Porsche Travel ClubTermine und Preise 2016
3Unsere Angebote im Überblick2 Porsche Travel Club
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen aller Porsche Modelle
finden Sie im aktuellen Porsche Travel Club Katalog 2016 auf den Seiten 78–83.
XX Nummer der Reise entspricht der
Seitenzahl im aktuellen Hauptkatalog.
Neues Reiseangebot oder neuer Routenverlauf
56 Porsche Shortbreaks58 Porsche Tagestour Zuffenhausen59 Porsche Weekend Schwarzwald
38 Porsche Adventure Tours40 Porsche Adventure Tour Rumänien44 Porsche Adventure Tour Arktis48 Porsche Adventure Tour Südafrika52 Porsche Adventure Tour Namibia/
Botswana
18 Porsche Tours20 Porsche Tour Backstage22 Porsche Alpentour24 Porsche Tour Alpenpässe Südtirol26 Porsche Tour Burgund28 Porsche Tour Wien/Budapest/Prag30 Porsche Tour Schottland32 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur34 Porsche Tour Toskana36 Porsche Tour Kroatien
Unser Angebot im Überblick
Kontakt: Porsche Travel Club
Veranstalter:
_wige EVENT gmbh
Stammheimer Straße 31
70435 Stuttgart
Telefon: +49 711 911-23360
Telefax: +49 711 911-23278
E-Mail: [email protected]
Internet: www.porsche.de/travelclub
Aber ganz gleich ob es Sie eher nach
Rumänien in die Heimat von Graf Dracula
zieht oder auf die Südhalbkugel in die Natur-
reservate Südafrikas – letztendlich führen
alle Reisen ans gewünschte Ziel: auf den
Fahrersitz eines Porsche.
Ihr Team des Porsche Travel Club
Sehr geehrte Gäste,
sehr geehrte Porsche Enthusiasten,
wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse für den
Porsche Travel Club geweckt haben. Was Sie
erwartet: Reisen auf allerhöchstem Niveau. Und
natürlich Fahrspaß – auf einigen der schönsten
Routen weltweit.
Bleibt nur noch die Frage, wo genau Sie das
Fahrgefühl Porsche erleben möchten. Und wann.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine
Übersicht über alle Reisen, deren Preise sowie
die darin eingeschlossenen Leistungen.
Porsche Travel Club
5Terminübersicht4 Terminübersicht
Tourname Termine
September32 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 06.09.–12.09.201624 Porsche Tour Alpenpässe Südtirol 09.09.–12.09.201620 Porsche Tour Backstage 14.09.–16.09.201632 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 14.09.–20.09.2016 32 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 22.09.–28.09.201658 Porsche Tagestour Zuffenhausen 22.09.201634 Porsche Tour Toskana 29.09.–05.10.2016
Oktober34 Porsche Tour Toskana 07.10.–13.10.201659 Porsche Weekend Schwarzwald 08.10.–09.10.201636 Porsche Tour Kroatien 09.10.–15.10.201636 Porsche Tour Kroatien 17.10.–23.10.2016
Tourname Termine
Juli59 Porsche Weekend Schwarzwald 09.07.–10.07.201624 Porsche Tour Alpenpässe Südtirol 14.07.–17.07.201640 Porsche Adventure Tour Rumänien 18.07.–23.07.201640 Porsche Adventure Tour Rumänien 25.07.–30.07.2016
August28 Porsche Tour Wien/Budapest/Prag 06.08.–11.08.201628 Porsche Tour Wien/Budapest/Prag 13.08.–18.08.201626 Porsche Tour Burgund 24.08.–28.08.201622 Porsche Alpentour 26.08.–28.08.2016
XX Nummer der Reise entspricht der
Seitenzahl im aktuellen Hauptkatalog.
Neues Reiseangebot oder neuer Routenverlauf
Tourname Termine
April52 Porsche Adventure Tour Namibia/Botswana 03.04.–14.04.201632 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 26.04.–02.05.2016
Mai32 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 04.05.–10.05.2016 58 Porsche Tagestour Zuffenhausen 19.05.201626 Porsche Tour Burgund 25.05.–29.05.2016
Juni20 Porsche Tour Backstage 08.06.–10.06.201630 Porsche Tour Schottland 17.06.–23.06.201622 Porsche Alpentour 24.06.–26.06.201630 Porsche Tour Schottland 25.06.–01.07.2016
Tourname Termine
Januar48 Porsche Adventure Tour Südafrika 17.01.–26.01.201648 Porsche Adventure Tour Südafrika 29.01.–07.02.2016
Februar44 Porsche Adventure Tour Arktis 19.02.–25.02.201644 Porsche Adventure Tour Arktis 25.02.–02.03.2016
März52 Porsche Adventure Tour Namibia/Botswana 20.03.–31.03.2016
Terminübersicht
7Porsche Tours6 Porsche Tours
286 Tage Porsche Tour Wien/Budapest/Prag
244 Tage Porsche Tour Alpenpässe Südtirol
265 Tage Porsche Tour Burgund
Reisearrangement• 3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 2 Übernachtungen mit Frühstück:
1 ÜF im Kempinski Grand Hotel des Bains
St. Moritz
1 ÜF im Interalpen-Hotel Tyrol
• 3 Mittagessen, 2 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine24.06.–26.06.2016
26.08.–28.08.2016
Mindestteilnehmerzahl8 Personen
Preis pro PersonEuro 2.350,– DZ
Euro 2.490,– EZ
Reisearrangement• 4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 4 Übernachtungen mit Frühstück:
1 ÜF im Colombi Hotel
1 ÜF im Château de Courban & Spa
2 ÜF im Hotel Abbaye de la Bussière
• 4 Mittagessen, 4 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine25.05.–29.05.2016
24.08.–28.08.2016
Mindestteilnehmerzahl8 Personen
Preis pro PersonEuro 3.390,– DZ
Euro 3.750,– EZ
Reisearrangement• 4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
ge stellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 3 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel
Therme Meran
• 4 Mittagessen, 3 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine14.07.–17.07.2016
09.09.–12.09.2016
Mindestteilnehmerzahl8 Personen
Preis pro PersonEuro 2.890,– DZ
Euro 3.150,– EZ
Reisearrangement• 4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 5 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Palais Coburg
1 ÜF im Four Seasons Hotel Gresham
Palace Budapest
1 ÜF im Hotel Amade Château
1 ÜF im Four Seasons Hotel Prague
• 4 Mittagessen, 5 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine06.08.–11.08.2016
13.08.–18.08.2016*
Mindestteilnehmerzahl16 Personen
Preis pro PersonEuro 4.890,– DZ Euro 5.950,– EZ
223 Tage Porsche Alpentour
Reisearrangement• 3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• Werks- und Museumsführung in Stuttgart-
Zuffenhausen und Werksführung in Leipzig
• 2 Übernachtungen mit Frühstück:
1 ÜF im Schloss Steinburg
1 ÜF im Steigenberger Grandhotel Handelshof
• 3 Mittagessen, 2 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine08.06.–10.06.2016
14.09.–16.09.2016
Mindestteilnehmerzahl8 Personen
Preis pro PersonEuro 1.850,– DZ
Euro 1.950,– EZ
203 Tage Porsche Tour Backstage
Porsche Tours
* Diese Tour verläuft in umgekehrter Reihenfolge.
