SEPA – Single Euro Payment AreaHerausforderungen für FirmenkundenVeranstaltung der SaalesparkasseAm 27. März 2013 in Halle/Saale
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Agenda
1. Hintergrund der Umstellung
2. Die SEPA(Produkte
3. SEPA(Migration im Unternehmen vorbereiten
4. Unterstützung der Kunden
5. Weitere Entwicklungen?
1. Hintergrund der Umstellung
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Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten
Teilnehmende Länder
Land
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Lettland
Land
Malta
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweiz
Schweden
Spanien
Slowenien
Slowakei
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern
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Ziel der EU(Kommission
Die Schaffung eines „Einheitlichen Euro,Zahlungsverkehrsraumes“
� Einheitlicher Rechtsrahmen
� Einheitliche Produkte / Zahlungsinstrumente
� „Einheitliche Preise“ / größere Markttransparenz / leichterer Marktzugang
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Der einheitliche Rechtsrahmen
� Zahlungsdienstegesetz
( Informationspflichten für Zahlungsdienstnutzer
( Dauer für die Abwicklung einer Zahlung
( Haftungsregeln
� Zahlungsdiensteaufsichtgesetz
� Zahlungsinstitute ohne Banklizenz
( Abwicklung von Zahlungsverkehr
( Möglichkeit der kurzfristigen Kreditvergabe (bis 12 Monate) zum Zweck der Zahlungsabwicklung
( Trennung von Kundengeldern und Unternehmensvermögen
� EU(Verordnung 924/2009
( Pflicht zu IBAN/BIC
( Erreichbarkeit der Banken
� SEPA(Migrationsverordnung („Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ )
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SEPA(Migrationsverordnung (1)
� Die nationalen Zahlverfahren in Euro sind grundsätzlich zum1. Februar 2014 zugunsten der SEPA,Zahlverfahren abzuschalten (Art. 6 Abs. 1 und 2).
� Zahlungen über Großbetragzahlungssysteme sind grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen (Art. 1).
� Verpflichtende Erreichbarkeit von Zahlungsdienstleistern in der Eurozone für SEPA(Überweisungen ab Inkrafttreten der Verordnung (Nicht(Euroländer spätestens ab 31. Oktober 2016) (Art. 3)
� Kunden und Zahlungsdienstleister haben bei belegloser Einreichung den ISO20022 XML(Standard ab 1. Februar 2014 zu nutzen (Art. 5)
� Spätestens ab 1. Februar 2016 soll die IBAN für die Kunden die ausschließliche Kundenkennung im Zahlungsverkehr sein (Wegfall des BIC).
� Kostenbasierte Rücklastschriftentgelte können unilateral, bilateral und multilateral vereinbart werden (Art. 8 Abs. 2 und 3).
� Mandatskontinuitätsklausel zur Unterstützung der AGB(Änderung per 9. Juli 2012 (Art. 7).
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SEPA(Migrationsverordnung (2)
� Zahlungsdienstleister sollen Zahlungspflichtigen Prüfungsleistungen hinsichtlich der Betragshöhe und Periodizität bei Lastschriften anbieten (Artikel 5 Absatz 3 (d)).
� Betragsobergrenze von 50.000 Euro der EU(Preisverordnung zum Preisgleichstellungsgebot wird mit Inkrafttreten der Verordnung für alle Zahlungen in Euro mit Angabe von IBAN und ggf. BIC innerhalb des EWR aufgehoben (Art. 17).
� Aufhebung von transaktionsbezogenen zahlungsbilanzstatistischen Meldungen zum 1. Februar 2016 für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, also auch in Drittstaaten (Art. 17)
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Mögliche Ausnahmeregelungen durch nationale Gesetzgeber vom 1. Februar 2014 bis 1. Februar 2016 (Optionen nach Art. 16) Nationales Begleitgesetz vom 08.11.2012
� Zahlungsdienstleister dürfen ausschließlich für Verbraucher kostenfreie Umstellungsleistungen für Kontonummer und Bankleitzahl anbieten� Bundesregierung hat die Option umgesetzt.
