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Notarkammer Thüringen
Testament, Gemeinschaftliches Testament
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Haben Sie eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) getroffen:
Ja: 29,1 %
Nein: 69,2 %
(Thüringen: ja: 21,4 %; nein: 78,6 %)
Ist es Ihnen wichtig, nach Ihrem Tod juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse zu
hinterlassen:
Ja: 76,5 %
Ist mir nicht wichtig: 23,5 % (Zahlen aus einer Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.)
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Diese Zahlen zeigen, dass Wunsch und Wirklichkeit oft auseinanderfallen.
Das Leserforum soll dazu dienen, Fehlvorstellungen zum Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht zu beseitigen.
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Warum brauche ich überhaupt ein Testament ?
• gesetzliche Erbfolge oft unpassend
• Rechtsnachfolger lieber selbst
aussuchen
• sinnvolle Verteilung statt streitender
Erbengemeinschaft
• viele Gestaltungsmöglichkeiten
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Wie errichte ich eine wirksame Verfügung von Todes wegen?
handschriftlich
• Einzeltestament
• gemeinschaftliches Testament
notariell
• Einzeltestament
• gemeinschaftliches Testament
• Erbvertrag
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• Beratung
• juristische Richtigkeit
• Schutz vor Vernichtung durch Hinterlegung
• Kostenersparnis
Welche Vorteile hat die Errichtung eines
Testaments beim Notar ?
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• Gebühr ist abhängig vom Vermögen
• in der Regel wird der Erbschein gespart
Beispiel: 50.000 € Nettovermögen
Einzeltestament: 165,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer + 75,00 Euro für die Verwahrung
Erbscheinsantrag und Erbschein: mindestens 330,00 Euro
Wie teuer ist ein notarielles Testament ?
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• Handschriftlichkeit wird nicht beachtet
• Unkenntnis des Erbrechts führt zu Auslegungsproblemen
• Bindungswirkung bei gemeinschaftlichen Testamenten wird übersehen
• Detailversessenheit
• Fehlende Ersatzregelungen
Was sind typische Fehler in privatschriftlichen
Testamenten ?
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• ja, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht passt
• je geringer das Vermögen umso preiswerter ist die notarielle Beurkundung
• Testament kann jederzeit geändert werden
Sollen auch junge Menschen ein Testament
errichten ?
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• handschriftlich:
Nein (Ausnahme: Verwahrung bei Gericht)
• notariell beurkundet
Ja
Kann ich sicher sein, dass mein Testament
auch gefunden wird ?
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Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments
Inhalt:
• Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein
• Bestimmung des/r Erben des Überlebenden
Hinweis:• auch für eingetragene Lebenspartner möglich
Berliner Testament - Was ist das ?
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Eheleute M und F haben einen gemeinsamen Sohn S. Ferner hat M eine Tochter T aus erster Ehe, die jedoch möglichst nichts erben soll. Das Vermögen von F beträgt 600.000 €, das von M 50.000 €. Sie formulieren:
„Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Alleiniger Erbe des Längerlebenden wird unser gemeinsamer Sohn S.“
Der praktische Fall
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Notarkammer Thüringen
• Die “Bindungswirkung” wechselbezüglicher Verfügungen wird übersehen
• Die “Pflichtteilsproblematik” wird verkannt
• Das “Verschenken” von steuerlichen Freibeträgen ist möglich
Die oft nicht erkannten Gefahren dieses Testaments