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RESTSTOFF-DEPONIE MISTELBACH„ZÖCHLING-DEPONIE“
Herzlich willkommen zur Bürger_innen-Versammlung!
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Wer, was, wann.• Jürgen Fenz
Begrüßung
• GR Anita BrandstetterModeration
• Dr. Friedrich BrandstetterGeschichte und aktuelles Vorhaben
• Martina PürklAuswirkungen auf den Verkehr
• Dr. Josef LuegerSachverständiger
• Dr. Mag. Alois GlaserWarum ich die BI unterstütze.
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Ziele einer UVP
• Umweltschäden nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein vermeiden
• Umweltauswirkungen ganzheitlich und umfassend betrachten
• bessere Vorbereitung der Projekte und der Genehmigungsverfahren
• Umweltbelange mit dem gleichen Stellenwert in die Entscheidung einbringen
• Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar gestalten
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Deponie MistelbachAuftraggeber: Deponieerrichtungs GmbHBauzeit: 2003 - jetzt
Im Jahr 2003 begann die Deponieerrichtungs GmbH mit dem Bau der Reststoffdeponie Mistelbach. Die Deponie liegt ca. 2 km vom Ortszentrum von Mistelbach entfernt und hat ein Volumen von 1.422.000 m3. Insgesamt wird die Deponie in 6 Abschnitten erbaut und betrieben, momentan wird gerade der 3. Abschnitt fertiggestellt. Auch eine Lagerhalle, eine Einstellhalle, Büro- Sozial- Labor- und Lagercontainer wurden ebenfalls errichtet. Eine vollelektronische Brückenwaage und eine Eigenbedarfstankstelle erleichtern außerdem die Arbeit auf der Reststoffdeponie. Im Verlauf der Deponieerrichtung werden 450.000 m3 Sand und Kies abgebaut, die im Verlauf der Deponieerichtung verwendet werden. Ein dickes Kanalsystem in der Deponie führt zu einem rund 200 m3 großem Sickerwasserbecken. Geplant wurde für diese Deponie eine Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren.
Quelle: www.zoechling-hainfeld.at, 22.2.2010
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Entfernung zu bewohnten Gebieten
Mistelbach
WilfersdorfHobersdorf
1,5 km
2 km
M-City
1 km
160 m
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Lage zur Umfahrung bzw. Autobahn
Deponie Mistelbach
Geschichte und aktuelles Vorhaben
F. Brandstetter
Mülldeponie Mistelbach• GR-Sitzung, 14.10.2003; Antrag Reststoffdeponie: … Das
Amt der NÖ Landesregierung hat ... die Stadtgemeinde Mistelbach als Standortgemeinde gemäß ... UVP-G 2000 die Umweltverträglichkeitserklärung zur Stellungnahme übermittelt und … aufgefordert ihre diesbezügliche Stellungnahme bis 10. Okt. 2003 an das Amt der NÖ Landesregierung zu senden . …
Der Änderungs- bzw. Widmungswunsch der Deponie-errichtungs- und BetriebsgmbH. wird grundsätzlich befürwortet. Die Deponieerrichtungs- und BetriebsgmbH. wird eingeladen, ... genaue Auflistung jener Stoffe, welche in der geplanten Reststoffdeponie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen abgelagert werden können, zu erstellen. ...
Mülldeponie Mistelbach
• GR-Sitzung, 5.7.2004; Die Deponieerrichtungs- und Betriebs Ges.m.b.H., Lärchenstraße 15, 3170 Hainfeld, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Reststoffdeponie in der KG Mistelbach, Parz. 6768/1 und 6768/2.
• ... Zur Ablagerung dürfen nur Materialien gelangen, die laut Bescheid erlaubt sind. Der Deponiebetreiber .. bereit, sämtliche im Gebiet der Gemeinde anfallenden Materialien, die für eine Einbringung in die Deponie geeignet sind, zu übernehmen und abzulagern. Die Gemeinde erhält eine Zahlung in der Höhe von € 1,50 pro Tonne abgelagerten Abfalls und € 0,50 pro m³ abtransportiertem Schotter bzw. Schüttmaterial wertgesichert.
