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Kaufmännische Direktion DRG-Entgelttarif und Pflegekostentarif 2018 Seite 1 von 27 Fb_VS 19.0_29.05.2018 Unterrichtung des Patienten gemäß § 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie § 14 Abs.12 Bundespfle- gesatzverordnung (BPflV). Das Universitätsklinikum Erlangen (Krankenhaus/Krankenhausträger) berechnet ab dem 01.06.2018 folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen (DRGs) gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 1 KHEntgG Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups - DRG -) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über verschiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei die Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige diagnostische oder therapeutische Leistungen). Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können zudem die Schweregradeinstufung beeinflussen. Für die Festlegung der Diagnosen beziehungsweise Prozeduren stehen Kataloge mit circa 13.000 Diagnosen (ICD-10-GM Version 2018) und circa 30.000 Prozeduren (OPS Version 2018) zur Verfügung. Neben den bisher genannten können auch andere Faktoren wie z. B. das Alter oder die Entlassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer DRG haben. Die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen DRG- Klassifikationssystem (DRG-Definitionshandbuch) festgelegt. Das DRG-Definitionshandbuch beschreibt die DRGs einerseits alphanumerisch, andererseits mittels textlichen Definitionen. Ergänzend finden sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagnosen oder Prozeduren. Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG- Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro ausgedrückter Basisfallwert (festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zugeordnet. Der derzeit gültige Basisfallwert liegt bei 3.442,48 € und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall. Beispiel: DRG DRG-Definition Relativgewicht Basisfallwert Entgelt B79Z Schädelfrakturen, Somnolenz, Sopor 0,718 € 3.442,48 2.471,70 I04Z Implantation, Wechsel oder Ent- fernung einer Endoprothese am Kniegelenk mit komplizierender Diagnose oder Arthrodese 3,621 € 3.442,48 € 12.465,22 Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Diagnose(n) am Ende des stationären Aufenthaltes gestellt und welche diagnostischen beziehungsweise therapeutischen Leistungen im Fortgang des Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden. Für das Jahr 2018 werden die bundeseinheitlichen Fallpauschalen durch die Anlage 1 der Fallpauschalenvereinbarung 2018 (FPV 2018) vorgegeben.

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018

Unterrichtung des Patienten gemäß § 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie § 14 Abs.12 Bundespfle-

gesatzverordnung (BPflV).

Das Universitätsklinikum Erlangen (Krankenhaus/Krankenhausträger)

berechnet ab dem 01.06.2018 folgende Entgelte:

1. Fallpauschalen (DRGs) gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 1 KHEntgG

Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richtet sich

nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung. Danach

werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog.

Diagnosis Related Groups - DRG -) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das

konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls.

Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über verschiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei die

Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige

diagnostische oder therapeutische Leistungen). Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können zudem

die Schweregradeinstufung beeinflussen. Für die Festlegung der Diagnosen beziehungsweise

Prozeduren stehen Kataloge mit circa 13.000 Diagnosen (ICD-10-GM Version 2018) und circa 30.000

Prozeduren (OPS Version 2018) zur Verfügung. Neben den bisher genannten können auch andere

Faktoren wie z. B. das Alter oder die Entlassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer DRG haben.

Die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen DRG-

Klassifikationssystem (DRG-Definitionshandbuch) festgelegt. Das DRG-Definitionshandbuch beschreibt

die DRGs einerseits alphanumerisch, andererseits mittels textlichen Definitionen. Ergänzend finden

sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagnosen oder Prozeduren.

Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG-

Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro ausgedrückter Basisfallwert

(festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zugeordnet. Der derzeit gültige Basisfallwert liegt bei

3.442,48 € und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der Multiplikation von Relativgewicht und

Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall.

Beispiel:

DRG DRG-Definition Relativgewicht Basisfallwert Entgelt

B79Z Schädelfrakturen, Somnolenz, Sopor

0,718 € 3.442,48 € 2.471,70

I04Z Implantation, Wechsel oder Ent-

fernung einer Endoprothese am

Kniegelenk mit komplizierender

Diagnose oder Arthrodese

3,621 € 3.442,48 € 12.465,22

Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich nicht

vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Diagnose(n) am Ende des stationären Aufenthaltes

gestellt und welche diagnostischen beziehungsweise therapeutischen Leistungen im Fortgang des

Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden. Für das Jahr 2018 werden die bundeseinheitlichen

Fallpauschalen durch die Anlage 1 der Fallpauschalenvereinbarung 2018 (FPV 2018) vorgegeben.

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2. Über- und Unterschreiten der Grenzverweildauer bzw. der mittleren Verweildauer der

Fallpauschale (DRG) gem. § 1 Abs. 2 und 3 sowie § 3 Abs. 1 und 2 FPV 2018

Der nach der oben beschriebenen DRG-Systematik zu ermittelnde Preis setzt voraus, dass DRG-

spezifische Grenzen für die Verweildauer im Krankenhaus nicht über- oder unterschritten werden. Bei

Über- oder Unterschreiten dieser Verweildauern werden gesetzlich vorgegebene Zu- oder Abschläge fällig.

Die näheren Einzelheiten und das Berechnungsverfahren hierzu regelt die Vereinbarung zum

Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2018 (FPV 2018).

3. Zusatzentgelte nach den Zusatzentgeltekatalogen gemäß § 5 FPV 2018

Soweit dies zur Ergänzung der Fallpauschalen in eng begrenzten Ausnahmefällen erforderlich ist,

können die für die Entwicklung und Pflege des deutschen DRG-Systems zuständigen

Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, PKV-

Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft) gemäß § 17b Abs. 1 S. 7 KHG Zusatzentgelte für

Leistungen, Leistungskomplexe oder Arzneimittel vereinbaren. Dies gilt auch für die Höhe der Entgelte.

Für das Jahr 2018 werden die bundeseinheitlichen Zusatzentgelte durch die Anlage 2 in Verbindung

mit der Anlage 5 der FPV 2018 vorgegeben.

Daneben können für die in Anlage 4 in Verbindung mit Anlage 6 der FPV 2018 genannten

Zusatzentgelte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbart werden.

Diese Zusatzentgelte können zusätzlich zu den DRG-Fallpauschalen oder den Entgelten nach § 6 Abs. 1

KHEntgG abgerechnet werden.

Können für die Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2018 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung

noch keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte abgerechnet werden, sind für jedes Zusatzentgelt

600,00 € abzurechnen.

Wurden in der Budgetvereinbarung für das Jahr 2018 für Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2018

keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von § 8

Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jedes Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen.

a) Bundeseinheitliche Zusatzentgelte gem. § 5 Abs. 1 FPV 2018, Anlage 2 i.V.m. Anlage 5

(OPS-Code – OPS Version 2018)

ZE01.01 Hämodialyse, intermittierend, Alter > 14 Jahre 230,63 €

ZE01.02 Hämodialyse, intermittierend, Alter < 15 Jahre 425,51 €

ZE02 Hämodiafiltration, intermittierend 239,69 €

ZE09 Vollimplantierbare Medikamentenpumpe mit programmierbarem variablen

Tagesprofil 9.936,79 €

ZE10 Künstlicher Blasenschließmuskel 3.279,94 €

ZE11 Wirbelkörperersatz siehe Anlage 5

ZE17 Gabe von Gemcitabin, parenteral siehe Anlage 5

ZE19 Gabe von Irinotecan, parenteral siehe Anlage 5

ZE30 Gabe von Prothrombinkomplex, parenteral siehe Anlage 5

ZE36 Plasmapherese siehe Anlage 5

ZE37 Extrakorporale Photopherese 1.292,64 €

ZE40 Gabe von Filgrastim, parenteral siehe Anlage 5

ZE42 Gabe von Lenograstim, parenteral siehe Anlage 5

ZE44 Gabe von Topotecan, parenteral siehe Anlage 5

ZE47 Gabe von Antithrombin III, parenteral siehe Anlage 5

ZE48 Gabe von Aldesleukin, parenteral siehe Anlage 5

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ZE50 Gabe von Cetuximab, parenteral siehe Anlage 5

ZE51 Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Hepatitis-B-surface-Antigen,

parenteral siehe Anlage 5

ZE52 Gabe von Liposomalem Doxorubicin, parenteral siehe Anlage 5

ZE56 Vollimplantierbare Medikamentenpumpe mit konstanter Flussrate 3.221,59 €

ZE58 Hydraulische Penisprothesen 5.767,59 €

ZE60 Palliativmedizinische Komplexbehandlung siehe Anlage 5

ZE61 LDL-Apherese 1.082,35 €

ZE62 Hämofiltration, intermittierend 270,23 €

ZE63 Gabe von Paclitaxel, parenteral siehe Anlage 5

ZE64 Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Zytomegalie-Virus, parente-

ral siehe Anlage 5

ZE67 Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Varicella-Zoster-Virus, pa-

renteral siehe Anlage 5

ZE70 Gabe von C1-Esteraseinhibitor, parenteral siehe Anlage 5

ZE71 Gabe von Pegfilgrastim, parenteral siehe Anlage 5

ZE72 Gabe von Pegyliertem liposomalen Doxorubicin, parenteral siehe Anlage 5

ZE74 Gabe von Bevacizumab, parenteral siehe Anlage 5

ZE75 Gabe von Liposomalem Cytarabin, intrathekal siehe Anlage 5

ZE78 Gabe von Temozolomid, oral siehe Anlage 5

ZE80 Gabe von Docetaxel, parenteral siehe Anlage 5

ZE93 Gabe von Human-Immunglobulin, polyvalent, parenteral siehe Anlage 5

ZE95 Gabe von Palifermin, parenteral siehe Anlage 5

ZE96 Gabe von Carmustin-Implantaten, intrathekal siehe Anlage 5

ZE97 Gabe von Natalizumab, parenteral siehe Anlage 5

ZE98 Gabe von Palivizumab, parenteral siehe Anlage 5

ZE100 Implantation eines endobronchialen Klappensystems siehe Anlage 5

ZE101 Medikamente-freisetzende Koronarstents siehe Anlage 5

ZE105 Selektive Embolisation mit Metallspiralen (Coils) an Kopf, Hals (intra- und

extrakraniell) und spinalen Gefäßen oder mit großlumigem Gefäßverschluss-

körper siehe Anlage 5

ZE106 Selektive Embolisation mit Metallspiralen (Coils), andere Lokalisationen siehe Anlage 5

ZE107 Gabe von Erythrozytenkonzentraten siehe Anlage 5

ZE108 Gabe von patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten siehe Anlage 5

ZE110 Gabe von Liposomalem Amphotericin B, parenteral siehe Anlage 5

ZE113 Gabe von Itraconazol, parenteral siehe Anlage 5

ZE115 Gabe von Anidulafungin, parenteral siehe Anlage 5

ZE116 Gabe von Panitumumab, parenteral siehe Anlage 5

ZE117 Gabe von Trabectedin, parenteral siehe Anlage 5

ZE119 Hämofiltration, kontinuierlich siehe Anlage 5

ZE120 Hämodialyse, kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD) siehe Anlage 5

ZE121 Hämodiafiltration, kontinuierlich siehe Anlage 5

ZE122 Peritonealdialyse, intermittierend, maschinell unterstützt (IPD) 275,25 €

ZE123 Peritonealdialyse, kontinuierlich, nicht maschinell unterstützt (CAPD) siehe Anlage 5

ZE124 Gabe von Azacytidin, parenteral siehe Anlage 5

ZE125 Implantation oder Wechsel eines interspinösen Spreizers siehe Anlage 5

ZE126 Autogene / Autologe matrixinduzierte Chondrozytentransplantation 3.748,36 €

ZE128 Gabe von Micafungin, parenteral siehe Anlage 5

ZE130 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen siehe Anlage 5

ZE131 Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern oder von Kindern und Jugendlichen siehe Anlage 5

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ZE132 Implantation eines Wachstumsstents siehe Anlage 5

ZE133 Perkutan-transluminale Fremdkörperentfernung und Thrombektomie an intra-

kraniellen Gefäßen unter Verwendung eines Mikrodrahtretriever-Systems siehe Anlage 5

ZE134 Verschiedene Harnkontinenztherapien 1.667,61 €

ZE135 Gabe von Vinflunin, parenteral siehe Anlage 5

ZE136 Medikamente-freisetzende Ballons an Koronargefäßen siehe Anlage 5

ZE137 Medikamente-freisetzende Ballons an anderen Gefäßen siehe Anlage 5

ZE138 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peri-

pheren Nervensystems, Einkanalstimulator, mit Sondenimplantation 7.535,27 €

ZE139 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peri-

pheren Nervensystems, Einkanalstimulator, ohne Sondenimplantation 6.099,52 €

ZE140 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peri-

pheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, nicht wiederaufladbar, mit Son-

denimplantation 11.980,20 €

ZE141 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peri-

pheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, nicht wiederaufladbar, ohne

Sondenimplantation 10.344,19 €

ZE142 Gabe von Clofarabin, parenteral siehe Anlage 5

ZE143 Gabe von Plerixafor, parenteral siehe Anlage 5

ZE144 Gabe von Romiplostim, parenteral siehe Anlage 5

ZE145 Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung siehe Anlage 5

ZE146 Gabe von Thrombozytenkonzentraten siehe Anlage 5

ZE147 Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten siehe Anlage 5

ZE149 Gabe von Posaconazol, oral, Suspension siehe Anlage 5

ZE150 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peri-

pheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, nicht wiederaufladbar, ohne

Sondenimplantation 10.344,19 €

ZE151 Gabe von Abatacept, intravenös siehe Anlage 5

ZE152 Perkutan-transluminale Fremdkörperentfernung und Thrombektomie an intra-

kraniellen Gefäßen unter Verwendung eines Stentretriever-Systems siehe Anlage 5

ZE153 Zügeloperation mit alloplastischem Material, adjustierbar 115,16 €

ZE154 Gabe von Eculizumab, parenteral siehe Anlage 5

ZE155 Gabe von Ofatumumab, parenteral siehe Anlage 5

ZE156 Gabe von Decitabine, parenteral siehe Anlage 5

ZE157 Gabe von Tocilizumab, intravenös siehe Anlage 5

ZE158 Vagusnervstimulationssysteme, mit Sondenimplantation 11.246,70 €

ZE159 Vagusnervstimulationssysteme, ohne Sondenimplantation 9.558,00 €

ZE160 Gabe von Lipegfilgrastim, parenteral siehe Anlage 5

ZE161 Radiofrequenzablation Ösophagus 1.576,68 €

ZE162 Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1) 107,14 €

ZE163 Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2) 219,56 €

ZE164 Gabe von pathogeninaktivierten Thrombozytenkonzentraten siehe Anlage 5

ZE165 Gabe von pathogeninaktivierten Apherese-Thrombozytenkonzentraten siehe Anlage 5

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b) Krankenhausindividuelle Zusatzentgelte gem. § 5 Abs. 2 FPV 2018, Anlage 4 i.V.m. Anlage 6

(OPS-Code – OPS Version 2018)

ZE2018-01 Beckenimplantate auf Anfrage

ZE2018-02 Links- und rechtsventrikuläre Herzassistenzsysteme („Kunstherz“) auf Anfrage

ZE2018-03 ECMO und PECLA auf Anfrage

ZE2018-04 Individuell nach CAD gefertigte Rekonstruktionsimplantate im Ge-

sichts- und Schädelbereich

auf Anfrage

ZE2018-05 Distraktion am Gesichtsschädel auf Anfrage

ZE2018-07 Andere implantierbare Medikamentenpumpen auf Anfrage

ZE2018-08 Sonstige Dialyse auf Anfrage

ZE2018-09 Hämoperfusion auf Anfrage

ZE2018-10 Leberersatztherapie auf Anfrage

ZE2018-13 Immunadsorption auf Anfrage

ZE2018-15 Zellapherese auf Anfrage

ZE2018-16 Isolierte Extremitätenperfusion auf Anfrage

ZE2018-17 Retransplantation von Organen während desselben stationären Auf-

enthalts auf Anfrage

ZE2018-18 Zwerchfellschrittmacher auf Anfrage

ZE2018-22 IABP auf Anfrage

ZE2018-24 Andere Penisprothesen auf Anfrage

ZE2018-25 Modulare Endoprothesen auf Anfrage

ZE2018-26 Anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung auf Anfrage

ZE2018-33 Gabe von Sargramostim, parenteral

1 auf Anfrage

ZE2018-34 Gabe von Granulozytenkonzentraten auf Anfrage

ZE2018-35 Fremdbezug von hämatopoetischen Stammzellen auf Anfrage

ZE2018-36 Versorgung von Schwerstbehinderten auf Anfrage

ZE2018-40 Naturheilkundliche Komplexbehandlung auf Anfrage

ZE2018-41 Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssys-

tems auf Anfrage

ZE2018-44 Stammzellboost nach erfolgter Transplantation von hämatopoeti-

schen Stammzellen, nach In-vitro-Aufbereitung auf Anfrage

1 Auf Basis der medizinischen Indikationsstellung entscheiden die Krankenkassen über die Kostenübernahme im Einzelfall.

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ZE2018-45 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Er-

krankungen bei Kindern und Jugendlichen auf Anfrage

ZE2018-46 Gabe von Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin auf Anfrage

ZE2018-49 Hypertherme intraperitoneale Chemotherapie (HIPEC) in Kombination

mit Peritonektomie und ggf. mit Multiviszeralresektion oder hyper-

therme intrathorakale Chemotherapie (HITOC) in Kombination mit

Pleurektomie und ggf. mit Tumorreduktion auf Anfrage

ZE2018-50 Implantation einer Hybridprothese an der Aorta auf Anfrage

ZE2018-53 Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, mit Fenestrierung oder

Seitenarm

auf Anfrage

ZE2018-54 Selbstexpandierende Prothesen am Gastrointestinaltrakt auf Anfrage

ZE2018-56 Gabe von Bosentan, oral auf Anfrage

ZE2018-57 Gabe von Jod-131-MIBG (Metajodobenzylguanidin), parenteral auf Anfrage

ZE2018-58 Gabe von Alpha-1-Proteinaseninhibitor human, parenteral auf Anfrage

ZE2018-59 Gabe von Interferon alfa-2a (nicht pegylierte Form), parenteral auf Anfrage

ZE2018-60 Gabe von Interferon alfa-2b (nicht pegylierte Form), parenteral auf Anfrage

ZE2018-61 Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur

Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, wie-

deraufladbar auf Anfrage

ZE2018-62 Mikroaxial-Blutpumpe auf Anfrage

ZE2018-63 Gabe von Dibotermin alfa, Implantation am Knochen auf Anfrage

ZE2018-64 Gabe von Eptotermin alfa, Implantation am Knochen auf Anfrage

ZE2018-65 Selektive intravaskuläre Radionuklidtherapie (SIRT) mit Yttrium-90-

oder Rhenium-188-markierten Mikrosphären auf Anfrage

ZE2018-66 Enzymersatztherapie bei lysosomalen Speicherkrankheiten auf Anfrage

ZE2018-67 Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, perkutan-transluminal auf Anfrage

ZE2018-69 Gabe von Hämin, parenteral auf Anfrage

ZE2018-70 Radioimmuntherapie mit 90Y-Ibritumomab-Tiuxetan, parenteral auf Anfrage

ZE2018-71 Radiorezeptortherapie mit DOTA-konjugierten Somatostatinanaloga auf Anfrage

ZE2018-72 Distraktionsmarknagel, motorisiert auf Anfrage

ZE2018-74 Gabe von Sunitinib, oral auf Anfrage

ZE2018-75 Gabe von Sorafenib, oral auf Anfrage

ZE2018-77 Gabe von Lenalidomid, oral auf Anfrage

ZE2018-78 Gabe von Clofarabin, parenteral auf Anfrage

ZE2018-79 Gabe von Nelarabin, parenteral auf Anfrage

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ZE2018-80 Gabe von Amphotericin-B-Lipidkomplex, parenteral auf Anfrage

ZE2018-82 Peritonealdialyse, kontinuierlich, maschinell unterstützt (APD) auf Anfrage

ZE2018-84 Gabe von Ambrisentan, oral auf Anfrage

ZE2018-85 Gabe von Temsirolimus, parenteral auf Anfrage

ZE2018-86 Andere Neurostimulatoren und Neuroprothesen auf Anfrage

ZE2018-88 Komplexe neuropädiatrische Diagnostik mit weiteren Maßnahmen auf Anfrage

ZE2018-91 Gabe von Dasatanib, oral auf Anfrage

ZE2018-97 Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren auf Anfrage

ZE2018-99 Fremdbezug von Donor-Lymphozyten über Spenderdateien bei nicht-

verwandten Spendern oder Bezug von Donor-Lymphozyten von außer-

halb Deutschlands bei Familienspendern auf Anfrage

ZE2018-101 Gabe von Mifamurtid, parenteral auf Anfrage

ZE2018-103 Gabe von Rituximab, subkutan auf Anfrage

ZE2018-104 Gabe von Trastuzumab, subkutan auf Anfrage

ZE2018-105 Gabe von Posaconazol, oral, Tabletten auf Anfrage

ZE2018-106 Gabe von Abatacept, subkutan auf Anfrage

ZE2018-107 Medikamente-freisetzende bioresorbierbare Koronarstents auf Anfrage

ZE2018-108 Implantation einer Irisprothese auf Anfrage

ZE2018-109 Dialyse mit High-Cut-off-Dialysemembran auf Anfrage

ZE2018-110 Gabe von Tocilizumab, subkutan auf Anfrage

ZE2018-111 Gabe von Nab-Paclitaxel, parenteral auf Anfrage

ZE2018-112 Gabe von Abirateronacetat, oral auf Anfrage

ZE2018-113 Gabe von Cabazitaxel, parenteral auf Anfrage

ZE2018-115 Molekulares Monitoring der Resttumorlast [MRD]: Molekulargeneti-

sche Identifikation und Herstellung von patientenspezifischen Mar-

kern auf Anfrage

ZE2018-116 Molekulares Monitoring der Resttumorlast [MRD]: Patientenspezifi-

sche molekulargenetische Quantifizierung auf Anfrage

ZE2018-117 Chemosaturations-Therapie mittels perkutaner Leberperfusion auf Anfrage

ZE2018-118 Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalsystem auf Anfrage

ZE2018-119 Distraktionsmarknagel, nicht motorisiert auf Anfrage

ZE2018-120 Gabe von Pemetrexed, parenteral auf Anfrage

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ZE2018-121 Gabe von Etanercept, parenteral auf Anfrage

ZE2018-122 Gabe von Imatinib, oral auf Anfrage

ZE2018-123 Gabe von Caspofungin, parenteral auf Anfrage

ZE2018-124 Gabe von Voriconazol, oral auf Anfrage

ZE2018-125 Gabe von Voriconazol, parenteral auf Anfrage

ZE2018-126 Gabe von Ipilimumab, parenteral auf Anfrage

ZE2018-127 Gabe von L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Erwinase],

parenteral auf Anfrage

ZE2018-128 Gabe von nicht pegylierter Asparaginase, parenteral auf Anfrage

ZE2018-129 Gabe von pegylierter Asparaginase, parenteral auf Anfrage

ZE2018-130 Gabe von Belimumab, parenteral auf Anfrage

ZE2018-131 Gabe von Defibrotid, parenteral auf Anfrage

ZE2018-132 Gabe von Thiotepa, parenteral auf Anfrage

ZE2018-133 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen

internen Palliativdienst auf Anfrage

ZE2018-134 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen

externen Palliativdienst auf Anfrage

ZE2018-135 Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen

und Säuglingen mit weiteren Maßnahmen auf Anfrage

ZE2018-136 Einlegen von endobronchialen Nitinolspiralen auf Anfrage

ZE2018-137 Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII auf Anfrage

ZE2018-138 Gabe von Fibrinogenkonzentrat auf Anfrage

ZE2018-139 Gabe von Blutgerinnungsfaktoren auf Anfrage

ZE2018-140 Gabe von Brentuximabvedotin, parenteral2 auf Anfrage

ZE2018-141 Gabe von Enzalutamid, oral2 auf Anfrage

ZE2018-142 Gabe von Aflibercept, intravenös2 auf Anfrage

ZE2018-143 Gabe von Eltrombopag, oral2 auf Anfrage

ZE2018-144 Gabe von Obinutuzumab, parenteral2 auf Anfrage

ZE2018-145 Gabe von Ibrutinib, oral2 auf Anfrage

ZE2018-146 Gabe von Ramucirumab, parenteral2 auf Anfrage

2 Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach

bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.

