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VBGIhre gesetzliche Unfallversicherung
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Besondere szenische Effekte und VorgngeErluterungen zur betrieblichen Umsetzung der Unfallverhtungsvorschrift BGV C 1 Veranstaltungs- und Produktionssttten fr szenische Darstellung beim Fernsehen, Hrfunk und Film
Fernsehen, Hrfunk und FilmArbeitssicherheit in Produktionssttten
VBG PDF-Dokument BGI 810-5
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V B G 2
Inhaltsverzeichnis
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
1 Vorbemerkung 3
2 Begriffe 4
3 Feuergefhrliche Vorgnge 5
3.1. Wunderkerzen und Feuerzeuge 5
3.2 Rauchen und brennende Kerzen 5
3.3 Brandpasten 6
3.4 Handfackeln 6
3.5 Lycopodium 6
3.6 Feuerspucken 7
3.7 Flssiggas 7
3.8 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren 9
3.9 Pyrotechnik 10
4 Atmosphrische Effekte 10
4.1 Wind 10
4.2 Nebel 11
4.2.1 Bereitstellung von Nebelgerten 11
4.2.2 Allgemeine Gefhrdungen bei der Benutzung von Nebelgerten 12
4.2.3 Trockeneis 13
4.2.4 Verdampfer 14
4.2.5 Oil-Cracker und Wasser/Glykol-Cracker 14
4.3 Regen 15
4.4 Schnee 15
5 Sonstige szenische Vorgnge und Effekte 16
5.1 Staub 16
5.2 Rauch 16
5.3 Konfetti und Luftschlangen in Innenrumen 17
6 Artistik/Stunts 18
7 Waffen 19
7.1 Hieb- und Stichwaffen 19
7.2 Schusswaffen 19
7.3 Kriegswaffen, verbotene Waffen 21
8 Zerbrechliche Materialien (Crashglas) 22
9 Tiere 22
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3V B G
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
10 Qualifikation der Anwender 22
11 Unterweisung 23
12 Prfungen 23
13 Literatur 32
Diese BG-Information wurde in Zusammen-
arbeit zwischen der VBG, dem Arbeitskreis der
Sicherheitsingenieure von BR, Bavaria, DR,
DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT,
RTL, SF, SR, SRT, Studio Hamburg, Studio
Babelsberg, SWR, WDR, ZDF erarbeitet.
Ziel ist es, ein einheitliches sicherheitstechni-
sches Niveau bei der Realisierung besonderer
szenischer Vorgnge und Effekte zu erreichen.
Anforderungen an Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Durchfhrung szenischer
Vorgnge und der Verwirklichung von Effekten
sind in erster Linie in der Unfallverhtungsvor-
schrift Veranstaltungs- und Produktionsstt-
ten fr szenische Darstellung (BGV C 1) und
in der Unfallverhtungsvorschrift Schaustel-
ler- und Zirkusunternehmen (BGV C 2) ge-
stellt. In besonderen Fllen ist auch das
Sprengstoffgesetz oder die Waffengesetzge-
bung (Waffengesetz, Beschussgesetz, Gesetz
ber die Kontrolle von Kriegswaffen) zu
beachten.
Diese BGI findet Anwendung in Veranstal-
tungs- und Produktionssttten fr sze-
nische Darstellung. Sie beschreibt die bei
der Umsetzung besonderer szenischer
Vorgnge und Effekte zu erwartenden
Gefhrdungen und gibt Hinweise auf
geeignete Schutzmanahmen.
Vorbemerkung1
Die in dieser Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) enthaltenen Lsungen schlieen andere, min-destens ebenso sichere Lsungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedsstaaten der EuropischenUnion oder der Trkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens ber den Europischen Wirtschafts-raum ihren Niederschlag gefunden haben knnen.
In diesem Leitfaden wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht mglich ist,wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprngliche grammatische Geschlecht als Klassifizierungvon Wrtern (mnnlich, weiblich, schlich und andere) verwendet. Es wird hier ausdrcklich darauf hinge-wiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
VBG Ihre gesetzliche UnfallversicherungDie Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert als gesetzliche Unfallversicherung etwa 6,7 Millionen Arbeitnehmer. Auerdem sind versichert: freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten instationrer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende an berufsbildenden Einrichtungen und brger-schaftlich Engagierte. Die VBG versichert etwa 26 Millionen Personen. Zu den 550.000 Mitgliedsunter-nehmen zhlen Dienstleistungsunternehmen aus ber 100 Branchen, wie zum Beispiel Banken und Ver-sicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.
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V B G 4
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
Artistik ist der Sammelbegriff fr Kunstformen
mit krperlichen Geschicklichkeitsbungen,
manuellen Elementen (Tricks) und Tierdressu-
ren, wie sie auch im Zirkus und im Varietee
dargeboten werden. Kennzeichnend ist es,
dass der Artist mit seinem Krper bezie-
hungsweise seinen Gerten in einer angelern-
ten Geschicklichkeit bungen ausfhren
kann, zu denen ein untrainierter Mensch nicht
im Stande ist.
Whrend umgangssprachlich unter dem
Begriff Effekt eine (verblffende) Wirkung
oder ein Eindruck verstanden wird, sind
Effekte auf Bhnen, in Studios oder bei
Veranstaltungen Vorgnge, die Naturerschei-
nungen nachstellen oder den Betrachter be-
eindrucken sollen.
Die rumliche Ausdehnung eines Effektes
bezeichnet man als Effektgre. Diese ent-
spricht bei pyrotechnischen Gegenstnden
dem Wirkungsbereich.
Personen, die eine besondere Ausbildung
absolvierten oder Erfahrung bei der Realisie-
rung bhnentechnischer Effekte haben, be-
zeichnet man in der Branche als Effektspe-
zialisten. Die erforderliche Qualifikation rich-
tet sich nach dem Grad der Gefhrdung
beziehungsweise nach staatlichen Vorgaben
zum Beispiel Sprengstoffgesetz (SprengG),
Waffengesetz (WaffG).
Ein geprfter Requisiteur ist ein Requisiteur
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
und einem Abschluss vor der Industrie- und
Handelskammer (IHK) oder einer vergleichba-
ren Fachausbildung in Verbindung mit mehr-
jhriger Berufserfahrung.
Szenischer Nebel im Sinne dieser Schrift ist
ein knstlich erzeugter Effekt, der im We-
sentlichen aus gebundenen Wassertrpfchen
der Luftfeuchtigkeit besteht.
Nebelgerte nach DIN 57 700-245 (VDE
0700-245) sind Gerte, welche Nebel durch
Verdampfen von Nebelprparaten erzeugen,
wobei das Nebelprparat durch Druckgas
und/oder Pumpe gefrdert werden kann.
Nebelprparate sind flssige (Nebelfluide)
oder feste Zubereitungen, welche mit Hilfe
von Nebelgerten in Nebel umgesetzt wer-
den.
Rauch bezeichnet wolkenartige Gemische,
die bei einem Verbrennungsprozess entste-
hen. Sie werden vorrangig durch pyrotechni-
sche Stze und Gegenstnde zum Beispiel
Rauchpulver, Rauchsalze oder Rauchdochte
erzeugt.
Szenisch eingesetzte Stube sind fein verteil-
te Feststoffe, die wolkenartig in der Luft ver-
wirbelt werden.
Unter Stunts versteht man die Darstellung
einer scheinbar gefhrlichen Szene in einem
Film oder in einer Stuntshow vor Publikum
(Sensationsdarstellung). Bei der Durchfhrung
von Stunts sind hauptschlich Fertigkeiten im
Hinblick auf Fahrsicherheit, Sprnge, Strze,
Kampftechniken und Rettung erforderlich. Der
krperliche Einsatz beim Stunt ist mit dem bei
der Artistik vergleichbar.
Begriffe2
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Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 5
Das Verwenden von offenem Feuer, brennba-
ren Flssigkeiten sowie Gasen und pyrotech-
nischen Gegenstnden ist nach der Ver-
sammlungsstttenverordnung (VStttV) und
der Unfallverhtungsvorschrift BGV C 1 grund-
stzlich verboten. Szenisch bedingte Ausnah-
men sind im Einzelfall gesondert zu begrn-
den.
Auf der Grundlage einer Gefhrdungsbeur-
teilung sind die erforderlichen besonderen
Brandschutzmanahmen bei feuergefhr-
lichen Vorgngen festgelegt. Brandsicher-
heitswachen drfen fr die Zeit des Effektes
keine anderen Aufgaben wahrnehmen.
Bei feuergefhrlichen Vorgngen in Versamm-
lungssttten sind die erforderlichen Brand-
schutzmanahmen im Einzelfall mit der Feuer-
wehr abzustimmen.
Feuergefhrliche szenische Effekte und Vor-
gnge werden vor der Auffhrung ausrei-
chend geprobt. Bei den Proben sind entspre-
chende Schutzmanahmen erforderlich.
Die Durchfhrung feuergefhrlicher Handlun-
gen im Zuschauerbereich wird aufgrund der
eingeschrnkten Ausweich- und Fluchtmg-
lichkeiten sowie der groen Personendichte
grundstzlich vermieden. Besonders kritisch
sind feuergefhrliche Effekte, die durch das
Publikum selbst bedient werden, da hier
eine sicherheitsbewusste Verwendung nicht
zwangsweise vorausgesetzt werden kann. Zu
diesen Effekten gehren in erster Linie Wun-
derkerzen und Feuerzeuge.
3.1 Wunderkerzen und Feuerzeuge
Wunderkerzen brennen sehr hei ab, ver-
sprhen Funken, haben toxische Anteile im
Rauch und lassen sich nur schlecht lschen.
Diese Eigenschaften fhren zu einer unzuls-
sigen Gefhrdung. Das Abbrennen von Wun-
derkerzen kann zur Auslsung von Rauchmel-
dern fhren.
Einwegfeuerzeuge knnen bei einer lngeren
Benutzung berhitzen und Verbrennungen
verursachen.
Deshalb wird der Einsatz von Wunderkerzen
und Einwegfeuerzeugen im Publikumsbereich
mglichst vermieden und auf der Szenen-
flche nur mit besonderer Vorsicht und geeig-
neten Manahmen sowie entsprechender
Unterweisung vorgenommen. Leuchtstbe
oder Leuchtbesen auf elektrischer oder che-
mischer Funktionsbasis sind geeignete Alter-
nativen.