� Weiternutzung von Lastschriften, die mittels einer Zahlungskarteausgelöst werden, d. h. Weiterbetrieb des ELV(Verfahren auf Basis DTAUS wird ermöglicht� Bundesregierung hat die Option umgesetzt.
� Möglichkeit der Konvertierung von ZV(Dateien in das SEPA(Datenformat� Bundesregierung hat diese Option nicht genutzt.
2. Die SEPA(Produkte
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Die SEPA(ProdukteSEPA(Überweisung
SEPA,Überweisung– IBAN+BIC– 4x35 Stellen Verwendungszweck– Keine Gebührenabzüge vom Überweisungsbetrag
!!! Keine Umsetzung von beleghaften Sammelüberweisungenunter SEPA !!!
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IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl����
Auftragswährung immer EURO����
Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen����
Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages����
Überweisungen werden in voller Original(Betragshöhe ausgeführt����
Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts����
XML(basiertes SEPA(Datenformat statt DTAUS����
Die SEPA(ProdukteSEPA(Überweisungsmerkmale auf einen Blick
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Die SEPA(ProdukteSEPA Basis(Lastschrift
SEPA,Lastschrift (B2C) => bisher „Einzugsermächtigungsverfahren“– Rechtsgrundlage ist das SEPA(Mandat– Ausschließlich beleglos (auch nicht mittels Datenträger)– Identifizierungsnummer des Zahlungsempfängers
(Gläubiger(ID)– Mandatsreferenz in der Datei– Fälligkeitstag für die Belastung– Differenzierte Vorlagefristen– Rückgabe innerhalb 8 Wochen ohne Begründung– Rückgabe innerhalb 13 Monaten, wenn kein Mandat vorliegt
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Die SEPA(ProdukteSEPA(Firmenkundenlastschrift
SEPA,Firmenlastschrift (B2B) => bisher „Abbuchungsverfahren“
– Optionales Verfahren, nicht jede Bank muss es anbieten– Keine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen– Bank des Zahlungspflichtigen muss das Vorhandensein des
Mandats prüfen
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Die SEPA(ProdukteGläubiger(Identifikation
Gäubiger,ID
– Informationen begleiten gesamte Zahlungsprozesskette– Eindeutige Bestimmbarkeit des SEPA(Lastschriftmandats– Aufbau der GläubigerID
– Beantragung der Gläuber(ID ausschließlich elektronisch– www.glaeubiger,id.bundesbank.de
Beispiel
Filialunternehmen Standort Merseburg
Standort Halle
Standort Peissen
SEPA(Lastschriftmandat 2
SEPA(Lastschriftmandat 1
SEPA(Lastschriftmandat 3
MER
PEI
HAL
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Die SEPA(ProdukteGläubiger(Identifikation (Beantragung 2)
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Die SEPA(ProdukteGläubiger(Identifikation (Beantragung 3)
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Die SEPA(ProdukteGläubiger(Identifikation (Beantragung 4)
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Die SEPA(ProdukteGläubiger(Identifikation (Beantragung 5)
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Die SEPA(ProdukteGläubiger(Identifikation (Beantragung)
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Die SEPA(ProdukteGläubiger(Identifikation (Beantragung)
Saalesparkasse
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Die SEPA(ProdukteSEPA(Mandat
SEPA,Mandat– Zwingend papierhaft mit der händigen Unterschrift– Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes
– Ermächtigung Zahlungen einzuziehen– Weisung an KI, SEPA(Lastschrift einzulösen
– Angaben des SEPA(Lastschriftmandats– Name, Adresse und Gläubiger(ID– Mandatsreferenz– Kennzeichnung, ob wiederkehrende oder einmalige Zahlung– Mustermandatstexte unter– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
– Mandate im Internet, am Telefon oder mündlich– entsprechen nicht den Formerfordernissen– Mandat gilt als nicht erteilt => unautorisiert– 13 Monate Rückgabemöglichkeit
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Die SEPA(ProdukteSEPA(Mandatstexte für wiederkehrende und einmalige ( ) Lastschrift
Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) die Musterfirma Halle, (einmalig eine Zahlung) Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Musterfirma Halle auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften (Lastschrift) einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein:-Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer.-Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird-Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers-Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz
weicht der Zahler vom Mitglied ab, ist folgender Zusatz erforderlich:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrages/des Abonnements) mit [Vorname und Name]
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Die SEPA(ProdukteSEPA(Rahmenmandat (1)
Aufbau der Mandatsreferenz hat weitreichende organisatorischeund technische Auswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängtzum Beispiel davon ab,( ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen
(z.B. Kunden(, Mitglieds(, Vertrags(, Abo(, Versicherungsnummer)( ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertrags(
abschlüssen neue SEPA(Lastschriftmandate erforderlich sind( wie mit Mandatsänderungen und (widerrufen umgegangen
werden soll
Mit der Einführung der Mandatsverwaltung muss auch festgelegt werden, ob( ein SEPA(Lastschriftmandat pro Geschäftsbeziehung (Rahmenmandat)
oder( mehrere SEPA(Lastschriftmandate pro Geschäftsbeziehung
(Einzelmandate)vergeben werden sollen.
