Elternabend
Juli 2007
Kindergartenverein PergFriedhofstraße – Haydnstraße
Tagesordnung
• Begrüßung
• Erhalter: Kindergartenverein Perg
• Allgemeine Informationen zum OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 2007 (KBG)
• Tarifordnung 2007
• Beantwortung von Anfragen der Eltern
• Schlusswort
Kindergartenerhalter
• In Perg gibt es 2 Kindergartenerhalter– Kindergartenverein Perg mit den Kindergärten
• in der Friedhofstraße (4 Gruppen)• in der Haydnstraße (5 Gruppen und Krabbelstube)• in Pergkirchen (2 Gruppen)
– Integration und alterserweiterte Gruppen bei Bedarf in allen drei Kindergärten
– Verein Spielwerkstatt unteres Mühlviertel (Integrativkindergarten)
• in der Johann Paurstraße (1 integrative Gruppe)
Leitbild Erhalter
• Dach für die Kinderbetreuungseinrichtungen des Kindergartenvereines Perg
• Organisatorischer Rahmen für die pädagogischen Arbeit
• Dienstgeber für Leiterinnen, Kindergärtnerinnen, Helferinnen, Sekretärin
• Ansprechpartner für Eltern und Öffentlichkeit
Vereinsvorstand
• Obmann Manfred Hörzenberger (ÖBB-Lokführer)
• Obmann-Stv. Mag. Kurt Bodingbauer (Richter)
• Weitere VorstandsmitgliederDagmar Manner, Christine Nenning, Anneliese Leitenmayr, Ingrid Mühlehner
• BeiräteHermann Angerer, Mag. Renate Hofer, Annemarie Kern, Mag. Franz Pfeiffer, Leopold Pötscher
Finanzierung des laufenden Kindergartenbetriebes
• Ausgaben pro Jahr ca. € 800.000,-- für Personal- und Sachaufwendungen, ca. € 4.000,-- pro Kind
• 50 % Land Oberösterreich• 25 % Stadtgemeinde Perg• 25 % Elternbeiträge• Die Stadtgemeinde Perg bezahlt zusätzlich die
Kosten für die Gebäude, Einrichtung, Betriebskosten und Gartenpflege
Stadtgemeinde Perg
• Führt selber keine Kindergärten• Hat Übereinkommen mit dem Kindergartenverein
Perg• Mitsprache der Gemeinde bei
– Jahresbudget für laufenden Betrieb, Investitionen– Eröffnung/Schließung von Gruppen– Höhe der Elternbeiträge (Höchstbeträge)– Bestellung/Abberufung von Kindergartenleiterinnen
• Jährliche Abgangsdeckung soweit öffentliche Zuschüsse und Elternbeiträge nicht ausreichen
OÖ. KinderbetreuungsgesetzLeitideen
• Beachtung des Kindeswohls
• Kinderbetreuungseinrichtungen sind auch Bildungseinrichtungen (auch Erziehungs, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen)
• Kinderbetreuungseinrichtungen brauchen daher ein pädagogisches Konzept
• Entwicklungsplanung der Gemeinden
OÖ. KinderbetreuungsgesetzLeitideen
• Die Kindergartenerhalter sollen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für eine bessere Bedarfsorientierung erhalten
• Die Eltern sind einzubinden
• Sozial gestaffelte Elternbeiträge mit Mindest- und Höchsttarif
• Leistungsgerechte Förderung durch Land
OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 2007
• Bedarfsplanung/Mitwirkung der Eltern/Öffnungszeiten
• Elternbeitragsverordnung
• Integration
• Ausbildung der Helferinnen
• Alterserweiterung
• Platzsharing
Einbindung der Eltern
• Bedarfsplanung • Jährliche Einbindung der Eltern schriftlich, bei
Einschreibung oder bei Elternversammlung• Verein informiert die Gemeinde über den
erhobenen Bedarf und diskutiert die notwendigen Maßnahmen
• Bekanntgabe der Öffnungszeiten für Herbst (Brief)
Mitwirkung der Eltern
• Regelmäßiger Austausch
• zwischen Kindergärtnerinnen und Eltern
• Erfüllung der Pflichten gemäß Tarifordnung und Kindergartenordnung gemäß Aufnahmegespräch und Brief
• Möglichkeit zur Wahl von Elternvertretern oder zur Gründung eines Elternvereines
Öffnungszeiten in Perg
• 5 Tage in der Woche geöffnet, • Einige Unterschiede zwischen den Kindergärten des