3.2 Rauchen und brennende Kerzen
Fr kleine Effekte, wie Kerzen als Tischdeko-
ration oder szenisch bedingtes Rauchen, kn-
nen mit der Feuerwehr Sonderabsprachen in
Form von Dauergenehmigungen beziehungs-
weise Betriebs- oder Verfahrensanweisungen
vereinbart werden. Dies gilt insbesondere fr
Produktionsrume, die zwar eine Zulassung
als Versammlungssttte besitzen, aber auch
fr Produktionen ohne Publikum genutzt wer-
den zum Beispiel Fernsehstudios.
Feuergefhrliche Vorgnge3
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V B G 6
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
Brennende Kerzen werden grundstzlich in
nicht brennbaren Kerzenhaltern standsicher
aufgestellt werden. Der Standort befindet sich
in sicherer Entfernung von brennbaren Deko-
rationen. Bei der Festlegung des Schutzab-
stands wird auch ein Umfallen der Kerzen
bercksichtigt.
3.3 Brandpasten
Mit Hilfe von Brandpasten, Brandgels oder
Brandgelees werden brennende Oberflchen
zum Beispiel auf Teppichen oder Mbeln und
offene Feuer zum Beispiel in Feuerschalen ,
realisiert. Da keine brennbaren Flssigkeiten
auf der Szenenflche verwendet werden dr-
fen, setzt man eingedickte Brandmittel, wie
Gels oder Pasten ein.
Der Unternehmer stellt fr Produktionen und
Veranstaltungen nur Brandgels oder -pasten
bereit, zu denen EG-Sicherheitsdatenbltter
vorliegen. Er erstellt auerdem eine Betriebs-
anweisung. Das Brandgel muss fr den Ein-
satz in Rumen geeignet sein.
Gefahren entstehen durch Hitzeentwicklung
der Flammen und Erwrmung des Abbrand-
behlters, auch noch nach dem Abbrand.
Es ist ein ausreichender Abstand zu brennba-
ren Gegenstnden einzuhalten. Auch ber
einen lngeren Zeitraum drfen brennbare
Stoffe nicht mehr als handwarm erwrmt wer-
den. Zum Schutz vor der Hitze des Abbrand-
behlters ist geeignetes Material fr den
Behlter und den Untergrund zu whlen. Am
Einsatzort sind geeignete Lschmittel vorzu-
halten.
3.4 Handfackeln
Durch die offenen Flammen besteht fr die
Darsteller die Gefahr der Verbrennung und fr
die Szenenflche ein erhhtes Brandrisiko
durch herabtropfendes Brandmittel bezie-
hungsweise herabfallende brennende Teile.
Wachsfackeln sind nur fr die Verwendung im
Freien geeignet. Bei starkem Wind ist mit
einer bermigen Ausbreitung der Flamme
zu rechnen. Auerdem bentigen Wachs-
fackeln einen Handschutz gegen herabtrop-
fendes Wachs.
In Innenrumen sind vorzugsweise mecha-
nisch lschende Sicherheitsfackeln zu benut-
zen. Das Trnken der Sicherheitsfackeln muss
auerhalb des Versammlungsraumes bezie-
hungsweise der Szenenflche stattfinden.
Bei der Benutzung von Fackeln sind Eimer mit
Lschmittel (Sand oder Wasser), Handfeuer-
lscher (Wasser/Schaum) und Lschdecken
bereitzustellen.
Darsteller sind vor der Verwendung von
Fackeln zu unterweisen und werden durch
einen erfahrenen Requisiteur oder Pyrotechni-
ker betreut.
3.5 Lycopodium
Fr die Darstellung von explosionsartigen
Stichflammen eignen sich verwirbelte Br-
lappsporen (Lycopodium). Das feine Pulver
verbrennt nur, wenn es zu einer Staubwolke
verwirbelt ist. Die Lagerung und der Transport
ist auch auf Szenenflchen ungefhrlich.
Durch die relativ energiearme Verbrennung
eignet sich Lycopodium fr Feuerdarstellun-
gen mit geringen Sicherheitsabstnden.
Bei dem Umgang mit den Sporen ist zu
beachten, dass sie aufgrund ihrer kleinen Par-
tikelgre lungengngig sind und bei Aller-
gikern Reaktionen hervorrufen knnen.
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V B G 7
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
Zndquellen zum Beispiel Glhdrhte wer-
den erst unmittelbar vor dem Gebrauch in
Betrieb genommen oder sind gegen Hinein-
greifen gesichert.
Es ist ein Sicherheitsabstand gegenber Per-
sonen und brennbaren Materialien zu whlen,
der der Effektgre angepasst ist (circa dop-
pelte Effektgre). Die Flammen drfen Per-
sonen und brennbare Gegenstnde nicht
erreichen.
Der Untergrund sollte fugenfrei, eben und
schwer entflammbar sein nach DIN 4102.
Obwohl Effekte mit Lycopodium nicht unter
das Sprengstoffrecht fallen, sollte der szeni-
sche Einsatz nur durch Sachkundige zum Bei-
spiel Befhigte nach dem SprengG erfolgen.
3.6 Feuerspucken
Als Brandmittel werden beim Feuerspucken
spezielle Flssigkeiten verwendet, die beim
Verschlucken zu keinen bleibenden Schden
fhren, aber dennoch gesundheitlich nicht
unbedenklich sind. In einigen Fllen wird auch
Lycopodium durch kleine Wirbelkammern
geblasen.
Gefahren fr den Darsteller gehen von dem
Inhalieren oder Verschlucken des Brennstof-
fes sowie von der Rutschgefahr durch Abla-
gerungen auf dem Boden aus. Durch Brenn-
stoffrckstnde an der Kleidung, auf dem
Boden und an Dekorationen entsteht eine
erhhte Brandgefahr.
Feuerspucken gilt als artistische Darstellung.
Die Artisten selbst sind fr den gefahrlosen
Umgang mit den speziellen Feuerspuckfls-
sigkeiten verantwortlich. Es drfen nur Feuer-
spuckflssigkeiten eingesetzt werden, die
vom Hersteller hierfr bestimmt sind. Entspre-
chende Sicherheitsdatenbltter werden be-
reitgehalten. Durch die Feuerspuckeffekte
drfen andere nicht gefhrdet werden.
Fr den Effekt ist ein ausreichender Abstand
zu Personen und zu brennbaren Gegenstn-
den zu whlen. Innerhalb dieses Sicherheits-
bereiches muss der Boden fugenfrei und
schwer entflammbar sein nach DIN 4102.
3.7 Flssiggas
Aufgrund der besonderen Gefhrdung durch
Flssiggas ist grundstzlich zu prfen, ob der
gewnschte Effekt mit anderen, ungefhr-
licheren Methoden oder Effekten erreichbar
ist.
Handelsbliche Effektgerte mit eingebauten
Gasbrennern mssen den Anforderungen
des Gerte- und Produktsicherheitsgesetzes
(GPSG) und der Unfallverhtungsvorschrift
Verwendung von Flssiggas (BGV D 34) ent-
sprechen.
Einzelanfertigungen zum Beispiel Feuerwn-
de oder regelbare Fackeln drfen nur von
einem Sachkundigen (BGV D 34) errichtet und
betrieben werden. Vor der ersten Inbetrieb-
nahme in der Szene ist die zusammengebau-
te Anlage auf ordnungsgeme Installation
und Aufstellung sowie auf Dichtheit durch den
Sachkundigen zu prfen.
Bei dem Einsatz von Gas auf Szenenflchen
ist die Brandgefahr durch energiereiche Flam-
men, die Explosionsgefahr durch ausstrmen-
des Gas beim Znden, durch Gasreste in
Schluchen und durch Gasaustritt an undich-
ten Schluchen und Kupplungen besonders
zu beachten.
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V B G 8
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
Anforderungen an den Betriebvon Flssiggasgerten
Unmittelbar an der Absperreinrichtungdes Gasbehlters ist ein Druckregelgert
anzuschlieen. Es ist sicherzustellen,
dass Flssiggas nicht unbeabsichtigt in
flssiger Phase zu den Brennern gelan-
gen kann.
Effektbrenner sind nur mit Schluchen frFlssiggas nach DIN 4815, die nicht ln-
ger als 8 m sind, anzuschlieen. Es sind
zumindest verstrkte Mitteldruckschlu-
che zu verwenden, die fr besondere me-
chanische Beanspruchungen zugelassen
sind.
Die Schlauchleitungen mssen so kurzwie mglich sein und sind vor dem erst-
maligen Anschlieen gefahrlos auszubla-
sen. Das dabei austretende Gas/Luft-
Gemisch oder Gas ist gefahrlos abzu-
fhren.
Die Verbindungen der Schluche sinddurch fabrikmig fest eingebundene
Schraubanschlsse oder durch Schlauch-
klemmen und genormte Schlauchtllen
herzustellen, die fr den Betrieb von Fls-
siggasanlagen zugelassen sind.
Die Verbrauchsanlage darf nur betriebenwerden, wenn gefhrliche Ansammlun-
gen von unverbranntem Gas vermieden
werden. Kann die in 10 BGV D 34 ge-
forderte Sicherung gegen die Ansamm-
lung von Gas bei Schlauchbeschdigun-
gen auf Grund des geringen Betriebs-
druckes nicht ber ein Absperrventil
(Schlauchbruchsicherung) geregelt wer-
den, muss die erforderliche Sicherheit
durch andere geeignete Manahmen
gewhrleistet sein.
Handbrenner mit mehr als 100 mm Flam-menlnge mssen mit einer Einrichtung
ausgerstet sein, die beim Loslassen des
Stellteiles die Flammenlnge selbstttig
auf maximal 100 mm begrenzt (Flammen-
kleineinstelleinrichtung) oder die Gaszu-
fuhr absperrt.
Die Brenner sind auf sichere Art zu zn-den zum Beispiel Piezoznder oder
Zndlanzen. Dazu gehren die Einhal-
tung von Zndpausen und eventuelle
Splvorgnge bei wiederholter Zndung.
Es ist sicherzustellen, dass Flammen
weder zurckschlagen zum Beispiel
durch Flammenrckschlagventile noch
abheben knnen.
Vereisungen, die infolge zu hoher Gas-entnahme entstanden sind, drfen keine
den Betriebsablauf strende Unterkh-
lung verursachen und sind nur durch
langsames Auftauen zu beseitigen.