9Porsche Tours8 Porsche Tours
Porsche Tours
* Diese Tour verläuft in umgekehrter Reihenfolge.
Reisearrangement• 5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 6 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Hôtel Majestic Barrière
1 ÜF in der Villa Belrose
2 ÜF im La Bastide de Saint-Antoine
1 ÜF im Château Saint-Martin & Spa
• 5 Mittagessen, 6 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine26.04.–02.05.2016 06.09.–12.09.2016
04.05.–10.05.2016 14.09.–20.09.2016
22.09.–28.09.2016
Mindestteilnehmerzahl16 Personen
Preis pro PersonEuro 5.890,– DZ
Euro 6.790,– EZ
7 Tage Porsche Tour Provence/Côte d’Azur
32
Reisearrangement• 5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 6 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im The Balmoral Hotel
1 ÜF im Inverlochy Castle Hotel
1 ÜF im The Torridon
1 ÜF im Inver Lodge Hotel
1 ÜF im Rocpool Reserve Hotel
• 5 Mittagessen, 6 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine17.06.–23.06.2016
25.06.–01.07.2016
Mindestteilnehmerzahl12 Personen
Preis pro PersonEuro 5.990,– DZ
Euro 6.550,– EZ
7 Tage Porsche Tour Schottland
30
Reisearrangement• 4,5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 6 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Castel Monastero
2 ÜF im Hotel Castello di Casole
2 ÜF im Four Seasons Hotel Florenz
• 5 Mittagessen, 6 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine29.09.–05.10.2016
07.10.–13.10.2016*
Mindestteilnehmerzahl16 Personen
Preis pro PersonEuro 5.790,– DZ
Euro 6.790,– EZ
7 Tage Porsche Tour Toskana
34
Reisearrangement• 5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 6 Übernachtungen mit Frühstück:
1 ÜF im Esplanade Zagreb Hotel
1 ÜF im Hotel Monte Mulini
1 ÜF im Hotel Milenij
1 ÜF im Hotel Bastion
1 ÜF im Adriana Hvar Spa Hotel
1 ÜF in der Villa Dubrovnik
• 5 Mittagessen, 6 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine09.10.–15.10.2016
17.10.–23.10.2016*
Mindestteilnehmerzahl16 Personen
Preis pro PersonEuro 5.590,– DZ Euro 5.990,– EZ
7 Tage Porsche Tour Kroatien
36
11 Porsche Adventure Tours
Porsche
Adventure Tours
Reisearrangement• 4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 5 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Radisson Blu Hotel Bucharest
1 ÜF im Casa Georgius Krauss
2 ÜF im Hilton Sibiu
• 4 Mittagessen, 5 Abendessen
• Gepäckshuttle
Termine18.07.–23.07.2016
25.07.–30.07.2016
Mindestteilnehmerzahl14 Personen
Preis pro PersonEuro 4.250,– DZ
Euro 4.450,– EZ
6 Tage Porsche Adventure Tour Rumänien
40
Reisearrangement• 1 Tag Fahrtraining auf Schnee und Eis
• 4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 6 Übernachtungen mit Frühstück:
3 ÜF im Hotel Levi Panorama
1 ÜF in der Ongajok Mountain Lodge
1 ÜF an Bord der Hurtigruten
1 ÜF im Schneehotel Kirkenes
• 5 Mittagessen, 6 Abendessen
Termine19.02.–25.02.2016
25.02.–02.03.2016
Mindestteilnehmerzahl8 Personen
Preis pro PersonEuro 6.990,– DZ
Euro 7.150,– EZ
7 Tage Porsche Adventure Tour Arktis
44
12 Porsche Adventure Tours
Porsche
Adventure Tours
Reisearrangement• 8 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 11 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Hotel Heinitzburg
2 ÜF im Hotel Onguma Fort
1 ÜF in der Hakusembe River Lodge
2 ÜF in der Nambwa Lodge
2 ÜF in der Chobe Game Lodge
1 ÜF in der Thamalakane River Lodge
1 ÜF in der Ekori Lodge
• 10 Mittagessen, 11 Abendessen
Termine20.03.–31.03.2016
03.04.–14.04.2016
Mindestteilnehmerzahl12 Personen
Preis pro PersonEuro 10.890,– DZ Euro 11.990,– EZ
12 Tage Porsche Adventure Tour Namibia/Botswana
52
Reisearrangement• 6 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 9 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im One & Only Hotel Cape Town
1 ÜF im Mont Rochelle Hotel
2 ÜF in der Tsala Treetop Lodge
1 ÜF im Luxury Tented Camp
2 ÜF in der Sanbona Gondwana Lodge
1 ÜF im Bushmans Kloof Wilderness
Reserve & Wellness Retreat
• 8 Mittagessen, 9 Abendessen
Termine17.01.–26.01.2016
29.01.–07.02.2016
Mindestteilnehmerzahl12 Personen
Preis pro PersonEuro 10.890,– DZ Euro 11.990,– EZ
10 Tage Porsche Adventure Tour Südafrika
48
14 Porsche Shortbreaks14
Porsche Shortbreaks
Reisearrangement• Halbtageserlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• Werksführung und Führung durch das
Porsche Museum in Stuttgart-Zuffenhausen
• 1 Mittagessen
Termine19.05.2016
22.09.2016
Mindestteilnehmerzahl8 Personen
Preis pro PersonEuro 450,–
Reisearrangement• 2 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
• 1 ÜF im Brenners Park-Hotel & Spa
• 2 Mittagessen, 1 Abendessen
Termine09.07.–10.07.2016
08.10.–09.10.2016
Mindestteilnehmerzahl8 Personen
Preis pro PersonEuro 1.190,– DZ
Euro 1.250,– EZ
1 Tag Porsche Tagestour Zuffenhausen
2 Tage Porsche Weekend Schwarzwald
58 59
17Geschäftsbedingungen16 Geschäftsbedingungen
1.5.1 Akzeptiert werden folgende Führerscheine:
• EU-Führerscheine
• nationale Führerscheine in deutscher/englischer
Sprache
• nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern in
nichtenglischer Sprache nur mit einer beglaubig-
ten deutschen oder englischen Übersetzung
• internationale Führerscheine nur in Verbindung
mit einem nationalen Führerschein
1.5.2 Ohne Vorlage eines gültigen Führerscheins
und bei Vorliegen eines behördlichen Fahrverbots
hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme
an der Veranstaltung des Porsche Travel Club.
Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt
in diesen Fällen nicht.
1.6 Dritte (z. B. Hotels, Reisebüros oder Beförde-
rungsunternehmen) sind vom Veranstalter nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-
künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abän-
dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
des Veranstalters hinausgehen oder im Wider-
spruch zur Veranstaltungsausschreibung stehen.
1.7 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Ver-
anstalter herausgegeben werden, sind für den
Veranstalter und dessen Leistungspflicht nicht
verbindlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Teilnehmer zum Gegen-
stand der Veranstaltungsausschreibung oder zum
Inhalt der Leistungspflicht des Veranstalters
gemacht wurden.
1.8 Sofern der Teilnehmer lediglich eine Zusatz-
leistung (z. B. Greenfee, Eintrittskarte, Verlänge-
rungsnächte) eines Fremdanbieters ohne weitere
Leistungen bucht, tritt der Veranstalter nur als
Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den
Erwerb vermittelter Fremdleistungen kommen
vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen
dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter
zustande. Der Name des jeweiligen Anbieters
ergibt sich aus den jeweiligen ausgestellten
Leistungsgutscheinen.
2 Bezahlung
2.1 Veranstalter und Reisevermittler dürfen
Zahlungen auf den Teilnahmepreis vor Beendigung
der Veranstaltung nur fordern oder annehmen,
wenn dem Teilnehmer ein Sicherungsschein
(Insolvenzversicherung beim Deutschen Reise-
preis-Sicherungsverein VVaG [DRS]) übergeben
wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushän-
digung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in
Höhe von 25 % des Teilnahmepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Ver-
anstaltungsbeginn fällig, sofern der Sicherungs-
schein übergeben wurde und feststeht, dass die
Veranstaltung wie gebucht durchgeführt wird
(vgl. Ziffer 3).
2.2 Die Beträge für die An- und Restzahlung und
ggf. Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung.
Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl.
Ziffer 9), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebüh-
ren (vgl. Ziffern 9, 11) sowie Gebühren für indivi-
duelle Veranstaltungsgestaltung (vgl. Ziffer 7)
werden jeweils sofort fällig.
2.3 Die Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetz-
licher Mehrwertsteuer. Der Rechnungs betrag ist
ohne Abzüge zahlbar. Die Zahlung per Überweisung
auf das Konto des Porsche Travel Club ist nur
in Euro möglich. Bei Überweisungen aus dem Aus-
land hat der Teilnehmer die dabei entstehenden
Gebühren zu tragen.
Geschäftsbedingungen des Porsche Travel Club
Veranstalter und Ihr Vertragspartner ist aus-
schließlich die _wige EVENT gmbh. Aufgrund einer
Vereinbarung mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
(im Folgenden Porsche) ist die _wige EVENT gmbh
(im Folgenden wige EVENT) berechtigt,
bestimmte Leistungen unter der Bezeichnung
Porsche Travel Club zu erbringen. Mit dieser
Anmeldung wird kein Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und Porsche begründet.
Lieber Gast,
in Zusammenarbeit mit Porsche bietet
wige EVENT als Veranstalter unter dem Namen
Porsche Travel Club die im Katalog beschriebenen
Erlebnisprogramme an. Bitte schenken Sie diesen
Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit,
denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese
Geschäftsbedingungen, die Ihnen vor der Buchung
übermittelt oder online zur Ansicht bereitgestellt
werden, an. Sie gelten für alle Veranstaltungen
des Porsche Travel Club. Darüber hinaus gelten
die Ziffern 14–16 dieser Geschäftsbedingungen
auch für am Zielort bei der Leistung gebuchte
Zusatzleistungen (z. B. Greenfee). Diese Bedingun-
gen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGB-InfoV
(Verordnung über Informations- und Nachweis-
pflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen
diese aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung
für die Teilnahme an einer Veranstaltung des
Porsche Travel Club als Fahrer ist, dass der
jeweilige Fahrer sich unmittelbar vor Beginn der
Veranstaltung vor Ort durch eine gültige Fahr-
erlaubnis ausweisen kann.
1 Zustandekommen des Vertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer
dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem
Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Veranstalter dem Teilnehmer eine schriftliche
Bestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht ver-
pflichtet, wenn die Buchung durch den Teilnehmer
weniger als 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
erfolgt.
1.2 Die schriftliche Bestätigung, welche der
Teilnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss
erhält, enthält alle wesentlichen Angaben über
die vom Teilnehmer gebuchten Leistungen.
1.3 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des
Veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das
er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Ange-
botes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb
der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung erklärt.
1.4 Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflich-
tungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrück liche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5 Der Teilnehmer muss sich mit einem gültigen
Führerschein unmittelbar vor der Fahrzeugüber-
lassung vor Ort ausweisen. Des Weiteren versichert
der Teilnehmer, dass gegen ihn kein behördliches
Fahrverbot verhängt wurde.
19Geschäftsbedingungen18 Geschäftsbedingungen
4 Fahrzeuge
4.1 Im Rahmen der Veranstaltungen des Porsche
Travel Club stellt wige EVENT Mietfahrzeuge der
Marke Porsche zur Teilnahme an der jeweiligen
Veranstaltung zur Verfügung. Voraussetzung für
die Fahrzeugüberlassung ist, dass der Teilnehmer
einen gesonderten Fahrzeugmietvertrag mit
wige EVENT abschließt. Der Teilnehmer hat
keinen Anspruch darauf, dass ihm ein bestimmtes
Fahrzeug der Marke Porsche zur Verfügung
gestellt wird. Die Fahrzeuge werden jeweils mit
2 Personen besetzt. Die Option einer Allein-
nutzung („Single Driver“) gegen Aufpreis besteht
nach Verfügbarkeit und in Absprache mit
wige EVENT.