Bei der Entscheidung für eine Variante sind die jeweiligen Vor( und Nachteile zu bewerten.
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Die SEPA(ProdukteSEPA(Rahmenmandat (2)
Vorteile Nachteile
– Bei mehreren Verträgen wirddie Mandatsanzahl auf einRahmenmandat reduziert
– Der Zahlungspflichtige muss nur ein Mandat unterschreiben, dass auchbei Folgegeschäften genutzt werden kann
– Kunden, und Mitgliedsnummernkönnen genutzt werden
– Mandatsänderungen (z.B. Änderungder Kontoverbindung) werden ver(einfacht, da nur das Rahmenmandat betroffen ist
– Der Widerruf des Mandats betrifftalle Verträge/Grundgeschäftedes Kunden
– Auf eine zentrale Mandatsverwaltung und für deren Pflege muss durch alle betroffenen Abteilungen zugegriffen werden können
– Sofern mehr als eine Vertragsbeziehung besteht, ist die Nutzung einer Vertrags(nummer als Mandatsreferenz nicht sinnvoll
– Ein weiteres Mandat könnte erforderlich werden, falls der Zahlungspflichtige mehrere Kontoverbindungen nutzt
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Die SEPA(ProdukteSEPA(Einzelmandat
– Der Widerruf eines Mandats betrifftnur einen Vertrag
– Je Vertrag kann ein anderes Kontodes Zahlungspflichtigen genutzt werden
– Die Nutzung von Vertragsnummernals Mandatsreferenz ist möglich
– Der Zahlungspflichtige mussje Vertrag ein neues Mandat unterschreiben
– Mandatsänderungen (z.B. Änderungder Kontoverbindung), die sich auf alle bestehenden Mandate eines Kunden erstrecken, erfordern die Änderung aller Mandate in der zentralen bzw. dezentralen Mandatsverwaltung(en)
– Die Mandatsverwaltung wird komplexer
Vorteile Nachteile
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Die SEPA(ProdukteMandatsreferenz
Mandatsreferenz
– Mandatsreferenz wird vom Einreicher individuell für jedes SEPA(Mandat vergeben
– Sollte bei Ausfertigung des Mandats bekannt sein. Kann jedoch auch nachträglich (vor der ersten Ausnutzung) bekannt gegeben werden
– Länge maximal 35 Stellen
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Die SEPA(ProdukteFristen der SEPA(Lastschriften
Fristen in den SEPA,Lastschriftverfahren– Vorankündigung (Pre(Notification)
– Erforderlich vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels SEPA(Lastschrift
– Spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versenden– Andere Fristen können mit dem Zahlungspflichtigen vereinbart
werden.
– Vorlagefrist SEPA(Basis(Lastschrift– 6 Tage (D(5) für Erstlastschrift – 3 Tage (D(2) für Folgelastschrift
– Vorlagefrist für SEPA(Firmen(Lastschrift– 2 Tage (D(1)
– Maßgeblich sind die Geschäftstage des Empfängerinstituts– Vorlagefrist gilt beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungspflichtigen
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Die SEPA(ProdukteFristen der SEPA(Lastschriften
Fälligkeitstag (D-Day)
Absendung der schriftlichen Ankündigung der Lastschriftausübung
(Vorabinformation, Pre-Notification) durch den Verein gegenüber dem
Zahlungspflichtigen.
