LEHRBUCH DES SCHWEIZERISCHEN
STRAFRECHTS
ALLGEMEINER TEIL
VON
DR. ERNST HAFTER ORD. PROFESSOR DER RECHTE IN ZVRICH
1926 VERLAG VON JULIUS SPRINGER· BERLIN
ISBN-13: 978-3-642-93987-7 e-ISBN-13: 978-3-642-94387-4 DOI: 10.10071978-3-642-94387-4
ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER üBERSETZUNG IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN.
SOFTCOVER REPRINT OF THE HARDCOVER 1ST EDITION 1926
Vorwort. Seit mehr als 30 Jahren arbeiten wir an einem einheitlichen schweize
rischen Strafgesetzbuch. Vor dem Weltkrieg schien die Erreichung des Ziels in greifbare Nähe gerückt und auch in den Jahren 1914-1918 hatten wir in unserem vom Krieg verschonten Lande das Glück, die Arbeit fördern zu können, Seitdem aber ist ein gewisser Stillstand eingetreten. Die parlamentarischen Arbeiten an dem am 23. Juli 1918 der Bundesversammlung vorgelegten Entwurf eines schweizerischen Strafgesetzbuches schreiten nur langsam vorwärts. Die von föderalistischen Gedanken getragene Opposition gegen ein einheitliches schweizerisches Strafrecht tritt verstärkt hervor. So wird noch eine Reihe von Jahren vergehen, bis die Rechtseinheit erreicht, daß das umfassende eidgenössische Gesetzbuch in Kraft getreten sein wird.
Solange gelten neben den bereits bundesrechtlich geordneten Teilen die 25 verschiedenen kantonalen Strafrechte. Ihre Vielgestaltigkeit ist so groß, daß der Einzelne kaum zur völligen Beherrschung des Ganzen gelangt. Vor allem scheint es kaum möglich, im Rahmen eines Lehrbuchs den Besondern Teil der schweizerischen Strafrechte zu einer vertieften und einheitlichen Darstellung zu bringen. Anders steht es mit den allgemeinen Lehren. Trotz des Reichtums der kantonalen Verschiedenheiten bestehen heute in vielen strafrechtlichen Grundfragen übereinstimmende Anschauungen. Daran haben Praxis, Gesetzgebung und Wissenschaft der letzten Jahrzehnte in gleichem Maße ihr Verdienst.
Schon heute hat die Nebenstrafgesetzgebung des Bundes einen bedeutenden Umfang. Das Bundesgericht - als Kassationshof in Strafsachen und weiter bei Beurteilung staatsrechtlicher Rekurse - hat zu zahlreichen Fragen des Strafrechtes, insbesondere des Allgemeinen Teils, sich ausgesprochen und ist in einzelnen Punkten zu einer maßgebenden, auch in der kantonalen Rechtsprechung beachteten Praxis gelangt.
Bundes- und kantonale Strafgesetzgebung der letzten 30 Jahre standen unter dem immer deutlicher werdenden Einfluß der an den eidgenössischen Entwürfen geleisteten Arbeit. Ich hoffe, an manchen Stellen dieses Buches den Nachweis für diese Behauptung erbracht zu haben.
Vor allem aber hat die Beschäftigung mit den eidgenössischen Entwürfen die schweizerische Strafrechtswissenschaft gefördert. Nicht nur nach ihrem Umfang, auch nach ihrem Gehalt verdient heute die schweize-
VI Vorwort.
rische Strafrechtsliteratur Beachtung. Sie ist in der Schweiz und im Ausland vielfach zu wenig bekannt. Ich habe sie mit dem Streben, eine gewisse Vollständigkeit zu erreichen, zu verarbeiten gesucht.
Der Plan dieses Buches war damit gegeben. Es will ein Lehrbuch sein, das zunächst die geltenden schweizerischen
Rechte zu dogmatischer Darstellung bringt. Daneben aber soll es, unter stetem Hinweis auf die eidgenössischen Entwürfe, die Fülle der kriminalpolitischen Fragen zur Erörterung bringen.
Die Bearbeitung des Besondern Teils behalte ich mir für die Zeit der erreichten Rechtseinheit vor.
Kilchberg bei Zürich, im April 1926.
E. HaUer.
Inhaltsverzeichnis.
Grundlagen. Erster A bschni tt.
Strafrecht und Strafgesetz. § 1. Aufgaben des Strafrechts . . . . . . . . . . . . . . S. 1
I. Strafrecht, Strafprozeßrecht, Strafvollzugsrecht. 11. Politische und kulturelle Aufgabe des Strafrechts. Ziele der Kriminalpolitik.
§ 2. Das Strafgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4 I. Strafgesetz. Eigentliche Strafrechtssätze. H. Blankett- oder
Rahmengesetz. IH. Uneigentliche Strafrechtssätze. IV. Strafverordnungen und Staatsverträge. V. Die hinter dem Strafgesetz stehenden Normen.