4.2 Neben einem gültigen Führerschein muss
der Teilnehmer beim Check-in am Anreisetag
seinen Personalausweis/Reisepass sowie eine
gültige Kreditkarte vorlegen. Die Daten werden
zusammen mit der Privatadresse des Teilnehmers
in den Fahrzeug-Mietvertrag von wige EVENT
übernommen. Dieser Vertrag ist vom Teilnehmer
als Voraussetzung für die Teilnahme zu unter-
zeichnen.
4.3 Für die Mietfahrzeuge der Marke Porsche
besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
4.4 Für die Mietfahrzeuge der Marke Porsche im
Rahmen einer Porsche Travel Club Veranstaltung
besteht keine Vollkaskoversicherung. Der Teilneh-
mer wird jedoch bezüglich Schäden am Fahrzeug
so gestellt, als ob eine Vollkaskoversicherung mit
einem Selbstbehalt bestünde. Der Selbstbehalt
liegt bei 2.500 Euro pro Schadensfall und ist in
dem jeweiligen Mietvertrag mit wige EVENT aus-
gewiesen. Der Selbstbehalt kann in Einzelfällen
abweichen, z. B. bei Turbo Fahrzeugen.
4.5 Wird die Haftpflichtversicherung infolge
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens
des Teilnehmers leistungsfrei bzw. kann die Haft-
pflichtversicherung wige EVENT infolge dieses
Verhaltens des Teilnehmers in Regress nehmen
oder entstehen infolge des Verschuldens des
Teilnehmers Schäden, die nicht im Rahmen der
Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind,
haftet der Teilnehmer für sämtliche von ihm ver-
ursachten Schäden, die nicht von der Kfz-Haft-
pflichtversicherung abgedeckt sind. Im Fall
grober Fahr lässigkeit ist der Veranstalter berech-
tigt, den Teilnehmer in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur
Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu
nehmen.
4.6 Teilnahme im eigenen Fahrzeug der Marke
Porsche bei Sonderveranstaltungen
4.6.1 Der Porsche Travel Club behält sich vor,
speziell ausgewiesene Veranstaltungen für die
Teilnahme mit dem eigenen Fahrzeug der Marke
Porsche anzubieten.
4.6.2 Nur Fahrzeuge, für die eine gesetzliche
Haftpflichtversicherung besteht und die den
Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung entsprechen, sind zur
Teilnahme zugelassen.
4.6.3 Fahrzeuge mit roten Überführungskenn-
zeichen und Kurzzeitkennzeichen sind von der
Teilnahme ausgeschlossen.
4.6.4 Fahrzeuge, mit denen an einer Sonderver-
anstaltung des Porsche Travel Club teilgenommen
werden soll, dürfen nur mit solchen Teilen oder
Einrichtungen ausgestattet sein, die vom TÜV
zugelassen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen
sind.
2.4 Der Teilnehmer kann die jeweilige Rechnung
auch mit einer Kreditkarte bezahlen. In diesen
Fällen werden die Kreditkartendaten bei Buchung
separat abgefragt. Der Veranstalter benötigt
zusätzlich die Adresse des Teilnehmers oder
ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers
sowie das Einverständnis des Teilnehmers durch
seine Unterschrift zur Abbuchung vom Girokonto
über die Kreditkarte.
2.5 Sollten dem Teilnehmer die Veranstaltungs-
unterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor
Ver anstaltungsbeginn zugegangen sein, so sollte
er sich umgehend an den Porsche Travel Club
wenden. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor
Veranstaltungsbeginn erhält der Teilnehmer
seine Unterlagen nach Absprache mit der Ver-
anstaltungsleitung des Porsche Travel Club.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die
Veranstaltungs unterlagen nach Erhalt sorgsam
zu überprüfen.
2.6 Werden Zahlungen nicht oder nicht vollständig
entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten geleis-
tet und zahlt der Teilnehmer auch nach Mahnung
mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter
von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten.
Es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt
ein erheblicher Mangel der Veranstaltung vorliegt.
2.7 Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Ver-
trag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschä-
digung Rücktrittsgebühren entsprechend der
Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen verlangen.
Wenn der Teilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit
nicht leistet, behält sich der Veranstalter zudem
vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkosten-
pauschale von 10 Euro zu erheben. Der Nachweis
nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
2.8 Kosten für Nebenleistungen wie die Besor-
gung von Visa etc. sind, soweit nicht in den
Leistungsbeschreibungen ausdrücklich vermerkt,
nicht in dem Teilnahmepreis enthalten. Falls
solche Kosten entstehen, werden diese separat
berechnet.
3 Leistungen/Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
(z. B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der schriftlichen
Bestätigung.
3.2 Durch den Teilnahmepreis sind beim Porsche
Travel Club folgende Leistungen abgegolten:
• Bereitstellung eines Mietfahrzeugs der Marke
Porsche (inkl. Benzin) gemäß Veranstaltungs-
beschreibung und gesondert abzuschließendem
Mietvertrag (vgl. Ziffer 4)
• Unterbringung und Verpflegung entsprechend
der Veranstaltungsbeschreibung
• örtliche Steuern
• Unfallversicherung
• Reiserücktrittskostenversicherung
• Kfz-Haftpflichtversicherung
(vgl. Ziffer 4.3 bis 4.5)
• Veranstaltungsunterlagen
• Reiseleitung
3.3 Folgende Kosten trägt der Teilnehmer:
• Kosten für An- und Abreise (soweit in den
Unterlagen nicht anders beschrieben)
• Hotelnebenkosten (Bargetränke, alkoholische
Getränke während des Abendessens etc.)
3.4 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter
jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschrei-
bungen vornehmen, über die der Teilnehmer vor
Buchung selbstverständlich informiert wird.
21Geschäftsbedingungen20 Geschäftsbedingungen
Steht bei der Buchung die ausführende Flugge-
sellschaft noch nicht fest, so ist der Veranstalter
verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden.
Sobald der Veranstalter weiß, welche Fluggesell-
schaft bzw. welche Fluggesellschaften den Flug
durchführen wird bzw. werden, muss er den Teil-
nehmer informieren.
Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss
der Veranstalter den Teilnehmer über den Wechsel
informieren. Er muss unverzüglich alle angemes-
senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
der Teilnehmer so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird.
Unter www.lba.de findet sich die Liste von Luft-
fahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebs-
untersagung unterliegen (gemeinschaftliche Liste).