Effektgerte mit Flssiggas sind nur soaufzustellen, dass durch ausreichende
Abstnde oder andere geeignete Schutz-
manahmen sichergestellt wird, dass
durch die Verbrauchsanlagen keine un-
zulssigen Temperaturen an Bauteilen
aus brennbaren Stoffen entstehen und
dass der Effekt von einem ausreichend
bemessenen Bereich ohne Zndgefahr
umgeben ist. Gestelle drfen nach der
Verwendung beziehungsweise zum Ende
der Szene keine Temperaturen ber
65 C aufweisen.
Die Anlage ist nur in Rumen aufzustel-len, die so be- und entlftet sind, dass in
der Raumluft keine gefhrliche explo-
sionsfhige Atmosphre, kein gesund-
heitsgefhrliches Abgas/Luft-Gemisch
und kein Sauerstoffmangel auftreten kann.
Die Flssiggasanlage darf nicht in Ru-
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Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 9
men unter Erdgleiche aufgestellt werden.
Es ist auerdem ein ausreichender
Bereich einzuhalten, in dem sich keine
Kellerffnungen und -zugnge, Gruben
und hnliche Hohlrume, Kanaleinlufe
ohne Flssigkeitsverschluss, Luft- und
Lichtschchte sowie brennbares Material
befinden.
In Nischen von weniger als 2 m2 Boden-flche ist die Aufstellung von Druckgas-
behltern weder in Flaschenschrnken
noch im Freien zulssig, sofern infolge
Undichtheiten ausstrmendes Gas nicht
gefahrlos abflieen kann. In engen Hfen
sowie in Durchgngen und Durchfahrten
oder in deren unmittelbarer Nhe drfen
Druckgasbehlter nur aufgestellt werden,
wenn besondere Sicherheitsmanahmen
getroffen sind.
Die Druckgasbehlter sind aufrecht ste-hend und standsicher aufzustellen. Die
Druckgasflaschen drfen auf Bhnen und
in Studios nicht gelagert werden. Sie sind
unmittelbar vor dem Einsatz in das Ge-
bude zu holen und unmittelbar nach
dem Einsatz wieder aus dem Gebude zu
entfernen.
Es drfen hchstens acht Druckgasbe-hlter zur gleichzeitigen Gasentnahme
angeschlossen werden; unter der Vo-
raussetzung, dass kein Druckgasbehlter
mehr als 14 kg zulssiges Fllgewicht
besitzt und die Flammen stndig beob-
achtet werden.
Der Betrieb der Flssiggasanlage istdurch eine Brandsicherheitswache zu
berwachen, die mit einem geeigneten
Handfeuerlscher ausgerstet ist.
3.8 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren knnen
in geschlossenen Produktions- und Veranstal-
tungssttten besondere Schutzmanahmen
erforderlich machen. Die Schutzmanahmen
richten sich nach dem Grad der Gefhrdung.
Insbesondere ltere Fahrzeuge und Kraftrder
knnen zu einer besonderen Brand- oder
Explosionsgefahr fhren. Der Kraftstoff, der
sich im Tank und in den Leitungen befindet,
erhht die Brandlast auf der Szenenflche
und die Gefahr, dass im Fehlerfall Kraftstoff
auslaufen kann.
Um die Brandlast klein zu halten, wird der
Tank grundstzlich nur minimal gefllt.
Kraftstoffdmpfe von benzinbetriebenen Fahr-
zeugen knnen sich mit der Luft zu einer
explosionsfhigen Atmosphre vermischen.
Die Explosionsgefahr geht dabei besonders
von nahezu leeren Tanks aus, weil dort ein
explosionsfhiges Gas/Luft-Gemisch vorhan-
den sein kann. Bei neueren Fahrzeugen
besteht diese Gefahr konstruktionsbedingt in
der Regel nicht.
Eine Mglichkeit, die Explosionsgefahr bei
lteren Fahrzeugen (Oldtimern) auszuschlie-
en, besteht darin, den Tank mit einem iner-
ten Gas, zum Beispiel Stickstoff oder Kohlen-
dioxid, aufzufllen. Die inerten Gase besch-
digen den Motor von benzingetriebenen Fahr-
zeugen nicht. Beim nchsten Tankvorgang
wird das Schutzgas automatisch durch die
Tankentlftung gedrckt.
Sollen Verbrennungsmotoren aus szenischen
Grnden lnger betrieben werden, mssen
die Abgase entweder mit Schluchen unmit-
telbar ins Freie gefhrt oder unschdlich
gemacht werden.
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Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 10
Unter dem Begriff atmosphrische Effekte
fasst man die Effekte zusammen, die Natur-
ereignisse nachbilden. Da zur Simulation von
Naturereignissen hufig Technologien einge-
setzt werden, deren Gefhrdungen nicht
immer direkt erkennbar sind, werden auf der
Grundlage einer Gefhrdungsbeurteilung
angemessene Schutzmanahmen festgelegt.
Nachfolgend werden die zu erwartenden
Gefhrdungen und angemessene Schutzma-
nahmen beschrieben.
Atmosphrische Effekte4
3.9 Pyrotechnik
Pyrotechnische Effekte werden durch das
Sprengstoffrecht geregelt. Fr Produktionen
in Rumen sind nur zugelassene pyrotechni-
sche Gegenstnde und Stze der Klassen I, II
sowie T1 und T2 nach dem Sprengstoffgesetz
einsetzbar. Fr Produktionen im Freien kn-
nen auerdem noch pyrotechnische Gegen-
stnde und Stze der Klassen III und IV ein-
gesetzt werden.
Pyrotechnische Gegenstnde und Stze der
Klassen T2, III und IV drfen nur von Berech-
tigten im Sinne des Sprengstoffgesetzes ver-
wendet werden. Auch bei der Verwendung
von Pyrotechnik der Klassen II und T1 wird
empfohlen, diese nur unter Aufsicht eines Ver-
antwortlichen mit nachgewiesener Fachkunde
anzuwenden. Die verantwortliche Person ist
vom Unternehmer zu beauftragen.
Weitere Informationen in der Pyrotechnik in
Veranstaltungs- und Produktionssttten fr
szenische Darstellung (BGI 812/GUV-I 812).
Teilweise fallen die zur Verwendung kommen-
den Materialien zur Erzeugung von besonde-
ren Effekten unter den Anwendungsbereich
des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Wenn
das der Fall ist zum Beispiel pyrotechnische
Gegenstnde, Anzndmittel , drfen nur von
der Bundesanstalt fr Materialforschung und
-prfung (BAM) geprfte und zugelassene
pyrotechnische Gegenstnde und Anznd-
mittel verwendet werden. Regelungen der
EU bleiben hiervon unberhrt. Nach ihrer
Gefhrlichkeit oder ihrem Verwendungszweck
sind pyrotechnische Gegenstnde in 6
1. SprengG in die Klassen I bis IV unterteilt
siehe BGI 812/GUV I-812. Verantwortlich fr
die Einhaltung dieser Erfordernis ist der Unter-
nehmer.
4.1 Wind
Wind wird, abhngig von den szenischen
Anforderungen, mit unterschiedlich leistungs-
fhigen Ventilatoren erzeugt. Es kommt eine
Flle von Gerten von einfachen Tischlf-
tern bis zu groformatigen Windmaschinen
mit Rotordurchmessern von mehreren Me-
tern zum Einsatz.
Gefhrdungen entstehen durch die Bewe-
gung der Rotoren, durch Drehmomente, die
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Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 11
V B G 11
bar machen soll. Die Dichte, die Standzeiten
und das Flieverhalten des Nebels hngen
unter anderem von dem Verfahren ab, mit
dem der Nebel erzeugt wird.
Arten der NebelerzeugungIm Allgemeinen unterscheidet man drei Me-
thoden zur Nebelerzeugung:
Nebel durch Klte typisch: Boden-nebel zum Beispiel Trockeneis, Flssig-
stickstoff,
Nebel durch Erhitzen mglich: Wolken,Raumnebel, Dunst, auch Bodennebel
zum Beispiel Verdampfer,
Nebel durch mechanische Methoden typisch: Dunst zum Beispiel Zerstu-
ber-Methode (Cracker).
Die anzuwendende Methode der Nebelerzeu-
gung ergibt sich in der Regel aus den szeni-
schen Vorgaben.
4.2.1 Bereitstellung von Nebelgerten
Der Unternehmer darf nur Nebelgerte bereit-
stellen, die den grundstzlichen Anforderun-
gen des Gerte- und Produktsicherheitsge-
setzes (GPSG) entsprechen.
Bei Verwendung von Nebelgerten zur Ver-
dampfung wird empfohlen, Gerte bereitzu-
stellen, bei denen in der Konformittser-
klrung die bereinstimmung mit DIN VDE
0700-245 besttigt wird.
Bei der Auswahl der Nebelgerte sind die Art
der betrieblichen Nutzung und die spezifi-
schen Einsatzbedingungen zu bercksichti-
gen. Dem Anwender der Nebelgerte mssen
beim Einschalten wirksam werden, und durch
Aufwirbeln von Staub und anderen Teilen.
Grere Windmaschinen knnen zustzlich
schdigenden Lrm erzeugen. In diesen Fl-
len ist die Verwendung von Gehrschutz
erforderlich.
Schutz gegen die Gefahren drehender Lfter-
bltter bieten Schutzgitter, deren ffnungs-
weite und Abstand zu den drehenden Teilen
so zu bemessen ist, dass diese nicht berhrt
werden knnen. Lfter mit geringer Leistung,
bei denen die Bewegung nicht zu einer Ver-
letzungsgefahr fhren kann, knnen ohne
Schutzgitter betrieben werden.
Bei Gerten mit hoher Leistung zum Bei-
spiel solchen mit Drehstromanschluss ist
damit zu rechnen, dass im Augenblick des
Einschaltens ein Drehmoment entsteht, das
die Standsicherheit der Windmaschine beein-
trchtigen kann. Zur Vermeidung der Kippge-
fahr muss der Ventilator ausreichend stabil
aufgestellt werden.
Um zu verhindern, dass Personen durch
wegfliegende Teile oder aufgewirbelten Staub
gefhrdet werden, ist es ratsam, Windma-
schinen vor der szenischen Benutzung pro-
beweise in Betrieb zu nehmen. Dieser Probe-
betrieb sollte, wenn verfgbar, in einer hhe-
ren Leistungsstufe durchgefhrt werden.