Vereins wegen unterschiedlichem Bedarf• Mindestöffnungszeiten 30 Wochenstunden
incl. Mittagessen• Halbtagstarif ohne Mittagessen mindestens
20 Wochenstunden• 2 Ganztagestarife (speziell in Perg!)
– bis 40 Stunden pro Woche– mehr als 40 Stunden pro Woche
• Randzeiten bei Bedarf (Frühdienst vor 7 Uhr, Spätdienst nach 17 Uhr) extra zu bezahlen
Elternbeitrag Kindergarten (3 bis 6 Jahre)
• € 100,-- Halbtags • € 115,-- Halbtagstarif + Mittagsbetreuung• € 133,-- kleiner Ganztagstarif• € 140,-- großer Ganztagstarif• monatliche Höchstbeiträge (11 x), wenn kein
Einkommen nachgewiesen wird• monatlich 3 % des Bruttoeinkommens,
mindestens € 36,-- bis € 50,-- je nach Tarif (11 x)
Elternbeitrag Krabbelstube und unter 3jährige in alterserweiterter Gruppe
• € 150,-- Halbtags • € 173,-- Halbtagstarif + Mittagsbetreuung• € 200,-- Ganztagstarif
• monatliche Höchstbeiträge (11 x), wenn kein Einkommen nachgewiesen wird
• monatlich 3,6 % des Bruttoeinkommens, mindestens € 43,-- bis € 57,-- je nach Tarif (11 x)
Weitere Kosten
• Kindergartenbus-Begleitung€ 10,-- (11 x)
• Mittagessen € 2,70 pro Mahlzeit im Kindergarten• Mahngebühren bei verspäteter Bezahlung des
Elternbeitrages• Rückrechnungsgebühren bei Nichtdurchführung
des Einzuges• Alle anderen Kosten sind abhängig von
Teilnahme/Nutzung (Ausflug ….)• Sommerkindergarten ist extra zu bezahlen
Familieneinkommen
• Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern gemäß Kinderbetreuungsgesetz (Vater, Mutter, sonstige Erziehungsberechtigte eines Kindes)
• und deren Lebensgefährten• Streng vertrauliche Behandlung der Unterlagen wird
zugesichert!• NICHT nachzuweisen sind:
Einkünfte von Großeltern, Geschwistern, sonstigen Personen, sofern sie nicht erziehungsberechtigt sind
Einkommen
• Gehaltszettel der letzten 3 Monate zur Feststellung des Bruttoeinkommens oder Jahreslohnzettel
• SV-Nachweis von Land und Forstwirten/Selbständige• Sonstige Einkommen: (Beispiele)
– Wochenhilfe, Kinderbetreuungsgeld– Studienbeihilfe– Arbeitslosengeld, Notstandshilfe– Pensionen/Renten– Krankengeld– Unterhaltsleistungen– Zivildiener- und Wehrpflichtigenentgelt– Sozialhilfe– aus Vermietung- und Verpachtung
Einkommen Landwirte, Selbständige, Gewerbebetriebe
• 75 % der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherung (lt. Bescheid, 4 vierteljährliche Vorschreibungen, eventuelle Pachterträge extra)
• Über der Höchstbemessungsgrundlage von 4.480,-- ist das Einkommen gemäß Einkommensteuerbescheid relevant (kommt wegen des in Perg festgesetzten Höchstbetrages nicht zum Tragen)
• Für zusätzlich Einkünfte Unterlagen wie bereits besprochen, auch Lohnzettel, Mieteinkünfte etc.
Kein Einkommen
• Wohnbeihilfe
• Familienbeihilfe
• Pflegegeld
Erleichterungen bei der Einkommensermittlung
• Abzugsposten zu leistende Unterhaltszahlungen • Abzugsposten für weitere im Haushalt lebende nicht
selbsterhaltungsfähige Kinder pro Kind € 200,-- weniger Bemessungsgrundlage
• Wichtig: Geburt eines Kindes melden!• Wichtig: wenn ein Kind verdient – melden!
(wenn Familienbeihilfe wegfällt!)• Mehrkinderabschlag für das 2. und weitere Kind das
eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Krabbelstube, Hort) besucht, 20 % vom Beitrag
• Mithilfe der Eltern erforderlich für richtige Berechnungen!
Auswärtige Kinder
• Der Kindergartenverein Perg ist in erster Linie für die Kinder der Stadt Perg zuständig
• Spielt eine Rolle, bei der Reihenfolge der Aufnahmen, wenn die Betreuungsplätze knapp sind
• Elternbeitrag ist für alle Kinder gleich. Etwaige Auswärtigen-Beiträge sind zwischen den Gemeinden zu verrechnen!
• Neuaufnahmen werden daher mit der Stadtgemeinde akkordiert, dabei werden auch Zweitwohnsitz-Meldungen angesprochen.
Beitragsinkasso
• Sekretariat Haydnstraße: Frau Pfeiffer • Monatlicher Einzug der Beiträge (11 x), pünktliche Zahlung der
Beiträge bis 5. des Monats erforderlich• Kontodeckung muss vorhanden sein, wenn zu viele
Zahlscheinzahler, dann pro Zahlschein € 1,-- • Berechnungsunterlagen rechtzeitig bringen• Veränderungen rechtzeitig melden (auch
Einkommenserhöhungen), Beiträge werden auch rückwirkend angepasst, Nachzahlungen!
• Kinderbetreuungsbonus von den Eltern selber bei der Gemeinde zu beantragen, diese leitet den Antrag an das Land weiter
• Kinderbetreuungsbonus € 400,--, Anspruch richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Familiengröße
Integration
• Bescheid der BH entfällt
• Ärztlicher Befund, Fachberatung
• Vereinheitlichung der Zuständigkeiten beim Land
• keine zusätzlichen Kosten der Kinderbetreuung im Kindergarten im Vergleich zu den übrigen Kindern
Weitere Punkte
• Ausbildung der Helferinnen (Übergangsfrist bis 2012)
• Alterserweiterte Gruppe – höchstens 5 unter 3jährige, maximal 18 statt 23
Kinder– höchstens 5 unter 3jährige, höchstens 5 Schulkinder,
maximal 20 statt 23 Kinder– höchstens 9 Schulkinder, maximal 23 Kinder, Platz-
Sharing, bis zu 28 Kinder dürfen eingeschrieben sein, aber nur 23 anwesend sein
• Pädagogisches Konzept bis September 2008
Diskussion
• Kinderbetreuungsgesetz wurde im Landtag mit großer Mehrheit beschlossen (ÖVP, SPÖ, GRÜNE) und ist so umzusetzen
• Perger Kindergärten haben einige der Neuheiten in den letzten Jahren bereits praktiziert (Staffelung der Elternbeiträge nach Nutzung, flexible Öffnungszeiten, Randzeiten etc.)
• Spielraum für Erhalter bei Beitragsfestsetzung ist vorhanden und wurde im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Perg genutzt
Diskussion
• Ihre Fragen!