Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in
Hausmüllverbrennungsanlagen
Vortrag anlässlich der Informationsveranstaltung der
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
am 10. Januar 2019 in Berlin
Andreas Ellerkmann
Präsident des BDSAV
1. BDSAV 2. Marktsituation in Deutschland Sondermüllverbrennungsanlagen (SAV) Hausmüllverbrennungsanlagen (HMV)
3. Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in HMV Abfallmengen Abfallarten, -schlüssel Anlagengenehmigung für vorgemischte Abfälle Abfallerzeuger der gefährlichen Abfälle in HMV 4. Vergleich HMV - SAV Verbrennungsbedingungen Schlackequalität, Aschequalität 5. Diskussion Vorbehandlung und Vermischung Genehmigung und Technik der Anlagen Transparenz der Entsorgung Gefährliche Abfälle für die Rostfeuerung Fazit und Ausblick
Agenda
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BDSAV
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BDSAV vertritt 8 Mitglieder
Mitglieder betreiben 22 Drehrohre mit einer Kapazität von 1.000.000 t/a
rd. 65 % der für den Markt zugänglichen SAV – Kapazität
Interessenvertretung gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Behörden
Mitwirkung bei Gesetzen und Verordnungen national und auf EU-Ebene
(EURITS)
Garant für hochwertige, sichere und umweltverträgliche Entsorgung von
gefährlichen Abfällen in spezialisierten Verbrennungsanlagen
Rückgrat der Entsorgung von gefährlichen Abfällen zur Sicherung der
industriellen Produktion in Deutschland
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Schöneiche
Schwarzheide
Schwedt/Oder
Baar-Ebenhausen
Biebesheim am Rhein
Frankfurt am Main
Hamburg
Bramsche
Gersthofen
Trostberg
BrunsbüttelBrunsbüttel
Hilbersdorf/ Muldenhütten
Schkopau
Burghausen
Stade
Ludwigshafen
.
nicht öf f entliche (betriebliche)
öf f entliche
nicht öf f entlich / öf fentlich
Sonderabfallverbrennung
Bergkamen
LünenHerten
Marl
Münster
Krefeld
Köln
Lev erkusen
Dormagen
Hürth
Wesseling
Wesseling
Lev erkusen
Gesamtmenge gefährliche Abfälle
in 2016: ~ 25 Mio. Mg
Gesamtkapazität SAVen:
1,6 Mio. Mg/a
hohe Auslastung
(90% Inland, 10 % Ausland)
Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV)
Sonderabfallverbrennungsanlagen ( >10.000 t/a)
Marktsituation in Deutschland
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Marktsituation in Deutschland
China
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Bremerhaven
Chemnitz
Cottbus
Darmstadt
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Erlangen
Essen
Frankfurt am Main
Freiburg
Gera
Göttingen
Hagen
Halle/Saale
Hamburg
Hamm
Hannover
Heidelberg
Heilbronn
Hildesheim
Ingolstadt
Jena
Kaiserslautern
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Koblenz
Krefeld
Köln
Leipzig
Leverkusen
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Mönchengladbach
München
Münster
Nürnberg
Oldenburg
Osnabrück
Paderborn
Pforzheim
Potsdam
Regensburg
Reutlingen
Rostock
Saarbrücken
Salzgitter
Schwerin
Siegen
Stuttgart
Ulm
Wiesbaden
Wolfsburg
Wuppertal
Würzburg
Zwickau Aachen
Augsburg
Export
Anlagendurchsatz (2016):
66 MVA 20,2 Mio. Mg
32 EBS 5,8 Mio. Mg
ca. 100 26,00 Mio. Mg
zurzeit
30-40.000 Mg EBS/m
= ca. 500.000 Mg/a
Import aus
UK, Irland
Hausmüllverbrennungsanlagen (HMV)
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Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in HMV Abfallmengen 2010 – 2013 (Prognos-Studie für BDSAV)
2014 2015 2016 2017
nur 200301 11.850.000 12.000.000 12.130.000 12.040.000
AVV 20er 930.000 920.000 1.120.000 1.160.000
gef. AVV 370.000 360.000 320.000 320.000
AVV 191210/12 7.250.000 7.300.000 7.290.000 7.330.000
