Individuelle Lernentwicklung und ihre
Dokumentation
Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Kultusministerium Referat 26 Referat 26
Stand: August 2006Stand: August 2006
NSchG
§ 54 Recht auf Bildung
(1) Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass allein Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können.Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und
Schüler sollen besonders gefördert werden.
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Grundsatzerlasse
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Die Dokumentation bildet die wichtigste Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen. Sie enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, zur Maßnahme, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden
sollen und zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs
durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler.
Die individuelle Lernausgangslage wird von den Lehrkräften in
einer Prozessbeobachtung zu Beginn der Schulzeit erhoben. Die Aussagen zur Lernausgangslage, zu Zielen und
Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert.
Lernentwicklung und Leistungsüberprüfung
Dokumentation prozessual erfasst die individuellen
Entwicklungspotentiale und die Lernentwicklung
Ziel: durch entsprechende Unterrichtsplanung Lernangebote und Lernstände miteinander abstimmen
überfachliche Qualifikationen sollen einbezogen werden
Benotung kriterien- und
normbezogen Leistungen werden
bezogen auf Bildungsstandards bzw. Kompetenzen in den Curricula gemessen
Bewertung wird im Zeugnis festgehalten
Leistungsbewertung lässt Aussagen über Leistungen zu bestimmten Zeitpunkten zu.
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Regelungen zum Datenschutz Datenweitergabe vom Kindergarten an die Grundschule
(vgl. Rd.Erl. d. MK v. 02.05.2006; SVBl. 6/2006 S. 218)
Für den Austausch von Informationen über einzelne Kinder ist die Einwilligung der Eltern einzuholen.
Weitergabe von Schülerdaten an die weiterführende Schule (vgl. § 31 NSchG)
Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung enthält ausschließlich Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Bildungsauftrags und der Fürsorgeaufgaben sowie zur Erziehung und Förderung der Schülerinnen und Schüler erfasst werden.
Aufbewahrung von Schriftgut in Schulen (§ 17 Abs. 2 NDSG und Rd.Erl. D. MK vom10.11.2005; SVBl. 1/2006 S. 7)
Am Ende der Schulzeit verbleibt die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule und wird ein Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem diese die Schule oder - bei organisatorisch zusammengefassten Schulen - die jeweilige Schulform verlassen haben, aufbewahrt.
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Die Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage und wird kontinuierlich fortgeschrieben.
UmsetzungErhebung der Lernausgangslage zu Beginn der Schulzeit
kontinuierliche Fortschreibungbis zum 9. bzw. 10. Schuljahrgang
wichtig: in den ersten drei Jahren Erhebung der
Lernausgangslage auch zu Beginn des fünften Schuljahrgangs
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Lernausgangslage Grundschule vorhandene Lerndokumentationen des
abgebenden Kindergartens Beobachtungen der Grundschule
ergänzt durch Gespräche mit den Erzieherinnen und Erziehern, Gespräche den Eltern und dem Kind
(Lernerfahrungen und Selbsteinschätzung) Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung Ergebnisse der schulärztliche Untersuchung ggf. Informationen über vorschulische Therapien
und Förderprogramme (z.B. Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik)
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Einige Kernbereiche müssen erfasst werden.Die Aufnahme weiterer Bereiche ist freigestellt.
InhalteKernbereiche: Arbeits- und Sozialverhalten Lese- und Schreibkompetenz mathematische Kompetenz fremdsprachliche Kompetenz
Die Aufnahme weiterer Bereiche wie z.B. Motorik und Wahrnehmung ist freigestellt.
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Es gibt keine Verpflichtung, eine bestimmte Form für die Dokumentation zu verwenden.
Form einheitlich innerhalb der Schule aussagekräftig und nachvollziehbar in angemessenem Zeitaufwand gut
handhabbar tabellarische Übersichten, Fließtexte,
Kurznotationen; weitere Formen möglich
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Der Austausch unter den Lehrkräften kann sich im Primarbereich und im Sekundarbereich I unterschiedlich gestalten.
AustauschDie Erörterung der individuellen Lernentwicklung
erfolgt in der Klassenkonferenz, in pädagogischen Dienstbesprechungen oder Teambesprechungen
Eine wechselseitige Information der Grundschulen undweiterführenden Schulen über die verwendetenDokumentationsformen ist unerlässlich.
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Erfahrungen der Pilotschulen
Austauschim Primarbereich häufig im Rahmen von pädagogischen
Dienstbesprechungen, manchmal Teambildung i. d. R. Teilnahme aller Lehrkräfte eines Schuljahrgangs oft vierteljährlicher mündlicher Informationsaustausch,
vielfach auch monatlicher Austausch
im Sekundarbereich I in päd. Dienstbesprechungen oder/und
Klassenkonferenzen häufig Bildung von Klassenteams Informationsaustausch mündlich oder schriftlich, meist
zweimal pro Schuljahr
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Alle Lehrkräfte tragen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung bei.
BeteiligungMehr Informationen und Perspektiven führen zu einer präziseren Erfassung der Lernausgangslage bzw.
des aktuellen Standes der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers
und einer genaueren Einschätzung, welche Lernangebote erforderlich sind.
Die Mitwirkung anderer Fachkräfte wird angestrebt (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Schulpsychologinnen und -psychologen, Träger außerschulischer Maßnahmen)
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In der Dokumentation werden, soweit erforderlich, Verabredungen zu Zielen und zur Umsetzung der Ziele festgehalten.
Lernangeboteerfolgen mit Blick auf die Fähigkeiten und Fertigkeitender Schülerin oder des Schülers
Kriterien Welche Lernbereiche sollen entwickelt werden? Welche
Bereiche haben Priorität? fachbezogen oder fächerübergreifend?
für kurze oder längere Zeiträume?
Überprüfung, ob das Lernangebot erfolgreich war; ggf. Klärung, warum gewünschte Wirkung nicht erzielt wurde.
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Es finden regelmäßig Gespräche mit den Eltern statt.
ElterngesprächeErziehungsberechtigte und Lehrkräfte: gemeinsameVerantwortung für Bildung und Erziehung Lehrkräfte unterrichten die Erziehungsberechtigten über
die Entwicklung ihres Kindes in der Schule Erfahrungsaustausch und gegenseitige Beratung
Erfahrungen der Pilotschulen: Dokumentation - wesentliche Unterstützung bei
Elterngesprächen günstig: ein Elternsprechtag pro Schulhalbjahr bei Bedarf zusätzliche Gespräche
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Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler darin, selbst Verantwortung für ihre Lernentwicklung zu übernehmen.
Verantwortung für eigenes Lernen
zunehmend Fähigkeit zur systematischen Selbsteinschätzung ausbilden
konsequente Nutzung der Selbsteinschätzung
Erfahrungen der Pilotschulen: positive Wirkung: Vergleich von
Selbsteinschätzung und Einschätzung durch Lehrkräfte
günstig: Einsatz von PortfoliosNiedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Kultusministerium Referat 26 Referat 26 Stand: August 2006Stand: August 2006
Ausblick
zahlreiche Fortbildungsangebote im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung in den Schuljahren 2006/07 und 2007/2008
nach ca. zwei Jahren Gelegenheit zur Rückmeldung der Schulen zu ihren Erfahrungen mit der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
regelmäßige externe Evaluation durch die Schulinspektion ab 2007
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Materialien
im Internet unter
www.mk.niedersachsen.deThemen/ Unsere Schulen/ Individuelle Lernentwicklung
http://ile.nibis.de
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