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Gutachten Nr. 13 01 095/01 vom 12. August 2013
Schalltechnische Untersuchung zur Tiefgaragennutzung beim Bauvorhaben "Wohnpark Thomschule"
in 59494 Soest, Hoher Weg 54 Auftraggeber: Friesleben Bautrger GmbH
Arnsberger Str. 13a 59494 Soest
Auftrag vom: 25.07.2013 Bearbeiter: B.Sc. Jens Stoffers
Telefon: 02241 25773-17 Telefax: 02241 25773-29 E-Mail: [email protected] Anschrift: KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Strae 8 D-53757 Sankt Augustin Bericht Nr.: 13 01 095/01 Bericht vom: 12. August 2013 Seitenzahl: 28 insgesamt 12 davon Anhang
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Gutachten Nr. 13 01 095/01 vom 12. August 2013
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Sachstand und Aufgabenstellung ..................................................................... 4
2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planungen .................... 4
3 Immissionsorte ................................................................................................... 7
4 Immissionsrichtwerte nach TA Lrm ................................................................ 7
5 Geruschquellen, Einwirkzeiten und Schallemissionswerte .......................... 8
6 Berechnung der Immissionspegel ................................................................... 11
7 Beurteilung der Geruschsituation ................................................................. 11
7.1 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................. 11
7.2 Ermittlung der Beurteilungspegel und Beurteilung ..................................... 12
7.3 Verkehrsgerusche auf ffentlichen Verkehrsflchen ................................ 14
8 Zusammenfassung ........................................................................................... 15
Anhang ..................................................................................................................... 17
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Gutachten Nr. 13 01 095/01 vom 12. August 2013
1 Sachstand und Aufgabenstellung
Die Friesleben Bautrger GmbH beabsichtigt auf dem Gelnde der ehemaligen Thom-Schule in Soest einen Umbau der Schule zu Wohnnutzungen sowie den Neubau eines weiteren Gebudes an der Strae Hoher Weg. Im Zuge des Umbaus soll fr die knftigen Bewohner dieses neuen Wohnparks Thomschule eine Tiefga-rage entstehen. Nachfolgend soll bezogen auf angrenzende bestehende und geplante schutzbe-drftige Nutzungen die zuknftige Betriebsgeruschsituation durch die Nutzung der Tiefgarage nach TA Lrm prognostiziert und beurteilt werden. Falls erforderlich, sol-len Schallminderungsmanahmen vorgeschlagen werden.
2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planungen
Das Vorhaben befindet sich in der Soester Altstadt zwischen der Strae Hoher Weg im Osten und der Thomstrae im Westen. Es ist geplant, auf dem ca. 3.400 m groen Grundstck die Rumlichkeiten des denkmalgeschtzten dreigeschossigen Hauptgebudes an der Thomstrae zu Wohnnutzungen umzubauen. Der spter entstandene Anbau wird abgerissen und durch einen neuen fnfgeschossigen Anbau ersetzt, der gegenber dem ursprnglichen Anbau leicht versetzt ist. Die an der Strae Hoher Weg gelegenen ehemaligen Schulpavillons werden ebenfalls abge-rissen. An ihre Stelle soll ein neues dreigeschossiges Gebude mit Wohnnutzungen treten. Die o. g. geplante Tiefgarage soll sich unterhalb des neuen, stlich gelegenen Ge-budes befinden. Zufahrt und Ausfahrt der Tiefgarage erfolgen nrdlich dieses Ge-budes ber eine Rampe, die ber die Strae Hoher Weg erreicht wird. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Gebiets des rechtkrftigen Bebauungs-planes Nr. 88 der Stadt Soest vom 7. November 1988. Fr die Umsetzung des Vor-habens ist eine nderung des Bebauungsplans im Bereich des ehemaligen Schulge-lndes notwendig. Angestrebt wird dabei u. a. eine Festsetzung der Flche als All-gemeines Wohngebiet (WA-Gebiet). Die umliegende Bebauung ist im rechtskrftigen Bebauungsplan Nr. 88 ebenfalls als WA-Gebiet ausgewiesen. Weitere Einzelheiten knnen den Abbildungen 2.1 und 2.2 entnommen werden.