§ 3. Stellung des Strafgesetzes in der Rechtsordnung . . . . S. 7 I. Das Strafrecht öffentliches Recht. Privatrechtliche Wirkungen
des Verbrechens. 11. Subsidiäre, komplementäre Natur des Straf-rechts.
§ 4. Keine Strafe ohne Gesetz. Analogie. Auslegung des Strafgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 10
I. Keine Strafe ohne Gesetz. H. Analoge Rechtsbildung im Straf-recht. IH. Auslegung, insbesondere ausdehnende Interpretation.
§ 5. Gewohnheitsrecht. Besonderheiten im schweizerischen Straf-recht ........................ S. 15
I. Ausschluß des Gewohnheitsrechtes für die Bildung neuer Straftatbestände. Aufhebendes Gewohnheitsrecht. 11. Die Verhältnisse in den Kantonen ohne StGB. (Uri und Nidwalden).
§ 6. Quellen und Literatur des schweizerischen Strafrechts S. 18 I. Strafgesetzbücher. Nebenstrafgesetzgebung. Der eidgenössische
Strafgesetzentwurf. H. Quellen, Gesetzesausgaben, Kommentare. Eidgenössische Strafgesetzentwürfe. IH. Umfassende Darstellungen. IV. Zeitschriften und Spruchsammlungen.
§ 7. Das schweizerische Strafrecht im Überblick. genössische Stralgesetzentwurf . . . . . . .
Der eid.... S. 26
I. Abhängigkeit und Selbständigkeit des schweizerischen Strafrechts. 11. Überblick über die schweizerischen Rechte nach der Zeit ihrer Entstehung und nach den mitspielenden Einflüssen (helvetisches StGB., deutsche Partikulargesetzgebung, deutsches StGB., eidgenössische Entwürfe). II!. Strafrechtsvereinheitlichung und Strafrechtsreform. Die eidgenössischen Entwürfe.
VIII Inhaltsverzeichnis.
§ 8. Bundesrecht und kantonales Recht . . . . . . . . . . S. 33 I. Gesetzgebungsgewalt der Kantone. Bundesrechtliche Beschrän
kungen. 11. Verhältnis zwischen Bund und Kantonen auf Grund von Art. 64 bis der BV. 111. Bundesrecht bricht kantonales Recht.
§ 9. Verhältnis zwischen den Strafgesetzbüchern und der Nebenstrafgesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 38
I. Allg. Teil des BStG. und Nebenstrafgesetze des Bundes. 11. Allg. Bestimmungen des BStG. und kantonale Nebenstrafgesetze. 111. Allg. Teil der kantonalen StGB. und kantonale Nebenstrafgesetze.
Zweiter Abschnitt.
Bereich des Strafgesetzes. § 10. Zeitliche Geltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 42
I. Lex posterior derogat priori. Grundsätzlicher Ausschluß der Nachwirkung alten Rechts und der Rückwirkung neuen Rechts. 11. Der Satz vom mildern Gesetz. 111. Seine Durchführung. IV. Der Satz vom mildern Gesetz im Strafprozeß- und im.Strafvollstreckungsrecht. V. Nichtanwendung bei sichernden Maßnahmen.
§ 11. Räumliche Geltung . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 47 I. Das sog. internationale (interkantonale) Strafrecht. 11. Grund
sätze: Territorialprinzip; Realprinzip; Heimatprinzip (aktives Personalitätsprinzip), insbesondere das stellvertretende Strafrecht; Universalitätsprinzip (Weltrechtsprinzip). 111. Auslieferung.
§ 12. Fortsetzung. Die schweizerische Gesetzgebung. Der eid-genössische Entwurf. ................ S. 53
I. Bundesrecht. 11. Kantonale Rechte. 111. Der eidgenössische Entwurf.
§ 13. Persönliche Geltung. . . . . . . . . . . . . . . . . S. 58 I. Grundsatz: Allgemeine Gültigkeit der Strafgesetze für jeder
mann. 11. Ausnahmen auf Grund des Völkerrechts. 111. Ausnahmen auf Grund des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen. Militärstrafrecht. IV. Hinweis auf die parlamentarische Immunität.
Die allgemeinen Lehren des Strafrechts. Erster Teil.
Verbrechen und Rechtsbrecher. Erster Abschnitt.
Die Elemente des Verbrechensbegriffes. Erstes Kapitel.
Das Verbrechen ein menschliches Verhalten. § 14. Der Mensch als Täter. Das sog. Körperschaftsdelikt . . . S. 63
I. Nur der Mensch ist Täter. 11. Delikts- und Straffähigkeit der Körperschaft? 111. Das Problem in der schweizerischen Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Inhaltsverzeichnis. IX
§ 15. Menschliches Verhalten. Begehung. Unterlassung ... S. 67 I. Die Begriffe Handlung und Verhalten. 11. Begehungsverbrechen.