7.1.2 Die Flüge werden mit Linienfluggesellschaf-
ten durchgeführt. Der Teilnehmer fliegt in der
Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis auch
in der First-Class oder Business-Class. Die Beför-
derung erfolgt auf der Grundlage der Bedingun-
gen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Der
Veranstalter empfiehlt dringend, Geld, Wertgegen-
stände, technische Geräte und Medikamente
ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
7.2 Sonderwünsche
7.2.1 Der Porsche Travel Club darf Sonderwün-
sche nur entgegennehmen, wenn diese als unver-
bindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter
bemüht sich, dem Wunsch des Teilnehmers nach
Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbe-
schreibung ausgeschrieben sind (z. B. benach-
barte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage
bzw. Modellwunsch beim Mietfahrzeug), nach
Möglichkeit zu entsprechen.
7.2.2 Neben den ausgeschriebenen Erlebnispro-
grammen erfüllt der Veranstalter dem Teilnehmer
als besonderen Porsche Travel Club Service
gerne seine individuellen Programmwünsche
(À-la-carte-Leistungen). Dieser À-la-carte-Service
bezieht sich auf alle Veranstaltungsbausteine,
die nicht einer Katalogleistung entsprechen.
7.2.3 Falls der Teilnehmer länger an dem Veran-
staltungsort bleiben will, sollte er möglichst früh-
zeitig die Veranstaltungsleitung oder das Team
des Porsche Travel Club vor Ort ansprechen. Wir
verlängern den Aufenthalt gerne, wenn entspre-
chende Unterbringungs- und Rückbeförderungs-
möglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine
Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beach-
ten Sie die mit der Rückreise verbundenen tarif-
lichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer
der Reiseversicherungen und evtl. erforder licher
Visa.
7.2.4 Bei den angebotenen Veranstaltungen
wird der Teilnehmer vor Ort von der Veranstal-
tungsleitung des Porsche Travel Club betreut.
Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern
ergeben sich aus den Veranstaltungsunterlagen.
Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die
besonderen Hinweise unter Ziffer 15.
7.2.5 Insofern Zusatzleistungen seitens des
Teilnehmers nach der ersten Rechnungsstellung
gebucht worden sind oder noch vor Ort während
der Veranstaltung gebucht werden, behält sich
wige EVENT vor, die Ursprungsrechnung zu stor-
nieren und eine neue Rechnung an den Teilnehmer
zu versenden.
4.6.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
Fahrzeuge, die nicht den obigen Anforderungen
gemäß Ziffer 4.6.2 bis 4.6.4 entsprechen, von der
Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf
Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht.
4.6.6 Der Veranstalter rät den Teilnehmern, mit
dem jeweiligen Kfz-Versicherer den Bestand der
Kfz-Haftpflicht und ggf. den Vollkaskoversiche-
rungsschutz im Hinblick auf die geplante Teilnahme
an einer Veranstaltung des Porsche Travel Club
zu klären.
4.6.7 Bei der Teilnahme im eigenen Fahrzeug der
Marke Porsche ist abweichend von der Regel-
leistung Benzin nicht im Teilnahmepreis ent halten.
5 Begleitpersonen
Jedes Fahrzeug ist mit 2 Fahrern/Vollzahlern
besetzt. Daher sind Begleitpersonen im Rahmen
des Fahrprogramms nicht vorgesehen. In Aus-
nahmefällen dürfen Kinder ab einem Alter von
12 Jahren als Begleitperson im Mietfahrzeug
der Eltern an der Veranstaltung teilnehmen
(Teilnahme preis auf Anfrage, nur in einem Porsche
Cayenne, Panamera oder Macan möglich).
Der oder die Sorgeberechtigten müssen eine
Haftungsausschlusserklärung für das minder-
jährige Kind unterzeichnen.
6 Sicherheitsvorkehrungen
6.1 Über den gesamten Zeitraum einer jeden
Veranstaltung ist den Anweisungen der
wige EVENT Mitarbeiter Folge zu leisten. Das
Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend
vorgeschrieben.
6.2 Der Gebrauch von Mobilfunkgeräten sowie
das Rauchen während der Fahrt ist untersagt.
6.3 Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin
ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, den
Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszu-
schließen. Eine Rückerstattung des Teilnahme-
preises erfolgt in diesen Fällen nicht.
6.4 Während der Veranstaltung des Porsche
Travel Club besteht ein absolutes Alkoholverbot
(0,0 Promille) und ein Verbot von Drogen sowie
sonstiger berauschender Mittel, die die Fahr-
tüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen
können. Jeder Teilnehmer hat durch sein Verhal-
ten auch vor der Veranstaltung dafür Sorge zu
tragen, dass er diese Anforderungen erfüllt. Die
Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilneh-
mer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts
auf eine Alkoholisierung oder den Konsum von
Drogen oder sonstiger berauschender Mittel von
der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine
Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt in
diesen Fällen nicht.
6.5 Bei Veranstaltungen im Rahmen des Porsche
Travel Club bewegt man sich im öffentlichen
Straßenverkehr. Für sein Verhalten trägt allein der
Teilnehmer die Verantwortung. Etwaige Verstöße
gegen die StVO werden vom Veranstalter an den
Teilnehmer weitergeleitet und ggf. wird die Teil-
nehmeradresse an die Behörden weiter gegeben.
7 Integration von Flugangeboten/
Sonderwünsche
7.1 Bei Integration von Flugangeboten
7.1.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Ver-
anstalter, den Teilnehmer über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Veranstaltung zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei
der Buchung zu informieren.
23Geschäftsbedingungen22 Geschäftsbedingungen
nahme an einer mindestens gleichwertigen Veran-
staltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in
der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne
Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Ange-
bot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten
wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch
im Falle einer zulässigen Änderung einer wesent-
lichen Leistung.
8.5 Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung des Veranstalters über die
Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung diesem
gegenüber geltend zu machen.
9 Veranstaltungsbeginn/Rücktrittsgebühren
9.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstal-
tungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem Veranstalter (Anschrift am Ende dieser
Geschäftsbedingungen). Der Teilnehmer ist ver-
pflichtet, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
9.2 Wenn der Teilnehmer von der Veranstaltung
zurücktritt oder wenn er an der Veranstaltung
nicht teilnimmt, verliert der Veranstalter den
Anspruch auf den Teilnahmepreis. Stattdessen
kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw.
der Nichtantritt der Veranstaltung nicht von ihm
zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt
vorliegt, eine angemessene Entschädigung in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Teilnahmepreis
(inkl. evtl. gebuchter Zusatzleistungen) für die
bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Veran-
staltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen
(Rücktrittsgebühren) verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind gemäß den folgen-
den Absätzen unter Berücksichtigung der Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis (inkl.
evtl. gebuchter Zusatzleistungen) pauschaliert.