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Gutachten Nr. 13 01 095/01 vom 12. August 2013
Abbildung 2.1: Lageplan des Vorhabens mit markiertem Plangebiet,
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Gutachten Nr. 13 01 095/01 vom 12. August 2013
3 Immissionsorte
Fr die Berechnung und Beurteilung der Geruschsituation werden diejenigen Ge-bude im Einwirkungsbereich des Bauvorhabens ausgewhlt, bei denen am ehesten eine berschreitung der Immissionsrichtwerte zu erwarten ist (magebliche Immissi-onsorte nach TA Lrm [2]). Die ausgewhlten Immissionsorte im WA-Gebiet des rechtswirksamen Bebauungs-plans Nr. 88 sind in Abbildung 2.2 markiert. In Tabelle 3.1 sind die Immissionsorte, deren bauliche Nutzung bzw. die Einstufung des Schutzanspruchs und die Bezugs-hhe fr die schalltechnische Berechnung aufgefhrt. Die Bezugshhe orientiert sich am ungnstigsten Wohngeschoss/Wohnraum der Immissionsorte.
Tabelle 3.1: Immissionsorte
4 Immissionsrichtwerte nach TA Lrm
Die Geruschsituation des Vorhabens wird nach TA Lrm [2] beurteilt. Die Immissi-onsrichtwerte beziehen sich auf die Beurteilungszeitrume tags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (bzw. die lauteste Nachtstunde) und gelten fr die Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen im Sinne der TA Lrm [2]. Tabelle 4.1 zeigt eine bersicht der Immissionsrichtwerte nach TA Lrm [2].
Immissionsorte Bauliche Nutzung bzw. Einstufung
Bezugshhe
IO 1 Thomschfergasse 2 WA 2. OG
IO 2a Thomschfergasse 1 Sd WA EG
IO 2b Thomschfergasse 1 West WA 1. OG
IO 3a Hoher Weg 52 Ost WA 1. OG
IO 3b Hoher Weg 52 Sd WA 1. OG
IO 4 Hoher Weg 19 WA 2. OG
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Gutachten Nr. 13 01 095/01 vom 12. August 2013
Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lrm fr Immissionsorte auerhalb von Gebuden (Einstufung der Immissionsorte gelb gekennzeich-net)
Gebietsausweisung bzw. Nutzung
Immissionsrichtwerte fr Immissionsorte auerhalb von Gebuden nach TA Lrm
in dB(A)
tags nachts
Industriegebiete (GI)
70 70
Gewerbegebiete (GE)
65 50
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI)
60 45
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)
55 40
Reine Wohngebiete (WR)
50 35
Kurgebiete, Krankenhuser und Pflegeanstalten
45 35
Einzelne kurzzeitige Geruschspitzen drfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB berschreiten.
5 Geruschquellen, Einwirkzeiten und Schallemissionswerte
Die Ermittlung der Geruschemissionen durch die Nutzung der Tiefgaragen-Stellpltze erfolgt nach der Parkplatzlrmstudie [6] in Verbindung mit den Richtlinien fr Lrmschutz an Straen (RLS-90 [5]). Als Basis dient die Stellplatzangabe der Tiefgarage. Nach momentanem Planungsstand sind 18 Stellpltze in der Tiefgarage geplant [13]. Die weiteren Berechnungen beruhen auf dieser Angabe. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Tiefgarage werden gem der Parkplatz-lrmstudie [6]
die Zu- bzw. Abfahrbewegungen zwischen der Rampe und der angrenzenden Strae Hoher Weg,
die Geruschabstrahlung ber das geffnete Garagentor der Tiefgarage bei Ein- und Ausfahrten und,
soweit erforderlich, sonstige Schallquellen (wie berfahren einer Regenrinne, Gerusche durch ffnen des Tores etc.)
bercksichtigt.
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