Transcript

Energie-Info

BDEW Bundesverband

der Energie- und

Wasserwirtschaft e.V.

Reinhardtstraße 32

10117 Berlin

Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2016)

Anlagen, installierte Leistung, Stromerzeugung,

EEG-Auszahlungen, Marktintegration der

Erneuerbaren Energien und regionale Verteilung

der EEG-Anlagen

Berlin, 18. Februar 2016

SP; 18.02.2016 Seite 2 von 85

SP; 18.02.2016 Seite 3 von 85

Berlin, Februar 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Reform des EEG in 2014 hat die Weichen für den weite-

ren gesicherten Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt.

Sie war aber auch eine wichtige Wegmarke für mehr Markt,

Wettbewerb und Kosteneffizienz. Ein Blick auf die ersten drei

Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen

zeigt, dass ein klug gewähltes Auktionsdesign keineswegs

den Ausbau der Erneuerbaren Energien abwürgt.

Im Jahr 2016 wird das EEG nochmals novelliert und die Er-

mittlung der Förderhöhen weitgehend auf technologiespezifi-

sche Ausschreibungen umgestellt. Der BDEW wird das Ge-

setzgebungsverfahren aktiv und konstruktiv begleiten. Wichtig

ist uns dabei die Kosteneffizienz, um die Akzeptanz und hohe

Zustimmung in der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der

Erneuerbaren Energien und die Energiewende in Gänze zu

erhalten. Aber auch eine möglichst breite Akteursvielfalt mit

gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure ist essen-

tiell für den Wettbewerb, der wiederum die Basis für Kostenef-

fizienz ist.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien folgt keinem stati-

schen Modell und wird er auch zukünftig nicht folgen. Es geht

mittlerweile um einen umfassenden Transformationsprozess

in unserem Energieversorgungssystem, mit gravierenden

Auswirkungen nicht nur auf die Erzeugungsstruktur, sondern

auch auf die Infrastruktur sowie das Strom- und Energie-

marktdesign. Hier wird die anstehende EEG-Novelle einen

neuen Schritt in die notwendige Richtung darstellen.

Die Energiewirtschaft wird den Umbau der Energiever-

sorgung weiter aktiv mitgestalten. Die Unternehmen haben ih-

re geschäftlichen Aktivitäten ganz klar darauf ausgerichtet.

Der BDEW vereint alle Sparten und Wertschöpfungsstufen

und vertritt die Mehrzahl der kommunalen und privaten Unter-

nehmen. Daher ist der BDEW – als das zentrale Sprachrohr

SP; 18.02.2016 Seite 4 von 85

der gesamten Energiewirtschaft – in der Lage, die damit ver-

bundenen Herausforderungen auch zu adressieren und nach-

haltige Konzepte zu erarbeiten.

Mit diesem Heft legen wir Ihnen nun die sechste Ausgabe der

„BDEW Energie-Info: Erneuerbare Energien und das EEG“

vor. Für anstehende Diskussionen wird auch weiterhin eine

genaue Aufbereitung von allen relevanten Daten und Fakten

eine absolut erforderliche Grundlage für die politischen Debat-

ten und Entscheidungen sein, die es rund um den Ausbau der

Erneuerbaren Energien und der Energieversorgung allgemein

gibt.

Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre viel Freude sowie viele

„Aha“-Momente und freue mich auch in Zukunft auf einen

spannenden Diskurs mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Kempmann

SP; 18.02.2016 Seite 5 von 85

Inhalt

1 Einleitung ....................................................................................................................... 9

2 Erneuerbare Energien in Deutschland ....................................................................... 10

3 Erneuerbare Energien: Stromerzeugung und Investitionen ..................................... 17

4 Der Unterschied von installierter Leistung und Stromerzeugung ............................ 28

5 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – Aktuelle Entwicklungen .................................. 30

6 Regionale Verteilung der Erneuerbaren Energien ..................................................... 33

7 Ermittlung der EEG-Umlage für das Folgejahr .......................................................... 44

8 EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten .......................................................... 50

9 Der Strompreis: Die EEG-Umlage als Preisbestandteil ............................................. 54

10 Der Merit-Order-Effekt: Wie Wind und Sonne den Strompreis beeinflussen ........... 66

11 EEG-Vergütungssätze und ihre Wirkung auf die EEG-Umlage ................................. 68

12 Regionale Verteilung der EEG-Anlagen und des

EEG-Vergütungsaufkommens 2014 ............................................................................ 77

13 EEG-Vorschau: Die EEG-Mittelfristprognose bis 2020 .............................................. 81

SP; 18.02.2016 Seite 6 von 85

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Bruttostromerzeugung nach Energieträgern seit 2000 .............................................. 13

Tab. 2: Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung

von 1988 bis 2014 .................................................................................................... 17

Tab. 3: Ausschreibungsergebnisse 2015 für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen .................... 31

Tab. 4: Anzahl und installierte Leistung der EEG-geförderten Anlagen sowie EEG-geförderte

Stromerzeugung und EEG-Auszahlungen 2014 nach Bundesländern ...................... 40

Tab. 5: EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten nach Energieträgern ........................ 51

Tab. 6: Entwicklung der EEG-geförderten Strommengen nach Energieträgern seit 2000 ..... 69

Tab. 7: Entwicklung der EEG-Auszahlungen nach Energieträgern seit 2000 ........................ 70

Tab. 8: Anlagenzahl, Leistung, Strommengen und Vergütung 2014 nach Bundesländern .... 78

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2014 ................................ 10

Abb. 2: Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2015 ................................................... 12

Abb. 3: Bruttostromerzeugung seit 2000 und Anteile der Energieträger ................................ 12

Abb. 4: Installierte Erzeugungsleistung seit 2000 .................................................................. 13

Abb. 5: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2014 ............................ 14

Abb. 6: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie: On- und Offshore ............................ 18

Abb. 7: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie: nur Onshore .................................... 19

Abb. 8: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie: nur Offshore .................................... 19

Abb. 9: Monatliche Stromerzeugung aus Photovoltaik .......................................................... 20

Abb. 10: Monatliche Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen ............................................ 20

Abb. 11: Monatliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2015 insgesamt ............. 21

Abb. 12: Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch seit 1996 ...... 23

Abb. 13: Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf seit 2000 .................. 23

Abb. 14: Anteil der Erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ..... 24

Abb. 15: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2013 und 2014 ................................ 25

Abb. 16: Investitionen in Erneuerbare Energien 2000 bis 2014 ............................................. 25

Abb. 17: Photovoltaik: Investition und Wirkung ..................................................................... 26

Abb. 18: Photovoltaik: Lernkurveneffekte .............................................................................. 27

Abb. 19: Wirtschaftliche Impulse durch Erneuerbare Energien 2000 bis 2014 ...................... 27

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Abb. 20: Anteile der einzelnen Energieträger an der Leistung und an der

Stromerzeugung von EEG-Anlagen 2014 ............................................................... 29

Abb. 21: Nutzung der Wasserkraft 2014 ............................................................................... 35

Abb. 22: Nutzung der Windenergie 2014: Anzahl, Leistung, Erzeugung ............................... 36

Abb. 23: Nutzung der Windenergie 2014:Jahresvolllaststunden ........................................... 36

Abb. 24: Nutzung der Photovoltaik 2014: Anzahl, Leistung, Erzeugung ................................ 37

Abb. 25: Nutzung der Photovoltaik 2014: Jahresvolllaststunden ........................................... 37

Abb. 26: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2014: Anzahl, Leistung, Erzeugung ......... 38

Abb. 27: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2014: Jahresvolllaststunden .................... 38

Abb. 28: Nutzung von Klär- und Deponiegas zur Verstromung 2014 .................................... 39

Abb. 29: Schematische Darstellung des „EEG-Kontos“ mit Werten für 2016 ......................... 44

Abb. 30: Entwicklung des „EEG-Kontos“ seit 2010 ............................................................... 49

Abb. 31: Entwicklung der EEG-Differenzkosten und Wert des Stroms seit 2000 ................... 53

Abb. 32: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte .................... 56

Abb. 33: Haushalte: Entwicklung von Steuern, Abgaben und Umlagen ab 1998 ................... 57

Abb. 34: Haushalte: Steuern, Abgaben und Umlagen 2012 bis 2016 .................................... 57

Abb. 35: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für einen

mittelspannungsseitig versorgten Industriebetrieb .................................................. 58

Abb. 36: Entwicklung des Aufkommens aus Steuern, Abgaben und Umlagen ...................... 60

Abb. 37: Verteilung der EEG-Kosten nach Verbrauchergruppen 2016 .................................. 60

Abb. 38: Entlastung der Industrie: Entlastete Betriebe und Strommengen 2016 ................... 62

Abb. 39: Bandbreite Industriestrompreis 2014/15: Großabnehmer 100 GWh/a ..................... 64

Abb. 40: Merit-Order-Effekt Windenergie: Wind und Spotpreis 2015 ..................................... 67

Abb. 41: Merit-Order-Effekt Photovoltaik: Spotpreis 2011 und 2015 ..................................... 67

Abb. 42: EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen seit 2000 .......................................... 69

Abb. 43: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung für den gesamten

Anlagenbestand nach Anlagekategorien 2000 bis 2020 ......................................... 71

Abb. 44: Direktvermarktung der EEG-Strommengen bis 2020 .............................................. 72

Abb. 45: Entwicklung des Selbstverbrauchs aus Photovoltaik Anlagen 2010 bis 2020.......... 73

Abb. 46: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2016, an den

EEG-Auszahlungen und an der EEG-Strommenge ................................................ 75

Abb. 47: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2012 bis 2016 ....................... 76

SP; 18.02.2016 Seite 8 von 85

Abb. 48: Förderung der EEG-Stromerzeugung 2016 nach Energieträgern in €/MWh............ 76

Abb. 49: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern 2012

bis 2016 in €/MWh ................................................................................................. 77

Abb. 50: Anteile an EEG-Stromerzeugung und EEG-Vergütung 2014 nach Bundesländern . 78

Abb. 51: EEG-Gesamt: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung .. 79

Abb. 52: Windenergie: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung ... 79

Abb. 53: Photovoltaik: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung .... 80

Abb. 54: Biomasse: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung ........ 80

Abb. 55: Regionale EEG-Stromerzeugung 2014: Absolutwerte vs. Flächendichte ................ 81

Abb. 56: Entwicklung der installierten Leistung der EEG-Anlagen bis 2020 .......................... 82

Abb. 57: Entwicklung EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen bis 2020 ....................... 83

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1 Einleitung

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland schreitet weiter voran. In der Strom-

erzeugung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung der Erneuerbaren

Energien einen großen Anteil an dieser Entwicklung und galt daher lange in seiner Grundidee

international als vorbildlicher Fördermechanismus. Über dieses gesetzlich festgelegte und

transparente Umlageverfahren werden die Kosten zur Förderung regenerativer Energien auf

alle Stromkunden in Deutschland umgelegt. Der massive Anstieg der EEG-Umlage in den

vergangenen Jahren auf über 6 ct/kWh sorgte zu Recht für Diskussionen um die weitere

Entwicklung und die Finanzierung der Förderung der Erneuerbaren Energien. Mit der Novel-

lierung des EEG im Jahr 2014 wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, um die

Energiewende weiter voranzutreiben und dabei einen stärkeren Fokus auf die Kosteneffizienz

dieses Großprojekts zu legen. Einerseits geht es darum, den Ausbau der Erneuerbaren

Energien weiter voranzutreiben und die Energieziele Deutschlands zu verwirklichen und an-

dererseits die Belastungen aus dem EEG für die Verbraucher im Rahmen zu halten. Und die

Bevölkerung ist bei dieser Frage gespalten: Der aktuelle BDEW-Energiemonitor 2016 zeigt,

dass über 90 Prozent der Bevölkerung die Energiewende für wichtig oder sehr wichtig halten

und als häufigster Vorteil der Energiewende wird der bessere Umweltschutz genannt. Knapp

40 Prozent der Bevölkerung ist derzeit aber auch der Ansicht, ihr Kostenbeitrag sei zu hoch

und angesprochen auf die größten Probleme bei der Umsetzung der Energiewende in den

nächsten Jahren werden die Kosten und die Finanzierung der Energiewende mit Abstand am

häufigsten genannt. Daher war die EEG-Reform im Jahr 2014 mit der verpflichtenden Direkt-

vermarktung für Anlagen ab einer bestimmten Anlagengröße ein wichtiger Schritt hin zu einer

weiteren Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt und eine deutlich stärkere Be-

rücksichtigung von ökonomischen Effizienzkriterien. Auf diesem Wege wird es möglich sein,

zukünftige Kostensteigerungen für die Endverbraucher in einem verträglichen Maß zu halten

und die immer noch hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu erhalten. Die

im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Ausschreibungsverfahren für EEG-

Anlagen setzen diesen Weg konsequent fort, denn sie ermöglichen eine hohe Kosteneffizienz

bei der Förderung der Anlagen, ermöglichen durch eine Mengensteuerung eine bessere

Planbarkeit der Erreichung der Erneuerbaren-Energien-Ziele und setzen verlässliche Rah-

menbedingungen für marktgetriebene Investitionen in weiterhin benötigte konventionelle

Back-up-Kapazitäten.

Für diese auch weiterhin sachlich und zielgerichtet zu führende Diskussion ist es unerlässlich,

über eine aktuelle, umfassende und fundierte Datengrundlage zu verfügen. Die nun zum

sechsten Mal vorgelegte Energie-Info „Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten,

Grafiken (2016)“ leistet dazu erneut einen Beitrag.

SP; 18.02.2016 Seite 10 von 85

2 Erneuerbare Energien in Deutschland

Oftmals werden die Erneuerbaren Energien vorrangig mit der Stromerzeugung in Verbindung

gebracht, es werden aber auch in anderen Bereichen substanzielle Mengen an Erneuerbaren

Energien eingesetzt. So wird bei der Wärmebereitstellung vor allem feste Biomasse direkt

oder über Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt, aber auch Biogas ist eine ideale Ergänzung zu

Erdgas im Wärmemarkt. Auch im Verkehrssektor kommen Erneuerbare Energien als Biok-

raftstoffe zum Einsatz.

Der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland

betrug im Jahr 2014 schon 13,7 Prozent (Abb. 1), Tendenz weiter steigend. Innerhalb der

Erneuerbaren Energien ist 2014 weiterhin vor allem die Biomasse mit einem Anteil von rund

45 Prozent vorherrschend, davon knapp 32 Prozent feste Biomasse und 13 Prozent Nutzung

von Biogas (siehe Exkurs „Biogas“). Der zweitgrößte Energieträger ist die Windenergie –

ausschließlich in der Stromerzeugung eingesetzt – mit einem Anteil von 16 Prozent. Die

Energie der Sonne hat einen Anteil von 13 Prozent, davon knapp 11 Prozent in der Stromer-

zeugung und 2 Prozent in solarthermischen Anwendungen. Biokraftstoffe – im Verkehrssek-

tor eingesetzt – tragen insgesamt mit einem Anteil von knapp 10 Prozent zu den Erneuerba-

ren Energien bei.

Abb. 1: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

6%

16%

0,4%

10%

2%32%

0,7%

13%

0,9%

0,2%

5%

3%

7%

0,02%3%

0,2%0,9%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshorePhotovoltaik Solarthermie biogene Festbrennstoffebiogene flüssige Brennstoffe Biogas KlärgasDeponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie, UmweltwärmeBiodiesel Pflanzenöl BioethanolBiomethan Stromverbrauch Verkehr (EE)

Erneuerbare Energien 2014:

Energie- und Strombereitstellung

12%

34%

0,9%

22%

7%

0,2%

18%

0,8%

0,3%

4%

0,1%

EE bei der Energiebereitstellung 2014: 334,7 Mrd. kWhVeränderung gegenüber 2013: -0,2%

EE in der Strombereitstellung 2014: 162,5 Mrd. kWhVeränderung gegenüber 2013: +6,6%

2014 2014

27,4%72,6%

2014

Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 12/2015

13,7%86,3%

2014

SP; 18.02.2016 Seite 11 von 85

Bei der Strombereitstellung erreichten die Erneuerbaren Energien im Jahr 2014 einen Anteil

von 27,4 Prozent. Für das Jahr 2015 wird nach vorläufigen Berechnungen ein Anteil der Er-

neuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch von 32,6 Prozent erreicht. Innerhalb

der Erneuerbaren Energien zur Strombereitstellung war 2014 die Windenergie mit rund 35

Prozent am stärksten vertreten, gefolgt von der Biomasse-Verstromung mit knapp 26 Pro-

zent. Biomasse kann in fester, flüssiger oder gasförmiger Form – also Biogas – verstromt

werden. Die Verstromung von Biogas bildet mit einem Anteil an der Stromerzeugung aus

Erneuerbaren Energien von 18 Prozent den überwiegenden Teil der Stromerzeugung aus

Biomasse ab und hat damit inzwischen die Stromerzeugung aus Wasserkraft deutlich über-

holt. Die Photovoltaik trug 2014 mit 22 Prozent zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Ener-

gien bei.

Seit dem Jahr 2000 ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Brutto-Stromerzeugung

von damals 7 Prozent auf inzwischen 30 Prozent im Jahr 2015 kontinuierlich angestiegen

(Abb. 2). Parallel dazu hat sich der Anteil der Kernenergie durch den begonnenen Kernener-

gie-Ausstieg mehr als halbiert, der Anteil der Steinkohle-Verstromung ist von 25 Prozent auf

18 Prozent gesunken (Abb. 3). Die Unterschiede in den Anteilen der Erneuerbaren Energien

an der Bruttostromerzeugung und am Brutto-Inlandsstromverbrauch bzw. der Strombereitstel-

lung liegen an der unterschiedlichen Abgrenzung der Basis, nämlich im ersteren Fall die ge-

samte Stromerzeugung, im Zweiteren der gesamte Strombedarf Deutschlands. Letzteres ist

für die Erreichung der Erneuerbaren Ziele die maßgeblich Größe, da der Anteil am Brutto-

Inlandsstromverbrauch sowohl im Energiekonzept der Bundesregierung als auch auf EU-

Ebene als maßgebliche statistische Definition gilt.

Diese Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien basiert natürlich auf dem

Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem entsprechenden Anstieg der installierten Er-

zeugungsleistung. Waren im Jahr 2000 etwa 11,4 GW erneuerbare Erzeugungsleistung in-

stalliert, hat sich diese inzwischen mehr als verachtfacht und erreichte 2015 nahezu 98 GW

(Abb. 4). Damit ist die installierte Leistung der Erneuerbaren Energien erstmals höher als die

Leistung von Kraftwerken auf Basis fossiler Brennstoffe und erreicht einen Anteil von 48 Pro-

zent. Die installierte Leistung der Kernkraftwerke beträgt nach der Abschaltung der Kern-

kraftwerks Grafenrheinfeld im Juni 2015 nun noch 10,8 GW, das entspricht einem Anteil von

5 Prozent.

SP; 18.02.2016 Seite 12 von 85

Abb. 2: Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2015

Abb. 3: Bruttostromerzeugung seit 2000 und Anteile der Energieträger

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Brutto-Stromerzeugung

nach Energieträgern 2015

Brutto-Stromerzeugung 2015 in Deutschland: 651,8 Mrd. Kilowattstunden*- Anteile an der Brutto-Stromerzeugung in Prozent -

Quellen: BDEW, AG Energiebilanzen Stand: 01/2016 * vorläufig

Kernenergie 14,1%Braunkohle 23,8%

Steinkohle 18,1%

Erdgas 9,1%Heizöl, Pumpspeicher

und Sonstige 4,8%

Wind onshore 12,2%

Wind offshore 1,3%

Biomasse 6,8%

Wasser 3,0%

Photovoltaik 5,9%

Siedlungsabfälle 0,9%

Geothermie 0,02%

Erneuerbare30,1%

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Bruttostromerzeugung seit 2000

29% 29% 28% 27% 27% 26% 26% 22% 23% 23% 22%18% 16% 15% 16% 14%

26% 26% 27% 26% 26% 25% 24%24% 24%

24% 23%25% 26% 25% 25% 24%

25% 24% 23% 24% 23% 22% 22%22% 19%

18% 19%18% 19% 20% 19% 18%

9% 10% 10%10% 10% 12% 12%

12% 14%

14%14%

14% 12% 11%10% 9%

5% 5% 5%5% 5% 6% 6%

6% 5%

5%6%

5% 5% 5%5% 5%

7% 7% 8%8% 9% 10% 11% 14% 15%

16%17%

20% 23% 24%26% 30%

577 586 587609 617 623 640 641 641

596633

613 630 639 628652

0

100

200

300

400

500

600

700

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015**

Bru

tto

str

om

erz

eu

ng

in

Mrd

. k

Wh

Kernenergie Braunkohle Steinkohle

Erdgas Sonstige (Öl. Pumpspeicher etc.) Erneuerbare Energien

Bruttostromerzeugung in Mrd. kWh und Anteile in %*

*Rundungsdifferenzen möglich **vorläufig Quelle: BDEW, Stand 01/2016

SP; 18.02.2016 Seite 13 von 85

Tab. 1: Bruttostromerzeugung nach Energieträgern seit 2000

Abb. 4: Installierte Erzeugungsleistung seit 2000

Bruttostromerzeugung [TWh] 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014* 2015*

Braunkohle 148,3 154,8 158,0 158,2 158,0 154,1 151,1 155,1 150,6 145,6 145,9 150,1 160,7 160,9 155,8 155,0

Steinkohle 143,1 138,4 134,6 146,5 140,8 134,1 137,9 142,0 124,6 107,9 117,0 112,4 116,4 127,3 118,6 118,0

Kernenergie 169,6 171,3 164,8 165,1 167,1 163,0 167,4 140,5 148,8 134,9 140,6 108,0 99,5 97,3 97,1 91,8

Erdgas4) 49,2 55,5 56,3 62,9 63,0 72,7 75,3 78,1 89,1 80,9 89,3 86,1 76,4 67,5 61,1 59,6

Mineralöl 5,9 6,1 8,7 10,3 10,8 12,0 10,9 10,0 9,7 10,1 8,7 7,2 7,6 7,2 5,7 5,4

Erneuerbare, darunter: 37,9 38,9 46,1 45,6 56,6 62,5 71,6 88,3 93,2 94,9 104,8 123,8 143,8 152,4 162,5 195,9

- Wind onshore 9,5 10,5 15,8 18,7 25,5 27,2 30,7 39,7 40,6 38,6 37,8 48,9 50,7 50,8 55,9 79,3

- Wind offshore 0,9 1,4 8,7

- Wasserkraft1) 24,9 23,2 23,7 17,7 20,1 19,6 20,0 21,2 20,4 19,0 21,0 17,7 22,1 23,0 19,6 19,3

- Biomasse 1,6 3,3 4,5 6,6 8,2 11,1 14,8 19,8 23,1 26,3 29,6 32,8 39,7 41,2 43,3 44,2

- Photovoltaik 0,0 0,1 0,2 0,3 0,6 1,3 2,2 3,1 4,4 6,6 11,7 19,6 26,4 31,0 36,1 38,4

- Hausmüll2) 1,8 1,9 1,9 2,2 2,3 3,3 3,9 4,5 4,7 4,3 4,7 4,8 5,0 5,4 6,1 5,8

- Geothermie 0,02 0,02 0,03 0,02 0,03 0,1 0,1 0,1

Sonstige, darunter: 22,6 21,4 18,2 20,3 21,2 24,1 25,4 26,6 24,7 21,4 26,8 25,6 25,7 26,2 27,0 26,1

- Pumpspeicher3) 4,5 4,5 4,7 5,2 6,4 6,8 6,8 6,9 6,0 5,7 6,4 5,8 5,8 5,8 5,9 5,9

- Hausmüll2) 1,8 1,9 1,9 2,2 2,3 3,3 3,9 4,5 4,7 4,3 4,7 4,8 5,0 5,4 6,1 5,8

- Industrieabfall 1,3 1,6 1,6 1,6 1,2 1,4 1,5

Bruttostromerzeugung 576,6 586,4 586,7 608,8 617,5 622,6 639,6 640,6 640,7 595,6 633,1 613,1 630,1 638,7 627,8 651,8

Stromimport 45,1 43,5 46,2 45,8 44,2 53,4 46,1 44,3 40,2 40,6 42,2 49,7 44,2 38,4 38,9 33,5

Stromexport 42,1 44,8 45,5 53,8 51,5 61,9 65,9 63,4 62,7 54,9 59,9 56,0 67,3 72,2 74,5 85,2

Stromimportsaldo 3,1 -1,3 0,7 -8,1 -7,3 -8,5 -19,8 -19,1 -22,5 -14,3 -17,7 -6,3 -23,1 -33,8 -35,6 -51,8

Brutto-Inlandsstromverbrauch 579,6 585,1 587,4 600,7 610,2 614,1 619,8 621,5 618,2 581,3 615,4 606,8 607,1 604,9 592,2 600,0

nachrichtlich: Anteil der Erneuerbaren

Energieträger an der Deckung des

Stromverbrauchs

6,5% 6,7% 7,8% 7,6% 9,3% 10,2% 11,6% 14,2% 15,1% 16,3% 17,0% 20,4% 23,7% 25,2% 27,4% 32,6%

* vorläufig, Stand 01/20161) Lauf- und Speicherwasser inkl. natürl. Zufluss aus Pumpspeichern2) aufgeteilt in reg. und nicht-reg. Anteil (50 % : 50 %)3) ohne Erzeugung aus natürl. Zufluss4) ab 2003 zzgl. des in BHKW < 1 MW aus Erdgas geschätzt erzeugten Stroms

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Installierte Erzeugungsleistung in

Deutschland seit 2000

22,4 22,4 21,3 20,6 20,6 20,3 20,4 20,5 20,5 20,5 20,5 12,1 12,1 12,1 12,1 10,8

87,5 85,5 85,2 85,0 85,4 86,7 87,2 89,7 89,9 90,9 91,1 91,1 90,0 91,8 92,2 93,3

11,4 14,1 17,7 21,0 23,5 27,5 31,3 35,1 39,1 45,2

55,1 65,7 76,0 82,8 89,9 97,5

121,3 122,1 124,1 126,7 129,6 134,5 138,9145,3 149,5

156,6166,6 168,8

178,0186,6

194,2201,6

0

25

50

75

100

125

150

175

200

225

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*

Ins

tall

iert

e L

eis

tun

g in

GW

Kernenergie konventionelle Wärmekraftwerke und Sonstige Erneuerbare Energien

Installierte Leistung in GW; Anteile für 2015

*vorläufig Quelle: BDEW, Stand 01/2016

5,4%

47,3%

48,3%

SP; 18.02.2016 Seite 14 von 85

In der Wärme- und Kältebereitstellung sind die Anteile der einzelnen Energieträger deutlich

verschieden. Insgesamt trugen die Erneuerbaren Energien 2014 mit 12,5 Prozent zum ge-

samten Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bei (Abb. 5), wobei die Kältebereitstellung

– bspw. für Raumklimatisierung – einen vernachlässigbaren Anteil darstellt. 2014 ist weiter-

hin vor allem die feste Biomasse – also bspw. die Verwendung von Holzpellets im privaten

Bereich oder von Rest- und Altholz in Heizkraftwerken – mit einem Anteil von 67 Prozent an

den erneuerbaren Energieträgern vorherrschend, gefolgt von der Verwendung von Biogas mit

einem Anteil von 11 Prozent. Die Nutzung von Geothermie und Umweltwärme (Wärmepum-

pen) kommt auf einen Anteil von 7 Prozent.

Abb. 5: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2014

Der hier genannte Anteil der Erneuerbaren Energien von 12,5 Prozent weicht deutlich von der

noch im vergangenen Jahr genannten Quote von knapp 10 Prozent für 2014 ab. Dies hängt

mit einer methodischen Neubewertung und Klarstellung in der Erfassung der Erneuerbaren

Energien im Wärmebereich zusammen. Während früher auch der erneuerbare Anteil des

eingesetzten Stroms für die Wärmebereitstellung berücksichtigt wurde, ist dies nun nicht

mehr der Fall, da Strom aus Erneuerbaren Energien bereits im Stromsektor berücksichtigt

wurde und dies sonst zu einer statistischen Doppelzählung führen würde. Dies hat aber aus

Konsistenzgründen zur Konsequenz, dass der gesamte Stromeinsatz für die gesamte Wär-

mebereitstellung nicht berücksichtigt werden kann und daher der Anteil der Erneuerbaren

Energien ansteigt.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

5%

67%

2%

11%

1%

Deponiegas

0,1%

8%

7%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshorePhotovoltaik Solarthermie biogene Festbrennstoffebiogene flüssige Brennstoffe Biogas KlärgasDeponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie, UmweltwärmeBiodiesel Pflanzenöl Bioethanol

64%

0,2%

25%

2%

9%

Erneuerbare Energien 2014:

Wärme- und Kraftstoffbereitstellung

2014

EE bei der Wärme- und Kältebereitstellung:

130,9 Mrd. kWh(Anteil am Endenergieverbrauch Wärme und Kälte: 12,5 %)

EE bei der Kraftstoffbereitstellung: 35,4 Mrd. kWh(Anteil am Endenergieverbrauch Verkehr: 5,5 %)

12,5%87,5% 5,6 %94,4%

2014 2014

2014

Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 12/2015

SP; 18.02.2016 Seite 15 von 85

Am Beispiel der elektrischen Wärmepumpe bedeutet dies konkret, dass der eingesetzte

Strom keine Berücksichtigung findet, da bereits bei der Berechnung des Erneuerbaren-Anteil

bei Strom berücksichtigt, die durch die Wärmepumpe entzogene Umweltwärme für die Wär-

mebereitstellung ist jedoch als Erneuerbare Energie enthalten.