111. Unterlassungsverbrechen (echte und unechte U.-V.).
§ 16. Lehre vom Kausalzusammenhang. . . . . . . . . . . S. 72 I. Naturwissenschaftlicher und juristischer Ursachenbegriff. 11. Die
juristische conditio sine qua non. 111. Theorie von der adäquaten Verursachung. IV. Kausalzusammenhang und Unterlassungsverbrechen. V. Die sog. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs. VI. Rechtsprechung.
§ 17. Ort und Zeit der Verbrechensverübung . . . . . . . . S. 78 I. Distanzverbrechen. 11. Handlungs- oder Tätigkeitstheorie.
Erfolgstheorie. Zwischenwirkungstheorie. Ubiquitätstheorie. 111. Neue bundesgerichtliche Rechtsprechung. Neue Gesetze und Entwürfe. IV. Einzelfragen: Versuch; Teilnahme. Begehungsort bei Preßdelikten. V. Zeitpunkt der Verbrechensverübung im be-sondern.
Zweites Kapitel.
Das Verbrechen ein rechtswidl'iges Verhalten. § 18. Rechtswidrigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 84
I. Der allgemeine Rechtswidrigkeitsbegriff. 11. Strafrechtswidrig-keit. 111. Rechtswidrigkeit als Erfordernis des Straftatbestandes. Die besondere Hervorhebung in einzelnen Tatbeständen.
§ 19. Einteilung der Verbrechen.. . . . . . . . . . . . . . S. 88 I. Zusammenhang mit der Rechtswidrigkeit. 11. Verbrechen,
Vergehen, Übertretungen. 111. Verletzungs-(Erfolgs-)delikte, Gefährdungsdelikte. Weitere Einteilungen.
Drittes Kapitel.
Das Verbrechen ein schuldhaftes Verhalten. § 20. Der Schuldbegriff . • . . . . . . . . . . . . . . . . S. 92
I. Die Frage nach der menschlichen Schuld. 11. Die verschiedenen Auffassungen und ihre Konsequenzen. 111. Das Ziel: die Verfeinerung der Schuldlehre.
§ 21. Erfolgshaftung und Schuldhaftllng . . . . . . . . . . S. 97 I. Keine Strafe ohne Schuld. 11. Überreste der Erfolgshaftung
(die durch den Erfolg qualifizierten Delikte; Schuldfrage im Übertretungs-S tR. ; Schuldpräsumptionen).
§ 22. Zurechnungsfähigkeit. Zurechenbarkeit . . . . . . . . S. 101 . I. Zurechnungsfähigkeit als Schuldvoraussetzung. Unterschied
gegenüber der zivilrechtlichen Urteilsfähigkeit. 11. Relativität. 111. Vermutung der Zurechnungsfähigkeit. IV. Gesetze. V. Zurechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Deliktsbegehung. Actio libera in causa. VI. Zurechenbarkeit.
§ 23. Die Schuldformen im Allgemeinen . . . . . . . .' . . S. 106 I. Ihre Entwicklung. 11. Strafbarkeit vorsätzlicher und fahr
lässiger Delikte, insbesondere bei Übertretungen? 111. Schuld und Zufall.
x Inhaltsverzeichnis.
§ 24. Schuldform des Vorsatzes . . . . . . . . . . . . . . S. 108 I. Gruppierung der Gesetze. H. Rechtsprechung. IU. Der all
gemeine Vorsatzbegriff (Willens- und Vorstellungstheorie ). IV. Vorsatzarten (Absicht, direkter Vorsatz, eventueller Vorsatz).
§ 25. Schuldform des Vorsatzes. Fortsetzung . . . . . . . . S. 114 I. Bestimmter, unbestimmter Vorsatz. 11. Der Vorsatz erstreckt
sich nicht auf Momente, die nicht zum Tatbestand gehören. JII. Bewußtsein der Rechts-(Pflicht- )widrigkeit als Vorsatzmerkmal. IV. Präzisierung.
§ 26. Schuldform der Fahrlässigkeit . .. ....... S. 119 I. Begriff (bewußte und unbewußte Fahrlässigkeit). 11. Objektive
Umstände und persönliche Verhältnisse alsPrüfungsmaßstab. IU. Gesetze und Rechtsprechung. IV. Allgemeine Bestimmungen über die Bestrafung der Fahrlässigkeit.
Zweiter Abschnitt.
Weitere Voraussetzungen für die Entstehung des Strafanspruches.
§ 27. Die sog. Strafbarkeitsbedingungen ... . . . . . . . S. 123 I. Sie sind vom DeIiktstatbestand unabhängige Umstände. II.Fol
gerungen. IU. Die Prozeßvoraussetzungen (Ermächtigungsdelikte).
§ 28. Strafantrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 125 I. Begründung und rechtliche Natur. U. Gesetzgebung, Rechtspre-
chung und Literatur. UI.Folgerungen aus dem materiellrechtlichen Charakter des Strafantrages. IV. Ausgestaltung. V.Privatstrafklage.
Dri tter Abschnitt.
Ausschluß von Rechtswidrigkeit, Schuld und Strafbarkeit. Vorbemerkung ..................... S. 134
Erstes Kapitel.'