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
der Leistungen sind dabei berücksichtigt.
9.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen,
wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu
den in den Veranstaltungsdokumenten bekannt
gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder
Veranstaltungsort einfindet oder wenn die Veran-
staltung wegen nicht vom Veranstalter zu ver-
tretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B.
des Reisepasses oder notwendiger Visa, nicht
angetreten wird.
9.4 Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung
keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstan-
den sind als die von dem Veranstalter in der im
Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausge-
wiesenen Kosten.
9.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts-
gebühren beträgt pro Person bei Stornierungen
bei Veranstaltungen des Porsche Travel Club:
bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25 %,
ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 %,
vom 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis
zum Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei
Nichtantritt der Veranstaltung 90 % des
Teilnahme preises.
9.6 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts-
gebühren beträgt bei Flugstrecken im
Linien verkehr pro Person bis zum 31. Tag vor
Flug antritt 50 Euro, ab dem 30. Tag vor
Flugantritt 150 Euro. Diese Regelung gilt nur bei
7.2.6 Bei besonderen Veranstaltungseinzelfällen,
für die auf Kundenwunsch ein Sonderflug oder ein
spezieller Charterflug angeboten wurde, tritt der
Veranstalter lediglich als Vermittler auf. Für die
Flugleistung wird auf die Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen des jeweiligen Anbieters des Char-
terflugs bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft ver-
wiesen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass in
vielen Fällen eine Umbuchung oder Stornierung
kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht
möglich ist.
8 Leistungs- und Preisänderungen
8.1 Änderungen und Abweichungen einzelner
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Ver-
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die vom Veranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung
nicht beeinträchtigen. Bei Flugbuchungen sind
Flugzeiten wie auf dem Flugschein angegeben
vorgesehen.
8.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei-
ben unberührt, insbesondere soweit die geänder-
ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unver-
züglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er dem
Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Auch für
eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des
Flughafens steht dem Teilnehmer das in seinen
Veranstaltungsunterlagen ggf. enthaltene „Zug
zum Flug“-Ticket zur Verfügung.
8.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im
Vertrag vereinbarten Teilnahmepreis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren nach Vertragsabschluss
entsprechend wie folgt zu ändern:
8.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Ver-
trages bestehenden etwaig anfallenden Beförde-
rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann der Veranstalter den Teilnahmepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö-
hung kann der Veranstalter vom Teilnehmer den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförde-
rungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor-
derten zusätzlichen Beförderungskosten durch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der
Veranstalter vom Teilnehmer verlangen.
8.3.2 Werden die bei Abschluss des Vertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-
gebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so
kann der Teilnahmepreis um den entsprechenden
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
8.3.3 Eine Erhöhung nach den vorgenannten
Absätzen ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Veran-
staltungstermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-
abschluss weder eingetreten sind noch für den
Veranstalter vorhersehbar waren.
8.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Teilnahmepreises hat der Veranstalter den Teil-
nehmer unverzüglich zu informieren. Preiserhö-
hungen ab dem 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr
als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebüh-
ren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teil-
25Geschäftsbedingungen24 Geschäftsbedingungen
Es bedarf dazu der schriftlichen Mitteilung an den
Veranstalter. Dieser kann dem Eintritt des Dritten
anstelle des Teilnehmers widersprechen, wenn
der Dritte den besonderen Veranstaltungserfor-
dernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord-
nungen entgegenstehen.
11.2.1 Tritt ein Dritter an die Stelle des ange-
meldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter
berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der
Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbei-
tungs gebühr von pauschal 50 Euro zu verlangen.
Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht
entstandener oder wesentlich nied rigerer Kosten
bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
11.2.2 Für den Teilnahmepreis und die durch
den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehr-
kosten haften der angemeldete Teilnehmer und
die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
12 Versicherungen
Bei Veranstaltungen des Porsche Travel Club
ist grundsätzlich ein Versicherungspaket inkl.
Reiserücktrittskostenversicherung und Unfall-
versicherung eingeschlossen.
13 Rücktritt und Kündigung durch den
Veranstalter
13.1 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durch-
führung der Veranstaltung trotz einer entspre-
chenden Abmahnung durch den Veranstalter vom
Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das Gleiche
gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß ver-
tragswidrig verhält, dass die sofortige Auf hebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter
behält jedoch den Anspruch auf den Teilnahme-
preis. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförde-
rung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter
muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendun-
gen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die aus einer anderen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangt
werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger.
13.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen
einer Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung
zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer). Der Ver-
anstalter informiert den Teilnehmer selbstver-
ständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung
wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet. Der
Teilnehmer erhält den gezahlten Teilnahmepreis
dann umgehend zurück.
13.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters
ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen
Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstal-
ter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung
ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem
Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses
Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung
des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu
machen. Sofern der Teilnehmer von seinem
Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen
Veranstaltung keinen Gebrauch macht, erhält er
den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich
zurück.
14 Außergewöhnliche Umstände/
höhere Gewalt
14.1 Wegen der Kündigung des Vertrages in Fällen
höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.
Dieser hat folgenden Wortlaut: „(1) Wird die Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
Stornierungen von Flugstrecken im Linienverkehr,
nicht aber bei Stornierung kombinierter Veran-
staltungen.
9.7 Bei lediglich vermittelten Zusatzleistungen,
z. B. Greenfee, Eintrittskarte, Verlängerungsnächte
(vgl. Ziffer 1), gelten die Stornobedingungen des
jeweiligen Anbieters, die dem Teilnehmer bei
Buchung mitgeteilt werden.
9.8 Der Veranstalter behält sich vor, in Abwei-
chung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere konkrete Entschädigung zu fordern.
In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksich tigung
der ersparten Aufwendung und einer etwaigen
anderweitigen Verwendung der Leistung konkret
zu beziffern und zu belegen.
10 Gutscheinbestellung/Geschenkzertifikat
10.1 Bei Rückgabe eines Gutscheins nach Aus-
stellung des Gutscheins über einen bestimmten
Betrag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 %
des Gutscheinwertes an. Die Auszahlung ist nur
an den Gutscheinbesteller möglich. Der Nachweis
niedrigerer oder nicht angefallener Kosten
bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Das Recht,
einen Ersatzteilnehmer zu stellen (vgl. Ziffer 11),
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt.