Die Herstellung von Kraftstoffen aus Erneuerbaren Energien ist mit einem Anteil von 5,6 Pro-

zent im Jahr 2014 an der gesamten Kraftstoffbereitstellung schwach ausgeprägt. Nach Zu-

wächsen des Anteils auf bis zu 7,5 Prozent im Jahr 2007 bewegt sich dieser seither zwischen

5 und 6 Prozent. Die Nutzung erfolgt überwiegend als Beimischung zu Benzin- und Diesel-

kraftstoffen, wobei Biodiesel hier den größten Anteil aufweist, gefolgt von Bioethanol.

SP; 18.02.2016 Seite 16 von 85

Exkurs: Bio-Erdgas in Deutschland

Mit Stand Dezember 2015 speisen ca. 186 Bio-Erdgas-Einspeiseanlagen, mit einer Kapazität

von rund 115.000 Nm³/h, auf Erdgasqualität aufbereitetes Bio-Erdgas ins Erdgasnetz ein.

Das entspricht mit einer jährlichen Kapazität von rund 9 Mrd. kWh gut 1% des deutschen

Erdgasverbrauchs. Derzeit sind noch elf Anlagen im Bau und sieben Projekte befinden sich in

der Planungsphase. Von Bio-Erdgas spricht man, wenn (Roh-) Biogas nach der Aufbereitung

die gleichen Eigenschaften wie Erdgas erhält und ins Erdgasnetz eingespeist werden kann.

Es kann zu 100 Prozent oder in jedem Mischungsverhältnis mit Erdgas zur Verstromung, im

Wärmemarkt oder als Kraftstoff eingesetzt werden.

Bio-Erdgas ist erneuerbar, speicherbar und flexibel einsetzbar. Bio-Erdgas kann in der

Stromerzeugung regelbar eingesetzt werden und steht aus Vergärungsanlagen ganzjährig

zur Verfügung. Es hat eine sehr gute Ökobilanz und kann – analog zu Erdgas – in die beste-

hende, gut ausgebaute Erdgasinfrastruktur eingespeist, gespeichert und genutzt werden.

Der Beitrag von (Roh-)Biogas aus ca. 8.740 Anlagen mit Direktverstromung vor Ort sowie

aufbereitetem Bio-Erdgas an der Stromerzeugung stieg 2015 auf 30 Mrd. kWh. Das ent-

spricht knapp 5 Prozent am Bruttostromverbrauch. In der Wärmebereitstellung lieferten Bio-

gas und Bio-Erdgas 2015 rund 16 Mrd. kWh. Die etwa 100.000 Erdgasfahrzeuge in Deutsch-

land können bereits an jeder dritten Erdgastankstelle Bio-Erdgas als Beimischung und an 157

der 911 Erdgastankstellen 100-prozentiges Bio-Erdgas tanken. 2015 wurden insgesamt 0,6

Mrd. kWh Bio-Erdgas als Kraftstoff eingesetzt.

Biogas und Bio-Erdgas haben einen Anteil von 2,2% am deutschen Primärenergieverbrauch.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Bio-Erdgas:

Erneuerbar, speicherbar, flexibel einsetzbar

2 5 13 30 4477

108144

179 186

10

93

179

275

413

520

688

780

8 1138

158

269

449

580

665

820850

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*

An

lag

en

za

hl,

ein

ge

sp

eis

te M

en

ge (

Mio

. m

³),

Ein

sp

eis

ek

ap

azit

ät

(Mio

. N

m³/

a)

Anzahl der Anlagen Eingespeiste Menge (Mio. m³) Einspeisekapazität (Mio. m³/Jahr)

* vorläufigQuellen: Deutsche Energieagentur (dena), BNetzA, BDEW (eigene Berechnung), Stand: 01/2016

Entwicklung der Einspeisekapazität und der eingespeisten Menge

von Bio-Erdgas ins Erdgasnetz

SP; 18.02.2016 Seite 17 von 85

3 Erneuerbare Energien: Stromerzeugung und Investitionen

Nach der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) am 1. April 2000 als Nach-

folger des Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) stieg der Anteil der Erneuerbaren Ener-

gien am Brutto-Inlandsstromverbrauch in den vergangenen zehn Jahren um 21 Prozentpunk-

te von 11,6 Prozent auf 32,6 Prozent (2015). Die von der aktuellen Bundesregierung im Koali-

tionsvertrag formulierten Ziele für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren sind weiterhin

ambitioniert, das dort vereinbarte Zwischenziel von 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 scheint

jedoch erreichbar. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbaukorridor liegt mit seiner oberen

Grenze deutlich oberhalb der Entwicklung des Energiekonzepts der Bundesregierung aus

dem Jahr 2010, die untere Grenze des Korridors liegt leicht unterhalb.

Tab. 2: Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung von 1988 bis 2014

Im Jahr 2015 ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung weiter ge-

wachsen und beträgt nach vorläufigen Berechnungen 30,1 Prozent. Wichtig ist an dieser Stel-

le: Bezogen auf den Stromverbrauch bedeutet das einen Anteil von 32,6 Prozent. Für die

Zielerreichung ist der Anteil am Stromverbrauch die maßgebliche Bezugsgröße. Das Jahr

2015 war von einem überdurchschnittlichen Winddargebot gekennzeichnet: Nach vorläufigen

Berechnungen haben die Windanlagen in Deutschland knapp 88 Mrd. kWh Strom erzeugt,

davon gut 79 Mrd. kWh in Windenergieanlagen an Land. Das entspricht einem Anstieg von

gut 23 Mrd. kWh bzw. 42 Prozent der Stromerzeugung aus Onshore-Wind. Die Offshore-

Windenergie trug mit knapp 9 Mrd. kWh erstmals deutlich zur Stromerzeugung aus Erneuer-

baren Energien bei. Die Zuwachsraten bei der Windenergieerzeugung zeigen, dass dieser

Zuwachs nicht allein auf den weiteren Ausbau der Windenergie zurückzuführen ist, sondern

1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2013 2014

Wasserkraft

Leistung1) MW 4.183 4.221 4.318 4.380 4.546 4.600 4.547 4.780 4.828 5.092 3.997 4.480 4.513 4.451 4.398

Erzeugung2) GWh 16.924 14.789 16.040 17.473 16.669 16.877 21.683 23.382 19.670 19.561 20.038 17.036 20.503 22.589 19.178

Windenergie

Leistung MW 12 48 182 632 1.546 2.672 5.898 11.555 14.245 20.472 22.833 28.741 31.195 34.163 38.364

Erzeugung GWh 14 71 275 909 2.032 4.489 9.513 15.504 20.237 30.387 40.574 50.690 50.670 51.709 57.358

Biomasse und Gase

Leistung MW n. e. 190 227 276 358 409 510 761 1.258 3.010 4.054 4.957 6.291 6.457 7.065

Erzeugung2) GWh n. e. 222 295 570 804 1.050 1.405 4.797 5.168 13.904 21.077 26.567 35.685 37.538 39.883

PV

Leistung MWp n. e. 2 5 10 17 34 62 210 788 2.405 5.955 17.488 31.389 36.813 36.970

Erzeugung2) GWh n. e. 1 2 4 6 15 32 135 398 2.054 4.418 11.683 26.380 29.712 36.056

Geothermie

Leistung MW – – – – – – – – 0,2 0,2 3 8 12 30 34

Erzeugung GWh – – – – – – – – 0,2 0,4 18 28 25 67 98

insgesamt

Leistung MW 4.195 4.460 4.732 5.298 6.467 7.715 11.017 17.306 21.119 30.979 36.842 55.674 73.400 81.914 86.830

Erzeugung2) GWh 16.938 15.083 16.612 18.956 19.511 22.431 32.633 43.818 45.473 65.907 86.124 106.003 133.263 141.615 152.572

Siedlungsabfälle

Leistung MW 518 561 550 499 551 540 522 522 522 950 1.310 1.550 1.475 1.746 1.794

Erzeugung3) GWh 939 900 939 972 1.000 1.204 1.373 1.464 1.547 2.917 3.772 3.825 3.971 4.304 4.838

insgesamt einschl. Siedlungsabfälle

Leistung MW 4.713 5.021 5.282 5.797 7.018 8.255 11.539 17.828 21.641 31.929 38.152 57.224 74.875 83.630 88.624

Erzeugung2)3) GWh 17.877 15.983 17.551 19.928 20.511 23.635 34.006 45.282 47.020 68.824 89.896 109.828 137.234 145.852 157.410

1) ab 2008 ohne die Leistung der Pumpspeicherwerke mit natürlichem Zufluss2) Biomasse: einschließlich Selbstverbrauch3) nur Stromerzeugung aus erneuerbarem Anteil des Siedlungsabfalls (50 %)

n. e.: nicht erfasst

Quellen: BDEW-Jahresstatistik; Statistisches Bundesamt; Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber

SP; 18.02.2016 Seite 18 von 85

maßgeblich auf einem sehr guten Windjahr mit einem überdurchschnittlichen Winddargebot.

Dies macht auch eine Monatsbetrachtung deutlich: In drei Monaten des Jahres 2015 (Januar,

November und Dezember) lag die Windenergieerzeugung über 10 Mrd. kWh, eine Marke die

bislang nicht erreicht wurde und in 11 der 12 Monate lag die Erzeugung höher als im Vorjahr.

Betrachtet man Onshore-Wind separat, war die Stromerzeugung aus Windanlagen an Land

in 10 von 12 Monaten höher als im Vorjahr (Abb. 6 bis 8).

Leichte Zuwächse wurden auch bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik erzielt (Abb. 9),

wohingegen die Stromerzeugung aus Wasserkraft aufgrund der langen Trockenperioden

2015 leicht rückläufig war (Abb. 10). Zulegen konnte auch die Biomasse, die im Rahmen die-

ser Publikation immer feste, flüssige und gasförmige Biomasse umfasst. Exakte Erzeu-

gungswerte für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien werden allerdings erst mit

der EEG-Jahresabrechnung im Juli vorliegen.

Die Abbildungen 6 bis 9 zeigen zudem sehr gut die saisonalen Unterschiede der Erzeugung

aus Photovoltaik und Windenergie. Typischerweise trägt die Windenergie in den Herbst- und

Wintermonaten stärker zur Stromerzeugung bei, während die Photovoltaik in den Sommer-

monaten einen höheren Beitrag leistet. Dadurch ergibt sich für die Summe aller Erneuerbaren

Energien eine über die Monate hinweg betrachtet deutlich gleichmäßigere Stromerzeugung

als bei der Betrachtung einzelner Energieträger (Abb. 11). Die Stromerzeugung aus Offshore-

Wind zeigt kein saisonales Muster, da 2015 sehr viele Anlagen ans Netz angeschlossen wur-

den und daher der Zubau-Effekt die saisonalen Schwankungen der Erzeugung dominiert.

Abb. 6: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie: On- und Offshore

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Windkraftanlagen

Onshore und Offshore

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2014 2015 Durchschnitt 2005 - 2014

brutto, in Mio. Kilowattstunden, On- und Offshore-Anlagen

Jahresproduktion:

2013: 51.708 Mio. kWh

2014: 57.357 Mio. kWh

2015*: 87.975 Mio. kWh

* vorläufigQuellen: BDEW, ZSW; Stand 01/2016

SP; 18.02.2016 Seite 19 von 85

Abb. 7: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie: nur Onshore

Abb. 8: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie: nur Offshore

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Windkraftanlagen

Onshore

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2014 2015 Durchschnitt 2005 - 2014

brutto, in Mio. Kilowattstunden, Onshore-Anlagen

Jahresproduktion:

2013: 50.803 Mio. kWh

2014: 55.908 Mio. kWh

2015*: 79.272 Mio. kWh

* vorläufigQuellen: BDEW, ZSW; Stand 01/2016

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Windkraftanlagen

Offshore

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

1.800

2.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2014 2015

Quellen: BDEW;, ZSW Stand 10/2016

brutto, in Mio. Kilowattstunden, Offshore-Anlagen

* vorläufig

Jahresproduktion:

2013: 905 Mio. kWh

2014: 1.450 Mio. kWh

2015*: 8.703 Mio. kWh

SP; 18.02.2016 Seite 20 von 85

Abb. 9: Monatliche Stromerzeugung aus Photovoltaik

Abb. 10: Monatliche Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2014 2015 Durchschnitt 2010 - 2014

in Mio. Kilowattstunden, einschließlich Selbstverbrauch**

* vorläufig **vergüteter und nicht-vergüteter SelbstverbrauchQuellen: BDEW, ZSW; Stand 01/2016

Jahresproduktion:

2013: 31.010 Mio. kWh

2014: 36.056 Mio. kWh

2015*: 38.432 Mio. kWh

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2014* 2015* Durchschnitt 2005-2014

Quelle: BDEW, Stand 01/2016

brutto, in Mio. Kilowattstunden

* vorläufig

Jahresproduktion:

2013: 22.998 GWh

2014: 19.587 GWh

2015*: 19.320 GWh

SP; 18.02.2016 Seite 21 von 85

Abb. 11: Monatliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2015 insgesamt

Die Erneuerbaren-Ziele der Bundesregierung wurden zunächst im Energiekonzept aus dem

Jahr 2011 festgelegt. Demnach soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromver-

brauch im Jahr 2020 bei 35 Prozent liegen und bis 2050 auf 80 Prozent kontinuierlich an-

wachsen (Abb. 12). Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurden für die Jahre

2025 und 2035 weitere Zwischenziele formuliert, die einen gewisse Spannbreite zulassen

und als Korridor über die Zielformulierung des Energiekonzepts gelegt wurden. Der aktuelle

Wert von 32,6 Prozent zeigt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien gut vorangeschrit-

ten ist und das 2020-Ziel bereits fast erreicht wurde. Allerdings ist der Erneuerbaren-Anteil

2015 stark von der überdurchschnittlichen Winderzeugung 2015 geprägt, die die Trendent-

wicklung deutlich überschätzt und somit nicht nur den erfolgten Ausbau sondern auch die

jeweiligen Witterungsbedingungen widerspiegeln. Während der Ist-Anteil die richtige Größe

für die Beschreibung der aktuellen Situation darstellt, ist für eine Bewertung der Zielerfüllung

und der Abschätzung, ob die zukünftigen Ziele erreicht werden, eine normalisierte Anteilsbe-

rechnung besser geeignet, da diese von durchschnittlichen Witterungsbedingungen ausgeht.

Während im Energiekonzept der Bundesregierung für die Messung der Ziele die tatsächlich

erzeugten Mengen herangezogen werden, sind auf europäischer Ebene die normalisierten

Werte für die Stromerzeugung aus Wind und Wasserkraft als witterungsabhängige Erzeu-

gungstechnologien maßgeblich. Zwar ist die Stromerzeugung aus Photovoltaik ebenfalls wit-

terungsabhängig, hier sind die Schwankungen aber nicht so stark ausgeprägt. Für Biomasse

und Geothermie als geplant einsetzbare und nicht witterungsabhängige Erzeugungstechno-

logien ist eine Normalisierung nicht notwendig. Wendet man die in der EU-Richtlinie

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Monatliche Stromerzeugung

aus Erneuerbaren Energien

Bruttostromerzeugung 2015*, Veränderung zum Vorjahr in Prozent

Quellen: BDEW-Schnellstatistikerhebung, Stat. Bundesamt, EEX, ZSW, BDEW; Stand: 01/2016 * vorläufig

+29,8%

-6,8%

+21,7% +27,0% +18,8%+16,7%

+31,5%

+5,5% +27,9%

-1,9%

+62,7%+20,7%

0

5

10

15

20

25

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

in M

rd. K

ilow

att

stu

nd

en

Wasser Biomasse Siedlungsabfälle Wind offshore Photovoltaik

Wind onshore Geothermie Vorjahr gesamt

SP; 18.02.2016 Seite 22 von 85

2009/28/EG beschriebene Berechnungsmethodik für die Normalisierung der Stromerzeugung

aus Wasserkraft und Windenergie entsprechend für Deutschland an, ergibt sich für das Jahr

2015 ein Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch von 30,7 Prozent. Bei durchschnittlichen

Windbedingungen wäre der Erneuerbaren Anteil um 2,3 Prozentpunkte niedriger gewesen,

bei durchschnittlichen Niederschlägen und damit entsprechend höherer Wasserkrafterzeu-

gung um 0,4 Prozentpunkte höher, woraus sich eine Differenz von 1,9 Prozentpunkten ergibt.

Gemäß Berechnungsmethodik der EU-Richtlinie wird für die Wasserkraft die durchschnittliche

Stromerzeugung pro installiertem MW der vergangenen 15 Jahre herangezogen, für die

Windenergie wird lediglich ein 5-Jahresmittel herangezogen. Damit werden die Windbedin-

gungen zwar weniger gut gemittelt, dafür aber dem technologischen Fortschritt in der Wind-

energie – also gestiegene Leistung der Anlagen, höhere Nabenhöhen, größere Rotordurch-

messer etc. – besser Rechnung getragen. Zudem wird für die installierte Leistung der Wind-

energie ein Jahresmittelwert unterstellt, um den unterjährigen Zubau besser zu berücksichti-

gen, während bei der Wasserkraft die jeweilige Leistung zum Jahresende maßgeblich ist.

2014 lag der Ist-Anteil bei 27,4 Prozent, die normalisierte Quote mit 28,1 Prozent um 0,7 Pro-

zentpunkte darüber.

Zudem ist es derzeit schwierig, aus der Entwicklung der letzten drei bis vier Jahre auf die

weitere Entwicklung des Erneuerbaren-Anteils zu schließen, da die Wirkung der aktuellen

Gesetzgebungsverfahren – insbesondere die Novellierung des EEG – von der konkreten

Ausgestaltung abhängen und noch nicht genau abgeschätzt werden können. Darüber hinaus

wirken weitere Gesetzvorhaben, wie beispielsweise das Strommarktgesetz, oder die generel-

le Debatte um die Sektorkopplung auf die Rahmenbedingungen der Stromversorgung. Und

damit auch auf die weitere Entwicklung von Stromerzeugung und Stromverbrauch und den

Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch.

SP; 18.02.2016 Seite 23 von 85

Abb. 12: Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch seit 1996

Abb. 13: Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf seit 2000

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Beitrag und Ziele der Erneuerbaren Energien:

Strom

2015***:30,7%

2015***:32,6%

2020:35%

2030:50%

2040:65%

2050:80%

40%

55%2025:45%

2035:60%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

199

6

199

8

200

0

200

2

200

4

200

6

200

8

201

0

201

2

201

4

2016

201

8

202

0

202

2

202

4

202

6

202

8

203

0

203

2

203

4

203

6

203

8

204

0

2042

204

4

204

6

204

8

205

0

* Anteil am Brutto-Inlandsstromverbrauch

** Berechnung gemäß EU 2009/28/EG Art. 30 und Annex II

*** vorläufigQuelle: BDEW, Stand 01/2016

Anteil des Stroms aus regenerativen Energiequellen*

EE-Anteil Strom (gemäß Energiekonzept der Bundesregierung)

Ziele aus dem Energiekonzept der BR 2011

Ausbaukorridor gemäß Koalitionsvertrag 2013

Normalisierter EE-Anteil Strom (gemäß Richtlinie EU 2009/28/EG**)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Beitrag und Ziele der Erneuerbaren Energien:

Gesamtenergiebedarf

2014:13,7%**

2020:18%

2030:30%

2040:45%

2050:60%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

200

0

200

2

200

4

200

6

200

8

201

0

201

2

201

4

2016

201

8

202

0

202

2

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4

202

6

202

8

203

0

203

2

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4

203

6

203

8

204

0

204

2

204

4

204

6

204

8

205

0

Quelle: BMWi auf Basis AGEE Stat, Stand 12/2015

Anteil der Energiebereitsstellung aus regenerativen Energiequellen*

EE-Anteil am Gesamtenergiebedarf

Ziele aus dem Energiekonzept der BR 2011

* bezogen auf den Brutto-Endenergieverbrauch Deutschlands

** nach Energiekonzept der Bundesregierung, 13,8% nach EU-RL 2009/28/EG

SP; 18.02.2016 Seite 24 von 85

Abb. 14: Anteil der Erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr

Betrachtet man den Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf oder in an-

deren Sektoren, liegen diese deutlich niedriger als im Stromsektor. Deren Anteil am Gesam-

tenergiebedarf betrug 13,7 Prozent im Jahr 2014, der normalisierte Anteil gemäß EU-

Richtlinie betrug 13,8 Prozent (Abb. 13). Der niedrigere Anteil am Gesamtenergiebedarf

hängt mit den geringeren Anteilen in der Wärme- und Kältebereitstellung und im Verkehrsbe-

reich zusammen, beides Sektoren die in großem Umfang zum Energiebedarf beitragen. Für

den Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf hat die Bundesregierung für

das Jahr 2020 ein Ziel von 18 Prozent vorgegeben, aber auch für die anderen Sektoren wur-

den nationale Sektorziele gesetzt und in maßgeblichen Förderinstrumenten gesetzlich veran-

kert (EEG, EEWärmeG) sowie im Nationalen Allokationsplan Erneuerbare Energien formu-

liert: Demnach sollen bis 2020 in der Wärme- und Kältebereitstellung 14 Prozent erreicht

werden, im Verkehrssektor der Anteil von Biokraftstoffen am Kraftstoffverbrauch ab 2020 eine

Netto-Treibhausgasminderung von 7 Prozent erreichen; was in etwa einem energetischen

Anteil von 12 Prozent am Kraftstoffverbrauch entspricht. Während im Wärmebereich 2014

bereits ein Anteil von 12,5 Prozent erreicht wurde, stagniert der Erneuerbaren-Anteil im Ver-

kehrsbereich in den vergangenen Jahren bei etwa 5 bis 6 Prozent (Abb. 14).

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Beitrag und 2020-Ziele der Erneuerbaren Energien:

Alle Sektoren

2014:13,7%***

2014:27,4%

2015*:32,6%

2014:12,5%

2014:5,6%

2014:28,1%

2015*:30,7%**

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

200

0

200

1

200

2

200

3

200

4

200

5

200

6

200

7

200

8

200

9

201

0

2011

201

2

201

3

201

4

201

5

201

6

201

7

201

8

201

9

202

0

Quellen: BDEW; BMWi auf Basis AGEE Stat, Stand 01/2016

EE-Anteil Wärme und Kälte (2020: 14%)

Ziele der Bundesregierung

EE-Anteil am Gesamtenergiebedarf (2020: 18%)

EE-Anteil Strom (2020: 35%)

EE-Anteil Kraftstoffe/Verkehr (2020: ca. 12%)

* vorläufig

** Berechnung gemäß EU 2009/28/EG Art. 30 und Annex I

*** nach Energiekonzept der Bundesregierung, 13,8% nach EU-RL 2009/28/EG

Strom

35%

Gesamt

18%

Wärme

14%

Kraftstoffe

ca. 12%

normalisierter** EE-Anteil Strom

SP; 18.02.2016 Seite 25 von 85

Abb. 15: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2013 und 2014

Abb. 16: Investitionen in Erneuerbare Energien 2000 bis 2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

15,1%

33,3%

0,6%

20,4%

7,6%

0,2%

18,0%

0,9%

0,3%

3%

0,1%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshore Photovoltaik

biogene Festbrennstoffe biogene flüssige Brennstoffe Biogas Klärgas

Deponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie

12,1%

34,4%

0,9%

22,2%

7,3%

0,2%

18,1%

0,8%0,3%

3,7%

0,1%

Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien:

Detaillierte Unterteilung

Stromerzeugung: Anteile der einzelnen Erneuerbaren Energieträger 2013 und 2014

25,2%**74,8%

2013

27,4%**72,6%

2014

Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 12/2015 **EE bezogen auf Bruttostromverbrauch

2013:

152,4 Mrd. kWh

2014:

162,5 Mrd. kWh

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Investitionen in Erneuerbare Energien

4,66,7 6,9 6,5

9,0

11,812,9 12,6

16,2

23,3

27,3

23,8

20,3

15,7

18,9

1,4 1,8 1,5 1,7 1,9 2,1 3,5 3,2 4,2 3,6 3,0 3,2 3,3 3,2 2,9

3,2 4,9 5,4 4,8 7,1 9,7 9,4 9,4 12,0 19,7 24,3 20,6 17,0 12,5 16,0

0

5

10

15

20

25

30

35

40

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Inve

sti

tio

ne

n i

n M

rd.

Wasserkraft Photovoltaik Wind onshore

Wind offshore Biomasse Strom Geothermie, Umweltwärme

Biomasse Wärme Solarthermie

Quelle: ZSW

davon Strom:

davon Wärme:

SP; 18.02.2016 Seite 26 von 85

Die Investitionssummen in Erneuerbare Energien haben sich von 2006 bis 2010 vor allem

aufgrund der Investitionen in Photovoltaikanlagen mehr als verdoppelt. Diese sind dann bis

2012 vor allem aufgrund der sinkenden Modulpreise deutlich zurück gegangen bei gleichblei-

bendem jährlichem Zubau (Abb. 16 und 17). So wurde von 2010 bis 2012 in jedem Jahr mehr

als 7 GW Photovoltaik-Leistung installiert, während die Investitionssumme von 19,4 Mrd. €

auf 11,2 Mrd. € zurück ging. Die durchschnittlichen Modulkosten sind von 4.745 €/kW im Jahr

2006 auf nur noch gut 1.200 €/kW im Jahr 2014 gefallen (Abb. 18). Erst in den Jahren 2013

und 2014 waren dann auch die Zubauraten der Photovoltaik aufgrund der Vergütungsdegres-

sion rückläufig. In den Jahren 2006 bis 2014 wurden insgesamt 83 Mrd. € in Photovoltaikan-

lagen investiert, während sich der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung in Deutsch-

land um 5,7 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent erhöht hat. Parallel dazu haben sich die Investiti-

onen in Onshore-Windenergie von 2010 bis 2014 auf 6,9 Mrd. € mehr als verdreifacht. Nach

anfänglichen Verzögerungen beim Ausbau der Offshore-Windenergie wurden 2014 insge-

samt 5,4 Mrd. € investiert, im Vorjahr waren es noch 2,2 Mrd. €.