Dabei drfen sich keine Personen im Wirkbe-
reich der Windmaschine aufhalten.
4.2 Nebel
Auf Szenenflchen wird als Gestaltungsmittel
oft knstlicher Nebel eingesetzt. Entweder
steht die eigenstndige Wirkung von Nebel-
wolken im Vordergrund oder es wird Dunst
erzeugt, der Licht- oder Laserstrahlen sicht-
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V B G 12
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
die dazugehrenden Bedienungsanleitungen
zur Verfgung stehen.
4.2.2 Allgemeine Gefhrdun-gen bei der Benutzungvon Nebelgerten
Aus den szenischen Vorgaben und einer
Gefhrdungsbeurteilung ergeben sich die Be-
dingungen fr den Einsatz von Nebeleffekten.
Die Nebelmenge ist auf das notwendige Ma
zu beschrnken und mit allen Beteiligten
abzustimmen. Es sind geeignete Manahmen
zu treffen, um eine Vernebelung der Bereiche,
in denen dies szenisch nicht erforderlich ist,
mglichst gering zu halten.
Die bei der Gefhrdungsbeurteilung fr alle
Arten der Nebelerzeugung zu bewertenden
Gefhrdungen sind:
Sichtbehinderungen
Stolperstellen, Stellen mit Absturz- oder Ver-
letzungsgefahr wie Treppen, Versenkungen,
Abgnge, scharfe Kanten, sind ebenso wie
Fluchtwege und Notausgnge bei Nebel-
einstzen besonders deutlich zu markieren.
Wenn bei Einsatz von dichtem Nebel Hinder-
nisse, Gefahrenstellen beziehungsweise
deren Kennzeichnung nicht erkennbar sind,
ist besondere Sorgfalt zur Vermeidung dieser
Gefhrdungen erforderlich.
Nebel darf Warn- und Sicherheitseinrichtun-
gen (insbesondere Fluchtwegkennzeichnun-
gen) nicht unkenntlich machen.
Rutschgefahr
Nebel aus kurzer Entfernung auf eine kalte
und glatte Oberflche gerichtet, kann dort
Feuchtigkeitsniederschlge erzeugen. Bereits
dnne Feuchtigkeitsschichten knnen zu
Rutschgefahr fhren und insbesondere Tn-
zer und Artisten gefhrden.
Es ist von Vorteil, ein Teppichstck oder ein
Tuch unter das Nebelgert zu legen, um
zumindest im Bereich von ein bis zwei Metern
sicherzustellen, dass keine Feuchtigkeitsnie-
derschlge auftreten. Niederschlge auf der
Szenenflche sind mglichst kurzfristig zu
entfernen. Eventuell verschttete Flssigkeits-
reste sind schnellstmglich zu entfernen.
Reaktion der Atemwege
Da Nebel in hherer Konzentration bei ent-
sprechend anflligen Personen zu Reaktionen
(zum Beispiel Trockenheit der Atemwege
durch hygroskopische Eigenschaft des
Nebels) fhren kann, ist vorher rechtzeitig
ber einen Nebeleinsatz zu informieren.
Hhere Konzentrationen knnen insbesonde-
re auf der Szenenflche auftreten.
Entstehung von Gefahrstoffen durch nicht bestimmungsgeme
Verwendung
Es werden nur Nebelfluide und Zusatzstoffe
(wie Duft- und Hilfsstoffe) in Nebelgerten ein-
gesetzt, die laut Herstellererklrung fr die
Nebelmaschine geeignet sind. Grundstzlich
gilt die Gebrauchsanweisung. Eine beliebige
Vermengung von Nebelflssigkeiten mit Duft-
stoffen und anderen Zustzen unterbleibt. Die
Mischung unterschiedlicher Nebelfluide sowie
die Zubereitung eigener Nebelfluide darf nicht
erfolgen.
Brand- und Explosionsgefahren
Fr die Verwendung in Innenrumen sind kei-
ne Nebelfluide einzusetzen, die entzndliche,
leicht entzndliche oder hochentzndliche
Stoffe im Sinne des 4 der Gefahrstoffverord-
nung (GefStoffV) sind.
Der erzeugte Nebel darf im Austrittsbereich
keine Flamme erzeugen und im Abstand von
mehr als 0,5 m vom Nebelgert nicht ent-
flammbar sein. Zustzlich drfen sich in der
Nhe der Austrittsffnung keine Zndquellen
-
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 13
befinden, es wird ein Sicherheitsabstand von
mindestens 1,0 m empfohlen.
Nebelflssigkeiten drfen nur in Originalgebin-
den des Herstellers gelagert werden.
Wird der Nebel in Rumen eingesetzt, die
durch automatische Brandmelder berwacht
werden, empfiehlt es sich, gegebenenfalls die
Brandmeldeanlage im Wirkungsbereich des
Nebels auer Betrieb zu setzen. In diesem Fall
sind gleichwertige Ersatzmanahmen zu tref-
fen zum Beispiel Brandwache. Durch orga-
nisatorische Manahmen ist sicherzustellen,
dass nach dem Ende des Nebeleinsatzes die
Brandmeldeanlage wieder in Betrieb genom-
men wird.
Werden Nebelgerte wiederholt oder ber ln-
gere Zeit betrieben zum Beispiel Musicals ,
sollte die Brandmeldeanlage auf die tatsch-
lich auftretende Art und die Menge des
Nebels abgestimmt werden, um eine Auer-
betriebnahme der Brandmeldeanlage mg-
lichst zu vermeiden.
Zur Vermeidung einer Brandgefhrdung durch
berhitzung nach einer Fehlfunktion werden
nicht im Gebrauch befindliche Nebelgerte
spannungsfrei geschaltet.
Gefhrdung durch Fehlfunktion der Nebelgerte
Es werden nur ordnungsgem gewartete
Nebelgerte eingesetzt, die nach einer Sicht-
und Funktionsprfung keine Mngel aufwei-
sen. ble Gerche, nicht einwandfrei arbei-
tende Gerte oder Ausstoen von unver-
dampfter Flssigkeit sind Anzeichen fr eine
mangelhafte Funktion. Diese Gerte sind zu
warten beziehungsweise instand zu setzen.
Die technische Wartung erfolgt in regelmi-
gen Intervallen durch den Hersteller oder nach
Herstellerangaben.
4.2.3 Trockeneis
Bodennebel erzeugt man meist durch die Ver-
dampfung von Trockeneis. Trockeneis ist
gefrorenes Kohlendioxid. Die Verteilung des
Nebels erfolgt passiv oder mit Untersttzung
durch schwache Lfter.
Trockeneis-Nebelmaschinen verfgen ber
einen Wassertank. Elektrische Heizelemente
im Tank erwrmen das Wasser je nach
System auf Temperaturen nahe des Siede-
punkts. Abhngig von der Temperatur des
Wasserbades sind gegebenenfalls Schutz-
manahmen gegen Verbrhungen ntig.
Gasfrmiges Kohlendioxid ist schwerer als
Luft. Es kann sich in tief gelegenen Rumen
ansammeln und dort die Luft verdrngen. Bei
szenischen Darstellungen im Bodenbereich
zum Beispiel liegende Personen im Trocken-
eisnebel besteht Lebensgefahr!
Wenn keine ausreichende Verdnnung der
Kohlendioxidkonzentration erreicht wird, be-
steht Vergiftungs- beziehungsweise Ersti-
ckungsgefahr. Zum Schutz vor diesen Gefah-
ren muss verhindert werden, dass sich das
Kohlendioxid in Vertiefungen und tief gelege-
nen Rumen ansammelt. Dazu ist gegebe-
nenfalls das (unsichtbare, geruchlose) Kohlen-
dioxid aus Vertiefungen, zum Beispiel Orche-
stergraben, abzusaugen und ins Freie zu lei-
ten.
Trockeneis ist sehr kalt (minus 80 C) und
kann bei direktem Kontakt Erfrierungen her-
vorrufen. Trockeneis und eventuelle Reste
sind so zu lagern und zu entsorgen, dass
Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.
Der Umgang mit Trockeneis erfordert das
Benutzen Persnlicher Schutzausrstung:
Schutzschuhe, Klteschutzhandschuhe und
gegebenenfalls eine Schutzbrille.
V B G 13
-
V B G 14
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
4.2.4 Verdampfer
Die meisten Nebel
fr die szenische Ge-
staltung werden mit
Verdampfer-Nebel-
gerten erzeugt. Bei
diesen Gerten wird die Nebelflssigkeit aus
einem Tank oder Behlter angesaugt, erhitzt
und durch eine Dse gepresst. Das Fluid
besteht aus einem Gemisch von Alkoholen
und Wasser. Die verwendeten Alkohole sind
hygroskopisch. Das gebundene Wasser bildet
nach dem Durchlauf durch die Dse und dem
Abkhlvorgang nach Expansion den Nebel.
Die Eigenschaften des erzeugten Nebels las-
sen sich durch die Auswahl des Nebelfluids
und die Gerteeinstellungen beeinflussen.
Auch Bodennebel lassen sich mithilfe von
Zusatzgerten erzeugen. Dabei wird der
Nebel aus einem Verdampfer-Nebelgert so
weit abgekhlt, dass er deutlich schwerer als
Luft ist und entsprechend schnell absinkt. Bei
diesem Verfahren macht man sich die Expan-
sionsklte komprimierter Gase zu Nutze, die
dem Kunstnebel zugemischt werden. Hierbei
kommen Kohlendioxid oder Stickstoff zum
Einsatz. Gefahren und Schutzmanahmen
unterscheiden sich nur unwesentlich von
denen beim Umgang mit Trockeneis.
Zur Information ber die
Inhaltsstoffe von Fluids
oder Duftzustzen ms-
sen Herstellerinforma-
tionen und ein Sicher-
heitsdatenblatt ange-
fordert und bei den Ver-
anstaltungen mitgefhrt
werden.
Bei der Beschaffung des Fluids ist die Ver-
dampfungstemperatur des Fluids auf die Tem-
peratur des Verdampfers abzustimmen. Ri-
siken knnen entstehen, wenn minderwertige
Fluide verwendet werden, deren Bestandteile
reizende oder gesundheitsschdliche Eigen-
schaften aufweisen.