Mülldeponie Mistelbach
• Bescheid der NÖ LR vom 19. April 2005:• … Genehmigung zur abschnittsweisen Errichtung und zum
Betrieb einer Reststoffdeponie … • … nur Inertabfälle entsprechend dem Typ „Reststoff” … • … Gesamtausmaß 1,422.000 m³ endgelagert …• … Abfallarten gemäß Abfallkonsens = 415 Abfallarten,
darunter zahlreiche, die gefährliche Stoffe enthalten
Mülleponie Mistelbach
• Juni 2005: Aussendung der LaB
• „Sondermülldeponie – Restmülldeponie”
• Kritik, dass BürgerInnen der Gemeinde Mistelbach nicht ausreichend informiert waren und der Bescheid für die Deponie inzwischen rechtskräftig
• Fakten zur Sondermülldeponie
Mülldeponie Mistelbach• GR-Sitzung, 12.10.2005; Deponieerrichtungs- und
Betriebsges.m.b.H., Entsendung von Kontrollorganen• ... Mit Schreiben vom 11. August 2005 hat die Deponie-
errichtungs- u. Betriebs Ges.m.b.H. den Personenkreis zur Ausübung der Kontrollrechte erweitert.
• Die Mitglieder des GRA 10 ... 26.9.2005 folgenden Beschluss: Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter des GRA 10 sollen als Kontrollorgane entsprechend der Vereinbarung vom 8. Mai 2005 zur Deponieerrichtungs- und Betriebs Ges.m.b.H., Lärchenstraße 15, 3170 Hainfeld, Standort Mistelbach LB 40 zusätzlich entsendet werden.
Mülldeponie Mistelbach
Errichtung der Halle Lagerung von schwarzer Substanz LKW-Verkehr
Wer weiß etwas darüber?
Mülldeponie Mistelbach
Ende der ersten Februarwoche Anfrage an uns: „Wissen Sie, dass eine Erweiterung der Deponie Mistelbach geplant ist, dass Unterlagen zur UVP aufliegen und was da im Detail geplant ist?”
Wir haben uns kundig gemacht ab 7.2.11 Wir waren über das Ausmaß der Erweiterung
überrascht und die über die Art des Vorgehens
Deponie Vorhaben
Kundmachung der Abteilung Umweltrecht der NÖLR per Edikt
Deponieerrichtungs- und BetriebsGesmbH … Eingabe vom 8. Juli 2010: „Erweiterung der Kapazitäten der bestehenden Verfestigungsanlage und Entmetallisierungsanlage in der KG Mistelbach”
Beschreibung des Vorhabens Einsichtnahme: 18.1.2011 – 4.3.2011 Möglichkeit der Eintragung in Unterschriftenliste zur
Gründung einer Bürgerinitiative
2005: Alt-Bürgermeister Resch; Alt-Landtags-präsident Freibauer, Alt-LR Plank, LH Pröll
2009: LR Pernkopf, LH Pröll 2011: Alle Parteien im Gemeinderat;
Bürgermeister Pohl („Gemeindezeitung” = amtliche Nachrichten der Stadtgemeinde Mistelbach)
Politische Verantwortung für Nicht-Information?
Deponie Beschreibung des Vorhabens
1 Erweiterung der Kapazität der Anlage zur Verfestigung/ Stabilisierung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf max. 500 t täglich oder 90.000 t jährlich; Erweiterung der behandelten Abfallarten
2 Erweiterung … zur Aufbereitung, Fraktionierung und Entmetallisierung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf max. 1500 t täglich oder 300.000 t jährlich; Genehmigung eines unbefristeten Dauerbetriebs; Erweiterung der behandelten Abfallarten
3 Erweiterung der im bestehenden Zwischenlager behandelten Abfallarten
Erweiterung der Verfestigungsanlage
Bewilligung (26.3.2009) für die Anlage zur Verfestigung von Flugasche
4000 t jährlich, davon 2000 t gefährliche Abfälle und maximal 50 t täglich (davon 9 t gefährliche)
IPPC-Anlagen
Integrated Pollution Prevention and Control (IPPC)-Anlagen = Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)
Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Zugehörigkeit einer Anlage zur Kategorie der IPPC-Anlagen hat zur Folge, dass in einem Genehmigungs-verfahren zusätzliche Antragsunterlagen vorzulegen sind und die Behörde weitereichendere Genehmigungs-voraussetzungen zu prüfen hat. Darüber hinaus ist auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. … Jedermann ist dabei berechtigt innerhalb der gesetzten Frist zum Antrag Stellung zu nehmen.
Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von gefähr-lichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t/d.