Abb. 17: Photovoltaik: Investition und Wirkung

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Photovoltaik – Investition und Wirkung

4,0 Mrd. €5,3 Mrd. €

8,0 Mrd. €

13,6 Mrd. €

19,4 Mrd. €

15,0 Mrd. €

11,2 Mrd. €

4,2 Mrd. €

2,3 Mrd. €

0,8 1,32,0

4,4

7,4 7,5 7,6

3,31,9

6,1%

0%

1%

2%

3%

4%

5%

6%

7%

0

5

10

15

20

25

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Investitionen in Mrd. € Zubau in GW Anteil am Brutto-Inlandsstromverbrauch

Quelle: AGEE Stat, BDEW (eigene Berechnung)

SP; 18.02.2016 Seite 27 von 85

Abb. 18: Photovoltaik: Lernkurveneffekte

Abb. 19: Wirtschaftliche Impulse durch Erneuerbare Energien 2000 bis 2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Quelle: AGEE Stat, BDEW (eigene Berechnung)

Photovoltaik - Lernkurveneffekte

4,0 Mrd.€5,3 Mrd.€

8,0 Mrd.€

13,6 Mrd.€

19,4 Mrd.€

15,0 Mrd.€

11,2 Mrd.€

4,2 Mrd.€

2,3 Mrd. €

4.745

4.170 4.103

3.059

2.629

2.004

1.4731.271 1.211

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

0

5

10

15

20

25

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Investitionen in Mrd. € Investition in €/kW

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Wirtschaftliche Impulse* durch

Erneuerbare Energien

2,2 2,5 2,8 3,3 3,85,3

7,49,0 9,5 9,4

11,312,9

14,4 14,4 14,4

1,4 1,5 1,5 1,5 1,6 2,8 2,1 2,4 2,5 3,0 3,5 3,6 3,9 4,2 3,9

0,7 0,7 0,9 1,1 1,4 1,7 2,2 2,9 3,4 4,1 4,9 5,7 6,8 7,3 7,8

0,2 0,3 0,5 0,7 0,9 1,8 3,2 3,8 3,5 2,4 2,9 3,7 3,7 3,1 2,7

0

5

10

15

20

25

30

35

40

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Wir

tsc

ha

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ch

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Imp

uls

* in

Mrd

. €

Wasserkraft Photovoltaik Wind onshoreWind offshore Biomasse Strom Geothermie, UmweltwärmeBiomasse Wärme Solarthermie Biomasse Kraftstoffe

* Impulse durch Aufwand für den Betrieb in anderen Sektoren (Personal, Ersatzteile, Brennstoffe etc.)

davon Strom:

davon Wärme:

d. Kraftstoffe:

Quelle: ZSW

SP; 18.02.2016 Seite 28 von 85

Neben der reinen Investitionssumme in Erneuerbaren Energien haben auch die wirtschaftli-

chen Folgeeffekte große Bedeutung. Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen erfordern

Personal für Wartung und Instandhaltung sowie für den Bereich der Biomasse den Anbau

und die Aufbereitung derselben. Zwar erreichen die wirtschaftlichen Impulse aus der Errich-

tung und dem Betrieb der Anlagen nicht die selbe Größenordnung wie die Investitionssum-

men, sind aber auch nicht zu vernachlässigen. Dabei ist auffällig, dass bei den wirtschaftli-

chen Impulsen der Anteil des Wärmebereichs im Verhältnis zum Strombereich deutlich höher

ausfällt als bei den Investitionen. Während im Strombereich die einmalige Investition ein deut-

lich höheres Gewicht erfährt, sorgt der hohe Anteil der Biomasse im Wärmebereich auch für

dauerhaftere wirtschaftliche Impulse. In Abbildung 19 zusätzlich dargestellt sind die wirt-

schaftlichen Impulse der Herstellung von Biokraftstoffen.

4 Der Unterschied von installierter Leistung und Stromerzeugung

Neben Faktoren wie Verfügbarkeiten oder Kosten sind in der Diskussion um die Entwicklung

der Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung sowohl die Anlagenzahl und installierte

Leistung als auch die Stromerzeugung die maßgeblichen Kenngrößen. Allerdings werden die

Begriffe elektrische Leistung und Stromerzeugung (elektrische Arbeit) gerne miteinander

vermischt. Dabei ist aber zu unterscheiden, dass die installierte Leistung nur das mögliche

Potenzial einer Anlage beschreibt (in Analogie zum Auto, die PS-Zahl des Motors). Dahinge-

gen beschreibt die Stromerzeugung (elektrische Arbeit) den Output der Anlage, der für die

Stromversorgung eingespeist wird (in Analogie zum Auto, die gefahrenen Kilometer).

Eine hohe installierte Leistung bedeutet daher noch nicht zwangsläufig eine hohe Stromer-

zeugung. Eine kleine Anlage, die dauerhaft nahe ihrer maximalen Leistung (installierte Leis-

tung) betrieben wird, kann innerhalb eines Jahres mehr Strom erzeugen als eine große Anla-

ge, die nur phasenweise ihre maximale Leistung erreicht oder vorübergehend gar keinen

Strom erzeugt.

Bei der Nutzung regenerativer Energien sind vor allem die Verfügbarkeit des Energieträgers,

also die Witterungsbedingungen oder die Verfügbarkeit von Brennstoffen für den Betrieb und

die erzeugte Strommenge entscheidend. Photovoltaikanlagen erreichen nur bei intensiver

Sonneneinstrahlung ihre maximale Leistung. Auch Windenergieanlagen laufen nur in weni-

gen Stunden im Jahr mit ihrer maximalen Leistung. Abbildung 20 zeigt für Regenerativ-

Anlagen den Anteil der einzelnen Energieträger an der installierten Leistung und deren Anteil

an der Stromerzeugung. Zwar haben Wasserkraft und Biomasse nur 13 Prozent Anteil an der

installierten Leistung, erzeugen aufgrund ihrer hohen Verfügbarkeit und Auslastung aber fast

40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft dreht sich das Verhält-

nis leicht um und der Anteil an der Leistung ist etwas größer als an der Stromerzeugung. Hier

könnten das Repowering von Onshore-Anlagen sowie der Ausbau der Offshore-Windenergie

mit höheren Auslastungsgraden dafür sorgen, dass sich das Verhältnis von Leistung zu

Stromerzeugung verbessert. Die Photovoltaik macht zwar knapp 43 Prozent der installierten

SP; 18.02.2016 Seite 29 von 85

Leistung der EEG-Anlagen aus, steuert aber nur knapp 24 Prozent zur Erzeugung aus Er-

neuerbaren Energien bei.

Abb. 20: Anteile der einzelnen Energieträger an der Leistung und an der Stromerzeugung von

EEG-Anlagen 2014

Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis Erneuerba-

rer Energien und Anlagen, die durch das EEG gefördert werden können. Ziel des EEG ist es,

regenerative Stromerzeugungsanlagen zu fördern, die sonst aufgrund ihrer Kostenstruktur

nicht im Markt bestehen könnten. Daher sind im EEG teilweise Größenbegrenzungen der

Anlagen für die Förderfähigkeit enthalten, um keine Anlagen zu fördern, die schon marktfähig

sind. Insbesondere bei der Wasserkraft, aber auch bei der Biomasse werden daher Anlagen

ab einer bestimmten Größe nicht mehr gefördert. Aus ökologischen Gesichtspunkten werden

zudem Anlagen zur Stromerzeugung aus Grubengas durch das EEG gefördert, obwohl es

sich nicht um einen regenerativen Brennstoff handelt. Hier wird dem Umstand Rechnung ge-

tragen, dass es sinnvoller ist, aus Bergbaugruben entweichendes fossiles Methangas durch

Verstromung energetisch zu nutzen und in CO2 umzuwandeln, als das weitaus klimaschädli-

chere Methangas entweichen zu lassen oder ohne energetische Nutzung abzufackeln. Ganz

generell ist die Verstromung und damit energetische Nutzung von Kuppelgasen – also Gase,

die bei anderen Prozessen als Nebenprodukt anfallen – in der Regel allein deshalb vorteil-

haft, da dadurch Stromerzeugung substituiert wird, für die sonst explizit andere Energieträger

bereitgestellt werden müssten.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Regenerativ-Anlagen:

Anteile an Leistung und Erzeugung

0,4% 0,5%7,7%

25,7%5,1%

12,6%

1,1%

0,9%43,0%

36,6%0,04%

0,06%42,6%

23,6%

Geothermie

Wind onshore

WasserkraftBiomasse (fest, flüssig, gasf.)

Anteil an derinstallierten Leistung

Anteil an derStromerzeugung

Quelle: BDEW

Photovoltaik

Anteile an der installierten Leistung und an der Stromerzeugung 2014

Wind offshore

Deponie- und

Klärgas

SP; 18.02.2016 Seite 30 von 85

Insgesamt geht der Begriff „Erneuerbare Energien“ über die im EEG geförderten Anlagen

hinaus und umfasst alle regenerativen Energieträger, also auch große Wasserkraftwerke, die

Stromerzeugung aus dem natürlichen Wasserzufluss ins Oberbecken eines Pumpspeicher-

kraftwerks, den biogenen Anteil bei der Verstromung von Siedlungsabfällen (in Deutschland

gelten 50 Prozent der Stromerzeugung aus Müllverbrennungsanlagen (MVA) als regenerativ)

oder die Mitverbrennung von Biomasse in konventionellen Großkraftwerken.

5 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – Aktuelle Entwicklungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten.

Es legt den Grundstein für eine zweistufige Reform der Förderung von Strom aus Erneuerba-

ren Energien. Im Mittelpunkt der ersten Stufe steht die Einführung der Verpflichtung zur Di-

rektvermarktung. So führt das EEG 2014 für alle ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb ge-

nommenen Anlagen oberhalb einer Leistung von 500 kW eine verpflichtende Direktvermark-

tung für den hier erzeugten Strom ein. Die Anlagen können nur in Ausnahmefällen und dann

zu reduzierten Vergütungssätzen die klassische Einspeisevergütung in Anspruch nehmen.

Für alle ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommenen Anlagen sinkt dieser Schwellenwert

auf 100 kW.

Die zweite Stufe der grundlegenden EEG-Reform sieht die Einführung von Ausschreibungen

zur wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe vor. In einem Pilotprojekt wurden bereits

2015 Ausschreibungen zur wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe von Strom aus gro-

ßen Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen eingeführt. Mit der aktuell (2016) im Gesetzgebungs-

prozess befindlichen EEG-Novelle soll dieses Konzept auch auf weitere Technologien zur

Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ausgeweitet werden. Dies ist aus Sicht des

BDEW ein richtiger Schritt. Denn Marktintegration bedeutet nicht nur die Reaktion auf Markt-

preissignale der allgemeinen Strommärkte, sondern auch die Bestimmung von Stromgeste-

hungskosten (Vollkosten) im Wettbewerb. Ausschreibungsverfahren sind bei ausreichend

vorhandenem Wettbewerb und bei entsprechender Ausgestaltung grundsätzlich geeignet,

neben der Mengensteuerung auch eine hohe Kosteneffizienz bei der Förderung der Erneuer-

baren Energien zu erreichen. Gleichzeitig erhöhen Ausschreibungen durch die mit ihnen ver-

bundene Mengensteuerung nicht nur die Planbarkeit des Erneuerbare-Energien-Zubaus,

sondern setzen auch verlässliche Rahmenbedingungen für marktgetriebene Investitionen in

konventionelle Energieerzeugungsanlagen.

Die konkrete Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns steht noch nicht fest, aber es zeich-

net sich ab, dass wohl die Bundesnetzagentur die Ausschreibungen durchführen wird. Wenn

es zu einer Übertragung des für Photovoltaikfreiflächenanlagen gewählten Verfahrens

kommt, wird die Bundesnetzagentur entsprechend den gesetzlich definierten Ausbauzielen

Angebote zum Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen einholen. Die Bieter können sich

dann mit den von ihnen entwickelten Projekten bewerben. Nach den Vorstellungen des Bun-

SP; 18.02.2016 Seite 31 von 85

deswirtschaftsministeriums soll dabei die Fördersystematik im Kern erhalten werden. Das

heißt, Gebote werden in ct/kWh angegeben und stellen den sogenannten „anzulegenden

Wert“ (ehemals Vergütungsanspruch) dar, der im Rahmen der Direktvermarktung die Grund-

lage für die Berechnung der gleitenden Marktprämie bildet. Nach Ablauf der Frist für die Ge-

botsabgabe werden die abgegebenen Gebote der Größe nach „sortiert“. Anschließend erhal-

ten die günstigsten Gebote, die bis zur Erreichung der nachgefragten Zubaumenge erforder-

lich sind, den Zuschlag und damit eine Förderberechtigung.

Doch bevor es soweit ist, müssen noch viele wichtige Detailfragen beantwortet werden. So ist

zu klären, wie ein Ausschreibungsdesign ausgestaltet sein muss, das auch mittel- und lang-

fristig eine hinreichende Akteursvielfalt gewährleisten kann. Denn klar ist: Akteursvielfalt ist

die Grundlage für Wettbewerb, ohne den wiederum keine Kosteneffizienz in der Ausschrei-

bung erreicht werden kann. Zu klären ist aber auch, wie zukünftig die regionale Verteilung

des Zubaus von EE-Anlagen – insbesondere von Windkraftanlagen an Land – sichergestellt

werden kann. Und nicht zuletzt geht es um Vertrauensschutz. Denn insbesondere bei lang-

wierigen Projekten im Segment der Stromerzeugung aus Windkraftanlagen auf See haben

Energieversorgungsunternehmen im Vertrauen auf aktuelle gesetzliche Regelungen investiert

und würden bei einem Wechsel in ein Ausschreibungssystem ohne Übergangsregelung ihre

getätigten Investitionen verlieren.

Im Rahmen eines Pilotverfahrens hat die Bundesnetzagentur bereits 2015 drei Ausschrei-

bungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen mit einer ausgeschriebenen Leistung von

insgesamt 500 MW durchgeführt. Die dort erzielten Ergebnisse weisen in die richtige Rich-

tung, die Bundesnetzagentur spricht selbst davon, dass die wettbewerbliche Ermittlung der

Förderhöhe den kostengünstigen Ausbau der Erneuerbaren Energien erlaube. Tabelle 3 zeigt

die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden vom April, August und Dezember 2015.

Tab. 3: Ausschreibungsergebnisse 2015 für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen

April 2015 August 2014 Dezember 2015

Ausgeschriebene Menge 150 MW 150 MW 200 MW

Eingereichte Gebote

(Gebotsvolumen)170 (715 MW) 136 (558 MW) 127 (562 MW)

Zuschläge

(Zuschlagsvolumen)25 (157 MW) 33 (159 MW) 43 (204 MW)

Ø Förderhöhe 9,17 ct/kWh 8,48 ct/kWh 8,0 ct/kWh

Zum Zeitpunkt der

Ausschreibung geltende

Förderhöhe

9,02 ct/kWh 8,93 ct/kWh 8,91 ct/kWh

Preismechanismus pay-as-bid uniform pricing uniform pricing

SP; 18.02.2016 Seite 32 von 85

Die Auktionsergebnisse im August und Dezember zeigen eine durchschnittliche Förderung,

die deutlich unter der zu diesen Zeitpunkten geltenden Förderhöhe liegt. Lediglich in der ers-

ten Ausschreibungsrunde wurde im Durchschnitt ein etwas höherer Fördersatz erzielt. Ob

dies am in dieser Ausschreibungsrunde verwendeten pay-as-bid-Verfahren gelegen hat oder

eher damit zu tun hatte, dass die Bieter auch noch die Möglichkeit hatten, bis 30. Juni 2015

ihre Projekte mit den gesetzlich gültigen Fördersätzen zu realisiern, lässt sich nicht eindeutig

beantworten. Während das pay-as-bid-Verfahren (Gebotspreisverfahren) die günstigsten An-

gebote bis zum Erreichen der Ausschreibungsmenge berücksichtigt und dann den bezu-

schlagten Bietern den von ihnen gebotenen Fördersatz bewilligt, sieht das uniform pricing

(Einheitspreisverfahren) vor, dass nach Abschluss des Auktionsverfahrens alle Bieter jene

Förderhöhe erhalten, die der letzte noch bezuschlagte Bieter geboten hat. D. h. alle bis auf

den letzten bezuschlagten Bieter erhalten eine Förderhöhe die oberhalb ihres ursprünglichen

Gebots liegt. Das bedeutet aber nicht, dass das uniform pricing zu einer insgesamt höheren

durchschnittlichen Förderhöhe führt, da das Bieterkalkül ein anderes ist: Die Erwartung der

Bieter beim uniform pricing ist, dass Sie bei einem Zuschlag ohnehin den Grenzpreis der

Auktionsrunde erhalten, d. h. sie bieten zu ihren Projektkosten zuzüglich dem Minimum ihrer

erwarteten Kapitalverzinsung bzw. Marge. Beim pay-as-bid-Verfahren werden die Bieter eher

versuchen, den Grenzpreis der Auktionsrunde abzuschätzen und diesen oder knapp darunter

zu bieten unabhängig von den eigenen Projektkosten. Wissenschaftliche Untersuchungen

legen nahe, dass es beim pay-as-bid-Verfahren zu Aufschaukelungseffekten kommen kann

und daher nicht unbedingt eine niedrigere durchschnittliche Förderhöhe generiert wird.

Die Ergebnisse zeigen, dass die bislang durchgeführten Verfahren eine hohe Anzahl an Bie-

tern hatte, so war selbst noch die letzte Ausschreibungsrunde fast dreifach überzeichnet. Die

Auswertungen der Bundesnetzagentur belegen zudem, das auch eine hohe Akteursvielfalt

gegeben war, da die Struktur bezüglich der Rechtsformen der bietenden Projektgesellschaf-

ten sehr heterogen war. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Ausschreibungen ein wett-

bewerbliches, kosteneffizientes und damit geeignetes Instrument für die weitere Förderung

der Erneuerbaren Energien sein können.

Der BDEW begleitet den weiteren Diskussionsprozess zu den Rahmenbedingungen für Aus-

schreibungen intensiv und konstruktiv. Hierfür hat der Verband die r2b energy Consulting

GmbH und die Brandenburgische Technische Universität (BTU) in Cottbus mit der Erarbei-

tung eines Gutachtens zur Identifikation der relevanten Parameter für Ausschreibungen zur

Ermittlung der Förderhöhe aus allen Erneuerbaren Energien beauftragt. Aufbauend auf dem

abrufbaren Gutachten „Ausgestaltung eines Auktionsmodells für EE-Anlagen in Deutsch-

land“1 und der wertschöpfungsstufenübergreifenden Diskussion in den Gremien hat der

BDEW Handlungsempfehlungen für das Auktionsdesign2 ausgesprochen.

1https://www.bdew.de/internet.nsf/id/47C5F14138FD3513C1257ECF002BE0C6/$file/Gutachten_Auktionsdesign_r

2b_BTU_FINAL.pdf

2https://www.bdew.de/internet.nsf/id/20150929m-stellungnahme-zu-den-eckpunkten-des-

bundeswirtschaftsminister-fuer-die-foerderung-erneuerb?open&ccm=900030

SP; 18.02.2016 Seite 33 von 85

Verlust des Förderanspruchs bei negativen Strommarktpreisen

Laut Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission soll der För-

dermechanismus für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen keine Anreize setzen, bei

negativen Marktpreisen Strom zu erzeugen. Im Zuge der EEG-Novelle 2014 wurde mit dem §

24 EEG 2014 daher eine neue Regelung eingeführt, die vorsieht, dass sich der anzulegende

Wert für Windenergieanlagen ab einer Leistung von 3 MW und für sonstige Anlagen ab einer

Leistung von 500 kW und einer Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2016 auf null reduziert,

wenn „der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spot-

markt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufeinanderfolgenden

Stunden negativ ist.“ Nach Ansicht des BDEW werden mit dieser Regelung erhebliche Unsi-

cherheiten hervorgerufen.

Derzeit befindet sich der § 24 EEG 2014 im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Wei-

terentwicklung des Strommarktes. Im Regierungsentwurf vom 4. November 2015 wird klarge-

stellt, wann ein Stundenkontrakt negativ sei, nämlich dann, „wenn für die betreffende Stunde

jeweils der Wert der Day-ahead-Auktion und der volumengewichtete Durchschnitt der Preise

aller Transaktionen im kontinuierlichen Intraday-Handel negativ sind.“ Dies scheint auf den

ersten Blick ein praktikabler Lösungsweg zu sein, um von vornherein die Wahrscheinlichkeit

für das Greifen des entsprechend lautenden § 24 EEG 2014 zu reduzieren. Bei näherer Be-

trachtung ist jedoch festzustellen, dass die vorgestellte Regelung Fehlanreize setzen kann3.

6 Regionale Verteilung der Erneuerbaren Energien

Um die regionale Verteilung der Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Ener-

gien zu begutachten, ist der Vergleich von Absolutzahlen auf Ebene der Bundesländer hilf-

reich, um die Beiträge einzelner Bundesländer abzubilden. Allerdings berücksichtigen Abso-

lutzahlen nicht die zur Verfügung stehende Fläche einzelner Bundesländer. Gerade in Bezug

auf den Platzbedarf der Erneuerbaren Energien ist daher auch die Flächendichte der instal-

lierten Leistung eine wichtige Kenngröße. Das betrifft sowohl die Fläche für die Errichtung der

Anlagen selbst als auch im Bereich der Biomasse die verfügbare Fläche für den Anbau

nachwachsender Rohstoffe. In den folgenden Grafiken ist die Flächendichte farblich abgestuft

dargestellt. Die Absolutwerte für Anlagenanzahl, installierte Leistung und Stromerzeugung

sind als Balkendiagramme dargestellt. Neben der Flächendichte der Anlagen spielen aber

auch die Siedlungsdichte und die im Umkehrschluss daraus resultierende Verfügbarkeit von

Flächen zur Nutzung Erneuerbarer Energien oder topologische Gegebenheiten eine Rolle.

Die Übersichten zeigen, dass die Wasserkraft vor allem in Süddeutschland und in den Mittel-

gebirgen mit entsprechendem Gefälle der Wasserläufe genutzt wird, wohingegen im nord-

3 Vgl. BDEW (2015): „Handlungsempfehlungen zu § 24 EEG 2014“.

SP; 18.02.2016 Seite 34 von 85

deutschen Flachland die Windenergie aufgrund des besseren und stetigeren Windangebots

stärker verbreitet ist. Die höhere Sonnenintensität sowie die höhere Anzahl der Sonnenstun-

den begünstigt die Nutzung der Photovoltaik im Süden Deutschlands, aber auch die Verfüg-

barkeit von Dachflächen spielt eine Rolle, wie die relativ hohe Flächendichte im dicht besie-

delten Nordrhein-Westfalen zeigt. Bei der Nutzung der Biomasse, die die Verstromung von

fester Biomasse (Restholz, Altholz etc.), flüssiger Biomasse – also die Verstromung von aus

Biomasse hergestellten Brennstoffen – sowie gasförmige Biomasse (Biogasanlagen zur

Stromerzeugung) umfasst, ist eine relativ gleichmäßige Verteilung über Deutschland zu er-

kennen, da die Verfügbarkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ein entscheidendes

Kriterium ist. Die hohe Nutzungsintensität der Biomasse in den Stadtstaaten Hamburg und

Berlin resultiert daraus, dass dort zwar die Anlagen zur Verstromung der Biomasse stehen,

die Brennstoffversorgung jedoch aus dem Umland erfolgt.

Eine weitere wichtige Kenngröße für die Nutzbarkeit einer Energiequelle ist die Anzahl der

Jahresvolllaststunden (Abb. 23, Abb. 25, Abb. 27). Diese gibt an, in wie vielen Stunden eine

Anlage ihre Jahresstromerzeugung erbracht hätte, wenn sie ständig ihre maximale Leistung

erbringen würde. Auch wenn Wind- oder Photovoltaikanlagen fast ganzjährig in Betrieb sind,

liegt die durchschnittliche Leistung je nach Sonnen- oder Windangebot die meiste Zeit deut-

lich unterhalb der maximal möglichen Leistung. Durch die Jahresvolllaststunden werden so-

mit unterschiedliche Energiequellen, Anlagetypen und unterschiedliche Standorte bezüglich

ihrer Effektivität vergleichbar. So zeigen die höheren Jahresvolllaststunden der Windenergie

in Norddeutschland vor allem die bessere Windausbeute in den Küstenregionen. Bei der Pho-

tovoltaik resultieren unterschiedliche Jahresvolllaststunden aus Unterschieden der Sonnenin-

tensität und Sonnenscheinstunden, aber auch aus dem Durchschnittsalter der installierten

Anlagen und ihrem Wirkungsgrad. Die dargestellten Jahresvolllaststunden sind Durch-

schnittswerte für die einzelnen Bundesländer, aber auch innerhalb der Bundesländer kann es

je nach Standort deutliche Unterschiede geben. Die Unterschiede bei den Jahresvolllaststun-

den der Biomasse-Anlagen sind eine Folge der regional unterschiedlichen Anteile von Bio-

gasanlagen zur Stromerzeugung und Holzkraftwerken (Festbrennstoffe). Gebiete mit einem

hohen Anteil an Biogasanlagen weisen tendenziell höhere Jahresvolllaststunden auf, da Bio-

gas sehr stetig und gleichmäßig zur Verfügung steht. Unterschiede in der Ausnutzung bei

Biogasanlagen können weiterhin daher rühren, ob eher Energiepflanzen oder tierische Ex-

kremente eingesetzt werden. Bundesländer mit einem höheren Anteil an Holzkraftwerken

weisen tendenziell geringere Jahresvollaststunden auf, da hier die Brennstoffversorgung sai-

sonal stärker schwankt oder der Brennstoffeinsatz durch Schwankungen der Brennstoffpreise

mitbestimmt wird.

SP; 18.02.2016 Seite 35 von 85

Abb. 21: Nutzung der Wasserkraft4 2014

4 Bei der Stromerzeugung aus Pumpspeicherwerken mit natürlichem Zufluss sind nur die erzeugten Strommengen

aus natürlichem Zufluss enthalten.

SP; 18.02.2016 Seite 36 von 85

Abb. 22: Nutzung der Windenergie 2014: Anzahl, Leistung, Erzeugung

Abb. 23: Nutzung der Windenergie 2014:Jahresvolllaststunden

SP; 18.02.2016 Seite 37 von 85

Abb. 24: Nutzung der Photovoltaik 2014: Anzahl, Leistung, Erzeugung

Abb. 25: Nutzung der Photovoltaik 2014: Jahresvolllaststunden

SP; 18.02.2016 Seite 38 von 85

Abb. 26: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2014: Anzahl, Leistung, Erzeugung

Abb. 27: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2014: Jahresvolllaststunden

SP; 18.02.2016 Seite 39 von 85

Abb. 28: Nutzung von Klär- und Deponiegas zur Verstromung 2014

SP; 18.02.2016 Seite 40 von 85

Im Gegensatz zu den kartografischen Abbildungen, in denen die Erneuerbaren Energien zur

Stromerzeugung insgesamt – also auch nicht über das EEG geförderte Anlagen – dargestellt

sind, zeigt die Tabelle 3 die Anlagenzahl und die installierte Leistung der förderfähigen EEG-

Anlagen sowie ihre Stromerzeugung für das Jahr 2014. Die Stromerzeugung ist dabei zusätz-

lich unterteilt in Erzeugung im Rahmen der gesetzlich garantierten Vergütung (nach §16 EEG

2012 bzw. §11 (1) S.2 EEG 2014) sowie Mengen in den einzelnen Vermarktungsoptionen

des EEG, also dem Marktprämienmodell (MPM), dem teilweise im Jahr 2014 noch anwend-

baren Grünstromprivileg (GSP) sowie der sonstigen Direktvermarktung. Ergänzend sind die

EEG-Auszahlungen für die jeweiligen Kategorien aufgeführt. Für die sonstige Direktvermark-

tung sind keine monetären Zahlungen dargestellt, weil Anlagen in der sonstigen Direktver-

marktung nur bilateral vom Abnehmer des Stroms Geld erhalten und nicht durch das EEG

gefördert werden. Dennoch werden diese Mengen in der EEG-Systematik erfasst, da es sich

um Strom aus prinzipiell EEG-förderfähigen Anlagen handelt.

Des Weiteren sind die Erzeugungsmengen und Vergütungen im Rahmen des vergüteten

Selbstverbrauchs aus Photovoltaikanlagen aufgeführt. Eine Vergütung für den Selbstver-

brauch aus Photovoltaikanlagen kann für Anlagen beansprucht werden, die zwischen dem

01.01.2009 und dem 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden bzw. zum 24.02.2012 bereits

ein Netzanschlussbegehren beantragt hatten. Selbstverbrauch aus jüngeren Anlagen wird

nicht vergütet, ist daher an dieser Stelle auch nicht erfasst und in den dargestellten Mengen

nicht enthalten. Selbstverbrauch aus älteren Anlagen ist zwar prinzipiell möglich, aus ökono-

mischen Gründen aber vernachlässigbar, da die Einspeisevergütung vor 2009 deutlich über

dem aktuellen Strompreisniveau liegt und daher die Netzeinspeisung dem Selbstverbrauch

aus wirtschaftlichen Gründen immer vorzuziehen ist. Letztlich zeigt Tabelle 3 noch die Zah-

lungen im Rahmen der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen sowie die vermiedenen Netz-

entgelte. Eine Aufteilung der Anlagenanzahl und Anlagenleistung auf die einzelnen Vermark-

tungsoptionen ist nicht möglich, da die überwiegende Mehrzahl der Anlagenbetreiber nicht an

eine Vermarktungsoption gebunden sind, sondern jeweils monatlich in eine andere Vermark-

tungsoption wechseln oder ins System der Festvergütung zurückkehren können. Mit der Ein-

führung der verpflichtenden Direktvermarktung für bestimmte Anlagen seit 2015 wird diese

Möglichkeit zwar eingeschränkt, bleibt aber für Kleinanlagen auch zukünftig bestehen.