Fehlen der Rechtswidrigkeit. § 29. Notwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 135
I. Begriff. Verhältnis zwischen Zivil- und Strafrecht. 11. Ausgestaltung: gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff; Notwehrhilfe; geschützte Rechtsgüter; Art der Abwehr, Proportionalität; Aberration. IH. Überschreitung der Notwehr. IV. Anzeigepflicht. V. Das Notwehrrecht.
§ 30. Notstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 144 I. Begriff. Verhältnis zwischen Zivil- und Strafrecht. H. Ausge
staltung: unmittelbare Gefahr; Notstandshilfe; geschützte Rechtsgüter; verschuldete und unverschuldete Gefahr; Art der Gefahrabwendung, Proportionalität. IU. Überschreitende Notstandshandlung. IV. Anzeigepflicht. V. Das Notrecht.
§ 31. Andere Rechtfertigungsgründe . . . . . . . . . . . . S. 152 I. Selbsthilfe außer Notwehr und Notstand. H. Amtshandlungen.
IU. Anderweite Berechtigungen: Erziehungs- und Zuchtgewalt; sog. Berufsrechte. IV. Art. 31 des eidgenössischen E.
Inhaltsverzeichnis. XI
§ 32. Einwilligung des Verletzten und Selbstverletzullg' S. 161 I. Der Satz: volenti non fit injuria. H. Seine Tragweite. IH.
Selbstverletzung ; Selbstmord, Anstiftung und Beihilfe dazu.
Zweites Kapitel.
Fehlen der Schuld. Verminderte Schuld.
§ 33. Unzurechnungsfähiglwit . . . . . . . . . . . . . . . S. 166 I. Unzurechnungsfähigkeit ein Entschuldigungsgrund. H. Gesetz
gebung, Rechtsprechung, Literatur. Biologische, psychologische Bestimmung; gemischte Methode. HI. Pathologischer Dauerzustand; vorübergehender Zustand. Selbstverschuldete Trunkenheit und andere Betäubungszustände.
§ 34. Verminderte Zurechnungsfähigkeit . . . . . . . . . . S. 170 I. Juristische Wertung. 11. Gesetzgebung. IH. Kantone ohne
Bestimmungen. IV. Art. 11 des eidgenössischen E. V. Maßnahmen gegenüber dem vermindert Zurechnungsfähigen.
§ 35. Zwang. Befehl des Vorgesetzten . . . . . . . . . . . S. 173 I. Handeln unter Zwang und Notstand. 11. Gesetzgebung. IH. Vis
absoluta, vis compulsiva. IV. Entschuldigung, Strafmilderung. V. Befehl des Vorgesetzten. Gesetzgebung, insbesondere das MiIStR. VI. Konsequenzen.
§ 36. Irrtum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 178 I. Begriff. 11. Tatirrtum. IH. Unwesentliche Irrtumsfälle (Irrtum
im Objekt, Abirrung). IV. Zurechnung zur Fahrlässigkeit. V. Rechtsirrtum. Der Satz error juris nocet. VI. Seine Entwicklung. Seine Unhaltbarkeit. VII. Gleichstellung von Tat- und Rechtsirrtum.
Drittes Kapitel.
Straflosigkeit trotz rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens.
§ 37. Immunität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 184 I. Begriff. 11. Parlamentarische Immunität. IH. Gesetzgebung.
IV. Immunität als persönlicher Strafausschließungsgrund. Konsequenzen. V. Kritik.
§ 38. Andere Fälle . . . . . . . . .......... S. 188 I. Straflosigkeit in Einzelfällen. 11. Das Absehen von Strafe in
besonders leichten Fällen.
Vierter Abschnitt.
Die VerbrechellSformell. Erstes Kapitel.
Versuch. § 39. Vollendung, Versuch, Vorbereitung . . . . . . . . . . S. 190
I. Gesetzliche Umschreibung des Versuchsbegriffs. 11. Vollendung. IH. Gestaltung des Versuchsbegriffs. Versuch bei zusammen-
XII Inhaltsverzeichnis.
gesetzten Delikten, bei Unterlassungsdelikten. IV. Vorbereitungs. handlungen. V. Sog. qualifizierter Versuch.
§ 40. Strafbarkeit des Versuchs .............. S. 196 1. Versuch als Gefährdung. 11. Gesetzgebung: Versuch einer
Übertretung, eines Verbrechens oder Vergehens. III. Mildere Bestrafung. IV. Unvollendeter und vollendeter Versuch. Fehlgeschlagenes Verbrechen. Eidg. E. V. Strafzumessung.
§ 41. Untauglicher Versuch ... S.201 1. Fälle. Untauglicher Versuch und Mangel am Tatbestand.
Wahnverbrechen. 11. Grundsätzliche Lösungen. IH. Geltende Rechte. IV. Eidg. E. und Freiburg.
§ 42. Rücktritt vom Versuch und tätige Reue ........ S. 206 1. Der rechtspolitische Gedanke. H. Geltende Rechte. IH. Frei
willigkeit. IV. Eidg. E.