14 Tage vor Fälligkeit (die Frist kann vertraglich zwischen der
Kommune und dem Zahlungspflichtigen verringert werden, z.B. durch
AGB)
Kalendertage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
Einreichungsfrist der Datei mit Erstlastschriften durch
den Verein bei der Sparkasse
Einreichungsfrist der Datei mit Folgelastschriften durch
den Verein bei der Sparkasse
Bankarbeitstage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
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Die SEPA(ProdukteMigration auf SEPA(Basis(Lastschrift
Mandatsmigration (1)
– Erster Einzug SEPA(Basis(Lastschrift aufgrund bestehender Mandate (Einzugsermächtigung, Kombimandat) ist eine Erst(Lastschrift (D(5)
– Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen durch AGB(Anpassungen
– Information des Zahlungspflichtigen über Ersteinzug, Gläubiger(ID und Mandatsreferenz
– muss schriftlich erfolgen (z.B. mit Rechnung, …)– kann auch über Mitteilung im VWZ der letzten
Einzugsermächtigungs(Lastschrift erfolgen
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Die SEPA(ProduktePre(Notifications(Beispieltexte
Kontoauszugstext für eine Pre,Notification pro Lastschrift:
„Den Jahresbetrag 2013 von 120,00 € ziehen wir mit der SEPA�Lastschrift zumMandat 4711 zu der Gläubiger�Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von IhremKonto IBAN DE67800537620123456789 bei der Saalesparkasse NOLADE21HAL zum Fälligkeitstag 02.04.2013 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen.“
Kontoauszugstext für eine Pre,Notification bei wiederkehrendenLastschriften:
„Den Monatsabschlag von 15,00 € ziehen wir mit einer SEPA�Lastschrift zum Mandat4712 zu der Gläubiger�Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von Ihrem KontoIBAN DE67800537620123456789 bei der Saalesparkasse NOLADE21HAL jeweils am 1. Werktags eines Monats, beginnend mit dem 02.04.2013 ein.“
Saalesparkasse
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Die SEPA(ProdukteMigration auf SEPA(Firmenlastschrift
Mandatsmigration (2)
– Sonderfall Abbuchungsauftrag
– Weiterführung als SEPA(Firmen(Lastschrift nicht möglich
• Darf von Verbrauchern nicht genutzt werden• Vereine gelten als Verbraucher, sofern sie keinen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten
– Vereinbarung einer SEPA(Firmen(Lastschrift
– Bestehende Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern• Vereinbarung einer SEPA(Basis(Lastschrift
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� Welche Mandatsdatenänderungen bewirken eine Anzeigepflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen mit der nächsten, auf die Änderung folgenden Lastschrift?
� Mandatsreferenz
� GläubigerID (KreditorID)
� Name bzw. Rechtsform des Gläubigers (Kreditors)
�z.B. Fusion, Umfirmierung
� Adresse des Gläubigers
� IBAN des Zahlungspflichtigen (Debitor)
� BIC des Zahlungspflichtigen (Debitor)
Die SEPA(ProdukteAnzeigepflicht von Mandatsänderungen
3. SEPA(Migration vorbereiten
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Auswirkungen auf Kunden
Nutzung SEPA(Überweisung, IBAN und BIC
Nutzung SEPA(Überweisung, IBAN und BIC
Nutzung SEPA(Überweisung, IBAN und BIC
Nutzung SEPA(Überweisung, IBAN und BIC
Privatkunden
Firmemkundenohne Lastschriften
Firmenkundenmit Lastschriften
(Einzugsermächtig.)