Tab. 4: Anzahl und installierte Leistung der EEG-geförderten Anlagen sowie EEG-geförderte

Stromerzeugung und EEG-Auszahlungen 2014 nach Bundesländern

SP; 18.02.2016 Seite 41 von 85

da

vo

n

für

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verb

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nach §

33 (

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EE

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EE

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[Mio

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UR

]

Wasser

1.3

98

374

1.7

45,0

505,9

893,4

332,9

12,9

0,0

87,2

052,8

50,0

034,3

50,0

09,7

7

Deponie

gas

43

16

22,2

19,7

2,6

0,0

0,0

0,0

1,6

81,5

60,0

00,1

20,0

00,1

9

Klä

rgas

53

16

22,8

20,3

2,1

0,0

0,4

0,0

1,6

41,5

40,0

00,1

00,0

00,1

3

Bio

masse

1.4

60

657

3.6

68,9

1.5

39,6

2.1

29,3

0,0

0,0

0,0

590,0

9317,1

00,0

0271,0

71,9

226,9

1

Geoth

erm

ie1

10,6

0,6

0,0

0,0

0,0

0,0

0,1

20,1

20,0

00,0

00,0

00,0

0

Win

d o

nshore

363

578

664,0

244,7

417,2

0,0

2,1

0,0

50,1

121,7

20,0

028,3

90,0

04,3

8

Sola

r277.0

96

4.8

55

4.5

67,2

4.2

23,0

238,8

0,0

0,1

105,3

1.5

90,2

71.5

36,3

930,3

853,8

80,0

023,3

5

Ge

sam

t280.4

14

6.4

96

10.6

90,8

6.5

53,8

3.6

83,3

332,9

15,4

105,3

2.3

21,1

11.9

31,2

830,3

8387,9

01,9

264,7

4

Wasser

3.4

17

599

2.4

89,0

1.1

56,0

1.2

43,6

76,5

12,9

0,0

200,5

2120,8

80,0

079,6

50,0

018,9

0

Deponie

gas

35

12

13,0

11,8

1,1

0,0

0,0

0,0

0,9

70,9

20,0

00,0

50,0

00,1

1

Klä

rgas

57

18

14,5

13,1

0,7

0,0

0,8

0,0

1,0

10,9

80,0

00,0

40,0

00,0

8

Bio

masse

3.6

53

1.3

40

7.4

76,5

3.3

79,9

4.0

92,3

0,0

4,3

0,0

1.3

46,5

2718,9

10,0

0622,5

55,0

569,8

3

Geoth

erm

ie5

25

73,7

49,2

24,5

0,0

0,0

0,0

17,5

212,1

30,0

05,3

90,0

01,2

4

Win

d o

nshore

833

1.4

46

1.8

22,6

479,0

1.3

37,5

0,0

6,2

0,0

138,6

443,8

10,0

094,8

30,0

010,8

8

Sola

r485.8

74

10.8

62

10.2

90,7

9.0

46,1

985,2

4,2

1,8

253,5

3.3

92,2

23.1

68,4

373,1

3223,7

90,0

039,9

7

Ge

sam

t493.8

74

14.3

03

22.1

80,0

14.1

35,1

7.6

84,8

80,7

25,9

253,5

5.0

97,4

04.0

66,0

573,1

31.0

26,3

05,0

5141,0

1

Bio

masse

95

43

227,9

44,7

183,1

0,0

0,0

0,0

24,3

88,4

30,0

015,9

00,0

62,1

3

Win

d o

nshore

24

5,9

0,0

5,9

0,0

0,0

0,0

0,3

90,0

00,0

00,3

90,0

00,1

1

Sola

r5.5

93

75

56,6

51,9

1,9

0,0

0,0

2,8

17,9

617,4

70,8

20,4

90,0

00,8

2

Ge

sam

t5.6

90

122

290,3

96,6

190,9

0,0

0,0

2,8

42,7

325,9

00,8

216,7

80,0

63,0

6

Wasser

37

518,4

15,6

2,8

0,0

0,0

0,0

1,8

61,7

30,0

00,1

30,0

00,2

4

Deponie

gas

20

30

87,4

34,8

34,2

18,3

0,0

0,0

3,9

12,5

10,0

01,4

00,0

01,0

1

Klä

rgas

32

7,0

0,7

3,7

2,5

0,0

0,0

0,2

20,0

60,0

00,1

60,0

00,0

8

Bio

masse

519

417

2.4

84,8

576,7

1.9

08,2

0,0

0,0

0,0

357,7

8112,4

70,0

0244,9

20,3

827,1

3

Win

d o

nshore

3.2

75

5.4

13

7.8

67,3

828,2

6.9

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0,3

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0,0

569,3

575,9

50,0

0493,4

00,0

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2

Sola

r29.6

99

2.7

38

2.6

54,7

1.5

20,6

1.1

11,5

1,5

1,1

20,0

574,9

7370,3

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5204,6

10,0

014,8

6

Ge

sam

t33.5

53

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60,0

20,0

1.5

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8563,0

75,8

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20,3

873,3

4

Wasser

110

39,7

15,7

3,5

10,8

9,8

0,0

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00,9

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00,1

20,0

00,2

8

Deponie

gas

12

0,6

0,6

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

40,0

40,0

00,0

00,0

00,0

1

Bio

masse

12

743,3

2,0

41,3

0,0

0,0

0,0

6,2

70,4

70,0

05,8

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00,5

1

Win

d o

nshore

78

155

285,3

57,2

228,0

0,0

0,0

0,0

21,3

05,3

60,0

015,9

40,0

02,1

6

Sola

r1.8

29

39

28,6

25,3

1,3

0,0

0,0

2,0

8,2

77,9

10,5

70,3

60,0

00,3

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Ge

sam

t1.9

21

213

397,5

100,8

274,1

10,8

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2,0

37,0

014,7

70,5

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30,0

03,3

3

Wasser

10,1

0,4

0,0

0,4

0,0

0,0

0,0

0,0

40,0

00,0

00,0

40,0

00,0

1

Deponie

gas

10,2

0,4

0,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

30,0

30,0

00,0

00,0

00,0

0

Bio

masse

185

43

211,4

20,2

191,2

0,0

0,0

0,0

22,8

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20,0

018,8

70,1

42,1

3

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d o

nshore

57

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10,5

73,8

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0,0

0,0

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Sola

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42

36

27,7

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0,0

0,0

2,0

8,4

97,7

50,5

70,7

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Wasser

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gas

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SP; 18.02.2016 Seite 42 von 85

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54

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96,9

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4

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sam

t25.9

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9

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24

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4

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10

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8

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1

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d o

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2.9

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8

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8

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d o

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5

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8

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5

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00,3

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4

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SP; 18.02.2016 Seite 44 von 85

7 Ermittlung der EEG-Umlage für das Folgejahr

Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) sind die Übertragungsnetzbe-

treiber verpflichtet, jeweils zum 15. Oktober eines Jahres die für alle Stromvertriebe einheitli-

che und verbindliche Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr zu ermitteln und zu veröffentli-

chen (http://www.netztransparenz.de). Zusätzlich erfolgt eine detaillierte Darstellung der zu-

grunde gelegten Prognosewerte, die im Ergebnis die Höhe der EEG-Umlage für das Folge-

jahr bestimmen. Zentraler Punkt dabei ist das sogenannte „EEG-Konto“, auf dem die Kosten

und Erlöse im Zusammenhang mit dem EEG zusammengeführt werden.

Für die Ermittlung der EEG-Umlage ist zu berücksichtigen, dass alle Prognosewerte mit Un-

sicherheiten behaftet sind. Aus der Tatsache, dass das sogenannte „EEG-Konto“ in der

rückwärtigen Betrachtung immer ausgeglichen sein muss, resultiert infolge der Prognoseab-

weichung eine entsprechende Korrektur im Folgejahr. Dies kann entweder in einer Nachho-

lung oder in einer Rückzahlung im Folgejahr münden, was für die Prognose der EEG-Umlage

2015 erstmals der Fall war, auch für 2016 erfolgt eine Rückzahlung an die Stromverbraucher

in einer Höhe von gut 2,5 Mrd. € (Abb. 29). Die folgende Darstellung basiert auf der Prognose

für die Berechnung der EEG-Umlage 2016 vom 15. Oktober 2015.

Abb. 29: Schematische Darstellung des „EEG-Kontos“ mit Werten für 2016

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Das EEG-Konto 2016: Kosten und Erlöse

Vergütungszahlungen(Zahlung an EEG-Anlagenbetreiberbei Beanspruchung der Festvergütung)

Profilservicekosten,Handelsanbindung,EEG-Bonus (139 Mio. €)(Kosten bei ÜNB)

Deckungslücke2016

Quelle: Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG, TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH (http://www.netztransparens.de)

Verteilung auf fürdie EEG-Umlageanzulegenden Letztverbrauch 2016:360,0 TWh

EEG-Umlage 2016:6,354 ct/kWh

12.431

850

12.965

1.518244 2

2.521

2.331

23.067

Kosten Erlöse

Rückzahlung aus 2015

Liquiditätsreserve

Flexi-Prämie Biogas (22 Mio. €)

PV-Selbstverbrauch (125 Mio. €)

Marktprämie/Managementprämie(Zahlungen im Rahmender Direktvermarktung)

insg

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8 M

rd. €

Einnahmen aus Vermarktung an der EEXVermiedene Netzentgelte

Einnahmen priv. LetztverbrauchSonstige Erlöse

SP; 18.02.2016 Seite 45 von 85

Vergütungszahlungen: Das sind alle Zahlungen an EEG-Anlagenbetreiber gemäß den im

EEG festgeschriebenen Vergütungssätzen, die die Anlagenbetreiber von den Netzbetreibern

erstattet bekommen. Die Prognoseunsicherheit resultiert einerseits aus der Über- oder Unter-

schätzung des Zubaus einzelner EEG-Anlagearten und den damit von der Prognose abwei-

chenden erzeugten und vergüteten Strommengen. Andererseits beeinflussen die Witterungs-

bedingungen, d. h. das Winddargebot, die Anzahl der Sonnenstunden bzw. die Sonneninten-

sität oder Niederschlagsmengen, die die Erzeugung aus Wasserkraftanlagen mitbestimmen,

die Höhe der Vergütungszahlungen.

Marktprämie: Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugung direkt an Dritte vermarkten, haben

gemäß § 34 ff EEG 2014 Anspruch auf eine Marktprämie, die verkürzt ausgedrückt der Diffe-

renz zwischen dem Markterlös und der sonst zu zahlenden EEG-Vergütung entspricht. Der

Markterlös pro vermarkteter Kilowattstunde wird von den Übertragungsnetzbetreibern monat-

lich für Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und steuerbaren EEG-Anlagen einheitlich

ermittelt und für die Auszahlung der Marktprämie zugrunde gelegt. Zusätzlich ist in der

Marktprämie eine Managementprämie enthalten, die dafür gewährt wird, dass der Anlagenbe-

treiber durch die selbsttätige Vermarktung die Vermarktungskosten des Übertragungsnetzbe-

treibers mindert. Gemäß neuem EEG 2014 gibt es die Managementprämie für Neuanlagen

nicht mehr als eigene Rechnungsgröße, sondern ist in die Marktprämie eingepreist und wur-

de zudem verringert. Die Marktprämie ist so gestaltet, dass sie annähernd kostenneutral im

Vergleich zu der Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbetreiber

ist. Die dargestellten Kosten der Marktprämie in Höhe von 12.965 Mio. € (Abb. 29) stellen

somit keine Mehrkosten gegenüber der Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Über-

tragungsnetzbetreiber dar, sondern sind eine Verlagerung von Kosten aus der gesetzlichen

Einspeisevergütung in die Marktprämie.

PV-Selbstverbrauch: Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihre Stromerzeugung nicht ins

Netz einspeisen, sondern teilweise in unmittelbarer Nähe entweder selbst verbrauchen oder

zum Verbrauch Dritte (z. B. Mieter) beliefern, erhalten gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2012 i. V. m.

§100 Abs. 1 EEG 2014 für den selbstverbrauchten Strom eine geminderte Vergütung, wenn

sie zwischen dem 01. Januar 2009 und dem 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden

oder vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt haben. Dies ist wirt-

schaftlich interessant, wenn die geminderte Vergütung zuzüglich der Kosten pro kWh für den

ansonsten zu beziehenden Strom die Einspeisevergütung der Anlage übersteigt. Photovolta-

ikanlagen, die nach dem 01. April 2012 in Betrieb genommen wurden, erhalten für den

Selbstverbrauch keine Vergütung mehr, da die Einspeisevergütung in der Regel geringer ist

als der Brutto-Endkunden-preis für den Bezug von Strom beim Stromlieferanten, wodurch der

Selbstverbrauch auch ohne geminderte Vergütung die wirtschaftlich bessere Alternative dar-

stellt. Nicht selbst verbrauchte Mengen werden weiterhin normal eingespeist und vergütet.

Für Photovoltaik-anlagen, die vor dem 01. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, ist der

Selbstverbrauch keine wirtschaftliche Option, da deren gesetzliche Einspeisevergütung über

dem derzeitigen Strompreisniveau für Endkunden liegt und daher die Einspeisung immer die

ökonomisch bessere Alternative darstellt.

SP; 18.02.2016 Seite 46 von 85

Flexibilitätsprämie Biogas: Die Flexibilitätsprämie gemäß § 52 ff EEG 2014 wird Anlagen-

betreibern von Biogasanlagen gewährt, die die Stromerzeugung ihrer Anlage bedarfsorientiert

bereitstellen und den Strom dann direkt an Dritte im Rahmen der Marktprämie vermarkten.

Profilservicekosten, Handelsanbindung, EEG-Bonus: Diese Kosten fallen bei den Über-

tragungsnetzbetreibern an und werden über das „EEG-Konto“ verrechnet. Die Profilservice-

kosten (2016: 131 Mio. €) umfassen sämtliche Kosten, die die Übertragungsnetzbetreiber

aufwenden müssen, um den aufgenommenen EEG-Strom für den Spotmarkt handelsfähig zu

machen und schließlich zu vermarkten. Hinzu kommen Kosten für die Börsenzulassung und

die Handelsanbindung (2016: 3 Mio. €) sowie der EEG-Bonus (2016: 5 Mio. €).

Vermiedene Netzentgelte: Vermiedene Netzentgelte entstehen, da der überwiegende Teil

der EEG-Anlagen in Nieder- oder Mittelspannungsnetze einspeist und dieser Strom in der

Regel auch wieder aus diesen Netzebenen entnommen wird. Somit werden vorgelagerte

Netzebenen in der Regel entlastet und weniger beansprucht. Ob dies für alle EEG-

Einspeisungen noch der Fall ist, ist fraglich. Vor allem die volatil einspeisenden EEG-Anlagen

sorgen zunehmend für eine Belastung der vorgelagerten Netze und erfordern einen zusätzli-

chen Netzausbau in allen Spannungsebenen. Werden die vorgelagerten Netzebenen gerin-

ger beansprucht, entstehen bei den Netzbetreibern sogenannte vermiedene Netzentgelte, die

entsprechend in Abzug gebracht werden. Stark verkürzt dargestellt entrichten die Netzbetrei-

ber als Mittler die volle Höhe der Vergütung an die Anlagenbetreiber in ihrem Netzgebiet,

erhalten diesen Betrag im Rahmen des Belastungsausgleichs aber gemindert um die vermie-

denen Netzentgelte erstattet. Damit fallen zwar keine echten Erlöse auf dem sogenannten

„EEG-Konto“ an, die Entlastung der Netze findet aber entsprechend ihrer Wertigkeit Berück-

sichtigung und mindert dementsprechend auch die von den Verbrauchern in Form der EEG-

Umlage zu tragenden Kosten.

Einnahmen aus Vermarktung: Diese Einnahmen umfassen die Erlöse durch die Vermark-

tung der EEG-Strommengen an der Strombörse. Neben der Verpflichtung der Netzbetreiber,

die EEG-Mengen aufzunehmen, besteht ebenfalls die Verpflichtung der Übertragungsnetzbe-

treiber, diese Mengen vollständig im Spotmarkt der Strombörse abzusetzen. Prognoseunsi-

cherheiten entstehen hier, wenn die Vermarktungserlöse geringer oder höher ausfallen, weil

der durchschnittliche Erlös pro MWh an der Börse geringer oder höher ausgefallen ist, als der

in der Prognose zugrunde gelegte Preis. Gemäß Ausgleichsmechanismus-verordnung (Aus-

glMechV) wird für die Prognose der Durchschnittspreis des Börsenprodukts Phelix Baseload

Year Future (§ 3 Abs. 2 AusglMechV vom 17.02.2015) für eine Vorperiode herangezogen (für

die Prognose 2016 der Zeitraum vom 16.06. bis 15.09.2015). Die Vermarktung erfolgt dann

stundenweise am Spotmarkt der Strombörse. Da Preisentwicklungen nur sehr schwer prog-

nostiziert werden können, sind hier Prognoseabweichungen unvermeidlich. Im Vergleich zum

Vorjahr ist die Höhe der prognostizierten Vermarktungserlöse weiter geringer geworden. Dies

hat zum einen mit dem gesunkenen Preisniveau an der Strombörse zu tun, aber auch mit

einer intensiveren Nutzung der Marktprämie. Durch eigenständige Vermarktung der Stromer-

zeugung durch die Anlagenbetreiber wird die durch die Übertragungsnetzbetreiber vermarkte-

te Strommenge und damit auch der Vermarktungserlös geringer.

SP; 18.02.2016 Seite 47 von 85

Einnahmen aus privilegiertem Letztverbrauch: Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsre-

gelung gemäß §63 ff EEG 2014 können stromkostenintensive Unternehmen eine Begrenzung

der EEG-Umlage beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle beantragen, um die internationale

Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nicht zu gefährden. Diese Unternehmen entrich-

ten je nach Zuordnung eine EEG-Umlage in Höhe von 15 oder 20 Prozent der jeweils aktuell

gültigen EEG-Umlage für an einer Abnahmestelle bezogene und dort selbst verbrauchte

Strommengen, die über eine GWh hinausgehen. Dies aber nur soweit, dass die spezifische

EEG-Umlage eines stromkostenintensiven Unternehmens nicht mehr als das Doppelte des

jeweiligen Vorjahres beträgt (sogenanntes Verdoppelungskriterium). Die Übergangsregelung

des Verdoppelungskriteriums gilt bis 2018. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die

betroffenen Unternehmen schrittweise auf die steigenden Belastungen einstellen können. Für

die erste GWh Stromverbrauch ist die volle EEG-Umlage zu entrichten (Selbstbehalt). Die

Einnahmen aus der auf 15 oder 20 Prozent begrenzten Umlage innerhalb des Verdoppe-

lungskriteriums sowie bei Erreichung des sogenannten „Caps“ betragen gemäß Prognose

244 Mio. € im Jahr 2016 und sind gesondert in den Einnahmen des „EEG-Kontos“ ausgewie-

sen. Das Aufkommen aus der Entrichtung der anteiligen EEG-Umlage (außerhalb des Ver-

doppelungskriteriums) sowie der vollen EEG-Umlage (Selbstbehalt für erste verbrauchte

GWh) sind darin nicht enthalten, sondern in der Deckungslücke bzw. den Einnahmen aus der

EEG-Umlage. Daher entrichten die stromkostenintensiven Unternehmen insgesamt 466,9

Mio. € auf den privilegierten Letztverbrauch zuzüglich 166,5 Mio. € für den nicht-privilegierten

Selbsthalt. Damit ergeben sich in Summe Zahlungen in Höhe von 632 Mio. €. Gegenüber

2014, dem letzten Jahr vor der Anpassung der Besonderen Ausgleichregelung sind die Bei-

träge der stromkostenintensive Unternehmen zum EEG um 328 Mio. € gestiegen. Tatsächlich

wird ihr Beitrag 2016 voraussichtlich höher ausfallen, da für die Abschätzung der genannten

Werte im Zuge der Erstellung der EEG-Umlagenprognose für 2016 ein EEG-Umlage von 6,00

ct/kWh angenommen wurde, diese nun aber 6,35 ct/kWh beträgt. Aufgrund der Übergangs-

regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014 ist davon auszugehen, dass

der Beitrag der privilegierten Letztverbraucher in den kommenden Jahren weiter ansteigen

wird.

Sonstige Erlöse: Die sonstigen Erlöse umfassen in der Umlagenprognose nur prognostizier-

te Habenzinsen des „EEG-Kontos“ für das Jahr 2016 in Höhe von 2 Mio. €. Weiterhin sind in

dieser Position Einnahmen aus dem Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf

Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See möglich, die 2016 aber nicht anfallen.

Deckungslücke: Die Deckungslücke resultiert aus dem Ausgleich des sogenannten „EEG-

Kontos“ nach der Saldierung der Kosten und Erlöse. Die Deckungslücke wird auf den prog-

nostizierten nicht-privilegierten Letztverbrauch zuzüglich dem Verbrauchsäquivalent für den

Stromverbrauch von Unternehmen mit geminderter EEG-Umlage außerhalb des Verdoppe-

lungskriteriums umgelegt, wodurch sich die Höhe der EEG-Umlage berechnet. Somit wird die

Deckungslücke von den Endverbrauchern mit der Zahlung der EEG-Umlage zur Förderung

der EEG-Anlagen ausgeglichen. Abweichungen entstehen hier, wenn der Letztverbrauch

aufgrund konjunktureller oder witterungsbedingter Einflüsse vom prognostizierten Wert ab-

weicht und in einer Ex-post-Betrachtung das Aufkommen aus der EEG-Umlage für den Aus-

gleich des „EEG-Kontos“ entweder nicht ausgereicht hat (führt zu einer Nachholung im Folge-

SP; 18.02.2016 Seite 48 von 85

jahr) oder eine Überdeckung erfolgt ist (führt zu einem Übertrag des Überschusses ins Folge-

jahr).

Nachholung aus dem Vorjahr: Eine Nachholung dient dem Übertrag eines Minus auf dem

„EEG-Konto“ aus dem Vorjahr ins Folgejahr. Zu geringe Zuflüsse innerhalb Jahres führen zu

dieser Unterdeckung und müssen im Folgejahr ausgeglichen bzw. nachverrechnet werden,

was zu einer zusätzlichen Belastung der EEG-Umlage im Folgejahr führt. Maßgeblich für die

Berücksichtigung der Unterdeckung in der EEG-Umlage ist der Kontostand zum 30.09. eines

Jahres für die Umlage im Folgejahr. Eine Nachholung entsteht, wenn der Zubau einzelner

EEG-Anlagearten unterschätzt wurde, witterungsbedingt mehr EEG-Strom als prognostiziert

erzeugt wurde, die Erlöse aus der Vermarktung am Spotmarkt geringer als erwartet ausfallen

oder der Letztverbrauch bei EEG-pflichtigen Letztverbrauchern geringer ausfällt. Mit Einfüh-

rung der Ausgleichsmechanismusverordnung im Jahr 2010 sind zunächst Nachholungen im

Folgejahr fällig geworden. Seit 2014 wies das „EEG-Konto“ jeweils zum 30.09. einen positi-

ven Kontostand auf, was zu Rückzahlungen an die Verbraucher in den Jahren 2015 und

2016 geführt hat bzw. führt.

Rückzahlung aus dem Vorjahr: Eine Rückzahlung erfolgt, wenn im Vorjahr ein Überschuss

im „EEG-Konto“ erzielt wurde, was 2014 erstmalig der Fall war. Dieser Überschuss wird ins

Folgejahr übertragen und in Form einer Entlastung der EEG-Umlage im Folgejahr an die Ver-

braucher verzinst zurückerstattet. Maßgeblich für die Berücksichtigung in der EEG-Umlage ist

der Kontostand zum 30.09. eines Jahres für die Umlage im Folgejahr. Daher ist 2016 ein Be-

trag von 2.521 Mio. € auf der Erlösseite des „EEG-Kontos“ sichtbar, wenngleich es sich dabei

um keinen direkten Erlös im Kalenderjahr 2016 handelt, sondern die Berücksichtigung des

positiven Kontostandes vom Vorjahr für die Ermittlung der Deckungslücke 2016. Eine Rück-

zahlung aus dem Vorjahr wird begünstigt, wenn der Zubau einzelner EEG-Anlagearten über-

schätzt wurde, witterungsbedingt weniger EEG-Strom erzeugt wurde, die Erlöse aus der

Vermarktung am Spotmarkt höher als erwartet ausfallen oder der Letztverbrauch bei EEG-

pflichtigen Letztverbrauchern höher ausfällt.

Liquiditätsreserve: Frühere Erfahrungen mit dem Verlauf des „EEG-Kontos“ zeigten, dass

der Kontostand in den Sommermonaten bei intensiver Einspeisung der mit einer durchschnitt-

lich hohen Einspeisevergütung versehenen Photovoltaik teilweise deutlich ins Minus geriet

(Abb. 30). Da die Netzbetreiber die Auszahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber leisten müs-

sen, gehen in diesem Fall die Netzbetreiber bei einem negativen Kontostand unter Ausnut-

zung von Kreditlinien zunächst in Vorleistung. Da es sich hierbei in der Vergangenheit um

substanzielle Beträge von teilweise über einer Milliarde Euro handelte, sind die Übertra-

gungsnetzbetreiber seit 2012 berechtigt, eine sogenannte Liquiditätsreserve bei der Berech-

nung der EEG-Umlage einzubeziehen, um die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber sicher-

zustellen und das EEG-Konto im positiven Bereich zu halten. Diese Liquiditätsreserve dient

der Vermeidung eines negativen Kontostands und wird jährlich erneuert, da der daraus resul-

tierende Konto-Überschuss im Zuge der Rückzahlung an die Verbraucher im Folgejahr ver-

zinst zurückgegeben wird. Die Liquiditätsreserve stellt keine eigene Kostenposition dar, son-

dern sichert die Liquidität für die Auszahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber in der ansons-

ten erwartbaren Phase der Unterdeckung des „EEG-Kontos“ ab.

SP; 18.02.2016 Seite 49 von 85

Abbildung 30 zeigt den Verlauf des „EEG-Kontos“ in den Jahren 2010 bis Dezember 2015.

Üblicherweise ist der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben in den Anfangsmonaten positiv,

da dies in der Regel verbrauchsstarke Monate sind und dementsprechend hohe Einnahmen

aus der EEG-Umlage generiert werden bei gleichzeitig geringer Erzeugung aus Photovoltaik,

die derzeit über den gesamten Anlagenbestand betrachtet die höchsten Förderkosten (Diffe-

renzkosten, s. Kap. 8) beansprucht. Mit Beginn der Sommermonate und steigender Stromer-

zeugung der Photovoltaik wird der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben negativ und der Kon-

tostand fällt ab. In den Herbst und Wintermonaten wird – wieder aufgrund höheren Ver-

brauchs und geringerer Stromerzeugung aus Photovoltaik – der Saldo positiv und der Konto-

stand steigt wieder an. Dies führt zu dem typischen wellenförmigen Verlauf, sichtbar mit in

der Regel ansteigenden Kontoständen in den Wintermonaten und stark sinkenden Konto-

ständen in den Sommermonaten.

Abb. 30: Entwicklung des „EEG-Kontos“ seit 2010

Da in der Vergangenheit das „EEG-Konto“ über einen längeren Zeitraum im Soll war und dies

für die dienstleistenden Übertragungsnetzbetreibern zu entsprechendem Kreditbedarf führte,

wird seit 2012 die sogenannte Liquiditätsreserve in der EEG-Umlage berücksichtigt. Die Li-

quiditätsreserve bewirkt eine Anhebung des Kontostands. An sich wäre diese Anhebung nur

einmalig erforderlich. Da aber die Rückverrechnung des Kontoüberschusses am 30. Septem-

ber eines jeweiligen Jahres auch die aufgebaute Liquiditätsreserve beinhaltet, muss diese

dann fürs Folgejahr erneut gebildet werden bzw. kann an veränderte Bedingungen angepasst

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Entwicklung des EEG-Kontos seit 2010

Quelle: www.netztransparenz.de

-4.000

-3.000

-2.000

-1.000

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

Jan

10

Mrz

10

Ma

i 10

Ju

l 1

0

Sep

10

No

v 1

0

Jan

11

Mrz

11

Ma

i 11

Ju

l 1

1

Sep

11

No

v 1

1

Jan

12

Mrz

12

Ma

i 12

Ju

l 1

2

Sep

12

No

v 1

2

Jan

13

Mrz

13

Ma

i 13

Ju

l 13

Sep

13

No

v 1

3

Jan

14

Mrz

14

Ma

i 14

Ju

l 1

4

Sep

14

No

v 1

4

Jan

15

Mrz

15

Ma

i 15

Ju

l 1

5

Sep

15

No

v 1

5

in M

io. E

uro

Monatssaldo EEG-Kontostand

20112010 2012 2013 2014 2015

Kontostand für Rückzahlung

in der EEG-Umlage 2016:

+2.521 Mio. €

SP; 18.02.2016 Seite 50 von 85

werden. Weiterhin zeigt der Verlauf des „EEG-Kontos“ in den letzten Jahren, dass sich mit

zunehmendem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch die Schwankungsbreite des Konto-

stands erhöht, sofern der Ausbaueffekt den Effekt der Vergütungsdegression übersteigt, da

die Vergütungssumme insgesamt größer wird. Der unübliche Anstieg des „EEG-Kontos“ im

August 2014 ist auf einen Einmaleffekt infolge der EEG-Novellierung 2014 zurückzuführen.

8 EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten

Die Darstellung des sogenannten „EEG-Kontos“ verdeutlicht auch den Unterschied zwischen

der Betrachtung der EEG-Kosten – in der Vergangenheit wurden darunter die Vergütungs-

zahlungen subsumiert – und einer Betrachtung der EEG-Differenzkosten oder EEG-

Mehrkosten, welche den Förderbetrag für die Erneuerbaren Energien umfassen, da ein Teil

der Vergütungen und Marktprämienzahlungen über die Erlöse aus der Vermarktung der EEG-

Strommengen und die vermiedenen Netzentgelte finanziert werden. Seit der Novellierung des

EEG 2012 umfassen die EEG-Kosten neben den Ausgaben für die gesetzliche Festvergütung

auch die Auszahlungen im Rahmen des Marktprämienmodells. Daher ist inzwischen nicht

mehr von EEG-Vergütungen die Rede, sondern von EEG-Auszahlungen, die sowohl die

gesetzliche Vergütung als auch die Marktprämie, die Managementprämie und die Flexibili-

tätsprämie für Biogasanlagen umfassen, wobei die Managementprämie ab 2015 für Neuanla-

gen in die Marktprämie eingepreist ist. Die Differenzkosten werden dann nicht nur durch die

EEG-Auszahlungen bestimmt, sondern auch durch die Wertigkeit des erzeugten Stroms bzw.

der Höhe der erzielten Vermarktungserlöse. Hohe Strompreise an der Strombörse gehen mit

einer hohen Wertigkeit des Stroms bzw. höheren Vermarktungserlösen einher und der vom

Verbraucher zu leistende Restbetrag für die Förderung der EEG-Anlagen wird geringer. Um-

gekehrt bedeuten niedrige Vermarktungserlöse, dass die vom Verbraucher zu tragende Diffe-

renz aus Kosten und Erlösen des EEG-Systems größer wird: Dabei ist es unerheblich, ob die

EEG-Anlagen durch die gesetzliche Festvergütung oder über das Marktprämienmodell geför-

dert werden. Im Rahmen der gesetzlichen Festvergütung sind bei höheren Börsenpreisen die

Erlöse bei der Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber höher, im Rahmen des

Marktprämienmodells sind die ermittelten Referenzmarktwerte höher und dementsprechend

ist die ausbezahlte Marktprämie geringer. Auf den Saldo aus Kosten und Erlösen hat beides

dieselbe Wirkung: Sowohl höhere Vermarktungserlöse der Übertragungsnetzbetreiber als

auch geringere Zahlungen im Rahmen des Marktprämienmodells mindern die Deckungslücke

im EEG-Konto und damit die EEG-Umlage. Niedrigere Börsenpreise führen umgekehrt zu

einer höheren Deckungslücke und damit zu einer höheren EEG-Umlage.

Tabelle 4 und Abbildung 31 schlüsseln diese Differenz im zeitlichen Verlauf und nach Ener-

gieträgern auf. Sehr gut sichtbar ist dieser Zusammenhang bei Betrachtung der durchschnitt-

lichen Vergütung und der Differenzkosten für den Zeitraum 2009 bis 2016. Aufgrund des ho-

hen Preisniveaus am Spotmarkt für Strom weist beispielsweise Onshore-Wind im Jahr 2009

sehr geringe Differenzkosten von knapp 2 ct/kWh auf. Da seit 2009 die Preise am Großhan-

SP; 18.02.2016 Seite 51 von 85

delsmarkt deutlich gesunken sind, stiegen die Differenzkosten trotz nahezu unveränderter

Vergütung bis auf über 6,5 ct/kWh an, d. h. während die durchschnittliche Vergütung durch

die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze und von der Vergütungsdegression bestimmt

werden, werden die Differenzkosten darüber hinaus maßgeblich vom Erlöspotenzial am

Spotmarkt bestimmt.

Tab. 5: EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten nach Energieträgern

Wasserkraft*

Deponie-,

Klär-,

Grubengas1) Biomasse Geothermie

Wind

onshore

Wind

offshore Photovoltaik

Summe

(o. Abzug der

vermiedenen

Netzentgelte)

Summe

(abzgl.

vermiedene

Netzentgelte)

2000 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,21 9,62 - 9,10 51,05 8,50

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 396 75 0 687 19 1.177 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 10.391

Differenzkosten in ct/kWh k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 8,57

Differenzkosten in Mio. € 282 59 0 530 19 890 k.A.

2001 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,26 9,51 - 9,10 51,18 8,69

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 442 140 0 956 39 1.577 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh 6.088 1.472 0 10.509 76 18.146

Differenzkosten in ct/kWh 4,85 7,13 - 6,69 48,56 6,28

Differenzkosten in Mio. € 295 105 0 703 37 1.139 k.A.

2002 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,25 9,50 - 9,09 50,48 8,91

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 477 232 0 1.435 82 2.226 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh 6.579 2.442 0 15.786 162 24.970

Differenzkosten in ct/kWh 5,00 7,25 - 6,84 48,02 6,66

Differenzkosten in Mio. € 329 177 0 1.080 78 1.664 k.A.

2003 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,24 9,39 - 9,06 49,15 9,16

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 428 327 0 1.696 154 2.604 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.908 3.484 0 18.713 313 28.417

Differenzkosten in ct/kWh 4,28 6,43 - 6,11 45,96 6,21

Differenzkosten in Mio. € 253 224 0 1.144 144 1.765 k.A.

2004 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,32 7,03 9,71 15,00 9,02 50,85 9,38

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 338 182 509 0,03 2.301 283 3.612 3.578

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.616 2.589 5.241 0,20 25.509 557 38.511

Differenzkosten in ct/kWh 4,33 4,06 6,72 10,00 6,04 47,80 6,40

Differenzkosten in Mio. € 200 105 352 0,02 1.540 266 2.464 2.430

2005 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,35 6,98 10,79 15,00 8,96 52,95 10,23

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 364 219 795 0,03 2.441 679 4.498 4.395

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.953 3.136 7.367 0,20 27.229 1.282 43.967

Differenzkosten in ct/kWh 3,63 3,28 7,07 10,00 5,24 49,21 6,51

Differenzkosten in Mio. € 180 103 521 0,02 1.428 631 2.863 2.760

2006 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,45 7,03 12,26 12,50 8,90 53,01 11,27

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 367 196 1.337 0,05 2.734 1.177 5.810 5.605

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.924 2.789 10.902 0,40 30.710 2.220 51.545

Differenzkosten in ct/kWh 3,03 2,62 7,86 10,00 4,49 48,60 6,86

Differenzkosten in Mio. € 149 73 857 0,04 1.379 1.079 3.537 3.332

2007 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,53 7,01 13,58 15,00 8,83 51,96 11,76

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 418 193 2.162 0,06 3.508 1.597 7.879 7.609

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.547 2.751 15.924 0,40 39.713 3.075 67.010

Differenzkosten in ct/kWh 2,65 2,13 8,69 10,12 3,95 47,07 6,87

Differenzkosten in Mio. € 147 59 1.384 0,04 1.569 1.447 4.606 4.336

SP; 18.02.2016 Seite 52 von 85

Wasserkraft*

Deponie-,

Klär-,

Grubengas1) Biomasse Geothermie

Wind

onshore

Wind

offshore Photovoltaik

Summe

(o. Abzug der

vermiedenen

Netzentgelte)

Summe

(abzgl.

vermiedene

Netzentgelte)

2008 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,60 7,06 14,24 14,67 8,78 50,20 12,67

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 379 156 2.699 3 3.561 2.219 9.016 8.717

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.982 2.208 18.947 18 40.574 4.420 71.148

Differenzkosten in ct/kWh 2,12 1,58 8,76 9,31 3,29 44,71 7,19

Differenzkosten in Mio. € 106 35 1.660 2 1.337 1.976 5.115 4.817

2009 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,84 7,06 16,10 19,84 8,79 14,99 47,98 14,36

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 382 143 3.700 4 3.389 6 3.157 10.780 10.458

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.877 2.020 22.980 19 38.542 38 6.578 75.053

Differenzkosten in ct/kWh 0,96 0,20 9,23 10,64 1,92 8,00 41,10 7,49

Differenzkosten in Mio. € 47 4 2.120 2 739 3 2.704 5.619 5.297

2010 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 8,34 7,18 16,86 20,58 8,85 15,00 43,57 16,35

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 421 83 4.240 6 3.316 26 5.090 13.182 12.790

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.049 1.160 25.146 28 37.460 174 11.683 80.699

Differenzkosten in ct/kWh 3,95 2,79 12,48 16,20 5,24 11,39 38,28 12,18

Differenzkosten in Mio. € 200 32 3.137 4 1.965 20 4.472 9.830⁴ 9.438⁴

2011 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 9,64 7,36 19,15 20,69 9,18 15,00 40,16 18,34

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 231 36 4.476 4 4.137⁵ 85 7.766 16.735 16.341

EEG-Erzeugung7) in GWh 2.397 487 23.374 19 45.043 568 19.339 91.228

Differenzkosten in ct/kWh 4,73 2,45 14,24 15,78 5,19 11,01 34,22 13,67

Differenzkosten in Mio. € 113 12 3.328 3 2.338 63 6.618 12.475⁴ 12.081⁴

2012 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 9,93 7,23 20,01 21,83 9,16 15,26 35,47 22,95

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 347 46 5.842 6 3.625 95 9.156 19.118 18.526

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.604 718 34.245 25 48.617 722 26.127 115.058

Differenzkosten in ct/kWh 5,13 3,17 14,13 17,84 6,39 12,76 31,05 14,27

Differenzkosten in Mio. € 236 23 4.838 5 3.109 92 8.113 16.416⁴ 15.823⁴

2013 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 10,07 7,16 20,76 23,66 9,15 -⁶ 33,35 24,32

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 420 48 6.158 19 3.523 123 9.457 19.748 19.094

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.447 802 36.196 80 49.359 905 29.605 122.394

Differenzkosten in ct/kWh 5,88 3,79 15,19 20,51 6,70 13,55 29,13 14,64

Differenzkosten in Mio. € 321 30 5.497 16 3.308 123 8.625 17.920⁴ 17.266⁴

2014 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 10,40 7,12 20,64 24,33 9,13 18,44⁶ 32,62 25,06

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 401 83 6.398 23 4.046 213 10.348 21.512 20.758

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.158 1.609 38.309 98 55.279 1.449 33.865 135.768

Differenzkosten in ct/kWh 6,50 4,07 15,78 21,78 7,03 14,43 28,38 14,86

Differenzkosten in Mio. € 335 65 6.046 21 3.884 209 9.609 20.170⁴ 19.417⁴

2015 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 10,11 7,10 20,56 24,05 9,12 -⁶ 32,22 24,29

(Prog.) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 436 86 6.195 36 4.639 1.717 10.605 23.713 22.963

EEG-Erzeugung7) in GWh 6.092 1.679 38.358 159 66.873 11.231 35.004 159.395

Differenzkosten in ct/kWh 5,58 3,46 15,15 21,00 6,48 15,27 27,22 13,69

Differenzkosten in Mio. € 340 58 5.811 33 4.331 1.714 9.529 21.817⁴ 21.066⁴

2016 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 10,47 7,30 20,55 23,70 9,13 -⁶ 32,26 24,61

(Prog.) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 471 86 6.673 41 5.337 2.413 10.520 25.542 24.692

EEG-Erzeugung7) in GWh 6.160 1.607 40.223 180 75.753 15.380 35.483 174.785

Differenzkosten in ct/kWh 6,31 3,93 15,67 21,27 6,73 15,69 27,10 13,68

Differenzkosten in Mio. € 389 63 6.301 38 5.098 2.413 9.614 23.917⁴ 23.067⁴

1) 2000 bis 2003: Deponie-, Klär- und Grubengas bei der Wasserkraft enthalten2) Auszahlungen für Vergütung, vergütetene PV-Selbstverbrauch, Marktprämie (ab 2012) , Managementprämie (ab 2012) und Flexibilitätsprämie (ab 2012)3) durchschnittliche Festvergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Vergütung; keine Berücksichtigung der Direktvermarktungsoptionen4) inkl. sonstiger Einnahmen und Kosten, ohne Berücksichtigung von Nachholungen oder Überschüssen aus dem Vorjahr5) Bereinigt um nachträgliche Rückzahlung SDL-Bonus für die Jahre 2009 und 2010 (28 Mio. €)6) komplette Vermarktung im Marktprämienmodell (2014: 150 GWh (10% der Offshore-Erzeugung))7) bis 2011 nur Stromerzeugung im Rahmen der gesetzlichen Vergütung, ab 2012 zzgl. Vermarktung im Marktprämienmodell. Nicht-vergüteter PV-Selbstverbrauch, sonst. DV

und Grünstromprivileg nicht berücksichtigt.

Quellen:

2000-2006: EEG-Erfahrungsbericht 2007 des BMU/EEG-Jahresabrechnungen

2007-2014: EEG-Jahresabrechnungen; BDEW (eigene Berechnung)

2015/16: Konzept zur Prognose und Berechnung der EEG-Umlage der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.10.2014 und 15.10.2015

SP; 18.02.2016 Seite 53 von 85

Abbildung 31 zeigt sowohl die Entwicklung der Differenzkosten – also den Förderbeitrag für

die Stromproduktion aus EEG-Anlagen im jeweiligen Kalenderjahr – als auch den zugrundge-

legten Wert des Stroms für die Ermittlung der Differenzkosten. Da für die Berechnung der

Vermarktungserlöse 2014 im Rahmen des Prognosekonzepts für die EEG-Umlage 2015 der

Durchschnitt der Preise vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 am Terminmarkt für ein Lieferprodukt

2015 für Grundlaststrom (Baseload) herangezogen wird, liegt dieser auch dementsprechend

zwischen den in der ex post Betrachtung ermittelten tatsächlichen Werten für die Jahre 2013

und 2014, ist aber aus heutiger, rückschauender Sicht unpassend für das Kalenderjahr 2015.

Für die damalige Prognose war die Wahl des Forward-Terminprodukts zwar sachlich schlüs-

sig, da darin die Markterwartungen für das zukünftige Strompreisniveau abgebildet werden,

was zu diesem Zeitpunkt die bestmögliche verfügbare Preiserwartung für das Folgejahr ab-

bildet. Der Absatz der erzeugten Strommengen erfolgt im Verlauf des Erzeugungsjahres dann

allerdings im Spotmarkt. Da in den vergangenen Jahren die Preise am Spotmarkt deutlich

gesunken sind, konnten die prognostizierten Erlöse nicht erzielt werden und es ist davon

auszugehen, dass in der ex post Betrachtung für das Jahr 2015 der durchschnittliche Erlös je

MWh niedriger und die Differenzkosten damit höher ausfallen werden. Die Neufassung der

Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Februar 2015 trägt diesem Um-

stand Rechnung und hat daher den Zeitraum der angelegten Forwardpreise für die Ermittlung

des Durchschnittserlöses im Folgejahr deutlich verkürzt, um diesen verzerrenden Effekt zu

verringern. Daher wurde für die Ermittlung des zugrundegelegten Börsenpreises in der EEG-

Umlage 2016 der Preisdurchschnitt für das Jahresprodukt 2016 nur aus den drei – anstatt

zwölf – vorangegangenen Monaten berechnet.

Abb. 31: Entwicklung der EEG-Differenzkosten und Wert des Stroms seit 2000

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Differenzkosten** und Börsenpreis

Quelle: BDEW

890 1.140 1.664 1.765 2.463 2.863 3.5374.606 5.115 5.619

9.830

12.059

16.41617.920

20.17021.817*

23.917*

31,78

35,74

48,84

54,82

68,76

53,65

48,66

43,8736,86

32,2035,67

31,26

0

10

20

30

40

50

60

70

80

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*

We

rt d

es

Str

om

s/V

erm

ark

tun

gse

rlö

s**

***

in €

/MW

h

Dif

fere

nzk

os

ten

in

Mio

. €

Geothermie**** Photovoltaik Biomasse*** Wind offshore

Wind onshore Wasserkraft Wert des Stroms****

* 2015/16 Werte der Prognose zur Ermittlung der EEG-Umlage. Die tatsächlichen Differenzkosten 2015 und 2016 werden sehr wahrscheinlich

höher ausfallen, da die Börsenpreise 2015 und vermutlich auch 2016 ex-post niedriger liegen als für die Prognose ermittelt

** ab 2012 inkl. Kosten für Marktprämie, Managementprämie, vergüteten PV-Selbstverbrauch und Flexibilitätsprämie

*** Fest, flüssig, gasförmig inkl. Klär-, Deponie- und Grubengas

**** Geothermie nicht sichtbar (2016: 38 Mio. €)

***** Wert des Stroms zur Differenzkostenermittlung bis 2009 Phelix Baseload Year Future Durchschnitt 01.07.-30.06. der voran-

gegangenen Jahre, 2010 bis 2014 errechnet anhand der tatsächlichen Vermarktungserlöse, 2015 Phelix Baseload Year Future

Durchschnitt 01.10.13-30.09.14, 2016 Phelix Baseload Year Future Durchschnitt 16.06.15-15.09.15 gem. AusglMechV

SP; 18.02.2016 Seite 54 von 85

Seit dem Jahr 2010 ist zudem über Profilfaktoren bzw. Marktwertfaktoren berücksichtigt, dass

die Stromerzeugung aus unterschiedlichen Energieträgern auch unterschiedliche Wertigkei-

ten hat. So erhielt EEG-Strom aus Photovoltaikanlagen zunächst eine höhere Wertigkeit mit

dem 1,2-fachen des durchschnittlichen Börsenwerts, da dieser Strom vor allem in den Mit-

tagsstunden zu den Starklastzeiten mit in der Regel höheren Spotmarktpreisen verfügbar ist,

während Windenergie aufgrund tageszeitlich unregelmäßiger und phasenweise stark fluktuie-

render Einspeisung eine unterdurchschnittliche Wertigkeit erfahren hat. Da die hohen Ein-

speisungen aus Photovoltaik aber zunehmend das Preisniveau in den Mittagsstunden sen-

ken, wurden die Profilfaktoren bzw. Marktwertfaktoren auf der Basis der bisherigen empiri-

schen Daten angepasst. So wurde der Marktwertfaktor anhand einer Analyse historischer

Daten für Photovoltaik auf 0,98 abgesenkt (2016), d. h. für die Umlagenprognose wird ange-

nommen, dass Photovoltaik einen um 2 Prozent niedrigeren Preis erzielt als der vorgegeben

Kalkulationspreis gemäß Ausgleichsmechanismusverordnung von 31,26 €/MWh. Der Markt-

wertfaktor für Onshore-Wind beträgt derzeit 0,88, für offshore-Wind sind es 0,98, die der an-

deren EEG-Erzeugungsarten werden mit dem Kalkulationspreis bewertet, was einem Markt-

wertfaktor von 1,00 entspricht.

9 Der Strompreis: Die EEG-Umlage als Preisbestandteil

Die EEG-Differenzkosten und die daraus resultierende EEG-Umlage haben auch direkt Ein-

fluss auf die Strompreise, da die EEG-Umlage selbst ein Preisbestandteil ist und zusätzlich

noch der Mehrwertbesteuerung unterliegt. Vereinfacht betrachtet setzt sich der Strompreis

aus drei Teilen zusammen: Erstens den Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb, also

überwiegend die Kosten der Stromerzeugung aus eigenen Anlagen oder der Beschaffung

von Strom am Markt (2016 bei privaten Haushalten gut 21 Prozent des Strompreises), zwei-

tens den Netzentgelten als Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes sowie den Kosten für

Messung und Abrechnung (2016 bei privaten Haushalten knapp 25 Prozent des Stromprei-

ses) und drittens den gesetzlich verursachten Belastungen des Strompreises in Form von

Abgaben und Steuern (2016 bei privaten Haushalten 54 Prozent des Strompreises). Dazu

zählen neben der EEG-Umlage auch die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung,

die Umlage nach §19 StromNEV zur Minderung der Netzentgelte von stromintensiven Betrie-

ben oder von Verbrauchern mit atypischer Netznutzung, seit 2013 die Offshore-

Haftungsumlage zur Risikoabsicherung des Ausbaus der Offshore-Windparks und ab 2014

die Umlage für abschaltbare Lasten, mit der Stromverbraucher vergütet werden, die im Rah-

men des Lastmanagements in Spitzenlastzeiten bei Bedarf und auf Abruf des Netzbetreibers

ihren Verbrauch vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen, um die Versorgungssicher-

heit aufrecht zu erhalten. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird 2016 allerdings nicht er-

hoben. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe an die örtlichen Gemeinden für die Nutzung

von öffentlichen Flächen und Wegen für den Betrieb des Stromnetzes, die sowie letztlich die

Mehrwertsteuer.

SP; 18.02.2016 Seite 55 von 85

Da die EEG-Differenzkosten und damit die Höhe der EEG-Umlage – wie in Kap. 8 erläutert –

durch die Differenz der erzielten Vermarktungserlöse an der Strombörse und der EEG-

Vergütungssumme bestimmt wird, besteht indirekt auch eine Wechselwirkung zwischen dem

Preisbestandteil Strombeschaffung und der Höhe der EEG-Umlage. Ein geringes Preisniveau

an der Strombörse bedeutet höhere EEG-Differenzkosten und somit eine höhere EEG-

Umlage. Dieser Effekt wird aber teilweise dadurch kompensiert, dass bei einem geringen

Preisniveau mit einer zeitlichen Verzögerung auch die Beschaffungskosten der Vertriebe ge-

ringer werden. Die zeitliche Verzögerung ist dabei eine Folge der strukturierten Beschaffung

der Vertriebe. Eine risikominimale und verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie des Ver-

triebs sieht vor, dass er die zu liefernden Strommengen größtenteils zeitlich gestaffelt im Vo-

raus beschafft, um sich gegen kurz- und mittelfristige Preisschwankungen abzusichern. Somit

wird der Effekt einer höheren EEG-Umlage teilweise durch geringere Beschaffungskosten

kompensiert. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt bei einem hohen Preisniveau an der

Strombörse, dann in Form einer vergleichsweise niedrigeren EEG-Umlage mit dafür höheren

Beschaffungskosten.

Allerdings darf diese Wechselwirkung nicht dahingehend interpretiert werden, dass es sich

um eine Kompensation im Maßstab 1:1 handelt. Erstens entfaltet das Preisniveau an der

Börse seine Wirkung bei der Strombeschaffung stark vereinfacht ausgedrückt auf den ge-

samten Stromverbrauch in Deutschland, während die Wirkung auf die EEG-Differenzkosten

nur auf die EEG-Stromerzeugung und deren Vermarktung beschränkt ist. Da die EEG-

Stromerzeugung derzeit knapp 30 Prozent der Stromerzeugung ausmacht, ist die Wirkung

auf die Differenzkosten und damit auf die EEG-Umlage auch entsprechend geringer als die

Wirkung auf die Strombeschaffung. Zweitens gibt es aufgrund der strukturierten Beschaffung

zeitliche Verschiebungen in der Wirkung, sodass die Effekte nicht unbedingt zeitlich zusam-

menfallen und drittens gibt es Vertriebe, die ihre Beschaffung teilweise oder ganz über lang-

fristige Direktlieferverträge abdecken und somit an den Preisschwankungen der Strombörse

nicht in vollem Umfang partizipieren. Letztlich erfolgt die strukturierte Beschaffung der Ver-

triebe mit Hilfe einer Vielzahl unterschiedlicher Strommarktprodukte, welche sich in Bezug auf

den Zeitpunkt der Beschaffung und den Zeitraum der Lieferung unterscheiden. Für die Prog-

nosewerte zur Ermittlung der EEG-Umlage im Folgejahr wird hingegen nur das Jahrestermin-

produkt Baseload für das Folgejahr herangezogen, bei der unterjährigen Vermarktung der

EEG-Mengen schließlich ist nur der jeweilige Spotmarktpreis relevant. Eine Quantifizierung

der beiden Effekte wäre äußerst komplex und ist zudem von unternehmensindividuellen Fak-

toren abhängig. Von einer vollständigen Kompensation der beiden Effekte ist allerdings nicht

auszugehen.

Der Strompreis für Haushalte und Industriekunden

In Abbildung 32 ist die Entwicklung des durchschnittlichen Strompreises pro kWh für Haus-

halte und dessen Zusammensetzung dargestellt. Die Kosten der Strombeschaffung und des

Vertriebs sowie die Netzentgelte bilden dabei jenen Teil ab, die ursächlich der Stromversor-

gung zuzuordnen sind und bei den Stromversorgern bzw. Netzbetreibern als Erlöse anfallen.

SP; 18.02.2016 Seite 56 von 85

Der Rückgang der Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb um deutlich mehr als 2 ct/kWh

gegenüber 2009 zeigt, dass die Preisrückgänge am Großhandelsmarkt für Strom auch bei

den privaten Haushaltskunden ankommen, aufgrund der strukturierten Beschaffung aber ge-

glättet und mit zeitlicher Verzögerung. Der abgebildete Strompreis 2016 beschreibt den

Stand Januar 2016. Da einige Stromvertriebe ihre Preise erst bis zum März 2016 anpassen,

sind deren im Januar gültigen Preise noch mit den zum Zeitpunkt der letzten Preisanpassung

gültigen Abgaben und Umlagen kalkuliert, also jenen des Jahres 2015. Da sie aber bereits ab

dem 01.01.2016 die Umlagen und Abgaben in der gesetzlich gültigen Höhe für das Jahr 2016

weiterreichen müssen und diese in Summe um 0,59 ct/kWh gestiegen sind (Abb. 33), ist da-

mit zu rechnen, dass der Anteil für Beschaffung und Vertrieb unabhängig von der Entwicklung

der Großhandelspreise noch leicht ansteigen könnte. Oder anders ausgedrückt: Vertriebe,

die erst später im Jahr notwendige Preisanpassungen vornehmen, tragen die höheren Abga-

ben und Umlagen bis dahin selbst zu Lasten der eigenen Vertriebsmarge.

Weiterhin wird der leichte Anstieg der Netzentgelte in den vergangenen Jahren sichtbar. Die-

ser ist maßgeblich bestimmt durch den für die Energiewende notwendigen Netzausbau sowie

dem rückläufigen Stromverbrauch. Da die Kosten für den Betrieb eines Stromnetzes über-

wiegend aus mengenunabhängigen fixen Kosten bestehen, bedeutet ein rückläufiger Strom-

verbrauch, dass die Kosten auf eine geringere Absatzmenge umgelegt werden müssen und

damit die spezifischen Netzentgelte steigen. Die darüber hinaus gehenden gesetzlichen

Steuern und Abgaben sind einzeln aufgeschlüsselt.

Abb. 32: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

13,0411,73

8,75 8,719,83 10,38 10,98 11,35

4,926,08

7,228,52 8,16 8,01 8,16 7,91 7,38 7,02

6,11

6,936,24

5,90

5,73 5,86 5,92 6,14 6,646,63 6,75

7,07

2,33

2,28

1,92 1,97

2,222,37

2,482,57

2,683,30

3,46

3,71 3,78 4,034,13

4,604,65 4,58

4,581,66

1,66

1,66 1,66

1,661,66

1,661,66

1,66

1,661,66

1,66 1,66 1,661,66

1,661,66 1,66

1,66

0,690,88

1,021,16

1,31 2,053,530

3,592

5,277 6,240 6,1706,354

0,77

1,28 1,53

1,792,05

2,052,05

2,05

2,052,05

2,052,05

2,052,05

2,05 2,05 2,05 2,05

17,11 16,53

13,9414,32

16,1117,19

17,9618,66

19,4620,64

21,65

23,21 23,6925,23

25,89

28,84 29,14 28,68 28,69

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Beschaffung, Netzentgelt, Vertrieb Beschaffung, Vertrieb

Netzentgelt inkl. Messung, Abrechnung, Messstellenbetrieb Mehrwertsteuer

Konzessionsabgabe EEG-Umlage*

KWK-Aufschlag §19 StromNEV-Umlage

Offshore-Haftungsumlage Umlage f. abschaltbare Lasten (nur 2014/15)

Stromsteuer

Strompreis für Haushalte

Quelle: BDEW, Stand: 01/2016

0,09

0,200,13

0,250,20

0,350,26 0,42

0,31 0,510,28

0,340,34

0,29

0,20

0,230,13

* ab 2010 Anwendung AusgleichMechV **Offshore-Haftungsumlage 2015 wegen Rückverrechnung 2013 negativ

0,03

0,08

0,0020,151

Durchschnittlicher Strompreis für einen Haushalt in ct/kWhJahresverbrauch von 3.500 kWh

0,1260,3290,250

0,1780,0920,2500,009

0,2540,237

-0,051**

0,006

0,4450,3780,040

SP; 18.02.2016 Seite 57 von 85

Abb. 33: Haushalte: Entwicklung von Steuern, Abgaben und Umlagen ab 1998

Abb. 34: Haushalte: Steuern, Abgaben und Umlagen 2012 bis 2016

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

4,074,80

5,195,61

6,286,81 6,98 7,31 7,61

8,32 8,538,96

9,67

11,30 11,59

14,2915,13 14,92

15,51

0,08 0,09 0,20 0,25 0,35 0,42 0,51 0,69 0,88 1,02 1,16 1,312,05

3,53 3,59

5,28

6,24 6,17 6,35

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

ct/

kW

h

Strompreis für Haushalte:

Steuern, Abgaben und Umlagen ab 1998

Quelle: BDEW, Stand: 01/2016* ab 2010 Anwendung AusgleichMechV

Bestandteile des durchschnittlichen Strompreises für einen Haushalt (ct/kWh)Jahresverbrauch von 3.500 kWh

Steuern, Abgaben und Umlagen insgesamt

davon EEG-Umlage*

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Strompreis für Haushalte 2012 bis 2016:

Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen

4,13 4,60 4,65 4,58 4,58

1,661,66 1,66 1,66 1,66

2,052,05 2,05 2,05 2,05

3,592

5,2776,240 6,170 6,3540,150

0,126 0,1780,254

0,445

0,151

0,329 0,0920,237

0,3780,250 0,250

-0,051**

0,0400,009 0,006

2012 2013 2014 2015 2016

2014:

15,13 ct/kWh2015:

14,92 ct/kWh

Konzessionsabgabe*

Mehrwertsteuer 19%

Stromsteuer

EEG-Umlage

KWK-Aufschlag

§ 19 StromNEV-Umlage

Offshore-Haftungsumlage (ab 2013)

-0,21

ct/kWh

Umlage f. abschaltbare Lasten (2014/15)

•durchschnittliche Konzessionsabgabe, variiert je nach Gemeindegröße

** Offshore-Haftungsumlage 2015 ist negativ aufgrund höherer Rückverrechnung aus dem Jahr 2013

Quelle: BDEW; Angaben in ct/kWh bei einem Verbrauch von 3.500 kWh/a; Stand: 01/2016

2016:

15,51 ct/kWh

2012:

11,73 ct/kWh

2013:

14,29 ct/kWh

+2,56

ct/kWh

+0,84

ct/kWh

+0,59

ct/kWh

SP; 18.02.2016 Seite 58 von 85

Während die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe in den letzten Jahren konstant geblie-

ben sind, ist vor allem die Erhöhung der EEG-Umlage erkennbar, die im Jahr 2013 5,277

ct/kWh betrug, was einem Anteil von 18 Prozent am Strompreis entsprach. Mit dem Anstieg

2014 auf 6,24 ct/kWh ist dieser Anteil auf über 21 Prozent gestiegen und blieb 2015 trotz

leichter Senkung konstant. Mit dem neuerlichen Anstieg der EEG-Umlage 2016 auf 6,354

ct/kWh beträgt ihr Anteil nun 22 Prozent. Hinzu kommt die Mehrwertsteuerbelastung der

EEG-Umlage in Höhe von 1,21 ct/kWh, sodass der EEG-induzierte Anteil am Haushaltstrom-

preis 2016 gut 26 Prozent des Strompreises ausmacht. Bei Industriebetrieben, die die volle

EEG-Umlage entrichten müssen, ist der relative Anteil aufgrund des insgesamt geringeren

Preisniveaus für Industriestrom nochmals höher. So liegt alleine der Anteil der EEG-Umlage

2016 am Strompreis für einen mittelspannungsseitig versorgten Industriebetrieb bei 41 Pro-

zent (Abb. 35).

Abb. 35: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für einen mittelspannungssei-

tig versorgten Industriebetrieb

Nach dem erstmaligen leichten Rückgang der EEG-Umlage im Jahr 2015 ist diese 2016 wie-

der um 0,18 ct/kWh angestiegen. Dies liegt hauptsächlich am weiteren Ausbau der Erneuer-

baren Energien und dem damit einhergehenden Anstieg der Vergütungssumme sowie am

weiteren Rückgang der Börsenstrompreise und damit sinkender Vermarktungserlöse. Beides

führt – wie im vorherigen Kapitel beschrieben – zu einem Anstieg der notwendigen Förder-

summe für EEG-Anlagen (Tab. 3).

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

9,158,51

5,46 5,61 5,99 6,177,02

7,65

9,26 9,00

10,70

8,70 8,63 8,83 8,98

7,856,95 7,19 6,89

0,200,25

0,35 0,42

0,51

0,69

0,88 1,02

1,16

1,312,05

3,530 3,5925,277

6,240 6,170 6,354

0,36

1,23

1,23

1,23

1,23 1,23

1,23

1,23

1,23

1,5371,537

1,537 1,537 1,537 1,54

9,348,86

6,056,47

6,86

7,98

8,929,73

11,53 11,41

13,25

11,4012,07

14,04 14,3315,11 15,32 15,23 15,44

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Beschaffung, Netzentgelt, Vertrieb Konzessionsabgabe EEG-Umlage*

KWK-Aufschlag §19 StromNEV-Umlage Offshore-Haftungsumlage

Umlage f. abschaltbare Lasten Stromsteuer

Strompreis für die Industrie (inkl. Stromsteuer)

0,19

0,080,11

Durchschnittlicher Strompreise für die Industrie in ct/kWh (inkl. Stromsteuer)Jahresverbrauch 160.000 bis 20 Mio. kWh (Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahme 100kW/1.600h bis 4.000kW/5.000h)

0,090,11

0,13 0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,03

0,11

0,070,04

0,11

0,100,07

0,17

0,15

0,260,31

Quellen: VEA, BDEW; Stand: 01/2016

0,11

0,230,07

0,170,009

0,150,08

-0,01**

0,006

0,11

* ab 2010 Anwendung AusgleichMechV **Offshore-Haftungsumlage 2015 wegen Rückverrechnung 2016 negativ

0,240,28

0,03

0,11

SP; 18.02.2016 Seite 59 von 85

Zudem ist der KWK-Aufschlag infolge der Novellierung des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes

2016 mit der eine Ausweitung der Förderung einhergeht 0,254 ct/kWh auf 0,445 ct/kWh an-

gestiegen. Auch die §19 StromNEV-Umlage hat sich von 0,237 ct/kWh auf 0,378 ct/kWh er-

höht. Nachdem die Offshore-Haftungsumlage aufgrund von Rückverrechnungen im vergan-

genen Jahr negativ war, liegt sie 2016 bei 0,040 ct/kWh und damit deutlich niedriger als in

den ersten beiden Jahren nach ihrer Einführung, in denen jeweils der gesetzlich mögliche

Maximalwert von 0,25 ct/kWh angesetzt wurde. Die 2014 neu eingeführt Umlage für ab-

schaltbare Lasten wird im Jahr 2016 nicht erhoben, da die gesetzliche Grundlage dafür ur-

sprünglich zum Jahresende 2015 ausgelaufen wäre. Kurzfristig wurde im Dezember 2015 die

entsprechende Verordnung bis zum 01. Juli 2016 verlängert, bis dahin soll eine Anschlussre-

gelung gefunden werden. Da der durchschnittliche Strompreis 2016 für Haushaltskunden

zum Jahreswechsel nahezu konstant geblieben ist, hat sich auch die Mehrwertsteuerbelas-

tung nicht verändert. Insgesamt hat sich damit die Belastung des Strompreises mit Steuern,

Abgaben und Umlagen um 0,59 ct/kWh auf nunmehr 15,51 ct/kWh erhöht (Abb. 34).

Sämtliche Stromverbraucher, neben den privaten Haushalten also auch Industriebetriebe,

Gewerbebetriebe, Handel und Dienstleistungen, Verkehrsunternehmen, die Landwirtschaft

und öffentliche Einrichtungen tragen 2016 ein Gesamtaufkommen an staatlichen induzierten

Steuern, Abgaben und Umlagen von mehr als 34 Mrd. €, davon knapp 23 Mrd. € für die EEG-

Umlage (Abb. 36). Hinzu kommt noch schätzungsweise eine Mehrwertsteuerbelastung von

rund 8 Mrd. € im Jahr 2016, die private Haushalte und öffentliche Einrichtungen als nicht vor-

steuerabzugsberechtigte Kundengruppen entrichten müssen. Davon sind rd. 2,2 Mrd. € durch

die EEG-Umlage verursacht.

Die steigende Belastung der Kosten aus dem EEG für die Verbraucher hat vor allem im Zuge

der Novellierung des EEG im Jahr 2014 die Debatte um die Verteilung der Kosten deutlich

intensiviert. Vor allem die Besondere Ausgleichsregelung, die im internationalen Wettbewerb

stehende stromkostenintensive Unternehmen entlastet, wurde intensiv diskutiert und im Zuge

der Novellierung deren Entlastung eingeschränkt bzw. deren Beitrag zum EEG erhöht. Den-

noch tragen die privaten Haushalte mit rund 7,9 Mrd. € bzw. 34 Prozent der EEG-Förderung

weiterhin den größten Anteil im Jahr 2016, obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch als zweit-

größte Verbrauchergruppe nur rund ein Viertel ausmacht. Die zweitgrößte Kostenbelastung

trägt die Industrie mit rund 7,2 Mrd. €, sie verbraucht knapp die Hälfte des Stroms in Deutsch-

land. Alle Wirtschaftssektoren gemeinsam tragen 12,2 Mrd. € der EEG-Förderung (Abb. 37).

SP; 18.02.2016 Seite 60 von 85

Abb. 36: Entwicklung des Aufkommens aus Steuern, Abgaben und Umlagen

Abb. 37: Verteilung der EEG-Kosten nach Verbrauchergruppen 2016

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Gesamtbelastung durch Steuern und Abgaben

2,00 2,05 2,08 2,22 2,09 2,17 2,11 2,15 2,15 2,15 2,15 2,15 2,150,28 0,90 1,63 2,30 3,73 4,88

8,33

13,35 14,19

19,7622,30 21,82 22,88

0,670,77

0,850,55

0,39

0,15 0,13

0,40

0,49 0,631,24

0,44

0,81

0,59 0,72

1,07

0,77

0,76

-0,05

0,160,050,03

3,36

5,10

6,606,27

6,26

6,17

7,256,97

7,01

6,646,90

6,90

2,3

6,99,5

11,9 12,9 13,9

17,0

22,9 23,9

30,933,0 32,2

34,4

1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015** 2016**

Konzessionsabgabe EEG-Umlage*** KWK-Aufschlag

§19 StromNEV-Umlage Offshore-Haftungsumlage**** Umlage f. abschaltbare Lasten*****

Stromsteuer******

* Mehrwertsteuerbelastung 2016 rd. 8 Mrd. Euro

** teilweise vorläufig

*** bis 2009 Mehrkosten gegenüber Börsenpreis; ab 2010 Anwendung AusglMech; 2015/16 gemäß EEG-Umlagenprognose

**** Offshore-Haftungsumlage 2015 ist negativ aufgrund höherer Rückverrechnung aus dem Jahr 2013

***** Umlage für abschaltbare Lasten entfällt 2016

****** 2015/16: gemäß AK „Steuerschätzung“ des BMF, Mai 2015

Gesamtbelastung der Strompreise in Mrd. € (ohne Mwst.*)

Quelle: BDEW, Stand 01/2016

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Aufkommen der EEG-Umlage 2016:

Wer trägt das EEG?

22,9 Mrd. €

Quelle: BDEW

Industrie: 7,2 Mrd. €

Private Haushalte: 7,9 Mrd. €

Gewerbe, Handel,

Dienstleistungen: 4,3 Mrd. €

Öffentliche Einrichtungen: 2,8 Mrd. €

Landwirtschaft: 0,5 Mrd. €

Verkehr: 0,2 Mrd. €

Von den Verbrauchern zu tragende Kosten für das EEG 2016: 22,9 Mrd. €

Industrie, GHD,

Verkehr,

Landwirtschaft:

12,2 Mrd. €

SP; 18.02.2016 Seite 61 von 85

Die Verteilung der Gesamtkosten der Förderung Erneuerbarer Energien auf die Sektoren und

einzelne Verbrauchergruppen war eines der wichtigen Themen im Vorfeld der EEG-

Novellierung 2014 und führte zu Änderungen bei der Behandlung des Selbstverbrauchs aus

eigenen Stromerzeugungsanlagen sowie beim Kreis der Anspruchsberechtigten auf Entlas-

tung bei der EEG-Umlage und der Höhe der Entlastung.

Bezüglich des Selbstverbrauchs sah das EEG 2012 nur für die wenigen Fälle eine EEG-

Umlagepflicht vor, in denen in einer Eigenerzeugungsanlage Strom zum eigenen Verbrauch

erzeugt wurde. Inzwischen besteht für Neuanlagen teilweise eine vollständige, teilweise eine

verringerte EEG-Umlagepflicht und teilweise eine gänzliche Befreiung von der Zahlungs-

pflicht. Die EEG-Umlagepflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab: Während die Eigenver-

sorgung aus Bestandsanlagen, die bereits vor dem 01. August 2014 zur Eigenerzeugung

genutzt wurden, von der EEG-Umlagepflicht ausgenommen bleibt, hängt die EEG-

Umlagepflicht bei der Eigenversorgung aus Neuanlagen von der Anlage selbst ab (z. B. Aus-

nahmen bei Kleinanlagen bis 10 kW oder verringerte EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-

Anlagen), teilweise aber auch von der Belegenheit der Eigenerzeugungsanlage und der Ver-

brauchsstelle des Eigenversorgers oder von dem konkreten Nutzungsverhalten des Ei-

genversorgers (z. B. Ausnahme bei Inselbetrieb der Eigenerzeugungsanlage).

Auch stromkostenintensive Industriebetriebe müssen zukünftig stärker zur Finanzierung der

Erneuerbaren Energien beitragen. So wurde erstens der Kreis der anspruchsberechtigten

Unternehmen auf bestimmte, in Anhang 4 des EEG 2014 genannter Gewerbe bzw. Tätig-

keitsbereiche beschränkt. Zweitens wurde die Bemessung der Stromkostenintensität von 14

Prozent auf 16 Prozent für das Kalenderjahr 2015 und auf 17 Prozent ab dem Kalenderjahr

2016 angehoben. Die Stromkostenintensität wird bemessen als Anteil der Stromkosten an

der Bruttowertschöpfung. Diese Regelungen entsprechen einer Einigung der Bundesregie-

rung mit der Europäischen Kommission auf Basis der "Leitlinien für staatliche Umweltschutz-

und Energiebeihilfen 2014-2020“, wobei einige Details der praktischen Umsetzung bis zum

Ende der Übergangsfristen noch abschließend geklärt werden müssen. Als stromkostenin-

tensiv geltende Unternehmen entrichten nun für die erste GWh Letztverbrauch die volle EEG-

Umlage, für den darüber hinausgehenden Letztverbrauch fällt eine Umlage in Höhe von 15

Prozent der aktuell gültigen EEG-Umlage an. Zusätzlich darf die zu zahlende EEG-Umlage

nicht mehr als 4 Prozent der Bruttowertschöpfung übersteigen, sofern die Stromkosteninten-

sität des Unternehmens weniger als 20 Prozent beträgt (sogenanntes „Cap“). Bei Unterneh-

men, deren Stromkostenintensität über 20 Prozent liegt, darf die zu zahlende EEG-Umlage

maximal 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen (sogenanntes „Super-Cap“). Zudem

gibt es weitere Detailregelungen sowie Übergangsbestimmungen, um den Unternehmen eine

schrittweise Anpassung an die geänderten Bedingungen bis 2018 zu ermöglichen. Für das

Jahr 2016 liegen dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bislang 2.031 Anträge für

3.141 Abnahmestellen vor (Stand 18.12.2015). Die damit verbundene Strommenge in der

Besonderen Ausgleichsregelung beläuft sich in den Antragsdaten auf 113 Mrd. kWh und liegt

knapp unter der Menge des Vorjahres. Da aber nicht alle Anträge positiv beschieden werden,

rechnet das BAFA mit einer beantragten privilegierten Strommenge von 105 Mrd. kWh für

2016. Einen positiven Bescheid für 2016 haben bislang 2.080 Unternehmen erhalten, darun-

ter 1.947 Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit 93 Mrd. kWh und 133 Schienen-

SP; 18.02.2016 Seite 62 von 85

bahnenunternehmen (12 Mrd. kWh). Aufgrund noch offener Verfahren und Widersprüchen

können sich diese Zahlen noch leicht ändern. Im Vorjahr lagen dem BAFA ursprünglich 2.462

Anträge mit einer privilegierten Strommenge in Höhe von 116 Mrd. kWh vor, 2015 letztlich

begünstigt wurden 2.209 Unternehmen mit einer beantragten Strommenge von 107 Mrd.

kWh. Damit ist sowohl die Zahl der Anträge als auch die begünstigte Strommenge gegenüber

dem Vorjahr leicht rückläufig und trägt damit zu einer Stabilisierung der EEG-Umlage bei.

Das bedeutet, gut 4 Prozent der über 45.000 Industriebetriebe in Deutschland werden bei der

EEG-Umlage entlastet. Die entlastete Strommenge hat gemäß dem Prognosekonzept zur

EEG-Umlage 2016 einen Anteil von 39 Prozent am gesamten Industriestromverbrauch, die

spezifische EEG-Umlage für diese Strommengen reicht von 0,05 ct/kWh bis 1,27 ct/kWh je

nach individueller Charakteristik des jeweiligen Unternehmens (Abb. 38). Auf den Gesamt-

verbrauch eines begünstigten Unternehmens bezogen fällt die spezifische EEG-Umlage auf-

grund der vollen EEG-Umlagepflicht für die erste GWh (Selbstbehalt) in der Regel höher aus.

Hinzu kommt, dass die Begünstigung nicht für das gesamte Unternehmen gewährt wird, son-

dern nur für jene Abnahmestellen, die die Kriterien der Besonderen Ausgleichsregelung erfül-

len.

Abb. 38: Entlastung der Industrie: Entlastete Betriebe und Strommengen 2016

Rund 15 Prozent des Industriestromverbrauchs werden durch Stromerzeugung aus eigenen

Stromerzeugungsanlagen gedeckt (Selbstverbrauch). Diese Mengen unterliegen bei Be-

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Entlastung der Industrie* im EEG 2016

46%

39%

15%

236 TWh

Quellen: BDEW (eigene Berechnung auf Basis der Angaben zur Prognose der EEG -Umlage 2016 vom 15.10.2015), BAFA, Stat. Bundesamt, Fraunhofer ISI

Volle EEG-Umlage:

6,354 ct/kWh

Geminderte

EEG-Umlage

von 0,05-1,27 ct/kWh

(stromintensive Unternehmen)

Selbstverbrauch aus eigenen

Stromerzeugungsanlagen

(keine Umlage/2,22 ct/kWh

oder volle Umlage)**

96%

4%

45.253

(2014)

Volle EEG-Umlage:

rd. 96% aller Industriebetriebe

Begünstigt durch die Besondere Ausgleichsregelung

nach § 64 EEG: rd. 4% aller Industriebetriebe

* Betriebe der Abschnitte B (Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden) und C (verarbeitendes Gewerbe) der WZ2008

** 2016 nahezu gesamte Menge umlagenbefreit

Anzahl der Industriebetriebe Stromverbrauch der Industriebetriebe

SP; 18.02.2016 Seite 63 von 85

standsanlagen keiner Umlagepflicht, für Neuanlagen sind sowohl eine Befreiung von der

EEG-Umlage als auch eine partielle oder volle Entrichtung der EEG-Umlage möglich. Der

größte Teil des Industriestromverbrauchs – nämlich 46 Prozent – wird mit der vollen EEG-

Umlage belastet. In der Abbildung nicht enthalten ist der entlastete Stromverbrauch der

Schienenbahnen, da sie nicht Teil des produzierenden Gewerbes sind. Schienenbahnen un-

terliegen nun einer Umlagepflicht in Höhe von 20 Prozent der aktuellen EEG-Umlage für den

Fahrstromverbrauch. Gleichzeitig ist der bislang bestehende Selbstbehalt im neuen EEG

2014 nicht mehr enthalten.

Auch wenn die Entlastungsregelungen des EEG den stärksten Einfluss auf die Strompreishö-

he eines Industriebetriebs haben können, gibt es noch zahlreiche andere Ausnahmetatbe-

stände, die den Strompreis verringern können. Diese sind meistens nicht auf Industriebran-

chen beschränkt, finden aber im Bereich der Industrie die häufigste Anwendung. Ob ein Ver-

braucher entlastet wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab: Während für die Netzentgelt-

Minderung die Charakteristik der Netznutzung entscheidend ist, ist für den KWK-Aufschlag

oder der Offshore-Haftungsumlage der Jahresverbrauch oder der Stromkostenanteil maßgeb-

lich. Für die Befreiung von der Konzessionsabgabe ist der bezahlte Durchschnittspreis für

Strom entscheidend. Für die im Jahr 2014 neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten,

2016 jedoch nicht erhobenen, gibt es keine Entlastungsregelungen. Eine pauschale Beurtei-

lung der Preisminderungen für große oder stromintensive Verbraucher ist daher nur schwer

möglich, da jeder Verbraucher individuell betrachtet werden muss. Es ist aber möglich, die

maximale Bandbreite des Strompreises von Großverbrauchern für 2015 näherungsweise

abzuschätzen. Abbildung 39 zeigt dies für einen Großabnehmer mit einem Jahresverbrauch

von 100 GWh. Dabei wird einmal der hypothetische Strompreis bei einer maximal möglichen

Entlastung ermittelt unter der Annahme, dass dieser Verbraucher sämtliche Kriterien für

sämtliche mögliche Entlastungsregelungen erfüllt. Dies ergibt den geringstmöglichen Abnah-

mepreis, den ein Verbraucher erzielen könnte, auch wenn in der Realität dieses Preisniveau

nur sehr wenige Industriebetriebe mit äußerst stromkostenintensiven Produktionsprozessen

und hohen Benutzungsstunden erzielen können. Die Obergrenze ist der Preis, der fällig wird,

wenn ein Betrieb keinerlei spezifische Entlastungsregelungen beanspruchen kann, wobei die

Obergrenze zudem regional unterschiedlich sein kann, da in der Darstellung ein durchschnitt-

liches Netzentgelt angenommen wurde, welches je nach Standort variieren kann. Zudem

können die Beschaffungskosten je nach Lieferant unterschiedlich ausfallen. Im Ergebnis

ergibt sich für 2015 eine Spannbreite von über 10 ct/kWh mit einem Minimalpreis bei etwa 4,0

bis 4,5 ct/kWh und einem Maximalpreis von knapp 15 ct/kWh. Gemäß Eurostat lag der

Durchschnittspreis für Verbraucher von 70 bis 150 GWh Jahresverbrauch bei 10,1 ct/kWh im

1. Halbjahr 2015. Auch wenn man damit keine Aussage über die Verteilung der Preise über

die Spannbreite erhält, wird dennoch offensichtlich, dass ein Großteil der Großverbraucher

Strompreise von über 10 ct/kWh entrichten muss. Mit der Änderung der Besonderen Aus-

gleichsregelung wird sich an der Untergrenze zwar nichts ändern, da es formal auch weiter-

hin möglich ist, eine spezifische EEG-Umlage von 0,05 ct/kWh zu erreichen. In der Praxis

wird es aber zukünftig nur noch selten und bei sehr spezifischen individuellen Unterneh-

menscharakteristika der Fall sein. Dies lässt sich auch aus der gestiegenen Kostenbelastung

der entlasteten Industrieunternehmen ablesen. Einige Produktionsprozesse wie beispielswei-

SP; 18.02.2016 Seite 64 von 85

se die Aluminiumverhüttung oder die Grundstoffchemie können unter Umständen zwar

Stromkosten von unter 5 ct/kWh erreichen, dennoch gibt es auch andere Großverbraucher –

beispielsweise große Automobil- oder Nahrungsmittelhersteller –, die Preise im oberen Be-

reich der Bandbreite für ihren Fremdstrombezug entrichten müssen. Zudem werden zwei

weitere Punkte offensichtlich: Erstens sorgt ein hoher Stromverbrauch nicht zwangsläufig für

umfangreiche Entlastungen beim Strompreis und zweitens werden die Unterschiede beim

Strompreis in erster Linie durch die Höhe der EEG-Umlage und in zweiter Linie durch die

Netzentgeltminderungen bestimmt. Die entstehende Spreizung bei den übrigen Umlagen ist

aufgrund der ohnehin schon vergleichsweise geringeren Beträge insgesamt gering.

Abb. 39: Bandbreite Industriestrompreis 2014/15: Großabnehmer 100 GWh/a

Eine zusätzliche Entlastung erfährt unter anderem die Industrie durch die sogenannte Selbst-

verbrauchsregelung, wonach selbst erzeugter und selbst verbrauchter Strom nicht mit der

EEG-Umlage belastet wird, wenn bestimmte Kriterien bezüglich der räumlichen Nähe von

Erzeugung und Verbrauch eingehalten werden. Mit In-Kraft-Treten des EEG 2014 gilt dies

allerdings nur noch für Bestandsanlagen oder für Neuanlagen, wenn diese weitere Voraus-

setzungen erfüllen, so z. B. für Kleinanlagen mit einer Leistung bis zu 10 kW und eine maxi-

male Selbstverbrauchsmenge von 10.000 kWh pro Jahr. Ansonsten entrichten Neuanlagen je

nach Art und Konfiguration der Anlage entweder einen verringerten Satz der regulären EEG-

Umlage (für 2016: 35 Prozent) oder die volle EEG-Umlage für vor Ort selbst erzeugten und

selbst verbrauchten Strom. Diese Regelung ist nicht nur auf die Industrie bezogen, sondern

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Bandbreite Industriestrompreis 2014/15:

Großabnehmer 100 Mio. kWh/a

4,2-4,7ct/kWh

13,1-15,1ct/kWh

4,0-4,5ct/kWh

12,7-14,7ct/kWh

Quellen: BDEW (eigene Berechnungen), Eurostat

Bandbreite des Strompreises für industrielle Großabnehmer bei maximal möglicher Ent-

lastung und ohne Möglichkeit zur Nutzung von Entlastungsregelungen bei 100 Mio. kWh/a

Beschaffung

und Vertrieb

Netzentgelt*

KWK-Aufschlag

§19-StromNEVUmlage

Offshore-HU

EEG

Stromsteuer

Konzessionsabgabe

1,537

6,24

0,052

0,051

0,056

0,11

1,0-2,5

4,0-4,5

0,07-0,1

4,0-4,5

-

0,027

0,026

0,027

0,05

-

Beschaffung

und Vertrieb

Netzentgelt*

1,0-2,5

3,7-4,2

0,07-0,1

3,7-4,2

Durchschnitts-

preis 2014

10,48 ct/kWh(Eurostat, s. S. 25)

2014 2015

Durchschnitts-

preis 1. Hj. 2015

10,12 ct/kWh(Eurostat, s. S. 25)

abLA-Umlage0,0090,009

KWK-Aufschlag

§19-StromNEVUmlage

Offshore-HU

EEG

Stromsteuer

Konzessionsabgabe

1,537

6,17

0,049

0,052

0,053

0,11-

0,027

0,027

0,024

0,11

-

abLA-Umlage0,0060,006

*inkl. Messung, Abrechnung und Messstellenbetrieb

SP; 18.02.2016 Seite 65 von 85

steht grundsätzlich allen Verbrauchern offen, so beispielsweise auch bei der Selbstver-

brauchsregelung für Photovoltaikanlagen oder der Nutzung von stromerzeugenden Heizun-

gen (Mikro-KWK). Den gesamten Selbstverbrauch aus eigenen Stromerzeugungsanlagen

beziffert das Fraunhofer Institut für System und Innovationsforschung ISI im Gutachten zur

Prognose der Stromabgabe an Letztverbraucher, welches für die Berechnung der EEG-

Umlage 2016 maßgeblich ist, auf insgesamt 51,6 Mrd. kWh, wovon 50,8 Mrd. kWh auf Be-

standsanlagen entfallen und somit keine EEG-Umlage entrichten müssen. Weitere 0,3 Mrd.

kWh stammen aus Neuanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW und sind damit um-

lagebefreit. Lediglich für 0,5 Mrd. kWh des Selbstverbrauchs muss eine anteilige EEG-

Umlage entrichtet werden. Mit zunehmender Dauer ist aber davon auszugehen, dass die um-

lagepflichtigen Selbstverbrauchsmengen mit der Errichtung weiterer Neuanlagen zunehmen

werden. Eine exakte sektorale Zuordnung der Selbstverbrauchsmengen ist mit den derzeitig

verfügbaren Daten leider nicht möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein gro-

ßer Teil des Selbstverbrauchs konventionellen Bestandsanlagen aus der Industrie zuzurech-

nen sind. Aber auch die gewerbliche Eigenerzeugung wie beispielsweise in Gewerbekomple-

xen, Hotels und Krankenhäusern, in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder), bei

Verkehrsbetrieben in der Landwirtschaft und in privaten Haushalten nutzen die Selbstver-

brauchsoption teilweise intensiv. Der gesamte Selbstverbrauch aus Photovoltaikanlagen wird

in der EEG-Umlagenprognose 2016 mit 2,3 Mrd. kWh angegeben, in eigenen Schätzungen

geht der BDEW von insgesamt 3,9 Mrd. kWh aus (s. dazu auch Kap. 11). Darüber hinaus

werden häufig Blockheizkraftwerke für die lokale Versorgung mit Strom und Wärme einge-

setzt.