Vorbemerkung.
§ 43. Täterschaft.
Zweites Kapitel.
Täterschaft und Teilnahme. . ..... S.209
. ..... S.21O 1. Direkte Täterschaft. II. Mittelbare Täterschaft. IH. Be
handlung des Täters.
§ 44. Mittäterschaft. . . . ... S. 213 1. Begriff. Abgrenzung gegenüber der Beihilfe. II. Komplott
und Bande.
§ 45. Anstiftung • . . . . . . . . . .... S.217 1. Begriff. Anstiftungsmittel. 11. Anstiftung als Urheberschaft
oder als unselbständige Teilnahme. IH. Anstiftungsversuch. IV. Exzeß. V. Einzelfragen: Anstiftung zum Sonderdelikt; Agent provocateur; sog. qualifizierte Anstiftung.
§ 46. Beihilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 222 1. Begriff. II. Beihilfe und Mittäterschaft. Beihilfearten: Psy
chische, physische Beihilfe. II1.Behandlung des Gehilfen. IV. Einzelfragen: Beihilfe zum Sonderdelikt; Beihilfeversuch; sog. qualifizierte Beihilfe.
§ 47. Begünstigung. . . . . • . . . . . . . . . . . . . . S. 226 1. Stellung im System. Begriff. II. Personen- und Sachbegün
stigung. Nichthinderung beabsichtiger Verbrechen. Nichtanzeige von Verbrechen. Privileg bei Begünstigung verwandter und nahestehender Personen. II1. Behandlung der Begünstigung. IV. Eidg. E. u. Freiburg.
§ 48. Berücksichtigung besonderer persönlicher Verhältnisse. . S. 233 1. Folgerungen aus der Teilnahmelehre. Die einer besondern
Ordnung bedürftigen Fälle. 11. Gesetzgebung.
Inhaltsverzeichnis. XIII
Zweiter Teil.
Strafen und sichernde Maßnahmen. Erster A bschni tt.
Abgrenzungen. Grundzüge der Kriminalpolitik. § 49. Strafe und sichernde Maßnahme . . . . . . . . . . . S. 237
I. Strafbegriff. 11. Herkunft und Bereich der sichernden Maßnahmen. III. Maßnahmenbegriff. Maßnahmensystem. IV. Konsequenzen bei der Durchführung der Maßnahmen.
§ 50. Der heutige Stand der Kriminalpolitik. . . . . . . . . S. 244 I. Schulenstreit in der Schweiz. Straf theorien. II. Scheidung
zwischen straffähigen und nichtstraffähigen Rechtsbrechern. III. Allgemeine Strafzwecke (Bewährung der Rechtsordnung, Verbrechensbekämpfung). IV. Besondere Strafzwecke (General- und Spezialprävention). V. Zwecke der sichernden Maßnahmen. VI. Das Vergeltungsproblem.
Zweiter Abschnitt.
Das Strafensystem. § 51. Vorbemerkungen ....... S.253
I. Umgrenzung des Strafensystems. 11. Haupt- und Nebenstrafen. III. V erbrechens-(V ergehens-) und Übertretungsstrafen.
Erstes Kapitel.
Hauptstrafen. § 52. Todesstrafe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 255
I. Verfassungsrechtliche Grundlage. 11. Ordnung im Bund und in den Kantonen. III. Vollstreckung. IV. Eidg. Entwürfe. V. Ablehnung der Todesstrafe.
§ 53. Freiheitsstrafen im allgemeinen . . . . . . . . . . . . S. 260 I. Übergewicht der Freiheitsstrafen. Zustände in der Schweiz.'
II. Überblick über das geltende Recht. III. Durchführung in denKan-tonen.
§ 54. Zuchthaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 264 I. Kennzeichnung. II. Schärfungen. III. Sog. Ehrenfolgen.
Zivilrechtliche Wirkungen.
§ 55. Arbeits- oder I{orrektionshaus . . ..... S.267 I. Kennzeichnung. II. Schärfungen. III. Sog. Ehrenfolgen.
Zivilrechtliche Wirkungen.
§ 56. Gefängnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 268 I. Kennzeichnung. Kurzzeitige Freiheitsstrafen. II. Schärfungen.
III. Sog. Ehrenfolgen. Zivilrechtliche Wirkungen. IV. Berechnung der Freiheitsstrafen.
§ 57. Raft ...... . . ..... S.271 I. Kennzeichnung. 11. Schärfungen.
XIV
§ 58.
Inhaltsverzeichnis.
Die den Sfrafinhalt bestimmenden Grundsätze über den Vollzug der Freiheitsstrafen. Bedingte Entlassung . . . S. 272
I. Vollzugsbestimmungen und StGB. 11. Progressivsystem. IH. Bedingte vorzeitige Entlassung. Schutzaufsicht.
§ 59. Freiheitsstrafensystem des eidgenössischen Entwurfes . . . S. 278 I. Verfassungsrechtliche Grundlage. H. Die einzelnen Freiheitsstra-
fen. IH. Ehrenfolgen. IV. Vollzugsgrundsätze des E. V. Landwirtschaftliche Anstalten. Einheitsstrafe.