Firmenkundenmit Lastschriften
(Abbuchungsauftrag)
Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation
Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation
Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation
BeantragungGläubiger(ID,
Umstellung Mandate,neue LS(Vereinbarung
mit Spk, Umstellungauf beleglosen ZV
BeantragungGläubiger(ID,
Umstellung Mandate,neue LS(Vereinbarung
mit Spk, Umstellungauf beleglosen ZV
Neue Mandatevon Bestandskunden
einholen
Saalesparkasse
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Die Umstellung auf die SEPA(Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder
In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld
Finanzbereich
– Rechnungsstellung (IBAN/BIC(Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge)
– Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierungder Datenbanken)
– Nachforschungen (Kundenanfragen)
– Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen)
Andere betroffene Abteilungen
– Vertrieb/Einkauf (Informationder Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare)
– Kundenservice (SEPA(spezifischeKundenanfragen)
– Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten)
– Rechtsabteilung (insbes. bei Last(schriften mit Mandatsneuerungen)
– Externe Anbieter (z.B. Call Center)
– Informationstechnologie
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Zur strukturierten Umsetzung der SEPA(Migrationsollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden
Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben����
Wichtige Handlungsfelder:
Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen����
Organisation und Abläufe anpassen����
Software (Finanzbuchhaltung, Vereinsverwaltungsprogramm, Electronic Banking…) an SEPA(Datenformat anpassen����
Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten����
Zahlungen möglichst beleglos einreichen����
Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren����
Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Saalesparkasse Konvertierungstools zur Verfügung!
SaalesparkasseSeite 38
Zur Umstellung auf die SEPA(Lastschriftsind weitere Handlungen erforderlich
Entscheidung, ob SEPA(Basis( und/oder Firmen(Lastschrift genutzt werden soll����
Gläubiger(ID bei der Bundesbank beantragen����
SEPA(Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen����
Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)
����
Aktuelle Broschüren zum Thema SEPA(Lastschriften erhalten Siebei Ihrer Saalesparkasse!
4. Unterstützung der Kunden
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Unterstützung der Kunden durch die Saalesparkasse (1)
…für Privatkunden
� IBAN auf der Sparkassen,Card
� IBAN auf dem Kontoauszug� IBAN im Online,Banking
…für Firmenkunden
� Allgemeine Beratung zu SEPA
� Beratung zur Mandatsgestaltung
� Unterstützung bei der Konvertierung von Datenbeständen
� Angebot von Software (SFirm, SPG,Verein)
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Unterstützung der Kunden durch die Saalesparkasse (2)
� SEPA,Account,Converter�Umrechnung von Bankverbindungen deutscher KI auf
IBAN und BIC� https://www.saalesparkasse.de/firmenkunden/konten_karten/sepa
Kostenpflichtig:SEPA,File,Konverter
– Konvertierung von DTAUS( bzw. DTAZV(Dateien in SEPA(Überweisungsdateien
– Konvertierung von DTAUS(Lastschriftdateien in SEPA(Lastschriftdateien
– http://www.sfirm.de/kunden/weitere(produkte/sepa(file(converter.html
SEPA,XML,Checker– Überprüfung von SEPA XML(Dateien auf Fehler– http://www.sfirm.de/kunden/weitere(produkte/sepa(xml(checker.html
5. Weitere Entwicklungen
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Weitere Entwicklungen
Erweiterung der Zeichen im Verwendungszweck von 140 (4 x 35) auf ??? (elektronische Rechnung)����
Einführung eines e(Mandats����
Verwendung von Umlauten in SEPA(Verwendungszwecken����
Einführung der COR1(Lastschrift• vom Charakter her eine Basis(Lastschrift• Vorlagefrist für Erst( und Folgelastschrift: D(1• in der SKO voraussichtlich verfügbar ab November 2013• nur für Lastschriften innerhalb Deutschlands nutzbar
����
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Ihre weiteren Fragen zu SEPA beantworten wir gern –Ihre Ansprechpartner bei der Saalesparkasse
Karsten Kulf
Berater Electronic Banking
SaalesparkasseGroße Steinstrasse 7406108 Halle
Telefon 0345 232 0485Fax 0345 232 0489e(Mail [email protected]
Carolin Kuleßa
Beraterin Electronic Banking
SaalesparkasseGroße Steinstrasse 7406108 Halle
Telefon 0345 232 0486Fax 0345 232 0489e(Mail [email protected]
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