Die Zugabe von Duftzustzen zum Fluid und
die berschreitung der angegebenen optima-
len Vernebelungstemperatur des Fluids muss
vorsorglich vermieden werden, um mgliche
Gefhrdungen durch unbekannte Reaktionen
auszuschlieen.
An der heien Oberflche der Austrittsffnung
besteht die Gefahr, sich zu verbrennen. Zu-
stzlich kann es erforderlich sein, Abkhlzei-
ten zu beachten, bevor Schutzabdeckungen
entfernt werden.
4.2.5 Oil-Cracker und Wasser/Glykol-Cracker
Oil-Cracker zerstuben auf mechanischem
Wege l, ohne dieses zu erhitzen. Der er-
zeugte ldunst ist sehr stabil und vermischt
sich nicht mit der umgebenden Luft.
Wasser/Glykol-Cracker zerstuben die Ne-
belflssigkeit ebenso wie die Oil-Cracker auf
mechanische Weise. Das Nebelfluid besteht
dabei aus Wasser und mehrwertigen Alkoholen.
Problematisch ist der Niederschlag, den der
Nebel auf Einrichtungen zum Beispiel Sze-
nenflchen, Dekorationen, Traversen und
Gerten hinterlsst. Es besteht Rutschge-
fahr.
lnebel beziehungsweise Wasser/Glykol-
Nebel werden vorzugsweise nur in Bereichen
verwendet, die von Mitwirkenden nicht
begangen werden mssen. Die Niederschlge
sind mglichst kurzfristig zu entfernen.
-
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 15
Zu mglichen Atemwegsreaktionen siehe
Abschnitt 4.2.2.
Es ist auerdem auf die Besonderheiten des
Betriebs von Kompressoren und Zubehr zu
achten. Vor dem Wechsel von Armaturen,
Schlauchverbindungen und Zusatzelementen
ist das System drucklos zu machen.
4.3 Regen
Regen aus Wasser
Regen fr szenische Effekte kann durch
Regenanlagen realisiert werden, bei denen
Wasser durch einstellbare Brausekpfe ver-
teilt wird, so dass sich die Intensitt durch
Variation der Menge des Wassers und der
Gre der Tropfen einstellen lsst.
Wird eine Szene mit Regen aus Wasser ver-
wirklicht, sollten im Wirkungsbereich keine
elektrischen Gerte betrieben werden. Wenn
dieses unumgnglich ist, mssen gefhrliche
Berhrungsspannungen vermieden werden.
Dann sind mindestens Gerte der Schutzklas-
se IP x 4 (spritzwassergeschtzt) unter An-
wendung besonderer Schutzmanahmen zu
verwenden. Diese sind: Schutzkleinspannung,
Schutztrennung, Anschluss ber RCD (FI-
Schalter) mit IN 30 mA.
Regen aus Granulat
Regen kann auch durch herabrieselndes und
besonders ausgeleuchtetes Kunststoffgranu-
lat dargestellt werden.
Bei der Verwendung von Kunststoffgranulat
besteht bei groen Fallhhen, hoher Dichte
oder scharfkantiger Beschaffenheit des Gra-
nulats Verletzungsgefahr fr die Augen, ins-
besondere wenn die Darsteller nach oben
schauen. Wenn szenisch bedingt unbedeckte
Krperteile dem knstlichen Regen ausge-
setzt werden mssen, ist darauf zu achten,
dass die Aufprallkrfte gering bleiben. Gra-
nulat aus gerundetem Kunststoffmaterial ist
zu bevorzugen. Dies bringt jedoch erhhte
Rutschgefahren mit sich. Als Schutzmanah-
men sind die Streuweite zu begrenzen und die
Mitwirkenden zu unterweisen.
4.4 Schnee
Schnee (als szenische Illusion) kann auf fol-
gende Arten erzeugt werden:
chemisch (Schaumschnee),
Schnee aus feinem Papierschnitt
(sehr fein gemahlene Zellulose),
Schnee aus Styropor,
Schnee aus Strke (Kartoffelmehl),
Schnee aus Sprhdosen fr Eisblumen
an den Fensterscheiben,
Schneemaschinen.
Bei den trockenen Verfahren werden zum Bei-
spiel die Styroporflocken oder klein ge-
hckselte Flocken von Konfettimaschinen ver-
teilt oder von Schneeladern abgekippt. Bei
den Schneemaschinen wird Wasser mit tech-
nischen Alkoholen gemischt, abgekhlt und
durch Dsen gepresst.
Mit trockenen Verfahren hergestellter Schnee
ist aufgrund der verwendeten Ausgangsstoffe
meist normal entflammbar (B2 nach DIN
4102) und darf dann in Produktionssttten nur
mit geeigneten Brandschutzmanahmen ver-
wendet werden.
Zustzlich kann das bei der Erzeugung der
Flocken angewendete mechanische Zerklei-
nerungsverfahren bewirken, dass auch ein
Anteil kleiner Partikel entsteht, der Hustenrei-
ze verursachen kann.
Der Umgang mit knstlichem Schnee aus
brennbaren Flocken erfordert es, Zndquellen
aus dem Streubereich zu entfernen. Um das
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Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 16
5.1 Staub
Staub ist in Veranstaltungs- und Produktions-
sttten erforderlich, wenn zum Beispiel
Staubwedel ber alte Bilder gefhrt werden
und danach szenisch bedingt eine Staubwol-
ke entstehen muss oder einfach nur eine
Staubwolke durch Anblasen von Gegenstn-
den entstehen soll.
Der Unternehmer hat fr Produktionen und
Veranstaltungen so genannte Theaterstube
zu verwenden. Diese bestehen zum Beispiel
aus behandeltem, reinem Kochsalz (fein pul-
vrig, hygroskopisch).
5.2 Rauch
Rauch kommt in Veranstaltungs- und Produk-
tionssttten zur Anwendung, wenn szenisch
bedingt Requisiten oder andere Gegenstnde
Rauch emittieren mssen zum Beispiel um
einen Brand oder eine Rauchquelle zu simu-
lieren.
Brandrauch enthlt neben diversen toxischen
Elementen einen hohen Anteil an Kohlenmon-
oxid und darf deshalb nicht verwendet wer-
den!
Sonstige szenische Vorgnge und Effekte
5
Aufwirbeln kleinster Teile zu vermeiden, wird
der Schnee aufgesaugt statt weggekehrt.
Auch hier sind geeignete Brandschutzma-
nahmen zu treffen.
Die Risiken bei der Verwendung von Kunst-
schnee aus Schneemaschinen liegen darin,
dass sich die Feuchtigkeit auf Gerten, Deko-
rationen und Szenenflchen niederschlgt.
Viele der im bhnen- und studiotechnischen
Bereich verwendeten Gerte sind nur unzurei-
chend gegen eindringende Feuchtigkeit ge-
schtzt. Die Feuchtigkeit in den Gerten kann
Isolationsstrecken berbrcken und so ge-
fhrliche Berhrungsspannungen an den
Gerten bewirken. Feuchtigkeit, die sich auf
Dekorationen und Szenenflchen nieder-
schlgt, kann zu Rutschgefahren fhren.
Schutz gegen das Eindringen von Feuchtig-
keit in Gerte ist durch Abdecken zu errei-
chen. Auerdem ist es erforderlich, die elektri-
schen Gerte im gefhrdeten Bereich entwe-
der ber Trenntrafos oder mit RCD (FI-Schal-
ter) mit IN 30 mA zu betreiben.
Gegen Rutschgefahren schtzt die Verwen-
dung gengend rauer Bodenbelge und die
Begrenzung der Menge freigesetzter Flssig-
keit.
-
5.3 Konfetti und Luftschlangen in Innenrumen
Konfetti- oder Luftschlangenmaschinen hn-
gen oftmals unter der Decke. ber eine Fern-
steuerung wird der Auswurf des Konfettis
oder der Luftschlangen gesteuert. Dabei flie-
gen die Luftschlangen 10 m bis 15 m durch
den Raum oder im Umkreis von 5 m bis 10 m
rieselt Konfetti herunter.
Wenn Luftschlangen in Sprhdosen mit Treib-
gas eingesetzt werden, ist ein ausreichender
Abstand zu Wrmequellen zum Beispiel
Scheinwerfern erforderlich.
Alternativ gibt es auch auf dem Bhnenboden
stehende Konfetti-Kanonen, die das Konfetti
bis zu 20 m in eine Richtung versprhen. Hier-
zu wird Druckluft oder eine pyrotechnische
Treibladung verwendet.
Der Unternehmer verwendet fr Produktionen
und Veranstaltungen in Innenrumen grund-
stzlich Konfetti- oder Luftschlangenmaterial,
das schwer entflammbar (in Anlehnung an die
DIN 4102 beziehungsweise DIN EN 11 925
T2) ist. Dieses wird durch entsprechende
Nachweise besttigt.
Um Augenverletzungen oder hnliches zu
vermeiden, drfen Luftschlangen und Konfetti
nicht direkt auf Personen geschossen wer-
den, sondern die Flugbahn muss immer so
gewhlt werden, dass die Wurfmaterialien
mglichst langsam von oben auf die Personen
herabrieseln.
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 17
Der Unternehmer hat fr Produktionen und
Veranstaltungen deshalb nur so genannten
Theaterrauch zu verwenden. Ihn gibt es
hauptschlich zur Verwendung im Freien.
Rauchtabletten werden zum Beispiel ange-
zndet und erzeugen bei der Verbrennung
den Rauch.
Fr Innenrume gibt es zum Beispiel Rauch-
pulver. Dieses wird beispielsweise auf eine
Heizplatte gestreut und der so entstehende
Rauch wird mit einem Ventilator verteilt.
Zum Starten des Rauchvorgangs bentigt
man eine Zndquelle (Znddraht, Heizplatte,
). Der Unternehmer hat aufgrund der Brand-
gefahren geeignete Lschvorrichtungen und
damit vertrautes Personal vorzuhalten.
Das Raucherzeugungspulver ist den rtlichen
Gegebenheiten (drinnen/drauen) entspre-
chend auszuwhlen.
EG-Sicherheitsdatenbltter liegen vor und es
wird eine Betriebsanweisung erstellt. Ein Ein-
atmen des Rauchs wird vermieden, um mg-
lichen Gesundheitsgefhrdungen entgegen-
zuwirken.
Eine weitere Gefahr bei der Verwendung von
Rauch in Innenrumen besteht darin, dass der
Rauch hufig die Brandmeldeanlage auslst.