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ZE2018-147 Gabe von Bortezomib, parenteral3 auf Anfrage

ZE2018-148 Gabe von Adalimumab, parenteral4 auf Anfrage

ZE2018-149 Gabe von Infliximab, parenteral5 auf Anfrage

ZE2018-150 Gabe von Busulfan, parenteral6 auf Anfrage

ZE2018-151 Gabe von Rituximab, intravenös7 auf Anfrage

ZE2018-152 Mehrdimensionale pädiatrische Diagnostik auf Anfrage

4. Sonstige Entgelte für Leistungen gem. § 7 FPV 2018

Für die Vergütung von Leistungen, die noch nicht von den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten

sachgerecht vergütet werden, hat das Krankenhaus gem. § 6 Abs. 1 KHEntgG mit den zuständigen

Kostenträgern folgende fall- bzw. tagesbezogene krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart:

a) Sonstige Entgelte nach § 7 Abs.1 FPV 2018 i.V.m. Anlage 3a FPV 2018

(tagesbezogene Pauschale (Ausnahme DRG D01A und D23Z = fallbezogene Pauschalen)):

A04A Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen, mit zweiter Knochenmarkt-

ransplantation / Stammzelltransfusion im selben Aufenthalt 1.950,00 €

A15A Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, autogen, mit zweiter Knochenmarkt-

ransplantation / Stammzelltransfusion im selben Aufenthalt 1.333,21 €

A16A Transplantation von Darm oder Pankreas 1.108,88 €

A16B Injektion von Pankreasgewebe 600,00 €

A22Z Korrektureingriff bei Doppelfehlbildung 600,00 €

A43Z Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom 600,00 €

B11Z Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur 600,00 €

B13Z Epilepsiechirurgie mit invasivem präoperativen Video-EEG 1.354,76 €

B43Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als 27 Tage 600,00 €

B46Z Sozial- und neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie bei Krankheiten

und Störungen des Nervensystems 351,18 €

B49Z Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson 325,09 €

B61B Bestimmte akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks ohne komplexen Eingriff

oder mehr als 13 Belegungstage oder nicht wegverlegt 570,91 €

B76A Anfälle, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnostik und Therapie 584,00 €

D01A Kochleaimplantation, bilateral 52.200,00 €

Kurzliegerabschlag/Tag - UGVD: 1 1.334,74 €

Verlegungsabschlag/Tag - MVD: 5 443,81 €

Grenzverweildauerzuschlag/Tag - OGVD: 9 370,94 €

D23Z Implantation eines aktiven mechanischen Hörimplantates 14.000,00 €

Kurzliegerabschlag/Tag - UGVD: 1 1.334,74 €

Verlegungsabschlag/Tag - MVD: 5 443,81 €

Grenzverweildauerzuschlag/Tag - OGVD: 9 370,94 €

3 Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzengelt ZE49 aus 2017 bis zum Be-

ginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. 4 Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzengelt ZE66 aus 2017 bis zum Be-

ginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. 5 Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzengelt ZE68 aus 2017 bis zum Be-

ginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. 6 Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzengelt ZE79 aus 2017 bis zum Be-

ginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. 7 Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzengelt ZE148 aus 2017 bis zum

Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben.

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E37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krank-

heiten und Störungen der Atmungsorgane 600,00 €

E41Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane 600,00 €

E76A Tuberkulose, mehr als 14 Belegungstage 334,31 €

F29Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, mit bestimmter OR-

Prozedur, außer kardiothorakale Eingriffe 600,00 €

F37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krank-

heiten und Störungen des Kreislaufsystems 543,79 €

F45Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems 600,00 €

F96Z Stammzelltransfusion bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems 600,00 €

G51Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane 600,00 €

H37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krank-

heiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas 543,79 €

I40Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und

Bindegewebe

600,00 €

I96Z Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Muskel-

Skelett-System und Bindegewebe, mehr als 20 Tage 600,00 €

K01Z Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mit Frührehabilitation oder

geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung 600,00 €

K43Z Frührehabilitation bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten 600,00 €

U01Z Geschlechtsumwandelnde Operation 611,90 €

U41Z Sozial- und neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie bei psychischen

Krankheiten und Störungen 326,40 €

U42A Multimodale Schmerztherapie bei psychischen Krankheiten und Störungen, Alter < 19 Jahre 600,00 €

U43Z Psychosomatische Therapie, Alter < 18 Jahre 335,57 €

W01A Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder bestimmten Eingriffen oder intensivmedizini-

scher Komplexbehandlung >392/ 368 / 552 Aufwandspunkte, mit Frührehabilitation 600,00 €

W05Z Frührehabilitation bei Polytrauma mit OR-Prozedur 600,00 €

W40Z Frührehabilitation bei Polytrauma 600,00 €

Y01Z Operative Eingriffe bei schweren Verbrennungen oder Beatmung > 95 Stunden bei Verbren-

nungen oder intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1176 / 1104 / 1104 Aufwands-

punkte bei Verbrennungen 1.304,00 €

Y61Z Schwere Verbrennungen 600,00 €

Z02Z Leberspende (Lebendspende) 600,00 €

Z04Z Lungenspende (Lebendspende) 600,00 €

Z41Z Knochenmarkentnahme bei Eigenspender 1.710,18 €

Z42Z Stammzellentnahme bei Fremdspender 3.899,46 €

Z43Z Knochenmarkentnahme bei Fremdspender 2.787,95 €

b) Sonstige Entgelte nach § 7 Abs. FPV 2018 i.V.m. Anlage 3b FPV 2018

(tagesbezogene Pauschale):

A90A Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, umfassende Behandlung 300,00 €

A90B Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, Basisbehandlung 300,00 €

L90A Niereninsuffizienz, teilstationär, Alter < 15 Jahre 300,00 €

Können für die Leistungen nach Anlage 3a FPV 2018 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch

keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag 600,00 €

abzurechnen. Können für die Leistungen nach Anlage 3b FPV 2018 auf Grund einer fehlenden

Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden

Belegungstag 300,00 € abzurechnen.

Wurden in der Budgetvereinbarung für das Jahr 2018 für Leistungen nach Anlage 3a FPV 2018 keine

Entgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jeden

Belegungstag 450,00 € abzurechnen.

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c) Unbewertete teilstationäre Leistungen, die nicht in Anlage 3b aufgeführt sind

(tages- und fachabteilungsbezogene Pauschale):

Phoniatrie 188,85 €

Gastroenterologie 330,33 €

Kardiologie 325,52 €

Hämatologie und internistische Onkologie 412,85 €

Pädiatrische Onkologie 580,87 €

Pädiatrie und Kinderurologie 460,91 €

Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 272,25 €

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 404,46 €

Strahlenheilkunde 289,41 €

Strahlenheilkunde (Brachytherapie) 788,48 €

Dermatologie 234,83 €

Dermatologische Onkologie (Chemotherapie/Staging) 530,00 €

Schmerztherapie für Erwachsene und Kinder 335,20 €

Herzchirurgie 375,14 €

Nuklearmedizin 337,53 €

Diabetologie 214,94 €

Kinderkardiologie 397,57 €

d) Leistungen besonderer Einrichtungen nach § 17 b Abs. 1, S. 10 KHG

(tages- und fachabteilungsbezogene Pauschale)

Epilepsie-Zentrum 1.354,76 €

Palliativmedizin 450,00 €

5. Zusatzentgelte für spezialisierte Leistungen gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 3 KHEntgG

Für folgende Leistungen, die den Fallpauschalen und Zusatzentgelten aus den Entgeltkatalogen nach §

7 S. 1 Nr. 1 und 2 KHEntgG zwar zugeordnet, mit ihnen jedoch nicht sachgerecht vergütet werden, hat

das Krankenhaus gem. § 6 Abs. 2a KHEntgG folgende gesonderte Zusatzentgelte vereinbart:

Behandlung mit MR-Open

3-800 bei intraoperativer Anwendung je Leistung 4.500,00 €

Regionale Tiefenhyperthermie, vollstationär

8-600.1 je Leistung 2.950,00 €

Teilkörperhyperthermie

8-601 je Leistung 4.100,00 €

Oberflächenhyperthermie

8-600.0 je Leistung 2.850,00 €

Interstitielle Hyperthermie

8-603 je Leistung 2.850,00 €

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6. Zu- und Abschläge gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 4 KHEntgG

Das Krankenhaus berechnet außerdem folgende Zu- und Abschläge:

- Zuschlag zur Finanzierung von Ausbildungskosten nach § 17a KHG je voll- und

teilstationärem Fall

in Höhe von 87,87 €

- Zuschlag für die medizinisch notwendige Aufnahme von Begleitpersonen in Höhe von

45,00 € pro Tagi

- Zuschlag für Zentren und Schwerpunkte

in Höhe von 0,41 %

auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte sowie auf die

sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a KHEntgG.

- Zuschlag nach § 4 Abs. 8 KHEntgG zur finanziellen Förderung der zusätzlichen

Personalkosten bei der Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Stellen von

ausgebildetem Pflegepersonal mit einer Berufserlaubnis nach § 1 Krankenpflegegesetz

in Höhe von 0,30 %

auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte gemäß § 7

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 KHEntgG sowie auf die sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz

1 und Abs. 2a KHEntgG.

- Zuschlag zur finanziellen Förderung der personellen Ausstattung in der

Krankenhaushygiene gemäß § 4 Abs. 11 KHEntgG

in Höhe von 0,11 %

auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte gemäß § 7

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 KHEntgG sowie auf die sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz

1 und Abs. 2 a KHEntgG.

- Zuschlag für die Finanzierung von Mehrkosten, die durch Mindestanforderungen an die

Struktur- und Prozessqualität in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur

Qualitätssicherung entstehen nach § 5 Abs. 3c KHEntgG

in Höhe von 0,16 %ii

auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte sowie auf die

sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a KHEntgG.

- Pflegezuschlag bei sämtlichen ab dem 01.01.2017 aufgenommenen Patientinnen oder

Patienten, die zur vollstationären Behandlung in das Krankenhaus aufgenommen werden

gemäß § 8 Abs. 10 KHEntgG je vollstationärem Fall

in Höhe von 44,10 €

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- Zuschlag für die Beteiligung ganzer Krankenhäuser oder wesentlicher Teile der

Einrichtungen an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen nach § 17b Abs. 1a

Nr. 4 KHG je abgerechneten vollstationären Fall

in Höhe von 0,20 €

7. Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 6 KHEntgG

Für die Vergütung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht mit den DRG-

Fallpauschalen und bundeseinheitlich festgelegten Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden

können und die nicht gem. § 137 c SGB V von der Finanzierung ausgeschlossen sind, rechnet das

Krankenhaus gem. § 6 Abs. 2 KHEntgG folgende zeitlich befristete fallbezogene Entgelte oder

Zusatzentgelte ab:

Aflibercept, intravenös auf Anfrage

Aflibercept, intravitreal auf Anfrage

Alectinib auf Anfrage

Alemtuzumab bei Multipler Sklerose auf Anfrage

Arsentrioxid intravenös auf Anfrage

Asfotase alfa auf Anfrage

Atezolizumab auf Anfrage

Avelumab auf Anfrage

Axitinib auf Anfrage

Blinatumomab auf Anfrage

Bosutinib auf Anfrage

Brentuximab vedotin auf Anfrage

Brodalumab auf Anfrage

Cabozantinib auf Anfrage

Canakinumab auf Anfrage

Carfilzomib auf Anfrage

Ceritinib auf Anfrage

Certolizumab auf Anfrage

Cobimetinib auf Anfrage

Crizotinib auf Anfrage

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Dabrafenib auf Anfrage

Daclatasvir auf Anfrage

Daratumumab auf Anfrage

Dasabuvir (in Kombination mit Ombitasvir-Paritaprevir-Ritonavir) auf Anfrage

Dinutuximab auf Anfrage

Dupilumab auf Anfrage

Elbasvir-Grazoprevir auf Anfrage

Elotuzumab auf Anfrage

Eltrombopag auf Anfrage

Enzalutamid auf Anfrage

Eribulin auf Anfrage

Everolimus auf Anfrage

Glecaprevir-Pibrentasvir auf Anfrage

Golimumab auf Anfrage

Guselkumab auf Anfrage

Ibrutinib auf Anfrage

Icatibant auf Anfrage

Idarucizumab auf Anfrage

Idelalisib auf Anfrage

Inotuzumab-Ozogamicin auf Anfrage

Isavuconazol intravenös auf Anfrage

Isavuconazol oral auf Anfrage

Ivacaftor auf Anfrage

Ixazomib auf Anfrage

Ixekizumab auf Anfrage

Ledipasvir-Sofosbuvir auf Anfrage

Lenvatinib bei Behandlung von Schilddrüsenkarzinomen auf Anfrage

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Lenvatinib bei Behandlung von Nierenzellkarzinomen auf Anfrage

Liposomales Irinotecan auf Anfrage

Lumacaftor-Ivacaftor auf Anfrage

Macitentan auf Anfrage

Midostaurin auf Anfrage

Miglustat bei Niemann-Pick Typ-C auf Anfrage

Miglustat bei Morbus Gaucher auf Anfrage

Nilotinib auf Anfrage

Nivolumab auf Anfrage

Obinutuzumab auf Anfrage

Ocrelizumab auf Anfrage

Ocriplasmin intravitreal auf Anfrage

Olaparib auf Anfrage

Olaratumab auf Anfrage

Ombitas vir-Paritaprevir-Ritonavir auf Anfrage

Palbociclib auf Anfrage

Panobinostat auf Anfrage

Pazopanib auf Anfrage

Pembrolizumab auf Anfrage

Pertuzumab auf Anfrage

Pixantrone auf Anfrage

Pomalidomid auf Anfrage

Ponatinib auf Anfrage

Posaconazol, intravenös auf Anfrage

Ramucirumab auf Anfrage

Ranibizumab, intravitreal auf Anfrage

Ribociclib auf Anfrage

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Riociguat auf Anfrage

Ruxolitinib auf Anfrage

Sarilumab auf Anfrage

Secukinumab auf Anfrage

Selexipag auf Anfrage

Siltuximab auf Anfrage

Simeprevir auf Anfrage

Sofosbuvir auf Anfrage

Sofosbuvir-Velpatasvir auf Anfrage

Teduglutid auf Anfrage

Temozolomid (Temodal), intravenös auf Anfrage

Trametinib auf Anfrage

Trastuzumab-Emtansin auf Anfrage

Treprostinil auf Anfrage

Trifluridin-Tipiracil auf Anfrage

Ustekinumab auf Anfrage

Vandetanib auf Anfrage

Vedolizumab auf Anfrage

Vemurafenib auf Anfrage

Venetoclax auf Anfrage

Aneurysma-Therapie mit bioaktiven Coils, Lokalisation intrakraniell auf Anfrage

Aneurysma-Therapie mit bioaktiven Coils (Hydrogel-Coil) auf Anfrage

Einlage überlange Coils (3D) zur intrakraniellen Aneurysmatherapie, Lokalisation intrakraniell auf Anfrage

