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DIBt Mitteilungen 4/2005 131

der den worst case vertreten sollte,und ein lehmiger Boden ausge-wählt.

Es erfolgte die Herstellung von ins-gesamt vier Bauprodukteluaten(jeweils zwei pro Bauprodukt ausder TOC-Maximal- und aus derTOC-Abklingphase). Die beidenBöden wurden mit den Eluaten inku-biert.

Die beiden terrestrischen Testver-fahren wurden nach ein- und 12-wöchiger Inkubationszeit an dengenannten Böden im Vergleich zumKontrollboden und zu vier Paralle-len an der TU Berlin, Institut fürÖkologie, Landschaftsbau undAbfallbelastung der Landschaftdurchgeführt. Um die Aussagekraftder aquatischen und terrestrischenTestverfahren vergleichen zu kön-nen, wurden parallel dazu amFraunhofer Institut für Molekularbio-logie und Angewandte Ökologieder

– Leuchtbakterienlumineszenstest(DIN EN ISO 11348)

– Leuchtbakterienwachstumstest(DIN 38412-37)

– Algentest (DIN 38412-33) undder

– Abbautest (OECD-Screening-Test 301 E)

durchgeführt.

Als Ergebnisse des Forschungsvor-habens können folgende Schlussfol-gerungen gezogen werden:

1. Es ist eine hohe Sensitivität derbeiden terrestrischen Testverfah-ren für die Bewertung von Wir-kungen der beiden Bauproduk-tengruppen auf das terrestrischeMilieu gegeben.

2. Die Notwendigkeit der Durch-führung von terrestrischen Ver-fahren, neben den aquatischensowie von verschiedenen trophi-schen Stufen wurde bestätigt. Eswurde erneut deutlich, dass eineTestbatterie bestehend aus meh-

reren Testorganismen und -para-metern die Sicherheit deutlicherhöht, toxische Effekte zu er-kennen.

3. In den Sandböden treten hem-mende Effekte häufiger auf.

4. Der OECD-Screnning-Test istgrundsätzlich auch für dieUntersuchung der Abbaubarkeitvon Eluaten geeignet.Eine Differenzierung zwischenden Substanzen des Stoffgemi-sches ist jedoch nicht möglich,daher können Kumulationen vonStoffen im Boden nicht ausge-schlossen werden.

5. Bei Untersuchungen zur biologi-schen Abbaubarkeit ist grund-sätzlich eine Toxizitätskontrollemitzuführen.

6. Zur weiteren Entwicklung einerökotoxikologischen Testbatterieund Fortschreibung der Grund-sätze ist eine Validierung derErgebnisse des Vorhabens not-wendig (Folgevorhaben).

Technische Regeln für Glaserzeugnisse, Veröffentlichung

Im Auftrag der FachkommissionBautechnik erarbeitet die Projekt-gruppe „Vereinfachung vonAnwendungsregeln für Vergla-sungskonstruktionen“ derzeit inZusammenarbeit mit dem Sachver-ständigenausschuss „Glas im Bau-wesen“ unter Leitung des DeutschenInstituts für Bautechnik einen Ent-wurf für die „Technischen Regeln fürdie Ausführung und Bemessungvon punktgehaltenen Verglasun-gen“ (eTRPV). Die dort beschrie-benen Verglasungskonstruktionenbeschränken sich auf einfacheKonstruktionen, die sich in derZwischenzeit im Rahmen zahlrei-cher Verwendbarkeitsnachweisebewährt haben und die in einzel-nen Bundesländern bereits zuNachweiserleichterungen geführthaben. Sobald letzte Arbeiten amEntwurf der TRPV abgeschlossensind, soll sie den Fachkreisenbekannt gegeben werden. Um zeit-

liche Verzögerungen möglichstgering zu halten, sollen die eTRPVim September 2005 unter derAdresse www.dibt.de/Aktuelles/Richtlinien im Internet veröffentlichtwerden. Auf Anfrage sind sie auchin gedruckter Fassung über dasDIBt zu beziehen (Frau Wolff, Tel.030/78730-200, Fax 030/78730-11200). Stellungnahmender Fachkreise zum Entwurf könnenbis drei Monate nach Veröffentli-chung im Internet an das DIBtgerichtet werden. Es ist beabsich-tigt, nach Ablauf dieser Frist undeiner eventuell erforderlichen Über-arbeitung sowie nach der notwendi-gen Notifizierung bei der Europäi-schen Kommission die Schluss-fassung der TRPV in die Liste derTechnischen Baubestimmungen auf-zunehmen.

Weiterhin hat die o. g. Projektgrup-pe der Fachkommission Bautechnik

die 1998 veröffentlichten „Techni-schen Regeln für die Verwendungvon linienförmig gelagerten Vergla-sungen“ (TRLV) in Zusammenarbeitmit dem SVA „Glas im Bauwesen“überarbeitet. Aufgrund inzwischengeänderter Produktnormen sindÄnderungen und Anpassungenerforderlich geworden. Darüber hin-aus wurde die Gelegenheit genutzt,die in Anlagen zur TRLV enthaltenenBestimmungen in den eigentlichenRegelungstext aufzunehmen. Sobalddie Entwurfsfassung vorliegt, soll sieebenfalls im Internet unter der Adres-se www.dibt.de/Aktuelles/Richt-linien veröffentlicht werden. AufAnfrage sind sie auch in gedruckterFassung über das DIBt zu beziehen(Frau Wolff, Tel. 030/78730-200,Fax 030/78730-11200). Stellung-nahmen der Fachkreise zum Entwurfkönnen bis drei Monate nach Veröf-fentlichung im Internet an das DIBtgerichtet werden.

Die vollständigen Schlussberichte der Forschungsarbeiten können beim Fraunhofer-Informationszentrum Raum undBau (IRB), Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart, Telefon (07 11) 9 70 25 00, Fax: (07 11) 9 70 25 07, bestellt werden.

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