10.2 Der Gutschein ist nur einlösbar auf Leistun-
gen der Porsche Driving Experience. Die Einlösung
auf Zusatzleistungen, wie z. B. Flüge, sowie auf
etwaige Umbuchungs- oder Stornokosten ist nicht
möglich. Die Gutscheineinlösung ist nur über den
Veranstalter, wige EVENT, möglich. Der Gutschein
kann auf mehrere Buchungen verteilt werden.
Eine Barauszahlung eines etwaigen Restbetrages
ist ausgeschlossen. Restbeträge unter 50 Euro
werden nicht erstattet und ver fallen. Restbetrags-
gutscheine unter 50 Euro werden nicht ausge-
stellt.
10.3 Der Gutschein und seine Einlösung unterlie-
gen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gutscheingültigkeit beträgt 3 Jahre ab Ende
des Ausstellungsjahres.
11 Umbuchung/Ersatzperson
11.1 Auf Wunsch des Teilnehmers nimmt der Ver-
anstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag
vor Veranstaltungsbeginn eine Abänderung der
Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden
50 Euro pro Person erhoben. Als Umbuchung gel-
ten z. B. Änderungen des Veranstaltungstermins,
des Veranstaltungsziels/-ortes, des Ortes des
Veranstaltungsbeginns, der Unterkunft oder der
Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket
ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflug-
zeit. Änderungen nach den oben genannten
Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standardgebühren
ab 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn) sowie
Änderungen über den Geltungszeitraum der
der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbe-
schreibungen (vgl. Ziffer 3) hinaus können nur
nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen
gemäß Ziffer 9 bei gleichzeitiger Neuanmeldung
vorgenommen werden. Das gilt auch für Flug-
strecken im Linienverkehr im Falle eines vom
Teilnehmer veranlassten Carrierwechsels.
11.2 Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der
Teilnehmer verlangen, dass ein Dritter in seine
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
27Geschäftsbedingungen26 Geschäftsbedingungen
16.2 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Teil-
nehmer unbeschadet der Herabsetzung des Teil-
nahmepreises (Minderung) oder der Kündigung
Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Man-
gel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand,
den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er
kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufge-
wandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Veran-
staltung vereitelt oder erheblich beeinträchtigt
worden ist.
16.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf
Schadensersatz für Schäden, die nicht Körper-
schäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit
ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch den Veranstalter her-
beigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung
auf den dreifachen Teilnahmepreis gilt auch,
soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer
entstehenden Schaden, der kein Körperschaden
ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leis-
tungsträgers verantwortlich ist.
16.4 Deliktische Schadensersatzansprüche:
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Hand-
lung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig-
keit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung. Mögli-
cherweise darüber hinausgehende Ansprüche
im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem
Montrealer Übereinkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
16.5 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungs-
störungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis-
tungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-
lungen, Beförderungen vom und zum ausgeschrie-
benen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistun-
gen in der Veranstaltungsausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass
sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestand-
teil der Leistungen des Veranstalters sind.
16.6 Der Veranstalter haftet jedoch für Leistun-
gen, welche die Beförderung von Teilnehmern
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Ver-
anstaltung zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Veranstal-
tung und die Unterbringung während der Veran-
staltung beinhalten, sowie wenn und insoweit für
einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations-
pflichten des Veranstalters ursächlich geworden
ist.
16.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Frei-
zeitaktivitäten muss der Teilnehmer selbst verant-
worten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge
sollte der Teilnehmer vor Inanspruchnahme über-
prüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen
und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet
der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden
trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss
einer Unfallversicherung.
16.8 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsun-
ternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht
werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrtendoku-
oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reise-
veranstalter als auch der Reisende den Vertrag
allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so
findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und
2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehr-
kosten dem Reisenden zur Last.“
14.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
erhalten Sie im Internet unter
www.auswaertiges-amt.de sowie unter der
Telefonnummer 030 5000 2000.
15 Abhilfe/Minderung/Kündigung
15.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertrags-
gemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe
verlangen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem
Veranstalter einen aufgetretenen Veranstaltungs-
mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er
dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Teil-
nahmepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht,
wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder
aus anderen Gründen unzumutbar ist.
15.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Män-
gelanzeige unverzüglich der Veranstaltungsleitung
am Veranstaltungsort zur Kenntnis zu geben. Ist
eine Veranstaltungsleitung am Veranstaltungsort
nicht vorhanden, sind etwaige Veranstaltungsmän-
gel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis
zu geben. Über die Erreichbarkeit der Veranstal-
tungsleitung bzw. des Veranstalters wird der Teil-
nehmer in der Leistungsbeschreibung, spätestens
jedoch mit den Veranstaltungsunterlagen, unter-
richtet. Die Veranstaltungsleitung ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist, sie
ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Teilneh-
mers anzuerkennen.
15.3 Der Veranstalter kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höher-
wertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
15.4 Der Teilnehmer kann nach Rückkehr von der
Veranstaltung eine Minderung des Teilnahme-
preises verlangen, falls Leistungen nicht vertrags-
gemäß erbracht worden sind und er es nicht
schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüg-
lich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
15.5 Wird eine Veranstaltung infolge eines
Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen
– in seinem eigenen Interesse und aus Beweissi-
cherungsgründen wird Schriftform empfohlen.
Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstal-
tung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem
Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von dem Veranstalter verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers
gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufge-
hoben, behält der Teilnehmer den Anspruch auf
Rückbeförderung. Der Teilnehmer schuldet dem
Veranstalter nur den auf die in Anspruch genom-
menen Leistungen entfallenden Teil des Teil-
nahmepreises, sofern diese Leistungen für ihn
von Interesse waren.
16 Haftung
16.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des
Porsche Travel Club erfolgt auf eigene Gefahr.
29Geschäftsbedingungen28 Geschäftsbedingungen
zung des Veranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstal-
ters beruhen.
18.3 Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c–f BGB
verjähren in einem Jahr.
18.4 Die Verjährung nach den vorstehenden
Absätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.
18.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in 3 Jahren.
18.6 Schweben zwischen dem Teilnehmer und
dem Veranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Teilnehmer oder der Veranstalter die Fort-
setzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
18.7 Dritte treten nur als Vermittler beim
Abschluss des Vertrages auf. Sie sind nicht
befugt, nach Veranstaltungsende die Anmeldung
von Gewährleistungs- und Schadensersatzan-
sprüchen durch Teilnehmer entgegenzunehmen.
