerkennenden Ausbildungsabschnitte,

sowie ggf. der Bescheinigung des Praktikantenamtes über bereits anerkannte Ausbildungsabschnitte

erforderlich. Art und Dauer der einzelnen Tätigkeitsabschnitte müssen aus den Unterlagen klar ersichtlich sein. Eidesstattliche Erklärungen sind dabei kein Ersatz für Praktikumsbescheinigungen. Das Praktikantenamt entscheidet, inwieweit die praktische Tätigkeit der Praktikantenordnung entspricht und daher als Praktikum anerkannt werden kann. Ausbildungszeiten, über die unvollständig oder unverständlich abgefasste Berichte vorliegen, können nicht oder nur teilweise anerkannt werden.

4. Sonderbestimmungen

4.1 Berufsausbildung und Berufstätigkeit Eine handwerkliche oder technische Berufsausbildung vor dem Studium an der TUHH wird entsprechend ihrer Art und ihrem Inhalt bis zur vollen Höhe von 10 Wochen anerkannt, wenn sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führte (Gesellen, Facharbeiter-, Techniker-, Ingenieurprüfung usw.) Erforderlich sind entsprechende Zeugnisse sowie ggf. der durchlaufene Ausbildungsplan. Für den Fall, dass eine abgeschlossene Ingenieurausbildung an einer Fachhochschule vorliegt, wird das Praxis-Semester – sofern es Teil der Fachhochschulausbildung war - als 10-wöchiges Praktikum gemäß den vorliegenden Richtlinien anerkannt.

4.2 Anerkannte Praktika von deutschen wissenschaftlichen Hochschulen Von Praktikantenämtern an deutschen wissenschaftlichen Hochschulen und Universitäten bereits anerkannte Praktikantentätigkeiten werden bei Wechsel der Hochschule in vollem Umfang angerechnet, sofern die entsprechenden Inhalte nachgewiesen werden können. Erforderlich ist der Anerkennungsnachweis der früheren Hochschule.

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4.3 Praktikum Im Ausland Grundsätzlich kann das Praktikum in geeigneten ausländischen Fabrikationsbetrieben abgeleistet werden, sofern die dort zu erlangenden Kenntnisse dem vorgeschriebenen Ausbildungsplan entsprechen. Die Berichte und Tätigkeitsnachweise müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein oder in deutscher oder englischer Übersetzung amtlich beglaubigt sein.

5. Rechtliche Stellung des Praktikanten

5.1 Bewerbung um eine Praktikantenstelle

Vor Antritt seiner Ausbildung sollte sich der künftige Praktikant anhand dieser Richtlinien, oder in Sonderfällen durch Anfrage bei dem zuständigen Praktikantenamt des Fachbereichs ET/IT an der Technischen Universität Hamburg-Harburg, genau mit den Vorschriften vertraut machen, die hinsichtlich der Durchführung des Praktikums, der Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit usw. bestehen. Nicht die Praktikantenämter, sondern das zuständige Arbeitsamt weist geeignete und anerkannte Ausbildungsbetriebe für Praktikanten nach. Da Praktikantenstellen nicht vermittelt werden, muss sich der Praktikant selbst mit der Bitte um einen Praktikantenplatz an die Firmen wenden.

5.2 Praktikantenvertrag

Das Praktikantenverhältnis wird rechtsverbindlich durch den zwischen dem Betrieb und dem Praktikanten abzuschließenden Ausbildungsvertrag. Im Vertrag sind alle Rechte und Pflichten des Praktikanten und des Ausbildungsbetriebes sowie Art und Dauer des Praktikums festgelegt.

5.3 Ausbildungsförderung

Das Praktikum gilt als Ausbildung im tertiären Bildungsbereich und ist daher förderungsfähig nach BAföG. Der Praktikant wende sich zwecks Gewährung an die zuständige Behörde seines Wohnortes.

5.4 Versicherungspflicht

Auf Kranken- und Unfallversicherungsschutz ist zu achten. Fragen der Versicherungspflicht regeln die entsprechenden Gesetze.

6. Praktikantenamt Technische Universität Hamburg-Harburg Studienbereich Elektrotechnik/Informationstechnik Praktikantenamt Prof. Kasper 21071 Hamburg

Das Praktikantenamt gibt auf Fragen Auskunft, die sich im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit ergeben.

7. Durchführung dieser Richtlinien und Vorschriften

Vorstehende Richtlinien und Vorschriften gelten ab sofort als Voraussetzung für die Aufnahme des Bachelor-Studiums Elektrotechnik, Informatik-Ingenieurwesen und Informationstechnologie an der TUHH zum Wintersemester 2007/08.