Klärschlämme 210.000 200.000 280.000 330.000
AVV sonstige 2.390.000 2.500.000 2.450.000 2.310.000
Summe 23.000.000 23.290.000 23.580.000 23.490.000
2014 – 2017 (Jahresbericht ITAD 2017)
340.000 Mg
Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in HMV
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Einzelschlüssel wie z. B. 15 02 02* (Betriebsmittel) haben abgenommen
Mischschlüssel 19 12 11* haben deutlich zugenommen: Rolle der Mischanlagen
Richtige vorgemischte Abfälle 19 02 04* quasi unbedeutend
Abfallarten und -schlüssel
Zulassung der Anlagen in NRW für
vorgemischte Abfälle
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Definition 19 12 11*: sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten Es handelt sich in der Regel um Sortierreste oder um Materialmischungen, … . Fraktionen wie Glas, Boden und Steine, Kehricht und Siebreste aus der mechanischen Abfallaufbereitung, aber auch organisches Material wie Öle, Farben und Lacke sowie Aufsaugmaterial (z. B. Holzspäne). In der Regel werden in diesem Abfall die Grenzkonzentrationen der in Bezug auf die Störfall-Verordnung relevanten Gefahrenmerkmale nicht erreicht.
Definition 19 02 04*: vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten Es kann sich um feste sowie flüssige Abfälle handeln, die zum Zweck der weiteren Entsorgung, z. B. in Verbrennungs- oder anderen Behandlungsanlagen, zusammengestellt werden.
Anlage 190204* 191211*
Leverkusen nein ja
Bielefeld nein ja
Kamp-Lintfort ja ja
Iserlohn nein ja
Bonn nein ja
Düsseldorf nein ja
Oberhausen nein ja
Wuppertal nein ja
Herten nein ja
Erzeuger der gefährlichen Abfälle in HMV [2011]
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Bei der Betrachtung der Erzeuger fällt auf:
> 2/3 der Mengen aus Vorbehandlungsanlagen, nur < 1/3 der Mengen von Direkterzeugern
Bei einigen Vorbehandlungsanlagen fehlen technische Möglichkeiten zur Vorbehandlung
Bei einigen Anlagen bleibt unklar, wie Mengen auf dem Standort behandelt werden können
Die Mengen werden teilweise über weite Strecken transportiert, teilweise > 400 km
In der Nähe dieser Vorbehandlungsanlagen ist eine SAV vorhanden
Entsorger Menge [t/a] Anteil
1 75.488 63%
2 15.950 13%
3 6.376 5%
4 5.932 5%
5 4.512 4%
6 3.244 3%
7 2.130 2%
8 2.085 2%
Rest 4.714 4%
Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in HMV
Verbrennungsbedingungen
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HMV: Verbrennungstemperaturen + Rückstände SAV: Verbrennungstemperaturen + Rückstände
Vergleich HMV - SAV
Vergleich Asche HMV –SAV
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Asche HMV
Schlacke SAV
Schlacke-, Aschequalität
Diskussion
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1. Vermischungsverbot mit verfehlter Steuerungswirkung Intention des Gesetzgebers für ein Vermischungs- und Verdünnungsverbot (§ 9 KrWG) läuft ins Leere
Vermischung aus Sicht der SAV – Betreiber nicht notwendig
Forderung des BDSAV: klare gesetzliche Regelungen zu Vermischen/Verdünnen durch Erlass einer
Verordnung gemäß der Ermächtigung in § 10 (1) Nr. 2 KrWG
2. Vorbehandlung nicht notwendig
Vorbehandlung gefährlicher Abfälle: potentiell größere Risiken als die direkte Verbrennung im
Drehrohrofen (Emissionen, Handling, Transport, …)
Verwertung von gefährlichen Abfällen in HMV findet nur für flüssige oder hochkalorische Abfälle im
Rahmen der Stützfeuerung statt (Gutachten Versteyl/Jacoby 2011), nicht allgemein für alle Abfälle
3. Vorbehandlung nur sinnvoll wenn hochwertig Eine Vorbehandlung ist in vielen Fällen nicht sinnvoll, da nicht hochwertig und keine anderen Abfälle
entstehen als bei einer direkten Verbrennung
Der Charakter des Abfalls bleibt gefährlich
Eine Verdünnung von Schadstoffen darf nicht stattfinden
Inputkriterien der HMV sind für jeden Abfall einzuhalten
Vorbehandlung und Vermischung
Diskussion
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1. Anlagensicherheit, Arbeitsschutz + Brandschutz HMV, die gefährliche Abfälle thermisch behandeln, müssen bei Anlagensicherheit, Arbeits- und
Brandschutz entsprechend organisiert und ausgerüstet sein
Personal muss ausgebildet und erfahren sein
2. Probenahme + Analytik Kenntnis der chemischen und physikalischen Eigenschaften der angelieferten Abfälle ist erforderlich
Dies erfordert Probenahme, Analytik, Dokumentation
3. Eignung der HMV - Hauptzweck der Anlage Betriebstechnik ist nicht geeignet für den Einsatz von 100% gefährlicher Abfälle im Gegensatz zur SAV
Ändert die Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen den Charakter der Anlage?
Genehmigung und Technik der Anlagen
Diskussion
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1. Verwertung von HMV-Schlacken Der Einsatz von gefährlichen Abfällen in einer HMV kann die Verwertung der Aschen gefährden
2. Mangelnde Transparenz Verlust der Transparenz innerhalb der Entsorgungskette; der Endverbleib ist nicht belegbar
Schadstoffe werden verdünnt, Verbleib ist nicht mehr nachvollziehbar
Weiß der Erzeuger, was mit seinen gefährlichen Abfällen passiert?
3. Potentieller negativer Einfluss auf Mensch + Umwelt Arbeits- und Gesundheitsschutz
Emissionen
Fazit: Ökodumping aus wirtschaftlichen Gründen
Wirtschaftlich vorteilhaft, über nicht angemessene Verfahren gefährliche Abfälle
nicht hochwertig zu entsorgen
Transparenz der Entsorgung
Gefährliche Abfälle für die Rostfeuerung
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LAGA -
Schlüssel Bezeichnung
17211 Sägemehl und -späne, ölgetränkt oder mit schädl. Verunreinigungen, vorw. organisch
17212 Sägemehl und -späne, mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch
17213 Holzabfälle und -behältnisse mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch
18710 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch
18712 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch
18714 Verpackungsmaterial mit schädl. Verunreinigungen oder Restinhalten, vorw. organisch
31428 Verbrauchter Ölbinder
54209 Feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel
54920 Schlamm aus Glycerinreinigung
55503 Lack- und Farbschlamm
59906 Industriekehricht
TA Abfall: Priorität 2 für HMV
Diskussion
Gefährliche Abfälle für die Rostfeuerung – ITAD – Listen
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EWC Code Bezeichnung
03 01 04* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind
16 01 07* Ölfilter
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stofffe enthält
17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
EWC Code Bezeichnung
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind
16 01 07* Ölfilter
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 03* Schredderleichtfraktion und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
2013
2015
Diskussion
Fazit und Ausblick
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Der BDSAV schließt nicht generell die Mitverbrennung
gefährlicher Abfälle in HMV aus. Er stellt aber bestimmte klare
Forderungen im Sinne eines
„level playing field“
Ziel:
Sachbezogene Diskussion
Gleiche Bedingungen bei der Behandlung gefährlicher
Abfälle
Klare gesetzliche Regelungen für den Gesamtprozess
Diskussion