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108 Fettchem. Umschau 1933, Heft 5

Fanggesellschaft

Gesamtbesatzung (Mann) Ctesamtfaog Wale . . . . .

Walfangergebnisse 1930/31.

nEosmosu~nPelagos" ,,Skytteren"

349 259 257 1823 759 819 Antarktis Norwegen

Gr.-Britannien in Fisserna) . Wei5e Felder: Uebrige Oebiete bzw. Llnder.

We 1 t f a n g : W e l t r o d u k t i o n : 42874 Wale. 36869% Fa5 Tran.

Antarktis . . . 40201 Nomegen . . 2316992 Afrika . . . . 823 CfroBbritannien . 1131231 Japan, Korea. . 1147 Argentinian . . . 88154 Norwegen . . . 128 DLLnemork . . . 84995 Arktis . . . 565 VStA. . . . . . 49360 Grijnlanci . . . 20 Japan . . . . . 16274

- wie i n den arktischen Gewiissern - i n absehbarer Zeit der Walbestand auch in den sudlichen Fangfeldern verringern wiirde. Da die Fanggebiete im sudlichen Eisrneer aufierordentlich umfangreieh sind, ist an eine Ausrottung g a r nicht zu denken'). Walreiche Gebiete der Ostantarktis (Kaiser-Wilhelm-Land, Enderby-Land, Ker- guelen-Inseln) sind noch vollig unberuhrt. Hauptsach- lich stammen solche Jestandsaufnahmen" aus norwe- gischen und englischen Quellen, da diese beiden Liinder wenig - oder besser - keinerlei Interesse daran haben, da13 von deutscher Seite Konkurrenzunternehmen aus- gerustet werden.

Vor wenigen Wochen wurde aus Norwegen die Griin- dung einer neuen Walfanggesellschaft gemeldet. Nie- mand wird ernstlich glauben, daR die Norweger - be- sonders bei der jetzigen Lage des Oelmarktes - neues Kapital investieren wurden, wenn sich der Walfang nicht lohnte. Zugegeben, daB sie im Verdienen kein

I) Das RoBmeer, daa nur eine Einbuchtung darstellt, iat z. B. groBer als die Nordsee. (Aber von England annektiert ! Red.)

, 119400 82300 74550

Ma0 halten konnten und durcli den 13au irnrner gro13erer Kochereien eine Ueberproduktion herauf- beschworen, die eine internationale Regelung des Wal- fangs notwendig machten, so sollten die folgenden Zah- len doch nicht ubersehen werden.

N o r w e g i s c h e W a l f a n g e r g e b n i s s e i m J a h r 1 9 2 9 / 3 0 .

Fangerlos . . . . . . . . . Lohne und Fangpramien . NettouberschuD . . . . . . Erzielter Preis . . je FaD2) Unkosten . . . . . ,, Nettoverdienst ..,,

8965720 6018020 5500075 1912708 1241 734 1270343 3807778 2659176 1902425

75,09 73,12 73,78 42,80 41,78 47,151 32,29 31,34 26,27

I I

In norweg. Kr.7 I/

Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Fettsteuer-Verordnung')

Seit dem 1. A4 a i d. .J. unterliegen fast alle zurn Ge- nu13 im Inland bestimmten Fet te einer Bbgabe von 0,50 RM. j e k g Eigengewicht. Von dieser Abgabe betroffen werden: Margarine, Krinstspeisefett, Speiseole (d. h. alle zu CenuBzwecken verwendbaren pflanzlichen Oele, einerlei ob gehartet oder nicht), Pflanzenfette und ge- hurteter Trari. Dagegen fallen B u t t e r , S c h w e i n e - s c h rn a 1 z und K a k a o b u t t e r nicht unter diese Verordnung, ebensowenig T a 1 g.