Deshalb ist es in der Regel erforderlich, dass
bestimmte Brandmeldeeinrichtungen vorber-
gehend auer Betrieb genommen werden
mssen. Weitere Informationen Abschnitt
4.2.2 Brand- und Explosionsgefahren.
V B G 17
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Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 18
Der Verantwortliche fr die Produktion lsst
artistische bungen und Sensationsdarstel-
lungen nur von fachlich und krperlich geeig-
neten Personen durchfhren.
Gerte und Einrichtungen fr Artisten/Effekt-
darsteller (Stuntmen) werden nur von diesen
selbst oder ihrem Team vorbereitet, eingerich-
tet, auf- und abgebaut oder verndert. Wer-
den Arbeiten von anderen Beauftragten
durchgefhrt, sind diese durch die Artisten/
Effektdarsteller selbst nachzuprfen.
Wenn durch die Wetterlage die Sicherheit
gefhrdet ist, wird mit den Artisten abge-
stimmt, ob die geplante Darstellung durchge-
fhrt werden kann.
Gefhrliche szenische Vorgnge sind unter
Anwendung von Schutzmanahmen durchzu-
fhren und ausreichend zu proben. Die Ge-
schicklichkeit und individuelle Fhigkeiten der
Darsteller oder Artisten knnen der Kompen-
sation von Gefhrdungen dienen. Dies trifft fr
Laien- und Amateurdarbietungen nicht zu.
Die artistischen Darstellungen werden mit den
anderen Ablufen koordiniert. Bei komplexen
Stuntdarstellungen zum Beispiel dichte
Abfolge von Stunts und Effekten mit gegen-
seitiger Gefhrdung erfolgt die Aufsicht durch
einen Stuntkoordinator. Eine Gefhrdung
anderer Personen wird verhindert.
Der Stuntdarsteller oder Artist legt die fr sei-
ne Darstellung erforderlichen Sicherheitsab-
stnde und -manahmen in Abstimmung mit
den fr die Produktion Verantwortlichen fest.
Gerte und Requisiten fr artistische Vor-
fhrungen und Stuntdarstellungen mssen so
ausgelegt, bemessen und beschaffen sein,
dass sie allen zu erwartenden Belastungen
standhalten.
Bei Vorfhrungen und Proben in mehr als
10 m Hhe ber dem Boden mssen fr die
Artisten Sicherungen gegen Abstrzen vor-
handen sein. Bei Proben und Erarbeitung von
neuen Darbietungen sind nach Art, Schwierig-
keitsgrad und Stand der Ausbildung Absturz-
sicherungen zu treffen. Bei allen fliegenden
Luftnummern mssen als Absturzsicherung
Netze vorhanden sein.
Beim Einsatz mehrspuriger Kraftfahrzeuge fr
Stuntdarstellungen muss sichergestellt sein,
dass die Darsteller nicht aus dem Fahrzeug
geschleudert, nicht eingeklemmt oder am
schnellen Verlassen des Fahrzeuges gehin-
dert werden. Es ist sicherzustellen, dass
durch splitterndes Glas keine Verletzungsge-
fahren fr Darsteller, Beschftigte und
Zuschauer entstehen knnen. Schanzen und
Rampen, die befahren werden, mssen gegen
Verrutschen und Kippen gesichert sein.
Der Verantwortliche fr die Produktion stellt
sicher, dass zur Gefahrenabwehr und Ersten
Hilfe je nach Art der Darstellung geeignete
Rettungsmittel und Rettungskrfte zur Verf-
gung stehen.
Beispielsweise mssen bei Stuntdarstellun-
gen mit Kraftfahrzeugen whrend der Proben
und Vorfhrungen geeignete Personen zur
Hilfeleistung und zur Befreiung aus Gefah-
rensituationen, ausgerstet zum Beispiel mit
Feuerlschern, Feuerlschdecken und Werk-
zeugen, in ausreichender Menge anwesend
sein.
Artistik/Stunts 6
-
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 19
7.1 Hieb- und Stichwaffen
Aufgrund der Verletzungsgefahr an scharfen
Kanten, Schneiden und Spitzen drfen Hieb-
und Stichwaffen fr szenische Darstellungen,
insbesondere fr Kampfszenen, nur ent-
schrft verwendet werden.
Theaterdolche und hnliche Waffen mit ver-
schwindenden Klingen werden vor dem Ein-
satz auf ihre sichere Funktion berprft. Es
wird empfohlen, die Darsteller zustzlich
durch Protektoren zu schtzen.
7.2 Schusswaffen
Fr szenische Darstellungen werden hufig
Schusswaffen eingesetzt. Dabei ist die Ver-
wendung von scharfen Waffen zum Bei-
spiel Gewehr, Armbrust grundstzlich ver-
boten. Ausnahmen knnen von der zustndi-
gen Behrde genehmigt werden. Bei der Ver-
wendung von Bogen oder Armbrust muss
sichergestellt werden, dass auch durch eine
Fehlbedienung keine Gefahr entstehen kann.
Das Unbrauchbarmachen von scharfen Lang-
waffen fr szenische Darstellungen durch Um-
bau kann durch einen Bchsenmachermeister
erfolgen.
Schusswaffen mit explosiven Treibmitteln
mssen bauartgeprft und zugelassen sein
sowie die entsprechende Kennzeichnung auf-
weisen. Schusswaffen mit einem Patronen-
oder Kartuschenlager ab 6 mm Durchmesser
(beziehungsweise Lnge des Lagers ab
7 mm) mssen zustzlich beschossen sein
und ein gltiges Beschusszeichen tragen.
Waffen7
Umbau (Unbrauchbarmachen) von
scharfen Waffen zur szenischen Ver-
wendung
Um sicherzustellen, dass die Waffen
unbrauchbar fr die Verwendung mit
scharfer Munition sind, muss das Patro-
nenlager verndert werden, damit nur
noch Kartuschenmunition verschossen
werden kann. Kartuschenmunition sind
Hlsen mit Ladungen, die kein Ge-
schoss enthalten.
Zustzlich muss der Lauf verndert wer-
den, insbesondere muss er Bohrungen
zum Ableiten des Pulverstrahls erhalten
und vorn mit einem verschweiten
Stahlstift verschlossen werden. Nach
bestandener Prfung durch ein Be-
schussamt erhalten unbrauchbar ge-
machte Waffen folgende Zulassungs-
zeichen hier Beschussamt Ulm:
Zulassungszeichen fr Einzelwaffen
.....
Zulassungszeichen fr Serienwaffen
.....
Die Schusswaffen mssen ab einem
Durchmesser des Kartuschenlagers von
6 mm (beziehungsweise Lnge des
Lagers ab 7 mm) zustzlich einer
Beschussprfung unterzogen werden.
-
V B G 20
Bauartprfungen und Zulassungen fr
Schreckschusswaffen werden von der Physi-
kalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
durchgefhrt.
Beschuss und Erteilung von Beschusszeichen
sowie die Zulassung von Munition erfolgen
durch die staatlichen Beschussmter.
Auch beim Umgang mit unbrauchbar ge-
machten scharfen Waffen und Schreck-
schusswaffen entstehen Gefahren durch das
Mndungsfeuer (Gefahr von Verbrennungen)
und den lauten Knall (Gefahr eines Gehr-
schadens). Werden gefaltete Knallpatronen
Zulassungszeichen fr Schreck-
schusswaffen, Beschusszeichen,
Zulassungszeichen fr Munition
PTB-Zeichen fr bauartgeprfte
Schreckschusswaffen
Zustzlich so weit erforderlich
Kennzeichnung nach bestandener
Beschussprfung
(Beispiel: Beschussamt Ulm)
Zulassungszeichen fr Munition
(Beispiel: Beschussamt Ulm)
Weitere Infos: www.beschussamt-ulm.de
(gecrimpter Rand) verwendet, knnen Metall-
teile bei dem Mndungsfeuer mit herausge-
schleudert werden. Generell besteht Explo-
sionsgefahr beim Umgang mit Munition. Im
Umfeld eines Schusses besteht auerdem
die Gefahr von unkontrollierten Bewegungen,
die durch Erschrecken verursacht werden.
Schreckschusswaffen drfen nicht in Rich-
tung von Personen abgeschossen werden,
es sei denn, sie sind speziell dafr zugelas-
sen. An derartigen Waffen erfolgt die Entla-
dung seitlich der Waffe und nicht aus dem
Lauf. Hier besteht eine besondere Verbren-
nungsgefahr fr den Schtzen. Die in der
Betriebsanleitung angegebenen Sicherheits-
abstnde sind einzuhalten. Hinweise in der
Betriebsanleitung, und andere auf den Waffen
oder der Munition angebrachte Kennzeich-
nungen (Gebote, Verbote, Warnungen) ms-
sen beachtet und eingehalten werden.
Waffen mssen unter Aufsicht einer verant-
wortlichen Person stehen zum Beispiel Auf-
nahmeleiter oder Requisiteur. Die hierfr
infrage kommenden Personen mssen lter
als 18 Jahre sein, regelmig unterwiesen
werden und mit der Durchfhrung der ihnen
bertragenen Arbeiten beauftragt sein.
Werden die Waffen auerhalb des Betriebs-
gelndes oder auerhalb einer abgesperrten
Produktionssttte getragen beziehungsweise
werden die Schreckschusswaffen in der
ffentlichkeit geladen und zugriffsbereit
getragen, bentigt der Verantwortliche den
Kleinen Waffenschein. Die Waffen drfen nur
ungeladen und verpackt transportiert und
gelagert werden. Sie mssen immer so
behandelt werden, als seien sie geladen.
Vor einem szenischen Einsatz von Schreck-
schusswaffen muss eine technische Probe
stattfinden, whrend der sich alle Mitwirken-
den mit der Wirkung der Waffen vertraut
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
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Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 21
machen knnen. Der Einsatz der Waffen ist
rechtzeitig vor Gebrauch den zustndigen
Behrden bekannt zu geben.
Blindgnger sind in einer gekennzeichneten
Originalverpackung aufzubewahren und ms-
sen fachgerecht entsorgt werden. Stark ver-
schmutzte oder blockierende Waffen drfen
nur von einem Sachkundigen instand gesetzt
werden.
7.3 Kriegswaffen, verbotene Waffen
Das Waffengesetz benennt eine Liste verbote-
ner Waffen und verbietet den Umgang mit die-
sen, insbesondere das Herstellen, Bearbeiten,
Instandsetzen, Erwerben oder das berlas-
sen der Waffen an andere.