§ 60. Geldbuße. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 282 I. Strafcharakter der Buße. H. Strafrahmen. IH. Einzelregeln
geltender Rechte. IV. Anfall und Verwendung der Bußen. V. Vollzug. Umwandlung unerhältlicher Bußen. VI. Reformen (Zürich und eidg. E.).
§ 61. Eingrenzung. Hausarrest. Verweis . ... S.291 I. Strafen an der Freiheit, an der Ehre. H. Eingrenzung. IH. Haus
arrest. IV. Verweis.
Zweites Kapitel.
Nebenstrafen. § 62. Landesverweisung. . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 294
I. Kennzeichnung. Verhältnis zum Bundesstaatsrecht. 11. Geltende Rechte. IH. Verweisung als Ersatzstrafe. IV. Verwaltungsrechtliche Ausweisung. V. Verweisungsbruch. VI. Eidg. E. Landesverweisung als sichernde Maßnahme.
§ 63. Polizeiaufsicht ............ S.299 I. Strafe an der Freiheit oder Sicherungsmaßnahme ? 11. Geltende
Rechte. IH. Ersatz durch andere strafrechtliche Mittel.
§ 64. Wirtshausverbot. . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 301 I. Strafe an der Freiheit. Ehrenminderung. Strafe und Ver
waltungsmaßregel. 11. Geltende Rechte: Umfang des Verbotes; Dauer; Publikation; Übertretung. IH. Eidg. E. Entwicklung zur sichernden und fürsorglichen Maßnahme.
§ 65. Einziehung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 304 I. Strafe am Vermögen oder Sicherungsmaßnahme ? 11. Recht
sprechung des Bundesgerichtes. IH. Bundes- und kantonale Rechte. IV. Besondere kantonale Ordnungen. Eidg. E. V. Verfall von Geschenken und andern Zuwendungen.
§ 66. Einstellung in der bürgerlichen Rechtsfähigkeit. . . . . S. 309 I. Nebenstrafe. 11. Vorkommen als Hauptstrafe. IH. Inhalt der
bürgerlichen Rechtsfähigkeit. Die der Aberkennung unterliegenden Berechtigungen. IV. Wirkungen. Gänzliche und teilweise Einstellung. V. Einzelpunkte: Einstellung von Ausländern, Unmündigen, Frauen. Interkantonale und internationale Wirkung. VI. Eidg. E. Frage der Abschaffung der Ehrenstrafen. Entwicklung zur sichernden Maßnahme.
Inhaltsverzeichnis. XV
§ 67. Amtsentsetzung und Einstellung im Amte. . . . . . . S. 317 I. Strafen an der staatsbürgerlichen Ehre. Geltende Rechte. Vor
kommen als Hauptstrafe. II. Eidg. E. Einstellung als Disziplinarmaßnahme. Entwicklung der Amtsentsetzung zur sichernden Maßnahme.
§ 68. Berufs- und Gewerbeverbot. . . . . . . . . . . . . . S. 319 I. Der in dem Verbot liegende Maßnahmengedanke. II. Geltende
Rechte: Umfang des Verbotes; fakultative Verhängung; Dauer; Nebengesetzgebung; Verhältnis zu BV. Art. 31 (Handels- und Gewerbefreiheit). III. Eidg. E.
§ 69. Entziehung der elterlichen Gewalt und der Vormundschaft S.322 I. Der Maßnahmengedanke des Kinderschutzes. II. Geltende
Rechte und eidg. E. III. Verhältnis zu den familienrechtlichen Entzugsbestimmungen.
§ 70. UrteilsveröUentlichung . . . . . . . . . . . . . . . . S. 324 I. Ehrenstrafe. Maßnahmencharakter . II. Geltende Rechte:
Nebenstrafe. Bedeutung in der Nebenstrafgesetzgebung. III. Eidg. E.
Drittes Kapitel.
Ergänzungen des Strafensystems. § 71. Strafumwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 327
I. Als korrigierende Ergänzung des Strafensystems. II. Besondere Arten der Umwandlung: von Bußen in Freiheitsentziehung, von Freiheitsentziehung in Landesverweisung, durch Begnadigung. III. Umwandlung wegen Unmöglichkeit der Vollstreckung, wegen Krankheit usw., bei Wohlverhalten. IV. Die Abschaffung des Institutes.
§ 72. Bedingte Verurteilung. Bedingter Straferlaß ...... S. 331 I. Rechtsnatur und Grundgedanken. II. Amerikanisch-eng
lisches Probation-System. Belgisch-französisches System der b. V. III. Schweizerische Rechte. IV. Bedingte Verurteilung und bedingter Straferlaß. Bedingte Begnadigung. V. B. V. bei Vergehen und Übertretungen, bei Bestrafung mit Buße, bei Nebenstrafen, bei sichernden Maßnahmen. VI. Persönliche Voraussetzungen. VII. Probezeit. Erteilung von Weisungen. Stellung unter Schutzaufsicht. VIII. Bewährung und Nichtbewährung. Widerruf.