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Postanschrift für alle Ansprechpartner/innen:

Technische Universität Hamburg-Harburg, 21071 Hamburg

Zentrale Studienberatung

Schwarzenbergstr. 95E, 21073 Hamburg, Fax: 040/428 78-4077 E-Mail: [email protected], www.tuhh.de/studium/studienberatung

Referatsleitung Matthias Buntenkötter Tel.: 040/428 78-2776, Raum E0.041

Infothek und Telefonservice Monika Preuß; Anne zur Borg Tel.: 040/428 78-2232, Raum E0.022/0.025 Öffnungszeiten: Mo. + Mi. 09:00-12:30 Uhr

Di. + Do. 13:00-16:00 Uhr

Studienberater/innen Christoph Wendt, Dipl.-Psychologe Tel.: 040/428 78-3793, Raum E0.040

Anne Rose Sanderink, Dipl.-Psychologin Tel.: 040/428 78-4463, Raum E0.050A

Matthias Buntenkötter Tel.: 040/428 78-2776, Raum E0.041

Tutorienprogramm StartING@TUHH Stefanie Preuß, Dipl.-Psychologin Tel.: 040/428 78-4554, Raum E1.095

Anne Papendorf, Dipl.-Psychologin Tel.: 040/428 78-3979, Raum E0.039

Frauke Schwarzhans, Dipl.-Psychologin Tel.: 040/428 78-4142, Raum E0.038

STUDIS- Studierendenservice Admission and Registration

Schwarzenbergstr. 95E, 21073 Hamburg, Fax: 040/428 78-2546 E-Mail: [email protected], www.tuhh.de/studium/studierendensekretariat

Referatsleiterinnen Isolde Holland Tel.: 040/428 78-4138/-3546, Raum E0.010 E-Mail: [email protected]

Kirsten Petersen Tel.: 040/428 78-3546/-4138, Raum E0.010 E-Mail: [email protected]

Grundsatzsachbearbeitung Madeleine Snoussi Tel.: 040/428 78-3514, Raum E0.027 Allgemeine Sachbearbeitung Sandra Steffens Tel.: 040/428 78-3499, Raum E0.008

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International Office Schwarzenbergstr. 95E, 21073 Hamburg, Fax: 040/428 78-4091

Dr. Elvira Wilberg Tel.: 040/ 428 78-3158, Raum E0.042 Schwerpunkt Europa E-Mail: [email protected] Auslandsaufenthalte Sprechzeiten: nach Vereinbarung für Studierende Berit Illmann Tel.: 040/ 428 78-2270, Raum E0.058 Schwerpunkt Übersee E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Jutta Janzen Tel.: 040/ 428 78-4289, Raum E0.055 E-Mail: [email protected] Betreuung/Beratung Sprechzeiten: für Internationale Mo. 09:00-12:30 Uhr Studierende Di. + Do. 13:00-16:00 Uhr

Malgorzata Safari Tel.: 040/ 428 78-3159, RaumE0.056 E-Mail: safari @tuhh.de Sprechzeiten: Mo. 09:00-12:30 Uhr Di. + Do. 13:00-16:00 Uhr

Ulrike Leuffen Wohnungsvermittlung Tel.: 040/428 78-2707, Raum 0.057 für internat. Studierende E-Mail: [email protected] Accommodation-Office Sprechzeiten: Mo. 09.00-12.30 Uhr Di. + Do. 13.00-16.00 Uhr

Zentrales Prüfungsamt

Schwarzenbergstraße 95, Fax: 040/428 78-2546

Robert Raudszus Tel.: 040/428 78-2907, Raum E0.029 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. + Di. 09.00 - 12.00 Uhr Do. 13.00 - 15.00 Uhr

Studienfachberater für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik

Harburger Schloßstraße 20, 21073 Hamburg Dipl.-Ing. Matthias Feindt

Tel.: 040/428 78-2371, Raum 415b E-Mail: [email protected]

Denickestraße 22, 21073 Hamburg Dr.-Ing. Martin Jenett

Tel.: 040/428 78-3119, Raum I 1.046 E-Mail: [email protected]

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Praktikantenamt

Eißendorfer Str. 42, 21073 Hamburg Tel.: 040/428 78-3129, Raum M 2.514 Prof. Dr. Manfred Kasper E-Mail: [email protected]

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Eißendorfer Straße 38, 21073 Hamburg Tel.: 040/42878-3147, Raum O 324 Prof. Dr. Manfred Eich E-Mail: [email protected]

Fachschaft Elektrotechnik und Informationstechnik

Schwarzenbergstr. 95, 21073 Hamburg Tel.: 040/428 78-2975, Raum E0.098 E-Mail: [email protected]

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Impressum

Herausgeber: Technische Universität Hamburg-Harburg

Redaktion: Studiendekanat Elektrotechnik und Informationstechnik Referat Zentrale Studienberatung im Servicebereich Lehre und Studium

Druck: Zentrale Versand- und Vervielfältigungsstelle der TUHH Stand: 03/2014 Rechtsverbindliche Ansprüche können aus diesem Informationsheft nicht abgeleitet werden.