Von dem Verbot kann das Bundeskriminalamt
allgemein oder fr den Einzelfall Ausnahmen
zulassen, wenn ffentliche Interessen dem
nicht entgegenstehen. Diese Ausnahmen sind
in der Regel mit Auflagen verbunden.
Fr szenische Darstellungen sind dabei fol-
gende Waffen von besonderer Bedeutung:
Nachbildungen von Schusswaffen, dieihrer ueren Form nach den Anschein
einer vollautomatischen Selbstladewaffe
hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des
Gesetzes ber die Kontrolle von Kriegs-
waffen ist.
Unbrauchbar gemachte vollautomatischeSelbstladewaffen, die Kriegswaffen wa-
ren, und unbrauchbar gemachte Schuss-
waffen, die den Anschein vollautoma-
tischer Kriegswaffen hervorrufen.
Vorrichtungen, die zum Anleuchten oderAnstrahlen des Zieles oder der Beleuch-
tung der Zieleinrichtung dienen und fr
Schusswaffen bestimmt sind.
Hieb- oder Stowaffen, die ihrer Formnach geeignet sind, einen anderen Ge-
genstand vorzutuschen oder die mit
Gegenstnden des tglichen Gebrauchs
verkleidet sind.
Messer, deren Klingen auf Knopf- oderHebeldruck hervorschnellen und hier-
durch festgestellt werden knnen (Spring-
messer). Ferner Messer, deren Klingen
beim Lsen einer Sperrvorrichtung durch
ihre Schwerkraft oder durch eine Schleu-
derbewegung aus dem Griff hervor-
schnellen und selbstttig festgestellt wer-
den (Fallmesser). Dies gilt nicht fr
Spring- und Fallmesser, die nach Gre
sowie Lnge und Schrfe der Spitze als
Taschenmesser anzusehen sind.
Stahlruten, Totschlger, Schlagringe,Wurfsterne,
-
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
V B G 22
In Veranstaltungs- und Produktionssttten
wird zur Darstellung von zerbrechendem Glas,
zum Beispiel Prgelszenen mit Flaschen oder
Sturz durch Fensterscheiben, kein echtes
Glas verwendet. Stattdessen wird so genann-
tes Crashglas eingesetzt.
Aufgrund der Perfektion der Nachbildungen
besteht Verwechslungsgefahr mit Gegenstn-
den aus echtem Glas.
Zerbrechliche Materialien (Crashglas)
8
Tiere9
In Veranstaltungs- und Produktionssttten
kann die Mitwirkung von Tieren jeglicher Art
erforderlich werden. Beim Transportieren, bei
der Unterbringung und beim Vorfhren wer-
den den Eigenschaften der Tiere entspre-
chend Sicherheitsmanahmen getroffen.
Hierbei ist sowohl der Schutz der Beschftig-
ten als auch der Schutz des Publikums zu
beachten.
Beim Einsatz von Tieren muss eine mit dem
Tier vertraute Aufsichtsperson anwesend
sein. Die Tiere mssen mit der zu erwarten-
den Aufnahmesituation vertraut gemacht
werden.
Mit gefhrlichem Verhalten der Tiere muss
immer gerechnet werden. Entsprechende
Schutzmanahmen mssen getroffen wer-
den. Hierzu gehrt auch die Vorsorge fr
geeignete Erste Hilfe.
Die nachfolgenden Tabellen dienen als Emp-
fehlung zur Auswahl von fachkundigen Perso-
nen fr die Anwendung der Effekte. Andere
bewhrte innerbetriebliche Strukturen, kn-
nen beibehalten werden, wenn die erforder-
lichen Befhigungen nachgewiesen wurden.
Ist eine besondere Fachkunde aufgrund
gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher
Vorgaben festgelegt, ist eine solche Abwei-
chung nicht mglich.
Qualifikation der Anwender10
-
V B G 23
Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film
Die Unterweisung muss vor Aufnahme der
Proben zur Bhneninszenierung oder Produk-
tion erfolgen. Bei gefhrlichen szenischen
Vorgngen knnen unter Umstnden Wieder-
holungen vor jeder Probe oder Vorstellung
ntig sein.
Es sind dabei alle beteiligten Personen, knst-
lerisches wie technisches Personal und gege-
benenfalls mitwirkendes Publikum zu unter-
weisen.
Zum Inhalt der Unterweisung gehrt der Hin-
weis auf die Risiken, die von den besonderen
szenischen Effekten und Vorgngen ausgehen
knnen und die Information ber die getroffe-
nen Schutzmanahmen und Verhaltensregeln.
Die Besonderheiten der Produktion oder Ver-
anstaltung knnen liegen in szenisch bedingten berraschungs-
effekten, offenen Gefahrenbereichen,
ohne Absperrung oder Kennzeichnung, szenischen Handlungen in Wirkungs-
bereichen von gefhrdenden Effekten, der Wahl der Schutzmanahmen (Schutz
durch Abstand, durch bestimmte
Choreografie, durch besondere Signale,
spezielle Techniken, ).
Unterweisung 11
Gerte, die zur Erzeugung von Effekten ver-
wendet werden, sind Arbeitsmittel im Sinne
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Diese regelt unter anderem die Prfung von
Arbeitsmitteln. Vor jeder Benutzung werden
die Gerte auf ihren ordnungsgemen
Zustand und ihre sichere Funktion geprft.
Auerdem regeln staatliche und berufsgenos-
senschaftliche Vorschriften, dass bestimmte
Arbeitsmittel regelmig auf ihren sicheren
Zustand hin berprft werden mssen. Fr
elektrische Betriebsmittel gelten die Anforde-
rungen der Unfallverhtungsvorschrift Elektri-
sche Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 3).
Prfungen12
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VB
G24
Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
AlleEffektarten
GefhrlicheszenischeVorgnge
ArtistikundStunts
Gefhrdungen durchdie Art der Erzeugung des geplanten Effektes
Vielfltige Gefhrdungen zum Beispiel Absturzoder Kippgefahr
Grundstzlich prfen, ob der gewnschte Effekt mitungefhrlicheren Methoden erzeugt werden kann zum Beispiel Blitz durch Scheinwerfer statt durchPyrotechnik.
Allgemeine Schutzmanahmen zur Reduzierung vonGefhrdungen sind zum Beispiel:Unterweisung, Betriebsanweisung, Abstand, Manahmenlaut Bedienungsanleitung/Sicherheitsdatenblatt, Sicher-stellen der Ersten Hilfe, Bereithalten von Lschmitteln beifeuergefhrlichen Vorgngen, ordnungsgeme Wartungund Prfung des Materials/der Gerte.
Gefhrliche szenische Vorgnge sind ausreichend zuproben. Bei gefhrlichen szenischen Vorgngen drfenandere nicht gefhrdet werden.
Auf- und Abbau nur von den Artisten beziehungs-weise Stuntmen selbst oder ihren Beauftragten.
Hhe: Bei mehr als 10 m Hhe ber dem Bodenmssen fr die Artisten Sicherungen gegen Abstrzenvorhanden sein. Bei Proben und Erarbeitung von neuen Darbietungen sind nach Art, Schwierigkeits-grad und Stand der Ausbildung Absturzsicherungenzu treffen. Bei allen fliegenden Luftnummern mssenals Absturzsicherung Netze vorhanden sein.
Grundstzlich: Einsatz vonPersonal mit fachlicherund krperlicher Eignungund ausreichender Erfahrung.
Artist/Stuntman
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VB
G25
Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
BrandgelundBrandpasten
Hitzeentwicklung,Erwrmung der Abbrand-behlter
Kraftfahrzeuge: Beim Einsatz mehrspuriger Kraft-fahrzeuge fr Stuntdarstellungen muss sichergestelltsein, dass die Darsteller nicht aus dem Fahrzeuggeschleudert, nicht eingeklemmt oder am schnellenVerlassen des Fahrzeuges gehindert werden.Schanzen und Rampen, die befahren werden, ms-sen gegen Verrutschen und Kippen gesichert sein.
Komplexe Stuntdarstellungen mit einer gegensei-tigen Beeinflussung mehrerer Personen: Aufsichtdurch einen Stuntkoordinator
Splitterndes Glas: Es ist sicherzustellen, dassdadurch keine Verletzungsgefahren fr Darsteller, Beschftigte und Zuschauer entstehen knnen.
Wetterlage: Wird durch diese die Sicherheit gefhr-det, wird mit den Artisten abgestimmt, ob die geplan-te Darstellung durchgefhrt werden kann.
Abbrandbehlter: Geeignetes Material fr Abbrand-behlter und den Untergrund whlen.
Eignung des Materials fr den Einsatz in Innenrumen.
Stuntkoordinator
Ausgebildeter Requisiteur Erfahrener Bhnenhand-
werker Meister fr Veranstaltungs-
technik Unterwiesene Person
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VB
G26
Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
Fackeln(Handfackeln)
Fahrzeuge mitVerbrennungsmotor
Verbrennungen durch offene Flammen
Erhhtes Brandrisiko durchherabtropfendes Brand-mittel beziehungsweise her-abfallende brennende Teile
Brand- oder Explosionsgefahr
Betreuung durch erfahrenen Requisiteur oder Pyrotechniker.
Handschutz gegen herabtropfendes Wachs.
In Innenrumen sind vorzugsweise mechanischlschende Sicherheitsfackeln zu benutzen.
Das Trnken der Sicherheitsfackeln muss auerhalbdes Versammlungsraumes beziehungsweise der Sze-nenflche stattfinden.
Wachsfackeln sind nur fr die Verwendung im Freiengeeignet.
Abgase mssen entweder mit Schluchen unmittel-bar ins Freie gefhrt oder unschdlich gemacht werden.
Oldtimer/ltere Fahrzeuge: Tank mit einem inertenGas zum Beispiel Stickstoff oder Kohlendioxid, auf-fllen.
Tank sollte grundstzlich nur minimal gefllt sein.