Dritter Abschnitt.
Strafmaß. Straffindung und -zumessung. § 73. Strafmaße. . . . .. S.342
I. Absolut und relativ bestimmte Strafmasse (Strafrahmensystem). II. Unbestimmte Strafmasse und unbestimmte Urteile.
§ 74. Grundregeln der Strafzumessung ........... S. 344 I. Strafzumessung als richterliche Aufgabe. II. Straferhöhungs-
und Strafminderungsgründe. Strafänderung : Milderung und Schär-fung.
XVI Inhaltsverzeichnis.
§ 75. Juristische Hilfsmittel bei der Straffindung. . . . . . . S. 346 1. Verbrechenseinheit : Dauerverbrechen, fortgesetztes Verbrechen,
Kollektiv- (gewohnheits-, gewerbs- und geschäftsmäßige) Verbrechen. H. Folgerungen. IH. Unechte Gesetzeskonkurrenz : Spezialität und Konsumtion. Abgrenzung gegenüber der Idealkonkurrenz.
§ 76. Zumessung innerhalb des ordentlichen Strafrahmens . . S. 352 1. Systeme der geltenden Rechte. 11. Besondere Fälle: Bemessung
der Bußen, Nebenstrafen, Anrechnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Zumessungsregeln bei einzelnen Delikten. IH. Eidg. E.
§ 77. Strafmilderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 356 1. Erweiterung des ordentlichen Strafrahmens nach unten. 11. Gel-
tende Rechte: Allgemeine und einzelne Milderungsggründe. Das welsche System der circonstances attenuantes. IH. Eidg. E.
§ 78. Rückfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 360 1. Begriff. H. Geltende Rechte: Besonderer und allgemeiner
Rückfall. Voraussetzungen. IH. Rückfallsverjährung. IV. Auswir-kung (Strafschärfung). V. Eidg. E.
§ 79. Ideal- und Realkonkurrenz. . . . . . . . . . . . . . S. 364 1. Abgrenzungen. 11. Geltende Rechte: Schärfungsprinzip, Ab
sorptionsprinzip, Kumulationsprinzip. Zusatzstrafe. Besondere Fälle. IH. Eidg. E.
Vierter A bschni tt.
Sichernde und andere Maßnahmen. Vorbemerkungen. . . . . . . . . . . . . . ... S. 370
§ 80. Behandlung von Unzurechnungsfähigen und vermindert Zurechnungsfähigen. . . . . . . . . . . . . . . . . S. 371
1. Verwaltungsrechtliche und strafrichterliche Maßnahmen. 11. Eidg. E. (Strafrichter). IH. Art der Anstaltsversorgung.
§ 81. Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern ....... S. 375 1. Das kriminalpolitische Problem. H. Geltende Rechte (St. Gallen,
Zürich). IH. Verwahrungsanstalt nach dem eidg. E.
§ 82. Erziehung Liederlicher und Arbeitsscheuer zur Arbeit. . S. 378 1. Arbeitserziehungs- und Verwahrungsanstalt. 11. Geltende
Rechte mit strafrechtlichen Maßnahmen. IH. Eidg. E.
§ 83. Behandlung von Gewohnheitstrinkern . . . . ...• S. 381 1. Trinkerheilanstalt als strafrechtliche Maßnahme. 11. Geltende
Rechte. IH. Eidg. E.
§ 84. Friedensbürgschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 384 1. Friedensbürgschaft als Strafe oder als sichernde Maßnahme.
11. Wiederbelebung als polizeilich präventive Maßnahme. IH. Eidg. E.
Inhaltsverzeichnis.
§ 85. Verwendungen zugunsten des Geschädigten I. Kriminalpolitische Bedeutung der Schadensdeckung. Bisherige
Mittel. II. Schadensdeckung durch den Staat.
Fünfter Abschnitt.
XVII
S.387
Wegfall von Strafen und Maßnahmen (Strafaufhebungsgründe). § 86. Allgemeines über die Aufhebung. . . . . . . . . . . • S. 389
I. Strafaufhebung gegenüber Strafausschließung. II. Die drei Hauptgruppen der Strafaufhebungsgründe. Tod, Geisteskrankheit.
§ 87. Verfolgungsverjährung . . . . . . . . . . . . . . . • S. 391 I. Gemeinsame Grundlagen der Verfolgungs- und der Vollstrek
kungsverjährung. 11. Gründe und Rechtsnatur der Verfolgungsverjährung. III. Fristen. IV. Verjährungsbeginn. V. Unterbrechung und Ruhen.
§ 88. Vollstreckullgsverjährung. . . . . . . . . . . . . . . S. 397 I. Beschränkungen in den Gesetzen. Verjährung von Neben
strafen. 11. Fristen. III. Verjährungsbeginn. IV. Unterbrechung.