Die genannten Fette werden teils im Inland erzeugt, teils aus dem Ausland eingefuhrt. Das Falligwerden der Steuerschuld is t dementsprechend' verschieden: Bei eingefuhrten Fet ten entsteht die Steuerschuld mit dem erfolgten Grenzubertritt, wahrend sie bei den im Inland hergestellten Fet ten fallig wird, sobald diese den Her- stellungsbetrieb verlassen oder darin verbraucht wer- den. Unter ,,H e r s t e 11 u n g" im Sinne der Verordnung ist die Gewinnung, Reinigung (Raffination) oder Fertig- stellung durch sonstige Bearbeitung (z. B. Bleichen) zu verstehen. A19 ,,V e r b r a u c h" gi l t nicht die Verarbei- tung zu anderen Fetten. Steuerschuldner ist der Her- steller der Fet te bzw. der GroRhandler.

Solche Fette, die unter Steueraufsicht ausgefiihrt oder i n e in Zollager gebracht werden, bleiben steuer- frei. F u r inlandische Hersteller besteht die Moglichkeit, Fette unversteuert einzufuhren, was z. B. f u r Marga-

1) Vgl. Reichszollblatt 1933, l59ff. u. 186.

rinefabriken von Bedeutung ist. Solche Betriebe unter- liegen der Steueraufsicht ebenso wie alle Fett-GroB- handler, die von der Vergunstigung einer steuerfreien Einfuhr Gebrauch machen wollen.

Nur die beim Zollamt angemeldeten Hersteller (Hiind- ler) konnen die Zollabfertigung der Fette beantragen. Wird von der steuerfreien Einfuhr Gebraucb gernacht, so mussen die Fette unverzuglich i n den Betrieb auf- genommen und in das dort zu fuhrende 'Betriebsbuch eingetragen werden. Mit erfolgter Eintragung erlischt die steuerliche Haf tung des Herstellers.

Unversteuerte Fet te konnen unter Zollaufsicht aus einem angemeldeten Betrieb i n einen anderen ebenfalls angemeldeten Betrieb uberfuhrt oder versandt werden.

V G l l i g e S t e u e r f r e i h e i t der oben genannten Fette tritt ein, wenn sie auf Erlaubnisschein unter Steueraufsicht zur Herstellung einer der nachstehend aufgefuhrten Waren dienen: Linoleum, Degras- und Lederol, Lacke und Farben, Tiirkischrotol, Stearin, Seife, Kerne i n Giefiereibetrieben, Fischkonsewen. Fur andere Erzeugnisse mit Ausnahme von Nahrungs- und GenuO- mitteln kann die Verwendung steuerfreier Fette von Fall zu Fall durch das zustandige Landesfinanzarnt ge- nehmigt werden. Dadurch ist z. B. allen Apotheken die Moglichkeit gegeben, die zur Herstellung von Arznei- waren sowie pharmazeutischen und technischen Er- zeugnissen benutzten Fette und Oele, soweit sie unter die Verordnung fallen, steuerfrei zu beziehen.

Die Inhaber tier bereits bestehenden Herstellungs- betriebe haben bis zum 15. M a i d. J. ihren Betrieb der

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Fettchern. Umschau 1933. Heft 5 in9

zustandigen Zollstelle anzumelden, und zwar unter An- gabe von Firrnenbezeichnung, Ort des Betriebes und Art tier hergestellten Fette. Die bei Inkraf t t re ten der Ver- ordnung innerhalb der Betriebe und bei Handlern vor- handenen Fettmengen sind festzustellen (notfalls nach- trlglich) untl im Uetriebsbuch als Bestand anzuschrei- ben. Diese Sestlncle sind bis zum 10. M a i d. J. bei der zustiindigen Zollstelle anzumelden. Sie unterliegen einer ru'achversteuerung von gleichfalls 0,50 RM. je kg, soweit sie nicht fur die oben genannten technischen Zwecke dienen sollen und innerhalb einer vom zustandigen Hauptzollamt zu bemessenden Frist dieser Verwendung zugefuhrt werden. - Fettmengen unter 50 k g bleiben von der Nachversteuerung befreit, bei daruber hinaus- gehenden Mengen ist der gesamte Vorrat nachzuver-

steuern, auch wenn er an verschietlenen Orten aufbe- wahrt wird.

