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66. Wissenschaftlicher Kongress des BVGDReutlingen, 30. April 2016
Zur Begutachtung der Reisefhigkeit bei psychischen StrungenPD Dr. E. Richartz-SalzburgerFachrztin fr Psychiatrie, Psychotherapie, Klinische GeriatrieReferat fr Gesundheit und Umwelt, LH Mnchen
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SubsidirerSchutz
Todesstrafe,Folter,
menschen-erniedrigende Behandlung
60 II AufenthG
GFK
Verfolgung wg. Rasse, Religion,
Nationalitt, polit.
Gesinnung
3 I + IVAsylVfG 60 I
AufenthG
Nationale Abschiebungs-
VerboteErhebliche
Gefahr fr Leib, Leben oder Freiheit im
Herkunftsland
60 V + VIIAufenthG
Asyl-Gesetz
Anerkennung als politisch verfolgter
Asyl-berechtigter
Art 16a IGG
4 Sulen des Verfolgungsschutzes
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InlandsbezogenesAbschiebehindernis
Erhebliche und konkreteVerschlechterung desGesundheitszustandes
durch den Abschiebevorgangselbst
Entscheidung durch die rtliche Auslnderbehrde
ZielstaatbezogenesAbschiebehindernis
Wesentliche oderlebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes z.B.aufgrund fehlender Behandlungsmglichkeiten Gefahr der Retraumatisierung
im HerkunftslandEntscheidung durch BAMF
Krankheit als Abschiebehindernis
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Reisefhig?
Transportfhig?
Rckkehrfhig?
Flugfhig?
Transferfhig?
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Innenministerielle Forderungen:
Verbesserung =Beschleunigung der Rckfhrung von ausreisepflichtigen Auslndern
Einsatz von Flugrztenzur Beurteilung der Flugtauglichkeit
Beurteilung der alleinigen Reisefhigkeit i.S. von Transportfhigkeit nicht ausreichend:Sowohl zielstaats- als auch inlandsbezogene Abschiebehindernisse sind im Einzelfall zu bercksichtigen
Kritik an der Beurteilung durch Flugrzte
Deutscher rztetag:
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Erweiterte Reisefhigkeit
Keine isolierte Betrachtung der Transportfhigkeit Bercksichtigung der Auswirkungen einer
Ankndigung der Abschiebung Bercksichtigung der Krankheitsprognose im
Zielstaat
25 Abs. 5 AufenthG: Schutz bei schwerer Erkrankung Schutz vor wesentlichen durch den Reisevorgang
oder die Abschiebung als solche bedingte Gesundheitsgefahren.
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Fragen der Auslnderbehrde an die Gutachter
1. Welche Medizinische Diagnose ist erhoben worden?2. Folgt aus dem Untersuchungsergebnis Reisetauglichkeit?3. Kann die Reisetauglichkeit mit begleitenden
Vorsorgemanahmen bejaht werden? (e.g. pflegerische Betreuung...)4. Welche Behandlung ist erforderlich?
Welche Dauer betrgt diese voraussichtlich?5. Besteht im Falle der Rckfhrung ein Suizidrisiko?6. Gehen von dem Probanden erkennbare Gefhrdungen fr
Dritte aus (e.g. Infektionsrisiko)?
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Gutachten-AufbauRahmenbedingungenAuftraggeber, Fragestellung, zugrundeliegende Befunde, Ort und Zeit der Begutachtung, Angaben zu DolmetscherNB: Krankheitsspezifische und kulturelle
Besonderheiten
Anamnesea) Fremdanamnese (e.g. Therapieberichte)b) Eigenanamnese
BefunderhebungPsychischer Befund (AMDP)Persnlichkeits- und Verhaltensbeobachtung
ggf. ZusatzuntersuchungenDiagnoseBeantwortung der Zuleitungsfragen
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Psychischer Befund
Befunderhebung gem. AMDPBewusstseinslage, Orientierung, Kognitive Leistungen: Gedchtnis, Aufmerksamkeitsspanne, Konzentration, formale und inhaltliche Denkstrungen, Wahrnehmungsstrungen, Ich-Strungen, Antrieb, Psychomotorik, Grundstimmung, affektive Auslenkbarkeit, Suizidalitt
Persnlichkeits- und VerhaltensbeobachtungEingangsszene: ueres Erscheinungsbild, Auftreten,
Beziehungsgestaltung, szenische InformationenIdentifizierung bewusster Copingstrategien und unbewusster Abwehrmechanismen (Bagatellisierung, Verleugnung, Rationalisierung, Projektion)bertragungs- und Gegenbertragungsphnomene
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Diagnose
Diagnosen gem. ICD 10 /DSM VComorbiditten
Funktionelle Diagnose (cf. ICFDH) mit Beschreibung von Leistungseinschrnkungen
Mini-ICF fr psychische Erkrankungen(Linden M et al., 2005)Spezifische Fhigkeitsstrungen als Folge bestimmter psychopathologischer Symptome
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Psychoreaktive Traumafolgen
Akute Belastungsreaktion (F43.0) Posttraumatische Belastungsstrung (F43.1) Anpassungsstrung (F43.2) Rezidivierende depressive Strungen (F33) Angststrungen (F40, F41) Dissoziative Strungen (F44) Andauernde Persnlichkeitsstrung nach
Extrembelastung (F62.9) Dissoziative Identittsstrung (Multiple
Persnlichkeitsstrung) (F 44.81)
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Traumafolge-Strungen: Komorbiditt
Depressive Strungen Angst- und Panikstrungen Suchterkrankungen Somatisierungsstrungen: Somatoforme
Schmerzstrung! Essstrungen Sexuelle Dysfunktion Borderline-Persnlichkeitsstrung
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Posttraumatische BelastungsstrungEingangskriterium: Trauma
DSM IV
A 1: Konfrontation mit tatschlichem oder drohendem Tod oder ernsthafter Verletzung oder Gefahr fr eigene oder fremde krperliche Unversehrtheit (objektiv)
A 2: Subjektive Reaktion: Intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen
ICD 10
Der Betroffene war (kurz oder lang anhaltend) einem belastenden Ereignis von auergewhnlicher Bedrohung oder mit katastrophalem Ausma ausgesetzt, das bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen wrde.
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Besonderheiten der Begutachtung von Probanden mit psychoreaktiven Traumafolgen
Traumatische Erinnerungen Teil des impliziten Gedchtnisses:nonverbal, nicht symbolisierbar
Schuld- und Schamgefhle Angst vor unertrglichen, unkontrollierbaren Affekten Bei Thematisierung u.U. Intrusionen, flashbacks,
Dissoziationen
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Traumaspezifische Beziehungsaspekte
Angst, Unsicherheit, Misstrauen des Probanden Mangelnde Mentalisierungsfhigkeit des
Traumatisierten Wirksamkeit archaischer Abwehrmechanismen
(Spaltung, Ungeschehenmachen, Identifikation mit dem Aggressor)
Containment
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Beantwortung der Zuleitungsfragen1. Medizinische Diagnose
ICD 10-DiagnosenAnschauliche Darstellung von Symptomen und resultierenden Funktionseinschrnkungen (vgl. ICF)
2. ReisetauglichkeitDifferenzierte uerung zur erweiterten Reisefhigkeit(zu erwartende Auswirkungen auf aktuelle Symptomatik,u.U. Hinweis auf eingeschrnkte Kompensationsfhigkeit)
3. Vorsorgemanahmen 4. Behandlung
Therapievorschlag mit Zeitangabe
5. Suizidrisikoz.B. unwgbar, nicht auszuschlieen, mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen...
6. Erkennbare Gefhrdungen fr Dritte
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Asylpaket II Unverndert: Aussetzung der Abschiebung bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Erkrankung
Im Gesetzentwurf (2/2016) vorgesehene Neuerungen:Psychische Erkrankungen: schwer diagnostizier- und berprfbar. Abschiebung bei PTBS regelmig mglich auer im Fall einer wesentlichen Gesundheits- oder SelbstgefhrdungMedizinische Versorgung im Zielstaat muss nicht dem deutschen Standard entsprechenQualifizierte rztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen
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nderung des Aufenthaltsgesetzes v. 11.3.2016 lt. Bundesgesetzblatt v. 16.3.2016 60 (7)1 Von der Abschiebung eines Auslnders in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort fr diesen Auslnder eine erhebliche konkrete Gefahr fr Leib, Leben oder Freiheit besteht. Es ist nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat mit der Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist
60 a (2c) Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Grnden liegt nur vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern wrden.
Der Auslnder muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeintrchtigen kann, durch eine qualifizierte rztliche Bescheinigung glaubhaft machen
(2d) Der Auslnder ist verpflichtet, eine entsprechende rztliche Bescheinigung unverzglich vorzulegen
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Berufsordnung fr rzte
2 Allgemeine rztliche Berufspflichten(1) rztinnen und rzte ben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der rztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie drfen keine Grundstze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten knnen.
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....Ich werde rztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fhigkeit und meinem Urteil, hten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden...
66. Wissenschaftlicher Kongress des BVGDReutlingen, 30. April 2016 4 Sulen des VerfolgungsschutzesKrankheit als AbschiebehindernisFoliennummer 5Innenministerielle Forderungen:Erweiterte ReisefhigkeitFragen der Auslnderbehrde an die GutachterGutachten-AufbauPsychischer BefundDiagnosePsychoreaktive TraumafolgenTraumafolge-Strungen: KomorbidittPosttraumatische BelastungsstrungEingangskriterium: TraumaBesonderheiten der Begutachtung von Probanden mit psychoreaktiven TraumafolgenTraumaspezifische Beziehungsaspekte Beantwortung der ZuleitungsfragenAsylpaket II nderung des Aufenthaltsgesetzes v. 11.3.2016 lt. Bundesgesetzblatt v. 16.3.2016Berufsordnung fr rzte