§ 89. Begnadigung .................... S. 400 I. Begriff und Arten (Begnadigung i. e. S., Abolition, Amnestie).
11. Inhaber des Begnadigungsrechtes. III. Begnadigungsarten der geltenden Rechte. IV. Umfang des Begnadigungsrechtes. V. Wirkungen. VI. Eidg. E.
§ 90. Rehabilitation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 407 I. Unterschiede gegenüber der Begnadigung i. e. S. Rehabilitation
gegenüber Maßnahmen. 11. Unterbringung der R. im Strafrechtssystem. III. Wirkungsbereich. IV. Voraussetzungen. V. Eidg. E. VI. Weiterentwicklung (Tilgung der Strafurteilswirkungen).
§ 91. Andere Strafaufhebungsgründe . . . . . . . . . . . . S. 412 I. Rücktritt vom Versuch. 11. Tätige Reue. III. Selbstanzeige.
IV. Schadensdeckung. V. Hohes Alter. VI. Verzeihung des Verletzten. VII. Rückzug des Strafantrags.
Dritter Teil.
Besondere strafrechtliche Gestaltungen. Vorbemerkung .................. . • S.415
Erster Abschnitt.
Behandlung jugendlicher Rechtsbrecher. § 92. Kinder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 417
I. Jugendalter und Zurechnungsunfähigkeit. Gesetzgeberische Hauptfragen. 11. Zeitraum des Kindesalters. III. Ausschluß des Strafrechts i. e. S. Maßnahmen. IV. Eidg. E.
§ 93. Jugendliche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • S. 421 I. Zeitraum des Jugendalters. II. Kritische Periode (Stadium der
problematischen Reife). III. Würdigung der Gesamtpersönlichkeit.
Haft er, Schweizer Strafrecht. 11
XVIII Inhal1:8verzeichnis.
Maßnahmen. Besonderes Strafensystem. Reform in den Kantonen. IV. Eidg. E.
§ 94. Übergangsalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 428 I. Zeitraum des Ubergangsalters. 11. Strafmilderung. Besondere
Strafen und Maßnahmen. III. Eidg. E.
Zweiter Abschnitt.
Preß-Strafrecht. § 95. Verantwortlichkeit für Preßdelikte . . . . . . . . . . . S. 430
I. Gründe der Sondergestaltung. System der stufenweisen Verantwortlichkeit. II. Geltende Rechte. III. Das Preßdelikt. IV. Druckschrift und ähnliche Vervielfältigungen. V. Systeme der schweizer. Rechte. VI. Einzelfragen. VII. Eidg. E.
Sachverzeichnis ..................... S. 440
Abkürzungen. AargRSpr. = Vierteljahrschrift für aargauische Rechtsprechung. Berner Z. = Zeitschrift des bernischen Juristenvereins. BBI. = Bundesblatt. BE. = Bundesgericht, Entscheidungen, Amtliche Sammlung. BGes. = Bundesgesetz. BStG. = BGes. vom 4. Febr. 1853 über das Bundesstrafrecht. BStP. = BGes. vom 27. Aug. 1851 über die Bundesstrafrechtspflege. BV. = Bundesverfassung. v. Cleric: Leitfaden = Leitfaden der strafrechtlichen Rechtsprechung des Schweizer
Bundesgerichtes (1925). E. = Entwurf StGB. Wenn ohne Zusatz, ist der eidgenössische E. von 1918 ge
meint. Gef.-Verein = Verhandlungen des schweiz. Vereins für Straf-, Gefängniswesen
und Schutzaufsicht. GesSlg. = Gesetzessammlung. IKV. = Internationale kriminalistische Vereinigung. JZ. = Schweizerische Juristenzeitung. MilStGB. = Militärstrafgesetzbuch. OGBRPfl. = BGes. vom 22. März 1893 usw. über die Organisation der Bundes-
rechtspflege. OR. = Obligationenrecht. PoIStG(B) = Polizeistrafgesetz(buch). Praxis = Die Praxis des Bundesgerichtes, seit 1912. Prot.ExpKom. = Protokolle der Expertenkommissionen (1. und H.) für das
schweizerische StGB. Repertoire vaudois - Repertoire des arrets, rendus en matiere penale, par le
tribunal cantonal vaudois, recueillis par A. PASCHOUD (Lausaune 1924). StGB. = Strafgesetzbuch. Die Nennung eines Kantons mit nachfolgendem Zahlen
zitat weist auf das betreffende StGB. hin; z. B. Zürich § 12. StPO. = Strafprozeßordnung. VD. = Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts,
Allgemeiner und Besonderer Teil und Registerband (Berlin 1905-1909). VE. = Vorentwurf. VO. = Verordnung. Z. = Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, bis zum 8. Jahrgang: Zeitschrift
für Schweizer Strafrecht. ZGB. = Zivilgesetzbuch. ZgesStRW. = Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. ZschwR.NF. = Zeitschrift für schweizerisches Recht, Neue Folge. Zürcher BI. = Blätter für zürcherische Rechtsprechung.