Volumencoils zur Aneurysmatherapie, Lokalisation intrakraniell auf Anfrage

Hämodynamisch wirksames Implantat zur endovaskulären Behandlung intrakranieller

Aneurysmen (Flow Diverter) auf Anfrage

Einlage beschichteter (gecoverter) Stents mit bioaktiver Oberfläche für periphere Gefäße auf Anfrage

Ereignisrekorder, implantierbar, gemeinsam mit Ablation auf Anfrage

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Koronarstent, selbstexpandierend auf Anfrage

Einlage antikörperbeschichteter, medikamentenfreisetzender Koronarstents auf Anfrage

Kiefergelenkendoprothese (Totalersatz), vorgefertigt auf Anfrage

Kiefergelenkendoprothese (Totalersatz), CAD-CAM-gefertigt auf Anfrage

Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser

Shunt- und Bypasschirurgie auf Anfrage

Gefäßtransplantatersatz bei infizierten Gefäßprothesen (Gefäßhomograft) auf Anfrage

Intraaortale Ballonokklusion mit extrakorporaler Zirkulation auf Anfrage

Übertragung von virusspezifischen Spender-Immunzellen nach allogener Stammzelltransplan-

tation auf Anfrage

Perkutane Mitralklappenanulorrhaphie mit Spange auf Anfrage

Katheterbasiertes Implantat zur Behandlung linksventrikulärer kardialer Motilitätsstörungen auf Anfrage

Aszitesbehandlung mittels einer vollimplantierbaren Pumpe auf Anfrage

Gecoverte Endoprothesen mit bioaktiver Oberfläche zur Dialyse-Shunt-Revision auf Anfrage

Implantat zur direkten akustischen Stimulierung der Cochlea (DACI) auf Anfrage

Intraaneurysmales hämodynamisch wirksames Implantat zur endovaskulären Behandlung

intrakranieller Aneurysmen, pro Implantat auf Anfrage

Endovaskuläre Implantation/Reparatur einer Stent-Prothese mittels eines Endostaplers auf Anfrage

Radium-223-Dichlorid auf Anfrage

Hypoglossusnerv-Stimulationssystem zur Behandlung des obstruktiven Schlafapnoe-

Syndroms (OSAS) auf Anfrage

Radionuklidtherapie mit Lutetium-177-markiertem prostataspezifischen Membranantigen

(PSMA) bei Prostatakarzinom - Basis incl. 1GBq auf Anfrage

Radionuklidtherapie mit Lutetium-177-markiertem prostataspezifischen Membranantigen

(PSMA) bei Prostatakarzinom - Dosis ab 2 GBq auf Anfrage

Transapikale Mitralklappenrekonstruktion durch Implantation von Neochordae auf Anfrage

Endovaskuläre Mitralklappenanuloplastik mit Anuloplastie-Band auf Anfrage

Hybridcoils zur intrakraniellen Aneurysmabehandlung auf Anfrage

Implantation eines intrakardialen Pulsgenerators auf Anfrage

Implantation mitwachsender Herzklappen auf Anfrage

Ausschaltung von Aortenaneurysmen mit der Chimney-Technik auf Anfrage

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Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstüt-

zung, RVAD doppel jugulär auf Anfrage

Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstüt-

zung, RVAD doppellumig mit PA-Kanüle auf Anfrage

Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstüt-

zung, RVAD femoral auf Anfrage

Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstüt-

zung, LVAD doppel jugulär auf Anfrage

Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstüt-

zung, LVAD doppel femoral auf Anfrage

Kabelloses kardiales Stimulationssystem des linken Ventrikels zur kardialen Resynchronisa-

tionstherapie auf Anfrage

Morbus Herlitz 8 auf Anfrage

Denileukin Diftitox 8 auf Anfrage

Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe mit Membranoxygenie-

rung auf Anfrage

Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe mit Membranoxygenie-

rung, tragbar auf Anfrage

Talimogen Laher parepvec8 auf Anfrage

Strömungsreduzierendes Drahtgeflecht im Koronarsinus auf Anfrage

Endovaskuläre Anlage eines inneren AV-Shunts mittels magnetgeführter Hochfrequenzenergie auf Anfrage

Implantation eines Magenschrittmachers auf Anfrage

Minimalinvasive LV-Rekonstruktion mit einem myokardialen Verankerungssystem auf Anfrage

Elektrostimulationsystem zur Behandlung der gatroösophagealen Refluxkrankheit auf Anfrage

8. Qualitätssicherungszuschläge nach § 17b Abs. 1a Nr. 4 KHG

- Der Zuschlag für die externe Qualitätssicherung auf Bundesebene nach § 137 SGB V beträgt pro

vollstationären Fall 1,06 €.

- Der Zuschlag Schlaganfallpatienten Bayern beträgt pro Fall 3,10 €. Ab 01.01.2014 erfolgt die

Abrechnung des Zuschlages nach den Vorgaben der Dokumentation, die sich an der ICD-

Einschluss- und Ausschlussliste der BAQ orientiert.

8 Auf Basis der medizinischen Indikationsstellung entscheiden die Krankenkassen über die Kostenübernahme im Einzelfall.

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9. Zuschläge zur Finanzierung von Selbstverwaltungsaufgaben

- DRG-Systemzuschlag nach § 17b Abs. 5 KHG für jeden abzurechnenden voll- und teilstationären

Krankenhausfall

in Höhe von 1,31 €

- Zuschlag für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im

Gesundheitswesen nach § 139 a i.V.m. § 139 c SGB V und für die Finanzierung des

Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 i.V.m. § 139 c SGB V bzw. des Instituts für

Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen nach § 137a Abs. 8 i.V.m. § 139c SGB V für

jeden abzurechnenden Krankenhausfall

in Höhe von 1,70 €iii

10. Entgelte für vor- und nachstationäre Behandlungen gem. § 115 a SGB V

Gem. § 115 a SGB V berechnet das Krankenhaus für vor- und nachstationäre Behandlungen folgende

Entgelte, soweit diese nicht bereits mit der Fallpauschale abgegolten sind:

a) vorstationäre Behandlung (fall- und fachabteilungsbezogene Pauschale)

01. Innere Medizin 147,25 € 20. Thoraxchirurgie 121,18 €

02. Geriatrie 72,09 € 21. Herzchirurgie 126,29 €

03. Kardiologie 156,97 € 22. Urologie 103,28 €

04. Nephrologie 140,61 € 23. Orthopädie 133,96 €

05. Hämatologie u. int. Onkologie 75,67 € 24. Frauenheilkunde und Geburtsthilfe 119,13 €

06. Endokrinologie 310,87 € 25. Geburtshilfe 119,13 €

07. Gastroenterologie 164,64 € 26. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 78,74 €

08. Pneumologie 219,34 € 27. Augenheilkunde 68,51 €

09. Rheumatologie 128,85 € 28. Neurologie 114,02 €

10. Pädiatrie 94,08 € 29. Nuklearmedizin 162,08 €

11. Kinderkardiologie 111,46 € 30. Strahlenheilkunde 186,62 €

12. Neonatologie 51,64 € 31. Dermatologie 75,67 €

13. Kinderchirurgie 61,36 € 32. Zahn- und Kieferheilkunde 64,42 €

14. Lungen- und Brnochialheilkunde 111,46 € 33. Intensivmedizin 104,30 €

15. Allgemeine Chirurgie 100,72 € 34. Sonstige Fachabteilung 91,52 €

16. Unfallchirurgie 82,32 €

17. Neurochirurgie 48,57 €

18. Gefäßchirurgie 134,47 €

19. Plastische Chirurgie 95,10 €

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b) nachstationäre Behandlung (tages- und fachabteilungsbezogene Pauschale)

01. Innere Medizin 53,69 € 20. Thoraxchirurgie 45,50 €

02. Geriatrie 30,68 € 21. Herzchirurgie 23,01 €

03. Kardiologie 61,36 € 22. Urologie 41,93 €

04. Nephrologie 67,49 € 23. Orthopädie 20,96 €

05. Hämatologie u. int. Onkologie 46,02 € 24. Frauenheilkunde und Geburtsthilfe 22,50 €

06. Endokrinologie 44,48 € 25. Geburtshilfe 28,12 €

07. Gastroenterologie 63,91 € 26. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 37,84 €

08. Pneumologie 66,47 € 27. Augenheilkunde 38,86 €

09. Rheumatologie 54,20 € 28. Neurologie 40,90 €

10. Pädiatrie 37,84 € 29. Nuklearmedizin 123,22 €

11. Kinderkardiologie 27,10 € 30. Strahlenheilkunde 330,29 €

12. Neonatologie 23,01 € 31. Dermatologie 23,01 €

13. Kinderchirurgie 24,54 € 32. Zahn- und Kieferheilkunde 23,52 €

14. Lungen- und Brnochialheilkunde 48,06 € 33. Intensivmedizin 36,81 €

15. Allgemeine Chirurgie 17,90 € 34. Sonstige Fachabteilung 24,54 €

16. Unfallchirurgie 21,47 €

17. Neurochirurgie 21,99 €

18. Gefäßchirurgie 23,01 €

19. Plastische Chirurgie 18,41 €

Gem. § 8 Abs. 2 S. 3 Nr. 4 KHEntgG ist eine vorstationäre Behandlung neben einer Fallpauschale

(DRG) nicht gesondert abrechenbar. Eine nachstationäre Behandlung kann zusätzlich zur Fallpauschale

(DRG) berechnet werden, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und

nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale (DRG) übersteigt.

c) Großgeräteleistungen bei vor- und nachstationärer Behandlung

Zusätzlich zu a) und b) können Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten (z.B. CT, MR, LHM,

LIN/CO und PET) einzeln abgerechnet werden9.

11. Entgelte für sonstige Leistungen

1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung

berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.

2. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das

Krankenhaus 45,00 €.

12. Zuzahlungen

Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten

Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus vom gesetzlich versicherten Patienten von Beginn der

vollstationären Krankenhausbehandlung an - innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage -

eine Zuzahlung ein (§ 39 Abs. 4 SGB V). Der Zuzahlungsbetrag beträgt zurzeit € 10,- je Kalendertag (§

61 Satz 2 SGB V). Dieser Betrag wird vom Krankenhaus nach § 43 b Abs. 3 SGB V im Auftrag der

gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert.

9 Ausgenommen sind die Leistungen nach Maßgabe des § 5 der Allgemeinen Tarifbestimmungen des DKG-NT I (z.B.

Kontrastmittel). Diese Leistungen werden mit den jeweiligen Einstandspreisen des Krankenhauses abgerechnet.

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13. Wiederaufnahme und Rückverlegung

Im Falle der Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus gemäß § 2 FPV 2018 oder der Rückverlegung

gemäß § 3 Abs. 3 FPV 2018 werden die Falldaten der Krankenhausaufenthalte nach Maßgabe des § 2

Abs. 4 FPV 2018 zusammengefasst und abgerechnet.

14. Entgelte für Wahlleistungen

Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen

werden gesondert berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen

Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen

Leistungen entnehmen:

a) Ärztliche Leistungen:

Die in dem gesonderten Vertrag vereinbarten wahlärztlichen Leistungen sind gemäß § 22 Abs.3 Bun-

despflegesatzverordnung (BPflV) bzw. § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) nicht auf ein-

zelne liquidationsberechtigte Ärzte beschränkt. Vertragspartner sind alle an der Behandlung beteiligten

Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistung berechtigt sind,

einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrich-

tungen außerhalb des Krankenhauses. Diese rechnen ihre Leistungen nach Maßgabe der ärztlichen

Gebührenordnung (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) persönlich ab.

b) Medizinische Leistungen

PET-Ganzkörper-Tumor/ Entzündungsdiagnostik mit quantifizierter Auswertung

FDG 810,78 €

FEC, F-Dopa sowie GA- Dotatate 1.012,17 €

PET-Gehirn szintigraphische Untersuchung mit quantifizierter Auswertung

FDG 749,57 €

FET, F-Dopa sowie GA- Dotatate 950,96 €

PET-Herzszintigraphische Untersuchung der Myokards mit quantifizierter Auswer-

tung

FDG 737,92 €

Behandlung mit einem Elektronenstrahltomographen oder Kardio-CT

mit Kontrastmittelinjektion 367,81 €

ohne Kontrastmittelinjektion 217,49 €

Kalknachweis & CT Angiographie mit medizinisch

indizierter Kontrastmittelgabe

427,94 €

Korrekturoperation bei Brustkorbdeformitäten – MIRPE (Entgelte incl. USt.)

Minimal-invasive Anlage eines Metallbügels 6.972,83 €

Zuschlag/Tag ab dem 18. Tag 314,31 €

Metallbügelentfernung 5.162,78 €

Zuschlag/Tag ab dem 22. Tag 296,25 €

Kapselendoskopie (außer bei obskuren Blutungen des Dünndarms) 1.050,00 €

LDL-Apherese bei Tinnitus 1.250,00 €

Dendritische Zellen zur Behandlung des malignen Melanoms

je Impfung 4.964,40 €

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Bauchdeckenplastik im Rahmen anderer Eingriffe 536,80 €

Sterilisation 497,20 €

Sterilisation bei Kaiserschnitt

50,00 €

Sterilisation nach vaginaler Entbindung oder im Rahmen eines

anderen Eingriffs

252,45 €

Adhäsionsprophylaxe mittels Barrieremethode 230,00 €

Endometriumablation 296,40 €

ICSI auf Wunsch der Patientin (bei genehmigter IVF) bei nur moderater oder

geringer Einschränkung der Spermienparameter

338,70 €

ASS-Intoleranztest 293,80 €

Messung der Diaminoxidase im Serum 68,20 €

Messung der Diaminoxidase im Serum in der Darmschleimhaut 68,20 €

Spezifische IgE-Bestimmung in der Lavageflüssigkeit 881,00 €

Augentropfen aus Eigenblutserum

5 Fläschchen 170,00 €

10 Fläschchen 205,00 €

15 Fläschchen 225,00 €

20 Fläschchen 297,50 €

Strattice - Brustrekonstruktion

3x14 cm 892,50 €

4x16 cm 1.410,15 €

5x16 cm 1.737,40 €

6x8 cm 1.017,45 €

8x8 cm 1.410,15 €

8x16 cm 2.820,30 €

8x20 cm 3.510,50 €

10x16

cm

3.510,50 €

Rituelle Zirkumzision beim Kind während eines anderen stationären operativen

Eingriffs

55,16 €

Rituelle Zirkumzision beim Jugendlichen/Erwachsenen während eines anderen

stationären operativen Eingriffs

46,48 €

Individuelle Gesundheitsleistungen aus dem Bereich der Endokrinologie

HBD mit 17-OH-Progesteron 250,00 €

AMH 51,00 €

Spezialmedium zur besseren Embryoentwicklung (EmbryoGen®) 50,00 €

Einnistungsmedium 50,00 €

Endometriumbiopsie (Scratching) ohne Narkose 150,00 €

Assisted Hatching (je Eizelle) 50,00 €

Blastozystenkultur (-Tag 5) 100,00 €

Ferticheck (AMH, FSH, E-2, antraler Folikelcount) 240,00 €

Glukose-Toleranztest 81,00 €

Infektionsstatus (HIV, Hepatitis B + C) 100,00 €

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Einsetzen einer Spirale 140,00 €

Entfernen eines Hautimplantates zur Empfängnisverhütung 30,00 €

Hystero-Salpingo-Ultrasonographie (HSU)

(auch bei unvollstäniger Durchführung) 200,00 €

Lipofundingabe 145,00 €

Ca-Ionophor 100,00 €

Individuelle Gesundheitsleistungen aus dem Bereich der Geburtshilfe

Nackentransparenz-Messung 250,00 €

Detaillierter Fehlbildungsultraschall 200,00 €

Sonografisches Ersttrimesterscreening 200.00 €

3D-Ultraschall „Baby-Fernsehen“ 120,00 €

Akupunktur (Hebammen) 18,00 €

Kinesio-Taping (Hebammen) 15,00 €

Craniosacrale Therapie Sprechstunde 1. Termin 81,25 €

Craniosacrale Therapie Sprechstunde Folgetermin 60,94 €

Erstgespräch Akupunktur (Arzt) 11,00 €

Akupunktur (Arzt) 47,00 €

Einsetzen Brustimplantate als kosmetische OP (nach vorangegebener OP)

Anzahl: 1 692,72 €

Anzahl: 2 1.385,45 €

Molekularbiologische Untersuchung von Gewebe im Pathologischen

Institut

3.200,00 €

Medizinische Wahlleistung aus dem Bereich der Integrativen Medizin

Erstvorstellung, ausführliche Beratung, Therapieempfehlung,

Konzepterstellung, Folgetermin

205,11 €

Follow-up-Termin zur Reevaluation und Anpassung der The-

rapie

20,10 €

Eingehende Untersuchung, Ganzkörperstatus 34,85 €

Psychosoziales Gespräch und Interventionsmaßnahmen 33,51 €

Übende Verfahren als Einzeltherapie 20,10 €

Übende Verfahren in Gruppen 6,03 €

Erstgespräch Akupunktur 11,00 €

Akupunkturbehandlung 47,00 €

Ernährungsplan 9,38 €

c) Unterbringung im Einbettzimmer

Für den Bereich

Palliativmedizinische Abteilung

ein Zuschlag von 59,34 €

Für die Bereiche

Psychiatrische und Psychotherapeutische Klinik

Psychosomatische und Psychotherapeutische Abteilung

ein Zuschlag von 72,71 €

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Für die Bereiche

Medizinische Klinik 1

Medizinische Klinik 2

Medizinische Klinik 3

Medizinische Klinik 4

Medizinische Klinik 5

Nuklearmedizinische Klinik

Hautklinik

Frauenklinik

ein Zuschlag von 69,22 €

Für den Bereich

Kinder- und Jugendabteilung für Psychische Gesundheit

ein Zuschlag von 109,86 €

Für den Bereich

Kinder- und Jugendklinik

Kinderurologie

ein Zuschlag von 61,88 €

Für die Bereiche

Kinderkardiologische Abteilung

Hals-Nasen-Ohren-Klinik

Phoniatrische und Pädaudiologische Abteilung

Kinderchirurgie

ein Zuschlag von 93,03 €

Für die Bereiche

Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgische Klinik

Urologische Klinik

Chirurgische Klinik

Unfallchirurgische Abteilung

Gefäßchirurgische Abteilung

Thoraxchirurgische Abteilung

Plastisch- und Handchirurgische Klinik

Herzchirurgische Klinik

Anästhesiologische Schmerztherapie

ein Zuschlag von 69,22 €

Für die Bereiche

Neurochirurgische Klinik

Neurologische Klinik

Augenklinik

Strahlenklinik

ein Zuschlag von 103,65 €

d) Unterbringung im Zweibettzimmer

1) Komfortzuschlag bei Unterbringung im Zweibettzimmer

Für den Bereich

Palliativmedizinische Abteilung

ein Zuschlag von 14,08 €

Für die Bereiche

Medizinische Klinik 1

Medizinische Klinik 2

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Medizinische Klinik 3

Medizinische Klinik 4

Medizinische Klinik 5

Nuklearmedizinische Klinik

Hautklinik

Frauenklinik

ein Zuschlag von 14,59 €

Für den Bereich

Psychiatrische und Psychotherapeutische Klinik

ein Zuschlag von 24,57 €

Für den Bereich

Psychosomatische und Psychotherapeutische Abteilung

ein Zuschlag von 14,59 €

2) Unterbringung im Zweibettzimmer

Für den Bereich

Kinder- und Jugendklinik

Kinderurologie

ein Zuschlag von 14,59 €

Für die Bereiche

Kinderkardiologische Abteilung

Hals-Nasen-Ohren-Klinik

Phoniatrische und Pädaudiologische Abteilung

Kinderchirurgie

ein Zuschlag von 43,51 €

Für die Bereiche

Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgische Klinik

Urologische Klinik

Chirurgische Klinik

Unfallchirurgische Abteilung

Gefäßchirurgische Abteilung

Thoraxchirurgische Abteilung

Plastisch- und Handchirurgische Klinik

Herzchirurgische Klinik

Anästhesiologische Schmerztherapie

ein Zuschlag von 14,59 €

Für den Bereich

Kinder- und Jugendabteilung für Psychische Gesundheit

ein Zuschlag von 56,43 €

Für die Bereiche

Neurochirurgische Klinik

Neurologische Klinik

Augenklinik

Strahlenklinik

ein Zuschlag von 54,10 €

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e) Sonderwache

Erstattung des tatsächlichen Aufwandes unmittelbar an die Wache.

f) Begleitpersonen

die ein Bett in der Klinik in Anspruch nehmen, zahlen 45,00 € (zuzügl. MwSt) je Berechnungstag;

erhält die Begleitperson an Stelle eines Bettes eine zusätzliche eingeschobene Ruhegelegenheit,

dann ermäßigt sich das Entgelt auf 30,00 € (zuzügl. MwSt) je Berechnungstag.

g) Gebühren für die Dienste Fernsehen, Telefon und Internet

Grundbetrag (Mindesteinzahlung) 20,00 €

davon Kartenpfand 10,00 €

Grundgebühr Telefon & Fernsehen (Cockpit) 2,50€/Tag

Grundgebühr Telefon & Fernsehen (Zimmer TV) 2,00€/Tag

Gesprächsgebühren 0,10€/Einheit

Radio kostenloser Service

Internet 1,00€/Tag

Für Patienten der Kinderklinik und für Langlieger ab dem 21. Tag werden nur noch 1,00€ Grundge-

bühr pro Tag für Telefon und Fernsehen berechnet.

Inkrafttreten

Dieser DRG-Entgelttarif und Pflegekostentarif tritt am 01.06.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird der DRG-

Entgelttarif und Pflegekostentarif vom 01.05.2018 aufgehoben.

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter in der Patientenver-

waltung des Universitätsklinikums hierfür gerne zur Verfügung.

Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in das DRG-Klassifikationssystem mit den zugehörigen

Kostengewichten sowie die zugehörigen Abrechnungsregeln nehmen.

Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen eine nicht

unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie

in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind.

Anmerkungen: i Die Höhe des Zuschlages von 45,00 € ist in der Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von

Begleitpersonen nach § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG geregelt. Dieser Zuschlag betrifft im Übrigen nur die

Fälle der medizinisch notwendigen Aufnahme von Begleitpersonen und ist von der wahlweisen Unter-

bringung und Verpflegung einer Begleitperson zu unterscheiden.

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ii Maßgeblich dazu sind jedoch die Vorgaben nach § 9 Abs. 1a S. 1 KHEntgG durch die Vertragsparteien

auf Bundesebene.

iii Die Zuschläge für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswe-

sen nach § 139a i.V.m. § 139c SGB V, des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswe-

sen nach § 137a Abs. 8 i.V.m. § 139c SGB V und für die Finanzierung des Gemeinsamen Bundesaus-

schusses nach § 91 i.V.m. § 139c SGB V werden gemeinsam erhoben und als ein gemeinsamer Zu-

schlag in der Rechnung des Krankenhauses ausgewiesen.