Ausgebildeter Requisiteur Meister fr Veranstaltungs-
technik Effekt-Spezialist
Effekt-Spezialist Meister fr Veranstaltungs-
technik
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Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
VB
G27
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
Feuerspucken
Flssiggas
Effektgerte
Flssiggasgerte
Erhhte Brandgefahr durchBrennstoffrckstnde ander Kleidung, auf dem Bo-den und an Dekorationen
Inhalieren oder Verschlu-cken des Brennstoffes
Rutschgefahr durch Ab-lagerungen auf dem Boden
Brandgefahr durch energiereiche Flammen, Explosionsgefahr durchausstrmendes Gas,Gasreste in Schluchen,undichte Schluche undKupplungen, Sauerstoff-mangel
Der Boden innerhalb dieses Sicherheitsbereichesmuss fugenfrei und mindestens schwer entflammbarsein nach DIN 4102.
Nur Feuerspuckflssigkeiten einsetzen, die vomHersteller dafr bestimmt sind.
Absperreinrichtung: Unmittelbar an der Absperrein-richtung des Gasbehlters ist ein Druckregelgertanzuschlieen.
Aufstellung: Die Anlage darf nur in Rumen aufge-stellt werden, die so be- und entlftet sind, dass inder Raumluft keine gefhrliche explosionsfhigeAtmosphre, kein gesundheitsgefhrlichesAbgas/Luft-Gemisch und kein Sauerstoffmangel auf-treten kann. Die Flssiggasanlage darf nicht in Ru-men unter Erdgleiche aufgestellt werden.
Brenner mssen auf sichere Art gezndet werden zum Beispiel Piezoznder oder Zndlanzen. Dazugehrt die Einhaltung von Zndpausen und eventuellSplvorgnge bei wiederholter Zndung.
Artist
Effekt-Spezialist Meister fr Veranstaltungs-
technik
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Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
VB
G28
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
FlssiggasEinzelanfertigungen
Druckgasbehlter mssen aufrecht stehend undstandsicher aufgestellt werden. Es drfen hchstensacht Druckgasbehlter zur gleichzeitigen Gasentnah-me angeschlossen werden; unter der Voraussetzung,dass kein Druckgasbehlter mehr als 14 kg zulssi-ges Fllgewicht besitzt und die Flammen stndigbeobachtet werden. Druckgasflaschen drfen aufBhnen und in Studios nicht gelagert werden.
Flssiggas darf nicht unbeabsichtigt in flssiger Phase zu den Brennern gelangen.
Einzelanfertigungen zum Beispiel Feuerwndeoder regelbare Fackeln drfen nur von einem Sach-kundigen errichtet und betrieben werden. Vor derersten Inbetriebnahme in der Szene muss die zusam-mengebaute Anlage auf ordnungsgeme Installation und Aufstellung sowie auf Dichtheit durch den Sachkundigen geprft werden.
Sachkundiger (BGV D 34)
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Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
VB
G29
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
Lycopodium
Nebel
Brandgefahr,allergische Reaktionen
Sichtbehinderungen in Verbindung mit Stolper-und Sturzgefahr,Rutschgefahr durch ligeNiederschlge,Verbrennungen an derheien Oberflche der Austrittsffnung,Atemwegsreaktionen
Untergrund sollte fugenfrei, eben, mindestens schwer entflammbar sein nach
DIN 4102.
Zndquellen zum Beispiel Glhdrhte sollten erstunmittelbar vor dem Gebrauch in Betrieb genommenwerden oder mssen gegen Hineingreifen gesichertsein.
Bei der Auswahl der Nebelgerte mssen die Artder betrieblichen Nutzung und die spezifischen Ein-satzbedingungen bercksichtigt werden.
Verschttete Fluidreste und Niederschlgeschnellstmglich entfernen (Rutschgefahr).
Nach dem Ende des Effekts mglichst Lften desRaumes.
Nebelfluide In Innenrumen drfen keine entzndlichen,
leicht entzndlichen oder hoch-entzndlichen Nebelfluide eingesetzt werden.
Ausgebildeter Requisiteur Meister fr Veranstaltungs-
technik Effekt-Spezialist Erfahrener Bhnenhand-
werker
Meister fr Veranstaltungs-technik
Effekt-Spezialist Erfahrener Bhnenhand-
werker Unterwiesene Person
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VB
G30
Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
ffe von rsteller-eitsdaten-
s ist die Fluids auf rs abzu-
r Nebel-n sowie
lfluide ist
e Ma zubzustimmen.
Einatmen vononzentrationtiefungen; zum Beispiel
ie leiten.
chutzschuhe,enfalls eine
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen
Beim Einsatz von Trocken-eis (Kohlendioxid) oderStickstoff zur Erzeugungvon Bodennebel:Erstickungsgefahr inBodennhe beziehungs-weise in Vertiefungen.Gefahr von Erfrierungsver-letzungen
Information ber die InhaltsstoFluiden oder Duftzustzen: Heinformationen und ein Sicherhblatt anfordern und mitfhren.
Bei der Beschaffung des FluidVerdampfungstemperatur des die Temperatur des Verdampfestimmen.
Die Mischung unterschiedlichefluide, Beimischung von Stoffedie Zubereitung eigener Nebenicht zulssig.
Die Nebelmenge ist auf das notwendigbeschrnken und mit allen Beteiligten a
Ausreichender Sicherheitsabstand, um erstickenden Gasen in gefhrlicher Kauszuschlieen. Kein Aufenthalt in Vergegebenenfalls Gase aus Vertiefungen Orchestergraben absaugen und ins Fre
Der Umgang mit Trockeneis erfordert SKlteschutzhandschuhe und gegebenSchutzbrille.
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Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
VB
G31
Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
derlich siehe
ich
Waffen mit dem Einsatz
riminalamtes
Beauftragte Person nachBGI 812
Befhigungsscheininhabernach 20 SprengG
Requisiteur mit Zusatz-ausbildung fr den Umgangmit Waffen
Meister fr Veranstaltungs-technik
Effekt-Spezialist
Requisiteur mit Zusatz-ausbildung fr den Umgangmit Waffen
Meister fr Veranstaltungs-technik
Effekt-Spezialist Bchsenmachermeister
Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten
Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen
Brand- und Explosions-gefahr
Verletzungsgefahr anscharfen Kanten, Schnei-den und Spitzen
Nachbildungen von Kriegs-waffen sowie im WaffGbezeichneten Gegen-stnden.
Spezielle Sicherheitsmanahmen erforBGI 812/ GUV-I 812.
Einsatz nur von stumpfen Waffen Schutz der Darsteller zustzl
durch Protektoren.
Prfung: Theaterdolche und hnliche verschwindenden Klingen werden vor auf ihre sichere Funktion berprft.
Ausnahmegenehmigung des Bundeskerforderlich.
Pyrotechnik
Stunts siehe Artistik
Trockeneis siehe Nebel
Waffen Hieb- und
Stichwaffen
Waffen Kriegswaffen verbotene Waffen
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Besondere szenische E
ffekte und VorgngeFernsehen, H
rfunk und Film
VB
G32
ffekten
n Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation
as,Einsatz von scharfen Waffen ist verboten.
Waffen mssen bauartgeprft sein (PTB). Bei Kalibern ab 6 mm mssen Waffen beschossensein und Beschusszeichen eines Beschussamtestragen.Schsse auf Personen nur mit speziell dafr zugelassenen Schreckschusswaffen (seitlicher Pulverstrahl).
Requisiteur mit Zusatz-ausbildung fr den Umgangmit Waffen
Meister fr Veranstaltungs-technik
Effekt-Spezialist Bchsenmachermeister
Gefhrdungen beim Einsatz von E
Effektarten Mgliche Gefhrdunge
Waffen Schusswaffen
Verbrennungsgefahr, Gefahr eines KnalltraumExplosionsgefahr
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V B G 33
Literaturhinweise
Staatliches Recht Sprengstoffgesetz SprengG
Waffengesetz WaffG
Beschussgesetz
Gesetz ber die Kontrolle von
Kriegswaffen
Gerte- und Produktsicherheitsgesetz
GPSG
Verordnungen und Richtlinien
Versammlungsstttenverordnung
VStttV
Gefahrstoffverordnung GefStoffV
Betriebssicherheitsverordnung
BetrSichV
BG-Vorschriften (BGV)
BGV A3 Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
BGV C1 Veranstaltungs- und Produk-
tionssttten fr szenische Darstellung
BGV C2 Schausteller- und Zirkusunter-
nehmen
BGV D 34 Verwendung von Flssiggas
BG-Informationen (BGI)
BGI 812 Pyrotechnik in Veranstaltungs-
und Produktionssttten fr szenische
Darstellung
DIN-Normen
DIN 57700-245 (VDE 0700-245) Sicher-
heit elektrischer Gerte fr den
Hausgebrauch und hnliche Zwecke;
Nebelgerte
DIN EN ISO 11925-2,
Prfungen zum Brandverhalten von Bau-
produkten - Teil 2: Entzndbarkeit bei
direkter Flammeneinwirkung
(ISO 11925-2:2002)
Herausgeber:
VBGVerwaltungs-Berufsgenossenschaft
Deelbgenkamp 422297 HamburgPostanschrift: 22281 Hamburg
www.vbg.de
Artikelnummer 20-13-2920-7
Ausgabe: Mai 2006
Redaktionelle Anpassung: Februar 2007
VBGIhre gesetzliche Unfallversicherung
http://www.vbg.dehttp://www.vbg.de
TitelInhaltsverzeichnis1 Vorbemerkung2 Begriffe3 Feuergefhrliche Vorgnge3.1 Wunderkerzen und Feuerzeuge3.2 Rauchen und brennende Kerzen3.3 Brandpasten3.4 Handfackeln3.5 Lycopodium3.6 Feuerspucken3.7 Flssiggas3.8 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren3.9 Pyrotechnik
4 Atmosphrische Effekte4.1 Wind4.2 Nebel4.2.1 Bereitstellung von Nebelgerten4.2.2 Allgemeine Gefhrdungen bei der Benutzung von Nebelgerten4.2.3 Trockeneis4.2.4 Verdampfer4.2.5 Oil-Cracker und Wasser/Glykol-"Cracker"
4.3 Regen4.4 Schnee
5 Sonstige szenische Vorgnge und Effekte5.1 Staub5.2 Rauch5.3 Konfetti und Luftschlangen in Innenrumen
6 Artistik/Stunts7 Waffen7.1 Hieb- und Stichwaffen7.2 Schusswaffen7.3 Kriegswaffen,verbotene Waffen
8 Zerbrechliche Materialien9 Tiere10 Qualifikation der Anwender11 Unterweisung12 PrfungenLiteraturhinweiseHerausgeber: