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DIGITALES FINANZ- &
RECHNUNGS-WESEN
GESTORIA BEHÖRDLICHE
BESORGUNGENALLER ART
BUCHHALTUNG (A3, SAP, DATEV)
LOHNBILANZEN
ERBEN SCHENKEN
VERMÖGEN-STEUER
BÜCHER SEMINARE
DEPESCHEN VORTRÄGE
STEUER-ERKLÄRUNGEN
INTERNATIONALEGESTALTUNGS-
BERATUNG
WOHN-UND FERIEN
VERMIETUNG TOURISTEN-
STEUER
UMFÄNGLICHEBETREUUNGIMMOBILIEN-
ERWERB
Mallorca 2030Mandantendepesche
Wohn- und Ferienvermietung 4.0 Unsere länderübergreifende digitale Lösung
für Sie und Ihre Steuerberater
Depesche: Wohn- und Ferienvermietung 4.0
European@ccountingCenter of Competence®
210-2017
Inhalt
1. Präambel - Warum ist eine digitale Lösung sinngebend? ............................. 3
2. Digitale Wohn- und Ferienvermietung 4.0 ....................................................... 4
3. Mandatsaufnahme und lfd. Belegbearbeitung ............................................... 6
4. BelegflussbeiderEuropean@ccounting ........................................................ 84.1 Einnahmentabelle ............................................................................................. 94.2 Werbungskostentabelle ................................................................................... 9
5. Kategorien der Werbungskosten ................................................................... 105.1 Entwurfs-Steuererklärung .............................................................................. 115.2 Anlageverzeichnis .......................................................................................... 115.3 FinaleKomplettierungder„Entwurfs-Steuererklärung“ .............................. 12
6. Steuererklärung,FreigabeundZahlung ........................................................ 13
7. WuF-Portal ...................................................................................................... 15
8. Deklarationsformulare ................................................................................... 178.1 Steuererklärung„Modelo210“-Spanien ...................................................... 178.2 EinkünfteausVermietungundVerpachtung-Deutschland........................ 198.3 AnlageAUS ..................................................................................................... 21
9. HinweisaufunsereVeröffentlichungen ....................................................... 23
10. Ansprechpartner & Kontakt ........................................................................... 24
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310-2017
1. Präambel - Warum ist eine digitale Lösung sinngebend?
DerMarktfürdieWohn-undFerienhausvermietunghatsich inSpanienund ins-besondere auf Mallorca dramatisch verändert. Das liegt einerseits an den großen FerienhausvermietungsportalenwieAirbnb,FeWooderFincallorca,diedazubei-getragenhaben,dasssichdasAngebotindenletzten20Jahrenversiebenfachthat.AndererseitshabendieanderenFeriendestinationenamMittelmeer(Agypten,Tunsesien,Griechenland,Türkei)durchpolitischeEinflüssesignifikantanAttrakti-vität verloren.
DiebalearischeRegierunghatdurcheineneueGesetzgebungabdem01.August2017 der boomenden Ferienvermietung ein deutliches Stoppsignal entgegenge-setzt. Siehen Sie dazu unsere ausführliche Depesche zum neuen Tourismusge-setz.ZudengesetzlichenEinschränkungenkommendieverschärftenKontrollme-chanismen der Finanzämter auf den Balearen.
NebendenörtlichenVerschärfungensindam30.September2017dieerstenDa-tenpaketeimRahmendesAIA(AutomatischenInformationsaustausch)zwischenSpanienundDeutschlandausgetauschtworden.Solltemanz.B.EinnahmenausderVermietungvonImmobiliendemdeutschenFinanzamtgegenübernichterklärthaben,wirdmansichereineentsprechende„Erinnerung“bekommen.EsistnichtdieFrageob,sondernnurwannmanseitensderBehördeeinenHinweisaufseineVergesslichkeiterhält.
DadieVermietungseinkünfte inSpanienundDeutschland,nachden jeweilsgel-tendenSteuergesetzen–unterAnrechnungderinSpaniengezahltenSteuer–zuerklärenundversteuernsind,erhöhtsichderVerwaltungsaufwandimmens.DenndiediesbezüglichenspanischenSteuergesetzesindumeinVielfacheskomplexerals die deutschen.
Wenn man die unterschiedlichen länderbezogenen Vorschriften des ErbrechtessowiederErbschaft-undVermögensteuermitindiesekomplexesteuerlicheGe-mengelageeinbezieht,unddiesallesunterBerücksichtigungdesDoppelbesteue-rungsabkommenszwischendenbeidenLändern,wirdansatzweisediezubeherr-schendeKomplexitäterkennbar.
MitdervonderEuropean@ccountingentwickeltenundhiererläuterten„digitalenWohn-undFerienvermietung4.0“erhaltenSiedieMöglichkeitderNutzungeinesInformationssystems,welchesIhnenalsMandantunddemspanischenunddeut-schen Steuerberater eine umfängliche komplexitätsreduzierende und einfach zubedienendeAnwendungermöglicht.WirwünscheneineerkenntnisreicheLektüre.
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410-2017
2. Digitale Wohn- und Ferienvermietung 4.0
DurchdieErfahrungenderEuropean@ccounting–imfolgendenEAgenannt–vonmittlerweilefast20JahrenmitInvestitionenundlaufenderBetreuungimBereichder Wohn- und Ferienvermietung konnten die folgenden entscheidungsrelevanten HandlungsfelderundAnsprüchederMandantschaftlokalisiertwerden:
■ Der InvestorbenötigteinenLotsen,der ihndurchdiespanischenSteuer-undRechtsklippen mit deren Untiefen steuert.
■ Durch Informationsaustausch und Transparenzinitiative bekommen die Behör-deninSpanienundDeutschlandalleDaten.SomitmüssenalleUnterlagenundBelegesoaufbereitetwerden,dasssie inbeidenLändernrechts-undsteuer-kompatibel nutzbar sind.
■ Die Kommunikation zwischen dem deutschen und spanischen Steuerberatermuss sinngebend und nutzstiftend sein.
■ DerLotsemussdierelevantenGesetzeinbeidenLändernkennen,umdievorhan-denensteuer-undrechtsfreundlichenFahrrinnenzufindenundzubefahren.
■ HoheFlexibilität,EinfachheitderDarstellungundjederzeitigeErreichbarkeitistzu einem dauerhaften Anspruch geworden.
InKenntnisdieserAnsprüche,denendieEAtäglichdurchdenRütteltestderPraxisausgesetzt ist, entstand die unternehmerische Herausforderung, eine komplexi-tätsreduzierendeLösungzufinden.GefragtisteineAnwendung,dieeineverwend-bareDatenlagefürzweiSteuersystemeliefert,kostengünstigistunddiewesent-licheno.a.Ansprücheerfüllt.SolcheLösugensindheutenurdurchdenEinsatzvondigitalenInstrumentenmöglich.DadieEAimJahr2012fürdieEntwicklungdes„DigitalenFinanz-undRechnungswesen“denIT-InnovationspreisderBundes-republik Deutschland erhalten hat, sind grundlegende Kenntnissse über digitaleLösungen vorhanden.
BeivertiefenderAnalysestelltmanfest,dassdasWort„Digitalisierung“zwarzuei-nemModebegriffgewordenist,aberkeineswegsmiteinereindeutigenBegriffsbe-stimmungbelegtist.Wennmanz.B.imSiliconValleyüberDigitalisierungspricht,wirddamitetwasganzanderesverstandenalsinSpanienoderDeutschland.Sosagtz.B.derInternet-PhilosophEvgenyMorozov:„DiedigitalenTechnologiensindunsere beste Hoffnung, aber auch unser schlimmster Feind.“ Der US-Politikwis-senschaftler IanBremmersagt: „Allesfliegtdurcheinander,und jedermusssichseinenPlatzneusuchen.“EinMcKinseyGutachtensagt:„DiedigitaleRevolutionistkeinTrendmehr,sonderneinefundamentaleUmwälzung.Wiewirim19.Jahrhun-derteineVeränderungdurchdieindustrielleRevolutionhatten,habenwirjetzteineVeränderungdurchdieDigitalisierung.“
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DieDeutschenhingegen liebenCrash-Propheten,wennesumWaldsterben,Kur-seinbrüche,DatenschutzundHühnergrippegeht.DieRuheselbstliegtaberbeimThema Digitalisierung vor, obwohl die Gefahren dort wesentlich realer sind. DermöglichedigitaleUmsetzungsgradwirdunsererMeinungnach–ganzandersalsimSiliconValley–nurrudimentärgenutzt.Sonehmenu.a.spanischeunddeut-scheFinanzämterheuteSteuererklärungennurnochelektronischentgegen,dochBelegemüssenperPosthinterhergeschicktwerden.ImdeutschenelektronischenElster-Portal der Finanzverwaltung gibt es keine Statusmeldung über den Sach-stand der Bearbeitung. Man muss beim Amt anrufen, um zu erfahren, wie weitdie Bearbeitung gediehen ist. In Spanien ist aufgrund der schon beschriebenen„Selbstveranlagung“derProzessderBearbeitungvölligimDunkeln.ManhaterstRechtssicherheitwenndie Verjährungsfristvorbei ist– biszu diesemZeitpunktweißderSteuerpflichtigeabsolutnichtsüberdenStandderBearbeitung.
DieEAhatsichbeiderEntwicklungihrerneuendigitalenLösungfürdieWohn-undFerienvermietunginSpanienvondeno.a.AnsprüchenderMandanten,Behördenund Beratern leiten lassen und den gesamten Prozess einer digitalen Diagnostik unterworfen.DiebeschriebenenUnzulänglichkeitenwurdenaufgenommen,disku-tiert,analysiertundimneudefiniertenProzessmitdenheutevorliegendendigita-lenMöglichkeitengelöst.AufdennächstenSeitenbeschreibenwirdieneuedigita-leProzessorganisationvonderMandatsaufnahmebiszurfinalenAblageunddemZugriffüberdas„WuF-Portal“.
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3. Mandatsaufnahme und lfd. Belegbearbeitung
ScannerPDF
Finanzamt, Behörden und Versorgungsträger etc.
Belegeingang beim Mandanten
Eingang der Belege bei der European@ccounting auf die vorkonfigurierte eindeutige Mailadresse der Immobilie
des Mandanten
E-Mail an European@ccounting
1. Von der European@ccounting vergebene Mailadresse als Empfänger eintragen
2. Dateien anhängen
3. Senden
ScannerPDF
Send
Cc…
ES-008118-01Invoice-000011.pdf (165 KB)
X Send E-mail
PostPost MailPDF
MailPDF
Bei der Mandatsaufnahme werden einerseits alle notwendigen persönlichen Da-tendesNeumandantenerfasst.Dazugehörenu.a.dieErfassungderHeimatan-schrift, Familienstand, deutsche und spanische Steuernummer, Bankverbin-dung(en)undAdressdatendesdeutschenSteuerberaters.AndererseitssinddieVorschriften des spanischen Geldwäschegesetzes zu erfüllen, dazu gehört u.a.auchderNachweisüberdieHerkunftderGelderzumErwerbderImmobilie.
Neben den persönlichen Daten werden die Daten der Immobilie erfasst. Dabei ist zwingendzuberücksichtigen,dassjedeImmobilieseparaterfasstwerdenmuss,dainSpanienwieauchinDeutschlandfürjedeImmobilieeineeigeneSteuererklä-rungerstelltwedenmuss.ZudennotwendigenUnterlagenundAngabengehörenu.a.:KopiedesKaufvertrages,BelegeüberalleErwerbsnebenkosten,Darlehens-verträge,Kontoverbindung(en),KopienderBauabnahme,Wohnbarkeitsbescheini-gung,LizenzzurFerienvermietung,letzterGrundsteuerbescheidundBeschreibungderbeabsichtigtenArtderVermietung.DieBelegewerdenvonderEAgescannt
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unddannu.a.fürdaszuerstellendeAnlageverzeichnisverwendet.WeiterhinerhältdieEAeinen„Sichtzugang“zumBankkontowelchesebenfallsproImmobilieein-gerichtetwerdensollte.SomitkanndieEAu.a.beiderBearbeitungdieZahlungderSteuerbeträgeersehenundkontrollieren.
Neben dieser Mandatsaufnahme erfolgt i.d.R. zeitgleich die Bewirtschaftung der Immobilie. Wenn der Immobilieneigentümer (Mandant) dann einen Einnahme-oderAusgabebelegfürdieImmobilieerhält,bearbeiteterdiesenwiebisher,indemerdieRechnungshöheundden-betragkontrolliertunddannentwederdieZahlungauslöstoderdenZahlungseingangüberprüft.
BevorderBelegdannfinalinPapierformabgelegtwird,scanntderMandantdenBeleg(jedeneinzeln)miteinemhandelsüblichenScannerundsendetihndannaneinederImmobiliezugeordneteneindeutigenEA-Emailadresse.DieEA–undauchderdeutscheSteuerberater–benötigtimfolgendenBearbeitunsgprozessdieBe-legenichtmehrinPapierform.Esseidenn,dasFinanzamtfordertdieOriginalbele-gean,wasaberäußerstseltenvorkommt.
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4. Belegfluss bei der European@ccounting
Belegeingangbei der EA
ELO – Elektronischen Leitz OrdnerZuordnung der Daten in folgende Ordnerstrukturen
AutomatischeDokumentverarbeitung
ELO
Post
Nachbearbeitung
Scanmail
Automatische
Analyse
Research EA
Eingangsrechnungen
Ausgangsrechnungen
Verträge
Steuererklärungen
Steuerzahlung
Kontoauszüge
Kassenbelege
Briefverkehr
uvm.
Import
Administration
Konfigurieren WartungERP
Archiv
Datenbank
Berechnungstabellen
Export
ScannerPDF
Nachdem der Beleg über die vorkonfigurierte Emailadresse bei der EA eintrifft,wird die Mail automatisiert dem korrekten Unterordner der betreffenden Immobilie desMandantenimelektronischenOrdner(ELO-elektronischerLeitzordner)zuge-ordnet.DerzuständigeSachbearbeitererhälteineNachrichtüberdenEingangdesBelegs,öffnetdiesenundordnetihndemzugehörigenRegisterzu.Daskannz.B.dasVertragsregister(z.B.Mietverträge),SteuererklärungoderallgemeinerSchrift-verkehr sein.
WennessichumBelegehandelt,diedirektenEinflussaufdieBesteuerungha-ben, werden diese über einen „Erkennungsscanner“ geleitet. Durch diesen wirdder Beleg automatisch ausgelesen. Aufgrund der unterschiedlichen Qualitäten der
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Belege können nicht immer alle Daten des Belegs korrekt ausgelesen werden. Der SachbearbeiterergänztdanndienotwendigenDaten.
WährenddiesesArbeitsvorgangswirdauchüberprüft,obdieformalenVorschrif-tenfüreinesteuerlicheAnerkennungderRechnungvorliegen.SolltedasnichtderFallsein,wirdderMandant informiert.DieBelegeüberdieEinnahmenundWer-bungskostenwerdendannautomatisiertindiefolgendenTabellenübernommen:
4.1 Einnahmentabelle
ELO-Nr Von Bis Einnahmen Monat Tage Vermietet
25 02.02. 12.02. 1.200,00 € Januar 026 01.03. 15.03. 1.350,00 € Februar 1027 26.03. 02.04. 1.989,00 € März 1928 10.04. 17.04. 1.948,00 € April 929 14.05. 21.05. 2.389,00 € Mai 730 12.06. 17.06. 1.799,00 € Juni 5
Q1 Q2 Q3 Q4Tage Vermietet 29 21 0 0
Einnahmen 3970,71 € 6704,28 € 0,00 € 0,00 €
4.2 Werbungskostentabelle
Nr. (EB)
Beleg-Nr des Kunden
Lieferant CIF Rech-Nr Datum
1 121 Ikea D12345678 002010 14.01.152 007 Bauhaus E98765432 016-16 05.03.163 453 Level Ele S.L. B07061856 FF16-2329 10.03.164 D-422 Disgasoil S.L. B-07509094 A23060 07.04.165 7756 Ferreterias E-07878267 A418808 05.05.16
Konzept Netto IVA Brutto Abzugsfähig Q1
Abzugsfähig Q2
Büromöbel 532,20 € 111,76 € 643,96 € 0,00 0,00Gartenteich 3.523,05 € 668,90 € 2.854,15 € 0,00 0,00
Internet 32,70 € 6,87 € 39,57 € 0,00 0,00Heiz Öl 550,90 € 115,69 € 666,59 € 0,00 0,00
Sprühpistole 0,00 € 14,95 € 0,00 0,00Gesamt: 4.219,22 €
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BAV Unabhängig von den
Vermietungstagen abzugsfähig
BATAnteilig pro Vermietungstag
abzugsfähig
UAVUnabhängig von den
Vermietungstagen abzugsfähig
UATAnteilig pro Vermietungstag
abzugsfähig
Interne Kontrolle des Steuerberaters
Erstellung der Einkommensteuererklärung “Modelo 210” – je Quartal – auf Basis der
von der European@ccounting entwickelten digitalen Berechnungstabelle ....
Beschränkt abzugsfähige Kosten
Die „beschränkt abzugsfähigen Kosten“ sind bis Höhe der
Einnahmen anrechenbar (Es gibt einen Verlustvortrag in dieser
Kategorie von vier Jahren)
Unbeschränkt abzugsfähige Kosten
Die „unbeschränkt abzugsfähigen....“ sind nicht
vortragsfähig und nur bis Höhe der Einnahmen aufzurechnen
Interne Freigabe?
NeinJa
Nicht abzugsfähige Kosten
Aktivierungspflichtige Kosten
Werbungskosten
Die Werbungskostenzuordnung erfolgt größtenteils durch unsere Automatische Beleganalyse und durch unsere Steuerberater in die steuerlichen Kategorien
NA
UA
BA
A
5. Kategorien der Werbungskosten
Dieerstellte„Werbungskostentabelle“,diealleAngabenenthält,dievondenspani-schenoderdeutschenSteuerbehördengefordertwerden,wirdvomSachbearbei-ter weiter bearbeitet.
GemeinsammiteinemderEA-SteuerberaterwirdjedePositiondieser„Werbungs-kostentabelle“aufgerufenundwerdendieBeträgedenentsprechendenWerbungs-kostenkategorien(s.dazudienebenstehendeAbbildung)zugeordnet.DieseBeträ-ge werden dann durch eine entsprechende umfangreiche digitale Lösung in eine erste„Entwurfs-Steuererklärung“eingefügt.
DergleicheProzesserfolgtmitdenBeträgenausder„Einnahmentabelle“.DieseBe-trägewerdendannebenfallsder„Entwurfs-Steuererklärung“zugeordnet.DerAufbaudieser„Entwurfs-Steuererklärung“wirdinderfolgendenAbbildungdargestellt.
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5.1 Entwurfs-Steuererklärung
Q1 Q2 Q3N°5 Rendimientos integros 7.287,76 € 19.818,64 €N°7 Gastos deducibles 1.753,26 € 8.779,42 €N°7 Base imponible 5.534,50 € 11.039,22 €
N°21 IRNR(%) 19,00 % 19,00 %N°22 Cuota integra 1.051,56 € 2.097,45 €N°24 Cuota Ley IRNR 1.051,56 € 2.097,45 €N°28 Cuota integra reducida 1.051,56 € 2.097,45 €
Diedargestellteerste„Entwurfs-Steuererklärung“istdamitaberkeinesfallsvollstän-dig,dadieBeträgederAbschreibung(AfA-AbsetzungfürAbnutzung)nochnichtberücksichtigtsind.WiewirimvorherigenKapitelgelesenhaben,sinddieBeträge,diederKategorie„Aktivierungspflichtig“zugeordnetsind,nochnichteingepflegt.Der Sachbearbeiter öffnet nunmehr jeden Beleg aus der Bearbeitungstabelle„Aktivierungspflichtig“ und komplettiert die Daten um die notwendigen steuer-lichen Angaben, wie Anlageklasse, Nutzungsdauer und sonstige steuerrelevan-ter Informationen. Nachdem diese Grunddaten eingepflegt sind, werden sie au-tomatisiert in das „Anlageverzeichnis“ (s. folgende Abbildung) übernommen.
5.2 Anlageverzeichnis
Nr. (EB)
Datum der Anschaffung
Beleg-Nr des Kunden
Garantie- ablauf
Anlagenklasse Bezeichnung
1 19.08.14 145 - Haus Gebäude2 19.08.14 145 - Grundstück Grundstück3 15.01.16 12 15.01.18 Wasserboiler Elektrogerät4 07.03.16 84 07.03.18 Fliegengitter Möbel5 24.04.16 77 24.04.18 Innenlampen Möbel
Nutzungs- dauer
Anschaffungs-kosten
Jährliche AfA Tägliche AfA AfA Q1 AfA Q2
33,33 206.246,40 € 6.188,01 16,91 € 524,12 € 1.048,24 0 177.753,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
10 796,18 € 79,62 € 0,22 € 6,74 € 0,00 €10 2.971,76 € 297,18 € 0,81 € 0,00 € 57,65 €10 2.940,57 € 294,06 € 0,80 € 0,00 € 0,00 €
Gesamt: 530,86 €
Die„Entwurfs-Steuererklärung“wirddanachautomatisiert,umdieBeträgederAb-schreibung ergänzt.
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5.3 FinaleKomplettierungder„Entwurfs-Steuererklärung“
Durch die Darstellung und Beschreibung der spanischen Werbungskosten sowie unterschiedlichenWerbungskostenkategorienwirddeutlich,dassdieBerechnungdersteuerlichenDatenzwingendnotwendigist,auchwennkeineSteuererklärungeinzureichenist,dakeineZahllastentsteht.
SolltemandieseBerechnungennichtvornehmen,könnensignifikantesteuerlicheNachteilefürdenSteuerpflichtigenentstehen.DasbetriffteinerseitsdieMöglich-keitder„Vortragsfähigkeit“fürdiegesetzlichvorgeschriebenenvierJahrederent-sprechenden„Werbungskosten“.AndererseitswirddiemöglicheReduzierungderBemessungsgrundlagefürdieGewinnermittlungbeieinemVerkaufaufgrundderZuschreibungderAfA–fallsdieseimjeweiligenQuartalnichtnutzbarist–ver-schenkt.
DieBerücksichtigungdervortragsfähigenWerbungskostenunddieZuschreibungder nicht genutzten Abschreibungsbeträge hat unsere Programmierer vor eine gro-ßeHerausforderunggestellt,diesogelöstwurde,dasskeinemanuellenHandlun-gen notwendig sind, um die „Berücksichtigung“ zu sichern. Die entsprechenden„Überhänge“werdeninderdigitalenLösungderEAautomatischerfasstundindie„Entwurfs-Steuererklärung“eingepflegt.DamitistnatürlichauchdieBerücksichti-gunginderfinalenSteuererklärunggewährleistet.
HINWEIS:Sollte IhrspanischerSteuerberatersagen:„WirbrauchendiesesQuar-tal keine Steuererklärung einzureichen da keine Einnahmen vorliegen und damitauch keine Zahllast entsteht“, hat er Recht. Lassen Sie sich aber zur Sicherheitdie Berechnungen vorlegen, damit kontrolliert wird, ob die vortragsfähigen Wer-bungskostenunddienichtverbrauchteAfAfürdieBerechnungdesFolgequartalsfestgehaltenwurden.Solltedasnichtgeschehensein,kanndaswiebeschriebensignifikantesteuerlicheundsomitfinanzielleNachteileauslösen.
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6. Steuererklärung, Freigabe und Zahlung
Steuererklärung / Modelo 210
Zahlung
Frist -gerecht?
NeinJa
Wenn Frist für Bankeinzug überschritten
ist, muss die Überweisung manuell
mit NRC-Code beantragt werden
Zahlungsmethode
Übermittlung an das Finanzamt
Ablage im Mandantenordner
Mandantenordner ELO: Kaufvertrag, Erwerbskosten, NIE-Nummern, IBI-Bescheide, Unterlagen der
Versorgungsträger, Belege, Steuererklärungen, Anlageverzeichnis, EA-Berechnungstabellen…..
Strafe & Verzugszinsen bei
Fristüberschreitung
MandantKorrektur / Ergänzung
von Belegen ( Phase 2 und 3 )
Automatisierter Versand per E-Mail
oder WhatsApp
Bankanfrage / Zahlung /
NRC Code
Zahlung / Bankeinzug
Freigabe Mandant?
JaNein
EntwurfSteuererklärung
NachdemnunmehrallesteuerrelevantenDatenfürdenjeweiligenSteuerzeitraum–dasQuartal–erfasstsind,wirddie„Entwurfs-Steuererklärung“demMandantenzugesendet.DieZusendungwirdausdemdigitalenSystemherausautomatisiertper Mail oder WhatsApp vorgenommen. Der Mandant sieht dann einerseits die „Entwurfs-Steuererklärung“,kannaberauchüberseinengesichertenZugangüberunser„WuF-Portal“(genauereBeschreibungimnächstenKapitel)dieEinnahmen-und Werbungskostentabellen und das Anlageverzeichnis einsehen und kontrollieren.
ZudiesemVorganggehörtnebenderFeststellungderRichtigkeitauchdieFestle-gung,wiedieSteuergezahltwerdensoll.WenndieZahlungdererrechnetenSteuerautomatisierterfolgt–wasvonderBearbeitungherkostengünstigerist–,mussdieFreigabebisspätestens5TagevorAblaufderEinreichungsfristerteiltwerden.
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DannkanndieautomatisierteZahlungüberdasBankinstitutdesMandantenver-anlasst werden.
WirddieFristüberschritten,bedarfesderBeantragungeineseigenenindividuellenNRC-CodesbeiderBank.NursokanndanneinefristgerechteZahlungderSteuererfolgen.AndieserStelleweisenwirausVorsichtsgründennochmalsdaraufhin,dassesinSpaniennichtmöglichist,fürdieAbgabeoderZahlungFristverlänge-rungen zu erhalten.
WennderMandantdie„Entwurfs-Steuererklärung“überprüfthat,erhältdieEAeineentsprechende Nachricht über die Freigabe per Mail oder WhatsApp und reichtdann die finale Steuererklärung beim Finanzamt ein und veranlasst die ZahlungüberdasKontodesMandanten.
NachdemdiesefinalenSchritteerfolgtsind,erhältderMandanteineStatusmel-dungmitdemHinweis,dassallesordnungsgemäßerledigtundabgelegtwurde.DenEinreichungsnachweisüberdieSteuererklärungunddenZahlungsnachweisüberdiegezahlteSteuerkannderMandantdannübersein„WuF-Portal“einsehen.
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7. WuF-Portal
Info-Seite
Datenordner-Struktur
Login
Ändern weiter zum DatenordnerLogout
Deutscher Steuerberater
Übersicht Ihrer Daten
Adresse der Immobilie: CarredeCeur33,07010PalmaKaufdatum: 19.08.2014 Kaufpreis: 1.250.000,00€Bewohnbarkeitsbescheinigung: liegt vor (Link)Aktueller Buchwert:1.198.000,00€... ...
Daten der Bank
Kommunikation
Immobilie 1
Urkunden Verträge M210Selbstnutzung
Finanzamt Kataster M210Vermietung
Modelos
Rechnungen
Wohn- und Ferienvermietungsportal - WuF-Portal
Deutscher Wirtschaftsprüfer Mandant
NachdemwirindenvorherigenKapitelnhäufigdas„WuF-Portal“erwähnthaben,erläuternwirnunmehr,wassichdahinterverbirgt.BeidenfastvierzehnmonatigenArbeitenanderProgrammierung,derGestaltungundderOptimierungdergeschil-derten Prozessstrukturen und der Umstellung der organisatorischen Abläufe bei derEAwurdedenbeteiligtenMitarbeiterinnenundMitarbeiternderBegriff„Web-portalderWohn-undFerienvermietung“zulang.AusWohn-undFerienvermietungwurdeWuF,ausWebportalwurdePortal–undschonwarderBegriff„WuF-Portal“geboren und wird nunmehr einvernehmlich weiter verwendet.
Mit dem „WuF-Portal“ haben alle Beteiligten einen Echtzeitzugriff auf Informati-onenwiedenStanddesAuftragesoderdenInhaltderverwendetenDokumente.
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Sie sind per Knopfdruck im Bilde über die eingeleiteten Prozesse und den GradderAbarbeitung.PerStatusberichterhaltenSieInformationenüberdenStandderErledigung.
DieMandantschaftkannumfänglichnachvollziehen,wiediespanischeSteuerer-klärungerstelltunddieSteuererrechnetwurde.DerdeutscheSteuerberater,derinDeutschlanddie„AnlageV“fürdieMandantschafterstellenmuss,kannohnewei-tereNachfrageoderBeleganforderungbeiderMandantschaftdieSteuererklärunginDeutschlanderstellen.EbenfallsersichtlichsinddieDatenfürdie„AnlageAUS“,dieinDeutschlandeingereichtwerdenmuss,umdieAnrechnungderspanischenSteuer zu erreichen. Der deutsche Steuerberater kann sich dieTabellen mit deneindeutignummeriertenBelegenüberdieEinnahmenundWerbungskostenherun-terladenunddannalsDateider„AnlageV“fürjedeImmobiliegesondertbeifügen.ZusammenfassendhabendieMandantschaftundalleBeteiligten,dieZugriffzudem„WuF-Portal“erhalten,einenumfänglichen„Echtzeit-Datenpool“undkönnenmit völliger Transparenz die gesamten Prozesse nachvollziehen und kontrollieren.
AufdenfolgendenSeitenstellenwirdieFormularefürdiezuerstellendenSteuer-erklärungeninSpanienundDeutschlandvor.
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8. Deklarationsformulare
8.1 Steuererklärung„Modelo210“-Spanien
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8.2 EinkünfteausVermietungundVerpachtung-Deutschland
2016AnlV101NET 2016AnlV101NET
20161
Name / Gemeinschaft / Körperschaft
2Vorname
3 Steuernummer lfd. Nr.der Anlage
Anlage VzurEinkommensteuererklärung
zurKörperschaftsteuererklärung
zurFeststellungserklärung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung(Bei ausländischen Einkünften: Anlage AUS beachten)
25Einkünfte aus dem bebauten GrundstückLage des Grundstücks / der EigentumswohnungStraße, Hausnummer
4
Postleitzahl Ort
5
Angeschafft am
Fertig gestellt am
Veräußert / Übertragen amEinheitswert-Aktenzeichen
6 00 53
Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wirdganz oder teilweiseals Ferienwohnung genutzt7
1 = Ja2 = Nein
ganz oder teilweise an Angehörigezu Wohnzwecken vermietet
1 = Ja2 = Nein61 62
Gesamt-wohn-fläche
davon eigengenutzter oderunentgeltlich an Dritteüberlassener Wohnraum
davonals Ferienwohnunggenutzter Wohnraum
8 54 55 56m2 m2 m2
Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss weitere Geschosse
9
EUR
€ € € € 01 ,–Mieteinnahmenfür Wohnungen(ohne Umlagen)
10 Anzahl Wohnfläche Anzahl Wohnfläche Anzahl Wohnfläche Anzahl Wohnfläche
m2 m2 m2 m2
11 € € € € 02 ,–für andereRäume(ohne Umlagen /Umsatzsteuer)Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen)12 03 ,–
Anzahl Wohnfläche
m2
Umlagen, verrechnet mit Erstattungen (z. B. Wassergeld, Flur- u. Kellerbeleuchtung, Müllabfuhr, Zentralheizung usw.)
auf die Zeilen 9 und 11 entfallen13 04 ,–auf die Zeile 12 entfallen14 05 ,–
Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / verrechnete Mietkautionen / auf das Kalenderjahrentfallende Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen15 06 ,–Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw.16 07 ,–Vereinnahmte Umsatzsteuer17 09 ,–Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer18 10 ,–Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetzoder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse,Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen
Gesamtbetrag
19 €davon entfallen auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritteüberlassene Wohnungen lt. Zeile 8 – =€20 08 ,–
Summe der Einnahmen21 ,–Summe der Werbungskosten (Übertrag aus Zeile 50)22 ,––
Überschuss (zu übertragen nach Zeile 24)23 ,–=stpfl. Person / Ehemann /
Lebenspartner(in) A / GesellschaftEUR
Ehefrau / Lebenspartner(in) BEUR
Zurechnung des Betrags aus Zeile 2324 20 ,– 21 ,–Die Eintragungen in den Zeilen 25 bis 32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen.
Anteile an Einkünften aus(Gemeinschaft, Finanzamt und Steuernummer)1. Grundstücksgemeinschaft
stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A / Gesellschaft
EUREhefrau / Lebenspartner(in) B
EUR
25 856 ,– 857 ,–2. Grundstücksgemeinschaft
26 858 ,– 859 ,–allen weiteren Grundstücksgemeinschaften
27 854 ,– 855 ,–geschlossenen Immobilienfonds
28 874 ,– 875 ,–Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG
29 ,– ,–
2016
0031
0201
– Juli 2016 –
2016
1123
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2016AnlV102NET 2016AnlV102NET
Steuernummer, lfd. Nr. der Anlage
Andere Einkünfte
Einkünfte aus Untervermietung von gemietetenRäumen (Berechnung lt. gesonderter Aufstellung)
stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A / Gesellschaft
EUR
31 866 ,–
Ehefrau / Lebenspartner(in) BEUR
867 ,–Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauterGrundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen,von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten(lt. gesonderter Aufstellung)
32 852 ,– 853 ,–
Werbungskostenaus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5
Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für dasGebäude nur teilweise Werbungskosten sind
(siehe Anleitung zu den Zeilen 33 bis 49)
Gesamtbetrag
EUR
1
Ausgaben, die nicht mitVermietungseinkünften
zusammenhängen,wurden
durch direkteZuordnung
ermittelt
2
verhältnis-mäßig
ermittelt
3
AbzugsfähigeWerbungskosten
EUR
4
%Absetzung für Abnutzung für Gebäude(ohne Beträge in Zeile 34)
linear degressiv % wie2015
lt. ges.Erltg.33 30 ,–
Erhöhte Absetzungen nachden §§ 7h, 7i EStG, Schutzbaugesetz
wie2015
lt. ges.Erltg.34 31 ,–
Absetzung für Abnutzungfür bewegliche Wirtschaftsgüter
wie2015
lt. ges.Erltg.35 60 ,–
Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge)
36 33 ,–Geldbeschaffungskosten (z. B. Schätz-, Notar-, Grundbuchgebühren)
37 34 ,–Renten, dauernde Lasten (lt. gesonderter Einzelaufstellung)
38 35 ,–2016 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die
direkt zugeordnet werden können39 36 ,–×verhältnismäßig zugeordnet werden40 37 ,–
Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungs-aufwendungen (§§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV)Gesamtaufwand 2016
41 ,–davon2016 ab-zuziehen57
EUR
38 ,–
zu berücksichtigender Anteil aus 201242 39 ,–
aus 201343 40 ,–
aus 201444 41 ,–
aus 201545 42 ,–Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung,Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornstein-reinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl
46 52 ,–Verwaltungskosten
47 48 ,–Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an dasFinanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer48 58 ,–×Sonstiges
49 49 ,–
Summe der Werbungskosten (zu übertragen nach Zeile 22) ,–50
Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: in Zeile 50enthaltene Vorsteuerbeträge 59 ,–51
Zusätzliche Angaben
2016 vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Anschaffungs- /Herstellungskosten (lt. gesonderter Aufstellung)
stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A
Ehefrau /Lebenspartner(in) B
52 € €
2016
0031
0202
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2110-2017
8.3 AnlageAUS
2016AnlAUS141NET 2016AnlAUS141NET–Juli 2016–
20161
Name
2Vorname
3 Steuernummer lfd. Nr.der Anlage
Anlage AUSJeder Ehegatte / Lebenspartnermit ausländischen Einkünften hat eineeigene Anlage AUS abzugeben.
stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) AEhefrau /Lebenspartner(in) B
9
Ausländische Einkünfte und SteuernSteuerpflichtige ausländische Einkünfte, die in den Anlagen zur Einkommensteuererklärungenthalten sind und die im Quellenstaat nach dortigem Recht besteuert werden oder für die fiktiveausländische Steuern nach DBA anzurechnen sind– Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern –
101. Staat / Fonds
4
302. Staat / Fonds 503. Staat / Fonds
Einkünfte(einschließlich der Einkünftenach § 20 Abs. 2 AStG)– bei mehreren Einkunftsarten:Einzelangaben bitte lt. gesonderterAufstellung –5
Einkunftsquellen Einkunftsquellen Einkunftsquellen
Enthalten in Anlage(n)und Zeile(n)6
EUR EUR EUREinkünfte (einschließlich dergemäߧ3Nr.40und§3cAbs. 2 EStG steuerfreien Teile)7 07 ,– 27 ,– 47 ,–In Zeile 7 enthaltene Einkünfte,für die § 3 Nr. 40 und § 3cAbs. 2 EStG Anwendung finden
8 08 ,– 28 ,– 48 ,–In Zeile 7 abgezogeneausländische Steuernnach § 34c Abs. 2 EStG
9 13 ,– 33 ,– 53 ,–In Zeile 7 abgezogeneausländische Steuernnach § 34c Abs. 3 EStG
10 ,– ,– ,–
Anzurechnende ausländische SteuernEUR EUR EUR
für alle Einkunftsarten(ohne Beträge lt. Zeile 12)
11 09 ,– 29 ,– 49 ,–bei Einnahmen aus Invest-mentanteilen lt. Zeile 812 12 ,– 32 ,– 52 ,–In den Zeilen 11 und 12enthaltene fiktive auslän-dische Steuern nach DBA13 ,– ,– ,–
Die Eintragungen in den Zeilen 14 bis 20 sind nur in der ersten Anlage AUS vorzunehmen.
Pauschal zu besteuernde Einkünfte i. S. d. § 34c Abs. 5 EStGEUR
In Zeile 7 nicht enthaltene Einkünfte, für die die Pauschalierung beantragt wird14 800 ,–Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 12, 14 AStG (in den Anlagen G, KAP, L, S enthalten)Hinzurechnungsbetrag lt. Feststellung des Finanzamts (zuzüglich der anzurechnenden ausländischen Steuern lt. Zeile 16)
EURFinanzamt und Steuernummer Staat
15 801 ,–Auf Antrag nach § 12 Abs. 1 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung16 802 ,–Nach § 12 Abs. 3 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung17 803 ,–
Familienstiftungen nach § 15 AStG (in den Anlagen G, KAP [Zeile 60], L, S, V enthalten)Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung
EURBezeichnung, Finanzamt und Steuernummer
18 818 ,–Auf Antrag nach § 15 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 AStG anzurechnendeausländische Steuern lt. Feststellung19 819 ,–Nach § 15 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 3 AStG anzurechnende ausländische Steuernauf Zuwendungen einer ausländischen Familienstiftung lt. Feststellung20 820 ,–
2016
0031
4201
2016
1123
(V1)
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2210-2017
2016AnlAUS142NET 2016AnlAUS142NET
Steuernummer, lfd. Nr. der Anlage
Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG zu den Zeilen 4 bis 17 9aus dem Staat
1
nach§2aAbs.1
Satz 12
noch nicht ver-rechnete Verluste
1985 bis 20153
nicht ausgleichsfähigeVerluste / Gewinn-minderungen 2016
4
enthaltenin Anlageund Zeile
5
positiveEinkünfte
20166
enthaltenin Anlageund Zeile
7
Summe derSpalten 3, 4 und 6
8
31
EUR EUR EUR EUR1
Nr. EStG
32 2Nr. EStG
33 3Nr. EStG
34 4Nr. EStG
35 5Nr. EStG
Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt
Einkünfte i. S. d. § 32b EStG ohne steuerfreien Arbeitslohn lt. Anlage N Zeile 21 und / oder 23
aus dem Staat aus der Einkunftsquelle Einkunftsart Einkünfte
EUR
36 1 810 ,–37 2 811 ,–38 3 812 ,–39 4 813 ,–40 5 814 ,–
Summe der ausländischen Kapitalerträge, die im Inland dem gesonderten Steuertarif nach§ 32d Abs. 1 EStG unterlägen41 817 ,–
In den Zeilen 36 bis 40 enthaltene EUR
Gewinne aus gewerblichen Betriebsstätten, für die die Hinzurechnung nach § 2a Abs. 3Satz 3 und Abs. 4 i. V. m. § 52 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AuslInvGvorzunehmen ist
42 815 ,–außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG, soweit nicht in Zeile 42 enthalten43 816 ,–
Bei den in den Zeilen 36 bis 40 erklärten Einkünften handelt es sich in Zeile um ein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b EStG.44
Zu den Zeilen 36 bis 40: Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt eine Mitteilung über die Höhe der in Deutschland steuerfreienEinkünfte an den anderen Staat. Einwendungen gegen eine solche Weitergabe bitte als Anlage einreichen.
Nach DBA steuerfreie negative Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG
aus dem Staat
1
nach§ 2a Abs. 1
Satz 12
noch nicht ver-rechnete Verluste
1985 bis 20153
nicht ausgleichsfähigeVerluste / Gewinn-minderungen 2016
4
positiveEinkünfte
20165
Summe derSpalten 3 bis 5
6
positiveSumme
lt. Spalt. 6enthaltenin Zeile
7
45EUR EUR EUR EUR
1Nr. EStG
46 2Nr. EStG
47 3Nr. EStG
48 4Nr. EStG
49 5Nr. EStG
2016
0031
4202
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9. Hinweis auf unsere Veröffentlichungen
Mandantendepesche
Mallorca 2030 — Publikation der European@ccounting – Center of Competence®, 2te Ausgabe · Februar 2017
Mallorca 2030
Immobilienerwerb, Selbstnutzung und erfolgreiche Ferien- oder
Wohnungsvermietung bei ungewisser Rechtslage
Immobilieneigentum auf Mallorca entwickelt sich immer mehr zu einer nachhaltigen Vorsorge mit Fundament und hoher emotionaler Rendite. Die Vermeidung von Risiken
beim Aufbau und Erhalt dieses Fundaments ist die Zielsetzung unserer Publikation.
Mallorca behauptet sich wie ein Fels gegen alle Progno-sen, dieses Ur-Ferienziel der Nordeuropäer hätte den Zenith seiner Entwicklung überschritten und befände sich auf dem direkten Weg zum Abstellgleis. Schon
längst hat die Insel die vielzitierte „Monokultur des Touris-mus“ verlassen und diversifiziert, und zwar als alternativer Wohnsitz – nicht nur Alterswohnsitz – für mobile Europäer
und manche Nichteuropäer, die wenig andere Orte finden, an denen man bei angenehmem Klima urbanes Vergnügen mit Landleben verknüpfen kann und praktisch jederzeit eine Flugzeugverbindung zum Herkunftsland findet.
Logischerweise richtet sich auch der Blick von Investoren, die nach einem sicheren Territorium für ihre Gelder suchen, auf dieses Stück Land im Mittelmeer, das individuelle Lebens-qualität zum Massenprodukt gemacht hat. Inwieweit das zuviel ist und eigentlich schon wieder beschränkt werden sollte, und wenn ja, wie man das bewerkstelligen kann, ist nicht Thema dieser Veröffentlichung, obwohl im Fokus der öffentlichen Debatte. Wir konzentrieren uns auf die Umsetzungsebene, die genügend Probleme bietet. Tatsache ist nämlich, dass die Themen Immobilieneigentum und Vermietung für das deutschsprachige Publikum immer wichtiger werden, und
Tatsache ist zugleich, dass viele wesentliche Sachverhalte noch immer viel zu wenig bekannt sind.
Wir beziehen uns auf steuerliche Richtlinien, auf rechtliche Vorschriften und auch auf die Lehren der Praxis. Alle diese Bereiche bedienen wir mit der vorliegenden Veröffentlichung. Denn es gehört zu unseren Standarderlebnissen, dass unser erstes Beratungsgespräch mit einem möglichen Kunden in der Erkenntnis mündet: zu spät, der Immobilienkäufer hätte sich schon viel früher um diese Themen kümmern sollen, der Schaden ist angerichtet, nun können wir nur noch reparieren, aber nicht mehr aktiv gestalten und im Wissen um die Priori-täten des Kunden eine ideale Kauf- und Eigentumssstruktur erarbeiten.
Dabei spielt auch die beabsichtigte Nutzung der Immobilie hinein, und immer häufer lautet die Absicht: Vermieten, um die Ferienimmobilie ganz oder teilweise mit den daraus ent-stehenden Einnahmen zu finanzieren.
Nachdem die Nachfrage ungebrochen ist, was die Vermie-tung von Wohnobjekten in jeglicher Modalität betrifft, wird uns das Thema auf Jahre hinaus beschäftigen. Was dabei zu
Foto
: ©fin
callo
rca
„Immobilie auf Mallorca -Vorsorge mit Fundament.”
„Entweder man geht mit der Zeit, oder mit der Zeit geht man.“
EDITORIAL
Ein rechtliches Labyrinth 3Erwerbsvorgang, Erwerbsneben- kosten, Vermögen- & Erbschaftsteuer 4Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie 14Besteuerung der Wohn- und Ferienvermietung 18Besteuerung der touristischen Vermietung 24
AUTORENTEAM & ANSPRECHPARTNER
Kompetente Experten erklären Ihnen die Schlüsselthemen der Vermietung 62
Die neue Touristensteuer 26
Ordnungsgemäße Belege - Häufig gestellte Fragen 36
Steuererklärungen & Strafen 32
Steuerliche Behandlung in Deutschland 38
Unsere digitale Lösung 56
SPEZIALTHEMEN
BFH beerdigt die S.L.; Steuerliche Folgen eines Umzugs; Anzahlungsoptionen beim Kaufvertrag; Rechtsprüfung beim Hauskauf; Haftung des Bauherren 42Wettrüsten in Mallorcas Ferienfincas 54
UnserePaper:Lesen Sie hier!
Lust auf ZukunftSie wollen eine Ferien-Immobilie auf Mallorca erwerben? Sie sind als institutioneller
Investor auf die Insel gereist? Sie wollen hier unternehmerisch tätig werden? Lassen Sie sich von unseren Beiträgen und Ideen optimal beraten
Flüchtlingskrise, Terroranschläge, Korruption, Staats-verschuldung und expansive Geldpolitik: bei solchen Themen schmilzt die Zukunftsfreude wie eine Eisscholle auf dem Weg nach Süden. Dazu kommt die Tatsache,
dass wir schon bald in einer Welt leben, in der jedes Produkt, jede Dienstleistung und jeder Akteur permanent beurteilt wird. Und in der maximale Geschwindigkeit bei hundertpro-zentiger Qualität zum alles entscheidenden Kriterium wird.
Solche, wenig verheißungsvollen Szenarien führen häufig dazu, dass man sein Lebenskonzept auf den Prüfstand stellt. Dabei wird Heimat nicht mehr als unentrinnbares Schicksal, sondern als Willensentscheidung empfunden. Für viele wird die Wahl des Wohnortes zur rationalen Kalkulation, in der neben kulturellen und privaten Bindungen eben auch nackte wirtschaftliche Aspekte zählen. Mallorca kommt in vielen Fällen als eine neue (Zweit-) Heimat in Sicht. Motto: „Dass ich alt werde, kann ich nicht verhindern. Aber dass es bei schlechtem Wetter geschieht, das schon.“
Mallorca gilt als eine Insel der Ruhe, der Sicherheit, einer guten ärztlichen Versorgung, hoher Lebensqualität, fantasti-scher Flugverbindungen und ausgesprochen guter interna-tionaler Schulen mit tollen Zukunftschancen für die Kinder. Daneben führen die Finanzkrise und die Suche nach sinnvollen realwirtschaftlichen Investitionen ebenfalls verstärkt zum Erwerb einer Ferienimmobilie. Denn gerade Ferienhäuser oder Ferienwohnungen in beliebten Urlaubsregionen wie Mallorca können hohe Renditen abwerfen.
Doch sollte man sich bei seinem privaten oder geschäftli-chen Umzug nach Mallorca im Klaren sein, dass man damit einen fremden Rechts- und Kulturraum betritt. Diese Ver-öffentlichung soll demjenigen, der in beiden Staaten tätig ist - oder es beabsichtigt - einen Überblick über die Vermei-dung von Risiken verschaffen. Unsere Beiträge sind darauf
ausgerichtet, proaktiv zu handeln, um Risiken umfänglich zu betrachten und legal zu optimieren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen deutscher Investoren, und beschreiben Strategien zur Vermeidung von Risiken.
In unserer Mandantendepesche „Mallorca 2030“ finden Sie aber auch Meinungen und Beiträge von Fachautoren und Kolumnisten. Zum Beispiel über die Zukunftsaussichten der Tourismusbranche auf Mallorca. Um die hiesige Urlaubs-In-dustrie dreht sich die Insel wie die Erde um die Sonne. Verän-derungen in der Branche spiegeln über kurz oder lang auch alle anderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche Malllorcas wider.
ERWERB EINER FERIENIMMOBILIE
Dem Erwerbsvorgang einer Ferienimmobilie gebührt große Aufmerksamkeit. Durch mannigfaltige Gesetzesänderungen auf Mallorca werden fälschlicherweise Horrorszenarien ver-breitet, die den Erwerb als unattraktiv darstellen. Dem ist nicht so. Es bedarf nur einer ganzheitlichen und komplexen Optimierungsstruktur, die nicht nur den Erwerbsvorgang mit allen wichtigen rechtlichen und baurechtlichen Prüfungen einschließt, sondern auch alle anderen Lebenszyklen einer Immobilie:▶ STRUKTUR: Optimierte steuerliche (Einkommen-,
Erbschaft- und Vermögensteuer) Struktur, damit in
EDITORIAL
Meinung des Tourismus-ministeriums 3
INSTITUTIONELLE INVESTOREN
Dramatische Unterschiede der Steuerbelastung 20
SPEZIALTHEMEN
Güterstands-regelungen; Ansäs- sigkeit; EU-Er-bverordnung 38
PRIVATINVESTOR – PROBLEMSTELLUNG
Steuerreform; Grunderwerb-, Erbschaft- und Vermögensteuer 4LÖSUNGEN – WISSEN UND ERFAHRUNG
Unsere Lösung – Optimierte Struktur 14
AUTORENTEAM
Prof. Strunk & Heckschen; Stb. & RA. Karten, Bibiloni, Chernov, Fitzner, Vaquer, Pérez, Plattes 62
Mandantendepesche
Mallorca 2030 — eine Publikation der European@ccounting – Center of Competence®, Palma de Mallorca · Juni 2016
Castell de Bendinat
Mallorca 2030
Qualität ist die neue Lösung
UNSERE DIGITALE LÖSUNG
Unsere Lösung – Digitale Strukturen 26STEUERERKLÄRUNGEN & STRAFEN
Wichtige Steuer-erklärungen; Strafen und Zinsen 34
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Verdeckte Gewinn-ausschüttung; Pro-gressionsvorbehalt; Anrechnung; etc. 50WER SIND WIR?
Ansprechpartner & Dienstleistungs-angebot 58
Dieses Buch ist bei Amazon unter demSuchkriterium„Mallorca 2030“ erhältlich und als ePaper online zu lesen. Lesen Sie hier!
UnserePaper:Lesen Sie hier!
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Depesche: Wohn- und Ferienvermietung 4.0
European@ccountingCenter of Competence®
2410-2017
10. Ansprechpartner & Kontakt
Dipl. Kfm. Willi Plattes Andreu BibiloniAsesorFiscal-SteuerberaterAsesorFiscal-Steuerberater Geschäftsführer
Yevgen Chernov Antonio Mas ValbonaAsesorFiscal-SteuerberaterAsesorFiscal-Steuerberater
Esperanza Arévalo Rubert Marina Isern BestardAsesoraFiscal-SteuerberaterinAsesoraFiscal-Steuerberaterin
Daniel Cumberlege Dittlinger Yvonne PlattesAsesorFiscal-SteuerberaterLeiterinGestoria-Geschäftsführerin
Maike Balzano Thomas FitznerAssistentinderGeschäftsführungAssistentderGeschäftsführung GestoríaSteuern
Kontakt: [email protected]
European@ccountingCenter of Competence®
ComplejoCanGranadaCamídelsReis308,TorreA,2°
E-07010PalmadeMallorca
Int.Tax:ES-B57034811®Marca Communitaria
Registromercantil:Mallorcatomo1767,libro0,folio75,seccion8,
hojaPM-36084
www.europeanaccounting.net
European@ccountingCenter of Competence®
„Wir fühlen uns nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun.”
MitsiebenBerufsträgernund45Kolleginnen / Kollegensindwir Ihr deutschsprachiger Partner auf Mallorca.
©Ta
shat
uvan
go,F
otol
ia.c
om