Alle weiteren Einzelheiten sind dem Reicliszollblatt zu entnehmen, das vom ,,Reichsverlagsarrit, Berlin N W 40, Scharnhorststrane 4" zu brziehen ist. Dort fintlrn sich auch genaue Angaben uber die f u r alle fettsteuerpflich- tigen Waren vorgeschriebene Duchfuhrung, auBer&ni ert,eilen die zustiindigen Zolllrnter Auskunfte. -ds-

Zollbderung fiir Schmalz (Deutschland). Ab 16. Mai 1933 ist gemaR Verordnung vorn 6. Mai

1933 der Zollsatz fur T.-Nr. 1"6 (S c h rn a 1 z usw.) von 50 RM. je dz auf 7.3 RM. j e d z erliijht worden. Der Obertarif (75 RM) ist zu streidren.

II. Fetthaltige Organismen nnd Stoife, verseifbare Oele nnd Fette.

Bestimmung des Schalengehaltes von Oelkuchen mit- tels proteolytischer Permente. Von M. Kljatschko uncl A. Berkowitsch (Naslob. Schirow. Djelo 1933, Nr. 2, S. 27). Die bisher ubliche und genorrnte Ammoniak- methode zur Bestimrnung des Schalengehaltes in Oel- kuchen ist ungenau, da die Trennung der Schalen von cier iibrigen Kuchensubstanz unvollkommen ist. (Die Ammoniakmethode besteht i n der Zersetzung der Oel- kerne u. dgl. im Kuchen durch 12-14stundige Behand- lung init O,5proz. Ammoniaklosung und Abtrennung der zersetzten Substanz.) Die Verfasser arbeiteten fol- gendes fermentative Spaltungsverfahren aus, bei dem - auf K 1 j a t s c h k 0 s Vorschlag - die 61-, eiweiR- und s t l rkehal t ige Substanz der Oelkuchen durch Pep- sin zersetzt wird. ( U 1 z e r und €I e u b 1 u m hatten ur- sprunglicli fur das Laboratorium der Verf. vorgeschla- gen, n i i t Diastase zu arbeiten; auch a n die Fermente der Gallensubstanz oder Darmschleirnhiiute ware hier- bei zu ilenken: vgl. Fettcliem. Umschau 1933, 83. Ref.)

10 g erbsengroBe Oelkuchenstucke werden zur wei- teren Zerkleinerung rnit etwas destilliertern Wasser an- gefeuchtet.. Gleichzeitig werden 2 g Pepsin 1-2 Minu- ten mit .iO ccm .5proz. Salzsaure behandelt und mit 200 ccrn Wasser verdunnt. Das Pepsin muR den dnfor- derungen des hrzneibuches entsprechen. Die erhaltene Pepsinlosung wird i n ein anderes GefaR dekantiert, die zerkleinerte Oelkuchenrnenge hinzugegeben, die Flus- sigkeit mit ilestilliertem Wasser auf BOO ccm aufgefullt und 12-18 Stunden auf 37-500 epwarmt. Nach gutem Durchschutteln liiRt man die Schalen sich absetzen, de- kantiert uncl schuttelt den Schalenruckstand rnehrrnals mit 400-500 ccm Wasser aus. Die Verff. empfehlen, das .4uswaschen nicht im Becherglas, sondern irn Morser vorzunehrnen.

Zur vollstandigen Entfernung der Hautchen und etwa ubriggebliebenen Oelkernteilchen wird der Schalen- ruckstand i n einen 250-ccrn-MeRzylinder geschuttet, mit 100 ccm Wasser ubergossen und mit 25-60 ccm gesiit- tigter Kochsalzlosung (oder einer anderen schweren Salzlosung) versetzt, und zwar derart, daB die aus einer Pipette flieRende Salzlosung den. gesarnten Bodensatz aufzuwirbeln vermag. Wahrend die Schalen sich rasch wieder absetzen, samrneln sich die iibrigen Teile (Haut- chen, Oelkernsubstanz u. dgl.) i n der Zwischenschicht, so da13 sie abgegossen werden konnen. Nach mehr- maliger Wiederholung dieses Vorganges sind die Schalen praktisch frei von andersartigen Beirnengun- gen. Der Schalenruckstand wird durch griindliches Waschen mit destilliertem Wasser vorn -Kochsalz be- freit, filtriert, getrocknet und gewogen.