19 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesund-
heitsbestimmungen
19.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Angehörige
des Staates, in dem die Veranstaltung angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Ände-
rungen vor Veranstaltungsbeginn zu unterrichten.
Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den
für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten
erkundigen. Durch die Veranstaltungsausschrei-
bung in den Leistungsbeschreibungen und mit
den Veranstaltungsunterlagen erhält der Teilneh-
mer wesentliche Informationen über die für seine
Veranstaltung notwendigen Formalitäten. Bitte
beachten Sie diese Informationen und lassen Sie
sich in Ihrem Reisebüro weiter gehend unterrichten.
19.2 Der Veranstalter haftet nicht für die recht-
zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung
von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlan-
gung von Visa etc. bei den zuständigen
Stellen muss der Teilnehmer mit einem ungefäh-
ren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
19.3 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenom-
men wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt
sind.
19.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und
erkundigen Sie sich bei dem Porsche Travel Club,
ob für Ihre Veranstaltung ein Reisepass erforder-
lich ist oder der Personalausweis genügt, und
achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder
Ihr Personalausweis eine für die Veranstaltung
ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder
unter 12 Jahren benötigen je nach Reiseziel einen
Kinderreisepass. Für die nach dem vorgenannten
Datum ausgestellten Kinderreisepässe benötigt
das Kind ein Visum.
19.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in
verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
menten der Deutschen Bahn AG aufgeführte
DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit für den
Vertrag zwischen dem Teilnehmer und wige EVENT.
Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und
des Teilnehmers nach dem Reisevertragsrecht
und diesen ausführlichen Geschäftsbedingungen
werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
16.9 Soweit in den Leistungsbeschreibungen
(vgl. Ziffer 3) ausgeschrieben, enthalten die
Veranstaltungsunterlagen „Zug zum Flug“-Fahr-
scheine der Deutschen Bahn AG und ein zusätzli-
ches Beiblatt „Fahren und Fliegen“ des Verbandes
Deutscher Verkehrsunternehmen.
16.10 Jeder Teilnehmer ist für seine rechtzeitige
Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich,
es sei denn, eine Verspätung beruht auf einem
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten
des Veranstalters.
17 Mitwirkungspflicht/Beanstandungen
17.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leis-
tungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
17.2 Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft
hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur
Rüge beim Veranstalter. Die notwendigen Telefon-
und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen findet
der Teilnehmer in seinen Veranstaltungsunterlagen
oder in den Leistungsbeschreibungen. Schäden
oder Verzögerungen bei der Zustellung von Reise-
gepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt der
Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und
Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach
Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei
Gütern binnen 14 Tagen nach der Annahme, im
Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage nach-
dem das Gepäck oder die Güter dem Teilnehmer
zur Verfügung gestellt worden sind, mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Flug-
gesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Veranstal-
tungsleitung anzuzeigen. Unterlässt es ein
Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
stehen ihm Ansprüche nicht zu.
18 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
und Abtretung
18.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Veranstaltung (§§ 651c–f BGB)
sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung
gegenüber dem Veranstalter (Anschrift siehe am
Ende) geltend zu machen. Dies sollte im Interesse
des Teilnehmers schriftlich geschehen. Nach Fris-
tablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch
geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehin-
dert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Veran-
staltungsendes wird bei Berechnung der Monats-
frist nicht mitgerechnet. Wegen der Anmeldung
von Gepäckschäden, Zustellungs verzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust gilt das Verein-
barte unter Ziffer 16.
18.2 Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c–f
BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veran-
stalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen,
verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für An sprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
31Geschäftsbedingungen30 Geschäftsbedingungen
Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer ange-
hört, für den Teilnehmer günstiger sind als die
Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen
oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Diese Geschäftsbedingungen und Hinweise
gelten für den Veranstalter:
_wige EVENT gmbh
Sitz der Gesellschaft: Köln
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 55586
Geschäftsführer: Peter Lauterbach
USt-IdNr.: DE 814 520 663
Kontakt:
Porsche Travel Club
Veranstalter:
_wige EVENT gmbh
Stammheimer Straße 31
70435 Stuttgart
Telefon: +49 711 911-23360
Telefax: +49 711 911-23278
E-Mail: [email protected]
Internet: www.porsche.de/travelclub
Bankverbindung:
SÜDWESTBANK AG
Kto.-Nr.: 439 282 004
BLZ: 600 907 00
IBAN: DE45 6009 0700 0439 2820 04
BIC: SWBSDESS
Gültigkeit des Programmangebotes
von 10/2015 bis 12/2016
Drucklegung Juli 2015
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie
die Vorschriften unbedingt.
19.6 Von verschiedenen Staaten werden
bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht
jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre
(Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen.
Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen
Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimm-
ten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurück-
kehren. Entsprechende Informationen entnehmen
Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich bei
Fragen an den Porsche Travel Club.
20 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde
dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden in
einer vom Veranstalter verwalteten zentralen
Datenbank gespeichert. Die zur Verfügung
gestellten Daten werden nur zum Zweck der
Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt-
und Meinungsforschung sowie für eigene
Werbeaktionen im Zusammenhang mit dem
Porsche Travel Club durch wige EVENT und die
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG genutzt, soweit dies
in Übereinstimmung mit den Vorschriften des
Datenschutzrechts steht.
21 Gerichtsstand/Allgemeines
21.1 Der Empfänger der Vertragsunterlagen und
der schriftlichen Bestätigung ist verpflichtet, die
empfangenen Unterlagen umgehend auf die
Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten,
Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter
Ausstellung sofort zu reklamieren.
21.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt
für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
21.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Teilnehmer und dem Veranstalter findet aus-
schließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt
auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
21.4 Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen
den Veranstalter im Ausland für die Haftung des
Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches
Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,
Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilneh-
mers, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
21.5 Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an
dessen Sitz verklagen.
21.6 Für Klagen des Veranstalters gegen den
Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers
maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer bzw.
Vertragspartner eines Vertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder priva-
ten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-
sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Veranstalters vereinbart.
21.7 Die vorstehenden Bestimmungen über die
Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht
abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem
Teilnehmer und dem Veranstalter anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers
ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwend-
bare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
© Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, 2015
Stand: 07/15
Printed in Germany
Porsche, das Porsche Wappen,
911, Carrera, Boxster , Cayman,
Cayenne, Macan, Panamera
und weitere Kennzeichen sind
einge tragene Marken der
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.
Porsche Travel Club
Veranstalter: _wige EVENT gmbh
Stammheimer Straße 31
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Telefax: +49 711 911-23278
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