IPPC-Anlagen
Deponie Mistelbach Bescheid vom 26.3.2009
Konsens „Im Zuge des heutigen Lokalaugenscheins musste aber
festgestellt werden, … auch eine Anlage zur Ent-metallisierung errichtet wird, wobei die Anlage bereits weitgehend fertiggestellt wurde. … keinerlei Bewilligungen vorliegen. …”
Stellungnahme des Konsenswerbers: … in der Halle derzeit eine Schlackenaufbereitung und Entmetallisierung errichtet wird. Diese Anlage ist UVP-pflichtig (Kapazität voraussichtlich mehr als 20.000 t/Jahr) … spätestens in einem halben Jahr UVP-Projekt ...
Deponie - Entmetallisierung
Genehmigung (11.8.2009) für Versuchsbetrieb zur Aufbereitung und Entmetallisierung von Abfällen (SN 31308 88), befristet bis 30.7.2011;
20.000 t jährlich „Versuchsbetrieb” = niemand hat im
Genehmigungsverfahren Parteienstellung außer dem Projektwerber selbst
Haupt-Argument Betreiber
„Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es sich bei diesem Projekt um eine Kapazitätserweiterung von bereits bewilligte und errichteten Anlagen handelt. Bauliche Änderungen sind keine vorgesehen, das Vorhaben hat daher keine Bauphase. Die Betriebshalle und Zwischenlagerhalle sind zur Gänze errichtet und bereits in Betrieb. … Auch in der Betriebsphase ergeben sich aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen im Vergleich zum Ist-Zustand durch das gegenständliche Vorhaben für kein Umwelt-Schutzgut Auswirkungen.”
Ausweitung der Zahl der zu behandelnden Abfallarten von derzeit 2 auf zukünftig über 700 (ersichtlich aus der Zahl und Art der Schlüsselnummern)
Rund die Hälfte dieser Abfälle sind gefährliche; darunter: Blei, Arsen, Chrom VI, Cadmium, Asbestaub
„Gefährlich” = hoch giftig, krebserregend, erbgutverändernd, ökotoxisch, explosiv, ...
Deponie Mistelbach – beantragt + Einwendungen
Deponie Mistelbach – beantragt + Einwendungen
Derzeit mengenmäßig gefährliche Abfälle auf 2000 t/Jahr beschränkt, zukünftig keine Beschränkung
Ausweitung der zu behandelnden Abfallmenge von derzeit 24.000 t/J auf 390.000 t/J
Verfestigung 4000 t > 90.000 t/J = 22,5 fache Erhöhung
Entmetallisierung 20.000 t > 300.000 t/J = 15 fache Erhöhung
Betreiber nennt Erhöhungen „geringfügig” und verweist auf „bestehende Anlagen”
Zusätzl. Einwendungen I Es fehlen in der UVE Gutachten zur
Auswirkung auf die einzelnen Schutzgüter, die Wechsel-wirkungen untereinander; die vorgelegten Unter-lagen sind zum Teil falsch oder unvollständig.
In den eingereichten Unterlagen ist stets von einer „geringfügigen“ Änderung der bestehenden Anlagengenehmigungen die Rede; das ist nicht nachvollziehbar.
Errichtung der Anlagen unter Umgehung der Öffentlichkeit, verfahrensrechtliche Fehler?
Zusätzl. Einwendungen II Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsprüfung
ist es auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Mensch, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, auf Boden, Wasser, Luft und Klima, auf die Landschaft und auf Sach- und Kulturgüter zu prüfen.
Weder die Umweltverträglichkeitserklärung, noch die eingereichten und aufgelegten Unterlagen für die zuständigen Genehmigungsbehörden eröffnen die Möglichkeit, diese vom Gesetzgeber aufge-tragene Aufgabe zu erfüllen.
Zusätzl. Einwendungen III Es gibt keinerlei Unterlagen, die auf die
mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen dieser Anlagenerweiterung bzw. Anlagengenehmigung eingehen oder die Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinbeziehen.
Das „Verkehrskonzept” des Betreibers geht von falschen Zahlen aus; die Belastung der Menschen durch den vermehrten LKW-Verkehr - 90% werden mit LKW angeliefert - sind nicht berücksichtigt.
Verkehrsfrequenzen LKW gesamtJetzt Nach UVP
Lagerung in der Deponie 80 LKW pro Tag(40 hin, 40 retour)
Menge bleibt stabil80 LKW pro Tag
Verfestigung und Stabilisierung Fraktionierung sowie Entmetallisierung
Arbeitsmaterial-Lieferungen (z.B. Beton)
Im Probebetrieb:24.000 Tonnen pro Jahr
10 LKW pro Tag5 hin, 5 retour
unbekannt
390.000 Tonnen pro Jahr
150 LKW pro Tag75 hin, 75 retour
unbekannt
Umbau Krankenhaus 0 100 LKW pro Tag(50 hin, 50 retour)
Tägliche Verkehrsmenge 90 LKW pro Tag 230 LKW pro Tag
Berechnung: 250 Tage pro Jahr, LKW-Beladung durchschnittlich 20 Tonnen
Verkehrsfrequenzen LKW lt. UVPJetzt Nach UVP
An/Abfahrt über Mistelbach
20 LKW pro Tag(10 hin, 10 retour)= 50.000 Tonnen pro Jahr
60 LKW pro Tag(30 hin, 30 retour)= 150.000 Tonnen pro Jahr
An/Abfahrt über Wilfersdorf
60 LKW pro Tag(30 hin, 30 retour)= 150.000 Tonnen pro Jahr
80 LWK pro Tag (40 hin, 40 retour)= 200.000 Tonnen pro Jahr
Lagerung in der Deponie
Arbeitsmaterial-Lieferungen (Beton)
80 LKW pro Tag(40 hin, 40 retour)
Unbekannt
Menge bleibt stabil80 LKW pro Tag
Unbekannt
Umbau KrankenhausNicht berücksichtigt
0 100 LKW pro Tag(50 hin, 50 retour)
Berechnung: 250 Tage pro Jahr, LKW-Beladung durchschnittlich 20 Tonnen
Ergibt ca 55.000 LKW-Fahrten pro Jahr im Raum Mistelbach nur aus dem Deponie-Betrieb.
Zusätzl. Einwendungen IV Das Projekt enthält keinerlei Aussagen
darüber, wie gewährleistet wird, dass diese teils hochgiftigen, krebserregenden, erbgutverändernden, gesund-heitsschädlichen, fortpflanzungsgefährdenden Abfälle bei ihrem Transport gesichert sind und zwar in einer Form, die verhindert, dass sich diese Abfälle in der Natur verteilen.
Feinstaubbelastung: eine Erhöhung der Zahl der Überschreitungen um 1 - 2 Tage/Jahr entspricht einer Größenordnung von 10%. Das ist nicht zulässig.
Zusätzl. Einwendungen V
Das Projekt enthält keinerlei Aussagen über eine mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers und Gefährdung des Trinkwassers.
Das Projekt enthält keine Aussagen darüber, wie lange die Sicherheit der Deponie gewährleistet werden kann.
Einwendungen: Schlussfolgerung
Aus allen diesen Gründen sind wir der Meinung, dass dieses Projekt in der beantragten Form nicht genehmigt werden kann.
Möglichkeiten dagegen Jedermann hat die Möglichkeit, schriftliche
Stellungnahmen oder Einwendungen bis 4.3.11 bei der zuständigen Behörde (RU4, NÖLR) einzubringen.
Eine Stellungnahme kann durch Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden. Wenn mehr als 200 wahlberechtigte Personen aus der Standortgemeinde oder einer an diese unmittelbar angrenzenden Gemeinde diese unterschreiben nimmt diese Personengruppe (Bürgerinitiative) als Partei am Genehmigungsverfahren teil.
Was wollen wir:
Mistelbach - so gut das noch möglich ist - als lebenswerte Gemeinde erhalten
Gesundheit und eine hohe Lebensqualität auch für die Anrainer betroffener Straßenzüge
Jedes Vorhaben auf dem Gebiet der Gemeinde muss mit den Entwicklungszielen der Gemeinde übereinstimmen
Die Bevölkerung von Mistelbach muss in Zukunft über alle relevanten Planungen zeitgerecht informiert werden!
Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen Viele.Friedrich Wilhelm Raiffeisen, deutscher Gründer der, Raiffeisengenossenschaften, 1818 - 1888
Unterschreiben Sie bei der Bürgerinitiative gegenGIFT!
Tisch beim Ausgang
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag ab 19 Uhr im Cafe Harlekin, Cafe Depot und Cafe Backstage
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