Aber ähnlich wie bei der differenzierten Förderung verschiedener Erneuerbaren-Techno-

logien, ist auch hier eine differenzierte Betrachtung der Selbstverbräuche aus eigene Strom-

erzeugungsanlagen hilfreich. Zum einen sind es höchst unterschiedliche Verbrauchergruppen

– von Industriebetrieben über kleine Gewerbebetriebe oder öffentlichen Einrichtungen bis hin

zu privaten Haushalten –, zum anderen weisen aber auch die unterschiedlichen Erzeugungs-

arten und eingesetzten Energieträger sehr unterschiedliche Eigenschaften auf. Ein Beispiel

um die Vielschichtigkeit des Selbstverbrauchs aufzuzeigen, ist die Stromerzeugung aus Klär-

gas. Klärgas ist ein Kuppelprodukt, das beim Ausfaulen des Klärschlamms in Kläranlagen

entsteht und in der Vergangenheit weitestgehend abgefackelt wurde. Seit einigen Jahrzehn-

ten wird Klärgas in Blockheizkraftwerken verstromt, die Stromerzeugung wird direkt in den

Kläranlagen verbraucht und deckt den Strombedarf von Pumpen- und Belüftungsantrieben.

Damit ist Klärgas erstens ein Erneuerbarer Energieträger und zweitens sowieso als Kuppel-

produkt vorhanden, das durch die Verstromung einer energetischen Nutzung zugeführt wird.

Eine Belastung dieser Selbstverbräuche reduziert die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen und

müsste wiederum durch eine Anhebung des anzulegenden Werts für Strom aus Klärgasanla-

gen kompensiert werden. Andernfalls würden Ersatz- und Neuinvestitionen verhindert,

wodurch Klärgas wieder verstärkt abgefackelt würde. Zudem handelt es sich bei Kläranlagen

um eine notwendige Infrastruktur, die zudem in der Regel in öffentlicher Hand ist, d. h. Kos-

tenbelastungen des Selbstverbrauchs müssten aus dem Haushalt von Städten und Kommu-

nen getragen oder über Gebührenerhöhungen finanziert werden. Das Beispiel zeigt die Not-

wendigkeit einer differenzierten Betrachtung: Herkunft und Art des Energieträgers, ökologi-

SP; 18.02.2016 Seite 66 von 85

sche Aspekte, Verwendung des Stromverbrauchs, Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung, Nutzer

des Stromverbrauchs, Art des Betriebs, beteiligte Akteure und Auswirkung einer Kostenerhö-

hung sind vielschichtige Aspekte, die in eine Bewertung einfließen sollten. Auch für andere

Kuppelgase gilt generell, dass sie als Nebenprodukt entstehen und ihre energetische Nut-

zung sinnvoll ist, da sie Brennstoffverbräuche in konventionellen Kraftwerken substituieren

können.

10 Der Merit-Order-Effekt: Wie Wind und Sonne den Strompreis

beeinflussen

Der wachsende Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung hat einen preismin-

dernden Effekt auf die Preise am Spotmarkt im Stromgroßhandel. Dieser Effekt ist als soge-

nannter Merit-Order-Effekt bekannt. Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung

(AusglMechV) dürfen die Übertragungsnetzbetreiber den in EEG-Anlagen erzeugten und mit

einer festen Einspeisevergütung vergüteten Strom „…nur am Spotmarkt einer Strombörse

nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung vermarkten.“, d. h. es

besteht ein Vermarktungsgebot. Da sämtliche in das Netz aufgenommenen EEG-Strom-

mengen am Spotmarkt vermarktet werden müssen, gehen die Übertragungsnetzbetreiber im

Prinzip als reine Preisnehmer ohne Preisgebot in den Markt. Damit erweitern sie das

Stromangebot und verdrängen am oberen Ende der Merit-Order – der aus den unterschiedli-

chen Produktionskosten der einzelnen Kraftwerke entstehenden Angebotskurve – die jeweils

teuersten Anbieter aus dem Markt. Die Angebotsausweitung durch die Einspeisung und Ver-

marktung von EEG-Strommengen ohne Preisgebot führt letztlich zu einem geringeren Markt-

preis als ohne diese Angebotsmengen.

Im Grundsatz änderte auch die 2012 eingeführte Marktprämie zur Direktvermarktung daran

nichts, da die dargebotsabhängige Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik bei den Di-

rektvermarktern in jedem Fall anfällt und die Vermarktung einer Abregelung der Anlagen in

der Regel vorzuziehen ist. Die Abbildungen 40 und 41 zeigen den Merit-Order-Effekt illustra-

tiv für die Windenergie und die Photovoltaik. Abbildung 40 zeigt die stundenweise Einspei-

sung aus Windenergie absteigend sortiert (blaue Linie) sowie die jeweiligen stündlichen Prei-

se (rosa Punkte) am Day-Ahead-Markt der EPEX Spot für das Jahr 2015. Die lineare Glät-

tung der einzelnen Preise (rote Linie) zeigt deutlich, dass bei hoher Windeinspeisung der

Spotpreis im Durchschnitt geringer wird und zwischen hoher Windeinspeisung und sehr ge-

ringer Windeinspeisung eine mittlere Preisdifferenz von rund 20 €/MWh besteht. Die hohe

Streuung der einzelnen Preise zeigt aber auch, dass der Spotpreis auch von anderen Fakto-

ren beeinflusst wird.

SP; 18.02.2016 Seite 67 von 85

Abb. 40: Merit-Order-Effekt Windenergie: Wind und Spotpreis 2015

Abb. 41: Merit-Order-Effekt Photovoltaik: Spotpreis 2011 und 2015

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Merit-Order-Effekt Windenergie:

Wind und Spotpreis 2015

Quellen: Übertragungsnetzbetreiber, EPEX Spot, BDEW (eigene Berechnungen)

-40.000

-30.000

-20.000

-10.000

0

10.000

20.000

30.000

40.000

-120

-90

-60

-30

0

30

60

90

120

Win

de

ins

pe

isu

ng

in

MW

€/M

Wh

Spotpreis in €/MWh Windeinspeisung in MW Linear (Spotpreis in €/MWh)

22 €/MWh

42 €/MWh

36.955 MW (max. Einspeisung)

177 MW (min. Einspeisung)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Merit-Order-Effekt Photovoltaik:

Spotpreis 2011 und 2015

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Du

rch

sc

hn

ittl

ich

er

Sp

otm

ark

tpre

is*

in €

/MW

h

Tagesstunde

Quellen: EEX, BDEW (eigene Berechnung)

Zusätzlicher PV-Effekt

(-5,50 €/MWh) in den Tagstunden

• Merit-Order-Effekt PV:

stärkeres „Durchhängen“ in den

Mittagsstunden

* Durchschnittspreis der jeweiligen Stunde

Niveaueffekt (-17,90 €/MWh)

• Merit-Order-Effekt

EEG-Anlagen (ohne PV)

• gesunkene Brennstoffpreise

• niedrigere CO2-Preise

• niedrigere Stromnachfrage bei

gleichem Angebot

2011

2015

durchschnittlicher Spotpreis 2011

durchschnittlicher Spotpreis 2015

SP; 18.02.2016 Seite 68 von 85

Für die Photovoltaik lässt sich der Merit-Order-Effekt besser an den Durchschnittspreisen für

die einzelnen Tagesstunden zeigen, da die Photovoltaik über den Tag hinweg einen gleichar-

tigeren Verlauf als die Windeinspeisungen aufweist. Die Preiskurve der stündlichen Spot-

marktpreise folgt dabei in etwa dem üblichen Lastverlauf, also dem Strombedarf der Verbrau-

cher mit niedriger Nachfrage und niedrigeren Preisen in den Nachtstunden und hoher Nach-

frage mit höheren Preisen zur Mittags- und Abendspitze. Abbildung 41 zeigt die stündlichen

Durchschnittspreise für das Jahr 2011 (rote Linie) und für das Jahr 2015 (blaue Linie). Dabei

wird zuerst der generelle Preisrückgang offensichtlich, der von einer Vielzahl von Faktoren

wie der Entwicklung der Brennstoffpreise insgesamt, der mittelfristigen Nachfragenentwick-

lung, Verschiebungen im Erzeugungsmix, den CO2-Preisen sowie dem Merit-Order-Effekt der

anderen EEG-Anlagen verursacht wird. Dieser Niveaueffekt beträgt 2015 gegenüber 2011

knapp 18 €/MWh am Spotmarkt.

Senkt man nun die Preiskurve des Jahres 2011 um den Niveaueffekt auf das Preisniveau

2015 ab, erkennt man, dass der Verlauf der durchschnittlichen Stundenpreise in den Abend-

und Nachtstunden sehr ähnlich geblieben ist. In den Tagstunden jedoch, wenn die Stromer-

zeugung aus Photovoltaik vermarktet wird, hängt die Verlaufskurve stärker durch. Im Durch-

schnitt war das Preisniveau am Spotmarkt zwischen 11 und 18 Uhr zusätzlich 5,50 €/MWh

niedriger als im Jahr 2011, die höchste durchschnittliche Abweichung wurde in der Stunde

von 13 bis 14 Uhr mit 8,30 €/MWh erreicht. Nur auf die Sommermonate bezogen fällt der zu-

sätzliche Merit-Order-Effekt der Photovoltaik in den Tagesstunden nochmals stärker aus. Da

es sich zudem um eine Betrachtung der Durchschnittswerte handelt, kann die Preisabwei-

chung in einzelnen Stunden mit spezifischen Einspeise- und Nachfragesituationen ebenfalls

deutlich höher oder auch geringer sein.

11 EEG-Vergütungssätze und ihre Wirkung auf die EEG-Umlage

Das EEG hat zu einem kontinuierlichen Anstieg der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen ge-

führt. In den Anfangsjahren waren Wasserkraft und die Windenergie die maßgeblichen Ener-

gieträger. Zudem wurde die Stromerzeugung aus Biomasse kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr

2005 wurde auch aus Photovoltaikanlagen erstmals mehr als eine Mrd. kWh Strom erzeugt,

im Jahr 2015 waren es nach vorläufigen Berechnungen knapp 36 Mrd. kWh (ohne nicht-

vergüteten Selbstverbrauch). Parallel dazu ist die EEG-Vergütungssumme ebenfalls kontinu-

ierlich angestiegen. Mit der forcierten Entwicklung bei Photovoltaikanlagen stieg die Vergü-

tungssumme überproportional im Vergleich zur Stromerzeugung aus anderen EEG-Anlagen,

mit der deutlichen Vergütungsdegression wurde dieser Anstieg aber inzwischen gedämpft.

(Abb. 42). In der Grafik und den Tabellen sind für die Jahre 2015 und 2016 noch die Progno-

sewerte der Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage angegeben.

SP; 18.02.2016 Seite 69 von 85

Abb. 42: EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen seit 2000

Tab. 6: Entwicklung der EEG-geförderten Strommengen nach Energieträgern seit 2000

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG- Strommengen* und EEG-Auszahlungen*

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

20.000

22.000

24.000

26.000

28.000

EE

G-A

us

za

hlu

ng

en

* in

Mio

. €

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

180.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

EE

G-S

tro

mm

en

ge*

in G

Wh

Biomasse Wasser** DKG-Gase Geothermie*** Wind onshore Wind offshore Solarenergie

* nur Mengen und Auszahlungen im Rahmen der Festvergütung und des Marktprämienmodells ohne Grünstromprivileg und ohne sonstige DV

** Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie DKG-Gase

*** Geothermie nicht sichtbar (2016: Stromerzeugung 180 GWh, EEG-Auszahlungen 41 Mio. Euro)

Quellen: EEG-Jahresabrechnungen und Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage 2015 und 2016

EEG-geförderte* Strommengen in Mio. kWh

Wasser** DKG-Gase**Biomasse

(fest, flüssig, gasf.)Geothermie Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Gesamt

2000 5.486 . 780 0 7.550 0 38 13.854

2001 6.088 . 1.472 0 10.509 0 76 18.145

2002 6.579 . 2.442 0 15.786 0 162 24.969

2003 5.908 . 3.484 0 18.713 0 313 28.418

2004 4.616 2.589 5.241 0 25.509 0 556 38.511

2005 4.953 3.136 7.366 0 27.229 0 1.282 43.966

2006 4.924 2.789 10.902 0 30.710 0 2.220 51.545

2007 5.426 3.186 15.524 15 39.536 0 3.366 67.053

2008 4.982 2.208 18.947 18 40.574 0 4.420 71.148

2009 4.877 2.020 22.980 19 38.542 38 6.578 75.054

2010 5.049 1.160 25.146 28 37.460 174 11.683 80.699

2011 2.397 487 23.374 19 45.043 568 19.339 91.228

2012 4.604 717 34.256 25 48.617 722 26.130 115.071

2013 5.447 802 36.196 80 49.359 905 29.605 122.394

2014 5.158 1.609 38.309 98 55.279 1.449 33.865 135.768

2015*** 6.092 1.679 38.358 159 66.873 11.231 34.987 159.379

2016*** 6.160 1.607 40.223 180 75.753 15.380 35.483 174.786

* bis 2010 EEG-vergütet; 2011 EEG-vergütet zzgl. vergüteter PV-Selbstverbrauch; ab 2012 EEG-vergütet zzgl. vergüteter PV-Selbstverbrauch,

Marktprämie und Flexibilitätsprämie, ohne Grünstromprivileg oder sonstige Direktvermarktung

** Strommengen der Kategorie Wasser beinhalten bis einschl. 2003 auch Strommengen der Kategorie Gase

*** gemäß Prognosekonzepte zur EEG-Umlage 2015 und 2016 vom 15.10.2014 bzw. 15.10.2015 (vergüteter PV-Selbstverbrauch geschätzt)

SP; 18.02.2016 Seite 70 von 85

Tab. 7: Entwicklung der EEG-Auszahlungen nach Energieträgern seit 2000

Die unterschiedliche Entwicklung der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen und der Vergü-

tungssumme ist eine Folge der unterschiedlichen Vergütungssätze für einzelne Anlagekate-

gorien. Innerhalb dieser Anlagekategorien gibt es Vergütungskategorien, die in Abhängigkeit

von Kriterien wie Inbetriebnahmejahr, Anlagengröße oder Bonus- und Sonderregelungen für

spezielle Anlagetypen den spezifischen Vergütungssatz für eine EEG-Anlage festlegen. Ins-

gesamt gab es Ende 2015 über 4.300 mögliche Kategorien allein für die gesetzliche Einspei-

severgütung, davon über 3.400 im Bereich der Biomasse. Hinzu kommen zahlreiche weitere

Vergütungskategorien für die Beanspruchung der Marktprämie oder der Nutzung der sonsti-

gen Direktvermarktung, Selbstverbrauch, für die Erfassung der vermiedenen Netzentgelte

oder für Sonderfälle, wie beispielsweise bei der Verletzung von Nachweis- oder Meldepflich-

ten.

Vor allem die zeitliche Entwicklung der Vergütungssätze für einzelne Erzeugungstechnolo-

gien gibt Aufschluss über die Kostenentwicklung der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen.

Abbildung 43 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen EEG-Vergütungssätze für die ein-

zelnen Anlagenkategorien über den gesamten Anlagenbestand für die jeweiligen Abrech-

nungsjahre, also für das Jahr 2014 die durchschnittliche Vergütung über alle Anlagen, die im

Jahr 2014 Strom eingespeist haben. Die Angaben ab 2016 entstammen der EEG-Mittelfrist-

prognose bis zum Jahr 2020. Dabei werden nur Zahlungen für Strommengen berücksichtigt,

die über die gesetzlich garantierte Festvergütung vergütet wurden.

EEG-Auszahlungen* in Mio. €

Wasser** DKG-Gase**Biomasse

(fest, flüssig, gasf.)Geothermie Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Gesamt

2000 395,8 . 75,0 0,0 687,1 0,0 19,4 1.177,3

2001 441,6 . 140,0 0,0 956,4 0,0 38,6 1.576,6

2002 476,8 . 231,7 0,0 1.435,3 0,0 81,7 2.225,5

2003 427,5 . 326,7 0,0 1.695,9 0,0 153,7 2.603,8

2004 337,7 182,2 508,5 0,0 2.300,5 0,0 282,6 3.611,5

2005 364,1 219,8 795,2 0,0 2.440,7 0,0 679,1 4.498,9

2006 366,6 195,6 1.337,4 0,1 2.733,8 0,0 1.176,8 5.810,3

2007 392,5 230,5 1.837,2 2,2 3.506,3 0,0 1.684,6 7.653,3

2008 378,8 155,9 2.698,7 2,6 3.561,0 0,0 2.218,6 9.015,6

2009 382,4 142,6 3.700,0 3,7 3.394,5 5,6 3.156,5 10.779,8

2010 421,1 83,3 4.240,4 5,7 3.315,6 26,1 5.089,9 13.182,1

2011 231,1 35,9 4.476,2 3,9 4.164,7 85,2 7.766,1 16.763,0

2012 347,4 46,4 5.842,5 5,5 3.625,4 95,3 9.156,0 19.118,5

2013 420,2 48,2 6.158,4 18,7 3.523,2 122,6 9.346,0 19.637,3

2014 401,0 82,6 6.398,0 22,8 4.046,0 213,0 10.230,2 21.393,6

2015*** 435,7 85,6 6.194,7 36,4 4.639,1 1.716,9 10.604,8 23.713,2

2016*** 471,1 85,7 6.673,4 41,1 5.337,1 2.413,2 10.520,3 25.541,9

* bis 2010 EEG-vergütet; 2011 EEG-vergütet zzgl. vergüteter PV-Selbstverbrauch; ab 2012 EEG-vergütet zzgl. vergüteter PV-Selbstverbrauch,

Marktprämie und Flexibilitätsprämie, ohne Grünstromprivileg oder sonstige Direktvermarktung

** Strommengen der Kategorie Wasser beinhalten bis einschl. 2003 auch Strommengen der Kategorie Gase

*** gemäß Prognosekonzepte zur EEG-Umlage 2015 und 2016 vom 15.10.2014 bzw. 15.10.2015

SP; 18.02.2016 Seite 71 von 85

Abb. 43: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung für den gesamten Anlagen-

bestand nach Anlagekategorien 2000 bis 2020

Zahlungen an Direktvermarkter im Rahmen der Marktprämie sowie Effekte des Grünstrompri-

vilegs (anwendbar bis August 2014) sind nicht berücksichtigt, da bei diesen zwar die Vergü-

tungskategorie bekannt, statistisch aber die Zahlungsflüsse der Marktprämie erfasst werden,

welche geringer ausfallen. Daher kann der Vergütungsdurchschnitt nur für Anlagen berechnet

werden, die die gesetzliche Vergütung beansprucht haben. Zwar wird die Höhe der Markt-

prämie indirekt von der gesetzlichen Vergütung für eine Anlage bestimmt. Eine Einbeziehung

der über das Marktprämienmodell geförderten Anlagen für eine Berechnung der durchschnitt-

lichen Vergütung würde aber eine Parallelrechnung auf Ebene der Einzelanlagen erforderlich

machen, bei der unterstellt würde, dass alle Anlagen die Festvergütung beansprucht hätten,

auf dieser Basis die EEG-Auszahlungen berechnet würden und dann eine durchschnittliche

Vergütung ermittelt würde. Eine solche Berechnung wäre sehr aufwändig und kann an dieser

Stelle nicht geleistet werden. Aber auch die Betrachtung der Anlagen, die die gesetzliche

Festvergütung beanspruchen, gibt hinreichend guten Aufschluss über die zeitliche Entwick-

lung der Vergütungssätze.

Es wird sichtbar, dass bei der Photovoltaik die deutliche Absenkung der Vergütungssätze in

den vergangenen Jahren ihre Wirkung gezeigt hat. Einerseits durch die Absenkung selbst

und andererseits, weil die seit 2010 zugebauten Mengen inzwischen einen großen Anteil der

gesamten installierten Leistung ausmachen und somit die abgesenkten Vergütungssätze der

neu installierten Anlagen auch den Durchschnitt über alle Anlagen entsprechend mindert. Ab

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Durchschnittliche EEG-Festvergütung*:

Gesamter EEG-Anlagenbestand

9,6 9,5 9,5 9,4 9,7 10,812,3 13,6 14,2

16,116,9 19,2

20,020,8

20,6 20,6 20,6 20,6 20,6 20,6 20,6

7,2 7,3 7,3 7,2 7,3 7,4 7,5 7,5 7,6 7,8 8,39,6 9,9 10,1 10,4 10,1 10,5 10,5 10,5 10,5 10,5

7,0 7,0 7,0 7,0 7,1 7,1 7,27,4 7,2 7,2 7,1 7,1 7,3 7,2 7,3 7,2 7,2

15,0 15,0 12,515,0

14,7

19,8 20,620,7

21,823,7 24,3 24,1 23,2 23,2 23,2 23,2 23,2

9,1 9,1 9,1 9,1 9,0 9,0 8,9 8,8 8,88,8 8,9 9,2 9,2 9,2 9,1 9,1 9,1 9,1 9,1 9,1 9,1

15,0 15,0 15,015,3

51,1 51,2 50,549,2

50,953,0 53,0

52,050,2

48,0

43,6

40,2

35,533,4 32,6 32,8 32,9 32,4 31,8 31,2 30,6

0

10

20

30

40

50

60

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

du

rch

sc

hn

ittl

ich

e E

EG

-Ve

rgü

tun

g*

in c

t/k

Wh

Biomasse (fest, fl., gasf.) Wasser DKG-Gase Geothermie

Wind onshore Wind offshore** Photovoltaik***

Quellen: 2009 bis 2014: Berechnung gem. EEG-Jahresabrechnungen; 2015: Berechnung gem. Umlagenprognose 2015 vom 15.10.2014

2016-2020 EEG-Mittelfristprognose vom 15.10.2015

* Durchschnittliche Vergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Festvergütung über den gesamten Anlagenbestand für das jeweilige Abrechnungsjahr

** Wind offshore ab 2013 ausschließlich in der Direktvermarktung

*** PV-Selbstverbrauchsregelung berücksichtigt

ab 2015: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber

SP; 18.02.2016 Seite 72 von 85

dem Jahr 2014 verläuft die Kurve flacher, da erstens die absolute Vergütung für Photovoltaik

nicht mehr so stark sinkt wie in den Jahren zuvor, zweitens die jährlichen Zubauraten gerin-

ger ausfallen als in den Jahren 2009 bis 2013 und drittens der Anlagenbestand relativ groß

ist, d. h. neu hinzukommende Anlagen mit geringerer Vergütung wirken sich nicht mehr so

stark auf die durchschnittliche Vergütung über den gesamten Anlagenbestand aus. Bei den

anderen Anlagekategorien ist trotz der Vergütungsdegression kein Absinken der durchschnitt-

lichen Vergütung erkennbar, in manchen Anlagekategorien steigt die durchschnittliche Vergü-

tung sogar minimal. Dies ist dann der Fall, wenn die Direktvermarktung überwiegend für jene

Anlagen attraktiv ist, deren Vergütungssätze eher im unteren Bereich der Spannbreite einer

Anlagenkategorie liegen, d. h. Anlagen mit geringen Vergütungssätzen verlassen das System

der garantierten Einspeisevergütung eher, wodurch die durchschnittliche Vergütung der ver-

bleibenden EEG-geförderten Anlagen innerhalb einer Anlagenkategorie ansteigt. Da hier aber

nur die durchschnittliche Vergütung jener Anlagen dargestellt ist, die die gesetzliche Vergü-

tung beanspruchen, kann aus der Entwicklung nicht geschlossen werden, dass diese Anla-

gen bei einer Gesamtbetrachtung höhere spezifische EEG-Auszahlungen beanspruchen. Bei

der Biomasse spielt dies eine Rolle, die Schwankungen sind aber vermutlich eher eine Folge

neu eingeführter Vergütungskategorien und Bonusregelungen. Für Offshore-Wind wird ab

2013 kein Wert mehr ausgewiesen, da diese Anlagen nahezu vollständig direkt vermarktet

werden und somit ein Durchschnittswert für die Festvergütung nicht ermittelt werden kann.

Abb. 44: Direktvermarktung der EEG-Strommengen bis 2020

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

0

25.000

50.000

75.000

100.000

125.000

150.000

175.000

200.000

225.000

200020012002200320042005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020

Str

om

erz

eu

gu

ng

au

s E

EG

-An

lag

en

in

GW

h

Biomasse (EEG) Biomasse (DV) Wasser* (EEG) Wasser* (DV) DKG-Gase (EEG)

DKG-Gase (DV) Geothermie** (EEG) Geothermie** (DV) Wind offshore (EEG) Wind offshore (DV)

Wind onshore (EEG) Wind onshore (DV) Photovoltaik (EEG) Photovoltaik (DV) Photovoltaik (SV)***

Stromerzeugung aus EEG-Anlagen bis 2020:

EEG-vergütete Mengen und Direktvermarktung

* Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie Gase Quellen: 2000-2014: EEG-Jahresabrechnungen

** Geothermie nicht sichtbar (2020: Stromerzeugung 315 GWh) 2015: Prognose der EEG-Umlagen 2015

*** inkl. nicht vergütetem PV-Selbstverbrauch 2016-2020: EEG-Mittelfristprognose vom 15.10.2015

DV

EEG

DV

EEG

DV

DV

EEG

Photo-

voltaik

Wind

onshore

Wind

offshore

Bio-

masse

DV = DirektvermarktungEEG = EEG-Festvergütung

ab 2015: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber SV

SV = Photovoltaik-Selbstverbrauch

SP; 18.02.2016 Seite 73 von 85

Über alle Anlagen betrachtet ergab sich für das Abrechnungsjahr 2014 eine durchschnittliche

Festvergütung von 25,1 ct/kWh (2013: 24,3 ct/kWh). Der Anstieg resultiert vor allem aus ei-

nem weiteren Wechsel von Windenergie- und Biomasseanlagen von der gesetzlichen Vergü-

tung in die Direktvermarktung, wie Abbildung 44 illustriert. Dies bedeutet nicht, dass dadurch

die spezifischen Kosten der EEG-Stromerzeugung gestiegen sind, sondern lediglich eine

Verschiebung der EEG-Kosten zwischen Vergütungsmodell und Marktprämienmodell.

Abb. 45: Entwicklung des Selbstverbrauchs aus Photovoltaik Anlagen 2010 bis 2020

Vor allem für die Photovoltaik bildet die EEG-Förderung inzwischen nicht mehr den alleinigen

wirtschaftlichen Anreiz, in eine Photovoltaik-Anlage zu investieren. In den letzten drei Jahren

ist es vor allem die Möglichkeit den erzeugten Strom vor Ort selbst zu verbrauchen, die einen

zusätzlichen Anreiz liefert auch wenn der selbst verbrauchte Strom aus Anlagen, die ab April

2013 errichtet wurden, nicht mehr vergütet wird. So sind Photovoltaikanlagen seit geraumer

Zeit nur noch in solchen Fällen wirtschaftlich betreibbar, in denen ein beträchtlicher Anteil des

erzeugten Stroms dem Selbstverbrauch dient. Dies gilt sowohl für Anlagen von Privathaus-

halten als auch im Gewerbebereich. Der Ausbau der Photovoltaik hat in den vergangenen

beiden Jahren zwar deutlich an Dynamik verloren, der Umfang des Selbstverbrauchs ist aber

dennoch deutlich angestiegen. Dadurch, dass selbst verbrauchter Strom aus Anlagen mit

einer Leistung von weniger als 10 kW nicht mit EEG-Umlage und anderen Abgaben und Um-

lagen belastet ist, ist der selbst erzeugte Strom deutlich günstiger als der Fremdbezug von

einem Stromlieferanten. Abbildung 45 zeigt die Entwicklung des vergüteten und nicht-

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Selbstverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen

Quellen: ZSW, BDEW, EEG-Jahresabrechnungen

Entwicklung des EEG-vergüteten und des nicht-vergüteten Selbstverbrauchs

aus Photovoltaik-Anlagen

50 250734 821 873 898 920 920 920 920 920358

1.5422.109

2.627 2.9403.490

4.0804.680

5.290

50250

1.092

2.363

2.982

3.5253.860

4.410

5.000

5.600

6.210

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016* 2017* 2018* 2019* 2020*

in M

io. K

ilo

wa

tts

tun

de

n

vergüteter Selbstverbrauch nicht-vergüteter Selbstverbrauch

* vorläufig/geschätzt, Stand 01/2016

Entspricht 9,2% der

Photovoltaik-Erzeugung

und 0,6 Prozentpunkte der

Erneuerbaren-Quote 2015

SP; 18.02.2016 Seite 74 von 85

vergüteten Selbstverbrauchs seit dem Jahr 2010. Der vergütete Selbstverbrauch erfährt nur

noch geringe Zuwächse, da diese Regelung nur für Anlagen gilt, die zwischen Januar 2010

und April 2012 errichtet wurde. Dieser Anlagenbestand ist damit konstant und Zuwächse

können hier nur noch durch eine Erhöhung der Selbstverbrauchsquote erreicht werden, z. B.

mit Hilfe intelligenter Steuerungen oder lokalen Speicherlösungen erfolgen. Es ist aber mit

einem weiterhin kontinuierlichen Anstieg des nicht-vergüteten Selbstverbrauchs zu rechnen.