Bei der Berechnung ist zu beachten, daB die Schalen- substanz bei dieser Methode erfahrungsgemaR etwa 4% ihrer wirklichen Yenge verliert. Bei mehr als 30 Ana- lysen, die von verschiedenen Analytikern a n ein und derselben Probe Sonnenblurnenkuchen ausgefuhrt wor- den sind, betrug der Unterschied zwischen den Minirnal- untl Masiriialwr~rtt~n 2.26% (Schalengehalt 22,43%).

Analog gaben nach dem alten Verfahren unabhiingig voneinander vorgenommene T!ntersuchungen an tler gleichen Oelkuchenprobe den Unterschied 2,42 Die neue nestimmungsweise tlauerte 30-39 Minuten, gegen- uber 2,s bis 3,s Stunden nach dem alten Verfahren. (Naturlich nur die nianuelle Inanspruchnahme des Ana- lytikers!)

Feingemahlener Oelkuchen rnit 12,7% Schalengehal t crgab bei 34 Untersuchungen nach der fernientativen Metliode eine Differenz von 1,91% zwischen den Maxi- mal- und Minirnalwerten, gegenuber 4,32% nach dem alten Ammoniakverfahren. Der Zeitaufwand war rnit 1 Stunde 25 Minuten je Untersuchung ebenfalls wesent- lich geringer als bei dem alten Verfahren mit 5 bis 6 Stunden.

Die gunstigen Ergebnisse der a n Sonnenblumen- kuchen vorgenommenen Untersuchungerr bestltigten sich bei Daumwollsaatkuchen. Dn-I-Im.

Ueber Leinol. Von H. A. Boekenoogen (Verfkroniek 1933, Nr. 3, S. 14-15). Beim Warmpressen lijsen sich mehr Schleimstoffe im Leinol als beim Kaltpressen, ob- wohl man meint, daR EiweiB- und Schleimstoffe in der Hitze gerade koagulieren sollten. Eine chemische Definition dieser Schleirnstoffe ist schwer zu geben. Beim Leinol bestehen sie aus anorganischen Salzen, die (lurch Schutzkolloide in Liisung gehalten werden. Als Schutzkolloide ha t man Kohlenhydrate, EiweiRstoffe und Wachse nachgewiesen. I n den folgenden Punkten unterscheiden sich kalt- und warmgepreote Leinole:

1. KaltgepreRtes Leinol ist fast schleimfrei, frisches warmgepreRtes niernals.

2. WarmgepreBtes Leinol ist ein wenig oiydiert oder polymerisiert; dies PuBert sich in Jodzahl und in der Farbnuance nach der Bleichung.

3. Kaltgeprente Leinole scheiden nach langerem Stehen bei 00 mehr oder weniger feste Fettsubstanz aus; warmgeprefite Leinole tun dies nienials und selbst sorg- fa l t ig entschleimte warmgepreflte Oele nur selten.

Boe-. Chinesisches Holziil. Von M. A. Vila (Peintureu-Pig-

ments-Vernis 1933,l). Allgemeine Ausfuhrungen uber d i r Herkunft des Holzols und die Eigenschaften (Ver- dickung durch Warme). Interessant is t eine Aufstellung der Verteilung des aus China exportierten Holz6les auf die verschiedenen Lander:

Holz6l-Export an8 China

Insgesarnt . . . . . . . , 64 180 (im Werte von 385 Millionen frs.)

VStA. . . . . . . . . . 44115 Hong-Kong . . . . . . . 7 492 GroBbritannien . . . . . . 5042 Niederlsnde . . . . . . . 1988 Frankreich . . . . . . . . 1600 Deutschland . . . . . . . 1438 Japan. . . . . . . . . . 1186 Audere Lander , . . . . . 1415

(1929) t

davon nach


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