Abschätzungen gehen davon aus, dass im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer

Photovoltaik-Anlage die Selbtsverbrauchsoption den über die Einspeisevergütung hinausge-

henden erzielbaren Erlös je nach Anlage und Selbstverbrauchsquote um 2 bis 4 €cent pro

erzeugter kWh erhöht. In dieser Betrachtung fällt der zusätzliche Erlös nicht in Form von Zah-

lungen an, sondern durch die relative Ersparnis im Vergleich zum Fremdbezug des ver-

brauchten Stroms.

Führt man die anfallenden Förderkosten im Rahmen der gesetzlichen Einspeisevergütung

und die des Marktprämienmodells zusammen, kann daraus abgeleitet werden, welche Anteile

der EEG-Umlage 2016 in die Förderung der einzelner Anlagearten fließen. Dabei sind nun

neben den Auszahlungen der Einspeisevergütung auch die Marktprämie, die Flexibilitätsprä-

mie für Biogasanlagen sowie die Vergütung für den Selbstverbrauch aus PV-Anlagen ener-

gieträgerspezifisch berücksichtigt. Auf der Kostenseite des „EEG-Kontos“ bilden die Rückzah-

lung aus dem Jahr 2015 und die Liquiditätsreserve weitere Kostenpositionen, sie stellen aber

keine eigenständigen Systemkosten dar (s. dazu Kap. 7). Die Rückzahlung ist eine Folge der

Überausstattung des „EEG-Kontos“ im Jahr 2015, d. h. die Auszahlungen an Anlagenbetrei-

ber waren geringer als die Einnahmen aus der EEG-Umlage und den Vermarktungserlösen.

Daher ist der Anteil der Rückerstattung in der EEG-Umlage 2016 im ersten Schritt mit negati-

vem Vorzeichen enthalten (Abb. 46). Die Liquiditätsreserve ist das zeitliche Gegenstück zur

Nachholung (im Fall der Unterdeckung des „EEG-Kontos“), indem vorab die höheren Auszah-

lungen ab den Sommermonaten antizipiert werden und darüber die Liquidität der Netzbetrei-

ber gewährleistet wird, um die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber zu bedienen. Beide

Kostenpositionen dienen der direkten finanziellen Förderung von EEG-Anlagen und können

somit einzelnen Energieträgern verursachungsgerecht zugeordnet werden. Somit entfallen

mehr als 40 Prozent oder knapp 2,6 ct der EEG-Umlage 2016 auf die Förderung der Photo-

voltaik, gut ein Viertel bzw. gut 1,6 ct wird für die Stromerzeugung aus Biomasse verwandt

und gut ein Fünftel oder gut 1,3 ct für die Onshore-Windenergie, etwas mehr als 10 Prozent

oder knapp 0,7 ct/kWh entfallen auf Offshore-Windenergie (Abb. 46, 2. Säule). Die sonstigen

Kosten in Höhe von weniger als einem Prozent umfassen jene Kosten, die bei den Übertra-

gungsnetzbetreibern anfallen, um die EEG-Strommengen dienstleistend am Spotmarkt zu

vermarkten (Profilservicekosten, Börsenzulassung, Handelsanbindung).

Bei den erzeugten Strommengen zeigt sich ein etwas anderes Bild. Rund ein Fünftel der

EEG-Erzeugung stammt aus Photovoltaikanlagen, knapp ein Viertel aus Biomasse, mehr als

40 Prozent aus Onshore-Windenergie und weniger als 10 Prozent aus Offshore-Windenergie

(Abb. 46, 4. Säule).

Abbildung 47 zeigt die Entwicklung der Anteile an der EEG-Umlage sowie die jeweiligen

€cent-Beträge von 2012 bis 2016. Absolut sind die Kosten aller Energieträger gestiegen, was

SP; 18.02.2016 Seite 75 von 85

u. a. mit dem weiteren Ausbau der EEG-Anlagen und den gesunkenen Börsenerlösen zu-

sammenhängt. Der Anteil der Photovoltaik ist gegenüber 2012 am deutlichsten zurückgegan-

gen, während jene der Windenergie angestiegen sind. Das bedeutet nicht, dass die Wind-

energie an sich teurer geworden ist, sondern dass die Differenzkosten der Onshore-

Windenergie relativ stärker angestiegen sind als bei der Biomasse oder Photovoltaik. Da die

Onshore-Windenergie insgesamt niedrigere Vergütungssätze als Biomasse oder Photovoltaik

aufweist, wirkt der Börsenpreis hier stärker auf die relative Veränderung der Differenzkosten.

Da die EEG-Umlage letztlich der Deckung der Differenzkosten dient, kann auch der Förder-

betrag durch die Verbraucher in € pro erzeugter Megawattstunde (MWh) differenziert nach

den einzelnen Energieträgern dargestellt werden. Die Abbildungen 48 und 49 zeigen die ent-

sprechenden Werte unter Berücksichtigung der vermiedenen Netzentgelte, für eine Umrech-

nung in ct/kWh sind die Werte mit dem Faktor zehn zu teilen (100 €/MWh = 10,0 ct/kWh).

Abb. 46: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2016, an den EEG-Auszahlungen und an der EEG-Strommenge

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

*inkl. proportionale Zuordnung der Rückzahlung aus 2015 und der Liquiditätsreserve 2016

**Profilsserviceaufwand, Börsenzulassung und Handelsanbindung, EEG-Bonus 2016 für 2014

*** EEG-Auszahlungen (EEG-Festvergütung, Marktprämie, Flexibilitätsprämie Biogas, vergüteter PV-Selbstverbrauch) abzgl. vermiedene Netzentgelte

**** ohne sonstige Direktvermarktung und ohne nicht-vergüteten PV-Selbstverbrauch

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage der ÜNB vom 15.10.2015)

2,2% 4,6%

25,7% 23,0%

9,8% 8,8%

20,5%

43,3%

41,8%

20,3%

EEG 2016:

Aufteilung nach Energieträgern

1,9% 1,9%

26,0% 25,7%

10,5% 10,7%

21,0% 21,0%

40,8% 40,1%

0,6% 0,6%

10,2%

-11,0%

Photovoltaik

Wind onshore

Wind offshore

Biomasse

(fest,flüssig, gasförmig)

Wasserkraft,

DKG-Gase, Geothermie

Rückzahlung aus 2015

EEG-Umlage EEG-Auszahlungen***

24.692 Mio. €

EEG-Strommenge

174.785 GWh

Anteil an

EEG-Umlage 2016

Anteil an den

EEG-Auszahlungen

2016**

Anteil an der

EEG-Strommenge

2016

Sonstige Kosten**

6,354 ct/kWh

1,652 ct/kWh

0,670 ct/kWh

1,334 ct/kWh

2,593 ct/kWh

0,119 ct/kWh

0,647 ct/kWh

0,039 ct/kWhLiquiditätsreserve 2016

-0,700 ct/kWh

Anteil an

EEG-Umlage 2016*

EEG-Umlage

1,636

0,680

1,332

2,550

0,118

0,038

SP; 18.02.2016 Seite 76 von 85

Abb. 47: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2012 bis 2016

Abb. 48: Förderung der EEG-Stromerzeugung 2016 nach Energieträgern in €/MWh

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Umlage 2012 bis 2016:

Aufteilung nach Energieträgern

1,2% 1,3% 1,5% 1,8% 1,9%

25,3%25,9% 24,7% 26,1% 25,7%1,1%

2,0%5,5%

8,3% 10,7%

13,8%

16,4%

19,2%19,4%

21,0%

56,1%

53,4%

48,3% 43,5%40,1%

2,5%

1,0%

0,8% 0,9%0,6%

3,592

5,277

6,240 6,1706,354

2012 2013 2014 2015 2016

Photovoltaik

Wind onshore

Wind offshore

Biomasse

(fest, flüssig, gasf.)

Wasserkraft, DKG-

Gase, Geothermie0,908

0,0380,496

2,016

0,043

1,368

0,105

0,865

2,815

0,070

Verwendung der EEG-Umlage nach einzelnen Energiearten in ct/kWh

Sonstige Kosten**

0,054

0,091

*inkl. proportionale Zuordnung der jeweiligen Nachholung/Rückzahlung und Liquiditätsreserve

**Profilsserviceaufwand, Börsenzulassung und Handelsanbindung, Zinskosten, EEG-Bonus und Effekt Grünstromprivileg

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage der ÜNB für die Jahr 2012 bis 2016)

1,544

0,343

1,196

3,016

0,094

0,047

1,612

0,513

1,195

2,686

0,109

0,055

1,636

0,680

1,332

2,550

0,118

0,037

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Differenzkosten: Förderung der

EEG-Stromerzeugungnach Energieträgern

33 €/MWh

56 €/MWh 64 €/MWh

149 €/MWh 157 €/MWh

199 €/MWh

265 €/MWh

132 €/MWh

DKG-Gase Wasser Windonshore

Biomasse Windoffshore

Geothermie Photovoltaik alle EEG-Anlagen

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der Prognose zur Berechnung der EEG-Umlage 2016 der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.10.2015)

* EEG-Auszahlungen abzgl. vermiedene Netzentgelte abzgl. Vermarktungserlöse (nur bei EEG-Festvergütung)

Von den Verbrauchern zu tragende Förderung* pro erzeugter MWh

EEG-Strom im Jahr 2016 nach Energiearten

(fest, flüssig, gasf.)

SP; 18.02.2016 Seite 77 von 85

Abb. 49: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern 2012 bis 2016 in €/MWh

12 Regionale Verteilung der EEG-Anlagen und des EEG-

Vergütungsaufkommens 2014

Im Folgenden werden die regionale Verteilung der EEG-Anlagen, deren EEG-vergütete

Stromerzeugung und die daraus resultierenden Vergütungssummen abgebildet. Datenbasis

dafür bilden die Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 73 EEG 2014,

wonach die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sind u. a. die installierte Leistung, die nach

EEG geförderte Strommenge sowie die Höhe der EEG-Auszahlungen aller mittelbar und un-

mittelbar an ihr Übertragungsnetz angeschlossenen EEG-Anlagen zu veröffentlichen. Die

Auswertung dieser umfangreichen Datensätze liegt derzeit mit den Werten der Jahresab-

rechnung 2014 vor. Bayern weist vor Niedersachen die höchste installierte Leistung und die

mit Abstand höchste Anlagenanzahl auf, allerdings liefert die Stromerzeugung in Niedersach-

sen aufgrund der intensiven Windnutzung mit höheren Volllaststunden im Vergleich zur Pho-

tovoltaik weiterhin einen etwas größeren größten Beitrag. Da es sich bei den inzwischen gut

490.000 EEG-Anlagen in Bayern überwiegend um Photovoltaikanlagen handelt, die im

Durchschnitt auch die höchste Vergütung erhalten, liegt Bayern auch bei der Vergütungs-

summe vorne. Aufgrund ihrer Struktur haben die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen

mit Abstand die wenigsten EEG-Anlagen.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Differenzkosten: Förderung der

EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern

26

€/M

Wh

45

€/M

Wh

60

€/M

Wh 1

35

€/M

Wh

12

7 €

/MW

h

17

3 €

/MW

h

30

6 €

/MW

h

13

8 €

/MW

h

32

€/M

Wh

53

€/M

Wh

64

€/M

Wh 1

44

€/M

Wh

13

5 €

/MW

h

20

1 €

/MW

h 28

6 €

/MW

h

14

1 €

/MW

h

35

€/M

Wh

58

€/M

Wh

67

€/M

Wh

15

0 €

/MW

h

14

4 €

/MW

h

20

3 €

/MW

h 27

8 €

/MW

h

14

3 €

/MW

h

29

€/M

Wh

49

€/M

Wh

61

€/M

Wh

14

4 €

/MW

h

15

3 €

/MW

h

20

6 €

/MW

h

26

7 €

/MW

h

13

2 €

/MW

h

33

€/M

Wh

56

€/M

Wh

64

€/M

Wh

14

9 €

/MW

h

15

7 €

/MW

h

19

9 €

/MW

h

26

5 €

/MW

h

13

2 €

/MW

h

DKG-Gase Wasser Windonshore

Biomasse Windoffshore

Geothermie Photovoltaik alle EEG-Anlagen

2012 2013 2014 2015 2016

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen gemäß Jahresabrechnungen 2012 bis 2014 sowie Prognosen zur Berechnung der EEG-Umlage 2015 und 2016)

* EEG-Auszahlungen abzgl. vermiedene Netzentgelte abzgl. Vermarktungserlöse (nur bei EEG-Festvergütung)

Von den Verbrauchern zu tragende Förderung* pro erzeugter MWh

EEG-Strom 2012 bis 2016 nach Energiearten

(fest, flüssig, gasf.)

SP; 18.02.2016 Seite 78 von 85

Tab. 8: Anlagenzahl, Leistung, Strommengen und Vergütung 2014 nach Bundesländern

Abb. 50: Anteile an EEG-Stromerzeugung und EEG-Vergütung 2014 nach Bundesländern

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen und Stromerzeugung 2014

in absoluten Zahlen

BundeslandEEG-

Anlagenzahl

EEG-Leistung

[MW]

Strommengen EEG-

fähiger Anlagen

[GWh]

EEG-Auszahlungen

[Mio. €]

Baden-Württemberg 280 414 6 496 10 691 2 321

Bayern 493 874 14 303 22 180 5 097

Berlin 5 690 122 290 43

Brandenburg 33 553 8 605 13 120 1 508

Bremen 1 921 213 397 37

Hamburg 2 986 137 324 38

Hessen 100 693 3 154 4 461 801

Mecklenburg-Vorpommern 16 240 4 220 7 545 912

Niedersachsen 147 195 12 683 24 003 3 255

Nordrhein-Westfalen 228 770 8 929 14 244 2 209

Rheinland-Pfalz 89 435 4 702 6 160 896

Saarland 21 318 734 1 153 154

Sachsen 33 889 2 936 4 780 747

Sachsen-Anhalt 25 964 6 355 10 037 1 118

Schleswig-Holstein 45 021 6 773 11 912 1 465

Thüringen 25 156 2 567 4 183 579

Offshore-Wind-Gebiete 241 994 1 449 213

Deutschland 1 552 360 83 922 136 930 21 394

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2014, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2015

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Regionale Verteilung der EEG-Stromerzeugung

und EEG-Auszahlungen 2014

Bundesland

Anteil an EEG-

Strom-

erzeugung

Anteil an EEG-

Auszahlungen

Baden-Württemberg 7,9% 11,0%

Bayern 16,3% 24,1%

Berlin 0,2% 0,2%

Brandenburg 9,7% 7,1%

Bremen 0,3% 0,2%

Hamburg 0,2% 0,1%

Hessen 3,2% 3,7%

Mecklenburg-Vorp. 5,2% 4,2%

Niedersachsen 18,2% 15,9%

Nordrhein-Westfalen 10,5% 10,2%

Rheinland-Pfalz 4,3% 4,1%

Saarland 0,8% 0,6%

Sachsen 3,6% 3,5%

Sachsen-Anhalt 7,5% 5,2%

Schleswig-Holstein 8,3% 6,7%

Thüringen 3,0% 2,6%

Offshore Wind-Gebiete 0,7% 0,6%

Stromerzeugung aus EEG-Anlagen 2014

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2014, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2015

SP; 18.02.2016 Seite 79 von 85

Abb. 51: EEG-Gesamt: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

Abb. 52: Windenergie: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2014

Anteile der Bundesländer

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

Ba

de

n-W

ürt

t.

Ba

ye

rn

Be

rlin

Bra

nd

en

bu

rg

Bre

men

Ha

mb

urg

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g.-

Vo

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Nie

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ach

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No

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.

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en

Sac

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-An

ha

lt

Sch

lesw

ig-H

ols

t.

Th

üri

ng

en

No

rd-/

Os

tsee

Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

EEG insgesamt

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2014, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2015

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2014 – Wind onshore

Anteile der Bundesländer

0%

5%

10%

15%

20%

25%

Ba

de

n-W

ürt

t.

Ba

ye

rn

Be

rlin

Bra

nd

en

bu

rg

Bre

men

Ha

mb

urg

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Me

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Vo

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Nie

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ach

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No

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-We

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.

Rh

ein

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falz

Saa

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d

Sac

hs

en

Sac

hs

en

-An

ha

lt

Sch

lesw

ig-H

ols

t.

Th

üri

ng

en

Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

Wind onshore

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2014, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2015

SP; 18.02.2016 Seite 80 von 85

Abb. 53: Photovoltaik: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

Abb. 54: Biomasse: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2014 – Photovoltaik

Anteile der Bundesländer

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

Ba

de

n-W

ürt

t.

Ba

ye

rn

Be

rlin

Bra

nd

en

bu

rg

Bre

men

Ha

mb

urg

He

ss

en

Me

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nb

g.-

Vo

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Nie

ders

ach

sen

No

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ein

-We

stf

.

Rh

ein

lan

d-P

falz

Saa

rlan

d

Sac

hs

en

Sac

hs

en

-An

ha

lt

Sch

lesw

ig-H

ols

t.

Th

üri

ng

en

Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

Photovoltaik

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2014, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2015

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2014 – Biomasse

Anteile der Bundesländer

0%

5%

10%

15%

20%

25%

Ba

de

n-W

ürt

t.

Ba

ye

rn

Be

rlin

Bra

nd

en

bu

rg

Bre

men

Ha

mb

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en

Me

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nb

g.-

Vo

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Nie

ders

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sen

No

rdrh

ein

-We

stf

.

Rh

ein

lan

d-P

falz

Saa

rlan

d

Sac

hs

en

Sac

hs

en

-An

ha

lt

Sch

lesw

ig-H

ols

t.

Th

üri

ng

en

Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

Biomasse(fest, flüssig, gasförmig)

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2014, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2015

SP; 18.02.2016 Seite 81 von 85

Abb. 55: Regionale EEG-Stromerzeugung 2014: Absolutwerte vs. Flächendichte

Ergänzend zu den Absolutwerten der EEG-Stromerzeugung in den einzelnen Bundesländern

zeigt Abb. 55 auch die EEG-Stromerzeugung je Quadratkilometer. Aufgrund der geografi-

schen Gegebenheiten ist es naheliegend, dass große Flächenländer mehr Platz haben, um

Windparks zu errichten oder nachwachsende Rohstoffe als Biomasse anzubauen und daher

absolut größere Mengen an EEG-Strom erzeugen können. Betrachtet man die Flächendichte

der EEG-Stromerzeugung als erzeugte Megawattstunden (MWh) pro Quadratkilometer zeigt

sich, dass hier vor allem die nördlichen Bundesländer mit einem hohen Anteil an Windenergie

und relativ großen landwirtschaftlichen Nutzflächen für den Anbau nachwachsender Rohstof-

fe eine tendenziell höher Erzeugungsdichte aufweisen als die südlichen Bundesländer. Für

eine Beurteilung der Beiträge der Erneuerbaren Energien und einzelner Bundesländer und

ihrer Ausbauziele sind je nach Fragestellung beide Betrachtungsweisen relevant.

13 EEG-Vorschau: Die EEG-Mittelfristprognose bis 2020

Im Rahmen des EEG sind die Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, einmal

pro Jahr eine Vorschau für die Entwicklung der EEG-Anlagen und deren Stromerzeugung

sowie eine Bandbreite für die Entwicklung der EEG-Umlage für das übernächste Jahr zu ver-

öffentlichen. Die bislang veröffentlichte Vorschau der Bandbreite für die Höhe der EEG-

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Regionale EEG-Stromerzeugung 2014:

Absolutwerte vs. Flächendichte

Absolutwert: EEG-Stromerzeugung insgesamt Flächendichte: EEG-Stromerzeugung pro km2

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2014, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2015

SP; 18.02.2016 Seite 82 von 85

Umlage entfällt ab 2016, da aufgrund der insgesamt gestiegenen Erzeugungsmengen die

Bandbreite systematisch größer und damit deren Aussagefähigkeit geringer wird. Bei einem

insgesamt größeren Anlagenpark wirken sich die Prognoseunsicherheiten bezüglich Witte-

rungsbedingungen und Marktentwicklung entsprechend stärker auf die Fördersumme und

damit auf die Umlage aus.

Die wesentlichen Ergebnisse der von den Übertragungsnetzbetreibern erstellten EEG-

Mittelfristprognose vom 15. Oktober 2015 für die Jahre 2016 bis 2020 sind in den Abbildun-

gen 56 und 57 dargestellt. Die Werte für das Jahr 2015 entstammen der Prognose zur EEG-

Umlage 2016.

Gemäß EEG-Mittelfristprognose steigt die installierte Leistung der EEG-förderfähigen Anla-

gen bis 2020 auf 116.757 MW (Abb. 56). Maßgeblich getragen wird die Entwicklung vom wei-

teren Ausbau bzw. vom Repowering bei Onshore-Wind, aber auch durch Zuwächse bei der

Photovoltaik. Die Offshore-Windenergie weist relativ betrachtet zwar hohe Zuwachsraten bis

2020 aus, startet aber auch von einem sehr geringeren Ausgangsniveau. Zudem liegen die

jährlichen absoluten Zubauraten niedriger als bei Onshore-Wind und Photovoltaik.

Abb. 56: Entwicklung der installierten Leistung der EEG-Anlagen bis 2020

Bis 2020 steigt die Summe der EEG-Auszahlungen auf 29,6 Mrd. € gegenüber gut 13 Mrd. €

im Jahr 2010, wovon 2020 knapp 11 Mrd. € oder 36 Prozent auf die Photovoltaik entfallen

(Abb. 57). Auf die Biomasse entfallen 6,8 Mrd. € (23 Prozent), auf Onshore-Wind 7,2 Mrd. €

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Installierte Leistung der EEG-Anlagen bis 2020

41.447

51.068

60.077

70.561

77.64583.922

92.11197.060

102.326107.231

112.246116.757

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

ins

tall

iert

e L

eis

tun

g i

n M

W

Biomasse Wasser DKG-Gase Geothermie* Wind offshore Wind onshore Photovoltaik

*Geothermie nicht sichtbar (2020: installierte Leistung 76 MW))

Quellen: 2009 bis 2014: EEG-Anlagenregister, 2015: Prognose zur EEG-Umlage 2016, 2016-2020: EEG-Mittelfristprognose vom 15.10.2015

ab 2015: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber

SP; 18.02.2016 Seite 83 von 85

(24 Prozent) und auf Offshore-Wind 4,3 Mrd. € (14 Prozent). Allerdings stagniert die Entwick-

lung der jährlichen Auszahlungen an Photovoltaikanlagen nahezu und steigt bis 2020 gegen-

über 2015 nur noch um 128 Mio. € an. Auch bei der Biomasse steigen die EEG-

Auszahlungen nur noch langsam. Zuwächse bei den EEG-Auszahlungen bis 2020 erfolgen

insbesondere noch bei der Windenergie, deren Beitrag zur Stromerzeugung aus Erneuerba-

ren Energien steigt aber ebenfalls um noch deutlich an, nämlich von knapp 80 Mrd. kWh auf

über 120 Mrd. kWh. Insgesamt liegen die EEG-Auszahlungen 2020 knapp 6 Mrd. € höher als

im Jahr 2015, die Stromerzeugung aus EEG-Anlagen legt im gleichen Zeitraum um gut 57

Mrd. kWh zu.

Abb. 57: Entwicklung EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen bis 2020

Bisher war das EEG ein überaus erfolgreiches Instrument zur Anschubfinanzierung für Er-

neuerbare Energien im Bereich der Stromerzeugung. Stand zunächst die reine Quantität der

Erzeugung im Mittelpunkt, so ist nun allen Beteiligten klar wie wichtig die systemische Aus-

richtung der Förderung Erneuerbarer Energien ist. Das ist wichtig in Hinblick auf die zukünfti-

ge Funktion als tragende Säule unserer Energieversorgung, aber auch für die gesamte

Energiewende.

Die zurückliegende Gesetzesreform mit dem EEG 2014 weist in die richtige Richtung. Mit den

Festlegungen eines Ausbaukorridors und von technologiespezifischen Ausbaupfaden wird

eine synchronisierte Planung beim Umbau des Energieversorgungssystems ermöglicht. Die

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Strommengen* und EEG-Auszahlungen*

2000 bis 2020

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

20.000

22.000

24.000

26.000

28.000

30.000

32.000

EE

G-A

us

za

hlu

ng

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* in

Mio

. €

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

180.000

200.000

220.000

EE

G-S

tro

mm

en

ge*

in G

Wh

Biomasse Wasser** DKG-Gase Geothermie*** Wind onshore Wind offshore Solarenergie

* nur Mengen und Auszahlungen im Rahmen der Festvergütung und des Marktprämienmodells ohne Grünstromprivileg und ohne sonstige DV

** Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie DKG-Gase

*** Geothermie nicht sichtbar (2020: 315 GWh, 69 Mio. €)

Quellen: 2000-2014: EEG-Jahresabrechnungen; 2015/16: Prognosekonzepte EEG-Umlage; 2017-2020: EEG-Mittelfristprognose vom 15.10.2015

ab 2015: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber

SP; 18.02.2016 Seite 84 von 85

verpflichtende Direktvermarktung stärkt die Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Das

Pilotprojekt mit der Auschreibung für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ist der erste erfolgrei-

che Schritt in einen Umbau der Fördersystematik hin zu mehr Wettbewerb und volkswirt-

schaftlicher Effizienz. In diesem Jahr erfolgt nun die Systemumstellung bei der Ermittlung der

Förderhöhe für die weiteren relevanten Technologien. Nach dem Willen der Europäischen

Kommission und der Bundesregierung wird die Förderung grundsätzlich auf Ausschreibungs-

verfahren umgestellt werden. Das ermöglicht – bei optimaler Parametrierung – eine weiter

steigende Planbarkeit und Vereinbarkeit mit dem Systemumbau bei dann hoher Kosteneffizi-

enz. Die Befürchtungen von sinkender Akzeptanz aufgrund einer eingeschränkten Akteurs-

vielfalt ist zwar ernst zu nehmen, doch bei einer klugen Ausgestaltung des Ausschreibungs-

designs unbegründet. Gerade ein Blick auf die ersten Ausschreibungsrunden von Photovolta-

ik-Freiflächen-Anlagen zeigt den zentralen Zusammenhang von Akteuersvielfalt und Kosten-

effizienz.

Über die anstehende EEG-Novelle hinaus ist aber auch ein weiterer Aspekt wichtig: Die Er-

neuerbaren Energien müssen zunehmend auch Systemverantwortung übernehmen. Dies gilt

es im Rahmen der anstehenden und der darauf folgenden Gesetzesüberarbeitungen konse-

quent einzufordern.

Als Voraussetzung einer erfolgreichen Energiewende mit einem Umbau der Erzeugungsland-

schaft hin zu den Erneuerbaren Energien, dem Ausbau der Übertragungsnetze, der Digitali-

sierung der Verteilernetze, der Schaffung von verschiedensten Flexibilitätsoptionen, der Sek-

torenkopplung und dem Erhalt unseres bislang hohen Niveaus an Versorgungssicherheit

muss mittelfristig ein schlüssiges Konzept für eine volkswirtschaftlich sinnvolle, sozial ausge-

wogene und für die energieintensiven Wirtschaftszweige angemessene Kostentragung der

Energiewende entwickelt werden. Die Energiewende ist damit nicht nur ein generationen-

übergreifendes Projekt, sondern auch eine tägliche Herausforderung im Ringen um die bes-

ten Lösungen.

SP; 18.02.2016 Seite 85 von 85

Ansprechpartner:

Tilman Schwencke

Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik

Telefon: +49 30 300199-1090

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Fachliche Fragen:

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Florentine Kiesel

Geschäftsbereich Strategie und Politik

Abteilung Volkswirtschaft

Telefon: +49 30 300199-1613

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